EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52003DC0177

Empfehlung für eine empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

/* KOM/2003/0177 endg. */

52003DC0177

Empfehlung für eine empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten /* KOM/2003/0177 endg. */


Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK DER MITGLIEDSTAATEN

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Seit dem Jahr 2000 sind die beschäftigungspolitischen Leitlinien gekoppelt mit Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten. Diese Empfehlungen werden vom Rat angenommen, gestützt auf eine Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 128 Absatz 4 des Vertrags. Zweck der Empfehlungen: Sie sollen den Mitgliedstaaten Orientierungen für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgeben und ihnen helfen, ihre Politik auf die wesentlichen wirtschaftspolitischen Herausforderungen auszurichten.

Beschäftigungspolitische Empfehlungen als Teil eines neuen Gesamtpakets strategischer Orientierungen für die Politik

Auf seiner Tagung in Barcelona forderte der Europäische Rat, dass der politische Koordinierungsprozess gestrafft und die zeitliche Planung für die Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen besser synchronisiert wird. In seinem Bericht vom 3. Dezember 2002 zur Straffung der politischen Koordinierungsverfahren erklärt der Rat, Ziel der Straffung solle sein, Transparenz und Effizienz zu steigern, Überschneidungen und Wiederholungen in Leitlinien zu vermeiden und Komplementarität und Kohärenz zu gewährleisten. Die beschäftigungspolitischen Empfehlungen werden deshalb als Teil eines Gesamtpakets vorgelegt, das auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik umfasst. Das Gesamtpaket soll Ende des ersten Halbjahrs 2003 vom Rat angenommen werden.

In dem neuen gestrafften Verfahren geben die Grundzüge der Wirtschaftspolitik den wirtschaftspolitischen Koordinierungsrahmen für die Europäische Union vor, während die beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen für die Mitgliedstaaten die Funktion der beschäftigungspolitischen Koordinierung erfuellen. Auf seiner Frühjahrstagung 2003 in Brüssel forderte der Europäische Rat eine bessere Abstimmung zwischen den beschäftigungspolitischen Leitlinien und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.

Die Reaktion auf die Empfehlungen des Vorjahrs

Die letzten Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten wurden zusammen mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2002 vom Rat am 18. Februar 2002 [1] angenommen. Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht [2] wird im Einzelnen analysiert, wie die Mitgliedstaaten diese Empfehlungen in ihren letzten nationalen Aktionsplänen umgesetzt haben. Die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die Empfehlungen sind zwar im Allgemeinen konstruktiv, offenbaren jedoch Unterschiede im Grad der Umsetzung und lassen die Notwendigkeit erkennen, die strukturellen Arbeitsmarktreformen fortzusetzen. Die vorliegenden Vorschläge stützen sich auf die Erkenntnisse, die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003 zusammengefasst sind.

[1] ABl. L 60 vom 1.3.2002, S. 70.

[2] Von Kommission und Rat am 6. März 2003 gemeinsam angenommen auf der Basis des Vorschlags der Kommission KOM(2002)621 endgültig vom 13.11.2002.

Kohärenz und Komplementarität mit den überarbeiteten beschäftigungspolitischen Leitlinien

Der Vorschlag für beschäftigungspolitische Empfehlungen ist gekoppelt mit einem Vorschlag für grundlegend überarbeitete beschäftigungspolitische Leitlinien gemäß Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags. Der Vorschlag für die Leitlinien richtet die Beschäftigungsstrategie neu aus auf die in Lissabon vereinbarten mittelfristigen Ziele, stützt sich auf die in der Durchführung der Beschäftigungsstrategie in den ersten fünf Jahren gewonnenen Erkenntnisse und trägt den Erfordernissen einer erweiterten Europäischen Union Rechnung. Im Zuge der Straffung des Verfahrens wurden die Leitlinien zahlenmäßig reduziert und vereinfacht. Sie dienen der Realisierung der drei komplementären und sich wechselseitig bedingenden grundlegenden Ziele Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie sozialer Zusammenhalt und soziale Integration. Das Erreichen dieser Ziele setzt weitere Strukturreformen in zehn prioritären Bereichen voraus und erfordert, dass man wichtigen Aspekten der Governance besondere Beachtung schenkt, z. B. der Sozialpartnerschaft und leistungsfähigen Arbeitsverwaltungen.

Der Vorschlag für die Empfehlungen spiegelt die Ziele und Prioritäten der neuen Leitlinien wider.

Die Empfehlungen orientieren sich streng an den größten Herausforderungen, vor denen die einzelnen Mitgliedstaaten stehen. Die Reihenfolge der Empfehlungen folgt der Reihenfolge der beschäftigungspolitischen Leitlinien, ist also keine Rangfolge der Priorität.

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK DER MITGLIEDSTAATEN

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 4,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 8. April 2003,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf seiner Tagung am 23. und 24. März 2000 in Lissabon hat der Europäische Rat der Europäischen Union ein neues strategisches Ziel gesetzt: Die Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden - zu einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Zu diesem Zweck vereinbarte der Rat bis 2010 zu erfuellende Zielvorgaben für die Gesamtbeschäftigungsquote und die Frauenbeschäftigungsquote.

