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Document 52004TA1230(03)

    Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 16–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/16


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

    (2004/C 324/03)

    INHALT

    1

    EINLEITUNG

    2-5

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    6-10

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten der Agentur

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 errichtet. Die Agentur hat erst im Haushaltsjahr 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten begonnen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch die Schiffe. Zu diesem Zweck stellt sie den Mitgliedstaaten und der Kommission technisch-wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung, überwacht die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und beurteilt die Wirksamkeit der Maßnahmen. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Agentur zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    2.

    Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt.

    3.

    Der Hof hat den Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Rates wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Direktors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung verpflichtet.

    4.

    Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

    5.

    Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

    BEMERKUNGEN

    6.

    Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 ist aus Tabelle 2 zu ersehen. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Agentur.

    7.

    Der Exekutivdirektor hat als Anweisungsbefugter auch Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge, was gegen die Bestimmungen von Artikel 37 der Finanzregelung der Agentur verstößt.

    8.

    Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung der Agentur validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Für diese Validierung muss noch ein formales Verfahren eingesetzt werden.

    9.

    Die Agentur sollte die Gehaltsabrechnungen ihrer Bediensteten regelmäßig überprüfen.

    10.

    Die Prüfung des Kontrollumfeldes des IT-Systems hat gezeigt, dass dieses im Hinblick auf die vorgesehene Zunahme der Tätigkeiten der Agentur erweitert werden müsste.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Juan Manuel FABRA VALLÉS

    Präsident


    (1)  ABl. L 208 vom 31.7.2002, S. 8.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  In Anwendung von Artikel 82 der Verordnung (EG) Nr. 2343/2002 der Kommission wurde die endgültige Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das Haushaltsjahr 2003 am 1. März 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 20. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.


    Tabelle 1

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Lissabon vorgesehen)

    Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten der Agentur

    Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002

    Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

    Der Agentur 2003 zur Verfügung gestellte Mittel

    Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003 (1)

    Gemeinsame Verkehrspolitik

    „Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind“.

    (Artikel 80 des Vertrags)

    Ziele

    Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe

    Wirtschaftlich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission

    Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Gemeinschaftsvorschriften und Beurteilung der Wirksamkeit der existierenden Maßnahmen

    Aufgaben

    Unterstützung der Kommission bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsvorschriften und bei ihrer Anwendung

    Kontrolle des Funktionierens der Gemeinschaftsregelung der Hafenstaatkontrolle, auch durch Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten

    Technische Unterstützung der Kommission für die Hafenstaatkontrolle

    Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um technische Lösungen zu entwickeln und Unterstützung bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

    Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Anliegerstaaten der betroffenen Seegebiete

    Entwicklung der erforderlichen Informationssysteme

    Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Seeunfällen

    Bereitstellung von zuverlässigen Informationen zur Seeverkehrssicherheit und zur Verschmutzung durch Schiffe für die Kommission und die Mitgliedstaaten

    Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei Maßnahmen für eine bessere Identifizierung und Verfolgung von Schiffen, die illegale Einleitungen vorgenommen haben

    1

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Ein Vertreter je Mitgliedstaat, vier Vertreter der Kommission, vier nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige

    Aufgabe

    Feststellung des Haushaltsplans und Annahme des Arbeitsprogramms.

    Prüfung der Ersuchen der Mitgliedstaaten um technische Unterstützung

    2

    Exekutivdirektor

    Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

    3

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof

    4

    Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates

    Endgültiger Haushaltsplan:

    4,5 Millionen Euro: 100 % Zuschuss der Gemeinschaft

    Personalbestand am 31. Dezember 2003:

    Angaben nicht mitgeteilt

    Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen: 2

    Inspektionen: 4

    Quelle:Angaben der Agentur.


    Tabelle 2

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Ausführung des Haushaltsplans 2003

    (1000 Euro)

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

    Eingezogene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

    ausgewiesen

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    4 500

    2 630

    Titel I

    Personal

    1 552

    713

    647

    66

    838

    Sonstige Einnahmen

     

    2

    Titel II

    Verwaltung

    848

    553

    238

    315

    295

     

     

     

    Titel III

    Operative Tätigkeiten

    230

    167

    13

    155

    63

    Insgesamt

    4 500

    2 632

    Insgesamt

    2 630

    1 434

    898

    536

    1 196

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 3

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003

    (1000 Euro)

     

    2003

    Einnahmen

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    2 630

    Sonstige Einnahmen

    2

    Einnahmen insgesamt (a)

    2 632

    Ausgaben

    Personal — Titel I des Haushaltsplans

    Zahlungen

    647

    Übertragene Mittel

    66

    Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

    Zahlungen

    238

    Übertragene Mittel

    315

    Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

    Zahlungen

    13

    Übertragene Mittel

    155

    Ausgaben insgesamt (b)

    1 434

    Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

    1 198

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben der Agentur.


    Tabelle 4

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003

    (1000 Euro)

    Aktiva

    2003

    Passiva

    2003

    Anlagewerte

     

    Dauerkapital

     

    EDV-Programme

    11

    Eigenkapital

    8

    Abschreibungen

    –3

    Saldo des Haushaltsjahres

    1 198

    Zwischensumme

    8

    Zwischensumme

    1 206

    Kurzfristige Forderungen

     

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

     

    Vorauszahlungen an das Personal

    17

    Automatische Mittelübertragungen

    536

    Verschiedene Schuldner

    3

    Verschiedene Gläubiger

    29

    Zwischensumme

    20

    Zwischensumme

    566

    Kassenkonten

     

     

     

    Banken

    1 744

     

     

    Zwischensumme

    1 744

     

     

    Insgesamt

    1 772

    Insgesamt

    1 772

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben der Agentur.


    (1)  Die Agentur konnte erst ab November 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten beginnen.

    Quelle:Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    7.

    Die Aufgabentrennung konnte aufgrund des Personalmangels bei der Agentur nicht sichergestellt werden. Seit Januar 2004 konnte die interne Kontrolle dank der Einstellung weiterer Bediensteter verstärkt und die Aufgabentrennung sichergestellt werden.

    8.

    Aufgrund der Bemerkungen des Hofes wurden das Rechnungsführungs- und Haushaltsverfahren vom Rechnungsführer im März 2004 validiert.

    9.

    Die Berechnung der Bezüge der EMSA-Bediensteten obliegt dem Amt der Kommission für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO). Nach der Personalaufstockung der Abteilung Humanressourcen wurden die Kontrollen der Bezüge verstärkt.

    10.

    Die Agentur hat ihr Informatik-Team erheblich verstärkt; von einem Mitarbeiter (Ende 2003) soll es Ende 2004 auf fünf Personen erweitert werden; auf diese Weise können die Aufgaben und die Verantwortung verteilt und somit die Kontrolle des Informatiksystems verbessert werden.


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