Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52002DC0772

    Bericht der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen der Kommission auf die Bemerkungen in der Anlage zur Entlastungsempfehlung des Rates - Follow-up-Bericht zum Haushaltsjahr 2000

    /* KOM/2002/0772 endg. */

    52002DC0772

    Bericht der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen der Kommission auf die Bemerkungen in der Anlage zur Entlastungsempfehlung des Rates - Follow-up-Bericht zum Haushaltsjahr 2000 /* KOM/2002/0772 endg. */


    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT - Folgemaßnahmen der Kommission auf die Bemerkungen in der Anlage zur Entlastungsempfehlung des Rates - Follow-up-Bericht zum Haushaltsjahr 2000

    VORBEMERKUNG

    EINLEITUNG

    1. KAPITEL 1 - EIGENMITTEL

    2. KAPITEL 2 - GEMEINSAME AGRARPOLITIK

    3. KAPITEL 3 - STRUKTURMASSNAHMEN

    4. KAPITEL 4 - INTERNE POLITIKBEREICHE

    5. KAPITEL 5 - EXTERNE POLITIKBEREICHE

    6. KAPITEL 6 - HERANFÜHRUNGSHILFE

    7. KAPITEL 7 - VERWALTUNGSAUSGABEN

    8. KAPITEL 8 - FINANZINSTRUMENTE UND BANKAKTIVITÄTEN

    9. KAPITEL 9 - DIE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG UND MIT IHR VERBUNDENE INFORMATIONEN

    10. ANHANG - SONDERBERICHTE 2000

    VORBEMERKUNG

    Gemäß Artikel 276 Absatz 3 EG-Vertrag sowie Artikel 89 Absatz 8 der Haushaltsordnung und wie in den vergangenen Jahren besteht der Zweck des Follow-up-Berichts der Kommission darin, die Maßnahmen darzulegen, die sie im Hinblick auf die im Rahmen der Entlastungsempfehlung für den Gesamthaushaltsplan und den EGKS-Funktionshaushaltsplan gemachten Anmerkungen getroffenen hat. Der vorliegende Bericht beantwortet die Fragen bzw. Forderungen des Rates, die in den spezifischen Anmerkungen im Anhang zu seiner Entlastungsempfehlung vom 5. März 2002 enthalten waren. Er sollte den Rat in die Lage versetzen, bei der Beratung über die nächste Entlastungsempfehlung für 2001 alle erforderlichen Informationen über die von der Kommission getroffenen Maßnahmen vorliegen zu haben.

    Die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen sind jeweils im Anschluss an die betreffende Empfehlung des Rates in einem Kasten dargestellt.

    EINLEITUNG

    1. Der Rat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die von der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Verwaltung und Rechnungsführung umgesetzten Initiativen zu einem großen Teil auf den Jahresbericht des Rechnungshofs gestützt wurden, was den Nutzen dieses Berichts als Instrument für die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit wie auch für die Beurteilung der Qualität der Haushaltsführung unter Beweis stellt. Deshalb unterstreicht er die Notwendigkeit, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens ausgesprochenen Empfehlungen strikt zu befolgen.

    Die Kommission Prodi unternimmt bisher beispiellose Anstrengungen zur Modernisierung und Verbesserung der Finanzverwaltung. In diesem Kontext betrachtet sie das Entlastungs verfahren als Gelegenheit für einen konstruktiven Dialog zwischen den Institutionen zur Identifizierung von Bereichen für mögliche Verbesserungen.

    2. Der Rat begrüßt es, dass der Bericht zahlreiche positive Aspekte aufzeigt, ist sich jedoch auch darüber im Klaren, dass die Ziele, die sich die Kommission im Rahmen ihrer Reform gesetzt hat, noch nicht erreicht sind. In diesem Zusammenhang möchte der Rat die Bedeutung unterstreichen, die er der Neufassung der Haushaltsordnung als dem Kernstück des Finanzsystems der Gemeinschaft beimisst.

    Die Kommission ist der Meinung, dass sie in ihren Reformbemühungen schon viel erreicht hat. Der Synthese-Bericht der Kommission für 2001 enthält eine detaillierte Analyse der Durchführung dieser Reform. Die Hauptpunkte dieser Analyse sind:

    - Bestimmung von Prioritäten, Zuordnung und effiziente Nutzung von Ressourcen

    Die im Zuge der Reform gestartete 'Strategische Planung und Programmierung' (SPP) führte zur Definition und Einführung so genannter 'Meilensteine'. Ein bedeutender Schritt voran war die Erstellung von Jahres-Management-Plänen durch alle Dienststellen. Das 'Activity-Based Management' hat der Kommission geholfen, ihre Aktivitäten mit klaren Zielsetzungen auf klare Prioritäten zu konzentrieren. Ohne Vorgriff auf zukünftige weiterer Verbesserungen kann festgestellt werden, dass die Kommission im Jahr 2001 geliefert hat, was im Weißbuch angekündigt worden war, und dass dies - in Anbetracht der erheblichen zeitlichen und ressourcenbedingten Einschränkungen, unter denen die Dienststellen arbeiten mussten, und auch der Tatsache, dass solche großen Veränderungen stets nur schrittweise umgesetzt werden können - eine sehr beachtliche Leistung darstellt.

    - Humanressourcen

    Die Politik der Anhörungen des Personals und der "Konzertierungen" mit den Gewerk schaften führte zu folgenden Ergebnissen:

    (1) Das "Globalpaket für die Reform der Personalpolitik" vom Oktober 2001, das 15 Kapitel umfasste. Bei den ersten neun ging es letztlich um Entscheidungen der Kommission: den sozialen Strang, darunter Maßnahmen für familienbezogene Beurlaubungen und flexible Arbeitszeit regelungen; Chancengleichheit; personalbezogene Sozialpolitik und Infrastruktur; moralische Belästigung; Aus- und Weiterbildung; Mobilität; Berichterstattung über Fehlverhalten; Disziplin; Pflege der beruflichen Qualifikationen; Rekrutierung; mittlere Führungsebene; Gehälter und Pensionen. Die Diskussion der letzten sechs Fragenbereiche erfolgte zur Orientierung der Kommission: Leistungsbewertung und Beförderung; Laufbahn struktur; nicht-ständiges Personal; Schlichtungsdienst; flexible Altersgrenze und allgemeine Überprüfung des Beamtenstatuts.

    (2) Am 20. Dezember verabschiedete die Kommission den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Beamtenstatuts und zur Einführung von Regeln für die Leistungsbewertung und Beförderung, in der Absicht, diesen dem interinstitutionellen Ausschuss für Statutsfragen zur Stellungnahme zuzuleiten. Dieser Verordnungsentwurf enthält sämtliche von der Kommission für notwendig erachteten Änderungen in den für den europäischen öffentlichen Dienst geltenden Grundregeln.

    (3) Im Laufe des ersten Vierteljahres 2002 hat die Kommission die restlichen Beschlüsse angenommen (Leitlinien für Arbeitsplatzbeschreibungen; Leitlinien zur Mobilität; die Durchführung verwaltungsinterner Untersuchungen und Disziplinarverfahren; Regeln für die zur Kommission abgestellten nationalen Sachverständigen; Berichterstattung über Fehl verhalten, Sozialpolitik, Schlichtungsstelle, Leitlinien für Ausbildung und Erhaltung der beruflichen Qualifikation, Leistungsbewertung und Beförderung). Die Kommission hat außerdem beschlossen, den Verordnungsentwurf dem Rat zu unterbreiten, in der Erwartung, das Gesetzgebungsverfahren bis Mitte 2003 abschließen zu können.

    - Revision, Finanzverwaltung und Kontrolle

    Die Reform zielt darauf ab, die Verfahren durch Dezentralisierung der Management-Befugnisse in größere Nähe zu den Entscheidungsprozessen und verbesserte Transparenz einfacher, schneller und verantwortungsbezogener zu machen.

    (1) Aufgrund einer Bewertung der zu erwartenden Risiken und der Auswirkungen auf Organisationsstruktur und Kosteneffizienz haben die Dienststellen der Kommission im Laufe des Jahres 2001 die bei der Genehmigung finanzieller Transaktionen anfallenden wesentlichen Stadien dargestellt und damit neue Abläufe in der Finanzverwaltung eingeführt, jeweils unter Beachtung des Grundprinzips, dass die Funktionen der Einleitung und Prüfung eines Vorgangs getrennt gehalten werden sollen. Ferner benannte jede Dienststelle der Kommission eine für die Innenrevision zuständige Kraft, die den Generaldirektor oder Dienststellenleiter bei der Prüfung der Wirksamkeit der internen Kontrollen unterstützen soll.

    (2) Ebenfalls im Jahr 2001 wurde der Innenrevisionsdienst unabhängig von der Finanz kontrolle. Seine Rolle ist von entscheidender Bedeutung, denn durch sein unabhängiges Urteil gibt er der Kommission Gewissheit hinsichtlich der Qualität des Managements und der Kontrollsysteme.

    (3) Der im Jahr 2000 geschaffene zentrale Finanzdienst konzentrierte sich 2001 auf den Entwurf für die Neufassung der Haushaltsordnung, auf die Definition von Mindestnormen für die interne Kontrolle und das Risikomanagement für die Kommissionsdienststellen und entsprechende Anleitungen sowie auf die Verstärkung der Vertragsverwaltung und des öffentlichen Beschaffungswesens in den Kommissionsdienststellen. Besondere Bemühungen galten ferner der erbetenen Unterstützung durch Help desk, Training und Informationen. Die Notwendigkeit eines Ausbaus der zentralen Finanz-Informationssysteme führte schließlich zu einer Konzentration der Aktivitäten auf Fragen der allgemeinen Qualität des bestehenden Systems und der Entwicklung neuer, im Weißbuch geforderter Funktionsbereiche (Vertrags-Datenbank, zentrales Rechnungsregister, Beitreibungsmanagement).

    (4) Die Generaldirektoren und Dienststellenleiter erstellten im Mai 2002 ihre ersten Jahres berichte für das Jahr 2001. Diese Berichte zeigen, dass erhebliche Fortschritte gemacht wurden, obwohl zur Verbesserung der Finanzverwaltungssysteme noch viel zu tun bleibt.

    (5) Das Thema der Innenkontrolle und des Finanzmanagements erhielt weiteren Nachdruck durch die neue Haushaltsordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt und in der sich die wesentlichen Grundsätze der Finanzreform niederschlagen. Die Übertragung der zentralen Vorabgenehmigungs-Funktion bedeutet, dass sich die Dienststellen darauf konzentrieren müssen, wie weit ihre Vorbereitungen auf die Übernahme der vollen dezentralisierten Verantwortlichkeiten gediehen sind. Die unterstützenden zentralen Informationssysteme für das Finanz- und Rechnungswesen werden fortentwickelt, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der neuen Haushaltsordnung entsprechen (insbesondere hinsichtlich der neuen Arbeitsabläufe in den anweisenden Dienststellen und der verschiedenen Vorgangs typen). Die Kommission ist auch dabei zu prüfen, wie sie zum Prinzip der periodengerechten Rechnungsführung übergehen kann, was erhebliche Umstellungen erfordert, nicht nur in den Grundsätzen der Rechnungslegung, sondern auch im Computer system. Gestartet wurde dieses Projekt im Juli 2002 durch ein Memorandum von Frau Schreyer an die Kommission, dem im Dezember 2002 eine Mitteilung folgen wird, in der der Projektplan dargelegt werden soll. Parallel dazu ist die Kommission weiterhin aktiv bemüht, die Leistung des bestehenden Rechnersystems zu verbessern.

    Daraus ist ersichtlich, dass tatsächlich ein erhebliches Maß an Reformarbeit geleistet wurde. Auch die Neufassung der Haushaltsordnung, die nach einem sehr intensiven Verfahren vom Rat einstimmig beschlossen wurde, konnte einschließlich der notwendigen Prüfungen und Diskussionen mit den betroffenen Parteien in sehr kurzer Zeit bewerkstelligt worden.

    *Der Rahmen und das System der Rechnungslegung der Kommission wurden zu einer Zeit entwickelt, als die Istrechnung in allen Zweigen des öffentlichen Sektors allgemein üblich war und im wesentlichen den Zwecken der Haushaltrechnung diente. Die Verfahren waren auch darauf abgestimmt, den Bestimmungen der Haushaltsordnung zu entsprechen. Das System der Rechnungslegung der Kommission war als Istrechnung angelegt und ist nur in begrenztem Umfang angepasst worden, um den Anforderungen einer modernen allgemeinen Rechnungslegung zu genügen.

    *Bei der Vorlage ihrer finanziellen Abschlüsse hat die Kommission in den letzten Jahren schon gewisse Elemente der periodengerechten Rechnungslegung eingeführt. Die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der bei der Erstellung der Abschlüsse verwendeten Daten sind jedoch nicht optimal, hauptsächlich weil einige Bilanzdaten und Informationen für die Anlagen zu den Abschlüssen aus Quellen außerhalb des Systems der amtlichen Rechnungslegung stammten.

    3. Der Rat stellt fest, dass zum Ende des Haushaltsjahres wiederum beträchtliche Überschüsse zu verzeichnen waren. Dieser Trend könnte der Glaubwürdigkeit und der ordnungsgemäßen Führung des Gemeinschaftshaushalts abträglich sein.

