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Document 52004XC1007(02)

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für bestimmte Linienflüge in Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 248 vom 7.10.2004, p. 6–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

7.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/6


Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates

Geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für bestimmte Linienflüge in Portugal

(2004/C 248/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 vom 23. Juli 1992 hat die portugiesische Regierung beschlossen, ab dem 1. Januar 2005 für die Dauer von einem Jahr im Linienflugverkehr für folgende Strecken geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen:

Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon

Lissabon/Terceira/Lissabon

Lissabon/Horta/Lissabon

Funchal/Ponta Delgada/Funchal

Porto/Ponta Delgada/Porto

Lissabon/Santa Maria/Lissabon

Lissabon/Pico/Lissabon.

2.

Angaben zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen:

Beförderungskapazität und Kontinuität

Die jeweils auf einer Strecke von allen Luftfahrtunternehmen bereitgestellte Gesamtbeförderungskapazität im Linienflugverkehr (Personen- und Frachtverkehr) muss mindestens den in Anhang I genannten Beförderungskapazitäten entsprechen.

Die vorgesehenen Flugdienste müssen mindestens für das Jahr 2005 sichergestellt werden und dürfen im Falle der nachstehenden Ausnahmen nur nach sechsmonatiger Vorankündigung unterbrochen werden.

Verringerungen der Beförderungskapazität bedürfen der Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde (Instituto Nacional de Aviação Civil) und dürfen frühestens nach sechs Monaten erfolgen, wenn hierdurch die im ersten Absatz erwähnten Schwellenwerte für die Gesamtbeförderungskapazität unterschritten werden. Das Instituto Nacional de Aviação Civil muss dem Betreiber innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung antworten.

Abgesehen von Fällen höherer Gewalt darf die Anzahl der Flüge, die in dem Zeitraum aus vom Luftfahrtunternehmen unmittelbar zu verantwortenden Gründen ausfallen, 2 % der vorgesehenen Flüge nicht übersteigen, wobei unter „Ausfall“ die Nichtdurchführung eines planmäßigen Fluges, für den mindestens eine Buchung vorlag, zu verstehen ist.

Werden die Flüge zeitweilig aus unvorhergesehenen Gründen (höhere Gewalt oder andere Gründe) unterbrochen, muss ab dem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, die vorgesehene Kapazität um mindestens 60 % erhöht werden, bis der durch die Unterbrechung des Betriebs entstandene Stau von nicht beförderten Fluggästen vollständig abgebaut ist.

Pünktlichkeit

Abgesehen von Fällen höherer Gewalt dürfen Verspätungen von mehr als 15 Minuten, für die das Luftfahrtunternehmen unmittelbar verantwortlich ist, höchstens 15 % der Flüge betreffen.

Fluggerät und Betriebsbedingungen

Einzusetzen sind ordnungsgemäß zertifizierte Luftfahrzeuge mit Turbostrahltriebwerk und mindestens 90 Sitzplätzen. Der Betrieb auf den Flughäfen Horta und Pico muss die in „Aeronautical Information of Portugal“ (AIP) veröffentlichten Bedingungen erfüllen.

Mindestanzahl der Frequenzen:

auf der Strecke Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon ganzjährig mindestens ein Hin- und Rückflug täglich zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr, wobei einer pro Woche mit der Verbindung Lissabon/Santa Maria/Lissabon kombiniert sein kann;

auf der Strecke Lissabon/Terceira/Lissabon ganzjährig mindestens vier Hin- und Rückflüge wöchentlich an verschiedenen Tagen zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr, wobei einer pro Woche mit der Verbindung Lissabon/Pico/Lissabon kombiniert sein kann;

auf der Strecke Lissabon/Horta/Lissabon ganzjährig mindestens drei Hin- und Rückflüge wöchentlich an nicht aufeinander folgenden Tagen zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr;

auf der Strecke Funchal/Ponta Delgada/Funchal ganzjährig mindestens ein Hin- und Rückflug wöchentlich;

auf der Strecke Porto/Ponta Delgada/Porto ganzjährig mindestens zwei Hin- und Rückflüge wöchentlich, wobei einer in den Monaten Oktober bis Juni mit Lissabon kombiniert sein kann;

auf der Strecke Lissabon/Santa Maria/Lissabon mindestens ein Hin- und Rückflug wöchentlich, der mit der Verbindung Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon kombiniert sein kann;

auf der Strecke Lissabon/Pico/Lissabon ganzjährig mindestens ein Hin- und Rückflug wöchentlich, der mit der Verbindung Lissabon/Terceira/Lissabon kombiniert sein kann.

