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Document 52004DC0108

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005 - Halbzeitbilanz

/* KOM/2004/0108 endg. */

52004DC0108

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005 - Halbzeitbilanz /* KOM/2004/0108 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - eEurope 2005 - Halbzeitbilanz

1. Einleitung

Der Aktionsplan eEurope ist Teil der vom Europäischen Rat in Lissabon beschlossenen Strategie zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft und zum Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft in Europa. Der Aktionsplan eEurope 2002 wurde im Jahr 2000 verabschiedet, und bis Ende 2002 konnten die meisten seiner 65 Ziele erfuellt werden. So waren fast alle Unternehmen und Schulen an das Internet angeschlossen; die Anzahl der Haushalte mit Internetzugang hatte sich beinahe verdreifacht, und Europa verfügte nun über das schnellste Forschungsnetz der Welt. [1]

[1] Siehe eEurope 2002 Abschlussbericht, KOM(2003) 66, und eEurope 2002: Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele, SEK(2003) 407.

Dennoch gab es Ende 2002 wenige Anzeichen dafür, dass die Erfolge bei der Verbreitung des Internet in Europa tatsächlich in neue Arbeitsplätze und Dienste münden. Ebensowenig wurden, insbesondere in den USA, Produktivitätssteigerungen anderswo erzielt. Die Netze waren zwar da, ihre tatsächliche Nutzung blieb jedoch zu gering.

Die Förderung der Internetnutzung und die Schaffung neuer Dienste wurde deshalb zum zentralen Ziel des Aktionsplans eEurope 2005, der vom Europäischen Rat in Sevilla gebilligt wurde [2]. Erreicht werden soll damit vor allem, dass bis Ende 2005 in Europa - auf der Grundlage einer weiten Verbreitung von Breitbandzugängen und einer sicheren Informationsinfrastruktur - moderne elektronische öffentliche Dienste (elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, elektronische Gesundheitsdienste) zur Verfügung stehen und dynamische Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr entstehen.

[2] Aktionsplan eEurope 2005, KOM(2002) 263.

Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich in der eEurope-Entschließung [3] vom 18. Februar 2003, den Aktionsplan umzusetzen, und begrüßten die Absicht der Kommission, ,noch vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2004" eine Halbzeitbilanz des Aktionsplans vorzulegen.

[3] Entschließung des Rates über die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, ABl. 2003/C 48/02.

Diese Zwischenbilanz ist Gegenstand der vorliegenden Mitteilung, in der die Kommission ihre Analyse der politischen und konkreten Entwicklungen, der Antworten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf eine im Herbst 2003 - durchgeführte Umfrage sowie die Ergebnisse eines Online-Fragebogens und einer öffentlichen Anhörung von Oktober 2003 darlegt. Das wichtigste Ergebnis der Konsultation war die Bestätigung der Richtigkeit der eEurope-Ziele und ihrer Eignung zur Bewältigung der Herausforderungen, vor denen die Beitrittsländer auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft stehen. Einvernehmen herrscht darüber, dass im Mittelpunkt dieser Halbzeitbilanz die Aktualisierung und Feinabstimmung der Initiativen sowie die Stärkung der Durchführungsmechanismen stehen muss. Die Mitteilung folgt dabei weitgehend dem Aufbau des Aktionsplans und beruht auf einer ausführlicheren Arbeitsunterlage, in der weitere Hintergrundinformationen über politische Entwicklungen und Leistungsvergleiche (Benchmarking) in den einzelnen Bereichen enthalten sind.

2. Dienste für Bürger und Unternehmen

2.1. Elektronische Behördendienste (E-Government)

Elektronische Behördendienste haben sich heute als ein wichtiges Instrument für Reformen im öffentlichen Sektor erwiesen. Die politische Entschlossenheit in den Mitgliedstaaten zeigt sich z. B. darin, dass alle Regierungen eine aktive E-Government-Politik betreiben. Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gelten als Katalysator für die Modernisierung der Verwaltungen und die Verbesserung ihrer Dienstleistungen. Die elektronischen Behördendienste stehen daher im Mittelpunkt der nationalen politischen Anstrengungen im Bereich der Informationsgesellschaft. Vergleichende Bewertungen zeigen, dass die grundlegenden Behördendienste, die vollständig online über das Netz angeboten werden, zwischen Oktober 2001 und Oktober 2003 von 17 % auf 43 % ausgebaut wurden, wenngleich es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede gibt, die bei den im Oktober 2003 vollständig online verfügbaren Diensten von 72 % bis zu lediglich 15 % reichen. [4] Inzwischen wird deutlich, dass es Verbesserungsbedarf bei den IKT-Instrumenten und der Interoperabilität sowie den Qualifikationen und der Integration der gebotenen Dienstleistungen in die internen Verwaltungsabläufe gibt. [5]

