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Document 52003XC1231(03)

Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 321 vom 31.12.2003, p. 39–42 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XC1231(03)

Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Amtsblatt Nr. C 321 vom 31/12/2003 S. 0039 - 0042


Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2003/C 321/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 und Artikel 12 d der genannten Verordnung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, eines der WTO angehörenden Staates oder eines nach Artikel 12 Absatz 3 anerkannten Drittlandes innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Die Veröffentlichung enthält, insbesondere unter 4.6, die Angaben, aufgrund deren der Antrag als im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 gerechtfertigt gilt.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

g.U. (x) g.g.A. ( )

Einzelstaatliches Aktenzeichen: 4/2001

1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats Name: Ministero delle Politiche agricole e forestali

Anschrift: Via XX Settembre, 20 - I-00187 Roma

Tel. (39-06) 481 99 68

Fax (39-06) 42 01 31 26

E-mail: qualita@politicheagricole.it

2. Antragstellende Vereinigung Name: Comitato Promotore richiesta riconoscimento Miele della Lunigiana DOP

Anschrift: c/o Comunità Montana della Lunigiana, P.zza della Libertà - I-54013 Fivizzano (MS)

Zusammenstellung: Erzeuger/Verarbeiter (x) Sonstige ( ).

3. Art des Erzeugnisses: Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs - (Honig) Klasse 1.4.

4. Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2):

4.1 Name: "Miele della Lunigiana"

4.2 Beschreibung: Honig der zwei folgenden Sorten:

Akazienhonig (von Blüten der Robinia pseudoacacia);

Edelkastanienhonig (von Blüten der Castanea sativa).

Der Akazienhonig (Miele della Lunigiana) zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

- organoleptische Eigenschaften: hält sich lange Zeit fluessig und klar; gegen Ende des Verkaufszeitraums können sich jedoch teilweise Kristalle bilden, wobei die Konsistenz, je nach Wassergehalt, stets mehr oder minder zähfluessig bleibt; die Farbe ist sehr hell, von nahezu farblos bis strohgelb; leichter, fluechtiger Duft nach kandierten Früchten, ähnlich dem der Blüten; entschieden süßer Geschmack, mit sehr geringer Säure und ohne bittere Noten. Sehr feines Aroma, vanilleartig, fluechtig und ohne Nachgeschmack.

- physikalisch-chemische und mikroskopische Eigenschaften: Wassergehalt nicht über 18 %; Gehalt an Hydroximethylfurfural (HMF) bei der Abfuellung nicht über 10 mg/kg.

- melissopalynologische Eigenschaften: im allgemeinen pollenarmes Honigsediment; Anzahl der Akazienpollen unter 20000/10 g Honig.

Der Edelkastanienhonig "Miele della Lunigiana" zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

- organoleptische Eigenschaften: hält sich lange Zeit fluessig; gegen Ende des Verkaufszeitraums kann jedoch teilweise eine unregelmäßige Kristallbildung auftreten; die Farbe ist dunkel, häufig mit rötlichen Tönen, während der Duft eher stark und durchdringend ist; nachhaltiger Geschmack mit mehr oder weniger ausgeprägter bitterer Komponente.

- physikalisch-chemische und mikroskopische Eigenschaften: Wassergehalt nicht über 18 %; Gehalt an Hydroximethylfurfural (HMF) bei der Abfuellung nicht über 10 mg/kg.

- melissopalynologische Eigenschaften: pollenreiches Honigsediment, Anzahl der Edelkastanienpollen über 100000/10 g Honig.

4.3 Geographisches Gebiet: Das Gebiet für die Erzeugung, Verarbeitung und Abfuellung des Akazien- und Edelkastanienhonigs "Miele della Lunigiana" liegt in der Provinz Massa Carrara (Region Toskana); es entspricht der Gemarkung der "Communità Montana della Lunigiana", die sich auf rund 97000 ha erstreckt.

4.4 Ursprungsnachweis: Die Lunigiana ist ein geschichtliches und natürliches Gebiet der Toskana; sie umfasst das Magra-Tal bis zur Einmündung des Vara. Der Name des Gebietes leitet sich wahrscheinlich von der Gründung der Siedlung Luni im Jahre 177 v. Chr. her. Das Magra-Tal ist seit jeher ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Mittel- und Süditalien einerseits und der Poebene und den Ländern nördlich der Alpen andererseits. Die Römerstraße von Pisa über Luni nach Genua und Arles folgte dem Verlauf eines prähistorischen Weges. Die erste zuverlässige Informationsquelle über die Bienenzucht in der Lunigiana stellt die Estimo generale (allgemeine Volkszählung) von 1508 dar, bei der die Bienenzucht als gewerbliche Tätigkeit betrachtet und einer Steuer pro Bienenkorb unterworfen wurde. Es wurden in jenem Jahr 313 Bienenkörbe gezählt, die in erster Linie wohlhabenden Familien gehörten. Die meisten Familien besaßen mehr als einen Bienenstock. Die gewonnenen Erzeugnisse wurden auf verschiedene Weise verwendet: der Honig zum Süßen, zur Herstellung von Süßgebäck und als Heilmittel, das Wachs zur Kerzenherstellung. Wie wichtig die Bienenzucht war, geht klar aus den Satzungen der verschiedenen Korporationen und den gewohnheitsrechtlichen Vorschriften der Gemeinden hervor, in denen das Einfangen von Naturschwärmen, das Aufstellen von Bienenkörben auf dem Gemeindegebiet und andere Imkertätigkeiten im Einzelnen geregelt waren.

