Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004DC0657

    Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Strategiepapier der Europäischen Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses {SEK(2004) 1199, 1200}

    /* KOM/2004/0657 endg. */

    52004DC0657

    Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Strategiepapier der Europäischen Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses {SEK(2004) 1199, 1200} /* KOM/2004/0657 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Strategiepapier der Europäischen Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses {SEK(2004) 1199, 1200}

    1. Einleitung

    Die am 1. Mai 2004 vollzogene Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten hat die Einheit des europäischen Kontinents weiter gefestigt. Für diese Erweiterung sprechen überzeugende historische und politische Argumente: Sie fördert Frieden, Wohlstand, Stabilität und Sicherheit und bringt auch bedeutende wirtschaftliche Vorteile mit sich.

    Bulgarien und Rumänien sind fest in dem 1997 eingeleiteten Erweiterungsprozess verankert. Für beide Länder ist der Abschluss der Verhandlungen in greifbare Nähe gerückt. Ziel der EU ist es, beide Länder im Jahr 2007 als Mitglieder begrüßen zu können, sofern sie ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben.

    Die von der Kommission im diesjährigen Regelmäßigen Bericht abgegebene Bewertung bestätigt, dass die von der Union verfolgte Heranführungsstrategie für Bulgarien und Rumänien erfolgreich war. In beiden Länder hat sich der Übergangsprozess durch die Perspektive des Beitritts beschleunigt. Die Kommission wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Zielsetzungen des Europäischen Rates zu erreichen, wonach die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien zu einem erfolgreichen Abschluss im Jahr 2004 gebracht werden sollen. Dies geschieht auf Basis der erbrachten Leistungen, mit dem Ziel die Beitrittsakte frühestmöglich im Jahr 2005 unterzeichnen zu können.

    Der Europäische Rat gelangte im Juni 2004 zu der Schlussfolgerung, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Anfang 2005 aufgenommen werden sollen. Die Kommission erläutert im Folgenden ihre Vorschläge für einen Verhandlungsrahmen, der auf den im derzeitigen Erweiterungsprozess gesammelten Erfahrungen beruht. Ferner wird die inhaltliche Gestaltung der Heranführungsstrategie für Kroatien einschließlich der Finanzierungsinstrumente dargelegt.

    Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2002 bewertet die Kommission in einem separaten Dokument [1], ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfuellt und Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollten. Allen westlichen Balkanstaaten wurde die Perspektive eröffnet, den Status eines Bewerberlandes eingeräumt zu bekommen. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat bereits einen Beitrittsantrag gestellt und auf Aufforderung des Rates arbeitet die Kommission derzeit ihre Stellungnahme zu diesem Antrag aus.

    [1] Empfehlung der Europäischen Kommission über den Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, KOM(2004) 656.

    2. Bulgarien und Rumänien

    2.1. Fortschritte bei der Erfuellung der Beitrittskriterien

    In den Regelmäßigen Berichten werden die von Bulgarien und Rumänien bei der Erfuellung der Beitrittskriterien erzielten Fortschritte nach Maßgabe der tatsächlich angenommenen oder umgesetzten Rechtsvorschriften und Maßnahmen bewertet.

    In den diesjährigen Regelmäßigen Berichten wird die Fähigkeit Bulgariens und Rumäniens beurteilt, zum Zeitpunkt des Beitritts sämtlichen sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. In den Berichten werden die im vergangenen Jahr erzielten Fortschritte bewertet. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Fortschritte beider Länder seit der Stellungnahme von 1997 gegeben und hinsichtlich der Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen Bilanz gezogen.

    Bulgarien und Rumänien erfuellen weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Verbesserungen müssen jedoch insbesondere bei der Reform der jeweiligen öffentlichen Verwaltungen, der Funktionsweise des Justizsystems und der Korruptionsbekämpfung erzielt werden.

    Bulgarien und Rumänien erfuellen das Kriterium der funktionsfähigen Marktwirtschaft. Wenn Bulgarien weiterhin den Reformpfad beschreitet und Rumänien sein strukturpolitisches Reformprogramm energisch umsetzt, dürften die beiden Länder in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

    Bulgarien und Rumänien haben weiterhin gute Forschritte bei der Übernahme des Besitzstands gemacht und ihre in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen im Allgemeinen erfuellt. Wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird, können sie die Rechtsangleichung bis zum Beitritt zu Ende führen. Sie müssen sich weiterhin um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen.

    Die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien und Rumänien sind in Anhang 1 enthalten. Die Regelmäßigen Berichte nennen verschiedene Bereiche, in denen weiterer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Erfuellung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme, Umsetzung und Anwendung des Besitzstands besteht. Hier bedarf es eines entschlossenen Handelns, um die festgestellten Defizite bis zum Beitritt zu beheben.

    2.2. Abschluss des Beitrittsprozesses

    Die Beitrittsverhandlungen sind weit fortgeschritten. Der Rahmen für die Finanzierung des Beitritts von Bulgarien und Rumänien wurde im Frühjahr 2004 festgelegt. Daraufhin konnten alle Verhandlungskapitel mit Bulgarien im Juni 2004 vorläufig abgeschlossen werden. Mit Rumänien wird noch über drei Kapitel (Wettbewerb, Umwelt und Justiz und Inneres) sowie über Teile von Kapitel 31 (Sonstiges) verhandelt. Zusätzliche Anstrengungen sind notwendig insbesondere im Kapitel Wettbewerb betreffend staatliche Beihilfen, und im Kapitel Justiz und Inneres bezüglich der Zusammenarbeit im Justizbereich, dem Kampf gegen die Korruption und das organisierte Verbrechen, sowie der Grenzverwaltung.

    Wie bei den bisherigen Erweiterungsrunden können neue Elemente des Besitzstands ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in den Verhandlungen berücksichtigt werden. Angesichts des sehr weit fortgeschrittenen Stands der Verhandlungen und der Perspektive einer möglichst frühzeitigen Unterzeichnung des Beitrittsvertrags im Jahr 2005 ist die Kommission der Auffassung, dass die Verhandlungen den gesamten bis zum 1. Oktober 2004 angenommenen und veröffentlichten Besitzstand abdecken sollten. Daher sollten Bulgarien und Rumänien ihre Standpunkte zu dem gesamten bis zu diesem Zeitpunkt neu angenommenen Besitzstand übermitteln. Dadurch kann die Frage etwaiger Übergangsregelungen noch vor Abschluss der Verhandlungen angegangen werden.

    Die in den Beitrittsverhandlungen vereinbarten Übergangsregelungen und die durch die Erweiterung erforderlich werdenden technischen Anpassungen des Besitzstands werden in den Beitrittsvertrag aufgenommen. Mit der Ausarbeitung dieses Vertrags wurde im Juli 2004 begonnen.

