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Document 52005DC0034

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung des Rahmenprogramms für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (2002-2006) {SEC(2005)176}

    /* KOM/2005/0034 endg. */

    52005DC0034

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung des Rahmenprogramms für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (2002-2006) {SEC(2005)176} /* KOM/2005/0034 endg. */


    Brüssel, den 9.2.2005

    KOM(2005) 34 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über die anwendung des Rahmenprogramms für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (2002-2006) {SEC(2005)176}

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. EINLEITUNG 3

    1.1. GEGENSTAND DES BERICHTS 3

    1.2. ÜBERBLICK 3

    2. ENTWICKLUNG DES PROGRAMMS 4

    3. INITIATIVEN DER KOMMISSION 4

    3.1. DER EUROPÄISCHE GERICHTSATLAS FÜR ZIVILSACHEN 4

    3.2. DIE DATENBANK ÜBER RECHTSPRECHUNG 5

    3.3. INFORMATIONSKAMPAGNE 5

    3.4. KONFERENZEN 6

    3.5. STUDIEN 6

    3.6. AUSBLICK 6

    4. SPEZIELLE PROJEKTE 7

    4.1. ABLAUF DES PROGRAMMS 7

    4.3. GEOGRAFISCHE AUFTEILUNG 7

    4.4. THEMATISCHE AUFTEILUNG 8

    4.5. VERBREITUNG DER ERGEBNISSE 8

    4.6. FOLGEMASSNAHMEN UND KONTROLLE 8

    5. FINANZHILFEN AN NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN 9

    6. SCHLUSSFOLGERUNGEN: WIRKUNG UND ERGEBNISSE DES PROGRAMMS 9

    1. EINLEITUNG

    1.1. GEGENSTAND DES BERICHTS

    Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung Nr. 743/2002[1] des Rates über eine allgemeine Rahmenregelung der Gemeinschaft für Aktivitäten zur Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor der möglichen Verlängerung der Rahmenregelung einen Bericht zur Bewertung des Programms.

    In diesem Bericht werden die Fortschritte des Programms seit seiner Annahme im April 2002 bis zum 30 Juni 2004 dargelegt. Die ersten aus dem Programm finanzierten Tätigkeiten – Initiativen der Kommission oder die Kofinanzierung spezieller Projekte und Arbeiten von Nichtregierungsorganisationen (NRO) – haben erst Ende 2002 begonnen, und nur wenige sind bereits abgeschlossen. Daher wird vor allem auf den Aufbau und die Verwaltung des Programms eingegangen.

    1.2. ÜBERBLICK

    Das Programm verfolgt vier Ziele:

    - Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, insbesondere durch Gewährleistung von Rechtssicherheit und Verbesserung des Zugangs zum Recht, Förderung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile und Förderung der notwendigen Rechtsangleichung bzw. Beseitigung der durch Unterschiede im Zivilrecht und Zivilprozess bedingten Hindernisse,

    - Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis der Rechtssysteme und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten in Zivilsachen,

    - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und

    - Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über den Zugang zum Recht, die justizielle Zusammenarbeit und die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten in Zivilsachen.

    Zur Erreichung dieser Ziele sind im Programm drei verschiedene Arten von Tätigkeiten vorgesehen:

    - spezifische Aktionen auf Initiative der Kommission,

    - Aktionen in Form einer finanziellen Unterstützung spezieller Projekte von gemeinschaftlichem Interesse (dieser Aktionsbereich entspricht im Wesentlichen jenem des früheren Programms Grotius Zivilrecht für 2001[2]),

    - Aktionen in Form einer finanziellen Unterstützung der Aktivitäten von NRO.

    Bisher konnten durch das Programm im Bereich der Aktionen auf Initiative der Kommission insbesondere drei große Projekte (der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen, eine Datenbank über Rechtsprechung und eine Informationskampagne für Vertreter der Rechtsberufe), Konferenzen und Studien finanziert werden.

    Die drei ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für spezielle Projekte haben zu 106 Anträgen auf Kofinanzierung geführt, von denen 51 ausgewählt wurden (17 pro Jahr). Aus dem Programm wurden ferner die Tätigkeiten von zwei NRO unterstützt.

