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Document 52005DC0352

Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend den Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung

/* KOM/2005/0352 endg. */

52005DC0352

Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend den Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung /* KOM/2005/0352 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.7.2005

KOM(2005) 352 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

betreffend den Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

betreffend den Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung

ÜBERWACHUNGS- UND EVALUIERUNGSBERICHT (PILOTBERICHT 2004)

Einleitung

Nach Auffassung des Europäischen Rates sollen der migrationspolitische Dialog der EU sowie ihre diesbezüglichen Maßnahmen Teil eines integrierten, umfassenden und ausgewogenen Gesamtkonzepts sein. Im Juni 2003 unterstrich er die Bedeutung eines Evaluierungsmechanismus zur Überwachung der Beziehungen mit Drittstaaten in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, dessen Ziel gemäß seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2003 darin besteht, die Migrationssituation in den betreffenden Drittländern einschließlich deren administrativer und institutioneller Kapazität zur Verwaltung von Asyl und Einwanderung sowie deren Anstrengungen bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu überwachen. Die Kommission soll alljährlich über die Anwendung des Mechanismus in bestimmten Drittländern berichten. Dieser erste Jahresbericht ist ein Pilotbericht über den Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus für die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Behandelt werden darin folgende Länder[1]: Albanien, China, Libyen, Marokko, Russland, Serbien und Montenegro, Tunesien und die Ukraine .

Der Bericht gibt einen kurzen Überblick über die von der Kommission vorgenommene Analyse der derzeitigen Beziehungen mit den einzelnen Ländern im Bereich der Einwanderung und enthält die vom Europäischen Rat geforderten politischen Empfehlungen. Er nennt außerdem Optionen für die Zusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der einzelnen Länder bei der Migrationssteuerung. Da es sich hier um den ersten Jahresbericht handelt, sind auch praktische Verbesserungsvorschläge formuliert. Der Anhang enthält eine eingehendere Analyse der Zusammenarbeit der EU mit den betreffenden Ländern sowie detailliertere länderspezifische Informationen bezüglich der vom Rat ermittelten Hauptthemenbereiche. Die in dem Bericht und den Anhängen enthaltenen Informationen wurden von den Kommissionsdienststellen und den Kommissionsdelegationen in den Drittländern zusammengetragen. Berücksichtigt wurden auch von den Mitgliedstaaten bereitgestellte und/oder – teilweise mit Hilfe von Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und vor Ort anwesenden Vertretern – in den betreffenden Drittländern erhobene Informationen, sowie durch unmittelbare Kontakte mit den Drittlandsbehörden erhaltene Daten. Der Bericht behandelt die wesentlichen Entwicklungen bis zum 20. Dezember 2004.

Der Grad der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Vom Fehlen förmlicher Beziehungen mit der Gemeinschaft bis hin zur engen Kooperation und systematischen Überwachung im Migrationsbereich sind alle Formen vertreten. Daher variieren nicht nur die verfügbaren Angaben stark, sondern auch die Möglichkeiten zur Intensivierung der Zusammenarbeit. Die Kommission hofft, dass dieser Bericht es dem Rat erleichtern wird, im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Tagung in Sevilla 2002 die Kooperationsbereitschaft der einzelnen Länder bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung zu bewerten.

ALBANIEN

Überblick

Die Interaktion der EU mit der albanischen Regierung findet auf mehreren Ebenen statt, die nach Bedarf bei Migrationsangelegenheiten eingeschaltet werden.[2] Das künftige Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sieht die Behandlung der Migrationsthematik in einem seiner Unterausschüsse vor. Gegebenenfalls werden Fragen aus den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht (FSR) außerdem im Rahmen der Umsetzung der EG-Hilfsprogramme für Albanien erörtert.[3] Albanien hat bereits Fortschritte bei der Kontrolle der illegalen Zuwanderung bzw. Schleusung von Menschen durch das Adriatische und das Ionische Meer in Richtung EU gemacht, doch bedarf es weiterhin konsequenter Anstrengungen. Das erforderliche migrations- und asylpolitische Rahmenrecht wurde verabschiedet, teilweise fehlen jedoch noch die erforderlichen sekundären Rechtsvorschriften, um dem Recht auch wirklich Geltung zu verschaffen. Dass das Land nicht weiter vorangekommen ist, hängt mit seinen begrenzten administrativen und finanziellen Kapazitäten zusammen, die eine ausreichende Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften nicht zulassen. Als positive Entwicklung in der albanischen Einwanderungspolitik ist hingegen die erfolgreiche Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens (das 2005 in Kraft treten dürfte) zu nennen, die darauf hindeutet, dass das Land zur Übernahme internationaler Verantwortung bereit ist.

