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Document 52003AR0327

    Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema Die Partnerschaft Europa/Mittelmeer und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften: Koordinationsbedarf und Notwendigkeit eines spezifischen Instruments für die dezentralisierte Zusammenarbeit

    ABl. C 121 vom 30.4.2004, p. 18–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    30.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 121/18


    Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die Partnerschaft Europa/Mittelmeer und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften: Koordinationsbedarf und Notwendigkeit eines spezifischen Instruments für die dezentralisierte Zusammenarbeit“

    (2004/C 121/05)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf das Schreiben von Frau de PALACIO, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, vom 5. September 2003 an den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, Herrn BORE, in dem der Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Erarbeitung einer Prospektivstellungnahme zur Bewertung der im Rahmen des Barcelona-Prozesses erzielten Fortschritte und des Funktionierens der geltenden Assoziierungsvereinbarungen mit den Partnerländern im Mittelmeerraum ersucht wird. Ferner sollen damit auf der Grundlage der Erfahrung des Ausschusses der Regionen Einblicke in die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen der EU und den Regionen der südlichen Mittelmeeranrainerstaaten oder zwischen den Regionen des südlichen Mittelmeerraums selbst gegeben werden;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 6. November 2003, die Fachkommission für Außenbeziehungen mit der Erarbeitung dieser Prospektivstellungnahme zu beauftragen;

    gestützt auf das am 20. September 2001 von den Präsidenten der beiden Institutionen unterzeichnete „Protokoll über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen“ (DI CdR 81/2001 rev. 2);

    gestützt auf seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verstärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union: Vorschläge für die Entwicklung einer Partnerschaft Europa/Mittelmeer (KOM(1995) 72 endg.) (CdR 371/95) (1);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Thema „Die lokalen Gebietskörperschaften und die Partnerschaft Europa-Mittelmeer-Raum“ (CdR 125/97 fin) (2);

    gestützt auf seine Entschließung zum Thema: „Die dezentralisierte Zusammenarbeit und die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Partnerschaft Europa/Mittelmeer“ (CdR 40/2000 fin) (3);

    gestützt auf seine Stellungnahme zum Thema „Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die gemeinsame Mittelmeerstrategie der Europäischen Union“ (CdR 123/2000 fin) (4);

    gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission zur Vorbereitung der vierten Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister „Intensivierung des Barcelona-Prozesses“ (A5-0009/2001);

    gestützt auf den Bericht des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht MEDA 2000 (A5-0114/2003);

    gestützt auf den Bericht des Europäischen Parlaments zum Thema „Größeres Europa“ (A5-0378/2003);

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission über das Thema „Größeres Europa — Nachbarschaft“ (KOM(2003) 104 endg.);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (CdR 175/2003 fin) (5);

    gestützt auf die Schlussfolgerungen der Konferenz „Hin zu einem neuen Europa-Mittelmeer-Raum“, die auf Initiative des Ausschusses der Regionen am 31. Oktober 2003 in Livorno Vertreter der lokalen und regionalen Ebene versammelte (CdR 350/2003);

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur „Vorbereitung der sechsten Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 2./3. Dezember 2003 in Neapel (Barcelona VI)“, mit der der Ausschuss der Regionen am 5. November 2003 von der Kommission befasst wurde;

    gestützt auf die Schlussfolgerungen der interinstitutionellen Konferenz zur Aufwertung der Mittelmeerdimension am 27./28. November 2003 in Palermo;

    gestützt auf seine Entschließung zur 6. Europa-Mittelmeer-Konferenz am 2./3. Dezember 2003 in Neapel (CdR 357/2003 fin) (6);

    gestützt auf den Bericht der Gruppe der Weisen über den Dialog zwischen den Völkern und Kulturen vom 2. Dezember 2003;

    gestützt auf den Dritten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, insbesondere den Verweis auf die Notwendigkeit, eine Nachbarschaftspolitik auf den Weg zu bringen und ein Aktionsprogramm bzw. ein Instrument im Rahmen der Maßnahme „Grand Voisinage“ (größeres nachbarschaftliches Umfeld) für die Regionen in äußerster Randlage in der EU zu entwickeln;

    gestützt auf den am 1. März 2004 von der Fachkommission für Außenbeziehungen angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 327/2003 rev. 2), Berichterstatter: Herr BLANC, Präsident des Regionalrates Languedoc-Roussillon (FR/EVP), und Herr LAMBERTI, Bürgermeister von Livorno (IT/SPE);

    verabschiedete auf seiner 54. Plenartagung am 21./22. April 2004 (Sitzung vom 21. April) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    1.1

    begrüßt es, dass ihn die Kommission im Rahmen des Protokolls über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen um die Erarbeitung einer Prospektivstellungnahme zur Partnerschaft Europa/Mittelmeer und zur dezentralisierten Zusammenarbeit gebeten hat, um die in der Partnerschaft zwischen den nördlichen und südlichen Mittelmeeranrainern gesammelten Erfahrungen aus der Perspektive lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bewerten zu können;

    1.2

    heißt nachdrücklich jede neue Gelegenheit und Initiative zur Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union und den entsprechenden territorialen Organisationen in den Ländern der Mittelmeer-Partnerschaft willkommen;

