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Document 52002XC0514(01)
Authorisation for State aid pursuant to Articles 87 and 88 of the EC Treaty — Cases where the Commission raises no objections (Text with EEA relevance)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 113 vom 14.5.2002, p. 3–3
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 113 vom 14/05/2002 S. 0003 - 0003
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 113/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 17.3.2000 Mitgliedstaat: Belgien Beihilfe Nr.: N 57/99 Titel: Flämischer Erlass über Schulungen zur Innovation Zielsetzung: Förderung allgemeiner Ausbildungsmaßnahmen Rechtsgrundlage: Decreet van 17 maart 1998 van de Vlaamse Regering Décret du gouvernement flamand du 17 mars 1998 Haushaltsmittel: Rund 11,2 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 27,5 % Laufzeit: Ab 1998 - unbegrenzt Andere Angaben: Jahresbericht. Die Regelung war von der Kommission mit Schreiben vom 22. Januar 1998 genehmigt worden (N 539/97) Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 661/99 Titel: Aufwendungen für den Übergang zum freien Wettbewerb Zielsetzung: Ausgleich für verlorene Investitionen nordirischer Stromversorgungsunternehmen Rechtsgrundlage: Electricity (Northern Ireland) Order 1992 Haushaltsmittel: Zwischen 0 und 50 Mio. GBP jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Zwischen 0 und 50 Mio. GBP jährlich Laufzeit: Bis 2010 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 2.10.2001 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 698/2000 Titel: Befristete Beihilfe für die vom Unwetter und von der Ölpest betroffenen Unternehmen Zielsetzung: Förderung und Bezuschussung von Energieeinsparungen in Haushalten mit geringen Einkommen Rechtsgrundlage: Art. 15.13, eerste t/m derde lid, 15.14 en 15.15 Wet Milieubeheer Haushaltsmittel: 17,5 Mio. NLG (7,9 Mio. EUR) Laufzeit: 4 Jahre Andere Angaben: Es handelt sich nicht um eine Beihilfe, da Unternehmen kein Vorteil gewährt wird Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002 Mitgliedstaat: Finnland Beihilfe Nr.: N 76/02 Titel: GHP-Fabrikationsräume für Bio-Unternehmen Zielsetzung: Schaffung eines Zentrums mit Standards guter Herstellungspraxis (GHP), in dem Biotechnologie-Unternehmen Prototypen für klinische Tests herstellen können Rechtsgrundlage: Kuntalain (1995/365) 2§ Kommunallagen (1995/365) 2§ Haushaltsmittel: 2,7 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 25 % für vorwettbewerbliche Forschung für Großunternehmen + 10 % für KMU Laufzeit: 5 Jahre Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids