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Document 52004SC0829

    Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004-2007

    /* SEK/2004/0829 endg. */

    52004SC0829

    Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004-2007 /* SEK/2004/0829 endg. */


    Empfehlung für eine STELLUNGNAHME DES RATES gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004-2007

    (Vorlage der Kommission)

    BEGRÜNDUNG

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken [1] haben die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten, d.h. die Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung nicht eingeführt haben, dem Rat und der Kommission die zur regelmäßigen multilateralen Überwachung im Sinne von Artikel 99 EG-Vertrag erforderlichen Angaben in Form eines Konvergenzprogramms vorzulegen.

    [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997. Alle Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich unter:

    http://europa.eu.int/comm/economy_finance/ about/activities/sgp/main_en.htm.

    Nach Artikel 9 der Verordnung hatte der Rat jedes Konvergenzprogramm auf der Grundlage von Bewertungen durch die Kommission und den Ausschuss nach Artikel 114 EG-Vertrag (Wirtschafts- und Finanzausschuss) zu prüfen. Auf der Grundlage dieser Empfehlung und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses gibt der Rat nach Prüfung des Programms eine Stellungnahme dazu ab. Gemäß der Verordnung haben die Mitgliedstaaten alljährlich eine Fortschreibung ihres Konvergenzprogramms vorzulegen, die vom Rat nach demselben Verfahren geprüft werden kann.

    Für die zehn Länder, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, gilt eine Ausnahmeregelung, d.h. sie nehmen noch nicht an der einheitlichen Währung teil. Sie haben sich verpflichtet, bis 15. Mai 2004 Konvergenzprogramme und gegen Ende 2004 deren erste Fortschreibung vorzulegen.

    Das tschechische Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2004-2007 wurde am 13. Mai 2004 übermittelt. Die Kommissionsdienststellen haben dieses Programm unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Frühjahrsprognose 2004 der Kommission entsprechend dem Verhaltenskodex [2] und den in der Mitteilung der Kommission vom 27. November 2002 an den Rat und das Europäische Parlament über die Verstärkung der haushaltspolitischen Koordinierung festgelegten Grundsätzen einer technischen Beurteilung unterzogen [3]. Diese Evaluierung rechtfertigt die folgende Beurteilung:

    [2] Geänderte Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" gebilligt am 10.7.2001.

    [3] KOM(2002) 668 endg. vom 27.11.2002.

    Das erste tschechische Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2004-2007 wurde am 13. Mai 2004 übermittelt. Im Konvergenzprogramm wird deutlich die Absicht geäußert, dem Euro-Gebiet in etwa 2009-2010 beizutreten, sofern die Maastrichter Kriterien erfuellt sind und ein ausreichendes Niveau realer Konvergenz erreicht ist. Die Regierung plant, die Dauer der Teilnahme am WKM II auf zwei Jahre zu beschränken.

    Das tschechische Programm entspricht nur teilweise dem ,Verhaltenskodex für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme" [4]. Insbesondere sind die statistischen Normen gemäß ESVG-95 nicht vollständig erfuellt, und die Qualität der ESVG-95-Daten zu den Einnahmen und Ausgaben sowohl für die funktionalen Kategorien als auch für die Teilsektoren des Gesamtstaats muss weiter erhöht werden.

    [4] Für die nominalen BIP-Zahlen wurden im Konvergenzprogramm nicht wie im Bericht über die Haushaltslage vom März 2004 die jüngsten Daten verwendet, was auf eine mangelnde Koordinierung zwischen dem Finanzministerium und dem Tschechischen Statistischen Amt hindeutet. Aktualisierte Tabellen mit neuen BIP-Zahlen wurden am 2. Juni 2004 übermittelt; die Bewertung des Programms stützt sich auf die aktualisierten Angaben.

    Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit stieg 2003 auf 12,9 % des BIP (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer größeren Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit zugewiesenen staatlichen Garantien) und liegt damit über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP. Die Kommission leitete am 12. Mai 2004 mit der Annahme des Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag für die Tschechische Republik das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ein. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss gab am 24. Mai seine Stellungnahme zu diesem Bericht ab. Am [5. Juli 2004] dürfte der Rat auf der Grundlage von zwei Empfehlungen der Kommission entscheiden, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht, und Empfehlungen an die Tschechische Republik richten mit dem Ziel, dieser Lage abzuhelfen.

    Das im Programm vorgestellte makroökonomische Szenario geht davon aus, dass das reale BIP-Wachstum in 2004 bei 2,8 % liegt und sich in der Folge leicht auf ein Niveau von 3,5 % in 2007 belebt, das geringfügig über dem von der tschechischen Regierung geschätzten Potenzialwachstum liegt. Dieser Wert liegt unter der Frühjahrsprognose 2004 der Kommission für die Jahre 2004-2005 und unter der Prognose für die Jahre 2004-2007, die von einem vom Finanzministerium eingesetzten unabhängigen Gutachtergremium erstellt wurde. Das dem Programm zu Grunde liegende makroökonomische Szenario kann somit als vorsichtig angesehen werden. Das Wachstum dürfte vor allem von Investitionen und privatem Verbrauch ausgehen. Das Programm präsentiert auch zwei alternative Szenarien, die von verschiedenen Entwicklungen der drei wichtigsten äußeren Variablen ausgehen: Auslandsnachfrage, Wechselkurs und Ölpreis. Das Basisszenario wird als Referenzszenario für die Bewertung der Haushaltsprojektionen betrachtet, da es vorsichtige Wachstumsannahmen widerspiegelt.

    Die Inflation sank von über 10 % im Januar 1998 - als Inflationsziele eingeführt wurden - auf ein Niveau von nahezu null in der Mitte des Jahres 2002. Die Preise fielen fast im gesamten Jahr 2003 und stiegen in 2004 wieder an. Die jüngsten Mehrwertsteuer-Änderungen und eine Anhebung verschiedener regulierter Preise dürften zu einem Anstieg der HVPI-Inflation führen, die auf 2,8 % für das Jahr insgesamt geschätzt wird. Zwischen Januar 1999 und Mitte 2002 hat die Krone zum Euro aufgewertet. Zwischen Mitte 2002 und Anfang 2004 kehrte sich dieser Trend vorübergehend um. Mit dem Inflationsrückgang sanken die Geldmarktzinssätze und Anleiherenditen zwischen 1998 und 2003 in beträchtlichem Maße. Die langfristigen Anleiherenditen sanken in 2002 und 2003 sogar vorübergehend unter EU-Niveau. Die tschechische Geldpolitik kombiniert Inflationszielpolitik mit einem gesteuerten Floating des Wechselkurses. Die Tschechische Nationalbank kündigte einen Kurswechsel in der Inflationszielpolitik ab dem 1. Januar 2006 an - von allmählich abnehmenden Bandbreiten hin zu einem Zielwert von 3 % ± einem Prozentpunkt.

    Das Programm strebt eine allmähliche Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits von 5,9 % des BIP in 2003 (ohne die größere Einzelmaßnahme) auf 3,3 % des BIP in 2007 an. Ferner wird ausgeführt, dass der zum Defizitabbau vorgeschlagene Pfad zeigt, dass die Beseitigung des übermäßigen Defizits bis 2008 abgeschlossen sein wird. Die Finanzkonsolidierung soll durch eine Senkung der Ausgabenquote (um rund 3,5 Prozentpunkte) erreicht werden, die den Rückgang der Einnahmenquote (um rund 0,8 Prozentpunkte) mehr als ausgleicht. Die Zentralregierung wird am stärksten zum Defizitabbau beitragen. Um einige dieser Maßnahmen im Jahre 2004 praktisch umsetzen zu können, sind entsprechende Rechtsetzungsverfahren notwendig. Das Parlament hat die erforderlichen Gesetze in der zweiten Jahreshälfte 2003 und im April 2004 einzeln verabschiedet, beispielsweise das Gesetz über die Änderungen bei der Mehrwertsteuer und bei den Verbrauchssteuern sowie die Gesetze zur Renten- und Gesundheitsreform. Die Maßnahmen wurden im Haushaltsplan 2004 berücksichtigt. Weitere Maßnahmen, insbesondere solche zur Wachstumsbelebung, werden von der Regierung erarbeitet und sollen ab Januar 2005 verabschiedet werden. Keine konkreten Beschlüsse wurden zu anderen geplanten Maßnahmen gefasst, insbesondere zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wie eine Reform des Renten- und Gesundheitswesens.

    Innerhalb des vorgezeichneten makroökonomischen Rahmens kann die Haushaltsanpassung als glaubwürdig angesehen werden. Die Risiken für die Haushaltsprojektionen können als in etwa ausgewogen betrachtet werden. Einerseits wird in dem vorsichtigen makroökonomischen Szenario davon ausgegangen, dass die Einnahmen höher als erwartet und die Ausgaben geringer als veranschlagt ausfallen könnten. Andererseits bleiben die Auswirkungen der zahlreichen gleichzeitigen Steueränderungen in 2004 auf das Verhalten der Wirtschaftsakteure ungewiss. Darüber hinaus müssen wichtige Sparmassnahmen, insbesondere den öffentlichen Konsum betreffend, noch vereinbart werden. Der Anpassungspfad ist angesichts fehlender grundlegender Reformen bei den Sozialausgaben und unter Berücksichtigung des vorgezeichneten Wirtschaftsaufschwungs nicht sehr ehrgeizig.

    Mit den Reformen zu den Ausgaben und Einnahmen geht die Schaffung eines neuen institutionellen Rahmens zur Haushaltsplanung einher. Die neuen Vorschriften sollen im Sommer 2004 verabschiedet werden, und die Regierung plant, bereits den Haushalt 2005 nach dieser neuen Haushaltsordnung aufzustellen. Die größte institutionelle Neuerung ist die Einführung finanzpolitischer Ziele auf der Grundlage mittelfristiger Ausgabenrahmen für den Zentralstaat. Mit jedem Jahreshaushalt für das Jahr n muss das Parlament nominale Ausgabengrenzen für die Jahre n+1 und n+2 billigen. Jede spätere Änderung der Obergrenzen ist nur in Situationen erlaubt, die ausdrücklich im Gesetz über die Haushaltsvorschriften festgelegt sind (beispielsweise können diese Grenzen um den durch die EU mitfinanzierten Ausgabenbetrag erhöht werden).

    Im Programm wird davon ausgegangen, dass die Schuldenquote von 37,6 % des BIP in 2003 auf 41,7 % des BIP in 2007 steigt. Hauptursache für die steigende Schuldenquote wird das Primärdefizit sein, dessen Anteil jedoch infolge der Haushaltskonsolidierung von 4,1 % in 2004 auf 1,7 % in 2007 zurückgehen dürfte. Zwischen 2003 und 2005 dürfte die Schuldenquote um zwei Prozentpunkte steigen. Dieser Wert liegt um 2,8 Prozentpunkte unter der Kommissionsprognose, die von höheren Primärdefiziten und aufgrund einer weniger optimistischen Einschätzung künftiger Privatisierungserlöse geringeren Auswirkungen der Bestandsanpassungen ausgeht.

    Das Programm geht auch auf das Strukturreformprogramm der Regierung ein, das vor allem auf die Verbesserung des Geschäfts- und Unternehmensumfeldes sowie auf eine zunehmende Arbeitsmarktflexibilität und Beschäftigung angelegt ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgestellt, die den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in diesen Bereichen weitgehend entsprechen.

    Für die Tschechische Republik besteht das ernsthafte Risiko, dass die Bewältigung der Kosten der Bevölkerungsalterung zu budgetären Ungleichgewichten führt. Insbesondere wird die ungünstige Bevölkerungsentwicklung zu einem starken Anstieg der Renten- und Gesundheitsausgaben führen. Die im Programm dargelegten politischen Maßnahmen, mit denen diese Risiken eingedämmt werden sollen, umfassen vor allem eine Änderung der Parameter des Renten- und Gesundheitswesens, die unzureichend sein dürfte, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Bei einer rasch zunehmenden öffentlichen Verschuldung sind das Erzielen und die Beibehaltung hoher Primärüberschüsse grundlegend für die Gewährleistung langfristiger Tragfähigkeit. Darüber hinaus muss die auf einer allmählichen Konsolidierung im Laufe des Programmzeitraums basierende Haushaltsstrategie durch Maßnahmen ergänzt werden, mit denen der erwartete Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben unmittelbar angegangen wird, was eine umfassende Reform des Renten- und Gesundheitswesens einschließt.

    Tabelle: Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Aufgrund dieser Bewertung hat die Kommission die beigefügte Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik zwecks Weiterleitung an den Rat beschlossen.