    1.3

    vertritt die Auffassung, dass die Beziehungen, die zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Städten der Nord- und Südküste des Mittelmeers seit nunmehr mindestens zwei Jahrzehnten bestehen, einen gemeinsamen Schatz an Kenntnissen, Wissen und Austauscherfahrungen darstellen. Dieses Gut, das es zu wahren und fördern gilt, ist nach Ansicht des Ausschusses der Regionen eine wichtige Stütze für eine Partnerschaft nicht nur auf gesellschaftlicher und kultureller Ebene, sondern auch auf der Ebene politischer Stabilität und Sicherheit in diesem Raum, die noch kein zufriedenstellendes Ausmaß erreicht hat;

    1.4

    weist darauf hin, dass die Erweiterung der EU für die Gemeinschaftsinstitutionen eine doppelte Herausforderung darstellt in Bezug auf

    die Umsetzung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik mit dem Ziel, den 25 Länder betreffenden Integrationsprozess in Gang zu setzen;

    das Management eines neues Beziehungsumfelds mit den neuen Nachbarstaaten im Osten Europas und im Süden des Mittelmeerraums unter Berücksichtigung der Strategie eines „Größeren Europa“;

    Kommissionspräsident Prodi erklärte vor kurzem in Alexandrien, dass „dies bedeutet, immer engere und festere Beziehungen zu unseren Nachbarn zu knüpfen und ‚einen Ring befreundeter Staaten‘ zu schaffen, mit denen wir — bis auf die Institutionen der Union — alle Vorteile einer Vereinigung teilen“;

    1.5

    stellt fest, dass er bereits in seiner Stellungnahme zur Verstärkung der Mittelmeerpolitik der EU darauf hingewiesen hat, dass der Mittelmeerraum sowohl für die Europäische Union als auch für ihre jetzigen und zukünftigen Mitgliedstaaten ein Gebiet von strategischer Bedeutung darstellt, in dem eine wirtschaftlich starke Region entstehen muss, die es erlaubt, ein Gleichgewicht in die regionale Ausweitung der Union zu bringen und in der Frieden, Stabilität und Wohlstand vordringliche Ziele sind;

    1.6

    vertritt die Auffassung, dass bei der Schaffung eines Raumes des Friedens, der Stabilität und des Wohlstandes im Mittelmeerraum nicht übersehen werden darf, dass das Königreich Marokko mit seiner atlantischen Flanke ebenfalls an die EU grenzt. Daher sollte die Zusammenarbeit dieses Raumes mit den nahegelegenen europäischen Regionen gefördert werden, zu denen auch einige der Regionen in äußerster Randlage zählen;

    1.7

    ist der Ansicht, dass in den südlichen Nachbarschaftsregionen der Europäischen Union von Marokko bis zur Türkei, von der Sahara bis zum Kaspischen Meer die Spirale aus Unsicherheit und Instabilität endlos weitergetrieben würde, wenn der Dimension Europa/Mittelmeer nicht Rechnung getragen wird. Die Zusammenarbeit im Mittelmeerraum ist ein Faktor für Frieden und Stabilität. „Es wäre ein schwerer Fehler, wenn man die Welt des Mittelmeers, der ‚Wiege der Zivilisationen‘, beim europäischen Aufbauwerk nicht gebührend berücksichtigen würde“ (Romano Prodi im Mai 2003 in Bologna);

    1.8

    glaubt, dass der EU-Beitritt von Zypern und Malta der Partnerschaft Europa/Mittelmeer einen positiven Impuls verleihen kann, und wünscht auch in diesem Zusammenhang, dass den derzeitigen Verhandlungen über eine Wiedervereinigung Zyperns Erfolg beschieden sein möge;

    1.9

    betont, dass die Lage in den Ländern der Ost- und Südküste des Mittelmeers und des Nahen Ostens eine erhebliche Intensivierung der Aktivitäten der Europäischen Union erforderlich macht. Der Mittelmeerraum kann nicht in einem Atemzug als „Wiege der Zivilisationen“ und als „Randgebiet“ bezeichnet werden. Genauso wenig kann er als vorrangiges Zielgebiet für Maßnahmen zur Förderung der Koexistenz und Kooperation zwischen den Völkern und Kulturen angesehen und zugleich auf rein sicherheitspolitische Aspekte reduziert werden. Außerdem ist sein Reichtum und seine Vielfalt eine der Besonderheiten des Mittelmeerraums, die mit der Geschichtsträchtigkeit, aber auch der Verletzlichkeit dieses Raumes zusammenhängt;

    1.10

    verweist darauf, dass sich die EU im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Kooperationsstrategie „(...) für die Förderung von Demokratie, verantwortungsvollem Regieren und Rechtsstaatlichkeit sowie für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte (...) — bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller (einsetzt). (...) Insbesondere legt die EU großen Wert auf die Abschaffung der Todesstrafe, den Kampf gegen Folter und unmenschliche Behandlung, die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Diskriminierung von Minderheiten, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau und des Kindes sowie den Schutz von Menschenrechtlern. Die EU erkennt in vollem Umfang an, dass die Zivilgesellschaft bei der Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung eine entscheidende Rolle spielt“;

    1.11

    bemerkt, dass er bereits in seinen Stellungnahmen zu den Themen „Die lokalen Gebietskörperschaften und die Partnerschaft Europa-Mittelmeer-Raum“ sowie „Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die gemeinsame Mittelmeerstrategie der Europäischen Union“ darauf hingewiesen hat, dass der Dialog zwischen den Kulturen und Religionen unbedingt gefördert werden muss.