Empfehlungen

Albani en hat gegenüber der Kommission in Migrationsangelegenheiten Kooperationsbereitschaft gezeigt.

Das Land sollte dazu motiviert werden, alles zu unternehmen, um die Umsetzung und Anwendung seines gegenwärtigen Rechtsrahmens für Einwanderung, Asyl und damit zusammenhängende Bereiche (z.B. Strafverfolgung von organisierter Kriminalität und Menschenhandel) zu gewährleisten.

Albanien sollte zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen nicht nur mit seinen regionalen Nachbarn, sondern auch mit den Herkunftsländern der durch Albanien reisenden Migranten ermuntert und dabei gegebenenfalls diplomatisch unterstützt werden.

Im größeren Kontext der Einbeziehung von Migrationsfragen in die Entwicklungszusammenarbeit wird die Gemeinschaft ihre Anstrengungen ergänzen und sich mit Möglichkeiten zur Erleichterung von Überweisungen befassen müssen, die für die albanische Volkswirtschaft zurzeit von wesentlicher Bedeutung sind. Zu diesem Zweck könnte der albanische Finanzsektor weiter entwickelt und die Zusammenarbeit mit internationalen Bankinstituten gefördert werden, um nicht nur Überweisungen zu erleichtern, sondern auch schrittweise zur Verringerung der im Land im Umlauf befindlichen Barmittel beizutragen und auf diese Weise die Möglichkeiten für Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu begrenzen.

China

Überblick

Nach einer Phase der wirtschafts- und handelspolitischen Zusammenarbeit in den 80er Jahren vereinbarten die EU und China 1994 in einem Schriftwechsel die Aufnahme eines umfassenden politischen Dialogs. Die Gespräche zum Thema Einwanderung begannen jedoch erst nach der Tragödie von Dover vom Juni 2000, bei der 58 Menschen beim Versuch, illegal einzuwandern, ums Leben kamen. Seitdem haben auf hoher Ebene Konsultationen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels stattgefunden.

Im Haushaltsplan der Gemeinschaft 2002 waren 10 Mio. EUR für den Aufbau eines Kooperationsprojekts mit China betreffend illegale Migration vorgesehen worden. Leider stellte sich dann heraus, dass ein solches Projekt mit den chinesischen Behörden nicht zu entwickeln war. Die hochrangigen Konsultationen haben indessen zweifellos den konstruktiven Dialog über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse[4] erleichtert. Im Februar 2004 unterzeichneten China und die Europäische Gemeinschaft ein Abkommen ("Abkommen über den Status als anerkanntes Reiseziel"), das chinesischen Reisegruppen den Besuch in der EU ermöglicht und die chinesischen Behörden zur Rückübernahme derjenigen Personen verpflichtet, die sich über die Gültigkeit des Visums hinaus in der EU aufhalten. Unlängst haben Sondierungsgespräche über die Möglichkeiten für ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EG und China geführt. In diesem Zusammenhang hat die EU angesichts des von beiden Seiten bekundeten Interesses ihre Bereitschaft zur Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der Lockerung der Visumvorschriften für bestimmte Gruppen von chinesischen Arbeitnehmern erklärt. Auf dem Gipfeltreffen vom Dezember 2004 gaben die beiden Parteien in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Hoffnung Ausdruck, vorbehaltlich der technischen und rechtlichen Voraussetzungen sobald wie möglich Verhandlungen über diese Fragen aufnehmen zu können.

