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Document 52003DC0697

Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2002

/* KOM/2003/0697 endg. */

52003DC0697

Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2002 /* KOM/2003/0697 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 2002

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Zusammenfassung

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

1.1.1 Griechenland

1.1.2. Spanien

1.1.3. Irland

1.1.4. Portugal

1.2. Die Konditionalität

2. Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

2.1. Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.1.1. Öffentliches Auftragswesen

2.1.2. Wettbewerbsrecht

2.1.3. Umwelt

2.1.4. Verkehr

2.2. Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

2.2.1. Umwelt

2.2.2. Verkehr

2.3. Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

2.3.1. Verfügbare Haushaltsmittel

2.3.2. Ausführung des Haushaltsplans

2.3.3. Ausführung des Haushaltsplans in der Vorperiode (1993-1999)

3. Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

3.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerstaaten

3.1.1. Griechenland

3.1.1.1 Umwelt

3.1.1.2 Verkehr

3.1.2. Spanien (einschließlich Regionen in äußerster Randlage)

3.1.2.1 Umwelt

3.1.2.2 Verkehr

3.1.3. Irland

3.1.3.1. Umwelt

3.1.3.2. Verkehr

3.1.4. Portugal

3.1.4.1. Umwelt

3.1.4.2. Verkehr

3.2. Technische Hilfe und Studien

3.2.1 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

4. Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

4.1. Begleitung: Ausschusssitzungen und Besuche

4.1.1. Griechenland

4.1.1.1 Ausschusssitzungen

4.1.1.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

4.1.2. Spanien

4.1.2.1. Ausschusssitzungen

4.1.2.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

4.1.3. Irland

4.1.3.1. Ausschusssitzungen

4.1.3.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

4.1.4. Portugal

4.1.4.1. Ausschusssitzungen

4.1.4.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

4.2. Vor-Ort-Kontrollen und deren Ergebnisse

4.2.1. Griechenland

4.2.2. Spanien

4.2.3. Irland

4.2.4. Portugal

4.3. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

5. Beurteilung und Bewertung

5.1. Allgemeines

5.2. Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

5.3. Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben.

5.4. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Fonds in den Mitgliedstaaten sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung

5.5. Harmonisierung und Vereinfachung

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Vorlage des Jahresberichts 2001

6.1.1. Europäisches Parlament

6.2. Unterrichtung der Mitgliedstaaten

6.3. Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

Anhang I

Vorwort

Der vorliegende Jahresbericht über die Tätigkeiten des Kohäsionsfonds bezieht sich auf das Kalenderjahr 2002.

Es handelt sich hier um den jährlichen Tätigkeitsbericht für das dritte Jahr des Programmplanungszeitraums 2000-2006.

Das Format des Berichts entspricht den Vorschriften der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds. Die Aufmachung wurde etwas geändert, um die Bemerkungen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zu berücksichtigen.

Wir hoffen, dass dieser Bericht für alle, denen an der Stärkung und Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union gelegen ist, ein sachdienliches Dokument darstellt.

Zusammenfassung

Ausführung des Haushaltsplans

Nach der Indexierung stehen für das Jahr 2002 Kohäsionsfondsmittel im Betrag von 2,788 Mrd. EUR zur Verfügung.

Im Haushaltsjahr 2002 wurden die Verpflichtungsermächtigungen zu 99,9 % ausge schöpft; lediglich 845 000 EUR wurden am Ende des Haushaltsjahrs aufgehoben. Außerdem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von lediglich 3,3 Mio. EUR aus dem Jahr 2001 übertragen. Zwischen 2002 und 2003 wurden weder Verpflichtungs- noch Zahlungsermächtigungen übertragen. Dies stellt gegenüber den Vorjahren eine deutliche Verbesserung dar.

Was die Zahlungen anbelangt, so wurden dem Kohäsionsfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 548 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, um den Zahlungsanträgen der Mitgliedstaaten nachkommen zu können. Sämtliche Zahlungsermächtigungen einschließlich dieser übertragenen Mittel wurden im Laufe des Jahres ausgeschöpft, was gegenüber dem Jahr 2001 eine deutliche Verbesserung darstellt.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden in Spanien und Irland mehr Mittel gebunden, als diesen Ländern zugewiesen waren, wodurch die geringere Inanspruchnahme in Portugal und in Griechenland ausgeglichen wurde.

Nachdem im Jahr 2001 deutlich mehr Mittel auf Umweltvorhaben entfallen waren (51,5 % der Verpflichtungsermächtigungen und 61,3 % der Zahlungser mächtigungen), liegt im Jahr 2002 der Akzent vor allem auf Verkehrsvorhaben (53,9 % und 57,6 % der Verpflichtungs- und Zahlungs ermächtigungen insgesamt).

Die seit dem Jahr 2000 unternommenen, erheblichen Anstrengungen zur Absorption der Altlasten (RAL) für Projekte aus der Vorperiode liefen im Jahr 2002 zügig weiter, und es wurden rund 36 % der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen im Jahresverlauf entweder ausgezahlt oder freigegeben. Ende 2002 betragen die RAL somit lediglich etwas mehr als die Hälfte des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds. Die Bemühungen zur Absorption der RAL laufen selbstverständlich auch im Jahr 2003 weiter.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität

In der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds in ihrer geänderten Fassung ist die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds an die Einhaltung der makroökonomischen Konditionalität in Bezug auf das staatliche Defizit gebunden, das 3 % des BIP nicht überschreiten darf.

Griechenland, Spanien und Irland haben dieses Kriterium auch im Jahr 2002 beachtet. Lediglich Portugal bildet eine Ausnahme: Am 25. Juli 2002 hat Portugal mitgeteilt, dass im Jahr 2001 sein Haushaltsdefizit auf 4,1 % des BIP gestiegen war und somit deutlich über dem Referenzwert von 3 % lag. Daraufhin hat die Kommission beschlossen, gemäß Artikel 104 des Vertrags und der Entschließung des Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt das bei einem übermäßigem Haushaltsdefizit anwendbare Verfahren einzuleiten.

Am 16. Oktober 2002 hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme zum Bestehen eines übermäßigen Haushaltsdefizits in Portugal im Jahr 2001 sowie zwei Empfehlungen vorgelegt. Da Portugal bereits im Juni 2002 mit der Aufstellung eines Berichtigungshaushalts Maßnahmen getroffen hatte, um das übermäßige Defizit zu reduzieren, hat die Kommission nicht empfohlen, die Kofinanzierung aus dem Kohäsionsfonds auszusetzen (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 in ihrer geänderten Fassung). Am 5. November 2002 hat der Rat sich offiziell zum über mäßigen Defizit für das Jahr 2001 geäußert und Portugal aufgefordert, sein öffentliches Defizit bis spätestens Ende 2002 in die zulässigen Grenzen zurück zuführen, was auch geschehen ist. Den im März 2003 veröffentlichten, amtlichen Zahlen zufolge liegt das öffentliche Defizit Portugals im Jahr 2002 bei 2,7 % des BIP.

Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

Verkehr

Im Berichtsjahr entfielen 1504 Mio. EUR, das sind 53,9 % der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel, auf den Verkehrssektor. Wie bereits in den Vorjahren hat die Kommission darauf gedrängt, die Tätigkeit des Fonds auf den Bahnsektor zu konzentrieren.

Umwelt

Auf den Umweltsektor entfielen im Berichtsjahr 46,1 % der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel (1287 Mio. EUR). Schwerpunkte in diesem Bereich bilden weiterhin die Trink wasserversorgung sowie die Behandlung von Abwässern und festen Siedlungsabfällen.

Information und Publizität

Am 27. Juni und am 21. November 2002 fand in Brüssel jeweils eine Informationssitzung statt, an der alle 15 Mitgliedstaaten teilnahmen.

Auf der ersten Sitzung stellte die Kommission die ,Leitlinien für die Änderung von Vorhaben", das Programm der Kontrollen und Prüfungen vor Ort im Zeitraum 2002-2003, die Mittelzuweisung im Jahr 2002 je Mitgliedstaat und die Zahlungs vorausschätzungen sowie den Entwurf der Verordnung über die Finanzkorrekturen (anwendbar seit 1. Januar 2003) vor.

Auf der Informationssitzung im November präsentierte die Kommission den Kohäsionsfonds-Jahresbericht für 2001, den Sachstand beim EWR-Finanzinstrument und den Stand der Mittelbindungen für das Jahr 2002.

Bewertung

Da letztendlich die Kohäsionspolitik darauf ausgerichtet ist, die wirtschaftliche Ent wicklung zu maximieren und die regionalen Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP und der Arbeitslosenquote abzubauen, wiegt es besonders schwer, wenn bei der Prüfung der Kosten-Nutzen-Analysen für Vorhaben festgestellt wird, dass oft keine oder eine sehr mangelhafte Wirtschaftsanalyse durchgeführt wurde.

Aus diesem Grund wurde für viele Projektvorschläge, für die lediglich Finanzanalysen durchgeführt worden waren, die Genehmigung ausgesetzt. Aller dings hatte der Beitrag der Kommission diesbezüglich auch eine pädagogische Wirkung. In den vorgelegten Berichten wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen, wie erreicht werden kann, dass die Projektträger besser fundierte Evaluierungen in denjenigen Bereichen der Wirtschaftsanalyse erstellen, die bislang nicht zufrieden stellend untersucht worden waren.

Nachdem die Projektträger die Kosten-Nutzen-Analyse für einige Investitionen entsprechend geändert hatten, machte die Finanzanalyse außerdem deutlich, dass ein deutlich geringerer EU-Zuschuss benötigt wurde. Dies ist wesentlich, wenn es darum geht, die Wirksamkeit der in der EU-Strukturpolitik verwendeten öffentlichen Gelder zu maximieren, da so mehr Vorhaben finanziert werden können. Für viele vorge schlagene Vorhaben lag darüber hinaus keine Risikoanalyse vor. Diesbezüglich hat die Kommission die Projektträger dazu gedrängt, diese Technik einzusetzen, um nicht nur die Erfolgschancen des Vorhabens zu verbessern, sondern auch dessen Auswirkungen auf die regionale Entwicklung zu verstärken.

Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

In Berichtsjahr hat das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zwischen November und Dezember zusammen mit der Generaldirektion Regionalpolitik in den vier begünstigten Mitgliedstaaten gemeinsam geprüft, wie diese die Verordnung (EG) Nr. 1831/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wieder einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohä sionsfonds anwenden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden den Mitgliedstaaten, dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof mitgeteilt werden.

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 [1] der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds sowie die Einrichtung eines ein schlägigen Informationssystems sind die begünstigten Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Unregelmäßigkeiten zu melden, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind.

[1] ABl. L 191 vom 29.7.1994.

Im Jahr 2002 haben zwei Mitgliedstaaten (Griechenland und Irland) der Kommission jeweils eine Unregelmäßigkeit gemeldet. Der von Griechenland gemeldete Fall betraf Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 973 444 EUR; es handelte sich dabei um die Nichtbeachtung der Regeln für das öffentliche Vergabewesen. Der von Irland gemeldete Fall betraf seinerseits Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 5885 EUR. Hier waren nicht zuschussfähige Ausgaben zur Erstattung eingereicht worden. Die betreffenden Beträge wurden auf nationaler Ebene wieder eingezogen.

Die beiden anderen begünstigten Mitgliedstaaten haben der Kommission mitgeteilt, dass sie im Berichtsjahr keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der vorgenannten Verordnung aufgedeckt haben.

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

1.1.1 Griechenland

Im Dezember 2002 legte Griechenland die zweite Aktualisierung seines Stabilitäts- und Wachstumsprogramms für den Zeitraum 2003-2006 vor. In dieser Aktuali sierung wird ein jährliches Wachstum des BIP von etwa 3,8 % bis 2006 projiziert, wobei im Jahr 2004 mit einem Spitzenwert von 4 % und ab 2005 mit einer Verlang samung des Wirtschaftswachstum gerechnet wird. Diesen Prognosen liegen die makroökonomischen Annahmen zugrunde, die in den Haushaltsplan für 2003 eingegangen sind, den das Parlament im Dezember 2002 verabschiedet hat.

Der Aktualisierung von 2002 zufolge will die griechische Regierung auch künftig eine stabilitätsorientierte gesamtwirtschaftliche Politik verfolgen und die Strukturreformen vornehmen, die für ein BIP-Wachstum erforderlich sind.

Im Jahr 2002 wurde die Haushaltsposition wesentlich von einer Überarbeitung der Staatskonten beeinflusst, bei der zahlreiche Vorgänge neu eingestuft wurden, die bislang nicht in den Haushaltsplan einbezogen wurden. Infolge dieser Anpassungen zeigte sich, dass in den Jahren 2000 und 2001, nicht, wie erwartetet, Überschüsse des Staatshaushalts erwirtschaftet worden waren, sondern vielmehr ein Defizit vorlag, das im Jahr 2002 1,1 % des BIP (statt des in der Aktualisierung von 2001 projizierten Überschusses von 0,8 % des BIP) betrug. Auch die Staatsverschuldung wird in der Aktualisierung von 2002 auf 105,3 % des BIP geschätzt verglichen mit 97,3 % des BIP in der vorigen Aktualisierung. In der Aktualisierung 2002 wird davon ausge gangen, dass der Staatshaushalt im Jahr 2006 erstmals einen Überschuss von 0,6 % des BIP aufweist und in gleichen Jahr die Verschuldungsquote auf 87,6 % des BIP zurückgeht.

Die Konsolidierung der Staatsfinanzen wird auf der Grundlage hoher und weiter steigender Primärüberschüsse weiterverfolgt werden. Der erwartete jährliche Primär überschuss wurde allerdings für den Zeitraum bis 2006 von 6 % des BIP, wie in der vorigen Aktualisierung projiziert, auf 4,8 % des BIP revidiert. Inwieweit die Haus haltsstrategie zur Erzielung steigender Primärüberschüsse wirksam sein wird, ist allerdings reichlich unsicher, da keine einschneidenden Maßnahmen zur Ver ringerung der laufenden Ausgaben getroffen werden. Nach Ansicht des Rates wäre mittelfristig eine rigorosere Haushaltsanpassung notwendig, um die Staats verschuldung entscheidend zu senken. Insbesondere müsste berücksichtigt werden, inwieweit die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen angesichts der durch die Alterung der Bevölkerung entstehenden Haushaltskosten nicht ernsthaft gefährdet ist.

1.1.2. Spanien

Im Berichtsjahr wurden die Grundzüge der spanischen Wirtschaftspolitik in der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für 2001-2005 niedergelegt. Das Programm knüpfte an die Wirtschaftsstrategie der letzten Jahre an und stützte sich auf eine Steuerkonsolidierung und Strukturreformen; nach Einschätzung des Rates steht es mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang [2]. Aufgrund der weltweiten Verlangsamung der Konjunktur ist das spanische BIP im Berichtsjahr um lediglich 2,0 % gestiegen, während in der Aktualisierung ein Anstieg um 2,4 % projiziert worden war. Trotzdem und trotz des im Jahr 2001 verzeichneten Haushaltsdefizits von 0,1 % des BIP wurde das Ziel eines ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts um lediglich 0,1 Prozentpunkte verfehlt, während bei der Schuldenquote die Ziel setzung der Aktualisierung mit einem Wert von 54 % sogar übertroffen wurde. Der Preisanstieg war hingegen stärker als erwartet, da der Verbraucherpreisanstieg durchschnittlich bei 3,6 % lag und nicht nur auf vorübergehende Faktoren, sondern auf eine Verschlechterung der Kerninflation zurückging.

[2] ABl. C 51 vom 26.2.2002, S. 8.

Die vierte Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2002-2006 lag der Europäischen Kommission am 27. Dezember 2002 vor. Der Rat hat am 18. Februar 2003 seine Stellungnahme abgegeben [3], in der er die Auffassung vertritt, dass die Aktualisierung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht und den allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien entspricht. Das für 2003 ange strebte Ziel eines ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts gilt auch für das Jahr 2004, während 2005 und 2006 geringe Überschüsse in Höhe von 0,1 % bzw. 0,2 % des BIP angestrebt werden. Der in der Aktualisierung vorgezeichnete haus haltspolitische Kurs bleibt gegenüber den Vorprogrammen unverändert. Er basiert auf einer Eindämmung der laufenden Primärausgaben und geringeren Zinsaufwendungen, wodurch höhere öffentliche Investitionen ermöglicht werden. Außerdem sieht das Programm vor, dass im Einklang mit der weiteren Haushalts konsolidierung ab 2003 eine weitere Einkommenssteuerreform in Kraft tritt. Ein zusätzlicher Abbau der Schuldenquote wird ebenfalls erwartet; diese dürfte im Jahr 2002 bei 53,1 % liegen und bis zum Ende des Planungszeitraum unter 47 % sinken.

[3] ABl. C 51 vom 5.3.2003, S. 4.

1.1.3. Irland

Nach Auffassung des Rates dürfte das irische Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2002-2004 das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte Ziel eines nahezu aus geglichenen Haushalts während des gesamten Programmplanungszeitraums gewähr leisten, sofern die so genannten Rückstellungen für unvorhergesehene Entwick lungen nicht verwendet werden [4]. Üblicherweise sind in den Haushaltsprojektionen für die jeweils letzten beiden Jahren des irischen Stabilitätsprogramm solche Rück stellungen für unvorhergesehene Entwicklungen inbegriffen, die sich in der Aktualisierung für 2002-2004 für das Jahr 2003 auf 0,8 % des BIP und für 2004 auf 1,1 % des BIP belaufen. Für das Jahr 2002 wird ein geringfügiges Defizit des gesamtstaatlichen Haushalts in Höhe von knapp 0,1 % des BIP erwartet, womit das Ergebnis etwa 0,5 Prozentpunkte unter dem angestrebten Ziel läge. Verantwortlich hierfür sind vor allem geringere Steuereinnahmen als erwartet [5]. Aufgrund des hohen nominalen Wirtschaftswachstums konnte die Schuldenquote im Berichtsjahr weiter auf rund 34 % des BIP zurückgeführt werden.

[4] ABl. C 51 vom 26.2.2002, S. 2.

[5] Für diese Bewertung wurde der aus der Haushaltsdebatte hervorgegangene Zielwert (+ 0,7 % des BIP) angepasst; in dem neuen Wert sind a) die UMTS-Erlöse in Höhe von 0,2 % des BIP enthalten, während b) eine Transferzahlung der Zentralbank in Höhe von 0,5 % des BIP nicht berücksichtigt wurde.

Die neue Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2003-2005 wurde im Dezember 2002 zusammen mit dem Haushalt für 2003 veröffentlicht, der einen eher restriktiven Kurs verfolgt. Die irische Regierung strebt im Jahr 2003 ein Defizit von 0,8 % des BIP an [6] und projiziert für die Jahre 2004 und 2005 jeweils ein Defizit von 1,2 % (wiederum einschließlich der Rückstellungen für unvor hergesehene Entwicklungen in Höhe von 0,4 % bzw. von 0, 8 % des BIP). In seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2003 stellte der Rat fest, dass aufgrund der Ent wicklung des strukturellen Defizits im Jahr 2005 ,ein nahezu ausgeglichener Haushalt oder ein Haushaltsüberschuss erreicht werden" dürfte, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen würde. Er stellte außerdem fest, dass ein nahezu ausgeglichener Haushalt bereits im Jahr 2004 erreicht würde, sofern Irland von den Rückstellungen für unvorhergesehene Entwicklungen nur begrenzten Gebrauch macht [7]. Im aktualisierten Stabilitätsprogramm ist ein leichter Anstieg der Schuldenquote auf knapp unter 35 % bis zum Jahr 2005 vorgesehen; ließe man die Bildung von Rücklagen seitens des Nationalen Pensionsreservefonds [8] (National Pension Reserve Fund) jedoch unberücksichtigt, so würde sich die Schuldenquote bis 2005 weiter verringern.

[6] Geplante Ergebnisse gemäß dem im März 2003 erstatteten Bericht über das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 475/2000 des Rates.

[7] ABl. C 51 vom 5.3.2003, S. 5.

[8] In den Fonds werden jährlich Mittel aus dem gesamtstaatlichen Haushalt in Höhe von 1 % des BSP eingezahlt. Ende 2002 betrug sein Wert über 7 % des BSP.

1.1.4. Portugal

Die Haushaltsentwicklungen des Jahres 2002 sind vor dem Hintergrund der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms (2002-2005) zu sehen, zu der der Rat am 12. Februar 2002 [9] Stellung genommen hat. Darin wurde das gesamtstaatliche Haus haltsdefizit mit 1,8 % des BIP veranschlagt, während den Zahlen vom März 2003 zufolge das Defizitergebnis im Jahr 2002 bei 2,7 % des BIP lag. Im Berichtsjahr wurde die Umsetzung des Stabilitätsprogramms wesentlich dadurch beeinträchtigt, dass im Jahr 2001 die Haushaltsvorgaben in beträchtlichem Umfang nicht erfuellt worden waren, weshalb der Rat am 5. November 2002 entschieden hat, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit vorliegt. Tatsächlich hatte die Verfehlung der Haushaltsziele beträchtliche Auswirkungen auf das Berichtsjahr, da das volle Ausmaß erst zur Jahrsmitte erkannt wurde, obwohl die portugiesische Regierung bereits im Juni 2002 Berichtigungsmaßnahmen getroffen hatte. Zudem erwies sich das Wirtschafts wachstum im Jahr 2002 als schwächer als ursprünglich erwartet.

[9] ABl. C 51vom 26.2.2002, S. 8.

Die vierte Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2003-2006 wurde am 20. Dezember von der Regierung verabschiedet. Der Rat hat am 7. März 2003 dazu Stellung genommen. Angesichts des Umfangs der 2001 festgestellten Haushaltsprobleme waren die in der früheren Programmfortschreibung genannten Defizitziele obsolet geworden. Die neue Programmfortschreibung geht von einer allmählichen Verringerung des am BIP gemessenen Defizits im Zeitraum 2003-2006 aus, so dass gegen das Jahr 2006 ein nahezu ausgewogener Haushalt erreicht werden dürfte (2003: 2,4 %, 2004: 1,9 %, 2005: 1,1 % und 2006: 0,5 %). Insbesondere das Haushaltsziel für 2003 setzt eine erhebliche Finanzkonsolidierung voraus, die weit gehend deswegen erforderlich wird, weil die im Jahr 2002 zur frühzeitigen Korrektur des übermäßigen Defizits getroffenen Einmalmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Die schwächere Konjunktur könnte zudem einen planmäßigen Haushalts vollzug verhindern und möglicherweise die Einführung zusätzlicher Sparmaßnahmen erforderlich machen.

1.2. Die Konditionalität

Im Berichtsjahr haben die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Länder ihre Stabilitätsprogramme in einer Weise durchgeführt, die ein übermäßiges Defizit verhindert hat.

In Portugal verkündete die Regierung am 25. Juli 2002, dass das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit für das Jahr 2001 4,1 % des BIP betrug und somit den Referenzwert von 3 % des BIP deutlich überstieg. Diese Zahl wurde im halbjährlichen Bericht Portugals über öffentliche Defizite und den Schuldenstand vom 1. September 2002 bestätigt. Infolgedessen leitete die Kommission das Verfahren wegen übermäßigen Defizits gemäß Artikel 104 des Vertrags ein und verabschiedete am 16. Oktober 2002 eine Stellungnahme über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits im Jahr 2001 sowie zwei Empfehlungen für Entscheidungen des Rates. Da die portugie sische Regierung bereits Sofortmaßnahmen in Form eines Berichtigungshaushalts getroffen hatte, mit dem im Juni 2002 Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite eingeführt wurden, hat die Kommission nicht empfohlen, die Kohä sionsfondsunterstützung für Portugal auszusetzen. Am 5. November 2002 entschied der Rat, dass im Jahr 2001 ein übermäßiges Defizit bestanden hatte, und sprach eine Empfehlung aus, wie sich das übermäßige Defizit bis 31. Dezember 2002 zurück führen ließe.

Dies ist tatsächlich gelungen. Den Zahlen vom März 2003 zufolge betrug das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2002 2,7 % des BIP.

2. Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

2.1. Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.1.1. Öffentliches Auftragswesen

Die Kommission achtet ganz besonders darauf, dass im Zusammenhang mit aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens strikt beachtet werden.

Schon zu Beginn des Verfahrens sind zusammen mit dem Unterstützungsantrag die Kopien der Ausschreibungen und andere Angaben zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens zu übermitteln. In den Fällen, in denen die Aufträge zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vergeben wurden, muss der Empfängermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Zwischenzahlungen oder bei Vorlage des Abschlussberichts ausführlich beschreiben, wie er die Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistet hat.

Bei ihren Kontrollbesuchen prüfen die Kommissionsbediensteten deswegen in der Regel routinemäßig auch, ob bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien beachtet und die Auswahlverfahren ordnungsgemäß durch geführt wurden.

Die Kommission hat Portugal wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinien im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen verwarnt, da Dienstleistungslizenzen ohne Ausschreibung an Unternehmen vergeben worden waren, die unter der Kontrolle des Staatsunternehmens ,Àguas de Portugal" stehen.

