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Document 52003DC0571
Commission Report to the Council on evolution of the hop sector (under Article 18(2) of Council Regulation (EEC) No 1696/71 on the common organisation of the market in hops)
Bericht der Kommission an den Rat über die Entwicklung des Hopfensektors (gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen)
Bericht der Kommission an den Rat über die Entwicklung des Hopfensektors (gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen)
/* KOM/2003/0571 endg. */
Bericht der Kommission an den Rat über die Entwicklung des Hopfensektors (gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen) /* KOM/2003/0571 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Entwicklung des Hopfensektors (gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen) INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1. Hauptelemente der Rechtsvorschriften zur GMO Hopfen 1.1 Erzeugerbeihilfe 1.2 Erzeugergemeinschaften 1.3 Sondermaßnahmen 1.4 Zertifizierung des Produkts 1.5 Handelsregelung mit Drittländern 1.6 Haushaltsaspekte 2. Allgemeiner Überblick über den Sektor 2.1 Weltweite Hopfenproduktion 2.2 Hopfenproduktion in der Europäischen Union 2.2.1 Anbauflächen 2.2.2 Produktion 2.2.3 Erträge 2.2.4 Produktionsstruktur 2.2.5 Produktionskosten und Einnahmen 2.2.6 Angebaute Sortengruppen 3. Marktsituation 3.1 Vermarktung 3.2 Preise 3.3 Bestände bei den Erzeugern 3.4 Entwicklung des Handels 4. Perspektiven im Zusammenhang mit der Erweiterung 5. Bewertungen 5.1 Funktionieren des Marktes 5.2 Funktionieren der GMO 6. Schlussfolgerungen ANHANG I - Geschichte der GMO (1971 - 1997) 1. Die ersten 20 Jahre der GMO 1.1 Erzeugerbeihilfe 1.2 Beihilfe zur Sortenumstellung 1.3 Zertifizierungsverfahren 1.4 Erzeugergemeinschaften 1.5 Vorschriften für den Handel mit Drittländern 2. Die 1992 vorgenommenen Anpassungen ANHANG II - Hopfen: technisches Datenblatt ANHANG III - Statistische Tabellen Einleitung Artikel 18 der Grundverordnung (EWG) Nr. 1696/71 [1] über die gemeinsame Marktorganisation im Hopfensektor sah vor, dass die Kommission dem Rat bis zum 31. Dezember 2003 einen Bericht über die Lage des Sektors und gegebenenfalls Vorschläge für die Zukunft vorlegt. Diese Beurteilung ist Gegenstand des vorliegenden Berichts. Die historische Entwicklung der GMO ist in Anhang I dargestellt, und Anhang II enthält ein technisches Datenblatt zu Hopfen. [1] ABl. L 175 vom 4.8.1971, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1514/2001 (ABl. L 201 vom 26.7.2001, S. 8). 1. Hauptelemente der Rechtsvorschriften zur GMO Hopfen Die derzeit geltende GMO ist aus der Reform von 1997 hervorgegangen [2]. [2] Verordnung (EG) Nr. 1554/97 des Rates (ABl. L 208 vom 2.8.1997, S. 1). Die vorrangigen Ziele dieser Reform bestanden darin, die Rechtsvorschriften kohärenter und flexibler gegenüber der Marktdynamik und den operationellen Erfordernissen der Nutzerindustrie zu gestalten und sie in administrativer Hinsicht zu vereinfachen. 1.1 Erzeugerbeihilfe Der Eckpfeiler der GMO ist die Erzeugerbeihilfe, die für fünf Jahre festgelegt wurde und für alle Sorten einheitlich ist. 2002 wurde die Erzeugerbeihilferegelung für weitere drei Jahre verlängert (einschließlich der Ernte 2003). Diese auf 480 EUR/ha festgelegte Pauschalbeihilfe gilt seit der Ernte 1996 und ist seitdem konstant geblieben. Derzeit entspricht sie etwa 8 % der durchschnittlichen Bruttoeinnahmen des Erzeugers. Um in den Genuss der Beihilferegelung zu kommen, müssen die Hopfenerzeuger bis spätestens 31. Mai des Erntejahres (Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: 30. Juni) ihre Anbauflächen melden und bis spätestens 31. Oktober des Erntejahres ihren Beihilfeantrag über die Erzeugergemeinschaft einreichen. Kontrollen sind im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems vorgesehen. Bei Marktstörungen kann die Beihilfe angepasst oder nur für einen Teil der Anbauflächen gewährt werden; der entsprechende Beschluss wird auf Vorschlag der Kommission vom Rat gefasst. 1.2 Erzeugergemeinschaften Mit der Reform von 1997 wurde die Rolle der Erzeugergemeinschaften insbesondere mit dem Ziel verstärkt, die Qualitätsanpassung der Produktion an die Marktentwicklungen zu fördern. Die Rolle der Erzeugergemeinschaften betrifft zwei große Gebiete: 1. Die Vermarktung des Produkts erfolgt durch die Erzeugergemeinschaften. Gleichwohl wird auf der Ebene der Gemeinschaften Flexibilität eingeräumt, denn sie können ihren Mitgliedern gestatten, einen Teil ihrer Produktion selbst zu vermarkten. In diesem Fall hat die Erzeugergemeinschaft ein Kontrollrecht in bezug auf die Höhe des Verkaufspreises. Bei Ablehnung der gebotenen Preise hat die Erzeugergemeinschaft die Pflicht, den betreffenden Hopfen zu einem höheren Preis zurückzunehmen und einen neuen Käufer zu suchen. Zur Information ist es interessant, auf das nationale Vertragsverwaltungssystem hinzuweisen, das von den deutschen Erzeugergemeinschaften zur Förderung einer Qualitätsproduktion geschaffen wurde. Der Käufer überweist einen Festbetrag des mit dem Erzeuger vereinbarten Preises an die Erzeugergemeinschaft. Ausgehend von einer Qualitätsanalyse, die die Erzeugergemeinschaft von einer unabhängigen Stelle vornehmen lässt, wird ein Teil dieses Betrags nach einem System von Preiszu- und -abschlägen an den Erzeuger gezahlt. Kriterien hierfür wurden je nach Wassergehalt, Anteil von Blättern, Stängeln, Abfall, Vorblättern der Dolden sowie Alphasäuregehalt festgelegt. 2. Ein Strukturmaßnahmenpaket wird aus einem von der Erzeugerbeihilfe einbehaltenen Betrag von maximal 20 % finanziert [3]. Diese Mittel werden von den Erzeugergemeinschaften verwaltet. [3] In Deutschland beträgt er immer 20 %, da die Erzeugergemeinschaften nicht die gesamte Produktion ihrer Mitglieder vermarkten. In den übrigen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Frankreich liegt dieser von der Beihilfe einbehaltene Betrag unter 20 % und ist je nach Bedarf von einem Jahr zum anderen unterschiedlich hoch. Frankreich wiederum behält nichts ein, die Beihilfe wird somit in voller Höhe an die Erzeuger ausgezahlt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Förderung der Sortenumstellung, der Rationalisierung und Mechanisierung des Anbaus und vor allem der Ernte, der Annahme gemeinsamer Produktionsmethoden (Anbautechniken, Düngemittel, Sorten usw.), von Vermarktungsmaßnahmen und marktbegleitenden Maßnahmen, der Verbesserung der Qualität und von Forschungsmaßnahmen. Dieser Teil der Beihilfe kann auch für die verstärkte Unterstützung von Stilllegungs- und Rodungsmaßnahmen verwendet werden. 