    Die im Haushaltsplan vermerkten Verpflichtungsermächtigungen (Haushaltslinie 18 06 01 02) für das Programm beliefen sich auf 3.000.000 € für 2002 und 2003 sowie auf 3.750.000 € für 2004. Für 2005 sind ebenfalls 3.750.000 € veranschlagt.

    2. ENTWICKLUNG DES PROGRAMMS

    Das Programm folgt auf die früheren Programme Grotius (1996-2000), Grotius-Zivilrecht (2001) und Schuman (1999-2001).

    Mit seiner Annahme 2002 hat die Kommission ihren Wunsch bekräftigt, für die ordnungsgemäße Anwendung der europäischen Normen im Bereich des Zivilrechts Sorge zu tragen. Die angemessene Anwendung der gemeinsamen Vorschriften, die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind, setzt voraus, dass die dem Binnenmarkt zugrunde liegenden Regeln wie die innerstaatlichen Rechtsvorschriften bekannt sind, verstanden und angewandt werden.

    3. INITIATIVEN DER KOMMISSION

    3.1. DER EUROPÄISCHE GERICHTSATLAS FÜR ZIVILSACHEN

    Der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen ist eine Datenbank, die seit März 2004 im Internet unter http://europa.eu.int/comm/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm in allen Amtssprachen der Europäischen Union abrufbar ist. Dieser Atlas ermöglicht es Juristen und allen Bürgern, leicht festzustellen, an welche Behörden sie sich wenden müssen, insbesondere für:

    - die Suche nach zuständigen Gerichten,

    - die Zustellung von Schriftstücken,

    - die Beweisaufnahme,

    - die Vollstreckung von Urteilen und

    - sonstige Fragen.

    Im Interesse der Verfahrensvereinfachung soll den Nutzern Zugriff auf die zur Inanspruchnahme der verschiedenen Rechtsinstrumente notwendigen Antragsformulare in elektronischer Form ermöglicht werden.

    Die Mittel für diese Aktion belaufen sich für den ersten Teil (Einrichtung) auf 483.331 €, für den zweiten Teil (Aktualisierung) auf 182.340 €.

    3.2. DIE DATENBANK ÜBER RECHTSPRECHUNG

    In Jahr 2005 wird eine Datenbank geöffnet, auf der Urteile und Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten zusammengefasst sind. Sie betrifft die Anwendung der Verordnung „Brüssel I“ (Verordnung 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen), des Brüsseler Übereinkommens von 1968, des Übereinkommens von Lugano von 1988 und der Verordnung „Brüssel II“ (Verordnung 2201/2003, die seit dem 1. März 2003 anwendbar ist und die frühere Verordnung „Brüssel II“ ersetzt).

    Durch Prüfung der gesammelten Informationen kann die Funktionsweise dieser Rechtsakte bewertet werden. Diese Initiative wird auch zur einheitlichen Anwendung der Gemeinschaftsnormen durch die nationalen Gerichte beitragen.

    Die Aktion wurde 2002 eingeleitet und 2004 auch auf den bereich der Verordnung „Brüssel II“ ausgedehnt.

    Die Mittel für diese Aktion belaufen sich für den ersten Teil (Einrichtung) auf 204.725 €, für den zweiten Teil (Abfassung der Beiträge) auf höchstens 1.000.000 € für vier Jahre.

    3.3. INFORMATIONSKAMPAGNE

    Auf seiner Tagung in Tampere im Oktober 1999 hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, eine Informationskampagne einzuleiten. Diese Kampagne dient zur Sensibilisierung der Vertreter der Rechtsberufe für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Gemeinschaft. Die Aktion wurde 2002 gestartet, wobei mit der Kampagne tatsächlich im Mai 2004 begonnen wurde.

    Sie umfasst insbesondere folgende Aktionen:

    - Erstellung eines handlichen Führers über die Gemeinschaftsrechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und Verteilung dieses Führers an die Vertreter der Rechtsberufe,

    - Schaffung einer Website, die während der Kampagne unter der Adresse http://www.eurocivil.info abrufbar ist,

    - Werbeeinschaltungen in der Fachpresse,

    - „Media relations“,

    - Förderung von Konferenzen zur justiziellen Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten.