Empfehlungen

Zwischen der EU und China entwickelt sich zunehmend ein Dialog über das Thema Migrationssteuerung, der zu begrüßen ist. Die EU sollte außerdem bedenken, dass – angesichts der Zahl der chinesischen Fachkräfte und Studenten, die an einer Erwerbstätigkeit oder einem Studium in der EU interessiert sind - legale Zuwanderungsmöglichkeiten für China von Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund könnte die EU eine echte Diskussion über zweiseitige Migrationsbewegungen anregen und vorschlagen, den Rahmen der hochrangigen Konsultationen für diese Zwecke zu erweitern.

Es sollte darauf hingewirkt werden, dass China angesichts der hohen humanitären Kosten, die vielfach mit illegaler Migration einhergehen, auch künftig Maßnahmen zur deren Eindämmung ergreift. Unterstützt werden könnten diese Anstrengungen gegebenenfalls durch die Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Know-how zwischen den chinesischen Behörden und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten, u. a. durch Nutzung der Möglichkeiten des Äneas-Programms. Die Kommission wird auf der Grundlage der Ergebnisse des EU-China-Gipfels insbesondere Anstrengungen unternehmen, um den Weg zur Aufnahme von Verhandlungen über ein künftiges bilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und China zu ebnen, sowie parallel das Gespräch über Visumerleichterungen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern anbieten.

Lib YEN

Überblick

Die EU unterhält keine vertraglichen Beziehungen zu Libyen, das auch nicht Mitglied des Barcelona-Prozesses ist. Somit besteht gegenwärtig keine Möglichkeit zur Aufnahme eines förmlichen Dialogs über Migrationssteuerung. Wie der Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 11. Oktober 2004 feststellte, hat Libyen jedoch wichtige Schritte im Hinblick auf seine Wiedereingliederung in die internationale Gemeinschaft unternommen.

Nach einer Sondierungsmission in Libyen im Mai 2003 wurde vom 27. November bis zum 6. Dezember 2004 unter Führung der Kommission eine technische Mission zur Problematik der illegalen Migration durchgeführt, an der auch Sachverständige der Mitgliedstaaten teilnahmen. Es wird von einer Zunahme des Migrationsdrucks auf Libyen ausgegangen. Libyen wurde als mögliche Priorität für eine Intervention und Unterstützung durch die Kommission im Rahmen des Äneas-Programms für den Zeitraum 2004-2006 genannt. Ob eine Unterstützung der Gemeinschaft für die Zwecke der Bekämpfung der illegalen Einwanderung gewährt werden soll und, wenn ja, in welcher Form - direkt oder im Wege regionalpolitischer Maßnahmen -, wird jedoch der Rat zu entscheiden haben, der sich dabei auf die Ergebnisse der technischen Mission stützt. Der Bericht über die Libyen-Mission wurde dem AStV im April 2005 vorgelegt und wird Thema auf der Ratstagung im Juni 2005 sein.

Empfehlungen

Libyen sollte dazu ermuntert werden, auf die Politik des Engagements der EU positiv zu reagieren; gleichzeitig sollte bekräftigt werden, dass das Ziel jedweder Zusammenarbeit letztendlich die volle Einbindung Libyens in den Barcelona-Prozess ist. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit Libyen in Bereichen wie dem Aufbau von Institutionen und der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Einrichtung eines Systems zur Asylverwaltung erfordert eine langfristige Verpflichtung sowohl seitens der EU als auch ihrer Mitgliedstaaten. Wie die Kommission feststellt, muss bei der Suche nach dauerhaften Lösungen berücksichtigt werden, dass die migrationspolitischen Herausforderungen, vor denen Libyen und andere afrikanische Länder stehen, eine regionale Dimension haben. Die Kommission wird Möglichkeiten zur Intensivierung des Migrationsdialogs mit afrikanischen Regionalorganisationen ausloten.