    Zurückzuführen sind diese Überschüsse auf inkorrekte Einnahmen- wie auch Ausgabenansätze. Der Rat ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine realistischere Einschätzung der Finanzierungsquellen anzu streben und die Ausgabenansätze an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

    Die Kommission bemüht sich weiter um die Entwicklung und Verbesserung ihres Ansatzes zur Verwaltung des Haushalts. Aufbauend auf dem Haushaltsvollzugsplan für 2001 und in Übereinstimmung mit der gemeinsamen Erklärung hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen umfassenderen Vollzugsplan für das Haushaltsjahr 2002 vorgelegt.

    Zur Verbesserung der Haushaltsansätze für Zahlungen der Strukturfonds wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet (siehe Punkt 3.1).

    Die Erstellung der in den Haushaltsvorentwurf eingehenden Eigenmittelvorhersage erfolgt aufgrund der jeweils neuesten Frühjahrs-Wirtschaftsprognose der GD Wirtschaft und Finanzen und nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuss für die Eigenmittel der Gemeinschaft (ACOR). Sodann wird die Vorhersage während des Haushaltjahres auf einer (normalerweise im April stattfindenden) ACOR-Sitzung aufgrund der Frühjahrsprognosen des betreffenden Jahres nochmals überarbeitet. Die Zahlungen der Mitgliedstaaten werden in einem Nachtrags- und/oder Berichtigungshaushalt entsprechend angepasst. Die Kommission ist stets bestrebt, die Genauigkeit ihrer Vorhersagen zu verbessern. Dabei sollte man jedoch auch bedenken, dass es bei der Eigenmittel-Vorhersage um wirtschaftliche Gesamtgrößen (das BNE, die MwSt.-Basis, die Importe der EU usw.) geht, die erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Ein gewisses Maß an Vorhersagefehlern ist somit unvermeidbar.

    4. Der Rat betont, dass die Ausgaben zwar überwiegend in den Mitgliedstaaten getätigt und von einzelstaatlichen Organisationen verwaltet werden, dies jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass die Kommission nach den Bestimmungen des Vertrags letztendlich für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich ist.

    Obwohl die Verantwortung für die Durchführung des Gemeinschaftshaushalts letztlich bei der Kommission liegt, tragen auch die mit der Umsetzung der gemeinsamen Politiken betrauten Stellen eine verwaltungsmäßige Verantwortung. Dieser Punkt wird in zunehmendem Maße auch vom Rechnungshof gewürdigt, der in seinem Jahresbericht dazu tendiert, klarer zwischen den Rollen der einzelnen beteiligten Stellen zu unterscheiden.

    Wie sie in ihrer Analyse der Antworten der Mitgliedstaaten erklärt, hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass den Mitgliedstaaten daran gelegen ist, den Jahresbericht des Rechnungshofs zu einem Instrument zu machen, das der Verbesserung der Finanzverwaltung dient, und dass sie bereit sind, die an sie gerichteten Anmerkungen und Empfehlungen voll zu berücksichtigen. Die Kommission schenkt den verschiedenen von den Mitgliedstaaten auf geworfenen Fragen besondere Beachtung - vor allem hinsichtlich der Vereinfachung des Verordnungsrahmens (s. unten); sie ist bereit, den Mitgliedstaaten jeweils im spezifischen Kontext der einzelnen Maßnahmen jede Unterstützung zu geben, die sie benötigen könnten, um eine einheitliche und wirkungsvolle Anwendung der Verordnungen zu gewährleisten.

    Die Kommission glaubt auch, dass es angebracht wäre, eine Reihe von Diskussionen und Anhörungen zu der Frage zu starten, wie ihre Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen und zur Auflage von Bußgeldern gestärkt werden könnten, was mittelfristig auf der Grundlage der bestehenden Mechanismen zu praktischen Vorschlägen führen könnte, z. B. hinsichtlich der Kontrollhäufigkeit oder der finanziellen Korrekturen.

    5. Was das laufende Entlastungsverfahren betrifft, so kommt der Rat nicht umhin, seine Besorgnis angesichts der Tatsache zum Ausdruck zu bringen, dass der Rechnungshof aufgrund der unannehmbaren Fehlerquote bei den Zahlungen zugrunde liegenden Vorgängen noch keine positive Zuverlässigkeitserklärung (DAS) abgeben konnte; er nimmt jedoch auch zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in Bezug auf die Eigenmittel, die Mittelbindungen und die Verwaltungsabgaben eine positive Beurteilung abgegeben hat. Ferner fragt sich der Rat, warum sich die zahlreichen positiven Feststellungen, die der Rechnungshof in seinem Bericht trifft, z.B. nicht auch in Bezug auf die Fehlerquote hinsichtlich der Zuverlässigkeit der ausgestellten Bescheinigungen wiederspiegeln.

    Die positive Beurteilung des Rechnungshofs, die auch die Rechnungslegung betrifft, gilt für eine Vielzahl von Vorgängen und ist bezeichnend für die Erfolge der Kommission - nicht nur in Bereichen, in denen sie für ihre eigenen Aktivitäten voll verantwortlich ist, sondern auch in einem eher stabilen Umfeld gemeinsamer Verantwortung, wie z.B. bei den Eigenmitteln. Andererseits hat sich die Kommission verpflichtet, die Situation bei den Zahlungen zu verbessern, und sie ist zuversichtlich, dass sich der Reformprozess positiv auf ihre Finanzverwaltung auswirken und diese verbessern wird.

    Für den Bereich der Strukturfonds verweist die Kommission darauf, dass mit der Verordnung des Rates Nr. 1260/1999 und den Durchführungsverordnungen der Kommission Nr. 438/2001 und 448/2001 ein Rahmen geschaffen wurde, der Verbesserungen im Finanzmanagement der Mitgliedstaaten gewährleisten und die Fehlerquote in den den Zahlungen zugrunde liegenden Vorgängen auf ein akzeptableres Niveau sinken lassen sollte. Mit Verabschiedung der Verordnung Nr. 1386/2002 ist inzwischen für den Kohäsionsfonds ein ähnliches Kontrollinstrument geschaffen worden.

    6. Der Rat würdigt die Bemühungen des Rechnungshofs, die Zuverlässigkeitserklärung zu einem Instrument für die Analyse der Verwaltungs- und Kontrollsysteme weiter zu entwickeln und begrüßt, dass der Rechnungshof früheren Bemerkungen in hohem Maße Rechnung trägt, er möchte aber auch erneut darum ersuchen, dass der Rechnungshof darüber hinaus Indikatoren aufstellt, die es ermöglichen, die gegenüber dem Vorjahr erzielten Fortschritte zu messen. Der Rat begrüßt jedoch den in dem nun vorliegenden Bericht verfolgten Ansatz, der es ermöglicht, die Risiken und die Verbesserungen für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich klarer herauszustellen.

    Die Kommission ist bereit, mit dem Rechnungshof zusammenzuarbeiten, um repräsentative Indikatoren zu bestimmen, die der Kommission nicht nur zur Messung, sondern auch als Leitlinie zur Verbesserung der Leistung ihres Finanzmanagements dienen können.

    Der Rat erkennt an, dass es aus technischer Sicht sehr schwierig ist, Rechnungs prüfungen in einem so breiten Spektrum an Tätigkeitsbereichen durchzuführen, wie es vom Haushaltsplan der Gemeinschaft abgedeckt wird.

    Daher unterstützt er im Interesse eines optimalen Einsatzes der verfügbaren Ressourcen sowie eines ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses jede Initiative, die darauf abzielt, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen und die Prüfungen des Rechnungshofs besser aufeinander abzustimmen.

    Ohne die Unabhängigkeit des Rechnungshofs in Frage zu stellen, wird er in diesem Zusammenhang gebeten, die im Rahmen der GAP bereits übliche Praxis, sich auf die Feststellungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten zu stützen, auch auf andere Bereiche des Haushaltsplans auszudehnen. Der Rechnungshof könnte auch die Ergebnisse der von den zuständigen einzelstaatlichen Stellen durchgeführten Prüfungen und Kontrollen verwerten und sich die Informationen und Kompetenzen zunutze machen, über die der Rechnungsprüfungsdienst der Kommission verfügt.

    In Anbetracht der gesteigerten Risiken infolge der Erweiterung, die sich aus der Vielfalt politischer und administrativer Kulturen ergeben, mit denen die Kommission bei der Ausführung des Haushaltsplans künftig konfrontiert sein wird, könnte sich dieses Verfahren als sehr nützlich erweisen.

    Die Kommission ist gern bereit, dem Rechnungshof bei der Erfuellung dieser Aufgabe jede notwendige sachdienliche Unterstützung zu leisten. Auf dem Gebiet der Strukturfonds sind im Rahmen von Vereinfachungsvorschlägen u.a. auch Ideen für eine engere Koordinierung der Revisionsarbeit vorgebracht worden (siehe unten).

    7. Der Rat erinnert an die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission betreffend die Altlasten (RAL), die anlässlich der Tagung des Rates (Haushalt) am 22. November 2001 abgegeben wurde. Er unterstreicht die Notwendigkeit, die offenen abnormalen Altlasten mittelfristig abzubauen, und erwartet, dass die Kommission spätestens bei Vorlage des Haushaltsplan vorentwurfs 2003 einen Aktionsplan vorlegt, nach dem alle Dossiers, die zu Beginn des Haushalts jahres 2002 registriert sind und ein Risiko in sich bergen, geprüft werden sollen.

    1. In der Gemeinsamen Erklärung vom November 2001 ist vorgesehen, dass die Kommission der Haushaltsbehörde einen Aktionsplan und eine Reihe von Berichten über die Fortschritte bei der Überprüfung aller 'potenziell außergewöhnlichen Mittelbindungen' (rund 16 000 Posten) vorlegt, und zwar zum Stand vom 30.4.2002, 31.8.2002 und 31.12.2002.

    2. Der Aktionsplan und der erste dieser Zwischenberichte (für die Zeit von Januar 2002 bis Ende April 2002) wurde der Haushaltsbehörde im Juni 2002 zusammen mit dem Haushaltsvorentwurf 2003 vorgelegt. Bis zum 30. April 2002 hatten die Kommissionsdienstellen 27 % aller unter diese Definition fallenden Mittelbindungen (Linien, die in der Erklärung erwähnt waren, und solche, die nicht von ihr betroffen waren) geprüft.

    3. Der zweite Bericht über die kumulativen Fortschritte in der Zeit von Januar 2002 bis Ende August 2002 wurde der Haushaltsbehörde am 15. Oktober 2002 vorgelegt. Er zeigt, dass die Kommission bis Ende August 2002 rund 1850 Mittelbindungen (74 %) der insgesamt 2500 von der Erklärung betroffenen Linien geprüft hatte.

    Zum Stand vom 31.12.2002 wird wie vorgesehen ein weiterer Bericht erstellt.

    4. Bei der Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen (Haushalt) vom 25. November 2002 in Brüssel wurde eine neue Gemeinsame Erklärung abgegeben, die sich eng an den in der Erklärung vom November 2001 vereinbarten Ansatz anlehnt: Zu Beginn des Haushaltsjahres 2003 soll zusammen mit dem Haushaltsvorentwurf 2004 ein neuer Aktionsplan zur Überprüfung der potenziell außergewöhnlichen Mittel bindungen vorgelegt werden, wobei die Prüfungsberichte für den 31. März, den 31. Juli und den 31. Dezember 2003 geplant sind.

    8. Der Rat unterstreicht die Notwendigkeit, den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu verstärken. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass er den Arbeiten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) große Bedeutung beimisst, und bringt erneut den Wunsch zum Ausdruck, dass die letzten Hindernisse, die dem ordnungsgemäßen Funktionieren dieses Amtes noch im Wege stehen, so schnell wie möglich beseitigt werden.

    Die langwierige Umstrukturierung des Amtes ist abgeschlossen und durch eine Konsolidierungs phase abgelöst worden. Das Amt umfasst jetzt drei Direktionen: Allgemeine Politik, Gesetzgebung und Rechtsangelegenheiten (Direktion A), Untersuchungen und operative Maßnahmen (Direktion B) und Intelligence, operative Strategie und Informations technologie (Direktion C).

    Hinsichtlich der Ernennung der Direktoren für Intelligence, operative Strategie und Informationstechnologie und für Untersuchungen und operative Maßnahmen ist anzumerken, dass der Direktor für Intelligence usw. Anfang 2002 ernannt wurde, während die Ernennung des Direktors für Untersuchungen und operative Maßnahmen inzwischen bestätigt wurde.

    Um die noch offenen Stellen im Amt zu fuellen, ist eine Rekrutierungsaktion gestartet worden, und man hofft, diese bis Ende 2002 abschließen zu können.

    Wie bereits der Rechnungshof und die Kommission appelliert auch er an die Mitgliedstaaten, die Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften zum Abschluss zu bringen.

    Alle Mitgliedstaaten haben inzwischen das Übereinkommen selbst formell ratifiziert; das zweite Protokoll, das einen integralen Teil des Übereinkommens bildet, ist dagegen von fünf Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert worden.