    Der Barcelona-Prozess: weitere und verstärkte Anstrengungen erforderlich

    Der Ausschuss der Regionen

    1.12

    ist der Auffassung, dass der Barcelona-Prozess aufgrund seiner strategischen Bedeutung für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeer-Partnerländern den wichtigsten Rahmen darstellt;

    1.13

    erinnert daran, dass die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft nach dem Geist von Barcelona in zwei Aktionsebenen — die bilaterale und die regionale — untergliedert ist und auf folgenden drei Aktionsbereichen beruht, die alle gleich wichtig sind: politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit, wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit im sozialen, kulturellen und humanitären Bereich. Diese im Jahr 1995 lancierte Strategie wird nach und nach an dem Konzept nachhaltiger Entwicklung ausgerichtet, die — nach dem Vorbild der im Rahmen des Aktionsplans der Vereinten Nationen für das Mittelmeer durchgeführten Maßnahmen — ein zentrales Anliegen jedweder Zusammenarbeit im Europa-Mittelmeer-Raum auf subnationaler Ebene sein sollte;

    1.14

    betont, dass die 27 Länder der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft drei vorrangige Ziele festgelegt haben: 1) die Schaffung eines auf dem Dialog basierenden Raums des Friedens und der Stabilität; 2) die Errichtung einer auf Freihandel gründenden Wohlstandsphäre; 3) gegenseitiges Kennenlernen und Annäherung der Völker und Kulturen des Mittelmeerraumes;

    1.15

    stellt fest, dass sich der Barcelona-Prozess, wie von Kommission und Parlament festgestellt, trotz der Anstrengungen in den Partnerländern nicht geradlinig entwickelt und nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt hat: 1) Die Konflikte und Spannungen auf dem Balkan, in Algerien, im Nahen und Mittleren Osten — hierzu zählt auch der Irak-Krieg — haben die Entstehung eines Raums der Stabilität behindert, auch der Friedensprozess zwischen Israel und Palästina wurde abrupt unterbrochen; 2) Trotz Unterzeichnung neuer Assoziierungsabkommen und des wertmäßigen Anstiegs des Handelsvolumens hat sich die wirtschaftliche Diskrepanz zwischen Nord- und Südküste des Mittelmeers verschärft. Sowohl die wirtschaftliche Abhängigkeit des Südens vom Norden ist gestiegen, als auch der Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln des Südens gesunken (7); 3) im Bereich des kulturellen und sozialen Dialogs sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Gleichwohl kann in zahlreichen Ländern noch nicht wirklich von Freiheit der Meinungsäußerung gesprochen werden. Ferner muss der Dialog über die politischen, verwaltungstechnischen und intellektuellen Eliten hinausgehen und auch die Zivilgesellschaft sowie die lokalen und regionalen Stellen, die den Bürgern näher stehen, einzubeziehen. Darauf gehen unsere konkreten Vorschläge zurück;

    1.16

    ist der Ansicht, dass der in Valencia festgelegte Aktionsplan, der die Schaffung von Ad-hoc-Institutionen im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft vorsieht und den Vorschlag des Eurocities-Pakt unterstützt, ein wichtiges Element für die Wiederbelebung des Barcelona-Prozesses darstellt;

    1.17

    schließt sich der in Valencia geäußerten Unterstützung der Minister für den Agadir-Prozess und alle anderen Initiativen zur südlichen Ausdehnung der Freihandelsabkommen auf die Partnerländer des Maghreb sowie des Nahen Ostens sowie für subregionale Integrationsprozesse wie der Union Arabischer Maghrebstaaten (UMA) an. Er stellt gleichwohl fest, dass die Grenzen, die nach wie vor zwischen einigen Partnerländern geschlossen sind, den Integrationsprozess behindern;

    1.18

    begrüßt es, dass nach dem Treffen in Valencia die auf der 6. Europa-Mittelmeer-Konferenz in Neapel getroffenen Entscheidungen zur Schaffung der parlamentarischen Versammlung für den Europa-Mittelmeer-Raum als Instrument des politischen Dialogs geführt haben;

    1.19

    nimmt die auf der Konferenz von Neapel getroffene Entscheidung zur Kenntnis, die Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa/Mittelmeer (FEMIP) der EIB auszubauen, und bis 2006 über die Ergänzung durch ein zusätzliches Instrument zu befinden;

    1.20

    verfolgt aufmerksam, wie die Möglichkeit der Schaffung einer Investitionsbank Europa/ Mittelmeer bewertet wird;

    1.21

    begrüßt nachdrücklich die Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Stiftung zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und Zivilisationen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Bereichs Zivilgesellschaft des Barcelona-Prozesses leistet und fordert, an den künftigen Aktivitäten beteiligt zu werden;

    1.22

    begrüßt den Bericht der Hochrangigen Beratergruppe zum „Dialog zwischen den Völkern und Kulturen im Mittelmeerraum“, der im Dezember 2003 auf Initiative des Kommissionspräsidenten erarbeitet wurde (8), und in dem ein Aktionsprogramm dieser Stiftung vorgeschlagen wird;