    Nachdem alle Parteien dem Wortlaut des Vertrags zugestimmt haben, gibt die Kommission im Einklang mit Artikel 49 des EU-Vertrags eine Stellungnahme ab. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments wird der Rat über die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens beschließen. Es wird angestrebt, den Beitrittsvertrag 2005 möglichst frühzeitig zu unterzeichnen, damit er am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Der Vertrag wird nach seiner Unterzeichnung den gegenwärtigen und den künftigen Mitgliedstaaten zur Ratifikation vorgelegt.

    Nach Auffassung der Kommission sollten die Beschlussfassungsverfahren für Anträge Bulgariens oder Rumäniens auf Gewährung von Übergangsfristen für Rechtsakte der Organe, die zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem Beitrittstermin angenommen werden, gestrafft werden, um bei der Beschlussfassung vor und nach dem Beitritt für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Außerdem sollen die beiden Länder ab der Unterzeichnung des Vertrags den Status aktiver Beobachter im Rat, in den Ausschüssen unter Kommissionsvorsitz und gegebenenfalls in anderen Organen erhalten.

    Die Kommission verfolgt genau, in welchem Maße Bulgarien und Rumänien die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellen. Die planmäßige Umsetzung dieser Verpflichtungen ist von größter Bedeutung. Daher wird die Kommission nach dem Abschluss der Verhandlungen ihr intensives Monitoring fortsetzen.

    Ausgehend von der Analyse in den Regelmäßigen Berichten wird die Kommission die Fortschritte überwachen, indem sie vor allem auf die Strukturen der Assoziationsabkommen und auf alle anderen Monitoring-Instrumente einschließlich Peer Reviews zurückgreift. Ab November 2005 wird die Kommission jedes Jahr umfassende Monitoring-Berichte erstellen, in denen alle Kapitel des Besitzstands, die Bereiche öffentliche Verwaltung, Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie die Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen behandelt werden.

    Verzögerungen oder Probleme bei den Wirtschaftsreformen oder der Erfuellung der Verpflichtungen werden von der Kommission moniert, insbesondere auf politischer Ebene durch ,Frühwarnbriefe", und dem Rat im Wege der üblichen Verfahren gemeldet. Für den Fall, dass gravierende Mängel auftreten, wird der Beitrittsvertrag drei Schutzklauseln als letztes Mittel enthalten (in den Bereichen Wirtschaft im Allgemeinen, Binnenmarkt und Justiz und Inneres).

    Da zudem zwischen dem Abschluss der Verhandlungen und dem voraussichtlichen Termin des Beitritts von Bulgarien und Rumänien wahrscheinlich ein langer Zeitraum liegen wird und noch zahlreiche Verpflichtungen umzusetzen sind, sollte der Beitrittsvertrag nach Auffassung der Kommission als Vorsichtsmaßnahme eine besondere Schutzklausel enthalten. Mit Bulgarien wurde diese Schutzklausel bereits ausgehandelt, die nun auch auf Rumänien ausgedehnt werden soll. Sie würde es der Kommission ermöglichen, dem Rat jederzeit vor dem Inkrafttreten des Beitrittsvertrags zu empfehlen, den vorgesehenen Termin des Beitritts von Bulgarien oder Rumänien um ein Jahr auf Januar 2008 zu verschieben, wenn offensichtlich das ernsthafte Risiko besteht, dass Bulgarien oder Rumänien nicht darauf vorbereitet sein werden, in verschiedenen wichtigen Bereichen den Anforderungen der Mitgliedschaft bis 1. Januar 2007 gerecht zu werden.

    Bis zum Beitritt wird die Union Bulgarien und Rumänien weiterhin bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft im Rahmen der Heranführungsstrategie unterstützen. Dazu gehört umfangreiche finanzielle Unterstützung, damit beide Länder die für die Erfuellung der Beitrittskriterien erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

    2.3. Nach dem Beitritt zur Union

    Der Prozess einer beträchtlichen Verstärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz wird nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Union fortgesetzt werden müssen. Daher schlägt die Kommission vor, eine besondere Übergangsfazilität für den Institutionenaufbau zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang werden bestimmte Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, wie beispielsweise die Verwaltungspartnerschaften (Twinning), weiterhin zum Einsatz kommen.

    Gemäß dem EU-Vertrag werden Bulgarien und Rumänien den Euro nicht unmittelbar nach dem Beitritt übernehmen. Auch im Hinblick auf die Anwendung des Schengen-Besitzstands wird die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen erst eine gewisse Zeit nach dem Beitritt erfolgen. Hierüber wird für jeden neuen Mitgliedstaat separat entschieden, sofern die Anforderungen des Schengen-Besitzstands erfuellt werden.

    Bulgarien und Rumänien werden den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beantragen müssen. Ihr Beitritt zum EWR sollte zeitgleich mit dem Beitritt zur EU erfolgen. Auch andere internationale Übereinkommen werden aufgrund der Erweiterung angepasst werden müssen, sobald der Beitrittsvertrag unterzeichnet ist.

    2.4. Schlussfolgerungen

    Aus den diesjährigen Regelmäßigen Berichten geht hervor, dass Bulgarien und Rumänien weitere Fortschritte bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien erzielt haben. Bulgarien und Rumänien erfuellen die politischen Kriterien. Angesichts der Fortschritte der beiden Länder und ihrer Leistungen bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung ihrer laufenden Vorbereitungen geht die Kommission davon aus, dass sie bis 1. Januar 2007 die wirtschaftlichen Kriterien und die Kriterien des Besitzstands erfuellen und für die Mitgliedschaft bereit sein werden.

    Die Kommission wird alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, damit das Ziel des Europäischen Rates, die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien nach Maßgabe ihrer Leistungen 2004 erfolgreich abzuschließen, erreicht und der Beitrittsvertrag möglichst frühzeitig im Jahr 2005 unterzeichnet werden kann.

    3. Kroatien

    3.1. Heranführungsstrategie

    Im Juni 2004 beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung in Brüssel, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes erhält, mit dem Anfang 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollen. Er ersuchte die Kommission, eine Heranführungsstrategie für Kroatien auszuarbeiten. Nach Auffassung der Kommission sollte Kroatien in die vom Europäischen Rat in Luxemburg im Dezember 1997 beschlossene intensivierte Heranführungsstrategie einbezogen werden. Die Elemente dieser Strategie werden im Folgenden erläutert.

    2005 wird Kroatien erstmals in das Überprüfungsverfahren einbezogen, bei dem die Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zur Mitgliedschaft bewertet werden. Dies bedeutet, dass die Kommission ab Herbst 2005 Regelmäßige Berichte über Kroatien vorlegen wird. Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses hat die Kommission bereits eine Europäische Partnerschaft vorgeschlagen, die auf den Ergebnissen der Stellungnahme zum Beitrittsantrag Kroatiens beruht. Dieses Dokument wird die Richtschnur für die Beitrittsvorbereitungen Kroatiens bilden.

