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Document 52004TA1230(03)
Report on the annual accounts of the European Maritime Safety Agency for the 2003 financial year together with the Agency's replies
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 16–22
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
30.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/16 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur
(2004/C 324/03)
INHALT
1 |
EINLEITUNG |
2-5 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES |
6-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 errichtet. Die Agentur hat erst im Haushaltsjahr 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten begonnen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch die Schiffe. Zu diesem Zweck stellt sie den Mitgliedstaaten und der Kommission technisch-wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung, überwacht die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und beurteilt die Wirksamkeit der Maßnahmen. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Agentur zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES
2. |
Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt. |
3. |
Der Hof hat den Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Rates wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Direktors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung verpflichtet. |
4. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an. |
5. |
Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage. |
BEMERKUNGEN
6. |
Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 ist aus Tabelle 2 zu ersehen. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Agentur. |
7. |
Der Exekutivdirektor hat als Anweisungsbefugter auch Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge, was gegen die Bestimmungen von Artikel 37 der Finanzregelung der Agentur verstößt. |
8. |
Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung der Agentur validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Für diese Validierung muss noch ein formales Verfahren eingesetzt werden. |
9. |
Die Agentur sollte die Gehaltsabrechnungen ihrer Bediensteten regelmäßig überprüfen. |
10. |
Die Prüfung des Kontrollumfeldes des IT-Systems hat gezeigt, dass dieses im Hinblick auf die vorgesehene Zunahme der Tätigkeiten der Agentur erweitert werden müsste. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
(1) ABl. L 208 vom 31.7.2002, S. 8.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) In Anwendung von Artikel 82 der Verordnung (EG) Nr. 2343/2002 der Kommission wurde die endgültige Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das Haushaltsjahr 2003 am 1. März 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 20. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.
Tabelle 1
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Lissabon vorgesehen)
Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 |
Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance) |
Der Agentur 2003 zur Verfügung gestellte Mittel |
Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003 (1) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinsame Verkehrspolitik „Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind“. (Artikel 80 des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
|
Endgültiger Haushaltsplan: 4,5 Millionen Euro: 100 % Zuschuss der Gemeinschaft Personalbestand am 31. Dezember 2003: Angaben nicht mitgeteilt |
Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen: 2 Inspektionen: 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle:Angaben der Agentur. |
Tabelle 2
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Ausführung des Haushaltsplans 2003
(1000 Euro) |
||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans |
||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
4 500 |
2 630 |
Titel I Personal |
1 552 |
713 |
647 |
66 |
838 |
Sonstige Einnahmen |
|
2 |
Titel II Verwaltung |
848 |
553 |
238 |
315 |
295 |
|
|
|
Titel III Operative Tätigkeiten |
230 |
167 |
13 |
155 |
63 |
Insgesamt |
4 500 |
2 632 |
Insgesamt |
2 630 |
1 434 |
898 |
536 |
1 196 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 3
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003
(1000 Euro) |
|
|
2003 |
Einnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
2 630 |
Sonstige Einnahmen |
2 |
Einnahmen insgesamt (a) |
2 632 |
Ausgaben |
|
Personal — Titel I des Haushaltsplans |
|
Zahlungen |
647 |
Übertragene Mittel |
66 |
Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans |
|
Zahlungen |
238 |
Übertragene Mittel |
315 |
Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans |
|
Zahlungen |
13 |
Übertragene Mittel |
155 |
Ausgaben insgesamt (b) |
1 434 |
Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b) |
1 198 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur. |
Tabelle 4
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003
(1000 Euro) |
|||
Aktiva |
2003 |
Passiva |
2003 |
Anlagewerte |
|
Dauerkapital |
|
EDV-Programme |
11 |
Eigenkapital |
8 |
Abschreibungen |
–3 |
Saldo des Haushaltsjahres |
1 198 |
Zwischensumme |
8 |
Zwischensumme |
1 206 |
Kurzfristige Forderungen |
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
|
Vorauszahlungen an das Personal |
17 |
Automatische Mittelübertragungen |
536 |
Verschiedene Schuldner |
3 |
Verschiedene Gläubiger |
29 |
Zwischensumme |
20 |
Zwischensumme |
566 |
Kassenkonten |
|
|
|
Banken |
1 744 |
|
|
Zwischensumme |
1 744 |
|
|
Insgesamt |
1 772 |
Insgesamt |
1 772 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur. |
(1) Die Agentur konnte erst ab November 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten beginnen.
Quelle:Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Aufgabentrennung konnte aufgrund des Personalmangels bei der Agentur nicht sichergestellt werden. Seit Januar 2004 konnte die interne Kontrolle dank der Einstellung weiterer Bediensteter verstärkt und die Aufgabentrennung sichergestellt werden. |
8. |
Aufgrund der Bemerkungen des Hofes wurden das Rechnungsführungs- und Haushaltsverfahren vom Rechnungsführer im März 2004 validiert. |
9. |
Die Berechnung der Bezüge der EMSA-Bediensteten obliegt dem Amt der Kommission für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO). Nach der Personalaufstockung der Abteilung Humanressourcen wurden die Kontrollen der Bezüge verstärkt. |
10. |
Die Agentur hat ihr Informatik-Team erheblich verstärkt; von einem Mitarbeiter (Ende 2003) soll es Ende 2004 auf fünf Personen erweitert werden; auf diese Weise können die Aufgaben und die Verantwortung verteilt und somit die Kontrolle des Informatiksystems verbessert werden. |