MAROKKO

Überblick

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens EU-Marokko am 1. März 2000 haben die Parteien ein beträchtliches Maß an gegenseitigem Vertrauen aufgebaut. Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe für Migration und Soziales sowie der Vereinbarung über den Aktionsplan für Europäische Nachbarschaftspolitik[5] wurden wichtige Schritte getan. Marokko arbeitet überdies mit dem Nachbarland Spanien zusammen, um die illegale Zuwanderung auf dem Seeweg mit ihren großen humanitären Problemen einzudämmen. Marokko hat überdies Anstrengungen zur Kooperation mit Drittländern, insbesondere mit Nigeria, unternommen.

Trotz mehrerer Verhandlungsrunden konnte noch keine Einigung über ein Rückübernahmeabkommen erzielt werden. Die ungelösten Fragen sind zumeist von untergeordneter Bedeutung, doch einige, wie die der Rückübernahme von Nichtstaatsangehörigen und der Art der beizubringenden Nachweise, sind weiterhin strittig.

Inzwischen wurde im Rahmen der Haushaltslinie für das MEDA-Programm mit der Zusammenarbeit bei Projekten begonnen, mit denen Marokkos Kapazität zur Migrationssteuerung entwickelt werden soll. Das Land ist auch als Teil des Maghrebs[6] ein Interventionsschwerpunkt des Äneas-Programms im Zeitraum 2004-2006.

Empfehlungen

Marokko nimmt bei den Gesprächen mit der EU eine positive Haltung ein. Das Land hat schon bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der Migrationssteuerung erzielt und zeigt sich für regionale Zusammenarbeit aufgeschlossen.

Indessen bedarf es unbedingt weiterer Anstrengungen zur Eindämmung der illegalen Einwanderung über das Mittelmeer, die mit hohen humanitären Kosten verbunden ist. Dazu sollte Marokko bei der Durchführung des Aktionsplans für Europäische Nachbarschaftspolitik und mit Blick auf eine baldige Einigung über den Abschluss eines Rückführungsabkommens mit der EG eng mit der EU zusammenarbeiten.

Die Fortsetzung des Dialogs nicht nur zwischen Marokko und seinen regionalen Nachbarn, sondern auch zwischen Marokko und den benachbarten Herkunftsländern im Süden sollte gefördert werden, um bessere Voraussetzungen für regionale Strategien zur Steuerung der Migrationsströme zu schaffen.

RUSSLAND

Überblick

Der Eckstein der Beziehungen zwischen der EU und Russland ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat.[7] Auf politischer Ebene werden Fragen aus dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht regelmäßig auf dem alle sechs Monate stattfindenden EU-Russland-Gipfeltreffen erörtert. Konkret hat die EU besondere Instrumente zur Intensivierung der Zusammenarbeit in diesem Bereich entwickelt, wie den gemeinsamen Aktionsplan von 2000 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und das Instrument zu seiner Umsetzung, das Netz der EU-Verbindungsbeamten.

In den letzten Jahren hat sich Russland zu einem Herkunfts-, Transit- und Zielland für Migranten entwickelt. Trotz verschiedener Maßnahmen zur wirksameren Kontrolle seiner Grenze mit dem Kaukasus stellt Russland fest, dass es an den Grenzen im Süden und Osten mangels entsprechender Ressourcen keine wesentlichen Fortschritte erzielt hat. Seit dem Start des TACIS-Programms 1991[8] wurden Russland 2,6 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt; im Rahmen des Nationalen Richtprogramms 2004-2006 wurden außerdem Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR veranschlagt, die zur Stärkung des russischen Asylsystems, zur besseren Koordinierung zwischen den Einwanderungsbehörden und zur Vorbereitung eines Rückübernahmeabkommens EG-Russland dienen. Russland zählt ebenfalls zu den Ländern, die vorrangig für eine Intervention und Unterstützung im Rahmen des Äneas-Programms in Frage kommen.

Empfehlungen

Der im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens beschlossene gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts EU-Russland wird den maßgeblichen Rahmen für die Entwicklung und Ausweitung der globalen Zusammenarbeit in diesem Bereich bilden. Die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Angelegenheit von gemeinsamem Interesse, die weiterhin an Bedeutung gewinnt. Die EU sollte Russland auffordern, sich in einem umfassenden Dialog im Rahmen des ständigen Kooperationsrates über die Gesamtheit der migrationsbezogenen Themen, einschließlich Asyl, Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und Menschenhandel, zu engagieren.

