Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005XC0804(02)

    Empfangsbestätigung über den Eingang der Beschwerde Nr. 2005/4347-SG(2005)A/4763

    ABl. C 190 vom 4.8.2005, p. 7–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    4.8.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 190/7


    Empfangsbestätigung über den Eingang der Beschwerde Nr. 2005/4347-SG(2005)A/4763

    (2005/C 190/05)

    1.

    Die Europäische Kommission hat eine Beschwerde, betreffend die Bewirtschaftung der Wasserressourcen in der Region des Lago d' Idro in Verbindung mit einem Schutzgebiet nach Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, unter der Nummer 2005/4347 in das Beschwerderegister eingetragen.

    2.

    Da diese Beschwerde in mehr als 35 Exemplaren bei den Dienststellen der Europäischen Kommission eingegangen ist, veröffentlicht diese in dem Bestreben, allen Beteiligten so rasch wie möglich zu antworten und diese zu informieren, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, die Empfangsbestätigung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften sowie unter folgender Adresse im Internet:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sg1/receipt/

    3.

    Die Kommissionsdienststellen werden die Beschwerde anhand des in diesem Bereich anwendbaren Gemeinschaftsrechts prüfen. Die Beschwerdeführer werden wiederum durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften sowie im Internet über das Ergebnis dieser Prüfung sowie über die sich hieraus ergebenden Maßnahmen unterrichtet.

    4.

    Die Kommission ist bestrebt, innerhalb von zwölf Monaten nach Eintragung der Beschwerde beim Generalsekretariat der Kommission eine Entscheidung in der Sache zu treffen (Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens oder Schließung der Beschwerde).

    5.

    Sollten sich die Kommissionsdienststellen veranlasst sehen, bei den italienischen Behörden vorstellig zu werden, werden Sie die Identität der Beschwerdeführer nicht preisgeben, um deren Rechte zu wahren. Die Beschwerdeführer können die Dienststellen der Kommission jedoch ermächtigen, anlässlich einer etwaigen Intervention bei den italienischen Behörden ihre Namen zu nennen.


    Top