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Document 52005DC0064

    Bericht der Kommission - Jahresbericht 2003 über das PHARE-Programm und die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei {SEC(2005) 273}

    /* KOM/2005/0064 endg. */

    52005DC0064

    Bericht der Kommission - Jahresbericht 2003 über das PHARE-Programm und die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei {SEC(2005) 273} /* KOM/2005/0064 endg. */


    Brüssel, den 1.3.2005

    KOM(2005) 64 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    JAHRESBERICHT 2003 ÜBER DAS PHARE-PROGRAMM UND DIE HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTE FÜR ZYPERN, MALTA UND DIE TÜRKEI

    {SEC(2005) 273}

    Einleitung

    Mit diesem Papier legt die Europäische Kommission den Jahresbericht an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor, mit dem die Fortschritte des PHARE-Programms in den zehn Empfängerländern und die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei bewertet werden.

    Das im Anhang beigefügte Papier enthält die Länderbögen über die Programmierung und Durchführung des PHARE-Programms in jedem der dreizehn Empfängerländer.

    1. DAS JAHR IM RÜCKBLICK

    1.1. Wichtige Entwicklungen im Erweiterungsprozess des Jahres 2003

    Nach der Entscheidung des Europäischen Rates von Kopenhagen 2002 über den Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 wurden der Beitrittsvertrag und die Beitrittsakte am 16. April 2003 unterzeichnet und den Mitgliedsländern sowie den Beitrittskandidaten zur Ratifizierung gemäß den einzelstaatlichen Ratifizierungsverfahren vorgelegt.

    Seit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages sind die Beitrittsländer in den Gremien des Rates und in den Ausschüssen unter Vorsitz der Europäischen Kommission als „aktive Beobachter“ vertreten.

    Im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung über den Erweiterungsprozess hat die Kommission eine Kommunikationsstrategie für die Erweiterung angenommen, die sich sowohl an die Bürger der EU als auch an die Bevölkerung der neuen Mitgliedsländer richtet.

    Die Kommission hat in ihren am 5. November 2003 angenommenen Regelmäßigen Berichten für die verbleibenden Beitrittskandidaten festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die politischen Kriterien weiterhin erfüllen, allerdings bei den wirtschaftlichen Kriterien noch Anstrengungen unternehmen müssen. Beide Länder machen gute Fortschritte und stehen bei der Angleichung der Rechtsvorschriften vor dem Abschluss. Beim Aufbau von Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich sind jedoch noch nachdrückliche Anstrengungen notwendig, um die ordnungsgemäße Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu gewährleisten. Zur Unterstützung dieser Länder bei ihren Bemühungen hat der Rat am 14. April die auf Vorschlag der Kommission geänderten Beitrittspartnerschaften angenommen. Ferner ist die Heranführungshilfe erheblich ausgeweitet worden[1].

    Was die Türkei betrifft, so hat die Regierung die Reformen beschleunigt und bedeutende Fortschritte bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen sowie der wirtschaftlichen Kriterien erreicht. Im Regelmäßigen Bericht wurde unterstrichen, dass in zahlreichen Bereichen wie der zivilen Kontrolle des Militärs und der Wahrnehmung und Wahrung grundsätzlicher Freiheiten, einschließlich der Religionsfreiheit, weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Daher wurde im April 2003 eine geänderte Beitrittspartnerschaft mit genauen Leitlinien für die reformbedürftigen Bereiche angenommen. Diese beinhaltet den Vorschlag, die finanzielle Unterstützung zu erhöhen und auf 1,05 Mrd. EUR über einen Zeitraum von drei Jahren anzuheben.

    In diesem Zusammenhang ist ferner die im Februar 2003 eingereichte Bewerbung Kroatiens um eine Mitgliedschaft zu erwähnen, die mit der Verleihung des Kandidatenstatus am 18. Juni 2004 positiv beschieden wurde.