    1.23

    stellt mit Befriedigung fest, dass die in Neapel versammelten Minister der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft die Schlussfolgerungen der Konferenz „Für einen neuen Europa-Mittelmeer-Raum“ zur Kenntnis genommen haben, die auf Initiative des AdR am 31. Oktober 2003 in Livorno stattgefunden hat. Darin werden neue Impulse für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und die direktere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als privilegierte Akteure bei der Realisierung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit, des Wohlstands und des Friedens im Mittelmeerraum gefordert;

    1.24

    bedauert indes, dass die Forderung nach Schaffung eines Vertretungsorgans der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, vom AdR seit 1997 wiederholt vorgebracht, von den Ministern der Länder der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft in Neapel nicht aufgegriffen wurde;

    Das MEDA-Programm — ein bescheidener Erfolg

    Der Ausschuss der Regionen

    1.25

    erinnert daran, dass mit folgenden Ländern Assoziierungsabkommen abgeschlossen worden sind: Tunesien, Israel, Marokko, Palästinensische Selbstverwaltungsbehörde und Jordanien. Die Ratifizierung des Abkommens mit Ägypten, Libanon und Algerien ist noch nicht abgeschlossen, mit Syrien werden noch Verhandlungen geführt;

    1.26

    betont, dass MEDA in erster Linie darauf abzielt, im Hinblick auf die Schaffung einer Freihandelszone bis 2010 einen Beitrag zu leisten zu den sozioökonomischen Strukturreformen in den Partnerländern, zur Verbesserung der Lebensbedingung der am meisten benachteiligten Bevölkerungsschichten sowie zur Verringerung der Auswirkungen wirtschaftlicher Liberalisierung auf das soziale Gefüge vor Ort (9);

    1.27

    ist der Auffassung, das die Freihandelszone eine notwendige Etappe im Rahmen der drei Pfeiler des Barcelona-Prozesses darstellt und nicht Selbstzweck ist. Sie muss im Rahmen der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung und im Bewusstsein verstanden werden, dass die Übergangsphase folgende drei Risiken für die Staaten des südlichen Mittelmeerraums birgt: 1) erhebliche soziale Ungleichgewichte aufgrund der Umstrukturierung des Produktions- und Wirtschaftssystems; 2) neue territoriale Polarisierungs- und Konzentrationsprozesse, die die bereits bestehenden territorialen Ungleichgewichte verschärfen können, und 3) einen erheblichen Anstieg der Umweltbelastung aufgrund der Zunahme des Handelsvolumens, der Realisierung von Infrastrukturen im Energie- und Verkehrsbereich, eines erhöhten Flächenverbrauchs sowie eines verstärkten Abfallaufkommens;

    1.28

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass die „wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern ein erhebliches Ausmaß erreichte, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den Mittelmeer-Partnerländern insgesamt als gut bezeichnet werden kann, jedoch nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, wobei bei der Verwaltung der Programme Mängel festzustellen sind“ (10);

    1.29

    bedauert, dass im dritten Bereich des Programms MEDA I verschiedene Probleme bei der Beteiligung territorialer Gebietskörperschaften der Nord- und Südküste des Mittelmeers aufgetreten sind;

    1.30

    stellt fest, dass die EU im Rahmen des Programms MEDA I (1996-1999) von insgesamt über 4,68 Mrd. Euro für die Mittelmeer-Partnerländern zur Verfügung stehender Mittel 3,5 Mrd. Euro ausgegeben hat, wohingegen die EU mit MEDA II (2000-2006) einen Beitrag von ca. 5,35 Mrd. Euro leistet;

    1.31

    ist der Ansicht, dass angesichts der anspruchsvollen Ziele des Barcelona-Prozesses und der enormen Nachfrage nach Zusammenarbeit mit und Ressourcen aus den Ländern des südlichen Mittelmeerraums diese Mittel nicht ausreichen;

    1.32

    bedauert, dass die effektive Ausschöpfung der Mittel in Höhe von etwa 50 % der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2001 und von ca. 70 % der in 2002 bewilligten Mittel alles andere als zufriedenstellend ist, trotz der bei dem Programm MEDA II festzustellenden Verbesserungen. Er fordert die Kommission auf, ihre Informationsbemühungen und die weiteren Maßnahmen zur Steigerung des Ausschöpfungsgrads zu intensivieren;

    1.33

    begrüßt die Initiativen zur regionalen Zusammenarbeit, die bilaterale Programme ergänzen, wie z.B. EUROMED HERITAGE, MEDA Demokratie, EUROMED – regionales Programm für Wasserbewirtschaftung auf lokaler Ebene, weist jedoch auf den geringen Bekanntheitsgrad dieser Programme bei den Partnern und Bürgern des Südens hin;

    1.34

    bedauert, dass die Mittelmeerländer nur sehr geringe Finanzmittel aus den horizontalen Programmen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erhalten, die die Programme „MEDA Demokratie“ seit der Einführung von MEDA II ersetzt haben;

    1.35

    erinnert daran, dass die südlichen Partnerländer objektive Schwierigkeiten bei der Umsetzung der bilateralen Zusammenarbeit haben, die vor allem auf bürokratische Probleme sowie auf die schleppende Prüfung von Vorhaben zurückzuführen sind; er bedauert das Fehlen eines ausschließlich auf die Partnerschaften zugeschnittenen institutionellen Verfahrens (11);

    1.36

    nimmt die Reform zur Kenntnis, die im Jahr 2001 zur Schaffung der Generaldirektion „EuropeAid“ geführt hat, die den Ansatz einer auf die Delegationen ausgelagerten Fondsverwaltung verfolgt — gemäß dem Grundsatz „alles, was vor Ort besser verwaltet und entschieden werden kann, soll nicht in Brüssel geleitet und entschieden werden“; er weist wie das Parlament darauf hin, dass dieses neue Verfahren der Dezentralisierung ständig überwacht werden und dass die entsprechenden Stellen der Partnerländer stärker in die Programme oder Projekte einbezogen werden sollten;

    1.37

    bedauert, dass die Kommission noch keine Untersuchung zur Folgeabschätzung der Marktöffnung durchgeführt hat; diese Untersuchung sollte die folgenden fünf Herausforderungen berücksichtigen, vor denen MEDA II heute steht: demografische Probleme, Beschäftigung und Migration, Globalisierung, Verknappung von Ressourcen sowie Umweltproblematik. Er ruft in Erinnerung, dass diese Untersuchung bereits auf der Konferenz von Malta (Barcelona II, 1997) vorgesehen wurde und dass sie verschiedene Male vom AdR und vom EP eingefordert wurde;

    1.38

    betont, dass nach Ansicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Gemeinschaft MEDA kein Instrument ist, das ihrem möglichen Beitrag zur Partnerschaft gerecht wird. Die territorialen Gebietskörperschaften haben im Laufe der Zeit die Kompetenzen erworben, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Realisierung von Partnerschaften, zum Austausch und zur Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, zur Förderung einer bürgernahen Politik sowie zur Aufnahme der Migranten aus dem Süden leisten zu können;

    1.39

    bedauert die fehlende Koordination zwischen MEDA und INTERREG trotz ausdrücklicher Forderung des AdR, in das Programm MEDA II ein Kapitel zur dezentralisierten Zusammenarbeit aufzunehmen, wie dies auch vom Parlament anlässlich der Vorbereitung der Konferenz von Valencia gefordert wurde;

    Dezentralisierte Zusammenarbeit: Zusatznutzen durch die Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

    Der Ausschuss der Regionen

    1.40

    möchte die von seinen Mitgliedern aufgrund der Kontakte mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Bewerberländer im Laufe des Erweiterungsprozesses erworbenen Erfahrungen den Mittelmeer-Partnerländern zuteil werden lassen;

    1.41

    ist der Ansicht, dass die territorialen Gebietskörperschaften die für die dezentrale Zusammenarbeit am besten geeignete Ebene sind;

    1.42

    erinnert an die Bereiche, in denen die Gebietskörperschaften die größten Kompetenzen besitzen:

    Raumordnung und -planung;

    Stadtverwaltung;

    Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung;

    Umwelt, Ressourcenbewirtschaftung und Prävention natürlicher Gefahren;

    Verkehr und Energie in subregionaler Hinsicht;

    Politik zugunsten der KMU;

    beschäftigungspolitische Maßnahmen;

    Initiativen im Kultur- und Sportbereich;

    Maßnahmen zur Wahrung und Aufwertung des Kulturerbes;

    bürgernahe sozialpolitische Maßnahmen;

    Bildung und Ausbildung;

    Gesundheit;

    Steuerung der Migrationsströme, Aufnahme und Maßnahmen zur Integration;

    1.43

    bedauert, dass die fehlende Abstimmung zwischen MEDA II und INTERREG III die Einbeziehung der Gebietskörperschaften des Südens in die im Rahmen von INTERREG III durchgeführten Kooperationsprojekte wegen fehlender Kofinanzierung durch die EU für die Mittelmeer-Partnerländer beeinträchtigt hat;

    1.44

    bedauert folglich, dass es dadurch nicht möglich war, den Erfahrungsaustausch und die guten partnerschaftlichen Praktiken auf lokaler und regionaler Ebene bekannt zu machen, wie dies dem Geist von Barcelona entsprochen hätte, obwohl zahlreiche Gebietskörperschaften der Gemeinschaft enge Beziehungen zu ihren Partnern im Süden aufgenommen haben;

    1.45

    erachtet es für dringend notwendig, bis zum Jahr 2006 eine Initiative zu realisieren, die eine Abstimmung der strategischen und makroökonomischen Ziele der EU (bilateraler Bereich MEDA) mit den Fähigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in puncto Initiativvermögen, lokale Governance und bevorzugte Beziehungen mit deren Partnerorganisationen im Mittelmeer im Rahmen von MEDA ermöglicht;

    1.46

    ist der Auffassung, dass diese Strategie nach 2006 zur Schaffung eines spezifischen Finanzinstruments für die dezentrale Zusammenarbeit führen sollte, das den Gebietskörperschaften im Europa-Mittelmeer-Raum zugute kommt, eines wirklichen Instruments mit ausreichender Mittelausstattung, mit dem ehrgeizige Ziele verfolgt werden, was in der Bezeichnung MEDPLUS zum Ausdruck kommen könnte;

    1.47

    ist der Auffassung, dass dieses Finanzinstrument Folgendes leisten sollte: 1) Überwindung des Stadiums des Erfahrungsaustauschs und Durchführung konkreter, für die Bevölkerung greifbarer Projekte (die Zusammenarbeit soll vorrangig der Bevölkerung zugute kommen); 2) Aufwertung der Pilot-Erfahrung mit den MED-Projekten, die abgesehen von der zum Ausdruck gebrachten Kritik dazu beigetragen haben, Verbindungen herzustellen, konkrete Maßnahmen in verschiedenen Bereichen zu fördern und dabei sowohl die Institutionen und Gebietskörperschaften als auch die NGO und die Zivilgesellschaft einzubeziehen; 3) außer seiner eigenen Mittelausstattung finanzielle Unterstützung durch die Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa/Mittelmeer (FEMIP) der Europäischen Investitionsbank und die eventuell zu schaffende Investitionsbank Europa/Mittelmeer;

    1.48

    erinnert daran, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu treffen, welche die Grenzen der herkömmlichen zentralstaatlichen Zusammenarbeit ausschöpfen und überschreiten. Denn auf der Ebene der dezentralen Gebietskörperschaften kann die Durchführung der neuen, von der Kommission gewünschten Nachbarschaftspolitik wirkliche Fortschritte zeitigen. Ziel ist es daher, „die Schwierigkeiten der traditionellen Entwicklungsmodelle zu überwinden, das bestehende Netz zwischen den Kommunen auszubauen, um Entwicklungsprojekte mit konkreten Zielsetzungen zu konzipieren, und sich den Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung des städtischen und ländlichen Raums (…) zu stellen.“;

    1.49

    ist der Auffassung, dass die regionale und lokale Governance unbedingt verbessert und die gesundheitliche und soziale Vorbeugung, die Naturgefahren und die Verkehrssicherheit berücksichtigt werden müssen, um eine nachhaltige Entwicklung im Mittelmeerraum, also an einem geschlossenen und gefährdeten Meer, zu erreichen. Das IRMEDD (Institut der Mittelmeerregionen für eine nachhaltige Entwicklung) (12) ist ein gutes Beispiel dafür, wie Analysen gebündelt und die Maßnahmen und der Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung zwischen den Gebietskörperschaften des nördlichen und südlichen Mittelmeerraums koordiniert werden können;

    1.50

    hält es für wichtig, dass das Zusammenspiel zwischen den Finanzierungen und der Raumordnung der Regionen nicht allein von den Staaten gestaltet wird, sondern aus Gründen der Effizienz auch und vor allem von den zuständigen Einrichtungen vor Ort, d.h. den Gebietskörperschaften und ihren Netzen von Forschungsinstituten und Stiftungen. Im Bereich der Seeverkehrssicherheit z.B. agiert die Stiftung LEM (Livorno Euro Mediterraneo) in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern (13) und fördert die Verbreitung der Kultur der Seeverkehrssicherheit im ganzen Mittelmeerraum;

    1.51

    ist der Auffassung, dass das Programm INTERREG III hinsichtlich der Potentiale der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften des nördlichen und des südlichen Mittelmeerraums eine Referenz darstellt. So sind beispielsweise an mehr als 60 % der Projekte von INTERREG III B MEDOC tatsächlich ein oder mehrere Mittelmeer-Partnerländer europäischer Regionen beteiligt, die nicht im MEDOC-Raum liegen. Da jedoch keine europäische Kofinanzierung vorhanden ist, ist die finanzielle Einbeziehung der Partner im südlichen Mittelmeerraum beschränkt (14);

    1.52

    begrüßt, dass die Europäische Kommission den Start eines Pilotprojekts MED'ACT für die Zusammenarbeit zwischen Städten im Europa-Mittelmeer-Raum beschlossen hat; wünscht, dass dieses Interesse der Europäischen Kommission zu einem umfassenden Regionalprogramm führt, das die Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften des Europa-Mittelmeer-Raums im Rahmen von MEDA anstrebt;

    1.53

    bemerkt, dass die in den letzten Jahren entwickelten Praktiken der dezentralen Zusammenarbeit das Verantwortungsbewusstsein der lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Katalysatorrolle für diese neuen Kooperationsprozesse gezeigt haben, wie von der Kommission in ihrem Vermerk vom Januar 2000 über die dezentrale Zusammenarbeit anerkannt wurde;

    1.54

    stellt fest, dass diese entscheidende Rolle der lokalen Gebietskörperschaften zwar von zahlreichen Mitgliedstaaten anerkannt worden ist, jedoch auf EU-Ebene harmonisiert und klarer gestaltet werden sollte; auch sollte klargestellt werden, dass die Partnereinrichtungen im südlichen Mittelmeerraum dezentrale Organe sind, die von den Bürgern gewählt wurden, und nicht — oder nicht nur — lokale Beamte der Zentralregierungen.

    2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    2.1

    hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im nördlichen wie auch im südlichen Mittelmeerraum das funktionale, politische und territoriale Bindeglied zwischen den Zentralregierungen und der Zivilgesellschaft sind;

    2.2

    bedauert, dass bis heute keine der in der Erklärung von Barcelona vorgesehenen Sitzungen betreffend die regionalen Gebietskörperschaften stattgefunden hat, und zwar trotz der Aufforderungen des AdR (AdR-Dokumente CdR 125/1997, 40/2000, 123/2000, 173/2003 und 357/2003) und trotz der Erklärungen der Europa-Mittelmeer-Minister von der Konferenz von Stuttgart (Barcelona III, 1999) bis zur Konferenz von Neapel (Barcelona VI, 2003);

    2.3

    empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU im Rahmen der Nachbarschaftspolitik zu konsultieren, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung der Ziele, der Bezugskriterien und des Durchführungszeitplans der Aktionsprogramme, gemäß der ihnen von der Kommission im Weißbuch „Europäisches Regieren“ (KOM(2001) 428 endg.) zuerkannten Rolle;

    2.4

    fordert die Kommission auf, ein Forum oder ein Organ einzusetzen, das die dezentralen subnationalen Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden, Provinzen/Kreise und Regionen/Bundesländer) der EU-Staaten und ihrer Mittelmeer-Partnerstaaten vertritt;

    2.5

    regt an, dass dieses Forum/Organ der Diskussion der operativen Probleme gewidmet wird und aktiv zum Austausch im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit beiträgt (vor allem hinsichtlich Ausbildung, Projektmanagement, kulturelle Vermittlung und Kommunikation, Naturgefahren, nachhaltige Entwicklung usw.);

    2.6

    fordert eine möglichst rasche Koordinierung von MEDA und INTERREG, insbesondere durch die Integration der „Nachbarschaftsstrategie“ entsprechend den neuen Ausrichtungen der Kommission. In dieser Hinsicht hebt der Ausschuss hervor, dass MED'ACT auf anderer territorialer Ebene ein gutes Beispiel für „Einzelprojekte“ unter Beteiligung von Städten aus dem Europa-Mittelmeer-Raum (u.a. Bordeaux, Rom, Brüssel-Hauptstadt, Tunis, Sfax, Casablanca) darstellt. Die Einbeziehung der städtischen Dimension in MEDA wurde im Übrigen in der Erklärung der Bürgermeister des Europa-Mittelmeer-Raums vor der Konferenz von Neapel gefordert;

    2.7

    schlägt vor, auf der Grundlage der Kooperationsprojekte, die so durch die Koordinierung zwischen diesen beiden Programmen bis 2006 entwickelt werden können, ein spezifisches „Programm im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen“ (PGI) zu schaffen, um den Dialog zwischen den Kulturen des Europa-Mittelmeer-Raums zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu erleichtern;

    2.8

    fordert, unverzüglich und unter Einbindung der in dieser geografischen Zone befindlichen Regionen in äußerster Randlage das neue subnationale Kooperationsinstrument für Gebietskörperschaften des Europa-Mittelmeer-Raums „MEDPLUS“ zu erproben und den AdR zur Gestaltung des neuen, ab 2006 für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft vorgesehenen „Nachbarschaftsinstruments“ zu konsultieren, damit er dazu seine praktische Erfahrung der Governance auf lokaler Ebene einbringen kann. Auch sollten die Erfahrung von bestehenden Organisationen, wie dem Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa (KGRE) des Europarates, und die Netze der zahlreichen nationalen und internationalen Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des nördlichen und südlichen Mittelmeerraums — (darunter VRE, CCRE, KPKR, UTO, CCRE, AGEG, REVES, Eurocities und Arco Latino (15)) genutzt werden, und zwar auf der Grundlage sowohl der von den EU-Gebietskörperschaften in ihren Wechselbeziehungen erworbenen Kompetenzen als auch ihrer Beziehungen zu entsprechenden Einrichtungen der Beitrittsländer; in diesem Sinne hat der AdR unlängst eine Untersuchung des Stand der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der dezentralen Zusammenarbeit in Auftrag gegeben;

    2.9

    hält es für wichtig, die derzeitige Zersplitterung und Verzettelung der Programme und Aktionen der dezentralen Zusammenarbeit zu überwinden;

    2.10

    schlägt der Kommission vor, die für den Mittelmeerraum vorgesehenen Maßnahmen in einer einzigen Generaldirektion zu koordinieren und zu zentralisieren;

    2.11

    fordert, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften der Gemeinschaft in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission die Mittel für die dezentrale Zusammenarbeit mitverwalten können, und zwar nach dem Partnerschaftsmodell der Integrierten Mittelmeerprogramme (IMP) (1986-92); nach Auffassung des Ausschusses sind die Gebietskörperschaften insofern geeignete Governance-Ebenen zur Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit, als sie leichter über makroökonomische und geostrategische Zwänge hinwegsehen können;

    2.12

    empfiehlt der Kommission, die Kenntnisse über die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften des südlichen Mittelmeerraums zu vertiefen, indem eine Studie angefertigt wird, die einen vergleichenden Rahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der laufenden Reformen liefert. Derzeit gibt es keinen vollständigen Gesamtüberblick über diese Institutionen und ihre Entwicklung. Der Ausschuss schließt sich dabei der Aufforderung des Parlaments an die Kommission an, einen Bericht über die Fortschritte bei den institutionellen Reformen in den begünstigten Ländern vorzulegen;

    2.13

    ist der Auffassung, dass die dezentrale Zusammenarbeit die Demokratisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im südlichen Mittelmeerraum fördert, deren institutionelle Rolle gegenüber den Zentralregierungen und dezentralen Staatsbehörden (16) stärkt und deren Tätigkeit in den Augen der Bürger legitimiert;

    2.14

    fordert daher dazu auf, die Dezentralisierungsreformen und die laufenden Prozesse zur Strukturierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums als vollwertige Akteure der lokalen Governance zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass auf der Ebene des Zentralstaats stärker mit den gewählten Volksvertretern und nicht hauptsächlich mit dezentralen Staatsbehörden und mit Staatsbeamten zusammengearbeitet wird;

