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Document 52003SC0410

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1/2003 und Nr. 2/2003

/* SEK/2003/0410 endg. */

52003SC0410

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1/2003 und Nr. 2/2003 /* SEK/2003/0410 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1/2003 und Nr. 2/2003

INHALT

1. MITTELANSÄTZE

2. ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DER MONATLICHEN AUSGABEN

3. VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH

4. BEMERKUNGEN

5. FAZIT

ANHANG 1: Erstellung des Ausgabenprofils für 2003

1. Einleitung

2. Berechnungsmethode - allgemein

3. Ausnahmen von der allgemeinen Regel

ANHANG 2: Profil für 2003 - Kumulierte Prozentsätze

1. MITTELANSÄTZE

1.1. Mittel der Rubrik 1 (Landwirtschaft) des Haushaltsplans 2003

1.1.1. Der angenommene Haushaltsplan

Die vom Europäischen Parlament im Dezember 2002 angenommenen Mittelansätze der Rubrik 1 belaufen sich auf 44 780,45 Mio. EUR (einschließlich 18,0 Mio. EUR bei Kapitel B0-40).

Die Mittelansätze für die Teilrubrik "GAP-Ausgaben" (Teilrubrik 1a, die Titel B1-1 bis B1-3 umfasst) belaufen sich auf 40 082,45 Mio. EUR, liegen also um 2 597,5 Mio. EUR unter der mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 [1] festgesetzten Obergrenze.

[1] Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung der Haushaltsverfahren (1999/C 172/01).

Die Mittelansätze für die Teilrubrik "Ländliche Entwicklung" (Teilrubrik 1b, die den Titel B1-4 umfasst) belaufen sich auf 4 698,0 Mio. EUR und entsprechen damit der mit der Interinstitutionellen Vereinbarung festgesetzten Obergrenze.

Die Mittelansätze für das Kapitel B0-40 (vorläufig eingesetzte Mittel) belaufen sich auf 18,0 Mio. EUR und stehen erst nach erfolgter Übertragung zur Verfügung. Diese Mittel sind für spezifische Haushaltslinien der folgenden Kapitel bestimmt:

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1.1.2. Das Haushaltsverfahren

Haushaltsvorentwurf (HVE)

Die Kommission hat der Haushaltsbehörde im April 2002 den Haushaltsvorentwurf 2003 vorgelegt. Darin hat sie vorgeschlagen, für den EAGFL-Garantie Mittel von insgesamt 45 117,8 Mio. EUR, davon 40 419,85 Mio. EUR für die Teilrubrik 1a (das sind 2 260,1 Mio. EUR weniger als die Obergrenze für diese Teilrubrik), und für die Teilrubrik 1b 4 698,0 Mio. EUR (entspricht der Obergrenze) einzusetzen.

Der Haushaltsentwurf (HE)

Der Rat hat den Entwurf des Haushaltsplans 2003 im Juli 2002 angenommen und die Mittelansätze für die Teilrubrik 1a um 288,0 Mio. EUR gekürzt. Die Gesamtmittel für den EAGFL-Garantie beliefen sich somit auf 44 829,8 Mio. EUR, davon 40 131,8 Mio. EUR für die Teilrubrik 1a und 4 698,0 Mio. EUR für die Teilrubrik 1b.

Das Berichtigungsschreiben

Ende Oktober 2002 verabschiedete die Kommission das Berichtigungsschreiben 3/2003. Darin wurden die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen und Marktprognosen in den einzelnen Agrarsektoren sowie die seit Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs 2003 erlassenen Rechtsvorschriften im Agrarbereich berücksichtigt. Hierdurch ergab sich ein Mittelbedarf von 44 780,4 Mio. EUR, der Mittelbedarf liegt also um 337,4 Mio. EUR unter den Ansätzen im HVE für 2003. Im Berichtigungsschreiben wurde für die Teilrubrik 1a ein Betrag von 40 082,4 Mio. EUR (das sind 2 597,5 Mio. EUR weniger als die Obergrenze) und für die Teilrubrik 1b ein Betrag von 4 698,0 Mio. EUR (entsprechend der Obergrenze) vorgeschlagen.

Feststellung des Haushaltsplans 2003

Nach dem Trilog zwischen den drei Organen wurde der Haushaltsplan 2003 im Dezember entsprechend den Vorschlägen der Kommission im Berichtigungsschreiben 3/2003 angenommen (für Einzelheiten vgl. Ziffer 1.1.1).

2. ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DER MONATLICHEN AUSGABEN

Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die allgemeine Entwicklung der monatlichen Ausgaben gegenüber dem Ausgabenprofil. Diese Übersicht umfasst die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober bis 31. Dezember 2002.

Die Erstellung des Ausgabenprofils wird im Anhang zu diesem Bericht ausführlich erläutert.

2.1. Teilrubrik 1a: GAP-Ausgaben

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2.2. Teilrubrik 1b: Ländliche Entwicklung

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3. VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH

Die nachstehenden Tabellen enthalten eine vorläufige Übersicht über den Mittelverbrauch in den ersten beiden Monaten des Haushaltsjahres 2003:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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4. BEMERKUNGEN

4.1. Mittelverbrauch im Februar 2003

Der Mittelverbrauch für die Rubrik 1 des Haushaltsplans beläuft sich für Februar 2003 (Ausgaben der Mitgliedstaaten vom 16. Oktober bis 31. Dezember 2002) auf 24 689,6 Mio. EUR, also 55,1 % der Haushaltsmittel. Die Ausgaben liegen

- für die Teilrubrik 1a (GAP-Ausgaben) um 1 338,7 Mio. EUR und

- für die Teilrubrik 1b (Ländliche Entwicklung) um 59,6 Mio. EUR über dem Indikator.

4.2. Währungsfaktoren

Euro-Dollar-Parität

Bei den oben genannten Ausgaben ist die Entwicklung der Euro-Dollar-Parität berücksichtigt. Bei einem großen Teil der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide und Zucker, sowie bei bestimmten internen Beihilfen wie der Baumwollbeihilfe sind die Ausgaben von der Entwicklung des Dollarkurses abhängig.

Gemäß der Verordnung des Rates über die Haushaltsdisziplin (Verordnung Nr. 2040/2000 vom 26. September 2000) wurde das Berichtigungsschreiben zum Agrarhaushaltsplan 2003 auf Basis des durchschnittlichen Dollarkurses in den Monaten Juli, August und September 2002 erstellt, der 1 EUR = 0,98 USD betrug. Im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2002 betrug der durchschnittliche Dollarkurs 1 EUR = 0,99 USD, lag also leicht über der Höhe, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2003 zugrunde gelegt wurde.

4.3. Marktfaktoren

Teilrubrik 1a

Für die Teilrubrik 1a lag das Ausführungstempo sowohl bei der pflanzlichen als auch bei der tierischen Erzeugung insgesamt über der Höhe des Indikators. Bei der pflanzlichen Erzeugung ist dieser Mehrverbrauch in erster Linie auf die Ausgaben bei Ackerkulturen und Olivenöl zurückzuführen; bei der tierischen Erzeugung hängt er insbesondere mit den Ausgaben für Schaffleisch zusammen. Bei den Nebenausgaben weist das Kapitel B1-39 einen Mehrverbrauch aus; er wird zurzeit von der Kommission geprüft, da er auf eine falsche Verbuchung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben zurückzuführen sein könnte. Die Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:

Kapitel B1-10: Ackerkulturen // Differenz: + 673 Mio. EUR (+ 3,0%)

// (Ausgaben: 15 402 Mio. EUR)

(Indikator: 14 729 Mio. EUR)

Zu Beginn des Haushaltsjahres handelt es sich bei einem Großteil der Zahlungen bei diesem Kapitel um Zahlungen für Direktbeihilfen, die zwischen dem 16. November 2002 und dem 31. Januar 2003 erfolgen müssen. Der Mehrverbrauch gegenüber dem Indikator deutet darauf hin, dass sich das Zahlungstempo für diese Beihilfen in den Mitgliedstaaten beschleunigt. Derzeit wird dieser Mehrverbrauch jedoch als vorübergehend angesehen.

Kapitel B1-12: Olivenöl // Differenz: + 182 Mio. EUR (+ 7,8%)

// (Ausgaben: 1 783 Mio. EUR)

(Indikator: 1 601 Mio. EUR)

Dieser Mehrverbrauch ist auf die gegenüber dem Indikator beschleunigte Zahlung der Vorschüsse auf die Erzeugungsbeihilfe für Olivenöl zurückzuführen. Die Lage dürfte sich in den kommenden Monaten wieder normalisieren, weil für die nach dieser Maßnahme beihilfefähigen Olivenölmengen Obergrenzen gelten.