Begrüßenswerte Fortschritte sind bei den laufenden Verhandlungen mit Russland über Rückübernahme und Visumerleichterungen festzustellen, und das Land sollte aufgefordert werden, 2005 beide Abkommen gleichzeitig abzuschließen. Ferner sollte das Land zur Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen mit benachbarten Herkunftsländern bewegt werden. Auf dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vereinbarten die EU und Russland, die langfristigen Perspektiven für die Abschaffung der Visumpflicht zu prüfen. Schließlich sollte Russland auch dazu ermuntert werden, die Abkommen über seine Grenzen mit Estland und Lettland fertig zu stellen und die Verhandlungen mit Litauen voranzutreiben.

Die EU und Russland müssen die Frage, wie sich Sicherheitsbelange einerseits und Freiheit und Recht andererseits ins Gleichgewicht bringen lassen, konstruktiv angehen. Ein solches Gleichgewicht muss die Voraussetzungen für die wirkungsvolle Integration von legalen Zuwanderern schaffen, insbesondere durch die Entwicklung kohärenter Maßnahmen zur Steuerung der Wirtschaftsmigration.

SERBIEN UND MONTENEGRO

Überblick

In Serbien und Montenegro fand 2002 und 2003 eine langwierige und schwierige Verfassungsreform statt[9], die das Land vor besondere Herausforderungen bezüglich der effektiven Machtverteilung zwischen der Staatenunion und den beiden Teilrepubliken gestellt hat. Die Behörden von Serbien und Montenegro haben zwar gewisse Fortschritte im Bereich Einwanderung und Asyl erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Serbien und Montenegro setzt zwar die Übernahmeabkommen um, die es mit den Mitgliedstaaten und benachbarten Ländern geschlossen hat, doch erweist sich die Eingliederung von Rückkehrern mangels Ressourcen als schwierig.

Praktische Kooperationsprojekte sowohl auf nationaler wie auf regionaler Ebene wurden mit Serbien und Montenegro bereits im Rahmen des CARDS-Programms[10] eingeleitet. Die Entwicklung (durch die Behörden der beiden Teilstaaten) nationaler Maßnahmen auf der Grundlage eines einheitlichen Zuwanderungskonzepts wurde von der Kommission (auch im Rahmen des Äneas-Programms) als Schlüsselpriorität für Serbien und Montenegro festgelegt. Die Kommission hat außerdem die Entwicklung nationaler und regionaler Strategien zur Verhütung des Menschenhandels und zur Information potenzieller Auswanderer über die Gefahren der illegalen Migration (und Alternativen dazu) angeregt.

Empfehlungen

Die Kommission stellt fest, dass die Behörden Serbiens und Montenegros gegenüber der Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft und den Gemeinschaftsinstitutionen eine positive Haltung einnehmen. Gleichwohl sollte auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Staatenunion und den beiden Teilrepubliken mit Blick auf eine wirksame Durchführung der Europäischen Partnerschaft im Rahmen des diesbezüglichen Aktionsplans hingewirkt werden. Zu diesem Zweck könnte Serbien und Montenegro zur Einrichtung von Verfahren ermuntert werden, mit denen sich überprüfen ließe, ob die auf Ebene der Staatenunion entwickelten Maßnahmen von den beiden Teilrepubliken konsequent umgesetzt werden.

Außerdem könnte der Rat es für wünschenswert erachten, den Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu fördern bzw. zu erleichtern, um Probleme im Zusammenhang mit der Rückkehr in das Kosovo entsprechend dem europäischen Partnerschaftsplan wirksamer zu regeln und den Transit illegaler Migranten durch das Staatsgebiet einzudämmen.

