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Document 52004PC0790

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel

/* KOM/2004/0790 endg. */

52004PC0790

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel /* KOM/2004/0790 endg. */


Brüssel, den 9.12.2004

KOM(2004) 790 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel

BEGRÜNDUNG

Im Zuge des Abschlusses der Erweiterungsverhandlungen mit den zehn Beitrittskandidaten anerkannte der Europäische Rat von Kopenhagen 2002 die Erweiterung als wichtige Chance, die Beziehungen zu den Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte auszubauen, und erklärte, die Europäische Union sei weiterhin fest entschlossen, neue Trennlinien in Europa zu vermeiden sowie Stabilität und Wohlstand innerhalb der EU und über die neuen Außengrenzen hinweg zu fördern.

In ihrer Mitteilung „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ vom März 2003[1] schlug die Kommission die Aufstellung von Aktionsplänen mit Partnerländern vor. Am 16. Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung und forderte die Kommission auf, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter, Aktionspläne für alle betreffenden Länder vorzuschlagen und dabei mit der Ukraine, Moldau und den südlichen Mittelmeerpartnern, mit denen bereits Assoziationsabkommen geschlossen wurden, den Anfang zu machen.

Am 14. Juni 2004 begrüßte der Rat die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“[2]. Der Rat begrüßte ferner den Vorschlag der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Wege von gemeinsam mit den jeweiligen Nachbarländern aufgestellten Aktionsplänen zu verfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm Vorschläge für entsprechende Aktionspläne zu unterbreiten. Die Aktionspläne sollten sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstrecken und in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden können. Sie sollten auf gemeinsamen Zielen basieren, aber zugleich den spezifischen Gegebenheiten eines jeden Nachbarlandes Rechnung tragen, indem die nationalen Reformbestrebungen und die Beziehungen zur EU berücksichtigt werden. Die Aktionspläne sollten umfassend sein, gleichzeitig aber eine überschaubare Anzahl von Handlungsprioritäten ausweisen und konkrete Anreize zur Reform beinhalten. Ferner sollten die Aktionspläne möglichst auch zur regionalen Zusammenarbeit beitragen. Der Rat legte außerdem fest, wie die Umsetzung der Aktionspläne vorangebracht und überwacht werden sollte.

Die Kommission führte in enger Abstimmung mit dem Ratsvorsitz und dem Hohen Vertreter in Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP Sondierungsgespräche mit Israel, in deren Rahmen sich die beiden Seiten auf einen Entwurf für den Aktionsplan verständigten. Dieser Aktionsplan deckt einen Zeitraum von drei Jahren ab. Seine Umsetzung wird zur Einhaltung der Bestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens beitragen und zunehmend engeren Beziehungen zu Israel förderlich sein, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Umsetzung des Aktionsplans wird die Angleichung der israelischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen.

Der Aktionsplan ist ein vielseitiges Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit, das die Umsetzung und Verwirklichung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen formulierten Verpflichtungen und Ziele voranbringen wird.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2004, wonach die Aktionspläne vom Rat genehmigt und anschließend von den jeweiligen Assoziations- oder Kooperationsräten gebilligt werden, fügt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten im Kooperationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans im Anhang bei.

Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu genehmigen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 2000/384/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 19. April 2000 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits,

gestützt auf den Vertrag über die Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 15,

auf Vorschlag der Kommission[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits wurde am 20. November 1995 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2000 in Kraft.

Die Vertragsparteien haben sich auf einen Aktionsplan EU-Israel geeinigt, der die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch konkrete Maßnahmen, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden, unterstützen wird –

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der Standpunkt, den die Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel vertreten wird, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Assoziationsrats.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Israel

Der Assoziationsrat EU-Israel –

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits, insbesondere auf Artikel 69,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 69 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

Gemäß Artikel 79 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

Der Aktionsplan EU-Israel wird die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von den Vertragsparteien ausgearbeitet und vereinbart wurden und die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben.

Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da er sowohl konkrete Schritte zur Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen festgelegten Verpflichtungen der Vertragsparteien enthält als auch einen umfassenden Rahmen für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Israel bietet, der gemäß den Zielen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zu einem bedeutenden Maß an wirtschaftlicher Integration wie auch zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll.

Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Israel geeinigt –

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Israel umsetzen, sofern diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens ausgerichtet ist.

Geschehen zu [...] am

Im Namen des Assoziationsrates

Der Präsident

ANHANG

AKTIONSPLAN EU-ISRAEL

1. Einleitung

Die Erweiterung am 1. Mai 2004 hat die Europäische Union politisch, geographisch und wirtschaftlich von Grund auf verändert. Die EU und Israel stehen sich inzwischen näher als je zuvor und werden als Nachbarn ihre politische und wirtschaftliche Interdependenz stärken. Die Erweiterung bietet der EU und Israel die Chance, eine immer engere Beziehung aufzubauen, die über die Kooperation hinaus auch ein beträchtliches Maß an wirtschaftlicher Integration und die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit einschließt. Die Europäische Union und Israel sind entschlossen, diese Chance zu nutzen, um ihre Beziehungen zu vertiefen und Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu fördern. Dem Ansatz liegen die Aspekte Partnerschaft, gemeinsame Teilhabe und Differenzierung zugrunde. Er wird zur Weiterentwicklung unserer strategischen Partnerschaft beitragen.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union setzt ehrgeizige Ziele, die sich auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die wirksame Umsetzung der im Rahmen dieses Aktionsplans vereinbarten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Maßnahmen stützen.

Israel und die EU werden danach streben, ihre politischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen und ihre Mitverantwortung bei der Konfliktprävention und Konfliktlösung zu intensivieren.

In den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Rates von Essen im Dezember 1994 hieß es bereits: „Der Europäische Rat geht davon aus, dass Israel in Anbetracht seines hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des gemeinsamen Interesses im Verhältnis zur Europäischen Union einen privilegierten Status erhält.“ Die EU hat mit Israel ein Assoziationsabkommen geschlossen. Gemeinsam mit anderen Mittelmeerpartnern arbeiten die EU und Israel im Rahmen des Barcelona-Prozesses zusammen. Der vorliegende Aktionsplan wird den künftigen Weg und den Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und Israel gestalten und so zur Konkretisierung der Essener Erklärung beitragen.

Die EU und Israel bekennen sich gemeinsam zu den Werten der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundfreiheiten. Beide Vertragsparteien sind entschlossen, engagiert gegen alle Formen des Antisemitismus, des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit anzukämpfen. Historisch und kulturell besteht eine große natürliche Verbundenheit und ein gemeinsames Erbe. Daher arbeiten wir darauf hin, Brücken zu bauen und Bande zu knüpfen.

Israel verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und seine öffentliche Verwaltung sowie sein öffentlicher Dienst sind weit entwickelt. Mit diesen Grundlagen ist Israel in einer guten Ausgangsposition, um seine Beziehungen zur EU auch im Rahmen der ENP weiter auszubauen.

Wie weit die Beziehungen der EU zu Israel ausgebaut werden sollen, hängt davon ab, inwiefern sich beide Seiten zu den gemeinsamen Werten bekennen und daran interessiert sowie in der Lage sind, die vereinbarten Prioritäten umzusetzen. Das Tempo der Weiterentwicklung der Beziehungen wird voll und ganz von den Anstrengungen und den konkreten Ergebnissen bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen abhängen.

Der vorliegende Aktionsplan stellt einen ersten Schritt in diesem Prozess dar. Er deckt einen Zeitraum von drei Jahren ab. Seine Durchführung trägt zur Erfüllung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens (AA) bei, knüpft Verbindungen in neuen Bereichen und wird Israels Ziel der weiteren Einbindung in die europäischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen förderlich sein. Ferner wird basierend auf der Annahme und Umsetzung wirtschaftlicher und handelsbezogener Regeln und Vorschriften, die ein günstiges Klima für Handel, Investitionen und Wachstum schaffen können, eine solide Grundlage für die weitere wirtschaftliche Integration geschaffen. Außerdem wird dazu beigetragen, politische Strategien und Maßnahmen durchzuführen, um das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, die Armut zu bekämpfen und die Umwelt zu schützen, was wiederum dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Entwicklung dienlich ist.