(2) Auf seiner Tagung am 15. und 16. März 2002 in Barcelona forderte der Europäische Rat eine Intensivierung der europäischen Beschäftigungsstrategie; bewerkstelligt werden soll dies durch eine Optimierung, Vereinfachung und bessere Abstimmung des vollständig in die Lissabonner Strategie zu integrierenden Prozesses. Der Europäische Rat von Barcelona forderte ferner eine Straffung der politischen Koordinierungsprozesse und eine Synchronisierung der Zeitpläne für die Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien.

(3) Nach Auffassung des Rates, der am 3. Dezember 2002 Einvernehmen über die Straffung der Koordinierungsprozesse erzielte, soll das Ziel darin bestehen, Transparenz und Effizienz zu steigern, Überschneidungen und Wiederholungen in Leitlinien zu vermeiden und Komplementarität und Kohärenz zu gewährleisten.

(4) Auf seiner Frühjahrstagung am 20. und 21. März 2003 in Brüssel bekräftigte der Europäische Rat die führende Rolle der Beschäftigungsstrategie in der Realisierung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen von Lissabon und forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Reform der nationalen Arbeitsmärkte weiter entschlossen voranzutreiben.

(5) Der Rat hat die beschäftigungspolitischen Leitlinien angenommen mit Beschluss vom ...

(6) Der von der Kommission und vom Rat am 6. März 2003 angenommene Gemeinsame Beschäftigungsbericht nennt die wesentlichen beschäftigungspolitischen Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und gibt Handlungsprioritäten vor, die den Beitrag der einzelnen Mitgliedstaaten zur Realisierung der Zielvorgaben der beschäftigungspolitischen Leitlinien optimieren sollen.

(7) Eine solide makroökonomische Politik und umfassende Wirtschaftsreformen sind entscheidende Voraussetzungen für die Arbeitsplatzschaffung. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb diese Empfehlung im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik umsetzen -

EMPFIEHLT, dass die einzelnen Mitgliedstaaten die im Anhang dargelegten, jeweils auf sie bezogenen Maßnahmen ergreifen.

Brüssel, [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

BELGIEN

Aus der Bevölkerungsalterung leitet sich die Notwendigkeit ab, zur Steigerung der Beschäftigungs- und der Erwerbsquote die nicht erwerbstätigen Arbeitskräfte zu mobilisieren. Trotz einer positiven Entwicklung in den letzten Jahren liegen die Beschäftigungsquoten in Belgien nach wie vor deutlich unter dem EU-Schnitt und sind damit weit entfernt von den EU-Zielvorgaben. In der Gruppe der älteren Arbeitskräfte ist die Beschäftigungsquote die niedrigste in der EU. Es ist unwahrscheinlich, dass die bisher zur Förderung des aktiven Alterns getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die EU-Quotenziele für 2010 zu erreichen. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren zurückgegangen und liegt jetzt unter dem EU-Schnitt, bleibt jedoch ein strukturelles Problem. Die Zahl der Neuzugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch, und es mangelt immer noch an geeigneten präventiven Maßnahmen für alle erwachsenen Arbeitsuchenden. Ungeachtet jüngster Maßnahmen zur Beseitigung von Arbeitslosigkeitsfallen besteht weiterhin die Gefahr der Abhängigkeit von Sozialleistungen und damit die Notwendigkeit einer weitergehenden Reform des Sozialleistungssystems. Außerdem gefährdet der Anstieg der realen Lohnstückkosten die positiven Auswirkungen der Steuerreform und den Abbau der Sozialversicherungsbeiträge für benachteiligte Menschen. Hartnäckige, ausgeprägte regionale und subregionale Disparitäten in der Arbeitsmarktleistung lassen nicht nur auf Unterschiede in der Wirtschaftsleistung schließen, sondern auch auf eine unzureichende geografische Arbeitskräftemobilität. Eingeleitete Abhilfemaßnahmen in diesem Bereich zeigen bisher nur begrenzte Wirkung.

Belgien sollte deshalb:

Prävention und Aktivierung

1. Die Neuzugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren durch Einbindung von mehr erwachsenen Arbeitslosen in präventive Maßnahmen.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Eine umfassende Strategie zur Anhebung der Beschäftigungsquote, insbesondere der älteren Arbeitskräfte und der Frauen, entwickeln und umsetzen, ausgerichtet auf entsprechende Zielvorgaben. Durch weitere präventive Maßnahmen u. a. Anreize für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben beseitigen.

Arbeit lohnend machen

3. Das geplante Mehrjahresprogramm zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit durchführen, um Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bieten und Arbeitgeber zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermutigen. Kombiniert werden sollte dies mit der Beseitigung von Arbeitslosigkeitsfallen im Sozialversicherungssystem.

Mobilität

4. Durch konzertierte Maßnahmen die Arbeitskräftemobilität zwischen den Regionen steigern und die Koordination und Integration der Arbeitsmarktpolitiken weiter vorantreiben.