    Als Bewerberland sollte Kroatien über alle drei Finanzierungsinstrumente der Heranführungsstrategie gefördert werden, d.h. über PHARE im Bereich Institutionenaufbau und wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, über ISPA im Umwelt- und Verkehrsbereich und über SAPARD im Bereich ländliche Entwicklung. Die Kommission wird Änderungsvorschläge zu den Verordnungen über diese drei Heranführungsinstrumente erarbeiten, um Kroatien ab 1. Januar 2005 in den Anwendungsbereich dieser Verordnungen einzubeziehen. Ausgehend von dem Bedarf, der einer angemessenen Beitrittsvorbereitung entspricht, schlägt die Kommission vor, dass für Kroatien 2005 Mittel in Höhe von 105 Mio. EUR (80 Mio. EUR für PHARE und 25 Mio. EUR für ISPA) und 2006 in Höhe von 140 Mio. EUR (80 Mio. EUR für PHARE, 35 Mio. EUR für ISPA und 25 Mio. EUR für SAPARD) bereitgestellt werden. Diese Mittel werden im Rahmen der Heranführungshilfe aus Haushaltstitel 7 der derzeitigen Finanziellen Vorausschau finanziert. Die Kommission hat dem Rat die Einrichtung eines neuen Heranführungsinstruments vorgeschlagen, das auf den bisherigen Instrumenten PHARE, ISPA und SAPARD aufbaut und aus dem Kroatien ab 2007 gefördert werden würde. Über die Höhe der Mittel, die Kroatien ab 2007 zur Verfügung gestellt werden, wird im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau entschieden.

    Das im Oktober 2001 mit Kroatien unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) wurde mittlerweile ratifiziert. Im März 2002 trat ein Interimsabkommen in Kraft, das es ermöglicht, zwischenzeitlich die handelsbezogenen Bestimmungen des SAA umzusetzen. Ein Stabilitäts- und Assoziationsrat sowie ein Stabilitäts- und Assoziationsausschuss und Unterausschüsse werden eingerichtet. Die Kommission schlägt vor, dass die im Rahmen des SAA geschaffenen Strukturen nicht nur zur Behandlung von Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abkommens genutzt werden, sondern auch als Forum für die Erläuterung des Besitzstandes und die Überprüfung der Fortschritte Kroatiens bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand dienen, wobei die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen den Maßstab bilden.

    Das Rahmenabkommen über die Beteiligung Kroatiens an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft dürfte nach seiner Ratifikation durch die EU-Organe und Kroatien im ersten Halbjahr 2005 in Kraft treten. Der von Kroatien zu den einzelnen Programmen zu leistende Beitrag kann teilweise aus PHARE-Mitteln finanziert werden.

    Die Kommission ist der Auffassung, dass zusätzlich zu den oben genannten Elementen einer intensivierten Heranführungsstrategie auch der verstärkte politische Dialog mit Kroatien fortgesetzt werden sollte, damit die in der Stellungnahme hervorgehobenen Punkte angegangen werden können. Dazu gehören unter anderem die folgenden Themen: Beziehungen zum Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), Minderheitenrechte, Rückkehr von Flüchtlingen, Reform des Justizwesens, regionale Zusammenarbeit und Bekämpfung der Korruption. Vor allem muss Kroatien weiterhin maßgeblich zur regionalen Zusammenarbeit im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanstaaten beitragen. Die Kommission wird diese Themen in ihren regelmäßigen Sitzungen mit den kroatischen Behörden genau verfolgen und den Rat fortlaufend unterrichten.

    3.2. Der Verhandlungsrahmen

    Der Europäische Rat entschied auf seiner Brüsseler Tagung im Juni 2004 Folgendes: ,Vor Beginn der Verhandlungen wird der Rat einen allgemeinen Verhandlungsrahmen vereinbaren, in den die in dem fünften Erweiterungsprozess gesammelten Erfahrungen in vollem Umfang eingehen werden." Die Kommission schlägt vor, dass bei diesem Rahmen von den folgenden Grundsätzen ausgegangen werden sollte:

    * Die Verhandlungen mit Kroatien sollten an den 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien ausgerichtet sein. Diese Kriterien sind geeignete Instrumente für die Bewertung der Fortschritte des Kandidatenlandes bei der Erfuellung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft und bieten klare Vorgaben für den Reformprozess.

    * Der Fortschritt bei den Verhandlungen wird einzig und allein von der Nachhaltigkeit der politischen Reformen und von dem Ausmaß abhängen, in dem Kroatien seinen Verpflichtungen in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit mit den anderen Ländern des ehemaligen Jugoslawien sowie damit verknüpfte internationale Verpflichtungen - wie etwa in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem ICTY - erfuellt.

    * In Übereinstimmung mit dem Vertrag über die Europäische Union und der Verfassung für Europa, wird die Kommission im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet - Freiheit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit - die Aussetzung der Verhandlungen vorschlagen. Der Rat sollte über eine entsprechende Empfehlung mit qualifizierter Mehrheit beschließen können.

    * Die Verhandlungen werden nach Maßgabe der eigenen Leistungen des Landes geführt. Etwaige Übergangsregelungen sollten zeitlich und vom Anwendungsbereich her begrenzt bleiben und keine bedeutenden Auswirkungen auf Wettbewerb und Funktionieren des Binnenmarkts haben.

    * Unmittelbar nach der förmlichen Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wird die Kommission die förmliche Prüfung des Besitzstandes, das so genannte ,Screening", einleiten, bei dem den kroatischen Behörden der Besitzstand erläutert wird und erste Informationen zu den höchstwahrscheinlich in den Verhandlungen aufzugreifenden Themen gesammelt werden.

    * Sobald das Screening für das betreffende Kapitel abgeschlossen ist, wird die Kommission die Aufnahme der Verhandlungen über das Kapitel vorschlagen, sofern Kroatien ausreichend vorbereitet ist.

    * Maßgeblich für das Verhandlungstempo wird sein, inwieweit Kroatien den Besitzstand ordnungsgemäß übernimmt und umsetzt, wozu auch die wirksame und effiziente Anwendung durch geeignete Strukturen der Verwaltung und der Justiz gehört.

    * Die Kommission wird dem Rat vor Aufnahme der Verhandlungen über ein Kapitel ,Benchmarks" für den vorläufigen Abschluss der Verhandlungen über das betreffende Kapitel vorschlagen. Die ,Benchmarks" könnten sich auf die Angleichung der Rechtsvorschriften oder eine zufrieden stellende Umsetzungsbilanz beziehen. Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere beim Kapitel ,Wettbewerb" als erfolgreich erwiesen.

    * Das Verhandlungstempo wird davon abhängen, inwieweit Kroatien seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfuellt, insbesondere jene Verpflichtungen, zu denen es entsprechende Anforderungen auf Ebene des Besitzstandes gibt, wie beispielsweise im Bereich Wettbewerb. Sämtliche Verpflichtungen dieser Art müssen uneingeschränkt erfuellt worden sein, bevor die Verhandlungen über das Kapitel vorläufig abgeschlossen werden können.

    * Die Kommission wird die Fortschritte Kroatiens auf dem Weg zum Beitritt genau überwachen und dabei sämtliche zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.

