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Document 52004DC0152

Bericht der Kommission - Zwischenbericht über die Durchführung der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci (2000-2006)

/* KOM/2004/0152 endg. */

52004DC0152

Bericht der Kommission - Zwischenbericht über die Durchführung der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci (2000-2006) /* KOM/2004/0152 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Zwischenbericht über die Durchführung der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci (2000-2006)

1. Einleitung

Der Beschluss des Rates Nr. 1999/382/EG vom 26. April 1999 [1] regelt die zweite Phase (2000-2006) des Programms zur Durchführung einer gemeinschaftlichen Berufbildungspolitik ,Leonardo da Vinci". In Artikel 13 dieses Beschlusses wird die Kommission aufgefordert, bis zum 30. Juni 2004 einen Zwischenbericht über die Durchführung des Programms zu unterbreiten.

[1] ABl. L 146 vom 11.6.1999, S. 33.

Anliegen dieser Mitteilung ist es,

- ein besseres Verständnis dafür zu vermitteln, was im Zeitraum 2000-2003 erreicht wurde, wie dies geschehen ist und inwieweit die ursprünglichen Ziele verwirklicht werden;

- Methoden festzulegen, mit denen sich die Programmumsetzung im Zeitraum 2004-2006 verbessern lässt;

- einen Beitrag zur Entwicklung des Kommissionsvorschlags für eine neue Generation von Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung zu leisten (2007-2013).

Diese Mitteilung stützt sich vor allem auf drei Gruppen von Ausgangsmaterialien:

- die Berichte und Daten, die innerhalb der Dienststellen der Kommission zur Verfügung stehen

- eine externe Zwischenevaluierung für den Zeitraum 2000-2002, angefertigt von der Firma Barbier Frinault & Associés [2]

[2] Bericht und Zusammenfassung können abgerufen werden unter : http://europa.eu.int/comm/education/ programmes/evaluation/evaluation_en.html

- eine Reihe nationaler Berichte über die Programmdurchführung in den teilnehmenden Ländern [3].

[3] Berichte sind eingegangen aus Österreich, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, Schweden, der Tschechischen Republik, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

2. Die zweite Programmphase von Leonardo da Vinci - Überblick und Hintergrund

Leonardo da Vinci befindet sich derzeit in seiner zweiten Phase (2000-2006), der die Erfahrungen der ersten Phase (1995-1999) zugrunde liegen.

Das Programm steht für die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-/EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen), die Beitrittsländer und die beitrittswilligen Länder zur Teilnahme offen; für die Türkei wird ab 2004 mit der Möglichkeit zur Teilnahme gerechnet.

Das Gesamtanliegen des Programms wird in Artikel 1 des Beschlusses genannt:

,Dieses Programm leistet durch die Entwicklung eines europäischen Raums der Zusammenarbeit in der Bildung und Berufsbildung einen Beitrag zur Förderung eines Europas des Wissens. Es unterstützt die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie die Aneignung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die den umfassend informierten, mündigen Bürger ausmachen und dessen Beschäftigungsfähigkeit verbessern."

Seine in Artikel 2 des Beschlusses genannten allgemeinen und spezifischen Ziele sind:

A1. Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung;

A2. Steigerung und Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, insbesondere um so dem technologischen und organisatorischen Wandel Rechnung zu tragen;

A3. Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist, auch im Hinblick auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten;

und

S1. Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen;

S2. Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildung und des Zugangs zu dieser Weiterbildung und zum lebensbegleitenden Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen;

S3. Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess.

In der externen Evaluierung wird begrüßt, dass der Beschluss über die zweite Phase (Leonardo da Vinci II) verständlicher abgefasst ist als der über die erste Phase (Leonardo da Vinci I), was vor allem auf die deutliche Verringerung der Anzahl der spezifischen Ziele und der Durchführungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass die spezifischen Ziele nicht quantifiziert werden (keine Indikatoren) und schwer messbar sind und dass die allgemeinen Ziele in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Mittel zu ehrgeizig anmuten. Das erschwert die Evaluierung des Programms.

Im Beschluss des Rates über das Programm ist für die auf sieben Jahre ausgelegte zweite Phase von Leonardo da Vinci ein Gesamtbudget von 1,150 Mrd. EUR vorgesehen, das durch zusätzliche Beiträge der EFTA, der Beitrittsländer und der beitrittswilligen Länder (ausführliche Zahlenangaben für 2000-2003 siehe Anhang 1) aufgestockt wird.

Die Verwaltung des Programms erfolgt durch die Dienststellen der Europäischen Kommission (ungefähr 60 Mitarbeiter) mit Unterstützung eines Büros für technische Hilfe (etwa 10 Mitarbeiter) und der Nationalen Agenturen (32 Agenturen mit rund 390 Mitarbeitern).

Politischer Hintergrund

Im Anschluss an die Annahme von Leonardo da Vinci II im April 1999 kam es zu einer Reihe politischer Initiativen mit weit reichenden Auswirkungen auf die Berufsbildungspolitik und daher auch auf Leonardo da Vinci II; die sind die Lissabonner Strategie vom März 2000, die der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wichtige Rolle beim Erreichen ihrer Ziele beimisst [4]; die Mitteilung der Kommission ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" [5], die einen Paradigmenwechsel in der allgemeinen und beruflichen Bildung vollzogen hat; der Bericht des Rats ,Bildung" und der Europäischen Kommission über die gemeinsamen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung [6] und das anschließende detaillierte Arbeitsprogramm [7]; die Entschließung des Rates vom November 2002 über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung [8], verstärkt durch die nachfolgende Kopenhagener Erklärung, die von 31 Ministern, der Kommission und den Sozialpartnern auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, und der Aktionsplan zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt [9], der auf den Erfahrungen des Europäischen Jahrs der Sprachen aufbaute und von der Kommission im Juli 2003 angenommen wurde.

[4] Europäischer Rat von Lissabon, 23.-24. März 2000: Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

[5] KOM(2001) 678 endg.

[6] KOM(2001) 59 endg.

[7] 6365/02 EDUC 27.

[8] 14343/02 EDUC 144, SOC 521.

[9] KOM(2003) 449 endg.

In der externen Evaluierung wird anerkannt, dass die Rechtsgrundlage des Programms es ermöglichte, diesen neuen Herausforderungen weitgehend gerecht zu werden, obwohl all die erwähnten politischen Initiativen erst nach der Verabschiedung von Leonardo da Vinci II auf den Weg gebracht wurden.

Dass es zu diesen entscheidenden politischen Initiativen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung gekommen ist, zeigt vielleicht eine wichtige Auswirkung der europäischen Programme in diesem Bereich: Viele maßgebliche Akteure (auf nationaler und europäischer Ebene) sind der Auffassung, dass diese politischen Initiativen und Fortschritte ohne die Existenz der europäischen Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und ohne deren Zutun nicht möglich gewesen wären.