    Hinsichtlich der begrifflichen Unterscheidung zwischen Betrug und Unregelmäßigkeit ist festzustellen, dass die Kommission im Jahr 2001 mit ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft eine Initiative gestartet hat, die auf diesem Gebiet bestehende Lücke zu fuellen. Der Richtlinienvorschlag enthält Elemente aus dem Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen von 1995, das in seinem Artikel 3 eine Definition der Begriffe Betrug und ernster Betrug enthält. Die Initiative der Kommission besteht insbesondere darin, dass sie ihren Vorschlag bewusst unter Artikel 280 EG-Vertrag gestellt hat, da es unter den derzeitigen Bedingungen unwahrscheinlich erschien, dass das Über einkommen und seine begleitenden Protokolle in absehbarer Zeit von allen Mitgliedstaaten ratifiziert würde, was wiederum eine wesentliche Voraussetzung für seine Anwendung in allen Teilen der EU ist. Eine Definition des Begriffs Unregelmäßigkeit findet sich in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95.

    1. KAPITEL 1 - EIGENMITTEL

    1.1. Haushaltsführung

    Der Rat stellt fest, dass der Saldo der Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 einen beträchtlichen Umfang erreicht hat. Er fordert die Kommission daher auf, die Haushaltsvoranschläge genauer zu fassen, um in Zukunft unproportionale Überschüsse zu vermeiden. Sie könnte, wie der Rechnungshof empfiehlt, erforderlichenfalls während der Ausführung Anpassungen vornehmen, um signifikanten Entwicklungen bei den Einnahmen Rechnung zu tragen, und gegebenenfalls durch einen Berichtigungs- und Nachtrags haushaltsplan Korrekturen vornehmen.

    Hinsichtlich der Mittel hat die Kommission für den Haushalt 2002 - statt auf den üblichen, im Frühjahr vorzulegenden Berichtigungs- und Nachtragshaushalt (BNH) zu warten - am 27. Februar einen Berichtigungshaushalt vorgelegt, um die erheblichen Veränderungen bei den Einnahmen zu berücksichtigen, die sich aus einem potenziell erheblichen Überschuss für 2001 und den Auswirkungen der neuen Eigenmittelentscheidung ergeben.

    Die Kommission bemüht sich weiterhin um eine genaue Überwachung der Ausführung des Haushalts während des Haushaltjahres. Sie hat im Juni 2002 - wie in der Gemeinsamen Erklärung (SN4608/08) vorgesehen - der Haushaltsbehörde den Ausführungsplan für das Haushaltsjahr 2002 zu den Rubriken 2, 3, 4 und 7 vorgelegt. Ferner hat sie eine vorläufige Übersicht über die tatsächliche Ausführung mit Stand Ende Juni überreicht. Im Oktober hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Bericht zum Stand der tatsächlichen Ausführung Ende August im Vergleich zum Ausführungsplan 2002 zukommen lassen und für den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende einen aktualisierten Ausführungsplan vorgelegt. Im November wurde ein Fortschrittsbericht zur tatsächlichen Ausführung mit Stand Ende Oktober im Vergleich zum aktualisierten Ausführungsplan übergeben. Außerdem wurde der Haushaltsbehörde im Oktober der jährlich zum Jahresende vorzulegende Vorschlag für technische Haushaltanpassungen (globale Mittelübertragung) zum Abgleichen der Zahlungs ermächtigungen übermittelt.

    Ferner sollte die Kommission die Qualität der der Haushaltsrechnung beigefügten Informationen generell verbessern und insbesondere ausreichende Erläuterungen vorlegen.

    Die Kommission arbeitet bereits seit einiger Zeit erfolgreich an der Verbesserung ihrer Finanzberichterstattung und wird diese Bemühungen fortsetzen. Sie berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat wöchentlich über die Lage bei Zahlungen und Mittelbindungen.

    1.2. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat begrüßt, dass der Rechnungshof aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Kontrollen eine ausreichende Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge, die die Erhebung der in den Mitgliedstaaten festgestellten traditionellen Eigenmittel betreffen, sowie eine hinreichende Gewähr für die Zuverlässigkeit des von der Kommission eingerichteten Systems zur Erhebung der MwSt.- und BSP-Eigenmittel erlangen konnte.

    Er stellt jedoch auch fest, dass noch Fortschritte erzielt werden müssen, insbesondere im Bereich der Verwaltung und Kontrolle der Antidumpingmaßnahmen, einschließlich der Nutzung der bestehenden Datenbanken, wie auch im Bereich der gesonderten Buchführung in Bezug auf die Zollschulden, wie der Rechnungshof in seinem Bericht feststellt.

    Die Kommission konzentriert sich im Rahmen ihrer eigenen Kontrollen weiterhin auf die Führung der B-Konten. Im Hinblick auf mögliche Verbesserungen dieser gesonderten Buchführung und insbesondere des Verfahrens für Abschreibungen hat die Kommission im Jahr 1997 eine Änderung der derzeit geltenden Verordnung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag liegt noch beim Rat.

    1.3. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften im Eigenmittelbereich

    Der Rat begrüßt die Initiative des Rechnungshofs, im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung den Stand hinsichtlich der Einziehung der Eigenmittel im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu untersuchen.

    Er unterstützt in diesem Zusammenhang jede Maßnahme, die die Kommission mit dem Ziel ergreift, den Dialog mit den Mitgliedstaaten auszubauen, um zu erreichen, dass die den einzelstaatlichen Verwaltungen zur Verfügung stehenden Instrumente für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften hinsichtlich ihrer Effizienz miteinander verglichen werden können. Er schließt sich insbesondere den Empfehlungen des Rechnungshofs in Bezug auf die MwSt. an und nimmt die von der Kommission bereits getroffenen Maßnahmen zur Kenntnis.

    Auf dem Gebiet der MwSt. bemüht sich die Kommission weiter um eine Stärkung der verwaltungstechnischen Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten. Im Mittelpunkt steht nach wie vor die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes zur Risiko analyse für Kontrollzwecke. Gemeinsam mit den nationalen Verwaltungen hat sie die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Nutzung von Wirtschafts statistiken als Mittel zur Einschätzung des möglichen Umfangs der Steuer hinterziehung einer gründlichen Prüfung unterzogen.

    1.4. Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    Der Rat begrüßt die Fortschritte, die durch Maßnahmen der Kommission aufgrund früherer Bemerkungen des Rechnungshofs erzielt wurden, und er ersucht die Kommission, ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortzusetzen und insbesondere auf eine Lösung der Probleme hinzuwirken, die bei der Anwendung des Versandsystems auftreten.

    Die Kommission hat ihre Bemühungen um eine verbesserte Anwendung des Versand verfahrens durch Abschluss der Reform des Versandverfahrens und insbesondere durch Stärkung des Garantie systems, Herausgabe einer vorläufigen Fassung des "Handbuchs für den Transitverkehr" und Annahme mehrerer verwaltungstechnischer Regelungen fortgesetzt. Sie hat sodann einige weitere Schritte unternommen, die darauf abzielen, in den Ländern, die das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren von 1987 anwenden, bis zu dem angestrebten Zieldatum (1. Juli 2003) das neue rechnergestützte Transitsystem ('New Computerised Transit System') konkret einzuführen.

    Die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Kontrollen sprechen dafür, dass sich die Situation in den Mitgliedstaaten insgesamt bessert, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Die Kommission hat eng mit Rechnungsprüfungsdiensten der Zollverwaltungen einiger Mitgliedstaaten zusammenge arbeitet, deren Kontrollen in einigen Fällen anschließend von der Kommission ausgewertet wurden. Die Kommission wird die Entwicklung des Versand verfahrens und insbesondere die Ausbreitung der Anwendung des neuen rechner gestützten Transitsystems weiter aufmerksam verfolgen.

    Der Rat hat die Kommission ferner aufgefordert, der Empfehlung des Rechnungshofs zu folgen, wonach es insbesondere im Kontext der künftigen BSP-Richtlinie wünschenswert wäre, die Mitgliedstaaten zu einer periodischen Berichterstattung über die Qualität ihrer BSP-Statistiken zu verpflichten.

    Diese Anmerkung wird in dem im Redaktionsstadium befindlichen Entwurf des Vorschlags der Kommission für eine BNE(Bruttonationaleinkommen)-Verordnung aufgegriffen, die die derzeitige BSP-Richtlinie ersetzen soll. Wenn diese Verordnung 2003 früh genug verabschiedet wird, wären die ersten Jahresberichte über die Qualität der Statistiken möglicherweise schon im Oktober des gleichen Jahres zu erwarten. In Artikel 2 Absatz 3 dieses Vorschlagsentwurfs ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der Kommission (d.h. Eurostat) zusammen mit ihren jährlichen BNE-Zahlen einen Bericht über die Qualität ihrer Statistiken übermitteln sollen.

    Er fordert die Kommission darüber hinaus auf, weiter auf eine Verbesserung der Verfahren zur Abstimmung der verschiedenen Datensätze hinzuarbeiten, um eine vollständige buchhalterische Behandlung der Berechnungsgrundlagen für die MwSt.- und BSP-Eigenmittel sicherzustellen.

    Die Kommission sucht weiter nach Wegen, die Empfehlungen des Rechnungshofs zu berück sichtigen, und diese Bemühungen haben zu einer Reihe von Verbesserungen in den internen Verfahren geführt. Beispiele hierfür sind die Entwicklung neuer Absicherungsverfahren, die bewirken, dass die Kontrollergebnisse im Buchungsstadium richtig berücksichtigt werden, und die Einführung standardisierter Tabellen für eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation von Änderungen in den Berechnungsgrundlagen.

    2. KAPITEL 2 - GEMEINSAME AGRARPOLITIK

    2.1. Haushaltsführung

    Der Rat bekräftigt erneut sein Eintreten für den Grundsatz der Transparenz bei der Ausführung des Haushaltsplans im Bereich der Agrarausgaben. Der Genauigkeit der Haushaltsansätze kommt für eine transparente und zugleich effiziente Mittelverwaltung ausschlaggebende Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang fordert er die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterhin auf eine Verbesserung der Zuverlässigkeit der Haushaltsansätze hinzuwirken. Ferner sollte sich die Kommission in Wahrnehmung ihrer Verwaltungsbefugnisse um mehr Deutlichkeit bei der Darstellung des Haushaltsvollzugs bemühen, um die Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, auf die der Rechungshof in seinem Bericht hinweist.

    Die Kommission erstellt ihre Haushaltsprognosen für das Haushaltsjahr auf der Grundlage von Hypothesen und sektorspezifischen Statistiken über die Entwicklung von landwirtschaft lichen Märkten und Direktzahlungsprogrammen, die ihrerseits hauptsächlich auf Informationen beruhen, die von den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten geliefert werden. Die Kommission wird dem Wunsch des Rates nachkommen und ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet intensivieren.

    Die Haushaltschätzungen für den Untertitel, der die GAP-Marktmaßnahmen abdeckt, bleiben nicht für das ganze Jahr konstant, sie neigen vielmehr zu Schwankungen infolge der Dynamik der Entwicklungen auf den Märkten der verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

    Zu dem Untertitel für ländliche Entwicklungsprogramme ist anzumerken, dass die Ausführung solcher Programme von der finanziellen Programmplanung für das betreffende Haushaltjahr abweichen kann, da die Mitgliedstaaten die geplanten Ausgaben wegen Verzögerungen in der Durchführung von Investitionsprogrammen oder bei der Prüfung angemeldeter Ansprüche usw. nicht wie vorhergesehen realisieren konnten. In beiden Fällen können auch unvorher gesehene Verzögerungen wegen zusätzlicher Kontrollen oder der Klärung von Fragen in den Zahlungsdossiers zu Unterschieden zwischen Haushaltsplan und -vollzug beitragen.

    Sodann erscheinen Übertragungen im EAGFL-Garantie-Abschnitt des Haushalts wegen dessen sehr detaillierter Haushalts-Nomenklatur häufiger zu sein als unter anderen Haushalttiteln mit einfacherer Nomenklatur (was übrigens erheblich zu der angestrebten Transparenz im Haushaltsvollzug beiträgt).

    Daher können im Zuge der Ausführung und Verwaltung des EAGFL-Haushalts erfolgende Übertragungen zwischen verschiedenen Haushaltsposten nicht als Verfälschungen bezeichnet werden.

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission ihre Haushaltschätzungen im Verlauf des Haushaltsjahrs mindestens zweimal aufgrund der im Haushaltsvollzug zu beobachtenden Tendenzen und zusätzlicher Informationen über Entwicklungen auf den Agrarmärkten und den Fortgang ländlicher Entwicklungsprogramme aktualisiert.

    Die Bemühungen der Kommission um Verbesserungen in der Genauigkeit des Haushaltsplans haben für das Haushaltjahr 2000 gute Ergebnisse erbracht. So betrugen die Ausgaben 99 % der Mittelbewilligungen. Aber auch die beste Vorhersage kann nicht 100 % genau sein, da stets mit unvorhergesehenen Ereignissen wie etwa Veränderungen der Wechselkurse oder an den Agrarmärkten zu rechnen ist. Für 2001 beliefen sich die Ausgaben auf 97 % der Mittelzuweisungen, da die Marktbedingungen besser waren als erwartet.