2.1.2. Wettbewerbsrecht

Die Tätigkeit des Kohäsionsfonds ist im Wesentlichen auf Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur oder des Umweltschutzes (Abwasserreinigung und Abfall wirtschaft) ausgerichtet, bei denen sich im Normalfall keine Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften ergeben. Sofern die Infrastrukturen für alle Betreiber, die den technischen und rechtlichen Anforderungen genügen, frei zu gänglich sind, verschaffen sie grundsätzlich einzelnen Unternehmen keine beson deren Vorteile, es sei denn, es wurde gegen die Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen verstoßen.

Da aber deswegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass einige Maßnahmen mit staatlichen Beihilfen einhergehen, hat die Gemeinschaft weiterhin ihre Kontrolle ausgeübt, indem sie die Finanzierungsanträge vor allem darauf über prüft hat, ob die aus dem Fonds kofinanzierten Maßnahmen mit den Artikeln 87 und 88 des Vertrags vereinbar sind.

2.1.3. Umwelt

Der Kohäsionsfonds trägt zu den allgemeineren Zielen der in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung verfolgten Umweltpolitik und besonders zur Verwirk lichung des Schwerpunkts des Sechsten Aktionsprogramms bei, der der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Lösung der Abfallprobleme gewidmet ist.

Im Berichtsjahr hat der Kohäsionsfonds sich weiterhin um die Umsetzung des Umweltrechts bemüht, indem er zum einen Kläranlagen, Trinkwasser versorgungseinrichtungen oder Müllbehandlungsanlagen direkt finanziert und zum anderen dafür gesorgt hat, dass als Vorbedingung für eine Kofinanzierung bestimmte Richtlinien korrekt angewendet werden. Dies gilt sowohl für die thematischen, stark raumbezogenen Richtlinien (z.B. in den Bereichen Naturschutz, Abfallwirtschaft, Trinkwasser und Abwässer) als auch für die Richtlinie über die Umwelt verträglichkeitsprüfung (UVP).

Die Aufstellung der Gemeinschaftslisten mit den Natura-2000-Gebieten ist und bleibt eine Priorität der Kommission. Im Jahr 2002 fanden in den Regionen im Bin nenland und an der Atlantikküste Seminare zum Thema Biogeografie statt. Außer dem wurde auch die Liste der Natura-2000-Gebiete im Alpenraum im Entwurf fertiggestellt.

Der Beschluss der Kommission, Gemeinschaftsmittel nur dann zu gewähren, wenn die seit 1995 ausstehenden Listen der Natura-2000-Gebiete vorliegen, hat den Ein gang dieser Listen beträchtlich beschleunigt.

Im Rahmen des Kohäsionsfonds hat die Kommission geprüft, ob die Vorhaben, für die eine Kofinanzierung beantragt wird, gegebenenfalls mit Artikel 6 der Habitat richtlinie (92/43/EWG) vereinbar sind.

Bei der Prüfung von Finanzierungsanträgen im Bereich der Behandlung von Sied lungsabfällen hat die Kommission die einschlägige Strategie und geltendes Recht berücksichtigt.

Im Bereich der kommunalen Abwässer [10] werden nur solche Kläranlagen kofi nanziert, die einen hinreichenden Reinigungsgrad gemäß der Richtlinie 91/271/EWG gewährleisten (Erst-, Zweit- oder Drittreinigung je nach Einstufung des Standorts als weniger empfindliches, normales oder empfindliches Gebiet).

[10] Richtlinie 91/271/EWG.

Schließlich hat die Kommission bei der Prüfung von Kofinanzierungsanträgen auch darauf geachtet, ob die Vorhaben in integrierte Funktionssysteme eingebunden und in die Bewirtschaftungspläne für Wassereinzugsgebiete einbezogen sind.

Bei den im Rahmen des Kohäsionsfonds finanzierten Vorhaben gelang es, durch die Differenzierung der Beihilfesätze das Verursacherprinzip in die Praxis umzusetzen [11]. Die Anwendung des Verursacherprinzips wird in Kürze durch die Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie verstärkt werden [12].

[11] Themenpapier 1: Anwendung des Verursacherprinzips durch die Generaldirektion Regionalpolitik.

[12] Richtlinie 2000/60/EG.

Auf nationaler Ebene werden die Umweltbehörden durch Ersuchen um Gutachten ebenfalls in die Prüfung von Vorhaben einbezogen. Außerdem ist durch ihre Teilnahme an den Begleitausschüssen gewährleistet, dass sie die Vorhaben laufend überwachen.

2.1.4. Verkehr

Während Projekte von gemeinsamen Interesse im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze aus der TEN-Haushaltslinie finanziert werden, stellt der Kohäsions fonds Mittel speziell für die Verkehrsinfrastruktur der TEN zur Verfügung.

Es ist wichtig, dass die Haushaltslinie für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEVN) und der Kohäsionsfonds aufeinander abgestimmt werden, da diese EU-Finanzinstrumente der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Kerngebiete der Ge meinschaft mit den Gemeinschaftsregionen zu verbinden, die infolge von Struktur schwächen oder durch ihre insulare, eingeschlossene oder Randlage benachteiligt sind.

Der TEN-Verordnung zufolge darf ein und dieselbe Phase eines Vorhabens grundsätzlich nicht gleichzeitig aus TEN-Mitteln und aus anderen Finanz instrumenten der Gemeinschaft finanziert werden. In einigen Fällen dürfen jedoch der Kohäsionsfonds und die EIB im Anschluss an eine Durchführbarkeitsstudie, die aus den TEN-Mitteln finanziert wurde, Fördermittel für die eigentliche Investition bereitstellen, und zwar vor allem für die Bauarbeiten.

Die TEN-Finanzierungsverordnung ((EG) Nr. 2236/95) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 geändert, um eine mittelfristige Planung im Rahmen mehrjähriger Richtprogramme für eine Gemeinschaftsfinanzierung (MIP) zu ermöglichen und Anreize für öffentlich-private Partnerschaften zu geben. Gleichzeitig sollte ein geringer Betrag der Haushaltslinie (1-2 %) für Zuschüsse zu Risikokapitalfinanzierungen von Vorhaben verwendet werden.

Laut Vorschlag der Kommission vom September 2001 über Mehrjahresprogramme im Zeitraum 2001-2006 sollen Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,8 Mrd. EUR für elf vorrangige Projekte (Projekte von Essen), das Projekt ,Globale Satelliten navigationssysteme (Galileo)" und vier Gruppen von Vorhaben von gemeinsamem Interesse bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Mehrjahresprogramme, des Galileo-Projekts und der Vorhaben von gemeinsamem Interesse außerhalb der Mehrjahresprogramme wurden im Berichtsjahr Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 563,4 Mio. EUR für TEVN-Projekte in den Haushaltsplan eingestellt. Zusätzlich wurden 7 Mio. EUR in die Risikokapitalfazilität eingestellt, um zur Finanzierung der TEVN-Projekte im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften beizutragen.

Was die Verteilung der für 2002 bereitgestellten Fördergelder auf die Verkehrsträger anbelangt, so entfällt der weitaus größte Anteil der Mittel, die die EU für TEVN-Projekte bereitstellt, auf Eisenbahnprojekte (knapp 47 %), gefolgt von Galileo (30 %) und dem Straßenbau (4 %).

2.2. Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

2.2.1. Umwelt

Griechenland

Dem strategischen Rahmenplan für den Umweltsektor ist im operationellen Programm ,Umwelt" des griechischen GFK für 2000-2006 ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Kommission hat dieses operationelle Programm am 24. Juli 2001 genehmigt (Entscheidung K(2001) 1357). Der strategische Rahmenplan ist ein Instrument, das innerhalb eines umfassenden Förderrahmens gewährleistet, dass Griechenland seinen Verpflichtungen aus dem EU-Umweltrecht nachkommt, und das so zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.

Der Finanzierungsbeitrag des Kohäsionsfonds zu dem Umwelt-Rahmenplan soll den dringendsten Bedarf Griechenlands an Infrastruktur in den Bereichen Trinkwasser, kommunales Abwasser und Abfallwirtschaft decken. Er dürfte wesentlich dazu beitragen, die Entwicklung in die richtige Bahn zu lenken.

Der Aktionsplan für die Bewirtschaftung fester Abfälle stützt sich auf den einschlägigen nationalen Plan, den das Ministerium für Umwelt, Planung und öffentliche Arbeiten ausgearbeitet und der EU unterbreitet hat.

Generell soll auf nationale, regionale und lokale Bewirtschaftungspläne aufgebaut und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Arten von festen Abfällen angestrebt werden, wobei erforderlichenfalls in den Fällen die Umwelt saniert wird, in denen sie durch Müll verunreinigt oder verseucht wurde.

Im Einklang mit der Richtlinie 91/271/EWG wurde außerdem für ganz Griechenland ein vergleichbarer Plan für die Bewirtschaftung der kommunalen Abwässer aufgestellt. Der Kohäsionsfonds hilft zusammen mit dem EFRE der griechischen Regierung dabei, den Bestimmungen der genannten Richtlinie nachzukommen.

Im Jahr 2002 wurden im Einklang mit dem strategischen Rahmenplan für Umweltvorhaben Investitionen in den Sektoren fester Abfall, Abwasserbehandlung und Wasserversorgung getätigt. Die meisten genehmigten Vorhaben betreffen haupt sächlich Vorhaben im Bereich der festen Siedlungsabfälle und Sekundär versorgungsnetze sowie Kläranlagen. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Behör den werden künftig die Investitionen auf die Durchführung und den Abschluss von Vorhaben im Bereich der festen und fluessigen Abfälle konzentriert, um den gemein schaftlichen Rechtsvorschriften zu genügen.

Spanien

Folgende Bereiche werden im Planungszeitraum 2000-2006 vorrangig aus dem Kohäsionsfonds finanziert:

- Wasserversorgung

- Kanalisation und Abwasserreinigung

- Bewirtschaftung von Siedlungs-, Industrie- und gefährlichen Abfällen

Die Maßnahmen werden nach strategischen, sektorbezogenen Konzepten ausgewählt und in Programme zusammengefasst, in denen die wichtigsten Interventions schwerpunkte für jeden Sektor niedergelegt sind. Ferner müssen sie mit den Maßnahmen abgestimmt werden, die in denselben Sektoren aus den Strukturfonds kofinanziert werden. Der Inhalt der einzelnen sektoralen Rahmenpläne wurde bereits im Jahresbericht des Kohäsionsfonds für 2000 beschrieben.

Irland

Irland hat seinen strategischen Rahmenplan für den Umweltsektor im Jahr 2000 vorgelegt. Die Unterstützung einzelner Vorhaben in den Teilbereichen Abwässer und feste Abfälle wird auch künftig auf der Grundlage dieses Rahmenplans geprüft werden. In Irland ist es recht einfach, die Strukturfondsprogramme mit den Inter ventionsschwerpunkten des Kohäsionsfonds abzustimmen, da sich die Kohäsions fondsmittel auf einige wenige große Bauvorhaben konzentrieren. Im Berichtsjahr wurde für kein neues Umweltvorhaben eine Unterstützung genehmigt.

Portugal

Für den Zeitraum 2000-2006 sieht der strategische Umweltrahmenplan für Portugal die folgenden Schwerpunkte vor:

- Weiterer Ausbau und Vervollständigung der Basisumweltinfrastruktur.

- Schaffung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Eine Unterstützung des Kohäsionsfonds wird für Vorhaben gewährt, die der umfassenderen Wasserversorgung, der Stadtentwässerung und Abwasserbehandlung sowie der Behandlung fester Siedlungsabfälle dienen. Innerhalb des Regional programms des portugiesischen GFK hat der EFRE außerdem kleinere Projekte finanziert, die diese Vorhaben ergänzen.

Für die Wasserversorgung und die Stadtentwässerung sowie die Abwasserreinigung werden nun generell ganzheitliche Netze errichtet, die den vollständigen Wasser kreislauf gemeindeübergreifend erfassen und zentral von einer einzigen Stelle verwaltet werden. Dies hat den Vorteil, dass sich die Planungs- und Investitionsphase der Vorhaben optimieren lässt, und gewährleistet, dass das ganzheitliche Netz anschließend von einem fachlich hochqualifizierten und spezialisierten Unternehmen betrieben und gewartet wird.

Verwaltet werden diese Netze nun entweder von einem staatlichen Unternehmen, in dem die Gemeinden wesentliche Anteile halten, oder von einem Gemeindeverbund mit besonderem Rechtsstatus. Die Übertragung und gemeinsame Ausübung der Verwaltungsverantwortung für die ganzheitlichen Netze macht in beiden Fällen komplexe Verhandlungen erforderlich, die durch Dienstleistungsvereinbarungen zwischen den Parteien besiegelt werden.

Da wegen der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen an staatliche Unternehmen ein Verstoßverfahren gegen Portugal läuft, hat sich die Genehmigung einiger neuer Vorhaben beträchtlich verzögert. Solche Verzögerungen schlagen sich auf die Umsetzung des strategischen Umwelt-Rahmenplans nieder; für das Jahr 2003 wird allerdings eine beträchtliche Verbesserung erhofft.

