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Document 52005DC0573
Communication from the Commission to the Council and the European Parliament - The impact of the accession of Bulgaria and Romania on the human resources of the Commission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die auswirkungen des beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die humanressourcen der Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die auswirkungen des beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die humanressourcen der Kommission
/* KOM/2005/0573 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die auswirkungen des beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die humanressourcen der Kommission /* KOM/2005/0573 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 15.11.2005 KOM(2005) 573 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT DIE AUSWIRKUNGEN DES BEITRITTS BULGARIENS UND RUMÄNIENS AUF DIE HUMANRESSOURCEN DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT DIE AUSWIRKUNGEN DES BEITRITTS BULGARIENS UND RUMÄNIENS AUF DIE HUMANRESSOURCEN DER KOMMISSION EINLEITUNG Das Europäische Parlament hat dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 13. April 2005 zugestimmt. Auf dieser Grundlage haben die EU-Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien am 25. April 2005 in Luxemburg den Beitrittsvertrag unterzeichnet. Vorbehaltlich der Ratifizierung der Beitrittsverträge und vorausgesetzt sie erfüllen zeitgerecht die Bedingungen, die zur vollständigen Umsetzung des Besitzstandes vom ersten Tag des Beitrittes an notwendig sind, würden Bulgarien und Rumänien voraussichtlich im Januar 2007 EU-Mitglieder werden. In der Tat hat die Kommission am 25 Oktober eine Mitteilung angenommen (Umfassender Monitoringbericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens), die auf einen "… Monitoringbericht …, den die Kommission dem Rat und dem Parlament im April/Mai 2006 vorlegen möchte" verweist und folgendes betont: "Zu diesem Zeitpunkt kann die Kommission dem Rat empfehlen, den Beitritt Bulgariens oder Rumäniens auf den 1. Januar 2008 zu verschieben, wenn die ernste Gefahr besteht, dass der betreffende Staat in einigen wichtigen Bereichen offenbar nicht in der Lage ist, die Anforderungen der Mitgliedschaft bis zum 1. Januar 2007 zu erfüllen. Die Kommission erwartet, dass Bulgarien und Rumänien bis dahin alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen haben, um eine solche Empfehlung zu vermeiden." Ziel dieser Mitteilung ist es, die Forderung der Kommission nach zusätzlichen Humanressourcen durch eine Einschätzung des Bedarfs der verschiedenen Dienststellen hinsichtlich der Auswirkungen des Beitritts dieser beiden Staaten auf die Tätigkeiten der Kommission zu untermauern. Sie beschreibt die allgemeinen Ausrichtungen und Auswirkungen der Erweiterung auf die Humanressourcen nach Gruppen von Politikbereichen und nach Tätigkeitsprofilen. Sie wird eine zentrale Rolle bei künftigen Haushaltsvorschlägen und bei der Gestaltung der Einstellungsstrategie spielen. Darin geht es jedoch nicht um die Einstellungsziele für Angehörige der neuen Mitgliedstaaten; dies ist eine andere Frage, die zu gegebener Zeit zu behandeln ist. Mit dieser Einschätzung wird das Konzept der im Jahr 2002 vorgelegten Mitteilung zu den zehn neuen Mitgliedstaaten, die der Union im Mai 2004 beigetreten sind (EU-10), auf Bulgarien und Rumänien (EU-2) ausgedehnt. Aufgrund ihrer Art und ihres Zeitplans ist die EU-2-Erweiterung der jüngsten Erweiterung sehr ähnlich. Angesichts dieser offensichtlichen Ähnlichkeiten wurde für diese Analyse dieselbe Methode verwendet wie 2002; daneben wurden anhand der tatsächlichen Ereignisse in 2004 die Lehren aus der EU-10 Erweiterung gezogen. In dieser Mitteilung werden daher die mittelfristigen Schätzungen des Bedarfs an Humanressourcen von 2002 bestätigt und aktualisiert, wie dies das Europäische Parlament in seiner Entschließung über die Jährliche Strategieplanung für 2006 gefordert hat. 1. ZWECK UND RAHMEN DER MITTEILUNG Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Einstellung neuer Mitarbeiter und deren reibungslose Integration in die Kommissionsdienststellen viel einfacher vonstatten gehen, wenn sie gut vorbereitet sind. Diese feste Rahmenbedingung wird durch die Ermittlung und Planung der Personalstärke erfüllt, die für die Zeit nach dem Beitritt benötigt wird. In der EU-10-Mitteilung[1] wurde die zentrale Rolle dieser Vorgehensweise und ihr Nutzen sowohl für die Haushaltsbehörde als auch für die Kommission betont. Die neue Kommission hat bei der Vorstellung des Vorentwurfs des Haushaltsplans 2006[2] ausdrücklich bestätigt, dass die Analyse von 2002 weiterhin gültig ist und dass somit mittelfristig bis zum Jahr 2008 rund 3900[3] neue Bedienstete zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt dieser zehn neuen Mitgliedstaaten benötigt werden. Die Ergebnisse der Mitteilung von 2002 sind auch heute noch für die EU-10[4] gültig. In den vergangenen drei Jahren (2003 bis 2005) hat die Haushaltsbehörde der Kommission 1980 neue Bedienstete für erweiterungsbezogene Aufgaben bewilligt (1480 neue Beamte und 500 externe Mitarbeiter). Auch wenn dies recht beeindruckende Zahlen sind, so reicht diese erste Aufstockung doch nicht aus, um das ordnungsgemäße Funktionieren der erweiterten EU und die umfassende Anwendung aller Politiken der Kommission sowie aller Vorschriften und Programme der Gemeinschaft sicherzustellen. Um die Kontinuität aller laufenden Tätigkeiten, insbesondere der wichtigsten gemeinsamen Politiken in Verbindung mit der Kohäsion und dem Binnenmarkt, zu sichern, braucht die Kommission den Rest der für erforderlich erachteten 3900 VZÄ, wenn sie ihre institutionellen Zuständigkeiten im betreffenden Zeitraum wahrnehmen soll. 2. UMFANG DER HERAUSFORDERUNG 2.1. Welche Erwartungen werden in einer erweiterten Union an die Kommission gestellt? Als Exekutivorgan der Europäischen Union ist die Kommission für die Verwaltung und Ausführung des Haushaltsplans der EU und der vom Parlament und vom Rat gebilligten Politiken und Programme verantwortlich. Nach der Erweiterung muss die Kommission Programme zur Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten verwalten, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, der strukturpolitischen Maßnahmen und der internen Politikbereiche. Als Hüterin der Verträge muss die Kommission sicherstellen, dass das Gemeinschaftsrecht in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß angewandt wird. Die Bewerberländer haben zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihrer künftigen Verantwortung als Mitgliedstaaten gerecht zu werden, aber es kann möglicherweise noch ein paar Jahre dauern, bis ihre Verwaltungs- und Justizsysteme und -kapazitäten auf dem erforderlichen Stand sind. Für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarkts, für die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung, für den Schutz der Umwelt, für die Aufsicht über die Außengrenzen der EU und für eine umsichtige Verwaltung der Gemeinschaftsmittel in einer erweiterten Union braucht die Kommission zusätzliche Humanressourcen, damit sie - die EU-Politiken aktiv verwalten und deren Umsetzung in den neuen Mitgliedstaaten überwachen kann; - den neuen Mitgliedstaaten bei der korrekten Anwendung des Gemeinschaftsrechts helfen und erforderlichenfalls Verletzungsklagen erheben kann; - Gemeinschaftsprogramme zur finanziellen Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten vorschlagen und in der Folge durchführen kann; - eine korrekte Programmplanung und Ausgabengestaltung überwachen kann; - die Dokumente der Gemeinschaft in zwei neuen Sprachen erstellen und veröffentlichen kann. 2.2. Die anstehenden Aufgaben in Zahlen Der Umfang und die Herausforderungen der bevorstehenden Erweiterung können anhand der folgenden Indikatoren gemessen werden: - mit den zwei neuen Mitgliedstaaten wächst die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten von 25 auf 27 (Steigerung um 8 %); - mit den zwei neuen Amtssprachen wächst die Gesamtzahl der Amtssprachen von 20 auf 22 (Steigerung um 10 %[5]); - die Gesamtbevölkerung der EU wird 2007 um 30 Millionen zusätzliche Bürger von 452 auf 482 Millionen Bürger anwachsen (Steigerung um 6,6 %); - die zwei neuen Mitgliedstaaten sind mit einem Pro-Kopf-BIP nach Kaufkraftstandards von rund 30 % des EU-25-Durchschnitts die bisher ärmsten neuen Mitglieder. Die Auswirkungen dieser Erweiterung auf die Tätigkeiten der Kommission sollten im Zusammenhang mit der vorigen Erweiterung gesehen werden, da der Beitritt von zwölf neuen Mitgliedstaaten innerhalb einer recht kurzen Zeit die Organe der Gemeinschaft, die es jetzt mit 80 % mehr Mitgliedstaaten und doppelt soviel Sprachen zu tun haben, ersichtlich vor neue Herausforderungen stellt. 3. HYPOTHESEN, METHODE UND STRATEGIE 3.1. Hypothesen Das Arbeitsszenario zur Einschätzung der Auswirkungen der Erweiterung stützt sich auf die folgenden Hypothesen: 1. Vorbehaltlich der Ratifizierung der Beitrittsverträge und vorausgesetzt sie erfüllen zeitgerecht die Bedingungen, die zur vollständigen Umsetzung des Besitzstandes vom ersten Tag des Beitrittes an notwendig sind, würden am 1. Januar 2007 zwei neue Länder der Europäischen Union beitreten. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, wird der in dieser Mitteilung dargelegte Zeitplan entsprechend angepasst werden. Die Personalbedarfsschätzungen bleiben jedoch unabhängig vom endgültigen Beitrittsdatum weiterhin gültig. 2. Die Tätigkeiten werden bei Erreichen des "Normalbetriebs" bewertet, d.h. nachdem alle mit der Erweiterung verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben eingeleitet oder ausgelaufen sind; dabei soll insbesondere der Notwendigkeit Rechnung getragen, eine Personalstärke der Verwaltungs- und der Überwachungsfunktion der Vorbeitrittsprogrammen sicherzustellen, die bis zum Abschluss der Programme völlig angemessen bleibt. Das Zeitprofil des Personalbedarfs ist von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich; diese Unterschiede werden in der jährlichen Zuteilung widergespiegelt[6]. 3. Ausgangspunkt für die Personalstärke nach Tätigkeitsbereichen ist die Situation im Jahr 2006, wobei davon ausgegangen wird, dass diese Erweiterung keine Änderung der Politiken, Programme und Durchführungssysteme bewirkt. Bereits gebilligte oder von der Kommission für die Zukunft vorgeschlagene Änderungen wurden jedoch berücksichtigt (z.B. Exekutivagentur[7]). 4. Alle Arten von Humanressourcen (Planstellen und externe Mitarbeiter) sowie alle Finanzierungsquellen (Verwaltungshaushaltsplan oder operative Programme) werden als gleichwertig betrachtet. Der Personalbedarf wird in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gemessen. Es wird von der Annahme ausgegangen, dass diese Erweiterung keine grundlegende Veränderung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten von Humanressourcen der Kommission bewirken wird. Die Aufgliederung der Humanressourcen nach Art und Finanzierungsquelle erfolgte auf aggregierter Ebene und wird in jedem einzelnen Haushaltsverfahren angegeben. 5. Die Einschätzung wurde auf Netto-Basis vorgenommen, unter Berücksichtigung der personellen Umverteilungsmöglichkeiten im Lichte des in diesem Zeitraum erwarteten Abschlusses von Heranführungstätigkeiten (Heranführungsprogramme, Verhandlungen, Beziehungen zu den Bewerberländern). 6. In die Gesamtschätzung sind 100 externe Mitarbeiter einbezogen, die bereits im Haushaltsplanvorentwurf (HVE) für 2006 im Vorgriff auf den mittelfristigen Bedarf berücksichtigt sind. Um für die Erweiterung gerüstet zu sein, müssen die Vorbereitungen bereits 2006 beginnen. Die Kommission hat in ihrem HVE ihren vorrangigen Personalbedarf auf 100 Bedienstete geschätzt, die – hauptsächlich im Sprachenbereich – die wichtigsten Tätigkeiten für die Vorbereitung auf den Beitritt ausführen sollen. Diese Bediensteten werden nicht zu dem geschätzten Bedarf für die Zeit nach dem Beitritt dazugerechnet, sondern sind Teil des Gesamtpakets. 