3. Durchführung des Programms

3.1. Aufbau des Programms

Im Beschluss sind sieben Maßnahmen vorgesehen:

a) Grenzüberschreitende Mobilität von Personen in Berufsbildung;

b) Pilotprojekte auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften;

c) Förderung der Sprachenkompetenz und des Verständnisses für andere Kulturen;

d) Entwicklung transnationaler Netze;

e) Erarbeitung und Aktualisierung von Vergleichsmaterial;

f) gemeinsame Maßnahmen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen;

g) flankierende Maßnahmen

Diese Maßnahmen werden unter drei Verfahren zusammengefasst, die für unterschiedliche Verwaltungsansätze stehen: den dezentralen, den zentralen und den gemischten.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Wirkungsbereich der Verfahren und der Umstand, dass manche Maßnahmen zwei verschiedenen Verfahren zugeordnet werden, erschweren die Verwaltung des Programms. Darüber hinaus sieht das Verfahren B eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen europäischer und nationaler Ebene vor, was bei der Umsetzung des Programms eine Reihe von Problemen verursacht hat.

3.2. Verwaltungsstellen

Hauptakteure sind die Europäische Kommission, das Büro für technische Hilfe, die nationalen Behörden und die Nationalen Agenturen [10]. Ungefähr 83 % des Programmhaushalts werden auf nationaler Ebene verwaltet.

[10] Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2000 über Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission in Bezug auf die Nationalen Agenturen im Rahmen allgemeiner Leitlinien hinsichtlich der Durchführung der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission hat dafür zu sorgen, dass das Programm mit Unterstützung des Büros für technische Hilfe (TAO) in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Rates durchgeführt wird.

Die nationalen Behörden sind zuständig für die effiziente Durchführung des Programms auf nationaler Ebene. Sie werden bei dieser Aufgabe von den Nationalen Agenturen unterstützt, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden kofinanziert werden.

Dem Programmausschuss, in dem die Kommission den Vorsitz führt, gehören jeweils zwei Vertreter der teilnehmenden Länder an. Vertreter der Sozialpartner arbeiten im Ausschuss als Beobachter mit.

Sowohl die externe Evaluierung auf europäischer Ebene als auch die ,nationalen Berichte über die Durchführung des Programms" betonen die positiven Auswirkungen der Dezentralisierung eines großen Teils der Programmaktivitäten auf die Durchführung des Programms.

3.3. Aufrufe zur Antragseinreichung

Die Durchführung des Programms erfolgt über Aufrufe zur Antragseinreichung. Der erste Aufruf, der 1999 veröffentlicht wurde, galt für den Zeitraum 2000 bis 2002. Der 2002 veröffentlichte zweite Aufruf bezog sich auf 2003 und 2004. Als Ausdruck des Paradigmenwechsels auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Sinne der Mitteilung der Kommission ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" wurden neue Prioritäten gesetzt. Der letzte Aufruf, nunmehr für den Zeitraum 2005-2006, wird 2004 veröffentlicht.

Diese Aufrufe zur Antragseinreichung ermöglichen es, in gewissem Grade den politischen Entwicklungen in der Berufsbildung einschließlich der jüngsten Veränderungen in der Sprachenpolitik der EU Rechnung zu tragen.

In der externen Evaluierung wird jedoch auf den Umstand verwiesen, dass die Zeitspanne für die Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen recht lang ausfallen kann (die Aufrufe gelten 3, 2 bzw. 2 Jahre). Darüber hinaus wird darin die Forderung erhoben, die Aufrufe zur Antragseinreichung zu nutzen, um zusätzlich bestimmte Zielgruppen und Interventionsbereiche in den Mittelpunkt des Programms zu stellen.

Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die jährliche Veröffentlichung der Aufrufe zur Antragseinreichung im Rahmen von Leonardo I kritisiert wurde und dass die Gültigkeit der Aufforderungen für die Dauer von zwei bis drei Jahren als Verbesserung angesehen wurde, da damit für mehr Stabilität gesorgt ist.

3.4. Evaluierung und Auswahl von Projekten

Als Akteure beteiligt sind die Dienststellen der Kommission, die nationalen Behörden, die Nationalen Agenturen und der Leonardo-Ausschuss. Ihre jeweiligen Aufgaben und Pflichten sind im Anhang zum Beschluss allgemein definiert. In mehreren ergänzenden Dokumenten sind die bei der Evaluierung und der Auswahl von Projekten anzuwendenden Regeln und Verfahren ausführlicher beschrieben.

Im Vergleich zu Leonardo da Vinci I wurden die vorhandenen Verfahren (A und B) weiter dezentralisiert und ein zweistufiger Evaluierungsprozess sowie ein vollständig zentral ablaufendes Verfahren zusätzlich eingeführt.

3.4.1. Verfahren A: Mobilität

Im Rahmen des Verfahrens A sind die nationalen Behörden und Agenturen zuständig für die Evaluierung und Auswahl sämtlicher Mobilitätsprojekte. Die europäische Dimension dieses Verfahrens wird über gemeinsame Auswahl- und Evaluierungsverfahren und -kriterien sichergestellt, die von den Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Leonardo-Ausschuss festgelegt werden.

In der externen Evaluierung wird festgestellt, dass der Evaluierungs- und Auswahlprozess bei Verfahren A von allen Akteuren anerkannt wird. Die Projektantragsteller wissen insbesondere die Kürze der Zeitspanne zwischen der Einreichung des Vorschlags und der Auswahlentscheidung zu schätzen. Jedoch wird die Auffassung vertreten, dass die verwaltungstechnischen Formalitäten wie z. B. die Einreichungs- und Evaluierungsformulare zu komplex sind und zu sehr ins Detail gehen.

3.4.2. Verfahren B: Pilotprojekte, transnationale Netze, Sprachenkompetenz

Im Rahmen des Verfahrens B verteilt sich die Verantwortung für die Durchführung der betreffenden Maßnahmen auf die nationale und die Gemeinschaftsebene. Erstvorschläge werden ausschließlich auf nationaler Ebene evaluiert und ausgewählt, während Vollanträge sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene evaluiert werden, wobei die Dienststellen der Kommission nach Rücksprache mit dem Leonardo-Ausschuss die Auswahlentscheidung treffen. Leider wird im Wortlaut des Beschlusses keine konkrete Aussage zu den Aufgaben der verschiedenen Akteure getroffen und dadurch viel Raum für Auslegungen gelassen.