    Die Anmerkung des Rechnungshofs zu Teil I der Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 2000 hat die Kommission zur Kenntnis genommen. Um den Wünschen des Rechnungshofs nach zukommen, wurden in der Rechnung für 2001 entsprechende Änderungen vorgenommen.

    Schließlich begrüßt der Rat die sofortige Inbetriebnahme des neuen EDV-gestützten Systems für die Verwaltung der Agrarausgaben (AGREX), das die Nutzung der Datenbank optimieren wird.

    Die Einführung des AGREX2-Systems kommt planmäßig voran.

    2.2. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat stellt fest, dass nach Auffassung des Rechnungshofs nach wie vor zu häufig wesentliche Fehler auftreten und sich keine Verbesserung der bisherigen Lage abzeichnet; er hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die meisten dieser Fehler immer wieder auftreten und von den Endbegünstigten verursacht werden. Der Rechnungshof und die Kommission sind aufgefordert, sich auf eine eindeutige Definition der materiellen Fehler sowie auf eine Methode zu verständigen, die es ermöglicht, die zeitliche Entwicklung des Auftretens der Fehler zu überprüfen.

    Der Rechnungshof und die Kommission unternehmen beachtliche Anstrengungen, sich darüber zu einigen, welche Fehler als erheblich anzusehen sind. Es bleibt aber un vermeidlich, dass alljährlich in einer Anzahl von Fällen keine Einigung erzielt werden kann.

    Die Fehlerhäufigkeit kann man im Zeitvergleich beobachten, obwohl die Zahl der Fälle in den meisten Kategorien nicht ausreicht, um nützliche Schussfolgerungen zu ziehen. Bei der großen Mehrzahl der Fehler handelt es sich um zumeist geringfügig überhöhte Angaben der Begünstigten zu Landfläche oder Tierbestand. In keiner anderen Kategorie ist ein Muster erkennbar.

    Der Rat stellt jedoch auch fest, dass sich die finanziellen Auswirkungen eines Teils der Fehler abschwächen, da die Kommission geeignete finanzielle Korrekturen vornimmt.

    Die Kommission stimmt zu, dass finanzielle Korrekturen die finanziellen Auswirkungen von Fehlern mildern. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass finanzielle Korrekturen vorgesehen sind für Mängel in der Verwaltung durch die Mitgliedstaaten, und nicht einfach für überhöhte Forderungen Begünstigter.

    Der Rat stellt fest, dass viele der vom Rechnungshof aufgedeckten Fehler geringe Beträge betreffen, bekräftigt jedoch die bereits im vergangenen Jahr vertretene Auffassung, dass die Kontrollen verstärkt und auf die qualitativen Aspekte konzentriert werden müssen, um ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen.

    Die meisten der erkannten Fehler betreffen kleine Beträge. Bei 30 der vom Rechnungshof identifizierten, extrapolierten 39 Fällen beträgt der Fehler weniger als 10 %; in Geld ausgedrückt, geht es bei den Fehlern in 22 Fällen um weniger als 200 EUR und in weiteren 7 Fällen um weniger als 1000 EUR.

    Leider ist festzustellen, dass auch weiterhin alljährlich eine Anzahl von Begünstigten überhöhte Forderungen anmelden - sei es absichtlich oder in Unkenntnis der Regeln. Die Kommission bemüht sich, die Qualität der Kontrollen und deren abschreckende Wirkung durch Strafbestimmungen zu stärken. Die Bedenken des Rates hinsichtlich der Einhaltung eines ange messenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses wird sie dabei gebührend berücksichtigen.

    In diesem Zusammenhang hat die Untersuchung des Rechnungshofs ergeben, dass die Kontrollsysteme in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor lückenhaft sind. Der Rat schließt sich daher der Auffassung des Rechnungshofs an, dass die Kommission die Informationen, die sie mit den Mitgliedstaaten austauscht, überprüfen, vereinfachen und qualitativ verbessern sollte, um das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) sinnvoller nutzen zu können.

    Es sind neue Regelungen und praktische Maßnahmen ergangen, die für eine bessere Qualität der von den Mitgliedstaaten kommenden Informationen sorgen sollen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 sind am 1. Januar 2002 neue Verfahrensregeln für die alljährlich zu liefernde Tierprämienstatistik in Kraft getreten, die zu mehr Transparenz und einer Verstärkung des Prüfungspotenzials führen werden. Sodann, und obwohl die Mitgliedstaaten, wie hier zu betonen ist, selbst Verantwortung für die richtige Anwendung der für den Agrarbereich geltenden Rechtsvorschriften tragen, haben die Dienststellen der Kommission eine Reihe von Leitlinien und Beispielen entwickelt, die bei Ausgabenprüfungen zu befolgen sind und die mithelfen werden, eine korrekte und einheitliche Umsetzung zu gewährleisten.

    Schließlich ist der Rat der Auffassung dass die Festlegung eindeutiger Kriterien für die Gewährung der Gemeinschaftshilfe und generell eine Vereinfachung der Regeln zur Beseitigung einiger der vom Rechnungshof festgestellten Unregelmäßigkeiten beitragen dürften.

    Die Kommission stimmt mit dem Rat darin überein, dass einfache und klare Rechts vorschriften eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde und effiziente Verwaltung sind. Je komplexer die Vorschriften sind, um so schwieriger und kostspieliger wird ihre Durchführung und Verwaltung. Komplexität vergrößert zudem das Risiko des Auftretens von Fehlern und Unregelmäßigkeiten und erschwert zugleich die Kontrollarbeit. Dieser Punkt ist für alle Bereiche von großer Bedeutung, nicht nur für den der Landwirtschaft. Die Kommission hat schon bei früheren Gelegenheiten anerkannt, dass die Kritik an der Komplexität der europäischen Agrar-Gesetzgebung vielfach berechtigt ist, und besonders in den letzten Jahren hat sie das Streben nach Vereinfachung mit in den Mittel punkt ihrer Überlegungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestellt. Die Generaldirektion Landwirtschaft arbeitet seit mehreren Jahren an Vereinfachungsprojekten und sieht diese Arbeit als eine ihrer vordringlichen Aufgaben. Für die interne Arbeit der Generaldirektion sind Vereinfachungs-Leitlinien erstellt worden, um sicherzustellen, dass die Notwendigkeit der Vereinfachung und ihre Zwecke und Ziele allgemein erkannt werden. In der zweiten Hälfte des Jahres 2000 ist eine Arbeitsgruppe Vereinfachung geschaffen worden, der auch Vertreter der Mitgliedstaaten angehören. Die Notwendigkeit der Vereinfachung fand schließlich ihren Niederschlag auch in den Anmerkungen zur Halbzeit-Prüfung.

    Die Kommission teilt somit in vollem Umfang die Ansicht des Rates, dass bei den Bemühungen um ein Zurückdrängen der vom Rechnungshof festgestellten Unregelmäßig keiten dem Streben nach Vereinfachung eine besonders wichtige Rolle zukommt.

    2.3. Rechnungsabschluss

    Was die Beihilfe für Faserflachs betrifft, so verfolgt der Rat die laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren aufmerksam, und er wird zu gegebener Zeit unter Wahrung seiner Zuständigkeiten entsprechende Konsequenzen ziehen.

    Die Beihilfe für Flachs wird im Zusammenhang mit dem Verfahren der Kommission für den Rechnungsabschluss behandelt.

    2.4. Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    Der Rat begrüßt die Fortschritte, die aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs sowohl in legislativer als auch in finanzieller Hinsicht erzielt wurden, und er ersucht die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um die gegebenenfalls noch bestehenden Unzulänglichkeiten zu korrigieren. Er empfiehlt der Kommission insbesondere, den letzten Sonderbericht des Rechnungshofs als Referenz für die Halbzeitbilanz der Entwicklungen im Milchsektor heranzuziehen und weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um das effiziente Funktionieren des InVeKoS sicherzustellen.

    In ihrer Mitteilung zur Halbzeit-Überprüfung der Agenda 2000 hat die Kommission speziell auf die Empfehlungen im Bericht des Rechnungshofs zur Milchquoten-Regelung, zu Hartweizen und Trockenfutter Bezug genommen.

    Die Dienststellen der Kommission spielen nach wie vor eine wichtige Rolle in der Organisation der Arbeitsweise der Mitgliedstaaten - nicht allein durch Anmerkungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit ihren vor Ort durchgeführten Ausgabenkontrollen, sondern auch durch gemeinsame Sitzungen von Sachverständigengruppen und die Verbreitung von Leitlinien und Erläuterungen, deren Zweck darin besteht, für Einheitlichkeit in Ansatz und Anwendung zu sorgen.

    3. KAPITEL 3 - STRUKTURMASSNAHMEN

    3.1. Haushaltsführung

    Der Rat erinnert daran, dass das Haushaltsjahr 2000 das erste Haushaltsjahr des neuen Programmplanungszeitraums 2000-2006 der Strukturfonds war, was zur Folge hatte, dass sich die Arbeit in dem genannten Jahr, wie bereits 1989 und 1994, weitgehend auf die Umsetzung der neuen Bestimmungen für die die Strukturmaßnahmen betreffende Regelung sowie auf die Programmplanung konzentrierte. Außerdem wurden im Jahr 2000 die Programme für den Zeitraum 1994-1999 abgeschlossen.

    Der Rat bedauert es, dass bei der Arbeit in Bezug auf den Zeitraum 2000-2006, vor allem bei der Annahme der Programme einschließlich der Gemeinschaftsinitiativen, zahlreiche Verzögerungen eingetreten sind. Er ersucht die Kommission, die vorgeschriebenen Fristen besser einzuhalten und auf ihrer Ebene alles daran zu setzen, damit solche Verzögerungen sich nicht wiederholen. Er stellt insbesondere fest, dass, was die neuen Gemeinschafts initiativen (Leader, Equal, Interreg, Urban) betrifft, im Jahr 2000 kein Programm gebilligt werden konnte.

    Die Kommission erkennt an, dass ein Teil der bei der Genehmigung neuer Programme aufgetretenen Verzögerungen hätte vermieden werden können, wenn die Verfahren einfacher gewesen wären. Die Kommission ist zwar der Meinung, dass das Ergebnis der Programmreihe 2000-2006 insgesamt sowohl hinsichtlich der Qualität der angenommenen neuen Programme als auch verwaltungsmäßig durchaus positiv war, aber dennoch hat sie bereits einen Überprüfungsprozess eingeleitet, um zu sehen, was man aus den bisherigen Erfahrungen lernen kann - nicht nur für die derzeit laufenden Programme, sondern auch und vor allem für diejenigen, die nach 2006 folgen werden.

    Hauptgrund für die lange Dauer des Genehmigungsverfahrens für Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative waren die in den Verordnungen verlangten Vorstufen. Jeder einzelne Verfahrensschritt wurde jedoch kürzest möglicher Zeit erledigt. Eine gewisse Verzögerung des Verfahrens ergab sich aus der verspäteten Vorlage von Programm vor schlägen durch die Mitgliedstaaten. So sind z. B. nur 24 von 72 INTERREG III-Programmen und 13 von 70 URBAN II-Programmen fristgerecht innerhalb von 6 Monaten eingegangen.

    Die Kommission überlegt, wie das Genehmigungsverfahren für die Programme in Zukunft vereinfacht werden kann. Sie würde gern erreichen, dass der gesetzgeberische Zeitplan im Parlament und im Rat ein Aushandeln der Programme vor Beginn des Umsetzungszeitraums ermöglicht. Die für die Kandidatenländer geschaffenen Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt umfassen auch die Einführung in die Programmierung und Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds. In der laufenden Periode strebt die Kommission nach Vereinfachung der Regeln und Verfahrensweisen, soweit dies ohne größere Veränderungen in den Rechts vorschriften möglich ist. Sie hat auch ihre Zahlungsverfahren reformiert.

    Der Rat ist sich bewusst, dass hinsichtlich der Haushaltsansätze und des Haushaltsvollzugs im Bereich der Strukturmaßnahmen weiterhin Schwächen vorhanden sind, und er nimmt Kenntnis von dem Hinweis des Rechnungshofs, dass das für den Informationsaustausch eingerichtete Haushaltsnetz sich als wenig wirksam erwiesen hat. Er ersucht die Kommission, sich weiterhin um ein geeignetes Instrumentarium zur Verbesserung der Haushaltsansätze zu bemühen.

    In der Strukturfonds-Verordnung (Nr. 1260/99) ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich bis zum 30. April detaillierte Voraussagen über die Zahlungen im laufenden und im folgenden Jahr übermitteln. Die Kommission bemüht sich, die Zuverlässigkeit dieser Voraussagen zu verbessern, sodass sie trotz der ihnen anhaftenden Ungewissheit (die Ausgaben ergeben sich aus einer Vielzahl einzelner Projekte) und der mangelnden Erfahrung der Kommission mit dem neuen, auf Rückerstattung beruhenden Zahlungs system ein echtes Verwaltungsinstrument werden können, und sie hat die Mitgliedstaaten regelmäßig an die Bedeutung dieser Prognosen erinnert. Im Jahr 2002 haben alle Mitgliedstaaten diese Vorhersagen geliefert. Nach entsprechender Analyse können die Vorhersagen dazu dienen, die Höhe der im Haushalt des folgenden Jahres unter den einzelnen Zielen erforderlichen Zahlungsermächtigungen festzulegen. Bisher kamen sie jedoch zu spät, um im Haushaltsentwurf berücksichtigt zu werden, da dieser von der Kommission vorgelegt werden muss, bevor die Antworten der Mitgliedstaaten eingehen.