    1.2. Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates im Jahr 2003

    Auf der Tagung des Europäischen Rates am 12. Dezember in Brüssel wurden u.a. die Ergebnisse und Empfehlungen der Strategiepapiere und der Regelmäßigen Berichte für Bulgarien und Rumänien , die die Kommission im November verabschiedet hatte, begrüßt. Am Anfang des Jahres 2004 ersuchte der Rat die Kommission um die Vorlage des Finanzrahmens für Bulgarien und Rumänien, auf dessen Grundlage im Frühjahr 2004 die Entwürfe der Gemeinsamen Standpunkte zu den verbleibenden, offenen Kapiteln vorgelegt werden sollten. Der Rat nahm die Position der Kommission zur Kenntnis, in der es hieß, dass der Vorschlag auf den Grundsätzen und Verfahren beruhen werde, die auch bei den Verhandlungen mit den zehn Beitrittsländern Anwendung fanden. Ziel des PHARE-Programms ist die Vorbereitung der Kandidatenländer auf den EU-Beitritt und auf den Wechsel von der Heranführungshilfe zu den Strukturfonds. Weitere Informationen finden sich in Teil II.1 des Anhangs.

    Was Zypern betrifft, so wurde die Mitteilung der Kommission „ Möglichkeiten für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Nordteils von Zypern und seine nähere Heranführung an die Union “ auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni in Thessaloniki begrüßt. Die Kommission schlägt in diesem Papier finanzielle Hilfe für die wirtschaftliche Entwicklung des türkisch-zyprischen Nordteils und Maßnahmen zur näheren Heranführung an die Union sowie zur Förderung des Handels vor.

    2. DIE DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME IM ÜBERBLICK

    2.1. Umsetzung der PHARE-Leitlinien

    Das Jahr 2003 war für die zehn neuen Mitgliedstaaten das letzte Jahr der programmierten Heranführungsinstrumente. Im Jahr 2004 wird Heranführungshilfe nur noch für Bulgarien und Rumänien geleistet.

    Die Programmierung orientierte sich an den PHARE-Leitlinien[2], die am 6. September 2002[3] mit der Annahme einer Strategie für die Beendigung des PHARE-Programms durch die Kommission geändert worden waren. Die Änderung zielte auf die Bewältigung des neuartigen Übergangs von der Heranführungshilfe zu den Strukturfonds und die Flankierung der geänderten Verordnung (EG) Nr. 2760/98 der Kommission über die grenzübergreifende Zusammenarbeit ab und sollte ferner das neuartige Konzept im Bereich der nuklearen Sicherheit unterstützen sowie den Übergang zur erweiterten Dezentralisierung (EDIS) fördern (siehe auch Abschnitt 3.1).

    Am 22. Dezember sind diese Leitlinien durch die Mitteilung[4] über das neue Konzept des Institutionenaufbaus[5] geändert worden, und gleichzeitig wurde auf die Notwendigkeit einer schnelleren Dezentralisierung der finanziellen und administrativen Zuständigkeiten in den Empfängerländern hingewiesen.

    Außerdem ist die Strategie zur Beendigung von PHARE weiter umgesetzt worden, welche den am 1. Mai 2004 beitretenden Ländern einen reibungslosen Übergang ermöglichen soll.

    Neben der Änderung der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des PHARE-Programms enthalten die überarbeiteten PHARE-Leitlinien zwei wichtige Bekanntmachungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die keine Beitrittsländer sind, sowie über die transnationale und interregionale Zusammenarbeit: Die zehn Beitrittsländer wurden ermutigt, an ihren Außengrenzen die Mittel der PHARE-Länderprogramme zur Förderung von Aktivitäten grenzübergreifender Natur einzusetzen und damit möglichen, neuen Trennungslinien an der künftigen Grenze der Union entgegen zu wirken. Außerdem wurden Bulgarien und Rumänien aufgefordert, zur Finanzierung ihrer Teilnahme an Programmen im Rahmen von INTERREG III B (transnational) oder INTERREG III C (interregional) weiterhin die Mittel ihrer PHARE-Länderprogramme zu verwenden.

    Obwohl die Heranführungshilfen für Malta, Zypern und die Türkei in verschiedenen Verordnungen[6] geregelt sind, orientierten sich die entsprechenden Programme für das Jahr 2003 weitgehend an der Methode und Komitologie für PHARE.

    2.2. PHARE-Mittelbindungen insgesamt[7]

    Die PHARE-Mittelbindungen beliefen sich insgesamt auf 1,699 Mrd. EUR und verteilten sich folgendermaßen:

    Länderprogramme | 1,223 Mio. € |

    Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 161 Mio. € |

    Regionale und horizontale Programme | 187 Mio. € |

    Nukleare Sicherheit | 128 Mio. € |

    Die Länderprogramme waren wie folgt aufgeschlüsselt:

    Bulgarien | 99 Mio. € | Litauen | 67 Mio. € |

    Tschechische Republik | 95 Mio. € | Polen | 403 Mio. € |

    Estland | 40 Mio. € | Rumänien | 272 Mio. € |

    Ungarn | 107 Mio. € | Slowakei | 57 Mio. € |

    Lettland | 46 Mio. € | Slowenien | 38 Mio. € |

    Zusätzlich sind Heranführungshilfen für Malta, Zypern und die Türkei sowie ein spezielles Hilfspaket für den nördlichen Teil Zyperns beschlossen worden:

    Zypern | 12 Mio. € | Nordzypern | 12 Mio. € |

    Malta | 13 Mio. € | Türkei | 145 Mio. € |

    Genauere Angaben zu den PHARE-Programmen der einzelnen Länder sind im Anhang zu diesem Bericht im Teil I: Länderbögen enthalten.

    2.3. Finanzielle und technische Unterstützung

    Gemäß den aktuellen PHARE-Leitlinien werden etwa 65 % der PHARE-Mittel für den Aufbau von Institutionen gebunden. Hauptinstrument des Institutionenaufbaus und des Wissenstransfers sind Twinning und Twinning Light (Entsendung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten in die Kandidatenländer zwecks Aufbaus von Kapazitäten zur Umsetzung bestimmter Aspekte des gemeinschaftlichen Besitzstands). Die verbleibenden indikativen 35 % der PHARE-Mittel sind für Investitionen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts vorgesehen.

    Nach dem zentralen Thema des Jahres 2002, der Aufstellung von Aktionsplänen , in denen vorrangige Maßnahmen im Zusammenhang mit den vor dem Beitritt notwendigen Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich festgelegt wurden, konzentrierte sich das Programm im Jahr 2003 auf die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und auf die Vorbereitung auf nach dem Beitritt verfügbare EU-Mittel.

    Es wurden zahlreiche Mehrländer- oder horizontale Programme geschaffen, die es aufgrund ihrer Größenvorteile gestatten, den Beitrittsthemen höchster Priorität besser gerecht zu werden. Diese Programme deckten Bereiche wie die Entwicklung von klein- und mittelständischen Unternehmen, die städtische Infrastruktur und städtische Finanzen, TAIEX-Maßnahmen, die Beteiligung an EU-Ausschüssen, die nukleare Sicherheit, Programme für Kleinstprojekte, die statistische Kooperation, den Umweltschutz sowie Informations- und Kommunikationsprojekte ab. Ausführliche Angaben zu diesen Maßnahmen sind in Teil II 2.2.2 und 2.2.3 des Anhangs enthalten.

    2.4. Koordinierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft

    SAPARD[8] (Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) dient der Unterstützung der Beitrittsländer bei der Lösung von Problemen bei der strukturellen Anpassung des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete sowie bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der damit verbundenen Rechtsvorschriften. Weitere Informationen über Maßnahmen im Rahmen von SAPARD sind im SAPARD-Jahresbericht 2003 zu finden.

    ISPA[9] (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) dient vor allem dazu, die Beitrittsländer den gemeinschaftlichen Standards im Infrastrukturbereich anzunähern. Im Rahmen dieses Programms werden ferner umfangreiche Umweltschutz- und Verkehrsinfrastrukturprojekte gefördert. Weitere Informationen über Maßnahmen im Rahmen von ISPA sind dem entsprechenden Jahresbericht 2003 zu entnehmen.

