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Document 52003PC0719(02)

Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend das zweite eisenbahnpaket im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems - zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages

/* KOM/2003/0719 endg. - COD 2002/0023 */

52003PC0719(02)

Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend das zweite eisenbahnpaket im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems - Zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages /* KOM/2003/0719 endg. - COD 2002/0023 */


STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend das ZWEITE EISENBAHNPAKET im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems - Zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäâ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages

2002/0023 (COD)

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend das ZWEITE EISENBAHNPAKET im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Gemäß Artikel 251 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag hat die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen abzugeben.

Die Kommission gibt daher die folgende Stellungnahme zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen ab.

1. HINTERGRUND

Datum der Übermittlung des Vorschlags an EP und Rat: [Dokumente KOM(2002) 21 endg.- 2002/0022 (COD) KOM(2002) 22 endg. - 2002/0023 (COD) KOM(2002) 23 endg. - 2002/0024 (COD) KOM(2002) 25 endg. - 2002/0025 COD)] : // 24.1.2002

Datum der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses // 19.9.2002

Datum der Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: // 14.1.2003

Datum der Übermittlung des geänderten Vorschlags: // nicht zutreffend

Datum der Festlegung des gemeinsamen Standpunkts: // 26.6.2003

Am 23. Oktober hat das Parlament in zweiter Lesung eine Entschließung mit den Abänderungen am gemeinsamen Standpunkt für jeden dieser Texte angenommen, d. h.

- 28 Abänderungen bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung;

- 4 Abänderungen bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems;

- 32 Abänderungen bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer europäischen Eisenbahnagentur;

- 9 Abänderungen bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft.

2. ZWECK DER VORSCHLAEGE

Es handelt sich um vier zusammenhängende Legislativvorschläge:

- Vorschlag für eine Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit, die die Bestimmung der wesentlichen Elemente der Sicherheitssysteme für den Infrastruktur betreiber und die Eisenbahnunternehmen zum Gegenstand hat. Es geht darum, einen gemeinsamen Ansatz für die Sicherheit zu entwickeln und ein gemeinsames System für die Erteilung, den Inhalt und die Gültigkeit von Sicherheitsbescheinigungen einzurichten. Schließlich handelt es sich auch darum, den auch in anderen Bereichen geltenden Grundsatz unabhängiger technischer Untersuchungen von Unfällen einzuführen.

- Änderung der Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG. Über die Anpassungen hinaus, die durch die vorangehenden Vorschläge für die Interoperabilitäts richtlinien erforderlich wurden, handelt es sich im Wesentlichen darum, die Kohärenz der Anwendungsbereiche zwischen dem Netz, zu dem der Zugang geöffnet wird, und dem Netz, in dem die Vorschriften zur Interoperabilität gelten, zu gewährleisten.

- Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer europäischen Eisenbahn agentur, die die Arbeiten zur Interoperabilität und Sicherheit technisch unterstützt. Ihre Aufgabenbereiche werden zum einen die Ausarbeitung gemeinsamer Sicherheitsnormen und die Entwicklung und Anwendung eines Systems zur Leistungskontrolle im Bereich der Sicherheit und zum anderen die langfristige Handhabung des Systems zur Festlegung, Registrierung und Kontrolle technischer Spezifikationen für die Interoperabilität sein.

- Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 91/440 zur Ausweitung der Zugangsrechte auf die Infrastruktur für den Schienengüterverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats und zur Beschleunigung der Marktöffnung.

3. STELLUNGNAHME DER KOMMISSION ZU DEN ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates und der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Die Kommission befürwortet alle Abänderungen des Parlaments an diesem Richtlinien vorschlag.

Die Abänderungen des Parlaments bezwecken in erster Linie die Bekräftigung des Ziels der Interoperabilität (Abänderungen 1 und 4) und eine bessere Kohärenz bei der Abfassung der Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG (Abänderung 3).

Außerdem geht es darum, bei den in den Interoperabilitätsrichtlinien festgelegten wesentlichen Anforderungen auch die Verpflichtung aufzuführen, in neuen Zügen ein Registriergerät vorzusehen (Abänderungen 2 und 5).

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