DÄNEMARK

Die Beschäftigungsquoten in Dänemark liegen bereits deutlich über den EU-Zielvorgaben, auch die Quote der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. In Anbetracht der zunehmenden Alterung der Erwerbsbevölkerung muss Dänemark jedoch ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot gewährleisten, um das Wachstum und die Tragfähigkeit des sozialen Sicherungssystems zu erhalten. Zwar haben jüngste Reformen eine Anhebung des durchschnittlichen effektiven Renteneintrittsalters bewirkt, doch ist die Entwicklung in bestimmten Sektoren weiterhin aufmerksam zu verfolgen, insbesondere im Gesundheitssektor, im Bildungssektor und im sozialen Sektor, in denen Arbeitskräfte im Alter über 50 Jahren überrepräsentiert sind. Aufgestockt werden könnte das Arbeitskräfteangebot durch eine stärkere Erwerbsbeteiligung der in Dänemark lebenden Zuwanderer. Reformen zur Verminderung der Gesamtabgabenbelastung der Arbeit sind zwar im Gange, doch sind weitere Reformanstrengungen erforderlich, um langfristig eine hohe Erwerbsbeteiligung sicherzustellen. Insbesondere gilt es, die immer noch relativ hohen Grenzsteuersätze weiter abzusenken und Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens zu schaffen.

Dänemark sollte deshalb:

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

1. Die Bemühungen zur langfristigen Sicherung des Arbeitskräfteangebots verstärken, vor allem durch Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte und durch Vermeiden von Engpässen in Sektoren mit einem hohen Altersdurchschnitt der Erwerbstätigen.

Benachteiligte Personen

2. Zuwanderer stärker in den Arbeitsmarkt integrieren durch Einstellen eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Erfordernissen, wirtschaftliche Anreize zu bieten und soziale Ausgrenzung zu vermeiden.

Arbeit lohnend machen

3. Durch weiterführende Reformen die hohen Grenzsteuersätze und die Gesamtabgabenbelastung der Arbeit noch stärker reduzieren und die Effektivität entsprechender Maßnahmen überwachen. Insbesondere gilt dies für die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen.

DEUTSCHLAND

Die Gesamtbeschäftigungsquote in Deutschland liegt nahe an der EU-Zielvorgabe für 2005 von 67 %, und die Beschäftigungsquote der Frauen übertrifft bereits das EU-Zwischenziel für 2005 von 57 %. Andererseits bleibt die Quote der älteren Arbeitskräfte weiterhin unter dem bereits sehr niedrigen Ausgangsniveau von 1997. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen wird nach wie vor behindert durch den Mangel an Betreuungseinrichtungen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle, insbesondere in der Privatwirtschaft. Die sich abzeichnende Zunahme der Arbeitslosigkeit in 2003 verlangt nach eine effizienten präventiven und aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der kombinierte Effekt von Besteuerung, Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsentzug schafft weiterhin negative Arbeitsanreize, vor allem für Geringverdiener. Besonders kritisch ist der Arbeitsplatzmangel in den östlichen Bundesländern, wodurch die regionalen Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt sich weiter verschärfen. Die bestehende Reglementierung behindert möglicherweise die Arbeitsplatzschaffung und sollte überdacht werden. Dies gilt auch für die in der Lohnfindung maßgebenden Arbeitsmarktinstitutionen. Als Beispiele seien die ,Flächentarifverträge" und das ,Günstigkeitsprinzip" genannt.

Deutschland sollte deshalb:

Prävention und Aktivierung

1. Die Effizienz der Unterstützung der Arbeitsuchenden und der aktiven Arbeitsmarktprogramme steigern durch gezieltere Ausrichtung auf die am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen. In der Arbeitsmarktpolitik den Schwerpunkt auf die Arbeitsplatzschaffung im östlichen Landesteil legen.

Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit

2. Die Arbeitsplatzschaffung unterstützen durch eine systematische Überprüfung und Beseitigung von die Beschäftigungsentwicklung im Dienstleistungsgewerbe und in der Industrie möglicherweise hemmenden regulatorischen Schranken. Die Arbeitsorganisation flexibilisieren und einen der Arbeitsplatzschaffung und Produktivitätssteigerung förderlichen regulatorischen Rahmen schaffen.

Lebenslanges Lernen

3. Die alle Ebenen des Bildungssystems einbeziehende Gesamtstrategie des lebenslangen Lernens weiterentwickeln und umsetzen mit Schwerpunkt auf der Anhebung der Weiterbildungsbeteiligung insbesondere der älteren Arbeitskräfte, der Geringqualifizierten und der Beschäftigten in KMU.

Gleichstellung der Geschlechter

4. Konsequenter angehen gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Privatwirtschaft und die negativen Auswirkungen des Steuer- und Sozialleistungssystems auf die Frauenbeschäftigung. Kinderbetreuungseinrichtungen ausbauen und Arbeitszeiten und Schulunterrichtszeiten besser aufeinander abstimmen.

Arbeit lohnend machen

5. In das Steuer- und Sozialleistungssystem stärkere Arbeitsanreize einbauen. Vor allem sicherstellen, dass die Arbeitsaufnahme oder der Übergang in eine höhere Einkommensgruppe in allen Einkommensstufen zu Nettoeinkommenserhöhungen führt, und den Leistungsbezug von der aktiven Arbeitsuche abhängig machen.

GRIECHENLAND

Die Gesamtbeschäftigungsquote Griechenlands und insbesondere die Frauenbeschäftigungsquote liegen deutlich unterhalb der Zielvorgaben des Europäischen Rates. Zum Teil zurückzuführen ist dies auf die geringe Verbreitung der Teilzeitarbeit. Die Arbeitslosigkeit ist in 2002 im dritten Jahr in Folge zurückgegangen, liegt jedoch immer noch über dem EU-Durchschnitt; dabei ist die Arbeitslosenquote der Frauen doppelt so hoch wie diejenige der Männer. Die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wichtig für die Bekämpfung der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, lässt immer noch auf sich warten. Zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, deren niedriger Stand u. a. auch durch das niedrige Qualifikationsniveau bedingt ist, müssen Aus- und Weiterbildung besser miteinander verknüpft werden. Ungeachtet jüngster Reformen hemmen die Komplexität des Steuersystems und die hohen Sozialversicherungsbeiträge weiterhin erheblich die Einstellung von Arbeitskräften. Die Förderung flexibler Beschäftigungsverhältnisse zeigt nur begrenzte Wirkung. Weitere Anstrengungen sind auch erforderlich, um die nichtangemeldete Erwerbstätigkeit einzudämmen.

Griechenland sollte deshalb:

Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit

1. In engerer Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern das Arbeitsmarkt-Reformpaket voll umsetzen, um den Zugang zu Teilzeitarbeit zu erleichtern und unter Wahrung des Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen zu fördern.

Lebenslanges Lernen

2. Die Erarbeitung der umfassenden Strategie des lebenslangen Lernens abschließen und diese Strategie umsetzen, gestützt auf die bereits eingeleitete Koordinierung zwischen der Aus- und Weiterbildung und den Beschäftigungssystemen. Die Schulerfolgsquote und die Bildungsbeteiligung der Erwachsenen steigern.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Durch gezielte Maßnahmen das hohe geschlechtsspezifische Gefälle bei Beschäftigung und Arbeitslosenquote abbauen und die Bemühungen zum Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen fortsetzen.

Arbeit lohnend machen

4. Das Steuersystem vereinfachen und die Sozialversicherungsbeiträge, vor allem für die Geringverdiener, reduzieren und stärkere Teilzeitarbeitsanreize bieten.

Nichtangemeldete Erwerbstätigkeit

5. Durch einen angemessenen Policymix die nichtangemeldete Erwerbstätigkeit erheblich abbauen, u.a. durch eine geringere steuerliche Belastung der Geringverdiener, um stärkere Anreize für die Überführung der nichtangemeldeten Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu schaffen.

Umsetzungsmechanismen

6. Die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltungen abschließen und den präventiven und individualisierten Ansatz vollständig umsetzen, insbesondere in Bezug auf Frauen und jüngere Menschen. Die statistischen Monitoringsysteme optimieren.

SPANIEN

Ungeachtet erheblicher Anstrengungen und großer Fortschritte in den letzten Jahren liegt die Arbeitslosenquote immer noch erheblich über und die Beschäftigungsquote unter dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosigkeit der Frauen ist stärker zurückgegangen als diejenige der Männer, doch ist die Frauenarbeitslosenquote nach wie vor mehr als doppelt so hoch. Weitere Merkmale des spanischen Arbeitsmarktes haben sich kaum verändert: die nur schleppende Produktivitätssteigerung, der hohe Anteil befristeter Arbeitsverträge und die im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten weit weniger verbreitete Teilzeitarbeit. Die Arbeitsplatzschaffung in den verschiedenen Autonomen Regionen hat nicht ausgereicht, um die großen Diskrepanzen in der Arbeitslosenquote zwischen den Regionen zu beseitigen. Die geografische Arbeitskräftemobilität wird auch durch strukturelle Engpässe behindert, insbesondere durch Unzulänglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Wichtig in diesem Kontext ist es, die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung zu vollenden und die Koordination zwischen den regionalen Arbeitsverwaltungen zu verbessern.

Spanien sollte deshalb:

Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit

1. In Abstimmung mit den Sozialpartnern die Arbeitsorganisation verbessern und die Beteiligung am lebenslangen Lernen anheben, beides mit dem Ziel, die Arbeitsproduktivität und die Arbeitsplatzqualität zu steigern. Den regulatorischen Rahmen reformieren, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, den hohen Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse zu vermindern und den Anteil der Teilzeitarbeit zu erhöhen.

Gleichstellung der Geschlechter

2. Die Gesamtbeschäftigungsquote anheben und die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit verringern. Das Betreuungsangebot für Kinder und pflegebedürftige Personen erweitern.

Mobilität

3. Die Arbeitsplatzschaffung in den Regionen mit Entwicklungsrückstand intensivieren und Mobilitätshindernisse aus dem Weg räumen. Um die regionalen Disparitäten bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit abzubauen, sollte dies eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen regionalen Arbeitsverwaltungen einschließen.

Umsetzungsmechanismen

4. Die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu Ende führen, um deren Leistungsfähigkeit und Vermittlungskapazität zu steigern. Zu diesem Zweck sollte auch das statistische Monitoringsystem fertiggestellt werden.

FRANKREICH

Frankreich hat nach wie vor eine relativ niedrige Gesamtbeschäftigungsquote, und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte zählt zu den niedrigsten in der EU. In Anbetracht der Bevölkerungsalterung gilt es daher, die Erwerbsbeteiligung insbesondere der älteren Arbeitskräfte anzuheben. Die Durchführung aktiver und präventiver Maßnahmen konnte bisher nichts daran ändern, dass vor allem in bestimmten Landesteilen die strukturelle Arbeitslosigkeit relativ hoch ist. Das weiterhin bestehende Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage führt in einigen Sektoren zu Engpässen. Besonders problematisch in diesem Kontext ist die hohe Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss. Ungeachtet seines Potenzials, in verschiedenen Bereichen eine wichtige Rolle zu spielen, bleibt der soziale Dialog in Frankreich unterentwickelt.

