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Document 52003XC0411(02)

    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 88 vom 11.4.2003, p. 12–14 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003XC0411(02)

    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    Amtsblatt Nr. C 088 vom 11/04/2003 S. 0012 - 0014


    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2003/C 88/03)

    Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Zur Rechtfertigung des Antrags im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist die Veröffentlichung insbesondere gemäß dem nachstehenden Punkt 4.6 zu begründen.

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

    EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

    g.U. (x) g.g.A. ( )

    Nationales Aktenzeichen: 4/2002

    1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats Bezeichnung: Ministero delle Politiche agricole e forestali

    Anschrift: Via XX Settembre, 20

    I-00187 Roma

    Tel. (39-06) 481 99 68

    Fax (39-06) 42 01 31 26

    E-Mail: qtc3@politicheagricole.it

    2. Antragstellende Vereinigung 2.1. Name: Associazione per la richiesta della registrazione della DOP per il formaggio "Spressa delle Giudicarie"

    2.2. Anschrift: Via P. Gnesotti, 2

    I-38079 Tione di Trento (TN)

    Tel. (39) 0465 33 95 55

    Fax (39) 0465 33 95 00

    2.3. Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (x) Sonstige ( )

    3. Art des Erzeugnisses: Käse - Klasse 1.3

    4. Beschreibung der Spezifikation

    (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

    4.1. Name: "Spressa delle Giudicarie"

    4.2. Beschreibung: Der Käse "Spressa delle Giudicarie" wird aus roher, durch das natürliche Aufsteigen des Milchfetts teilentrahmte Milch von Kühen der Rassen Rendena (einheimisch), Braunvieh, Grigio Alpina, Schwarzbunt- und Rotbunt-Vieh hergestellt, die in zwei oder drei aufeinander folgenden Melkvorgängen gewonnen wird.

    Der halbgekochte Käse zeichnet sich durch eine feste Käsemasse, eine zylindrische Form mit leicht konvexen Seiten sowie eine graubraune oder dunkel-ockerfarbene Rinde aus. Die beim jungen Käse besonders elastische Käsemasse ist von weißer bis hellgelber Farbe und weist wenige kleine bis mittelgroße Löcher auf.

    Der Geschmack ist mild bis würzig mit sehr leicht bitterer Note, die mit zunehmender Reifezeit intensiver wird.

    Das Gewicht der Käselaibe beträgt 7-10 kg, der Durchmesser 30-35 cm und die Höhe 8-11 cm.

    Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt mindestens 29 % und höchstens 39 %, der Wassergehalt 32-40 % beim "jungen" und 28-38 % beim "alten" Käse, wobei die Reifezeit zwischen drei und sechs Monaten beträgt.

    4.3. Geografisches Gebiet: Die Milcherzeugung und -verarbeitung sowie die Reifung des Käses erfolgen im Giudicarie-, Chiese-, Rendena- und im Ledro-Tal (Provinz Trient).

    4.4. Ursprungsnachweis: Die ersten Belege für diesen Käse reichen sehr weit zurück, als Beispiel wäre die "Regola di Spinale e Manez" aus dem Jahr 1249 zu nennen. Neuere Belege finden sich im "Urbario" von Marini der Jahre 1915 und 1916, wo "Spressa da polenta" als typischer Käse bezeichnet wird.

    Weitere Belege sind Begleitzettel und Aufzeichnungen der Käserei von Coltura di Ragoli, einer in dem unter Punkt 4.3 genannten Gebiet liegenden Gemeinde, die sich auf das Produkt- und Preisverzeichnis für Spressa in den Jahren 1926-1934 beziehen.

    Eine weitere Bestätigung für den Ursprungsnachweis sind die besonderen Vorschriften, die die Halter von Tieren, deren Milch für die Herstellung von Spressa delle Giudicarie bestimmt ist, sowie die Herstellungs- und Reifebetriebe einhalten müssen, so dass eine lückenlose Herkunftssicherung des Erzeugnisses durch Eintragungen und Vermerke in spezielle, durch die Kontrolleinrichtung geprüfte Register gewährleistet ist.