[4] Web based Survey on Electronic Public Services (Webgestützte Umfrage über elektronische öffentliche Dienste), Cap Gemini Ernst & Young, Dezember 2003. http://europa.eu.int/information_society/ eeurope/2002/action_plan/egov/index_en.htm

[5] Reorganisation of government back offices for better electronic public services - European good practices (Umstellung der internen Verwaltungsabläufe zur Erbringung verbesserter elektronischer öffentlicher Dienste - beispielhafte Verfahren in Europa), Danish Technological Institute, Dezember 2003.

Die E-Government-Ziele von eEurope 2005 bleiben weiterhin gültig, und die Mitgliedstaaten haben sich seit der Verabschiedung des Aktionsplans auf eine Reihe neuer gemeinsamer Initiativen auf EU-Ebene verständigt. Gute Fortschritte wurden in den meisten Mitgliedstaaten bei der Anzahl der Breitbandanschlüsse der Verwaltungen, bei interaktiven elektronischen öffentlichen Diensten, öffentlichen Internetzugängen sowie der Einführung der elektronischen Auftragsvergabe erzielt.

Aus den Umfrageergebnissen ergeben sich für die Überprüfung des Aktionsplans eEurope 2005 folgende Aspekte:

* Benchmarking: bei den elektronischen Behördendiensten geht es nicht nur um die Schaffung der technischen Voraussetzungen und die Erbringung von Dienstleistungen, sondern darum, tatsächlich praktische Lösungen anzubieten. Derzeit bleibt die Nachfrage hinter dem wachsenden Angebot zurück. Es muss ermittelt werden, welche Faktoren die Nachfrage ankurbeln. Aus diesem Grund muss mehr getan werden, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von E-Government [6] und die Triebkräfte für eine verstärkte Nachfragen nach elektronischen Behördendiensten besser zu erfassen. Dafür sind weitere quantitative Messungen und qualitative Untersuchungen notwendig.

[6] Management A/S, Top of the web - Survey on quality and usage of public services (Umfrage zur Qualität und Nutzung öffentlicher Dienste), PLS Ramboll, November 2003. http://www.topoftheweb.net/en/ index.htm

* Austausch bewährter Praktiken: Aus den gesammelten Erfahrungen können empfehlenswerte Verfahren und Erfolgsfaktoren ermittelt werden. Neben Instrumenten wie Konferenzen und Preisverleihungen ist auch ein stärker strukturierter Austausch über bewährte Praktiken und über die Übertragbarkeit der gewonnen Erfahrungen erforderlich. Einige der neuen Beitritts- und Kandidatenländer haben bereits um Beratung bei der E-Government-Einführung gebeten.

* Verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der politischen Ausrichtung und der finanziellen Unterstützung: Themen sind Vertrauen und Sicherheit (einschl. Identitätsmanagement), Normung und Software mit frei zugänglichem Quellcode sowie allgemeine Zugänglichkeit (einschl. plattformübergreifender Zugang) und Innovation. Zahlreiche Mitgliedstaaten nennen auch Interoperabilitätsfragen (z. B. gemeinsame Personenkennungen, elektronische Authentifizierung und Datenvokabular). Die Entwicklung interoperabler europaweiter Dienste könnte in Betracht gezogen werden, wenn sie den politischen Zielen der EU und den Bedürfnissen der europäischen Bürger entsprechen.

2.2. Elektronisches Lernen (E-Learning)

Im Aus- und Weiterbildungssektor hat sich die Anbindung an IKT-Infrastrukturen weiter verbessert. Es ist besser bekannt, unter welchen Bedingungen sie sich erfolgreich einsetzen lassen. Das computer- oder netzgestützte Lernen erfordert eine verlässliche Technik mit Breitbandanbindung, die Unterstützung durch hochqualifizierte Lehrer/Ausbilder/Berater, hochwertige Inhalte und Dienste sowie neue Lern- und Ausbildungskonzepte. Die nationalen Pläne und das kürzlich beschlossene eLearning-Programm machen das große politische Engagement in diesem Bereich deutlich.

