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Document 52003DC0104

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn

/* KOM/2003/0104 endg. */

52003DC0104

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn /* KOM/2003/0104 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn

Abkürzungsverzeichnis

Besitzstand: // gemeinschaftlicher Besitzstand (Gemeinschaftsrecht)

BIP: // Bruttoinlandsprodukt

EBWE: // Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

EFR: // Europäischer Forschungsraum

EIB: // Europäische Investitionsbank

ESVP: // Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU

EU: // Europäische Union

FEMIP // (Facility for Euro-Mediterranean Investment and Partnership) Mittelmeer-Fazilität für Investitionen und Partnerschaft

FHA: // Freihandelsabkommen

FTE: // Forschung und technologische Entwicklung

GASP: // Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

GEWR: // Initiative der EU und Russlands für einen Gemeinsame Europäischen Wirtschaftsraum

IAO: // Internationale Arbeitsorganisation

IFI: // Internationale Finanzinstitutionen

INTERREG: // Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit der Regionen innerhalb der EU

JI: // Justiz und Inneres

MEDA: // Hilfsprogramm der Gemeinschaft für die Mittelmeerländer

MFA // (macro-financial assistance) gesamtwirtschaftliche Sonderfinanzhilfe der EU

NDEP // (Northern Dimension Environmental Partnership) Umweltpartnerschaft im Rahmen der Nördlichen Dimension

NUS: // Neue Unabhängige Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan)

OSZE: // Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

PHARE: // Hilfsprogramm der Gemeinschaft für die mitteleuropäischen Bewerberländer

PKA: // Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

PRINCE: // Informationsprogramm für den europäischen Bürger

TACIS: // Gemeinschaftsprogramm für technische Hilfe für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

TEN: // Transeuropäische Netze

UN: // Vereinte Nationen

WNUS: // westliche Neue Unabhängige Staaten (Ukraine, Republik Moldau, Belarus)

WTO: // Welthandelsorganisation

1. Grösseres Europa: Annahme der Herausforderung

Am 1. Mai 2004 tritt die Europäische Union in eine neue, historische Phase ein. Mit 25 Mitgliedstaaten, einer Bevölkerung von mehr als 450 Millionen und einem BIP von fast 10 000 Mrd. Euro wird sich das politische, geografische und wirtschaftliche Gewicht der erweiterten Union auf dem europäischen Kontinent grundlegend erhöhen. Die Erweiterung wird das Wachstum und die Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU in einem Rahmen gemeinsamer Werte und der beiderseitigen Achtung der Grundfreiheiten ankurbeln. Neue Muster im Bereich der Freizügigkeit und im Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr werden die Vielfalt der Kulturen und Traditionen vergrößern. Außerhalb der Grenzen der EU wird die Erweiterung eine Umgestaltung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Teilen der Welt zur Folge haben.

Die Bemühungen um eine Annäherung an die 385 Mio. Einwohner der Länder, die an den neuen Land- oder Seeaußengrenze liegen, nämlich Russland, die westlichen NUS und die Länder im südlichen Mittelmeerraum [1], erhalten durch die Erweiterung neue Impulse. Der Beitritt neuer Mitgliedstaaten wird das Interesse der Union an einer Intensivierung der Beziehungen zu den neuen Nachbarstaaten stärken. Mindestens im kommenden Jahrzehnt wird die Fähigkeit der Union, ihren Bürgern Sicherheit, Stabilität und nachhaltige Entwicklung zu bieten, untrennbar mit ihrem Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit ihren Nachbarstaaten verbunden sein.

[1] Südlicher Mittelmeerraum: Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien, Tunesien. Westliche Neue Unabhängige Staaten (WNUS): Ukraine, Republik Moldau, Belarus.

Die gegenseitige - politische und wirtschaftliche - Abhängigkeit zwischen der Union und ihren Nachbarstaaten ist bereits Realität. Die Einführung des Euro als wichtige internationale Währung hat neue Möglichkeiten für intensivere wirtschaftliche Beziehungen geschaffen. Der größeren geografischen Nähe wegen müssen die erweiterte EU und ihre neuen Nachbarstaaten gleichermaßen interessiert sein, weitere Anstrengungen zur Förderung der grenz überschreitenden Handels- und Investitionsströme zu unternehmen, und ein noch größeres gemeinsames Interesse haben, bei der Bekämpfung länderübergreifender Bedrohungen - vom Terrorismus bis zur atmosphärischen Verschmutzung - zusammenzuarbeiten. Die Nachbar staaten der EU sind ihre wichtigsten Partner, wenn es darum geht, auf beiden Seiten Produktion, Wirtschaftswachstum und Außenhandel zu steigern, einen erweiterten Raum politischer Stabilität und funktionierender Rechtsstaatlichkeit zu schaffen und den Austausch von Humankapital, Ideen, Wissen und Kultur zu fördern.

Die EU steht nicht nur gegenüber ihren Bürgern und denen der neuen Mitgliedstaaten, sondern auch gegenüber ihren derzeitigen und zukünftigen Nachbarstaaten in der Pflicht, sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Dynamik dauerhaft zu gewährleisten. Die EU muss tätig werden, um die regionale und subregionale Zusammenarbeit und Integration zu fördern, die eine Vorbedingung für politische Stabilität, wirtschaftliche Entwicklung und die Verringerung der Armut und des sozialen Gefälles in ihrem gemeinsamen Umfeld sind.

Auf Seiten der EU wird die gesamte Politik (u.a. im Außen-, Sicherheits-, Handels-, Entwicklungs- und Umweltbereich) diesen Anforderungen entsprechen müssen. Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) begann im November 2002 mit der Arbeit und nahm die besondere Lage der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus - neuer Nachbarstaaten an der Landgrenze der Union - zur Kenntnis. Der Europäische Rat bestätigte auf seiner Tagung vom Dezember 2002 in Kopenhagen, dass die Union die sich durch die Erweiterung bietende Chance nutzen sollte, die Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Werte auszubauen [2]. Er wiederholte die Entschlossenheit der Union, neue Trennungslinien in Europa zu vermeiden und Stabilität und Wohlstand innerhalb der neuen Grenzen der Union und darüber hinaus zu fördern. Er bekräftigte, dass die Erweiterung der Intensivierung der Beziehungen zu Russland dienen wird, und forderte den Ausbau der Beziehungen zur Ukraine, zur Republik Moldau, zu Belarus und zu den Ländern im südlichen Mittelmeerraum auf der Grundlage eines langfristigen Konzepts zur Förderung der Reformen, der nachhaltigen Entwicklung und des Handels [3]. Gleichzeitig bekräftigte der Rat die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess.

[2] Vor allem Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, wie sie innerhalb der EU in der Charta der Grundrechte niedergelegt sind.

[3] Auch das Europäische Parlament hat Aufmerksamkeit für die die neuen Nachbarstaaten betreffenden Fragen gefordert, zuletzt in seinem Bericht vom 12. Februar 2003 über die Beziehungen zwischen der EU und Belarus.

In dieser Mitteilung wird geprüft, wie der Rahmen für die Beziehungen der Union zu den Nachbarstaaten erweitert werden kann, die derzeit keine Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU haben [4]. Sie betrifft daher weder die Beziehungen der Union zu den verbleibenden Bewerberländern - Türkei, Rumänien und Bulgarien - noch zu den westlichen Balkanländern. Es wird erläutert, dass die größere gegenseitige Abhängigkeit - in politischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht - selbst ein Mittel zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sein kann. Es wird vorgeschlagen, dass sich die EU das Ziel setzt, eine Zone des Wohlstands und der guten Nachbarschaft - eines Ringes befreundeter Staaten - zu entwickeln, mit denen die EU enge, friedliche und kooperative Beziehungen unterhält.

[4] Wegen ihrer Lage fallen auch die Länder südlich des Kaukasus nicht in den räumlichen Anwendungsbereich dieser Initiative.

Im Gegenzug zu nachgewiesenen konkreten Fortschritten bei der Verwirklichung der gemeinsamen Werte und der effektiven Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen, u.a. bei der Angleichung an den Besitzstand, sollten die Nachbarstaaten der EU in den Genuss einer engeren wirtschaftlichen Integration mit der EU kommen. Zu diesem Zweck soll Russland, den westlichen NUS und den Ländern im südlichen Mittelmeerraum die Aussicht auf Teilnahme am Binnenmarkt der EU und auf weitere Integration und Liberalisierung zur Förderung der Freizügigkeit und des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (vier Freiheiten) geboten werden.

2. Nachbarschaft - unterschiedliche Länder, gleiche Interessen

Die Lage Russlands, der westlichen NUS und der Länder im südlichen Mittelmeerraum ist in fast jeder Hinsicht sehr unterschiedlich. Das 20. Jahrhundert brachte auf dem europäischen Kontinent wie im Mittelmeerraum dramatische geografische, politische und kulturelle Veränderungen mit sich. Diese Kräfte haben nicht unbedingt zu einer stärkeren Annäherung beigetragen.

Die Unterschiede zeigen sich auch in der Verschiedenheit und Intensität der bestehenden Beziehungen der Union zu ihren neuen Nachbarstaaten und der Beziehungen zwischen diesen Staaten. Während beispielsweise in den Beziehungen der Union zu Belarus seit 1996 kaum Fortschritte festzustellen sind, hat sich die Entwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in politischen und Sicherheitsfragen sowie in den Bereichen Energie, Umwelt und Wissenschaft und Technologie in den letzten Jahren rasch beschleunigt. Eine neue Nachbarschaftspolitik ist nur ein Pfeiler der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland.

Regionalhandel und Integration sind anerkannte Ziele der Mittelmeerpolitik der EU, nicht zuletzt wegen der positiven Auswirkungen eines großen Marktes Mittelmeerraum auf die politische und wirtschaftliche Stabilität der Region. Die EU hat mit den Ländern im südlichen Mittelmeerraum Freihandelsabkommen geschlossen, und im Rahmen des Barcelona-Prozesses ist vorgesehen, diese Abkommen nun auf den Dienstleistungssektor und weitere Warensektoren auszudehnen. Regionale Integration soll auch durch rasche Aushandlung und Durchführung von Freihandelsabkommen zwischen den Partnern im Mittelmeerraum und zwischen diesen und der Türkei erreicht werden, die durch eine Zollunion mit der EU verbunden ist. Wenngleich einige Assoziierungsabkommen noch nicht ratifiziert sind [5], werden die Partner im Mittelmeerraum bereits aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften an die des Binnenmarkts anzugleichen.

[5] Die Assoziierungsabkommen mit Tunesien, Israel, Marokko, der Palästinensischen Behörde und Jordanien sind in Kraft. Die Abkommen mit Ägypten, Libanon und Algerien müssen noch ratifiziert werden. Ein Assoziierungsabkommen mit Syrien wird zurzeit ausgehandelt.

Anders als bei den vertraglichen Beziehungen zu allen anderen Nachbarstaaten der EU gewähren die in Kraft befindlichen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Russland, der Ukraine und der Republik Moldau weder eine Präferenzbehandlung im Handel, noch enthalten sie einen Zeitplan für die Angleichung der Rechtsvorschriften.

Nachbarschaft und EU-Mitgliedschaft

| | Nach Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der Union zu werden. Mögliche Bewerberländer müssen die Kriterien für die Mitgliedschaft erfuellen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Achtung von Minderheiten, funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten und die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen (d.h. Rechtsvorschriften und Politik der EU wirksam anzuwenden).

| | Der Anreiz für Reformen, der von der Aussicht auf Mitgliedschaft ausgeht, hat sich als stark erwiesen - die Erweiterung ist zweifellos das erfolgreichste außenpolitische Instrument der Union.

| | In einigen Fällen ist die Frage einer möglichen Mitgliedschaft bereits gelöst worden. So ist ein Beitritt der nichteuropäischen Partnerländer im Mittelmeerraum ausgeschlossen worden. Andere Fälle sind jedoch noch nicht geklärt, z.B. die der europäischen Länder, die klar den Wunsch geäußert haben, der EU beizutreten.

| | In der Praxis muss jedoch jeder Entscheidung über eine weitere Ausdehnung der EU eine Debatte über die äußersten geografischen Grenzen der Union vorausgehen. An dieser Debatte müssen auch die derzeitigen Bewerberländer uneingeschränkt teilnehmen können.

| | Ziel der neuen Nachbarschaftspolitik ist es daher, einen Rahmen für die Entwicklung neuer Beziehungen abzugeben, der eine Aussicht auf Mitgliedschaft oder eine Rolle in den Organen der Union mittelfristig nicht einschließt. Die durch Nähe und Nachbarschaft aufgeworfenen praktischen Fragen sind getrennt von der Frage der Aussicht auf einen EU-Beitritt zu beantworten.

Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangspunkte und Ziele ist klar, dass es nicht nur ein einziges neues Konzept der EU für alle geben kann. Wegen der unterschiedlichen Phasen der Reformen und der wirtschaftlichen Entwicklung sind im kommenden Jahrzehnt auch in unterschiedlichem Maße Fortschritte von den Nachbarstaaten zu erwarten.

Andererseits wird immer deutlicher, dass die EU mit ihren Nachbarstaaten viele gemeinsame Interessen hat. Alle Länder in der neuen Nachbarschaft stehen den Möglichkeiten und Heraus forderungen gegenüber, die mit Nachbarschaft, Wohlstand und Armut zusammenhängen.

Nachbarschaft

Die geografische Nähe bringt Möglichkeiten und Herausforderungen sowohl für die EU als auch für ihre Nachbarstaaten mit sich. In der Erklärung von Barcelona aus dem Jahr 1995 haben die EU und ihre Partner im Mittelmeerraum anerkannt, dass die geografische Nähe den Wert der Entwicklung einer umfassenden Politik der engen Assoziierung erhöht, die in der Aushandlung von Assoziierungsabkommen mit den einzelnen Ländern zum Ausdruck kommt. Auch in den geltenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland, der Ukraine und der Republik Moldau sind die Vertragsparteien über die Notwendigkeit übereingekommen, auf der Grundlage historischer Bindungen und gemeinsamer Wertvorstellungen eine starke Partnerschaft zu gründen. Mit beiden Arten von Abkommen soll, insbesondere durch schrittweise Annäherung zwischen der EU und den Partnerländern, Hilfe im Übergangsprozess geleistet und ein größerer Raum der Zusammenarbeit geschaffen werden.

Insbesondere erhöht sich durch die geografische Nähe die Bedeutung einer Reihe von Fragen, die unter anderem mit der Überwachung der neuen Außengrenze und den grenzüber schreitenden Strömen zusammenhängen. Die EU und ihre Nachbarstaaten haben ein gemeinsames Interesse daran, auf bilateraler und regionaler Ebene zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass das Überschreiten der Grenze durch Personen oder Waren zu legitimen Zwecken nicht durch ihre Migrationspolitik, Zollverfahren und Grenzkontrollen verhindert oder verzögert wird. Die Infrastruktur, die effiziente Überwachung der Grenzen und der Verbund der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze werden für die Ausweitung von Handel und Investitionen auf beiden Seiten noch wichtiger werden. Grenzübergreifende kulturelle Bindungen, nicht zuletzt zwischen Menschen derselben ethnischen/kulturellen Zugehörigkeit, erlangen im Kontext der Nachbarschaft zusätzliche Bedeutung. Ebenso erfordert die Bedrohung der beiderseitigen Sicherheit, unabhängig davon, ob sie von der grenzübergreifenden Dimension natürlicher und nuklearer Risiken, übertragbaren Krankheiten, illegaler Einwanderung, illegalem Handel, organisiertem Verbrechen oder terroristischen Netzen ausgeht, ein gemeinsames Vorgehen, wenn sie umfassend bekämpft werden soll.

Wohlstand und Armut

Ein neues Konzept der EU für ihre Nachbarstaaten kann sich nicht auf die Grenzregionen beschränken. Wenn die EU mit ihren Nachbarstaaten auf die Schaffung eines Raumes gemeinsamen Wohlstands und gemeinsamer Stabilität hinarbeiten will, muss die Nachbar schaftspolitik mit Maßnahmen einhergehen, mit denen die wahren Ursachen für politische Instabilität, wirtschaftliche Verwundbarkeit, institutionelle Mängel, Konflikte und Armut und soziale Ausgrenzung angegangen werden [6].