    Der separate Jahresbericht über die Koordinierung der Heranführungshilfe enthält detaillierte Angaben über die Abstimmung der Programme PHARE, ISPA und SAPARD untereinander. Der Koordinierungsausschuss der Kommission für die drei Heranführungsinstrumente, dem Mitglieder auf Direktorebene angehören, hat drei Treffen abgehalten.

    Am 9. April wurde dem PHARE-Verwaltungsausschuss ein Papier über allgemeine Hilfe vorgelegt, in dem die Kommission die Koordinierung der Heranführungshilfe darstellt und insbesondere auf die indikativen Mittelbindungen für die drei Instrumente und für jedes einzelne Land eingeht. Ferner werden die Abstimmung mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen sowie die Fortschritte und Perspektiven bei der dezentralisierten Verwaltung behandelt.

    2.5. Kooperation mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen

    Im Rahmen der Vereinbarung (MoM) über die Zusammenarbeit bei der Heranführungshilfe wurde die Kooperation mit der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen fortgesetzt.

    Die Kommissionsdienststellen organisieren regelmäßige Zusammenkünfte mit der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen, um mit der Programmierung und Durchführung verbundene Aspekte sowie verfahrenstechnische Fragen zu klären. Um den Übergang von der Heranführungshilfe zur Vollmitgliedschaft der EU für die im Mai 2004 beigetretenen Länder zu organisieren, hat die Kommission am 26. März 2004 den Vorsitz der Arbeitsgruppe sowie der hochrangigen Gruppe unter Beteiligung der EG und der internationalen Finanzorganisationen auf höchster Managementebene übernommen.

    Wichtigstes Kofinanzierungsinstrument bei PHARE ist weiterhin die KMU-Fazilität, bei der die Kommission mit der EIB, der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarats und der Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammenarbeitete. Ziel dieser Kooperation ist die weitere gemeinsame Finanzierung des Aufbaus von Institutionen im Finanzsektor, um einerseits Finanzierungsdienstleistungen für KMU (über die KMU-Fazilität) und andererseits für Städte und Gemeinden (über die entsprechende Investitionsfazilität) auszubauen. Am 5. Dezember nahm die Kommission zwei PHARE-Programme über die KMU-Fazilität 2003 an, die erstmalig eine Komponente für den ländlichen Raum beinhaltete und auf die Entwicklung des ländlichen Kreditsektors mit Hilfe von Finanzinstituten vor Ort abzielte. Hieran beteiligten sich die EBWE und die Entwicklungsbank des Europarats und sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ausführliche Angaben zu diesen Fazilitäten sind Teil II 2.2.3 des Anhangs zu entnehmen.

    3. DIE VERWALTUNG DER PROGRAMME

    3.1. Übergang zur erweiterten Dezentralisierung (EDIS)

    EDIS ist gleichbedeutend mit der vollständigen Dezentralisierung der EU-Förderung, d.h., dass die Verwaltung der EU-Heranführungshilfen an die Verwaltungen der Kandidatenländer übergeht und die Kommission keine systematische Ex-ante-Kontrolle über einzelne Transaktionen mehr ausübt, sondern nur noch Ex-post-Kontrollen durchführt, während sie jedoch weiterhin für die Durchführung des gesamten Haushalts verantwortlich ist.

    Die Vorbereitungen zur Dezentralisierung liefen seit 2003 in allen Kandidatenländern[10]. Der Übergang zur erweiterten Dezentralisierung (EDIS) vollzieht sich in vier Stufen, die im Arbeitsdokument der Kommission „Vorbereitung auf die erweiterte Dezentralisierung“ (den Kandidatenländern im Jahr 2000 übermittelt) sowie im Papier „EDIS-Fahrplan für ISPA und PHARE“ (den Kandidatenländern im Jahr 2001 übermittelt) festgelegt und erläutert wurden.

    Die Kommission und die nationalen Verwaltungen der Kandidaten- und Beitrittsländer haben den Übergang zu EDIS auf der Ebene der im Jahr 2002 in allen PHARE-Ländern geschaffenen hochrangigen Arbeitsgruppe beobachtet und verfolgt. Diese Arbeitsgruppe hat konkrete Hilfestellungen bei speziellen Aspekten des Übergangs zur erweiterten Dezentralisierung gegeben.