Sofern die von dem/den Luftfahrtunternehmen vorgelegten Flugpläne mehr als einen Hin- und Rückflug pro Tag vorsehen, sind die Flüge zwischen 6.30 Uhr Ortszeit am Abflugort und 00.30 Uhr Ortszeit am Ankunftsort durchzuführen, wobei zumindest eine tägliche Verbindung zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie an mindestens drei Tagen pro Woche eine dieser Verbindungen bis 14.00 Uhr durchgeführt werden muss.

Sofern die von dem/den Luftfahrtunternehmen vorgelegten Flugpläne auf den Strecken Funchal/Ponta Delgada/Funchal, Lissabon/Santa Maria/Lissabon und Lissabon/Pico/Lissabon mehr als einen Hin- und Rückflug pro Woche vorsehen, müssen diese an unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden. Auf den Strecken Lissabon/Terceira/Lissabon, Lissabon/Horta/Lissabon und Porto/Ponta Delgada/Porto müssen die Flüge gleichmäßig auf die ganze Woche verteilt werden. Werden auf einer Strecke von allen Luftfahrtunternehmen zusammen wöchentlich mehr als sechs Verbindungen durchgeführt, so ist pro Tag mindestens eine Verbindung anzubieten.

Tarife

1.

Die Tarifstruktur muss folgende Tarife umfassen:

a)

einen Tarif für die Economy-Klasse ohne Beschränkungen sowie eine Reihe von Tarifen, deren Bedingungen und Höhe an die unterschiedlichen Nachfragesegmente (Tourismus, Geschäftsreisende, allgemeine Fracht und spezifische Produkte usw.) angepasst sind;

b)

einen Pex-Tarif in Höhe von 215 EUR für den Hin- und Rückflug für die Verbindungen zwischen den Azoren und dem Festland sowie einen Pex-Tarif in Höhe von 158 EUR für den Hin- und Rückflug für die Verbindungen zwischen den Azoren und Funchal;

c)

einen gegenüber dem öffentlichen Tarif der Economy-Klasse ohne Beschränkungen um 33 % ermäßigten Tarif für Personen, die seit mindestens sechs Monaten in der Autonomen Region der Azoren auf den Inseln mit Direktverbindung zum Festland oder nach Funchal ansässig sind, sowie für Personen, die in der Autonomen Region von Madeira ansässig sind;

d)

einen gegenüber dem öffentlichen Tarif der Economy-Klasse ohne Beschränkungen um 40 % ermäßigten Tarif für Studenten bis 26 Jahre, die im Gebiet der Autonomen Region der Azoren wohnen und in einem anderen Teil des nationalen Hoheitsgebiets studieren bzw. umgekehrt;

e)

an den Tagen ohne Direktverbindung auf der Strecke Funchal/Ponta Delgada/Funchal dürfen Studenten bis 26 Jahre mit Herkunfts- oder Zielort in der Autonomen Region der Azoren über Lissabon reisen, sofern sie auf sämtlichen Reiseabschnitten dasselbe Luftfahrtunternehmen benutzen. Der Flugplan ist dabei so zu wählen, dass kein Aufenthalt (Stopover) in Lissabon möglich ist;

f)

die höchstzulässigen Frachttarife sind in Anhang II aufgeführt.

Die Luftfahrtunternehmen verwenden für die in Absatz 1 genannten Strecken von und nach Lissabon oder Porto dieselbe Tarifstruktur und wenden sie in nicht diskriminierender Weise an, wobei jedoch sporadische Sondertarife für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zulässig sind.

Die Tarife müssen sowohl in den Verkaufsstellen als auch an den Abfertigungsschaltern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.