[6] Entsprechend der Erklärung des Rates und der Kommission vom 10. November 2000 zur Entwicklungspolitik der EU.

Die meisten der südlichen und östlichen Nachbarstaaten der EU haben ein nominales BIP pro Kopf der Bevölkerung von weniger als 2 000 EUR [7]. In Russland und in den westlichen NUS haben Armut und soziale Ausgrenzung infolge zurückgehender Produktion und größerer Ungleichheit bei der Einkommensverteilung im letzten Jahrzehnt stark zugenommen. Dies hat zu einem höheren Risiko sozialer und politischer Verwerfungen geführt. In Russland ist das BIP immer noch um ein Drittel niedriger als 1989; in der Republik Moldau beträgt das BIP weniger als die Hälfte des früheren Niveaus. Weniger bekannt ist vielleicht, dass das BIP pro Kopf der Bevölkerung auch im Mittelmeerraum nur sehr langsam gestiegen ist. Ägypten, Israel und Tunesien sind die einzigen Länder, in denen die Wachstumsrate seit 1975 mehr als 2 % betragen hat, während beispielsweise Algerien eine leicht negative Wachstumsrate verzeichnet. Nur in Afrika südlich der Sahara liegt die Gesamtwachstumsrate unter der dieser beiden Regionen. Die Republik Moldau ist bei weitem der ärmste Nachbarstaat (417 EUR pro Kopf der Bevölkerung [8]), der zweitärmste ist die Ukraine (855 EUR). Der reichste Nachbar staat der EU ist Israel (19 578 EUR), gefolgt von Libanon - mit einem erheblich niedrigeren BIP-Niveau - (5 284 EUR) und mit einigem Abstand hinter diesen beiden Ländern Russland (2 382 EUR). Eine Gruppe von Ländern - Belarus, Ägypten, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen, Syrien - hat ein BIP pro Kopf der Bevölkerung erreicht, das drei- bis viermal so hoch wie das der Republik Moldau ist (1 292 EUR-1 663 EUR).

[7] Zu Statistiken über BIP, Handel und Investitionen, Migration und Hilfe siehe Anhang.

[8] Nominale Schätzungen für 2001, Transition Report der EBWE, aktualisierte Fassung, 2002.

Trotz des langsamen wirtschaftlichen Wachstums war der Mittelmeerraum lange durch ein niedriges Niveau absoluter Armut [9] gekennzeichnet. Ein Problem ist jedoch die relative Armut, da fast 30 % der Bevölkerung von weniger als 2 USD pro Tag leben müssen und die Analphabetenrate nach wie vor hoch ist. Nur 0,6 % der Bevölkerung nutzen das Internet und nur 1,2 % haben Zugang zu einem Computer [10]. In Russland und in den westlichen NUS sind die Armutsraten seit 1990 erheblich gestiegen. In Russland ist seit einigen Jahren eine Umkehr dieses Trends zu beobachten.

[9] Zahl der Personen mit einem Einkommen von weniger als 1 USD pro Tag, gemessen als Kaufkraft parität.

[10] Arab Human Development Report des UNDP.

Demokratie, Pluralismus, Achtung der Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten, Rechtsstaat lichkeit und arbeitsrechtliche Mindestnormen sind unerlässliche Vorbedingungen für politische Stabilität sowie für eine friedliche und nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Fast alle Länder im Mittelmeerraum, die westlichen NUS und Russland haben in ihrer Geschichte autokratische und nicht demokratische Regierungen sowie einen geringen Schutz der Menschenrechte und der Freiheit des einzelnen zu verzeichnen. Im Großen und Ganzen haben die westlichen NUS und Russland in den letzten 12 Jahren Schritte zur Einführung der Demokratie und marktwirtschaftlicher Einrichtungen unternommen. Die politischen Reformen in den meisten Mittelmeerländern sind jedoch nicht so schnell vorangekommen, wie dies zu wünschen gewesen wäre.

Handel und Investitionen sind für die Verbesserung des wirtschaftlichen Wachstums und der Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Für die Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung sind erhebliche zusätzliche Investitionen in Russland, in den westlichen NUS und im Mittelmeerraum erforderlich. Gleichzeitig muss die Wirtschaft dringend in Richtung arbeitsintensiver, beschäftigungswirksamer Wirtschaftszweige und Dienstleistungen diversifiziert werden, und zwar nicht nur in relativ ressourcenarmen Ländern wie der Ukraine, der Republik Moldau und Marokko, sondern auch in energiereichen Ländern wie Algerien und Russland. Die Energie hat den größten Anteil an den Einfuhren aus beiden Regionen; dies gilt mehr für Russland als für die westlichen NUS und die Länder im südlichen Mittelmeerraum, bei denen ein erheblicher Teil der Einfuhren (insbesondere aus der Republik Moldau, Marokko und Tunesien) auf Textilwaren und landwirtschaftliche Erzeugnisse entfällt. Im Jahre 2001, einem Jahr mit hohen Ölpreisen, beliefen sich die Ausfuhren Russlands und der westlichen NUS einerseits und der Länder im südlichen Mittelmeerraum andererseits auf rund 60 Mrd. Euro je Region, während die Einfuhren aus der EU jeweils nur gut die Hälfte der Ausfuhren betrugen. Zum Vergleich beliefen sich die Ausfuhren Ungarns in die EU und seine Einfuhren aus der EU 2001 auf je rund 25 Mrd. Euro. In allen Nachbarstaaten ist das Niveau der ausländischen Direktinvestitionen im Vergleich zu Ländern mit ähnlichem Entwicklungsstand und im Verhältnis zum Bedarf niedrig. So liegen die ausländischen Investitionen pro Kopf der Bevölkerung in Russland bei weniger als einem Sechstel der Investitionen in Polen; zudem betrug die Flucht inländischen Kapitals aus Russland in den letzten 10 Jahren im Jahresdurchschnitt 20 Mrd. USD.

Damit alle gesellschaftlichen Gruppen Anteil an den Vorteilen stärkeren Wirtschafts wachstums haben können, sind positive Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration durch sich gegenseitig verstärkende Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitiken erforderlich. Ebenso wichtig ist es, Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Ausbildung und Wohnungsbau Aufmerksamkeit zu widmen. Auch muss größere Wirtschaftlichkeit mit größerer Umwelteffizienz einhergehen. Starke Umweltverschmutzung und Mängel bei der Bewirtschaftung nuklearer und giftiger Abfälle beeinträchtigen die öffentliche Gesundheit und den Lebensstandard in vielen Nachbarstaaten und tragen in einigen zur Senkung der Lebenserwartung bei. Gleichzeitig verringert der verschwenderische und ineffiziente Umgang mit natürlichen Ressourcen die derzeitigen und vor allem die künftigen Aussichten für wirtschaftliches Wachstum.

Ein funktionierendes Rechtssystem, das von starken Regelungsbehörden und einer effizienten und unabhängigen Justiz umgesetzt wird, die mit Befugnissen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ausgestattet sind, ist ebenfalls erforderlich, um die Erwerbstätigkeit und die Produktion zu maximieren und das wirtschaftliche Wachstum zu beschleunigen.