3.2. Methode Da diese Einschätzung eine Aktualisierung der Mitteilung von 2002 zum Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die EU-2-Erweiterung ist, ist es angezeigt, die gleiche Methode zugrunde zu legen. Der Personalbedarf wurde auf der Grundlage der Tätigkeitsbereiche entsprechend der Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen (Activity Based Budgeting – ABB) bewertet. Um eine methodische und homogene Übersicht über die erwarteten Entwicklungen zu gewährleisten, wurde ein Fragebogen an alle Dienststellen geschickt. Anschließend wurden die Auswirkungen der Erweiterung auf die Tätigkeitsbereiche analysiert und die Tätigkeiten wurden in Kategorien eingeteilt, je nachdem, ob ihr Umfang zunahm, unverändert blieb oder abnahm. In einem nächsten Schritt wurden die Auswirkungen auf die Humanressourcen bewertet. In der Regel wurden die Veränderungen des Personalbedarfs im Verhältnis zu den Veränderungen der wesentlichen Faktoren, die das Arbeitsaufkommen für einen bestimmten Tätigkeitsbereich bestimmen, geschätzt. Bezüglich einer Tätigkeit, einer Organisation oder eines Durchführungssystems, bei denen es seit 2002 keine wesentlichen Veränderungen gab bzw. gibt, und bei denen davon ausgegangen wird, dass die Auswirkungen der EU-2-Erweiterung proportional zur EU-10-Erweiterung sind, wurden die Ergebnisse der früheren EU-10-Mitteilung auf die EU-2-Erweiterung übertragen. Um die Kohärenz des Bedarfs für verschiedene Tätigkeitsbereiche sicherzustellen, wurden die Antworten im Hinblick auf die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angaben überprüft, damit gewährleistet ist, dass - die Zahlen und die dafür gegebenen Begründungen kohärent sind; - der geschätzte Bedarf verschiedener Dienststellen für vergleichbare Tätigkeiten identisch behandelt wird; - nur das zusätzliche Arbeitsaufkommen im Zusammenhang mit der Erweiterung berücksichtigt wird; - die Umsetzungsmöglichkeiten aus Heranführungstätigkeiten umfassend berücksichtigt werden. 3.3. Übergangsfrist für neue Stellen Die Einschätzung berücksichtigt den Bedarf der Dienststellen und die Fähigkeit des Organs, neue Mitarbeiter aufzunehmen. Die Kommission schlägt daher vor, dass neue Stellen über einen Zeitraum von drei Jahren eingeführt werden; dieser Zeitplan ist abhängig von der Verfügbarkeit von Reservelisten und der Absorptionskapazität der betroffenen Dienste. Die meisten Dienststellen der Kommission vertraten jedoch die Ansicht, dass die Fünfjahresfrist für die neuen EU-10-Stellen – ein Zeitraum, der aufgrund von haushalts- und einstellungsbedingten Engpässen festgelegt wurde – zu lang ist und dass das Tempo bei der Auswahl und Einstellung inzwischen die Geschwindigkeit bei "Normabetrieb" erreicht hat. Die Übergangsfrist für die Einstellung der Beamten aus den beiden neuen Mitgliedstaaten, für die die Kommission einen Zeitraum von fünf Jahren vorschlägt, bleibt davon unberührt. Daher wird die Kommission zu gegebener Zeit die Einstellungsziele für Angehörige der neuen Mitgliedstaaten festlegen, bei denen es sich um eine andere Frage handelt. 4. DER PERSONALBEDARF 4.1. Ergebnis der Überprüfung In ihren ursprünglichen Einschätzungen haben die Kommissionsdienststellen einen Brutto-Bedarf an zusätzlichem Personal von rund 1084 VZÄ angegeben, wobei sie von einer Freistellung von 237 VZÄ bei Abschluss der Heranführungstätigkeiten ausgehen. Die Überprüfung ergab revidierte Schätzungen, nach denen der Brutto-Bedarf an Humanressourcen aufgrund der expandierenden Tätigkeiten bei 984 VZÄ liegt. Dieser Bedarf kann durch die Umsetzung von rund 98 Bediensteten (23 davon innerhalb von Dienststellen) und die Einstellung von 886 neuen Bediensteten gedeckt werden. Der Umsetzungsbedarf richtet sich nach dem Ziel der Kommission, hochwertige Dienste zu vernünftigen Kosten zu leisten. Es wird ferner davon ausgegangen, dass ungefähr 145 externe Mitarbeiter, die derzeit im Rahmen der Heranführungsinstrumente beschäftigt sind (und aus den früheren BA-Haushaltslinien finanziert werden) entlassen werden müssen, da sie nicht anderweitig beschäftigt werden können. Daraus ergibt sich eine Netto-Aufstockung von 741 VZÄ. [pic] Im Vergleich zur derzeitigen Situation stellen die zusätzlichen 741 VZÄ eine Erhöhung der gesamten Humanressourcen der Kommission um rund 2,5 % dar; dies ist weniger als die relative Gewicht der Beitrittsländer, gemessen an den in Abschnitt 2 genannten Indikatoren. 