Für Ansässige und Studenten gelten nach Abzug der in Absatz 1 Buchstaben c) und d) genannten Ermäßigungen folgende Nettotarife:

a)

179 EUR für einen Flug zum Festland und zurück für Personen, die in der Autonomen Region der Azoren ansässig sind;

b)

156 EUR für einen Hin- und Rückflug zwischen den Azoren und Funchal für Personen, die in der Autonomen Region der Azoren oder der Autonomen Region von Madeira ansässig sind;

c)

139 EUR für einen Hin- und Rückflug zwischen den Azoren und dem Festland sowie 98 EUR für einen Hin- und Rückflug zwischen den Azoren und Funchal für Studenten.

Die in Absatz 1 Buchstaben b) und f) sowie in Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) genannten Tarife werden am 1. April 2005 in Anlehnung an die Inflationsrate des Vorjahres überprüft, die im nationalen Entwicklungsplan veröffentlicht und vom Instituto Nacional de Aviação Civil den Luftfahrtunternehmen, die die betreffenden Strecken bedienen, bis zum 28. Februar übermittelt wird.

3.

Der Staat bezuschusst in rechtlich festzulegender Form die Reisen von Ansässigen und Studenten, sofern die in den Absätzen 1 und 2 genannten Kriterien erfüllt und die dort genannten Tarife angewendet werden. Im Jahr 2005 beträgt der Zuschuss je Hin- und Rückflug 87 EUR.

Die Tarife für Fluggäste und Fracht, deren Herkunfts- oder Zielort ein Flughafen in der Autonomen Region der Azoren ist, von dem aus keine direkte Verbindung zum Festland oder nach Funchal besteht, entsprechen den in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Tarifen. Die Anschlussflüge für Fluggäste zwischen dem Festland und der Autonomen Region der Azoren sowie zwischen den autonomen Regionen sind auf zwei Flugscheinabschnitte beschränkt, von denen einer für den Hin- und ein zweiter für den Rückflug gilt. Die Anschlussflüge innerhalb der Autonomen Region der Azoren sind beschränkt auf:

zwei Flugscheinabschnitte für nicht Ansässige;

drei Flugscheinabschnitte für Ansässige und Studenten;

für die Verbindung nach Corvo wird ein zusätzlicher Flugscheinabschnitt zugelassen, wenn keine tägliche Verbindung besteht.

An den Tagen, an denen von einer Insel keine Direktverbindung zum Festland oder nach Funchal besteht, können Ansässige und Studenten auch über einen anderen Ort befördert werden.

Für Flugreisende zwischen den Inseln ohne Direktverbindung zum Festland oder nach Funchal trägt der Staat die Beförderungskosten gemäß den Anhängen A und B der im Amtsblatt der Europäischen Union C 115 vom 16. Mai 2002, S. 2 veröffentlichten Mitteilung über die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.

Bei Nichterscheinen kann ein Abzug vorgenommen werden, der 10 % des Referenztarifs für die entsprechende Economy-Klasse nicht übersteigen darf.

„Interline“-Vereinbarungen mit anderen Luftfahrtunternehmen über Tarife für Fluggäste und Fracht von oder nach Zielen via Lissabon, Porto und Funchal stehen diesen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht entgegen.

Die Luftfahrtunternehmen können Flugdienste betrieblich verbinden und die gleiche Flugnummer verwenden, sofern dies vom Instituto Nacional de Aviação Civil zuvor genehmigt wurde.

Vertrieb

Die Flüge müssen über mindestens ein Computerreservierungssystem vertrieben werden.

Transferbedingungen

Falls die genannten Strecken von verschiedenen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, treffen diese untereinander Vereinbarungen, die es den Ansässigen und Studenten auf der Reise von oder nach einem Flughafen der Autonomen Region der Azoren ermöglichen, Teilstrecken ihrer Reise mit unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen zurückzulegen.