2.2.2. Verkehr

Griechenland

Der strategische Rahmenplan für den Verkehrssektor in Griechenland wurde mit seinen beiden Komponenten, den operationellen Programmen ,Straßen, Häfen und Stadtentwicklung" bzw. ,Schienen, Flughäfen und städtischer Nahverkehr", im März bzw. April 2001 genehmigt. Die in diesem Rahmenplan vorgesehenen Maßnahmen werden mit aus EFRE-Mitteln finanzierten Projekten kombiniert und dienen in erster Linie folgender Zielsetzung:

a) Vervollständigung der prioritären Straßenachsen des TEVN in Griechenland, also PATHE, Via Egnatia und die ionische Straßenachse sowie die Autobahn Korinth-Tripoli-Kalamata-Sparta;

b) Vervollständigung der Eisenbahnachse PATHEP, einschließlich Elektrifizierung und Signalanlagen;

c) Modernisierung der Hafeninfrastruktur in Igumenitsa und Heraklion;

d) Modernisierung des Flugsicherungssystems in Griechenland.

Gemäß der vereinbarten Strategie stehen im laufenden Programmplanungszeitraum Autobahnen, Bahnstrecken und Häfen im Mittelpunkt der Verkehrsförderung. Diese ist hauptsächlich darauf ausgerichtet, durch den Bau der vorrangigen Hauptstrecken PATHE und Via Egnatia die transeuropäischen Netze zu schaffen.

Im Bahnsektor sind weitere Planungsarbeiten erforderlich, um die Modernisierung der Bahnlinie PATHEP korrekt und vollständig vorzunehmen.

Spanien

Im Rahmen der Beratungen zwischen der Kommission und Spanien haben die spanischen Behörden den Rahmenplan für die Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze vorgelegt, in dem die Gesamtstrategie Spaniens in diesem Bereich für den Zeitraum 2000-2006 niedergelegt ist. Ergänzend zu diesem Rahmenplan hat Spanien eine Strategie für die Verwendung der Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds formuliert. Diese Strategie soll für mehr Kohärenz und Komple mentarität zwischen diesen Finanzinstrumenten sorgen.

Diese Strategie, mit der die Kohäsionsfondsmittel zur Finanzierung von Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze herangezogen werden, konzentriert sich im Wesentlichen auf Folgendes:

Die im strategischen Rahmenplan vorgesehenen Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken (Madrid-Barcelona-französische Grenze, Madrid-Valladolid, Madrid-Valencia und Córdoba-Málaga) bilden die Hauptstrecken, die dazu beitragen, das Verkehrs aufkommen ausgewogener und somit rationeller und umweltgerechter auf die Ver kehrsträger zu verteilen. Diese Vorhaben genießen im Zeitraum 2000-2006 absoluten Vorrang. Deswegen und weil die Vorhaben (ausgenommen die Strecke Córdoba-Málaga) mehrere Regionen betreffen, ist der Kohäsionsfonds für drei der vier Strecken die wichtigste Finanzquelle.

Irland

Irland hat seinen strategischen Rahmenplan für den Verkehrssektor im Jahr 2000 vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Rahmenplans wird auch künftig die Unter stützung einzelner Vorhaben in den Teilsektoren Straßen- und Bahnverkehr geprüft werden. Da sich die Kohäsionsfondsmittel auf einige wenige große Bauvorhaben konzentrieren, ist es relativ einfach, die einschlägigen Strukturfondsprogramme mit den Schwerpunkten des Kohäsionsfonds abzustimmen. Im Berichtsjahr wurde für kein neues Umweltvorhaben eine Unterstützung genehmigt.

Portugal

Im Berichtsjahr wurde lediglich ein neues Verkehrsvorhaben angenommen, das einen Zugang zum transeuropäischen Verkehrsnetz betrifft.

Folglich hat sich die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Berichtsjahr weitgehend auf die Überwachung der Abwicklung der in den Vorjahren genehmigten Vorhaben konzentriert. Bei der Begleitung wurde außerdem besonders auf die Gesamt koordinierung geachtet, insbesondere auf die Koordinierung mit Investitionen, die aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten unterstützt werden, um bei der Fertigstellung betriebsbereiter Verkehrsnetze bis 2006 möglichst viele Synergieeffekte zu erzielen.

Die wesentlichen Zielsetzungen des strategischen Rahmenplans wurden nicht geändert.

2.3. Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

2.3.1. Verfügbare Haushaltsmittel

Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1264/99, belaufen sich die dem Kohäsionsfonds für das Jahr 2002 zugewiesenen Mittel für Verpflichtungen auf 2615 Mio. EUR zu Preisen von 1999. Nach der Indexierung wurde in den Haushaltsplan ein endgültiger Betrag von 2,788 Mrd. EUR eingesetzt, wovon etwa 1 Mrd. EUR auf die technische Hilfe entfällt.

Bei Zugrundelegung des Mittelwertes der in Anhang I der Kohäsionsfonds verordnung festgelegten Spanne galt für das Jahr 2002 folgende indikative Mittelzuweisung (Preise von 1999):

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2.3.2. Ausführung des Haushaltsplans

Die folgenden Tabellen enthalten einen Überblick über die Ausführung des Haushaltsplans im Jahr 2002 (mit Indexierung der übertragenen Mittel):

Überblick über die Ausführung des Haushaltsplans im Jahr 2002 (in Euro)

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Gemäß Artikel 7 der Haushaltsordnung verfallen die Verpflichtungs- und die Zahlungsermächtigungen, die am Ende des Haushaltsjahrs, für das sie in den Haushaltsplan eingesetzt worden waren, nicht in Anspruch genommen worden sind, sofern die Kommission keine spezielle Übertragung beschließt. Im Haushaltsjahr 2002 wurden die Verpflichtungsermächtigungen zu 99,9 % ausgeschöpft; lediglich 845 000 Euro wurden am Ende des Haushaltsjahrs aufgehoben.

Außerdem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von lediglich 3,3 Mio. EUR aus dem Jahr 2001 übertragen. Von 2002 wurden weder Verpflichtungs- noch Zahlungsermächtigungen auf das Jahr 2003 übertragen.

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Was die Zahlungen anbelangt, so wurden Mittel in Höhe von 548 Mio. EUR von Ziel 2 der Strukturfonds auf den Kohäsionsfonds übertragen, um den Zahlungsanträgen der Mitgliedstaaten nachkommen zu können. Sämtliche Zahlungsermächtigungen einschließlich der übertragenen Mittel wurden ausgeschöpft.

Der Haushaltsvollzug je Mitgliedstaat ist in den nachstehenden Tabellen dargestellt:

Haushaltsvollzug je Mitgliedstaat im Jahr 2002

Verpflichtungsermächtigungen 2002

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Zahlungs ermächtigungen 2002

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Wie im Jahr 2000 liegen in Spanien und Irland die Mittelbindungen über der jeweiligen Mittelzuweisung für diese Länder für 2002, wodurch die geringere Inanspruchnahme in Portugal und Griechenland ausgeglichen wird.

Nachdem im Jahr 2001 bei der Mittelverwendung deutlich Umweltvorhaben im Vordergrund standen (51,5 % der Verpflichtungsermächtigungen und 61,3 % der Zahlungsermächtigungen), liegt im Jahr 2002 der Akzent vor allem auf Verkehrsvorhaben (53,9 % und 57,6 % der Verpflichtungs- und Zahlungs ermächtigungen insgesamt).

Die folgende Tabelle gibt nach Ländern einen Überblick über die kumulierte Durchführung für den Zeitraum 2000-2002 (ohne technische Hilfe):

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2.3.3. Ausführung des Haushaltsplans in der Vorperiode (1993-1999)

Bei den Altlasten (RAL) aus dem Zeitraum 1993-1999 ergibt sich im Jahr 2002 folgende Situation:

Ausschöpfung der Verpflichtungsermächtigungen für 1993-1999 im Jahr 2002

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Bei den im Rahmen des Kohäsionsfonds gebundenen Mitteln handelt es sich um getrennte Mittel. Wenn die Vorhaben im Einklang mit den entsprechenden Ent scheidungen ausgeführt werden, ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen dem Zeit punkt der Entscheidung und dem Termin der Zahlung des Restbetrags (in der Regel vier bis fünf Jahre) eine ,automatische" Altlast.

Die seit dem Jahr 2000 unternommenen, erheblichen Anstrengungen zur Absorption der RAL liefen im Jahr 2002 zügig weiter, so dass rund 36 % der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen im Jahresverlauf entweder ausgezahlt oder auf gehoben wurden. Ende 2002 betragen die RAL somit etwas mehr als die Hälfte des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds. Die Bemühungen zur Absorption der RAL laufen selbstverständlich auch im Jahr 2003 weiter.

3. Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

3.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerstaaten

3.1.1. Griechenland

Im Berichtsjahr bewilligte die Kommission Kohäsionsfondsmittel in Höhe von ins gesamt 238,7 Mio. EUR, wovon 129,6 Mio. EUR im Haushaltsplan 2002 gebunden wurden.

Einschließlich der Mittel, die aufgrund von in den Vorjahren getroffenen Entscheidungen gebunden wurden (199 Mio. EUR), erreichten die Mittelbindungen im Jahr 2002 einen Betrag von 335 Mio. EUR.

Die nachstehende Tabelle enthält die genehmigten Kohäsionsfondszuschüsse und die gebundenen Gesamtmittel (2002):

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* einschließlich Mittelbindungen, die auf im Jahr 2002 und in den Vorjahren getroffenen Entscheidungen beruhen.

3.1.1.1 Umwelt

Im Haushaltsjahr 2002 hat der Kohäsionsfonds seine Zuschüsse auf die Sektoren feste Abfälle, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung konzentriert. Ziel war eine durchgehende Unterstützung, um Lücken in den bestehenden Netzen zu schließen und den vereinbarten strategischen Rahmenplan durchzuführen.

Im Berichtsjahr bewilligte die Kommission für 13 Vorhaben Kohäsionsfondsmittel in Höhe von insgesamt 232 Mio. EUR, wovon 129,6 Mio. EUR im Haushaltsplan 2002 gebunden wurden. Die genehmigten Zuschüsse und die Mittelbindungen lassen sich wie aufschlüsseln:

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Auf Basis von Entscheidungen des Vorjahres wurden außerdem 84,4 Mio. EUR im Haushalt 2002 gebunden.

Schließlich nahm die Kommission drei Berichtigungen aufgrund unwesentlicher Fehler (ohne finanzielle Auswirkungen) vor.

3.1.1.2 Verkehr

Bahn

Im Berichtsjahr hat die Kommission keine neue Unterstützung für den Bahnsektor gewährt.

Im August 2002 hat die Kommission dem Antrag auf Änderung der Entscheidung bezüglich des Vorhabens Saloniki-Alexandrupoli stattgegeben. Die Änderung betraf die Frist für die Projektfertigstellung und war nicht mit einem Kostenanstieg verbunden.

Im November 2001 war ein Vorschlag betreffend die dritte Phase des Baus des Abschnitts Thriassio-Elefsina-Korinth eingegangen. Hierüber wurde noch nicht entschieden, da die Kommission weitere, wesentliche Auskünfte braucht.

Auf Basis von Entscheidungen des Vorjahres wurden außerdem 44 498 531 EUR im Haushalt 2002 gebunden.

Straßen

Im Jahr 2002 wurde keine neue Unterstützung für Straßenvorhaben genehmigt.

Im Berichtsjahr wurde dem Antrag auf Änderung der Einscheidung bezüglich des Vorhabens ,Hafen von Igumenitsa - Phase A" stattgegeben. Damit wurden die zu schussfähigen Gesamtkosten von 41,7 Mio. EUR auf 50,2 Mio. EUR und die Kohäsions fondsunterstützung von 35,4 Mio. EUR auf 42 Mio. EUR angehoben. Auf Basis von Entscheidungen des Vorjahres wurden außerdem 6,6 Mio. EUR im Haushalt 2002 gebunden.

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Auf Basis von Entscheidungen des Vorjahres wurden außerdem 63 430 928 EUR im Haushalt 2002 gebunden. .

3.1.2. Spanien (einschließlich Regionen in äußerster Randlage)

Die Kommission hat mit 88 Entscheidungen Kohäsionsfondsmittel in Höhe von 2,654 Mrd. EUR bereitgestellt; davon wurden im Jahr 2002 1,973 Mrd. EUR gebunden. Diese Mittelbindungen liegen um 271 Mio. EUR über den Mitteln, die Spanien für das Berichtsjahr zugewiesen wurden, wodurch verhindert wird, dass von anderen Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene, verfügbare Haushaltsmittel verloren gehen.