    4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission lauten vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen wie folgt:

    (1) Aus den diesjährigen Regelmäßigen Berichten geht hervor, dass Bulgarien und Rumänien im letzten Jahr weitere Fortschritte bei der Erfuellung der Beitrittskriterien erzielt haben.

    (2) Bulgarien und Rumänien erfuellen die politischen Kriterien. Angesichts der Fortschritte dieser Länder und ihrer Leistungen bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung ihrer laufenden Vorbereitungen geht die Kommission davon aus, dass sie bis Januar 2007 die wirtschaftlichen Kriterien und die Kriterien des Besitzstands erfuellen und für die Mitgliedschaft bereit sein werden.

    Die Kommission wird alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, damit das Ziel des Europäischen Rates, die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien nach Maßgabe ihrer Leistungen 2004 erfolgreich abzuschließen, erreicht und der Beitrittsvertrag möglichst frühzeitig im Jahr 2005 unterzeichnet werden kann.

    (3) Die Regelmäßigen Berichte nennen verschiedene Bereiche, in denen weiterer Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Erfuellung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und der Übernahme, Umsetzung und Anwendung des Besitzstands besteht. Hier bedarf es eines entschlossenen Handelns, um die festgestellten Defizite bis zum Beitritt zu beheben. Zur Analyse der Fortschritte und zur Förderung einer erfolgreichen Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird die Kommission ein verstärktes Monitoring vornehmen und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten. Ab November 2005 wird die Kommission jedes Jahr umfassende Monitoring-Berichte für den Rat und das Parlament erstellen. Nach Auffassung der Kommission muss in den Beitrittsvertrag eine besondere Schutzklausel aufgenommen werden, die es der Kommission ermöglichen würde, dem Rat zu empfehlen, den vorgesehenen Termin des Beitritts von Bulgarien oder Rumänien um ein Jahr auf Januar 2008 zu verschieben, wenn offensichtlich das ernsthafte Risiko besteht, dass Bulgarien oder Rumänien nicht darauf vorbereitet sein werden, in verschiedenen wichtigen Bereichen den Anforderungen der Mitgliedschaft bis 1. Januar 2007 gerecht zu werden.

    (4) Die Kommission empfiehlt, wie oben dargelegt, Kroatien in die vom Europäischen Rat in Luxemburg im Dezember 1997 beschlossene intensivierte Heranführungsstrategie einzubeziehen.

    (5) Die Kommission erinnert daran, dass der Europäische Rat entschieden hat, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Anfang 2005 aufzunehmen. Sie schlägt vor, dass der Verhandlungsrahmen für Kroatien auf den in diesem Strategiepapier dargelegten Grundsätzen aufbaut und im Hinblick darauf fertig gestellt wird.

    Anhang:

    Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien und Rumänien

    Bulgarien

    Seit die Kommission in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss kam, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfuellte, hat das Land weitere Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Dies hat sich im vergangenen Jahr bestätigt. Bulgarien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien.

    Die Reform der öffentlichen Verwaltung machte mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst greifbare Fortschritte. Die spezifischen Strukturen für die Koordination der europäischen Integration funktionieren nach wie vor gut, und vergleichbare Fortschritte sind in der gesamten öffentlichen Verwaltung nötig, wenn Bulgarien bis zum Beitritt einen qualifizierten und leistungsfähigen öffentlichen Dienst aufbauen will. Außerdem sollte die Koordination zwischen den einzelnen Institutionen verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Rahmenvorschriften für die lokale und regionale Verwaltung geschenkt werden, die bei der Anwendung des Besitzstands eine wichtige Rolle spielen wird.

    Auf der Grundlage wichtiger Reformen des Justizsystems in den letzten Jahren waren bei der Einstellung und Benennung von Richtern positive Entwicklungen zu beobachten. Bestimmte wichtige Teile der Justizreform müssen immer noch verabschiedet werden. Die Komplexität und die Leistungsfähigkeit der strafrechtlichen Strukturen, vor allem in der Phase vor Beginn eines Gerichtsverfahrens, geben Anlass zur Sorge. Es werden erhebliche Anstrengungen nötig sein, um Bulgariens Kapazitäten zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und der Korruption auszubauen, was zusätzliche Reformen der Justiz und der Polizei erfordert.

    Bulgarien hat mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption ergriffen, die aber weiterhin ein Problem darstellt. Erneute Anstrengungen sind notwendig, darunter auch Maßnahmen gegen die Korruption auf hoher Ebene.

    Bulgarien achtet die Menschenrechte und die Grundfreiheiten. Ihre praktische Durchsetzung sollte in bestimmten Bereichen verbessert werden. Es wurden umfassende Antidiskriminierungsvorschriften erlassen, aber die gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Behörde wurde noch nicht geschaffen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist gesetzlich verankert. Die Rechtsvorschriften in Bezug auf üble Nachrede und Diffamierung durch Journalisten müssen allerdings noch geändert werden. Die Bemühungen zur Verbesserung der inadäquaten Haftbedingungen in manchen Gefängnissen und zur Beseitigung von Misshandlungen während der Haft müssen fortgesetzt werden. Der Menschenhandel ist ein ernstes Problem, gegen das vorgegangen werden muss. Ein neues Gesetz zur öffentlichen Gesundheit dürfte die meisten Aspekte der Heimunterbringung geistig Behinderter berücksichtigen. Die Strukturen der Kinderfürsorge und ihre Koordination mit den zuständigen Ministerien müssen verstärkt werden.

    In den vergangenen Jahren hat Bulgarien sich bemüht, einen Rahmen für die Bewältigung der Probleme von Minderheiten zu finden, aber in der Praxis hat sich wenig geändert. Es werden anhaltende Anstrengungen und angemessene finanzielle Mittel erforderlich sein, um die guten Absichten in die Tat umzusetzen und vor allem die Vorurteile gegen die Roma abzubauen.

    Bereits in der Stellungnahme der Kommission von 1997 wurden die großen Reformanstrengungen gewürdigt, die Bulgarien bis dahin zur Transformation seiner Wirtschaft unternommen hatte. Seitdem haben sich die Wirtschaftsstruktur und die wirtschaftliche Leistung deutlich verbessert. Kurz nach der Stellungnahme wurde gesamtwirtschaftliche Stabilität erreicht, und in der gesamten Zeit wurden tief greifende Wirtschaftsreformen durchgeführt, wobei die bulgarische Regierung dem Ziel verpflichtet blieb, die wirtschaftlichen Kriterien für den EU-Beitritt zu erfuellen.

    Daher wird der Schluss gezogen, dass Bulgarien eine funktionsfähige Marktwirtschaft ist. Die Fortsetzung seiner derzeitigen Reformbestrebungen dürfte Bulgarien in die Lage versetzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

    Im Hinblick auf die Erhaltung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und die Vertiefung der Strukturreformen kann mehr getan werden. Das Leistungsbilanzdefizit ist 2003 erheblich gestiegen und könnte bei einem Anhalten dieses Trends weitere politische Maßnahmen rechtfertigen. Die Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit, vor allem die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie die rechtlichen Verfahren, sollten weiter verbessert werden, um Bulgarien als Investitionsstandort attraktiver zu machen. Trotz beträchtlicher Erfolge ist die Privatisierung noch immer nicht abgeschlossen. Während der rechtliche Rahmen weitgehend vorhanden ist, muss die eigentliche Umstrukturierung und Liberalisierung der netzgebundenen Industrien weiter vorangetrieben werden, um den Wettbewerb zu fördern und die Effizienz zu steigern. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit sollte durch eine Lockerung starrer arbeitsrechtlicher Vorschriften unterstützt werden.