    Im März wurde in Brüssel ein Seminar über öffentliches Beschaffungswesen veranstaltet, an dem Beteiligte der einzelstaatlichen Verwaltungen der Kandidaten- und Beitrittsländer teilnahmen. Während des Seminars wurden die Herausforderungen diskutiert, die sich aus der Einführung einer neuen Finanzierungsverordnung für den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften[11] ergeben und welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Projekte der Heranführungshilfe haben werden. Ein weiteres Thema war der Wechsel von den Bestimmungen für die Auftragsvergabe der Außenhilfe zu den EU-Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge am 1. Mai 2004.

    Die Kommission unterstützte diese Initiative mit Schulungsangeboten für Personal in den Ländern und PHARE-Vergabebehörden und mit einer Studie (mit Unterstützung von SIGMA durchgeführt), in der Bestimmungen für die Außenhilfe und die der EU-Richtlinien gegenübergestellt wurden, wobei die Ergebnisse dieser Studie anschließend allen Beteiligten übermittelt wurden.

    Die Verpflichtung zur erweiterten Dezentralisierung am Tag des Beitritts ist in der Beitrittsakte (Artikel 33) verankert und bot daher großen Anreiz für die abschließenden Vorbereitungen des Wechsels zu EDIS.

    Ende 2003 hatten die zwölf betreffenden Länder beim Wechsel zu EDIS den folgenden Stand erreicht:

    - Bulgarien und Rumänien haben weitere Fortschritte in Stufe 1 erzielt (Defizitbeurteilung)

    - Polen und Estland haben die Stufe 3 (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) abgeschlossen, aber die für Stufe 4 des Fahrplans erforderlichen EDIS-Anträge noch nicht an die Kommission übermittelt. Beide Anträge wurden zu Beginn des Jahres 2004 vorgelegt.

    - Die Tschechische Republik, Ungarn, Litauen, Lettland, die Slowakei und Slowenien hatten die erforderlichen EDIS-Anträge an die Kommission übermittelt. Damit wurde die letzte Stufe eingeleitet, die mit einer Kontrollprüfung durch die zuständigen Kommissionsdienststellen begann. Bei positivem Ergebnis dieser Kontrolle wird die Anwendung von EDIS durch eine Entscheidung oder einen Beschluss der Kommission wirksam und die Ex-ante-Kontrolle der Verwaltung der Heranführungshilfen ausgesetzt. Die Generaldirektion Erweiterung führte im November und Dezember in Ungarn und Slowenien entsprechende Kontrollen durch, deren Ergebnisse jedoch nicht in eine Entscheidung der Kommission über die EDIS-Einführung vor dem Beitrittstermin mündeten.

    - In Malta und Zypern wurden im Jahr 2002 Nachfolgeprüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch ebenfalls nicht in eine positive Entscheidung der Kommission über die EDIS-Einführung vor dem Beitrittstermin mündeten.

    3.2. Überwachung und Bewertung

    Diese Maßnahme zielt auf die Überwachung und Bewertung der Rolle ab, die die Finanzhilfe beim Erreichen der Heranführungsziele in den Empfängerländern spielt. Ferner werden die Programmdurchführung bewertet und Erfahrungen zusammengefasst. Zweites Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Aufbaus von Überwachungs- und Bewertungskapazitäten vor Ort und ihre Nutzung als Mittel zur Stärkung der Verwaltung und Kontrolle der Heranführungshilfe durch den Staat.

    3.2.1. Ex-ante-Bewertung

    Der Vorabbewertungsbericht des PHARE-Programms 2004 unterstrich die Notwendigkeit eines stärker strategisch ausgerichteten Programmkonzepts, umfangreicherer Ressourcen bei der Projektplanung und der Einführung systematischerer Qualitätskontrollen. Daraufhin wurden ein Aktionsplan und Folgemaßnahmen beschlossen[12] die die Ergebnisse des Berichts widerspiegeln.