Die externe Evaluierung bemängelt die ,unzureichende Klarheit der Entscheidungen zu den exakten Vorschriften für die Evaluierung von Anträgen durch die Nationalen Agenturen, die in Bezug auf die Mittelzuweisungen aus dem Gesamtbudget für Maßnahmen im Rahmen von Verfahren-B-Projekten mit anderen in Konkurrenz stehen. Das führt zu unterschiedlichen Praktiken bei den verschiedenen Agenturen, was sich auf die Klarheit und Einheitlichkeit dieses Evaluierungs- und Auswahlprozesses ungünstig auswirkt. Diese voneinander abweichenden Praktiken bergen die potenzielle Gefahr der Ungleichbehandlung von Antragstellern aus verschiedenen Ländern, besonders wenn bestimmte Nationale Agenturen ihre eigenen Mitarbeiter zur Evaluierung der Vorschläge einsetzen, obwohl diese Agenturen denselben Antragstellern auch bei der Erarbeitung ihrer Anträge beratend zur Seite standen."

Jedoch wird in der externen Evaluierung lobend erwähnt, dass die Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Leonardo-Ausschuss im Juli 2003 Verhaltensregeln für den Umgang mit dieser Frage erarbeitet haben. Im November 2003 verabschiedete der Ausschuss eine positive Stellungnahme zu diesen verbesserten Evaluierungs- und Auswahlverfahren.

Positiv gewertet werden von den Projektantragstellern schließlich auch der Zweistufenansatz (Erstvorschläge und Vollanträge) und die zunehmende Bedeutung von Qualität als oberstes Evaluierungs- und Auswahlkriterium. Gleichzeitig sehen sie jedoch in dem zweistufigen Verfahren eine Ursache für die lange Zeitspanne zwischen Projekteinreichung und Vertragsunterzeichnung und eine Quelle einiger sperriger Verwaltungsformalitäten.

3.4.3. Verfahren C: Vergleichsmaterial und Projekte von europäischen Organisationen

Im Rahmen des Verfahrens C sind die Dienststellen der Kommission für den Evaluierungs- und Auswahlprozess zuständig, der über einen Peer-Review-Mechanismus abläuft.

Der externen Evaluierung zufolge sind die Antragsteller mit dem Evaluierungs- und Auswahlprozess für Verfahren-C-Anträge zufrieden, wobei sie insbesondere den Zweistufenansatz und die Betonung des Qualitätsaspekts hervorheben.

Ebenso wie bei Verfahren B sehen sie darin jedoch auch eine Ursache für die lange Zeitspanne zwischen Projekteinreichung und Vertragsunterzeichnung und eine Quelle einiger sperriger Verwaltungsformalitäten.

3.5. Informations- und Kommunikationspolitik

Für die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Programm und dessen Aufrufen sind die Dienststellen der Kommission gemeinsam mit den Nationalen Agenturen zuständig. Durch die zunehmende Dezentralisierung der Programmverwaltung wächst die Rolle der Nationalen Agenturen. Zum Erreichen ihrer Zielgruppen nutzen die Dienststellen der Kommission und die Nationalen Agenturen eine Reihe von Medien und Distributionskanälen. Immer wichtiger werden die Websites auf europäischer und nationaler Ebene. Ebenfalls weithin genutzte Instrumente sind die Veröffentlichung von Broschüren und Informationsbriefen, die Veranstaltung von Seminaren und die Seminarteilnahme, Konferenzen und Informationstage.

In der externen Evaluierung wird hervorgehoben, dass im Informations- und Kommunikationsbereich angemessene Verfahren zum Einsatz kommen, insbesondere in Anbetracht der großen Zufriedenheit, die von den Antragstellern geäußert wurde. Dennoch hält sie ihn für weiter verbesserungsfähig über ,eine konsequente und abgestimmte Strategie zur Förderung und Präsentation des Programms auf der Ebene sämtlicher drei Verfahren", die die Öffentlichkeitswirksamkeit des Programms erhöhen und eine bessere Qualität der Projekte und Maßnahmen bewirken müsste.

3.6. Beratung und Unterstützung der Antragsteller (vor Einreichung der Anträge)

Vor allem die Nationalen Agenturen übernehmen die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller von Projekten im Rahmen der Verfahren A und B. Diese Unterstützung wird von den Antragstellern hoch geschätzt (externe Evaluierung), auch wenn die Ansätze in den einzelnen Ländern stark voneinander abweichen.

Wenige Nationale Agenturen beraten jedoch potenzielle Antragsteller zu Verfahren-C-Projekten. Die Nationalen Agenturen, die ihre nationalen Antragsteller nicht zu Anträgen im Rahmen des Verfahrens C beraten, vertreten die Auffassung, dass diese Beratung Aufgabe der Dienststellen der Kommission ist.

,In der Frage der Unterstützung von Antragstellern bei Verfahren-C-Projekten bedarf die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Dienststellen der Kommission und den Agenturen der Klarstellung. Bei einer besseren Beratung der Antragsteller zu Verfahren-C-Projekten dürfte sich die Qualität der eingereichten Anträge erheblich verbessern und die Auswahl von mehr solchen Vorschlägen möglich werden." (externe Evaluierung)

Die Dienststellen der Kommission wollen ab 2004 jedes Jahr im Januar einen Informationstag für alle interessierten Antragsteller von Verfahren-C-Anträgen organisieren. Der erste derartige Informationstag, der am 13. Januar 2004 in Brüssel stattgefunden hat, fand bei den Teilnehmern großen Anklang.

3.7. Überwachung der Projekte und Projektbegleitung

Diese Maßnahme ist maßgeblich für den Erfolg des Programms. Sie betrifft einerseits die formalen bzw. vertraglichen Aspekte der Projekte einschließlich der Vertragsunterzeichnung, der Vorlage und Abnahme der zu erbringenden Leistungen, der Zahlungen sowie der gegebenenfalls erforderlich werdenden Vertragsänderungen und andererseits die Beaufsichtigung der inhaltlichen Überwachung, insbesondere über das thematische Monitoring für Projekte ein und desselben Bereichs. Damit sollen Projektergebnisse von höchstmöglicher Qualität und bestmögliche Auswirkungen auf das Programm sichergestellt werden.

Die Nationalen Agenturen führen die Überwachung und Projektbegleitung bei Verfahren-A- und -B-Projekten durch, während sich die Dienststellen der Kommission auf Verfahren-C-Projekte und auf die allgemeine Koordinierung des thematischen Monitoring für Verfahren-B- und -C-Projekte konzentrieren.

In der externen Evaluierung wird festgestellt, dass ,die Methoden, die von den Agenturen bei der individuellen Überwachung von Verfahren-A- und -B-Projekten sowie von der Kommission und den Büros für technische Hilfe bei der individuellen Überwachung von Verfahren-C-Projekten eingesetzt werden, angemessen sind: Den Antragstellern selbst zufolge wird ihnen wirksame Unterstützung gegeben, und die Evaluierung der Fortschritte der Antragsteller (Evaluierung der Zwischen- und Abschlussberichte und Besuche vor Ort) scheint ordnungsgemäß zu erfolgen."

Ziel der 2002 auf Anregung der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachten Initiative ,Thematisches Monitoring" ist es, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung von Projekten, Praktikern und Entscheidungsträgern zu verstärken. Sie trägt zu einer höheren Öffentlichkeitswirksamkeit der Projektergebnisse und zu deren Verbreitung bei.