1.3 Sondermaßnahmen Im Hopfensektor war 1998 ein starkes Missverhältnis zwischen Produktion und tatsächlichem Marktbedarf sowohl hinsichtlich der Menge, aber auch der Qualität des Produkts zu verzeichnen. Es war dringend notwendig geworden, die Produktion durch selektive Verringerung der Anbauflächen in der Europäischen Union anzupassen. Es wurden Sondermaßnahmen eingeführt für einen Zeitraum von fünf Jahren [4] (1998-2002), der dann bis einschließlich Ernte 2003 verlängert wurde. Sie betreffen die zeitweilige Stilllegung und die endgültige Rodung der Kulturen. Mit diesen Maßnahmen soll über eine Verringerung der Anbauflächen die Erzeugung gedrosselt werden. Sie sind für die Mitgliedstaaten und die Erzeugergemeinschaften fakultativ, die Teilnahme der einzelnen Erzeuger ist freiwillig. [4] Verordnung (EG) Nr. 1098/98 des Rates (ABl. L 157 vom 30.5.1998, S. 7). Die Stilllegung ist eine jährliche Maßnahme, und daher wird jedes Jahr entsprechend der Marktlage und ihrer Perspektiven darüber entschieden, ob die entsprechenden Flächen stillgelegt bleiben oder rekultiviert werden. Diese Maßnahme ermöglicht auch eine qualitative Anpassung des Angebots, da die Stilllegung selektiv nach Sorten vorgenommen werden kann. Die Rodung verpflichtet dazu, dass die unter die Maßnahme fallende Fläche bis Ende 2003 nicht wieder mit Hopfen bepflanzt wird. Im Rahmen dieser beiden Maßnahmen wird ein Ausgleich von 480 EUR/ha, d. h. ein ebenso hoher Betrag wie die Erzeugerbeihilfe, für stillgelegte oder gerodete Flächen gezahlt. Daran ist die Einhaltung bestimmter Vorgaben hinsichtlich der guten landwirtschaftlichen Praxis, insbesondere die Erhaltung der stillgelegten Hopfenflächen, gebunden. 1.4 Zertifizierung des Produkts Die GMO sieht vor, dass der Hopfen vor seiner Vermarktung einem Zertifizierungsverfahren unterzogen wird, mit dem der Nachweis erbracht wird, dass die Mindestqualitätsnormen eingehalten wurden. Die Qualitätszertifizierung liefert auch Angaben zum Ursprung des Produkts und zum Erzeugungsjahr. Die Zertifizierung muss vor jeglicher Verarbeitung und vor dem 31. März des auf das Erntejahr folgenden Jahres vorgenommen werden. Das Zertifikat begleitet den Hopfen und seine Folgeerzeugnisse über die gesamte Produktions- und Vermarktungskette bis hin zur Endstufe der Brauerei. Die Zertifizierung wird auch bei importierten Produkten in Form von Äquivalenzregeln angewandt. 1.5 Handelsregelung mit Drittländern Für die Hopfeneinfuhren aus Drittländern gelten Wertzölle und im Fall von Marktstörungen werden Schutzmaßnahmen angewandt. Für die Ausfuhren gibt es keine speziellen Maßnahmen. Es sei darauf hingewiesen, dass Hopfen und Hopfenerzeugnisse nur ein- oder ausgeführt werden dürfen, wenn sie Qualitätsmerkmale aufweisen, die denen zumindest gleichwertig sind, die für in der Gemeinschaft geernteten Hopfen und dort hergestellte und einem Zertifizierungsverfahren unterzogene Hopfenerzeugnisse gelten. Die Qualitätsgarantie für eingeführten Hopfen wird durch eine von den zuständigen Stellen der Drittländer ausgestellte Äquivalenzbescheinigung übernommen. 1.6 Haushaltsaspekte Die Haushaltsausgaben für die GMO Hopfen verzeichneten folgende Entwicklung: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der Haushalt für Hopfen ist also seit der Reform von 1997 durch stabile Ausgaben gekennzeichnet, selbst wenn sich die Flächen verringern. Das ist dadurch zu erklären, dass für die unter die Sondermaßnahmen zur Stilllegung und/oder Rodung fallenden Flächen ebenso hohe Zahlungen wie für abgeerntete Flächen geleistet werden. 2. Allgemeiner Überblick über den Sektor 2.1 Weltweite Hopfenproduktion Die durchschnittliche Weltproduktion von Hopfendolden belief sich im Zeitraum 2000-2002 auf 97 125 Tonnen. Gegenüber dem Zeitraum 1995-1997 sank sie um 25 467 Tonnen, d. h. 21 % (s. Tabelle I.B). Die Hopfenanbauflächen gingen zwischen denselben Zeiträumen weltweit um 26 % zurück (s. Tabelle I.A). Mit einer Produktion von 40 % der Weltproduktion ist die Europäische Union der Fünfzehn der weltweit größte Erzeuger. Mit der bevorstehenden Erweiterung wird die Europäische Union über die Hälfte der Weltproduktion erzeugen. Die Vereinigten Staaten sind mit 27 % der Produktion der weltweit zweitgrößte Erzeuger. Die Flächen in den Vereinigten Staaten gingen zwischen 1995-1997 und 2000-2002 um 22 % zurück (EU: -17 %). Die amerikanische Produktion von Hopfendolden sank im gleichen Zeitraum um 16 % (EU: -15 %). In den Vereinigten Staaten wird der Anbau von Sorten mit sehr hohem Alphasäuregehalt bevorzugt; einige Sorten enthalten bis zu 15 % Alphasäure. Mit einer derzeitigen Produktion von 14 % der Weltproduktion ist China der weltweit drittgrößte Erzeuger. Den verfügbaren Statistiken zufolge scheinen die von China im Zeitraum 2000-2002 erzeugten durchschnittlichen Mengen gegenüber dem Zeitraum 1995-1997 um 9 % gesunken zu sein. Demnach verfügt dieses Land, das sich mehr und mehr dem Welthandel öffnet, über große Möglichkeiten zur Erhöhung seiner Produktion. Abbildung 2.1.a: Aufteilung der weltweiten Hopfenproduktion im Jahr 2002 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Erarbeitet von der GD AGRI anhand der Daten von IHGC (International Hop Growers Convention). Abbildung 2.1.b: Entwicklung der Hopfenproduktion in der Welt >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Erarbeitet von der GD AGRI anhand der Daten von IHGC (International Hop Growers Convention). 2.2 Hopfenproduktion in der Europäischen Union 2.2.1 Anbauflächen Die Fläche der Hopfenplanzungen in der Europäischen Union ist zwischen den Zeiträumen 1995-1997 und 2000-2002 um 4 576 ha, d. h. um 17 %, zurückgegangen. Der Hopfenanbau ist in allen Erzeugermitgliedstaaten mit Ausnahme von Frankreich rückläufig. Besonders ausgeprägt ist dieser Rückgang des Anbaus in Irland, Portugal und vor allem im Vereinigten Königreich (-43 %) (s. Tabelle 1 A). Im Rahmen der zeitweiligen Sondermaßnahmen führten fünf Mitgliedstaaten Stilllegungs- wie auch Rodungsmaßnahmen durch, und zwar Belgien, Deutschland, Österreich, Portugal und das Vereinigte Königreich. Was die Rodung anbelangt, so waren am Ende des fünften Jahres des Programms (Ende 2002) 2 879 ha gerodet. Nach den Voraussagen für 2003 hätte sich die gerodete Gesamtfläche auf 3 224 ha (d. h. eine Verringerung um 12 %) gegenüber 1997 belaufen sollen. Zu berücksichtigen sind auch die außerhalb des Programms gerodeten Flächen, die + 1 454 ha ausmachen. Was die Stilllegung anbelangt, so sind in große jährliche Fluktuationen festzustellen, wodurch das Produktionspotenzial sehr flexibel wurde. Gleichwohl sind die betroffenen Flächen von relativ geringfügigem Ausmaß. Im ersten Anwendungsjahr dieser Regelung, d. h. 1998, beliefen sich die stillgelegten Flächen auf 1 393 ha, d. h. 5 % der Anbauflächen. Danach lagen sie zwischen 400 und 700 ha. Abbildung 2.2.1.a:Unter die zeitweiligen Sondermaßnahmen fallende abgeerntete und gerodete Flächen // Abbildung 2.2.1.b:Unter die zeitweiligen Sondermaßnahmen fallende stillgelegte Flächen >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> // >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten 2.2.2 Produktion Im Jahre 2002 betrug die Produktion der Europäischen Union 38 380 Tonnen Hopfendolden. Die Alphasäureproduktion belief sich im selben Jahr auf 3 466 Tonnen, d. h. einen Alphasäureertrag von 9 % (s. Tabelle 1C). Mit einer Hopfenproduktion von 32 271 Tonnen erbringt Deutschland 84 % der Erzeugung der Europäischen Union. Die restliche Produktion entfällt auf sieben weitere Mitgliedstaaten, von denen die wichtigsten das Vereinigte Königreich (6 %), Spanien (4 %) und Frankreich (3 %) sind. In den letzten Jahren wurde ein Rückgang der Produktion der Europäischen Union festgestellt, der jedoch weniger ausgeprägt als auf dem Weltmarkt ist. Die durchschnittliche Produktion der letzten drei Jahre (2000-2002) beträgt nur etwa 86 % der durchschnittlichen Produktion des Zeitraums 1995-1997. Gleichwohl war der in Alphasäure ausgedrückte Produktionsverlust spürbar geringer. Mit einem Rückgang von 3 663 Tonnen auf 3 466 Tonnen betrug er in den letzten sechs Jahren nur 5 %. Eine ab 2000 eingetretene Stabilisierung der Produktion ist das Ergebnis eines gewissen Optimismus in bezug auf die Marktperspektiven, der auch in den Jahren 2001 und 2002 andauerte. Der Markt wies in den letzten drei Jahren in der Tat vorübergehende Anzeichen der Erholung auf, insbesondere durch die Ausfuhrmöglichkeiten infolge des günstigen Euro-Dollar-Wechselkurses. Abbildung 2.2.2: Entwicklung der Hopfenproduktion in der Europäischen Union >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten 2.2.3 Erträge Der Vergleich der Zeiträume 1995-1997 und 2000-2002 zeigt, dass die agronomischen Erträge an Hopfendolden in der Europäischen Union von 1,61 t/ha auf 1,65 t/ha, d. h. um 2 %, gestiegen sind. Es sei darauf hingewiesen, das die agronomischen Erträge in den Vereinigten Staaten im gleichen Zeitraum von 1,96 t/ha auf 2,14 t/ha, d. h. um 9 %, gestiegen sind. Außerdem lässt der Vergleich der Alphasäureerträge zwischen denselben Zeiträumen eine Steigerung um 22 % in der Europäischen Union und um 28 % in den USA erkennen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die durchschnittlichen Alphasäureerträge in den USA deutlich über denen in der Europäischen Union liegen (EU: 156 kg/ha im Jahre 2002 gegenüber 267 kg/ha in den USA) (s. Tabelle 1D). Abbildung 2.2.3: Entwicklung der Alphasäureerträge in der Europäischen Union >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten 2.2.4 Produktionsstruktur Zwar ist die Zahl der am Hopfenanbau interessierten Betriebe ständig rückläufig (4 123 Betriebe im Jahre 1997; 2 846 Betriebe im Jahre 2002, d. h. -31 %), die durchschnittliche Fläche der Betriebe nimmt jedoch zu. Sie ist von 6,5 ha im Jahre 1997 auf 7,8 ha im Jahre 2002, d. h. um 20 %, gestiegen. Die Zahlen sind zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. So liegen die größten Hopfenanbaubetriebe im Vereinigten Königreich (durchschnittlich 11,62 ha im Jahre 2002), gefolgt von Deutschland (durchschnittlich 9,45 ha) und Frankreich (durchschnittlich 7,49 ha) (s. Tabelle 2). Hierbei handelt es sich hauptsächlich um stark spezialisierte Familienbetriebe, in denen zwei Drittel der Arbeit von den Familienmitgliedern und ein Drittel von Arbeitnehmern geleistet wird. Das Durchschnittsalter der Erzeuger ist im Ansteigen begriffen. Nach INLB-Angaben für Bayern, die größte Erzeugerregion der Europäischen Union, ist es von 47 Jahren in 1990 auf 52 Jahre in 2000 gestiegen. 2.2.5 Produktionskosten und Einnahmen Nach den Angaben der landwirtschaftlichen Buchführungen des INLB [5] für die Jahre 1998 bis 2000 lagen die Produktionskosten in Bayern, der repräsentativsten Region für die Gemeinschaftsproduktion, im Durchschnitt bei 4 805 EUR/ha. In derselben Region lagen die Einnahmen bei 5 537 EUR/ha (s. Tabelle 3). [5] Die Zahlen werden anhand der landwirtschaftlichen Buchführungen errechnet, die vom INLB bei einer bestimmten Anzahl von in Bayern gelegenen Betrieben, bei denen Hopfen über 40 % ihre Einkommens ausmacht, erfasst wurden. 2.2.6 Angebaute Sortengruppen Auf über der Hälfte der derzeitigen Anbaufläche der Europäischen Union (12 000 ha, d. h. 55 % aller Hopfenanpflanzungen) werden Aromasorten angebaut. Die Größe der mit Bittersorten bebauten Flächen kann in den letzten Jahren als stabil angesehen werden (+ 10 000 ha). Im Einzelnen ist parallel zum völligen Verschwinden bestimmter Sorten (zumeist von geringer Bedeutung mit Ausnahme einer bedeutenden Sorte in Spanien) eine starke Zunahme der Superalphasorten festzustellen. Abbildung 2.2.6.a: Produktion von Aroma- und Bittersorten im Jahre 2002 in der Europäischen Union >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten Bei der Sortenumstellung spielten die im Rahmen der GMO zur Förderung der Verbreitung der bitteren Superalphasorten durchgeführten Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Diese ermöglichten insbesondere die Umstellung der traditionellen Bittersorten Brewer's Gold und Northern Brewer, mit denen es immer schwerer wurde, der Konkurrenz der amerikanischen Superalphasorten auf dem Weltmarkt standzuhalten. Deutschland nahm ebenfalls die Rodung der Aromasorte Hersbrucker vor, die keinen Absatz mehr auf dem Markt fand. Im Einzelnen waren von der im Zeitraum 1986 bis 1997 geförderten Umstellungsaktion 3 241 ha betroffen, was 12,4 % der Gemeinschaftsanbaufläche von 