    3.2.2. Monitoring and Zwischenbewertung

    Im Rahmen des PHARE-Monitoring- und Zwischenbewertungssystems wurden insgesamt 123 Länder-, Sektor- oder Themenberichte des PHARE-Programms erstellt. Die Zwischenbewertung der Heranführungshilfen für die Türkei wurde am Anfang des Jahres 2003 vereinbart. Auch in Malta und Zypern wurde dieses System eingeführt.

    Die Zwischenbewertung ergab insgesamt eine zufrieden stellende Durchführung des PHARE-Programms. Die Prioritäten des Projekts entsprachen dem Geiste der Beitrittspartnerschaften, der Regelmäßigen Berichte und der Aktionspläne. Die Zwischenbewertung hat sich nunmehr als integraler Bestandteil des Projektmanagementzyklus etabliert. Die Verfolgung der Projekte und die Erfassung der Ergebnisse und Erfahrungen hatten zahlreiche positive Auswirkungen und haben daher das Entstehen einer regelrechten Bewertungskultur begünstigt. Genauere Angaben über die Zwischenbewertung in den neuen Mitgliedstaaten finden sich im Anhang, Teil II.3.

    3.2.3. Ex-post-Bewertung

    Die im Jahr 2003 durchgeführte Ex-post-Bewertung der PHARE-Länderprogramme 1997-98 unterstrich die große Bedeutung der PHARE-Programme, da sie grundlegende Probleme und Hindernisse auf dem Weg zur Erweiterung lösen halfen. Ferner wurde dem Programm die größte Wirkung in Politikbereichen bescheinigt, die sich auf den gemeinschaftlichen Besitzstand beziehen (Kopenhagener Kriterien), aber es wurde auch die starke Dominanz der Kommissionsdienststellen bei der Programmierung bestätigt, die Ausdruck der Schwäche der Kandidatenländer in diesem Bereich ist. (Siehe auch Teil II.3 des Anhangs.)

    3.3. Sonstige Tätigkeiten

    Die Kommissionsdienststellen haben zahlreiche weitere Maßnahmen durchgeführt, um die Qualität der Programme im Jahr 2004 zu steigern und um den Ausbau der Überwachungs- und Bewertungskapazitäten vor Ort zu fördern. Besondere Maßnahmen sind in Teil II.3.3 des Anhangs beschrieben.

    [1] Erhöhung um durchschnittlich 30 % im Zeitraum 2004-2006 auf ein durchschnittliches Jahresbudget von 400 Mio. EUR für Bulgarien und bis zu 1 Mrd. EUR für Rumänien.

    [2] (SEK(1999) 1596, angenommen von der Kommission am 13. Oktober 1999.

    [3] C(2002) 3303-2.

    [4] C(2003) 4906.

    [5] 65 % der PHARE-Mittel werden derzeit für den Institutionenaufbau eingesetzt (einschließlich 30 % flexible Maßnahmen wie Wissenstransfer und 35 % feststehende Maßnahmen wie Investitionen in Ausrüstungen). Bei der früheren Aufteilung waren 30 % für den Institutionenaufbau (nur flexible Maßnahmen) und 70 % für Investitionen vorgesehen (davon 35 % für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und 35 % für den Institutionenaufbau).

    [6] Verordnung (EG) Nr. 555/2000 vom 13. März 2000 für Zypern und Malta und Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 vom 30. Dezember 2001 für die Türkei.

    [7] Siehe Anhang Teil III mit weiteren Angaben zu den Mittelbindungen.

    [8] Allgemeine Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung http://europa.eu.int/comm/agriculture/external/enlarge/index_en.htm.

    [9] Allgemeine Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der Generaldirektion Regionalpolitik http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm.

    [10] Mit Ausnahme der Türkei, die im Jahr 2003 ein dezentrales Durchführungssystem einführte.

    [11] Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates vom Juni 2002, ABl. L 248 vom 16.9.2002.

    [12] Einschließlich Leitlinien für Mehrjahresprogramme, die Verbesserung der Projektbögen und die Anwendung von Projektplanungsübersichten.

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