Zur Überprüfung des Aktionsplans:

* Die aus den zahlreichen Initiativen und Pilotprojekten gezogenen Lehren müssen systematisch bewertet werden, um für künftige Maßnahmen im Bereich des elektronischen Lernens Akzente zu setzen. Im Einklang mit dem eLearning-Programm liegt der Schwerpunkt auf der Auswertung der gewonnenen Erfahrungen in diesem Bereich und deren schneller Anwendung in der Praxis, sowie auf der Unterstützung neuer Lerntechniken. Der Aktionsplan könnte in diesem Zusammenhang dazu betragen, die Ergebnisse besser gemeinsam zu nutzen und auszutauschen.

2.3. Elektronische Gesundheitsdienste (E-Health)

Aufgrund ihrer Abhängigkeit von Bandbreite, Sicherheit und Datenschutz und einer Leistungserbringung, in deren Mittelpunkt der Nutzer setzt, berühren die elektronischen Gesundheitsdienste alle Hauptbelange von eEurope. Elektronische Gesundheitsdienste werden zu einem zentralen Aspekt der Gesundheitspolitik auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten haben inzwischen eigene Pläne für die elektronische Gesundheitsfürsorge ausgearbeitet und dazu Mittel von mehr als 3 % des Gesundheitshaushalts für Instrumente und Anwendungen in diesem Bereich vorgesehen. Auf europäischer Ebene sind elektronische Gesundheitsdienste sowohl im Forschungsrahmenprogramm als auch im Aktionsprogramm für öffentliche Gesundheit ein wichtiger Schwerpunkt.

Zur Überprüfung des Aktionsplans:

* Die Konsultation bestätigte, dass es notwendig ist, die drei im Rahmen vor eEurope in Angriff genommenen Maßnahmen fortzusetzen: elektronische Gesundheitskarten, Online-Gesundheitsdienste und Gesundheitsinformationsnetze der Mitgliedstaaten und der Kommission.

* Darüber hinaus muss die Politik im Einklang mit den Empfehlungen der EU-Ministerkonferenz 2003 eine starke Führungsrolle und ihr entschlossenes Engagement für die Schaffung einer europaweiten Interoperabilität der elektronischen Gesundheitsdienste unter Beweis stellen, damit eine nahtlose, bürgernahe Gesundheitsfürsorge und die Patientenmobilität gewährleistetet werden kann. Zu den Problemfeldern zählen: Interoperabilität und Normung von Gesundheitsprodukten, -systemen und -diensten; menschlich und technisch bedingte Sicherheitsprobleme (einschl. Schulungsbedarf); Rechtssicherheit und Datenschutz; Messung und Weiterverbreitung der Vorteile elektronischer Gesundheitsdienste durch EU-weite Leistungsvergleiche und Kosten-Nutzen-Analysen; Patientenmobilität.

2.4. Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)

Um die Ziele des eEurope 2005 Aktionsplans erfuellen zu können, müssen die Erfolge für den elektronischen Geschäftsverkehr über den elektronischen Handel hinaus allgemein verbreitet werden, denn Marktuntersuchungen zeigen einen beständigen Anstieg von online abgewickelten An- und Verkaufsaktivitäten (elektronischer Handel) über das Internet, um die vollständige Integration von IKT in die Geschäftsabläufe zu ermöglichen.

Die Schwerpunktthemen des Aktionsplans (Rechtssetzung, Normung, Fachkenntnisse (Befähigungen) und Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in KMU) bleiben weiterhin gültig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr konsolidieren sich mit der Umsetzung der Richtlinien über die elektronische Signatur, den elektronischen Geschäftsverkehr, das Urheberrecht und mit der Verabschiedung einer Richtlinie über die elektronische Beschaffung, welche die e-Beschaffung in den öffentlichen Bereich einführt. Außerdem wird eine Konferenz über rechtliche Fragen des elektronischen Handels, die im April 2004 in Dublin stattfinden wird, die Ergebnisse der on-line Konsultation über die bestehenden rechtlichen Hemmnisse für Unternehmen, die elektronischen Handel betreiben, präsentieren und diskutieren. Des weiteren wird die Kommission im April 2004 eine Mitteilung über fairen B2B Handel in Internetplattformen verabschieden, um die Teilnahme von KMU zu stimulieren und zu erleichtern.

In einer Mitteilung der Kommission über unerbetene elektronische Werbung (Spam) von Januar 2004 sind Maßnahmen dargelegt, die öffentliche und private Beteiligte treffen können, um das in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verankerte EU-weite ,Spam-Verbot" durchzusetzen. [7] Außerdem haben die meisten Mitgliedstaaten und viele europäische Regionen Initiativen ins Leben gerufen, um die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs in den KMU voranzutreiben.