1987 ausmacht. Es wurde hauptsächlich auf Alpha- und Superalphasorten (+ 71 % des Gesamtanbaus) umgestellt. Tabelle 4 im Anhang gibt einen Überblick über die zwischen 1997 und 2002 vorgenommenen Sortenumstellungen. Abbildung 2.2.6.b: Entwicklung der Aroma- und Bittersorten in der Europäischen Union >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten 3. Marktsituation 3.1 Vermarktung Die Vermarktung des Hopfens erfolgt entweder auf der Grundlage von Verträgen, die vorab für eine Laufzeit von in der Regel drei bis fünf Jahren abgeschlossen werden, oder auf dem freien Markt. In der Europäischen Union ist der Anteil der im Rahmen von Verträgen vermarkteten Hopfenproduktion von 72 % im Jahre 1997 auf 61 % im Jahre 2002 zurückgegangen. Der ,vertragliche" Markt weist eine sinkende Tendenz auf, da sich die Nutzerindustrie lieber zum freien Markt hinwendet, auf dem sie ein immer größeres Angebot zu Preisen vorfindet, die unter den im Rahmen von vertraglichen Verkäufen üblichen Preisen liegen. Gleichwohl ist der Vertrag nach wie vor noch eine Vermarktungsart, die von den Erzeugern insbesondere wegen der Stabilität der Vertragspreise über längere Zeiträume geschätzt wird. Die Nachfrage hängt von den immer größer werdenden Brauereien ab, die je nach Geschmack der Verbraucher eine wechselnde Kaufpolitik anwenden. Darüber hinaus verfügen sie häufig über Bestände aus vorangegangenen Ernten, über die die Erzeuger keine Informationen haben. 3.2 Preise Die Analyse umfasst die Entwicklung der Preise für die vertraglich oder auf dem freien Markt vermarkteten Hopfensorten im Zeitraum 1993-2002 (s. Abbildung 3.2 und Tabelle 5). Die Preise für die vertraglich gebundenen Produkte sind bei den Aromasorten bis 1999 gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt begannen die vertraglichen Verkäufe dann zurückzugehen, und dieser Rückgang setzte sich bis 2002 fort. Bei den vertraglich gebundenen Bittersorten kam es 2001 und 2002 durch eine bessere Bewertung dieser Sorten und eine geringere Verfügbarkeit auf dem Weltmarkt dennoch zu einem gewissen Preisaufschwung [6]. [6] Ein Teil der von den Pools in den USA gehaltenen Bestände wurde durch einen Brand vernichtet. Die Preise für die auf dem freien Markt verkauften Produkte wiesen für alle Sorten deutlichere Fluktuationen auf und stiegen zwischen 1993 und 2002 auf mehr als das Doppelte. Wie bereits oben angeführt, war der freie Markt aktiver, da die Industrie, deren Produktabhängigkeit abnahm, wachsendes Interesse zeigt, sich auf dem Spot-Markt zu versorgen. Es muss ebenfalls darauf verwiesen werden, dass sich die Preise auf dem freien Markt stark denen der Vertragsgeschäfte angenähert haben. So ist das Verhältnis durchschnittliche Marktpreise/Vertragspreise von 41 % im Jahre 1993 auf 79 % im Jahre 2002 gestiegen. Für die weniger produktiven und schwerer anzubauenden Aromasorten wird üblicherweise ein höherer Preis als für die Bittersorten gezahlt. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass sich die Preisschere zwischen Aroma- und Bittersorten dadurch verengt, dass die Nachfrage nach Aromasorten zurückgeht und außerdem die neuen Superalphasorten einen hohen Alphasäuregehalt und daher einen größeren Handelswert haben. Abbildung 3.2: Entwicklung der Gemeinschaftspreise nach Hopfensorten >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten 3.3 Bestände bei den Erzeugern Die von den Mitgliedstaaten zu den Beständen übermittelten Daten lassen einen starken Anstieg in den Jahren 2001 und 2002 erkennen, während diese Mengen zuvor völlig unbedeutend waren (Tabelle 6). Dieser Anstieg ist im Jahre 2002 noch stärker spürbar und beträgt 36,1 % der Produktion, die ihrerseits relativ stabil geblieben ist. Diese Bestände betreffen zu gleichen Teilen die Aroma- und die Bittersorten. Es sei darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Beständen einer im März jeden Jahres aufgestellten Übersicht entsprechen. Neueren Informationen aus beruflicher Quelle zufolge [7] scheinen diese Mengen schließlich auf dem Markt abgesetzt worden zu sein. Dennoch ist die Situation 2001 und 2002 neu und zweifellos der Ausdruck gewisser Absatzschwierigkeiten bei Hopfen im Laufe der letzten Jahre. So soll es den betroffenen Berufskreisen zufolge derzeit große Bestände in den Brauereien geben. [7] Von den Erzeugern auf der Tagung der Ständigen Gruppe vom 12.6.2003 mitgeteilte Informationen. 3.4 Entwicklung des Handels Die Ausfuhren der Europäischen Union bewegten sich seit 1993 zwischen 20 000 und 24 000 Tonnen Hopfen als Doldenäquivalent [8]. Über die Hälfte der Gemeinschaftsausfuhren bestehen aus gepresstem Hopfen (Pellets) oder Extrakt. [8] Die Mengen von Hopfenpellets und -extrakt werden als Hopfendoldenäquivalent berechnet, um die Zahlen insbesondere im Hinblick auf die erzeugten Mengen vergleichbar zu halten. Dagegen sind die Einfuhren regelmäßig gesunken, stabilisierten sich jedoch seit dem Jahre 2000 bei etwa 11 500 Tonnen Doldenäquivalent. (s. Tabelle 7 und 8) Die Europäische Union ist somit traditionell Nettoexporteur, aber vor allem ist sie die Drehscheibe des Welthopfenhandels. Der positive Saldo ist 1998 und 1999 gestiegen und erreichte seitdem eine Größenordnung von 10 000 Tonnen. Die USA sind der Haupthandelspartner der Europäischen Union und damit der zweitgrößte Akteur auf dem Weltmarkt. Unsere Einfuhren kommen zu 45 % (5 049 Tonnen im Jahre 2002) aus diesem Land, und 17 % (3 673 Tonnen im Jahre 2002) unserer Ausfuhren gehen dorthin. Etwa 50 % der Ausfuhren der Europäischen Union bestehen aus geringen Mengen, die in eine Vielzahl von Drittländern exportiert werden, während unsere Einfuhren hauptsächlich aus vier Drittländern geliefert werden. Die beiden anderen Hauptkäufer von Hopfen aus der Gemeinschaft sind Russland (3 733 Tonnen im Jahre 2002) und Japan (2 732 Tonnen im Jahre 2002). Tschechien, Australien und Slowenien sind mit 2 000, 1 100 bzw. 1 000 Tonnen Doldenäquivalent wichtige Lieferanten der Europäischen Union. Abbildung 3.4.a: Hopfeneinfuhren der Gemeinschaft >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: EUROSTAT Abbildung 3.4.b: Hopfenausfuhren der Gemeinschaft >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: EUROSTAT 4. Perspektiven im Zusammenhang mit der Erweiterung Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten und insbesondere der vier Erzeugerländer (Tschechische Republik¸ Polen, Slowenien und Slowakische Republik) vergrößern sich die Hopfenanbauflächen der Europäischen Union um etwa 50 % (+ 10 000 ha), und die Produktion steigt um etwa 29 % (+ 11 000 Tonnen). Die Produktion der neuen Mitgliedstaaten besteht hauptsächlich in Aromasorten, obgleich der Trend zur Ausdehnung des Anbaus alphasäurereicher Sorten geht. In Polen überwiegen diese derzeit sogar. Zwischen 1997 und 2002 wurde die Anbaufläche in den betreffenden vier Ländern um 18 % verringert, was mit der in der 15er Union festgestellten Verringerung vergleichbar ist. Im selben Zeitraum ging die Produktion damit um 32 % zurück. Der Anteil der Alphasäuresorten ist von 5,4 % auf 13 % der Produktion gestiegen. 