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Document 52004TA1230(14)

    Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

    ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 99–105 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/99


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2003 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

    (2004/C 324/14)

    INHALT

    1

    EINLEITUNG

    2-5

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    6-10

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten des Amts

    EINLEITUNG

    1.

    Das gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 vom 27. Juli 1994 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gemeinschaftlichen gewerblichen Schutzrechtes für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben des Amts zusammengefasste Darstellung seiner Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    2.

    Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Verwaltungsrat des Gemeinschaftlichen Sortenamts gemäß Artikel 111 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vorgelegt.

    3.

    Der Hof hat den Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 110 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 wurde der Haushaltsplan des Amts unter der Verantwortung seines Präsidenten ausgeführt, der gemäß den in Artikel 112 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (2) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet.

    4.

    Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

    5.

    Aufgrund seiner Prüfung kann der Hof mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

    BEMERKUNGEN

    6.

    Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht des Amts für das Haushaltsjahr 2003.

    7.

    Nach Artikel 8 der neuen Finanzregelung des Amts umfasst der Haushaltsplan getrennte Mittel, bei denen zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen unterschieden wird. Obwohl der Haushaltsplan für 2003 vor der Annahme der neuen Finanzregelung festgestellt wurde und nur nicht getrennte Mittel umfasst, betrachtete das Amt beim Rechnungsabschluss die Mittel von Titel III (operative Tätigkeiten) als getrennte Mittel. Das Amt hätte einen Berichtigungshaushalt annehmen müssen, in dem Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen getrennt ausgewiesen werden und der angemessene Erläuterungen dazu enthält. Dies war aber nicht der Fall.

    8.

    In der Vermögensübersicht erscheint ein noch einzuziehender MwSt.-Betrag in Höhe von 216 048 Euro, der im Zeitraum 1997-2001 gezahlt wurde. Es handelt sich dabei im Wesentlichen (206 553 Euro) um Erstattungsanträge, die von den französischen Behörden abgelehnt wurden. Nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedereinziehung dieser MwSt.-Beträge sollte das Amt die notwendigen Berichtigungen vornehmen.

    9.

    Nach Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung des Amts validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Diese Validierung wurde noch nicht vorgenommen.

    10.

    Das Rechnungsführungssystem des Amts umfasst drei EDV-Systeme: ein System für die Verwaltung der Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz (PVR), ein Rechnungsführungssystem über die Haushaltsvorgänge (SI2) und ein System für die Finanzbuchhaltung. Das Amt sollte die Integration dieser Systeme fortsetzen, um die zahlreichen kleinen Fehler zu vermeiden, die auf die mehrfache Erfassung der Daten über Verfahren außerhalb der Buchführung zurückzuführen sind.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Juan Manuel FABRA VALLÉS

    Präsident


    (1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.

    (2)  In Anwendung von Artikel 111 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Amts für das Haushaltsjahr 2003 am 25. März 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben den Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.


    Tabelle 1

    Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

    Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten des Amts

    (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994

    Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

    Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

    (Angaben für 2002)

    Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003

    (Angaben für 2002)

    Freier Warenverkehr

    Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen

    (Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

    Ziele

    Anwendung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten

    Aufgaben

    Registrierung und Prüfung der Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz

    Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes

    Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen

    Erhebung von Gebühren

    Überprüfung der vorgeschlagenen Sortenbezeichnungen

    Führung eines Registers mit allen Anträgen und allen genehmigten Sortenschutzrechten

    1

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    ein Vertreter je Mitgliedstaat

    ein Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertreter

    Aufgabe

    Festlegung von Vorschriften über die Arbeitsmethoden des Amts

    Haushaltsbehörde

    Überwachung der Arbeiten des Amts und seiner Arbeitsmethoden

    2

    Präsident des Amts

    Vom Rat aus einer Liste, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates vorschlägt, ernannt

    3

    Beschwerdekammer

    Zuständig für Entscheidungen über eventuelle Beschwerden gegen Sortenschutzentscheidungen

    4

    Kontrolle der Kommission

    Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit des Haushalts des Amts sowie diejenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist

    5

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof

    6

    Entlastungsbehörde

    Verwaltungsrat

    Endgültiger Haushaltsplan

    11,1 Millionen Euro (10,5 Millionen Euro)

    davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %)

    Personalbestand am 31. Dezember 2003

    im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 35 (33)

    davon besetzt: 34 (28)

    1 (2) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

    Personalbestand insgesamt: 35 (30)

    davon:

    operative Tätigkeiten: 13 (10)

    administrative Tätigkeiten: 16 (15)

    sonstige Tätigkeiten: 6 (5)

    Bearbeitete Anträge: 2 516 (2 223)

    Externe technische Prüfungen:

    1 929 (1 295)

    Erteilte Schutzrechte:

    1 869 (1 704)

    Am 31.12.2003 geltende gemeinschaftliche Schutzrechte: 8 764

    (am 31.12.2002: 7 800)

    Quelle:Angaben des Amts.


    Tabelle 2

    Gemeinschaftliches Sortenamt — Ausführung des Haushaltsplans 2003

    (Millionen Euro)

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

    Eingezogene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

    Verfügbare Mittel

    (Haushaltsplan 2003 und Haushaltsjahr 2002)

    ausgewiesen

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    fortbestehende Mittelbindungen

    ausgezahlt

    annulliert

    Mittel

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    Eigene Einnahmen

    7,4

    8,2

    Titel I

    Personal

    3,6

    3,5

    3,2

    0,1

    0,2

    0,0

    0,0

    0,0

    3,6

    3,5

    3,3

    0,1

    0,2

    Verwaltungseinnahmen

    0,2

    0,0

    Titel II

    Verwaltung

    1,0

    0,8

    0,6

    0,2

    0,2

    0,2

    0,1

    0,0

    1,2

    0,8

    0,7

    0,2

    0,3

    Verschiedene Einnahmen

    0,0

    0,1

    Titel III

    Operative Tätigkeiten

    6,6

    6,1

    1,2

    4,9

    0,5

    3,7

    1,3

    0,2

    10,3

    6,1

    2,5

    4,9

    0,7

    Finanzielle Erträge

    0,4

    0,4

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Haushaltssaldo des Vorjahres

    3,2

    0,0

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Insgesamt

    11,1

    8,8

    Insgesamt

    11,1

    10,4

    5,0

    5,2

    1,0

    3,9

    1,5

    0,2

    15,0

    10,4

    6,5

    5,2

    1,2

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben des Amts — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 3

    Gemeinschaftliches Sortenamt — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

    (1000 Euro)

     

    2003

    2002

    Einnahmen

    Eigene Einnahmen

    8 199

    8 564

    Verschiedene Einnahmen

    156

    61

    Finanzielle Erträge

    401

    615

    Einnahmen insgesamt (a)

    8 757

    9 240

    Ausgaben

    Personal — Titel I des Haushaltsplans

    Zahlungen

    3 245

    2 807

    Übertragene Mittel

    98

    26

    Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

    Zahlungen

    583

    570

    Übertragene Mittel

    195

    163

    Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

    Zahlungen

    1 179

    975

    Übertragene Mittel

    4 863

    3 699

    Ausgaben insgesamt (b)

    10 164

    8 239

    Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

    –1 407

    1 001

    Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

    13 977

    11 029

    Übertragene und annullierte Mittel

    249

    1 949

    Wechselkursdifferenzen

    0

    –3

    Mittelausstattung für Rückstellungen

    5

    0

    Saldo des Haushaltsjahres

    12 825

    13 977

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben des Amts — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 4

    Gemeinschaftliches Sortenamt — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und zum 31. Dezember 2002

    (1000 Euro)

    Aktiva

    2003

    2002

    Passiva

    2003

    2002

    Anlagewerte

     

     

    Eigenkapital

     

     

    EDV-Programme

    78

    68

    Eigenkapital

    2 538

    2 503

    Gebäude

    2 427

    2 404

     

     

     

    EDV-Material

    219

    229

    Rückstellungen

    13 977

    11 029

    Anlagen und Mobiliar

    161

    140

    Saldo des Haushaltsjahres

    –1 153

    2 948

    Abschreibungen

    – 345

    – 338

    Zwischensumme

    15 363

    16 480

     

     

     

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

     

     

    Zwischensumme

    2 538

    2 503

    Verpflichtungen aus Übertragungen von 2002

    2 145

    0

    Bürgschaften und Garantien

    3

    0

    Automatische Mittelübertragungen

    5 156

    3 887

    Kurzfristige Forderungen

     

     

    Lieferanten

    1

    160

    Einziehungsanordnungen

    3

    51

    Vorauszahlungen von Kunden

    194

    366

    Verschiedene Schuldner

    29

    24

    Zu zahlende MwSt.

    216

    216

    Noch zu erstattende MwSt.

    371

    384

    Gehaltsabzüge

    9

    32

    Zwischensumme

    403

    459

    Zwischensumme

    7 721

    4 661

    Kassenkonten

     

     

     

     

     

    Banken

    20 065

    18 103

     

     

     

    Zahlstelle

    75

    75

     

     

     

    Zwischensumme

    20 140

    18 178

     

     

     

    Insgesamt

    23 084

    21 141

    Insgesamt

    23 084

    21 141

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben des Amts — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    ANTWORTEN DES AMTS

    7.

    Der Wortlaut des Artikels 8 der neuen Finanzregelung legt die Annahme nahe, dass seit Inkrafttreten der neuen Regelung am 16. September 2003 die Mittel unter Titel III de facto als getrennte Mittel betrachtet werden könnten. Das Amt ist der Ansicht, dass die Verabschiedung des Haushaltsplans 2004 — in dem getrennte Mittel ausgewiesen werden, die noch ausstehende Zahlungen aus früheren Verpflichtungen berücksichtigen — seitens der Haushaltsbehörde, das Fehlen eines Berichtigungshaushalts aufwiegt.

    8.

    Das Amt wird hinsichtlich des Betrages von 206 553 Euro einen neuen Antrag auf Erstattung übermitteln. Was die verbleibenden 9 495 Euro angeht, so wird vor Ablauf des Jahres 2004 eine Entscheidung getroffen werden.

    9.

    Diese Validierung wird gerade abgeschlossen.

    10.

    Das Amt untersucht die Möglichkeit einer besseren Einbindung seiner EDV-Systeme. Bestimmte Elemente wurden bereits umgesetzt, wie: die automatische Übertragung von Lastschriften und Gutschriften der Kunden, die automatische Übertragung von Kunden- und Lieferantendaten, die automatische Übertragung von Lieferantenrechnungen.


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