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Document 52005XC1029(04)

    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 270 vom 29.10.2005, p. 13–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    29.10.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 270/13


    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden

    (2005/C 270/07)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nummer der Beihilfe

    XS 71/04

    Mitgliedstaat

    Lettland

    Region

    Lettland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Förderung der Umstellung und Entwicklung der ländlichen Gebiete

    Rechtsgrundlage

    Vienotā programmdokumenta Programmas papildinājuma 4.1. apakšprioritātes „Lauksaimniecības un lauku attīstības veicināšana“ 4.1.4. pasākums: Lauku teritoriju pārveidošanās un attīstības veicināšana

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

    2004

    20 681 355 EUR

    2005

    29 031 429 EUR

    2006

    30 573 281 EUR

    Darlehensbürgschaft

    Keine

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

    Ja X

    Nein

    Die öffentlichen Beihilfen dürfen nicht mehr als 50 % der beihilfefähigen Gesamtausgaben ausmachen.

    Sofern die beihilfefähigen Gesamtausgaben für die im Projekt vorgesehenen Investitionen in Unternehmen im Zeitraum 2004 bis 2006 bei dem einzelnen Beihilfeempfänger nicht mehr als 540 000EUR ausmachen, können 50 % dieser Ausgaben aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Aufteilung der Finanzierung: Europäische Union — 35 %, Republik Lettland — 15 %, private Geldgeber — 50 %.

    Als beihilfefähige Ausgaben gelten die in Verordnung (EG) Nr. 70/2001 festgelegten Erstanschaffungskosten in der geänderten Fassung — Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Ausrüstung

    Bewilligungszeitpunkt

    30.4.2004

    Laufzeit der Regelung bzw. der Auszahlung der Einzelbeihilfe

    31.12.2006. Die Finanzmittel können gemäß den Verfahren der Strukturfondsverordnung bis zum 31.12.2008 in Anspruch genommen werden

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja X

    Nein

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

    Nein

    Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

     

    Bergbau

     

    Gesamte verarbeitende Industrie

     

    oder

     

    Stahlindustrie

     

    Schiffbau

     

    Kunstfaserindustrie

     

    Kfz-Industrie

     

    Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

     X

    Sämtliche Dienstleistungen

     

    oder

     

    Verkehr

     

    Finanzdienstleistungen

     

    Sonstige Dienstleistungen

    X

    Die beihilfefähigen Bereiche werden in Einklang mit Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 festgelegt:

    Förderung von Fremdenverkehrs- und Handwerkstätigkeiten;

    Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten oder alternative Einkommensquellen zu schaffen;

    Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Lauku atbalsta dienests

    Adresse:

    Republikas laukums 2, Rīga, LV-1981

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

    Ja X

    Nein


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