Kapitel B1-22: Schaf- und Ziegenfleisch // Differenz: + 464 Mio. EUR (+ 25,7%)

// (Ausgaben: 1 286 Mio. EUR)

(Indikator: 822 Mio. EUR)

Für die Zahlungen vom 16. Oktober 2002 bis 31. März 2003 im Rahmen dieser Regelung wurde nach den neuen Vorschriften ein lineares Profil erstellt. Der festgestellte Mehrverbrauch ist auf die gegenüber dem Profilindikator beschleunigten Zahlungen der Prämie für Schaf- und Ziegenfleisch durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen. Diese Situation ist jedoch nur vorübergehend und dürfte sich wieder normalisieren, da die Prämienansprüche in den einzelnen Mitgliedstaaten nach den neuen Vorschriften zahlenmäßig begrenzt sind.

5. FAZIT

Ausführung der Mittel zum 28. Februar 2003

Die Ausführung der Mittel für Februar 2003 (Ausgaben der Mitgliedstaaten vom 16. Oktober bis 31. Dezember 2002) weist für die Teilrubrik 1a einen Mehrverbrauch aus. Dieser Mehrverbrauch ist auf bestimmte Kapitel des Haushaltsplans zurückzuführen und wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorübergehend angesehen. Für den geringfügigen Mehrverbrauch in Rubrik 1b besteht derzeit kein Erklärungsbedarf.

ANHANG 1 Erstellung des Ausgabenprofils für das Haushaltsjahr 2003

1. Einleitung

Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin muss die Kommission in bezug auf die Ausgabenentwicklung bei den einzelnen Kapiteln des EAGFL, Abteilung Garantie, ein wirksames Frühwarnsystem einrichten. Zu diesem Zweck legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat monatlich einen Bericht über die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben bezogen auf ein bestimmtes Ausgabenprofil vor.

Dieses Ausgabenprofil wird von der Kommission vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres für jedes Kapitel des EAGFL-Garantie festgelegt, sobald die Haushaltsdaten bekannt sind, und beruht nach Möglichkeit auf dem Durchschnitt der monatlichen Ausgaben in den jeweils drei letzten Haushaltsjahren.

2. BERECHNUNGSMETHODE - ALLGEMEIN

Das Profil eines Kapitels wird folgendermaßen anhand der Angaben für die einzelnen Posten erstellt (vgl. Anhang 1):

a) Die Ausgaben der drei letzten Haushaltsjahre werden erforderlichenfalls an die Haushaltsnomenklatur des betreffenden Haushaltsjahres angepasst.

Für jedes der abgeschlossenen Haushaltsjahre wird auf der elementaren Haushaltsebene (Posten, Artikel ohne Posten) ein Profil in kumulierten Prozentsätzen berechnet.

b) Das historische Profil jeder Haushaltslinie entspricht dem arithmetischen Mittel der Prozentsätze für die entsprechenden Monate eines jeden Haushaltsjahres.

c) Durch Multiplikation des so erhaltenen Prozentsatzes mit dem Mittelbetrag der Linie für das betreffende Haushaltsjahr erhält man den Ausgabenbetrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt als normal gelten kann.

d) Der Indikator für die höhere Ebene ergibt sich durch Addition der Teilbeträge (Kapitel = Addition der Beträge für die einzelnen Posten).

Der Prozentsatz dieser Beträge im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für jedes Kapitel ergibt das für das Kapitel zu berücksichtigende Profil. Dabei wird auch der Gewichtung der unteren Ebenen (Artikel/Posten) Rechnung getragen.

Wenn es vorgeschriebene Zahlungsfristen gibt, muss das Profil weitestgehend mit diesen Fristen vereinbar sein.

3. Ausnahmen von der allgemeinen Regel

Im allgemeinen wird das Profil nach den unter Nummer 2 aufgeführten Grundsätzen erstellt. Von dieser Regel muss jedoch in folgenden Fällen abgewichen werden:

a) Enthalten die historischen Angaben für eine Haushaltslinie Elemente, die wirklich nur gelegentlich auftreten, so werden angemessene Berichtigungen vorgenommen.

b) Werden die Angaben von einem oder zwei Haushaltsjahren für repräsentativer gehalten als das historische Profil, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage dieses Haushaltsjahres oder dieser beiden Haushaltsjahre.

c) Führen besondere Ereignisse (neue Linie, Änderung der Regelung, Änderung der Zahlungsfristen) bei einer Haushaltslinie dazu, dass die historischen Angaben nicht den voraussichtlichen Ausgabenrhythmus widerspiegeln, so wird anhand von Arbeitshypothesen, die neue Angaben enthalten, ein theoretisches Profil erstellt.