Förderung der regionalen und intraregionalen Zusammenarbeit

| | Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer bietet einen starken politischen Rahmen für die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerländern. Seit der Annahme der Erklärung von Barcelona 1995 ist sie trotz der politischen Unruhen in der Region die Grundlage für ständigen Dialog und ständige Zusammenarbeit.

| | Was die bilaterale Dimension der Beziehungen der EU betrifft, so ist der Rahmen für beide Ländergruppen im Wesentlichen ähnlich: Assoziierungsabkommen bzw. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, einschließlich des politischen Dialogs, begleitet von nationalen MEDA-/TACIS-Programmen und Abkommen über spezifische Fragen (Rückübernahme, Fischerei usw.). Der wichtigste Unterschied ist, dass im Falle des Mittelmeerraums eine ausdrückliche regionale Dimension vorhanden ist, die die Entwicklung intraregionaler Initiativen und einer intraregionalen Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe von Bereichen unterstützt. Die Politik zur Förderung der intraregionalen Zusammenarbeit besteht aus drei Kapiteln der Erklärung von Barcelona, die den bilateralen Rahmen ergänzen: Politik und Sicherheit; Wirtschaft und Finanzen; Soziale, kulturelle und menschliche Fragen. Seit 1995 haben sieben Tagungen der Außenminister der 15+12 und 16 Fachministertagungen stattgefunden. Auf diesen Tagungen wurden zahlreiche gemein same Kooperationsinitiativen gestartet, die aus dem MEDA-Regionalprogramm finanziert werden.

| | An der künftigen östlichen Außengrenze ist die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den westlichen NUS bereits recht weit entwickelt; sie orientiert sich an den traditionellen Handels- und Investitionsströmen aus und nach Russland. Die Förderung der regionalen politischen Zusammenarbeit und/oder der regionalen wirtschaftlichen Integration ist jedoch bisher keine starke Komponente der Politik der EU gegenüber Russland und den westlichen NUS.

| | Die Nördliche Dimension ist zurzeit der einzige regionale Rahmen, in dem die EU zusammen mit seinen östlichen Partnern grenz- und länderübergreifende Fragen behandelt. Die Teilnahme ist jedoch auf Russland beschränkt.

| | Im Rahmen einer neuen Nachbarschaftspolitik der EU wird die weitere regionale und subregionale Zusammenarbeit und Integration zwischen den Ländern im südlichen Mittelmeerraum stark gefördert werden. Auch neue Initiativen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Russland und den westlichen NUS könnten in Betracht kommen. Diese könnten auf das Konzept der Nördlichen Dimension zurückgreifen, um einen breiteren und umfassenderen Ansatz für Fragen der Nachbarschaft festzulegen.

Die negativen Auswirkungen von Konflikten auf die wirtschaftliche und politische Entwicklung, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum anhalten, können nicht überschätzt werden. Diese Auswirkungen beschränken sich nicht auf das Inland - solange Konflikte andauern, besteht die Gefahr, dass sie sich ausbreiten. Die Konflikte und die politische Spaltung im Mittelmeerraum (Westsahara, Palästina) haben die Entwicklung der Region in den letzten 50 Jahren erheblich verzögert. Nicht anerkannte Kleinstaaten wie Transnistrien ziehen das organisierte Verbrechen an und können den Prozess der Staaten bildung, der politischen Konsolidierung und der nachhaltigen Entwicklung destabilisieren oder aus der Bahn werfen.

Es liegt im eindeutigen Interesse der EU zu gewährleisten, dass diese gemeinsamen Herausforderungen bewältigt werden.

3. Eine neue Vision und ein neues Angebot

Die EU kann und muss darauf hinarbeiten, die Vorteile der Erweiterung für die politische und wirtschaftliche Stabilität in den Nachbarstaaten zu verbreiten und einen Beitrag zur Verringerung des bestehenden Wohlstandsgefälles zu leisten. Dem sollte eine klare Vision für die mittel- und langfristige Entwicklung engerer und kohärenterer Beziehungen zu den Nachbarstaaten der Union entsprechen. Die EU muss ihre bestehende Nachbarschaftspolitik für diese Regionen mit zwei übergeordneten Zielen für mindestens das nächste Jahrzehnt verstärken und vereinheitlichen:

- Zusammenarbeit mit den Partnern zur Eindämmung der Armut und zur Schaffung eines Raumes gemeinsamen Wohlstands und gemeinsamer Werte auf der Grundlage vertiefter wirtschaftlicher Integration, intensiverer politischer und kultureller Beziehungen, engerer grenzübergreifender Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung der EU und ihrer Nachbarstaaten für die Konfliktprävention.

- Verankerung der von der EU angebotenen konkreten Vorteile und Präferenz beziehungen in einem differenzierten Rahmen, der den von den Partnerländern erzielten Fortschritten bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen Rechnung trägt.

Die Errichtung eines offenen und integrierten Marktes auf gesamteuropäischer Ebene, der auf der Grundlage miteinander vereinbarer oder harmonisierter Vorschriften und weiterer Liberalisierung funktioniert, bringt erhebliche wirtschaftliche und sonstige Vorteile für die EU und ihre Nachbarstaaten mit sich. Ein Rahmen für Politik, Regulierung und Handel, der die wirtschaftliche Stabilität erhöht und die Rechtsstaatlichkeit institutionalisiert, steigert die Attraktivität der Nachbarstaaten für Investoren und verringert ihre Verwundbarkeit bei externen Schocks. Die Erweiterung des gegenseitigen Marktzugangs durch Präferenz abkommen für Waren und Dienstleistungen hat die größten positiven Auswirkungen, wenn sie von Maßnahmen zur Erleichterung der Erwerbstätigkeit begleitet wird. Eine nachhaltige Entwicklung setzt auf beiden Seiten das Verständnis voraus, dass die Festlegung einer Politik in einer Reihe von Bereichen, einschließlich des Umweltschutzes, die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums unterstützt. Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft kann als Katalysator für technologischen Fortschritt wirken. Der Besitzstand der EU bietet ein bewährtes Vorbild für die Errichtung funktionierender Märkte und die Festlegung gemeinsamer Standards für gewerbliche Waren, Dienstleistungen, Energie- und Telekom munikationsnetze, Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheits-, Arbeits- und Qualitäts mindestnormen. Eine intensivere und gezieltere Entwicklungshilfe der EU könnte die Reformen begleiten und dazu beitragen, die Verwaltungskapazitäten auszubauen und die Kosten der sozialen Anpassung zu begrenzen.

Im Gegenzug zu nachgewiesenen konkreten Fortschritten bei der Verwirklichung der gemeinsamen Werte und der effektiven Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen, u.a. bei der Angleichung an den Besitzstand, sollten die Nachbar staaten der EU in den Genuss einer engeren wirtschaftlichen Integration mit der EU kommen. Insbesondere sollte allen Nachbarstaaten die Aussicht auf Teilnahme am Binnenmarkt der EU und auf weitere Integration und Liberalisierung zur Förderung der Freizügigkeit und des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (vier Freiheiten) geboten werden. Wenn ein Land dieses Niveau erreicht hat, hat es sich der Union so stark angenähert, wie dies für einen Drittstaat möglich ist. [11] Die EU muss daher bereit sein, in enger Partnerschaft mit ihren Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten, die weitere Reformen durchführen wollen, und ihnen beim Ausbau ihrer Kapazitäten zu helfen, damit sie ihre Vorschriften an Teile des gemeinschaftlichen Besitzstands angleichen und umsetzen können.

[11] Rede Präsident Prodis auf der Sechsten ECSA-Weltkonferenz, Brüssel, 5.-6. Dezember 2002.

Das Konzept der EU könnte daher auf folgenden Anreizen beruhen:

| | Ausdehnung des Binnenmarkts und der Regelungsstrukturen: Gemeinsame Vorschriften und Normen sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Nachbarstaaten Zugang zum erweiterten Binnenmarkt der EU haben und dessen Vorteile nutzen können und dass stabilere Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeiten geschaffen werden. Der Besitz stand der EU, mit dem ein gemeinsamer Markt auf der Grundlage der Freizügigkeit und des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs errichtet wurde, auf dem Wettbewerb unter gleichen Bedingungen auf der Grundlage gemeinsamer Normen und unter Einbeziehung des Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzes gewährleistet ist, könnte den Ländern, die institutionelle und wirtschaftliche Reformen durchführen, als Vorbild dienen.