Fracht und Postdienste

Pro Flug müssen mindestens zwei Tonnen Fracht und Post befördert werden können, wobei die von dem Luftfahrtunternehmen vorgesehene Beförderungskapazität gleichmäßig auf die ganze Woche verteilt werden muss und folgende Mindestkapazitäten anzubieten sind:

auf der Strecke Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon 30 Tonnen pro Tag;

25 Tonnen an den Tagen, an denen auf der Strecke Lissabon/Terceira/Lissabon die Mindestanzahl der Flüge durchgeführt wird;

die je Flug verfügbare Beförderungskapazität für Fracht und Post errechnet sich nach der Formel

K = M – (0,75 × S × 97)

mit folgender Bedeutung:

K: Beförderungskapazität für Fracht und Post je Flug in Kilogramm

M: Gesamtmasse (in Kilogramm) von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post, die in einem Luftfahrzeug in einem bestimmten Sektor (zulässige Nutzlast) befördert werden kann; sie ist gleich der Differenz zwischen der höchstzulässigen Startmasse und der Betriebsmasse (Flugzeug, Besatzung, Kraftstoff, Verpflegung und sonstige betriebsrelevanten Gegenstände)

S: Anzahl der Sitzplätze

0,75 entspricht einem Sitzladefaktor von 75 %

97 entspricht dem Durchschnittsgewicht eines erwachsenen Fluggastes zuzüglich Gepäck (84 kg + 13 kg) gemäß JAR-OPS 1.620. [Die Formel im Portugiesischen lautet C = P – (0,75 × S × 97), wobei C für „capacidade de carga e correio“ und P für „peso total“ stehen. (Anm. d. Übersetzers)]

3.

Aufgrund der Bedeutung und Besonderheit der betreffenden Strecken und der besonderen Anforderungen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Flugdienste werden die Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft auf folgende Punkte hingewiesen:

Luftfahrtunternehmen, die die Bedienung aller Strecken beabsichtigen, die Gegenstand dieser Verpflichtungen sind, müssen ihre Flugpläne für 2005 binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Mitteilung vorlegen.

Flugpläne, die nicht die Gesamtheit der in Abschnitt 1 aufgeführten Strecken beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für Angebote im Rahmen des Code-Sharing, bei denen die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Mindestfrequenzen anhand der Gesamtzahl der gemeinsamen Flüge beurteilt wird. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

a)

Luftfahrtunternehmen, die für eine oder mehrere Strecken einen Flugplan im Rahmen des Code-Sharing vorlegen, sind für die Durchführung dieses Plans bis zum Ablauf des Kalenderjahres verantwortlich;

b)

die im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung zusammengeschlossenen Luftfahrtunternehmen erklären ausdrücklich, dass sie für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und die sich aus der Nichterfüllung derselben ergebenden Folgen, einschließlich auf dem Verwaltungswege verhängter Strafgelder, gesamtschuldnerisch haften;

c)

bei im Rahmen des Code-Sharing durchgeführten Flugdiensten teilen die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen bei der Buchung, der Ausstellung bzw. des Verkaufs des Flugscheins sowie bei der Abfertigung am Flughafen mit, welche Luftfahrtunternehmen die einzelnen Reiseabschnitte tatsächlich durchführen.

30 Tage nach Erhalt der Flugpläne sowie nach Anhörung der Luftfahrtunternehmen teilt das Instituto Nacional de Aviação Civil diesen seine Entscheidung über die vorgelegten Pläne mit.

Bekundet ein Luftfahrtunternehmen die Absicht, sein Angebot zurückzuziehen oder zu ändern, so teilt das Instituto Nacional de Aviação Civil dies den anderen Luftfahrtunternehmen mit, die daraufhin ihre Flugpläne innerhalb von 15 Tagen ändern können.

Die Teilnahme an der Ausschreibung steht jedem Luftfahrtunternehmen offen, das im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung ist, die ihm von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde, und über einen entsprechenden Luftverkehrsbetreiberschein verfügt.

Ferner steht die Teilnahme an der Ausschreibung jedem Luftfahrtunternehmen offen, das im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung ist, über einen Luftverkehrsbetreiberschein gemäß vorigem Absatz verfügt und darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllt:

a)

Erfüllung aller Steuerpflichten gegenüber dem portugiesischen Staat;

b)

Erfüllung aller Sozialversicherungspflichten in Portugal bzw. in seinem Herkunftsland oder in dem Land seiner Niederlassung.

Aufgrund der Besonderheit der Strecken müssen die Luftfahrtunternehmen nachweisen, dass sie für die betreffenden Flüge über Besatzungen verfügen, deren Mehrheit Portugiesisch spricht und versteht.

Die Luftfahrtunternehmen können unter Beachtung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften mit anderen Luftfahrtunternehmen Unterverträge für zusätzliche Kapazitäten abschließen, um den Flugplan einzuhalten, unbeschadet ihrer Verantwortlichkeit für die Einhaltung der in dem Plan eingegangenen Verpflichtungen.

Die Luftfahrtunternehmen müssen dem Instituto Nacional de Aviação Civil innerhalb der festgelegten Fristen und unabhängig von Programmen für die eventuelle Bedienung anderer Strecken einen Flugplan für jede einzelne der diese geänderten Verpflichtungen betreffenden Strecken vorlegen, der folgende Angaben enthalten muss:

a)

zu bedienende Strecke,

b)

IATA-Flugplanperioden,

c)

Flugnummer,

d)

Abflug- und Ankunftszeiten,

e)

Kapazitätsangebot (pro Monat, entweder die Anzahl der Flüge oder das Sitzangebot),

f)

Betriebszeitraum und -tage,

g)

Flugzeugtyp/Anzahl der Sitze/Frachtkapazität,

h)

Gestaltung der Fluggastkabine,

i)

schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme und Anerkennung der in diesen geänderten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auferlegten Bedingungen bezüglich der Kontinuität der Flugdienste,

j)

abgeschlossene oder abzuschließende Versicherungen.

Darüber hinaus sind schriftliche Angaben zu den Tarifen und diesbezüglichen Bestimmungen vorzulegen.

Außerdem müssen die Luftfahrtunternehmen einen zusammenfassenden Wirtschafts- und Finanzplan vorlegen, der eine detaillierte Schätzung der Betriebskosten zur Berechnung der Betriebsgarantie in Form einer Bankgarantie enthalten muss.

Bei Unterbrechung der betreffenden Flugdienste ohne Einhaltung der Fristen, die in den oben ausgeführten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vorgesehen sind, bzw. bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen werden auf dem Verwaltungswege Strafgelder verhängt.

Entsprechen 60 Tage nach Veröffentlichung dieser Mitteilung die vorgelegten Flugpläne insgesamt nicht mindestens der in Anhang I genannten Beförderungskapazität bzw. sinkt das Gesamtangebot zu irgendeinem Zeitpunkt unter die erwähnte Beförderungskapazität, ohne dass dies durch einen Rückgang der Nachfrage gerechtfertigt ist, so behält sich der portugiesische Staat vor, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen neue Verpflichtungen aufzuerlegen.

Die Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass das Instituto Nacional de Aviação Civil die Einhaltung der auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen überwachen wird.

2005 findet eine obligatorische Überprüfung der vorliegenden Verpflichtungen statt.


ANHANG I

Mindestsitzplatzkapazitäten

Strecke

Sommer IATA

Winter IATA

Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon

240 000

111 900

Lissabon/S. Maria/Lissabon

8 100

5 500

Lissabon/Terceira/Lissabon

140 000

64 600

Lissabon/Horta/Lissabon

60 000

28 000

Lissabon/Pico/Lissabon

8 100

5 500

Porto/Ponta Delgada/Porto

55 000

22 500

P. Delgada/Funchal/P. Delgada

17 000

5 600


Mindestfrachtkapazitäten

(in Tonnen)

Strecke

Sommer IATA

Winter IATA

zusätzliche Kapazität während der Hochsaison

Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon

14 000

7 500

 

Lissabon/S. Maria/Lissabon

 

 

 

Lissabon/Terceira/Lissabon

8 000

4 400

 

Lissabon/Horta/Lissabon

1 000

500

40

Lissabon/Pico/Lissabon

 

 

 

Porto/Ponta Delgada/Porto

 

 

 

P. Delgada/Funchal/P. Delgada

 

 

 


ANHANG II

Höchstzulässige Frachttarife

 

Lissabon und Porto/Azoren

Funchal/Azoren

Mindestbetrag

8,23 EUR

8,23 EUR

Normal

0,99 EUR/kg

0,80 EUR/kg

Große Mengen

0,88 EUR/kg

0,60 EUR/kg

Verderbliche Ware in großer Menge

0,61 EUR/kg

0,52 EUR/kg

Besondere Produkte

0,78 EUR/kg

0,57 EUR/kg

Besondere Produkte in großer Menge

0,71 EUR/kg

 


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