Gerichtsunterlagen aus dem 18. Jahrhundert legen Zeugnis von Prozessen wegen Diebstahls von Bienenkörben ab. Die Imker lassen sich in ein spezielles Register eintragen, das von der Kontrolleinrichtung geführt und auf dem Laufenden gehalten wird, und geben jährlich die Anzahl ihrer Bienenstöcke und ihre Erzeugungsmenge an.

Die Abfuellanlagen befinden sich auf dem abgegrenzten Gebiet; sie werden speziell zugelassen und in ein entsprechendes Register eingetragen. Vor der Eintragung in das Register überprüft die Kontrolleinrichtung die Erfuellung der in der Spezifikation verlangten technischen Merkmale und wacht darüber, dass die verschiedenen Beteiligten die Voraussetzungen für die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleisten.

4.5 Herstellungsverfahren: Die Bienenstöcke können ortsfest sein oder "wandern", letzteres aber nur innerhalb des abgegrenzten Gebiets während der betreffenden Blütezeit. Zu Beginn der Nektarernte müssen die verwendeten Waben vollkommen leer sein. Die betreffenden Bienenstöcke werden wie folgt behandelt:

- Die Völker sind in rationell gestalteten, d. h. mit beweglichen Hochwaben ausgestatteten Bienenstöcken untergebracht.

- An den Bienenstöcken werden die zur Krankheitsbekämpfung erforderlichen prophylaktischen und therapeutischen Maßnahmen unternommen.

- Eine etwaige Zusatz- oder Reizfütterung findet nur mit wässriger Zuckerlösung statt und ist beendet, bevor die Waben eingehängt werden.

- Wenn die Waben eingehängt werden, sind sie leer und sauber. Sie sind noch nie zur Brut benutzt worden; beim Einsetzen der Waben wird anhand eines geeigneten Mittels dafür gesorgt, dass die Bienenkönigin nicht ihre Eier in die Wabe ablegt.

- Die Waben werden herausgenommen, nachdem die Bienen auf eine Weise entfernt wurden, die die Qualität des Erzeugnisses wahrt (z. B. mit einem Absperrgitterschied oder einem Gebläse); Vergrämungsmittel werden nicht eingesetzt.

Der Honig wird auf folgende Weise extrahiert und verarbeitet:

- Die zur Extraktion, Verarbeitung und Aufbewahrung des Honigs dienenden Räumlichkeiten liegen im Erzeugungsgebiet.

- Die zur Extraktion, Aufbewahrung und Verarbeitung des Honigs benutzten Werkzeuge sind aus nahrungsmitteltauglichen Werkstoffen gefertigt.

- Der Honig wird in Zentrifugen ausgeschleudert; die Filtrierung erfolgt mit Hilfe eines Filters, der für die Kernbestandteile des Honigs durchlässig ist; nach dem Filtrieren kommt der Honig in Abklärbehälter.

- Muss der Honig aus technischen Gründen (Beförderung, Abfuellung usw.) erwärmt werden, so wird dabei 40 °C nicht überschritten, und er wird auch nicht länger erhitzt, als für den betreffenden Vorgang erforderlich.

Die Abfuellung des Erzeugnisses hat ebenfalls in dem in Nummer 3 der Spezifikation bezeichneten Gebiet zu erfolgen. Denn ebenso wie die anderen Phasen des Erzeugungsprozesses findet in dem abgegrenzten geographischen Gebiet seit jeher auch die Abfuellung statt, und zwar aus folgenden Gründen:

a) Bewahrung der Erzeugnisqualität, da durch die Abfuellung in dem abgegrenzten Gebiet jegliche Beeinträchtigung der physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften ausgeschlossen wird, wie sie durch die Verbringung des Honigs in andere Gebiete und die damit zwangsläufig veränderten Rahmenbedingungen verursacht werden könnte;

b) Gewährleistung der Kontrolle und der Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses, indem die zuständige Kontrolleinrichtung im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ihre in Nummer 7 der Spezifikation vorgeschriebene Tätigkeit in allen Phasen des Erzeugungsprozesses effizient wahrnehmen kann.

