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Document 52003DC0057
Communication from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - Scoreboard on implementing the social policy agenda
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen agenda - eine bilanz
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen agenda - eine bilanz
/* KOM/2003/0057 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen agenda - eine bilanz /* KOM/2003/0057 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - UMSETZUNG DER SOZIALPOLITISCHEN AGENDA - EINE BILANZ 1. Einleitung Die Kommission legt nunmehr die dritte Bilanz über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda vor. [1] Gegenstand des vorliegenden Dokuments sind die wichtigsten Umsetzungsfortschritte im Jahr 2002. [2] [1] KOM(2000) 379 vom 28.06.2000; Entschließung A5-291/2000 des EP vom 25.10.2000; Schlussfol gerungen des Europäischen Rates von Nizza. [2] Obwohl im gesamten Dokument die Zusammenhänge mit den Arbeiten in den vergangenen Jahren und den zukünftigen Initiativen hergestellt werden, um in einem solchen Synthesebericht einen möglichst klaren Überblick zu bieten. Die jährliche Bilanz wird auf Aufforderung des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates erstellt, die daran interessiert sind, die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda zu verfolgen und das Engagement und die Beiträge der an der Umsetzung beteiligten Akteure zu überprüfen. Es geht nicht darum, eine Rangfolge der Leistungen der Mitgliedstaaten zu erstellen. Vielmehr soll überwacht werden, wie die Agenda in politische Maßnahmen und konkrete Aktivitäten umgesetzt wird. Die Bilanz ergänzt den jährlichen Synthesebericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit Blick auf die Maßnahmen im Rahmen der sozialpolitischen Agenda. Bei derBezugspunkte für die Beurteilung der Fortschritte sind die Mitteilung der Kommission aus dem Juni 2000 und die vom Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 beschlossenen politischen Orientierungen. Bei der sozialpolitischen Agenda handelt es sich um den Fahrplan der EU für die Modernisierung und Verbesserung des europäischen Sozialmodells. Erreicht werden soll dieses Ziel durch Investitionen in die Menschen und Gestaltung eines aktiven Wohlfahrtsstaates. Die Agenda sollte dazu beitragen, das vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 festgelegte strategische Ziel zu erreichen. Mit der sozialpolitischen Agenda will die EU ihre gemeinsamen Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig die neuen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Die zentrale Funktion der Agenda besteht darin, die bei den folgenden Zusammenkünften des Europäischen Rats weiterentwickelte Zielsetzung von Lissabon zu erreichen, indem eine dynamische Wechselwirkung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik erzeugt wird. Die Agenda soll die Sozialpolitik als produktiven Faktor nutzen sowie die Solidarität und die soziale Gerechtigkeit fördern. Zu den wichtigsten Zielen dieser Agenda gehört die Verbesserung der 'Qualität'. 2. Wirtschaftliche, Beschäftigungs- und soziale Lage Wirtschaftliche Lage Die europäische Wirtschaft schuf im Jahr 2001 rund 2 Mio. neue Arbeitsplätze. Somit stieg die Beschäftigungsquote [3] erneut, nämlich von 63,4 % im Jahr 2000 auf 64,1 % im Jahr 2001. Die Beschäftigungsquote der Frauen stieg von 54,1 % auf 55 %. Die Arbeitslosenrate sank im selben Zeitraum von 7,8 % auf 7,4 %. Der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit setzte sich ebenfalls fort - die entsprechende Rate sank von 3,5 % im Jahr 2000 auf 3,1 % im Jahr 2001. Diese Verbesserung der Beschäftigungslage war in einer sich verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Situation zu beobachten. [3] Überarbeitete und am 16. Dezember 2002 veröffentlichte Daten zu Beschäftigungsquote und Langzeitarbeitslosigkeit. Das Wachstum des BIP verringerte sich von 3,4 % im Jahr 2000 auf 1,5 % im Jahr 2001, und aus der Herbstprognose 2002 der Kommission [4] geht hervor, dass sich die wirtschaftliche Erholung langsamer einstellt als ursprünglich erwartet. Die durchschnittliche Wachstumsrate für das Jahr 2002 wird auf 1 % geschätzt, während für das Jahr 2003 ein Wachstum von 2 % erwartet wird. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass sich das Wirtschaftswachstum in der zweiten Jahreshälfte 2003 beschleunigen wird. Obwohl sich die Arbeitsplatzschaffung mit etwa 1 Mio. neuen Arbeitsplätzen im Zeitraum 2002-2003 fortsetzen wird, wird die Arbeitslosenrate den Prognosen zufolge im selben Zeitraum geringfügig steigen, nämlich auf 7,6 % im Jahr 2002 und auf 7,7 % im Jahr 2003. Demnach wird die Arbeitslosenrate erst im Jahr 2004 wieder auf das im Jahr 2001 verzeichnete Niveau von 7,4 % sinken. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Inflationsrate im Jahr 2003 nicht unter 2 % fallen wird, während sich das Defizit der öffentlichen Haushalte in der EU auf 1,9 % und in der Eurozone auf 2,3 % des BIP erhöhen wird. [4] Europäische Kommission: Europäische Wirtschaft 5/2002. Beschäftigungslage Trotz des jüngsten Rückgangs der wirtschaftlichen Aktivität setzte sich die vorteilhafte Entwicklung der Arbeitsmärkte der EU fort, denn es wurden zusätzliche neue Arbeitsplätze geschaffen und beschäftigungsfreundliche Politiken verfolgt. Auf kurze Sicht hat die Flexibilität des Arbeitsmarkts jedoch den Nachteil, dass die Produktivität weiterhin nur geringfügig steigen wird. [5] [5] Eine bessere Beziehung zwischen der Arbeitsplatzschaffung und der Produktivität steht im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsqualität (siehe Folgendes). Seit 1997 wurden mehr als 10 Mio. Arbeitsplätze geschaffen, von denen 6 Mio. von Frauen besetzt wurden. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 4 Mio. Aus der Prüfung und Bewertung der europäischen Beschäftigungsstrategie wurde der Schluss gezogen, dass in den fünf Jahren seit Einführung der Strategie die strukturelle Verbesserung des EU-Arbeitsmarktes Früchte getragen hat, so dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht allein auf die Konjunkturentwicklung zurückgeführt werden kann. Dass die Verbesserungen struktureller Natur sind, wird daraus ersichtlich, dass die strukturellen Bestandteile der Arbeitslosigkeit zurückgedrängt wurden, dass das Wirtschaftswachstum zunehmend mit Beschäftigungszuwächsen einher geht und dass der Arbeitsmarkt schneller auf den wirtschaftlichen und sozialen Wandel reagiert. Dennoch sind noch beträchtliche Strukturverbesserungen erforderlich, um die Fähigkeit der Wirtschaft zur Bewältigung jener Erschütterungen zu erhöhen, die durch Reformen der Produkt-, Kapital- und Arbeitsmärkte ausgelöst werden. Trotz der festzustellenden Verbesserungen sind weiterhin verbreitete Schwächen zu beobachten, die dringend behoben werden müssen. Zu diesen Schwächen zählen: - die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit; - die immer noch niedrige Beschäftigungsquote der Frauen; - die unterschiedlichen Beschäftigungsquoten in verschiedenen Altersgruppen, wobei insbesondere ältere Arbeitskräfte sowie Jugendliche beträchtliche Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten; - die immer noch beträchtlichen Hindernisse, auf die Einwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten und andere benachteiligte Gruppen beim Zugang zum Arbeitsmarkt stoßen; - die regionalen Unterschiede in mehreren Mitgliedstaaten, die den sozialen Zusammenhalt Europas beeinträchtigen; - das Fortbestehen von Engpässen und Qualifikationsdefiziten auf den regionalen Arbeitsmärkten. Um die in Lissabon gesteckten Ziele bis 2010 zu erreichen, müssen 15 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. [6] Die Herausforderungen sind wohl bekannt - die viel versprechende Entwicklung der Arbeitsmarktreform, die durch die europäische Beschäftigungsstrategie ermöglicht wurde, sollte gerade in einem ungünstigeren Wirtschaftsklima noch energischer und entschlossener vorangetrieben werden. Dabei sind um jeden Preis übereilte Maßnahmen zu vermeiden, die eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungslage beeinträchtigen könnten. [6] KOM(2002) 9 und Einigung im Rat am 8. März 2002 - Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns. Soziale Lage Die Tatsache, dass die Armut und die soziale Ausgrenzung weiterhin zu den am schwersten wiegenden Problemen der Europäischen Union zählen, ist nicht zuletzt auf die festgestellten strukturellen Mängel des Arbeitsmarktes zurückzuführen. Allerdings müssen auch weitere Faktoren berücksichtigt werden, darunter eine schlechte Gesundheitssituation und Behinderungen, familiäre Zerrüttung und das Fehlen einer grundlegenden Qualifikation. Auf der anderen Seite genügt ein Arbeitsplatz möglicherweise nicht, um den Beschäftigten mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu entkommen, insbesondere, wenn er einer gering bezahlten Beschäftigung, einer gering qualifizierten Tätigkeit oder einer unsicheren Beschäftigung nachgeht oder eine unzureichende Ausbildung besitzt. Aus diesen Gründen ist die Verbesserung der Beschäftigungslage in der Union, die zweifellos sehr zu begrüßen ist, möglicherweise an sich nicht ausreichend, um die Armut und die soziale Ausgrenzung wesentlich zurückzudrängen. Aus den aktuellsten verfügbaren Einkommensdaten für das Jahr 1999 [7] geht hervor, dass zu jenem Zeitpunkt 15 % der Bevölkerung, das heißt etwa 56 Mio. Menschen, von Armut bedroht waren, da ihr Äquivalenzeinkommen bei weniger als 60 % des nationalen Medianwertes lag. Besonders auffällig ist, dass 9 % der Bevölkerung der EU ständig von Armut bedroht sind (d.h., dass sie in mindestens zwei der vorausgegangenen drei Jahre von Armut bedroht waren). Die soziale Sicherheit trägt entscheidend zur Senkung des Armutsrisikos bei. Ohne soziale Transferleistungen stiege das Armutsrisiko auf 24 % (nimmt man die Renten aus der Definition der sozialen Transferleistungen aus) bzw. 40 % (berücksichtigt man die Renten). Dies verdeutlicht zugleich die Bedeutung und die Grenzen der Einkommensverteilung. [7] Vgl. die letzte Welle des Haushaltspanels der Gemeinschaft (ECHP) aus dem Jahr 1999, veröfentlicht im Dezember 2002. Die Version der ECHP-Benutzerdatenbank von Dezember 2002 beinhaltet wesentliche Datenkorrekturen für bestimmte Länder sowie methodische Verbesserungen zur Vermeidung extremer Gewichte und zur Korrektur von haushaltsintern fehlenden Auskünften. Aus diesem Grund sind die aus der im Dezember 2001 fertiggestellten Datenbank abgeleiteten Indikatoren für das Jahr 1998 und frühere Jahre nicht mit den aus der neuen Datenbank abgeleiteten Indikatoren für