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Document 52004TA1230(11)
Report on the financial statements of the European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions for the 2003 financial year together with the Foundation's replies
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung
ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 75–82
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
30.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/75 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung
(2004/C 324/11)
INHALT
1 |
EINLEITUNG |
2-5 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES |
6-12 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Stiftung
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend Stiftung) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates am 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen, zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Stiftung zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES
2. |
Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt. |
3. |
Der Hof hat den Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates wurde der Haushaltsplan der Stiftung unter der Verantwortung ihres Direktors ausgeführt, der gemäß den in diesem Artikel vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet. |
4. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an. |
5. |
Aufgrund seiner Prüfung kann der Hof mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage. |
BEMERKUNGEN
6. |
Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Stiftung für das Haushaltsjahr 2003. |
7. |
Die Stiftung hat im Rahmen des Phare-Programms ein Abkommen mit der Kommission unterzeichnet und eine Mittelausstattung in Höhe von einer Million Euro erhalten, wovon 639 000 Euro im Haushaltsjahr 2003 vereinnahmt wurden. Diese Mittel wurden außerhalb des Haushaltsplans verwaltet; ein Berichtigungshaushalt hätte eingesetzt werden müssen. |
8. |
Die Stiftung fordert von der Kommission die Erstattung eines in ihrer Einnahmen- und Ausgabenrechnung ausgewiesenen Verlustes, der seit mehreren Haushaltsjahren ständig zunimmt. Die Kommission verrechnete den entsprechenden Mittelbetrag mit einem Teil des Zuschusses für das Haushaltsjahr 2003, womit der Verlust jedoch nicht abgerechnet ist. Nach den Bestimmungen der neuen Finanzregelung der Stiftung ist ein negativer Saldo der Haushaltsergebnisrechnung im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans (4) im Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahres auszuweisen. |
9. |
Der Verwaltungsrat hat die neue Finanzregelung der Stiftung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen am 28. März 2003 angenommen. Diese Finanzregelung (5) sieht die Einführung eines neuen internen Kontrollsystems (einschließlich Interne Revision) vor; dieses System wurde erst Anfang 2004 fertiggestellt. |
10. |
Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung der Stiftung validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Diese Validierung wurde im Laufe des Haushaltsjahres nicht vorgenommen. |
11. |
Nach ihrer Grundverordnung von 1975 hat die Stiftung die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen: Situation des Menschen in der Arbeitswelt, Arbeitsorganisation, Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind, langfristige Aspekte der Umweltverbesserung sowie räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit. In der Praxis werden einige Aspekte dieser Themen von anderen, seitdem geschaffenen Agenturen behandelt (Europäische Umweltagentur, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz). Als Gegenleistung hat die Stiftung die Ananlyse spezifischer Aspekte, wie beispielsweise die der Arbeitsbeziehungen, weiterentwickelt. |
12. |
Die Tätigkeiten der Stiftung erfolgen im Rahmen eines Vierjahresprogramms; das letzte Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2001-2004. Während nach dem Grundsatz dieses letzten Programms die Tätigkeiten zunehmend auf einige Schlüsselbereiche konzentriert wurden, fügte die Stiftung im Jahr 2002 zu den drei bereits ausgewählten Themengebieten noch ein neues Gebiet hinzu. Die Stiftung sollte die Konzeption ihres Arbeitsprogramms in Absprache mit den anderen Agenturen, die Aspekte aus ihrem Zuständigkeitsbereich behandeln, überarbeiten und sicherstellen, dass die Hauptschwerpunkte abgedeckt sind und ggf. Synergieeffekte erzielt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der Grundverordnung der Stiftung dürfte hierfür die Gelegenheit bieten. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) In Anwendung von Artikel 83 Absatz 3 der Finanzregelung der Stiftung wurde die endgültige Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung für das Haushaltsjahr 2003 am 3. September 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben den Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.
(4) Artikel 16 der neuen Finanzregelung.
(5) Artikel 38 der neuen Finanzregelung der Stiftung.
Tabelle 1
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EGW) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975) |
Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance) |
Der Stiftung zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2002) |
Lieferungen und Leistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte (…) folgende Ziele: Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (…). Die Gemeinschaft unterstützt und ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: (…) b) Arbeitsbedingungen c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließilch der Mitbestimmung g) Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen i) Chancengleichheit von Männern und Frauen (…)“ (Auszüge aus den Artikeln 136 und 137 des Vertrags) |
Ziele Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
|
Aufgaben
|
|
Endgültiger Haushaltsplan 16,8 Millionen Euro (17,39 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 98,2 % (98,3 %) Personalbestand am 31. Dezember 2003 88 (88) im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 76 (77) +16 (20) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 92 (97) davon
|
Lebensbedingungen
Arbeitsbedingungen
Arbeitsbeziehungen
Europäische Stelle zur Beobachtung des Wandels
Bereichsübergreifende Projekte
Informationen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle:Angaben der Stiftung. |
Tabelle 2
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — Ausführung des Haushaltsplans 2003
(Millionen Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgabem |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und Mittelübertragungen aus dem Vorjahr) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
fortbestehende Mittelbindungen |
ausgezahlt |
annulliert |
Mittel |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Gemeinschafts-zuschüsse |
16,5 |
17,1 |
Titel I Personal |
9,0 |
9,0 |
8,9 |
0,1 |
0,0 |
0,2 |
0,2 |
0,0 |
9,2 |
9,2 |
9,1 |
0,1 |
0,0 |
Sonstige Zuschüsse |
— |
— |
Titel II Verwaltung |
1,2 |
1,2 |
1,0 |
0,2 |
0,0 |
0,7 |
0,7 |
0,0 |
1,9 |
1,9 |
1,7 |
0,2 |
0,0 |
Sonstige Einnahmen |
0,3 |
0,1 |
Titel III Operative Tätigkeiten |
6,6 |
6,6 |
3,8 |
2,8 |
0,0 |
3,1 |
3,0 |
0,1 |
9,7 |
9,7 |
6,8 |
2,8 |
0,1 |
Insgesamt |
16,8 |
17,2 |
Insgesamt |
16,8 |
16,8 |
13,7 |
3,1 |
0,0 |
4,0 |
3,9 |
0,1 |
20,8 |
20,8 |
17,6 |
3,1 |
0,1 |
Quelle:Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 3
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
(1000 Euro) |
||
|
2003 |
2002 |
Einnahmen |
||
Zuschüsse der Kommission |
17 090 |
16 500 |
Sonstige Zuschüsse |
47 |
62 |
Finanzielle Erträge |
35 |
57 |
Einnahmen insgesamt (a) |
17 172 |
16 619 |
Ausgaben |
||
Personal — Titel I des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
8 927 |
9 111 |
Übertragene Mittel |
109 |
216 |
Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
968 |
938 |
Übertragene Mittel |
224 |
683 |
Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
3 733 |
3 290 |
Übertragene Mittel |
2 817 |
3 105 |
Ausgaben insgesamt (b) |
16 778 |
17 343 |
Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b) |
394 |
– 724 |
Aus dem Vorjahr übertragener Saldo |
–1 836 |
–1 209 |
Übertragene und annullierte Mittel |
118 |
81 |
Wiederzuverwendende, aber nicht verwendete Mittel |
19 |
13 |
Eingezogene Phare-Einnahmen |
639 |
0 |
Noch einzuziehende Phare-Einnahmen |
361 |
0 |
Phare-Ausgaben |
–1 000 |
0 |
Wechselkursdifferenzen |
9 |
3 |
Saldo des Haushaltsjahres |