    Die Mittel für diese Aktion betragen 829.733 €.

    Im März 2005 wird eine neue Informationskampagne für Juristen der neuen Mitgliedstaaten eingeleitet. Die vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 400.000 €.

    3.4. KONFERENZEN

    Aus dem Programm konnten verschiedene Konferenzen finanziert werden, unter anderem:

    - Im Oktober 2002 haben rund 200 Personen in Brüssel an einer von der Kommission und dem Europarat gemeinsam organisierten Konferenz über einen besseren Zugang der Bürger zum Recht teilgenommen. Die Mittel betrugen 100.000 €.

    - Im Oktober 2003 hat in Lecco, Italien, eine Konferenz über Familienrecht stattgefunden, die gemeinsam mit dem italienischen Vorsitz organisiert wurde. Das Budget betrug 200.000 €.

    3.5. STUDIEN

    Aus dem Programm wurden ferner mehrere Studien finanziert:

    - Im November 2003 wurde eine Studie über die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen in den Mitgliedstaaten beendet. Das Budget betrug 68.800 €.

    - Weiters läuft eine Studie über die Entschädigung von Verbrechensopfern. Die vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 89.510 €.

    3.6. AUSBLICK

    - Gemeinsam mit dem Europarat wurde im Oktober 2004 eine multilaterale Konferenz über vorbildliche Praktiken in Zivilverfahren in Europa abgehalten.

    - Studie über die Wirkungen der Gemeinschaftsnormen über Zahlungsunfähigkeit.

    - Machbarkeitsstudie über die Schaffung einer Struktur oder eines Netzes zur Stärkung der europäischen Forschung über Internationales Privatrecht, Zivilrecht und Zivilprozessrecht aus Sicht der Gemeinschaft.

    - Einleitung neuer Informationskampagnen über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zur Information der Öffentlichkeit über die Verfahren und Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte.

    - Der „Europäische Tag der Ziviljustiz“ wird die Wirkung dieser Initiativen erhöhen. Einen Schwerpunkt wird die Frage der Kindesentführung durch einen Elternteil darstellen, um die abschreckende Wirkung der Bestimmungen der Verordnung „Brüssel II“ zur Verhinderung dieses Phänomens zu stärken.

    - Gemeinsam mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wird eine Konferenz über die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen in Europa und weltweit veranstaltet.

    - Einleitung einer Studie zur Bewertung der Durchführung der Verordnung „Brüssel I“.

    - Einleitung von Pilotstudien über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zur Erkennung von Hindernissen für die vier Binnenmarktfreiheiten und die wirksame Ausübung der im Gemeinschaftsrecht garantierten Rechte von Bürgern und Unternehmen zur Vertiefung des Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

    4. SPEZIELLE PROJEKTE

    4.1. ABLAUF DES PROGRAMMS

    Das Programm hat – zumindest hinsichtlich des Teils „spezielle Projekte“, der sich über drei Jahre erstreckt – einen bestimmten Ablauf. Im ersten Jahr wird ein jährliches Arbeitsprogramm erstellt, auf das die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Auswahl der Projekte, die Unterzeichnung der Verträge und die ersten Auszahlungen folgen. Im zweiten Jahr werden die Projekte durchgeführt. Nach Ablauf der Laufzeit von 12 Monaten verfügen die Projektbetreiber noch über 3 Monate zur Vorlage des Abschlussberichts und der Rechnungslegung.

    AUSGEWÄHLTE PROJEKTE

    - ANZAHL

    In jedem Jahr wurden 17 Projekte ausgewählt, d.h. 51 Projekte in den ersten 3 Jahren der Laufzeit des Programms. Die Zahl der Vorschläge nimmt sowohl im Vergleich zu den Vorjahren als auch den früheren Programmen Grotius, Grotius Zivilrecht und Schuman ab.

    - ZIELE

    Die meisten ausgewählten Projekte betreffen zwei der vier Programmziele: „Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen“ und „Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen“.

    - GEGENSTAND

    Die meisten Aktionen sind:

    - Studien und Forschungsarbeiten,

    - Fortbildungsmaßnahmen,

    - Praktika und Austauschprojekte,

    - Konferenzen, Seminare und Treffen,

    - Veröffentlichungen (in Papierform oder im Internet).

