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Document 52003DC0497

Bericht der Kommission - Jahresbericht 2002 über das programm phare und die heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei {SEK(2003) 910}

/* KOM/2003/0497 endg. */

52003DC0497

Bericht der Kommission - Jahresbericht 2002 über das programm phare und die heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei {SEK(2003) 910} /* KOM/2003/0497 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT 2002 ÜBER DAS PROGRAMM PHARE UND DIE HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTE FÜR ZYPERN, MALTA UND DIE TÜRKEI {SEK(2003) 910}

INHALTSVERZEICHNIS

Zusammenfassung

Abkürzungen

1. Das Jahr im Rückblick

1.1. Die wichtigsten Entwicklungen im Erweiterungsprozess während des Jahres 2002

1.2. Die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte des Jahres 2002

1.3. ISPA und SAPARD sowie die Koordinierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft

1.4. Überleitung zu den Strukturfonds

2. Durchführung der Programme

2.1. Allgemeiner Überblick: Umsetzung der PHARE-Leitlinien

2.2. Allgemeiner Überblick: Finanzielle und technische Hilfe

2.3. Länderprogramme

2.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von PHARE

2.5. Mehrempfängerprogramme

2.6. Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen

2.7. Zusammenarbeit mit der EIB und Internationalen Finanzinstitutionen (IFI)

3. Programmverwaltung

3.1. Übergang zur erweiterten Dezentralisierung (EDIS)

3.2. Monitoring und Evaluierung

4. Finanzieller Überblick und erbrachte finanzielle Leistungen

ZUSAMMENFASSUNG

Dies ist der Jahresbericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der den Fortschritt des Programms PHARE bewertet. Darüber hinaus deckt dieser Bericht erstmals auch die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei ab [1].

[1] Der vorliegende Bericht wurde gemäß Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vom 18. Dezember 1989 ("PHARE-Verordnung"), Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta und Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001 über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei erstellt.

Das PHARE-Programm ist eines der drei Heranführungsinstrumente, welches von den Europäischen Gemeinschaften finanziert wird, um die mitteleuropäischen Beitrittsländer bei ihrer Beitrittsvorbereitung zur Europäischen Union zu unterstützen. Ursprünglich geschaffen, um Polen und Ungarn 1989 zu unterstützen, umfasst das PHARE-Programm heute die 10 Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa, d. h. Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. Außerdem erhalten Zypern, Malta und die Türkei, die nicht zu den PHARE-Ländern zählen, Heranführungshilfen entweder zur Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen vorrangiger Maßnahmen zur Vorbereitung der Länder auf den Beitritt (Zypern und Malta) oder zur Förderung eines beitrittsorientierten Konzepts für die Finanzhilfe (Türkei).

Im Zeitraum 2000-2002 stellte PHARE etwa 5 Mrd. EUR an Kofinanzierung für den institutionellen Aufbau durch Twinning (Verwaltungspartnerschaften) und technische Hilfe und für die Unterstützung von Investitionen zur Verfügung. Ziel ist, die Beitrittsländer in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre öffentlichen Verwaltungen und Institutionen zu stärken, um wirksam innerhalb der Union tätig zu sein, die Konvergenz mit der umfangreichen Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft zu fördern, die Notwendigkeit von Übergangsphasen zu verringern sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (ESC) zu fördern.

2002 beliefen sich die PHARE-Mittelbindungen insgesamt auf 1,699 Mrd. EUR. Die Programmierung erfolgte auf der Grundlage der PHARE-Leitlinien, die im Jahr 2002 weiter überarbeitet wurden, um Änderungen an der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit (CBC) Rechnung zu tragen, den geforderten einheitlichen Ansatz im Bereich der nuklearen Sicherheit zu berücksichtigen und den Übergang zum Erweiterten Dezentralisierten Durchführungssystem (EDIS) hervorzuheben.

Für Zypern, Malta und die Türkei wurden im Rahmen der Programme für die Heranführungshilfe im Jahr 2002 insgesamt 168 Mio. EUR bereitgestellt. Im Falle Maltas und Zyperns war die Finanzierung vor allem für den institutionellen Aufbau bestimmt, um die beiden Länder auf den Beitritt vorzubereiten. Bei der Türkei hatte die Heranführungshilfe einen beitrittsorientierten Schwerpunkt, da die Verfahren für die Programmierung und Durchführung der Heranführungsbeihilfe für die Türkei nun denen des Programms PHARE entsprechen.

Die Europäische Kommission hat die Zuständigkeit für die Verwaltung und Umsetzung der PHARE-Programme in zunehmendem Maße auf die Behörden in den Beitrittsländern übertragen, um diese auf den im Rahmen der Strukturfonds geschaffenen dezentralisierten Ansatz für die Programmverwaltung vorzubereiten. Im Jahr 2002 war es zunehmend Aufgabe der Länderprogramme, die spezifischen Schwächen zu beheben, die in den Regelmäßigen Berichten festgestellt wurden.

Ein technisches Dokument, das als Anhang zu diesem Bericht vorgelegt wird, enthält Länderbögen über die Programmierung und Durchführung des PHARE-Programms in den zehn Empfängerländern und über die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei.

ABKÜRZUNGEN

CARDS // Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung

CBC // Grenzübergreifende Zusammenarbeit

MOEL // Mittel- und osteuropäische Länder

GASP // Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

DIS // Dezentrales Durchführungssystem

EAGFL // Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

EBWE // Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

EC // Europäische Kommission

EDIS // Erweitertes Dezentralisiertes Durchführungssystem

EFTA // Europäische Freihandelsassoziation

EIB // Europäische Investitionsbank

EBDD // Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

EWU // Wirtschafts- und Währungsunion

EFRE // Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESC // Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU // Europäische Union

BIP // Bruttoinlandsprodukt

HLWG // Hochrangige Arbeitsgruppe

IFI // Internationale Finanzinstitutionen

ISPA // Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt

MEDA // Finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer

NAC // National Aid Co-ordinator - Nationaler Hilfekoordinator

NEP // Nationale Entwicklungspläne

NRO // Nichtregierungsorganisation

SAPARD // Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

SF // Strukturfonds

SIGMA // Programm zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems in mittel- und osteuropäischen Ländern

KMU // Kleine- und mittlere Unternehmen

TACIS // Technische Hilfe für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

TAIEX // Amt für den Informationsaustausch über Technische Hilfe

1. Das Jahr im Rückblick

1.1. Die wichtigsten Entwicklungen im Erweiterungsprozess während des Jahres 2002

Regelmäßige Berichterstattung

Unter dem Titel "Auf dem Weg zur erweiterten Union" nahm die Kommission am 9. Oktober 2002 ihr Erweiterungspaket an. Es besteht aus dem Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Beitrittslandes auf dem Weg zum Beitritt und den jeweiligen Regelmäßigen Berichten über die 13 Beitrittsländer.

In ihren Regelmäßigen Berichten bewertet die Kommission die Fortschritte der Beitrittsländer bei der Erfuellung der Beitrittskriterien. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass alle Beitrittsländer im Laufe des letzten Jahres beträchtliche Fortschritte bei der Umsetzung der Beitrittskriterien erzielt haben.

Ihrer Einschätzung nach erfuellen Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien die politischen Kriterien. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfuellung der Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden Vorbereitungen war die Kommission der Ansicht, dass diese Länder die wirtschaftlichen Kriterien und die Kriterien betreffend die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes Anfang 2004 erfuellen und beitrittsreif sein werden. Sie empfahl daher, die Beitrittsverhandlungen mit diesen zehn Ländern bis Ende des Jahres abzuschließen, damit der Beitrittsvertrag im Frühjahr 2003 unterzeichnet werden kann.

Bulgarien und Rumänien haben 2007 als Jahr ihres Beitritts ins Auge gefasst. Die Kommission will die beiden Länder tatkräftig dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen, wobei weiterhin die Grundsätze der Differenzierung und der Berücksichtigung der Leistungen der einzelnen Länder gelten. Die Kommission kündigte an, auf der Grundlage der Analyse der Regelmäßigen Berichte 2002 für diese beiden Länder ausführliche Fahrpläne mit verstärkter Heranführungshilfe vorzuschlagen.

Was die Türkei betrifft, so weist die Kommission darauf hin, dass beispielsweise bei der Verfassungsreform, den weit reichenden Reformen vom August 2002 und der Justizreform bereits beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, aber nach wie vor sehr umfangreiche zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang und mit Blick auf die nächste Phase der Vorbereitung des Landes auf seinen Beitritt empfahl die Kommission, dass die Europäische Union die Vorbereitungen für die Heranführung der Türkei an die Union stärker unterstützt und diesbezüglich neue umfassende Mittel bereitstellt.

Die Kommission beabsichtigte ferner, die Umsetzung der erforderlichen Reformen sowie die Einhaltung aller im Hinblick auf den gemeinschaftlichen Besitzstand eingegangenen Verpflichtungen in allen Beitrittsländern bis zu ihrem Beitritt weiter zu verfolgen. Die Kommission schlug vor, neben einer allgemeinen wirtschaftlichen Schutzklausel für die Bereiche Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres besondere Schutzklauseln in den Beitrittsvertrag aufzunehmen.

Am 9. Oktober legten Kommissionspräsident Prodi und Kommissionsmitglied Verheugen dem Europäischen Parlament das Erweiterungspaket vor. Am 22. Oktober fanden die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission die breite Zustimmung des Rates, und am 24./25. Oktober billigte der Europäische Rat von Brüssel die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission.

Beitrittsverhandlungen

Ministerkonferenzen:

Im Laufe des Jahres fand eine Reihe von Beitrittskonferenzen statt. An der am 28. Juni unter spanischem Vorsitz veranstalteten Ministerkonferenz nahmen alle Beitrittsländer mit Ausnahme Bulgariens teil. Der ersten Ministerkonferenz am 1. Oktober, die unter dänischem Vorsitz stattfand, gingen am 28. Juni und 29./30. Juli zwei vorbereitende Konferenzen auf Stellvertreterebene voraus. Mit einigen Beitrittsländern fanden weitere Konferenzen auf Stellvertreterebene statt (am 18. Oktober, 24. Oktober und am 8. November), und am 18. November wurde eine Ministerkonferenz mit Bulgarien und Rumänien durchgeführt.

Zu diesem Zeitpunkt standen mit den zehn Ländern, die in der ersten Beitrittswelle im Jahr 2004 Mitglieder der Europäischen Union werden sollen, die Verhandlungskapitel Landwirtschaft, Finanz- und Haushaltsbestimmungen sowie Sonstiges (darunter Themen wie die Bereitstellung einer Übergangshilfe für den Aufbau der Institutionen, Durchführung und Verwaltung der Heranführungshilfen in den neuen Mitgliedstaaten, Schutzklauseln, Einlagen der neuen Mitgliedstaaten bei der EIB etc.) offen. Außerdem blieben folgende Kapitel offen: Institutionen im Falle von drei Beitrittsländern (Tschechische Republik, Ungarn und Lettland), Wettbewerb im Falle Ungarns und Polens, Verkehr im Falle der Tschechischen Republik sowie Steuern und Zollunion bei Malta.

Die Kommission nahm an vier vom Ratsvorsitz auf Stellvertreterebene veranstalteten bilateralen informellen Konferenzen mit den Beitrittsländern (im Oktober und November) und an einer Ministerkonferenz (im Dezember) teil. Als Ergebnis der erbrachten Vorarbeiten konnten alle oben genannten Kapitel auf der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen am 12./13. Dezember abgeschlossen werden, nachdem Einigung über die Haushaltsausgaben und andere Vereinbarungen über noch offene spezifische Fragen erzielt worden war. Im Hinblick auf Bulgarien und Rumänien konnten bis zum Ende des dänischen Vorsitzes 23 bzw. 15 Kapitel abgeschlossen werden.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Landwirtschaft:

Nach dem vom Europäischen Rat von Laeken bestätigten Fahrplan wurden alle im Rahmen dieses Kapitels noch offenen Verhandlungsthemen (Direktzahlungen, Produktionsquoten, ländliche Entwicklung usw.) von der Europäischen Union im ersten Halbjahr behandelt. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission am 30. Januar 2002 ein Diskussionspapier angenommen, das den Mitgliedstaaten eine Grundlage für die Erörterung der diesbezüglichen Probleme bieten und es ihnen ermöglichen sollte, neue gemeinsame Standpunkte festzulegen. In dem Papier stellt die Kommission insbesondere klar, dass es längerfristig keine zweigleisige Agrarpolitik geben wird. Sie unterstreicht, dass noch weitere Anstrengungen zur Umstrukturierung der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie in den Beitrittsländern erforderlich sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit in diesen Bereich verbessert werden muss. Am 13. Juni begrüßte das Europäische Parlament das Diskussionspapier der Kommission. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Dezember 2002 beim Gipfel von Kopenhagen abgeschlossen. Zu Kapitel 7, einschließlich Direktzahlungen und Referenzmengen, wurde eine Einigung erzielt. Diese Einigung wurde in den Beitrittsvertrag aufgenommen.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Finanzrahmen für die Beitrittsverhandlungen:

Um dem Rat zu ermöglichen, ab Beginn der spanischen Präsidentschaft die Finanzfragen im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen in bestimmten sensiblen Bereichen anhand eines gemeinsamen Rahmens zu bewerten, legte die Kommission am 30. Januar eine Mitteilung über die mit dem Beitritt verbundenen Ausgaben im Zeitraum 2004-2006 vor. Der darin vorgesehene Finanzrahmen sieht Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 40,16 Mrd. EUR und Zahlungsermächtigungen von insgesamt 28,019 Mrd. EUR vor und trägt damit Anpassungen des Szenarios Rechnung, das im Rahmen der Agenda 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Berlin im Jahr 1999 vereinbart wurde. Die Mitteilung betrifft die Bereiche Landwirtschaft, strukturpolitische Maßnahmen und Haushaltsmittel für die internen Politikbereiche sowie spezifische Mittel für die Regelung der Zypernfrage. Außerdem wird eine Übergangsregelung für den Haushaltsausgleich befürwortet, damit kein neuer Mitgliedstaat sich in einer Haushaltsposition wiederfindet, die deutlich ungünstiger ausfällt als im Jahr vor dem Beitritt.