Ein wichtiges Ziel des Aktionsplans ist es, die Zusammenarbeit bei der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Terrorismusbekämpfung sowie die Prävention und Lösung von Konflikten in und jenseits der Region zu fördern.

Ferner liefert dieser Aktionsplan die Chance und Grundlage für eine verstärkte legislative Zusammenarbeit und einen Meinungsaustausch mit dem Ziel, die Möglichkeit einer Annäherung der Rechtsvorschriften auf geeigneten Gebieten auszuloten. An einigen Programmen der Gemeinschaft und insbesondere am Sechsten Rahmenprogramm nimmt Israel bereits auf einer ähnlichen Grundlage teil wie die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Im Rahmen dieses Aktionsplans und im Zuge der Vorbereitung seiner ersten Überprüfung wird die Kommission eine allgemeine Prüfung aller übrigen Programme und Gremien der Gemeinschaft im Hinblick auf deren Öffnung für die Teilnahme Israels vornehmen. Das wird davon abhängen, ob ein beiderseitiges Interesse vorhanden ist, sowie, wenn nötig, von finanziellen Beiträgen Israels und der für die Teilnahme an dem jeweiligen Programm gegebenenfalls erforderlichen Angleichung der israelischen Rechtsvorschriften.

Israel und die EU werden bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans eng zusammenarbeiten.

Neue Partnerschaftsperspektiven

Die Europäische Nachbarschaftspolitik bietet neue Partnerschaftsperspektiven:

- Die Perspektive, über die Zusammenarbeit hinaus zu einem erheblichen Maß an Integration zu gelangen, was eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt und die Möglichkeit einschließt, dass Israel nach und nach an wichtigen Elementen der Politiken und Programme der EU teilnehmen kann

- Eine Ausweitung und Vertiefung der politischen Zusammenarbeit

- Die Gelegenheit, die Möglichkeit einer Annäherung des Wirtschaftsrechts, der gegenseitigen Öffnung der Wirtschaftsräume, sowie des kontinuierlichen Abbaus von Handelshemmnissen auszuloten, was Investitionen und Wachstum ankurbeln wird

- Wo ein Bedarf festgestellt und eine Einigung erzielt wird, israelische Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen an EU-Normen und -Standards anzugleichen, wird über Mechanismen wie TAIEX gezielte Hilfe und Beratung zur Verfügung gestellt werden

- Die Kommission ist im Begriff, ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zu entwickeln, das Israel gegebenenfalls gezielt unterstützen wird, die im vorliegenden Dokument benannten Aktionen zu fördern und das sich auch auf die grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit zwischen Israel und den Mitgliedstaaten einbezieht. Ferner werden durch die Europäische Investitionsbank Infrastrukturinvestitionen gefördert werden

- Allmähliche Öffnung und/oder verstärkte Teilnahme an entsprechenden Programmen der Gemeinschaft zur Förderung u. a. der industriellen, kulturellen, wissenschaftlichen, bildungs- und umweltpolitischen Verbindungen im Rahmen des oben dargelegten allgemeinen Ziels

- Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und deren Ausweitung u. a. auf den Dienstleistungssektor und insbesondere die Finanzdienstleistungen sowie Schaffung der Voraussetzungen für eine Steigerung der Investitionen und der Exporte.

Mit diesem Aktionsplan sollen die Grundlagen für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Israel gelegt werden. Ob neue vertragliche Regelungen ratsam sind, wird zu gegebener Zeit geprüft. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass dies in Form eines Europäischen Nachbarschaftsabkommens erfolgen könnte. In der Zwischenzeit bildet weiterhin das Assoziationsabkommen den Rahmen der Zusammenarbeit und der Aktionsplan stellt eine Erklärung beiderseitiger Ziele und Verpflichtungen dar.

Prioritäre Aktionen

Dieser Aktionsplan enthält ein umfassendes Paket mit Prioritäten für die Bereiche, die unter das Assoziationsabkommen fallen, und darüber hinaus. Unter diesen Prioritäten sollte den folgenden besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden:

- Verstärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte u. a. zu Fragen wie die Förderung der Bemühungen um eine Lösung des Nahostkonflikts, die verstärkte Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Förderung des Schutzes der Menschenrechte, die Verbesserung des Dialogs zwischen Kulturen und Religionen, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

- Stärkung der wirtschaftlichen Integration insbesondere mit der EU u. a. durch die Intensivierung der Handels- und Investitionsströme, die Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs, insbesondere der Finanzdienstleistungen, im Hinblick auf die Vorbereitung der Teilnahme am EU-Markt sowie durch Vertiefung und Stärkung des bestehenden wirtschaftlichen Dialogs und Ermittlung potenzieller Bereiche für eine Annäherung an die Rechtsvorschriften der EU auf Grundlage gemeinsamer Ziele

- Stärkung der Zusammenarbeit bei Migration sfragen, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschließlich Menschenhandel und bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

- Förderung der Zusammenarbeit bei Verkehr, Energie und Telekommunikationsnetzen: Im Verkehr sbereich insbesondere Zusammenarbeit bei der Initiative Galileo und bei der Sicherheit im Luft-, See- und Straßenverkehr; im Energie sektor Prüfung der Möglichkeit einer allmählichen Annäherung an die Grundsätze des Strom- und des Gasbinnenmarkts der EU, Entwicklung von Energienetzen und regionaler Zusammenarbeit; im Bereich Wissenschaft und Technologie: Förderung der Informationsgesellschaft durch Nutzung neuer Technologien und elektronischer Kommunikationsmittel für Unternehmen, Staat und Bürger sowie Stärkung der wissenschaftlichen und unternehmerischen Verbindungen

- Stärkung der Umwelt dimension staatlicher Politik und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel: Förderung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung einschließlich für die Klimaänderung und die Wasserverschmutzung

- Stärkung der Verbindungen und der direkten Kontakte zwischen den Bürgern („ people-to-people“) in den Bereichen Bildung, Kultur und audiovisuelle Medien, Zivilgesellschaft und öffentliche Gesundheit.

Die mit dem Assoziationsabkommen einzusetzenden Unterausschüsse werden die Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele dieses Aktionsplans überwachen. Auf dieser Grundlage werden die EU zusammen mit Israel eine inhaltliche Prüfung des Aktionsplans vornehmen und über dessen Anpassung und Aktualisierung beschließen. Nach drei Jahren können die EU und Israel Beschlüsse über die nächsten Schritte beim Ausbau der bilateralen Beziehungen und auch über etwaige neue vertragliche Bindungen fassen. Das könnte in Form eines Europäischen Nachbarschaftsabkommens geschehen, dessen Reichweite von der Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der im Aktionsplan festgelegten Prioritäten abhängt.

2. Aktionen

2.1 Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Israel und die EU bekennen sich dazu, auf Grundlage ihrer gemeinsamen Werte - Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und humanitäres Völkerrecht - eine engere politische Zusammenarbeit und einen engeren Dialog zu verwirklichen. Beide Vertragsparteien sind dazu verbunden, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung gemeinsamer Sicherheitsbedrohungen zusammenzulegen, Frieden und Stabilität im Mittleren Osten zu fördern, die Arbeit internationaler multilateraler Gremien zu unterstützen und in diesen Foren zusammenzuarbeiten. Ferner verpflichten sich die EU und Israel nachdrücklich zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit als Mittel zur Bewältigung grenzübergreifender Herausforderungen.