5. Bewertungen 5.1 Funktionieren des Marktes Der Kern des Problems des Hopfenmarkts kann in zwei wesentlichen Erscheinungen zusammengefasst werden, die den Markttrend im letzten Jahrzehnt kennzeichneten und sich im Laufe der letzten Jahre verstärkten. 1. Erstens entwickelte sich die Vorliebe der Verbraucher zu weniger stark gehopften Bieren hin. Die Hopfennachfrage ging daher zurück. 2. Zweitens führte die Umstellung auf Sorten mit hohem Alphasäuregehalt zu einem überreichen Angebot dieses Produkts auf einem Markt mit deutlich sinkender Nachfrage. Der Produktionssektor wurde daher durch die Einführung der neuen alphasäurereichen Sorten geschwächt, wodurch die Erzeuger geringe Gewinne erzielten, während die Industrie Hopfen mit höherem Alphasäuregehalt erhielt, ohne dafür einen entsprechend höheren Preis zahlen zu müssen. Diese Situation führte zu der Notwendigkeit, die Hopfenanbauflächen zu verringern. Dennoch zeigten die Erzeuger (und/oder Erzeugergemeinschaften) 2001 und 2002 offensichtlich eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dieser Entwicklung. Daher kam es sofort zu Absatzschwierigkeiten auf dem Markt und zur Bildung von Beständen. Die Preise entwickeln sich weiter in gegenseitiger Abhängigkeit zwischen dem ,vertraglichen" Markt, der etwa 60 % ausmacht, und dem freien Markt, der bis auf 40 % gestiegen ist. Das Ergebnis ist ein Gleichgewicht zwischen den beiden Vermarktungsformen, durch das sowohl eine angemessene Preisbasis für die Erzeuger, die Vertragsbasis, als auch eine Versorgung zu attraktiven Preisen auf dem freien Markt für die Nutzerindustrie gewährleistet werden kann. Die Positionen der Akteure haben sich weiterentwickelt, und insbesondere die Position der Käufer (Industrie) hat sich gefestigt. Durch den Rückgang des Bedarfs und das anhaltend reiche Angebot war es der Nutzerindustrie möglich, sich auf dem Markt weniger zu engagieren und ein geringeres Interesse an der Herstellung längerfristiger Beziehungen zur Erzeugung über das Vertragsinstrument zu zeigen. Gleichwohl zeigt der Markt der Europäischen Union weiterhin eine kohärente Dynamik, da sich das Angebot dem zunehmenden Rückgang der Verwendung dieses Produkts anpasst. Es scheint, dass im Zuge der Sortenumstellung und der Bedarfsentwicklung der Industrie ein neues Gleichgewicht erreicht werden könnte. Der Markt der Europäischen Union wird seine Bedeutung als Drehscheibe des Welthandels nicht verlieren, und die weitere Entwicklung ist im Zusammenhang mit der Erweiterung ins Auge zu fassen. Gleichwohl wird sich in den hopfenerzeugenden neuen Mitgliedstaaten der Druck zur Sortenumstellung verstärken. Die Integration in den Gemeinschaftsmarkt wird für die Erzeuger der neuen Mitgliedstaaten spürbare Vorteile bringen. 5.2 Funktionieren der GMO Die Erzeugerbeihilfe war zweifellos ein sehr geschätztes Instrument zur Unterstützung der Produzenten. Ihre Bedeutung bestand darin, dass damit in Anbetracht der für diese Kultur erforderlichen strukturellen und verwaltungsmäßigen Investitionen die Rentabilität des Anbaus attraktiv gehalten werden konnte. Die Aufrechterhaltung eines für den Erzeuger annehmbaren Rentabilitätsniveaus verlangsamte die Stilllegung und erhielt die Lebensfähigkeit dieses Bereichs. Bei der Aufstellung einer Bilanz muss auch unterstrichen werden, dass diese Beihilfe entscheidend beigetragen hat: * zum Überleben einer Kultur, die ein Charakteristikum der Landschaft bestimmter Regionen darstellt; * zur Erhaltung einer florierenden lokalen Wirtschaft und insbesondere der Arbeitsplätze in Familienbetrieben mit einem Verhältnis, das aus Haushaltssicht annehmbar (Verhältnis Beihilfe/Einnahmen etwa 8 %) und in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht günstig ist. Die Erzeugergemeinschaften sind die Seele der GMO Hopfen. Sie spielen eine maßgebliche Rolle in bezug auf technische Hilfe und Orientierung bei der Erzeugung und Vermarktung des Gemeinschaftshopfens. Sie bilden eine Schnittstelle für den Dialog zwischen Produktion und Nutzung und sind in dieser Rolle die Hauptakteure auf dem Markt. Angesichts dessen stellt die den Erzeugern gewährte Möglichkeit, ihre Produktion teilweise oder vollständig selbst zu vermarkten, eine Flexibilität dar, die sehr geschätzt wurde und dazu beigetragen hat, das wichtigste Marktszenario zu bekräftigen. In bezug auf die Abschöpfung vom Beihilfebetrag und die Verwaltung dieser Mittel wurde von einem Mitgliedstaat zum anderen eine Differenzierung der Methoden festgestellt, und das führte zu der Frage, ob eine derartige Maßnahme beibehalten werden sollte. Die Möglichkeit der Einbehaltung und Verwaltung eines Teils der Beihilfe durch die Erzeugergemeinschaften war eine Maßnahme, die nur in einem Mitgliedstaat regelmäßig zur Anwendung kam. Selbst wenn die Beurteilung der Aktion positiv ausfallen würde, bestehen Zweifel an dem gemeinschaftlichen Mehrwert der Maßnahme. Folgendes ist zu bemerken: * aus Gründen der Transparenz und der Vereinfachung wäre die vollständige Auszahlung der Erzeugerbeihilfe wünschenswert; * dieselben Ziele und Ergebnisse könnten durch eine Regelung auf freiwilliger Grundlage verfolgt und erreicht werden. Die Erzeugergemeinschaften könnten erforderlichenfalls auf der Grundlage einer internen Regelung und des nationalen Zivilrechts beschließen, diese Abschöpfung von dem an die Erzeuger zu zahlenden Preis vorzunehmen. Diese Möglichkeit würde zu einer starken administrativen Vereinfachung der Verwaltung der Maßnahme, insbesondere in bezug auf die vorzunehmenden Kontrollen, führen. Die Vorschrift, dass die Beihilfe über die Erzeugergemeinschaften auszuzahlen ist, bliebe