Diese Mittelbindungen sind zu 47 % für den Umweltsektor und zu 53 % für Verkehrsinfrastrukturen bestimmt. Sie beruhen auf neuen Entscheidungen, die im Berichtsjahr getroffen wurden, aber auch auf Änderungen und Jahrestranchen, die sich auf Entscheidungen aus den Vorjahren beziehen. Insgesamt wurden 53 Ände rungsentscheidungen verabschiedet.

In der nachstehenden Tabelle sind die nach Sektoren aufgeschlüsselten Mittel dargestellt:

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* Gerundete Zahlen

Im Berichtsjahr wurden Zahlungen in Höhe von 2,072 Mrd. EUR angewiesen; 61 Pro jektakten wurden abgeschlossen und der entsprechende Restbetrag wurde ausgezahlt.

3.1.2.1 Umwelt

Der Kohäsionsfonds hat seine Finanzmittel weiterhin auf die drei vorrangigen Sektoren Wasserversorgung, Kanalisation-Abwasserreinigung und Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen, Industrieabfällen und gefährlichen Abfällen konzen triert. Außerdem wurden Vorstudien finanziert, die für die Durchführung von Pro jekten im Sektor Wasserwirtschaft erforderlich waren. Die Vorhaben dienten im Wesentlichen dazu, den Gemeinden und Regionen zu helfen, ihre Trinkwasser versorgungsnetze, die Abwasserbehandlung und das Kanalisationsnetz sowie das Sammeln und Behandeln von Abfällen zu verbessern.

Aus der Aufschlüsselung der Kohäsionsfondsmittel nach Sektoren geht hervor, dass der größte Anteil der für Umweltvorhaben verfügbaren Mittel weiterhin auf die Abwasserreinigung entfällt, gefolgt von der Abfallwirtschaft.

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Wasserversorgung

Im Jahr 2002 erreichte die Gemeinschaftsunterstützung für die Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung einen Betrag von 139 Mio. EUR, das sind 11,5 % der insgesamt für den Umweltsektor bereitgestellten Mittel.

Die in diesem Bereich kofinanzierten Vorhaben sollen im Wesentlichen die Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge sichern und gewährleisten, dass die Qualität des an die Verbraucher gelieferten Wassers den Gemeinschaftsrichtlinien genügt.

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Abwasserbehandlung

Im Jahr 2002 wurden für diesen Sektor Fördermittel in Höhe von 671 Mio. EUR bereitgestellt, so dass mit 55 % der größte Teil der für Umweltvorhaben in Spanien verfügbaren Kohäsionsfondsmittel auf diesen Bereich entfällt. Im Mittelpunkt stand erneut die Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG und die Durchführung des nationalen Kanalisations- und Abwasserreinigungsplans.

Mit 28 Entscheidungen wurden Vorhaben und Vorhabengruppen in Städten in den wichtigsten Wassereinzugsgebieten genehmigt. Fünf weitere Entscheidungen betra fen die Änderung bereits genehmigter Vorhaben. Die Vorhaben dienen der Verbes serung der Kanalisationsnetze und der Sammelleitungen sowie der Anpassung der vorhandenen Kläranlagen an strengere Bestimmungen für die Behandlung. Dies ist beispielsweise bei dem Vorhaben der Erweiterung der Kläranlage von Besós (Katalonien) der Fall. Durch dieses Vorhaben sollen die Abwässer zusätzlich einer biologischen Behandlung unterzogen werden, um die Umweltrichtlinien einzuhalten. Es ermöglicht die Behandlung eines Abwasservolumens von rund 525 000 m3/Tag.

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Abfallwirtschaft

Zur Durchführung des im Jahr 2000 aufgestellten nationalen Abfallbewirtschaftungs plans und der regionalen Pläne der einzelnen Autonomen Gemeinschaften haben die spanischen Behörden zahlreiche Vorhaben für diesen Sektor eingereicht.

Im Berichtsjahr wurden 23 Entscheidungen mit Bezug auf die Abfallwirtschaft sowie zwei Entscheidungen zur Änderung von zuvor genehmigten Vorhaben angenommen. Die meisten Vorhaben wurden, je nachdem, in welcher Autonomen Region sie geplant waren, entweder von einzelnen Gemeinden oder von Gemeindeverbänden eingereicht. Für diesen Sektor wurden Fördermittel in Höhe von 391 Mio. EUR bereitgestellt, das sind 32 % der insgesamt für Umweltvorhaben in Spanien verfügbaren Mittel.

Vorrang hatten Vorhaben im Bereich der festen Siedlungsabfälle, der selektiven Müllsammlung, der Kompostierungs- und Recyclingeinrichtungen sowie die Schließung von Mülldeponien zwecks Beachtung der einschlägigen Richtlinie.

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Technische Hilfe - Vorstudien

Im Jahr 2002 wurden sechs Entscheidungen über Vorstudien und technische Hilfe verabschiedet, die Fördermittel in Höhe von 8,8 Mio. EUR betrafen, wovon 7 Mio. EUR im Berichtsjahr gebunden wurden. Bei diesen Studien handelt es sich um die für die Projektdurchführung notwendigen technischen, wirtschaftlichen und umweltbe zogenen Untersuchungen. Zweck der technischen Hilfe ist es, Unterstützung für die Aufstellung von Bauprojekten zu leisten, für die später eine Kofinanzierung beantragt werden könnte.

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3.1.2.2 Verkehr

Im Jahr 2002 hat die Kommission insgesamt 13 Entscheidungen über die Finanzierung von Verkehrsvorhaben erlassen, die Investitionen in Höhe von ins gesamt 2,140 Mrd. EUR und Kohäsionsfondsmittel von insgesamt 1,444 Mrd. EUR betreffen. Im Berichtsjahr wurden für neuen Entscheidungen dieses Jahres sowie für Änderungen und Jahrestranchen für Entscheidungen aus den Vorjahren Mittel in Höhe von 1046,2 Mio. EUR gebunden.

Bei sämtlichen Kommissionsentscheidungen des Jahres 2002 zusammen genommen entfielen 54,4 % der Gesamtmittel und 53 % der Mittelbindungen auf den Verkehrssektor. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Verkehrsträger:

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* Die Mittelbindungen des Jahres 2002 entsprechen den Jahrestranchen für vor 2002 genehmigte Vorhaben.

Straßennetz

Im Berichtsjahr war bei diesem Verkehrsträger ein deutlicher Fortschritt bei der Abwicklung der in den Vorjahren genehmigten Vorhaben zu verzeichnen, so dass die diesem Durchführungsstand entsprechenden Haushaltsmittel gebunden werden konnten. Allerdings haben die spanischen Behörden im Jahr 2002 keinen neuen Unterstützungsantrag gestellt.

Eisenbahnnetz

Im Jahr 2002 hat die Kommission besonders umfangreiche Mittel für Investitionen in den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes in Spanien bereit gestellt. Im Berichtsjahr wurden acht neue Entscheidungen verabschiedet. Die wichtigsten betreffen einzelne Abschnitte auf der Linie Madrid-Valladolid, die zusammen mit der Linie Madrid-Barcelona-französische Grenze zu den 14 Großprojekten gehört, denen der Europäische Rat in Essen (9. und 10. Dezember 1994) Vorrang eingeräumt hat. Mit der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitslinie Madrid-Valladolid verkürzt sich die Fahrzeit zwischen den beiden Städten um 90 Minuten, und es wird mit einem Anstieg der Passagierzahlen um 9 Millionen Reisende bis 2025 gerechnet. Neben den Vorteilen, die die Anbindung an die Achse Vitoria-Dax (Frankreich) bietet, trägt die Strecke Madrid-Valladolid außerdem beträchtlich dazu bei, die Eisenbahnnetze in Nord- und Nordwestspanien mit denen im übrigen Staatsgebiet zu verknüpfen. Die neue Strecke soll im Jahr 2007 in Betrieb genommen werden.

Den bei den einzelnen Sitzungen des Begleitausschusses erteilten Auskünften zufolge sind die Arbeiten im Rahmen der übrigen genehmigten oder angelaufenen Vorhaben plangemäß vorangeschritten.

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Häfen

Im Bereich der Seehäfen hat der Kohäsionsfonds im Berichtsjahr Finanzmittel für vier weitere Vorhaben bereitgestellt, die das im Jahr 2001 genehmigte Vorhaben betreffend den Ausbau des Hafens von Barcelona ergänzen. Der Fonds kofinanziert die Ausbauarbeiten oder den Bau neuer Deiche, um die Sicherheit zu verbessern und zusätzliche Kabotagekapazitäten zu schaffen.

Alle Vorhaben stehen mit den gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes im Einklang. Besonders repräsentativ ist das Vorhaben für den Hafen von Estaca auf der Kanareninsel Hierro, da der Hafen für diese Insel ist äußerster Randlage eine sehr wichtige Verkehrsverbindung darstellt.

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Flughäfen

Im Flughafensektor hat die Kommission im Jahr 2002 Finanzmittel für ein Vorhaben gewährt, das der Einrichtung eines Systems für den automatischen Passagiertransfer zwischen den verschiedenen Terminals des Flughafens Madrid-Barajas dient und Teil der Aktion 4 im Anhang II der Entscheidung 1692/96/EG über gemein schaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Die Gesamtkosten dieses Vorhabens werden mit 119,3 Mio. EUR veranschlagt, der gewährte Finanzzuschuss beträgt 41,1 Mio. EUR.

Spanien - Regionen in äußerster Randlage

Bei der Durchführung der Maßnahmen wird weiterhin berücksichtigt, welche Bedeutung der Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage (Kanarische Inseln) zukommt, auf die auch die Kommission in ihrem Bericht über die Maßnahmen zur Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrages (KOM(2000) 147 endg.) nachdrücklich hingewiesen hat. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Gemeinschaftsmittel in Höhe von 49 Mio. EUR bereitgestellt.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen im Umweltsektor stand die Abfallwirtschaft, da die Kanarischen Inseln aufgrund der Insellage hinsichtlich der Abfallbehandlung beträchtlichen Einschränkungen unterliegen. Die in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen zum Bau von Umweltkomplexen wurden fortgesetzt.

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wird mit dem Projekt des Hafens von Estaca auf der Insel Hierro, für das Fördermittel in Höhe von 22,9 Mio. EUR bereitgestellt werden, eine wichtige Verkehrsverbindung für diese Insel geschaffen, die es den Ortsansässigen gestattet, die Probleme infolge der Abgelegenheit und die Nachteile der Randlage zu überwinden.

3.1.3. Irland

Im Berichtsjahr hat die Kommission keine neue Kohäsionsfondsunterstützung für Irland genehmigt. Die Zuschüsse für drei laufende Vorhaben wurden allerdings um insgesamt 85,8 Mio. EUR aufgestockt, um zusätzliche Arbeiten finanzieren. Fünf weitere Mittelbindungen in Höhe von 75 Mio. EUR wurden für Jahrestranchen bereits genehmigter Vorhaben vorgenommen.

Das allgemeine Schema der Mittelbindungen wird durch den Umfang der Irland zugewiesenen Mittel beeinflusst, und in den letzten Jahren ging der Trend hin zur Finanzierung von Großvorhaben mit mehrjährigen Mittelansätzen.

Nun ist es aber relativ schwierig, bei den Mittelbindungen jedes Jahr zu einem Gleichgewicht zu gelangen, wenn nur einige wenige Großvorhaben durchgeführt werden. Der kumulierte Stand der Mittelverteilung auf Verkehrs- und Umwelt vorhaben ist aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Mittelbindungen nun für die ersten Jahren des Zeitraums 2000-2006 ausgewogener. Von einem Verhältnis Verkehr/Umwelt von 19:81 im Jahr 2000 hat der kumulierte Stand Ende 2002 das Verhältnis 46:54 erreicht. Angestrebt wird dennoch weiterhin, für den Gesamtzeitraum ein Verhältnis von 50:50 zu erreichen.

Im Berichtsjahr wurden außerdem zwölf Vorhaben aus dem Zeitraum 1994-1999 abgeschlossen und die Abschlussberichte zu fünf weiteren Vorhaben geprüft. Weitere sieben Vorhaben aus dem Zeitraum 1994-1999 wurden durch förmliche Änderungsentscheidungen geändert.

3.1.3.1. Umwelt

Im laufenden Planungszeitraum gelten für den Umweltsektor die beiden Schwerpunkte Sammeln und Reinigen von Abwässern sowie Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle.

Kanalisation und Abwasserbehandlung

In diesem Sektor wurde im Jahr 2002 kein neues Vorhaben kofinanziert. Eine laufende Vorhabenphase - Hauptkanalisation Limerick, Phase III - wurde geändert, um eine zusätzliche Unterstützung von 30,6 Mio. EUR für den Bau weiterer Bestandteile des Abwassersammelnetzes bereitzustellen. Diese Arbeiten waren im ursprünglichen Unterstützungsantrag zwar beschrieben, wurden ursprünglich aber nicht bezuschusst.