4.2. Art der Humanressourcen und Finanzierungsquelle Wie in Tabelle 1 angegeben, können die 741 zusätzlichen Bediensteten nach Art und Finanzierungsquelle folgendermaßen aufgegliedert werden (Richtwerte): - 750 Stellen in den Stellenplänen für operatives Personal (Verwaltungshaushaltsplan im Rahmen der derzeitigen Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau), einschließlich rund 166 Stellen für Linguisten; - 36 Stellen in den Stellenplänen für Forschungspersonal (operativer Haushaltsplan); - zusätzliche Mittel für rund 100 externe Mitarbeiter im Verwaltungshaushaltsplan; - Kürzung der Mittel um das Äquivalent von 145 externen Mitarbeitern, die derzeit aus dem operativen Haushaltsplan finanziert werden (die früheren BA-Linien für die Heranführungsinstrumente). Tabelle 1 Planstellen | Externes Personal (VZÄ) | Verwaltungshaushaltsplan | 750 | 100 | 850 | Operativer Haushaltsplan | 36 | -145 | -109 | 786 | -45 | 741 | Aus dieser Tabelle geht hervor, dass im Einklang mit der Hypothese, die der vorgeschlagenen Finanziellen Vorausschau zugrunde liegt, rund 850 aus dem Verwaltungshaushaltsplan finanzierte VZÄ benötigt werden. 4.3. Schrittweise Einstellung von 850 neuen Bediensteten im Rahmen des Verwaltungshaushaltsplans Die Kommission schlägt vor, dass die neuen Bediensteten über einen Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden sollen. Damit könnte der tatsächliche Bedarf der Dienststellen berücksichtigt und gleichzeitig der Fähigkeit des Organs, neue Mitarbeiter aufzunehmen, Rechnung getragen werden. Der indikative Zeitplan ist in Tabelle 2 für den Fall eines Beitritts in 2007 angegeben. Tabelle 2 Jahr | Anteil der zusätzlichen Stellen | Neue Planstellen (Verwaltungshaushaltsplan) | Externe Mitarbeiter [8] | Geplante Bedienstete gesamt (Verwaltungshaushaltsplan) | 2006 | 100 | 100 | 2007 | 33% | 250 | 350 | 2008 | 33% | 250 | 600 | 2009 | 33% | 250 | 850 | In der zeitlichen Verteilung und beim jährlichen Anteil des künftigen Bedarfs an Planstellen könnte sich eine gewisse Flexibilität als notwendig erweisen. Die Kommission wird ihren jährlichen Bedarf an neuen Stellen, zusammen mit den 1280 Mitarbeitern, die noch für die EU-10-Erweiterung in den Jahren 2007-08 [9] eingestellt werden müssen, in jedem jährlichen Strategieplan und jedem Haushaltsplanvorentwurf detailliert angeben. Dabei wird auch die Terminplanung für die Auswahlverfahren berücksichtigt. Auch die Aufgliederung zwischen Planstellen und externen Mitarbeitern muss in jedem jährlichen Haushaltsverfahren angepasst werden. Auch wenn die im Jahr 2006 zur Vorbereitung der Erweiterung eingestellten Vertragsbediensteten schrittweise durch Beamte ersetzt werden sollen, so wird die Kommission auch bei Erreichen des Normalbetriebs weiter externe Mitarbeiter benötigen, insbesondere in den Sprachabteilungen und den Vertretungen in den neuen Mitgliedstaaten. Sollte der endgültige Bedarf an externen Mitarbeitern weniger als 100 betragen, so wird die Kommission die Umwandlung einiger externer Mitarbeiterposten zu Planstellen beantragen. 4.4. Budgetäre Auswirkungen auf die Verwaltungsausgaben Bei Normalbetrieb werden die Gesamtkosten für diese neuen Bediensteten voraussichtlich rund 85 Mio. EUR [10] (einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturkosten) für die Kommission allein betragen[11]. Dieser Betrag steht vollständig im Einklang mit der von der Kommission vorgeschlagenen Finanziellen Vorausschau. Dieses spezifische Budget sollte in der endgültigen Einigung über die Finanzielle Vorausschau berücksichtigt werden, damit die Kommission das für die Erweiterung erforderliche Personal einstellen kann; dabei sollte auch dem entsprechenden Bedarf der anderen Organe Rechnung getragen werden. 5. AUSWIRKUNGEN AUF POLITIKEN UND TÄTIGKEITEN Die Ergebnisse der Analyse, die die Kommission zur Einschätzung ihres Personalbedarfs durchgeführt hat, kann nach großen Politikbereichen (Dienststellen) und Tätigkeitsprofilen (Einzelpersonen) aufgeschlüsselt werden. 5.1. Veränderungen nach großen Politikbereichen [pic] 5.1.1. Interne Politikbereiche Die zwei wesentlichen Faktoren für den erweiterten Personalbedarf in den internen Politikbereichen sind die Rechtsetzung und die Durchsetzung des Rechts in den neuen Mitgliedstaaten. Der Besitzstand der Gemeinschaft ist ab dem Tag des Beitritts in den neuen Mitgliedstaaten anwendbar; der gesamte Rechtsetzungsprozess muss daher angepasst werden, damit diese Mitgliedstaaten in das Beratungsverfahren zu politischen Initiativen und Rechtsetzungsvorschlägen eingebunden werden. Dieses Gebiet umfasst so unterschiedliche und komplexe Aufgaben wie Binnenmarkt, Umwelt, Wettbewerb, Steuern und Zollunion