    Es finden sich auch zwei oder mehrere dieser Aktionen in Kombination.

    4.3. GEOGRAFISCHE AUFTEILUNG

    Aus der Tabelle in Anhang 3 ist ersichtlich, dass Einrichtungen von 6 Mitgliedstaaten (BE, DE, ES, IT und UK) 88 % der Vorschläge eingereicht haben. Diesen wurden 90 % der Projekte zugewiesen. Diese Situation war bereits bei den früheren Programmen zu beobachten.

    Eine genauere Analyse zeigt, dass 27 Vorschläge für spezielle Aktionen für 2004 eingelangt sind, die von 16 Einrichtungen in 5 verschiedenen Mitgliedstaaten stammen. Zum Vergleich: 2003 langten 35 Vorschläge von 34 Einrichtungen in 9 verschiedenen Mitgliedstaaten ein, 2004 waren es 44 Vorschläge von 34 Einrichtungen in 11 verschiedenen Mitgliedstaaten und einem Drittstaat (Schweiz). Die Abnahme ist daher nicht nur geografisch; es werden auch weniger Vorschläge eingereicht, und vor allem gibt es weniger Bewerber.

    Man darf dennoch nicht der Versuchung erliegen, den Projekten eine "Staatsangehörigkeit" zuzuweisen. Die Projekte werden oft von Einrichtungen vorgeschlagen, die international tätig sind und verschiedene Staaten einbeziehen.

    So kamen zwar die Projektbetreiber im Jahr 2004 nur aus fünf verschiedenen Mitgliedstaaten, doch waren sieben andere Mitgliedstaaten (AT, DK, FI, NL, PT, SE und UK), drei Beitrittsstaaten (HU, LV und PL), ein Bewerberland (RO) und ein Drittstaat (US) im Sinne des Arbeitsprogramms durch einen oder mehrere Vorschläge mitbetroffen.

    4.4. THEMATISCHE AUFTEILUNG

    Die Statistiken über die Aufteilung der kofinanzierten Projekte auf die umfassten zivilrechtlichen Themen sind nicht sehr aussagekräftig, da viele Projekte mehrere Themen oder mehrere Gemeinschaftsinstrumente zugleich bzw. die justizielle Zusammenarbeit im Allgemeinen betreffen und wiederum andere Projekte unter „Sonstiges“ verzeichnet werden.

    Anhang 4 enthält die komplette Liste der 2002, 2003 und 2004 ausgewählten speziellen Projekte.

    4.5. VERBREITUNG DER ERGEBNISSE

    Die Bedeutung, die der Verbreitung der Ergebnisse der kofinanzierten Tätigkeiten beigemessen wird, stellt eine Neuerung im Vergleich zu den früheren Programmen dar.

    Die Ergebnisse einer Aktion werden vor allem folgendermaßen verbreitet: Versendung oder Verteilung von Konferenzunterlagen an die Teilnehmer und sonstige Personen, Veröffentlichung der Ergebnisse und/oder Sachverständigenberichte auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite und Herausgabe von Büchern oder Broschüren.

    Um eine möglichst breite Verteilung zu erreichen, werden die Ergebnisse meist ins Internet gestellt. Dies gilt insbesondere für Projekte, die Konferenzen betreffen. Bei Fachseminaren wird folgendermaßen vorgegangen: Die Teilnehmer tauschen sich bei den Fortbildungssitzungen mit Kollegen über ihre Erfahrungen und erworbenen Kenntnisse aus.

    4.6. FOLGEMASSNAHMEN UND KONTROLLE

    Die Kontrolle von Projekten erfolgt in mehreren Schritten:

    Anlässlich des Auswahlverfahrens: Die für Finanzangelegenheiten zuständigen Dienste der Kommission prüfen, ob die veranschlagten Kosten förderfähig sind und ordnungsgemäß dargelegt wurden. Wenn das nicht der Fall ist, treten sie in Kontakt mit den Antragstellern, damit sie diese Fehler ausbessern können. Eine Beihilfevereinbarung wird erst dann angeboten, wenn Einvernehmen über die finanziellen Aspekte besteht.

    Während des Projektablaufs: Oft nimmt ein Kommissionsbeamter an Tätigkeiten wie Konferenzen und Seminaren teil. Es ist jedoch kein Zwischenbericht und kein Sachverständigenbesuch vorgesehen.

    Am Ende des Projekts: Der Begünstigte erhält die Restzahlung erst nach Genehmigung des Abschlussberichts durch die Kommission hinsichtlich der inhaltlichen und finanziellen Aspekte.

    Insbesondere werden Rechnungen und sonstige Kostennachweise, die dem Bericht beiliegen, von den Finanzdiensten stichprobenartig geprüft.

    5. FINANZHILFEN AN NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN

    Tätigkeiten, die in den Jahresprogrammen von NRO vorgesehen sind, können unterstützt werden.

    An diesem Teil des Rahmenprogramms wird nur in geringem Ausmaß teilgenommen: In den ersten zwei Jahren wurden nur 5 Kofinanzierungsanträge gestellt, von denen 3 ausgewählt wurden. Zwei Einrichtungen wurden derart unterstützt:

    - 2003 und 2004 war dies PEOPIL (Pan European Organisation for Personal Injury Lawyers). Diese Organisation hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen Rechtsanwälten, die sich mit Schadenersatz für körperliche Schäden in Europa befassen, zu fördern und den Zugang von Verbrauchern, die derart geschädigt wurden, zum Recht zu verbessern.

    - 2004 wurde CEFL (Commission on European Family Law) ausgewählt. Diese Einrichtung beschäftigt sich mit der Festlegung von Grundsätzen im Bereich des Familienrechts mit Blick auf eine künftige Harmonisierung.

    6. SCHLUSSFOLGERUNGEN: WIRKUNG UND ERGEBNISSE DES PROGRAMMS

    Das Rahmenprogramm wurde erst vor etwas mehr als zwei Jahren ins Leben gerufen und erst sehr wenige der unterstützten Aktionen sind bereits abgeschlossen. Daher ist es noch zu früh, um die Wirkung und die Ergebnisse des Programms eingehend zu bewerten. Nächstes Jahr wird mit Blick auf die mögliche Verlängerung des Programms eine solche Bewertung erstellt, die dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden wird.

    Die wesentlichen bereits laufenden Initiativen der Kommission zielen mit unterschiedlichen, komplementären Maßnahmen darauf ab, Juristen und die breite Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen des europäischen Rechts in Zivilsachen, das einen Erneuerungsprozess erfährt, zu informieren. Der Schwerpunkt wird dabei auf praktische und direkt verwertbare Informationen gelegt, wobei insbesondere die neuen Kommunikationstechnologien eingesetzt werden.

    Die Auswahl der speziellen Projekte für 2002, 2003 und 2004 zeigt, dass Projekten, die den aktuellen Prioritäten im Bereich des Zivilrechts am besten entsprechen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Obwohl die ersten drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nur zu einer relativ geringen Zahl an Vorschlägen geführt haben (106 Vorschläge, von denen 51 ausgewählt wurden), konnten interessante Projekte gefunden werden, die es Vertretern der Rechtsberufe ermöglichen, die neuen Gemeinschaftsinstrumente kennen zu lernen, sich zu treffen und ihre Meinungen auszutauschen. Es ist bedauerlich, dass praktisch keine Projekte über den Austausch von Richtern und Staatsanwälten und über Fortbildungsmaßnahmen dabei waren.

    Auch die Möglichkeit der Kofinanzierung von NRO, wofür enger begrenzte Mittel zur Verfügung standen, hat in den ersten zwei Jahren nur zu wenigen Vorschlägen geführt.

    Abschließend kann festgestellt werden, dass das Programm zufrieden stellend angelaufen ist und bereits eine unverzichtbare Rolle im Rahmen der Strategie der Kommission in Zivilsachen einnimmt, da es dazu beiträgt, die praktische Handhabung der Gemeinschaftsinstrumente sicherzustellen.

    [1] ABl. L 115 vom 1.5.2002, S.1.

    [2] ABl. L 43 vom 14.2.2001, S. 1.

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