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Document 52005XC0621(05)

Beschluss Frankreichs zur Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Paris-Orly und Ajaccio, Bastia, Calvi und Figari (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 149 vom 21.6.2005, p. 12–16 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

21.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 149/12


Beschluss Frankreichs zur Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Paris-Orly und Ajaccio, Bastia, Calvi und Figari

(2005/C 149/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Frankreich hat entsprechend dem Beschluss der Gebietskörperschaft Korsika vom 31. März 2005 beschlossen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Paris-Orly und Ajaccio, Bastia, Calvi und Figari, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs auferlegt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 85 vom 9. April 2002 veröffentlicht wurden, mit Wirkung vom 30. Oktober 2005 zu ändern.

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft haben die französischen Behörden beschlossen, bestimmte Zeitnischen am Flughafen Orly für die oben genannten Linienflüge zu reservieren.

2.

Angaben zu den geänderten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen insbesondere im Hinblick auf die Insellage Korsikas

2.1.   Mindestfrequenzen, Flugzeiten, Fluggerät und Kapazitätsangebot

a)   Zwischen Paris-Orly und Ajaccio

Mindestfrequenzen:

i)

montags bis freitags, außer an Feiertagen, mindestens drei Hin- und Rückflüge täglich; die Flugzeiten sind so zu gestalten, dass die Hin- und Rückreise am selben Tag mit einem Aufenthalt von mindestens zehn Stunden in Paris und sieben Stunden in Ajaccio erfolgen kann;

ii)

samstags und an Sonn- und Feiertagen mindestens drei Hin- und Rückflüge, regelmäßig über den Tag verteilt.

Die Flüge sind mit Strahlflugzeugen durchzuführen.

Die Flüge sind ohne Zwischenlandung zwischen Paris-Orly und Ajaccio durchzuführen.

Das Kapazitätsangebot muss folgende Bedingungen erfüllen:

i)

während der IATA-Sommerflugplanperiode sind in jeder Richtung mindestens 160 Sitze (während der IATA-Winterflugplanperiode mindestens 140 Sitze) anzubieten, und zwar:

montags bis freitags außer an Feiertagen in jeder Richtung sowohl morgens als auch abends ab 18 Uhr;

sonntags, außer wenn der darauf folgende Montag ein Feiertag ist, ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris;

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am letzten arbeitsfreien Tag ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris;

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche zwischen Dienstag und Donnerstag, an diesem Feiertag ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris.

ii)

Es ist mindestens folgende Kapazität im Rahmen der veröffentlichten Flugpläne anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen):

über das ganze Jahr ist eine Grundkapazität von 850 Sitzen täglich anzubieten;

diese Grundkapazität ist wie folgt aufzustocken:

während zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September: 1 200 Sitze täglich,

von Ende März bis Ende Oktober (außerhalb der genannten zehn Wochen): 600 Sitze täglich;

iii)

Angesichts der über das Jahr verteilten Hauptverkehrszeiten, die insbesondere von den Schulferienzeiten und Feiertagsperioden (Allerheiligen, Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt, Brückentage sowie Beginn und Ende der Sommerferien) abhängen, ist mindestens folgende, für jede IATA-Flugplanperiode im voraus ausdrücklich durch eine Vereinbarung mit dem „Office des Transports de la Corse“ festzulegende zusätzliche Kapazität anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen), und zwar hauptsächlich:

an den ersten und letzten Tagen der Schulferien,

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche, an diesem Feiertag und am Vorabend dieses Feiertags,

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum und am letzten arbeitsfreien Tag.

Diese zusätzliche Kapazität beträgt mindestens:

während der IATA-Winterflugplanperiode: 12 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten,

während zehn Wochen im Sommer (von Ende Juni bis Anfang September): wöchentlich 2 800 Sitze zuzüglich entsprechend den jeweils angepassten jährlichen Kalenderdaten 10 000 Sitze während der Perioden mit hohem Verkehrsaufkommen Anfang Juli, Mitte Juli, Ende Juli-Anfang August, Mitte August und Ende August-Beginn des Schuljahres,

während der restlichen IATA-Sommerflugplanperiode, außerhalb der zehn Sommerwochen: 33 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten.

Diese zusätzliche Kapazität muss mindestens zwei Monate vor dem Flugdatum zum Verkauf angeboten werden.

b)   Zwischen Paris-Orly und Bastia

Mindestfrequenzen:

i)

montags bis freitags, außer an Feiertagen, mindestens drei Hin- und Rückflüge täglich; die Flugzeiten sind so zu gestalten, dass die Hin- und Rückreise am selben Tag mit einem Aufenthalt von mindestens zehn Stunden in Paris und sieben Stunden in Bastia erfolgen kann;

ii)

samstags und an Sonn- und Feiertagen mindestens drei Hin- und Rückflüge, regelmäßig über den Tag verteilt.

Die Flüge sind mit Strahlflugzeugen durchzuführen.

Die Flüge sind ohne Zwischenlandung zwischen Paris-Orly und Bastia durchzuführen.

Das Kapazitätsangebot muss folgende Bedingungen erfüllen:

i)

während der IATA-Sommerflugplanperiode sind in jeder Richtung mindestens 160 Sitze (während der IATA-Winterflugplanperiode mindestens 140 Sitze) anzubieten, und zwar:

montags bis freitags außer an Feiertagen in jeder Richtung sowohl morgens als auch abends ab 18 Uhr;

sonntags, außer wenn der darauf folgende Montag ein Feiertag ist, ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris;

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am letzten arbeitsfreien Tag ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris;

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche zwischen Dienstag und Donnerstag, an diesem Feiertag ab 18 Uhr in der Richtung Korsika-Paris.

ii)

Es ist mindestens folgende Kapazität im Rahmen der veröffentlichten Flugpläne anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen):

über das ganze Jahr ist eine Grundkapazität von 850 Sitzen täglich anzubieten;

diese Grundkapazität ist wie folgt aufzustocken:

während zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September: 800 Sitze täglich,

von Ende März bis Ende Oktober (außerhalb der genannten zehn Wochen): 250 Sitze täglich;

iii)

Angesichts der über das Jahr verteilten Hauptverkehrszeiten, die insbesondere von den Schulferienzeiten und Feiertagsperioden (Allerheiligen, Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt, Brückentage sowie Beginn und Ende der Sommerferien) abhängen, ist mindestens folgende, für jede IATA-Flugplanperiode im voraus ausdrücklich durch eine Vereinbarung mit dem „Office des Transports de la Corse“ festzulegende zusätzliche Kapazität anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen), und zwar hauptsächlich:

an den ersten und letzten Tagen der Schulferien,

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche, an diesem Feiertag und am Vorabend dieses Feiertags,

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum und am letzten arbeitsfreien Tag.

Diese zusätzliche Kapazität beträgt mindestens:

während der IATA-Winterflugplanperiode: 10 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten,

während zehn Wochen im Sommer (von Ende Juni bis Anfang September): wöchentlich 2 000 Sitze zuzüglich entsprechend den jeweils angepassten jährlichen Kalenderdaten 10 000 Sitze während der Perioden mit hohem Verkehrsaufkommen Anfang Juli, Mitte Juli, Ende Juli-Anfang August, Mitte August und Ende August-Beginn des Schuljahres,

während der restlichen IATA-Sommerflugplanperiode, außerhalb der zehn Sommerwochen: 33 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten.

Diese zusätzliche Kapazität muss mindestens zwei Monate vor dem Flugdatum zum Verkauf angeboten werden.

c)   Zwischen Paris-Orly und Calvi

Mindestfrequenzen:

i)

während der IATA-Winterflugplanperiode mindestens fünf Hin- und Rückflüge wöchentlich, davon drei zwischen Freitag und Sonntag, einer in der Mitte der Woche, wobei an jedem dieser betreffenden Tage mindestens 140 Fluggäste in jede Richtung befördert werden können;

ii)

während der IATA-Sommerflugplanperiode mindestens ein Hin- und Rückflug täglich, bei dem mindestens 140 Fluggäste befördert werden können.

Die Flüge sind mit Strahlflugzeugen durchzuführen.

Die Flüge sind ohne Zwischenlandung zwischen Paris-Orly und Calvi durchzuführen.

Das Kapazitätsangebot muss folgende Bedingungen erfüllen:

i)

Es ist mindestens folgende Kapazität im Rahmen der veröffentlichten Flugpläne anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen):

über das ganze Jahr ist eine Grundkapazität von 1 400 Sitzen wöchentlich anzubieten;

von Ende März bis Ende Oktober muss die Mindestkapazität nachmittags in den folgenden Fällen die Beförderung von mindestens 140 Fluggästen erlauben:

freitags in der Richtung Paris-Calvi;

sonntags, außer wenn der Montag ein Feiertag ist, in der Richtung Calvi-Paris:

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum in der Richtung Paris-Calvi und am letzten arbeitsfreien Tag in der Richtung Calvi-Paris;

am Vorabend eines Feiertags in der Richtung Paris-Calvi und an diesem Feiertag in der Richtung Calvi-Paris, wenn dieser Feiertag auf einen Tag zwischen Dienstag und Donnerstag fällt;

diese Grundkapazität ist wie folgt aufzustocken:

während zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September: 2 800 Sitze wöchentlich,

von Ende März bis Ende Oktober (außerhalb der genannten zehn Wochen): 650 Sitze wöchentlich;

ii)

Angesichts der über das Jahr verteilten Hauptverkehrszeiten, die insbesondere von den Schulferienzeiten und Feiertagsperioden (Allerheiligen, Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt, Brückentage sowie Beginn und Ende der Sommerferien) abhängen, ist mindestens folgende, für jede IATA-Flugplanperiode im voraus ausdrücklich durch eine Vereinbarung mit dem „Office des Transports de la Corse“ festzulegende zusätzliche Kapazität anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen), und zwar hauptsächlich:

an den ersten und letzten Tagen der Schulferien,

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche, an diesem Feiertag und am Vorabend dieses Feiertags,

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum und am letzten arbeitsfreien Tag.

Diese zusätzliche Kapazität beträgt mindestens:

während der IATA-Winterflugplanperiode: 2 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten,

während zehn Wochen im Sommer (von Ende Juni bis Anfang September): wöchentlich 1 900 Sitze zuzüglich entsprechend den jeweils angepassten jährlichen Kalenderdaten 7 300 Sitze während der Perioden mit hohem Verkehrsaufkommen Anfang Juli, Mitte Juli, Ende Juli — Anfang August, Mitte August und Ende August-Beginn des Schuljahres,

während der restlichen IATA-Sommerflugplanperiode, außerhalb der genannten zehn Sommerwochen: 15 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten.

Diese zusätzliche Kapazität muss mindestens zwei Monate vor dem Flugdatum zum Verkauf angeboten werden.

d)   Zwischen Paris-Orly und Figari

Mindestfrequenzen:

i)

während der IATA-Winterflugplanperiode mindestens fünf Hin- und Rückflüge wöchentlich, davon drei zwischen Freitag und Sonntag, wobei an jedem dieser betreffenden Tage mindestens 140 Fluggäste in jede Richtung befördert werden können;

ii)

während der IATA-Sommerflugplanperiode mindestens sieben Hin- und Rückflüge wöchentlich, wobei an jedem dieser betreffenden Tage mindestens 140 Fluggäste in jede Richtung befördert werden können.

Die Flüge sind mit Strahlflugzeugen durchzuführen.

Die Flüge sind ohne Zwischenlandung zwischen Paris-Orly und Figari durchzuführen.

Das Kapazitätsangebot muss folgende Bedingungen erfüllen:

i)

Es ist mindestens folgende Kapazität im Rahmen der veröffentlichten Flugpläne anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen):

über das ganze Jahr ist eine Grundkapazität von 1 490 Sitzen wöchentlich anzubieten;

über das ganze Jahr muss die Mindestkapazität ab 18 Uhr in den folgenden Fällen die Beförderung von mindestens 160 Fluggästen erlauben:

freitags in der Richtung Paris-Figari;

sonntags, außer wenn der Montag ein Feiertag ist, in der Richtung Figari-Paris,

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum in der Richtung Paris-Figari und am letzten arbeitsfreien Tag in der Richtung Figari-Paris;

am Vorabend eines Feiertags in der Richtung Paris–Figari und an diesem Feiertag in der Richtung Figari-Paris, wenn dieser Feiertag auf einen Tag zwischen Dienstag und Donnerstag fällt;

diese Grundkapazität ist wie folgt aufzustocken:

während zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September: 2 800 Sitze wöchentlich,

von Ende März bis Ende Oktober (außerhalb der genannten zehn Wochen): 650 Sitze wöchentlich;

ii)

Angesichts der über das Jahr verteilten Hauptverkehrszeiten, die insbesondere von den Schulferienzeiten und Feiertagsperioden (Allerheiligen, Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt, Brückentage sowie Beginn und Ende der Sommerferien) abhängen, ist mindestens folgende, für jede IATA-Flugplanperiode im voraus ausdrücklich durch eine Vereinbarung mit dem „Office des Transports de la Corse“ festzulegende zusätzliche Kapazität anzubieten (Gesamtkapazität in beiden Richtungen), und zwar hauptsächlich:

an den ersten und letzten Tagen der Schulferien,

bei einem einzelnen Feiertag unter der Woche, an diesem Feiertag und am Vorabend dieses Feiertags,

an langen Wochenenden, an denen dem Samstag oder Sonntag ein Feiertag vorausgeht oder folgt, am Tag vor diesem Zeitraum und am letzten arbeitsfreien Tag.

Diese zusätzliche Kapazität beträgt mindestens:

während der IATA-Winterflugplanperiode: 2 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten,

während zehn Wochen im Sommer (von Ende Juni bis Anfang September): wöchentlich 1 900 Sitze zuzüglich entsprechend den jeweils angepassten jährlichen Kalenderdaten 7 300 Sitze während der Perioden mit hohem Verkehrsaufkommen Anfang Juli, Mitte Juli, Ende Juli-Anfang August, Mitte August und Ende August-Beginn des Schuljahres,

während der restlichen IATA-Sommerflugplanperiode, außerhalb der zehn Sommerwochen: 15 000 Sitze in den Hauptverkehrszeiten.

Diese zusätzliche Kapazität muss mindestens zwei Monate vor dem Flugdatum zum Verkauf angeboten werden.

2.2.   Tarife

Diese Flugpreise verstehen sich ohne Vertriebszuschläge, Steuern und Gebühren, die pro Reisendem vom Staat, den Gebietskörperschaften oder den Flughafenbehörden erhoben und als solche auf dem Beförderungsdokument ausgewiesen werden und schließt die Mehrwertsteuer für den Teil der Strecke über dem Festland ein.

Der Normaltarif auf den Strecken zwischen Paris-Orly und Korsika darf pro Strecke höchstens 136 EUR, während der zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September höchstens 167 EUR betragen.

Fluggästen mit Hauptwohnsitz in Korsika muss beim Kauf des Flugscheins für die Hin- und Rückreise in Korsika, der für eine Aufenthaltsdauer von weniger als 40 Tagen — außer für Studierende unter 27 Jahren, die ihren Wohnsitz in Korsika haben — außerhalb der Insel gilt, während des ganzen Jahres auf allen Flügen, ohne Einschränkung der Kapazität, auf den Strecken Paris-Orly-Korsika ein Tarif von 136 EUR für einen Hin- und Rückflug angeboten werden.

Für folgende Kategorien von Fluggästen muss auf den Strecken Paris-Orly-Korsika ein Tarif von 75 EUR, während der zehn Wochen von Ende Juni bis Anfang September von 86 EUR, pro Strecke gelten:

i)

Jugendliche (unter 25 Jahren);

ii)

Senioren (ab 60 Jahren);

iii)

Studierende unter 27 Jahren;

iv)

Familien (mindestens zwei zusammen reisende Familienangehörige);

v)

Behinderte.

Die Luftfahrtunternehmen müssen für Fluggäste dieser Kategorien die verfügbaren Plätze auf jeder Strecke ohne jede Einschränkung bis zu mindestens 50 % der Tageskapazität in jeder Richtung zur Verfügung stellen.

Für die gleichen Fluggastkategorien sowie für die Ortsansässigen kann das Luftfahrtunternehmen vorschreiben, dass die Beförderungsdokumente entsprechend der Reihenfolge der Reservierung nach einem noch festzulegenden Raster ausgestellt und bezahlt werden.

Bei einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren, nicht vom Luftfahrtunternehmen zu vertretenden Anstieg der Kosten der Durchführung der Flugdienste können diese Höchsttarife anteilmäßig entsprechend der Kostensteigerung erhöht werden. Der demgemäß angepasste Höchsttarif wird den Luftfahrtunternehmen, die die Strecken bedienen, mitgeteilt und tritt nach einer den Umständen entsprechenden Frist in Kraft; er wird ferner unverzüglich der Europäischen Kommission zwecks Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt.

2.3.   Kontinuität

Abgesehen von Fällen höherer Gewalt darf die Zahl der Flüge, die aus vom Luftfahrtunternehmen unmittelbar zu verantwortenden Gründen ausfallen, je IATA-Flugplanperiode 1 % der geplanten Flüge nicht übersteigen.

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das eine der Strecken zu bedienen beabsichtigt, die Bedienung während mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährleisten.

Die Flüge können vom Luftfahrtunternehmen nur am ersten Tag einer IATA-Winterflugplanperiode und nur dann eingestellt werden, wenn dies mindestens sechs Monate vorher angekündigt wurde.

Die Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass die schwer wiegende und wiederholte Nichteinhaltung der oben genannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen neben der vorgesehenen verwaltungsbehördlichen und/oder gerichtlichen Ahndung deren Ausschluss von allen unter die Zuständigkeit der Gebietskörperschaft Korsika fallenden Ausschreibungen während einer Dauer von mindestens fünf Jahren zur Folge haben kann.


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