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Document 52004XR0518

Entschliessung des Ausschusses der Regionen zur Neubelebung der Lissabon-Strategie

ABl. C 164 vom 5.7.2005, p. 91–94 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

5.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 164/91


Entschliessung des Ausschusses der Regionen zur Neubelebung der Lissabon-Strategie

(2005/C 164/13)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den von der Hochrangigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Wim KOK erstellten Bericht „Die Herausforderung annehmen. Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (November 2004);

gestützt auf die Mitteilung der Kommission „Strategische Ziele 2005–2009 — Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas — Wohlstand, Solidarität und Sicherheit“ (1);

gestützt auf die Mitteilung der Kommission „Arbeitsprogramm der Kommission für 2005“ (2);

gestützt auf die Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (3);

gestützt auf seine Stellungnahme vom 29. September 2004 zum Thema „Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie“ (CdR 152/2004);

gestützt auf seine Stellungnahme vom 18. November 2004 zu der Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas — Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“ (CdR 194/2004);

gestützt auf seine Stellungnahme vom 23. Februar 2005 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013“ (CdR 162/2004);

gestützt auf seine Stellungnahme vom 23. Februar 2005 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“ (CdR 258/2004);

gestützt auf seine Stellungnahme vom 23. Februar 2005 zu der „sozialen Dimension der Globalisierung“ (CdR 328/2004);

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind für die Umsetzung eines Großteils der Maßnahmen der Europäischen Union zuständig;

Würden die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Festlegung der Prioritäten der Europäischen Union mitwirken, so wären die Maßnahmen der EU in viel höherem Maße demokratisch legitimiert;

verabschiedete auf seiner 58. Plenartagung am 23./24. Februar 2005 (Sitzung vom 24. Februar) folgende Entschließung:

Die Ziele der Lissabon-Strategie

Der Ausschuss der Regionen

1.

bekräftigt seine Zustimmung zur Lissabon-Strategie, deren Umsetzung bis zum Jahr 2010 das wichtigste strategische Ziel der Europäischen Union ist;

2.

nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Lissabon-Strategie im Rahmen der Prioritäten der Europäischen Kommission für den Fünfjahreszeitraum 2005-2009 eine wichtige Stellung eingeräumt wurde;

3.

weist darauf hin, dass es zur Erreichung der Ziele von Lissabon (4) einer globalen Strategie unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bedarf; diese muss insbesondere auf die Beschleunigung der Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft und auf die Vollendung des Binnenmarkts abzielen, auf die Modernisierung des europäischen Sozialmodells durch Investitionen in Humanressourcen und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung, auf die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung und positive Wachstumsaussichten durch einen wohl durchdachten makroökonomischen Policy-Mix, auf die Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft mittels einer Politik, die den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft und den Forschungs- und Entwicklungserfordernissen stärker Rechnung trägt, sowie auf die Stärkung des regionalen Zusammenhalts innerhalb der Europäischen Union (5);

4.

betont, dass Vorschläge in diesem Bereich ohne ein aktives, strategisches Eintreten für die Förderung der Rechte und der Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Lebensbereichen keinen Erfolg haben werden;

Die Umsetzung der Ziele von Lissabon, eine glaubwürdige Kohäsionspolitik und ein Finanzrahmen, der diesen Vorhaben Rechnung trägt: drei untrennbare Elemente

5.

begrüßt, dass sich die Kommission verpflichtet hat, Ziele und Instrumente für eine künftige Kohäsionspolitik vorzuschlagen, die im Einklang mit der Lissabon-Strategie stehen, ist jedoch nach wie vor der Überzeugung, dass dieses Vorhaben ohne eine entsprechende Mittelausstattung der Europäischen Union nicht umgesetzt werden kann;

6.

nimmt die Aufforderung der Kommission zur Kenntnis, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU mögen sich im Rahmen der europäischen Strukturpolitik an der Erarbeitung von Projekten beteiligen, mit denen diese Politik auf die Lissabon-Strategie abgestimmt wird (6);

7.

ist der Auffassung, dass die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen den zusätzlichen Nutzen der Politik auf europäischer Ebene augenfällig belegen. Die von der EU in den Bereichen Forschung und Entwicklung, grenzüberschreitender Austausch und Verbesserung der Infrastruktur getätigten Investitionen entsprechen dem partnerschaftlichen Ansatz der Lissabon-Strategie zur Stärkung des Wachstums, der Konvergenz, der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Entwicklung;

8.