[7] unerbetene Werbenachrichten (Spam), KOM (2004)28.Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/information_society/ topics/ecomm/highlights/current_spotlights/spam/index_en.htm

Bei der Überprüfung des Aktionsplans ist besonders auf die Umsetzung folgender Aspekte zu achten:

* Beobachtung der Forschritte: Die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten für groß angelegte Umfragen ist unverzichtbar. Im Einklang mit den eEurope-Zielen sollten quantitative Zielvorgaben für die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in den Anzeiger zur Unternehmenspolitik (Enterprise Policy Scoreboard) aufgenommen werden.

* Interoperabilität und Normung: Die unzureichende Interoperabilität der Geschäftsanwendungen behindert die Einführung neuer Formen der Zusammenarbeit. Die Interoperabilitätsproblematik kann nur mit Hilfe der Mitgliedstaaten gelöst werden. Geeignete Gremien dafür sind das von der CEN noch einzusetzende ,European e-Business Interoperability Forum" (europäisches Forum für die Interoperabilität des elektronischen Geschäftsverkehrs) und relevanter Workshops in diesem Bereich sowie eine Konferenz über Interoperabilität im Jahr 2004.

* Einführung der Internet-Domäne oberster Stufe ,.eu": Alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer unterstützen die Einführung der Domäne ,.eu". Einige betrachten sie als entscheidenden Faktor für die Bildung von Vertrauen in den elektronischen Handel innerhalb der EU. Daher muss der Schwerpunkt des Aktionsplans eEurope darauf liegen, die Verordnung durchzusetzen und die Internet-Domäne bis 2004 für alle Interessenten in der EU verfügbar zu machen.

* Sichere und effektive elektronische Zahlungssysteme: Vertrauen in online abgewickelte Bestellungen und Zahlungen ist die Voraussetzung für eine Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs (,E-Business") und des mobilen elektronischen Handels (,M-Commerce"). Dies erfordert insbesondere die Einführung effizienter Mikrozahlungssysteme und die Lösung der politischen Fragen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung per Mobilfunk (,M-Payment").

3. Ein schnelleres, sichereres Internet für alle

3.1. Breitband

Breitbandverbindungen stehen ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Auf der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates vereinbarten die Mitgliedstaaten die Aufstellung nationaler Breitbandstrategien bis Ende 2003. Die Kommission wird dem Europäischen Rat im März 2004 einen Bericht über die Lage des Telekommunikationssektors und im Juni einen ausführlichen Bericht über die Strategien vorlegen.

Der Breitbandmarkt dehnt sich weiter aus, die Verfügbarkeit und die Verbreitung von Breitbandanschlüssen und deren Nutzung nimmt EU-weit zu. Ende Oktober 2003 gab es in der EU 19,5 Millionen Anschlüsse gegenüber noch 10,6 Millionen im Oktober 2002. 72,5 % davon entfallen auf DSL-Anschlüsse, der Rest vorwiegend auf Kabelmodemanschlüsse. Dank des plattformübergreifenden Konzepts (,Multiplattform-Konzept"), das auf dem gleichzeitigen Parallelbetrieb verschiedener Technologien beruht, ist eine noch breitere geografische Abdeckung und Nutzung zu erwarten. Die EU strebt einen Infrastrukturausbau an, der sich sowohl rechtlich als auch politisch unter technologieneutralen Bedingungen vollzieht.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation gewinnt die vollständige, wirksame und rechtzeitige Umsetzung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern eine besondere Bedeutung, damit sich ein geeignetes und planungssicheres Investitionsklima herausbilden kann. In ihrem neunten Bericht über die Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation vom 19. November 2003 weist die Kommission darauf hin, dass der Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt noch immer schwach ist und dass einige Mitgliedstaaten den neuen Rechtsrahmen noch immer nicht umgesetzt haben. Im Licht der Tatsache, dass Konsumenten hauptsächlich über DSL-Linien Breitgangzugang haben, ist es außerdem von Bedeutung, dass der 9. Bericht auch feststellt, dass der Wettbewerb im Bereich Breitband schwach bleibt.