,Die Verfahren, die im Bereich des kollektiven thematischen Monitorings eingesetzt werden, werden von allen betroffenen Akteuren hoch geschätzt. Besonders hervorgehoben wird ihr Nutzen als Ex-ante-Valorisierungsmaßnahme. Die Akteure bedauern jedoch, dass sich diese Methoden lediglich auf Projekte beschränken, die unter die Verfahren B und C fallen." (externe Evaluierung)

3.8. Verbreitung und Verwertung von Projektergebnissen (Valorisierung)

Die Verbreitung und Verwertung von Projektergebnissen war bei der Ex-post-Evaluierung der ersten Phase des Leonardo-Programms ein Hauptkritikpunkt.

Daher haben die Dienststellen der Kommission innerhalb der GD Bildung und Kultur ein spezielles Referat gebildet, das für die Verbreitung und Verwertung von Projektergebnissen zuständig ist. In den ersten drei Jahren (2000-2002) standen im Mittelpunkt der Maßnahmen vor allem die Projektergebnisse von Leonardo I, hauptsächlich auf der Grundlage eines Ex-post-Ansatzes (Unterstützung von Maßnahmen mit dem Ziel, vorhandene Ergebnisse abgeschlossener Projekte zu verbreiten und zu verwerten). Eine Datenbank mit empfehlenswerten Praktiken wurde aufgebaut und eine Reihe themenbezogener Broschüren veröffentlicht, in denen nachahmenswerte Beispiele aus vorwiegend dem Programm Leonardo da Vinci I entnommenen Projekten vorgestellt wurden.

Anfang 2003 entwickelten die Dienststellen der Kommission ein neues Konzept für die praxisnahe Verbreitung und Verwertung (Valorisierung) noch nicht abgeschlossener Projekte. Dieses Ex-ante-Valorisierungskonzept sieht die Verbreitung und Verwertung als festen Bestandteil des Projektzyklus an.

Die externe Evaluierung betrachtet dieses neue Konzept als großen Fortschritt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass ,die Valorisierungsinitiativen, die auf europäischer Ebene ergriffen wurden, und das Instrumentarium zur Verbreitung von Produkten und empfehlenswerten Verfahren weiter auf den Bedarf der Zielgruppen und der Programmnutzer zugeschnitten werden müssen."

Die Veröffentlichung eines speziellen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen zum Innovationstransfer im Oktober 2003 war ein erster Schritt in diese Richtung (siehe auch Punkt 4.2.4).

In einigen nationalen Berichten wird vorgeschlagen, einen besonderen Fonds für erfolgreiche Pilotprojekte einzurichten, um so die Verbreitung und Verwertung von Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu unterstützen.

3.9. Verwaltung des Programms

Die externe Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Verwaltung seit Leonardo I wesentlich verbessert hat:

- ,Für die Verwaltung der Projektmittel wurden klare Managementverfahren entwickelt.

- Für die Durchführungsverfahren wurden klar festgelegte Fristen eingeführt.

- Die Verwaltung der Projekte im Rahmen der Verfahren A und B wurde dezentralisiert und erfolgt jetzt auf Agenturebene.

- Die Aktivitäten der Agenturen werden über ein reguläres Feedback- und Überwachungssystem von Mitarbeitern der Kommission überwacht.

- Das Büro für technische Hilfe unterstützt die Kommission bei Vorschlägen und Projekten, die unter das Verfahren C fallen, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis."

Das sperrige und zeitaufwändige Feedbacksystem und die mangelnde Flexibilität in Verfahrensfragen bereiten jedoch allen Beteiligten großes Kopfzerbrechen. (externe Evaluierung und nationale Berichte)

In diesem Zusammenhang haben viele Antragsteller und Nationale Agenturen den Eindruck gewonnen, dass durch die 2003 erfolgte Einführung der neuen Haushaltsordnung die Verwaltung der Projekte nicht einfacher geworden ist. Bestimmte Vorschriften haben die Teilnahme einer Reihe von Einrichtungen, insbesondere von KMU, am Programm erschwert; zudem wurde das Verifizierungsverfahren vor der Vertragsvergabe und während der Laufzeit des Projekts durch weitere Schritte ergänzt.

4. Ergebnisse, Resultate und Auswirkungen einzelner Massnahmen

4.1. Mobilitätsprojekte

Die Mobilitätsmaßnahme unterstützt Auslandsvermittlungsprojekte und transnationale Austauschprojekte. Die einzelnen Projekte werden von Einrichtungen (nicht von Einzelpersonen) durchgeführt, die die Vermittlung bzw. den Austausch der jeweils Begünstigten in die Wege leiten.

4.1.1. Sachstand und erste Ergebnisse

Anhang 2 enthält eine detaillierte Übersicht über die Durchführung dieser Maßnahmen im Zeitraum 2000-2003.

Für 2000-2003 wurde für rund 7000 Vermittlungsprojekte und etwa 2300 Austauschprojekte Mittel in einer Gesamthöhe von etwa 300 Mio. EUR bereitgestellt. Im Rahmen dieser Projekte erfolgen die Vermittlung von 143 000 Personen, die eine berufliche Erstausbildung durchlaufen, Studenten, jungen Arbeitnehmern oder Hochschulabsolventen und der Austausch von 22 000 Personalchefs im Unternehmenssektor, Programmplanern und Führungskräften der Berufsbildung, allen voran Ausbilder und Mentoren, sowie Fachkräften der Berufsberatung.

Da sich Mobilitätsprojekte im Regelfall über zwei Jahre erstrecken, liegen den Dienststellen der Kommission Angaben zur definitiven Anzahl der Begünstigten von Vermittlungs- und Austauschprojekten und die endgültigen Budgetzahlen erst nach gewisser Zeit vor. Die endgültigen Zahlen für die Mobilitätsprojekte, für die 2000 die Vertragsvergabe erfolgt ist, machen deutlich, dass rund 85 % des Ausgangsbudgets effektiv verwendet wurden und 95 % der geplanten Vermittlungen/Austausche auch stattgefunden haben.

13,3 % der Begünstigten im Rahmen der Vermittlungs- bzw. Austauschprojekte kamen aus KMU, und mindestens 30 % absolvierten ihr Praktikum/ihren Austausch in einem KMU. Die letztgenannte Zahl dürfte fast 50 % betragen, da in vielen Antworten (38,7 %) Berufsbildungseinrichtungen als Trägerorganisationen angegeben sind und diese Organisationen in der Praxis als Vermittler der Arbeits-/Austauschaufenthalte von Begünstigten in anderen Einrichtungen, vor allem KMU, fungieren.

Die wichtigste Sprache, die im Rahmen der Vermittlungs- und Austauschprojekte zum Einsatz kommt, ist Englisch, gefolgt von Deutsch und Französisch.