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Feste Abfälle

In diesem Sektor wurde im Jahr 2002 kein neues Vorhaben kofinanziert. Die irische Regierung ließ die Kommission im Berichtsjahr wissen, dass sie nicht in der Lage war, die von der Kommission vorgeschlagene indikative Mittelzuweisung in Höhe von 33 Mio. EUR für den Teilsektor feste Abfälle vollständig auszuschöpfen. Die Kommission zeigte sich besorgt und enttäuscht angesichts der unsicheren Fortschritte in diesem Bereich. Es konnte jedoch eine Einigung darüber erzielt werden, dass das Gleichgewicht der Mittelbindungen zwischen Umwelt- und Verkehrssektor im Zeitraum 2000-2006 aufrechterhalten würde, was für die Kommission bei der Mittelverwendung im Vordergrund steht.

3.1.3.2. Verkehr

Wie im Umweltsektor gelten auch für den Verkehrssektor im Berichtsjahr nur zwei Schwerpunktbereiche: nämlich Straßen und öffentlicher Verkehr.

Straßen

In diesem Sektor wurde im Jahr 2002 kein neues Vorhaben kofinanziert. Eine laufende Vorhabenphase - M1 Cloghran-Lissenhall, Phase II - wurde geändert, um eine zusätzliche Unterstützung von 28,8 Mio. EUR für den Bau weiterer Bestandteile der Autobahn und die Neutrassierung bestehender Straßen bereitzustellen. Diese Arbeiten waren im ursprünglichen Unterstützungsantrag zwar beschrieben, wurden ursprünglich aber nicht bezuschusst.

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Bahn

Im Berichtsjahr wurde kein neues Eisenbahnvorhaben unterstützt. Das laufende Bahnvorhaben - Bahnhof Heuston und Ausbau der Südwestbahnlinie (Phase I) - wurde geändert, um zusätzliche Mittel in Höhe von 26,4 Mio. EUR für den Bau weiterer Bestandteile des Bahnhofs Heuston bereitzustellen, die für den vollständigen Umbau dieses Bahnhofs erforderlich waren. Der ursprüngliche Zuschuss für das Eisen bahnterminal war in erster Linie für die Geleise und die Signalanlagen bestimmt. Diese zusätzlichen Arbeiten waren nicht im ursprünglichen Unterstützungsantrag beschrieben.

3.1.4. Portugal

Hinsichtlich der Durchführung des Kohäsionsfonds war das Jahr 2002 insofern ein besonderes Jahr, als es erstmals nicht gelang, die indikative Mittelzuweisung für Portugal vollständig zu binden.

Da wegen der Art und Weise, in der die Konzession für die Wasser- und Abfallbewirtschaftung an vom Staatsunternehmen ,Àguas de Portugal" kontrollierte Unternehmen vergeben wurde, ein Verstoßverfahren gegen Portugal läuft, konnten namentlich im Wassersektor mehrere Vorhaben, die derzeit geprüft werden, nicht genehmigt werden.

So genehmigte die Kommission nur fünf neue Vorhaben, für die insgesamt Mittel in Höhe von 106,1 Mio. EUR bewilligt wurden, von denen 84,9 Mio. EUR im Haushalt 2002 gebunden wurden.

Mit diesen Mittelbindungen erreichten die Gesamtmittelbindungen des Berichtsjahrs einschließlich der in den Vorjahren genehmigten Vorhaben, die sich auf den Haushalt 2002 auswirken, folgende Beträge:

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3.1.4.1. Umwelt

Wie im vorigen Programmplanungszeitraum stellt der Kohäsionsfonds auch im Zeit raum 2000-2006 die Abwasserbehandlung, Trinkwasserversorgung und Behandlung von festen Siedlungsabfällen in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit im Umweltsektor. Portugal hat sich bemüht, mehr Umweltvorhaben vorzulegen, um die genehmigten Mittel gleichmäßig auf die beiden Sektoren zu verteilen. Wegen des vorstehend genannten Verstoßverfahrens werden die gebundenen Mittel allerdings vorwiegend zur Finanzierung von Vorhaben im Verkehrssektor eingesetzt.

Die Kommission hat im Berichtsjahr vier neue Umweltvorhaben genehmigt, davon zwei im Bereich Wasserwirtschaft und zwei im Bereich Abfallbehandlung.

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Wasserwirtschaft

Die beiden genehmigten Vorhaben dienen der Abwasserableitung. Beim ersten Vorhaben handelt es sich um Studien, um Lösungen für die Abwasserwirtschaft in der Algarve zu erarbeiten, das zweite sieht Kanalisationsarbeiten in der Stadt Braga vor.

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Siedlungsabfälle

Anders als in den Vorjahren hat Portugal im Berichtsjahr nur wenige Vorhaben im Sektor Abfallwirtschaft eingereicht. Deswegen hat die Kommission lediglich zwei Vorhaben genehmigt, die sich an andere, zuvor finanzierte Vorhaben anschließen und dazu dienen, die Systeme, deren Teil sie sind, zu vervollständigen.

Dabei handelt es sich um ein Vorhaben des gemeindeübergreifenden Abfallwirtschaftsverbands LIPOR, der die Errichtung eines Zentrum zur Verwertung organischer Abfälle vorsieht, und die dritte Phase des vom Gemeindeverbund Vale do Ave geleiteten Systems.

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3.1.4.2. Verkehr

Wie bereits erwähnt, hat sich Portugal im Jahr 2002 bemüht, bei der Mittelverteilung erneut zu einem Gleichgewicht zwischen den beiden aus dem Kohäsionsfonds geförderten Sektoren zu gelangen, da bisher mehr Gelder auf den Verkehrssektor verwendet worden waren. Aus diesem Grund wurde nur ein Verkehrsvorhaben eingereicht. Dabei handelt es sich um einen Straßenabschnitt auf der Hauptstrecke Nr. 6 (IP 6) zwischen Peniche und der Ergänzungsstrecke Nr. 1 (IC 1), der genehmigt wurde, da er als Zubringer zum transeuropäischen Straßennetz dient.

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3.2. Technische Hilfe und Studien

3.2.1 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Im Berichtsjahr hat die Kommission keine Maßnahmen der technischen Hilfe initiiert.

4. Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

4.1. Begleitung: Ausschusssitzungen und Besuche

4.1.1. Griechenland

4.1.1.1 Ausschusssitzungen

Der Kohäsionsfonds-Begleitausschuss ist im Januar 2002 in Athen zusammen getreten. Seine Arbeiten sind im Sitzungsbericht festgehalten.

Zusätzlich fanden im Berichtsjahr mehrere Fachsitzungen statt. Am 14. März 2002 sind Kommissionsbedienstete und Vertreter des Ministeriums für öffentliche Arbeiten in Athen zusammengekommen. Zweck der Sitzung war es, die seit den 90er Jahren im Bahnsektor unternommenen Arbeiten zu betrachten, um durch Bewertung aller operationellen Programme den Sachstand festzustellen und zu ermitteln, was bis Ende des laufenden Programmplanungszeitraums noch zu tun ist.

Darüber hinaus kamen am 26. März 2002 Vertreter der Kommission sowie des Wirtschafts- und des Verkehrsministerium in Athen zusammen. Bei diesem Treffen sollten die Fortschritte untersucht werden, die bislang im Verkehrs- und im Umwel tsektor erzielt wurden, und die Schlussfolgerungen des Begleitausschusses vom Januar 2002 weiter verfolgt werden. Außerdem wurde erörtert, wie die Rolle der Verwaltungsbehörden bei der Begleitung der Kohäsionsfondsvorhaben verstärkt werden kann.

Im Mai 2002 wurde die Umsetzung der Umweltstrategie in Griechenland weiter untersucht. Dabei sollte ermittelt werden, in welchen Bereichen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Umweltinvestitionen in Griechenland zu vervollständigen und so zur reibungslosen Abwicklung der Umweltstrategie des Kohäsionsfonds beizutragen.

4.1.1.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Im April 2002 wurden mehrere Vorhaben besichtigt, unter anderem die Recyclingfabrik in Ano Liossia, die Kläranlage in Psitalia und die Vorhaben zur Wasserversorgung der Athener Wasser- und Abwasserwerke (EYDAP).

Außerdem fand im Juni 2002 ein Treffen zwischen Vertretern der GD Regional politik und der griechischen Regierung statt, bei der die Durchführung nationaler Großprojekte wie des Gadouras- und des Aposselemi-Staudamms überprüft werden konnte. Im September 2002 konnten bei einer weiteren Fachsitzung mehrere Anträge auf Entscheidungsänderungen für die kommenden Jahre einzeln untersucht werden.

Schließlich trafen die Vertreter der GD Regionalpolitik und der griechischen Regierung im Oktober 2002 in Athen zusammen. Dabei erörterten sie strategische Fragen im Umweltsektor und überprüften die Mittelbindungen für das Jahr 2003. Unter anderem wurden auch die Fortschritte evaluiert, die bei der Strategie im Bereich feste Abfälle erzielt wurden, und die künftigen Ziele erörtert, die es gestatten, die vereinbarte Umweltstrategie vollständig umzusetzen.

4.1.2. Spanien

4.1.2.1. Ausschusssitzungen

Im Berichtsjahr trat der Begleitausschuss zweimal in Madrid zusammen.

Die erste Sitzung fand am 30. Januar und am 1. Februar, die zweite vom 23. bis 25. Oktober statt. Dabei handelte es sich um die 16. und 17. Sitzung des Kohäsionsfonds-Begleitausschusses.

Der Ausschuss ist nach Sektoren bzw. nach den zuständigen Verwaltungsbehörden in mehrere Unterausschüsse gegliedert, die sich mit der Durchführung einer Reihe von Vorhaben und Gruppen von Vorhaben (etwa 170 Entscheidungen insgesamt je Unterausschuss) befassen, deren Durchführung speziell mit den zuständigen Behör den erörtert werden muss. Diese Projekte werden vorab von den Verantwortlichen des Finanzministeriums und der Kommission in partnerschaftlicher Zusammenarbeit ausgewählt. Die Daten zum Stand der hierfür nicht ausgewählten Vorhaben wurden dem Ausschuss ebenfalls vorgelegt und der Kommission zur Information übermittelt.

Bei seinen beiden Sitzungen wurde der Ausschuss mit einer Reihe wichtiger Themen von übergreifendem Interesse befasst, wie

- der Qualität der Kofinanzierungsanträge und der Abschlussberichte,

- der Anwendung der automatischen Mittelfreigabe für Vorhaben, die zwei Jahre nach der Genehmigungsentscheidung nicht angelaufen sind,

- den Publizitätsbestimmungen,

- den Ergebnissen der Kontrollbesuche, namentlich in Bezug auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge,

- der Verwaltung der laufenden Vorhaben, insbesondere der Beschleunigung des Ab schlusses weit zurückliegender Entscheidungen und der Verringerung der Zahl der beantragten Änderungen,

der Zuverlässigkeit der Vorausschätzungen der künftigen Zahlungen.

4.1.2.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Zweck der Besuche war es, bei laufenden Vorhaben den Stand der Arbeiten zu bewerten und zu überprüfen sowie bei der Durchführung aufgetretene Schwierigkeiten zu klären.

Die Kontrollbesuche sind in Anhang 1 erläutert.

4.1.3. Irland

4.1.3.1. Ausschusssitzungen

Im Jahr 2002 ist der Begleitausschuss zweimal zusammengetreten (19. April und 31. Oktober). Insgesamt zeigte sich die Kommission mit der Qualität der zur Projekt verwaltung erteilten Auskünfte der irischen Behörden zufrieden. Noch offene Fragen wurden in angemessener Weise gelöst.

Bei diesen Sitzungen hat der Ausschuss schriftliche Fortschrittsberichte zu bis zu 30 noch offenen Vorhaben aus dem Zeitraum 1993-1999 und sieben Vorhaben aus dem Zeitraum 2000-2006 geprüft.

Die Fertigstellung von zwölf weiteren Vorhaben im Jahr 2001 stellte einen weiteren Fortschritt dar. Die noch offenen Vorhaben aus der Förderperiode 1993-1999, die bis Ende 2002 abgeschlossen werden dürften, machen rund 16 % der in diesem Zeitraum geförderten Vorhaben aus.

