This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52005XC1029(03)
Information communicated by Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 68/2001 of 12 January 2001 on the application of Articles 87 and 88 of the EC Treaty to training aid (Text with EEA relevance)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 270 vom 29.10.2005, p. 11–12
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
29.10.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/11 |
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden
(2005/C 270/06)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Nummer der Beihilfe: XT 43/03
Mitgliedstaat: Deutschland
Region: Freie Hansestadt Bremen
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. Name des begünstigten Unternehmens: Landesprogramm zur Qualifizierungsförderung für die bremische Wirtschaft (LAQ) — Begleitung von Unternehmensansiedlungen
Rechtsgrundlage: §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien Hansestadt Bremen (dort vorliegend)
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Bis zum Jahr 2006 sind jährlich 250 000 EUR für die Umsetzung des Programms eingeplant
Beihilfehöchstintensität: Bei kleinen Unternehmen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 70/2001: maximal 65 %, bei sonstigen Unternehmen maximal 50 %
Bewilligungszeitpunkt: Beihilfen werden nach Antragstellung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahmen bewilligt. Maßnahmen, die bereits begonnen haben, werden nicht bezuschusst
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Das Programm tritt am 1.10.2003 in Kraft und endet am 31.12.2006
Zweck der Beihilfe: Stärkung des Arbeitskräftepotentials der Freien Hansestadt Bremen durch Qualifizierung von Mitarbeiter/innen bei Unternehmensansiedlungen und Standortverlagerungen regionaler Betriebe. Gefördert werden Beschäftigte, die durch die Teilnahme an Maßnahmen mit allgemeiner und übergreifender Qualifizierung nach neuesten Erkenntnissen Kompetenzen in den Bereichen Produktions-, Verfahrens-, Informations-, Kommunikations-, Multimedia- und Umwelttechniken, neuer Arbeitsformen und Organisationsstrukturen, Erweiterungen fremdsprachlicher und landeskultureller Kenntnisse sowie Qualitätssicherung erwerben können. Eine Förderung von spezifischen Ausbildungsmaßnahmen findet nicht statt. Eine Fortbildung einzelner Arbeitnehmer, z. B. zum Erwerb eines berufsspezifischen Abschlusses, ist ausgeschlossen
Betroffene Wirtschaftssektoren: Das Programm richtet sich im Sinne der Definition der EU vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, der gewerbeorientierten freien Berufe, des Tourismus- und sonstigen Dienstleistungsgewerbes der Freien Hansestadt Bremen
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Bremerhavener Arbeit GmbH |
Friedrich-Ebert-Straße 6 |
DE-27570 Bremerhaven |
Sonstige Auskünfte:
Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales |
Referat 24 — Frau Zaremba |
Bahnhofsplatz 29 |
DE-28195 Bremen |
Nummer der Beihilfe: XT 8/03
Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich
Region: Nordirland
Bezeichnung der Beihilferegelung: Ausbildung zur Verbesserung von Kommunikation, Verständnis und Integration in der Zulieferkette
Rechtsgrundlage:
— |
Agriculture Act 1949 |
— |
Agriculture (Miscellaneous Provisions) Act (Northern Ireland) 1970 |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung:
|
2003/04: 0,23 Mio. GBP |
|
2004/05: 0,24 Mio. GBP |
|
2005/06: 0,25 Mio. GBP |
|
Insgesamt: 0,724 Mio. GBP für die Ausbildung von 890 Teilnehmern |
Förderhöchstbetrag pro Begünstigtem: 1 Mio. EUR.
Die durchschnittliche Beihilfe pro Begünstigten beläuft sich auf 850 GBP
Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität des Programms beträgt 75 %. Dies entspricht der zulässigen Beihilfehöchstintensität von 75 %, die sich ergibt aus
70 % für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Ausbildungsteilnehmer sind in KMU im Sinne von Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 68/2001 tätig. Es handelt sich um allgemeine Ausbildung, da die Qualifizierung den Beschäftigten verschiedener Unternehmen offen steht, auf andere Wirtschaftszweige übertragbar ist und die Vermittelbarkeit des Arbeitnehmers verbessert. Bei der Anmeldung der Auszubildenden zum Kurs wird geprüft, ob sie für die Förderung in Betracht kommen.
5 % Regionalbeihilfeaufschlag; Nordirland ist ein Fördergebiet gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag
Bewilligungszeitpunkt: April 2003
Laufzeit der Regelung: 1. April 2003 bis 31. März 2006
Zweck der Beihilfe:
— |
„Allgemeine Ausbildung“ zur Verbesserung von Kommunikation, Verständnis und Integration zwischen Herstellern, verarbeitenden Unternehmen und Einzelhändlern in einer Zulieferkette; |
— |
Verbesserung der Qualifizierung in Fragen der Zulieferkette wie sich ändernde Markt- und Verbraucherwünsche, Bedürfnisse nachgelagerter Unternehmen in der Zulieferkette, Vorteile der Zusammenarbeit und des Verständnisses von Hilfsmitteln für Unternehmen, die dazu beitragen, die gesamte Zulieferkette besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen; |
— |
Ermutigung und Befähigung der Teilnehmer, begründete Entscheidungen über die Zukunft ihrer Unternehmen auf der Grundlage objektiver Informationen zu treffen, bestmögliche Praktiken anzuwenden, den Wandel effizient zu gestalten und Informationen zu beschaffen und zu interpretieren; |
— |
letztendlich Verbesserung der Vermittelbarkeit der Auszubildenden. |
— |
Das Programm wendet sich an Landwirte, Familienmitglieder und mit diesen verbundene Betriebe, soweit es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. |
— |
Ausbildungsplätze werden in folgendem Umfang bereit gestellt:
|
Ausbildungsplätze insgesamt: 890
Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Gartenbau und Verarbeitungsbetriebe zur Nahrungsmittelerzeugung
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Dr John Speers, Director of Environmental, Food and Central Services, Agri-Food Development Service, Department of Agriculture and Rural Development, Room 547, Dundonald House, Upper Newtownards Rd, Belfast BT4 3SB Northern Ireland