In den Genuss von Vermittlungs- und Austauschprojekten kommen etwas mehr Frauen (51,5 %) als Männer (48,5 %). Eine detailliertere Geschlechterverteilung wird in der abschliessenden Programmevaluation zur Verfügung gestellt.

Die Anzahl der behinderten Teilnehmer von Mobilitätsaktionen beträgt rund 2 %.

4.1.2. Bewertung

Dieser Maßnahme wird im externen Evaluierungsbericht ebenso hohe Bedeutung beigemessen wie in den nationalen Berichten. Die Maßnahme ist sachdienlich im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Zielgruppen und für das Erreichen der Programmziele.

Die externe Evaluierung und die nationalen Berichte kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Mobilitätsmaßnahme auch in Anbetracht der mit ihr in Zusammenhang stehenden operationellen Ziele, der Ergebnisse der Projekte und ihres Beitrags zu den spezifischen Programmzielen hoch wirksam ist.

,Begünstigte und Projekte vermelden verbesserte Kern- und Schlüsselkompetenzen, gestiegenes Selbstvertrauen und höheres persönliches Verantwortungsbewusstsein, die Entwicklung neuer Sprachkompetenzen und das Einlassen auf eine neue Kultur" (aus dem nationalen Bericht des Vereinigten Königreichs).

,Eine Maßnahme, die die Eingliederung ins Berufsleben fördert... Beispielsweise beträgt die Wiedereingliederungsquote der arbeitssuchenden Programmteilnehmer 100 %." (Beitrag Frankreichs zur Zukunft von Gemeinschaftsprogrammen)

,Dank der Entwicklung einer intensiven, diversifizierten und qualitativ hoch stehenden ,Mobilitätsmaßnahme', für die die Initiative von den Nationalen Agenturen und den Dienststellen der Kommission ausging, hat Leonardo im Zeitraum 2000-2002 im Allgemeinen ,eine Stärkung der Sachkompetenzen und fachlichen Voraussetzungen insbesondere junger Menschen bewirkt'." (externe Evaluierung)

Die vollständige Dezentralisierung der Mobilitätsmaßnahme und insbesondere ihrer Verwaltung wird sehr positiv bewertet. Die wichtigste Schwachstelle, auf die vor allem im externen Evaluierungsbericht verwiesen wird, betrifft das Fehlen eines gemeinsamen Softwaretools zur Gewährleistung eines effizienten, raschen und zuverlässigen Feedbacks.

4.2. Pilotprojekte

Die Pilotprojekte beziehen transnationale Partnerschaften (mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern) in die Entwicklung und den Transfer von Innovation und Qualität in der Berufsbildung ein. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der Berufsbildung anstreben. Diese Projekte werden ,halb dezentral" verwaltet.

4.2.1. Sachstand und erste Ergebnisse

Die Tabellen in Anhang 3 vermitteln einen ausführlichen Überblick über die Durchführung dieser Maßnahme im Zeitraum 2000-2003.

In den ersten vier Jahren (2000-2003) wurden 825 Pilotprojekte gefördert, die eine Gesamtmittelbindung in Höhe von 271 Mio. EUR auf sich vereinten. Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Projekt betragen 470 000 EUR; der finanzielle Beitrag pro Projekt beläuft sich auf 330 000 EUR (~70 %). Der EU-Hoechstbeitrag für Projekte wurde auf 600 000 EUR (maximal 200 000 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) festgesetzt. Die durchschnittliche Projektdauer beträgt 2,4 Jahre, es waren mehr als 8000 Einrichtungen beteiligt (an jedem Projekt sind durchschnittlich 10 Einrichtungen aus fünf Ländern beteiligt).

Wie im Beschluss betont, wird im Programm Menschen mit Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt einschließlich behinderter Menschen, Praktiken, die ihnen den Zugang zur Ausbildung erleichtern, sowie der Förderung der Gleichstellung und der Chancengleichheit besondere Aufmerksamkeit zuteil. In der externen Evaluierung heißt es:

,33 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Personen abstellen,

27 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Behinderten den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern,

27 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Frauen den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern."

Über diese Maßnahme strebt das Programm die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen einschließlich Hochschulen und Unternehmen, allen voran KMU, an.

Die Berufsbildungseinrichtungen engagieren sich stark im Rahmen von Pilotprojekten (bei 27 % der Projekte als Antragsteller und bei 23 % als Partner). Hochschulen sind bei 19 % der Projekte die Antragsteller und arbeiten bei 16 % der Projekte als Partner mit. KMU treten bei 9 % der Projekte als Antragsteller in Erscheinung und bei 16 % als Partnereinrichtung. Großunternehmen sind nur in begrenztem Maße in Pilotprojekte einbezogen (nur bei 1 % als Antragsteller und bei 4 % als Partnerorganisation).

4.2.2. Bewertung

Ebenso wie der Mobilitätsmaßnahme wird auch den Pilotprojekten im externen Evaluierungsbericht und den nationalen Berichten große Bedeutung beigemessen. Die Maßnahme ist sehr sachdienlich im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Zielgruppen und für das Erreichen der Programmziele.

Die externe Evaluierung und die nationalen Berichte kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Pilotprojekte auch in Anbetracht der mit ihnen in Zusammenhang stehenden operationellen Ziele hochwirksam sind. Ende 2003 waren nur wenige Projekte bereits vollkommen abgeschlossen, daher konnten die Ergebnisse der Projekte und ihr Beitrag zum Erreichen der spezifischen Programmziele nicht bewertet werden. Sowohl der externe als auch die nationalen Berichte zeichnen sich jedoch in dieser Hinsicht durch eine hohe Erwartungshaltung aus. Vor allem in Letzteren wird festgestellt, dass sich die Qualität der Pilotprojekte durch die intensive Erfolgskontrolle der Nationalen Agenturen verbessert hat.

In der externen Evaluierung wird auch herausgestellt, dass das Programm einen klareren Ansatz für den ,Innovationstransfer" bieten sollte. Der Bewertung der Vorschläge wird deren innovativer Charakter zugrunde gelegt. Während die Produktinnovation für alle Länder von Interesse ist, handelt es sich bei der Prozessinnovation mit dem Ziel, ein bestimmtes Berufsbildungssystem zu modernisieren, um ein ,relatives" Konzept, da das, was für das eine Land innovativ sein mag, dies nicht zwangsläufig auch für ein anderes sein muss. Daher empfiehlt der Bericht, den Innovationstransfer zwischen den teilnehmenden Ländern sowohl in Bezug auf Produkt- als auch auf Prozessinnovation im Rahmen des Leonardo-Programms ausgehend von der gleichen Basis als ,absolute" Innovation zu finanzieren, jedoch in Abhängigkeit von besonderen Bedingungen und Voraussetzungen, die auf den konkreten Bedarf zugeschnitten sind.

Die Dienststellen der Kommission teilen diese Auffassung und haben 2003 bereits eine spezifische Ausschreibung zum Innovationstransfer auf den Weg gebracht. Siehe dazu auch Punkt 3.2.7.

Der externe Bericht stellt auch die Finanzierungsobergrenze für Pilotprojekte, in deren Mittelpunkt Produktinnovationen stehen, in Frage. In der Tat entsteht der Eindruck, dass die Entwicklung einer stärkeren europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsbildung einen Bedarf an Großprojekten entstehen lässt, die sich in kurzer Zeit entwickeln lassen, um der Gefahr des Veraltens zu entgehen.

Die Dienststellen der Kommission teilen diese Auffassung. Diese Empfehlung kann jedoch nicht in den Rahmen von Leonardo da Vinci II einfließen, da dies eine Überprüfung der Rechtsgrundlage erforderlich machen würde. Die Empfehlung wird jedoch bei der Erarbeitung des Vorschlags für die neue Generation von Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung Berücksichtigung finden.

4.3. Sprachenkompetenz

Im Rahmen dieser Maßnahme werden transnationale Projekte zur Entwicklung der Sprachenkompetenz vor einem auf die Berufsbildung bezogenen Hintergrund gefördert. Besonderes Augenmerk gilt dabei Projekten im Zusammenhang mit weniger verbreiteten und seltener erlernten Sprachen.

Die zu dieser Maßnahme gehörenden Projekte werden ebenso durchgeführt wie die Pilotprojekte - d. h. die von ,europäischen" Einrichtungen eingereichten Anträge unterliegen den Bestimmungen des Verfahrens C, während die anderen Projekte unter Verfahren B fallen (halb dezentraler Ansatz).

4.3.1. Sachstand und erste Ergebnisse

In den ersten vier Jahren (2000-2003) wurden mit einer Gesamtmittelbindung von 26,7 Mio. EUR 88 Sprachenkompetenzprojekte gefördert. Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Projekt betragen 430 000 EUR; der finanzielle Beitrag pro Projekt beläuft sich auf 304 000 EUR (~71 %). Der Hoechstbeitrag der Gemeinschaft für Projekte wurde auf 600 000 EUR (maximal 200 000 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) festgesetzt. Die durchschnittliche Projektdauer beträgt 2,3 Jahre, es waren mehr als 800 Einrichtungen beteiligt (an jedem Projekt sind durchschnittlich 9 Einrichtungen aus fünf Ländern beteiligt) In der externen Evaluierung heißt es:

,41 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Personen abstellen,

6 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Behinderten den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern,

18 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Frauen den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern."

Wie schon bei den Pilotprojekten, engagieren sich die Berufsbildungseinrichtungen stark im Rahmen von Sprachenkompetenzprojekten (bei 29 % der Projekte als Antragsteller und bei 28 % als Partner). Hochschulen sind bei 23 % der Projekte die Antragsteller und arbeiten bei 23 % der Projekte als Partner mit. KMU treten bei 14 % der Projekte als Antragsteller in Erscheinung und bei 17 % als Partnereinrichtung.

4.3.2. Bewertung

Die ,Förderung der Sprachenkompetenz und des Verständnisses für andere Kulturen im Zusammenhang mit der Berufsbildung" ist vor dem europäischen Hintergrund und im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Zielgruppen sehr wichtig. Nach Auffassung der externen Evaluierung ist jedoch nicht sehr klar, in welchem Grade die Maßnahmen und ihre Definition und Umsetzung im Kontext des Programms Leonardo da Vinci angemessen ist, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden. Wert und Ziel der Maßnahme scheinen von den potenziellen Projektantragstellern nicht verstanden worden zu sein. Sie betrachten Sprachenkompetenzprojekte als Pilotprojekte; in Anbetracht des Umstands, dass für diese Maßnahme wesentlich weniger Mittel bereitgestellt werden als für Pilotprojekte, wird sie darüber hinaus als weniger wichtig erachtet, und es werden, im Verhältnis gesehen, viel weniger Anträge eingereicht. Erschwerend kommt noch die Einstellung der Nationalen Agenturen hinzu, die Pilotprojekte wesentlich intensiver fördern als Sprachenkompetenzprojekte.

Dadurch wurde das im Beschluss bei 5 % angesetzte Budgetmindestziel bisher nicht erreicht. Von 2000 bis 2003 entfielen auf diese Maßnahme noch nicht einmal 4 % des Gesamtbudgets. Die externe Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahme ihr operationelles Ziel in den ersten vier Jahren des Programms nur teilweise erreicht hat.

In der externen Evaluierung wird die Integration der Sprachenkompetenz-Maßnahme in die Pilotprojekte empfohlen (,l'intégration des mesures compétences linguistiques et réseaux transnationaux dans la mesure projets pilotes est proposée", Externe Evaluierung, S. 58). Dort wird jedoch gleichzeitig eingeräumt, dass möglicherweise eine weitere Analyse vorgenommen werden muss, da die vorgeschlagene Lösung in der ersten Phase von Leonardo da Vinci bereits praktiziert wurde und damals auch nicht besser funktionierte.

Eine gesonderte externe Evaluierung [11] der Auswirkungen sprachlicher Maßnahmen in den Programmen Leonardo und Sokrates betont die Bedeutung und Wirksamkeit beider Programme - vor allem was das Entstehen einer positiven Einstellung zum Erlernen von Sprachen und ihren Beitrag zu einem besseren interkulturellen Verständnis und mehr Offenheit angeht.

[11] Evaluation of the extent to which the Socrates und Leonardo da Vinci programmes have achieved the programmes' linguistic objectives, Deloitte & Touche, Abschlussbericht, Dezember 2003.

4.4. Transnationale Netze

Diese Maßnahme dient der Förderung der Zusammenführung der einschlägigen Akteure auf dem Gebiet der Berufsbildung. Diese Netze tragen bei zur Bestimmung, Zusammentragung, Systematisierung und Weiterentwicklung von europäischem Fachwissen und innovativen Ansätzen zur Analyse und Vorausbestimmung benötigter Qualifikationsprofile sowie zur Verbreitung der Resultate und Projektergebnisse.

4.4.1. Sachstand und erste Ergebnisse

Von 2000 bis 2003 wurden mit einer Gesamtmittelbindung von 13,1 Mio. EUR 45 transnationale Netze gefördert. Die durchschnittlichen Gesamtkosten eines transnationalen Netzes betragen 585 000 EUR; der finanzielle Beitrag pro Projekt beläuft sich auf 290 000 EUR (~50 %). Der Hoechstbeitrag der Gemeinschaft für Projekte wurde auf 450 000 EUR (maximal 150 000 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) festgesetzt. Die durchschnittliche Projektdauer beträgt 2,7 Jahre, es waren rund 720 Einrichtungen beteiligt (an jedem Projekt sind durchschnittlich 16 Einrichtungen aus neun Ländern beteiligt). In der externen Evaluierung heißt es:

,18 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Personen abstellen,

18 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Behinderten den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern."

