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Document 52005AP0163

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (KOM(2004)0658 - C6-0173/2004 - 2004/0233(CNS))

    ABl. C 92E vom 20.4.2006, p. 63–63 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    52005AP0163

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (KOM(2004)0658 - C6-0173/2004 - 2004/0233(CNS))

    Amtsblatt Nr. 092 E vom 20/04/2006 S. 0063 - 0063


    P6_TA(2005)0163

    Abkommen EG/Schweiz: Teilnahme an der Europäischen Umweltagentur und am Europäischen Informations- und Beobachtungsnetz *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformationsund Umweltbeobachtungsnetz (KOM(2004)0658 — C6-0173/2004 — 2004/0233(CNS))

    (Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0658) [1],

    - gestützt auf Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,

    - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0173/2004),

    - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0088/2005),

    1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

    2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

    [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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