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Document 52003XR1010(01)

Entschliessung des Ausschusses der Regionen als Ausdruck seiner Unterstützung für Kommunalpolitiker im Baskenland, die Ziel von Anschlägen und Bedrohungen sind

ABl. C 244 vom 10.10.2003, p. 53–54 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XR1010(01)

Entschliessung des Ausschusses der Regionen als Ausdruck seiner Unterstützung für Kommunalpolitiker im Baskenland, die Ziel von Anschlägen und Bedrohungen sind

Amtsblatt Nr. C 244 vom 10/10/2003 S. 0053 - 0054


Entschliessung des Ausschusses der Regionen als Ausdruck seiner Unterstützung für Kommunalpolitiker im Baskenland, die Ziel von Anschlägen und Bedrohungen sind

(2003/C 244/12)

A. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen die Gemeinschaftsinstitution zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist und sich daher aus erster Hand ein Bild über die lokale Demokratie in der Europäischen Union machen kann;

B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf die unteilbaren, universellen Werte Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität gründet und zur Wahrung und Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Beachtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und ihrer innerstaatlichen Gliederung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beiträgt;

C. in der Erwägung, dass der freie Ausdruck unterschiedlicher Ausrichtungen, Kulturen, Glaubensrichtungen und Lebensstile das Fundament einer offenen Gesellschaft ist;

D. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auf denen die EU aufbaut, durch die systematisch und gezielt geplanten, blutigen Terroranschläge der ETA und ihr nahe stehender Organisationen auf Kommunalpolitiker im Baskenland und in Navarra bedroht sind; dass in diesen Gebieten und in anderen Teilen Spaniens in den vergangenen Jahren zahlreiche Stadt- und Gemeinderatsmitglieder der Volkspartei und der Sozialistischen Partei ermordet wurden; dass dies Dutzende baskische Stadt- und Gemeinderatsmitglieder zur Niederlegung ihres Amtes bewogen hat und ein Gemeinderat sogar aufgelöst werden musste; dass mehrere hundert baskische Kommunalpolitiker rund um die Uhr Polizeigeleitschutz in Anspruch nehmen müssen;

E. in der Erwägung, dass die demokratischen Parteien, die offen jedem Versuch, die Entwicklung der gemeinsamen Werte Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität zu verhindern, entgegentreten, erhebliche Schwierigkeiten haben, für ihre Kommunalwahllisten genügend Kandidaten im Baskenland zu finden (so dass sie Parteimitglieder aus anderen Landesteilen aufstellen müssen); dass ihre Parteibüros bewacht werden müssen und ihre Wahlveranstaltungen erklärtes Ziel für Terroranschläge sind;

F. in der Erwägung, dass mehrere spanische Gesetze (Wahlgesetze, kommunale Gesetze u. a.) geändert werden mussten, um Stadt- und Gemeinderatsmitglieder zu schützen; dass der Staat und die Parteien mit großem Aufwand versuchen müssen, den Schutz der Kommunalpolitiker zu gewährleisten; dass in der spanischen Öffentlichkeit die Stimmen immer lauter werden, die unter diesen Umständen die Legitimität der kommenden Kommunalwahlen anzweifeln;

G. in der Erwägung, dass die Terrororganisation ETA mit ihren blutigen Anschlägen gegen Kommunalpolitiker das schwächste Glied in der Kette gewählter Mandatsträger in Spanien treffen will und dass sie das Ziel verfolgt, die demokratischen Parteien an der Ausübung ihres Repräsentationsrechts zu hindern und so in manchen Fällen den Wahlausgang zu beeinflussen;

H. in der Erwägung, dass diese Terroraktionen die Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene und damit an ihrer freien Willensäußerung und der politischen Beteiligung als den Grundlagen der öffentlichen Gewalt hindern;

hat der Ausschuss der Regionen auf seiner 49. Plenartagung (Sitzung vom 10. April 2003) einstimmig bei acht Stimmenthaltungen folgende Entschließung verabschiedet.

Der Ausschuss der Regionen

1. lehnt erneut entschieden jede Form der Gewalt ab und verurteilt nachdrücklich terroristische Anschläge und Bedrohungen jeglicher Art und insbesondere die der ETA gegen baskische Stadt- und Gemeinderatsmitglieder;

2. bringt im Namen von Kommunal- und Regionalpolitikern aus ganz Europa sein Mitgefühl und seine Solidarität mit den Familien der zahlreichen Opfer zum Ausdruck;

3. versichert alle Stadt- und Gemeinderatsmitglieder, die das Ziel von Anschlägen und Drohungen waren bzw. sind, seiner aufrichtigen kollegialen Unterstützung und ermuntert sie, in ihrer demokratischen Arbeit zur Verteidigung der Demokratie, der Freiheit und des Rechtsstaats trotz der unzumutbaren Bedingungen, unter denen sie ihre legitimsten Rechte ausüben müssen, nicht nachzulassen;

4. bringt darüber hinaus seine Unterstützung und Solidarität mit den spanischen Behörden und den demokratischen politischen Parteien und Kandidaten zum Ausdruck, die sich in den kommenden Wahlen unter diesem untolerierbaren Druck des Terrors zur Wahl stellen;

5. vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Polizei- und Justizbereich verstärkt werden sollte, um jede Form des Terrorismus in der EU auszumerzen;

6. verurteilt all jene, die sich an kriminellen Handlungen beteiligen, indem sie sie gutheißen, dazu anstiften, sie unterstützen oder sie ausführen, und missbilligt jedes Bestreben, diese Situation zur Erzielung politischer Vorteile zu missbrauchen;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament sowie der spanischen und der baskischen Regierung zu übermitteln.

Brüssel, den 10. April 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

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