Sowohl die Assoziierungs- als auch die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthalten einen groben Zeitplan für die Angleichung der Rechtsvorschriften, wenn auch ohne feste Fristen. Für die westlichen NUS könnte dieser Zeitplan weiterentwickelt werden, wie dies zurzeit im Rahmen der zusammen mit Russland gestarteten Initiative "Gemeinsamer Europäischer Wirtschaftsraum" geprüft wird. Diese Initiative sollte selbst in Richtung auf einen genaueren und umfassenderen Zeitplan für die Angleichung der Rechtsvorschriften zwischen der EU und Russland weiterentwickelt werden. Die Teilnahme an ausgewählten Maßnahmen und Programmen der EU, einschließlich Aspekten wie Verbraucherschutz-, Normen-, Umwelt- und Forschungseinrichtungen, könnte allen Nachbarstaaten ermöglicht werden. Anstrengungen zur Unterstützung der weiteren Entwicklung der Unternehmenspolitik der Partnerländer sollten die Angleichung der Regelungen begleiten.

| | Präferenzhandel und Marktöffnung: Obwohl die Angleichung der wirtschaft lichen Vorschriften und Strukturen an die der EU für die Länder bereits von Vorteil sein kann, bevor der Handel weiter liberalisiert wird, ist Freihandel für die Marktintegration von zentraler Bedeutung.

Wie im Rahmen des Barcelona-Prozesses vorgesehen, sollten die bereits geltenden Freihandelsabkommen mit den Mittelmeerländern auf möglichst viele Waren- und Dienst leistungssektoren ausgedehnt werden. Damit ein integrierterer Markt geschaffen werden kann, müssen die Partner der EU ähnlich weitgehende Abkommen auch untereinander und mit der Türkei schließen. Für Russland und die westlichen NUS ist in den PKA die Errichtung von Freihandelszonen vorgesehen, jedoch ohne Zeitplan. Ziele und Maßstäbe könnten festgelegt werden. Die Ablaufplanung für die wirtschaftlichen Annäherung ist wichtig, um zu gewährleisten, dass die Liberalisierung die Entwicklung tatsächlich fördert. Für die Republik Moldau, die zurzeit nicht über die Wettbewerbskraft und die Verwaltungskapazitäten verfügt, um die mit einer Freihandelszone verbundenen gegenseitigen Verpflichtungen zu übernehmen, ist die EU bereit, die Entwicklung neuer Initiativen zu prüfen, um ihr im Einklang mit den WTO-Verpflichtungen einen besseren Marktzugang zu gewähren.

| | Perspektiven für die legale Migration und die Freizügigkeit: Die EU und ihre Partnerländer haben ein gemeinsames Interesse daran zu gewährleisten, dass die neue Außengrenze kein Hemmnis für den Handel, den sozialen und kulturellen Austausch oder die regionale Zusammenarbeit wird. Angesichts der Auswirkungen von Alterung und Geburten rückgang, Globalisierung und Spezialisierung kann es für die EU und ihre Nachbarstaaten von Vorteil sein, Mechanismen einzuführen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, sich in das Gebiet zu begeben, in dem ihre Fähigkeiten am meisten benötigt werden - wenngleich die Freizügigkeit der Personen und Arbeitnehmer das langfristige Ziel bleibt. Erhebliche zusätzliche Möglichkeiten für den kulturellen und fachlichen Austausch könnten durch eine Langzeitvisapolitik der EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Ein effizientes und benutzerfreundliches Verfahren für den kleinen Grenzverkehr ist ein wesentlicher Teil jeder regionalen Entwicklungspolitik. Die EU überlegt zurzeit, wie das Überschreiten der Außengrenzen für Angehörige von Drittstaaten erleichtert werden kann, die im Grenzgebiet leben und bona fide legitime, triftige Gründe für einen regelmäßigen Grenzübertritt haben und kein Sicherheitsrisiko darstellen. Die EU könnte auch prüfen, wie Bürgern von Nachbarstaaten, die an Programmen und Maßnahmen der EU teilnehmen, die Einreise erleichtert werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, den Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen visumfreien Zugang zu gewähren. Darüber hinaus sollte die EU, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfuellt sind, dafür offen sein, die Ausdehnung visumfreier Regelungen zu prüfen. Die EU sollte ein gemeinsames Konzept entwickeln, um die Integration der Angehörigen von Drittstaaten zu gewährleisten, vor allem von Bürgern aus Nachbarstaaten, die in der EU einen legalen Wohnsitz haben. Die EU sollte ihre Nachbarstaaten bei der Verstärkung ihrer Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Migration unterstützen und effiziente Mechanismen für die Rückführung einführen, insbesondere bei illegaler Transitmigration. Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit allen Nachbarstaaten und vor allem mit Marokko, Russland, Algerien, der Ukraine, Belarus und der Republik Moldau wird ein wesentlicher Bestandteil der beiderseitigen Anstrengungen zur Eindämmung der illegalen Einwanderung sein.

| | Intensivere Zusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung der Bedrohung der gemeinsamen Sicherheit: Zusammenarbeit, gemeinsames Handeln und gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Sicherheitsrisiken wie Terrorismus und internationales organisiertes Verbrechen, Zoll- und Abgabenbetrug, nukleare und natürliche Risiken und übertragbare Krankheiten sollten Priorität haben.

Zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens sind sowohl Maßnahmen in Inland als auch intensiviertes bilaterales und multilaterales Handeln unerlässlich. Die besondere Aufmerk samkeit muss Drogenhandel, Menschenhandel, Migrantenschmuggel, Betrug, Nachahmung, Geldwäsche und Korruption gewidmet werden. Die EU sollte die Möglichkeiten für eine immer engere justitielle und polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den Ausbau der gegenseitigen Rechtshilfe prüfen. Der Ansatz, der im Aktionsplan der EU und Russlands gegen das organisierte Verbrechen und im Aktionsplan für die Ukraine im Bereich Justiz und Inneres (JI) gewählt wurde und der einen "Anzeiger" umfasst, könnte auf andere Nachbarstaaten übertragen werden. Die im Mittelmeerraum eingeleitete Zusammenarbeit sollte genutzt werden, um Justizreformen einzuleiten, die Ausbildung der Polizei zu verbessern und in sonstiger Weise bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens zusammenzuarbeiten. Auch der Kampf gegen den Terrorismus ist ein potenzieller Bereich für engere Zusammenarbeit. Den neuen Nachbarstaaten muss auch bei der Durchführung aller einschlägigen internationalen Instrumente in diesem Bereich und insbesondere der der Vereinten Nationen geholfen werden. Die Unterstützung der Anstrengungen zur Entsorgung von Kernmaterial in Nordwestrussland und der Folgemaßnahmen im Anschluss an die Schließung des Kernkraftwerks Tschernobyl muss für die EU nach wie vor ein politischer Schwerpunkt sein. Vorbild für die Anstrengungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Luft-, Meeres-, Wasser- und Bodenverschmutzung könnte der auf Zusammenarbeit beruhende Ansatz der Umweltpartnerschaft im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDEP) und der Donau-Schwarzmeer-Taskforce sein.

| | Stärkere politische Beteiligung der EU an Konfliktprävention und Krisenmanagement: Gemeinsame Werte, starke demokratische Institutionen und das beiderseitige Verständnis der Notwendigkeit, die Achtung der Menschenrechte zu institutionalisieren, sind Voraussetzung für einen intensiveren und offeneren Dialog über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union und die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Nachbarschaft bedeutet Lasten teilung und gemeinsame Verantwortung für den Umgang mit der Bedrohung der Stabilität, die von Konflikten und Unsicherheit ausgeht.

Die EU muss (zur Unterstützung der Anstrengungen der OSZE und anderer Vermittler) eine aktivere Rolle spielen, um die Beilegung der Streitigkeiten über Palästina, die Westsahara und Transnistrien zu erleichtern. Eine stärkere Beteiligung der EU am Krisenmanagement als Reaktion auf spezifische regionale Bedrohungen wäre ein greifbarer Beweis für die Bereitschaft der EU, einen größeren Teil der Last der Konfliktbeilegung in den Nachbar staaten zu übernehmen. Sobald der Konflikt beigelegt ist, könnte die zivile Kompetenz der EU für das Krisenmanagement im Rahmen interner Sicherheitsvereinbarungen zum Einsatz kommen. Für Wiederaufbau und Entwicklung nach Beilegung des Konflikts wären zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten erforderlich.

| | Grössere Anstrengungen zur Förderung der Menschenrechte, zum Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Verständigung: Gemeinsame Werte und Verständigung sind Grundlagen u.a. für vertiefte politische Beziehungen, eine engere Zusammenarbeit in Justiz- und Sicherheitsfragen, die Verbesserung der Umwelt und verantwortliches Handeln. Die Bedeutung des Dialogs zwischen den Kulturen und der freie Ideenaustausch zwischen Kulturen, Religionen und Traditionen sowie menschlicher Bindungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die EU sollte einen Beitrag zur Entwicklung einer blühenden Zivilgesellschaft leisten, damit Grundfreiheiten wie die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gefördert werden. Ferner muss die EU größere Anstrengungen unternehmen, um in den Nachbarstaaten ein positives Bild zu vermitteln, und handeln, um Stereotypen zu bekämpfen, die die Wahrnehmung der Nachbarstaaten in der EU beeinträchtigen.

Die Programme und Maßnahmen der EU im Forschungs-, Bildungs- und Kulturbereich und die bilateralen Besucherprogramme müssen erweitert werden. Eine eingehende Prüfung verdienen Austauschprogramme für Jugendliche und Universitäten, die Einrichtung europäischer Studiengänge, die Eröffnung neuer Euro-Informationszentren und Maßnahmen auf individueller Ebene, u.a. berufliche Austausch- und Besuchsprogramme, Maßnahmen im Medien- und Ausbildungsbereich und der Austausch von Journalisten. Die Ideen der neuen Mitgliedstaaten sind wohlwollend zu prüfen. Der Austausch über verantwortliches Handeln und Fragen der Menschenrechtserziehung auf regionaler Ebene hat sich als vorteilhaft erwiesen und sollte weiter geprüft werden. Im Mittelmeerraum könnten die Arbeiten unter der Schirmherrschaft der Stiftung Europa-Mittelmeer stattfinden. Aufmerksamkeit ist der Verbesserung der Informationspolitik der EU in Russland und in den westlichen NUS in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu widmen. Möglichkeiten für Partnerschaften zwischen Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung und der Zivilgesellschaft und die justitielle Zusammenarbeit sollten im vollem Umfang genutzt werden. Im Rahmen des Programms PRINCE wird eine Informationskampagne gestartet werden, um die europäische Öffentlichkeit für die Vorteile und Herausforderungen des größeren europäischen Rahmens zu sensibilisieren.

| | Integration der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze und Europäischer Forschungsraum: Die vollständige Integration in Markt und Gesellschaft der EU setzt kompatible und für den Verbund geeignete Infrastrukturen und Netze und harmonisierte Regelungsumfelder voraus. Im Rahmen der Politik der EU sind hinsichtlich der transeuropäischen Netze (TEN), Galileo und anderen Forschungsmaßnahmen Strategien für die östlichen und südlichen Nachbarstaaten zu entwickeln.

Das MEDA-Regionalprogramm entwickelt Pläne für den Verbund der Infrastruktur und die Angleichung und Harmonisierung der Regelungen im Verkehrs-, Energie- und Telekommuni kationsbereich (Trans-Europa-Mittelmeer-Netze). Diese Pläne sollten mit Darlehen und Risikokapital der EIB über die Europa-Mittelmeer-Fazilität für Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) und mithilfe der anderen internationalen Finanzinstitutionen verwirklicht werden. Die EU sollte die Telekommunikationsmärkte in den Nachbarstaaten fördern und unterstützen, damit die Verfügbarkeit des Internetzugangs für geschäftliche und private Zwecke verbessert und das Wachstum der wissensgestützten Wirtschaft gefördert wird. Wie im 6. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) vorgesehen, sollte die EU den Europäischen Forschungsraum (EFR) weiter öffnen, um die Wissenschaftler der Nachbarstaaten zu integrieren, wissenschaftliche Ergebnisse zu nutzen, die Innovation zu fördern, die Humanressourcen zu entwickeln und die Forschungskapazitäten auszubauen.

| | Neue Instrumente für Investitionsförderung und Investitionsschutz: Ein besseres und stabileres Klima für inländische und ausländische Investitionen ist für die Verringerung des Wohlstandsgefälles zwischen der EU und ihren Nachbarstaaten von entscheidender Bedeutung. Ausländische Investitionen können Reformen und eine bessere Staatsführung fördern und gleichzeitig einen Beitrag zum Transfer von Know-how und Managementtechniken und zur Ausbildung des inländischen Personals leisten.

Künftige Abkommen mit den Nachbarstaaten könnten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Bestimmungen enthalten, mit denen den Unternehmen für ihre Geschäftstätigkeit die Inländerbehandlung gewährt und der Rahmen für den Investitionsschutz insgesamt gestärkt wird. Die EU sollte die Bekämpfung der Korruption, die Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und die Unabhängigkeit der Justiz weiter unterstützen. Ferner sollte sie Initiativen zur Verbesserung des Dialogs zwischen den Unternehmen unterstützen, an denen Unternehmen aus der EU und den Nachbarstaaten beteiligt sind. Die Treffen zwischen Industriellen aus der EU und Russland am runden Tisch und die Wirtschaftsgipfel mit den Mittelmeerländern sind nützliche Instrumente für Unternehmer, um praktische Vorschläge für die Verbesserung des Investitions- und Geschäftsklimas in den Nachbarstaaten zu entwickeln. Regionale Stellen, die Unternehmer vertreten, und Wirtschaftsverbände der EU in den Nachbarstaaten sind wertvolle Partner in diesem Bereich.

| | Unterstützung der Integration in das globale Handelssystem: Die Mitgliedschaft in der WTO ist Bestandteil einer positiven Wirtschaftsagenda und der Ausweitung des Handels und der Investitionsverbindungen.

Die EU sollte ein schnelles Tempo der WTO-Verhandlungen mit den antragstellenden Staaten (Russland, Ukraine, Algerien, Libanon und Syrien) unterstützen und auch weiterhin Hilfe bei der Vorbereitung auf einen möglichst baldigen Beitritt zu annehmbaren Bedingungen anbieten. Im Rahmen der Programme TACIS und MEDA könnten weitere handelsbezogene technische Hilfe und Schulungen auf den Gebieten Zusammenarbeit im Zollbereich und Erleichterung des Handels, Rechte an geistigem Eigentum, Regulierung des Dienstleistungs sektors und Angleichung und Umsetzung der Binnenmarktvorschriften bereitgestellt werden.

| | Verbesserte und mehr am Bedarf orientierte Hilfe: Nachbarschaft verlangt weitere Anstrengungen zur Förderung der grenz- und länderübergreifenden Zusammenarbeit und Entwicklung, auf örtlicher wie auf regionaler Ebene. Dies umfasst die Stärkung aller Formen der wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, insbesondere zwischen regionalen und örtliche Behörden und innerhalb der Zivilgesellschaft. Die EU sollte zusammen mit ihren Nachbarstaaten darauf hinarbeiten, die gemeinsame Kontrolle der Migrationsströme und den Transit zu erleichtern und das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen einschließlich des illegalen Handels sowie Korruption, Betrug, Umweltprobleme, Nuklearfragen und übertragbare Krankheiten anzugehen. Die Koopera tionsinstrumente der EU müssen hinreichend flexibel sein, um den gesamten Bedarf zu decken.

Im Falle Russlands und der westlichen NUS führen Zwänge bei der Koordinierung der bestehenden Instrumente der EU zu Hindernissen für grenzübergreifende und subregionale Maßnahmen. Unter Berücksichtigung dieser Zwänge, die kurzfristig auftreten könnten, wird die Kommission prüfen, ob ein neuer Nachbarschaftsfonds eingerichtet werden kann, der auf den positiven Erfahrungen mit der Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Programme PHARE, TACIS und INTERREG [12] aufbaut. Dieses Instrument soll sich auf grenzübergreifende Fragen, die Förderung der regionalen und der subregionalen Zusammenarbeit und die Entwicklung an der Ostgrenze konzentrieren. Im Falle des Mittel meerraums sollte geprüft werden, ob ein solches einheitliches Nachbarschaftsinstrument auch auf kürzere Seereisen (zwischen der erweiterten EU und einer Reihe von Barcelona-Partnerländern) Anwendung finden könnte. Die EU sollte die bei den Reformen erzielten Fortschritte mit verbesserter Hilfe begleiten, um die Auswirkungen der Anpassung auf Arme und Benachteiligte zu begrenzen. Den westlichen NUS sollte mehr Hilfe in Form von direkten Zuschüssen und Haushaltszuschüssen gewährt werden, um zur Erzielung eines größeren sozialen Zusammenhalts die Armut, die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit und die Ausgrenzung angehen zu können. Die Förderkriterien für die gesamtwirtschaftliche Sonder finanzhilfe der EU (MFA) sind zu klären. Es könnte neu geprüft werden, ob eine Rahmen verordnung erforderlich ist.

[12] Obwohl nicht in den räumlichen Anwendungsbereich dieses Papiers fallend, gelten ähnliche Erwägungen für die grenzübergreifenden Aspekte des Programms CARDs in den westlichen Balkan ländern.

| | Neue Finanzierungsmöglichkeiten: Die technische Hilfe und die Zuschüsse der EU sind nicht die einzigen Mittel zur Förderung von Reformen oder zur Mobilisierung privater Investitionen. Bei der Eindämmung der Armut, der Begrenzung der sozialen Folgen des Übergangs, der Beschleunigung der Reformen, der Steigerung der Investitionen und der Entwicklung der Infrastruktur und der Privatwirtschaft kommt den internationalen Finanz institutionen eine wichtige unterstützende Funktion zu.

Die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft und die EIB sollten Investitionen in die Infrastruktur im Mittelmeerraum auch weiterhin unterstützen. Die FEMIP oder - vorbehaltlich einer Überprüfung durch den Rat - eine Europa-Mittelmeer-Bank sind Mittel, mit denen die Entwicklung der Privatwirtschaft in der Region zusätzlich unterstützt werden könnte. Für Russland und die westlichen NUS sind die von Gemeinschaft, EBWE und EIB geförderten Initiativen weiterzuentwickeln. Die zentrale Rolle der EBWE muss weiter unterstützt werden, gleichzeitig könnte die EU jedoch eine schrittweise und gezielte Steigerung der Vergabe von EIB-Darlehen für Russland und ihre Ausdehnung auf die Ukraine, die Republik Moldau und schließlich auch Belarus prüfen. Die EU muss gewährleisten, dass die internationalen Finanzinstitutionen in ihrer Politik für die Nachbarstaaten die Bedeutung der Ausgaben für Bildung, Gesundheit und soziale Sicherung angemessen berücksichtigen.

4. Ein differenziertes, schrittweises und mit Maßstäben ausgestattetes Konzept

Langfristiges Ziel der in Kapitel 3 genannten Maßnahmen ist es, auf eine Vereinbarung hinzuarbeiten, aufgrund deren die Beziehungen der Union zu ihren Nachbarstaaten schließlich den engen politischen und wirtschaftlichen Bindungen ähneln, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen. Dies setzt voraus, dass die Partner weitergehende und umfassendere Verpflichtungen übernehmen, vor allem hinsichtlich der Angleichung an das Gemeinschaftsrecht. Die neue Nachbarschaftspolitik darf jedoch nicht den bestehenden Rahmen für die Beziehungen der EU zu Russland und den westlichen NUS und zu den Ländern im südlichen Mittelmeerraum außer Kraft setzen. Sie muss ihn vielmehr ergänzen und auf den geltenden Politiken und Vereinbarungen aufbauen.

Belarus

| | Die Beziehungen zwischen der EU und Belarus kamen wegen einer Reihe ernster Rückschläge bei der Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten in Belarus 1996/7 zum Stillstand, insbesondere wegen der Ersetzung des demokratisch gewählten Parlaments durch eine vom Präsidenten unter Verstoß gegen die Verfassung von 1994 ernannte Nationalversammlung.

| | Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) reagierte 1997, indem er den Abschluss des 1995 unterzeichneten PKAs blockierte und die Kontakte auf Ministerebene und den Umfang der EU-Hilfe für Belarus einschränkte.

| | Trotz wiederholter Bemühungen der EU, der OSZE und des Europarats seit 1997 hat Belarus eine Politik der ständigen Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber Europarat und OSZE geführt. Die Konfrontation mit der OSZE über deren Vertretung in Minsk führte im November 2002 zum Beschluss von 14 Mitgliedstaaten, eine Visasperre gegen Regierungsvertreter zu verhängen.

| | Die EU steht in Belarus vor der Entscheidung, entweder die Dinge laufen zu lassen - eine Politik, die die Menschen in Belarus möglicherweise teuer zu stehen kommt und die die EU an einer stärkeren Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse hindern würde - oder sich zu engagieren und zu riskieren, dass damit die Unterstützung einer Politik signalisiert wird, die mit den Werten der EU nicht vereinbar ist.

| | Im Vorfeld der Parlamentswahlen 2004 sollte es Ziel der EU sein, Belarus auf einen messbaren, schrittweisen Prozess zu verpflichten, der sich auf die Schaffung der Voraussetzungen für freie und faire Wahlen und, sobald dies erreicht ist, auf die Einbeziehung von Belarus in die Nachbarschaftspolitik konzentriert, ohne das Eintreten der EU für die gemeinsamen demokratischen Werte zu kompromittieren.

Wie bereits festgestellt, ist der Ausgangspunkt für die Beziehungen zur EU nicht für alle Nachbarstaaten derselbe. Mit einigen Partnerländern sind bereits Freihandelsabkommen mit einem unterschiedlichen Grad an Umfang und Tiefe geschlossen worden; andere haben erst begonnen, eine strategische Partnerschaft mit der EU aufzubauen, bei der ein Aspekt die wirtschaftliche Integration mit der EU ist. Die EU sollte zwar anstreben, nach einem geschlosseneren Konzept allen Nachbarstaaten die gleichen Möglichkeiten zu bieten und im Gegenzug von allen Nachbarstaaten die Einhaltung der gleichen Verhaltensnormen zu verlangen, Grundlage der neuen Nachbarschaftspolitik bleibt jedoch die Differenzierung zwischen den Ländern.

Das allgemeine Ziel wird sein, mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten, um den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen, eine engere wirtschaftliche Integration und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und politische Unterstützung und Hilfe zu leisten. Die EU sollte von der Prämisse ausgehen, dass die staatlichen Einrichtungen in der Lage sein müssen, den Übergang vollständig zu bewältigen, um die internationalen politischen, rechtlichen und Menschenrechtsnormen und -verpflichtungen zu erfuellen. Die Fähigkeiten der Partner zu schnellen Reformen und einem umfassenden Übergang sind unterschiedlich und in einigen Fällen begrenzt. Sie werden ein starkes Engagement für den Ausbau der Kapazitäten ihrer Verwaltung, ihrer Institutionen und ihrer Justiz unter Beweis stellen müssen. Zu einem schrittweisen Vorgehen gibt es daher keine Alternative. Die in Kapitel 3 genannten Vorteile, einschließlich der höheren Finanzhilfe, sollten so gewährt werden, dass sie Reformen fördern und belohnen - Reformen, die mit den vorhandenen Politiken und Anreizen der EU bisher nicht in jedem Fall erreicht werden konnten. Zusagen sind daher schrittweise und in Abhängigkeit von der Verwirklichung der vereinbarten Reformziele zu machen. Neue Vorteile sollten nur angeboten werden, um den von den Partnerländern bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen. Sind keine Fortschritte festzustellen, so werden den Partnern diese Möglichkeiten nicht geboten.

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, die Grundsätze der Differenzierung und des schrittweisen Vorgehens in Aktionsplänen für die einzelnen Länder und/oder Regionen festzulegen. Hierbei sollte es sich um politische Dokumente handeln, in denen die bisherige und die künftige Arbeit in der ganzen Breite der Beziehungen der EU zu ihren Nachbarstaaten miteinander verknüpft werden, um klar die obersten strategischen politischen Ziele und Maßstäbe festzulegen, anhand deren in einigen Jahren Fortschritte gemessen werden können. Sie sollten prägnant sein und gegebenenfalls durch ausführlichere Pläne für die sektor spezifische Zusammenarbeit ergänzt werden.

Durch Festlegung klarer und veröffentlichter Ziele und Maßstäbe für die Maßnahmen, die die EU von ihren Partnern erwartet, kann ein konsistentes und glaubwürdiges Konzept für die Länder gewährleistet werden. Maßstäbe bieten den Partnerländern auch größere Berechen barkeit und Sicherheit als die traditionelle "Konditionalität". Politische und wirtschaftliche Maßstäbe könnten anlegt werden, um die Fortschritte in den Schlüsselbereichen der Reformen an den vereinbarten Zielen zu messen. Außer den unmittelbar mit der Marktintegration in Zusammenhang stehenden Regelungs- und Verwaltungsaspekten sollten zu den wichtigsten Maßstäben die Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Verpflichtungen gehören, mit denen die Achtung der gemeinsamen Werte nachgewiesen wird, insbesondere der Werte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in den Normen der OSZE und des Europarats niedergelegt sind. Diese Maßstäbe sollten nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern entwickelt werden, um zu gewährleisten, dass das betreffende Land sie sich zu eigen macht und sich entsprechend engagiert.

Die internationalen Organisationen, vor allem die OSZE, der Europarat, die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und die internationalen Finanzinstitutionen, können bei der Festlegung der Maßstäbe helfen. Diese Organisationen sollten auch in die Unterstützung der entsprechenden Reformen eingebunden werden.

Die Aktionspläne und die dazugehörigen Maßstäbe sollten auf Vorschlag der Kommission vom Rat aufgestellt werden, möglichst nach Erörterung mit den betreffenden Partnerländern. Die Aktionspläne sollen nach ihrer Vereinbarung an die Stelle der gemeinsamen Strategien treten und das wichtigste politische Dokument der Union für die mittelfristigen Beziehungen zu diesen Ländern werden.

Was die institutionellen und vertraglichen Vereinbarungen der Assoziierungs- und der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angeht, so bleibt die volle Durchführung und Nutzung der Bestimmungen der geltenden Abkommen eine Vorbedingung für jede neue Entwicklung.

Danach wird die EU den Geltungsbereich neuer Nachbarschaftsabkommen prüfen, die auf den bestehenden vertraglichen Beziehungen aufbauen. Die neuen Abkommen ergänzen die bestehenden vertraglichen Beziehungen, wenn die EU und der betreffende Nachbarstaat über den geltenden Rahmen hinausgehen und neue Rechte und Pflichten übernehmen wollen. Enthalten die Nachbarschaftsabkommen jedoch Bestimmungen, die über die der Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen hinausgehen, so könnten den Partnern im Mittelmeer raum ähnliche Vereinbarungen zu gleichwertigen Bedingungen angeboten werden.

Libyen

| | Die EU unterhält keine vertraglichen Beziehungen zu Libyen.

| | Im April 1999, nach Aussetzung der UN-Sanktionen, erhielt Libyen Beobachterstatus im Barcelona-Prozess und wurde eingeladen, Vollmitglied zu werden, sobald die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats endgültig aufgehoben sind und Libyen den Barcelona-Besitzstand vollständig anerkannt hat.

| | Die EU hat ihre Sanktionen gegen Libyen ausgesetzt und die Beschränkungen für diplomatisches und konsularisches Personal und für Visa aufgehoben; das Embargo für Waffenexporte bleibt bestehen.

| | Libyen hat zwar den Barcelona-Besitzstand bisher nicht anerkannt, vor allem weil es mit der Position Israels und der Palästinensischen Behörde nicht einverstanden ist, nimmt aber an den Treffen der Außenminister und der hohen Beamten regelmäßig als Beobachter teil.

| | Die EU sollte daher prüfen, wie sie Libyen in die Nachbarschaftspolitik einbeziehen könnte. Um eine eindeutige Botschaft auszusenden, muss das weitere Engagement innerhalb eines mit Bedingungen versehenen Rahmens und eines klaren Verständnisses der Vorteile fortgesetzt werden, die Fortschritte auf dem Weg zu einer Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung der gemeinsamen Werte mit sich bringen.

5. Die nächsten Schritte

Für die Ausarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne für die einzelnen Länder könnte ein Prozess in drei Schritten ins Auge gefasst werden:

I. Innerhalb des bestehenden Rahmens (Assoziierungs- bzw. Partnerschafts- und Assoziationsabkommen) wird ein Dialog zur gemeinsamen Analyse der bisherigen Erfolge und Misserfolge der Reformen geführt. Mit der Vorbereitung dieser Arbeiten werden die Assoziations- bzw. Kooperationsausschüsse betraut.

II. Die Kommission und die Mitgliedstaaten entwerfen ein Dokument, das dann mit dem betreffenden Land vereinbart wird und in dem die gemeinsamen Ziele und Maßstäbe und ein Zeitplan für ihre Verwirklichung festgelegt werden. Dieser Aktionsplan wird von der EU und den beteiligten Partnern auf politischer Ebene, gegebenenfalls von den Assoziations- bzw. Kooperationsräten, gebilligt.

III. Eine jährliche Überprüfung der bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielten Fortschritte, die in dem bestehenden institutionellen Kooperationsrahmen mit den Partnerländern vorgenommen wird, ist konkreter Ausdruck des gestiegenen politischen Interesses der EU und gibt den Regierungen Gelegenheit, die Anerkennung der EU für ihre politischen und wirtschaftlichen Reformanstrengungen entgegenzunehmen.

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Nachbarschaftspolitik sollten in den künftigen Haushaltsvorschlägen der Kommission zum Ausdruck kommen. Die Kommission wird Vorschläge für ein neues Nachbarschaftsinstrument prüfen, das sich darauf konzentrieren soll, eine reibungslos funktionierende und sichere Überwachung der künftigen Ost- und Mittelmeergrenze zu gewährleisten, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Grenzregionen zu fördern und die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit fortzusetzen. Die Kommission wird auch prüfen, inwieweit Ziele und Maßstäbe bei der Annäherung der Regelungen, der weiteren Marktöffnung und den Präferenzhandels beziehungen zu Russland, der Ukraine und der Republik Moldau im Einklang mit den Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen der PKA hilfreich sein können. Soweit die Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionspläne dies rechtfertigen, wird die Kommission auch vorschlagen,

* die bestehenden Politiken, Programme und Instrumente der Gemeinschaft auf Nachbar staaten auszudehnen, die noch nicht darin einbezogen sind;

* das Mandat der EIB im Außenbereich in enger Zusammenarbeit mit der EBWE und den anderen zuständigen IFI schrittweise und gezielt auf Russland und die westlichen NUS auszudehnen;

* die FEMIP zu evaluieren und ihre mögliche Einbeziehung in eine Europa-Mittelmeer-Bank mit Mehrheitsbeteiligung der EIB zu prüfen;

Der Beitrag der neuen Mitgliedstaaten wird für die Entwicklung der neuen Nachbarschaftspolitik von grundlegender Bedeutung sein.

ANHANG: Tabellen und Schaubilder

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Schaubild 3: Anteil am Zustrom ausländischer Investitionen weltweit

(Durchschnitt 1998-2001)

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Schaubild 4: Anteil am Bestand inländischer Investitionen weltweit (2001)

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Schaubild 8: Einwanderung von Staatsangehörigen aus dem südlichen Mittelmeerraum, den westlichen NUS und Russland in die EU-15 als Prozentsatz aller Nicht-EU-Einwanderer, 2000*

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Schaubild 9: Einwanderung von Staatsangehörigen aus dem südlichen Mittelmeerraum, den westlichen NUS und Russland in die Beitrittsländer als Prozentsatz aller ausländischen Einwanderer, 1999*

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Schaubild 10: Staatsangehörige aus dem südlichen Mittelmeerraum, den westlichen NUS und Russland als Prozentsatz aller Nicht-EU-Staatsangehörigen in der EU-15, 2001*

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Hilfe

Gemeinschaftshilfe für Russland, die westlichen NUS und die Länder im südlichen Mittelmeerraum 1995-2002 (Mittelbindungen, in Mio. EUR)

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