eine ,sine-qua-non-Bedingung" für die Gewährung der Beihilfe. Sie würde bei weitem ausreichen, um das Interesse der Erzeuger an der Mitgliedschaft in einer Erzeugergemeinschaft zu garantieren. Die Zertifizierung ist ein Instrument, das 1971 mit der GMO Hopfen in Kraft trat Die Verbesserung der Hopfenqualität ist eines der Ziele der GMO, die sich die Gewährleistung von Mindestqualitätsnormen zur Aufgabe gemacht hat. Dieses Zertifizierungsverfahren ermöglicht, sich über die Qualität der vermarkteten Produkte zu vergewissern, und ist ein Element, das zur Markttransparenz beiträgt. Dieses Instrument spielt eine wichtige Rolle für den Erzeuger, für den der auf dem Markt erzielte Preis auch von der Qualität des Produkts abhängt, jedoch ist es auch für den industriellen Nutzer von großem Interesse. Die Sondermaßnahmen spielten eine besondere Rolle angesichts der Notwendigkeit: - auf eine wechselnde Marktnachfrage zu reagieren; - einer ständigen Strukturanpassung der Hopfenproduktion an die Markterfordernisse. Außerdem konnten durch die Gewährung der Beihilfe in derselben Höhe wie bei effektiver Produktion der Verdienstausfall und die Umstellungskosten der Erzeuger teilweise abgedeckt werden. Die Rodung war angesichts einer unerlässlichen Strukturanpassung der Hopfenproduktion an die Nachfrage sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in bezug auf die nachgefragten Sorten eine absolut begründete Maßnahme. Diese unbedingte Notwendigkeit der Herstellung eines Gleichgewichts erklärt zweifellos, dass in einigen hopfenerzeugenden Mitgliedstaaten zusätzliche Rodungen ohne die im Rahmen der Rodungssondermaßnahmen gewährte Unterstützung vorgenommen wurden. Hierzu ist sicher die Frage angebracht, ob die Abgänge aus dem Sektor ohne diese Maßnahme ebenso hoch gewesen wären. Es besteht der Eindruck, dass die Umstellung der Erzeuger z. B. auf Ackerkulturen möglich war, da der Hopfenproduzent mit der Rodungsausgleichszahlung eine etwas höhere Unterstützung als die Direktbeihilfen für Ackerkulturen erhalten konnte. Die größte Schwierigkeit bei der Umstellung besteht für den Erzeuger in der Suche nach einer Alternative, die ihm im Hinblick auf Arbeitsplätze vergleichbare Möglichkeiten bieten kann. So ist die Umstellung auf Ackerkulturen attraktiv, denn sie erfordert keine großen Investitionen oder bringt keine technischen Schwierigkeiten mit sich, jedoch führt sie zu einer deutlichen Verringerung der Zahl der Arbeitsplätze und damit des Einkommens des Erzeugers. Die Stilllegung ist eine Maßnahme, die eher punktuell und sporadisch angewendet wurde. Gleichwohl war sie von realem Nutzen, um konjunkturelle Absatzschwierigkeiten zu lösen. Durch die Stilllegung konnte auf kurzfristige Vermarktungsschwierigkeiten reagiert und auch selektiv auf das Angebot eingewirkt werden. Gleichwohl war der Anreiz dieser Maßnahme für den Erzeuger beschränkt, da die zeitweilige Einstellung der Hopfenproduktion einerseits die Pflicht zur Pflege der Hopfenpflanzung einschloss und ihm andererseits das Problem einer Alternative in bezug auf Arbeitsplätze sowie der deutlichen Einkommenssenkung stellte. Insgesamt konnte durch diese beiden Sondermaßnahmen mit ihrer jeweiligen Zielsetzung wirksam zur Suche nach einem Gleichgewicht im Hopfensektor beigetragen werden. Sind sie in ihrer derzeitigen Form noch aktuell? Die Antwort lautet wahrscheinlich, dass die derzeitige Form dieser Maßnahmen überholt ist, dass sie jedoch auf anderer Grundlage, die den künftigen Anforderungen des Sektors besser entspricht, eine Neuauflage erfahren können. 6. Schlussfolgerungen Der Hopfenmarkt ist hauptsächlich auf die Erfordernisse der Bierindustrie ausgerichtet, deren Bedarf eher rückläufig ist. Die kurzfristige Entwicklung zeigt sich stark geprägt durch diesen Faktor, der in den letzten zehn Jahren vorherrschend war und wahrscheinlich auch in Zukunft eine Konstante bleiben wird. Die Produktion, die stark von den Markteinnahmen abhängig ist, muss sich unbedingt anpassen und kontinuierlich neue Marktgleichgewichte anstreben. Die gemeinsame Marktorganisation spielte eine mit der Marktdynamik in Übereinstimmung stehende Rolle. Die Erzeugerbeihilfe wurde auf eine gut ausgewogene Höhe im Verhältnis zum Hauptziel festgelegt, das darin besteht, den Erzeugern Unterstützung zu geben, ohne eine Situation der Abhängigkeit von dieser Beihilfe zu schaffen. Die Sondermaßnahmen trugen dazu bei, die für die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage notwendigen Konjunktur- und Strukturanpassungen durch Stilllegung bzw. Rodung zu erleichtern. Die Erzeugergemeinschaften spielten eine wichtige Rolle bei der Vermarktung und Ausrichtung der Produktion. Die Zertifizierung und die Qualitätsnormen ermöglichten die Aufrechterhaltung der guten Qualität des Gemeinschaftshopfens und die ständige Kontrolle des in der Gemeinschaft vermarkteten Erzeugnisses. Die gemeinsame Marktorganisation Hopfen rechtfertigt ihren Nutzen auch in der Perspektive der Erweiterung der Europäischen Union und der größeren Bedeutung des Sektors sowohl in bezug auf die Produktion als auch auf den Welthandel. Vor dem Hintergrund einer rückläufigen Marktnachfrage fällt die Gesamtbeurteilung der Anwendung der Rechtsvorschriften auf den Hopfensektor sowie des Funktionierens des Marktes positiv aus. Daher stellt sich hauptsächlich die Frage, welche neue mittel- und langfristige Perspektive der gemeinsamen Marktorganisation Hopfen zu geben ist. Die künftige Regelung sollte drei entscheidenden Erfordernissen entsprechen: 1. Erhaltung der Lebensfähigkeit der Produktion Die Lebensfähigkeit der Produktion sollte in bezug auf Qualität und kritische Vermarktungsmasse erhalten werden. Um beiden Seiten dieses Ziels gerecht zu werden, würde es sich empfehlen, Folgendes beizubehalten: a) die Bestimmungen in bezug auf die Produktzertifizierung, die ein Maßstab für den Gemeinschaftsmarkt wie auch für den Weltmarkt sind; b) die zentrale Rolle der Erzeugergemeinschaften insbesondere im Rahmen der Vermarktung und der Ausrichtung der Produktion. Gleichwohl sollte diese Bewertung eine gewisse Flexibilität für die Mitglieder der Erzeugergemeinschaften, die einen Teil ihrer Produktion selbst vermarkten möchten, nicht ausschließen. 