Dieser Ansatz der Kommission wurde vom Ausschuss der Regionen in einer Initiativstellungnahme vom 16. Mai unterstützt. Das Europäische Parlament äußerte sich in einer Entschließung vom 13. Juni ebenfalls zu dieser Mitteilung. Der Europäische Rat präzisierte auf seiner Tagung in Brüssel am 24. und 25. Oktober bestimmte Elemente dieses Finanzrahmens, die die Direktzahlungen, den Gesamtumfang der Mittel für die strukturpolitischen Maßnahmen sowie die Eigenmittel und mögliche Haushaltsungleichgewichte betreffen. Im Übrigen bekräftigte er, dass bei den Ausgaben der Union weiterhin das Gebot der Haushaltsdisziplin und der Ausgabeneffizienz zu beachten ist, und wies darauf hin, dass die erweiterte Union über ausreichende Mittel verfügen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Politiken zum Wohle aller ihrer Bürger zu gewährleisten. Im Anschluss an diese vom Europäischen Rat von Brüssel vereinbarten Bestimmungen und der aus den Verhandlungen resultierenden späteren Anpassungen legten die Staats- und Regierungschefs der Union auf der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 12. und 13. Dezember ein letztes Angebot vor, das von den Beitrittskandidaten akzeptiert wurde. Dieses Angebot veranschlagte die Gesamtkosten des Erweiterungspakets auf 40,8 Mrd. EUR und kam damit dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag (vgl. oben) sehr nahe.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Aktualisierung der Beitrittspartnerschaften:

Nach der politischen Einigung im Dezember 2001 fasste der Rat am 28. Januar eine Reihe von Beschlüssen zur Aktualisierung der Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaften für sämtliche Kandidatenländer mit Ausnahme der Türkei.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich:

Anfang 2002 leitete die Kommission auf der Grundlage ihres Strategiepapiers "Die Erweiterung erfolgreich gestalten" und gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken für jedes an den Verhandlungen beteiligte Land einen Aktionsplan zum Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich ein. Ausgangspunkt für diese Aktionspläne waren die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften. Am 5. Juni berichtete die Kommission über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte. Diese Initiative wurde vom Europäischen Rat von Brüssel begrüßt, und am Rande der Tagung des Rates führten die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gespräche mit ihren Amtskollegen aus den Beitrittsländern.

1.2. Die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte des Jahres 2002

Der Europäische Rat von Sevilla, der am 21./22. Juni tagte, begrüßte die entscheidenden Fortschritte, die im ersten Halbjahr in den Verhandlungen erreicht worden waren, und vertrat die Auffassung, dass die Verhandlungen nun in ihre Schlussphase treten könnten.

Am 24./25. Oktober billigte der Europäische Rat von Brüssel die Ergebnisse und Empfehlungen des am 9. Oktober angenommenen Erweiterungspakets der Kommission. Am 28. Oktober trafen die Regierungschefs der Beitrittsländer in Kopenhagen zu Gesprächen mit dem dänischen Ministerpräsidenten und amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates, Anders Fogh Rasmussen, dem Hohen Vertreter für die GASP, Javier Solana, sowie mit Kommissionspräsident Romano Prodi und dem für die Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglied Günter Verheugen zusammen. Bei diesem Treffen hatten die Vertreter der Europäischen Union Gelegenheit, ihren Gesprächspartnern die Einzelheiten des Finanzrahmens für den Beitritt sowie die vom Europäischen Rat von Brüssel angenommenen Verhandlungspositionen darzulegen.

Entsprechend der Empfehlung der Kommission schloss der Europäische Rat von Kopenhagen am 12./13. Dezember die Beitrittsverhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern ab. Der Europäische Rat von Kopenhagen billigte die Mitteilung der Kommission über die Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien, darunter auch die vorgeschlagene erhebliche Erhöhung der Heranführungshilfen. Er bekräftigte ferner, das Ziel bestehe darin, Bulgarien und Rumänien 2007 nach Maßgabe der weiteren Fortschritte, die bei der Erfuellung der Beitrittskriterien zu verzeichnen sein würden, als Mitglieder in die Europäischen Union aufzunehmen. Im Hinblick auf die Türkei gab der Europäische Rat von Kopenhagen bekannt, dass die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen wird, sofern der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission entscheidet, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfuellt.

1.3. Gemeinschaft ISPA und SAPARD sowie die Koordinierung der Heranführungshilfe der

In der Agenda 2000 wurde vorgeschlagen, den Beitrittsländern zusätzlich zum Programm PHARE [2] Strukturhilfen (im Rahmen des Instruments ISPA) sowie Hilfen für die landwirtschaftliche Entwicklung (im Rahmen des Instruments SAPARD) zur Verfügung zu stellen. Sowohl ISPA als auch SAPARD werden seit dem 1. Januar 2000 durchgeführt und wurden bis 2006 mit Mitteln ausgestattet.

[2] Mit PHARE-Mitteln werden Projekte in allen Politikbereichen mit Ausnahme des Bereichs Entwicklung finanziert.

ISPA (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) dient vor allem dazu, die Beitrittsländer den gemeinschaftlichen Standards im Infrastrukturbereich anzunähern; mit diesen Mitteln werden umfangreiche umwelt- und verkehrsbezogene Infrastrukturmaßnahmen finanziert.

ISPA wird auf einer ähnlichen Grundlage verwaltet wie PHARE, ist derzeit mit einem Jahreshaushalt in Höhe von 1,040 Mrd. EUR ausgestattet und fällt in die Zuständigkeit der Generaldirektion Regionalpolitik.

Zusammen mit den 80 Projekten, die im Jahr 2002 beschlossen wurden, hat die Kommission für den Zeitraum 2000-2002 insgesamt 249 ISPA-Projekte im Gesamtwert von 8,753 Mrd. EUR genehmigt, für die Gemeinschaftsmittel in Höhe von 5,648 Mrd. EUR (64,5 %) bereitgestellt werden. Der Restbetrag wird von den begünstigten Ländern und internationalen Finanzinstitutionen kofinanziert. Wie im Jahr 2001 wurden die gebundenen Mittel auch 2002 in etwa zu gleichen Teilen auf Umwelt- und Verkehrsprojekte aufgeteilt.

SAPARD (Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) dient der Unterstützung der Beitrittsländer bei der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der strukturellen Anpassung des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete sowie bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der damit verbundenen Rechtsvorschriften. Zusammenfassend die wichtigsten Daten:

SAPARD finanziert über ein Programm, das ähnlich wie die Strukturfonds gestaltet ist, Vorhaben zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums im Wege einer vollständig dezentralen Vewaltung auf Ebene der Beitrittsländer, wobei die Kommission nicht in die Ex-ante-Auswahl der Projekte einbezogen ist.

Der Jahreshaushalt des Instruments SAPARD beläuft sich auf 520 Mio. EUR (zu Preisen von 1999).

SAPARD untersteht der Generaldirektion Landwirtschaft.

SAPARD nahm 2001 in fünf Beitrittsländern seine Tätigkeit auf und ist nun nach Maßgabe der "Beschlüsse der Kommission zur Übertragung der Verwaltung der Hilfe auf die Durchführungsstellen" von 2002 für die Slowakei, die Tschechische Republik, Polen, Rumänien und Ungarn in zehn Beitrittsländern aktiv.

Der Koordinierungsausschuss der Kommission auf der Ebene der Direktoren kam 2002 dreimal zusammen. Ein Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (General Assistance Document) wurde dem PHARE-Verwaltungsausschuss am 29. April 2002 vorgelegt. Dieses Dokument vermittelt einen Überblick über die drei Heranführungsinstrumente, ihre Schwerpunkte und den Stand der Umsetzung im Jahr 2002. In einem gesonderten Jahresbericht über die Koordinierung der Heranführungshilfe werden genauere Einzelheiten über die Koordinierung zwischen PHARE, ISPA und SAPARD vorgelegt.

1.4. Überleitung zu den Strukturfonds

In der Mitteilung von Herrn Verheugen "PHARE 2000 Review - Intensivierung der Beitrittsvorbereitungen" wird der strategische Schwerpunkt für die Planung des PHARE-Programms weiterhin unter anderem auf die Überleitung zu den Strukturfonds durch die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gelegt.

Im Jahr 2002 wurde im Rahmen des Programms PHARE die Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts weiter ausgeweitet, um einen Übergang zu dem im Rahmen der Strukturfonds verwendeten Programmierungskonzept zu erreichen. Die auf der Grundlage der vorläufigen Nationalen Entwicklungspläne getätigten Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dienen als Test für die Tätigkeiten, die ab dem Zeitpunkt des Beitritts durch die Strukturfonds finanziert werden sollen.

Im Jahr 2002 erfolgten Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verstärkt in Form von Zuschuss-Systemen (ähnlich den "Maßnahmen" im Rahmen der Strukturfonds) in die Bereiche Entwicklung der Humanressourcen, Investitionen in den Produktivsektor und gewerbliche Infrastrukturen. Der verstärkte Einsatz von Systemen ist ein wichtiger Beitrag zum Übergang zu den bei den Strukturfonds verwendeten Konzepten.

In diesem Rahmen stellt PHARE zunehmend Heranführungshilfen (durch Twinning, einschließlich Twinning light und kurzfristiger Technischer Hilfe) bereit, um die Länder bei der Einrichtung der für die Strukturfonds erforderlichen Verwaltungs- und Haushaltsstrukturen zu unterstützen. Diese betreffen die Programmplanung (Abschluss des Entwicklungsplans und Vorbereitung eines Einheitlichen Programmplanungsdokuments oder eines Gemeinschaftliches Förderkonzepts), die Vorbereitung einer Projektpipeline, Verwaltung, Evaluierung und Kontrolle.

Im Jahr 2002 haben die Dienststellen der Kommission (GD Regionalpolitik und GD Erweiterung) den Fahrplan in drei Phasen umgesetzt, die den Zeitraum 2001-2003 abdecken, um einen Übergang von den vorläufigen Nationalen Entwicklungsplänen zu den Programmplanungsdokumenten der Strukturfonds herbeizuführen. Bis Anfang 2002 hatten alle Beitrittsländer ihre überarbeiteten vorläufigen Nationalen Entwicklungspläne fertiggestellt. Die GD Erweiterung und die GD Regionalpolitik (in Zusammenarbeit mit den anderen Strukturfonds-Generaldirektionen) haben diese Entwicklungspläne gemeinsam bewertet, um den Beitrittsländern nützliche Empfehlungen für die anstehende Ausarbeitung der Programmplanungsdokumente der Strukturfonds geben zu können.

Im Jahr 2002 wurde eine Strategie für die Beendigung von PHARE erarbeitet, um den zum 1. Mai 2004 beitretenden Ländern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Für die im Mai 2004 beitretenden Länder wird die PHARE-Programmierung 2003 die letzte Programmierungsrunde sein: Während ISPA und SAPARD nach dem Beitritt durch den Kohäsionsfonds bzw. den EAGFL (Entwicklung des ländlichen Raums) ersetzt werden, gibt es für PHARE kein spezifisches direktes Anschlussinstrument. Um diesen beispiellosen Übergang von der Heranführungs- zur Strukturhilfe zu bewältigen, nahm die Kommission am 6. September 2002 eine spezifische Ad-hoc-Strategie für die Beendigung von PHARE an [C(2002)3303-1].

Zusätzlich zum Nutzen hinsichtlich der "Überbrückung zwischen PHARE und den Strukturfonds" ermöglicht diese Strategie eine frühzeitige Programmierung der PHARE-Maßnahmen 2003 für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und für die grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie eine engere Einbeziehung der Strukturfonds-Generaldirektionen in die PHARE-Programmierung 2003, so dass die Maßnahmen so weit wie möglich an die Strategien der künftigen Strukturfondsprogramme angepasst werden können. Darüber hinaus könnten die Beitrittsländer aus verwaltungstechnischer Sicht daran interessiert sein, dass die Zuständigkeit für die PHARE-Maßnahmen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei den künftigen Strukturfonds-Durchführungsstellen liegt, da sich dadurch die Zahl der zur Verwaltung der Gemeinschaftsinstrumente benötigten Strukturen reduzieren würde.

Malta und Zypern erhalten keine Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (weder durch ISPA, noch durch SAPARD) und wurden bisher nicht aufgefordert, vorläufige Nationale Entwicklungspläne auszuarbeiten. Sie erhielten jedoch Heranführungshilfe, die sie bei der Ausarbeitung bzw. Einrichtung der für die Planung und Durchführung der Strukturfonds nach dem Beitritt erforderlichen Dokumente bzw. Strukturen unterstützen sollte.

Die Türkei erhält an sich keine Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (weder durch ISPA, noch durch SAPARD). Wie in der Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei vorgesehen, werden jedoch im Rahmen des Länderprogramms ähnliche Investitionen finanziert. Im März 2003 wurde ein Nationales Entwicklungsprogramm angefordert, das als Grundlage für die künftige Ausrichtung dieser Investitionen entsprechend den Strukturfonds dienen soll.

2. Durchführung der Programme

2.1. Allgemeiner Überblick: Umsetzung der PHARE-Leitlinien

Die Programmierung erfolgte 2002 auf der Grundlage der überarbeiteten PHARE-Leitlinien (SEK(1999)1596), die die Kommission am 13. Oktober 1999 genehmigt hatte. Diese Leitlinien basieren auf den 1998 beschlossenen Veränderungen, wobei den neuen ISPA- und SAPARD-Verordnungen Rechnung getragen wird, die seit 2000 in Kraft sind. Die Leitlinien wurden am 6. September 2002 weiter überarbeitet [C(2002)3003-2], um

- Änderungen an der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit Rechnung zu tragen,

- den geforderten einheitlichen Ansatz im Bereich der nuklearen Sicherheit zu berücksichtigen,

- den Übergang zum Erweiterten Dezentralisierten Durchführungssystem (EDIS) hervorzuheben.

Neben der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2760/98 über die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des PHARE-Programms (vgl. 2.4) enthalten die überarbeiteten PHARE-Leitlinien zwei wichtige Bekanntmachungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die keine Beitrittsländer sind, sowie über die transnationale und interregionale Zusammenarbeit: Die Beitrittsländer wurden ermutigt, an ihren Außengrenzen die Mittel der PHARE-Länderprogramme zur Förderung von Aktivitäten grenzübergreifender Natur einzusetzen und damit möglichen neuen Trennungslinien an der künftigen Grenze der Union entgegen zu wirken. Außerdem wurden die Beitrittsländer aufgefordert, zur Finanzierung ihrer Teilnahme an Programmen im Rahmen von INTERREG III B (transnational) oder INTERREG III C (interregional) weiterhin die Mittel ihrer PHARE-Länderprogramme zu verwenden.

Aufbauend auf der Checkliste der zur Umsetzung eines vollständig dezentralisierten Durchführungssystems - auch als Erweitertes Dezentralisiertes Durchführungssystem oder EDIS bekannt - erforderlichen Maßnahmen, die den Beitrittsländern Ende 2001 vorgelegt wurde, erarbeitete die Kommission im Jahr 2002 einen Fahrplan für EDIS, in dem sie die vier Phasen festlegt, in denen EDIS umgesetzt werden soll. Ferner wurden in jedem PHARE-Land hochrangige Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Übergang zu EDIS überwachen sollen, und es wurde ein neues PHARE-Mehrjahresprogramm geschaffen, um die Länder bei der Finanzierung der erforderlichen Veränderungen zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat die Zuständigkeit für die Verwaltung und Durchführung des PHARE-Programms in zunehmendem Maße auf die Behörden in den Beitrittsländern übertragen. Daher war es zunehmend Aufgabe der Länderprogramme, die spezifischen Schwächen zu beheben, die in den Regelmäßigen Berichten festgestellt wurden. Im Jahr 2002 wurde jedoch eine Reihe neuer Mehrländer- oder horizontaler Programme geschaffen, um den im Zusammenhang mit dem Beitritt entstehenden, vorrangigen Problemen zu begegnen, die durch die Skalenvorteile solcher Programme besser bewältigt werden können. Diese Programme deckten folgende Bereiche ab: kommunale Infrastrukturentwicklung, kommunale Finanzierung, Umweltschutz, Reform der öffentlichen Verwaltung durch SIGMA, Betrugsbekämpfung, Beteiligung der PHARE-Länder an den Gemeinschaftsagenturen, Umstrukturierung des Stahlsektors und Vorbereitung auf EDIS.

Die Heranführungshilfe für Malta und Zypern wird durch die am 13. März 2000 angenommene Verordnung (EG) Nr. 555/2000 gesondert geregelt. In Bezug auf Methodik und Komitologie orientieren sich diese Programme weitgehend an PHARE.

Am 30. Dezember 2001 trat eine neue Verordnung über die Heranführungshilfe für die Türkei - (EG) Nr. 2500/2001 - in Kraft, die im Jahr 2002 erstmals die Programmierung regelte. 2002 wurde dem PHARE-Verwaltungsausschuss erstmals ein Finanzierungsvorschlag für die Türkei vorgelegt, im November 2002 folgte ein Programmplanungsdokument für die Hilfe im Jahr 2003. Am 20. Dezember 2002 nahm die Kommission Programmierungs- und Durchführungsleitlinien [C(2002)5146] an, die stark an den entsprechenden Leitlinien ausgerichtet waren, die bereits für andere PHARE-Beitrittsländer angenommen wurden.

2..2. Allgemeiner Überblick: Finanzielle und Technische Hilfe

Nach den Leitlinien (SEK (1999) 1596) und C (2002) 3303-2) waren annähernd 30 % der PHARE-Mittel für den institutionellen Aufbau vorgesehen, der hauptsächlich über das Instrument der Verwaltungspartnerschaften oder kurzen Verwaltungspartnerschaften (Twinning bzw. Twinning light) (Entsendung von Experten aus den Mitgliedstaaten in die Beitrittsländer zur Unterstützung beim Aufbau der Kapazitäten zur Umsetzung spezifischer Aspekte des gemeinschaftlichen Besitzstandes) abgewickelt wird. Die verbleibenden 70 % sind für Investitionen zur Verbesserung des Regelungsumfelds zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts vorgesehen.

Gemäß dem Strategiepapier vom November 2001 wurde Anfang 2002 für jedes an den Verhandlungen beteiligte Beitrittsland ein Aktionsplan aufgestellt, in dem die vorrangigen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich festgelegt wurden, die vor dem Beitritt in Angriff genommen werden müssen. Zur Unterstützung dieses verstärkten Schwerpunkts auf dem institutionellen Aufbau und den damit verbundenen Investitionen wurden (im Rahmen der PHARE-Gesamtdotierung) zusätzliche nationale Zuweisungen bereitgestellt. Entsprechend entfielen 2002 im Rahmen der Länderprogramme 40 % der Mittelbindungen auf den institutionellen Aufbau, während der institutionelle Aufbau und die damit verbundenen Investitionen zusammen 71 % ausmachten. Damit gingen Investitionen zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auf 29 % der Mittelbindungen der Länderprogramme zurück.

2002 beliefen sich die PHARE-Mittelbindungen insgesamt auf 1,699 Mrd. EUR und umfassten:

* Länderprogramme: 1,168 Mrd. EUR, davon:

Bulgarien: 95 Mio. EUR

Tschechische Republik: 85 Mio. EUR

Estland: 30 Mio. EUR

Ungarn: 112 Mio. EUR

Lettland: 32 Mio. EUR

Litauen: 62 Mio. EUR

Polen: 394 Mio. EUR

Rumänien: 266 Mio. EUR

Slowakei: 57 Mio. EUR

Slowenien: 35 Mio. EUR

* Grenzübergreifende Zusammenarbeit: 163 Mio. EUR

* Regionale und horizontale Programme: 260 Mio. EUR

* Nukleare Sicherheit: 108 Mio. EUR

Außerdem wurden für Malta, Zypern und die Türkei Programme im Rahmen der Heranführungshilfe vereinbart:

Malta: 10 Mio. EUR

Zypern: 12 Mio. EUR

Türkei: 146 Mio. EUR

Unterstützung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter

Im Jahr 2002 erhielten die meisten Beitrittsländer Unterstützung für Projekte zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Finanziert wurden diese Projekte im Rahmen der PHARE-Länderprogramme sowie durch MEDA (für Zypern, Malta und die Türkei) und verschiedene PHARE-Programme zur Stärkung der Zivilgesellschaft, wie z. B. das Programm ACCESS. Beispielsweise werden in Rumänien im Rahmen von ACCESS 2000 fünf Programme zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter mit einem Gemeinschaftsbeitrag von insgesamt 174 448 EUR unterstützt. Darüber hinaus wurden 2002 in den Beitrittsländern in diesem Bereich neue Projekte in Höhe von 4 795 212 EUR eingeleitet.

Im Rahmen von PHARE wurden hauptsächlich die folgenden Bereiche finanziert:

* Förderung der allgemeinen Kenntnisse und Qualifikationen der öffentlichen Verwaltung, um den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in deren Tätigkeit zu integrieren;

* Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildungsmöglichkeiten;

* Sensibilisierung für die häusliche Gewalt und

* Stärkung der Rolle der Frauen in Wirtschaft und Politik.

Im Zeitraum 1999-2002 wurden im Rahmen der PHARE-Länderprogramme für die MOEL und im Rahmen von MEDA für Zypern, Malta und die Türkei Projekte im Betrag von insgesamt 10 624 230 EUR finanziert. Im selben Zeitraum wurden im Rahmen von PHARE-Mehrempfängerprogrammen Projekte in Höhe von insgesamt 1,57 Mio. EUR finanziert. Außerdem wurde die Beteiligung der Beitrittsländer an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen in diesem Bereich mit 0,94 Mio. EUR kofinanziert.

In Polen beispielsweise wurde für das im Rahmen von PHARE 2002 durchgeführte Twinning-Projekt "Verbesserung der politischen Maßnahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern" im Betrag von 2,067 Mio. EUR PHARE- Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Kernziele dieses Projekts sind:

* Verbesserung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung, um die politischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Prinzip des Gender Mainstreaming zu stärken und durchzusetzen.

* Förderung eines besseren Verständnisses der Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und dem Prinzip des Gender Mainstreaming durch die Schaffung von Systemen zur Überwachung und Evaluierung der politischen Maßnahmen und

* Sensibilisierung durch die Förderung der Werte, Grundsätze und Verhaltensweisen, die Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der polnischen Gesellschaft sind.

2.3. Länderprogramme

Unterstützung des institutionellen Aufbaus

Twinning

Verwaltungspartnerschaften (Twinning) wurden im Mai 1998 als wesentlichstes Instrument für den institutionellen Aufbau eingeführt. Damit soll den Beitrittsländern beim Aufbau moderner und effizienter Verwaltungen geholfen werden, die die Strukturen, Humanressourcen und Managementfähigkeiten aufweisen, die zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands nach den gleichen Standards wie in den heutigen Mitgliedstaaten erforderlich sind.

Die gezielte Heranführungshilfe im Wege von Twinning basiert auf der langfristigen Abstellung von Beamten und flankierenden kürzeren Einsätzen von Experten sowie Schulungen.

Zwischen 1998 und 2002 wurden von der Gemeinschaft bereits 693 Twinning-Projekte finanziert.

Die Programmplanung für 2002 umfasste 191 Twinning-Projekte in allen Beitrittsländern, erstmals auch in der Türkei. Die Verteilung der Twinning-Projekte in den Beitrittsländern gestaltete sich 2002 wie folgt:

* Bulgarien - 16

* Zypern - 1

* Tschechische Republik - 19

* Estland - 11

* Ungarn - 14

* Lettland - 12

* Litauen - 14

* Malta - 6

* Polen - 32

* Rumänien - 30

* Slowakei - 13

* Slowenien - 11

* Türkei - 12

Die meisten Projekte des Jahres 2002 bezogen sich auf die Bereiche Justiz und Inneres, öffentliche Finanzen und Binnenmarkt sowie Landwirtschaft und Fischerei.

Des weiteren haben die Beitrittsländer die Möglichkeit, auf den Sachverstand aus den Mitgliedstaaten im Wege von "Twinning light" zurückzugreifen, um eng umrissene Projekte von begrenztem Umfang in Bereichen, in denen sich im Laufe des Verhandlungsprozesses Anpassungsbedarf ergibt, sofort aufgreifen zu können. 2002 wurde dieses Instrument in zunehmendem Maße von den Beitrittsländern in Anspruch genommen.

Der Rechnungshof hat eine Analyse des Twinning als Hauptinstrument zur Unterstützung des institutionellen Aufbaus in den Beitrittsländern durchgeführt. Der Bericht wurde im Mai 2003 zusammen mit den Antworten der Kommission auf der Website des Europäischen Rechnungshofes veröffentlicht.

TAIEX

Im Jahr 2002 nahmen die Tätigkeiten von TAIEX (Büro für den Informationsaustausch über technische Hilfe) stark zu: Die Zahl der Veranstaltungen (Seminare und Workshops), Expertenaustauschprogramme und Studienbesuche von Verwaltungspersonal in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten stieg von 492 im Vorjahr auf 802. Dies entspricht einer Zunahme der Anträge auf 1 158 gegenüber 818 im Jahr 2001. Entsprechend stieg die Zahl der mobilisierten Experten ebenfalls von 11 257 im Jahr 2001 auf 18 600 im Jahr 2002.

Neben den üblichen Zielbereichen für Unterstützung im Rahmen von TAIEX, nämlich Landwirtschaft, finanzielle und institutionelle Angelegenheiten, Justiz und Inneres, Hafen- und Grenzverwaltung, Privatwirtschaft und Sonstige, wurden neue Dienste eingerichtet, die eine Reihe wichtiger Initiativen nach sich zogen. Dabei handelte es sich unter anderem um:

Eine Reihe von Peer Reviews für alle zwölf Verhandlungsländer seit dem Frühjahr 2002, die zum laufenden Monitoring-Prozess beitragen. Im Laufe des Jahres 2002 wurden 205 Peer Reviews in 17 Bereichen abgeschlossen, in deren Rahmen über 800 Experten mobilisiert wurden.

Zusätzlich zu den verschiedenen, bereits von TAIEX angebotenen Datenbanken wurden zwei neue, öffentlich zugängliche Datenbanken eingerichtet, die den Anpassungsprozess erleichtern und seine Überwachung unterstützen sollen. Die Datenbank zur Angleichung der Rechtsvorschriften (Law Approximation Database) bietet einen aktuellen Überblick über die von den einzelnen Beitrittsländern im Zuge der Einführung des gemeinschaftlichen Besitzstandes verabschiedeten Rechtsvorschriften. Die elektronische Datenbank CCVista enthält insgesamt mehr als 63 000 Übersetzungen rechtsverbindlicher Gesetzestexte in die zwölf Sprachen der Beitrittsländer.

Ausweitung des Regionalen Schulungsprogramms, in dessen Rahmen regionale Verwaltungen maßgeschneiderte Schulungen erhalten. Damit soll die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands auf lokaler Ebene gefördert werden. Die Aktivitäten des Programms wurden auf zehn Beitrittsländer ausgeweitet. Im Jahr 2002 nahmen 148 Beamte der kommunalen Verwaltungen an Schulungsprogrammen teil, die die für die Kommunalverwaltungen relevanten Schlüsselbereiche des Besitzstands abdeckten. In Polen, das für eine Pilotversion des Programms ausgewählt wurde, nahmen im Jahr 2002 fast 2000 Kommunalbeamte an Schulungen teil, die in ihrer Muttersprache abgehalten wurden.

Außerdem wurde TAIEX im Jahr 2002 auf die Türkei ausgeweitet.

Investitionsförderung

Auf die Investitionsförderung entfielen 60 % der im Rahmen der Länderprogramme 2002 gebundenen Mittel. Davon flossen 31 % in Investitionen in die Regulierungsstrukturen zur Umsetzung des Besitzstands.

Nach den Leitlinien von 1999 soll die Investitionsförderung so ausgerichtet werden, dass dabei die Einführung von ISPA und SAPARD mit berücksichtigt wird. Außerdem wurde bei der Überprüfung von PHARE 2000 die Notwendigkeit der Unterstützung der Beitrittsländer bei den Vorbereitungen zur Teilnahme an den Strukturfonds deutlich. Im Jahr 2002 setzte die Kommission ihre Bemühungen fort, um so schnell wie möglich zu einem nachhaltigen und durchführbaren Ansatz überzugehen, wie er für die Strukturfonds erforderlich ist, wobei die spezifischen Besonderheiten jedes Beitrittslandes berücksichtigt werden sollten. 2002 wurden umfangreiche Investitionen zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts getätigt, wobei jedoch deren tatsächlicher Anteil auf 29 % aller Mittelbindungen im Rahmen der Länderprogramme zurückging. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2002 den in den Aktionsplänen festgelegten Bereichen Priorität eingeräumt werden musste.

Für den institutionellen Aufbau zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts wurden den Behörden oder anderen Stellen, die für die Vorbereitungen und die Umsetzung der Strukturfondshilfe ab dem Zeitpunkt des Beitritts zuständig sind, im Jahr 2002 jedoch Mittel in nahezu doppelter Höhe zur Verfügung gestellt wie im Vorjahr.

Der Prozess der Aufstellung der Nationalen Entwicklungspläne zur Untermauerung der Programmierung von Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und zur Vorbereitung auf die Strukturfonds wurde im Jahr 2002 abgeschlossen, und die Programmierung für die CBC-Programme (grenzübergreifende Zusammenarbeit) ist enger auf die Nationalen Entwicklungspläne abgestimmt und zu Interreg hin verlagert worden.

2.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von PHARE

Im Jahr 2002 wurden alle PHARE-Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit (CBC) auf der Grundlage Gemeinsamer Programmierungsdokumente (Joint Programming Documents - JPDs) durchgeführt, die im Zeitraum 2000-2001 von den Behörden der beteiligen Länder ausgearbeitet worden waren. Mit der PHARE-CBC-Verordnung vom Dezember 1998 wurden wesentliche Veränderungen an der Art und Weise vorgenommen, wie grenzübergreifende Kooperationsprogramme zum Einsatz kommen, wobei PHARE CBC stärker mit den Praktiken bei Interreg abgestimmt werden soll. In diesem Zusammenhang stellt die Einführung eines Gemeinsamen Programmierungsdokuments und die Errichtung gemeinsamer Strukturen (d. h. der Gemeinsamen Koordinierungsausschüsse) einen Quantensprung in der Angleichung an Interreg dar.

Für jede Grenze zwischen der EU und den Beitrittsländern wurden für den Zeitraum 2000-2006 gemeinsame Programmierungsdokumente (hier in Form gemeinsamer PHARE CBC/INTERREG III A-Programmierungsdokumente) erstellt. Das gleiche gilt für jede Grenze zwischen den Beitrittsländern (mit Ausnahme des Ostseeraums). Für den Ostseeraum genehmigte die Kommission im Juni 2001 das gemeinsame PHARE CBC/Interreg-III-B-Programmierungsdokument. Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Programmierungsdokuments kam man noch im Laufe des Jahres 2001 auf den angepeilten Betriebsrhythmus.

Weitere Verbesserungen zur besseren Abstimmung der PHARE-CBC-Programme mit INTERREG wurden Ende 2000 im Zusammenhang mit der Mitteilung "PHARE 2000 Review - Intensivierung der Beitrittsvorbereitungen" vorgenommen. Zu den Verbesserungen gehören mehrjährige indikative Mittelzuweisungen pro Grenze und ein programmorientierter Ansatz für PHARE im Wege der Einführung von "Zuschuss-Systemen". Letztere ermöglichen eine stärker dezentralisierte Durchführung der PHARE-Projekte, die von ähnlicher Größe und Beschaffenheit wie bei INTERREG sein werden. Diese Verbesserungen werden zur Zeit im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Programmen für 2000-2006 in die Praxis umgesetzt.

Es gibt derzeit zwei Arten von "Systemen": den Fonds für Kleinprojekte für Zuschüsse unter 50 000 EUR und das Fördersystem für Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt für Zuschüsse zwischen 50 000 EUR und 2 Mio. EUR. Fonds für Kleinprojekte sind an allen Grenzen weiterhin aktiv. Auf sie entfielen 10 % bis 20 % der Gesamtmittelzuweisungen des Programms. Förderzuschüsse zwischen 50 000 EUR und 2 Mio. EUR werden im Rahmen der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in den Bereichen Entwicklung der Humanressourcen, Förderung des Produktivsektors und gewerbliche Infrastruktur gewährt. Darüber hinaus unterstützt PHARE CBC größere einzelne Projekte mit grenzübergreifender Wertschöpfung.

Für den Zeitraum 2000-2003 ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit PHARE CBC mit einem Jahresetat von 151 Mio. EUR ausgestattet, die auf die verschiedenen Beitrittsländer unter Berücksichtigung objektiver Kriterien aufgeteilt werden (Bevölkerung, Pro-Kopf-BIP und Fläche der betroffenen Grenzregionen). 2002 waren an 14 Grenzen PHARE-CBC-Programme in der Durchführung. Weitere 12 Mio. EUR werden dem CBC-Programm für den Ostseeraum zugewiesen (Polen, Lettland, Litauen und Estland), wo angesichts der besonderen Beschaffenheit des Ostseeraums ein transnationaler Ansatz in Abstimmung mit dem Programm INTERREG III B eingehalten werden muss.

In Fortsetzung der kontinuierlichen Bemühungen um die Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem INTERREG-Konzept wurde die PHARE-CBC-Verordnung (EG) Nr. 2760/98 durch die Verordnung (EG) Nr. 1596/2002 vom 6. September 2002 geändert, um eine noch stärkere Abstimmung der förderfähigen Maßnahmen auf die bei INTERREG III A angewendete Praxis zu erreichen.

Die PHARE-CBC-Verordnung gilt nicht für Malta, Zypern und die Türkei. Während in Malta und Zypern im Rahmen der Heranführungshilfe keine spezifischen CBC-Maßnahmen finanziert wurden, ist in der Türkei die Einleitung grenzübergreifender Maßnahmen mit Bulgarien im Rahmen des Länderprogramms 2003 geplant.

2.5. Mehrempfängerprogramme

Alle Mehrempfängerprogramme werden im Rahmen von PHARE finanziert und decken die zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer ab. Wenn nicht anders angegeben, sind Zypern, Malta und die Türkei nicht an diesen Programmen beteiligt.

PHARE-Vernetzungsprogramm

Mit dem Vernetzungsprogramm wird Hilfe bei der Übernahme des Besitzstandes in prioritären Bereichen geleistet, in denen ein länderspezifisches Vorgehen angesichts der Art der Probleme weder dem Bedarf gerecht werden noch die angestrebten Ziele erreichen kann. Dies ist gerade dort der Fall, wo dieses Ziel Kommunikation und Vernetzung zwischen den Kandidatenländern oder zwischen diesen und den Mitgliedstaaten einschließt.

Darüber hinaus kommt mit dem Projekt auch zum Ausdruck, dass es sich bei der Erweiterung um ein alle Bürger einbeziehendes soziales Projekt handelt; bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dessen Auswirkungen sollen die Koordinatoren und Begünstigten der Vorbeitrittshilfe Unterstützung erhalten. Die Ergebnisse können dann als Ergänzung zur Kommunikationsstrategie für die Erweiterung in deren Verbreitungskanäle eingespeist werden. Auch wird die Wirksamkeit der Hilfe dadurch gesteigert, dass die Projektteilnehmer die Möglichkeit haben, aus den Erfolgen (und Misserfolgen) ihrer Kollegen in anderen Kandidatenländern zu lernen.

Das Vernetzungsprogramm besteht aus vier Komponenten:

* eEuropa+:

Mit dieser Komponente werden Überwachung und Vergleich der Auswirkungen von eEuropa+, der Initiative der Kandidatenländer, sich der Union in ihren Bemühungen anzuschließen, Europa zur wettbewerbsstärksten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen, unterstützt. Auf diese Weise erhalten die PHARE-Beitrittsländer die Möglichkeit, an der von den EU-Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Lissabonner Strategie lancierten Initiative eEuropa aktiv mitzuwirken. Im Jahr 2002 wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, nach dem ein Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung der Statistischen Ämter der Beitrittsländer bei der Erhebung und Interpretation der für das Benchmarking erforderlichen Daten abgeschlossen wurde. Die Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags sollten im Frühjahr 2003 aufgenommen werden. Ferner wurden 2002 mehrere Verträge für unterstützende Leistungen (vor allem für die Bereiche Reisen und Unterkunft) vergeben.

* Binnenmarkt

Mit dieser Komponente werden begünstigte Verwaltungen und Stellen in den Beitrittsländern unterstützt, die auf eine gut funktionierende Kommunikation und Kooperation mit Partnerorganisationen in den Mitgliedstaaten und in anderen Beitrittsländern angewiesen sind. Es wurde ein Vertrag über mehr als 1,6 Mio. EUR (mit einem EFTA-Beitrag von 5 %) abgeschlossen, um die Beitrittsländer bei der Schaffung einer Infrastruktur für die Qualitätskontrolle (Messwesen, Zulassung, Prüfung/Zertifizierung/Abnahme und Marktaufsicht) zu unterstützen, die denselben hohen Standards entspricht wie vergleichbare Strukturen in den EU- und EFTA-Ländern. Außerdem wurden zwei Verträge (über insgesamt 3,2 Mio. EUR) unterzeichnet, die darauf abzielen, die Zusammenschaltbarkeit von IT-Systemen der Beitrittsländer im Steuer- und Zollbereich mit den entsprechenden Systemen in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

* Zivilgesellschaft

Diese Komponente zielt auf eine Reduzierung der Drogennachfrage und auf die Teilnahme Behinderter am sozialen und wirtschaftlichen Leben ab; es handelt sich um zwei Bereiche, in denen die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes weitgehend in Händen von Akteuren der Zivilgesellschaft liegt. In diesem Zusammenhang ist die Vernetzung mit Organisationen der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten wichtig für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Kandidatenländern. Dem Europäischen Behindertenforum wurde eine "spontane Finanzhilfe" in Höhe von 1 Mio. EUR für ein Projekt gewährt, das auf die Stärkung der nationalen Organisationen behinderter Menschen in den Beitrittsländern und die Förderung der Gründung solcher Dachverbände abzielt. Außerdem wird das Projekt Informationen darüber zur Verfügung stellen, wie Behindertenorganisationen den Beitrittsprozess und den Beitritt selbst nutzen können, um die Situation behinderter Menschen in ihren Ländern zu verbessern, und einen Beitrag zu den Aktionsplänen für das Europäische Jahr der Behinderten in jedem Land leisten. Was die Reduzierung der Drogennachfrage betrifft, so wurden im Anschluss an einen an die Nichtregierungsorganisationen (NRO) der EU-Mitgliedstaaten sowie der Beitrittsländer gerichteten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 1,7 Mio. EUR gewährt.

* Dialog und Informationsverbreitung

Mit dieser Komponente werden Begünstigte und Koordinatoren der Hilfe in die Lage versetzt, ein Feedback über die Vorbeitrittshilfe zu geben, etwa über eine Vernetzungswebsite, die Veröffentlichung eines vierteljährlichen Informationsblatts sowie die Erstellung einer Broschüre über die "Glanznummern" des Programms PHARE. Außerdem wird die Vernetzung zwischen den Teilnehmern an Projekten der Programmkomponente Zivilgesellschaft sowie zwischen den Begünstigten der Projekte zugunsten von Roma-Gemeinschaften im Rahmen der nationalen PHARE-Programme unterstützt. Zu diesem Zweck wurde ein Dienstleistungsvertrag über nahezu 1,5 Mio. EUR abgeschlossen.

PHARE-Fazilität für die Finanzierung von KMU

Die PHARE-Fazilität für die Finanzierung von KMU zielt darauf ab, Finanzintermediäre - d. h. Banken, Leasinggesellschaften oder Investitionsfonds in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern - dazu zu bewegen, ihre Finanzierungstätigkeit gegenüber KMU zu erweitern und langfristig beizubehalten. Um den Finanzintermediären bei der Überwindung ihres Mangels an Erfahrung zu helfen und die besonderen damit verbundenen Verwaltungskosten und Risiken abzudecken, verschafft die Fazilität ihnen Zugang zu Finanzmitteln und vermittelt spezifische Anreize. Die Fazilität wird von den Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) kofinanziert, im vorliegenden Fall von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die im Rahmen dieser Fazilität geförderten Projekte werden aus zwei koordinierten Fenstern (Windows) finanziert - dem Fenster Darlehen, Bürgschaften und Leasing sowie dem Fenster Kapitalbeteiligungen - und erfolgen in Form von Darlehen oder Beteiligungskapital für die lokalen Finanzintermediäre, kombiniert mit einem maßgeschneiderten Paket von nicht-rückzahlbaren finanziellen Anreizen. Die Finanzintermediäre verleihen diese Mittel an einzelne Mikro-Unternehmen oder KMU weiter oder nehmen Leasingoperationen vor bzw. stellen ihnen Beteiligungskapital bereit. In bestimmten Fällen stellen die Finanzintermediäre den Empfängerunternehmen auch zusätzliche Unterstützung aus eigenen Mitteln bereit.

Die KMU-Fazilität wurde im April 1999 von der Kommission und der EBWE aufgelegt. Im Jahr 2000 schlossen sich CEB und KfW der Fazilität an, im Jahr 2001 folgte die EIB.

Das Jahr 2002 war geprägt durch:

* eine starke Ausweitung der im Rahmen dieser Fazilität geförderten Projekte zur Unterstützung der lokalen Finanzintermediäre bei der Finanzierung von Leasing-Geschäften mit KMU;

* einen verstärkten Schwerpunkt auf der Verringerung der lokalen Unterschiede hinsichtlich der Erfahrung und Kapazität der lokalen Finanzintermediäre bei der Versorgung von KMU mit Finanzmitteln;

* Entscheidungen der Kommission über neue PHARE-Beiträge in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR an EBWE, CEB/KfW und EIB zur Deckung der anhaltenden Nachfrage nach Fördermitteln im Rahmen des Fensters Darlehen, Bürgschaften und Leasing.

Per Ende 2002 sah die Finanzierungsbilanz des Programms folgendermaßen aus (in Mio. EUR):

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Kommunale Finanzierungsfazilität (Municipal Finance Facility)

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarats/Kreditanstalt für Wiederaufbau (CEB/KfW) und der EIB ein neues Mehrempfängerprogramm, die Kommunale Finanzierungsfazilität (Municipal Finance Facility), aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms wurden 2002 insgesamt 44 Mio. EUR für die zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer bereitgestellt.

Die Tiefe und Stärke der kommunalen Kreditmärkte in den Beitrittsländern spielen eine wichtige Rolle für das Funktionieren des Finanzsektors dieser Länder. In den Beitrittsländern gibt es zahlreiche Kommunen, in denen für Bereiche wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßen, öffentliche Verkehrsmittel, Festabfallentsorgung, Heizung etc. Investitionsbedarf besteht. Zugleich haben insbesondere kleinere Kommunen noch immer begrenzten Zugang zu den für Infrastrukturinvestitionen benötigten langfristigen Krediten. Die am Markt orientierte Kreditvergabe an die Kommunen erweitert die Bandbreite der Finanzmittel, die den Gemeindebehörden zur Verfügung stehen, um nachhaltige Lebensbedingungen für ihre Bevölkerung sicherstellen zu können.

Ziel der neuen Fazilität ist es, den Finanzsektor in den Beitrittsländern mit Hilfe von auf die Bedürfnisse lokaler Banken zugeschnittenen Finanzpaketen dabei zu unterstützen, die Darlehensvergabe an Kommunen zur Finanzierung kleiner Infrastrukturinvestitionen auszuweiten, die Laufzeiten der Darlehen zu verlängern und ihre Fähigkeiten zur Bewertung und Überwachung der damit verbundenen Risiken sowie zur Darlehensverwaltung zu verbessern.

Der Mechanismus der Kommunalen Finanzierungsfazilität ähnelt dem der KMU-Finanzierungsfazilität. Darlehens- und Risikoteilungsinstrumente aus Mitteln von EBWE, CEB/KfW und EIB werden mit nicht-rückzahlbaren finanziellen Anreizen für lokale Finanzintermediäre kombiniert. Ferner ist geplant, im Rahmen von PHARE technische Hilfe für Kommunen in begrenzter Höhe zu finanzieren, um die Nachfrageseite des kommunalen Kreditmarktes zu stärken.

EIB-Sonderprogramm für Grenzregionen

Fazilität für kommunale Infrastrukturvorhaben (Municipal Infrastructure Facility)

2002 legte die Kommission gemeinsam mit der EIB ein Sonder-Mehrempfängerprogramm für Beitrittsländer auf, die eine gemeinsame Grenze mit EU-Ländern haben: die Fazilität für kommunale Infrastrukturvorhaben. Für dieses Programm wurden 2002 insgesamt 35 Mio. Euro bereitgestellt.

Das Programm wurde als Reaktion auf den Europäischen Rat von Nizza ausgearbeitet, der die Kommission aufgefordert hatte, mit Blick auf die Erweiterung ein Programm zur Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen vorzuschlagen. Eine Analyse ergab, dass das Fehlen einer angemessenen Verkehrs- und Umweltinfrastruktur in den Grenzregionen der Beitrittsländer zur EU ein dauerhaftes Problem für die regionale Entwicklung darstellt.

Das Ziel der Fazilität besteht darin, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen in den Beitrittsländern und zu ihrer Integration mit den Nachbarregionen in den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten beizutragen.

Die Fazilität kombiniert Darlehen aus EIB-Mitteln mit nicht rückzahlbaren PHARE-Beihilfen, um die Durchführung von Investitionen in kleine kommunale Infrastrukturen zu beschleunigen und die den Gemeinden durch die lokalen Banken zur Verfügung gestellten Finanzmittel aufzustocken. Die Unterstützung wird sich vornehmlich auf die Finanzierung von Investitionen in kleine lokale Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen konzentrieren.

Maßgebend für die Förderfähigkeit von Grenzregionen ist die Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung auf die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen [3]: Estland; Zachodniopomorskie, Lubuskie, Dolnoslaskie (Polen); Severovychod, Severozapad, Jihozapad, Jihovychod (Tschechische Republik); Zapadné Slovensko, Bratislavsky (Slowakische Republik); Nyugat Dunantùl (Ungarn); Slowenien; Yuzhen Tsentralen, Yugozapaden (Bulgarien).

[3] KOM(2001)437.

Unternehmensförderungsprogramm (BSP)

Mit diesem Programm soll die Rolle von Unternehmensorganisationen in den mitteleuropäischen Beitrittsländern so gestärkt werden, dass sie die Wirtschaftsbeteiligten in diesen Ländern bei der Anpassung an die Herausforderung des Beitritts zur EU und insbesondere an die Veränderungen unterstützen können, die sich für die Unternehmen infolge der Notwendigkeit der Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ergeben. Dementsprechend wurde die Anbahnung von Partnerschaften (Twinning) mit den sektorspezifischen und horizontalen Unternehmensorganisationen aus den derzeitigen Mitgliedstaaten unterstützt.

Während der ersten Phase des Programms (BSP I) wurden 17 Projekte im Wege von Zuschüssen in Höhe von insgesamt 22 Mio. EUR unterstützt. Sie betrafen eine breite Palette von Geschäfts- und Tätigkeitsbereichen einschließlich Handelskammern, kleine und mittlere Handwerksbetriebe, Möbel- und Holzindustrie, Erzeugergenossenschaften, sozialwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen auf partizipativer Basis, Chemieindustrie, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Viehzuchtbetriebe und die Informations- und Kommunikationstechnologieindustrie.

Die einzelnen Projekte waren im wesentlichen darauf ausgerichtet, die Unternehmensorganisationen zu einem demokratischeren Vorgehen und zu mehr Unabhängigkeit zu bewegen, ihre Effizienz als Interessensgruppen auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern, so dass sie den Unternehmen in den Beitrittsländern beim Verständnis des Binnenmarktes und bei der Anpassung an den einschlägigen gemeinschaftlichen Besitzstand Unterstützung leisten und Know-how zur Unternehmensentwicklung anbieten können.

Zu dem Unternehmensförderungsprogramm gehören auch zwei Sonderprojekte - eines im Bereich des gewerblichen Eigentums, das andere zugunsten von Unternehmensorganisationen im Agrarsektor.

In den meisten Fällen wurde mit diesen Projekten die Entwicklung eines praktischen Ansatzes zur Übernahme des Besitzstands unterstützt. Die in diesem Rahmen durchgeführten Projektaktivitäten bestanden im wesentlichen aus Konferenzen, Seminaren, Workshops, Schulungs- und Beratungseinsätzen. Darüber hinaus wurden bei allen Projekten Praktika veranstaltet und Abstellungen von Vertretern der Organisationen für Unternehmensförderung in den Beitrittsländern an ähnliche Organisationen in der EU oder an EU-Dachorganisationen vorgenommen. Zu den weiteren Maßnahmen, die durchgeführt wurden, zählen Erhebungen zur Bedarfsermittlung, die Entwicklung von Plattformen für den Austausch statistischer Daten sowie von Extranet/Intranet-Websites, die online spezifische Informationen zum Besitzstand bereitstellen, und die Vorbereitung von Ausschreibungen zu anderen EU-Programmen.

Die bisher erzielten Ergebnisse deuten auf eine allgemeine Verbesserung des Wissens- und Bewusstseinsstands im Zusammenhang mit beitrittsbezogenen Themen sowie auf ein besseres Verständnis der Rolle und des Auftrags von Organisationen für Unternehmensförderung in der EU hin. Außerdem wurden Partnerschaften zwischen Organisationen für Unternehmensförderung in den Beitrittsländern und der EU hergestellt.

2002 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die zweite Phase des Unternehmensförderungsprogramms (BSP 2) veröffentlicht. Aus einem Gesamtetat in Höhe von 15 Mio. EUR wurden für 10 Projekte Zuschüsse gewährt, um den Bedarf der Unternehmensverbände allein im Industriesektor zu decken. Das Ziel des Programms BSP 2 besteht darin, die Unternehmensverbände mit dem einschlägigen Besitzstand vertraut zu machen und sie damit bei der Um- und Durchsetzung des für ihren jeweiligen Sektor relevanten Besitzstands zu unterstützen.

Umweltprogramm

2002 wurde das Regionale Umweltbeitrittsprojekt (REAP) in Höhe von 6,25 Mio. EUR abgeschlossen. Mit diesem Projekt soll die Umweltgesetzgebung der EU in bestimmten sensiblen Bereichen wie Luftqualität, Wasserqualität, Abfallwirtschaft usw. besser eingehalten werden. Insbesondere sollen die Umsetzungskapazitäten ausgebaut werden. Zudem werden die für die Umsetzung vieler dieser Richtlinien zuständigen Kommunalverwaltungen informiert und beraten. Mit dem Projekt sollen auch die Netze aufgebaut werden, mit denen gewährleistet wird, dass NRO und die breite Öffentlichkeit besser informiert und in den Annäherungsprozess einbezogen werden.

Nach Abschluss von REAP wurde 2002 ein neues Mehrempfängerprogramm mit dem Titel "Umwelt und Erweiterung" über 1,5 Mio. EUR aufgelegt. Dessen wichtigste Schwerpunkte sind:

- Entwicklung von Finanzierungs- und Umsetzungsstrategien und Bewertung der Einhaltung der EU-Umweltvorschriften bei Investitionen;

- Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer bei der Überwachung der Fortschritte der Umsetzung und Durchführung der EU-Umweltvorschriften und Überwachung spezifischer Verpflichtungen, die während der Verhandlungen eingegangen wurden;

- Förderung einer besseren Um- und Durchsetzung sowie eines besseren Erfahrungs- und Informationsaustauschs auf nationaler und regionaler Ebene zur Feststellung der wichtigsten Problembereiche;

- Förderung von Partnerschaften zwischen nationalen und regionalen Behörden, Aufbau von Kapazitäten zur Erfuellung der sich aus dem Besitzstand ergebenden Verpflichtungen.

Malta, Zypern und die Türkei wurden aufgefordert, sich auf eigene Kosten an den meisten dieser Aktivitäten zu beteiligen. Das türkische Länderprogramm für die Heranführungshilfe 2002 beinhaltet Möglichkeiten für die Finanzierung der Beteiligung der Türkei an den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Umweltvorschriften.

Horizontales PHARE-Programm für den Bereich Justiz und Inneres

Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Justiz- und der Strafverfolgungsbehörden in den mitteleuropäischen Beitrittsländern wurde im Rahmen dieses Programms Unterstützung auf folgenden Gebieten finanziert:

* "Schulung von Richtern in EG-Recht" (1,3 Mio. EUR). Ziel des Projekts war die Erstellung eines Schulungsplans und die Entwicklung von Schulungsmethoden für jedes teilnehmende Beitrittsland sowie die Erarbeitung eines gemeinsamen praktischen Handbuchs für Richter zum Thema EG-Recht. Das Projekt lief im März 2002 aus.

* "Zuwanderung, Visa und Management der Außengrenze" (3,0 Mio. EUR). Bei diesem Projekt ging es um Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise einer Zuwanderungsbehörde, der Verhaftung, der Ausweisung und der Rückkehr; um Fragen der Visumpolitik und -praxis; um den Schengen-Besitzstand und um die Bekämpfung illegaler Einwanderungsnetze. Das Projekt lief im Mai 2002 aus.

* "Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" (1,5 Mio. EUR). Bei diesem Projekt ging es um Fragen wie Auslieferung, gegenseitige Rechtshilfe und Beschlagnahmungen. Das Projekt lief im November 2002 aus.

* "Rechtsstaatlichkeit" (3,1 Mio. EUR). Bei diesem Projekt konzentrierte man sich auf vier Aspekte der Funktionsweise des Justizsystems in den 10 mitteleuropäischen Beitrittsländern: eine unabhängige Justiz, Status und Rolle der Staatsanwaltschaft, Gerichtsverfahren und Vollstreckung von Urteilen, Sicherheit von Opfern, Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und Geschworenen. Das Projekt wird im Jahr 2003 weiter durchgeführt.

Die Projekte wurden vom Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung (Ausbildung von Richtern) und Konsortien von Mitgliedstaaten durchgeführt, die professionelles Personal und Experten aus der Praxis aus ihren eigenen Verwaltungsabteilungen sowie Projektmanagement-Teams zur Verfügung stellten. Mit Ausnahme des Projekts zur Schulung von Richtern basierten alle Projekte auf einer gemeinsamen Struktur: Zunächst wurde eine Recherchephase durchgeführt, an die sich eine Fact-finding- und Unterstützungsmission von Beamten der Mitgliedstaaten in den begünstigten Ländern anschloss. Die gemeinsamen Arbeiten der Experten der begünstigten Länder und der Mitgliedstaaten führten zur Aufstellung von "Empfehlungen" oder "Nationalen Aktionsplänen" mit klaren Angaben zu den praktischen Schritten, zu denen sich die Beitrittsländer nach Abschluss der Projekte verpflichtet hatten. Darüber hinaus umfassten sämtliche Projekte eine bestimmte Anzahl von Schulungsseminaren nach dem Konzept "Schulung der Ausbilder".

Drogenbekämpfung

Beim Europäischen Rat von Feira wurde der EU-Aktionsplan Drogen 2000-2004 verabschiedet. Kommission und Rat waren damit aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Beitrittsländer den gemeinschaftlichen Besitzstand und die vorbildlichen Verfahren bei der Bekämpfung der Drogen übernehmen und in zufriedenstellender Weise umsetzen.

Das "PHARE-Projekt Zusammenarbeit EBDD/MOEL" (2 Mio. EUR) wurde im Februar 2001 initiiert und von der EBDD durchgeführt. Ziel des Projekts war die Integration der 12 Verhandlungsländer in die Tätigkeit und das Arbeitsprogramm der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenabhängigkeit (EBDD) und die Herstellung struktureller Verbindungen zum REITOX-Netz (Europäisches Informationsnetz für Drogen und Drogensucht). Die Kofinanzierung für die Mitgliedschaft der Türkei in der EBDD erfolgte im Rahmen ihres Länderprogramms 2002.

Die Nationalen Kontaktstellen (National Focal Points) wurden weiter gestärkt, institutionalisiert und im Wege einer starken Komponente des institutionellen Aufbaus und der Stärkung von Kapazitäten weiter auf eine Teilnahme an derartigen Maßnahmen vorbereitet. Bei der EBDD wurde später eine spezifische Website eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert wird und den Nationalen Kontaktstellen der Beitrittsländer fachliche Beratung und Know-how bietet.

Dieses Projekt lief am 20. September 2002 aus und erzielte positive Ergebnisse (es ist jedoch eine weitere politische Sensibilisierung für diesen nicht zwingend umzusetzenden Bereich des Besitzstands (soft acquis) erforderlich). Ende November 2002 folgte ein 18-monatiges Agenturprojekt (0,5 Mio. EUR). Dieses Projekt hatte bereits zu dem Ergebnis geführt, dass die MOEL bei einer hochrangigen Konferenz, die am 5./6. März 2003 in Athen stattfand, weitere politische Verpflichtungen eingingen.

Fachleute aus den nicht an PHARE beteiligten Beitrittsländern Zypern, Malta und Türkei wurden und werden aufgefordert, sich auf eigene Kosten an ausgewählten regionalen oder horizontalen Aktivitäten von gemeinsamem Interesse zu beteiligen.

PHARE-Mehrländerprogramm zur Drogenbekämpfung 2000

Im Jahr 2001 begann die Kommission mit den Vorbereitungen für Projekte im Rahmen des PHARE-Mehrländerprogramms zur Drogenbekämpfung 2000. Ziel dieses Programms ist die Bewältigung des grenzüberschreitenden Drogenproblems durch verstärkte und koordinierte Aktionen gemäß der EU-Drogenstrategie und des Aktionsplans 2000-2004 der EU.

Die Drogenstrategie der Union fordert einen multidisziplinär konzipierten und integrierten Ansatz für die Drogenbekämpfung. Zu ihren Zielen gehören eine verstärkte Bekämpfung des Drogenhandels, die Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Einzelstaaten und die Förderung der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen, die schrittweise Einbeziehung der Beitrittsländer und die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit.

In der EU-Drogenstrategie wird die Vorbereitung auf die Erweiterung als eine der großen Herausforderungen für die Europäische Union bezeichnet und das Programm PHARE als Hauptinstrument für die Unterstützung der Beitrittsländer beim Aufbau der Institutionen im Vorfeld des Beitritts genannt, damit diese den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Drogen übernehmen und auch anwenden können.

In der am 28. Februar 2002 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung der Minister der Europäischen Union zusammen mit der Europäischen Kommission und den Beitrittsländern zum Thema Drogen wird die Bedeutung der EU-Drogenstrategie der Union und des Aktionsplans als Modell für eine nationale, globale, ausgewogene und integrierte Drogenpolitik in den Beitrittsländern betont. Darüber hinaus wird in der Erklärung die Notwendigkeit unterstrichen, zur Bewältigung des Drogenproblems angemessene Verwaltungskapazitäten zu schaffen und eine ausreichende Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden herzustellen.

Im Rahmen des Drogenprogramms 2000 wurden drei Interventionsbereiche vorbereitet:

(1) Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Durchführung der Rechtsvorschriften im Drogenbereich mit dem Ziel, wichtige Drogenhandelskanäle zu unterbrechen und in den Drogenhandel verwickelte internationale kriminelle Organisationen aufzubrechen: Im Dezember 2001 wurde Eurocustoms mit der Durchführung einer Vorbereitungsphase für ein PHARE-Regionalprojekt zur Durchführung der Rechtsvorschriften im Drogenbereich (0,5 Mio. EUR) beauftragt. Ziel war die Ermittlung des Bedarfs der Beitrittsländer sowie die Ausarbeitung eines Programmplanungsdokuments. Im Ergebnis wurde ein mehrbändiger Abschlussbericht erstellt. Die 18-monatige Durchführungsphase (4,9 Mio. EUR) wurde Ende Oktober 2002 eingeleitet. In dieser Phase werden detaillierte Arbeitsprogramme für nationale und regionale Aktivitäten erstellt, in denen die von den EU-Delegationen, Länderteams sowie der GD Justiz und Inneres übermittelten Stellungnahmen berücksichtigt werden. Dieses Projekt, an dem sich die Empfängerländer rege beteiligen, macht gute Fortschritte.

(2) Umsetzung der Geldwäschebestimmungen des Besitzstandes in den Beitrittsländern, um einen europäischen Rahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen und die Zusammenarbeit und die Arbeitsbeziehungen zwischen den an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Einrichtungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu stärken: Im Februar 2002 wurde das niederländische Justizministerium mit der Durchführung des PHARE-Projekts zur Bekämpfung der Geldwäsche über 2 Mio. EUR beauftragt. Ein im Dezember 2002 erschienener Halbjahresbericht bietet einen guten Überblick über die in den einzelnen Modulen des Projekts durchgeführten Maßnahmen. Dieses Projekt erzielt gute Ergebnisse.

(3) Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und der EU-Standards im Bereich der synthetischen Drogen und ihrer chemischen Grundstoffe in den Beitrittsländern, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Stärkung der für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Einrichtungen und einer engeren Koordinierung zwischen ihnen sowie auf der Verbesserung der Zusammenarbeit der einschlägigen Einrichtungen in der Region und des Informationsaustauschs zur Überwachung chemischer Grundstoffe und zur Eindämmung ihrer Verbreitung: Im Februar 2002 wurde das niederländische Justizministerium mit der Durchführung dieses PHARE-Projekts über 1,5 Mio. EUR beauftragt. Dieses Projekt macht gute Fortschritte.

Das Programm ECOS-Ouverture

Dieses Programm stellt auf die Stärkung der Kommunalbehörden in Mittel- und Osteuropa im Wege einer Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden in den EU-Ländern ab, insbesondere in den weniger begünstigten Regionen der Union. Mit dieser interregionalen Unterstützung soll die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Behörden durch gemeinsame Projekte für den Erfahrungs- und Wissensaustausch gefördert werden. Das Programm wurde bereits 1990 auf den Weg gebracht und wird seit 1994 aus PHARE- und EFRE-Mitteln mit einem Betrag von fast 50 Mio. EUR finanziert.

Im Jahr 2002 wurden die 32 im Rahmen des PHARE-Haushalts 1998 im Umfang von insgesamt 7,35 Mio. EUR finanzierten Projekte durchgeführt. Die Hauptthemen der Zusammenarbeit waren wirtschaftliche Entwicklung (18 Projekte) und Umwelt (7); die übrigen Projekte waren schwerpunktmäßig auf kulturelle (4) oder administrative (3) Aspekte ausgerichtet. Bei einem durchschnittlichen Förderbeitrag von fast 245 000 EUR spielten die PHARE-Partner bei diesen Projekten eine entscheidendere Rolle als bei den früheren Projektgenerationen dieses Programms. Rumänien zeigte besonderes Interesse an diesem Programm, und die rumänischen Partner waren an einem Drittel aller ausgewählten Projekte beteiligt. Danach folgen Ungarn mit 7 und Slowenien mit 6 Partnern. An einem Drittel aller Projekte beteiligten sich zwei oder mehr PHARE-Partner.

Das Projektmanagement erfolgte in der Regel in reibungsloser Zusammenarbeit zwischen den Projektträgern und der Europäischen Kommission. Bei fast 20 % der Projekte erfolgten Besuche von Delegationen der Kommission vor Ort, für weitere 30 % fanden Treffen in Brüssel statt. Dies führte dazu, dass sich die Qualität der Berichte während der Laufzeit der Projekte spürbar verbesserte.

Es wurde festgestellt, dass die in die Projekte eingebundenen lokalen Behörden in vielen Fällen begonnen haben, Follow-up-Maßnahmen zu erarbeiten und die Möglichkeit zu prüfen, Gemeinschaftsmittel auch für andere Programme zu nutzen. Um den für die Ausarbeitung der Anträge auf Finanzmittel erforderlichen Zeitraum zu überbrücken, haben die beteiligten Partner der Beitrittsländer und der Mitgliedstaaten häufig die Absicht erklärt, ihre Zusammenarbeit auf eigene Kosten fortzusetzen.

Das LIEN-Programm

Das LIEN-Programm (Link Inter European NGOs) dient der Anregung von Aktivitäten von und der Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen im Bereich Soziales und Unterstützung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Seit 1992 wurden etwa 350 Projekte ausgewählt, die mit PHARE-Mitteln in Höhe von insgesamt 48 Mio. EUR unterstützt wurden.

Die 40 Projekte, die bei der letzten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des LIEN-Programms 1999 ausgewählt worden waren, liefen 2002 aus. Diese Projekte erstreckten sich auf alle PHARE-Empfängerländer sowie auf Albanien, Bosnien-Herzegowina und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Ein großer Teil der Projekte (14) wurde von NRO durchgeführt, die zum Wohle von Frauen arbeiten, die begrenzten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Beschäftigung haben, sowie zum Wohle von Jugendlichen und älteren Menschen sowie ethnischen Minderheiten (14 Projekte). Weitere 15 Projekte standen im Zusammenhang mit Hilfe für Behinderte (Blinde, körperlich und geistig Behinderte), für Kranke (HIV) und für Suchtkranke (Drogen). Die verbleibenden Mittel dienten der Unterstützung von Beschäftigungsprojekten (5) oder anderen Projekten (6), wie Sensibilisierungsmaßnahmen für die Gefahr von Minen in Bosnien-Herzegowina. Viele PHARE-Partner übernahmen neue Methoden und Verwaltungskonzepte.

Die meisten Projektträger haben Mittel aus anderen Quellen beantragt, um ihre Tätigkeit fortsetzen zu können. Etwa 20 % haben sich weitere EU-Unterstützung gesichert (z. B. im Rahmen des Programms ACCESS).

Das Partnership-Programm

Das Partnership-Programm wird seit 1993 aus PHARE-Mitteln unterstützt und dient der Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Fragen der lokalen Entwicklung zwischen privaten und öffentlichen gemeinnützigen Organisationen in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Aus diesem Programm konnten Zuschüsse für lokale Entwicklungsprojekte bereitgestellt werden, die von mindestens zwei gemeinnützigen Organisationen initiiert wurden, die eine nachhaltige Partnerschaft im Hinblick auf den Austausch von Fähigkeiten, Wissen und Erfahrung aufbauen möchten. Das Programm lief 2002 aus, wobei 30 % der im Rahmen des Partnership-Programms 1997 finanzierten Projekte eingestellt wurden.

Die Projekte der letzten Generation von Partnership waren insbesondere auf folgende Aspekte ausgerichtet:

* lokale und regionale Entwicklung (Verbesserung der lokalen und regionalen Dienste, Regionalplanung, ländliche und landwirtschaftliche Entwicklung, Tourismus);

* Entwicklung von Wirtschaft und Unternehmen;

* sozioökonomische Entwicklung (Förderung der Rechte von Arbeitnehmern und des sozialen Dialogs, Förderung von Verbraucherinteressen, Stärkung der Genossenschaftsverbände etc.).

Viele Projekte werden ihre Tätigkeit mit Unterstützung aus anderen Quellen fortsetzen.

PHARE-Programm ACCESS

Das PHARE-Programm ACCESS dient der Stärkung der Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern durch die Förderung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in Politikbereichen, in denen sich die Regierung nicht oder nur in Ergänzung der Tätigkeiten des dritten Sektors engagiert, sowie durch die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für diese Bereiche und die Verbesserung ihrer Akzeptanz.

Im Rahmen der aus ACCESS-Mitteln finanzierten Maßnahmen soll darüber hinaus die Einbeziehung und Mitwirkung von Einzelnen oder Gruppen gefördert werden, die durch den Transformationsprozess wirtschaftlich, sozial und politisch marginalisiert zu werden drohen. Aus dem Programm können Maßnahmen in den folgenden Sektoren unterstützt werden: Umweltschutz, sozioökonomische Entwicklung und soziale Maßnahmen.

ACCESS stellt Kofinanzierungszuschüsse zur Unterstützung von Projekten von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und gemeinnützigen Organisationen bereit. Makroprojekte werden in Zusammenarbeit mit Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern durchgeführt (PHARE-Beitrittsländern und EU-Mitgliedstaaten), wohingegen Mikroprojekte von einer einzigen Organisation in einem der Beitrittsländer durchgeführt werden können. Außerdem umfasst das Programm eine Fazilität zum Arbeiten in Netzwerk, in deren Rahmen NRO und gemeinnützige Organisationen in den Beitrittsländern unterstützt werden können, damit sie an Aktivitäten auf EU-Ebene teilnehmen können.

Im Laufe des Jahres 2002 liefen die meisten der im Rahmen des Programms ACCESS 1999 finanzierten Projekte (Gesamtetat: 20 Mio. EUR) aus. Außerdem wurden Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm ACCESS 2000 (Gesamtetat: 20 Mio. EUR) veröffentlicht, und die Durchführung der meisten Projekte begann. Im Gegensatz zu ACCESS 1999, das von den Delegationen der Europäischen Kommission in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern verwaltet wurde ("dekonzentriert"), liegt die Durchführung von ACCESS 2000 in der Verantwortung der Behörden der Beitrittsländer und wird von der Europäischen Kommission beaufsichtigt ("dezentralisiert").

In der PHARE-Programmplanung 2001 waren Programme zur Stärkung der Zivilgesellschaft Teil der PHARE-Länderprogramme. Im Jahr 2001 traf dies auf Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Polen und Rumänien (PHARE-Gesamtbeitrag: 20,5 Mio. EUR) und im Jahr 2002 auf Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn und Lettland (PHARE-Gesamtbeitrag: 9,6 Mio. EUR) zu. Die Ziele dieser Programme und die in ihrem Rahmen finanzierten Maßnahmen ähneln jenen, die zuvor durch das Programm ACCESS unterstützt worden waren.

Nukleare Sicherheit

Im Jahr 2002 riefen die Kommissionsdienststellen ein weiteres Programm für nukleare Sicherheit ins Leben, das aus dem PHARE-Heranführungsinstrument finanziert wurde. Wie im Vorjahr orientierte man sich bei der Konzipierung des Programms an den Empfehlungen des Berichts des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung vom Juni 2001. Das Programm zielt daher darauf ab, die PHARE-Empfängerländer dabei zu unterstützen, Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen zu ergreifen, auf die in den Regelmäßigen Berichten der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Beitrittslandes auf dem Weg zum Beitritt sowie in den Beitrittspartnerschaften Bezug genommen wurde. Im Rahmen des Programms wurden 22 Projekte mit insgesamt 18,098 Mio. EUR unterstützt. Sowohl die Strategie als auch die einzelnen Projekte werden im Finanzierungsvorschlag beschrieben, der auf der Website der GD Erweitung zugänglich ist [4].

[4] http://europa.eu.int/comm/enlargement/

Im letzten Jahr bemühten sich die Kommissionsdienststellen in besonderem Maße um die Umsetzung des PHARE-Programms für nukleare Sicherheit 1998, das zweimal verlängert worden war. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Nutzens der im Rahmen dieses Projekts finanzierten Programme und im Anschluss an die Dezentralisierung bei der Durchführung bestimmter Programmelemente wurden bis Ende 2002 die Aufträge für alle Projekte auf zentraler und dezentralisierter Ebene vergeben. Von besonderer Bedeutung war die Auftragsvergabe für ein technisch anspruchsvolles Investitionsprojekt zur Lieferung von Geräten und Kontrollelementen für die Inbetriebnahme eines zweiten unabhängigen Abschaltsystems für das KKW Ignalina, Litauen. Ein weiteres wichtiges Projekt war die entscheidende sicherheitstechnische Unterstützung der Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit mehrerer Beitrittsländer bei ihrer Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Druckabbausystems von Reaktoren vom Typ WWER 440/213 durch Organisationen für technische Unterstützung der EU. Schließlich wurde die Durchführung einer sehr kleinen Zahl von Projekten von den Kommissionsdienststellen eingestellt, deren Nutzen durch die veränderte Lage fraglich geworden war. Entsprechend konnte das technisch anspruchsvolle Programm 1999 im Jahr 2002 durchgeführt werden.

Im Jahr 2002 wurden außerdem die Ergebnisse der Angleichung der Nuklearsicherheitsprogramme an das Dezentralisierte Durchführungssystem, das ab der PHARE-Halbzeitüberprüfung für die Durchführung des PHARE-Finanzinstruments eingerichtet worden war, deutlich. Bei der Durchführung der im Rahmen der Nuklearsicherheitsprogramme 1999 und 2001 finanzierten Projekte wurden positive Fortschritte verzeichnet. Infolge der Anwendung der Methode für die Programmkonzipierung, die auch auf andere Bereiche des PHARE-Programms angewendet wird, verbesserte sich die Konzeption des oben genannten Nuklearsicherheitsprogramms 2002 dank der verstärkten Einbeziehung der Nationalen Hilfekoordinatoren und der Stakeholder der Empfängerländer. Dies verstärkte die Einbeziehung der nationalen Akteure im Vorfeld der Einführung des EDIS-Systems sowie deren tatsächliche Teilhabe an den Projektergebnissen.

Schließlich setzten die Kommissionsdienststellen die Planung von drei Sonderprogrammen zur Unterstützung von Stilllegungsmaßnahmen und anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der frühzeitigen Abschaltung bestimmter Kernreaktoren in Litauen, der Slowakei und Bugarien fort. Die Mittelzuweisungen im Rahmen dieser drei Programme beliefen sich im Jahr 2002 auf insgesamt 90 Mio. EUR. Damit wurden seit 199 für diesen Zweck Gemeinschaftsmittel in Höhe von über 340 Mio. EUR bereitgestellt. Der größte Teil dieser Unterstützung wird den Empfängerländern durch drei International Decommissioning Support Funds (Internationale Fonds zur Unterstützung der Stilllegung) zur Verfügung gestellt, die von der EBWE verwaltet werden. Die Europäische Gemeinschaft leistet den umfangreichsten Einzelbeitrag zu diesen Fonds. Die Europäische Kommission entscheidet nicht nur über die Zuweisung von Gemeinschaftsmitteln an diese Fonds, sie führt auch den Vorsitz bei deren Geldgeberversammlungen und entscheidet als eines der führenden Mitglieder dieser Lenkungsgremien über die individuellen Zuschussvereinbarungen zwischen dem Fondsverwalter und den Empfängerländern zur Unterstützungen einzelner Projekte mit. Die drei Fonds, die im Jahr 2000 geschaffen wurden, erzielten im Jahr 2002 erhebliche Fortschritte und leisteten einen Beitrag zur Durchführung einer Reihe von Projekten.

Statistik

Das Fernziel der PHARE-Mehrempfängerprogramme im Bereich der statistischen Zusammenarbeit besteht in der Verbesserung der Qualität amtlicher Statistiken betreffend die Beitrittsländer, insbesondere im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe. Für die derzeit laufenden Programme wurde ein Strategiepapier ausgearbeitet, das den Zeitraum 2000-2002 erfasst. Auf der Grundlage dieser Strategie, die in enger Zusammenarbeit mit und unter Mitwirkung von Eurostat, den Beitrittsländern selbst, den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und anderen Gebern erarbeitet wurde, wurde von Eurostat das PHARE-Mehrempfängerprogramm 2002 aufgestellt, das im September 2002 vom PHARE-Verwaltungsausschuss befürwortet wurde. Die übrigen drei Beitrittsländer - Zypern, Malta und die Türkei - sind zwar keine PHARE-Empfängerländer, wurden jedoch über andere Finanzierungsquellen so weit wie möglich in diese Programme einbezogen.

Das Programm 2002 ist auf die Stärkung der Nationalen Statistischen Ämter (NSÄ) der Beitrittsländer ausgerichtet, damit diese den Bedürfnissen ihrer Kunden besser gerecht werden können, und damit sie verlässliche, genaue und zeitgerechte Daten in Einklang mit dem Besitzstand bereitstellen können. Außerdem soll sich die Qualität ihrer verfügbaren Statistiken verbessern und das Vertrauen im Bereich Statistik gestärkt werden. Die Mittelausstattung dieses Programms beläuft sich auf insgesamt 9 Mio. EUR.

Das Programm umfasst verschiedene Arten von Projekten. Die wichtigsten sind sektorale Projekte, die der Schließung noch vorhandener Lücken bei der Übernahme des Besitzstands oder bei der Bewältigung neuer Anforderungen aus dem Besitzstand dienen. Es wurden auch verschiedene Projekte zu makroökonomischen Statistiken, Sozialstatistik, Agrarstatistik und Außenhandelsstatistik in dieses Programm aufgenommen, mit deren Umsetzung im September 2003 begonnen werden soll. Der Gesamtetat für diese Projekte beläuft sich auf rund 5 Mio. EUR. In Abhängigkeit von den verfügbaren Finanzierungsmitteln wurden Zypern, Malta und die Türkei in einige dieser Projekte eingebunden, so dass der Wissenstransfer und die Erhebung von Daten auf dieselbe Weise erfolgt wie im Falle der PHARE-Beitrittsländer.

Eine weitere umfangreiche Komponente des Programms betrifft alle statistischen Hilfsmaßnahmen wie die Teilnahme an Arbeitsgruppen von Eurostat, Seminare, Lehrgänge, die Abstellung von Praktikanten an Eurostat oder die Statistischen Ämter der Mitgliedstaaten und die Durchführung von Studienaufenthalten und Beratungen. Dieser Teil des Programms ist mit 4 Mio. EUR ausgestattet. Diese Mittelausstattung für statistische Hilfsmaßnahmen wird in Form von Zuschüssen den Statistischen Ämtern sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Beitrittsländer zugewiesen. Auch in diesem Fall wurden Zypern, Malta und die Türkei in die Programmelemente einbezogen, und zwar entweder auf eigene Kosten oder im Wege anderer Heranführungsinstrumente.

Im Jahr 2002 wurden ferner das Mehrländerprogramm für die Zusammenarbeit im statistischen Bereich 1999 in Höhe von 15 Mio. EUR erfolgreich abgeschlossen, das Mehrländerprogramm 2001 in Höhe von EUR 8. Mio. in vollem Umfang durchgeführt und das Mehrländerprogramm 2002 in Höhe von 7,39 Mio. EUR aufgelegt. Alle Programme betrafen ähnliche Ziele in unterschiedlichen Bereichen der Statistik und haben erheblich zur Verbesserung der Qualität der statistischen Informationen über den Erweiterungsprozess für die zehn Beitrittsländer sowie Zypern und Malta beigetragen. Die Einbindung der Türkei in das Kooperationsinstrument wurde erst vor kurzem in Angriff genommen. Man geht jedoch davon aus, dass binnen eines vertretbaren Zeitraums ähnliche Ergebnisse erzielt werden wie für die anderen Länder.

2.6. Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen

In der Agenda 2000 schlug die Europäische Kommission eine schrittweise Öffnung einer breiten Palette von Gemeinschaftsprogrammen für die Beitrittsländer als ein Zwischenziel des Heranführungsprozesses schon vor dem eigentlichen Beitritt vor. Des weiteren wurde eine aktive Teilnahme an bestimmten Gemeinschaftsagenturen oder -einrichtungen zur besseren Vorbereitung dieser Länder auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgeschlagen.

Da die Gemeinschaftsprogramme die meisten gemeinschaftlichen Politikbereiche umfassen, bieten sie eine nützliche Vorbereitung auf den Beitritt, da sich die Beitrittsländer und ihre Bürger mit der Politik der Union und ihren Arbeitsmethoden vertraut machen können. Seit 1997 nehmen die Beitrittsländer in vollem Umfang an nahezu allen ihnen offen stehenden Gemeinschaftsprogrammen teil, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung, Energie, Umwelt sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Teilnahme von Beitrittsländern an Gemeinschaftsprogrammen ist ein Kernbestandteil der Heranführungsstrategie.

Im Jahr 2002 wurden die neuen, gestrafften Verfahren zur Annahme von Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt, durch die die Teilnahme der Beitrittsländer an Gemeinschaftsprogrammen erleichtert wird.

Die Beitrittsländer sind aufgefordert, zu jedem Programm, an dem sie teilnehmen, einen finanziellen Beitrag zu leisten. In den meisten Fällen werden die Kosten für die Teilnahme auf Antrag der Beitrittsländer von PHARE sowie - für Zypern, Malta und die Türkei - durch die entsprechenden Heranführungsinstrumente kofinanziert. Im Jahr 2002 wurden Mittelbindungen in Höhe von etwa 116 Mio. EUR für die Teilnahme der 13 Beitrittsländer an Gemeinschaftsprogrammen vorgenommen, was 46 % ihres gesamten Finanzierungsbeitrags ausmacht. Die meisten dieser Mittel werden im Wege des "frontloading" bereitgestellt, d. h. für die Teilnahme der Beitrittsländer an Gemeinschaftsprogrammen im Jahr 2003.

Agenturen

Desgleichen beteiligen sich die Beitrittsländer auch an den Gemeinschaftsagenturen.

Mit jedem der 13 Beitrittsländer wurde über bilaterale Abkommen über die Beteiligung dieser Länder als Vollmitglieder an der Europäischen Umweltagentur verhandelt. Am 18. Juni 2001 verabschiedete der Rat für die EU 13 Beschlüsse, in denen er den Abschluss dieser Abkommen genehmigt. Bis Ende 2002 hatten mit Ausnahme der Türkei alle Beitrittsländer die Abkommen ratifiziert. 2002 wurden etwa 2,8 Mio. EUR für die Kofinanzierung der Beteiligung von elf Ländern gebunden, die entsprechende Anträge gestellt hatten.

Wie von der Kommission 2001 vorgeschlagen, wurden am 7. März 2002 in Brüssel auf der Grundlage eines Verhandlungsmandats des Rates die Verhandlungen über die Beteiligung der Beitrittsländer an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) aufgenommen. Bis Ende 2002 waren die Verhandlungen für kein Land abgeschlossen.

Hinsichtlich der anderen Agenturen wurde beschlossen, die zukünftige Beteiligung der Beitrittsländer vorzubereiten. Die Vorbereitung der Vollmitgliedschaft in den Gemeinschaftsagenturen ist ein grundlegender Schritt im Hinblick darauf, diese Länder mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im weitesten Sinn des Begriffs vertraut zu machen. Dies könnte den Interessen sowohl der Union als auch der Beitrittsländer entgegenkommen. Diese Mitwirkung erfolgt in Form einer Teilnahme von Vertretern dieser Länder an einigen Ad-hoc-Sitzungen, Expertengruppen und anderen von den Agenturen geleisteten spezifischen Arbeiten im beiderseitigen Interesse.

In Fortsetzung eines Programms aus PHARE 2000 zur Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen für die Beteiligung der zehn MOEL an fünf Gemeinschaftsagenturen im Zeitraum 2000-2001 beschloss die Kommission die Bereitstellung von weiteren 6 Mio. EUR aus PHARE-Mitteln für den Zeitraum 2002-2003. Im Rahmen dieses Programms werden die folgenden acht Agenturen PHARE-Mittel für solche Vorbereitungsmaßnahmen erhalten:

* Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

* Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln

* Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

* Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

* Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

* Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

* Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

* Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

2.7. Zusammenarbeit mit der EIB und Internationalen Finanzinstitutionen (IFI)

Die Zusammenarbeit mit der EIB und anderen IFI wurde 2002 im Rahmen eines Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit bei der Heranführungshilfe fortgesetzt. Da große Infrastrukturprojekte, die in der Regel mit internationaler Kofinanzierung durchgeführt werden, nun im Rahmen von ISPA finanziert werden, wurden aus PHARE-Mitteln Kofinanzierungen nur noch in begrenztem Umfang vorgenommen. Allerdings sucht die Kommission nach Möglichkeiten zur Kofinanzierung der Komponente wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt des PHARE-Programms mit den IFI.

Wichtigstes Kofinanzierungsinstrument war 2002 erneut die KMU-Fazilität, an der sich die EIB, die EBWE und die Entwicklungsbank des Europarats/KfW beteiligen. Des weiteren schloss die Kommission 2002 die Gespräche mit der EIB über die Fazilität zur Finanzierung für Kommunalbehörden in Grenzregionen ab, wie dies aus der Mitteilung der Kommission zu den Grenzregionen vom 25. Juli 2001 (KOM(2001)437 endg.) festgelegt wurde.

3. Programmverwaltung

3.1. Übergang zur erweiterten Dezentralisierung (EDIS)

Im Jahr 2002 setzten die Beitrittsländer und die Europäische Kommission ihre Bemühungen um einen Übergang zur erweiterten Dezentralisierung der Verwaltung der PHARE-Mittel bzw. der Heranführungshilfen für Zypern und Malta fort [5]. Die Verfahrensschritte auf dem Weg zu EDIS, wie sie im Dokument "EDIS-Fahrplan für ISPA und PHARE" (das den Beitrittsländern 2001 übermittelt wurde) und im Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel "Vorbereitung auf die erweiterte Dezentralisierung" (das den Beitrittsländern 2000 übermittelt wurde) festgelegt worden waren, wurden in allen zwölf Ländern umgesetzt.

[5] Die Türkei bereitet derzeit den Übergang zum Dezentralisierten Durchführungssystem (DIS) im Jahr 2003 vor.

Die Kommission stellte 5,9 Mio. EUR für ein horizontales Programm für technische Hilfe bereit, um die nationalen Verwaltungen der PHARE-Länder bei diesem Prozess zu unterstützen. Aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 5,9 Mio. EUR wurde jedem Land ein dem geschätzten Bedarf entsprechender Betrag zugewiesen. Die Mittel wurden für Unterstützung in den Stufen 2 und 3 des Fahrplans vorgesehen, d. h. für die Behebung (Stufe 2) der bei der Defizitbeurteilung (Stufe 1) festgestellten Defizite und für die Beurteilung, inwieweit Defizite des Systems behoben wurden (Stufe 3). Im zweiten Halbjahr 2002 wurden mit allen Ländern Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen.

Zur weiteren Unterstützung wurden in allen PHARE-Ländern hochrangige Arbeitsgruppen eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, alle Themen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Heranführungshilfe im Vorfeld des Beitritts abzudecken. Genauer gesagt überwachen die hochrangigen Arbeitsgruppen die Fortschritte der einzelnen Länder beim Übergang zu EDIS. Es sind drei Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppen geplant. Im Jahr 2002 fanden in allen Ländern die ersten Arbeitsgruppen-Sitzungen statt.

Im Zuge der Gespräche innerhalb der hochrangigen Arbeitsgruppen sowie bei anderen Kontakten zwischen der Kommission und den Verhandlungsländern wurde der Vorschlag gemacht, ein horizontales Seminar mit allen Beitrittsländern zu veranstalten. Im November organisierten die GD Erweiterung und die GD Regionalpolitik in Brüssel erfolgreich ein solches Seminar, an dem zahlreiche Vertreter der Verwaltungen der 12 Beitrittsländer teilnahmen. Bei diesem Seminar wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Themen behandelt, darunter die Koordinierung zwischen PHARE und ISPA im Zusammenhang mit EDIS, rechtliche Aspekte von EDIS, Twinning und EDIS, Auftragsvergabe und EDIS, die Verfahren für die Anwendung von EDIS durch die Kommission sowie der Übergang von SAPARD und ISPA zu den Strukturfonds.

Ende 2002 hatten die zwölf betreffenden Länder beim Übergang zu EDIS den folgenden Stand erreicht:

* Zypern und Malta hatten Stufe 4 des Fahrplans erreicht (Vorbereitung auf die Entscheidung der Kommission über die Abschaffung der Ex-ante-Kontrolle bei der Verwaltung der Heranführungshilfen).

* Ungarn hatte mit Stufe 2 des Fahrplans begonnen (Defizitbehebung).

* Estland und die Slowakei hatten Stufe 1 des Fahrplans abgeschlossen (Defizitbeurteilung).

* Die übrigen Länder hatten gute Fortschritte bei Stufe 1 erzielt und dürften diese Anfang 2003 abschließen.

3.2. Monitoring und Evaluierung

Durch das Monitoring und die Evaluierung im Rahmen von PHARE sollen den Beitrittsländern, den Delegationen der Kommission sowie den Länderteams in der GD Erweiterung unabhängige und zeitnahe Ergebnisse der Ex-ante-, Zwischen- und Ex-post-Evaluierungen zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen Effizienz und Wirksamkeit der Inanspruchnahme der PHARE-Heranführungsinstrumente verbessert werden.

Wichtigste Aktivitäten im Jahr 2002

2002 wurden die folgenden wichtigsten Aktivitäten durchgeführt:

(1) 2002 wurde eine interne Ex-ante-Evaluierung der Programmierungsmechanismen für PHARE im Jahr 2004 und darüber hinaus in Angriff genommen. Diese basiert auf einer mittels Fragebogen und Interviews durchgeführten Umfrage unter den Betroffenen sowie einem Vergleich der PHARE-Programmierungsmechanismen mit den Mechanismen vergleichbarer Interventionen wie CARDS, ISPA, SAPARD und TACIS. Diese Evaluierung wird im ersten Quartal 2003 fortgesetzt.

(2) Das externe Zwischenevaluierungssystem umfasste rund 110 länder-, sektor- und themenspezifische Zwischenevaluierungsberichte. Im Juli 2002 wurde eine umfassende Überprüfung des neuen Systems durchgeführt, die unter anderem methodische und schematische Verbesserungen sowie ein schnelleres, differenzierteres Berichtssystem mit einem klareren Zuschnitt auf spezifische Adressaten umfasst. Ferner wurde ein modernes Standardmuster für die Monitoring-Berichte eingeführt. Dieses ermöglicht eine benutzerfreundlichere zusammenfassende und analytische Darstellung der relevanten Informationen.

(3) Eine externe Ex-post-Evaluierung von 1997/1998 eingeleiteten PHARE-Länderprogrammen wurde durchgeführt und wird im ersten Quartal 2003 fortgesetzt werden. Die Maßnahme umfasst auch den Aufbau örtlicher Evaluierungskapazitäten.

Ex-ante-Evaluierung

2002 wurde eine Ex-ante-Evaluierung der Programmierungsmechanismen für PHARE im Jahr 2004 und darüber hinaus in Angriff genommen. Bei dieser Evaluierung geht es um eine Bewertung der aus der gegenwärtigen Methode der PHARE-Programmierung gezogenen Lehren und eine Untersuchung der Programmierungsmechanismen vergleichbarer Interventionen, die als Grundlage für die künftige Programmierung dienen sollen.

Eine wesentliche Vorleistung für diese Evaluierung bildet ein unabhängiger Bericht aus dem Jahr 2001 zum Thema Programmierung und Projektkonzipierung der während des Zeitraums 1990-1999 finanzierten Projekte. Dabei kam der Verfasser zu dem Schluss, dass die betreffenden Projekte vielfach durch schlecht definierte Ziele, eine technisch schwache Programmplanungsübersicht (logframe) und unzulängliche Indikatoren geprägt waren.

Daher wurden 2002 Abhilfemaßnahmen einschließlich der systematischen Überprüfung dieser Aspekte eingeführt.

Monitoring and Zwischenevaluierung

Das PHARE-Monitoring- und Zwischenevaluierungssystem folgt einem partizipativen Evaluierungskonzept, das den an der Programmverwaltung beteiligten Parteien eine regelmäßige, zuverlässige Beurteilung der Durchführung aller laufenden Maßnahmen bietet. Die Beurteilung beruht auf zwei Pfeilern: erstens auf den von den Durchführungsstellen entworfenen Monitoring-Berichten, die die Ansichten der Betroffenen widerspiegeln, und zweitens auf den Zwischenevaluierungsberichten, in denen der unabhängige Eindruck der externen Evaluatoren zum Ausdruck kommt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse erörtern und beschließen die Sektoralen Monitoring-Unterausschüsse und der Gemeinsame Monitoring-Ausschuss für jedes Beitrittsland Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Programmdurchführung.

Im Jahr 2002 umfasste dieses System etwa 130 einzelne länder-, sektor- und themenspezifische Berichte. In den thematischen Berichten wurden die Bereiche Kernenergie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung, Justiz und Inneres, Zielsetzung, Twinning und KMU abgedeckt. Die wichtigsten behandelten Bereiche waren Landwirtschaft, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, öffentliche Verwaltung/Finanzen, Regionalpolitik, KMU, Zivilgesellschaft und Verkehr.

Dabei wurde die Erkenntnis gewonnen, das die PHARE-Programmierung insgesamt Projekte hervorbringt, deren Prioritäten mit denen der Beitrittspartnerschaften in Einklang stehen und die den Regelmäßigen Berichten und den Aktionsplänen Rechnung tragen. Obwohl jedoch mehr als zwei Drittel der 2002 evaluierten Projekte als mindestens zufriedenstellend eingestuft wurden, sind doch viele von ihnen mangelhaft konzipiert oder vorbereitet und zeichnen sich durch vage Ziele, ungenaue Indikatoren, eine unzulängliche Einbindung bereits gewonnener Erfahrungen und das Fehlen von Durchführbarkeitsstudien aus. Die Evaluatoren sind der Ansicht, dass die Erfolge von PHARE eher auf die Managementfähigkeiten derer zurückzuführen sind, die das Programm durchführen und dabei konkret etwas bewirken wollen, als auf eine gute Konzeption der Projekte.

Was die einzelnen Sektoren betrifft, so zeigen die Zwischenevaluierungsberichte, dass im Jahr 2002 insgesamt gute Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Justiz und Inneres, öffentliche Verwaltung/Finanzen und Soziales erzielt wurden. In den Bereichen Binnenmarkt, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Regionalpolitik und Verkehr waren eher uneinheitliche Ergebnisse zu verzeichnen. Auch im KMU-Sektor waren die Ergebnisse unterschiedlich. Hier wurden erhebliche Effekte auf die Unterstützungsdienste für Unternehmen, jedoch nur sehr geringe Auswirkungen bei der Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen verzeichnet.

Außerdem bestätigten die Evaluierungsergebnisse, dass das Twinning zwar ein wesentliches Instrument im Beitrittsprozess darstellt, jedoch nur effektiv sein kann, wenn gleichzeitig eine umfangreiche Reform der öffentlichen Verwaltungen erfolgt.

Die Zwischenevaluierung als solche wird inzwischen von fast allen Begünstigten in den Beitrittsländern als fester Bestandteil des Projektmanagementzyklus anerkannt. Den Berichten wird die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet, sie lösen eine nützliche Diskussion zwischen den Betroffenen aus, und die darin enthaltenen Empfehlungen werden ernsthaft in Erwägung gezogen. Durch die Befolgung der Evaluierungsergebnisse und der einschlägigen Empfehlungen wurde geradezu eine Welle positiver Wirkungen ausgelöst. Dazu zählen institutionelle Veränderungen bei den Durchführungsstellen, eine bessere Koordinierung zwischen kommunalen, regionalen und nationalen Stellen in den Beitrittsländern sowie zwischen diesen und den Gebern, Verbesserungen bei der Projektkonzeption, Umwidmung von Mitteln, die Erschließung zusätzlicher Kofinanzierungsquellen und mehr Entschlossenheit zur Aufrechterhaltung der Ergebnisse nach Abschluss der Projekte.

Die Befolgung der Empfehlungen führt überdies zur Verbreitung einer Evaluierungskultur, die die Rechenschaftspflicht fördert und damit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zugute kommt, zu Verbesserungen im Monitoring und damit in der Managementkapazität und zur Entwicklung eines echten partizipativen Evaluierungskonzepts seitens der Betroffenen. In dieser Hinsicht hat die starke Einbindung der Delegationen der Kommission wesentliche Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse der Zwischenevaluierungen.

Das System der Zwischenevaluierungen wird 2003 weiter angepasst:

* Nach der Dezentralisierung des Monitoring im Jahr 2000 und im Zusammenhang mit EDIS (vgl. Abschnitt 3.1 oben) wird die Zwischenevaluierungsfunktion selbst vollständig dezentralisiert und den Behörden der zehn Beitrittsländer übertragen, die 2004 beitreten sollen.

* Das Monitoring- und Zwischenevaluierungssystem wird in Zypern, Malta und der Türkei eingeführt.

Ex-post-Evaluierung

Die Ex-post-Evaluierung einer Stichprobe der an zehn Länder gewährten PHARE-Hilfe im Wert von 1 Mrd. EUR wurde im Mai 2003 abgeschlossen. Dieser Bericht besteht aus zehn Länderberichten, von denen jeder Fallstudien, einem konsolidierten Gesamtbericht und einem zusammenfassenden Bericht beinhaltet. Die für die Evaluierung ausgewählte Stichprobe umfasst die für Ende 2001 zum Abschluss anstehenden Projekte aus den 1997/1998 eingeleiteten Länderprogrammen für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik und Slowenien. Bei dieser Evaluierung handelt es sich im Grunde um zehn einzelne Ex-post-Evaluierungen auf Länderebene, für die es einen gemeinsamen finanziellen Rahmen gibt.

Zu den organisatorischen Aspekten zählten die offizielle Benennung eines Landesevaluators durch den Nationalen Hilfekoordinator, die Genehmigung der Auftragsbeschreibung für jedes Land durch diesen nationalen Evaluierungsvertreter, die Benennung örtlicher unabhängiger Evaluatoren in jedem Land, die unter der Aufsicht der übergeordneten Evaluierungsstelle die Evaluierungsberichterstattung auf Landesebene übernehmen. Darunter fällt auch eine Komponente zum Aufbau örtlicher Evaluierungskapazitäten auf der Grundlage des "learning-by-doing"-Prinzips, wobei auch Schulungsworkshops und ein Fernschulungs-Paket zum Einsatz kommen.

Sonstige Tätigkeiten

Im Laufe des Jahres 2002 wurde von den Kommissionsdienststellen eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Projekte in der Konzeptionsphase des Programmierungszyklus für 2003 ergriffen.

* Verstärkte Anwendung der Methodik zur Projektformulierung: Im Programmierungsleitfaden für 2003 wird größerer Wert auf die Spezifizierung geeigneter Indikatoren und auf die Berücksichtigung der bereits gewonnenen Erkenntnisse gelegt als bisher.

* Schulung der Hauptakteure in den Beitrittsländern: Von externen Experten wurden zweitägige Lehrgänge zur Programm- und Projektkonzeption für Beamte aus den Ministerien, Koordinierungsstellen und Delegationen der Kommission in der Slowakei, Bulgarien und Lettland abgehalten (Workshops in Rumänien und der Türkei sind für Anfang 2003 geplant). In acht Beitrittsländern fanden Schulungen im Bereich Monitoring statt.

* Qualitätsprüfungen: Die Evaluierungsstelle der GD Erweiterung prüfte systematisch frühere Entwürfe zu Projektbögen und den damit verbundenen Programmplanungsübersichten für den Programmierungszyklus 2003 und übermittelte den Länderteams ein Feedback.

Außerdem wurden grundlegende Arbeiten für die erste Sitzung der Beratenden Gruppe für Evaluierung (EAG) aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer Anfang 2003 geleistet. Im Zusammenhang mit dem Besitzstand im Bereich Finanzen (Kapitel 28) und den damit verbundenen Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung soll die EAG als Forum für den Austausch von bewährten Verfahren für Monitoring- und Evaluierungsmodelle sowie von Strategien zum Aufbau von vor Ort vorhandenen Kapazitäten dienen.

4. Finanzieller Überblick und erbrachte finanzielle Leistungen

Im Jahr 2002 wurden im Rahmen des PHARE-Programms Mittelbindungen im Umfang von insgesamt 1,6951 Mrd. EUR [6] für die Partnerländer vorgenommen. Aus der folgenden Übersicht geht die Aufschlüsselung der PHARE-Mittelbindungen auf die einzelnen Jahre für den Zeitraum 1990-2002 hervor (in Mio. EUR).

[6] Der PHARE-Beitrag zur Europäischen Stiftung für Berufsbildung (4 Mio. EUR) ist in dieser Zahl nicht enthalten.

- 1990: 475,3

- 1991: 769,7

- 1992: 979,6

- 1993: 966,1

- 1994: 946,1

- 1995: 1 114,0

- 1996: 1 207,8

- 1997: 1 135,1

- 1998: 1 153,9

- 1999: 1 481,7

- 2000: 1 651,5

- 2001: 1 635,4

- 2002: 1 695,1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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