4.6 Zusammenhang: Das Erzeugungsgebiet ist eine typische Berglandschaft. Im Norden und Osten wird sie durch den toskanisch-emilianischen Appeninrücken von der Poregion abgetrennt, während im Süden die Kalksteinkette der apuanischen Alpen und im Westen der letzte Ausläufer des ligurischen Appenins die Landschaft von den benachbarten Talgebieten abgrenzt. Im Mittelteil erstreckt sich ein breites Schwemmlandbecken mit komplizierter hydrographischer Struktur; zentraler Bestandteil hiervon ist der Fluss Magra, in den sich alle anderen Wasserläufe des Gebiets ergießen. Die Nachbarschaft des Meeres führt zusammen mit der Komplexität der Berglandschaft zu sehr unterschiedlichen Mikroklimata: in den tiefergelegenen Zonen kommt es häufig zu Inversionswetterlagen, mit nächtlichem Nebel, der oft bis lange in den Vormittag anhält, während auf den Anhöhen das Klima milder ist.

Wegen seiner Boden- und Geländebeschaffenheit ist das Gebiet der Lunigiana stets nur wenig intensiv genutzt worden; da auch keine gewerbliche Entwicklung stattfand, ist eine intakte natürliche Umwelt mit weit ausgedehnten Buschwaldflächen erhalten geblieben. Letztere machen zurzeit rund 65000 ha aus, 67 % des Gebiets. Am meisten verbreitet im Gebiet sind die Akazie (d. h. die falsche Akazie, die Robinie) und die Edelkastanie (Castanea sativa). Die zur Befestigung von Böschungen genutzte Akazie ist ausgewildert und hat sich überall im aufgelassenen Gelände verbreitet; in der kurzen, aber sehr intensiven Blütezeit im April/Mai sammeln die Bienen hier große Mengen an Nektar ein. Die seit den Römerzeiten angebaute Edelkastanie stellte für die bäuerliche Bevölkerung der Lunigiana eine wichtige Nahrungsquelle dar und wurde darüber hinaus auch zur Erzeugung von Holzkohle, als Bau- und Schreinerholz und zur Erzeugung von Gerbstoff genutzt. In der Blütezeit in den Monaten Juni/Juli werden die Edelkastanien von den Bienen besucht. Wegen des Vorherrschens dieser beiden Baumsorten haben sich die Imker im Laufe der Zeit auf die Erzeugung zweier Honigsorten ausgerichtet.

Wegen der niedrigen Bevölkerungsdichte ist die Gegend seit jeher sehr gut für die Bienenhaltung geeignet; so hat sich die Imkerei nach und nach auf das gesamte Gebiet verbreitet. Das starke Vorkommen zweier Baumsorten, Akazie und Edelkastanie, und die günstige Abfolge der Blütezeiten ermöglichen es, Honig mit besonders rein ausgeprägten Merkmalen zu produzieren.

Bienenzucht wurde in der Lunigiana seit jeher betrieben; verschiedene historische Dokumente zeugen von ihrer großen Verbreitung. So wird in einer Quelle aus der Zeit Napoleons angegeben, wie viele Bienenstöcke es gab, wie hoch die Produktion war und wie viel Honig an verschiedenen Händler verkauft wurde. Außerdem wird in der Quelle die Existenz einer Kerzenmacherei und der Umfang des örtlichen Verbrauchs erwähnt.

Die Tradition der Produktion von Honig und der sonstigen Imkereierzeugnisse wurde von Generation zu Generation weitergegeben. Die Gründung einer Imkergesellschaft im Jahre 1873 mit dem Ziel, zur Verbreitung rationeller Bienenzuchttechniken beizutragen, ist ein klarer Hinweis auf die starke Verwurzelung der Imkerei in der Lunigiana.

4.7 Kontrolleinrichtung Name: BIOAGRICOOP scrl

Anschrift: Via Fucini, 10 - I-40033 Casalecchio di Reno (BO)

4.8 Etikettierung: Das Erzeugnis muss innerhalb des geschützten Erzeugungsgebiets abgefuellt werden, und zwar ausschließlich in Glasbehälter mit abschraubbarem Deckel und einem Fassungsvermögen von 30 g bis 1000 g. Die Angaben zur Bezeichnung und Präsentierung des abgefuellten Produkts haben den geltenden Vorschriften zu entsprechen. Darüber hinaus hat das Etikett folgende Angaben zu enthalten:

- "Miele della Lunigiana" di Acadia o di Castagno;

- DOP - Denominazione di origine protetta;

- Logo der DOP im Sinne der Verordnung EWG 1726/98: das Logo kann sich auf dem Etikett befinden oder auf einem Siegel, das auf dem Honigglas angebracht wird;

- das Mindesthaltbarkeitsdatum im Sinne der Artikel 3 und 9 der Richtlinie 2000/13/EG muss mit folgenden Worten angegeben werden: "mindestens haltbar bis Ende ..." mit Nennung des Monats und des Jahres; das betreffende Datum darf nicht mehr als 2 Jahre nach dem Abfuelltermin liegen.

4.9 Einzelstaatliche Anforderungen: -

EG Nr: IT/00195/2001.05.01.

Eingang des vollständigen Antrags: 20. Oktober 2003.

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