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Document 52005XC0608(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 139 vom 8.6.2005, p. 21–21 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.6.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 139/21


    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden

    (2005/C 139/04)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nummer der Beihilfe: XT 13/01

    Mitgliedstaat: Italien

    Region: Kalabrien

    Bezeichnung der Beihilferegelung oder Name des begünstigten Unternehmens: Beihilferegelung für die Berufsausbildung

    Rechtsgrundlage: Legge regionale 2 maggio 2001, n. 7. art. 31 quater, commi 7 e 8 Programma Operativo Regionale Calabria n. 1999 IT 16 PO006 Decisione Comunità Europea C (2000) 2345 dell'8.8.2000

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung oder Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 15 Mio. EUR

    Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität beträgt 35 % der förderfähigen Kosten für spezifische und 60 % der Kosten für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

    Bei Ausbildungsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern aus den schwächsten Gruppen (wenig qualifizierte Arbeitnehmer, Behinderte, alte Menschen, Frauen, die auf den Arbeitsmarkt zurück streben usw.) erhöhen sich die oben genannten Beihilfehöchstintensitäten um jeweils 10 Prozentpunkte

    Bewilligungszeitpunkt: 2001

    Laufzeit der Regelung: 2001-2006

    Zweck der Beihilfe: Unterstützung der ausnahmslos kleinen kalabresischen Unternehmen durch Verringerung der Kosten, die die Ausbildung in einem Augenblick für sie beinhaltet, in dem der technische Fortschritt und die Einführung neuer Technologien die Unternehmen zu permanenter Schulung ihres Personals zwingen, dessen Kenntnisse rasch veralten

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle Wirtschaftsbereiche

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Regione Calabria

    Dipartimento Formazione Professionale e Politiche del Lavoro

    Via Lucrezia della Valle

    I-88100 Catanzaro

    Sonstige Auskünfte: Leiter: Dr. Giovanni Benussi

    Tel. 09 61 85 84 64


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