Gemeinsame Werte

Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten

- Zusammenarbeit bei der Förderung der gemeinsamen Werte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sowie des humanitären Völkerrechts

- Prüfung der Möglichkeit eines Beitritts zu den Fakultativprotokollen der internationalen Menschenrechtsübereinkommen

- Schutz und Förderung der Minderheitenrechte einschließlich Stärkung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Chancen für alle Bürger und rechtmäßig Niedergelassenen

- Förderung der Evaluierung und Überwachung politischer Maßnahmen aus der Warte der Geschlechtergleichstellung

- Förderung eines Dialogs über politische Maßnahmen für körperlich und geistig behinderte Menschen

Bekämpfung des Antisemitismus:

In Anerkennung der Bedeutung der „Berliner Erklärung“ der OSZE (April 2004) vereinbaren die beiden Seiten im Hinblick auf deren Umsetzung Folgendes:

- Gemeinsame Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) und anderer europäischer Einrichtungen zur Bekämpfung des Antisemitismus im Hinblick auf eine Zusammenarbeit bei der Überwachung und im Erziehungsbereich

- Unterstützung der Antisemitismus-Arbeit der EUMC und des ODIHR (Office for Democratic Institutions and Human Rights – Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) entsprechend dem Auftrag der Berliner OSZE-Konferenz

- Stärkung des Rechtsrahmens auf allen Ebenen zur Bekämpfung des Antisemitismus

- Bekämpfung hassmotivierter Kriminalität, die durch antisemitische Propaganda in den Medien oder im Internet geschürt werden kann

- Förderung der Fortentwicklung von Erziehungsprogrammen zur Bekämpfung des Antisemitismus

- Förderung der Erinnerung an und der Unterweisung über den Holocaust

- Förderung und Unterstützung der Anstrengungen von internationalen Organisationen und NRO bei der Bekämpfung des Antisemitismus

- Ermunterung des Ausbaus von Austauschmaßnahmen zwischen Sachverständigen in geeigneten Gremien über die bewährtesten Verfahren und Erfahrungen beim Rechtsvollzug und bei der Erziehung

- Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verurteilung des Antisemitismus u. a. durch entsprechende UN-Resolutionen Teil des internationalen Normenkatalogs wird

Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einschließlich Islamfeindlichkeit

- Unterstützung der Arbeit der EUMC (Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)

- Förderung der erzieherischen Arbeit in Europa und Israel zur Bedeutung der Toleranz und der Achtung aller ethnischen und religiösen Gruppen

- Bekämpfung hassmotivierter Kriminalität, die durch rassistische und fremdenfeindliche Propaganda in den Medien oder im Internet geschürt werden kann

- Stärkung des Rechtsrahmens auf allen Ebenen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einschließlich Islamfeindlichkeit

Regionale und internationale Fragen

Zusammenarbeit im Rahmen der GASP/ESVP, Krisenbewältigung

Während der Schwerpunkt des politischen Dialogs weiterhin im Rahmen des Assoziationsrates beibehalten wird, sollen der Dialog und die Zusammenarbeit in angemessener Weise auch auf allen offiziellen Ebenen intensiviert und diversifiziert werden und sich auf folgende Fragen erstrecken:

- Strategische Fragen und regionale Sicherheit

- Terrorismusbekämpfung

- Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel an staatliche und nichtstaatliche Akteure

- Regionale Fragen im Mittleren Osten und andernorts

- Zusammenarbeit in internationalen Gremien

- Dialog zwischen den Kulturen und Religionen

- Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus

- Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einschließlich Islamfeindlichkeit

- Konfliktprävention und Krisenbewältigung einschließlich Zusammenarbeit bei Forschung und Politikplanung

- Zivilschutz und friedenserhaltende Maßnahmen

- Internationale Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Netzwerkbildung, um schnell Katastrophenhilfe leisten und auf andere Notlagen weltweit reagieren zu können

Lage im Nahen Osten

Ausbau des politischen Dialogs und Ermittlung von Bereichen für eine weitere Zusammenarbeit:

- Fortschritte in Richtung auf eine umfassende Beilegung des Nahost-Konflikts

- Zusammenarbeit mit der EU auf bilateraler Grundlage und in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Nahost-Quartetts im Hinblick auf eine umfassende Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts und eine dauerhafte Zweistaatenlösung mit Israel und einem palästinensischen Staat, die im Einklang mit dem Friedensfahrplan und den darin enthaltenen Verpflichtungen der Parteien friedlich und in Sicherheit nebeneinander bestehen

- Unterstützung von Anstrengungen der Palästinensischen Behörde zur Zerschlagung aller terroristischen Kapazitäten und Infrastrukturen und Gewährleistung einer vollständigen und bedingungslosen Einstellung der terroristischen Aktivitäten und Gewaltakte

- Unter Anerkennung des Rechts Israels auf Selbstverteidigung, der Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und der Notwendigkeit zur Wahrung der Perspektive einer tragfähigen umfassenden Lösung Minimierung der Auswirkungen von Sicherheits- und Antiterrormaßnahmen auf die Zivilbevölkerung, Erleichterung des freien und sicheren Verkehrs von Zivilpersonen und Waren sowie maximaler Schutz von Eigentum, Institutionen und Infrastruktur

- Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen

- Weitere Verbesserung des Zugangs und der Koordinierung zur Erleichterung der Bereitstellung und Durchführung von humanitärer und anderer Hilfe sowie Erleichterung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung von Infrastrukturen

- Fortsetzung der Bemühungen zur Unterstützung und Förderung von Reformen, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Demokratie in der Palästinensischen Behörde sowie der Zusammenlegung aller Sicherheitskräfte; Schaffung eines Klimas, das die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit in allen Bereichen begünstigt

- Ergreifung konkreter Maßnahmen gegen Aufstachelung zu Hass und Gewalt von allen Seiten

Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel einschließlich ballistischer Flugkörper

Die EU und Israel werden ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang auf der Grundlage jeweils der „Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ (Dezember 2003) bzw. der „Vision Israels von den langfristigen Zielen der regionalen Sicherheit und der Waffenkontrolle im Nahen Osten (1992)“ angemessen ausbauen; demgemäß werden sie Folgendes unternehmen:

- Zusammenarbeit bei der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägermittel einschließlich ballistischer Flugkörper, inbegriffen durch die Umsetzung der Resolution 1540/04 des UN-Sicherheitsrates, durch volle Einhaltung ihrer bestehenden internationalen Verpflichtungen sowie deren Umsetzung auf nationaler Ebene und Erwägung der Förderung der Einhaltung und Umsetzung von sowie des Beitrittes zu und Stärkung von anderen internationalen Instrumenten, Ausfuhr-Kontrollregimen sowie regionalen Abmachungen.

- Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Prävention und Bekämpfung des illegalen Handels mit MVW-relevantem Material, einschließlich im Rahmen internationaler Foren

- Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer nationaler Ausfuhrkontrollsysteme, bei der Kontrolle der Ausfuhr und Durchfuhr von MVW-relevantem Gütern einschließlich der Kontrolle der MVW-Endnutzung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und im Hinblick auf wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Ausfuhrkontrollen

- Verbesserung der Koordinierung im Nichtverbreitungsbereich insgesamt und der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, um dieser Herausforderung zu begegnen

- Zunehmende Förderung von Frieden und Sicherheit in der Region, u. a. aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Barcelona-Erklärung von 1995, einschließlich der Bestimmungen mit Bezug zu vertrauensbildenden Maßnahmen und Massenvernichtungswaffen

Unrechtmäßiger Handel mit militärischer Ausrüstung

- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Weitergabe militärischer Ausrüstung an Terroristen und des unrechtmäßigen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen

Terrorismusbekämpfung

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel bei der Bekämpfung und Prävention des Terrorismus

- Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Mittel und Methoden zur Terrorismusbekämpfung und zur Verbesserung der entsprechenden Kapazitäten, auch in Drittländern

- Meinungsaustausch über die Sachzwänge und Sorgen von Demokratien im Kampf gegen den Terrorismus unter Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte und der Rechte jener, auf die Terrorakte abgezielt oder ausgeübt werden

- Zusammenarbeit bei der Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, u. a. durch Umsetzung der Resolutionen 1373/01 und 1267/99 des UN-Sicherheitsrates, des UN-Übereinkommens zur Vereitelung der Finanzierung des Terrorismus und der einschlägigen internationalen Übereinkommen