    Um jedoch die Haushalt-Vorhersagen der Mitgliedstaaten zu verbessern, wird die Kommission von nun an:

    -die Haushaltsbehörde regelmäßig und nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt über die Ergebnisse (und Fehler) der Vorhersagen-Umfrage informieren und...

    -die Aufforderung zur Vorhersage nicht nur den Ständigen Vertretungen zuleiten, sondern (als Kopie) über die geografischen Referate der für die Strukturfonds zuständigen GD auch an die verwaltenden Behörden der verschiedenen Programme schicken. Auf diese Weise will die Kommission die vorhandenen Beziehungen zwischen den geografischen Referaten und den für die Programme verantwortlichen Personen in den Mitgliedstaaten nutzen, um zuverlässigere, auf programm spezifische Daten gestützte Zahlen zu erhalten.

    Der Rat ist überzeugt, dass mit den neuen Vorschriften, der neuen Finanzstruktur und der Reform der Kommission, die zurzeit durchgeführt wird, im Laufe der Zeit die Qualität der Haushaltsansätze und des Haushaltsvollzugs verbessert werden kann, und er ersucht die Kommission, weiterhin auf eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Beschleunigung der Inanspruchnahme der Mittel für die Strukturmaßnahmen hinzuarbeiten.

    Die Kommission erkennt an, dass die für die Strukturfonds geltenden neuen Maßnahmen nicht immer den gewünschten Effekt einer vereinfachten Verwaltung erbracht haben.

    Seit dem informellen Rat in Namur vom Juli 2001, auf dem diese Frage besprochen wurde, hat die Kommission begonnen, Wege zur vereinfachten Anwendung der Bestimmungen unter Wahrung der positiven Aspekte der 1999 beschlossenen Reform der Verordnungen zu prüfen. Diese Überlegungen betreffen sowohl Verbesserungen, die während der laufenden Periode gemacht werden können, als auch solche, die für die Zeit nach 2006 geplant werden sollten.

    Während die Kommission für die laufende Periode die Möglichkeiten der Vereinfachung nutzt, die ihr durch die Auslegung der derzeitigen Rechtstexte und durch eine bessere Koordinierung gegeben sind, wird sie für die zukünftige Gesetzgebung nicht umhin kommen, sich erneut mit der Frage der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten innerhalb eines Systems der gemeinsamen Verwaltung zu befassen, in dem die letzteren die Hauptlast der Verantwortung für die Festlegung der Ziele der Strukturfonds und für die Fondsverwaltung tragen.

    Die Vereinfachungsdebatte geht weiter. Das Thema wurde am 7. Oktober 2002 bei einer Sondersitzung der Minister für Regionalpolitik diskutiert und dann vom 19. bis 21. November bei einer gemeinsamen Sitzung der beratenden Ausschüsse für die Strukturfonds in seinen technischen Aspekten vertieft.

    Ferner nimmt der Rat Kenntnis von der Zusage der Kommission, die Anwendung der neuen Vorschriften für die automatische Freigabe der Mittel, die am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr, in dem die Mittelbindung eingegangen wurde, nicht verwendet worden sind, zu verdeutlichen und zu vereinheitlichen und die Mitgliedstaaten so früh wie möglich entsprechend zu unterrichten.

    Im Fall der Programmperiode 2000-2006 wird die Anwendung der automatischen Mittel freigabe-Regel ("n+2") bewirken, die Tendenz zur Ausführung von Zahlungen und zur Verringerung des RAL durch Abbau der Mittelbindungen zu stärken. In einem an alle Mitgliedstaaten gerichteten Schreiben vom November 2001 hat die Kommission auf diese Regel und die mit ihr verbundenen Risiken hingewiesen, desgleichen in einer Mitteilung an die Mitgliedstaaten vom Mai 2002, in der sie im einzelnen erläuterte, wie diese Regel angewandt würde. Seither haben die Dienststellen der Kommission die Mitgliedstaaten regelmäßig über den bei den einzelnen Programmen festzustellenden Durchführungsstand informiert.

    Er begrüßt es, dass die von der Kommission in Band I der Haushaltsrechnung vorgelegten Angaben über die Strukturmaßnahmen vollständiger sind als für die vergangenen Jahre, und er ersucht die Kommission, ihre Bemühungen um Verdeutlichung im Sinne des Rechnungshofs fortzusetzen.

    Was den Zeitraum 1994-1999 betrifft, so nimmt der Rat Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs über die bei den Mittelbindungen vorgenommenen Anpassungen und er ersucht die Kommission, so bald wie möglich endgültige Beschlüsse für diese Interventionen anzunehmen. Er ersucht die Kommission, einen raschen Abschluss der Interventionen für die erste Stufe (1994-1996) des Ziels Nr. 2 zu gewährleisten und die Lücken hinsichtlich der Angaben über den gesamten Stand der Interventionen an Ort und Stelle zu schließen.

    Bis Ende 2001 hatte die Kommission die Bestätigung der Finanztabellen für die Programme von 1994-99 mit einige wenigen Ausnahmen abgeschlossen, die auf späte Vorlage durch die betreffenden Mitgliedstaaten zurückzuführen waren. Bis Juni 2002 war der Abschluss der Programme von 1994-96 gut voran gekommen, von insgesamt 72 verblieben nur 29 abzuschließen. Zu den Programmen der Periode 1994-99 im allgemeinen finden sich einige Angaben über ihren Fortschritt zum Abschluss im Jahresbericht der Kommission über die Strukturfonds für das Jahr 2000, wobei sich dieser Bericht jedoch eher auf den Start der Programme für die Periode 2000-06 konzentriert.

    Dank Computerisierung und strikterer Durchsetzung der Berichterstattungspflichten sollte sich die Information über die Nutzung der Strukturfonds durch die Mitgliedstaaten bessern. Zu den in diesem Bereich eingeführten Neuerungen gehören u. a.: die gemeinsame Finanz-Datenbank für die Strukturfonds SFC, die Bindung von Zwischenzahlungen an die jährliche Berichterstattung, bessere Vorhersage der Zahlungsanforderungen, die Einstufung der Projekte nach einem einheitlichen Klassifizierungscode, die Berichterstattung über finanzielle Korrekturen und Rückforderungen und der Zugang zu detaillierten Projektinformationen für vor der Rechnungsprüfung durchzuführende Analysen.

    Außerdem weist der Rat erneut darauf hin, dass er einer raschen Abwicklung der letzten Dossiers für die Programmplanungszeiträume vor 1994 große Bedeutung beimisst.

    Die Kommission hat die Zahl der Fälle mit noch abzuwickelnden Verpflichtungen auf einige wenige reduziert, die entweder besonders strittig oder zum Gegenstand von Gerichtsverfahren geworden sind, die noch andauern.

    Zum 30. Juni 2002 belief sich der Saldo der noch abzuwickelnden Verpflichtungen aus Programmen von vor 1994 auf 370 Mio. EUR oder 0,6 % der insgesamt in der Zeit von 1989 bis 1993 zugesagten Mittel. Bis Ende 2002 sollten nur solche Fälle übrig bleiben, die nicht abgeschlossen werden können, solange der Abschluss laufender Gerichtsverfahren aussteht.

    3.2. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Rechnungshof zufolge wie in den vergangenen Jahren in den Ausgabenerklärungen für die Zeiträume vor 2000 weiterhin in großem Umfang Anomalien zu verzeichnen sind. Er weist auch darauf hin, dass ein Teil der in den Ausgabenerklärungen entdeckten sachlichen Irrtümer sich gleichwohl nicht auf die Höhe der Zahlungen der Kommission auswirkt. Er nimmt jedoch Kenntnis von dem Hinweis des Rechnungshofs, dass sich aufgrund der Häufigkeit der festgestellten Anomalien das Risiko von Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt erhöht.

    Eine strikte Anwendung des in den Rechtvorschriften der Gemeinschaft und insbesondere in Artikel 8 der Verordnung Nr. 2064/97 niedergelegten Abschlussverfahrens sollte mit einiger Sicherheit dafür sorgen, dass nicht zuschussfähige Ausgaben vor der endgültigen Zahlung ausgeschlossen werden.

    Alle im Zusammenhang mit den Strukturfonds und der Zuverlässigkeitserklärung für das Jahr 2000 aufgedeckten erheblichen Fehler erfolgten auf einzelstaatlicher oder örtlicher Ebene oder auf der der letztlich Begünstigten. Die Kommission hat geeignete Schritte unternommen, um die zuständigen Behörden an die Notwendigkeit zu erinnern, die strikte Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten und die ggf. erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich vorzunehmen.

    Ferner nimmt der Rat Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs über etwaige Schwachstellen bei den internen Kontrollverfahren in Bezug auf die Mittelbindungen im Bereich der Strukturmaßnahmen und er ersucht die Kommission, die erforderlichen Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

    Was etwaige Schwächen in den internen Kontrollsystemen anbetrifft, so kann die Kommission der Ansicht des Rechnungshofs nicht zustimmen. Auf jeden Fall aber sind Verfahren ein geführt worden, die normalerweise gewährleisten dürften, dass Fehler der vom Rechnungs hof gefundenen Art nicht erneut auftreten.

    Der Rat begrüßt die Zusage der Kommission, ein Informationsdokument über die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben vorzulegen und bei dieser Gelegenheit die Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Regel für die Zuschussfähigkeit der von zentralen Stellen entrichteten Mehrwertsteuer zu klären.

    Die Kommission hat die Frage der Zuschussfähigkeit der MwSt. soweit erforderlich mit den betreffenden Mitgliedstaten abgeklärt. Die bestehende Regel hat sich als hinreichend klar erwiesen. In Anbetracht der wiederholten Aufforderungen der Mitgliedstaaten, die Zahl erläuternder oder sonstiger Dokumente einzuschränken, glaubt die Kommission, dass ein weiteres Informationspapier jetzt überfluessig wäre und allenfalls dazu beitragen könnte, die Sachlage weiter zu komplizieren. Wenn die Mitgliedstaaten jedoch mehr Informationen wünschen, ist die Kommission gern bereit, eine entsprechende Informationsnotiz vorzulegen.

    Wie schon in seiner Empfehlung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 weist der Rat mit Nachdruck darauf hin, dass er der Überwachung und Kontrolle des Abschlusses der Programme sowie der Notwendigkeit, ohne unnötige Verzögerungen die erforderlichen Aufhebungen von Mittelbindungen im Rahmen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen vorzunehmen, große Bedeutung beimisst.

    Die Kommission stimmt mit dem Rat darin überein, dass der Abschluss der Programme rigoros und wirksam erfolgen sollte, sodass einerseits mit angemessener Sicherheit verhindert werden kann, dass nicht förderfähige Ausgaben in die Ko-Finanzierung der Gemeinschaft einbezogen werden, und andererseits in Fällen, in denen die von dem Mitgliedstaat erhaltene Anforderung vollständig und korrekt ist, dafür gesorgt ist, dass der endgültige Zahlung innerhalb der vorgesehenen Zeitspanne erfolgt.

    Was die Bemerkungen des Rechnungshofs über die Finanzkontrolle der Ausgaben der Strukturfonds und die Durchführung der Verordnungen Nr. 2064/97 und Nr. 1681/94 betrifft, so erinnert der Rat an seine Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 10/2001 des Rechnungshofs im Addendum zur vorliegenden Empfehlung, insbesondere an seine Forderung, die Leitlinien für die Durchführung dieser Verordnungen zu ergänzen.

    Die Kommission verweist auf die sehr ins Einzelne gehenden Leitlinien, die sie nach der Verabschiedung der Verordnung Nr. 2064/97 zu deren Anwendung vorgelegt hat, und auf die regelmäßigen Zusammenkünfte mit Vertretern der Mitgliedstaaten, auf denen dieses Thema besprochen wurde. In den Jahren 2001 und 2002 hat die Kommission die Beachtung der Verordnung durch die Mitgliedstaaten umfassend geprüft. Ein Zwischenbericht über Ergebnisse dieser Prüfung wurde den Mitgliedstaaten im Oktober 2001 zugeleitet. In Vorbereitung auf die Abschlussarbeiten hat die Kommission unlängst zusätzliche Hinweise für die Anwendung von Artikel 8 der Verordnung gegeben, und zwar in Form von Informationsblättern, die im Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen und im Februar 2002 anlässlich einer gemeinsamen Sitzung zu allen Strukturfonds verteilt wurden.

    Im Herbst 2002 haben die Dienststellen der Kommission und des OLAF eine Überprüfung der Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten und der einschlägigen Follow-up-Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnungen Nr. 1681/94 und Nr. 1831/94 durchgeführt.