    Seit der Stellungnahme hat Bulgarien bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands gute Fortschritte erzielt, und in jüngster Zeit konnte es auch Fortschritte beim schrittweisen Aufbau der zur Anwendung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazität verbuchen.

    Im vergangenen Jahr machte Bulgarien bei den meisten Besitzstandskapiteln weitere Fortschritte und wird aller Voraussicht nach die notwendige Umsetzung des Besitzstands vor dem geplanten Beitrittstermin abschließen, wenn es weiter mit unvermindertem Tempo vorankommt.

    Insgesamt hat Bulgarien jetzt in der überwiegenden Mehrheit der Bereiche einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Es ist außerdem auf gutem Wege, in einer beträchtlichen Anzahl von Bereichen die zur Durchführung des Besitzstands notwendige Verwaltungskapazität zu entwickeln. Bulgarien hat die meisten notwendigen institutionellen Strukturen geschaffen. Allerdings sind in einigen Bereichen noch zusätzliche Anstrengungen und Ressourcen notwendig, um die Kapazität dieser Institutionen auszubauen und ihre wirksamen Funktionen zu gewährleisten. Um die noch bestehenden Lücken zu schließen, ist es von besonderer Bedeutung, dass die in diesen Bereichen bereits beschlossenen Strategien und Aktionspläne zur Stärkung der Verwaltungskapazität vollständig und rechtzeitig durchgeführt werden.

    In Bezug auf den Binnenmarkt hat Bulgarien in den meisten Bereichen des Kapitels freier Warenverkehr bei der Umsetzung des Besitzstands und der Entwicklung der Verwaltungskapazität weitere Fortschritte gemacht. Die Verwaltungskapazitäten zur Durchführung des Besitzstands für gewerbliche Produkte sowie für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit müssen jedoch noch weiter verstärkt werden. In die Rechtsvorschriften für die nicht harmonisierten Bereiche müssen noch Klauseln über die gegenseitige Anerkennung aufgenommen werden. Die Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen muss abgeschlossen werden. Was die Freizügigkeit angeht, so wurden bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise Fortschritte erzielt, doch müssen die Rahmenvorschriften für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme noch weiter verbessert werden. Im Bereich der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs sind weitere Anstrengungen nötig, um die trotz einiger Korrekturmaßnahmen noch bestehenden Beschränkungen und diskriminierenden Maßnahmen gegenüber Ausländern restlos abzuschaffen. Was die Finanzdienstleistungen angeht, so sind große Teile des Versicherungsbesitzstands noch nicht umgesetzt. Im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr muss Bulgarien noch bestimmte Rechtsvorschriften in Bezug auf Kapitalverkehr und Zahlungssysteme erlassen. Die Anstrengungen zur Verbesserung des Rahmens für die Geldwäschebekämpfung sollten fortgesetzt werden.

    Was das Gesellschaftsrecht angeht, so sollten sich die Anstrengungen jetzt auf die wirksame Durchsetzung der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum konzentrieren, insbesondere durch verstärkte Grenzkontrollen und eine bessere Koordination zwischen den Vollzugsorganen. Den Rechtsrahmen für die Wettbewerbspolitik hat Bulgarien verbessert und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich weiter ausgebaut. Anhaltende Anstrengungen sind nötig, um die Qualität der Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiter zu verbessern.

    Im Landwirtschaftsbereich hat Bulgarien weiterhin gute Fortschritte im Umsetzungsprozess erzielt. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter verstärkt. Erheblicher Handlungsbedarf besteht jedoch noch im Veterinärsektor und in Bezug auf die Schaffung einer Zahlstelle und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Die Übernahme des Fischereibesitzstands verlief plangemäß. Die administrativen und technischen Inspektions- und Kontrollkapazitäten müssen jedoch noch weiter verstärkt werden.

    Im Verkehrsbereich hat Bulgarien bei der Umsetzung des Besitzstands in den meisten Bereichen kontinuierlich Fortschritte erzielt, aber die Verwaltungskapazität muss noch weiter ausgebaut werden. Zusätzliche Anstrengungen sind nötig, um die Rechtsvorschriften für die Binnenschifffahrt anzupassen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass die Sicherheit im Seeverkehr verbessert wird und die Kapazitäten und Strukturen für die Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrolle verstärkt werden.

    Die bulgarischen Rechtsvorschriften im Bereich der indirekten Steuern sind weitgehend dem Besitzstand angeglichen, insbesondere auf dem Gebiet der MwSt. Vorangetrieben werden muss die Umsetzung noch im Bereich der Verbrauchsteuern und der direkten Steuern. Speziell im Hinblick auf die IT-Systeme (Interkonnektivität mit den EU-Systemen) sind weitere Bemühungen erforderlich.

    Im Bereich Soziales und Beschäftigung wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt. Um die wirksame Durchführung des übernommenen Besitzstands insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit am Arbeitsplatz, öffentliche Gesundheit, Bekämpfung von Diskriminierungen sowie Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten, sind weitere Anstrengungen nötig. Die Verwaltungskapazität muss gestärkt werden, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung und Durchführung des ESF.

    Im Energiebereich macht Bulgarien gute Fortschritte bei der Rechtsangleichung und der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt. Die Umstrukturierung und Privatisierung des Energiesektors kommt gut voran, es sind jedoch noch besondere Anstrengungen nötig, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Verwendung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. Bulgarien sollte sich weiterhin bemühen, seine Verpflichtungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit einzuhalten, vor allem, was die Stilllegung bestimmter Blöcke des Kernkraftwerks Koslodui angeht, und ein hohes Sicherheitsniveau in seinen kerntechnischen Anlagen zu gewährleisten.

    Obwohl im Telekommunikationssektor ein angemessener Grad der Rechtsangleichung erreicht wurde, muss Bulgarien noch weitere Durchführungsvorschriften erlassen und die Regulierungsbehörde stärken.

    Auf dem Gebiet der Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente ist Bulgarien vor allem bei der Schaffung des Rechtsrahmens und der Benennung der institutionellen Strukturen vorangekommen. Erhebliche Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich, um die Verwaltungskapazität in den Schlüsselministerien und die Leistungsfähigkeit anderer wichtiger Behörden, wie der zwischengeschalteten Stellen und anderer beteiligter Akteure auf regionaler und zentraler Ebene zu verbessern. Eine weitere Priorität ist die Schaffung wirksamer integrierter Begleitungs- und Bewertungssysteme sowie die weitere Verbesserung der Finanzverwaltungs- und -kontrollsysteme. Auch der Einhaltung des ehrgeizigen Zeitplans für die Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans und der umfassenden Beteiligung der jeweiligen Partnerorganisationen ist Aufmerksamkeit zu widmen.

    Im Umweltbereich hat Bulgarien einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht und die erforderlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen. Die Durchführungsstrukturen vor allem auf regionaler und lokaler Ebene müssen jedoch weiter verstärkt und angemessene Finanzmittel für öffentliche und private Investitionen bereitgestellt werden.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurde bei den sicherheitsrelevanten Maßnahmen ein angemessener Grad der Rechtsangleichung erreicht. Besonders wichtig ist es jetzt, dass die Rechtsangleichung bei den nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen vorankommt, und Bulgarien sollte sicherstellen, dass die vorhandenen Verwaltungsstrukturen die Rechtsvorschriften wirksam durchsetzen und ihre Marktüberwachungsaufgaben wahrnehmen.

    Im Bereich Justiz und Inneres waren bei der Verwaltung der künftigen Außengrenzen weitere gute Fortschritte zu beobachten. Die Kapazität von Justiz und Vollzugsbehörden müssen jedoch beträchtlich ausgebaut und die Kapazitäten zur Strategieentwicklung deutlich verbessert werden, um organisierte Kriminalität und Korruption besser bekämpfen zu können. Bulgarien muss seine Bemühungen beschleunigen und für grundlegende Reformen von Polizei und Justiz, einschließlich der Reform der vorgerichtlichen Phase und der Durchführung von Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung, adäquate Mittel bereitstellen. Wenn die wichtigsten Strategien und Aktionspläne für den Bereich Justiz und Inneres vollständig und rechtzeitig durchgeführt werden und die geplanten Änderungen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Strafprozessordnung, Rechtshilfe, Asyl, Mediationsverfahren und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Kraft treten, dürfte es möglich sein, die in diesem Kapitel behandelten Punkte zu bewältigen.

    Im Zollbereich hat Bulgarien einen hohen Grad der Rechtsangleichung erreicht und die Verwaltungskapazität verbessert. Im IT-Bereich und bei der Zollerhebung sowie den Kontrollen sollten weitere Fortschritte erzielt werden.

    Die Finanzkontrolle in Bulgarien wurde weiter verstärkt. Es besteht noch weiterer Handlungsbedarf, um den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten und den Euro vor Fälschung zu schützen. Außerdem muss die Verwaltungskapazität im Hinblick auf die Anwendung wirksamer Finanzkontrollsysteme weiter gestärkt werden.

    Insgesamt gesehen muss die Kapazität der Vollzugs- und Regulierungsbehörden, die durch die wirksame Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands innerhalb des Binnenmarkts für gleiche Ausgangsbedingungen sorgen, weiter ausgebaut werden. Das Justizsystem und die Verwaltungsstrukturen in bestimmten Bereichen, darunter insbesondere das öffentliche Auftragswesen, die Wettbewerbspolitik und der Bereich Justiz und Inneres, müssen weiter gestärkt werden. Bulgarien sollte seine Anstrengungen intensivieren und mehr Finanzmittel für Investitionen bereitstellen, die für die Anwendung des Besitzstands in den Bereichen Landwirtschaft (vor allem im Veterinärbereich), Verkehr und Umwelt erforderlich sind. Die Anstrengungen zum Aufbau der für eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung der EU-Mittel und vor allem der Strukturfonds notwendigen Verwaltungskapazität müssen fortgesetzt werden.

    In den Beitrittsverhandlungen wurden alle 31 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wird von einem Beitritt im Jahre 2007 ausgegangen. Diese Verpflichtungen werden von Bulgarien im Allgemeinen erfuellt, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

    Angesichts der seit der Stellungnahme der Kommission erzielten Fortschritte, des bis jetzt erreichten Grads der Rechtsangleichung und der inzwischen aufgebauten Verwaltungskapazität sowie der bisherigen Erfolge bei der Erfuellung der Verpflichtungen, die Bulgarien in den Verhandlungen eingegangen ist, und unter Berücksichtigung der noch laufenden Vorbereitungen, geht die Kommission davon aus, dass Bulgarien seinen Pflichten als Mitglied innerhalb des geplanten Zeitrahmens nachkommen wird. In der Zeit bis zum Beitritt muss Bulgarien seine Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist, fortsetzen.

    Rumänien

    Seit die Kommission in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss kam, dass Rumänien die politischen Kriterien erfuellt, hat das Land weitere Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Diese Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr beschleunigt. Rumänien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien.

    Die notwendigen Maßnahmen zur Reform von Verwaltung und Justiz machten Fortschritte. Im Mai 2004 wurde eine Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung eingeleitet, die die Reform des öffentlichen Dienstes, Dezentralisierung und Dekonzentration sowie die Koordinierung der Politiken betrifft. Die Reform des öffentlichen Dienstes ist gut angelaufen. Die Schaffung der Ministerpräsidentenkanzlei dürfte dazu beitragen, die strategische Koordinierung und die Kohärenz zu verbessern. Notverordnungen dürfen von nun an nur noch unter ,außergewöhnlichen Umständen" verwendet werden, was aber bisher noch nicht dazu geführt hat, dass sie seltener verwendet werden. Die Gesetze über den Zugang zu Informationen und über die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses sollten noch vollständig durchgeführt werden. Die Verfassungsänderung von Oktober 2003 trug zu einer Straffung des parlamentarischen Prozesses bei, denn beiden Kammern wurde in einer Reihe von unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren die Erstkompetenz erteilt. Die Bemühungen um Verbesserung der Politikgestaltung und des Gesetzgebungsprozesses sollten anhalten. Zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Verwaltungsführung auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken, damit der Besitzstand auf diesen Ebenen ordnungsgemäß angewandt wird.

    Die Abwicklung von Gerichtsverfahren und die Qualität der Urteile müssen verbessert werden. Amtliche Umfragen bestätigen, dass die Exekutive die Möglichkeit hat, das Ergebnis von Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Die organisatorischen und rechtlichen Änderungen im rumänischen Justizsystem dürften jedoch dazu beitragen, seine Unabhängigkeit und Effizienz zu steigern. Ihre Umsetzung in der Praxis ist von vorrangiger Bedeutung.

    Die Korruption ist in Rumänien weiterhin ein ernstes Problem und weit verbreitet. Die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung sind im Allgemeinen gut entwickelt, aber die Fähigkeit zur Eindämmung der Korruption hängt davon ab, dass sie auch wirksam angewandt werden. Zusätzliche Anstrengungen werden insbesondere dazu erforderlich sein, die Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortlichkeit des Amtes der Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Es sollte seine Ressourcen vorrangig dazu einsetzen, gegen Korruption auf hoher Ebene zu ermitteln.

    In Rumänien sind die Menschenrechte und die Grundfreiheiten weiterhin gewahrt, und in mehreren Bereichen wurden Fortschritte erzielt. Die Einführung nationaler Qualitätsnormen für die Kinderfürsorge sowie strenge Regeln für die Adoption durch Ausländer, die mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Einklang zu stehen scheinen, dürften den Schutz der Rechte der Kinder verbessern. Was das Recht auf freie Meinungsäußerung angeht, so hat sich die rechtliche Lage von Journalisten verbessert, aber die wirtschaftliche Lage vieler Medienunternehmen bleibt prekär und weitere Maßnahmen sind erforderlich um die Unabhängigkeit der Medien zu garantieren. Während die Rückgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen so gut wie abgeschlossen ist, ist ein beschleunigtes, transparentes Verfahren notwendig, um die Rückgabe von Gebäuden und religiösem Besitz voranzutreiben. Die Maßnahmen gegen Misshandlungen in öffentlichem Gewahrsam, Menschenhandel und Überbelegung von Gefängnissen sollten fortgesetzt werden.

    Die Roma-Strategie, die ausdrücklich darauf abzielt, Diskriminierungen zu verhindern, wird zwar durchgeführt, hat aber nichts daran geändert, dass die Roma-Minderheit de facto immer noch häufig diskriminiert wird. Die Förderung eines ganzheitlichen, diskriminierungsfreien Bildungskonzepts ist eine positive Entwicklung. Die gleiche ermutigende Entwicklung war im Bereich der Gesundheitsfürsorge und der Beschäftigung zu beobachten.

    Bereits in der Stellungnahme der Kommission von 1997 wurden die großen Reformanstrengungen gewürdigt, die Rumänien bis dahin zur Transformation seiner Wirtschaft unternommen hatte. Seitdem haben sich die Wirtschaftsstruktur und die wirtschaftliche Leistung deutlich verbessert. Gesamtwirtschaftliche Stabilität wurde erreicht, und es wurden tief greifende Wirtschaftsreformen durchgeführt, wobei die rumänische Regierung dem Ziel verpflichtet blieb, die wirtschaftlichen Kriterien für den EU-Beitritt zu erfuellen.

    Daher wird der Schluss gezogen, dass Rumänien das Kriterium der funktionsfähigen Marktwirtschaft erfuellt. Die kraftvolle Durchführung seines Strukturreformprogramms sollte Rumänien in die Lage versetzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

    Im Hinblick auf die Erhaltung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und die Vertiefung der Strukturreformen kann mehr getan werden. Priorität haben sollten hierbei eine unverminderte Inflationsbekämpfung und eine langfristig tragfähige außenwirtschaftliche Position durch Beibehaltung eines angemessenen Policy-Mix und eine weitere Rückführung des Defizits des staatlichen Sektors. Um dies zu erreichen, muss die Finanzdisziplin deutlich verbessert und die Anhebung der Energiepreise auf ein kostendeckendes Niveau fortgesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist es überdies, dass sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der öffentlichen Unternehmen verbessert. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen muss durch Fortschritte bei der Reform der Ausgabenpolitik und eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften beschleunigt werden. Der Privatisierungsprozess sollte abgeschlossen werden, nach der Privatisierung aufgetretene Streitigkeiten beigelegt und nicht lebensfähige Unternehmen aktiver abgewickelt werden. In Schlüsselsektoren wie Energie, Bergbau und Verkehr sollten unverminderte Umstrukturierungsbemühungen Hand in Hand gehen mit einem stärkeren Engagement für die Privatisierung. Die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und der Justiz muss erheblich verbessert werden. Hierzu gehört auch eine einheitliche und vorhersehbare Anwendung der Rechtsvorschriften als Voraussetzung für ein günstiges Unternehmensumfeld mit gleichen Ausgangsbedingungen für alle.

    Seit der Stellungnahme hat Rumänien bei der Übernahme des Besitzstands gute Fortschritte erzielt. In jüngerer Zeit ist es auch beim schrittweisen Aufbau der für die Umsetzung und konkrete Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorangekommen.

    Im vergangenen Jahr konnte Rumänien in den allermeisten Kapiteln des Besitzstands weitere Fortschritte verbuchen und wird aller Voraussicht nach die notwendige Übernahme des Besitzstands vor dem geplanten Beitrittstermin abschließen, wenn es sein gegenwärtiges Tempo beibehält.

    Insgesamt hat die Angleichung an den Besitzstand in der großen Mehrheit der Bereiche einen annehmbaren Stand erreicht. Die Verwaltungskapazität wurde in den meisten Bereichen ausgebaut. Dennoch besteht weiterer Verbesserungsbedarf, da noch nicht alle erforderlichen Institutionen vorhanden sind. Zur Behebung der noch bestehenden Defizite sollte der vollständigen und rechtzeitigen Durchführung der in diesen Bereichen bereits angenommenen Strategien und Aktionspläne zur Stärkung der Verwaltungskapazität die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    Im Bereich des Binnenmarktes hat Rumänien durch die Übernahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr weitere Fortschritte erzielt. Die EU-Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen sind jedoch zum Teil noch nicht übernommen worden. Auch sollten Vorgehensweisen eingestellt werden, die Zweifel an der Entschlossenheit Rumäniens aufkommen lassen, sich an offene und transparente Vorschriften für das Beschaffungswesen zu halten. Im Bereich der Freizügigkeit und besonders in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist die Rechtsangleichung weiter vorangekommen. Auf dem Gebiet der Bürgerrechte ist die Übernahme des Besitzstands noch nicht abgeschlossen. Allgemein sollten Verwaltungskapazität und Schulungsmaßnahmen ausgebaut werden. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, hat Rumänien vor allem in Bezug auf die Finanzdienstleistungen bedeutende Fortschritte vorzuweisen. Das Land muss weiterhin darauf achten, dass erkannte Hindernisse für die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit beseitigt werden und sich der Versicherungs- und der Wertpapiermarkt weiterentwickelt. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs hat sich die positive Entwicklung bei der Rechtsangleichung fortgesetzt. Noch bestehende Beschränkungen für den Kapital- und Zahlungsverkehr müssen beseitigt und der Gesetzesvollzug durch das Nationale Amt für die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden.

    Rumänien ist bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich des Gesellschaftsrechts und des Schutzes der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum weiter vorangekommen. Der Gesetzesvollzug hat damit jedoch nicht Schritt gehalten. Was Rechnungslegung und Rechnungsführung angeht, ist die Rechtsangleichung noch unvollständig. Die rumänischen Wettbewerbsvorschriften stehen weitgehend mit den Kartellvorschriften der EU in Einklang, und zurzeit werden Vorschläge ausgearbeitet, um auch die Bestimmungen über staatliche Beihilfen dem Besitzstand anzugleichen. Der Gesetzesvollzug durch die rumänische Wettbewerbsbehörde ist in Bezug auf staatliche Beihilfen noch sehr verbesserungsbedürftig. Die jüngsten Anstrengungen in dieser Hinsicht sind zu verstärken. Rumänien muss außerdem gewährleisten, dass Umstrukturierungsbeihilfen an Stahlunternehmen mit dem Europa-Abkommen vereinbar sind.