    Empfehlung für eine STELLUNGNAHME DES RATES gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004-2007

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken [5], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

    [5] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

    http://europa.eu.int/comm/economy_finance/ about/activities/sgp/main_en.htm.

    auf Empfehlung der Kommission,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

    GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

    Am [5. Juli] 2004 prüfte der Rat das Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004 bis 2007. Das Programm entspricht nur teilweise den Datenanforderungen des geänderten ,Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Insbesondere muss die Qualität der ESVG-95-Daten zu den Einnahmen und Ausgaben sowohl für die funktionalen Kategorien als auch für die Teilsektoren des Gesamtstaats weiter erhöht werden.

    Die dem Programm zugrunde liegende Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit allmählich von 12,9 % in 2003 (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer größeren Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit zugewiesenen staatlichen Garantien) auf 3,3 % des BIP in 2007 zu senken. Im Programm wird ferner ausgeführt, dass der zum Defizitabbau vorgeschlagene Pfad zeigt, dass die Beseitigung des übermäßigen Defizits bis 2008 abgeschlossen sein wird. Dieses Ziel soll durch weitgehend in 2003 und 2004 verabschiedete Konsolidierungsmaßnahmen erreicht werden. Im Programm wird davon ausgegangen, dass der Rückgang der gesamtstaatlichen Einnahmen im Verhältnis zum BIP durch die Senkung der gesamtstaatlichen Ausgabenquote mehr als ausgeglichen wird. Auf der Einnahmenseite stellt das Programm eine Verlagerung von der direkten hin zur indirekten Besteuerung dar. Auf der Ausgabenseite sieht das Programm Kürzungen bei Transferzahlungen und Subventionen sowie beim Staatsverbrauch vor. Im Programm ist eine leichte Erhöhung der Ausgaben für öffentliche Investitionen im Verhältnis zum BIP geplant.

    Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario geht von vorsichtigen Wachstumsannahmen aus, d.h. einem Wachstum von 2,8 % in 2004 und einer darauf folgenden Belebung auf 3,5 % in 2007. Dieses Szenario wird als Referenzszenario für die Bewertung der Haushaltsprojektionen betrachtet. Die Projektionen für die Inflation erscheinen realistisch.

    Das Programm sieht vor, dass das Defizit in 2007 auf 3,3 % des BIP gesenkt wird und anschließend weiter zurückgeht, und zwar mit folgenden Defizit-Zwischenzielen: 5,3 % des BIP in 2004, 4,7 % des BIP in 2005 und 3,8 % des BIP in 2006 . Die Risiken für die Haushaltsprojektionen können als in etwa ausgewogen betrachtet werden. Einerseits wird in dem vorsichtigen makroökonomischen Szenario davon ausgegangen, dass die Einnahmen höher als erwartet und die Ausgaben geringer als veranschlagt ausfallen könnten. Andererseits bleiben die Auswirkungen der zahlreichen gleichzeitigen Steueränderungen in 2004 auf das Verhalten der Wirtschaftsakteure ungewiss. Darüber hinaus müssen wichtige Sparmassnahmen, insbesondere den öffentlichen Konsum betreffend, noch vereinbart werden. Der im Programm dargelegte haushaltspolitische Kurs erscheint ausreichend, um das Defizit bis zum Ende des Programmzeitraums unter die Defizitschwelle von 3 % des BIP zu senken.

    Die Schuldenquote erhöht sich im Programmzeitraum um 4,1 Prozentpunkte und wird 2007 bei 41,7 % des BIP liegen. Die Schuldenquote kann sich aufgrund möglicher Entwicklungen, die die Bestandsanpassung beeinflussen, insbesondere künftig niedrigere Privatisierungserlöse, ungünstiger als projiziert entwickeln.

    Für die Tschechische Republik besteht das ernsthafte Risiko, dass die Bewältigung der Kosten der Bevölkerungsalterung zu budgetären Ungleichgewichten führt. Fortschritte zur Sicherung eines adäquaten Primärüberschusses sind unerlässlich, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Basis zu stellen. Darüber hinaus muss die auf einer allmählichen Konsolidierung im Laufe des Programmzeitraums basierende Haushaltsstrategie durch Maßnahmen ergänzt werden, mit denen der erwartete Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben unmittelbar angegangen wird, was eine umfassende Reform des Renten- und Gesundheitswesens einschließt.

    * * *

    Am [5. Juli] 2004 entschied der Rat auf der Grundlage von Empfehlungen der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht, und richtete gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag Empfehlungen an die Tschechische Republik mit dem Ziel, dieser Lage abzuhelfen, wobei er bestimmte politische Maßnahmen anriet.

    Die wichtigsten Projektionen des tschechischen Konvergenzprogramms

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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