Bei 22 % der Mitglieder transnationaler Netze handelt es sich um Berufsbildungseinrichtungen, 14 % sind Hochschulen, 11 % KMU.

Das Hauptbetätigungsfeld der Netze ist der Erfahrungsaustausch und der Innovationszuwachs auf dem Gebiet der Berufsbildung über die Zusammenführung von Fachkräften oder Einrichtungen, die sich auf bestimmte Themen spezialisiert haben. Ein weiterer maßgeblicher Aspekt betrifft die Verbreitung der Projektergebnisse, über die vornehmlich die Mitglieder des Netzes verfügen. Die wichtigsten unmittelbaren Zielgruppen dieser Verbreitungsmaßnahmen sind KMU und Unternehmer.

4.4.2. Bewertung

Transnationale Netze sind sachdienlich und sprechen einen offenkundigen Bedarf auf dem Gebiet der europäischen Berufsbildung an. Das neue politische Umfeld, das eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich anstrebt, verleiht diesem Instrument zusätzliche Bedeutung.

Anders als bei den Pilotprojekten, scheinen die Zielgruppen diese Maßnahme leider nicht gut verstanden zu haben. Neben dem niedrigeren Kofinanzierungssatz (maximal 50 %) ist das wohl die Hauptursache dafür, dass nur eine kleine Anzahl guter Anträge eingegangen ist. Von 2000 bis 2003 wurden durch diese Maßnahme noch nicht einmal 2 % des Gesamtbudgets in Anspruch genommen. Die externe Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahme ihr operationelles Ziel nur teilweise erreicht hat.

Die besondere Rolle der Netze muss besser herausgearbeitet und erläutert werden. Insbesondere gilt es die Komplementarität der Netze mit ,normalen" Projekten und die Möglichkeiten für Synergieeffekte und gegenseitige Bereicherung zu verstärken.

4.5. Vergleichsmaterial

Ziel dieser Maßnahmen ist die Zusammenstellung und Aktualisierung von Vergleichsmaterial über die Förderung von Erhebungen und Untersuchungen, die Zusammenstellung und Aktualisierung vergleichbarer Daten, die Beobachtung und Verbreitung der besten Verfahrensweisen und einen umfassenden Informationsaustausch.

Die Projekte im Rahmen dieser Maßnahme leisten einen Beitrag zur:

- Erhebung vergleichbarer Daten über Berufsbildungssysteme und -angebote, Gepflogenheiten und verschiedene Ansätze der Mitgliedstaaten in bezug auf Qualifikationen und Kompetenzen oder

- Erarbeitung quantitativer und/oder qualitativer Informationen und Analysen sowie Anwendung der besten Verfahrensweisen zur Unterstützung politischer Maßnahmen und einer Berufsbildungspraxis im Kontext lebensbegleitenden Lernens, sofern Eurostat und CEDEFOP diese Leistungen nicht erbringen können.

4.5.1. Sachstand und erste Ergebnisse

Von 2000 bis 2003 wurden mit einer Gesamtmittelbindung von rund 19 Mio. EUR 46 transnationale Vergleichsmaterial-Projekte gefördert. Die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Projekts betragen 520 000 EUR; der finanzielle Beitrag pro Projekt beläuft sich auf 410 000 EUR (~79 %). Der Hoechstbeitrag der Gemeinschaft für Projekte wurde auf 900 000 EUR (300 000 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) festgesetzt. Die durchschnittliche Dauer von Vergleichsmaterial-Projekten beträgt 2,4 Jahre, es waren rund 500 Einrichtungen beteiligt. In der externen Evaluierung heißt es:

,33 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Personen abstellen,

33 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Behinderten den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern,

11 % der Projekte schließen besondere Maßnahmen ein, die Frauen den Zugang zu Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit erleichtern."

Bei den Antragstellern von nahezu zwei Dritteln der Vergleichsmaterial-Projekte handelt es sich um Hochschulen oder Forschungszentren.

4.5.2. Bewertung

Die Vergleichsmaterial-Projekte sprechen einen deutlich erkannten Bedarf auf dem Gebiet der europäischen Berufsbildung an. Öffentliche und private Entscheidungsträger müssen Zugang zu vergleichbaren quantitativen und qualitativen Angaben über die Berufsbildung in Europas haben.

In den ersten vier Jahren wurde eine begrenzte Anzahl qualitativ hoch stehender Vergleichsmaterial-Anträge eingereicht. Von 2000 bis 2003 flossen in diese Maßnahme weniger als 3 % des Gesamtbudgets. Die externe Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahme ihr operationelles Ziel nur teilweise erreicht.

Der ,Bottom-up"-Ansatz über Aufrufe zur Antragseinreichung hat nicht wie erwartet funktioniert. Die große Mehrzahl der eingereichten Vergleichsmaterial-Projekte stützte sich auf qualitative Ansätze, lediglich einem Projekt aus dem Zeitraum 2000-2002 lag ein quantitativer Ansatz zugrunde.

Daher hat sich die Kommission in enger Abstimmung mit dem Leonardo-da-Vinci-Ausschuss 2002 entschlossen, ihren Ansatz zu modifizieren und eine Reihe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, um auf diese Weise die erforderlichen statistischen Daten zusammenzutragen. Die ersten Verträge im Rahmen dieser Regelung wurden 2003 unterzeichnet.

4.6. Gemeinsame Maßnahmen

Diese Maßnahme unterstützt gemeinsame Projekte in Verbindung mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -initiativen zur Förderung eines Europas des Wissens, insbesondere mit den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Bildung und Jugend.

Die gemeinsamen Maßnahmen werden auf europäischer Ebene verwaltet; ihre Lenkung erfolgt über gemeinsame Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen für ausgewählte interessierende Themen in Bereichen, die nicht durch nur ein Programm abgedeckt werden. Die Themen, das Jahresbudget und die vorgeschlagene Liste ausgewählter Projekte für gemeinsame Maßnahmen werden den zuständigen Ausschüssen zur Stellungnahme vorgelegt.

4.6.1. Sachstand und erste Ergebnisse

Bisher sind drei gemeinsame Aufrufe zur Antragseinreichung für ausgewählte Themen veröffentlicht worden, die die Programme Jugend, Sokrates und Leonardo betrafen: Insgesamt wurden 37 gemeinsame Projekte mit einer Gesamtmittelbindung von 7,6 Mio. EUR gefördert. 34 % der Mittel (2,6 Mio. EUR) kamen aus dem Programm Leonardo da Vinci. Die durchschnittlichen Gesamtkosten je Projekt betragen 298 000 EUR; der finanzielle Beitrag pro Projekt beläuft sich auf 205 000 EUR (~69 %). Im Jahr 2001 betrug die durchschnittliche Dauer von Gemeinsame-Maßnahmen-Projekten 16 Monate, in den Jahren 2002 und 2003 jeweils zwei Jahre; insgesamt waren in den drei Jahren rund 300 Einrichtungen beteiligt.

4.6.2. Bewertung

Diese Maßnahme gibt dem Programm Leonardo da Vinci Gelegenheit, eine Reihe von Projekten zu besonderen Themen in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaftsprogrammen auf den Weg zu bringen. Die bisherigen Erfahrungen beschränken sich auf Kooperationsprojekte mit den Programmen Jugend und Sokrates. Solche Projekte bieten die Möglichkeit, Akteure aus unterschiedlichen Bereichen zusammenzuführen und gemeinsam ein Thema bearbeiten zu lassen, das für jeden von ihnen von besonderer Bedeutung ist. Eine solche Zusammenarbeit trägt sehr konkret zur Förderung des auf lebenslanges Lernen orientierten Ansatzes bei.

Die Durchführung dieser Maßnahme ist durch die Beteiligung von gleich drei Programmausschüssen aufwändig, obwohl ein gemeinsamer Unterausschuss eingesetzt wurde, der die Arbeit erleichtern soll.

5. Fazit

Die 2003 vorgenommene externe Evaluierung und die nationalen Berichte äußern sich im Allgemeinen sehr positiv über die zweite Phase des Programms Leonardo da Vinci und dessen Durchführung in den ersten vier Jahren. Sie konstatieren eine Reihe von Fortschritten im Vergleich zur ersten Programmphase, weisen aber auch auf einige Schwachstellen hin, die die Programmergebnisse ungünstig beeinflussen.

5.1. Sachdienlichkeit

Die externe Evaluierung und die nationalen Berichte stimmen darin überein, dass das Programm Leonardo da Vinci ein in hohem Grade sachdienliches Programm ist. Es wird allgemein die Auffassung vertreten, dass das Programm mit den neuesten politischen Entwicklungen und Initiativen auf dem Gebiet der Berufsbildung konform geht und auf den Bedarf seiner Zielgruppen eingeht. ,Nach dem hohen Grad an Zufriedenheit, den wir bei unserer Erhebung unter den derzeitigen Antragstellern und Begünstigten des Programms festgestellt haben, und den Meinungsäußerungen der Nationalen Agenturen zu urteilen, werden die Ziele und Schwerpunkte des Programms Leonardo da Vinci II im Allgemeinen offenbar den wichtigsten Erwartungen und Anforderungen der derzeitigen Antragsteller und Begünstigten des Programms gerecht." (externe Evaluierung)

Die externe Evaluierung meldet jedoch Zweifel daran an, ob bestimmte - im Beschluss definierte - Maßnahmen sachdienlich und den Zielen und Schwerpunkten des Programms angemessen sind. Die Maßnahmen ,Mobilitätsprojekte" und ,Pilotprojekte", in die in den ersten vier Jahren über 80 % des Budgets geflossen sind, werden als äußerst sachdienlich für das Erreichen der Ziele eingeschätzt. Die Maßnahmen, die nur zu einem ,kleinen" Anteil des Gesamtbudgets Zugang haben, werden in diesem Zusammenhang als weniger sachdienlich bewertet.

5.2. Effizienz des Programms

In der derzeitigen Programmphase, in der erst wenige Projekte vollkommen abgeschlossen sind, kann eine Effizienzbewertung vor allem in Bezug auf den Quotienten aus Verwaltungskosten und Effizienz des Programms vorgenommen werden.

,Dieser Quotient hat sich im Vergleich zur vorangegangenen Programmphase offenbar deutlich verbessert." (externe Evaluierung)

Gleichwohl dürfte sich die Effizienz des Leonardo-Programms weiter verbessern lassen. Vor allem das Fehlen eines effizienten Instrumentariums für das kontinuierliche Zusammentragen von Informationen sowie mehrere recht sperrige und zeitaufwändige Verwaltungsverfahren und Berichtsmechanismen bieten reichlich Raum für Verbesserungen.

Die Dienststellen der Kommission arbeiten an einem neuen Instrument, ,Symmetrie" genannt, das bis 2005 die Ausräumung vieler der genannten Schwachstellen ermöglichen und zur Straffung der Berichts- und Feedbackmechanismen beitragen soll. Mit seiner Umsetzung soll Ende 2004 begonnen werden.

5.3. Wirksamkeit des Programms

Die nationalen Berichte und die externe Evaluierung schätzen Leonardo da Vinci als ein wirksames Programm ein. In der externen Evaluierung heißt es dazu: ,Alles in allem ist das Programm Leonardo da Vinci recht wirksam, und im Zeitraum 2000-2002 waren Fortschritte zu verzeichnen, obwohl bei den einzelnen Zielen Unterschiede bestehen."

Auf operationeller Ebene fällt die Wirksamkeit des Programms in Abhängigkeit von der betreffenden Maßnahme unterschiedlich aus. Die Maßnahmen, auf die der Großteil des Budgets entfällt (fast 85 % betreffen Mobilitäts- und Pilotprojekte), werden als hochwirksam eingeschätzt, was für die anderen Maßnahmen, in die wesentlich weniger Mittel fließen, in geringerem Maße zuzutreffen scheint. Der externe Bericht betont, dass eine Erfuellung sämtlicher operationellen Ziele bis zum Ende des Programms möglich ist.

In Anbetracht der erwarteten Ergebnisse des Programms (Qualität der Projekte) und seiner Beiträge zum Erreichen der spezifischen Programmziele schätzt die externe Evaluierung die Gesamtwirksamkeit als zufrieden stellend ein. Sie äußert die Erwartung, dass die Projekte Qualitätsergebnisse vorlegen werden, und zwar nicht nur, weil die Vorschläge inzwischen von besserer Qualität sind, sondern auch wegen der intensiven Erfolgskontrolle und Projektbegleitung durch die Nationalen Agenturen und der themenbezogenen Überwachungsmaßnahmen, die von den Dienststellen der Kommission koordiniert werden.

Die externe Evaluierung kommt zu dem Ergebnis: ,Vor allem hat sich die Gesamtwirksamkeit des Programms in den letzten zehn Jahren verbessert."

Im jetzigen Stadium der Programmdurchführung wäre eine Bestimmung der Auswirkungen des Programms verfrüht. Dennoch äußern sich die externe Evaluierung und die nationalen Berichte optimistisch, was die ,voraussichtlichen Auswirkungen" des Programms angeht.

In der externen Evaluierung heißt es: ,Somit sehen alle beteiligten Akteure das Leonardo-Programm in Bezug auf die Entwicklung der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene auf dem Gebiet der Berufsbildung als ein Programm mit einer ausgeprägten Wertschöpfungskomponente an."

ANHÄNGE

Anhang 1: Gesamtbudget des Programms für die Jahre 2000-2003

Anhang 2: Verfahren A: ,Mobilität" - 2000 bis 2003

Anhang 3: Verfahren B und C - 2000, 2001, 2002 und 2003

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