sowie Gesundheit und Verbraucherschutz. Außerdem sind einige neue strategische Ziele der EU auf die internen Politikbereiche ausgerichtet, darunter die Lissabonner Strategie für Wohlstand durch Wirtschaftswachstum einschließlich transeuropäische Netze und das Haager Programm zur Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union. Auch die schrittweise Einrichtung von Pressestellen in den neuen Mitgliedstaaten fällt unter diese Rubrik. Für die umfassende Integration der neuen Mitgliedstaaten in die Anwendung dieser Politiken und Gemeinschaftsvorschriften sind etwa 349 VZÄ erforderlich. Angesichts der Vielfalt der Politiken, die in 27 Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, und angesichts der gegenwärtigen Ressourcen stellt dies eine relativ bescheidene Aufstockung der Humanressourcen dar und spiegelt adäquat den derzeitigen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Kommission wider. 5.1.2. Die Sprachendienste Eine der Hauptprioritäten der Kommission für die Zeit nach der Erweiterung ist die Bereitstellung hochwertiger Sprachendienste. Die relativ starke Aufstockung (322 VZÄ) in diesem Tätigkeitsbereich (Übersetzung, Dolmetschen und Veröffentlichung) sollte jedoch im Kontext der Einführung sehr leistungsfähiger Systeme der Nachfragesteuerung und Qualitätssicherung gesehen werden. Dadurch konnte der Bedarf an Ressourcen so klein wie möglich gehalten und gleichzeitig die Mehrsprachigkeit gewährleistet und die Legitimität, Transparenz und Effizienz der EU gefördert werden. 5.1.3. Unterstützungsdienste und Koordinierung In einer umfassenden Erweiterungsstrategie spielen Unterstützungsdienste und Koordinierung eine entscheidende Rolle und sollten mit ausreichend Personal ausgestattet werden, damit alle Vorgänge reibungslos ablaufen können. In einer EU mit 27 Mitgliedern wird die Entscheidungsfindung immer komplexer und erfordert mehr Personal für die Kabinette der neuen Kommissionsmitglieder und für die Koordinierung der Politik. Ein besonderes Augenmerk muss ferner darauf gelegt werden, dass das europäische Recht auch wirklich in allen neuen Sprachen angewandt werden kann. Sonstige Tätigkeiten umfassen die Beschleunigung des Einstellungsverfahrens und die Aufstockung der Betrugsbekämpfungs- und Prüfungskapazitäten in einem erweiterten Europa. Für diese vielschichtigen Aufgaben scheint die geschätzte Zahl von 144 VZÄ durchaus angemessen. 5.1.4. Strukturpolitische Maßnahmen einschließlich Landwirtschaft und Fischerei Mit den strukturpolitischen und Kohäsionsmaßnahmen wird wirtschaftliche Konvergenz durch Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts angestrebt. Dabei handelt es sich um umfangreiche europäische Programme mit erheblichen makroökonomischen Auswirkungen. Nach der heutigen Gesetzgebung können die beiden Beitrittsländer Unterstützung für weniger entwickelte Gebiete (Ziel 1) erhalten. Dies ist der Tätigkeitsbereich, in dem die größte Mittelaufstockung infolge des Beitritts erwartet wird. Da diese Programme auf dezentraler Basis (geteilte Mittelverwaltung) verwaltet werden, wird vergleichsweise wenig zusätzliches Personal benötigt. Trotzdem müssen die Anforderungen in den Bereichen Kontrolle und Prüfung erfüllt werden. Die Landwirtschaft spielt eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und politischen Leben der beiden Beitrittsländer. Die derzeitigen Tätigkeiten im Rahmen des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (Sapard) werden in die allgemeine Agrarpolitik integriert. Wie im Falle der anderen Vorbeitrittsinstrumente (z.B. PHARE und ISPA) wird es jedoch eine Übergangsphase geben da die Durchführung dieser Programme sich nach dem Beitritt bis zu ihrer Schließung fortsetzen wird. Die Kommission muss ferner überwachen, wie der Besitzstand in den neuen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, und zwar anhand der gleichen Mechanismen, die für die bestehenden Mitgliedstaaten gelten. Strukturpolitische Maßnahmen sowie Landwirtschaft und Fischerei machen zusammen etwa 93 VZÄ an zusätzlichem Personalbedarf aus; angesichts der Beträge, um die es dabei geht, ist dies eine relativ niedrige Zahl, die aber durchaus im Einklang mit den Durchführungsmechanismen steht. 5.1.5. Externe Politikbereiche Die wichtigsten Veränderungen betreffen hier die Handelspolitik und handelspolitische Schutzmaßnahmen, einschließlich Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation im Anschluss an die Annahme des Gemeinsamen Zolltarifs in den neuen Mitgliedstaaten und die Notwendigkeit, die Europäische Nachbarschaftspolitik insbesondere gegenüber den östlichen Nachbarn zu stärken. Die Gesamtauswirkungen auf die Außenbeziehungen werden recht begrenzt sein; der Bedarf wird auf 17 VZÄ beziffert. 5.1.6. Heranführung (einschließlich Delegationen, PHARE [12]) Die Arbeiten der Delegationen in den Beitrittsländern und die Heranführungstätigkeiten in Verbindung mit Rumänien und Bulgarien, wie z.B. Verhandlungen sowie die Überwachung und Verwaltung der Heranführungsinstrumente, werden gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Beitrittsvertrags nach und nach auslaufen. Das Personal in den Delegationen sowie die meisten entsprechenden Mitarbeiter bei der Kommission werden somit unter Berücksichtigung des Zeitplans des Beitrittsverfahrens schrittweise umverteilt oder stellen ihre Tätigkeit ein. Die Umsetzung des Vorbeitrittspersonals wird weiterhin dem Umstand Rechnung tragen, dass die Vorbeitrittsprogramme nach den Regeln einer wirtschaftlichen Haushaltsführung im Rahmen der Zeitplanung des Programmzyklus selbst ausgeführt werden. Insgesamt wird der Personalbestand damit stufenweise um 220 VZÄ reduziert (75 aus dem Verwaltungshaushaltsplan finanzierte VZÄ und 145 aus dem PHARE-Programm finanzierte externe Mitarbeiter). 5.1.7. Forschung Die Beitrittsländer können sich schon heute an den meisten Forschungsprogrammen beteiligen, und das sechste Rahmenprogramm hat eine noch breitere Einbeziehung der Bewerberländer vor der Erweiterung bewirkt. Darüber hinaus wurde bei diesem Rahmenprogramm der Schwerpunkt auf eine geringere Anzahl von Prioritäten und auf vereinfachte Verwaltungsmethoden und -verfahren gelegt. Während dieser Trend zu stärkerer Effizienz und Konzentration im nächsten mehrjährigen Rahmenprogramm weitergeführt wird, stellt der geschätzte Personalbedarf für die EU-2-Erweiterung eine bescheidene Aufstockung um 36 VZÄ dar, die innerhalb der im siebten Rahmenprogramm festgelegten Obergrenze für Verwaltungsausgaben finanziert werden. 5.2. Veränderungen nach Tätigkeitsprofilen [pic] 5.2.1. Sprachendienste Die Personalaufstockung wird bei den Linguisten umfangreicher ausfallen als bei allen anderen Tätigkeitsprofilen, damit die Kommission ihre Politik dem Bürger näher bringen und den Beschlussfassungsprozess der EU in ihren Sitzungen vereinfachen kann. Der geschätzte Bedarf beträgt 328 VZÄ, einschließlich externer Mitarbeiter sowie Hilfspersonal. 5.2.2. Rechtsetzung, Überwachung und Durchsetzung Die Rechtsetzung ist ein weiterer Kernbereich der Arbeit der Kommission; dieser Tätigkeitsbereich umfasst auch die Überwachung und die Durchsetzung, die erforderlich sind, um eine wahrhafte "Rechtsgemeinschaft" zu schaffen. Dieser Bereich wird mit Abstand die zweitgrößte Aufstockung erfahren. Das durch die Erweiterung verursachte Arbeitsaufkommen ist in den meisten Phasen des Rechtsetzungsprozesses direkt proportional zur Anzahl der Mitgliedstaaten. Dies trifft insbesondere auf die Durchsetzungsphase zu. Die Anzahl und Vielfalt der interessierten Parteien hat daneben Auswirkungen auf die Erstellung und Anpassung von Rechtsetzungsvorschlägen. Der geschätzte zusätzliche Bedarf liegt bei 279 VZÄ. 5.2.3. Politikgestaltung und Koordinierung Die Festlegung von Politiken wird mit der steigenden Zahl von Mitgliedstaaten und beteiligten Parteien zunehmend komplexer. Der Personalbedarf für die Politikgestaltung wird ansteigen, da die neuen Mitgliedstaaten in alle Verfahren eingebunden werden müssen. Der Bedarf wird auf 135 VZÄ geschätzt. 