    Der Rat nimmt Kenntnis von dem Hinweis des Rechnungshofs, dass die mit der Kontrolle des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds beauftragten Referate der Kommission - insbesondere aus Gründen, die mit dem internen Reformprozess der Kommission zusammenhängen - im Jahr 2000 weniger Kontrollen als in den vorangegangenen Jahren durchgeführt haben und dass diese Referate vorgesehen haben, der Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme Vorrang einzuräumen. Er begrüßt den Hinweis des Rechnungshofs, dass die mit der Kontrolle des EFRE und des Kohäsionsfonds beauftragten Dienststellen eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbereitung, des Umfangs, der Qualität und des Follow-up ihrer Kontrollen eingeleitet haben. Außerdem nimmt er Kenntnis von der Zusage der Kommission, in ihrem Arbeitsprogramm für 2002 das Schwergewicht noch stärker auf die Kontrolle des Abschlusses der Interventionen zu legen.

    Nachdem sich der durch die Reform bedingte Umstellungsprozess im Jahr 2000 tatsächlich auf die Zahl der von der GD REGIO durchgeführten örtlichen Stichproben ausgewirkt hatte, ist nun zu erkennen, dass dies eine vorübergehende Erscheinung war. So ist z.B. die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im EFRE-Bereich nach 61 (1999) und 52 (2000) im Jahr 2001 auf 70 angestiegen. Für den Kohäsionsfonds lauten die entsprechenden Zahlen 7 (1999), 3 (2000) und 6 (2001). Außerdem sind im Jahr 2001 durch im Auftrag der GD tätige externe Prüfer 80 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt worden, um direkt verwaltete, nach Artikel 7 und 10 der Verordnung Nr. 4254/88 finanzierte Projekte zu überprüfen. Im Jahr 2002 sind die Revisionsstellen weiter verstärkt worden, was sich, insbesondere im Fall des Kohäsionsfonds, in einer fortlaufenden Intensivierung der Prüftätigkeit niederschlagen wird.

    Die Kommission bestätigt, dass sie im ersten Halbjahr 2002 eine Reihe von Nachprüfungen an einer Stichprobe abgeschlossener Ziel-2-Programme (1994-96) durchgeführt hat. Für 2003 hat sie eine umfassendere Prüfaktion vorgesehen, bei der eine Auswahl von Programmen aus der Programmperiode 1994-99 geprüft werden soll, für die bis Ende März 2003 die Anträge auf endgültige Zahlung eingegangen sind.

    3.3. Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    Der Rat begrüßt die verschiedenen Maßnahmen, welche die Kommission aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs, die sich speziell auf die für die kleinen und mittleren Unternehmen bestimmten gemeinschaftlichen Finanzinstrumente beziehen, getroffen hat, und er ist der Auffassung, dass der neue Regelungsrahmen für 2000-2006 es ermöglichen wird, die Kommission mit einem zusätzlichen Instrumentarium zur Behebung der festgestellten Schwächen auszustatten.

    Die Kommission hat die Erklärungen des Rates hinsichtlich der Finanzinstrumente der Gemeinschaft zur Kenntnis genommen. Die Verbesserung des finanziellen Umfelds der Unternehmen ist eines der Hauptziele des "Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005)" [1]. Etwa 70 % des Gesamtvolumens ist vorgesehen für Finanzinstrumente, deren Ziel darin besteht, einige der Lücken bzw. Mängel der Kapitalmärkte zu überbrücken. Diese vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwalteten Initiativen richten sich mit Gründungs- und Bürgschaftsfazilitäten sowie Startkapitalinstrumenten vor allem an Gründungs gesellschaften und KMU.

    [1] Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2000 (2000/819/EG).

    Er ersucht die Kommission, im Rahmen des neuen Gemeinschaftsinitiativprogramms Leader Plus die Bemerkungen des Rechnungshofs über bestimmte bei der Durchführung der Gemeinschaftsinitiative Leader festgestellte Unzulänglichkeiten zu berücksichtigen.

    Die Kommission beachtet diese Punkte und wird sie in dem neuen Programm gebührend berücksichtigen.

    Der Rat erinnert daran, dass er sich zu der Gemeinschaftspolitik zugunsten der Chancen gleichheit von Männern und Frauen bekennt, und betont, wie wichtig es ist, dem Inhalt seiner Empfehlung im Zusammenhang mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 entsprechende Maßnahmen folgen zu lassen.

    Die Kommission hat sich stets bemüht, die Empfehlungen des Rates zur Chancengleichheits politik der Gemeinschaft zu berücksichtigen, so u. a. auch im Entwurf der Rahmen strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für die Jahre 2001-2005.

    4. KAPITEL 4 - INTERNE POLITIKBEREICHE

    4.1. Haushaltsführung

    Der Rat weist auf die Verbesserungen hin, die die Kommission in ihrem die internen Politikbereiche betreffenden Teil in Bezug auf die Haushaltsrechnung vorgenommen hat, und ersucht die Kommission, ihre Bemühungen, um eine Vereinheitlichung und ausführlichere Gestaltung der Darstellung, insbesondere hinsichtlich des die Ergebnisse der Ausführung Haushaltsplans betreffenden Teils, fortzusetzen.

    Die Kommission bemüht sich weiter um die Entwicklung ihres Berichtswesens (siehe auch die Antwort zu Punkt 7 der Einführung).

    4.2. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat begrüßt den neuen Prüfungsansatz des Rechnungshofs für das Fünfte Rahmenprogramm, der in einer Systemprüfung besteht, denn dieser Ansatz trägt in wirksamer Weise dazu bei, dass die möglichen Schwächen beim Funktionieren des Programms ermittelt werden können, sei es auf der Ebene der Durchführung, der Überwachung oder der Kontrollen.

    Der Rat fordert die Kommission dringend auf, bei den im Rahmen der Analysen ermittelten Problemen Abhilfe zu schaffen, z.B. in Bezug auf die Lücken, die hinsichtlich des Bestehens interner Kontrollverfahren, der ordnungsgemäßen und einheitlichen Anwendung der operativen Verfahren und der Arbeitsmethoden sowie der Qualität des für die Verwaltung der Vorschläge und der Verträge eingesetzten EDV-Instrumentariums. So weist er darauf hin, dass es sich nur schwer nachweisen lässt, wenn Begünstigte überhöhte Kosten geltend machen, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass nur wenige Kontrollen durchgeführt werden, die nachträgliche Prüfungstätigkeit sich nur auf einen begrenzten Bereich erstreckt und es keine vertraglich festgelegten Sanktionen gibt.

    Der Rat wünscht, dass die Kommission die Empfehlungen des Rechnungshofs in diesem Bereich nach einem genauen Zeitplan umsetzt.

    Die Kommission begrüßt den neuen Prüfungsansatz des Rechnungshofs, wie er sich in der systembezogenen Analyse der Verwaltung des 5. Rahmenprogramms für Forschung äußert. Damit ist eine Norm geschaffen worden, die man bei zukünftigen Zuverlässigkeitserklärungen generell zugrunde legen sollte. Die Systemprüfung des Forschungsbereichs ist noch nicht abgeschlossen; ein Sonderbericht zu diesem Thema mit aktualisierten Ergebnissen und Empfehlungen ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor.

    Viele der in dieser Systemanalyse aufgezeigten Managementprobleme sind nicht auf den Forschungsbereich beschränkt. An diesen Problemen wird im Rahmen der Reform der Kommission und ihrer internen Kontrollnormen weiter gearbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vollendung der finanziellen Funktionskreise, Handbücher und Prüflisten, die regel mäßige Berichterstattung über die Hauptindikatoren durch und für die Dienstellen leitung, die laufende Aus- und Weiterbildung und die Rekrutierung von im Finanzwesen qualifizierten Mitarbeitern.

    Spezieller zur Durchführung des Forschungs-Rahmenprogramms ist zu erwähnen, dass eine Vorabkontrolle der finanziellen Lebensfähigkeit von Vertragsnehmern eingerichtet wurde, die hohen fachlichen Ansprüchen genügt. Die Informatiksysteme für die Verwaltung des 5. Rahmenprogramms sind verbessert worden. So ist z.B. bei der GD TREN ein System zur Bearbeitung der Ausgabenerklärungen eingeführt worden, das sowohl auf der Ebene der Begünstigten als auch auf der der Kommission arbeitet. Die Zahl der nachträglichen Finanzprüfungen steigt stetig (in der GD Forschung von 220 im Jahr 2000 auf 231 (2001) und voraussichtlich 280 im Jahr 2002); angestrebt wird, während des 5. Rahmenprogramms eine Quote von etwa 10 % der prüfbaren Vertragsnehmer zu erreichen. Bei einem kürzlich gestarteten Pilotprojekt geht es um Prüfzertifikate. Obwohl das 5. Rahmenprogramm keine spezifischen Sanktionsklauseln enthält, ist die Kommission berechtigt, bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen Zahlungen zurückzuhalten oder zurückzufordern. Zugleich wurden die Einzugsbemühungen intensiviert, wobei vielfach die Möglichkeit einer Kompensation gegen spätere Zahlungen genutzt wurde. Allerdings ist zu bedenken, dass ein verstärkter Druck auf die Vertragsnehmer einhergehen muss zusätzlichen Erklärungen und Klarstellungen, die ihnen helfen, den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen im Forschungs prozess aktiven Finanzierungsquellen zu genügen.

    Zum 6. Rahmenprogramm ist anzumerken, dass die genannten Punkte Gegenstand konkreter Vorschläge der Kommission waren, von denen wichtige Elemente vom Gesetzgeber übernommen wurden.

    Die Kommission sollte weiterhin die obligatorisch durchzuführenden Schlüsselkontrollen für alle Forschungs-GD durchführen und weiterentwickeln, die den Kontrollen zugrunde liegende Dokumentation ergänzen und eine angemessene weitere Überwachung gewährleisten. Ferner ersucht der Rat die Kommission, aufmerksam die Empfehlungen des Rechnungshofs in Bezug auf die Aufnahme von Sanktionsklauseln in die Musterverträge über FTE-Aktionen zu prüfen.

    Wie unter Punkt 1.2.2 ihres Aktionsplans für 2001-2003 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und zur Betrugsbekämpfung dargestellt, beabsichtigt die Kommission die Vorlage einer Initiative auf dem Gebiet der Direktausgaben mit dem Ziel der Einbeziehung von administrativen Maßnahmen und Bußgeldern. Diese Arbeit wird fortgesetzt. Im Hinblick auf die im Weißbuch zur Reform genannten Aktionen 73 (Beratung in Vertragsfragen), 74 (Vertrags-Datenbank) und 94 (Betrugssicherung von Rechtsvorschriften und Vertragsverwaltung) wird eine Aktion zur Überprüfung von Verträgen vorbereitet, um sicherzustellen, dass sie klare Klauseln zur Sicherung der finanziellen Interessen enthalten (Standardklauseln, die Kontrollen und Sanktionen wirksamer machen).

    Die Bestimmungen für die Teilnahme am 6. Rahmenprogramm verweisen ausdrücklich auf die Verordnung des Rates Nr. 2988/95. Gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs werden in Musterverträgen - soweit angängig - Sanktionen vorgesehen sein.

    Der Rat fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Harmonisierung und Vereinfachung der operativen Verfahren und ihrer Arbeitsmethoden fortzusetzen sowie weiter an der Verbesserung der EDV-Systeme zu arbeiten, damit sie mit den erforderlichen Funktionen für die Ausarbeitung der Verträge und für die Zahlungen versehen werden. Außerdem nimmt der Rat Kenntnis von der Absicht der Kommission, ein integriertes EDV-System mit einer gemeinsamen Datenbank für das nächste Forschungsrahmenprogramm zu schaffen, und er fordert sie auf, dies in Verbindung mit den Mitgliedstaaten zu tun.

    Die Verbesserung der bei der Verwaltung von Vertragsleistungen, Projekten und Zahlungen nach dem 5. Rahmenprogramm eingesetzten Computerprogramme wird weiterhin mit großem Nachdruck vorangetrieben. Die fünf im Forschungsbereich tätigen Generaldirektionen haben gemeinsam harmonisierte Konzepte für die Bewertung von Projektvorschlägen sowie für Verhandlungen und Verträge definiert, jeweils mit spezifischen Regeln zur Berücksichtigung der Erfordernisse der einzelnen Programme. Außerdem haben die fünf Forschungs-GD ein dienststellenübergreifendes Projektbüro damit beauftragt, für das nächste Rahmenprogramm bis Ende 2002 ein gemeinsames integriertes Computersystem zu entwickeln. Im Einklang mit den Zielen der "e-Commission" ist dieses System auf eine größtmögliche Nutzung elek tronischer Vorgänge angelegt - sowohl im internen Verwaltungsbetrieb als auch im Verkehr zwischen den Teilnehmern und der Kommission und in allen Verfahrensphasen, von der Einreichung der Vorschläge zum Abschluss der Projekte - was auch die Produktion von Management-Informationen und Statistiken erleichtern wird. Das System wird nach dem Bausteinprinzip aufgebaut und somit anpassungsfähig sein, um den sich weiter entwickelnden Anforderungen des 6. Rahmenprogramms und der folgenden Rahmenprogramme zu genügen. Soweit angebracht und innerhalb der kurzen verfügbaren Zeit möglich, wird die Kommission in dieser Sache informell mit den Mitgliedstaaten Kontakt aufnehmen, insbesondere im Hinblick auf das neue elektronischen System für die Einreichung von Projektvorschlägen.