d) Bei den Posten mit den Ausgaben für die öffentliche Lagerhaltung hat die Wertberichtigung zum Jahresende, die von Jahr zu Jahr stark schwankt, großen Einfluss auf den Ausgabenrhythmus. Aus diesem Grund wird ein historisches Profil erstellt, bei dem die Wertberichtigung ausgeklammert bleibt. Danach erhält man durch Einbeziehung des Haushaltsansatzes 2003 für diese Wertberichtigung in die voraussichtliche Ausgabe des letzten Monats des Haushaltsjahres das endgültige Ausgabenprofil für die betreffenden Linien.

e) Bei den Posten für Rückforderungen wegen Betrug oder Unregelmäßigkeiten, die naturgemäß schwer voraussehbar sind, wird ein lineares Profil zugrunde gelegt.

Die Ausnahmen für jeden Posten werden nachstehend erläutert.

Kapitel 10 - ACKERKULTUREN

B1-1001 - Erstattungen bei unverarbeiteter Gerste und Malz.

Das Jahr 2002 kann nicht als repräsentativ angesehen werden, da keine Mittel bereitgestellt wurden. Das Profil stützt sich daher nur auf den Durchschnitt der Haushaltsjahre 2000 und 2001.

B1-1013 - Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung

Da keines der drei Jahre repräsentativ ist, wird für das ganze Jahr ein lineares Profil erstellt.

B1-1014 - Wertberichtigung der Bestände

Da die Ausgaben von November bis Ende Mai (einschließlich) erfolgen, wird nur für diesen Zeitraum ein lineares Profil erstellt.

B1-1040 - Beihilfen an die Maiserzeuger (Grundfläche für Mais)

B1-1041 - Beihilfe an die nicht unter die Grundfläche für Mais fallenden Getreideerzeuger

B1-1042 - Beihilfe an die Erzeuger von Rapssamen, Sonnenblumenkernen und Sojabohnen

B1-1043 - Beihilfe an die Erzeuger von Erbsen, Puffbohnen, Ackerbohnen und Süßlupinen

B1-1044 - Beihilfe an die Erzeuger von de von Leinsamen, außer Faserlein sowie Leinen und Hanf

B1-1045 - Zusätzliche Beihilfe für Hartweizen - Traditionelle Gebiete

B1-1047 - Beihilfe für Grassilage

B1-1049 - Freiwillige Stilllegung

B1-1050 - Beihilfe an die Maiserzeuger (Grundfläche für Mais)

B01- 1051 - Beihilfe an die nicht unter die Grundfläche für Mais fallenden Getreideerzeuger

B1-1052 - Beihilfe an die Erzeuger von Rapssamen, Sonnenblumenkernen und Sojabohnen

B1-1053 - Beihilfe an die Erzeuger von Erbsen, Puffbohnen, Ackerbohnen und Süßlupinen

B1-1054 - Beihilfe an die Erzeuger von de von Leinsamen, außer Faserlein sowie Leinen und Hanf

B1-1056 - Zusätzliche Beihilfe für Hartweizen - Traditionelle Gebiete

B1-1057 - Zusätzliche Beihilfe für Hartweizen. Nicht traditionelle Gebiete

B1-1058 - Beihilfe für Grassilage

B1-1060 - Flächenstillegung im Zusammenhang mit den Hektarbeihilfen

In Bezug auf die Linien B1-1040 bis B1-1049 und B1-1050 bis B1-1060 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 ab dem Wirtschaftsjahr 2000/01 die Zahlungsfristen geändert. Deshalb ist der Durchschnitt der drei letzten Haushaltsjahre für die neue Situation nicht repräsentativ. Das Profil wurde daher auf der Grundlage der Haushaltsjahre 2001 und 2002 erstellt. Im Falle der Posten B1-1047, B1-1056 und B1-1058 beruht der Indikator nur auf dem Jahr 2002, weil 2001 nicht repräsentativ ist.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Erstellung des Indikators für manche Posten (B01-1045, B1-1051 et B1-1056) die im September und Oktober 2002 an Deutschland und Italien (im Rahmen des Haushalts 2003) geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt haben.

Kapitel 14 Textilpflanzen und Seidenraupen

B1-1401 - Beihilfe für die Verarbeitung von langen Flachsfasern

B1-1403 - Beihilfe für die Verarbeitung von kurzen Flachsfasern und Hanffasern

Da die letzten Jahre nicht repräsentativ sind, wird von November 2002 bis Ende Juli 2003 für 96% des Haushalts ein lineares Profil erstellt, die restlichen 4% werden über den Rest des Jahres 2003 verteilt.