T UNESIEN

Überblick

Das 1995 unterzeichnete und am 1. März 1998 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen regelt die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Tunesien und enthält Bestimmungen über eine Zusammenarbeit in Migrationsangelegenheiten. Zwar sind Fragen aus dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht bei der Zusammenarbeit mit Tunesien nur schrittweise einbezogen worden, doch ist dies bereits als positive Entwicklung zu werten. Tunesien wurde als Priorität für die Migrationszusammenarbeit mit der EU bestimmt. Deshalb stellt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Rahmen des Assoziierungsabkommens, die sich u. a. mit der Problematik Visum, illegale Zuwanderung und Transitmigration befassen wird, einen wesentlichen Fortschritt dar, der durch den Aktionsplan, einschließlich eines umfassenden Kapitels zum Bereich FSR, bekräftigt wird. Während der ENP-Konsultationen zeigte sich Tunesien besonders interessiert an einem Dialog über die erleichterte Visumerteilung. Beim Thema Einwanderung verdienen zwei wichtige praktische Aspekte Aufmerksamkeit: das Ausmaß der illegalen Einwanderung (überwiegend Personen aus Schwarzafrika und Personen auf der Durchreise durch die anderen Maghreb-Länder) und das Fehlen einer wirksamen Asylregelung. Für die Feststellung von Schutzansprüchen besitzt Tunesien kein funktionierendes System, und die Behörden sind auf das UNHCR angewiesen.

Empfehlungen

Tunesien zeigt bereits seit langem eine Bereitschaft zum konstruktiven Dialog mit der Europäischen Gemeinschaft; kürzlich wurde diese Zusammenarbeit auf FSR-Angelegenheiten, einschließlich Migrationssteuerung, ausgedehnt. Zu begrüßen ist außerdem die Annahme des Aktionsplans für Europäische Nachbarschaftspolitik. Gleichwohl müssten Tunesien und die EU ihren Dialog über Migrations- und soziale Angelegenheiten intensivieren und prüfen, ob in der Asyl- und Visumpolitik noch weitere Fortschritte möglich sind.

Die Migrationsströme durch Tunesien stellen ein regionales Phänomen dar. Daher wäre es hilfreich, die tunesischen Anstrengungen zur Vereinbarung regionaler Strategien für Migrationssteuerung zu unterstützen. So könnten eine regionale Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle und die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Tunesien als Transitland und den Herkunftsländern vorgesehen werden. Ferner könnte der tunesischen Regierung dabei geholfen werden, die Verbindungen zwischen der tunesischen Diaspora und dem eigenen Land aufrechtzuerhalten und die Wiedereingliederung von Rückkehrern zu unterstützen.

Ukraine

Überblick

Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine bildet das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das 1998 wirksam wurde. Im Dezember 2001 wurde mit der Ukraine ein besonderer EU-Aktionsplan für die Bereiche Justiz und Inneres unterzeichnet, dessen Umsetzung mit Hilfe eines detaillierten Anzeigers überwacht wird. Insbesondere seit dessen Unterzeichnung arbeiten die EU und die Ukraine enger zusammen. Trotz großer Fortschritte bei Asyl und Zuwanderung, Grenzüberwachung und Menschenhandel muss die Ukraine aber auch künftig noch große Anstrengungen unternehmen. 2004 fanden mit dem Land Beratungen über einen Aktionsplan für Europäische Nachbarschaftspolitik statt, der auf einer Sondertagung des Kooperationsrates im Februar 2005 unterzeichnet wurde.

Die Ukraine hat u. a. für die Stärkung der Regelungen für Grenzverwaltung und die Bereiche Asyl und Einwanderung substanzielle Unterstützung aus dem TACIS-Programm erhalten. Bisher wurden rund 34 Mio. EUR für diesbezügliche Projekte verwendet, weitere Projekte mit einem Volumen von 20,5 Mio. EUR werden zurzeit entwickelt. Das Äneas-Programm wird die Anstrengungen ergänzen. Diese Unterstützungsmaßnahmen werden zur Umsetzung des Rückübernahmeabkommens EG-Ukraine beitragen, das noch unterzeichnet und angenommen werden muss. Die Ukraine beteiligt sich aktiv an regionalen Aktivitäten wie dem Söderköping- und dem Budapest-Prozess.