–1 296 |
–1 836 |
Quelle:Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 4
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und 2002
(1000 Euro) |
|||||
Aktiva |
2003 |
2002 |
Passiva |
2003 |
2002 |
Anlagewerte (1) |
|
|
Dauerkapital |
|
|
Sachanlagen |
27 |
31 |
Eigenkapital |
4 389 |
4 294 |
Gebäude (2) |
15 682 |
3 826 |
Neubewertungsrücklage |
12 094 |
0 |
Mobiliar und Transportmaterial |
142 |
139 |
Saldo des Haushaltsjahres |
–1 296 |
–1 836 |
EDV-Material |
107 |
149 |
Zwischensumme |
15 187 |
2 458 |
Technische Einrichtungen und sonstige Einrichtungen |
518 |
105 |
Kurzfristige Schulden |
|
|
Im Bau befindliche Anlagen |
0 |
31 |
Automatische Mittelübertragungen |
3 150 |
3 940 |
Zwischensumme |
16 476 |
4 281 |
Nichtautomatische Mittelübertragungen |
0 |
64 |
Bestand |
|
|
Phare-Schulden |
329 |
0 |
Büromaterial |
7 |
13 |
Gehaltsabzüge |
0 |
139 |
Zwischensumme |
7 |
13 |
Zwischensumme |
3 479 |
4 143 |
Kurzfristige Forderugnen |
|
|
Rechnungsabgrenzung |
|
|
Phare-Forderungen (Kommission) |
361 |
0 |
Wiederverwendbare Einnahmen |
22 |
150 |
Vorauszahlungen |
2 |
11 |
Aufgeschobene Einnahmen |
2 |
1 840 |
Noch zu erstattende MwSt. |
281 |
274 |
Laufende Zahlungen |
0 |
30 |
Einziehungsanordnungen |
5 |
1 840 |
Zwischensumme |
24 |
2 020 |
Sonstige Schuldner |
41 |
13 |
|
|
|
Zwischensumme |
690 |
2 138 |
|
|
|
Kassenkonten |
|
|
|
|
|
Banken |
1 331 |
1 960 |
|
|
|
Kasse |
3 |
1 |
|
|
|
Zahlstelle |
183 |
228 |
|
|
|
Zwischensumme |
1 517 |
2 189 |
|
|
|
Insgesamt |
18 690 |
8 621 |
Insgesamt |
18 690 |
8 621 |
Quelle:Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
(1) Die Anlagewerte sind mit ihrem Nettobetrag ausgewiesen. Die Angaben für 2002 wurden überprüft, um einen Vergleich zu ermöglichen.
(2) Die Stiftung hat beschlossen, eine Neubewertung der in ihrem Besitz befindlichen Immobilien (12,1 Millionen Euro) vorzunehmen.
Quelle:Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
ANTWORTEN DER STIFTUNG
7. |
Die Tätigkeit im Rahmen des Phare-Programms ist nicht ausdrücklich in der Gründungsverordnung der Stiftung genannt. Daher wurde es nicht als angemessen erachtet, diese Ausgaben in den Stiftungshaushalt aufzunehmen. Die Stiftung nimmt die Bemerkung des Hofs zur Kenntnis und wird die Phare-Finanzierung in ihren künftigen Haushaltsplänen berücksichtigen. |
8. |
Die Stiftung hat zur Klärung der Frage des akkumulierten Verlustes und der Behandlung künftiger Verluste oder Überschüsse Kontakt mit den Dienststellen der Kommission aufgenommen. |
9. |
Die Bereitstellung einer internen Kontrolle erfolgte im November 2003 durch die Einführung einer finanziellen und operationellen Prüfung. Diese Funktion und andere Kontrollaufgaben obliegen einer speziellen Einheit. Die Aufgabe des internen Audits obliegt dem internen Auditdienst der Kommission. |
10. |
Der Rechnungsführer stützt sich auf die von den Kommissionsdienststellen durchgeführte Validierung; diese haben auch das Rechnungsführungssystem bereitgestellt, das bei der Stiftung verwendet wird. |
12. |
Durch die Entwicklung ihrer Programme hat die Stiftung Synergieeffekte mit anderen dezentralen Einrichtungen erreicht; dies bedeutet, dass die Einrichtungen im Rahmen gemeinsamer thematischer Kompetenzen unterschiedliche, einander ergänzende Aspekte behandeln, um Doppelarbeit zu vermeiden. Dieser Vorgehensweise wurde durch gemeinsame Erklärungen, wie etwa mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao, ein formeller Rahmen gegeben. |