fordert die Organe der Europäischen Union auf, sich auf die wirksame Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse zu konzentrieren und nach Möglichkeit keine neuen Prozesse in Gang zu bringen oder neue Ziele festzulegen. Die Lissabon-Strategie darf nicht als Universalbegründung für jeden neuen Rechtsetzungsvorschlag dienen; sie entbindet nicht von der Notwendigkeit einer entsprechenden Rechtsgrundlage in den Verträgen und der Einhaltung des Grundsatzes der guten Verwaltung;

Die Umsetzung der Lissabon-Strategie: stärkere Kohärenz und mehr Demokratie im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Governance schaffen

9.

bedauert, dass die Kommission in ihrem Ansatz ausschließlich die zentralstaatlichen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten als Gesprächspartner berücksichtigt und keine direkte Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene vorsieht. Die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne bleibt nahezu ausschließlich den Mitgliedstaaten vorbehalten. Angesichts der Tatsache, dass das Fehlen eines wirklich dezentralen Ansatzes einer der Gründe für die Verzögerungen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie ist, bekräftigt der Ausschuss seine Forderung nach einer entschlosseneren, dezentraler gestalteten Umsetzung der Lissabon-Strategie, was auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon entspräche, der Folgendes festgehalten hat: „Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip wird [bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie] nach einem völlig dezentralen Ansatz vorgegangen werden, so dass die Union, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Ebenen sowie die Sozialpartner und die Bürgergesellschaft im Rahmen unterschiedlicher Formen von Partnerschaften aktiv mitwirken  (7)“;

10.

ist der Auffassung, dass die für die Umsetzung der Ziele von Lissabon erforderlichen Strukturreformen und die Vollendung des Binnenmarkts nicht zu Lasten des sozialen Zusammenhalts gehen dürfen und daher gleichzeitig umfangreiche Investitionen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Bildung getätigt werden müssen;

11.

betont, dass die Zielvorgaben der Lissabon-Strategie nur mittels einer möglichst umfassenden Einbindung der Bürgerinnen und Bürger der EU in die Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Volkswirtschaften erreicht werden können, und empfiehlt daher, die Förderung der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stärkung der Wirtschaft und die Beseitigung sämtlicher Hemmnisse in diesem Bereich zum übergeordneten Handlungsprinzip aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu machen;

12.

erinnert daran, dass die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsmodells durch Investitionen in Humanressourcen und die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung die Grundlage für die Umsetzung der Lissabon-Strategie bildet. Der Ausschuss der Regionen ist daher darüber besorgt, dass in der Mitteilung der Kommission keinerlei Verweis auf Folgemaßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu finden ist;

13.

vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Debatte über die Neubelebung der Lissabon-Strategie auch über die Zukunft der sozialpolitischen Agenda nachgedacht werden muss, wobei der Schwerpunkt der nationalen Anstrengungen auf der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen liegen muss, unter denen insbesondere Frauen, ältere oder unqualifizierte Arbeitnehmer sowie Migranten zu leiden haben. Darüber hinaus müssen als Voraussetzung für neue und bessere Arbeitsplätze weitere Fortschritte bei der Herstellung echter Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt erzielt werden;

14.

empfiehlt, den Aspekt des Umweltschutzes im Rahmen aller Politikfelder zu berücksichtigen;

15.

bringt erneut seine Überzeugung zum Ausdruck, dass allen drei Pfeilern der Lissabon-Strategie — Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz — dieselbe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, so dass die Lebensqualität im Zentrum der Bemühungen steht;

16.

unterstreicht die grundlegende Bedeutung von Unternehmertum und Innovationskraft und ruft dazu auf, mittels Bürokratieabbau zur Förderung des Unternehmertums und durch entsprechende Informationskampagnen zu einer Verbesserung des Images von Unternehmern, zur Bekämpfung der Stigmatisierung im Falle eines unternehmerischen Scheiterns sowie zur Stärkung des Unternehmergeistes in Europa beizutragen;

17.

ist der Auffassung, dass die Schwäche der Lissabon-Strategie hauptsächlich im Bereich ihrer Umsetzung, insbesondere durch die Mitgliedstaaten, liegt. Um wirksame Abhilfe zu schaffen, muss der Lissabon-Prozess zielorientierter, transparenter und demokratischer gestaltet werden. Der Ausschuss der Regionen unterstützt daher die Forderung (8) nach einer europaweiten Informationskampagne, um die Bürgerinnen und Bürger der Union über die Lissabon-Agenda und deren Auswirkungen auf ihren Alltag zu informieren;

18.

sollte der Rat den Vorschlag der Kommission aufgreifen, in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils eine „Mrs. Lisbon“ bzw. einen „Mr. Lisbon“ zu benennen, ohne neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen, fordert der Ausschuss der Regionen diese/diesen dazu auf, eng mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten;

19.

bedauert, dass die Kommission keine vergleichende Evaluierung und Ranking-Listen vorsieht, was die Bewertung und Vergleichbarkeit der Reformanstrengungen in den Mitgliedstaaten erschwert. Die Aufstellung von Ranking-Listen und die Analyse bestehender Stärken und Schwächen auf nationaler — und ggf. auch regionaler — Ebene würde zu mehr Wettbewerb führen und den Druck erhöhen, deutliche Verbesserungen in der Umsetzung der Reformen zu erreichen;

20.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, durch die Einführung eines strategischen Jahresberichts die derzeit ausufernde Berichtspflicht zu straffen, und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Ausarbeitung der jeweiligen nationalen Pläne zu beteiligen, um den spezifischen Gegebenheiten und Prioritäten der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie Rechnung zu tragen;

21.

bedauert, dass es nicht gelungen ist, auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Strategie der Kommission einzubinden, und dass die Zusammenarbeit in diesem Rahmen weiterhin überwiegend auf die Regierungsebene beschränkt bleibt. Der Ausschuss ruft die Kommission daher auf, einen Vorschlag für eine Reform der Methode der offenen Koordinierung im Sinne der Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu unterbreiten. Er fordert die Kommission außerdem auf, in Übereinstimmung mit den im Weißbuch über Europäisches Regieren ausgesprochenen Empfehlungen vor der Ausarbeitung der in diesem Artikel vorgesehenen Stellungnahmen den Ausschuss der Regionen zu befassen;

22.

weist ferner darauf hin, dass sich die Kommission im Rahmen ihrer Initiative „Bessere Rechtsetzung“ dazu verpflichtet hat, ein Instrument zur Abschätzung der Folgen ihrer Rechtsetzungsvorschläge auf die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz einzurichten sowie im Anhang zu den einzelnen Vorschlägen eine Bewertung der Auswirkungen im Hinblick auf die Subsidiarität vorzunehmen. Der Ausschuss sieht der Umsetzung dieses Vorhabens mit besonderem Interesse entgegen;

Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auf die Lissabon-Strategie abstimmen

23.

vertritt die Auffassung, dass es nicht gelingen kann, das für die EU notwendige Wachstum, die erforderliche Beschäftigungsquote sowie den entsprechenden sozialen Zusammenhalt zu erzielen, wenn nicht auch der makroökonomische Rahmen in den Mitgliedstaaten auf die Lissabon-Strategie abgestimmt wird und die Kohärenz der wirtschaftspolitischen Instrumente der Gemeinschaft nicht gestärkt wird;

24.

stimmt mit der Zielsetzung überein, den Stabilitäts- und Wachstumspakt unter Wahrung der Bestimmungen des EG-Vertrags (9) so umzugestalten, dass den Auswirkungen langfristiger Konjunkturentwicklungen und der Vollziehbarkeit der nationalen Haushalte stärker Rechnung getragen werden kann, und vertritt die Auffassung, dass „die Prüfung der Gesamtlage“, auf die in Artikel 104 Absatz 6 des EG-Vertrags verwiesen wird, dahingehend präzisiert werden sollte, dass die von der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategie getätigten Investitionen langfristig berücksichtigt werden. Er befürwortet eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die mehr Flexibilität schafft und den unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten der EU-Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Dies muss jedoch erreicht werden, ohne die Disziplin bei der Einhaltung der Pakt-Kriterien aufzuweichen und ohne bestimmte Arten von Ausgaben aus der Defizitberechnung auszuklammern.

25.

befürwortet darüber hinaus den Vorschlag der Kommission, für den Ausbau der transeuropäischen Netze mehr Finanzmittel bereitzustellen und grenzüberschreitenden Projekten zur Förderung der Intermodalität und nachhaltiger Verkehrsträger besondere Priorität einzuräumen, wodurch das steigende Verkehrsaufkommen und die wachsenden Handelsströme besser bewältigt werden können;

Der Beitrag der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zur Neubelebung der Lissabon-Strategie

26.

begrüßt, dass die Kommission die u.a. vom Ausschuss der Regionen (10) geäußerten Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Herkunftslandsprinzips in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (11) zur Kenntnis genommen hat;

27.

bedauert, dass die Kommission keine konkreten Angaben hinsichtlich der Weiterverfolgung des Weißbuches zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (12) macht;

28.

vertritt die Auffassung, dass es im Hinblick auf staatliche Beihilfen notwendig ist, vorrangig Querschnittsziele anzustreben, die den Interessen der gesamten Gemeinschaft entsprechen, etwa Beschäftigung, Regionalentwicklung, Umweltschutz, Bildung und Forschung; insbesondere sollte dies über die Förderung innovativer KMU erfolgen. Darüber hinaus sollte die EU künftig die Vergabe staatlicher Beihilfen stärker auf die langfristige Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen ausrichten, anstatt das Ziel einer quantitativen Reduzierung der staatlichen Beihilfen zu verfolgen;

29.

befürwortet im Übrigen die Einführung von Folgenabschätzungen für staatliche Beihilfen, damit jene Beihilfen besser ermittelt werden können, die sich nur in begrenztem Maße auf den Wettbewerb und den Handel auf EU-Ebene auswirken, jedoch zur Behebung tatsächlicher Mängel des Marktes sowie zur Förderung der Regionen mit Entwicklungsrückstand und des Unternehmertums beitragen. Schließlich fordert der Ausschuss die Kommission dazu auf, ihre Bemühungen um mehr Rechtssicherheit und größere Transparenz für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Finanzierung und Verwaltung der Leistungen der Daseinsvorsorge fortzusetzen;

Einen Europäischen Raum des Wissens schaffen

30.

schließt sich dem Aufruf der Kommission an, auf regionaler und kommunaler Ebene Innovationszentren einzurichten, mittels deren innovative KMU, Universitäten und die geeigneten finanziellen und kommerziellen Strukturen untereinander vernetzt werden könnten;

31.

unterstützt den Vorschlag, einen Wissenspakt abzuschließen, um der gemeinsamen Selbstverpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten Folge zu leisten, Forschung, Innovationskraft und Bildung in Europa zu fördern. Ziel dieses Paktes wäre es, die einzelnen Programme im Bereich der Wissensförderung zusammenzuführen und unter Einbeziehung der in der Europäischen Union zuständigen politischen Entscheidungsträger eine begrenzte Anzahl quantifizierter Zielvorgaben zu ermitteln. Er schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten zukünftig 3 % ihres BIP für Forschung ausgeben. Des Weiteren fordert der Ausschuss alle Regierungsebenen der Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit sich künftig mehr Studierende für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden;

32.

hebt die besonders wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die tatsächliche Umsetzung des integrierten Konzepts der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebensbegleitenden Lernens mit dem Ziel der Schaffung einer Wissensgesellschaft hervor. Eine innovative Arbeitsgesellschaft und der für die Förderung der Mobilität essenzielle Fremdsprachenerwerb sind wesentliche Elemente dieses Konzepts;

33.

macht deutlich, dass ein wesentliches Element der Lissabon-Strategie die Steuervielfalt ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, wettbewerbsfähige Steuervorteile zu schaffen, um die Investitionstätigkeit der Privatwirtschaft, auch bezüglich Forschungsinvestitionen, zu erhöhen;

34.

unterstützt die Erarbeitung eines europäischen Jugendpaktes, der sich auf die Probleme der Arbeitslosigkeit sowie der sozialen und beruflichen Integration konzentriert;

35.

fordert die Lancierung eines Europäischen Programms im Bereich des Alterns, um das Wissen und den Sachverstand älterer Menschen in Europa zu nutzen;

Allgemeiner Kontext der Lissabon-Strategie

36.

vertritt die Auffassung, dass die Lissabon-Strategie nur dann zum Erfolg führen kann, wenn sich die Europäische Union auf internationaler Ebene dafür einsetzt, dass der Globalisierung durch wirksamere und ausgewogenere Regelungen bezüglich des Wettbewerbs, der sozialen Rechte, des Umweltschutzes und des geistigen Eigentums ein Rahmen gegeben wird;

37.

ist davon überzeugt, dass die Einwanderung aus Drittländern der europäischen Wirtschaft neuen Schwung verleihen und wichtige Impulse setzen kann, und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission verpflichtet hat, einen besser geeigneten Ansatz im Hinblick auf die legale Migration auszuarbeiten;

38.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem luxemburgischen und britischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 24. Februar 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  KOM(2005) 12 vom 26.1.2005.

(2)  KOM(2005) 15 vom 26.1.2005.

(3)  KOM(2005) 24 vom 2.2.2005.

(4)  Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon am 23./24. März 2000, Punkt 5.

(5)  Siehe Punkt 6 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates.

(6)  Siehe KOM(2005) 24, S. 11.

(7)  Siehe Punkt 38 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates.

(8)  Diese Forderung wurde von der Hochrangigen Gruppe für die Zukunft der Sozialpolitik in einer erweiterten Europäischen Union erhoben.

(9)  Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag sowie das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

(10)  CdR 154/2004 fin.

(11)  KOM(2005) 24, S. 18.

(12)  KOM(2005) 24, S. 18.


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