Frankreich sollte deshalb:

Prävention und Aktivierung

1. Die Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitslosigkeit intensivieren durch einen stärker individualisierten Ansatz, durch wirksame Anreize für die Arbeitsuche und durch eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Arbeitsverwaltungen. Zu diesem Zweck sicherstellen, dass das neue Arbeitslosenversicherungssystem durch angemessene Verpflichtungen und wirksame Anreize für die Arbeitsuche flankiert wird.

Lebenslanges Lernen

2. Eine umfassende Strategie des lebenslangen Lernens umsetzen, die den Erfordernissen der beruflichen Erstausbildung gerecht wird und den geringqualifizierten Arbeitskräften, vor allem in den KMU, den Weiterbildungszugang erleichtert.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

3. Durch kohärente Maßnahmen die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anheben, insbesondere durch Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens, durch eine Reform der Vorruhestandsregelungen und durch Förderung des Zugangs zur Weiterbildung.

Sozialpartnerschaft

4. Den sozialen Dialog anregen und stärken, vor allem in den Bereichen aktives Altern und lebenslanges Lernen.

IRLAND

Irland macht stetige Fortschritte bei der Realisierung der Beschäftigungsziele von Stockholm und Lissabon. Das Land muss sich jetzt jedoch der Herausforderung eines starken Rückgangs des Wirtschaftswachstums und der jüngsten Zunahme der Arbeitslosenquote stellen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat zwar erheblich zugenommen, doch besteht nach wie vor ein signifikantes geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Beschäftigungsquoten und beim Arbeitsentgelt. Verschärft werden diese Probleme durch den Mangel an erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ungeachtet einiger Fortschritte bestehen nach wie vor Ungleichheiten zwischen den beiden Regionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und generell in der Wirtschaftstätigkeit. Die strategischen Rahmenbedingungen für das lebenslange Lernen sind noch nicht etabliert, und die betriebliche Weiterbildung, vor allem der älteren Arbeitskräfte, ist noch unterentwickelt.

Irland sollte deshalb:

Arbeitsplatzschaffung

1. Die regionalen Ungleichgewichte bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzschaffung im Rahmen einer umfassenden Strategie weiter abbauen, auch durch Einsatz entsprechender Strukturfondsmittel.

Lebenslanges Lernen

2. Die betriebliche Weiterbildung ausbauen und die Implementierung einer kohärenten Strategie des lebenslangen Lernens, einschließlich entsprechender Zielvorgaben, beschleunigen. Die Sozialpartner in die Realisierung dieser Ziele einbinden.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Nichterwerbstätige, insbesondere Frauen, verstärkt mobilisieren und in den Arbeitsmarkt integrieren durch weiteren Abbau steuerlicher Barrieren, Ausweitung des Angebots an erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen und Beseitigung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

ITALIEN

Ungeachtet der Fortschritte in den letzten Jahren bleiben die Beschäftigungsquoten in Italien deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, insbesondere die Quoten der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Entsprechende nationale Zielvorgaben bestehen. Das regionale Ungleichgewicht ist nach wie vor erheblich: Im Norden sind die Erwerbsquoten hoch und es herrscht nahezu Vollbeschäftigung, während die Situation im Süden gekennzeichnet ist durch niedrige Erwerbsbeteiligung und hohe Arbeitslosigkeit. Die bisherigen Reformen haben zwar in beiden Teilen des Landes das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosigkeit reduziert, doch ist der relative Abstand nahezu unverändert geblieben. Außerdem verbirgt sich hinter der gegenwärtigen Situation möglicherweise eine stark verbreitete nichtangemeldete Erwerbstätigkeit. Eine weitere große Schwäche ist das unausgewogene Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit: Die zunehmende Verbreitung flexiblerer Arbeitsverträge mit relativ niedrigem Schutzniveau kontrastiert mit der hohen Sicherheit, die unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in mittleren Unternehmen und Großunternehmen bieten. Dies hat den Dualismus auf dem Arbeitsmarkt vergrößert. Die Unsicherheit am unteren Ende der Skala wird noch verschärft durch ein nur schwach entwickeltes System der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Anfang 2003 hat die Regierung eine weitere Runde der Flexibilisierung eingeleitet, u. a. durch Einführung neuer Arbeitsverträge und die Liberalisierung der Arbeitsverwaltungen. Bereits längere Zeit laufende Vorhaben, wie zum Beispiel die Reform der staatlichen Arbeitsverwaltung und die Strategie des lebenslangen Lernens, kommen jedoch nur schleppend voran.

Italien sollte deshalb:

Arbeitsplatzschaffung

1. Die regionalen Ungleichgewichte bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzschaffung im Rahmen einer umfassenden Strategie abbauen, auch durch Einsatz entsprechender Strukturfondsmittel.

Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit

2. In Abstimmung mit den Sozialpartnern die Arbeitsmarktflexibilität steigern und die Arbeitsorganisation modernisieren unter Wahrung eines Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit und ohne Marginalisierung benachteiligter Personen.

Lebenslanges Lernen

3. Die Strategie des lebenslangen Lernens umsetzen, insbesondere durch ein in Abstimmung mit den Sozialpartnern erweitertes Weiterbildungsangebot.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

4. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte in Einklang mit der nationalen Zielvorgabe anheben, insbesondere durch Erhöhung des effektiven Erwerbsaustrittsalters und Erweiterung des Weiterbildungsangebots, beides in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Die Beschäftigungsquote der Frauen anheben, hauptsächlich durch Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder und pflegebedürftige Personen.