- Verbesserung der Zusammenarbeit in allen einschlägigen internationalen, europäischen und regionalen Foren zur Stärkung der internationalen Solidarität und Koordinierung bei der Terrorismusbekämpfung, einschließlich durch Anwendung der in den FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus genannten Standards, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Gruppen, die Gewalt und Terror unterstützen und ausüben

- Informationsaustausch über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze, insbesondere diejenigen, die in Europa und im Nahen Osten aktiv sind, und Ergreifung konkreter Maßnahmen auf allen Ebenen gegen derartige Gruppen im Einklang mit dem Völkerrecht und dem nationalen Recht

- Förderung einer wirksamen Umsetzung von EU-Beschlüssen auf allen Ebenen, um gegen die auf der EU-Liste aufgeführten terroristischen Organisationen vorzugehen

- Stärkung der nationalen Maßnahmen und Zusammenarbeit, um zu verhindern, dass sich Terroristen die Möglichkeit zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen verschaffen

Internationale Organisationen

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Israel und der EU in internationalen Gremien als Mittel zur Förderung eines wirksamen Multilateralismus

- Förderung der Zusammenarbeit zu Fragen wie die Bekämpfung der Straflosigkeit der Urheber von Völkermord, Kriegsverbrechen und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

- Zusammenarbeit bei der Reform und Rationalisierung der Vereinten Nationen u. a. durch Hinarbeiten auf eine Normalisierung des Status Israels in internationalen Organisationen und die Verringerung der Anzahl der Nahost-Resolutionen

- Hinarbeiten darauf, es Israel zu ermöglichen, durch Einbringen seines Sachverstands in entsprechende Aktivitäten internationaler Organisationen einen stärkeren Beitrag zu einem wirksamen Multilateralismus zu leisten

Regionale Zusammenarbeit

- Förderung des Dialogs über eine Reihe in diesem Aktionsplan benannter Fragen von regionaler Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Wissenschaft und Technologie sowie direkte Kontakte der Bürger („people-to-people“)

2.2 Wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit und Entwicklung

Ermittlung des Umfangs und der Modalitäten der Teilnahme Israels an einschlägigen EU-Programmen und in diesem Zusammenhang Feststellung, in welchem Maße die Rechtsvorschriften gegebenenfalls im Hinblick auf das betreffende Programm anzugleichen sind

Soziale Lage, Beschäftigung, Armutsverringerung

Umsetzung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens im Hinblick auf den Aufbau eines Dialogs und einer Zusammenarbeit zu sozialen Fragen von gegenseitigem Interesse

1. Förderung der bewährtesten Verfahren zur Lösung sozialer Probleme postindustrieller Gesellschaften

- Förderung des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Politikformulierung der zuständigen Einrichtungen im Hinblick auf soziale Fragen von gegenseitigem Interesse wie Armutsverringerung, häusliche Gewalt, Drogenmissbrauch und Alkoholismus sowie soziale Ausgrenzung

- Austausch von Erfahrungen über Renten- und Wohlfahrtpolitik einschließlich Gesundheitsversorgung und Versorgung älterer Menschen

- Austausch von Erfahrungen über Beschäftigungspolitik und Arbeitsbeziehungen einschließlich von Fragen der Behindertenpolitik

- Ausloten von Möglichkeiten der Zusammenarbeit in internationalen Gremien

- Förderung der Teilnahme israelischer Sachverständiger an ausgewählten europäischen Foren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Strukturreformen

2. Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Reformen

- Ausweitung und Vertiefung des im Rahmen des Assoziationsabkommens bestehenden wirtschaftlichen Dialograhmens und Einbeziehung einer Handlungsplattform, im Rahmen derer beide Seiten wirtschaftliche und politische Fragen von gegenseitigem Interesse im makroökonomischen und im strukturpolitischen Bereich prüfen und entsprechende Erfahrungen und Standpunkte austauschen können

- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel über strukturelle wirtschaftliche Reformen einschließlich Privatisierung und Renten

Nachhaltige Entwicklung

3. Förderung der nachhaltigen Entwicklung

- Förderung der Annahme nachhaltiger Entwicklungsstrategien für einzelne Sektoren

- Austausch von Informationen im Hinblick auf Rolle und Funktionsweise einer nationalen Kommission für nachhaltige Entwicklung

- Erfahrungsaustausch zwischen der Kommission und Israel über nachhaltige Entwicklungsstrategien

2.3 Handelsbezogene Fragen, Markt und Reform des Rechtsrahmens

2.3.1 Warenverkehr

Förderung der Handelsbeziehungen

1. Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Dialogs zur Förderung des Handelsverkehrs und der Investitionen zwischen Israel und der EU

- Analyse der Trends in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel und Förderung von Lösungen (z. B. Initiativen zur Zusammenarbeit der Industrie)

- Einrichtung eines Dialogs der Wirtschaftsbeteiligten, der auch Vertreter des Privatsektors einschließt

- Vorantreiben einer weiteren Liberalisierung des Handels

- Die Vertragsparteien werden einen Mechanismus mit entsprechenden Streitbeilegungsverfahren einrichten, der direkt an die wirtschafts- und handelspolitischen Bestimmungen des Assoziationsabkommens geknüpft ist

- Die Vertragsparteien werden die Entwicklung und Struktur der Handelsbeziehungen im Hinblick auf die Verbesserung des gegenseitigem Marktzugangs für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse prüfen

- Ausbau der Zusammenarbeit über Fragen des elektronischen Handels, indem dem zuständigen Unterausschuss die Analyse des jeweiligen Rechtsrahmens und der Entwicklung der Märkte sowie der Austausch von Informationen zu diesen Themen überantwortet werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage der elektronischen Unterschrift gemäß der Richtlinie 99/93/EG beigemessen, um den Rahmen der Zusammenarbeit festzulegen und den Bedarf an Verhandlungen auszuloten

2. Ausbau der regionalen Handelsverbindungen

- Abschluss aller Verfahren, die notwendig sind, um die Teilnahme Israels an der paneuromediterranen Ursprungskumulierung zu ermöglichen

- Informationsaustausch über die künftige Entwicklung der Ursprungsregeln, einschließlich der Kumulierungssysteme

- Unterstützung des Ausbaus der Handelsförderung zwischen Israel und anderen Europa-Mittelmeer-Partnern wie Jordanien und Hinwirken auf die Erleichterung des palästinensischen Handelsverkehrs

- fortgesetzte Erleichterung der Zollverfahren, der Verwaltungszusammenarbeit und der Beziehungen zu Wirtschaftsbeteiligten in Einklang mit den Empfehlungen von Palermo

3. Zollfragen

- Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Zollkontrolle nachgeahmter Waren und unerlaubter Vervielfältigungsstücke

- Sondierung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit und Modernisierung der Zolldienststellen, einschließlich im Bereich Informationstechnologie

- Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen an der Grenze (z. B. Grenzschutz, Polizei, Dienststellen für Veterinär- und Pflanzengesundheit)

- Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug beim Zoll und in verwandten Bereichen

- Identifizierung von Mitteln und Wegen der verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen des gemäß Protokoll Nr. 5 des Assoziationsabkommens vorgesehenen gemeinsamen Vollzugs des Zollrechts einschließlich einer besseren Ermittlung besonderer Probleme und Prioritäten des Rechtsvollzugs sowie Überprüfung der derzeitige Arbeitsmethoden, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und Amtshilfe an möglichst hohen Standards auszurichten

- Einleitung eines Dialogs über fachlichen Austausch und gemeinsame Initiativen zur Prüfung des vollständigen Potenzials der geltenden Bestimmungen; dazu frühzeitige Teilnahme Israels an gemeinsamen operativen Einsätzen wie es für diesen Zweck im Rahmen der Ausweitung des Informationssystems zur Betrugsbekämpfung (AFIS) auf Israel vorgesehen ist

- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel im Hinblick auf Risiko gestützte Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit eingeführter, ausgeführter oder im Versandverfahren befindlicher Waren und Prüfung der etwaigen Festlegung von Standards für die Zertifikation der am Handelsverkehr beteiligten Wirtschaftsakteure (Exporteuren und Spediteure)