2. Sicherstellung günstiger wirtschaftlicher Bedingungen für die Produktion Die derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen der Hopfenproduktion und insbesondere die Rentabilität des Anbaus sollten zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Nutzens der Produktion beibehalten werden. Dieses Ziel ist außerdem von großer Bedeutung bei der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere was die Landschaftspflege und die Erhaltung von Arbeitsplätzen anbelangt. Es erscheint daher als notwendig, der Hopfenproduktion eine mittel- und langfristige Perspektive zu gewährleisten, indem die Stabilität der derzeitigen Einnahmen durch eine Beihilfe in derselben Höhe wie die jetzige Beihilfe und ein wirksamerer direkter Transfer der Unterstützung garantiert werden. Ein solcher Ansatz sollte für die Erzeuger eine Ermutigung sein, weiter in den Hopfenanbau und die Fortsetzung der Sortenumstellung zu investieren. 3. Gewährleistung der Flexibilität gegenüber der Marktentwicklung Für die Erzeuger müssen Alternativen geboten werden, denn diese sind ebenfalls wichtig, um auf konjunkturelle und strukturelle Marktkrisen reagieren zu können. Die Erzeuger müssen die Möglichkeit haben, die Produktion sowohl zeitweilig einzustellen als sie auch endgültig aufzugeben, um sich auf andere Produktionsmöglichkeiten unterzustellen. Die künftige Regelung sollte diese unterschiedlichen Elemente in einem einfachen, flexiblen und nachhaltigen System für die Erzeuger vereinen. 1. Aufnahme der Erzeugerbeihilfe für Hopfen in die Regelung der einzelbetrieblichen Zahlungen Die Aufnahme der Erzeugerbeihilfe in die durch die GAP-Reform vorgesehene Regelung der einzelbetrieblichen Zahlungen würde die Erreichung der obengenannten Ziele ermöglichen, denn die vollständige Entkoppelung der Beihilfe für den Hopfenanbau dürfte dem Erzeuger eine stabile Unterstützung garantieren. Falls sich die Marktsituation aus strukturellen oder konjunkturellen Gründen negativ entwickeln sollte, könnte er frei entscheiden, ob er seine Produktion zeitweilig einstellt oder die Hopfenfläche rodet und sich auf andere Kulturen umstellt. Gleichwohl sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, eine gekoppelte Beihilfe beizubehalten, die höchstens 25 % der Erzeugerbeihilfe betragen darf, um gegebenenfalls besondere Produktionsbedingungen oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Um die Erzeuger zu ermutigen, sich zu organisieren, könnten die Mitgliedstaaten beschließen, die Gewährung der gesamten oder eines Teils der Beihilfe an die Mitgliedschaft in einer Erzeugergemeinschaft zu koppeln. 2. Änderung der derzeitigen GMO Die Vorschriften für die Zertifizierung und die Beziehungen zu Drittländern könnten beibehalten werden. Bestimmungen zur Rolle der Erzeugergemeinschaften sollten in vereinfachter Form vorgesehen werden. ANHANG I Geschichte der GMO (1971 - 1997) 1. Die ersten 20 Jahre der GMO Die gemeinsame Marktorganisation im Hopfensektor wurde 1971 mit dem Ziel gegründet, die Qualität der Produkte zu verbessern und den Erzeugern eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Die Hauptelemente der Grundverordnung, die später in spezifischen Verordnungen des Rates oder der Kommission präzisiert wurden, sind die Erzeugerbeihilfe sowie die Beihilfe zur Sortenumstellung, das Zertifizierungsverfahren, die Erzeugergemeinschaften und die Vorschriften für den Handel mit Drittländern. 1.1 Erzeugerbeihilfe Der Rat legte jährlich eine direkte Hektarbeihilfe fest, die nach den Sortengruppen Aroma-, Bitter- und sonstige Sorten differenziert war. Die Höhe der Beihilfe wurde unter Berücksichtigung der Marktlage, des vorhersehbaren Trends, der Preisentwicklung auf den außergemeinschaftlichen Märkten und der Kostenentwicklung festgelegt. Die Beihilfe wurde im Laufe des auf das Erntejahr folgenden Jahres ausgezahlt. 1.2 Beihilfe zur Sortenumstellung Mit dem Ziel, die Erzeuger zum Anbau der dem Marktbedarf besser entsprechenden Sorten zu ermutigen, wurde Ende 1987 eine Beihilfe zur Sortenumstellung eingeführt. Die Sonderbeihilfe [9] für die Sortenumstellung betrug 2 500 ECU/ha und war auf 1 000 ha pro Mitgliedstaat begrenzt. Der Anwendungszeitraum erstreckte sich bis Ende 1996. [9] Verordnung (EWG) Nr. 2997/87 des Rates vom 22 September 1987 (ABl. L 284 vom 7.10.1987, S. 20). Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 423/95 (ABl. L 45 vom 1.3.1995, S. 1). 1.3 Zertifizierungsverfahren Von Anfang an umfasst die GMO im Rahmen einer Qualitätspolitik ein Zertifizierungsverfahren. Die Zertifizierung erbringt den Nachweis, dass der vermarktete Hopfen den Mindestqualitätsnormen entspricht. 1.4 Erzeugergemeinschaften Die Erzeugergemeinschaften spielten eine zentrale Rolle bei der Vermarktung des Hopfens. Für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren (bis August 1981) wurde den neuen Erzeugergemeinschaften eine Starthilfe gewährt, die auch aus nationalen Haushaltsmitteln kofinanziert wurde. Nach ihrem Beitritt hatten Spanien und Portugal ebenso wie die neuen deutschen Bundesländer und Österreich Anspruch auf eine Förderungszeit von fünf Jahren. Diese Unterstützung kam somit bis zum 31. Dezember 1999 zur Anwendung. 1.5 Vorschriften für den Handel mit Drittländern Für Einfuhren werden die Zollgebühren ad valorem des Zolltarifs erhoben. Im Rahmen des Handels mit Drittländern können zeitweilige Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, falls es durch Ein- oder Ausfuhren zu schweren Störungen des Gemeinschaftsmarkts kommt. Für die Ausfuhren gibt es keine speziellen Maßnahmen. 