    4.3. Sonstige Bemerkungen des Rechnungshofs

    Der Rat nimmt Kenntnis von den verschiedenen Maßnahmen, die die Gemeinsame Forschungsstelle der Gemeinschaft (GFS) im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht Nr. 10/2000 getroffen hat, und ersucht die GFS, die Reformen und Verbesserungen, z.B. hinsichtlich des Gesamtverwaltungssystems, fortzusetzen. Ein ganz besonderes Augenmerk müsste dem Auftragsmanagement an den verschiedenen Standorten und der ordnungsgemäßen Anwendung der Auftragsvergabe verfahren gelten. Hinsichtlich der Dienstleistungsaufträge ersucht der Rat die GFS, den Bemerkungen des Rechnungshofs gebührend Rechnung zu tragen.

    Diese Anmerkungen wurden gebührend zur Kenntnis genommen. Die GFS bestätigt, dass im Gesamtverwaltungssystem Reformen und Verbesserungen durchgeführt wurden. Insbesondere ist ein alle GFS-Institute und -Direktionen umfassendes doppeltes Kontrollsystem eingerichtet worden, in dem die operativen und verwaltungstechnischen Aspekte voneinander getrennt sind.

    Der Vertragsabschlusszyklus und insbesondere die Einhaltung der Verfahrensregeln für die Vertragsvergabe wird von einer Gruppe überwacht, die die Unterlagen analysiert und den Verfahrensweg dokumentiert, bevor der Vorgang dem CCAM vorgelegt wird.

    In Anbetracht der Auflösung des CCAM wird die Gruppe ein Stichprobensystem einführen, um die Dossiers von zur Vergabe anstehenden Märkten zu analysieren, bevor der anweisende Beamte eine Entscheidung trifft. Zudem besteht auf zentraler Ebene ein ständiges System einer "a priori" wirkenden juristischen Unterstützung, das dazu dient, den anweisenden Beamten vor Einleitung irgendwelcher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vertrags vergabe in möglicherweise damit verbundenen Rechtsfragen zu beraten.

    Die Anmerkungen des Rechnungshofs zur Nutzung von Dienstleistungsverträgen sind von der GFS voll berücksichtigt worden.

    Was die Kontrollen der Kommission in den internen Politikbereichen anbelangt, so begrüßt es der Rat, dass die Kommission insgesamt die Anzahl ihrer Kontrollen gegenüber 1999 sowie die Anzahl der geprüften Aufträge beträchtlich erhöht hat, er wünscht jedoch, dass sie insbesondere den Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung und der Überwachung der Wiedereinziehungen sowie der Übermittlung aktualisierter Daten ein verstärktes Augenmerk widmet. In diesem Zusammenhang bedauert es der Rat sehr, dass die GD Beschäftigung keine Daten zu diesen Fragen vorlegen konnte, er nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Kommission sich verpflichtet hat, eine vollständige Bestandsaufnahme durchzuführen.

    Die Kommission trifft weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Rechnungsprüfung:

    So sind z.B. im Forschungsbereich im Jahr 2001 vermehrte Rechnungsprüfungen erfolgt und es wurde eine Pilotaktion ,Prüfbescheinigungen" geschaffen, bei der die Vertragsnehmer zusammen mit ihrer Kostenabrechnung eine Prüfbescheinigung eines unabhängigen externen Wirtschaftsprüfers vorlegen müssen. Die Kommission hat in allen Fällen, die dies erfordern, Rahmenverträge mit spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen abgeschlossen, um die Rechnungsführung der Empfänger von finanziellen Beihilfen und gegebenenfalls der zwischengeschalteten Stellen in wesentlich stärkerem Umfang prüfen zu können. An diese Unternehmen wurden im Bereich Bildung und Kultur allein im ersten Halbjahr 2002 Aufträge für nahezu 100 Prüfungen vergeben, so dass die Prüftätigkeit in diesem Bereich erheblich intensiviert wurde.

    Die verstärkten Bemühungen im Bereich der Rechnungsprüfung und die wachsende Zahl einforderbarer Beträge haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass die Verfahren zur Einziehung vervollständigt wurden, um eine effektivere Überwachung der Einziehungen und ihrer fristgemäßen Abwicklung zu ermöglichen. Am 3. Dezember 2002 hat die Kommission eine Mitteilung zu Maßnahmen zur Verbesserung der Einziehung der aus der direkten und indirekten Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben entstandenen Forderungen verabschiedet.

    Die GD EMPL (Beschäftigung) hat die dem Rechnungshof und dem Rat angekündigte gründliche Analyse der erfolgten Prüfungen und Einzugsanweisungen durchgeführt. Zu den Prüfungen und Kontrollen hat die GD EMPL dem Rechnungshof aktualisierte Zahlen für die Jahre 1999, 2000 und 2001 geliefert. Die Übermittlung dieser Daten an den Rechnungshof erfolgte im Februar 2002 im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts für 2001.

    5. KAPITEL 5 - EXTERNE POLITIKBEREICHE

    5.1. Haushaltsführung

    Der Rat bedauert, dass sich die Abwicklung der Mittelbindungen weiterhin sehr stark auf das Ende des Haushaltsjahres konzentriert. Was die Zahlungsermächtigungen anbelangt, so begrüßt er es, dass diese in allen Bereichen viel regelmäßiger über das Haushaltsjahr verteilt sind als die Mittelbindungen, obwohl weiterhin eine bestimmte Konzentration im Dezember zu verzeichnen ist.

    Bei den Mittelbindungen zeigen die von der Kommission eingeleiteten Maßnahmen positive Wirkung. In diesem Jahr wurde angestrebt, mindestens 50 % der verfügbaren Mittel in den ersten neun Monaten des Jahres zu binden. Ende September 2002 waren in den Büchern 51,5 % der Mittel gebunden (60 % auf Ebene des Anweisungsbefugten) -gegenüber 35 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

    Was die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) anbelangt, deren Betrag am Ende des Jahres 2000 noch ansteigt, so nimmt der Rat Kenntnis von den Bemühungen der Kommission, die eine systematische Analyse der alten ("old") und der ruhenden ("sleeping") Mittelbindungen vorgenommen und Ende 1999 einen Aktionsplan aufgestellt hat, um die außergewöhnlichen Altlasten zu verringern; er hofft, dass diese Mittel so im Rahmen der Maßnahmen freigegeben werden, die die Kommission im Einklang mit den geltenden Verwaltungsvorschriften durchführen wird.

    Im Jahr 2001 hat sich die Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) im Vergleich zum Vorjahr merklich stabilisiert: in Anbetracht der ständigen Ungleichheit zwischen Mittelbindungs- und Zahlungsermächtigungen für alle vorangegangenen Haushalt jahre ist die im Bereich der externen Hilfe erzielte Stabilisierung des RAL zweifellos ein Ergebnis der aktiven Politik zur Verbesserung der Auszahlungsquoten und der Verwaltung der Bestände, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Projekten zu Mittelfreigaben in erheblicher Höhe (ca. 580 Mio. EUR) geführt haben.

    Die vorliegenden Daten lassen darauf schließen, dass die Zunahme des Volumens der fünf Jahre alten und älteren RAL auf die stetige und erhebliche Steigerung der Mittelbindungs-Ermächtigungen in den Jahren 1994 - 1998 zurückgeht und trotz einer stetigen Zunahme der Auszahlungen in der Zeit von 1998 bis 2001 eingetreten ist (Auszahlungen 1998: 2 258,67 Mio. EUR, 1999: 2 522,10 Mio. EUR, 2000: 2 992,50 Mio. EUR und 2001: 3 266,60 Mio. EUR).

    Die Kommission ist sich aber der Notwendigkeit bewusst, das relative Ausmaß alter RAL in den von ihr verwalteten Außenhilfen aufmerksam zu verfolgen. Seit dem Jahr 2000 verfolgen die verwaltenden Abteilungen im Bereich der Außenhilfen eine aktive Politik der systematischen Überprüfung und - soweit möglich - abschließenden Abwicklung alter oder ruhender Mittelbindungen. Diese systematische Überprüfung und die erfolgten Abwicklungen haben u. a. im Jahr 2001 die vorerwähnten erheblichen Mittelfreigaben (in Höhe von ca. 580 Mio. EUR) ermöglicht.

    Zur Frage der für eine tiefgreifendere Analyse der Entwicklung der RAL (insbesondere hinsichtlich des Standes der Ausführung oder der Grundlage und Art der Zahlung) erforderlichen buch- und verwaltungstechnischen Informationen ist festzustellen, dass das Dateneingabesystem CRIS (Saisie) und das an die neuen Erfordernisse der Haushaltordnung hinsichtlich der Zahlungsarten angepasste Buchungssystem eine solche Analyse von 2003 an ermöglichen sollten.

    Der Rat bedauert es ebenso wie der Rechnungshof, dass die von der Kommission erstellten Unterlagen für die Übermittlung der Finanzinformationen während dieses Haushaltsjahres keinen Gesamtüberblick über den Bereich der externen Politikbereiche ermöglicht haben, während die Kommission Angaben dieser Art für ihren internen Bedarf durchaus erarbeitet. Er teilt auch die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Kommission die Gründe erläutern müsste, aus denen eine unterschiedliche Ausführung der veranschlagten Mittel erfolgt ist, und systematisch Erläuterungen zur Ausführung der verschiedenen Haushaltslinien hätte geben müssen, damit die tatsächliche Verwendung der Mittel nachvollzogen werden könnte.

    Diese Hinweise werden entsprechend vorgemerkt. Die Kommission ist bemüht, ihr Berichtswesen weiter zu entwickeln, um den Erfordernissen der Nutzer besser zu entsprechen.

    Der Rat ersucht die Kommission, weiterhin Leistungsindikatoren in alle die externen Politikbereiche betreffenden neuen Programme einzuführen.

    Die Kommission hält Ergebnisindikatoren für sehr wichtig, und sie hat daher im Rahmen ihrer Planungsarbeit gemeinsame Anstrengungen mit den Mitgliedstaaten und den sonstigen Gebern gestartet, um einen gemeinsamen Ansatz zur Nutzung von Ergebnisindikatoren zur Überwachung der von den Ländern gemachten Fortschritte zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wurden für die Kommissionsdienststellen Leitlinien für die Planung der Außenhilfe ausgearbeitet und im Oktober 2002 anlässlich eines weiteren Treffens mit Experten der Mitgliedstaaten geprüft. Eine endgültige Fassung soll Anfang 2003 ausgegeben werden. Sobald wie möglich soll die Beobachtung und Überprüfung aller Länder-Strategiedokumente auf der Grundlage von Ergebnisindikatoren erfolgen, die eng an die Millenium-Entwicklungsziele gebunden und soweit wie möglich den nationalen Strategiepapieren zur Armutsbekämpfung entlehnt werden sollen.

    5.2. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat stellt fest, dass der Rechnungshof in Bezug auf das Haushaltsjahr 2000 lediglich das TACIS-Programm geprüft hat, und zwar im Rahmen einer Reihe vertiefter Prüfungen zu alljährlich wechselnden Themen des die externen Politikbereiche betreffenden Haushaltsbereichs. Der Rat erkennt zwar an, dass gezielte und vertiefte Untersuchungen sehr wichtig sind, bedauert aber, dass das für dieses Haushaltsjahr gewählte Programm nur einen geringen Anteil an den Gesamtausgaben für die externen Politikbereiche ausmacht, und erinnert daran, dass er sich bereits 1999 dafür ausgesprochen hatte, ihre Anzahl auf genau umrissene Bereiche auszudehnen. Er begrüßt es jedoch, dass der Rechnungshof, was diesen begrenzten Prüfungsbereich anbelangt, zu dem Ergebnis gelangen konnte, dass die von der Kommission abgeschlossenen Verträge und getätigten Zahlungen im Zusammenhang mit dem TACIS-Programm insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsmäßig waren.

    Außerdem nimmt der Rat mit Genugtuung Kenntnis von der Einführung des neuen praktischen Leitfadens für die Auftragsverfahren im Bereich der Außenhilfen der EG, und er schließt sich den Empfehlungen des Rechnungshofs an die Kommission an, wonach der Qualität, der Erfahrung und der Fortbildung der Projektleiter größere Aufmerksamkeit geschenkt und ihr internes Kontrollsystem verbessert werden muss.

    Gemäß der Empfehlung des Rechnungshofs und des Parlaments bemüht sich die Kommission speziell um die Verbesserung der Qualität und beruflichen Erfahrung der Projektleiter.

    Seit 2001 hat EuropeAid eine Anzahl dreiwöchiger Management-Kurse veranstaltet.

    Bei der Ausbildung ist zwischen zwei Optionen zu wählen: EEF (Europäischer Entwicklungs fonds) und Haushalt. Die Ausbildung gilt als wichtige Voraussetzung für alle Mitarbeiter, die - in der Zentrale oder in einer Vertretung - mit der Verwaltung von Außenhilfe betraut sind.

    Der nach dem Modularsystem aufgebaute Kurs besteht aus den folgenden Elementen:

    -Reform, Amt und Dezentralisierung ; Gesamtausgabenzyklus;

    -Ethische Normen; PCM-Kurse (Project Cycle Management); EEF-Finanzverfahren (Option EEF); Finanzielle Ausführung (Option Haushalt) Vertragsverfahren (Option Haushalt); Informationssysteme (MIS, CRIS, OLAS und SINCOM).