5.2.4. Programmmanagement Der geringe Anstieg des Personalbedarfs für das Programmmanagement (59 VZÄ) mag auf den ersten Blick überraschen. Die Gründe dafür werden offensichtlich, wenn man bedenkt, dass die derzeitigen Beitrittsländer bereits an vielen EU-Programmen teilnehmen können und dass im Augenblick ernsthafte Bemühungen unternommen werden, um die mit der Programmplanung verbundenen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Der geschätzte zusätzliche Bedarf für die erweiterten Tätigkeiten des Programmmanagements wird durch die stufenweise Umsetzung von Personal abgedeckt, das gegenwärtig im Rahmen Verwaltung und Überwachung der Heranführungsinstrumente bis zu deren tatsächlichen Beendigung – was nach mehr als 3 Jahren ab dem Beitritt geschehen wird - verwendet wird [13]. Es entsteht jedoch ein zusätzlicher Bedarf für Planung und Koordinierung sowie für Überwachungsfunktionen. Berücksichtigt man diese Aspekte, so ergibt sich ein ausgewogeneres Bild. 5.2.5. Humanressourcen und Haushaltsgebaren Der Gesamtanstieg bei den Tätigkeiten erfordert eine entsprechende Aufstockung für die Verwaltung des operativen Haushaltsplans und der Humanressourcen. Der Bedarf wird auf 49 VZÄ geschätzt. 6. FAZIT Ihren Personalbedarf im Hinblick auf den bevorstehenden Beitritt hat die Kommission unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen und der Ergebnisse der Mitteilung von 2002 bezüglich der letzten Erweiterung bewertet. Sie bestätigt den Personalbedarf für die vorige Erweiterung und veranschlagt ihren Bedarf in Verbindung mit der bevorstehenden Erweiterung auf zusätzliche 850 VZÄ im Rahmen des Verwaltungshaushalts und 36 zusätzliche VZÄ im Rahmen des Forschungshaushalts. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der vorigen Erweiterung und den entsprechenden Indikatoren zur Messung der Auswirkungen dieses Beitritts. Es belegt ferner, dass die Kommission in der Lage ist, eine Produktivitätssteigerung zu bewirken, ohne dabei ihre Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben zu gefährden. Aus der Analyse geht ferner hervor, dass das neue Personal vorrangig für operative Tätigkeiten eingesetzt werden soll, was zeigt, dass die Personalpolitik im Einklang mit den politischen Prioritäten steht. Das Zeitprofil für die schrittweise Schaffung der neuen Stellen entspricht den im Entwurf der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgesehenen Beträgen für Verwaltungsausgaben und der Fähigkeit der Kommission zur Aufnahme neuer Mitarbeiter. Die Unterstützung der Haushaltsbehörde für die Genehmigung dieser Ressourcen ist von entscheidender Bedeutung für eine angemessene Vorbereitung der Einstellungsstrategie und eine effiziente Planung der Aufgaben. [1] KOM(2002) 311 endg. vom 5.6.2002. [2] KOM(2005) 300 vom 15.6.2005. [3] Diese Zahl enthält 3960 VZÄ im Rahmen des Verwaltungshaushaltsplans minus 60 VZÄ, die durch andere Rubriken abgedeckt sind. [4] Weitere Erläuterungen wurden der Haushaltsbehörde auf deren Anfrage im Rahmen des Haushaltsverfahrens übermittelt: Siehe Arbeitspapier zu "Humanressourcen für die Erweiterung" vom 14. Juli 2005. [5] Zum Zwecke dieses Vergleichs wird Irisch nicht zu den 20 derzeitigen Amtssprachen gezählt, da es Gegenstand besonderer Vereinbarungen und einer fünfjährigen Übergangsfrist ab 2007 ist. [6] Dies könnte insbesondere bei den Sprachendiensten der Fall sein. [7] In dieser Mitteilung ist das Personal der Exekutivagenturen nicht berücksichtigt. Jedoch wurde die Schätzung des Personalbedarfs der Kommission gegenüber der Analyse von 2002 in den Bereichen, in denen seit 2002 eine Exekutivagentur eingerichtet wurde, entsprechend reduziert. [8] Einige dieser 100 externen Mitarbeiterposten könnten ohne Änderung der 850 VZÄ zu Planstellen umgewandelt werden. [9] Vorausgesetzt, die für 2006 beantragten 700 neuen Stellen werden – wie erwartet – genehmigt. [10] Zu Preisen von 2004. [11] Die für den Entwurf der Finanziellen Vorausschau erstellte Berechnung belegt, dass ein Betrag von rund 130 Mio. EUR für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens in die Finanzielle Vorausschau aufgenommen werden sollte, wobei davon ausgegangen wird, dass der Personalbedarf der anderen Organe proportional zur letzten Erweiterung ist. [12] Ohne Ispa und Sapard, deren Bedienstete innerhalb der gleichen Dienststelle umverteilt werden, da der Personalbedarf für Landwirtschaft und strukturpolitische Maßnahmen auf Netto-Basis angegeben ist. [13] Berücksichtigt man die nicht umverteilbaren Ressourcen aus früheren BA-Linien, so fällt die Reduzierung beim Personal für das Programmmanagement aufgrund des Auslaufens der Heranführungsinstrumente größer aus.