Nichtangemeldete Erwerbstätigkeit

5. Durch einen entsprechend gestalteten Policymix die nichtangemeldete Erwerbstätigkeit deutlich verringern, u. a. auch durch niedrigere Besteuerung der Geringverdiener und stärkere Anreize für die Überführung von nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung.

Umsetzungsmechanismen

6. Die Arbeitsweise der Arbeitsverwaltungen verbessern durch Schaffung eines für alle Akteure zugänglichen EDV-gestützten Arbeitsmarktdatensystems bei gleichzeitigem Ausbau der Kapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, vor allem im Bereich aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose.

LUXEMBURG

Die Erwerbsbeteiligung in Luxemburg, insbesondere diejenige der älteren Arbeitskräfte, liegt unter dem EU-Durchschnitt. Das dennoch zu verzeichnende Beschäftigungswachstum wird getragen durch Grenzgänger und die wachsende Erwerbsbeteiligung der luxemburgischen Frauen im Haupterwerbsalter. Was die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte angeht, so stagniert die Entwicklung, ungeachtet einiger gezielter Anreizmaßnahmen zur Verlängerung des Erwerbslebens. Die Mobilisierung eines Teils der Nichterwerbstätigen ist eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und damit für das Wirtschaftswachstum. Stärkere Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens könnten sich ergeben aus der weiteren Reform der Frühverrentungs- und Vorruhestandsregelungen. Aufmerksam verfolgt werden sollten auch die Auswirkungen der jüngsten Neuregelung der Erwerbsunfähigkeitsrenten. Es besteht die Gefahr, dass die sich abschwächende Arbeitsmarktdynamik Fortschritte bei der Anhebung der Frauenbeschäftigungsquote zunichte macht. Die Eingliederung junger Menschen ohne berufliche Qualifikationen in den Arbeitsmarkt ist weiterhin ein großes Problem. In Bezug auf diese Aspekte (junge Menschen, Frauen und ältere Arbeitskräfte) und in Bezug auf wichtige Aspekte der Arbeitsplatzqualität (lebenslanges Lernen, geschlechtsspezifisches Lohngefälle) hat Luxemburg noch kein Follow-up-Verfahren etabliert, das es erlaubt, die tatsächlichen Auswirkungen der seit dem ersten NAP für Beschäftigung beschlossenen Maßnahmen und Reformen zu bewerten.

Luxemburg sollte deshalb:

Lebenslanges Lernen

1. Die effektive Umsetzung des Rahmengesetzes über die Weiterbildung gewährleisten durch Erarbeitung einer kohärenten Strategie des lebenslangen Lernens in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Den Schulabbruch bekämpfen und das Schulsystem so reformieren, dass eine größere Kohärenz zwischen der allgemeinen und der beruflichen Bildung erreicht wird.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anheben durch Reform der Vorruhestandsregelung und durch genaue Überwachung der Auswirkungen der geänderten Regelung der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Die Anstrengungen zur Anhebung der Erwerbsbeteiligung der Frauen fortsetzen durch Verbesserung der Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch Erleichterung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach einer längeren Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und durch Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern mit Schwerpunkt auf der Beseitigung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

NIEDERLANDE

Trotz der jüngsten Zunahme der Arbeitslosigkeit übertreffen die Niederlande weiterhin deutlich das vom Europäischen Rat festgesetzte Gesamtbeschäftigungsziel. Anzumerken ist dabei, dass die Frauenbeschäftigungsquote zwar über der EU-Zielvorgabe liegt, gleichzeitig jedoch das geschlechtsspezifische Lohngefälle nach wie vor relativ hoch ist. Zur künftigen Steigerung der Beschäftigungsquoten gilt es, die Frauenbeschäftigung weiter anzuheben, ältere Menschen und Minderheiten stärker zu aktivieren und das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial zu mobilisieren. Die Anzahl der Personen, die Versorgungsleistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, ist besorgniserregend hoch, und Arbeitslosigkeitsfallen im Sozialleistungssystem bilden weiterhin negative Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Tatsache, dass zahlreiche freie Arbeitsstellen auf Grund von Qualifikationsdefiziten nicht besetzt werden können, lässt auf Entwicklungsdefizite in der Strategie des lebenslangen Lernens schließen: Offensichtlich gelingt es nicht, die Kluft zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage zu überbrücken. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit birgt ein erhöhtes Risiko, dass vor allem gering qualifizierte Arbeitskräfte ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die Niederlande sollten deshalb:

Lebenslanges Lernen

1. In enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern das lebenslange Lernen auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts ausrichten, um die Nichterwerbstätigkeit abzubauen und geringqualifizierte Arbeitskräfte davon abzuhalten, sich aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen.

Gleichstellung der Geschlechter

2. Zusammen mit den Sozialpartnern sich um die Beseitigung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bemühen.

Arbeit lohnend machen

3. Das Sozialleistungssystem transparenter gestalten: Abbau von Subventionen und verstärkte Nutzung steuerpolitischer Maßnahmen sowie bessere Koordinierung der nationalen und lokalen Lebensunterhaltsbeihilfen. Durch eine entsprechende Auslegung des Erwerbsunfähigkeitsrentensystems bewerkstelligen, dass der Zugang eingedämmt und Leistungsbezieher aktiviert werden.

