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Document 52005PC0508

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2009

/* KOM/2005/0508 endg. */

52005PC0508

Empfehlung für einen Beschluß des Rates über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2009 /* KOM/2005/0508 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 18.10.2005

KOM(2005) 508 endgültig

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2009

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

In dem Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019[1] wird das ab dem Jahr 2005 geltende Verfahren für die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. In Anhang 1 dieses Beschlusses werden die Mitgliedstaaten aufgeführt, die berechtigt sind, Städte für den Titel vorzuschlagen. In dieser Liste sind die zehn neuen Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, nicht enthalten. Daher legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG vor, damit die neuen Mitgliedstaaten für die Zeit ab 2009 ebenfalls eine Kulturhauptstadt Europas vorschlagen können. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat am 13. April 2005 angenommen (Beschluss Nr. 649/2005/EG). Gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG in der durch Beschluss Nr. 649/2005/EG geänderten Fassung werden ab 2009 – in der in Anhang I des Beschlusses vereinbarten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten (einem der 15 alten und einem der zehn neuen Mitgliedstaaten) zu Kulturhauptstädten Europas erklärt.

Die betreffenden Mitgliedstaaten geben die Nominierungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung bekannt.

Die Kommission setzt jedes Jahr eine Jury ein, die unter Berücksichtigung der Ziele und Besonderheiten dieser Aktion einen Bericht über die Nominierungen ausarbeitet. Diese Jury setzt sich aus hochrangigen, unabhängigen Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich zusammen. Die Jury legt ihren Bericht der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.

Das Europäische Parlament kann der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Berichts eine Stellungnahme zu den Nominierungen vorlegen. Für 2009 hat das Europäische Parlament keine Stellungnahme abgegeben[2].

Auf Empfehlung der Kommission, die den Bericht der Jury berücksichtigt, ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie vorgeschlagen wurden.

Gemäß Artikel 2 und Anhang I des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG nominierten Österreich und Litauen die Städte Linz bzw. Vilnius (Wilna).

Die Jury kam am 14. April 2005 zur Bewertung der beiden Nominierungen zusammen. Diese Bewertung umfasste auch Anhörungen von Vertretern der Städte Linz und Vilnius. Die Jury übermittelte der Kommission am 29. April 2005 ihren Bericht, den die Kommission auf Wunsch der Jury den anderen Organen zuleitete.

Aufgrund einer allgemeinen Evaluierung der beiden nominierten Städte und ihrer Schlussfolgerungen empfahl die Jury den Organen der Europäischen Union einstimmig, Linz und Vilnius 2009 mit der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ zu betrauen. Gleichzeitig verlangte sie einige Verbesserungen in den im Bericht aufgezeigten Bereichen.

Daher unterbreitet die Kommission dem Rat gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG in der durch Beschluss Nr. 649/2005/EG geänderten Fassung die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Erklärung von Linz und Vilnius zu den Kulturhauptstädten Europas 2009.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2009

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019, geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG,[3] insbesondere Artikel 2 Absatz 3,

nach Kenntnisnahme des Berichts der Jury vom April 2005, der der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2, Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG, vorgelegt wurde,

in der Erwägung, dass die in Artikel 3 und Anhang II des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG, festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 2005 –

BESCHLIESST:

Artikel 1

Linz und Vilnius werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG, zu den „Kulturhauptstädten Europas 2009“ erklärt.

Artikel 2

Beide Städte treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch Beschluss Nr. 649/2005/EG, zu gewährleisten.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

[1] ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1.

[2] Siehe „Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG“, Berichterstatter Michel Rocard, PE 334.052 (A5-0148/2004), Begründung, Seite 12.

[3] ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1, und ABl. L 117 vom 4.5.2005, S. 20.

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