diese Jahre vergleichbar. Das Problem nimmt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Ausmaße an. Während geringe Einkommen und ein mangelnder Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten verbreitet sind und immer noch große Bevölkerungsgruppen betreffen, ist das Problem in anderen Ländern dank umfassender Systeme der sozialen Sicherheit und einem allgemeinen Zugang zu wesentlichen öffentlichen Diensten (Bildung, Gesundheit, langfristige Pflege für alte Menschen, Wohnung) auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beschränkt. Allerdings liefern die statistischen Daten lediglich ein grobes Bild des Ausmaßes der sozialen Ausgrenzung, da viele der besonders betroffenen sozialen Gruppen für die Sozialstatistik weitgehend "unsichtbar" bleiben, zumindest was die auf Gemeinschaftsebene verfügbaren Daten anbelangt. Dies gilt insbesondere für Obdachlose und Personen, die in Einrichtungen leben. Die Eurobarometer-Erhebung 2001 zu prekären sozialen Bedingungen und zur sozialen Integration hat gezeigt, dass sich ein hoher Prozentsatz der Befragten selbst als arm einstufen (subjektive Armut); dies gilt insbesondere für Südeuropa. Was die Einkommensverteilung anbelangt, so gehen aus den letzten verfügbaren Daten aus den Strukturindikatoren deutliche und hartnäckige Ungleichgewichte in der Einkommensverteilung hervor. In der EU sind die Einkommen der einkommensstärksten 20 % der Bevölkerung 4,6-mal so hoch wie jene der einkommensschwächsten 20 % der Bevölkerung, wobei sich hinter diesem Durchschnittswert beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten verbergen. 3. Die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda Die Überprüfung der Umsetzung der sozialpolitischen Agenda im Jahr 2002 kommt gut voran. Die Initiativen und Maßnahmen wurden wie angekündigt eingeleitet. 3.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze Hoechste Priorität in der sozialpolitischen Agenda hat das Ziel der Vollbeschäftigung. Der Lissabonner Strategie zufolge soll die Beschäftigungsquote bis 2010 möglichst nahe an die Schwelle von 70 % herangeführt werden, wobei der Anteil der erwerbstätigen Frauen auf mehr als 60 % erhöht werden soll. Auf seiner Frühjahrstagung 2001 in Stockholm ergänzte der Europäische Rat die in Lissabon gesteckten Ziele durch die Etappenziele, wonach die Gesamtbeschäftigungsquote bis 2005 auf 67 % und die Beschäftigungsquote der Frauen auf 57 % gehoben werden sollen. Zudem legte er für das Jahr 2010 das Ziel einer Beschäftigungsquote von 50 % für ältere Menschen (55-64 Jahre) fest. Auf seiner Frühjahrstagung 2002 in Barcelona definierte der Europäische Rat die quantitativen Ziele noch genauer und legte das Ziel fest, die effektive Lebensarbeitszeit in der Europäischen Union bis 2010 um 5 Jahre zu verlängern. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission und der Rat einen gemeinsamen Bericht über die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und über die Förderung des aktiven Alterns verabschiedet haben. Auf seiner Frühjahrstagung in Barcelona im März 2002 führte der Europäische Rat ein Benchmark für die Kinderbetreuung ein: Demnach sollen bis 2010 mindestens 33 % der Kinder unter 3 Jahren und mindestens 90 % der Kinder zwischen 3 Jahren und dem schulpflichtigen Alter Zugang zu einer Kinderbetreuungseinrichtung haben. Die Verwirklichung dieses Ziels sollte direkt dazu beitragen, mehr Frauen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bewegen. Zudem sollte es diese Maßnahme sowohl Männern als auch Frauen ermöglichen, Berufs- und Familienleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Doch während die Bemühungen zur Festlegung von Zielen auf Gemeinschaftsebene verstärkt werden, lassen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Festlegung einzelstaatlicher Ziele zu wünschen übrig. Das untergräbt die Möglichkeiten der EU zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels, zu dem sich die Politiker der Mitgliedstaaten bekannt haben. Wichtigste Maßnahme - Gemeinsamer Bericht über die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns [8] [8] KOM(2002) 9 vom 24.1.02 und Annahme im Rat im März 2002. Festigung und Fortsetzung der koordinierten Beschäftigungsstrategie Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 waren die letzten im Rahmen des Fünfjahreszyklus, der auf der Sondertagung des europäischen Rats in Luxemburg im November 1997 beschlossen wurde. Sie wurden im September 2002 von der Kommission vorgelegt und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments im Februar 2002 formal vom Rat beschlossen. Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien decken sich mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik [9], zielen jedoch im Wesentlichen auf die beschäftigungspolitischen Reformen. [9] KOM(2002) 93 vom 21.2.2002 über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2001; KOM(2002) 191 vom 24.4.2002 Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Jahr 2002; förmliche Annahme im Rat im Juni 2002 (ABl. L 182 vom 11.7.2002, S. 1). Die Kommission schlug eine Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung ab 2003 vor. Mit der Synchronisierung der jeweiligen Zeitpläne wird eine Phase der Umsetzungsbewertung eingeführt, deren Ergebnisse in ein Umsetzungspaket einfließen, das dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vorgelegt wird. Dazu kommt eine Politikgestaltungsphase nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates, welche zum formalen Beschluss der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundzüge der Wirtschaftspolitik führt. Um den Übergang zur Synchronisierung der politischen Koordinierung zu erleichtern, legte die Kommission dem Rat im November lediglich den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 vor und verschob ihren Vorschlag für die Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen auf einen Zeitpunkt nach der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates. Der Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, der Bestandteil des Umsetzungspakets ist, enthält einen detaillierten Bericht über und eine Bewertung der Maßnahmen und Initiativen, welche die Mitgliedstaaten in Reaktion auf die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 eingeleitet haben. Zudem enthält er beschäftigungspolitische Empfehlungen für die einzelnen Länder. Die Straffung erfolgt insbesondere deshalb zur rechten Zeit, weil für das Jahr 2003 eine neue Phase der europäischen Beschäftigungsstrategie vorbereitet wird. Ein wichtiger Beitrag zum Rahmen für diese neue Phase ist die Bewertung der Koordinierung der einzelstaatlichen beschäftigungspolitischen Maßnahmen seit der Sondertagung des Europäischen Rates in Luxemburg im Jahr 1997 zur Beschäftigungspolitik. Die Bewertung wurde von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam vorgenommen. Die Mitteilung über die Bestandsaufnahme nach fünf Jahren Europäischer Beschäftigungsstrategie enthält eine umfassende Zusammenfassung der Evaluierung sowie eine Analyse der einzelnen Leitlinien und politischen Maßnahmen. Die Kommission gelangt zu einer positiven Einschätzung der Auswirkungen der Strategie als solcher. Ausgehend von der Bewertung und den anschließenden Diskussionen wird die Kommission Anfang des Jahres 2003 eine weitere Mitteilung zur Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie herausgeben. Im Jahr 2002 einigten sich der Rat und das Europäische Parlament nach einem Vermittlungsverfahren auf ein Aktionsprogramm für gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung, das die Kommission im Juli 2000 vorgeschlagen hatte. Dieses Programm trägt zum Austausch vorbildlicher Methoden und zur Vernetzung bei und ermöglicht die eingehende Analyse der Arbeitsmarktsituation. Wichtigste Maßnahmen: - Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002 [10] [10] KOM(2001) 511 vom 12.9.2001; Entschließung des EP B5/2001/739 vom 29.11.2001; Politische Einigung im Rat im Dezember 2001; förmliche Annahme im Rat im Februar 2002 (ABl. L 60 vom 1.3.2002, S. 60). - Empfehlung zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [11] [11] KOM(2001) 512 vom 12.9.2001; Politische Einigung im Rat im Dezember 2001; förmliche Annahme durch den Rat im Februar 2002 (ABl. L 60 vom 1.3.2002, S. 70). - fünf Jahre Europäische Beschäftigungsstrategie - eine Bestandsaufnahme [12] [12] KOM(2002) 416 vom 17.7.2002; Entschließung des EP A5/2002/301 vom 25.9.2002; Diskussionen im Rat im Oktober 2002 - Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung [13] [13] KOM (2002) 487 vom 3.9.2002 - Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 [14] [14] KOM (2002) 621 vom 13.11.2002 - Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung [15] [15] Beschluss des Europäischen Parlaments (April 2002) und des Rates (Mai 2002). Arbeitsqualität Der Europäische Rat von Lissabon legte das Ziel fest, mehr und zugleich bessere Arbeitsplätze zu schaffen, wobei er die enge Wechselbeziehung zwischen Menge und Qualität betonte. Das Ziel der Vollbeschäftigung sowohl für Männer als auch für Frauen kann erreicht werden, wenn die Arbeitsqualität erhöht wird, und die Arbeitsqualität kann dank einer größeren Zahl von Arbeitsplätzen verbessert werden. Diese strategische Entscheidung fiel auf höchster politischer Ebene: Die Zukunft Europas und die Wettbewerbsposition seiner Unternehmen hängen davon ab, ob es gelingt, hochwertige Güter und Dienstleistungen hervorzubringen, was nur mit gut qualifizierten, gesunden, engagierten und produktiven Arbeitskräften gelingen wird. Dieser Zugang steht im Mittelpunkt der sozialpolitischen Agenda und wurde in der Mitteilung der Kommission zur Investition in Qualität [16] weiterentwickelt. Der Europäische Rat von Laeken legte Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte fest. Dass dieser Dimension Vorrang einzuräumen ist, verdeutlichen die Belege, die im Beschäftigungsbericht 2002 festgehalten sind. [17] [16] KOM(2001) 313 vom 20.6.2001. [17] Europäische Kommission (2002): Beschäftigung in Europa 2002. Jüngste Tendenzen und Ausblick in die Zukunft. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. Es besteht eine eindeutig positive Beziehung zwischen der Beschäftigungsquote und der Arbeitsqualität, die ebenso empirisch beobachtet werden kann wie eine positive Beziehung zwischen Qualität und Produktivität. Simulationen der möglichen Zukunftsszenarien zeigen, dass die qualitativen Verbesserungen auf den europäischen Arbeitsmärkten eine Vorbedingung für die weitere Verringerung der alters-, geschlechts- und qualifikationsspezifischen Lücken sind, die immer noch zu den größten Hindernissen für eine Verbesserung der Beschäftigungslage in der EU zählen; zudem sind diese Verbesserungen erforderlich, um die regionalen Ungleichgewichte in Bezug auf die Beschäftigungsleistung zu beseitigen. Allerdings weist die gegenwärtig auf den europäischen Arbeitsmärkten zu beobachtende Beschäftigungsdynamik noch nicht die Qualität auf, die erforderlich ist, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die auf den Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon, Stockholm und Barcelona festgelegt wurden. Die Beschäftigungsentwicklung wird ohne weitere Qualitätsverbesserungen deutlich hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Dies zeigt, welche wirtschaftlichen Kosten eine mangelnde Qualität der Sozialpolitik verursacht. Mit Blick auf die bruchstückhaften Zugänge zur Qualität der Arbeit in den Nationalen Aktionsplänen für das Jahr 2002 hat die Kommission im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten der Erhöhung der Arbeitsqualität in ihren Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung einen höheren Stellenwert einräumen müssen. Neben einer gezielten öffentlichen Politik, die insbesondere mittels der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorangetrieben werden soll, kommt der Beteiligung der Sozialpartner entscheidende Bedeutung im Streben nach 'mehr und besseren Arbeitsplätzen' zu. Die lokalen und regionalen Dimensionen der Beschäftigungsstrategie Die regionalen Ungleichgewichte in der Beschäftigungsleistung sind sowohl bei den Arbeitslosenraten als auch bei den Beschäftigungsquoten weiterhin beträchtlich. Die Untersuchung der Ursachen für die Divergenzen und der Informationsaustausch sind Werkzeuge, die dazu beitragen können, die Lücken zwischen den Regionen zu schließen. Die Strukturfonds tragen zur Konvergenz und zur Stärkung des Zusammenhalts bei. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik ist die aktive Beteiligung der lokalen und regionalen Stellen an der Festlegung und Durchführung der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung. Die Einbeziehung der regionalen und lokalen Stellen ist zudem ein wesentlicher Bestandteil der offenen Koordinierungsmethode und ein Schlüssel zur besseren Governance. Ausbildung und lebenslanges Lernen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und das lebenslange Lernen sind unverzichtbar, um das in Lissabon gesteckte Ziel der Vollbeschäftigung mit hochwertigen Arbeitsplätzen zu erreichen. Der wichtigste Trend in der Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften sind die steigenden Anforderungen in Bezug auf die Qualifikation. Die EU leidet unter mangelnden Investitionen in das Humankapital. Diese Unterinvestition, die ihren Ursprung in einer mangelhaften Sozialpolitik hat, verursacht wirtschaftliche Kosten. Sie verhindert die Abstimmung von Nachfrage und Angebot, erzeugt Engpässe, erhöht die Arbeitskosten (beispielsweise im IKT-Sektor) und schränkt das Produktionspotenzial der europäischen Wirtschaft ein. Um eine wirksame politische Antwort auf dieses Problem geben zu können, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, Qualitätsstandards festgelegt und Anreize für Arbeitgeber und Einzelpersonen geschaffen werden, um den Umfang und die Qualität der privaten Investitionen in das Humankapital zu erhöhen. Zudem muss das Ausgabenverhalten der öffentlichen Haushalte korrigiert werden, um verstärkte Investitionen in die Erhöhung des Humankapitals einschließlich Forschung und Entwicklung zu ermöglichen. [18] [18] Diese werden in der Mitteilung der Kommission über die öffentlichen Finanzen in der WWU - 2002 (KOM(2002) 209 vom 14.5.2002) als ,öffentliche Ausgaben von hoher Qualität" bezeichnet. Das Memorandum über lebenslanges Lernen [19] löste eine europaweite Debatte aus, an der sich alle interessierten Parteien und Akteure beteiligten. In einer Entschließung [20] forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode zusammenzuarbeiten, sich auf die Festlegung konkreter Ziele für die Beteiligung an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu konzentrieren und das Recht aller Bürger auf Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zu beruflicher Weiterbildung zu garantieren. Ausgehend von den Ergebnissen dieser öffentlichen Debatte legte die Kommission eine Nachfolgemitteilung vor, in der sie die Grundzüge möglicher zukünftiger Maßnahmen erläuterte, anhand deren ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens geschaffen werden kann. [19] SEK(2000) 1832 vom 30.10.2000. [20] Entschließung A5/2001/322 des EP vom 23.10.2001. In der Europäischen Beschäftigungsstrategie kommt diese Priorität deutlich zum Ausdruck, da die Strategie die Beschäftigungsfähigkeit in den Mittelpunkt rückt, wobei insbesondere verhindert werden soll, dass Arbeitskräfte in die Langzeitarbeitslosigkeit geraten. Zudem beinhaltet die Beschäftigungsstrategie eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Strategische Bedeutung kommt hierbei den über den Europäischen Sozialfonds bereitgestellten Gemeinschaftsmitteln zu. Die Anstrengungen müssen jedoch erhöht werden. Zu erwähnen ist die branchenübergreifende Vereinbarung der Sozialpartner über die Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen. Die Sozialpartner haben sich verpflichtet, die Entwicklungen auf allen Ebenen zu überwachen und im Frühjahr 2006 eine Evaluierung vorzunehmen. [21] [21] Vereinbarung vom 28.2.2002. Wichtigste Maßnahme - Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens [22] [22] KOM(2001) 678 vom 21.11.2001; Entschließung A5/2002/62 des EP vom 14.3.2002; Entschließung des Rates vom Juni 2002 (ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1). Soziale und Beschäftigungsdimension der Informationsgesellschaft Die Entwicklung der Fachkenntnisse steht auch im Zentrum der sozialen und Beschäftigungsdimension der Informationsgesellschaft. Im Jahr 2002 wurde der Analyse und Nutzung des Beitrags der Informationsgesellschaft zur Bewältigung der Veränderungen und zur Erhöhung der Qualität in der Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft tragen entscheidend dazu bei, Veränderungen zu ermöglichen und die europäische Wirtschaft umzugestalten. Das E-Learning stellt ein wesentliches Werkzeug dar, um diesen Wandel schrittweise herbeizuführen. Um die Entwicklungen zu beobachten, hat die Kommission einen Zwischenbericht über den Entwicklungsstand des E-Learning veröffentlicht. Wichtigste Maßnahmen - Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft - Qualität für den Wandel [23] [23] SEK(2002) 372 vom 3.4.2002. - E-Learning: Gedanken zur Bildung von Morgen [24] [24] SEK(2002) 236 vom 28.2.2002. Mobilität Auf der Grundlage des Berichts der hochrangigen Taskforce für Qualifikation und Mobilität beschloss die Kommission im Jahr 2002 einen Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die Qualifikation und die Anpassungsfähigkeit der europäischen Arbeitskräfte zu erhöhen. Im Aktionsplan sind Maßnahmen vorgesehen, um eine unzureichende berufliche Mobilität, eine geringe geografische Mobilität, die Fragmentierung der Information zur Mobilität und eine mangelnde Transparenz von Berufschancen zu überwinden. Die angekündigten Maßnahmen, darunter die europäische Krankenversicherungskarte und die Einrichtung einer Website zur beruflichen Mobilität als einheitlicher europäischer Anlaufstelle für einschlägige Information, dienen dem Zweck, die europäischen Arbeitsmärkte offener und zugänglicher zu machen. Es wurden spezifische Maßnahmen eingeleitet, die auf die Bedürfnisse von Forschern zugeschnitten sind. Dazu gehören das Mobilitätsportal für Forscher und das Europäische Netz von Mobilitätszentren für Forscher. Zu den im Aktionsplan behandelten Punkten zählt die Verbesserung der grenzüberschreitenden Anerkennung von Qualifikationen, zu der die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vorlegte. Es sollte auch auf die Vereinbarung der Sozialpartner über die Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen hingewiesen werden. Die Kommission erließ Ende Dezember 2002 eine Entscheidung zur Erneuerung und Aktualisierung des EURES-Netzwerks (auf der Grundlage der Verordnung 1612/68), die dazu dient, den öffentlichen Arbeitsverwaltungen größere Verantwortung für das Angebot und das Erbringen der EURES-Dienste auch auf grenzüberschreitender Ebene zu übertragen und das Netzwerk mit Blick auf die Erweiterung zu straffen. Die Entscheidung der Kommission wird durch eine EURES-Charta ergänzt, in der die wichtigsten betrieblichen Aspekte des Netzwerks festgehalten sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Modernisierung der geltenden Regeln für die Freizügigkeit von Personen, die vom Europäischen Rat von Nizza gefordert wurde und im Jahr 2003 abgeschlossen sein soll. Die Kommission beschloss einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Aufenthaltsrecht und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, über die gegenwärtig im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt wird. Im Einklang mit diesen Bestrebungen sprach sich der Europäische Rat von Nizza für die Anpassung und Ausweitung der Regeln mit Blick auf die grenzüberschreitenden Sozialversicherungsansprüche aus. Bei der Modernisierung der Verordnung 1408/71 wurden Fortschritte erzielt, und es wurde der Vorschlag gemacht, die Verordnung auf die Staatsangehörigen von Drittländern auszuweiten; dieser Vorschlag wurde im Dezember 2002 vom Rat angenommen. Auf derselben Tagung einigte sich der Rat auch auf die Ausrichtung mehrerer Kapitel auf die Reform der Systeme der sozialen Sicherheit. Von besonderer Bedeutung ist das Kapitel über die Gesundheitsversorgung, welches die Fortschritte auf dem Weg zur Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte unterstreicht. Die Kommission wird dazu im Jahr 2003 eine Mitteilung vorlegen. Schließlich sollte besonders auf die Konsultation der Sozialpartner zur Übertragbarkeit von Rentenansprüchen hingewiesen werden. Wichtigste Maßnahmen: - Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität [25] [25] KOM(2002) 72 vom 13.2.2002; Entschließung des Rates vom Mai 2002; Entschließung des EP A5/2002/313 vom 10.10.2002. - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen [26] [26] KOM(2002) 119 vom 7.3.2002. - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten [27] [27] KOM(2001) 257 vom 23.5.2002. - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Erweiterung der Bestimmungen der Verordnung 1408/71 auf Staatsangehörige von Drittländern [28] [28] KOM(2002) 59 vom 06.2.2002. - Konsultation der Sozialpartner zur Übertragbarkeit von Rentenansprüchen [29] [29] SEK(2002) 597 - genehmigt von der Kommission am 3.6.2002 Beschäftigung, Binnenmarkt und Wettbewerbspolitik Im Jahr 2002 beschloss die Kommission eine Verordnung über staatliche Beschäftigungsbeihilfen. Mit dieser Verordnung werden bestimmte Arten von staatlichen Beihilfen von der Anmeldepflicht ausgenommen und die Obergrenzen für die auszunehmenden Beihilfen festgelegt. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit von Beschäftigungsanreizen und dem Risiko von Verdrängungseffekten herzustellen. In der Verordnung wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Europäische Beschäftigungsstrategie umzusetzen und die Veränderungen des Arbeitsmarktes herbeizuführen, die erforderlich sind, um die Beschäftigungsquote nachhaltig zu erhöhen. In ihrer Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen [30] hielt die Kommission fest, dass die Regeln für das öffentliche Vergabewesen im zwar Wesentlichen wirtschaftlichen Kriterien unterliegen, jedoch auch am in Art. 2 des EG-Vertrags festgehalten Nachhaltigkeitserfordernis gemessen werden müssen. Mit den Mitteilungen der Kommission über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange [31] sowie Umweltbelange [32] bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde klargestellt, dass das Gemeinschaftsrecht öffentlichen Auftraggebern, die soziale und Umweltüberlegungen in die öffentlichen Vergabeverfahren aufnehmen möchten, zahlreiche Möglichkeiten einräumt, wobei gleichzeitig die Beachtung des Prinzips des ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses für die Steuerzahler und der gleichberechtigte Zugang für alle Auftragnehmer der EU gewährleistet werden müssen. [33] [30] KOM(2002) 347 vom 2.7.2002 [31] KOM(2001) 566 endg. vom 15.10.2001 [32] KOM(2001) 274 endg. vom 4.7.2001 [33] Zudem kann eine Verletzung der entsprechenden Rechtsvorschriften im sozialen oder Umweltschutzbereich vom Auftraggeber berücksichtigt werden und zum Ausschluss eines Auftragnehmers an der Teilnahme am Auftrag führen. Wichtigste Maßnahmen: - Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beschäftigungsbeihilfen [34] [34] ABl. L 337 vom 13.12.2002. 3.2 Den Wandel vorwegnehmen und bewältigen Die Europäische Union nimmt den strategischen Standpunkt ein, dass die Veränderung begrüßt werden sollte. Der Wandel ist die Voraussetzung für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung und verjüngt die Wirtschaft. Er trägt zur Innovation bei, erhöht die Produktivität - unter anderem infolge der Modernisierung der Arbeitsorganisation - und erhöht die Rentabilität. Diese Einschätzung fand in der Lissabonner Strategie ihren Niederschlag. Der von der Europäischen Union gewählte Zugang beruht auf einer positiven Einschätzung der Veränderung, die angeregt und ermöglicht werden sollte. Ein Stillstand der wirtschaftlichen Entwicklung würde eine Verringerung des Lebensstandards nach sich ziehen. Die Gestaltung der Veränderung ermöglicht eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen und der Lebensqualität und trägt damit dazu bei, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Jede Strategie zur Nutzung der Veränderung sollte auf einem zukunftsorientierten und positiven Zugang beruhen. Allerdings erfordert die Gestaltung der Veränderung solide Partnerschaften und ein dauerhaftes Engagement. Sie erfordert insbesondere einen Dialog zwischen den Sozialpartnern sowie ein gemeinsames Verständnis der mit der Veränderung einher gehenden Herausforderungen und Chancen. Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Gestaltung der Veränderung Die Kommission räumte im Jahr 2002 einer Konsultation der Sozialpartner zur Vorwegnahme und Gestaltung der Veränderung und zur Festlegung eines dynamischen Zugangs zu den sozialen Aspekten der Unternehmensumstrukturierung Vorrang ein. Die Frage der Gestaltung der Veränderung wurde mittlerweile auch in das mehrjährige Arbeitsprogramm der Sozialpartner aufgenommen. Im Anschluss an die politische Einigung Ende des Jahres 2001 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat zu Jahresbeginn 2002 eine Richtlinie, mit der ein allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft geschaffen wurde. In dieser Richtlinie sind Mindesterfordernisse für die angemessene Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in Unternehmen [35] und Betrieben [36] in der Gemeinschaft festgelegt. Die Mitgliedstaaten haben darüber zu entscheiden, ob die Richtlinie für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten in einem Mitgliedstaat oder für Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten in einem Mitgliedstaat gelten soll. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht endet am 23. März 2005 [37]. [35] Ein Unternehmen wird definiert als ,ein öffentliches oder privates Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig davon, ob es einen Erwerbszweck verfolgt oder nicht, und das im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässig ist". [36] Ein Betrieb wird definiert als ,eine gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten definierte Unternehmenseinheit, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist und in der kontinuierlich unter Einsatz personeller und materieller Ressourcen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird". [37] Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen, welche die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten, in denen es kein allgemeines System für die Vertretung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gibt, über diesen Zeitpunkt hinaus verlängern. Seit dem endgültigen Durchbruch beim Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Jahr 2001 und bei der Einbeziehung der Arbeitnehmer in solchen Unternehmen wurden im Rat die Verhandlungen über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Status einer europäischen Genossenschaft sowie die Debatten über eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ergänzung des Verordnungsentwurfs mit Blick auf die Einbeziehung der Arbeitnehmer intensiviert. Wichtigste Maßnahmen: - Anhörung der Sozialpartner: Antizipierung und Bewälting des Wandels: ein dynamisches Herangehen an die sozialen Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen [38] [38] SEK(2002) 22/5 vom 15.01.2002. - Förmliche Verabschiedung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft [39] [39] ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 29. - Die Verhandlungen über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Status der europäischen Genossenschaft [40] und über die begleitende Richtlinie [41] über die Einbeziehung der Arbeitnehmer [40] KOM(1991) 273-3 vom 18.12.1991; Rechtsgrundlage seit dem Vertrag von Amsterdam geändert - seitdem 1. Lesung im EP (27.10.1999) und Diskussionen im Rat (21.5.2002 und 3.6.2002). [41] KOM(1991) 273-4 vom 18.12.1991; Rechtsgrundlage seit dem Vertrag von Amsterdam geändert - seitdem 1. Lesung im EP (27.10.1999) und Diskussionen im Rat (21.5.02 und 3.6.2002). Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Im Jahr 2002 schlug die Kommission eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2002-2006 vor. Diese Strategie beruht auf dem Wissen, dass das Fehlen hochwertiger politischer Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beträchtliche wirtschaftliche Kosten verursacht. [42] [42] Vgl. auch KOM(2002) 89; die Frage der Kosten einer fehlenden Sozialpolitik hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sehr gut dokumentiert - vgl. http:// agency.osha.eu.int In der Vergangenheit hat die Europäische Union in diesem Bereich Erfolge erzielt; ein Beispiel dafür ist der Rückgang der Arbeitsunfälle. Allerdings sind die absoluten Unfallzahlen weiterhin hoch, und seit 1999 ist in bestimmten Mitgliedstaaten und in bestimmten Sektoren wieder eine wachsende Zahl von Unfällen zu beobachten. Daher muss das Bemühen um eine gesündere Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (zunehmende Dienstleistungsorientierung), der Beschäftigungsformen (vielfältiger), der Erwerbsbevölkerung (mehr Frauen und mehr ältere Erwerbstätige) und der Gesellschaft im Allgemeinen (vielfältiger, jedoch zunehmend von sozialer Ausgrenzung gekennzeichnet) stattfinden. Dazu kommt, dass die durchschnittliche Zahl von Arbeitsunfällen in den Beitrittsländern deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, was im Wesentlichen damit zu erklären ist, dass diese Länder eher auf Sektoren spezialisiert sind, die traditionell als gefährlicher betrachtet werden. Die neue Situation hat einen umfassenderen Zugang zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich gemacht. Dazu gehört auch die Verwendung vielfältiger Werkzeuge: Es genügt nicht, gesetzlich Mindeststandards festzulegen, sondern es müssen progressive Zugänge gewählt werden. Dazu zählen Leistungseinstufungen auf der Grundlage von transparenten und zuverlässigen Daten und Indikatoren, Maßnahmen der Sozialpartner (auf Sektorenebene oder sektorenübergreifend) oder freiwillige Unternehmenspläne. Die neue Strategie trägt den in der Entschließung des Europäischen Parlaments im Oktober 2000 behandelten Schlüsselthemen 2000 und den in Nizza festgelegten politischen Orientierungen für die sozialpolitische Agenda Rechnung: der gemeinschaftliche Besitzstand ist zu sichern und zu vereinfachen, es soll auf neue Risiken (z.B. Stress) reagiert werden, die Anwendung der Rechtsvorschriften auf die KMU soll vorangetrieben werden, und der Austausch vorbildlicher Methoden soll erleichtert werden. Vor diesem Hintergrund legte die Kommission im September 2002 einen Entwurf für einen Beschluss des Rates zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor. Zudem legte die Kommission den Entwurf einer Empfehlung für Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen für Selbständige vor, der im Dezember 2002 vom Rat angenommen wurde. Was die Gesetzgebungsmaßnahmen anbelangt, so verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat Mitte des Jahres 2002 die Richtlinie zum Schutz vor der Gefährdung durch Vibrationen (physikalische Einwirkungen), mit der in der gesamten Europäischen Union gemeinsame Mindeststandards für Vibrationen eingeführt wurden. Zudem wurde im September und Oktober 2002 im Vermittlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Entwurf einer Lärmschutzrichtlinie ausgehandelt. Schließlich nahm der Rat im Anschluss an die Stellungnahme in erster Lesung des Europäischen Parlaments eine gemeinsame Stellungnahme zur Änderung der gegenwärtigen Richtlinie über Asbest an. Wichtigste Maßnahmen: - Eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006 [43] [43] KOM(2002) 118 vom 11.3.2002; Entschließung A5/2002/310 des EP vom 23.10.2002; Entschließung des Rates ABl. C 161 vom 5.7.2002, S. 1. - Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [44] [44] KOM(2002) 486 vom 4.9.2002. - Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige [45] [45] KOM(2002) 116 vom 3.4.2002; Stellungnahme A5/2002/326 des EP; politische Einigung im Rat im Dezember 2002. - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Vibrationen (physikalische Einwirkungen) [46] [46] ABl. L 177 vom 6.7.2002, S. 13. - Einigung im Vermittlungsverfahren auf eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Lärm (physikalische Einwirkungen) [47] [47] KOM(1992) 560 vom 23.12.1992, Einigung im Vermittlungsverfahren am 23.10.2002. - Erste Lesung im EP und gemeinsamer Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz [48] [48] KOM(2001) 417 vom 20.7.2001; Erste Lesung im EP (A5/2002/91) am 11.4.2002 und gemeinsamer Standpunkt des Rates CS/2002/9635/1 am 23.9.2002. Arbeitsumgebung und Arbeitsbeziehungen Die Modernisierung der Arbeitsumgebung und der Arbeitsbeziehungen spielen eine zentrale Rolle im Bemühen um eine Verknüpfung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends im Kontext der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit der europäischen Volkswirtschaften. Beispielsweise sind die Einführung und Verbreitung der IKT sowie die Frage zu behandeln, wie die Arbeitsorganisation im Interesse sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer verbessert werden kann. Die Modernisierung der Arbeitsumgebung steht im Mittelpunkt der Debatte über Flexibilität und Sicherheit. An den politischen Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen sind zahlreiche Akteure beteiligt. In diesem Bereich tragen die Sozialpartner auf allen Ebenen - sowohl auf branchenübergreifender und Sektorenebene als auch auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene - große Verantwortung. Im Jahr 2002 fanden in diesem Bereich wichtige Entwicklungen statt. Zunächst legte die Hochrangige Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen Anfang 2002 ihren Bericht vor. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen in diesem Bericht legte die Kommission eine Mitteilung über den sozialen Dialog vor, in der sie die möglichen Beiträge der Sozialpartner zu Innovation und Veränderung beschreibt. Die Mitteilung setzt sich auch mit der Frage auseinander, wie der soziale Dialog zu einer besseren europäischen Governance beitragen kann, indem die Konsultationen intensiviert, die Verständigung zwischen den verschiedenen Ebenen verbessert und die Transparenz des Dialogs erhöht wird. Vor diesem Hintergrund legte die Kommission zudem einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung vor. Dieser Gipfel soll dafür sorgen, dass die Initiativen und Maßnahmen der Sozialpartner bei der Gestaltung der Politik auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus einigten sich die Sozialpartner im November 2002 erstmals auf ein Arbeitsprogramm für einen autonomen sozialen Dialog im Zeitraum 2003-2005, womit sie ihre gemeinsame Erklärung an den Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 umsetzten. Prioritäten des Arbeitsprogramms sind Beschäftigung, Mobilität und Erweiterung, und die geplanten spezifischen Maßnahmen dienen dazu, den wirtschaftlichen Wandel zu unterstützen, indem die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, die Arbeitsumgebung verbessert und der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz angestrebt werden (Geschlecht, Alter, Behinderung, Kampf gegen Rassismus usw.). Die Einigung auf das gemeinsame Arbeitsprogramm ist ein wichtiger Schritt zur verstärkten Einbeziehung der Sozialpartner auf europäischer Ebene und verdeutlicht die Bedeutung der Autonomie der Sozialpartner und ihre Verantwortung für die Entscheidungen, die sich auf die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auswirken. Was die Fortschritte im Jahr 2002 anbelangt, so unterzeichneten die Europäischen Sozialpartner im Juni eine Rahmenvereinbarung über die Telearbeit. Damit setzten sie ihre in der zweiten Phase der Konsultation über die Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen bekundete Absicht in die Tat um, eine freiwillige Vereinbarung über einen europäischen Rahmen auszuhandeln, den die Angehörigen der unterzeichnenden Parteien umsetzen sollen. Die Kommission leitete auch die zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner zum Schutz der persönlichen Daten der Arbeitnehmer ein. Zudem wurde die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zum Stress eingeleitet. Auf Sektorenebene verdient die Einrichtung eines Ausschusses für den sozialen Dialog im Bergbausektor besondere Erwähnung. EuroCommerce und UniEuropa Commerce einigten sich auf freiwillige Leitlinien für die Förderung einer vielfältigen Altersstruktur im Handel. Im Landwirtschaftssektor wurde eine europäische Vereinbarung über die Berufsausbildung geschlossen [49]. Die Sozialpartner im Telekommunikationssektor schlossen die erste Überprüfung der Umsetzung ihrer im Februar 2001 geschlossenen Vereinbarung über die Telearbeit ab. [49] Vereinbarung vom 5. Dezember 2002. Im März 2002 legte die Kommission den Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Leiharbeit vor. Insbesondere das Europäische Parlament hatte auf eine solche Gesetzgebungsinitiative gedrängt, nachdem es den Sozialpartnern nicht gelungen war, zu einer entsprechenden Einigung zu gelangen. Der Richtlinienentwurf der Kommission dient dazu, einen geeigneten Rahmen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu schaffen, um einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Funktionieren des Arbeitsmarktes zu leisten und gleichzeitig die Qualität der Leiharbeit zu erhöhen, indem gewährleistet wird, dass das Prinzip der Nicht-Diskriminierung auf die Leiharbeitnehmer angewandt wird. Was die Gesetzgebungsmaßnahmen anbelangt, so einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Änderung der Richtlinie über die Zahlungsunfähigkeit. Die frühere Richtlinie wird überarbeitet, um sie mit dem gemeinschaftlichen Fallrecht in Einklang zu bringen und um sie den Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen. Zudem gelangten das Europäische Parlament und der Rat zu einer endgültigen Einigung auf Regelungen für die Arbeitszeit im Straßenverkehrssektor. Die Kommission legte den Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitszeitgestaltung vor. Zweck dieses Vorschlags ist es, mehrfach geänderte Regeln zu kodifizieren, um das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klar und transparent zu gestalten. Ausgehend vom Arbeitspapier aus dem Jahr 2001 über die finanzielle Beteiligung legte die Kommission im Jahr 2002 eine Mitteilung über einen Rahmen zur Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer vor. Die Arbeitnehmer sollen motiviert werden, Eigeninitiative zu entwickeln und dynamisch zur Leistung des Unternehmens beizutragen; im Gegenzug sollen sie Anteil am Gewinn des Unternehmens erhalten. Die Kommission setzte auch eine Gruppe von Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen ein, die zu einer engen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen einzelstaatlichen Verwaltungen und der Kommission beitragen soll. Die Gruppe soll den Informationsaustausch über die Situation in den Mitgliedstaaten, die Umsetzung des gemeinschaftlichen rechtlichen Besitzstandes sowie dessen Überprüfung und Vereinfachung fördern. Wichtigste Maßnahmen: - Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen [50] [50] Vgl. http://europa.eu.int/comm/ employment_social/soc-dial - Mitteilung der Kommission - Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel [51] [51] KOM(2002) 341-1 vom 26.6.2002. - Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung [52] [52] KOM(2002) 341-2 vom 26.6.2002. - Rahmenvereinbarung der Sozialpartner über Telearbeit [53] [53] Unterzeichnet am 16.6.2002. - Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner zum Schutz von persönlichen Daten der Arbeitnehmer [54] [54] C 2002/4084 - genehmigt von der Kommission am 29.10.2002 - Erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zum Stress - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern [55] [55] KOM(2002) 149 vom 20.3.2002; Änderungen des EP in erster Lesung (A5/2002/356); diskutiert im Rat am 3.12.2002. - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers [56] [56] ABl. L 270 vom 8.10.2002, S. 10. - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs ausüben [57] [57] ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35. - Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung [58] [58] KOM(2002) 336 vom 24.6.2002. - Mitteilung der Kommission über die Rahmenbedingungen für die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer [59] [59] KOM(2002) 364 vom 26.7.2001. - Beschluss der Kommission über die Einsetzung einer Gruppe von Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen [60] [60] C 2002/1140 - genehmigt von der Kommission am 27.3.2002. - Autonome Maßnahmen der Sozialpartner: - Ein Handlungsrahmen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen [61] [61] EGB, UNICE, CEEP vom 28.2.2002. - Mehrjähriges Arbeitsprogramm der europäischen Sozialpartner [62] [62] Beschlossen auf dem Gipfel ,Sozialer Dialog" vom 28. November 2002. Soziale Verantwortung der Unternehmen Ausgehend vom im Jahr 2001 veröffentlichten Grünbuch legte die Kommission im Juli 2002 eine Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen vor, in der sie die im Verlauf der Konsultation von den Stakeholdern geäußerten Meinungen sowie die Einschätzungen des Europäischen Parlaments, des Rates, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen berücksichtigte. [63] [63] Vgl. die Website http://europa.eu.int/comm/dgs/ employment_social/index_de.htm ; Entschließung A5/2002/159 des EP vom 30.5.2002; Entschließung des Rates vom 3.12.2002; Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses CES/2002/355 vom 20.3.2002 und Stellungnahme des Ausschusses der Regionen CDR/2001/345 vom 14.3.2002. Die soziale Verantwortung der Unternehmen soll dazu beitragen, dass die Unternehmen in ihrer Tätigkeit und im Austausch mit ihren Stakeholdern auf freiwilliger Basis soziale und Umweltschutzerwägungen berücksichtigen. Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, können wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Diese Initiative ist von besonderer Bedeutung in dem Bemühen, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, die Governance und die Rechtsvorschriften zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, exemplarische Fälle von sozial verantwortlichen Unternehmen zu fördern sowie externe Bewertungen und Vergleiche der Leistungen der Unternehmen zu ermöglichen. Die Kommission hat auch die Einrichtung eines Multi-Stakeholder-Forums zur sozialen Verantwortung der Unternehmen vorgeschlagen. Am 16. Oktober 2002 kamen erstmals repräsentative europäische Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Wirtschaftsorganisation zusammen und diskutierten über die Möglichkeiten, um die Transparenz zu erhöhen und die Vereinheitlichung von Methoden und Werkzeugen der sozialen Verantwortung der Unternehmen voranzutreiben. Wichtigste Maßnahmen - Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen [64] [64] KOM(2002) 347 vom 2.7.2002. - Einrichtung des European Multi-Stakeholder Forum 3.3 Die soziale Integration fördern und Diskriminierung bekämpfen Strategie für soziale Eingliederung - die offene Koordinierungsmethode Der Europäische Rat von Lissabon rief dazu auf, Schritte zu ergreifen, um bis 2010 entscheidende Fortschritte bei der Beseitigung der Armut zu machen. Der Europäische Rat von Nizza im Dezember 2000 beschloss Zielvorgaben und Arbeitsmethoden, um in diesem Bereich die offene Koordinierungsmethode umzusetzen. Im Lauf des Jahres 2001 erstellten die Mitgliedstaaten Nationale Aktionspläne für die soziale Eingliederung für den Zeitraum von Mitte 2001 bis Mitte 2003, und der Europäische Rat von Laeken verabschiedete einen Gemeinsamen Eingliederungsbericht, in dem diese Aktionspläne analysiert wurden. Auf der Ratstagung in Laeken wurden auch eine Reihe von gemeinsam vereinbarten Indikatoren für diesen Bereich beschlossen, anhand deren die Fortschritte auf dem Weg zu den in Lissabon gesteckten Ziele überwacht, das Verständnis dieser Fragen verbessert und der Informationsaustausch gefördert werden sollen. Zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2002 zählte die förmliche Einigung auf die Ziele und Arbeitsmethoden für die zweite Runde der Nationalen Aktionspläne zur Eingliederung für den Zeitraum ab Mitte 2003. In der zweiten Jahreshälfte 2002 fand eine Reihe von Diskussionen und Konsultationen statt. [65] Im Oktober fanden Rundtischgespräche statt, bei denen NRO, Sozialpartner und Akteure zu Rate gezogen wurden. [65] Die gemeinsamen Zielsetzungen beschloss der Rat in leicht abgewandelter Form im Dezember 2002. Die neuen gemeinsamen Ziele wichen überwiegend nicht von den in Nizza vereinbarten ab. Die wichtigste Änderung war die Einbeziehung der Schlussfolgerung des Europäischen Rates von Barcelona, derzufolge die Mitgliedstaaten Ziele für die Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung bis 2010 in die Nationalen Aktionspläne aufnehmen sollen. Darüber hinaus sollen die geschlechtsspezifische Dimension und die Zusammenhänge zwischen Einwanderung und sozialer Ausgrenzung umfassender berücksichtigt werden. Im Januar 2002 trat das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in Kraft. [66] Im Rahmen dieses Programms werden Partnerschaften insbesondere von Organisationen im Bereich der Sozialdienste, NRO, Sozialpartnern sowie regionalen und lokalen Stellen unterstützt. [66] ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 1. Wichtigste Maßnahmen - Umsetzung der Nationalen Aktionspläne - Einigung des Rates auf gemeinsame Zielsetzungen [67] [67] Dezember 2002. Die digitale Kluft Eines der wichtigsten Ziele der Lissabonner Strategie besteht darin zu verhindern, dass der Übergang zur wissensgestützten Wirtschaft automatisch eine digitale Kluft und eine wachsende Divergenz mit sich bringt. Daher hat die Gemeinschaft entschieden, die von den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffneten Chancen zu nutzen. Den laufenden eEurope-Initiativen kommt in diesem Kontext besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2002 wurde ein aktualisierter Benchmarking-Bericht veröffentlicht. Besondere Erwähnung verdient die Maßnahme zur Verbesserung des Zugangs behinderter Menschen zur wissensgestützten Gesellschaft. Wichtigste Maßnahmen - Benchmarking-Bericht eEurope 2002 [68] [68] KOM(2002) 62 vom 5.2.2002. - eAccessibility verwirklichen - den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur wissensgestützten Gesellschaft verbessern [69] [69] SEK(2002) 1039 vom 26.9.2002. - Beschluss des Rates über eAccessibility für Behinderte [70] [70] Beschlossen vom Rat im Dezember 2002. Gleichbehandlung der Staatsangehörigen von Drittländern Der Vorschlag zur Ausweitung der Verordnung 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Staatsangehörige von Drittländern wurde im Dezember 2002 vom Rat angenommen. [71] Auf derselben Ratstagung wurde eine politische Einigung bezüglich der Orientierung zur Reform des Kapitels über Krankheit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Sterbegeld erzielt. Von besonderer Bedeutung sind die Fortschritte in Bezug auf die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte. [71] KOM(2000) 186 vom 28.4.2000. Wichtigste Maßnahme - Einigung des Rates auf die Ausdehnung der Verordnung 1408/71 auf Staatsangehörige von Drittländern - Dezember 2002 Kampf gegen Diskriminierung Die Arbeiten auf diesem Gebiet konzentrierten sich im Jahr 2002 auf die Durchführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms 2001-2006 zum Kampf gegen Diskriminierung sowie auf die Vorbereitungen für die Umsetzung der europäischen Richtlinien über das Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Integration behinderter Menschen [72] [72] Vgl. auch den Abschnitt über die digitale Kluft und eAccessibility für Menschen mit Behinderungen. Das Jahr 2003, das zugleich das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen ist, wird besonders wichtig in dem Bemühen sein, die Aufmerksamkeit auf die Rechte behinderter Menschen zu lenken. Sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten - auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene - sind die Vorbereitungsarbeiten für breit gestreute Aktionen weit fortgeschritten. Es wird erwartet, dass sich im gesamten Jahresverlauf eine intensive Debatte entfalten wird, die dazu beitragen soll, neue Ideen für Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln. 3.4 Den Sozialschutz modernisieren Der in der sozialpolitischen Agenda dargelegte Zugang baut auf der Mitteilung ,Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes" aus dem Juli 1999 auf. In dieser Mitteilung wurde ein politischer Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auf der Grundlage von vier zentralen Zielsetzungen vorgeschlagen: Es soll für ein sicheres Einkommen und dafür gesorgt werden, dass sich Arbeit lohnt. Die Renten sollen gesichert und die Rentensysteme langfristig finanzierbar gemacht werden. Die soziale Eingliederung soll gefördert werden. Es soll eine hohen Qualitätsstandards genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung gesichert werden. Im Juni 2000 richtete der Rat formal den Ausschuss für Sozialschutz ein, der als Forum für die Arbeit in diesen Bereichen dienen soll. Im Jahr 2002 wurden in allen vier Bereichen Fortschritte erzielt; die Bemühungen zur Förderung der sozialen Eingliederung sind in Abschnitt 3.3 beschrieben. Die Systeme des Sozialschutzes sind ein unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Sozialmodells, doch sie fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten. Auf EU-Ebene können Beiträge zur notwendigen Modernisierung der Systeme des Sozialschutzes geleistet werden, indem die gegenwärtigen Maßnahmen in Bezug auf die soziale Eingliederung und die Sicherung der Renten sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung und der ,lohnenden Arbeit' gestrafft und in eine einheitliche Koordinierungsmethode integriert werden. Auf diese Art kann die soziale Dimension der Lissabonner Strategie beträchtlich gestärkt werden. Angemessene und zukunftssichere Renten Der Europäische Rat von Lissabon forderte einen kooperativen Austausch in Bezug auf die Zukunftssicherheit der Sozialschutzsysteme, wobei er den Rentensystemen besondere Bedeutung beimaß. Der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 verabschiedete Vorschläge zur Anwendung der offenen Koordinierungsmethode in diesem Bereich. Um zu gewährleisten, dass bei diesen Arbeiten sowohl die soziale als auch die finanzielle Dimension angemessen berücksichtigt werden, wird der Prozess gemeinsam vom Ausschuss für Sozialschutz und vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik organisiert. Die Mitgliedstaaten legten im September 2002 nationale Strategieberichte über ihre Rentenpolitik vor, auf deren Grundlage ein gemeinsamer Rentenbericht des Rates und der Kommission erstellt wird, der dem Rat auf seiner Frühjahrstagung 2003 vorgelegt werden wird. Wichtigste Maßnahmen - Mitteilung der Kommission über die Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten [73] [73] KOM(2001) 362 vom 3.7.2001; Entschließung A5/2002/71 des EP vom 11.4.2002. - Entwurf eines gemeinsamen Rentenberichts genehmigt von der Kommission im Dezember 2002 [74] [74] 17. Dezember 2002. Hochwertige und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung Der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001 forderte mit Blick auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft die Ausschüsse für Sozialschutz und Wirtschaftspolitik auf, einen Erstbericht über die Möglichkeiten zu erstellen, die Gesundheitsversorgung und die langfristige Pflege älterer Menschen im Kontext einer alternden Gesellschaft zu gewährleisten. Die Arbeiten an diesem Bericht ergänzen die zuvor beschriebenen Arbeiten im Bereich der Pensionen. Auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission aus dem Dezember 2001 wurde dem Europäischen Rat von Barcelona im März 2002 ein Bericht vorgelegt. Darin wurden drei übergeordnete Ziele vorgeschlagen: Zugang für alle, eine hohen Qualitätsstandards genügende Versorgung und die langfristige Finanzierbarkeit der Systeme. Ausgehend von diesen Zielen sollte ein kooperativer Austausch auf diesem Gebiet stattfinden. Nachdem der Europäische Rat diesem Zugang zugestimmt hatte, wurde ein Fragebogen an die Mitgliedstaaten gesandt, um ihre politischen Maßnahmen in Bezug auf diese Zielsetzungen gründlicher zu untersuchen. Die Mitgliedstaaten antworteten im Herbst 2002. Die Kommission bereitet den Entwurf eines gemeinsamen Berichts von Rat und Kommission vor, der dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2003 vorgelegt werden soll. Wichtigste Maßnahme - Mitteilung der Kommission - Die Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit sichern [75] [75] KOM(2001) 723 vom 5.12.2001. 