ÖSTERREICH

Die vom Europäischen Rat in Lissabon und Stockholm festgelegten Beschäftigungsquotenziele hat Österreich bereits weitgehend erreicht. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte, was sich auch in dem sehr niedrigen durchschnittlichen Erwerbsaustrittsalter widerspiegelt. Die Arbeitslosenquoten steigen seit Mitte 2001 an - insbesondere die Quote der jungen Menschen -, gehören jedoch immer noch zu den niedrigsten in der EU. Das Land sieht sich nach wie vor der Herausforderung gegenüber, den strukturellen Wandel auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu steigern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu beseitigen. Die bereits relativ hohe Frauenbeschäftigungsquote kann nicht über Schwächen hinwegtäuschen: Es bestehen weiterhin erhebliche geschlechtsspezifische Diskrepanzen und es mangelt an Kinderbetreuungseinrichtungen.

Österreich sollte deshalb:

Lebenslanges Lernen

1. Die umfassende Strategie zur Entwicklung des lebenslangen Lernens weiter umsetzen. Zu diesem Zweck alle Akteure mobilisieren und Zielvorgaben machen für die Bereitstellung von Finanzmitteln und die Bildungsbeteiligung.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Zusammen mit den Sozialpartnern einen auf angemessenen Zielvorgaben basierenden Aktionsplan entwerfen zur Anhebung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte, insbesondere älterer Frauen, sowie des Erwerbsaustrittsalters.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Zusammen mit den Sozialpartnern eine auf entsprechenden Zielvorgaben basierende Strategie zur Beseitigung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles entwerfen und das Kinderbetreuungsangebot verstärkt ausbauen. Analysieren, wie sich die gegenwärtige Kindergeldregelung auf Qualität und Quantität der Frauenbeschäftigung auswirkt.

PORTUGAL

Die allgemeinen Wirtschaftsindikatoren weisen seit 2001 eine Verschlechterung aus, und die Arbeitslosigkeit hat in 2002 erheblich zugenommen. Dessen ungeachtet sind die Fortschritte auf dem Weg zur Realisierung der EU-Zielvorgaben seit 1997 signifikant: die Beschäftigungsquote liegt bereits jetzt über der Zielvorgabe für 2005 von 67 %. Die Arbeitsproduktivität ist jedoch die niedrigste in der EU und wächst nur langsam. Das Bildungserfolgsniveau ist weiterhin niedrig, sowohl in der Erwachsenenbevölkerung als auch in den jüngeren Altersgruppen. Ungeachtet der in den letzten Jahren stark erhöhten Bildungsausgaben ist der Anteil der Schulabsolventen, die nicht die Sekundarstufe II abgeschlossen und keine Berufsausbildung aufgenommen haben, nach wie vor der bei weitem höchste in der Gemeinschaft. Dementsprechend liegt trotz jüngster Fortschritte das Niveau der Berufsausbildung deutlich unter dem EU-Schnitt. Als besonders schwierig hat sich erwiesen, die große Anzahl von Klein- und Kleinstunternehmen in das nationale Qualifizierungsprogramm einzubinden. Zwar liegt die Beschäftigungsquote der Frauen über dem EU-Schnitt, doch bestehen weiterhin eine ausgeprägte geschlechtsspezifische Segregation auf sektoraler Ebene sowie ein starkes geschlechtsspezifisches Lohngefälle in der Privatwirtschaft. Vor kurzem wurden Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern und der Regierung unterzeichnet, deren Umsetzung das entschlossene Engagement aller Parteien erfordern wird.

Portugal sollte deshalb:

Lebenslanges Lernen

1. Die Umsetzung der nationalen Strategie des lebenslangen Lernens fortsetzen. Das Bildungssystem verbessern, um die Schulabbrecherquote zu senken und die Versorgung mit qualifizierten Arbeitskräften sicherzustellen. Die Zielvorgaben für die betriebliche Aus- und Weiterbildung realisieren.

Gleichstellung der Geschlechter

2. Die Bemühungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fortsetzen, insbesondere durch Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder und pflegebedürftige Personen. Die geschlechtsspezifische sektorale Segregation verringern und die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Privatwirtschaft beseitigen.

Sozialpartnerschaft

3. Gestützt auf die bestehenden Vereinbarungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern die Sozialpartnerschaft stärken in den Bereichen Lohnpolitik und Produktivität, Anpassungsfähigkeit, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzqualität.

FINNLAND

Finnland übertrifft die vom Europäischen Rat für die EU festgelegten Gesamtbeschäftigungs- und Frauenbeschäftigungsziele für 2005 sowie die Zielvorgabe von Lissabon für die bis 2010 zu erreichende Frauenbeschäftigungsquote. Finnland ist einer der von den Auswirkungen der Bevölkerungsalterung am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten. Voraussetzung für die Erhöhung der Beschäftigungsquote und des Arbeitskräfteangebots ist deshalb, dass die Arbeitskräfte länger erwerbstätig bleiben. Die Gesamtarbeitslosenquote liegt weiterhin über dem EU-Schnitt, wobei insbesondere die strukturelle Arbeitslosigkeit stark ausgeprägt ist. Die Tatsache, dass in einigen Regionen die Arbeitslosigkeit hoch ist, gleichzeitig aber Engpässe auf dem Arbeitsmarkt bestehen, lässt darauf schließen, dass in der Arbeitsmarktpolitik noch mehr getan werden kann, um das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu beseitigen. Zwar wurde die steuerliche Belastung der Arbeit abgebaut, doch besteht im Steuer- und Sozialleistungssystem nach wie vor Änderungsbedarf, insbesondere was die niedrigen Arbeitseinkommen angeht. Nationale Daten lassen auch auf ein erhebliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle schließen, dessen Ursachen nur zum Teil in der geschlechtsspezifischen sektoralen Segregation liegen.

Finnland sollte deshalb:

Prävention and Aktivierung

1. Die Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktprogramme weiter steigern, um vor allem die strukturbedingte Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die regionalen Ungleichgewichte abzubauen und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den am stärksten benachteiligten Personen gelten.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Langfristig ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot sichern, insbesondere durch weitere Anhebung des effektiven Erwerbsaustrittsalters im Zuge der nationalen Strategie für das aktive Altern und durch Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Zu diesem Zweck sollte das Steuer- und Sozialleistungssystem weiter reformiert werden, vor allem durch Absenkung der hohen effektiven Grenzsteuersätze für Geringverdiener.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Im Rahmen des Gender-Mainstreaming-Konzepts die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der geschlechtsspezifischen Segregation beseitigen.

SCHWEDEN

Schweden hat sehr hohe Beschäftigungsquoten aufzuweisen, auch in der Gruppe der Frauen und der älteren Arbeitskräfte, und übertrifft bereits alle EU-Zielvorgaben. Angesichts der Bevölkerungsalterung ist es jedoch angezeigt, das künftige Arbeitskräfteangebot zu sichern durch Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in der Gruppe der Zuwanderer, der jungen Menschen und der Langzeiterkrankten. Wichtige Einflussfaktoren in diesem Kontext sind die Frühverrentungen und der rasche Anstieg bei den Langzeiterkrankungen. Ungeachtet der laufenden Reform des Steuersystems ist die steuerliche Belastung der Arbeit nach wie vor die höchste in der EU. Das Sozialleistungssystem ist im internationalen Vergleich relativ großzügig. Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsanreize erscheinen erforderlich.

Schweden sollte deshalb:

Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit

1. Die Zahl der Langzeiterkrankungen durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen verringern und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Anpassung des regulatorischen Rahmens fördern.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Das Arbeitskräfteangebot langfristig sichern durch Ausschöpfen des Arbeitskräftepotenzials, insbesondere durch eine Anhebung der Erwerbsbeteiligung der Zuwanderer.

Arbeit lohnend machen

3. Die Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems fortführen, um stärkere Arbeitsanreize zu schaffen, insbesondere für die durch hohe effektive Grenzsteuersätze belasteten Gruppen. Die Reform der Besteuerung der Arbeitseinkommen abschließen.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Das VK übertrifft die vom Europäischen Rat vorgegebenen EU-Quotenziele für die Gesamtbeschäftigung, die Frauenbeschäftigung und die Beschäftigung der älteren Arbeitskräfte. Die hohen Beschäftigungsquoten sind jedoch verbunden mit einer relativ niedrigen Produktivität, deren Ursachen zum Teil in einem unzureichenden Grundqualifikationsniveau liegen sowie in arbeitsplatzbezogenen Problemen, wie etwa dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle und dem mangelnden Zugang bestimmter Arbeitskräftekategorien zur beruflichen Weiterbildung. Diese Herausforderungen verlangen nach einer Stärkung der Sozialpartnerschaft auf nationaler Ebene. Immer mehr Personen im erwerbsfähigen Alter beanspruchen Versorgungsleistungen wegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, was die angestrebte Erhöhung des Arbeitskräfteangebots erschweren könnte. Ungeachtet einer weit unter dem EU-Schnitt liegenden Gesamtarbeitslosenquote bestehen erhebliche Diskrepanzen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Nichterwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit sind besonders ausgeprägt in bestimmten Regionen und in benachteiligten Personengruppen (Alleinerziehende, Erwerbslosenhaushalte, bestimmte ethnische Minderheiten, ältere männliche Arbeitskräfte und Geringqualifizierte). Dies erfordert weiterreichende, gezielte Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Das Vereinigte Königreich sollte deshalb:

Prävention und Aktivierung

1. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik betreiben, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu begünstigen und die hohe Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit in bestimmten Personengruppen abzubauen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den Personen gelten, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonderen Problemen gegenübersehen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind oder Gefahr laufen, zu erwerbstätigen Armen zu werden oder aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Arbeitskräfteangebot und aktives Altern

2. Allen Erwerbsfähigen Arbeitsmöglichkeiten und entsprechende Anreize bieten, vor allem durch die Reform der Systems der Versorgungsleistungen bei Krankheit und Invalidität.

Gleichstellung der Geschlechter

3. Die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles entschlossener beseitigen, vornehmlich durch Verminderung der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarktes nach Berufsfeldern und Sektoren und durch Erleichterung des Zugangs zur beruflichen Weiterbildung für geringverdienende weibliche Teilzeitkräfte. Noch mehr erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen schaffen.

Sozialpartnerschaft

4. Die Rolle der Sozialpartnerschaft auf nationaler und betrieblicher Ebene weiter stärken, um Produktivität und Arbeitsplatzqualität zu steigern. Zu diesem Zweck insbesondere das niedrige Grundqualifikationsniveau anheben und Qualifikationsdefizite abbauen.

Top