Die EU steht im Zusammenhang mit der Nutzung aller Vorteile der Breitbandtechnik vor zwei großen Herausforderungen und bemüht sich um die Entwicklung von Lösungen auf EU-Ebene, um folgende Engpässe zu überwinden:

Werden private Investitionen in Informationsinfrastrukturen in weniger begünstigen Gebieten wegen geringer Rentabilitätsaussichten gehemmt, so besteht die Gefahr, das das mit eEurope verfolgte Ziel der Schaffung einer ,Informationsgesellschaft für alle" nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grund werden mit Hilfe der EU-Strukturfonds besondere Maßnahmen getroffen, um die mangelnde Nachfrage in ländlichen oder abgelegenen Gebieten und in wirtschaftlich benachteiligten städtischen Gebieten auszugleichen. Die Kommission legte daher kürzlich überarbeitete ,Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation" [8] vor. Um die Dynamik zu steigern wird der Breitbandausbau in bisher unterversorgten Gebieten durch neue ,Sofortprojekte" zur Bekämpfung der digitalen Kluft auf technologieneutraler Grundlage beschleunigt. [9]

[8] SEK(2003) 895, http://europa.eu.int/comm/regional_policy/ sources/docoffic/working/doc/telecom_de.pdf

[9] Siehe KOM(2003) 65 ,Elektronische Kommunikation: der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft" und KOM(2003) 690 ,Eine europäische Wachstumsinitiative",.

Das zweite Problem besteht darin, dass in allen Mitgliedstaaten die tatsächliche Breitbandnutzung hinter dem Infrastrukturausbau zurückgeblieben ist. Eines der Haupthindernisse für eine stärkere Breitbandnutzung ist der Mangel an attraktiven Breitbandinhalten. Breitbandnetze ermöglichen zwar eine ganze Reihe neuer Dienste, vor allem Multimediadienste, aber für das Entstehen neuer Geschäftsmodelle müssen noch viele Fragen geklärt werden. So hängt die Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte in hohem Maße von der Einführung technischer Lösungen für die Verwaltung digitaler Rechte (DRM) ab.

Themen für die Überprüfung des Aktionsplans:

* Beobachtung: Eine größere Auswahl an Technologien und ein plattformübergreifendes Umfeld erfordern auch eine genauere Beobachtung der ergriffenen Maßnahmen, z. B. der nationalen Umstellungspläne für das digitale Fernsehen.

* Neuausrichtung von der Versorgungs- zur Nutzungsförderung: Der Übergang von der einfachen Anschlussbereitstellung zur Förderung der tatsächlichen Breitbandnutzung erfordert eine Untersuchung darüber, wie die Menschen die Breitbandtechnik ihr tägliches Leben integrieren. Es ist notwendig, die Hindernisse einer offenen und interoperablen Bereitstellung digitaler Inhalte und öffentlicher Dienste besser zu verstehen.

* Verwaltung digitaler Rechte (DRM): sollte auf EU-Ebene geregelt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von DRM sind in der Richtlinie 2001/29/EG festgelegt, die derzeit in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Es ist jedoch mehr Transparenz bezüglich der Kriterien erforderlich, die die Mitgliedstaaten benutzen beziehungsweise benutzen werden, um die Anwendung von DRM bei der Festlegung von Entgeltsystemen zu bestimmen. Der Markt befindet sich an einem kritischen Punkt der Entwicklung. Einerseits kann das Fehlen einer interoperablen DRM-Infrastruktur zu einer weiteren Marktfragmentierung führen. Andererseits wird eine erfolgreiche Einführung von DRM-Technologien in Systemen und Diensten die Entwicklung wichtiger Internet Inhaltsmärkte gewährleisten - ein entscheidender Faktor bei der Verbreitung von Breitbandtechnologien - sowie die ökonomische Vitalität der Inhaltesindustrien im Allgemeinen unterstützen.

3.2. Sicherheit

Die Netz- und Informationssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die Informationsgesellschaft. Mehr als 80 % der europäischen Bürger schrecken vor dem Einkauf über das Internet zurück, weil sie Sicherheitsbedenken haben. Andererseits verfügen lediglich 54 % der Unternehmen über formale Sicherheitsregelungen. Einige Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit nationale Strategien für die Informationssicherheit, die Fragen wie rechtliche Verantwortung, Aufklärung, Verwaltung und technische Normen, verbesserte Eingriffsmöglichkeiten in Notfällen und Bekämpfung der Cyberkriminalität behandeln. In diesem Bereich nannten alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer die Umsetzung der Richtlinie über die elektronische Signatur als wichtigen Schritt.