Technische Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren (EU-weit harmonisierte Bereiche)

4. Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Waren

- Beschleunigung der Schritte, die auf die Aufnahme bilateraler Verhandlungen über ein Abkommen über Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte abzielen, unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der israelischen Wirtschaft und in Anknüpfung an den Aktionsplan von Palermo

- Sondierung der Möglichkeiten für die Teilnahme Israels an den entsprechenden europäischen Netzen und Einrichtungen

- Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsvorschriften über die Haftung für mangelhafte Produkte und im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit, einschließlich der Marktaufsicht

- Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und auch in Bezug auf die Modalitäten für eine mögliche Teilnahme Israels am Warnsystem RAPEX

Beseitigung der Beschränkungen und Rationalisierung der Verwaltung (nicht EU-weit harmonisierte Bereiche)

5. Erleichterung des Warenverkehrs und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit

- Benennung einer zentralen Anlaufstelle zur Erleichterung des Informationsflusses und der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten

Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Fragen

6. Verbesserung der Zusammenarbeit bei veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Fragen sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit

- Ausloten, in welchen Bereichen Israel und die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten auf beiden Seiten zu veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Fragen (z. B. Rechtsvorschriften, Durchführungsverfahren) zusammenarbeiten könnten

- Austausch von Informationen über die israelischen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Prüfung der Möglichkeit einer verstärkten Annäherung an die EU-Vorschriften zu gesundheitlichen (lebende Tiere und tierische Erzeugnisse) und pflanzenschutzrechtlichen Fragen (Pflanzenhygiene, Pflanzenvielfalt und -qualität)

- Sondierung der Möglichkeit einer angemessenen verstärkten Annäherung des Lebensmittelrechts an die EU-Grundsätze im Bereich Lebensmittelsicherheit. Meinungsaustausch über die Lebensmitteletikettierungsvorschriften zur Auslotung der Möglichkeiten einer Anpassung der israelischen Rechtsvorschriften

- Meinungsaustausch über die Einrichtung eines Systems für die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Tieren und Pflanzen

- Austausch von Informationen über das Inverkehrbringen von die menschliche Gesundheit gefährdenden Substanzen, darunter Pflanzenschutzmittel, und Gewährleistung der Kontrolle von Rückständen dieser Substanzen in lebenden Tieren sowie in tierischen und pflanzlichen Nahrungs- und Futtermittelerzeugnissen

7. Landwirtschaft

- Sondierung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen den Akkreditierungsstellen der EU und Israels (u. a über Fragen des ökologischen Landbaus)

- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

2.3.2 Niederlassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns

Förderung größerer Freiheit in den Bereichen Niederlassung und ausländische Investitionen

- Fortführung der Förderung geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmen

- Ausdehnung des Assoziationsabkommens zur Verbesserung des Investitionsklimas und zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die ausländischen Direktinvestitionen in allen Wirtschaftssektoren förderlich sind. In diesem Rahmen ist die Möglichkeit der Aufnahme neuer Bestimmungen über Transparenz, Meistbegünstigung/Inländerbehandlung und andere Themen zu prüfen

Gesellschaftsrecht

- Hinarbeiten darauf, die Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsgrundsätze einschlägiger internationaler Regeln und Normen im Rahmen des Möglichen umzusetzen

- Förderung des gegenseitigen Austauschs von Informationen über Regeln und Normen in den Bereichen Rechnungsprüfung und Rechnungslegung

Dienstleistungen

2. Förderung der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs

- Förderung der Aufnahme bilateraler Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs mit Israel unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der israelischen Wirtschaft, der in den Schlussfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Ministertagungen festgelegten allgemeinen Ziele und der Ziele des Entwurfs für ein Rahmenprotokoll zur Liberalisierung der Dienstleistungen zwischen den Europa-Mittelmeer-Partnern („Istanbuler Protokoll“), insbesondere durch gegenseitige Anerkennung im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen

- Engere Zusammenarbeit bei politischen Fragen und in Fragen der Regulierung

Finanzdienstleistungen

- Fortsetzung der Gewährleistung der wirksamen Arbeit unabhängiger Aufsichtsbehörden gemäß international anerkannten Standards (z. B. G10, IAIS, IOSCO, IASB)

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel in den Bereichen Regulierung, Aufsicht und finanzielle Stabilität sowie Sondierung der Möglichkeit einer Annäherung des aufsichtsrechtlichen/Aufsichtsrahmens an die in der EU geltenden Grundsätze unter Berücksichtigung des Rechtes Israels, Benchmark-Normen und Regeln beizubehalten und festzulegen

- Bewertung der Möglichkeit einer Annäherung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Einbeziehung dieses Sektors in ein Freihandelsabkommen und letzten Endes auf die Teilnahme Israels am europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen

2.3.3 Freizügigkeit einschließlich Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Koordinierung der sozialen Sicherheit

1. Umsetzung der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit gemäß Artikel 64 und 65 des Assoziationsabkommens

- Vorbereitung eines Beschlusses des Assoziationsrates in Einklang mit Artikel 65 über die Möglichkeiten und Bestimmungen für die Umsetzung der Ziele in Artikel 64

2.3.4 Sonstige wichtige Bereiche

Steuerwesen

1. Verstärkte Sensibilisierung für internationale und europäische Standards im Bereich der Besteuerung, um die Teilnahme Israels am Europäischen Binnenmarkt zu erleichtern

- Gegebenenfalls Ergänzung des Netzes bilateraler Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Israel und den EU-Mitgliedstaaten

- Sondierung der Möglichkeit einer gemeinsamen Definition der Transaktionen, die unter die Fusions-, die „Mutter-Tochter“-, die Spareinlagen- und die Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie fallen

- Förderung des Meinungsaustauschs über die Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung im Hinblick auf die Schaffung ausgewogener Rahmenbedingungen für Unternehmen

- Förderung des Meinungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Israel über die Anwendung der Gegenseitigkeit im Rahmen der 13. MwSt-Richtlinie auf den israelischen MwSt-Satz von 0 %

Wettbewerbspolitik

2. Förderung der Transparenz und der Kontrolle staatlicher Beihilfen

- Austausch von Informationen über staatliche Beihilfen (einschließlich einer Prüfung der Definitionen der EU und Israels und der Vereinbarung einer gemeinsamen Definition als Grundlage für den Informationsaustausch)

- Austausch von Informationen über staatliche Monopole, öffentliche Unternehmen und Unternehmen mit besonderen oder ausschließlichen Rechten

- Unterstützung der Arbeit über staatliche Beihilfen im Rahmen des Barcelona-Prozesses

- Festlegung der Bestimmungen, nach denen Sektoren, die am Binnenmarkt teilnehmen sollen, mit dem System staatlicher Beihilfen der EU vereinbar sind

Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

- Intensivierung des Dialogs über Fragen, die die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum betreffen, einschließlich beispielsweise des Datenschutzes, der Verbesserung des Rechtsvollzugs im Wege eines Dialogs mit der Staatsanwaltschaft und anderen einschlägigen Stellen usw.

Öffentliches Auftragswesen

4. Verstärkte Öffnung der öffentlichen Auftragsmärkte für die jeweils andere Vertragspartei

- Gewährleistung einer wirksamen und regelmäßigen Kommunikation, indem der zuständige Unterausschuss mit der Aufgabe betraut wird, u. a. durch Seminare und einen Dialog mit den entsprechenden Wirtschaftsbeteiligten und Behörden Hindernisse beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermitteln

- Handeln in Reaktion auf die in diesem Rahmen bereitgestellten Informationen mit dem Ziel der Verbesserung des tatsächlichen Zugangs zum öffentlichen Auftragsmarkt der jeweils anderen Vertragspartei und der Ausweitung des Geltungsbereichs der jeweiligen Verpflichtungen

Statistik

5. Verstärkte Sensibilisierung für europäische und internationale Statistikmethoden in den einschlägigen Statistikbereichen und Prüfung der Möglichkeit einer weiteren Harmonisierung

- Ausarbeitung einer Strategie für eine verstärkte Sensibilisierung für die europäischen Standards in den einschlägigen Statistikbereichen, einschließlich Außenhandel

- Intensivierung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen

- Verbesserung der Zusammenarbeit über die Erstellung von Statistiken über Dienstleistungsverkehr und Migration

Unternehmenspolitik

6. Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für KMU und unternehmerisches Handeln

- Förderung der Umsetzung der von den Industrieministern in Caserta im Oktober 2004 angenommenen Europa-Mittelmeer-Unternehmenscharta

- Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgruppe „Industrielle Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum“ für 2005-2006

- Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Dialogs über Industrie- und Unternehmenspolitik einschließlich Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen

- Förderung einer verstärkten industriellen Zusammenarbeit insbesondere zwischen Unternehmen

- Hinzuziehen Israels zur EU-Initiative für mehr Wettbewerbsfähigkeit im Tourismussektor (z. B. Informationsaustausch, Teilnahme an Netzen und Studien) in Einklang mit Artikel 54 des Assoziationsabkommens

Internationale Entwicklungszusammenarbeit

- Internationale Entwicklungszusammenarbeit: wohlwollende Prüfung der Ausweitung der Teilnahme Israels an der Vergabe von Verträgen im Rahmen bestimmter EG-Entwicklungsprogramme; im Gegenzug Gewährung des Zugangs zur Vergabe von Verträgen durch Israel

2.4 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Allgemeine Ziele

Verstärkte Zusammenarbeit und der Koordinierung im Bereich Justiz und Inneres zur Bewältigung der Herausforderungen, denen demokratische Gesellschaften gegenüberstehen

Ausloten der Möglichkeiten einer Teilnahme Israels an den entsprechenden EU-Programmen und in diesem Zusammenhang Sondierung der Möglichkeiten einer Angleichung der Rechtsvorschriften, wenn das entsprechende Programm dies erforderlich macht

Migration (einschließlich legaler und illegaler Migration, sowie Asyl)

1. Wirksame Steuerung der Migrationsströme

- Informationsaustausch und Dialog über (legale) Einwanderung

- Informationsaustausch und Dialog über die Integration von Einwanderern: bewährte Verfahren, Evaluierung, Studien

- Erörterung von Fragen der Steuerung der Migrationsströme und Zusammenarbeit – auch mit der Grenzpolizei – bei der Steigerung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung des Zustroms illegaler Einwanderer

- Informationsaustausch über illegale Einwanderung einschließlich Durchreisemigration

- Beobachtung und Analyse der Migrationsströme; Teilnahme am Europa-Mittelmeer-Forschungsnetz über Migration

- Benennung der Voraussetzungen, um Israel als Teilnehmer/Beobachter an den im Rahmen der EU-Programme über Migrationsfragen (ARGO, AENEAS) organisierten Aktivitäten einladen zu können

Asyl

- Informationsaustausch über die besten Verfahren im Asylbereich

Besondere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Bereich Justiz und Inneres

2. Stärkung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

- Ausbau der Zusammenarbeit zur verstärkten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

- Ausbau der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung

- Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung

Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschließlich Menschenhandel

3. Austausch von Erfahrungen und Förderung der Zusammenarbeit auf Grundlage der einschlägigen internationalen Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

- Hinarbeiten auf die Ratifikation und Umsetzung des UN-Übereinkommens über transnationale organisierte Kriminalität und seiner Protokolle über Schmuggel, Schleuser-Kriminalität und Schusswaffen

- Intensiveres Vorgehen gegen Menschenhandel, auch durch einen Informationsaustausch über präventive Maßnahmen

- Unterrichtung der beratenden „Sachverständigengruppe über Menschenhandel“ über das Interesse Israels an einer engeren Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich und Ermunterung der Gruppe, gegebenenfalls israelische Vertreter einzuladen

- Informationsaustausch und Dialog über allgemeine Standards für den Menschenhandel und Sondierung der Möglichkeiten einer Teilnahme Israels an den Maßnahmen im Rahmen des Programms AGIS

- Informationsaustausch über Straftatbestände, Rechtsvorschriften und Rechtsprechung, die Rechte der Opfer, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und Israels sowie deren Vorgehensweise; stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Förderung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern

- Informationsaustausch über die Merkmale der in den Menschenhandel verwickelten organisierten Kriminalität, über die Charakteristika der Opfer, die als „Kunden“ angesprochenen Bevölkerungsgruppen und die Verbindungen zwischen Prostitution und Menschenhandel

- Stärkere Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei Zeugenschutzprogrammen

- Informationsaustausch über die geeignete Haltung von Polizeikräften, Grenzpersonal, Staatsanwälten und Richtern gegenüber den Opfern sowie besondere Ausbildungsmodule für in Unterkünften für Opfer tätiges Personal

- Informationsaustausch über die Bekämpfung der Internetkriminalität

- Ausloten der Möglichkeit einer Teilnahme Israels an den Maßnahmen des Europarates und an regionalen Arbeitsgruppen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Korruption, organisierter Kriminalität, Menschenhandel und Internetkriminalität

Drogen

4. Erfahrungsaustausch und verstärkte Zusammenarbeit auf Grundlage einschlägiger internationalen Instrumente zur Drogenbekämpfung

- Austausch von Informationen über Strategien zur Bekämpfung des Drogenphänomens

- Verstärkte Koordinierung der für die unterschiedlichen Aspekte des Drogenphänomens zuständigen Behörden

Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität

5. Verstärkung der Anstrengungen und der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und Zusammenarbeit zwischen Israel und den einschlägigen Dienststellen der EU-Mitgliedstaaten (einschließlich den spezialisierten Einrichtungen auf europäischer Ebene)

- Austausch von Informationen und Verfahrenspraktiken zwischen Israel und der EU über Aufsichts- und Überwachungsmethoden; Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Rechtsvollzugsbehörden und –stellen; Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

- Sondierung der Möglichkeit einer Teilnahme Israels an den auf diesen Bereich spezialisierten Arbeitsgruppen der EU und des Europarates (z. B. Money Val)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

6. Austausch von Wissen und Stärkung der Zusammenarbeit auf Grundlage der einschlägigen internationalen Übereinkommen

- Austausch technischer, operativer und strategischer Informationen über Rechtsvollzug einschließlich Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Israel

- Datenschutz: Prüfung der Möglichkeit eines Beitritts zum Übereinkommen des Europarates über den Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Straßburg – 28. Januar 1981)

- Förderung der Möglichkeiten und Schaffung der Voraussetzungen für Zusammenarbeit und Informationsaustausch über Strafsachen mit dem Europäischen Justiznetz

- Sondierung der Möglichkeiten und Schaffung der Voraussetzungen für Zusammenarbeit und Informationsaustausch über Zivilsachen mit dem Europäischen Justiznetz

- Sondierung der Möglichkeiten für den Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Israel und Eurojust

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen israelischen Behörden und EUROPOL

- Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Richter, Staatsanwälte und Anwälte

- Zusammenarbeit zwischen den israelischen und den europäischen Polizeiakademien und Polizeischulen sowie mit CEPOL im Bereich der Polizeiausbildung

- Ausloten der Möglichkeit einer Teilnahme an EU-Initiativen im Bereich der Prävention organisierter Kriminalität, der Kriminalitätsprävention und der gerichtsmedizinischen Wissenschaft (ENFSI)

- Austausch von Informationen über den Einsatz von Informationstechnologie und anderer hochtechnologischer Ausrüstung zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen

2.5 Verkehr, Energie, Informationsgesellschaft, Umwelt sowie Wissenschaft und Technologie

Verkehr

1. Zusammenarbeit bei der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik

- Unter Hervorhebung der Bedeutung einer nachhaltigen nationalen Verkehrspolitik wird Israel die Möglichkeit einer weiteren Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften – und insbesondere der Sicherheitsvorschriften – an europäische und internationale Standards prüfen