Besonders ein Vorhaben hat die Kommission im Zeitraum 2001-2002 eingehend überprüft. Das 1997 unterstützte Vorhaben im Bereich der Bahntrasse und Signal anlagen betrifft eine Gruppe von fünf verbundenen Bahnvorhaben. Bei einem dieser Vorhaben - den als ,Mini-CTC" bezeichneten Signalanlagen - kam es zu beträcht lichen Verzögerungen, Kostenüberschreitungen, der Auflösung des ursprünglichen Werkvertrags und im Jahr 2001-2002 einer öffentlichen Anhörung im irischen Parlament über die Verwaltung der Bahngesellschaft. Während der Bericht über die öffentliche Anhörung nie fertiggestellt wurde, prüfte die Kommission sorgfältig die Gründe für die schleppende Durchführung des Vorhabens und der zur Vervoll ständigung des Vorhabens Mini-CTC vorgeschlagenen Zusatzstrategie. Im Jahr 2002 hat die GD Regionalpolitik die Solidität der Vollendungsstrategie einer technischen Prüfung unterzogen. Die Bewertung fiel bei den wichtigsten Komponenten der Strategie im Wesentlichen positiv aus. In diesem Licht und angesichts der Tatsache, dass die Änderung des Abschlusstermins die erste derartige Änderung des Vorhabens war, hat die Kommission Ende 2002 eine Änderungsentscheidung verabschiedet, um die Fertigstellung des Mini-CTC-Projekts weiter zu unterstützen.

Was die allgemeine Politik in Bezug auf Projektänderungen und/oder -erweiterungen im Berichtsjahr anbelangt, so hat die Kommission Irland (wie auch den übrigen Kohäsionsländern) neue Leitlinien für die Änderung von Vorhaben übermittelt, mit denen die Möglichkeiten, bereits mehrfach geänderte Entscheidungen erneut zu ändern, beschnitten werden.

4.1.3.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Die Vor-Ort-Besuche des Berichtsjahrs dienten folgenden Zwecken:

- Überprüfung der bei der Fertigstellung der betreffenden Vorhaben erzielten Fortschritte,

- Klärung der von den Begleitausschüssen zuvor vorgetragenen Probleme und der Anträge auf Änderung der Entscheidungen über Vorhaben.

Die Besuche sind in Anhang 1 aufgeführt.

4.1.4. Portugal

4.1.4.1. Ausschusssitzungen

Nach Maßgabe der Kohäsionsfondsverordnung tritt der Begleitausschuss zweimal jährlich zusammen.

Im Berichtsjahr fanden diese Sitzungen am 27. und 28. Mai und am 11. und 12. Dezember statt. Neben der Einzelprüfung jedes Vorhabens konnten bei diesen Sitzungen auch allgemeine Themen wie Publizität, Kontrolle, öffentliche Aufträge und die Durchführungsbestimmungen erörtert sowie verschiedene Informationen ausgetauscht werden.

Der geplante Bau des Alqueva-Wasserkraftwerks wird sowohl im Rahmen des allgemeinen Ausschusses als auch im breiteren Rahmen des Strukturfonds-Begleitausschusses für das Sonderprogramm zur integrierten Entwicklung des Alqueva-Gebiets (PEDIZA) begleitet.

4.1.4.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Zusätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen des Begleitausschusses hat das für Portugal zuständige Referat G7 der GD Regionalpolitik im Berichtsjahr mehrere Besuche im Rahmen der Begleitung durchgeführt, um den Durchführungsstand der Vorhaben zu ermitteln, sich vor Ort über Probleme bei der Durchführung zu informieren und die Lösungen zu finden, die am ehesten geeignet sind, eine normale Abwicklung der Vorhaben zu ermöglichen (siehe Anhang 1).

4.2. Vor-Ort-Kontrollen und deren Ergebnisse

Im Berichtsjahr hat die GD Regionalpolitik in den vier Kohäsionsländern 22 Vor-Ort-Prüfungen vorgenommen. Zwar wurden in allen vier Mitgliedstaaten Probleme aufgedeckt, die in erster Linie die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge betrafen, doch ist die Lage nicht in allen Ländern identisch. In Bezug auf die Beachtung der Entscheidung 96/455/EG über Publizität wurde eine Verbesserung erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Hier sei betont, dass die vier Mitgliedstaaten seit Annahme der neuen Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 der Kommission über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Kohäsionsfondsinterventionen und das Verfahren für die Vornahme von Finanzkorrekturen im Juli 2002 beträchtliche Anstrengungen unternommen haben, um sich strukturell an die Anforderungen der neuen Verordnung anzupassen.

Derzeit laufen Verfahren zur Vornahme von Finanzkorrekturen in Bezug auf die in den vier Mitgliedstaaten festgestellten Unregelmäßigkeiten.

4.2.1. Griechenland

In Griechenland wurden im Berichtsjahr fünf Kontrollbesuche durchgeführt, bei denen acht Entscheidungen im Rahmen des Kohäsionsfonds geprüft werden konnten.

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Kontrollen beziehen sich auf die Anwendung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen und auf die Zuverlässigkeit der im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analysen für Vorhaben veranschlagten Kosten der Arbeiten.

4.2.2. Spanien

In Spanien fanden im Rahmen des Kohäsionsfonds neun Kontrollbesuche statt, bei denen 17 Entscheidungen geprüft werden konnten.

In Spanien ist die Situation wegen des dezentralen Aufbaus des Staates nicht einheitlich. Die Kontrollen der GD Regionalpolitik führen dennoch zu einer Reihe Schlussfolgerungen.

Die wichtigsten Anomalien betreffen die Anwendung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Verwechslung von Auswahl- und Zuschlagskriterien, Anwendung der Vorschriften über ungewöhnlich niedrige Angebote) und die Einbeziehung nicht zuschussfähiger Ausgaben (MwSt., Erwerb von im Besitz von Behörden befindlichen Grundstücken).

4.2.3. Irland

In Irland wurden im Berichtsjahr vier Kontrollbesuche durchgeführt, bei denen neun Entscheidungen überprüft wurden. Die wichtigsten Unregelmäßigkeiten betreffen Verstöße gegen die Regeln für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben (Arbeiten, die vor Annahme der Entscheidungen durchgeführt und bezahlt wurden) und gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe bestimmter Dienstleistungsaufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren).

4.2.4. Portugal

Bei vier Kontrollbesuchen wurden in Portugal im Berichtsjahr sieben Kohäsionsfondsentscheidungen geprüft.

Die wichtigsten Feststellungen betrafen die Anwendung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe von Dienstleistungsaufträgen ohne Vergabeverfahren) und die Vorlage von Zahlungsanträgen, die nicht zuschussfähige Ausgaben einschlossen (Errichtung von Parkplätzen oder Verwaltungsgebäuden).

4.3. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

In Berichtsjahr hat das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zwischen November und Dezember zusammen mit der Generaldirektion Regionalpolitik in den vier begünstigten Mitgliedstaaten gemeinsam geprüft, wie diese die Verordnung (EG) Nr. 1831/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds anwenden. Dieser Kontrollbesuch fand zeitgleich zu einer Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 im Bereich der Strukturfonds statt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden den Mitgliedstaaten, dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof mitgeteilt werden.

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 [13] der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems sind die begünstigten Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Unregelmäßigkeiten zu melden, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind.

[13] ABl. L 191 vom 29.7.1994.

Im Jahr 2002 sind drei von den vier vom Kohäsionsfonds berechtigten Mitgliedstaaten betroffen, nämlich : Griechenland, Irland und Portugal haben der Kommission insgesamt 4 Unregelmäßigen gemäß der Verordnung 1831/94 mitgeteilt. Griechenland und Irland haben je einen Fall mitgeteilt und Portugal zwei.

Der Fall, der durch die griechischen Behörden mitgeteilt wurde, betraf insgesamt 973.444 EUR gemeinschaftlichem Beitrag, und die Unregelmäßigkeit betraf die Nichtbeachtung der Regeln über die öffentlichen Märkte. Andererseits betrifft der Fall, der durch die irischen Behörden mitgeteilt wurde, insgesamt 5.885 EUR gemeinschaftlichen Beitrags, und die Unregelmäßigkeit bestand in der Beantragung nicht erstattungsfähiger Ausgaben. Der betreffende Betrag ist auf dem nationalen Niveau zurückbehalten worden. Die durch Portugal mitgeteilten Fälle machen insgesamt 8.842.900 EUR gemeinschaftlichen Beitrag aus, von dem ein Betrag von 8.024.246 EUR auf dem nationalen Niveau ausgesetzt worden ist. Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten betrafen auch die Beantragung von der nicht erstattungsfähigen Ausgaben, die Vorlage von falschen Belegen sowie Probleme, die auf die Buchhaltung zurückzuführen waren. Der an die Empfängern gezahlte Betrag von 818.654 EUR wurde auf dem nationalen Niveau wieder einbehalten.

Es muß festgehalten werden, daß Spanien die Kommission informiert hat im Rahmen der obenerwähnten Verordnung, die keine Unregelmäßigkeiten im Laufe des Jahres aufgetreten sind.

5. Beurteilung und Bewertung

5.1. Allgemeines

Da letztendlich die EU-Politik darauf ausgerichtet ist, die wirtschaftliche Entwicklung zu maximieren und regionale Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP und der Arbeitslosenquote zu vermindern, wiegt es besonders schwer, wenn bei der Prüfung der Kosten-Nutzen-Analysen für Projektinvestitionen, für die eine Kohäsions fondsunterstützung beantragt wurde, festgestellt wird, dass oft keine oder nur eine sehr mangelhafte Wirtschaftsanalyse durchgeführt wurde.

Aus diesem Grund wurde für viele Projektvorschläge, für die lediglich Finanz analysen durchgeführt worden waren, die Genehmigung ausgesetzt. Allerdings hatte der Beitrag der Kommission diesbezüglich auch eine pädagogische Wirkung. In den vorgelegten Berichten wurde deutlich hervorgehoben, wie erreicht werden kann, dass die Projektträger besser fundierte Evaluierungen in denjenigen Bereichen der Wirtschaftsanalyse erstellen, in denen diese Evaluierungen nicht zufrieden stellend waren.

Nachdem die Projektträger die Kosten-Nutzen-Analyse für einige Investitionen entsprechend geändert hatten, machte die Finanzanalyse außerdem deutlich, dass ein deutlich geringerer EU-Zuschuss benötigt wurde. Dies ist wesentlich, wenn es darum geht, die Wirksamkeit der in der EU-Strukturpolitik verwendeten öffentlichen Gelder zu maximieren, da so mehr Vorhaben finanziert werden können. Darüber hinaus lag für keinen der Vorschläge eine Risikoanalyse vor. Diesbezüglich hat die Kommission die Projektträger dazu gedrängt, diese Technik einzusetzen, um nicht nur die Chancen für eine erfolgreiche Projektabwicklung zu verbessern, indem das Vorhaben auf eine solidere Finanzierung gestützt wird, sondern auch die Wirkung des Vorhabens auf die regionale Entwicklung zu verstärken, indem die anfälligsten Variablen des Projekts ermittelt und die Vorhaben in kohärenter Weise neu spezifiziert werden.

5.2. Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

Im Zuge der Aktualisierung der Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse von Groß projekten haben die Kommissionsdienststellen im Jahr 2001 beträchtliche Anstrengungen unternommen, um bei verschiedenen Projekten für eine kohärentere Ex-ante-Finanzanalyse zu sorgen. Dabei befassten sich die Bediensteten namentlich mit dem Kapitalisierungssatz, den Modalitäten für die Anwendung des Verur sacherprinzips im Falle von Wasserwirtschaftsprojekten, der Berücksichtigung von historischen Kosten, die angefallen sind, bevor ein Projekt bei der Kommission ein gereicht wurde, der Rentabilitätsrechnung und schließlich der Verbuchung von Finanzierungskosten. Die Ergebnisse dieser Überlegungen wurden den Mitgliedstaaten im Jahr 2002 zur Erörterung unterbreitet.

5.3. Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben.

Nach dem 2000 unterzeichneten und bis 2006 gültigen Rahmenabkommen zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank kann die Kommission die Bank um technische Hilfe bei der Beurteilung von Vorhaben bitten, die aus dem Kohäsionsfonds, dem EFRE (Großprojekte) oder dem ISPA kofinanziert werden sollen. Außerdem übermittelt die EIB der Kommission systematisch sämtliche sachdienlichen Informationen zu Projekten, die einem der drei Fonds unterbreitet werden und für die auch ein EIB-Darlehen beantragt wurde.

5.4. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Fonds in den Mitgliedstaaten sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung

Gemäß der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds muss die Kommission sowohl für jedes Vorhaben als auch für die Gemeinschaftsunterstützung als Ganzes bewerten, wie sich die Fondstätigkeit auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie auf die Beschäftigung auswirkt.

Die neue Fassung der Leitlinien für die Kosten-Nutzen-Analyse ist ausführlicher als die alte und erfuellt ihre pädagogische Aufgabe besser, da darin die Kernfragen der Kosten-Nutzen-Analyse anhand praktischer Beispiele erörtert werden. Damit diese Leitlinien sofort genutzt werden können und den Sachbearbeitern und den Projektträgern in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, werden die derzeitigen Leitlinien in Englisch und ab April in allen Sprachen auf der Website der GD Regionalpolitik ins Netz gestellt.

5.5. Harmonisierung und Vereinfachung

Die Kommission hat Maßnahmen getroffen, um die in den einzelnen Mitgliedstaaten befolgten Verfahren kohärenter zu gestalten. Dabei hat sie sich besonders darauf konzentriert, einige Kernbestandteile der Bewertung wie Diskontsätze, Rück stellungen für unvorhergesehene Entwicklungen, Abschreibungen (die gestrichen wurden), Anpassung der Formel für die Finanzierungslücke (um Anreize für die Anwendung des Verursacherprinzips zu geben) und die Einbeziehung historischer Rest osten zu harmonisieren. Dies konnte durch intensive bilaterale und multilaterale Gespräche erreicht werden. Letztere mündeten in Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden, denen zufolge die Harmonisierung ab dem Jahr 2003 voll anwendbar ist. Um außerdem die mit der Kosten-Nutzen-Analyse verbundene Informationslast zu verringern, hat die GD Regionalpolitik im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinfachte Regeln aufgestellt.

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Vorlage des Jahresberichts 2001

6.1.1. Europäisches Parlament

Auf Basis der von Herrn Turco (Jahresbericht über den Kohäsionsfonds 2000) und Frau Scallon (Bericht 2001) vorgelegten Berichte hat sich das Parlament damit befasst, inwiefern die Ex-post-Bewertung von bereits abgeschlossenen Vorhaben für die neue Programmplanungsphase verwendet wurde und welche Schulungs maßnahmen die Kommission in die Wege leiten könnte, um für alle Mitgliedstaten wirklich einheitliche Kriterien für die Ex-ante-Bewertung festzulegen. Außerdem hat das Parlament die Kommission aufgefordert, auch künftig die Einhaltung der Vorschriften für transparente Vergabeverfahren streng zu überprüfen. Es hat bedauert, dass die Mittelbindungen und Zahlungen zu niedrig seien, auch wenn sich der Haushaltsvollzug im Jahr 2001 verbessert habe. Darüber hinaus hat es bedauert, dass der Bericht keine klaren und präzisen Zahlen zu den Altlasten des Kohäsionsfonds enthält.

Die Kommission hat in ihrem Jahresbericht 2001 darauf geachtet, detaillierte Angaben zum Haushaltsvollzug und besonders zu den Altlasten zu machen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments hat die Kommission außerdem darin bestärkt, ihre Zusammenarbeit mit den für Regionalpolitik, Verkehr und Umwelt zuständigen Generaldirektionen zu vertiefen.

6.2. Unterrichtung der Mitgliedstaaten

Am 27. Juni und am 21. November 2002 fand in Brüssel jeweils eine Informationssitzung statt, an der alle 15 Mitgliedstaaten teilnahmen.

Auf der ersten Sitzung stellte die Kommission die ,Leitlinien für die Änderung von Vorhaben", das Programm der Kontrollen und Prüfungen vor Ort im Zeitraum 2002-2003, die Mittelzuweisung im Jahr 2002 je Mitgliedstaat und die Zahlungsvorausschätzungen sowie den Entwurf der Verordnung über die Finanzkorrekturen (anwendbar seit 1. Januar 2003) vor.

Auf der Informationssitzung im November präsentierte die Kommission den Kohäsionsfonds-Jahresbericht für 2001, den Sachstand beim EWR-Finanzinstrument und den Stand der Mittelbindungen für das Jahr 2002.

6.3. Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

Die Einbeziehung der Kohäsionsfondstätigkeit in die Gesamttätigkeit der GD Regionalpolitik hat sich seit dem Jahr 2000 konsolidiert, so dass diese nun voll ständig in die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der GD als Ganzes eingebunden ist.

Vor allem im Rahmen des Programms der Ad-hoc-Maßnahmen wie Ver öffentlichungen, Fotoreportagen und Veranstaltungen wurden die Kohäsions fondsvorhaben berücksichtigt. Dies gilt besonders für die im Dezember 2002 fertiggestellte Fotoreportage über Griechenland. Diese war Teil der Vorarbeiten für die letzte der laufenden Reihe von Broschüren über einzelne Länder, mit denen die Bandbreite und die Merkmale der gemeinschaftlichen Kohäsionspolitik illustriert werden.

Besonders angesichts der mit der Erweiterung verbundenen möglichen Zunahme der aus dem Kohäsionsfonds zu fördernden Länder werden diese Maßnahmen im Jahr 2003 fortgesetzt werden.

Einen der Höhepunkte des Berichtsjahrs bildete das Seminar im März 2002, bei dem die Fortschritte bei der Einhaltung der Informations- und Publizitätsanforderungen (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 für den Kohäsionsfonds) in den Ziel-1-Regionen einschließlich den Kohäsionsländern verglichen wurden. Die Mitglied staaten sind verpflichtet, ihre Bürger wirksam und offen über Strukturfonds maßnahmen und Kohäsionsfondsvorhaben zu informieren; die Kommission hat eine Reihe von Instrumenten geschaffen, die den Mitgliedstaaten helfen, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Anhang I

Aufstellung der Besuche im Rahmen der Begleitung und der Qualitätskontrolle - 2002

Griechenland

Januar: Sitzung des Kohäsionsfonds-Begleitausschusses. Dort wurden die bisherigen Fortschritte und die künftigen Schwerpunkte bei der Umsetzung der vereinbarten Umwelt- und Verkehrsstrategie erörtert.

14. März: Treffen hochrangiger Beamte der Kommission und des Verkehrsministeriums, bei dem die öffentlichen Arbeiten im Bahnsektor erörtert wurden.

26. März: Überprüfung der bei der Verwirklichung der vereinbarten Schwerpunkte im Verkehrs- und Umweltsektor erzielten Fortschritte.

April: Zweck des Besuches war es, die Fortschritte der Wasserversorgungsvorhaben der EYDAP und der Kläranlage Psitalia zu überprüfen und die Recyclingfabrik in Ano Liossia zu besichtigen.

Juni: Überprüfung nationaler Großprojekte im Umweltbereich.

Juni: Qualitätskontrolle im Hauptsitz der ERGOSE (für Eisenbahnvorhaben in Griechenland zuständige Behörde).

September: Eingehende Prüfung von Anträgen auf Entscheidungsänderung.

Oktober: Die Umwelt- und Verkehrsschwerpunkte für das Jahr 2003 wurden neu spezifiziert.

Spanien

Juli: Die Umweltkomplexe von Salto del Negro auf Gran Canaria und Arico auf Teneriffa, die die Abfallwirtschaft der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln betreffen, wurden von Kommissionsbediensteten besucht. Bei diesem Besuch wurde festgestellt, dass sich Schwierigkeiten ergeben, zu einer soliden Verwaltung des Vorhabens zu gelangen. Auf die Bemerkungen der Kommissionsbediensteten hin haben die verschiedenen öffentlichen Stellen eine Übereinkunft mit dem Ziel unterzeichnet, einen soliden Verwaltungsmodus zu finden.

September: Bei den Besuchen der Gebiete, die durch die Vorhaben ,Kollektoren und Klärwerk für Abwässer von Las Navas del Marqués (Avila)" (KF-Nr. 98.11.61.036) und ,Ausbau des Versorgungsnetzes in Navas del Marqués (Avila)" (CCI-Nr. 2002.ES.16.C.PE.003) berührt werden, konnten alle Auskünfte eingeholt werden, die für die Prüfung des Antrags auf Änderung des materiellen Gegenstandes des ersten und des Antrags auf Unterstützung des zweiten Vorhabens benötigt wurden. Die Vorhabenänderung wurde mit der Entscheidung K(2002) 512 vom 6.11.2002, die finanzielle Unterstützung mit der Entscheidung K(2002)4270 vom 16.12.2002 genehmigt.

Bei den Besuchen der laufenden Arbeiten an den Vorhaben ,Kläranlage im mittleren Abschnitt des Oberlaufs des Flüsschens Culebro, Abschnitt Fuenlabrada (Madrid)" (KF-Nr. 98.11.62.004) und ,Kläranlage von Gavia (Madrid)" KF-Nr. 98.11.62.018) sowie der von dem Vorhaben ,Kläranlage im unteren Becken des Flüsschens Culebro - Abschnitt Getafe (Madrid)" (CCI-Nr. 2000.ES.16.C.PE.032) berührten Gebiete konnten alle zusätzlichen Auskünfte eingeholt werden, die für die Prüfung des Antrags auf Änderung des letztgenannten Vorhaben erforderlich waren, so dass diese mit der Entscheidung K(2002) 4652 vom 18.12.2002 genehmigt wurde.

Irland

Juli: Limerick, Burren und North Clare.

- Vorhaben Nr. 99.07.61.002 - Hauptkanalisation für die Stadt Limerick und ihr Umland (Phase III): Die Kommission hat sich vergewissert, dass die materiellen Fortschritte mit dem Zeitplan und den Fristen der geltenden Unterstützungsentscheidung im Einklang stehen. Die Kommission hat außerdem Bestandteile des Vorhabens erörtert, für die eine weitere Unterstützung gewährt werden könnte, falls zusätzliche Kohäsionsfondsmittel zur Verfügung stehen.

- Vorhaben Nr. 96.07.61.009 - Wasserversorgung Limerick (Phase II): Die Kommission hat sich vergewissert, dass das Vorhaben physisch abgeschlossen ist und die Wasseraufbereitungs- und die Kläranlage in Betrieb sind. Außerdem erörterte die Kommission die Erstellung des Abschlussberichts und die Voraussetzungen für den Abschluss.

- Vorhaben Nr. 95.07.61.002 - Wasserversorgungssystem Nord-Tipperary: Die Kommission konnte sich vom Umfang der an der Aufbereitungsanlage vorgenommenen Verbesserungen und der Modernisierung der bestehenden Wassergewinnungsanlagen überzeugen. Die Kommission überwachte die Fortschritte des Projektabschlusses und sah Belege für Informationsmaßnahmen ein. Außerdem wurden die für den Abschluss erforderlichen Unterlagen erörtert.

- Vorhaben 94.07.61.010 - Wasserwirtschaftsplan für Burren und North Clare: Zweck des Besuches war es, die Fertigstellung des Vorhabens zu überprüfen. Die Wasseraufbereitungsanlage und die Kläranlage waren bereits in Betrieb genommen, und die Kommission erläuterte, welche Unterlagen für den finanziellen Abschluss erforderlich sind. Den Kommissionsbediensteten wurden Belege für die Informationskampagne vorgelegt und die zum Gedenken an dieses Vorhaben in Lisdoonvarna aufgestellte Skulptur gezeigt.

Portugal

April: Besuch der Vorhaben 2001.PT.16.C.PT.001 und 2000.PT.16.C.PT.003, die die Modernisierung der Eisenbahnlinie in der Algarve betreffen. Dabei wurde unter anderem geprüft, inwiefern die für die kofinanzierten Vorhaben geltenden Publizitätsvorschriften eingehalten wurden.

Juni: Besuch im Rahmen der Begleitung von folgenden drei Vorhaben:

- Vorhaben 1996.PT.16.C.PE.003 - Kanalisation in der Ria de Aveiro. Dabei wurden zusammen mit den Projektverantwortlichen mehrere technische Aspekte, insbesondere die Behandlung und Endbestimmung des Klärschlamms, die Abwasserregelung und die Gebührenordnung untersucht.

- Vorhaben 2000.PT.16.C.PE.007 - Wasserversorgung von Zêzere/Côa. Dabei wurde beschlossen, den Sinn der gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben beantragten Änderungen zu evaluieren.

- Vorhaben 2000.PT.16.C.PE.015 - Behandlung der festen Abfälle in Cova da Beira. Hier wurden etwaige Finanzprobleme des Bauherrn sowie die Möglichkeit erörtert, die Zuständigkeit für die Projektabwicklung einer anderen Stelle zu übertragen.

November: Vorhaben 2001.PT.16.C.PE.002 - Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserwirtschaft im Archipel von Madeira. Die laufenden Arbeiten in Porto Santo, die Teil dieses Vorhabens sind, wurden besucht, um die Verantwortlichen darauf hinzuweisen, dass die Qualität der ins Meer eingeleiteten Abwässer den Bestimmungen entsprechen müssen.

Weitere, fachlich begründete Besuche fanden im Jahresverlauf im Rahmen der Prüfung einiger vorgeschlagener Vorhaben statt, wie der gemeindeübergreifenden, integrierten Wasserwirtschaftssysteme, dessen Bauträger Unternehmen des Konzerns ,Àguas de Portugal" sind.

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