3.5 Die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern In der sozialpolitischen Agenda werden zwei wesentliche Zugänge zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beschrieben: spezifische Initiativen und Mainstreaming. Gender-Mainstreaming Beim Mainstreaming geht es um die Integration der Gleichstellung der Geschlechter in alle relevanten Politikbereiche, wozu unter anderem die Bewertung der geschlechtsbezogenen Auswirkungen vorgeschlagener politischer Maßnahmen herangezogen wird. Die Bewertungen der geschlechtsbezogenen Auswirkungen sind im Rahmen des Pakets für die Verbesserung des Regelungsumfelds, das die Kommission im Juni 2002 vorlegte, mittlerweile ein fester Bestandteil der Folgenabschätzungen, welche die Kommission systematisch bei Vorschlagsentwürfen für Rechtsvorschriften und politische Initiativen vornehmen wird. [76] Die Kommission berichtet alljährlich über die erzielten Fortschritte. Zudem legt sie jedes Jahr eine Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Maßnahmen und Praktiken der Europäischen Kommission vor. [76] KOM(2002) 276 vom 5.6.2002. In den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik wurde die Geschlechterdimension in der Europäischen Beschäftigungsstrategie bewertet; das Gender-Mainstreaming wurde in den Zielsetzungen für die Vorbereitung der nächsten Runde der Nationalen Aktionspläne zur sozialen Eingliederung betont; und die geschlechtsbezogene Dimension wurde in die gemeinsamen Ziele für die Rentensysteme aufgenommen. Schließlich wird das Gender-Mainstreaming auch in den Strukturfonds berücksichtigt. In ihrer Mitteilung über die Strukturindikatoren führte die Kommission das allgemeine Prinzip der Aufschlüsselung nach Geschlechtern ein. Besondere Erwähnung verdienten auch die Schlussfolgerungen des Rates zur Berücksichtigung der geschlechtsbezogenen Perspektive in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie Landwirtschaft. Aus den Schlussfolgerungen des Rates ,Landwirtschaft" im Mai geht hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter im ländlichen Raum in den Mittelpunkt der landwirtschaftlichen Entwicklungsagenda rücken wird. Spezifische Maßnahmen Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich im Jahr 2002 nach einem Vermittlungsverfahren auf eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. In Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe an und den gleichberechtigten Zugang zum Entscheidungsprozess einigte sich das Europäische Parlament auf einen eigenen Initiativbericht über die Repräsentation der Frauen unter den Sozialpartnern der Europäischen Union. Das Problem der Gewalt gegen Frauen wurde im Rat behandelt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen eine unermüdliche Bemühung der Regierungen und der Gesellschaft insgesamt erfordert. Im Rahmen der alljährlichen Folgemaßnahmen zur Umsetzung des Pekinger Aktionsprogramms einigte sich der Rat auf Indikatoren für die häusliche Gewalt gegen Frauen. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Kommission darum bemüht, die Geschlechterproblematik in ihre Arbeit und in die politischen Beiträge zur Außenpolitik aufzunehmen; ein Beispiel dafür ist der Beitrag der Kommission zum Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg. [77] [77] Vgl. z.B. KOM(2002) 82 vom 13.2.2002. Im Januar 2002 wurde eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines europäischen Instituts für geschlechtsbezogene Fragen fertig gestellt. [78] Diese Studie wird den zukünftigen Überlegungen zu diesem Thema zugrunde gelegt. [78] Januar 2002; durchgeführt von PLS RAMBOLL Management; vgl. Schließlich sollte auch auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Barcelona sowie auf die Benchmarks für die Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie hingewiesen werden. [79] [79] Dieser Punkt wird im Abschnitt über mehr und bessere Arbeitsplätze eingehend behandelt. Wichtigste Maßnahmen - Jahresbericht über die Chancengleichheit für Frauen und Männer (2001) [80] [80] KOM(2002) 258 vom 28.5.2002. - Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Arbeitsprogramm für das Jahr 2002 [81] [81] KOM(2001) 773 vom 17.12.2001. - Schlussfolgerungen des Rates über die Berücksichtigung der geschlechtsbezogenen Perspektive im Rat ,Landwirtschaft" [82] und Gender-Mainstreaming in den jeweiligen Politikbereichen der EU. [83] [82] Mai 2002 [83] Tagung des Rates ,Beschäftigung und Soziales" im Juni 2002. - Förmliche Annahme der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG durch das Europäische Parlament und den Rat [84] [84] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15. - Bericht des EP über die Vertretung von Frauen bei den Sozialpartnern der Europäischen Union [85] [85] A5/2002/279 vom 25.9.2002. - Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds 3.6 Die sozialpolitischen Aspekte der Erweiterung und der Außenpolitik der Europäischen Union stärken Erweiterung Im Jahr 2002 wurde besondere Aufmerksamkeit darauf verwendet, die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Beschäftigungs- und Sozialbereich zu ermöglichen und zu überwachen. Es wurden Entscheidungen gefällt, um zu gewährleisten, dass die Beitrittsländer an den Aktionsprogrammen für Chancengleichheit von Frauen und Männern, für die Bekämpfung der Diskriminierung, für den Kampf gegen soziale Ausgrenzung und an den Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung teilnehmen können. Dieser Schritt ist besonders bedeutsam, da diese Programme den Informationsaustausch und die Vernetzung unterstützen und finanzielle Mittel auch für die öffentlichen und privaten Akteure auf lokaler und regionaler Ebene zugänglich machen [86], um ihnen die aktive Beteiligung an diesen Maßnahmen zu ermöglichen. [86] Einschließlich der Sozialpartner und NRO. Durch die Pflege der bilateralen Kontakte und mittels Konferenzen hat die Kommission die Debatte mit den in den Beitrittsländern an der Gestaltung der Politik beteiligten Akteuren intensiviert. Im Jahr 2002 fanden zwei große Konferenzen statt, um die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes einschließlich der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der Beschäftigung und Sozialpolitik zu prüfen. [87] Die europäischen Sozialpartner organisierten gemeinsam mit den Sozialpartnern aus den Beitrittsländern eine Reihe von Seminaren und Rundtischgesprächen vor allem auf Sektorenebene, um die Erweiterung und die zukünftige Beteiligung an den Ausschüssen für den sozialen Dialog vorzubereiten. [87] Februar und Dezember 2002. Die Beitrittsländer beginnen Schritt für Schritt damit, ihre Maßnahmen an die Beschäftigungsstrategie anzulehnen, wie aus den Gemeinsamen Dokumenten zur Bewertung der Prioritäten der beschäftigungspolitischen Maßnahmen hervorgeht, und im Lauf des Jahres 2002 fand eine ähnliche Aktivität statt, um Gemeinsame Memoranden zur Eingliederung zu verfassen. Diese Memoranden sollen die Maßnahmen enthalten, die in den einzelnen Ländern ergriffen werden müssen, um den Prozess der sozialen Eingliederung zu beobachten, und politische Orientierungen für den Kampf gegen die Armut und für die Förderung der sozialen Eingliederung geben. Wichtigste Maßnahmen - Ermöglichung und Überwachung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes - Öffnung der vier Aktionsprogramme auf dem Gebiet von Beschäftigung und sozialen Angelegenheiten für die Beitrittsländer [88] [88] C 2002/2035 genehmigt von der Kommission am 6.6.2002 (Kampf gegen soziale Ausgrenzung); C 2002/2036 genehmigt von der Kommission am 6.6.2002 (Chancengleichheit); C 2002/2037 genehmigt von der Kommission am 06.06.2002 (Kampf gegen Diskriminierung); C 2002/3964-1 und C 2002/3964-2, beschlossen von der Kommission am 23.10.2002 (Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung). - Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten [89] [89] Unterzeichnet mit praktisch allen Beitrittsländern; Unterzeichnung der Gemeinsamen Bewertung mit Lettland Anfang 2003 und Einleitung des Überprüfungsprozesses mit der Türkei. - Gemeinsames Memorandum zur Eingliederung mit den Beitrittsländern Internationale Zusammenarbeit und Außenbeziehungen Die Kommission arbeitet im Bereich der Beschäftigung und der Sozialpolitik auch eng mit internationalen Organisationen zusammen. Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit der OECD und der ILO. Die Kommission hat die Zusammenarbeit mit der ILO zur Förderung grundlegender Arbeitsnormen, der sozialen Governance und der Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen im Kontext der Globalisierung intensiviert. Dazu gehört auch die Durchführung gemeinsamer statistischer Piloterhebungen in bestimmten Bereichen. Mit der Veranstaltung eines Seminar auf höchster Ebene Anfang Februar 2003 wird die Kommission zur Arbeit der von der ILO eingesetzten Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung beitragen. Der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Gruppe der G-8 wird ebenfalls große Bedeutung beigemessen. Die Beschäftigung und die Sozialpolitik standen im Mittelpunkt der internationalen Debatte auf der Weltkonferenz über das Altern in Madrid und beim G-8-Treffen in Montreal im April 2002. Darüber hinaus werden mit den USA und mit Japan bilaterale Kooperationsprogramme im Sozialbereich durchgeführt. Beschäftigung und soziale Angelegenheiten - insbesondere mit Blick auf die Verringerung der Armut, die Gleichstellung der Geschlechter und die Arbeitsqualität - sind feste Bestandteile der Außenpolitik der Kommission. Die Entwicklungskooperation beruht insbesondere auf integrierten Strategien, die wirtschaftliche, soziale, kulturelle, institutionelle und Umweltelemente beinhalten, die auf lokaler Ebene behandelt werden müssen. Das wichtigste Werkzeug der Kommission zur Förderung der Entwicklung sind die Programme. Diese zielen auf die einzelstaatlichen/regionalen Strategiedokumente, die den ,strategischen Rahmen' für die vorrangigen Maßnahmen der Kommission in einem gegebenen Land oder einer Region darstellen. Den Kern der Entwicklungspolitik bilden die Entwicklungsziele für das Jahrtausend. In diesen Zielsetzungen spiegelt sich die Bedeutung der sozialen und menschlichen Entwicklung für die Verwirklichung der Entwicklung und die Verringerung der Armut wider. Der integrierte Zugang zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und Umweltentwicklung steht im Mittelpunkt der Strategie der EU für die nachhaltige Entwicklung. Beispielhaft dafür sind der Beitrag und die Folgemaßnahmen der EU zum Johannesburger Weltgipfel. Wichtigste Maßnahmen - Beitrag zur Verwirklichung der Entwicklungsziele für das Jahrtausend bis 2015 - Beitrag zur 2. Weltkonferenz über das Altern [90] [90] KOM(2002) 143 vom 18.3.2002; Entschließung des EP A5/2002/184 vom 11.4.2002. - Beitrag zum Johannesburger Weltgipfel [91] [91] Vgl. beispielsweise KOM(2002) 82 vom 13.2.2002. 