    4.5. Herstellungsverfahren: Die zur Herstellung von Spressa delle Giudicarie verwendete Milch stammt von Kühen der Rasse Rendena (einheimisch), Braunvieh, Grigio Alpina sowie Schwarzbund- und Rotbunt-Vieh, die mit Heu von Dauergrünland (hauptsächlich Graspflanzen) gefüttert wurden. Sennereimilch sowie Milch von Kühen, die nur mit Gras- oder Silofutter gefüttert wurden, werden traditionell nicht verwendet.

    Die auf natürliche Weise teilentrahmte Rohmilch wird unter Beifügung von Rinderlab in einem Kessel erwärmt. Die innerhalb von 20-50 Minuten einsetzende Gerinnung erfolgt bei einer Temperatur von 35 °C plusminus 2 °C. Wenn die Milch geronnen ist und der Bruch Reiskorngröße aufweist, wird dieser unter ständigem Rühren auf eine Temperatur von 42 °C plusminus 2 °C erhitzt.

    Danach ruht die Käsemasse höchstens 65 Minuten in der Molke, bevor sie entnommen und in geeignete Formen gegeben wird, die den Käse mit einem Prägestempel versehen. Nach 24 Stunden werden die Laibe 8-12 Tage trocken oder in der Lake gesalzen. Danach erfolgt die Reifung in speziellen Räumen bei einer Temperatur von 10-20 °C und einer Luftfeuchtigkeit von 80-90 %.

    4.6. Zusammenhang: Das Erzeugungsgebiet, in dessen Mitte die Giudicarie-Täler liegen, war ursprünglich auf die engen Grenzen des Val del Chiese und des Val Rendena beschränkt; im Lauf der Zeit hat es sich auf das unter Punkt 4.3 genannte Gebiet ausgeweitet, ohne in andere Gebiete von Trient oder in die Provinz Brescia überzugehen.

    Das Gebiet weist besondere Merkmale auf, die durch die Form des Gebirges, durch das alpine Klima mit seinem kalten Winter und seinen verhältnismäßig kühlen und regnerischen Sommern sowie die Pflanzenwelt mit ihren zahlreichen typischen Felspflanzen und insbesondere auch Gebirgsweiden- und -wiesenpflanzen bestimmt sind.

    Die Herstellung des Käses, seine Bedeutung für die Ernährung und sein Beitrag zur örtlichen Wirtschaft haben in entscheidendem Maße dazu beigetragen, breite Bevölkerungsschichten an das Gebiet zu binden und damit die schädliche Abwanderung zu verhindern.

    Nach neueren Schätzungen beläuft sich die Erzeugung von Spressa delle Giudicarie auf etwas mehr als 24000 Laibe, wofür 2,7 Mio. l Milch aus 150 Tierhaltungsbetrieben verarbeitet werden.

    4.7. Kontrolleinrichtung Name: Agenzia per la Garanzia della Qualità in Agricoltura - AQA

    Anschrift: Via E. Mach, 2

    I-38010 S. Michele all'Adige (TN)

    4.8. Etikettierung: Durch die Käseformen wird die Rinde der Laibe auf einer oder mehreren Seiten mit dem Prägestempel "DOP 'Spressa delle Giudicarie'" versehen; die dafür verwendete Schrift muss größer sein als etwaige andere Hinweise auf dem Erzeugnis.

    Auf einem weiteren Zeichen sind die Nummer oder der Code der Käserei sowie der Partie angegeben.

    Der Käse kann ganz oder in Stücken verkauft werden, diese müssen jedoch die oben beschriebenen Zeichen aufweisen und mit dem Hinweis "giovane" (jung) oder "stagionato" (alt) versehen sein.

    4.9. Einzelstaatliche Anforderungen: -

    EG-Aktenzeichen: IT/00252/2002.09.27.

    Datum des vollständigen Dossiereingangs: 27. September 2002.

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