2. Die 1992 vorgenommenen Anpassungen Die Anerkennung der Erzeugergemeinschaften schloss für diese u. a. die Pflicht ein, die gesamte Produktion ihrer Mitglieder zu vermarkten. In der Praxis zeigte sich, dass ein großer Teil der Erzeugergemeinschaften Schwierigkeiten hatte, dieser Vorschrift zu entsprechen. Angesichts dessen wurde 1992 ein flexiblerer, mit einer Benachteiligung durch eine zunehmende Verringerung der Beihilfe gekoppelter Ansatz beschlossen, anstatt Verfahren zur Entziehung der Anerkennung von gegen die Vorschrift verstoßenden Erzeugergemeinschaften ins Auge zu fassen. So legte die Grundverordnung in der geänderten Fassung von 1992 [10] fest, dass für den Fall, in dem die Beihilfe einer anerkannten Erzeugergemeinschaft gewährt wurde, die nicht die gesamte Produktion ihrer Mitglieder vermarktet, der Beihilfebetrag schrittweise abgesenkt wird (um 4 % für die Ernte 1992, um 8 % für die Ernte 1993, um 12 % für die Ernte 1994, um 15 % für die Ernte 1995 und um 15 % für die Ernte 1996). Die Erzeugergemeinschaften sollten sicherstellen, dass sie bis spätestens zum 1. Januar 1997 die gesamte Produktion ihrer Mitglieder vermarkten. [10] Verordnung (EWG) Nr. 3124/92 des Rates (ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 1). Übergangsbestimmungen legten fest, dass mindestens 15 % der gewährten Beihilfe für Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes sowie für Maßnahmen zur Anpassung an die Markterfordernisse und zur Verbesserung der Produktion verwendet werden müssen. ANHANG II Hopfen: technisches Datenblatt 1. Produktbeschreibung Botanisch zählt Hopfen (humulus lupulus) ebenso wie Hanf zur Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) und zur Ordnung der Nesselgewächse (Urticaceae). Er gehört zu den zweihäusigen Gewächsen, d. h. jede Pflanze trägt entweder nur weibliche oder nur männliche Blüten. Nur die weiblichen Pflanzen bilden Fruchtzapfen (Hopfendolden) aus, die das Lupulin enthalten, einen gelblichen Bitterstoff, der leicht erkennbar ist, wenn man die reife Dolde zwischen den Fingern zerreibt. Das Wurzelsystem der Pflanze bleibt über viele Jahre triebfähig (im Allgemeinen + 20 Jahre), und der überirdische Teil der Pflanze wird jedes Jahr zum Zeitpunkt der Ernte zurückgeschnitten. Hopfen ist eine Kletterpflanze, die eine Höhe von sieben Metern erreichen kann und insofern eine Befestigungsstruktur (Pfähle, Draht, Klettergerüst) benötigt. In den letzten Jahren sind auch Zwergsorten (die eine Höhe von ungefähr 2,50 m erreichen) entwickelt worden. Hopfen hat bestimmte Klima- und Bodenanforderungen und wird in der Regel in Gebieten zwischen dem 35. und 55. Breitengrad der Nord- und Südhalbkugel angebaut. Die Qualität von frischem Hopfen lässt durch Oxydation schnell nach; er kann in den sechs Monaten nach der Ernte bis zu 30 % seiner Bitterungskapazität verlieren. Aus diesem Grunde wird Hopfen unmittelbar nach der Ernte getrocknet und konditioniert (d. h. gepresst und verpackt) oder zu Pellets (Granulat) oder Hopfenextrakt verarbeitet. Da sich dieses letzte Erzeugnis, weil es nur wenig Platz in Anspruch nimmt und sehr qualitätsstabil ist, besser lagern und handhaben lässt, greifen immer mehr Brauereien auf diese Option zurück. 2. Hopfensorten Die Hopfensorten werden nach geltendem Handelsbrauch in drei Gruppen eingeteilt, und zwar: - Aromasorten (mit einem durchschnittlich geringen Alphasäuregehalt), - Bittersorten (mit einem durchschnittlich hohen oder sehr hohen Alphasäuregehalt) und - sonstige Sorten, zu denen auch Hopfensorten gehören, die sich noch im Versuchsstadium befinden; auf diese sonstigen Sorten entfallen nur 0,25 % der gemeinschaftlichen Hopfenanbaufläche. Derzeit sind in der Europäischen Union etwa 25 Aromasorten und 18 Bittersorten verzeichnet. Neue Sorten sind das Ergebnis mehrerer Jahre Forschungs- und Zuchtarbeit. Es dauert über 12 Jahre, um eine neue Sorte zu entwickeln, und weitere drei Jahre, bis die Erzeugung voll angelaufen ist, insgesamt also 15 Jahre. Die Zucht dient der Optimierung der Hektarerträge (von denen das Erzeugereinkommen abhängt) und der Verbesserung der Krankheitsresistenz (die ihrerseits zur Steigerung der Hektarerträge und zur Verringerung der Produktionskosten beiträgt). In diesem Zusammenhang verwenden die Erzeuger bei Neupflanzungen in zunehmendem Maße virusresistente Sorten und berücksichtigen auch agrotechnische Aspekte (wie beispielsweise Verwendung frühreifer und spätreifer Sorten, wodurch sich die Ernteperiode verlängern lässt) sowie die Wachstumsmerkmale der Pflanzen (Kletter- und Windungsfähigkeit) und den Gehalt an Aroma- und Bitterstoffen. 3. Produktverwendung Hopfen wird in erster Linie für die Bierherstellung und eher beiläufig für die Herstellung von kosmetischen Mitteln (Seifen, Shampoos), therapeutischen Mitteln (Beruhigungstees) und Haushaltsprodukten (Kissenfuellung) verwendet. Die Hopfenverwendung in Bier wird gemessen als Gehalt an Alphasäure (einer Bitterkomponente des Lupulins) und als Hopfengabensatz (erforderliche Menge Alphasäure in Gramm je Hektoliter Bier). Zur Herstellung von Bier einer bestimmten Geschmacks- und Aromarichtung sind allerdings auch die Sortenmerkmale sehr wichtig. Obgleich der Hopfen aufgrund seiner bitterkeitsverleihenden, geschmacks ausprägenden und haltsbarkeitsfördernden Eigenschaften für die Bierherstellung von Bedeutung ist, sind für einen Hektoliter Bier - je nach Alphasäuregehalt (der bei Superalphasorten 14 % betragen kann) und Hopfengabe - nur sehr kleine Mengen Hopfen (40 bis 200 g) erforderlich. Aufgrund des technologischen Fortschritts werden die Hopfengabesätze von Jahr zu Jahr geringer; im Jahr 2002 lag der Satz z. B. bei 5,3 g Alphasäure/Hektoliter. Für eine Weltbiererzeugung von schätzungsweise 1 455 Mio. Hektoliter im Jahre 2003 sind also etwa 7 566 Tonnen Alphasäure erforderlich. Der Bierkonsum nimmt jedes Jahr leicht zu, insbesondere in Asien und Lateinamerika. Jedoch ist er in Westeuropa leicht rückläufig. Die Verbrauchervorlieben tendieren jedoch mehr und mehr zu weniger bitteren Sorten, für die immer weniger Hopfen erforderlich ist. Ferner ist interessant zu wissen, dass Hopfen etwa 0,3 % der Produktionskosten von Bier (ohne Steuern) ausmacht (Quelle: HOPS USA, Juni 2003). ANHANG III Statistische Tabellen INHALTSVERZEICHNIS Seite Table 1 A - Hop areas in the European Community and in the rest of the world (1993-2002) Table 1 B - Hop production in the European Community and in the rest of the world (1993-2002). Table 1 C - Alpha production in the European Community and in the rest of the world (1993-2002) Table 1 D - Alpha yields in the European Community and in the rest of the world (1993-2002). Table 2 - Structure of production in different hop regions of production (1997-2002). Table 3 - Changes in returns and production costs in Bavaria (1997-2000) Table 4 - Changes in varieties (1997-2002) Table 5 - Hops average contract and spot market prices (1993-2002) Table 6 - Evolution of hops production & unsold quantities (1990-2002) Table 7 - Development of EU hops imports (1993-2002) Table 8 - Development of EU hops exports (1993-2002). Table 9 - Special temporary measures (STM) 1997-2003. Table 10 - EU hops consumption (1993-2002)... 38 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>