- Teilnahme an der Planung der Verkehrsinfrastruktur im Mittelmeerraum

- Teilnahme an der Ermittlung vorrangiger regionaler Infrastrukturvorhaben

- Teilnahme an Initiativen und Programmen für nachhaltigen Verkehr

- Informationsaustausch und Zusammenarbeit über Fragen der Infrastrukturfinanzierung (z. B. öffentlich-private Partnerschaften, Benutzungsgebühren usw.); Aufstellen von Finanzierungsstrategien für vorrangige Infrastrukturvorhaben

- Ausbau der Zusammenarbeit bei Galileo und anderen ähnlichen Initiativen

2. Zusammenarbeit bei ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Straßen- und Eisenbahnverkehrssektor

- Prüfung von Strategien zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Sondierung der Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit bei der Sicherheit im Straßenverkehr einschließlich bei intelligenten Verkehrssystemen und –diensten sowie verstärkte Teilnahme an den entsprechenden Programmen der Gemeinschaft

- Verstärkter politischer Dialog über die Entwicklung intermodaler öffentlicher Verkehrssysteme sowie über kombinierten Verkehr

- Austausch von Standpunkten und Erfahrungen über den Regulierungsrahmen für das Eisenbahnwesen einschließlich die Aufstellung technischer Normen

- Ausloten der Vorteile einer regionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der Wirksamkeit der Straßenverkehrsdienste

3. Zusammenarbeit bei ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Luftfahrtsektor

- Sondierung der Möglichkeit einer Anpassung der mit den Mitgliedstaaten geschlossenen bilateralen Luftfahrtabkommen zur Aufnahme einer Klausel über die Gemeinschaftsbenennung, Informationsaustausch über die Möglichkeit eines umfassenden EU-israelischen Luftverkehrsabkommens

- Sondierung der Möglichkeit einer Einbindung in den Einheitlichen Europäischen Luftraum und einer engeren Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr

- Fortschritte im Hinblick auf ein Abkommen über gegenseitige Anerkennung mit der EU im Bereich der Zertifikationsergebnisse (Lufttauglichkeit)

- Zusammenarbeit bei Fragen der Sicherheit im Luftverkehr (gemeinsame Regeln zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus)

4. Zusammenarbeit bei ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Seeverkehrssektor

- Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr mit Schwerpunkt auf die Anforderungen für die Umsetzung des SOLAS/ISPS-Codes

- Engere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und auch bei der Hafenstaatkontrolle

- Sondierung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit EMSA

- Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit der EU und den Mittelmeerpartnern im Rahmen der IMO und Teilnahme am neuen Regionalprojekt über Sicherheit im Seeverkehr (SAFEMED)

- Teilnahme an der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Seeverkehrspolitik, der Häfen und des Kurzstreckenseeverkehrs

- Engere Zusammenarbeit bei statistischen Fragen

Energie

5. Zusammenarbeit bei der Energiepolitik

- Intensivierung des Dialogs zur Energiepolitik im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines israelischen Energie-Leitplans (z. B. durch Workshops)

- Maßnahmen im Hinblick auf die Teilnahme Israels am Programm „Intelligente Energie –Europa“

6. Weiterer Ausbau wettbewerbsfähiger Märkte durch Annäherung an die Grundsätze des EU-Strom- und Gasbinnenmarkts

- Prüfung der Möglichkeit einer Konvergenz der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit den Grundsätzen des EU-Strom- und Gasbinnenmarkts

- Förderung des Erfahrungsaustausch über die Durchführung der Reform des Strommarktes in Israel

- Sondierung der Möglichkeiten, zu den rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen im Strom- und Gassektor beratend tätig zu sein

7. Fortschritt im Hinblick auf die Energienetze

- Prüfung der Möglichkeit einer Zusammenschaltung Israels mit dem transeuropäischen /Mittelmeer-Strom-, Gas- und Ölverbund einschließlich der Einbeziehung Israels in interregionale Studien

- Ausbau der Gasbeförderungs- und Verteilungssysteme

- Austausch von Know-how über die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Energienetzen bzw. Infrastruktur

8. Weitere Fortschritte bei der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energie

- Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung der derzeitigen Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Rahmen des von Israel gesetzten Ziels, bis 2007 mindestens 2 % des Stroms und bis 2016 mindestens 5 % des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen

- Sondierung der Möglichkeit einer weiteren Rechtsangleichung an die EU-Vorschriften über Energieeffizienz (Mindesteffizienzstandards; Kennzeichnung von Geräten)

- Maßnahmen im Hinblick auf die Teilnahme an EU-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energie (z. B. Konferenzen und Workshops)

Regionale Zusammenarbeit

Ausbau der regionalen Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen Strom und Gas, Energie und erneuerbare Energiequellen und Netze (darunter die Europa-Mittelmeer-Netze und Zusammenarbeit in der Umsetzung entsprechender Abkommen, wie etwa des Partnerschaftsabkommens Israel-EU)

Informationsgesellschaft

9. Weiterer Fortschritt bei und Austausch von Standpunkten über Strategien und Regeln im Bereich elektronische Kommunikation

- Fortsetzung der Aufstellung eines umfassenden Rechtsrahmens, der die Aspekte Lizenzvergabe, Zugang und Zusammenschaltung, Universaldienst und Nutzerrechte, Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre sowie Kostenorientierung der Tarife umfasst

- Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde

- Ausloten von Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen der unabhängigen Regulierungsstellengruppe in der EU oder mit Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu Fragen von gemeinsamem Interesse

10. Weiterer Fortschritt bei Ausbau und Nutzung der Anwendungen der Informationsgesellschaft

- Förderung des Austauschs von Standpunkten über neue Technologien und elektronische Kommunikationsmittel und deren Nutzung durch Unternehmen, Staat und Bürger in Bereichen wie elektronischer Geschäftsverkehr (einschließlich Standards für die elektronische Unterschrift), elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste sowie e Learning und e Culture

- Förderung der Zusammenarbeit bei regionalen und globalen e-Strategien einschließlich der weiteren Teilnahme Israels an Pilotprojekten der EUMEDIS-Regionalprogramme und der Vorbereitung der zweiten Phase des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) 2005 in Tunesien

- Austausch von Standpunkten zu Fragen wie die sicherere Nutzung des Internet, die Einrichtung von Breitbandinfrastruktur, die Einführung der dritten Mobilfunkgeneration und anderer fortgeschrittener Kommunikationstechnologien und –dienste sowie zur Einrichtung von Ausbildungsprogrammen in diesem Bereich

- Prüfung der Möglichkeit eines Meinungsaustauschs über Informations- und Netzsicherheit im Rahmen der unlängst eingerichteten Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) (Artikel 24 der Gründungsverordnung)

- Unsetzung gemeinsamer Projekte im Rahmen der IST-Komponente des Sechsten Rahmenprogramms und Ermunterung der Teilnahme israelischer Stellen am nächsten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieses Programms

- Anknüpfen an die Teilnahme Israels am Projekt „Minerva plus“ und an seine ersten Erfahrungen mit der Gruppe der nationalen Vertreter über Digitalisierungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten

Umwelt

11. Gewährleistung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik

- Stärkung der Verwaltungskapazität des Umweltministeriums und anderer einschlägiger Institutionen

- Förderung der Stärkung der Kommunikationsstrategie und der Verfügbarkeit umweltpolitischer Informationen für die Öffentlichkeit u. a. durch Informationsaustausch zwischen der Kommission und Israel

12. Präventionsmaßnahmen gegen die Verschlechterung der Umwelt, Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen in Einklang mit den Verpflichtungen des Gipfeltreffens von Johannesburg

- Überarbeitung des nationalen Abfallbewirtschaftungsplans im Hinblick auf ein integriertes Abfallbewirtschaftungskonzept, das die Abfallvermeidung und die Verringerung von Abfallursachen sowie Energiegewinnung aus Abfall einschließt

- Informationsaustausch zwischen Israel und der Kommission über Fragen der Luftqualität und der Luftverschmutzung und auch über das Programm „Clean Air for Europe“

- Prävention von Wasserverschmutzung insbesondere durch eine verstärkte Berichterstattung über Wasser verschmutzende Emissionen, die an die Erfahrungen mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU anknüpft

- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den für die Prävention von Luft- und Wasserressourcenverschmutzung zuständigen Behörden

- Informationsaustausch zwischen Israel und der Kommission über die besten Verfahren für die Wiederverwendung von Wasser

- Erfahrungsaustausch über den Schutz der biologischen Vielfalt und der ländlichen Gegenden unter besonderer Berücksichtigung der entsprechenden wandernden Tierarten

13. Verstärkte Zusammenarbeit bei Umweltfragen

- Verstärkte Zusammenarbeit zur Verwirklichung der Verpflichtungen der Vertragsparteien im Hinblick auf das Protokoll von Kyoto und das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen

- Berücksichtigung der besonderen nationalen Gegebenheiten; Hinarbeiten auf die Ratifikation und Übernahme der Protokolle und Änderungen des Übereinkommens von Barcelona

- Ausloten der Möglichkeit einer engeren regionalen Zusammenarbeit mit Nachbarländern

- Prüfung der Modalitäten für die Teilnahme Israels an entsprechenden Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur

- Verstärkter Informationsaustausch mit Israel über Fragen von gegenseitigem Interesse einschließlich Umweltsteuern, Umweltmanagement und Raumdaten

- Förderung der Einbindung von Umwelt-NRO und Prüfung von Mechanismen zur Stärkung ihrer aktiven Beteiligung auch im Hinblick auf die regionale Zusammenarbeit

- Austausch der Erfahrungen mit der Umsetzung der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung

Wissenschaft und Technologie, Forschung und Entwicklung

14. Förderung der weiteren Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie

- Förderung einer weiteren Einbindung Israels in den Europäischen Forschungsraum und auch der Annäherung an die Wissenschafts- und Technologiepolitik

- Stärkung der Teilnahme Israels an der regionalen Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie im Mittelmeerraum und Förderung von Verbindungen zwischen israelischen Experten und ihren Kollegen in der Region

- Förderung eines Dialogs über Fragen von Wissenschaft und Gesellschaft einschließlich Ethikfragen

- Förderung einer weiteren Zusammenarbeit in den Bereichen Biotechnologie und Weltraumforschung. Förderung einer gegebenenfalls weiteren Zusammenarbeit in Weltraumfragen mit europäischen Akteuren einschließlich der ESA über konkrete Projekte von gemeinsamem Interesse im Weltraumbereich

2.6 Direkte Kontakte der Bürger („people-to-people“)

Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

1. Einrichtung eines „Europäischen Raums für höhere Bildung und Berufsausbildung“ einschließlich einer verstärkten Mobilität der Lehrenden und der Studierenden

- Einrichtung eines Politikdialogs zwischen der EU und Israel im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

- Weitere Förderung der Teilnahme Israels an Programmen der Gemeinschaft (Tempus, Erasmus-Mundus, Förderung der Mobilität und des Austauschs von akademischem Personal und Studierenden)

- Prüfung der Möglichkeiten der Ausweitung der Zusammenarbeit in den Bereichen Schulbildung, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung

- Aufnahme von Gesprächen mit dem Ziel des Abschlusses eines bilateralen Abkommens über das höhere Bildungswesen

- Entwicklung eines Mechanismus zur Koordinierung der Anrechnung von Studienleistungen in der EU und in Israel, um künftig den Austausch von Studierenden zu erleichtern

- Förderung eines Dialogs über besondere bildungspolitische Herausforderungen (u. a. Umgang mit Behinderten, Fragen der Geschlechtergleichheit, besondere Bedürfnisse usw.)

- Förderung eines Dialogs über die Rolle des ICT und des IST in den Bereichen Bildung und eLearning

- Sondierung der Möglichkeiten erzieherischer Arbeit im Hinblick auf die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus einschließlich Fragen im Zusammenhang mit dem Bewusstsein für und die Erinnerung an den Holocaust

- Förderung des Austauschs junger Mitarbeiter israelischer und europäischer Einrichtungen

2. Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Jugend und Sport

- Förderung des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der informellen Bildung und des interkulturellen Dialogs

- Förderung der Zusammenarbeit bei Programmen zur verstärkten Sensibilisierung der Jugendlichen für die Gefahren von Drogen und Betäubungsmitteln

Kultur und audiovisuelle Medien

3. Verstärkte kulturelle Zusammenarbeit

- Verstärkte Teilnahme Israels an den entsprechenden kulturellen Kooperationsprogrammen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft

- Förderung des Austauschs von Standpunkten über politische Maßnahmen zur Kulturförderung, über audiovisuelle Medien und Regulierungsfragen

- Förderung einer engeren Zusammenarbeit beim Dialog der Glaubensrichtungen, beim Erhalt historischer Institutionen, bei der Religionsfreiheit (einschließlich religiöser Handlungen), der religiösen Toleranz und auch in den Bildungssystemen

- Förderung einer Zusammenarbeit im Bereich des kulturellen und sprachlichen Erbes, wenn immer möglich einschließlich des Schutzes von Minderheitensprachen (z.B. Jiddisch und Ladino)

- Förderung kultureller Austauschmaßnahmen

- Aufbau eines Dialogs über kulturelle Vielfalt auch im Rahmen der entsprechenden Verhandlungen auf UNESCO-Ebene

Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft

4. Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

- Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Israel auf der Ebene der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der NRO (Symposien, Workshops)

- Ausarbeitung eines Arbeitsprogramms einschließlich der Veranstaltung eines Symposiums im Jahr 2005, an dem Intellektuelle, Politiker, Experten und Journalisten teilnehmen, um zu prüfen, wie die EU und Israel zivilgesellschaftliche Beziehungen, kulturelle Kontakte und den Austausch zwischen Bürgern am besten fördern können

- Förderung eines regelmäßigen Dialogs über zivilgesellschaftliche Fragen

- Ermunterung zur Stärkung der Verbraucher und zum Schutz ihrer legitimen wirtschaftlichen Interessen

Öffentliche Gesundheit

5. Stärkung der öffentlichen Gesundheit und der epidemiologischen Sicherheit in Israel auf Grundlage weltweiter Standards und unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften in Zusammenarbeit mit und mit Unterstützung der WHO. Verknüpfung des israelischen Informationssystems mit dem in der EU laufenden Prozess der Aufstellung von Gesundheitsindikatoren. Einbindung Israels in das Gesundheitsinformations- und Wissenssystem EUPHIN

- Austausch von Informationen und Know-how über Gesundheitsindikatoren und Vorschriften zur Datenerhebung

- Ermunterung eines Dialogs über gesundheitspolitische Fragen

- Einladung der israelischen Behörden als Beobachter bei den Zusammenkünften des Netzes der zuständigen Behörden

- Maßnahmen zur Einbindung Israels in das EUPHIN-System

- Prüfung, ob Israel gegebenenfalls über Dachorganisationen am EU-Gesundheitsforum teilnehmen kann

6. Kontrolle übertragbarer Krankheiten und der Gesundheitssicherheit

- Teilnahme an den Netzen für übertragbare Krankheiten und an den spezialisierten Kontrollnetzen

- Ausbau der Vernetzung von Laboratorien

3. Gemeinsame Überprüfung

Der Aktionsplan wird dem Assoziationsrat zwischen der EU und Israel zur förmlichen Annahme unterbreitet. Der Aktionsplan dient als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel. Sollten sich spezifische Maßnahmen als notwendig erweisen, für die seitens der EU rechtsverbindliche Entscheidungen erforderlich sind, wird die Kommission dem Rat die Annahme der entsprechenden Verhandlungsdirektiven empfehlen.

Die im Rahmen des Assoziationsabkommens eingerichteten gemischten Gremien sorgen für den Fortschritt und das Monitoring der Umsetzung des Aktionsplans.

Eine erste Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans findet erstmals innerhalb von zwei Jahre nach dessen Annahme statt.

Der Aktionsplan kann regelmäßig geändert und/oder aktualisiert werden, um den bei der Verwirklichung der Prioritäten erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen.

[1] KOM (2003) 104 endg.

[2] KOM (2004) 373 endg.

[3] ABl C […] vom […], S […]

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