Empfehlungen

Die Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Einwanderungspolitik ist eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein kooperatives Vorgehen kann zu greifbaren Ergebnissen führen. Die Ukraine hat im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gegenüber der Kommission deutlich Kooperationsbereitschaft bewiesen. Die Billigung des Aktionsplans EU-Ukraine für Europäische Nachbarschaftspolitik ist zu begrüßen. Der Plan bietet den wesentlichen Rahmen für die Entwicklung und Ausweitung der übergreifenden Zusammenarbeit bei einer großen Zahl sehr unterschiedlicher Themen im Bereich FSR.

Die Kommission und die Ukraine bereiten sich darauf vor, im Rahmen des Aktionsplans für Europäische Nachbarschaftspolitik einen konstruktiven Dialog über die Erleichterung der Visumerteilung aufzubauen, der den Ausgangspunkt für Verhandlungen über ein förmliches Abkommen zur Lockerung der Visumbestimmungen bilden kann. Zu berücksichtigen ist dabei, dass gleichzeitig die laufenden Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen EG-Ukraine vorankommen müssen. Der möglichst baldige Abschluss eines Rückübernahmeabkommens ist von größter Bedeutung. Die neue ukrainische Regierung sollte dazu ermuntert werden, diesen umfassenden Dialog mit der EU über sämtliche migrationsbezogenen Themen, einschließlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels sowie Asylpolitik, fortzusetzen.

ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN

Politische Empfehlungen

Stärken und Schwächen des ersten Berichts

Mit diesem Bericht sollen dem Rat die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die er zur Bewertung des derzeitigen Grades der Zusammenarbeit bestimmter Länder mit der EU bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung benötigt. Ziel dieses ersten Berichtes ist insbesondere, eine Messlatte festzulegen, um künftig leichter die diesbezüglichen Fortschritte der einzelnen Länder ermessen zu können. Nützliche Hinweise auf die Zukunft der Beziehungen der EU mit verschiedenen Ländern sind indessen heute schon erkennbar.

So mangelt es an verlässlichen und umfassenden Informationen zur Steuerung und zum Umfang der Migrationsströme. Dem Rat wird überdies bewusst sein, dass nach Auffassung vieler Drittländer Beratungen über die illegale Einwanderung untrennbar mit den breiteren Themen der Migrationssteuerung, z. B. Lockerung der Visumbestimmungen, legale Wege der Einwanderung, Bereitstellung von Finanzmitteln und Ausrüstungen für die Grenzüberwachung (oder insgesamt engere Beziehungen zur EU), verbunden sind.

Der nächste Bericht - weitere Länder?

Die Kommission ist aufgefordert worden[11], ihren Bericht gegebenenfalls auf diejenigen Länder auszudehnen, für die sie ein Mandat für Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft erhalten hat. Das würde bedeuten, dass zusätzlich Algerien, Hongkong, Macao, Pakistan und Sri Lanka in den Bericht aufzunehmen wären. Die Kommission befürwortet die Einbeziehung von Algerien und Pakistan, da eine eingehendere Kenntnis der Migrationsprobleme dieser Länder sowie ihrer Fähigkeit zur Kooperation mit der EU die Rückübernahmeverhandlungen erleichtern könnten. Die Kommission schlägt vor, die Einbeziehung von Hongkong und Macao im nächsten Jahresbericht zu prüfen, da dies den gemeinsamen Rückübernahmeausschüssen (die im September 2004 in Macao und Hongkong gebildet wurden und im Frühjahr 2005 zusammentrafen) weitere Fortschritte ermöglichen würde. Die Einbeziehung von Sri Lanka sollte zu gegebener Zeit, sobald der unmittelbare Druck auf das Land nach der humanitären Katastrophe infolge des Tsunami nachgelassen hat, geprüft werden.

Schließlich könnten Überlegungen über die Ausweitung des Berichts angestellt werden, um weitere Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu berücksichtigen .