Kapitel 15 - Obst und gemüse

B1-1509 - Sonstige Maßnahmen

Das Profil wurde auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2002 erstellt.

Kapitel 16 - Weinbauerzeugnisse

B1-1611 - Destillation von Wein (VO 1493/1999)

Wegen der neuen, seit August 2000 geltenden Regelung 2000 wird das Profil auf der Grundlage des Durchschnitts der Jahre 2001 und 2002 erstellt.

B1-1625 - Beihilfen für die private Lagerhaltung

Da die Ausführungsrate in den Jahren 2000 und 2001 nicht repräsentativ ist, wird das Profil auf der Grundlage des Jahres 2002 erstellt.

B1-1650 - Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Da die Ausführungsrate in den Jahren 2000 und 2001 nicht repräsentativ ist, wird das Profil auf der Grundlage des Jahres 2002 erstellt.

Kapitel 17 - Tabak

B1-1750 - Gemeinschaftlicher Tabakfonds - Direktzahlungen durch die Europäische Union

Da die drei letzten Jahre nicht repräsentativ sind, wird ein lineares Profil erstellt.

B1-1751 - Gemeinschaftlicher Tabakfonds - Direktzahlungen durch die Mitgliedstaaten

Da die drei letzten Jahre nicht repräsentativ sind, wird ein lineares Profil erstellt.

Kapitel 18 - Sonstige Landwirtschaftliche Sektoren Oder Pflanzliche Erzeugnisse

B1-1858 Hektarbeihilfen für Reis

Da die Jahre 2000 und 2001 nicht repräsentativ sind, wird das Profil auf der Grundlage des Jahres 2002 erstellt.

Kapitel 20 - Milch und Milcherzeugnisse

B1-2011 - Technische Kosten der öffentlichen Lagerhaltung

B1-2012 - Finanzkosten der öffentlichen Lagerhaltung

B1-2013 - Sonstige Kosten der öffentlichen Lagerhaltung

B1-2014 - Wertberichtigung der Bestände

Bei den obengenannten vier Posten wird ein lineares Profil für das ganze Jahr erstellt.

B1-2034 - Wertberichtigung der Bestände

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt.

B1-2099 - Sonstige

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt.

Kapitel 21 - Rindfleisch

B1-2100 - Erstattungen bei Rindfleisch

B1-2101 - Erstattungen für Rindfleisch (lebende Tiere)

Das Profil von Posten B1-2101 wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Ausführungsrate der die Ausfuhr lebender Tiere betreffenden Unterposten während der drei Vorjahre erstellt. Das Profil des Postens B1-2100 wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Ausführung der anderen Ausfuhren von Rindfleisch (nicht lebende Tiere) erstellt.

B1-2111 - Technische Kosten der öffentlichen Lagerhaltung

B1-2112 - Finanzkosten der öffentlichen Lagerhaltung

B1-2113 - Sonstige Kosten der öffentlichen Lagerhaltung

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt.

B1-2120 - Prämien für die Mutterkuhhaltung

B1-2121 - Zusätzliche Prämien für die Mutterkuhhaltung

B1-2122 - Sonderprämien

B1-2124 - Schlachtprämien

Das Profil beruht auf den Jahren 2001 und 2002, da die Möglichkeit einer Vorauszahlung von 80% des Betrages nur für diese beiden Jahren bestand.

B1-2127 - Zwangsschlachtungsprogramm

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt, da die Vorjahre nicht repräsentativ sind.

B1-2128 - Zusätzliche Zahlungen

Das Profil wird auf der Grundlage des Durchschnitts der beiden letzten Jahre, 2001 und 2002, erstellt, da das Jahr 2000 nicht repräsentativ ist.

B1-2129 - Sonstige Maßnahmen

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt, da die Mitgliedstaaten nur den Restbetrag für diese Maßnahme zahlen müssen.

Kapitel 22 - SCHAF- UND ZIEGENFLEISCH

B1-2220 - Prämie für Mutterschafe und Ziegen

B1-2221 - Feste Pauschalprämie für Schafe und Ziegen in benachteiligten Gebieten und in Berggebieten

B1-2222 - Zusätzliche Zahlungen im Sektor Schaf- und Ziegenfleisch im Wirtschaftsjahr 2002

Für die Zeit vom 16.10.2002 bis 31.3.2002 wird ein lineares Profil erstellt, da die Zahlungen nach der neuen Regelung in dieser Zeit erfolgen müssen.

Kapitel 23 - Schweinefleisch

B1-2302 - Außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen

Für das ganze Jahr wird ein lineares Profil erstellt, da keines der Vorjahre repräsentativ ist.

Kapitel 30 - Erstattungen bei Waren aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

B1-3000 - Erstattungen für in Form von bestimmten alkoholischen Getränken ausgeführtes Getreide

Da die Regelung im Juli 2000 geändert wurde, erfolgte die Berechnung des Profils auf der Grundlage der Jahre 2001 und 2002.

B1-3012 - Entrahmte Milch und andere Milcherzeugnisse

Da die Jahre 2000 und 2002 nicht repräsentativ sind, wird das Profil auf der Grundlage des Jahres 2001 erstellt.

Kapitel 31 - Nahrungsmittelhilfeprogramme

B1-3100 - Verteilung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft

Da die Jahre 2000 und 2001 nicht repräsentativ sind, wird das Profil auf der Grundlage des Jahres 2002 erstellt.

Kapitel 32- Programme zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage und der Inseln des Ägäischen Meeres

B1-3201 - Sonstige Maßnahmen

B1-3221 - Sonstige Maßnahmen

Das Profil beruht auf den Jahren 2000 und 2001, da das Jahr 2002 nicht repräsentativ ist (späte Verabschiedung der Programme im Jahr 2002).

Kapitel 33 - Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich

B1-330 - Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen (GD SANCO)

B1-331 - Sonstige Veterinärmaßnahmen (GD SANCO)

B1-332 - Dringlichkeitsfonds (GD SANCO)

B1-333 - Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (GD SANCO)

Da es sich um direkte Zahlungen handelt, wurde das Profil auf der Grundlage der Ausgabenvorausschätzungen für 2003 erstellt.

B1-333A - Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen - Verwaltungsausgaben

Da es sich um Verwaltungsausgaben handelt, wurde für diesen Posten kein Ausgabenprofil erstellt.

Kapitel 36 - Kontroll- und Vorbeugungsmassnahmen im Bereich des EAGFL-Garantie

B1-3600 - Ölkartei - Geografisches Informationssystem

B1-3602 - Sonstige Maßnahmen

Das Profil beträgt 100% der Ausgaben von Februar 2003

B1-361A - Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen: Direktzahlungen der Europäischen Gemeinschaft - Verwaltungsausgaben

Da es sich um Verwaltungsausgaben handelt, wurde für diesen Posten kein Ausgabenprofil erstellt.

Kapitel 38 - Fördermaßnahmen

B1-3800 - Maßnahmen in der Europäischen Union

B1-3801 - Maßnahmen in Drittländern

Da die neuen Programme im Jahr 2002 genehmigt wurden, wird für das ganze Jahr ein lineares Profil erstellt.

B1-3810 - Maßnahmen in der Europäischen Union

B1-3811 - Maßnahmen in Drittländern

Das Profil beruht auf den Jahren 2001 und 2002, da das Jahr 2000 nicht repräsentativ ist.

B1-3820 - Maßnahmen zur Information über die Gemeinsame Agrarpolitik

Das Profil beruht auf dem Jahr 2001, da die Jahre 2000 und 2002 nicht repräsentativ sind.

Kapitel 39 - SONSTIGE MASSNAHMEN

B1-3910 - Direktbeihilfen für Kleinerzeuger

Da die Zahlungen für diese Maßnahme in der Zeit vom 1.11.2002 bis 30.6.2003 erfolgen müssen, wird für diesen Zeitraum ein lineares Profil erstellt.

Kapitel 40 - Entwicklung des ländlichen Raums

B1-4000 - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

B1-4010 - Niederlassung von Junglandwirten

B1-4020 - Berufsbildung

B1-4030 - Vorruhestand (neue Regelung)

B1-4040 - Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

B1-4050 - Agrarumweltmaßnahmen (neue Regelung)

B1-4060 - Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

B1-4070 - Forstwirtschaft

B1-4071 - Forstwirtschaft (neue Regelung, sonstige)

B1-4080 - Hauptsächliche Maßnahmen im Agrarsektor

B1-4081 - Sonstige Maßnahmen

B1-4091 - Bewertung

B1-4092 - Übergangsmaßnahmen

Bei allen obengenannten Linien beruht das Profil auf den Jahren 2001 und 2002.

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