    2.15

    hebt die Notwendigkeit hervor, eine neue Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Städtepartnerschaften vorzusehen, die ja „natürliche“ Instrumente der Partnerschaft sind. In dieser Hinsicht erinnert der Ausschuss daran, dass die Außenminister des Europa-Mittelmeer-Raums am 26./27. Mai 2003 auf Kreta bekräftigt haben, „dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch dezentrale Zusammenarbeit und Städtepartnerschaften auch einen maßgeblichen Beitrag zum Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen leisten und daher intensiver an dieser Aufgabe beteiligt werden könnten, die einen wesentlichen Teil der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft ausmacht“;

    2.16

    hebt hervor, dass im Rahmen der Freihandelszone die Unterschiede hinsichtlich Identität, Gebiet und Umwelt respektiert werden, damit der Handel (Nord/Süd, Süd/Nord und Süd/Süd) nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung auf der Komplementarität beruht;

    2.17

    fordert, wie bereits ausgeführt, eine Untersuchung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkung der Schaffung der Freihandelszone Europa/Mittelmeer vor dem Horizont 2010;

    2.18

    vertritt die Auffassung, dass die Einwanderungspolitik auf sozialer und kultureller Integration beruhen muss. Die Einwanderer in der EU können eine natürliche „Brücke“ zur Bekräftigung und Entwicklung von Zusammenarbeitsinitiativen darstellen;

    2.19

    schlägt vor, das Jahr 2008 zum „Jahr der Nachbarschaft“ auszurufen. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss die Umsetzung von Programmen, die von den Gebietskörperschaften getragen werden und die NGO, die Zivilgesellschaft und die Bürger in der EU und in den umliegenden Staaten einbeziehen. Diese Initiativen könnten durch kulturelle Veranstaltungen, die als Schaufenster der neuen kulturellen und wirtschaftlichen Dimensionen in und um Europa fungieren würden, der breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Davon abgesehen ließen sich verschiedene von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu veranstaltende thematische Konferenzen abhalten, durch die die breite Öffentlichkeit in dieses Unterfangen einbezogen werden könnte;

    2.20

    unterstützt die Arbeit lokaler und regionaler Einrichtungen und Stiftungen wie das IRMEDD in Montpellier, die Stiftung LEM in Livorno, die „Stiftung der drei Kulturen“ in Sevilla, die Stiftung „Laboratorio Mediterraneo“ in Neapel, das Katalanische Institut für Mittelmeerstudien und Zusammenarbeit in Barcelona, das Institut für den Mittelmeerraum in Marseille, das Mittelmeerinstitut für europäische Studien in Valencia, Medcités in Barcelona usw.; der Ausschuss fördert ihre Rolle in der Forschung, beim Erfahrungsaustausch und bei der Verbreitung von Kultur im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Initiativen der in der Konferenz von Neapel gegründeten Europa-Mittelmeer-Stiftung.

    Brüssel, den 21. April 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  ABl. C 126 vom 29.4.1996, S. 12.

    (2)  ABl. C 64 vom 27.2.1998, S. 59.

    (3)  ABl. C 156 vom 6.6.2000, S. 47.

    (4)  ABl. C 22 vom 24.1.2001, S. 7.

    (5)  ABl. C 23 vom 27.1.2004. S. 36.

    (6)  ABl. C 73 vom 23.3.2004, S. 77.

    (7)  Siehe Vortrag von T. Schumacher (Europäisches Hochschulinstitut Fiesole), „Mittelmeer-Programm“, in Livorno am 31. Oktober 2003.

    (8)  Euromed-Bericht Nr. 68, 2. Dezember 2003.

    (9)  Dieser Termin ist nicht bindend, da die Abkommen den Beitritt Tunesiens zur Freihandelszone Euro-Mittelmeer für 2008, des Libanon bis 2014 und Algeriens sowie Syriens noch später vorsehen.

    (10)  Bewertung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den Ländern des Mittelmeerraums (12/1997) — 951645.

    (11)  H. Abouyoub, Botschafter Marokkos in Frankreich, „Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer“, Rundtischgespräche auf der Mittelmeerkonferenz im Juli 2000 in Marseille.

    (12)  Das IRMEDD wurde am 17. September 2002 in Ioánnina von der Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (KPKR) eingerichtet.

    (13)  Vor allem der Region Toskana, der Universität Pisa, dem Mittelmeerausschuss der KPKR und dem italienischen Verkehrs-ministerium.

    (14)  Vgl. R. Favresse, Analyse des partenariats entre les pays de l'espace Medoc et les Pays tiers méditerranéens au sein du pro-gramme Interreg III B Medoc („Analyse der Partnerschaften zwischen den Ländern des MEDOC-Raums und den Mittelmeer-Drittstaaten im Rahmen des Programms INTERREG III B MEDOC“), Caisse des Dépôts et Consignations, November 2003.

    (15)  Versammlung der Regionen Europas, Rat der Gemeinden und Regionen Europas, Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas, United Towns Organization (= Weltverband der Partnerstädte), Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenz-regionen, europäisches Netz der Sozialwirtschaft von Städten und Regionen.

    (16)  Z.B. die Wilayas (Präfektur, Amt des Gouverneurs) in den meisten Ländern des südlichen Mittelmeerraums.


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