Der neue EU-Rechtsrahmen enthält auch Vorschriften über die Sicherheit der elektronischen Kommunikation. Der hohe Stellenwert, der Sicherheitsfragen auf EU-Ebene beigemessen wird, wird auch darin deutlich, wie schnell eine politische Einigung über die Gründung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) erzielt wurde. Ihre Hauptaufgabe wird darin bestehen, die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit zu beraten und zu unterstützen, um dadurch zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen. Außerdem wird sie die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten der Informationsgesellschaft verbessern helfen. Die Agentur wird als Mittel für die Entwicklung einer Sicherheitskultur dienen.

Folgende Themen sind bei der Überprüfung zu berücksichtigen:

* Verbreitung elektronischer Signaturen durch Förderung der Nutzung interoperabler Normen auf europäischer Ebene und Förderung aller Formen elektronischer Signaturen - unabhängig von der verwendeten Technik;

* Bedeutung von Normen und Zertifizierungen für die Bildung von Vertrauen in die Informationsgesellschaft;

* Festlegung der Prioritäten für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich der Netz- und Informationssicherheit, insbesondere im Rahmen der ENISA (Aufbau öffentlich-privater Partnerschaften auf EU-Ebene, Stand der Aktivitäten und Organisationen in den Mitgliedstaaten, beispielhafte Verfahren im Bereich der Sensibilisierung und der Risikoabschätzung).

3.3. Digitale Integration (E-Inclusion)

Da sich die IKT-Entwicklung sich nicht in allen Regionen und soziodemografischen Gruppen gleichmäßig vollzieht, ist die digitale Integration (,E-Inclusion") bzw. die Vermeidung der ,digitalen Kluft" ein horizontales Problem, das alle Bereiche des Aktionsplans eEurope 2005 betrifft. Wie die Konsultation gezeigt hat, sind diese Fragen allgemein bekannt und es herrscht Einigkeit darüber, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Größere Beachtung verdient vor allem das künftige Potenzial neuer Plattformen, wenn es darum geht, die Zugänglichkeit zu bessern und breitere Bevölkerungsgruppen an das Internet heranzuführen und hier es wären auch drahtlose Orts- und Fernnetze sowie der Übergang zum digitalen Fernsehen zu berücksichtigen.

Bei der Überprüfung des Aktionsplans ist besonders auf folgende Aspekte zu achten:

* Daten zur Abschätzung des Ausmaßes der regionalen Unterschiede, ggf. im Zusammenhang mit der Überprüfung der politischen Vorgaben für die Strukturfonds;

* EU-Normen für die elektronische Zugänglichkeit von Informationen, auch im Beschaffungswesen, Umsetzung der Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) und einheitliche Benennung leicht zugänglicher Webseiten;

* Verbesserte Zugangsmöglichkeiten für Randgruppen und benachteiligte Regionen durch die weitere Förderung des plattformübergreifenden IKT-Zugangs (PC, Digitalfernsehen, Mobilfunk der 3. Generation usw.).

* Die Verbreitung und die Verwendung von IKT in den Gruppen, die oft ausgeschlossen werden, muss durch die Unterstützung von Informationskampagnen, digitale Alphabetisierungsmaßnahmen und die Vorsorge für entsprechende Inhalte und Dienste unterstützt werden.

4. Umsetzung

4.1. Leistungsvergleich (Benchmarking)

Entsprechend den Vorgaben, die der Rat in seiner eEurope-Entschließung [10] gemacht hat, beruht die vergleichende Bewertung vorwiegend auf amtlichen Statistiken. Die Umfragen in Privathaushalten und Unternehmen wurden von Eurostat organisiert und von den nationalen statistischen Ämtern (NSI) durchgeführt. Aus diesen Umfragen ergeben sich 26 der 37 Indikatoren. Bis January 2004 lagen 12 Umfrageergebnisse für Unternehmen und 11 Ergebnisse für Privathaushalte vor.

[10] 2003/C 48/02

Um eine regelmäßige und vergleichbare Datenbreitstellung in den Mitgliedstaaten und um die Verwendung von offiziellen Statistiken über die Informationsgesellschaft zu gewährleisten, hat die Kommission im August 2003 eine Verordnung des Parlaments und des Rats über Statistiken bezüglich der Informationsgesellschaft vorgelegt.

In seiner eEurope-Entschließung regte der Rat die Erarbeitung von ersten Indikatoren für den elektronischen Geschäftsverkehr und elektronische Gesundheitsdienste an. Die Kommission führte die methodische Analyse für einen Indikator für die Bereitschaft zur Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs durch und wird Vorschläge unterbreiten, sobald die Daten für 2003 vorliegen. Dieser Indikator sollte ab 2004 beim Leistungsvergleich (Benchmarking) berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Pilotarbeiten im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste sind für das Frühjahr 2004 zu erwarten.

Sowohl die Antworten auf die Umfrage für die Halbzeitbilanz als auch die Gespräche in den Statistik-Arbeitsgruppen haben ergeben, dass es notwendig ist, die Indikatoren zu überprüfen.

Themen für die Überprüfung des Aktionsplans:

* Bei den derzeitigen Indikatoren liegt der Schwerpunkt zu stark auf der Bereitschaft zur Erbringung der Dienste und nicht auf deren Intensität und Auswirkungen [11].

[11] Die Kategorien Bereitschaft, Intensität und Auswirkungen wurden im OECD-Bericht ,Defining and Measuring e-Commerce: A Status Report", OECD-DSTI 08/10/1999, festgelegt.

* Die Indikatoren zeigen nicht, in welchem Maße die eEurope-Ziele erreicht wurden.

* Vergleichszahlen für Drittländer werden benötigt; eEurope sollte mit der Weltspitze verglichen werden.

* Es ist noch zu früh für eine Bewertung des eEurope 2005-Leistungsvergleichs. Ein Benchmarking-Bericht mit allen verfügbaren Daten für das Jahr 2003 wird im Juni 2004 vorgelegt werden. Ergänzende Maßnahmen zum laufenden Leistungsvergleich könnten sofort als Teil der Ergebnisse dieser Halbzeitbilanz getroffen werden, um der Notwendigkeit weiterer Analysen sowie politisch relevanterer und umfassenderer Indikatoren Rechnung zu tragen.

4.2. Austausch bewährter Praktiken

Der Austausch bewährter Praktiken ergänzt die vergleichbaren Leistungen und gehört zu den Grundbestandteilen der offenen Koordinierungsmethode. Es gibt eine ganze Palette von Instrumenten für die Unterstützung solcher bewährter Praktiken. Dazu zählen Foren und Konferenzen wie die gemeinsam mit dem italienischen Ratsvorsitz organisierte zweite E-Government-Konferenz 2003 und die während des griechischen Ratsvorsitzes veranstaltete E-Health-Konferenz; Wettbewerbe und Qualitätspreise, Unterstützungsnetze zur Förderung des gegenseitigen Lernens wie e-Business Support Network (eBSN), European Schoolnet [12]; die Aufarbeitung gesammelter Erfahrungen in Leitlinien, Checklisten, Fahrpläne oder technische Arbeitsunterlagen, Verabschiedung freiwilliger Verhaltensregeln und offener Standards auf der Grundlage dokumentierter Praktiken.

[12] http://community.eun.org/

All diese Instrumente finden zur Unterstützung von eEurope eine breite Anwendung. Zur Erleichterung eines wirksameren Erfahrungsaustauschs sind dennoch weitere Überlegungen darüber notwendig, wie sie noch gezielter eingesetzt werden können, um ihre Wirkung gegenüber dem spontanen Vorgehen noch zu erhöhen. Es kommt darauf an, diese politischen Instrumente in jedem Bereich so zu kombinieren, dass der Austausch je nach Konsensgrad, Erfahrungen und Reifegrad auf dem betreffenden Gebiet optimal vonstatten geht.

5. Schlussfolgerungen

Zur Halbzeit der Durchführung des Aktionsplans eEurope 2005 sind bedeutende Fortschritte zu verzeichnen.

Die Zielsetzungen von eEurope 2005 bleiben im Hinblick auf die Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten bestehen. Die Konsultation hat deutlich gemacht, dass sie für viele nationale und regionale Anstrengungen einen Anreiz darstellten. Wichtige Entwicklungen in den Bereichen Breitband und E-Government erfreuten sich sowohl auf nationaler wie EU-Ebene einer wachsenden politischen Unterstützung.

Um die Ziele von eEurope zu erreichen, ist eine starke Führungsrolle der Politik und ihr entschlossenes Engagement auf allen Ebenen notwendig. In vielen Bereichen sind Erfolge zu verbuchen: steigende Anzahl der Breitbandanschlüsse, zunehmende Online-Verfügbarkeit von Behördendiensten. Auf vielen Gebieten ist der Fortschritt noch immer angebotsorientiert und ganz auf Technologien, Anwendungen und Initiativen ausgerichtet. Es sind nun gemeinsame, abgestimmte Anstrengungen von allen Seiten erforderlich, um die Produktivitätsgewinne zu erzielen und die Arbeitsplätze zu schaffen, die von eEurope erwartet werden. Dieser Reifegewinn bedeutet vor allem die verstärkte Bereitstellung von Lösungen und eine groß angelegte Übertragung erfolgreicher Entwicklungen, um endlich eine kritische Masse zu erreichen.

Folgende Einzelbereiche müssen stärker beachtet werden und müssen bei der Überprüfung des Aktionsplans eine größere Rolle spielen:

* Interoperabilität, Normung und plattformübergreifender Zugang müssen in allen Bereichen stärker gefördert werden. In vielen Fällen geht es dabei nicht um technische Lösungen, sondern um die Aushandlung mehrseitiger oder institutioneller Vereinbarungen.

* Stärkung der gesamteuropäischen Dimension: Die meisten Maßnahmen sind weiterhin auf die nationale oder regionale Ebene ausgerichtet. Die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Lernens und Austauschs werden zwar weithin anerkannt, aber kaum in die Praxis umgesetzt. Interoperabilitätsprobleme werden nicht gelöst oder durch zahlreiche Einzelinitiativen sogar noch verschärft. Die Chancen zur Schließung der Kluft zwischen führenden und nachfolgenden Akteuren dank des wirksameren Austauschs von bewährten Praktiken bleiben oft ungenutzt.

* Ein stärker nachfrageorientiertes Herangehen mit Schwerpunkt auf Dienstleistungserbringung, Mehrwert für alle Endnutzer und Funktionalität: Es gibt viele gute Initiativen für den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Business), elektronische Behördendienste (E-Government), elektronische Gesundheitsdienste (E-Health) und das elektronisches Lernen (E-Learning), aber es gibt noch keine vollständige Klarheit darüber, wie solche Dienste wirklich effektiv online erbracht werden sollten und was den Bedürfnissen des Endnutzers tatsächlich gerecht wird.

* Die Voraussetzung für die weitere Breitbandentwicklung ist ein größeres Angebot an attraktiven Inhalten. Dazu bedarf es sowohl des urheberrechtlichen Schutzes der Inhalte und der Einführung interoperabler DRM-Lösungen (Verwaltung der digitalen Rechte) als auch der Beachtung der legitimen Erwartungen der Nutzer.

* Erprobung neuer Geschäfts- und Dienstleistungsmodellen, mit denen die Vorteile der elektronischen Dienstleistungserbringung besser realisiert werden: Elektronische Dienste sind in der Regel produktiver und effizienter, wenn sie mit der tatsächlichen Umgestaltung der Dienstleistungsabläufe und -verfahren einhergehen.

* Verstärkte Beobachtung und Quantifizierung der digitalen Integration, insbesondere zur Abschätzung regionaler Ungleichgewichte und des Potenzials der plattformübergreifenden Bereitstellung elektronischer Dienste im Hinblick auf eine breitere Zugänglichkeit.

* Die Auswirkungen elektronischer Dienste im Hinblick auf erzielte Effizienz- und Produktivitätssteigerungen und die Qualität für Arbeit und Leben sollten gemessen werden indem die Auswirkungen auf die Staatsbürger und Regierung untersucht werden sollen. Erforderlich ist insbesondere eine strukturierte Analyse der gemachten Erfahrungen, um daraus ergänzende quantitative und qualitative Indikatoren für den Leistungsvergleich zu entwickeln. In gemeinsamer Arbeit müssen Fortschrittshemmnisse ermittelt und Vorgaben für die Umsetzung erarbeitet werden. Überdies sind weitere Initiativen zu bewerten, damit politische Entscheidungen aufgrund von nachgewiesenen Fakten getroffen werden können.

Die Kommission empfiehlt die Weiterführung des Aktionsplans eEurope 2005 in seiner jetzigen Form. Die Überprüfung hat ergeben, dass die derzeitigen Ziele noch gültig und die Beitrittsländer zu deren Übernahme bereit sind. Außerdem wird erwartet, dass das 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung zur Implementierung des eEurope Aktionsplans beiträgt, insbesondere durch den die Informationsgesellschaftstechnologien betreffenden Teilbereich.

Eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen von eEurope 2005 wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten während des Jahres 2004 diskutiert und beschlossen werden. Die Kommission ersucht außerdem die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer, ihre Stellungnahme zu diesem Bericht abzugeben und sich aktiv an der Überprüfung des Aktionsplans bis Juni 2004 zu beteiligen.

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