4. Schlussfolgerungen und Ausblick 4.1. Öffentliche Unterstützung für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik Die überwältigende Mehrheit der EU-Bürger befürwortet aktive Eingriffe der öffentlichen Hand zur Gewährleistung fairer sozialer und wirtschaftlicher Standards für alle [92]. Fast 90 % der Bevölkerung erklären, die EU solle in ihrer Politik dem Kampf gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung Vorrang einräumen. Darüber hinaus sind mehr als die Hälfte dieser Gruppe der Ansicht, die gegenwärtigen politischen Maßnahmen und Bemühungen seien nicht ausreichend, um das Ziel der Fairness zu erreichen. [92] Eurobarometer - Mai 2002. Aus der Befragung der 15- bis 24-jährigen Bürger geht hervor, dass die Nachfrage nach Sozialpolitik in den kommenden Jahrzehnten nicht sinken dürfte. [93] Im Beitrag der Jugend zum Übereinkommen wird den Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und Armut höchste Priorität eingeräumt. [93] Eurobarometer - Juli 2002. 4.2. Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda Die Verstärkung der Maßnahmen im Beschäftigungs- und Sozialbereich sollte jedoch im Rahmen der übergeordneten politischen Orientierung stattfinden, die in der Lissabonner Strategie festgelegt wurde. Das bedeutet, dass alle politischen Maßnahmen zu einem positiven Wechselspiel zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik beitragen sollten. Daher kommt der Sozialpolitik als produktivem Faktor entscheidende Bedeutung bei der Gestaltung der Politik zu, und deshalb werden die Kosten eines Mangels an Sozialpolitik in der Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda im Jahr 2003 einen zentralen Platz einnehmen. Um zu gewährleisten, dass alle Akteure und Interessengruppen - einschließlich des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, des Wirtschafts- und Sozialausschuss, des Ausschusses der Regionen, der Sozialpartner, der NRO, der lokalen und regionalen Stellen, der internationalen Organisationen und der wissenschaftlichen Experten - zur Bewertung der bisherigen Umsetzung der Agenda beitragen und sich an der Debatte über die Prioritäten des verbleibenden Durchführungszeitraums beteiligen können, [94] wird die Kommission im März 2003 eine Konferenz veranstalten. Die Halbzeitüberprüfung an sich wird von der Kommission im Mai 2003 abgeschlossen und anschließend dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgelegt. [94] Bis Ende 2005. Die Debatte über die Kosten einer unzureichenden Sozialpolitik bei der Konferenz zur Halbzeitüberprüfung wird daher von der Prämisse ausgehen, dass es auf dem Arbeitsmarkt nicht um Güter und abstrakte Produktionsfaktoren, sondern um Menschen und soziale Beziehungen geht. Daher muss der Arbeitsmarkt eine Dimension aufweisen, welche die Menschen zu guten Leistungen motiviert. [95] Die Sozialpartnerschaft und der soziale Dialog spielen hier eine zentrale Rolle, indem sie die Unsicherheit der Akteure bezüglich des Verhaltens der anderen Beteiligten verringern. In diesem Sinn tragen sie zum Aufbau des sozialen Kapitals bei. [96] [95] Dies steht im Mittelpunkt der Förderung der Arbeitsqualität. [96] Das soziale Kapital bezieht sich auf die Rolle der ,immateriellen' Vermögenswerte wie Einrichtungen und sozialen Beziehungen und die Rolle der guten Governance (die eine erhöhte Beteiligung impliziert) sowie des sozialen Zusammenhalts. Das soziale Kapital prägt die Beziehungen zwischen den Gruppen und sozialen Strukturen und erhöht das Potenzial zur Entwicklung des Humankapitals in einer dynamischen Umgebung. Das in Netzwerke, Normen und Vertrauen eingebettete soziale Kapital ermöglicht es den relevanten Akteuren und Einrichtungen, effektiver nach gemeinsamen Zielen zu streben. Der soziale Dialog als Bestandteil des sozialen Kapitals trägt dazu bei, dass eine möglichst große Zahl von Arbeitnehmern Anteil an der Entwicklung von Fähigkeiten sowie an den Produktivitätssteigerungen haben können. Die Sozialpartnerschaft ist unverzichtbar, um die Verknüpfung zwischen Flexibilität und Sicherheit unter anderem durch die Modernisierung der Arbeitsorganisation neu zu definieren. In einer zunehmend wissensgestützten Wirtschaft verwandelt sich die Sozialpartnerschaft in eine kollektive Quelle der Innovation. Schließlich sind die Arbeitnehmer keine bloßen 'Inhaber von Arbeitsplätzen', sondern vielmehr Träger von Qualifikationen. Damit die Sozialpartnerschaft jedoch zur wirtschaftlichen Dynamik und zur Innovation beitragen kann, dürfen die kollektiven Maßnahmen insbesondere der Arbeitnehmer nicht der Vergangenheit verhaftet bleiben. Auch wenn sie sich noch nicht überall durchgesetzt hat, tritt diese Einsicht bereits in vielen unter Einbeziehung der Sozialpartner geschlossenen Vereinbarungen zutage. Die paritätische (und tripartite) Konzertierung auf branchenübergreifender Ebene in den meisten EU-Mitgliedstaaten sorgt für eine Arbeitsmarktordnung, die das Beschäftigungswachstum und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit begünstigt. [97] [97] Die Beschäftigungspakte und die Pakte zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in mehreren Ländern bestätigen diesen Trend. Der Vorschlag für einen tripartiten Sozialgipfel sollte es den Sozialpartnern ermöglichen, auf europäischer Ebene einen ähnlich zukunftsorientierten Zugang zu wählen. Das mehrjährige Arbeitsprogramm für einen autonomen sozialen Dialog ist ein Beispiel für einen solchen umfassenden Zugang seitens der europäischen Sozialpartner, die sich auf Zielsetzungen konzentrieren, die sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von Vorteil sind. Dieser Zugang entspricht der Einschätzung, dass in der Beziehung zwischen wirtschaftlicher und sozialer Leistung eine Erhöhung der einen nicht zwangsläufig mit einer Schmälerung der anderen einhergeht. Auch bezüglich des Sozialschutzes lässt sich feststellen, dass sich dieser sowohl vorteilhaft als auch nachteilig auf die wirtschaftliche Leistung auswirken kann und dass ein Mangel an Sozialpolitik wirtschaftlichen Nutzen haben, aber auch wirtschaftliche Kosten verursachen kann. Der Modernisierung der Sozialpolitik liegt die Einschätzung zugrunde, dass sie nach Möglichkeit eine Investition darstellen sollte, welche die Effizienz des Marktes erhöht, anstatt lediglich Effizienzmängel zu korrigieren. Auch wenn das eigentliche Ziel des Sozialschutzes nicht darin besteht, das Wirtschaftswachstum zu fördern, kann er unzweifelhaft positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Der in der Mitteilung der Kommission über die Folgenabschätzungen aus dem Juni 2002 beschriebene Zugang wird dazu beitragen, Kosten und Nutzen der Sozialpolitik (bzw. ihres Fehlens) besser einzuschätzen, indem eine neue Kultur geschaffen wird, in der den wirtschaftlichen, sozialen und Umweltauswirkungen neuer Rechtsvorschriften und wichtiger politischer Initiativen umfassend Rechnung getragen wird. 4.3. Wichtige Initiativen im Jahr 2003 Im Jahr 2003 wird die Kommission eine Reihe wichtiger Initiativen einleiten. [98] [98] Vgl. dazu auch das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2003 (KOM(2002) 590), in dem die Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission behandelt wird. * Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda - Die wichtigsten Initiativen an der Beschäftigungsfront: * Mitteilung über den Zugang zur Überarbeitung der Europäischen Beschäftigungsstrategie * Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten für das Jahr 2003 * Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten für das Jahr 2003 * Bericht der Kommission über das Rentenantrittsalter * Mitteilung über die Wechselbeziehung zwischen Einwanderung, Beschäftigung und Sozialpolitik in der EU * Halbzeitüberprüfung des ESF im Rahmen der Überprüfung der Strukturfonds * Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt - Wandel und Arbeitsumgebung * Folgemaßnahmen zur Konsultation der Sozialpartner über die Verarbeitung persönlicher Daten und den Schutz der Privatsphäre im Beschäftigungskontext * Konsultation der Sozialpartner zur Möglichkeit einer Überarbeitung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen unter Berücksichtigung des neuen Arbeitsprogramms der Sozialpartner insbesondere betreffend die Frage der Umstrukturierung * Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen * Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung * Richtlinie der Kommission zur Festlegung einer zweiten Liste indikativer Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz zur Umsetzung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit * Mitteilung der Kommission über die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit (Richtlinie 89/391 sowie 6 weitere) - Förderung der sozialen Eingliederung und des Kampfes gegen Diskriminierungen * Entwurf des Gemeinsamen Berichts 2003 über die soziale Eingliederung * Mitteilung der Kommission über die Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Behinderten 2003 * Mitteilung der Kommission über die Bewertung der Fortschritte der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einschließlich von Vorschlägen zur Änderung der Verordnung EG 1035/97, mit der diese Stelle eingerichtet wurde * Mitteilung der Kommission an den Rat über die UN-Konvention über die Menschenrechte von behinderten Personen * Erster europäischer Bericht über die Gleichbehandlung und Diskriminierung - Sozialschutz * Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die nächsten Schritte in der politischen Zusammenarbeit im Bereich von Gesundheit und langfristiger Pflege * Förderung der Zusammenarbeit in der EU zur Schaffung von Arbeitsanreizen in den Sozialschutzsystemen (Arbeit muss sich lohnen) * Mitteilung über die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte * Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sowie der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 * Maßnahmen zur Verbesserung der Übertragbarkeit der mit einer Erwerbstätigkeit erworbenen Rentenansprüche (Konsultation der Sozialpartner im zweiten Stadium) - Gleichstellung * Neugestaltung der Richtlinien über die Gleichstellung der Geschlechter * Jahresbericht über Chancengleichheit in der EU * Bericht über das Gender-Mainstreaming * Arbeitsprogramm zur Gleichstellung der Geschlechter * Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds - Erweiterung * Fortsetzung der Vorbereitungen für die Erweiterung * Unterzeichnung eines gemeinsamen Memorandums zur Eingliederung * Fortschrittsbericht über die Gemeinsamen Aktionsprogramme * Einleitung einer gemeinsamen Initiative mit NRO zur Entwicklung der Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern