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Document 52002XC0514(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 113 vom 14.5.2002, p. 3–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002XC0514(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 113 vom 14/05/2002 S. 0003 - 0003


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2002/C 113/03)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Datum der Annahme des Beschlusses: 17.3.2000

    Mitgliedstaat: Belgien

    Beihilfe Nr.: N 57/99

    Titel: Flämischer Erlass über Schulungen zur Innovation

    Zielsetzung: Förderung allgemeiner Ausbildungsmaßnahmen

    Rechtsgrundlage: Decreet van 17 maart 1998 van de Vlaamse Regering

    Décret du gouvernement flamand du 17 mars 1998

    Haushaltsmittel: Rund 11,2 Mio. EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: 27,5 %

    Laufzeit: Ab 1998 - unbegrenzt

    Andere Angaben: Jahresbericht. Die Regelung war von der Kommission mit Schreiben vom 22. Januar 1998 genehmigt worden (N 539/97)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Beihilfe Nr.: N 661/99

    Titel: Aufwendungen für den Übergang zum freien Wettbewerb

    Zielsetzung: Ausgleich für verlorene Investitionen nordirischer Stromversorgungsunternehmen

    Rechtsgrundlage: Electricity (Northern Ireland) Order 1992

    Haushaltsmittel: Zwischen 0 und 50 Mio. GBP jährlich

    Beihilfeintensität oder -höhe: Zwischen 0 und 50 Mio. GBP jährlich

    Laufzeit: Bis 2010

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 2.10.2001

    Mitgliedstaat: Niederlande

    Beihilfe Nr.: N 698/2000

    Titel: Befristete Beihilfe für die vom Unwetter und von der Ölpest betroffenen Unternehmen

    Zielsetzung: Förderung und Bezuschussung von Energieeinsparungen in Haushalten mit geringen Einkommen

    Rechtsgrundlage: Art. 15.13, eerste t/m derde lid, 15.14 en 15.15 Wet Milieubeheer

    Haushaltsmittel: 17,5 Mio. NLG (7,9 Mio. EUR)

    Laufzeit: 4 Jahre

    Andere Angaben: Es handelt sich nicht um eine Beihilfe, da Unternehmen kein Vorteil gewährt wird

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002

    Mitgliedstaat: Finnland

    Beihilfe Nr.: N 76/02

    Titel: GHP-Fabrikationsräume für Bio-Unternehmen

    Zielsetzung: Schaffung eines Zentrums mit Standards guter Herstellungspraxis (GHP), in dem Biotechnologie-Unternehmen Prototypen für klinische Tests herstellen können

    Rechtsgrundlage: Kuntalain (1995/365) 2§

    Kommunallagen (1995/365) 2§

    Haushaltsmittel: 2,7 Mio. EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 25 % für vorwettbewerbliche Forschung für Großunternehmen + 10 % für KMU

    Laufzeit: 5 Jahre

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

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