    Rumänien hat bei der weiteren Übernahme des Besitzstands in den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz bedeutende Fortschritte erzielt und die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung verbessert. Insgesamt sollten jedoch die Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten weiter ausgebaut werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Stärkung der SAPARD-Stelle und der Schaffung der Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Funktionieren des InVeKoS gelten. Für Verarbeitungsbetriebe, die die Veterinärbestimmungen nicht erfuellen, sind unverzüglich Modernisierungspläne aufzustellen. Im Fischereisektor sind kontinuierliche Fortschritte bei der Angleichung und beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten zu verzeichnen. Allerdings sind noch nachhaltige Anstrengungen nötig, um die Fischereiaufsicht mit genügend Personal und geeigneter Kontrollausrüstung auszustatten. Darüber hinaus sollte eine Fischereidatenbank eingerichtet werden.

    Rumänien ist bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich Verkehr und dem Aufbau von Verwaltungsstrukturen für den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr weiter vorangekommen. In Bezug auf den Seeverkehr ist die Angleichung relativ weit. Der technische Zustand der Binnenschifffahrtsflotte sollte verbessert werden.

    Bei der Rechtsangleichung im Steuerbereich wurden gewisse Fortschritte erzielt. Rumänien sollte nun dem Abschluss der Angleichung und dem Ausbau der Verwaltungskapazität besondere Aufmerksamkeit widmen. Auf dem Gebiet Soziales und Beschäftigung wurde die Übernahme des Besitzstands fortgesetzt. Handlungsbedarf besteht noch zum Abschluss der Angleichung im Bereich Arbeitsrecht und zur Stärkung des Arbeitsaufsichtsamts, damit der Besitzstand im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz korrekt umgesetzt werden kann. Rumänien muss den sozialen Dialog fördern und den deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegenden Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessern. Dem Ausbau der Kapazität zur Verwaltung des Europäischen Sozialfonds sollte Vorrang eingeräumt werden. Im Energiebereich ist es erforderlich, die rechtlichen Fortschritte in vollem Umfang in die Praxis umzusetzen und die Verwaltungskapazität auszubauen, besonders in Bezug auf die Strukturen des Energiebinnenmarktes. Auch muss die Umstrukturierung der Energiemärkte abgeschlossen werden.

    Auf dem Gebiet der Industriepolitik hat Rumänien stetige Fortschritte erzielt. Die größte Herausforderung besteht nun jedoch in der Umsetzung der Politik, da strukturelle Schwächen die Kapazitäten für die Durchsetzung begrenzen. In Bezug auf den Privatisierungsprozess sollte volle Transparenz gewährleistet werden. Die positive Entwicklung im Bereich der Telekommunikation wurde mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der Vollendung der Übernahme des Besitzstands fortgesetzt.

    Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente betrifft, wurden bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturpolitik mit der Benennung der Verwaltungsbehörden und der Zahlstellen und der Festlegung ihrer Aufgaben sowie mit der Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für 2004-2006 Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die Verwaltungskapazitäten auf das erforderliche Niveau zu bringen, damit Rumänien von den strukturpolitischen Instrumenten in vollem Umfang profitieren kann. Im Umweltbereich hat Rumänien auf den meisten Gebieten einen guten Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht, doch ist die Umsetzung häufig in Verzug. Bei der weiteren Übernahme des Besitzstands sollte der Schwerpunkt auf der Vollendung der Angleichung liegen. Dies betrifft unter anderem die Bereiche horizontale Rechtsvorschriften, Luftqualität, Abfallwirtschaft, Wasserqualität und Naturschutz. Die Umsetzung des übernommenen Besitzstands ist nach wie vor eine der großen Herausforderungen, weshalb die diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Umweltbehörden auf allen Ebenen ausreichende Ressourcen erhalten, um dem steigenden Bedarf an Personaleinstellungen, Fortbildung und Ausrüstung gerecht werden zu können. Weitere Schwerpunkte der Behörden müssen die strategische Planung, angemessene Investitionen und die Aufstellung von Finanzierungsplänen für den Umweltbereich sein.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz ist die Rechtsangleichung planmäßig vorangekommen. Rumänien hat beim Ausbau der Verwaltungskapazität und der Verbesserung der allgemeinen Zusammenarbeit zur Marktüberwachung gute Fortschritte erzielt. Die Bemühungen sollten fortgesetzt und die Verbraucherschutzbewegung gestärkt werden.

    Im Bereich Justiz und Inneres wurden in vielerlei Hinsicht Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht, insbesondere in Bezug auf Migration, Asyl und justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Jedoch sollten die Kapazitäten für die Umsetzung der Rechtsvorschriften in fast allen Bereichen ebenso wie die behördenübergreifende Zusammenarbeit deutlich verbessert werden. In vielen am Rechtsvollzug beteiligten Behörden und Einrichtungen herrscht Personalmangel. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten erforderlich. Zudem ist die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung sollten die Umsetzungskapazitäten ebenfalls deutlich verstärkt und die geltenden Bestimmungen rigoros angewandt werden. Rumänien sollte seine Pläne umsetzen, um die genannten Probleme in vollem Umfang anzugehen. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der Verwaltungskapazität in den einschlägigen Institutionen, die effektive Reform des Justizwesens, die Einstellung und Schulung des erforderlichen Personals und die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

    Im Bereich des Zolls wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt und die Rechtsangleichung ist noch abzuschließen. Die interne Koordinierung wurde verbessert. Alle Zölle und Abgaben mit gleicher Wirkung müssen bei der Aus- und Einfuhr aus der bzw. in die Gemeinschaft abgeschafft werden. Rumänien hat seine Anstrengungen im Bereich der Finanzkontrolle fortgesetzt. Jedoch sollte der Rechtsrahmen für die externe Rechnungsprüfung und den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vervollständigt werden. Die für ein effizientes Funktionieren der Finanzkontrollsysteme erforderlichen Verwaltungskapazitäten sollten gestärkt werden.

    In einer Reihe wichtiger Bereiche sollten die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung für die Umsetzung und konkrete Anwendung der neuen Rechtsvorschriften insgesamt verbessert werden. Rumänien geht diese Frage nun durch eine umfassende Reform seiner öffentlichen Verwaltung an. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der finanziellen Hilfe der EU. Darüber hinaus besteht in verschiedenen Bereichen (vor allem Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Umwelt, Justiz und Inneres, Zoll und Finanzkontrolle) weiterer Handlungsbedarf.

    In den Beitrittsverhandlungen wurden 27 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Rumänien erfuellt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

    Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte, des bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung, der inzwischen aufgebauten Verwaltungskapazität und der bisherigen Leistungen bei der Erfuellung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung der noch laufenden Vorbereitungen geht die Kommission davon aus, dass Rumänien seinen aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gemäß dem vorgesehenen Zeitplan nachkommen wird. In der Zeit bis zum Beitritt muss Rumänien seine Vorbereitungen im Einklang mit den in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen fortsetzen.

    Top