Techni sche Empfehlungen

Verbesserung der statistischen Angaben

Vielfach fehlt es an präzisen und vergleichbaren Informationen und Statistiken zur Einwanderung, sodass eine genaue Vorstellung der Migrationssituation der einzelnen Länder kaum zu gewinnen ist. In den betreffenden Ländern findet entweder überhaupt keine systematische Sammlung der grundlegenden Einwanderungsdaten statt, oder die Daten werden nach völlig anderen als den in der EU gebräuchlichen Methoden erhoben. In allen Ländern muss also dringend die Datenerhebungs- und -verarbeitungskapazität verbessert werden; außerdem gilt es, angemessene Methoden und Kanäle für den Vergleich und Austausch der Informationen vorzusehen. Die Kommission wird die Arbeiten zur Entwicklung der entsprechenden statistischen Grundlagen fortsetzen.

Bessere Nutzung bestehender Berichtsverfahren

Um Überschneidungen zu vermeiden, wäre unbedingt zu klären, welche Funktion diese Berichtsreihe im Vergleich zu anderen Berichten bzw. zur Tätigkeit von Bericht erstattenden Gremien hat (z. B. die regelmäßigen Überprüfungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik[12], die im Zuge der Assoziierungsabkommen eingerichteten Ausschüsse oder der im Haager Programm vorgesehene Bericht über Fortschritte und Ergebnisse im Bereich Asyl und Einwanderung vor dem Hintergrund der europäischen Nachbarschaftspolitik (2005)). Künftig wird die Kommission je nach Bedarf auch das Netz der Verbindungsbeamten im Bereich Einwanderung konsultieren und deren regelmäßige Berichte über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung in Drittländern bei ihrer Tätigkeit heranziehen.

Wahrung der Flexibilität im Berichtsverfahren

Die Kommission setzt sich für die Erstellung eines Jahresberichts zur Überwachung der Kooperationsbereitschaft von Drittländern bei der illegalen Einwanderung ein und schlägt vor, die Berichte jeweils auf höchstens zehn Länder zu begrenzen. Nach Auffassung der Kommission müssen die Berichte regelmäßig wiederholt werden, um die Fortschritte, die ein bestimmtes Land erzielt hat, bewerten zu können. Allerdings empfiehlt die Kommission die Berichterstattung über einzelne Länder im Zwei-Jahres-Rhythmus, um den Ländern Zeit für etwaige Änderungen ihrer Rechtsvorschriften und die Erhöhung ihrer administrativen oder operativen Kapazität zu belassen. Die einzelnen Jahresberichte hätten damit jeweils eine andere Ländergruppe zum Gegenstand.

[1] Diese Länder wurden in den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2002 und März 2003 als geografische Schwerpunkte ermittelt. Die Türkei, ursprünglich in dieser Gruppe erschien, wird in diesem Bericht nicht behandelt, da sie heute den Status eines Kandidatenlands hat.

[2] Siehe Abschnitt 1.2 des Anhangs.

[3] Siehe Abschnitt 1.2 des Anhangs.

[4] Siehe Abschnitt 2.3 des Anhangs.

[5] Siehe Abschnitt 4.2-4.3 des Anhangs.

[6] Siehe Abschnitt 4.4 des Anhangs.

[7] Das Abkommen ist zunächst auf zehn Jahre befristet, verlängert sich jedoch automatisch, wenn es nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

[8] Siehe Abschnitt 5.4 des Anhangs.

[9] Gemäß der Resolution 1244 von 1999 des UN-Sicherheitsrats wird das Kosovo weiterhin getrennt durch die UN-Interimsverwaltung verwaltet und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Berichts.

[10] Siehe Abschnitt 6.4 des Anhangs.

[11] Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates über die Prioritäten für die erfolgreiche Entwicklung einer gemeinsamen Rückübernahmepolitik - 13758/04 vom 27. Oktober 2004.

[12] Berichte über die Umsetzung der ersten Welle der Aktionspläne für Europäische Nachbarschaftspolitik (die alle Bereiche einschließlich Asyl und Migration abdecken) sind für Ende 2006 (zwei Jahre nach Annahme) vorgesehen.

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