    Diese Kurse werden ständig überprüft und ausgewertet. Dadurch war es möglich, bei Inhalt und Dauer der CRIS- und SINCOM-Kurse und auch bei den OLAS-Kursen (Management und Statistik im finanziellen und operativen Bereich) Anpassungen vorzunehmen. Außerdem sind im Hinblick auf die von EuropeAid beschlossenen neuen Leitlinien bei einigen Kursen Änderungen erfolgt (PCM- und ECOFIN-Kurse), während in einigen anderen Fällen die bestehenden Moduln erweitert werden sollen (Praxistraining zu Vertragsverfahren; Modul Dienstleistungen - Modul Beihilfen - Modul Liefer- und Arbeitsverträge).

    Von Juli 2001 bis Ende 2002 wird EuropeAid 15 Kurse durchgeführt haben.

    Einige dieser Kurse haben bereits in den Vertretungen stattgefunden, organisiert von den jeweils geografisch zuständigen Direktionen. Ein Kompaktmodul, das auf Anfrage der Vertretungen mit Zustimmung des geografisch zuständigen Direktors in deren Räumen gegeben werden kann, wird derzeit fertiggestellt. Dieses Modul umfasst Kurse über Finanz- und Vertragsverwaltung, Management-Informationssysteme, AIDCO-Anleitungen und Anweisungen für die Identifizierung und Vorbereitung von Projekten.

    Einige Kurse können auf Anfrage auch in den Vertretungen gegeben werden. Hierzu gehören u.a.: Reform, Amt und Dezentralisierung, Gesamtausgabenzyklus, Ethische Normen, PCM-Kurse, EEF-Finanzverfahren (Option EEF) und die ECOFIN-Kurse.

    Als nächste Schritte sind vorgesehen die sprachliche Diversifizierung, die Schaffung multi disziplinärer und mehrsprachiger Teams und die Bereitstellung von Kursusmaterial über die Trainings-Website.

    5.3. Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    Der Rat begrüßt es, dass die Kommission dem Sonderbericht Nr. 25/98 des Rechnungshofs über die nukleare Sicherheit entsprochen hat, so dass sie nunmehr über eine künftige Strategie verfügen und die Überwachung der Projekte verbessern kann. Er nimmt auch davon Kenntnis, dass sie die für Zahlungen benötigte Zeit geringfügig verkürzt hat und auch die Vorschriften strikter anwendet.

    Im Bereich nukleare Sicherheit ist ein stetiger Abbau der ausstehenden Zahlungen erreicht worden, und zwar sowohl nach Zahl der Rechnungen als auch nach der Höhe der offenen Beträge (so hat sich z. B. in der Zeit von Mai 1999 bis Mai 2002 die Zahl der Posten um 70 % und der insgesamt offene Betrag um 80 % verringert). Die nach den Verfahrensregeln für die Auftragsvergabe bei der Beschaffung von Ausrüstungen geltenden Fristen (150 Tage von der Einreichung des Angebots bis zum Vertragsabschluss) sind strikt eingehalten worden, was sich auf die gesamte Projektvertragsarbeit positiv auswirkt.

    Er weist jedoch auch auf die Bemerkungen des Rechnungshofs über noch fortbestehende Mängel hin, insbesondere das Fehlen von Indikatoren, die nicht immer strenge Befolgung der Verordnungen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und die sehr späte Bezahlung der örtlichen Dienstleistungserbringer.

    Seit 1999 werden alle Projekte begleitet von einem LogFrame, in dem nachprüfbare Kriterien spezifiziert sind, und somit existieren Indikatoren für die einzelnen Projekte. Zur Bewertung der Gesamtwirkung des Programms sei auf die Internationale Atomenergie-Behörde IAEO (das offizielle Organ des UN-Abkommens über die nukleare Sicherheit) verwiesen, die in ihrem Bericht für das Jahr 2000 erwähnt, dass sich der Stand der nuklearen Sicherheit in der GUS generell und insbesondere in einigen TACIS-geförderten Kraftwerken gebessert hat. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Kommission mit ihrem TACIS-Programm einen wesentlichen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung geleistet hat. Unabhängig davon arbeitet die Kommission derzeit am Entwurf von Richtpunkten für die Sicherheitsrelevanz der Projekte, um nachprüfbare Indikatoren für die Bewertung der Wirkung des Programms auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zu entwickeln.

    Zu dem Hinweis des Rates auf die Notwendigkeit der Befolgung der für die Aufforderungen zur Angebotsabgabe geltenden Verordnungen ist festzustellen, dass die Kommission im Fall Western, in dem vor Ort zur technischen Unterstützung eingesetzte Unternehmen (die bei Ausrüstungsprojekten den Begünstigten helfen, die technischen Spezifikationen zu erstellen) bei der Auswertung der Angebote etc. mitgewirkt haben, das Risiko möglicher Interessens konflikte erkannt hat. Daher ist die GFS in die Auswertung aller Angebote für Liefer- und Arbeitsverträge voll eingeschaltet worden. Die erwähnten Western-Unternehmen spielen in dem Ausschreibungsverfahren keine Rolle mehr.

    Zu der Feststellung des Rates über Verzögerungen in der Bezahlung örtlicher Zulieferer erklärt die Kommission, dass sie auf den Inhalt von mit örtlichen Dienst leistern abgeschlossenen Zulieferverträgen keinen Einfluss hat. Aufgrund des (oben erwähnten) starken Rückgangs der Zahl verspäteter Zahlungen sollte man jedoch annehmen, dass auch die Rechnungen der örtlichen Dienstleister inzwischen zeitiger bezahlt werden.

    Er nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Informationen der Kommission über die derzeitigen Verhandlungen mit internationalen Gebern (IWF, Weltbank, OECD), die dazu dienen sollen, eine gemeinsame Festlegung der "Output"-Indikatoren zu finden, um zu einer Vergleichbarkeit der Daten zu gelangen.

    5.4. Sonstige Bemerkungen

    5.4.1. TACIS-Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Der Rat bedauert es, dass die Auswirkungen dieses Programms aufgrund von Verzögerungen bei den ersten Stufen der Durchführung und der Notwendigkeit eines verstärkten Dialograhmens begrenzt waren.

    Die Kommission erkennt an, dass die Wirkung des Programms zur Zeit seiner Überprüfung durch den Rechnungshof (vier Jahre nach Programmbeginn) eher gering war. Der Rechnungs hof selbst hatte festgestellt, dass angesichts der Begrenztheit der verfügbaren Mittel allenfalls eine bescheidene Wirkung zu erwarten war. Zudem gab es bei dem Programm einige Startprobleme, die aber inzwischen überwunden sind.

    Das Programm hat einige messbare Ergebnisse erbracht. Ein Grenzposten in Leushen (Moldawien) wurde 2001 fertiggestellt, vier weitere Grenzübergänge wurden 2002 vollendet: Salla und Svetogorsk an der finnisch-russischen Grenze, der Grenzposten in Chop an der ungarisch-ukrainischen Grenze, der Grenzposten Kameny Log an der litauisch-weißrussischen Grenze. Auch die Arbeiten an der Bugbrücke bei Jagodin zwischen der Ukraine und Polen und ihrer Zufahrtsstraße sind 2002 abgeschlossen worden. Diese Einrichtungen haben zu einer effizienteren und wirksameren Kontrolle und zu einer Verkürzung der Wartezeiten beigetragen. Im Juni 2002 wurde bei Bagrationovsk an der Grenze zwischen dem Kaliningrader Gebiet und Polen mit dem Bau eines neuen Grenzpostens begonnen, der Anfang 2003 fertiggestellt sein soll. Ferner wurde im März 2002 mit Arbeiten zur Markierung der weißrussisch-litauischen Grenze begonnen.

    5.4.1. Verwaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

    Der Rat teilt die Besorgnisse des Rechnungshofs hinsichtlich der Zeitspanne zwischen Ratsbeschluss und erster Zahlung. Außerdem ist er der Auffassung, dass der Rhythmus der Ausführung des Haushaltsplans der GASP dadurch beeinflusst ist, dass die im Rahmen dieser Politik getroffenen Maßnahmen nicht in vollem Umfang geplant sind, ein Teil der Mittel wird nämlich je nach Weltlage ad hoc verwendet.

    Der Rat begrüßt es, dass die Kommission Maßnahmen zur Verkürzung der Auszahlungs fristen getroffen hat: Anwendung von Standardverträgen, die Möglichkeit, dass das betreffende Kommissionsmitglied Entscheidungen ohne das Kommissionskollegium treffen kann, um die Projekte rascher auf den Weg zu bringen, und die interne Umstrukturierung der Kommission, in deren Rahmen vorgesehen ist, dass jedes Dossier bis zu seinem Abschluss in die Zuständigkeit einer einzigen Person fällt. Er fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Lösungen für die noch bestehenden Probleme zu finden.

    Die Kommission stimmt insofern zu, als Schnelligkeit in der GASP tatsächlich oft ein wichtiger Faktor ist. Es ist aber ebenso wichtig, in die richtige Ausgestaltung des gesamten Umsetzungsrahmens zu investieren, um Probleme in der Durchführungsphase zu vermeiden und für Qualität im Output zu sorgen. Die erste Zahlung erfolgt erst, nachdem der Durchführungsrahmen und die jeweiligen Zuständigkeiten und Verpflichtungen in einem Vertrag zwischen der Kommission und dem durchführenden Organ festgelegt wurden. Ferner ist festzustellen, dass ein schneller Start einer Aktion in erheblichem Maße davon abhängt, wie gut sie vor dem Beschluss des Rates vorbereitet wurde.

    Die Kommission teilt die vom Rat geäußerte Feststellung, dass die Ausführung des GASP-Haushalts dadurch beeinflusst ist, dass die im Rahmen dieser Politik anfallenden Maßnahmen nicht voll im voraus planbar sind, da diese zum Teil von je nach der Entwicklung der internationalen Lage zu treffenden ad-hoc-Entscheidungen abhängen.

    Die Kommission ist erfreut, über eine weitere, kürzlich beschlossene Maßnahme zur Beschleunigung des Starts von Aktionen im Rahmen der GASP berichten zu können: die Delegierung der Befugnis zu finanziellen Entscheidungen vom Kommissar auf den Generaldirektor der GD Außenbeziehungen.

    6. KAPITEL 6 - HERANFÜHRUNGSHILFE

    6.1. Haushaltsführung

    Der Rat bedauert die starke Konzentration der Mittelbindungen zum Ende des Haushaltsjahres, die insbesondere auf die späten Mittelbindungen für die Programme ISPA und SAPARD zurückzuführen ist, sowie die Zunahme der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme der Zahlungen für diese Programme. Er nimmt Kenntnis von den Schwierigkeiten der Kommission beim Einsatz dieses neuen Instrumentariums und ist wie sie der Auffassung, dass Zahlungen nicht unter schlechten Voraussetzungen erfolgen dürfen.

    Die späten Mittelbindungen für SAPARD waren u.a. darauf zurückzuführen, dass 2000 das erste Jahr der Anwendung dieses sehr komplexen Instruments war. Die Konzentration der Mittel bindungen für ISPA zum Ende des Haushaltjahrs waren eine direkte Folge der Verzögerungen in der Entwicklung des rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmens dieses Instruments. Wie in ihren verschiedenen Antworten an das Parlament dargelegt, ist sich die Kommission der Schwierigkeiten auf diesem Gebiet bewusst, und sie teilt die Sorge des Parlaments über die fortbestehende Schwäche der öffentlichen Verwaltung in den Beitritts ländern. Diese Probleme und Schwierigkeiten werden auch in dem Zwischenbericht "Beitritt, Partnerschaft und Strategie 2001" anerkannt. Die Kommission hat die vor den Beitrittsländern liegenden Herausforderungen somit identifiziert, und sie unternimmt umfassende Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass diese Länder bei ihrem Beitritt über wirkungsvolle Kontrollsysteme für die Verwaltung von EU-Mitteln verfügen. Diese Maßnahmen folgen einem dreifachen Ansatz:

    -Erstens überwacht die Kommission die von den Bewerberländern gemäß Kapital 28 der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, ein funktionierendes öffent liches System der internen Finanzkontrolle (PIFC) aufzubauen und zudem die unter der Verant wortung der obersten Prüfungsorgane operierenden Außenprüfungs systeme zu entwickeln. Das PHARE-Programm wurde und wird genutzt, um den Prozess der Angleichung der Rechtsvorschriften und den Aufbau von Institutionen zu fördern, wie sie für PIFC und die Schaffung der externen Prüfsysteme auf nationaler und ggf. auch auf regionaler Ebene erforderlich sind. Über das Partnerschaftsmodell beteiligen sich einige EU-Mitglied staaten aktiv an diesen Bemühungen: auf diesem und verwandten Gebieten laufen mehr als 30 Partnerschaftsprojekte. Auch unter SIGMA wurde und wird umfangreiche Arbeit geleistet, um den Prozess voran zu bringen - u.a. in Form so genannter 'Peer reviews'.

    -Mittel aus PHARE werden eingesetzt zur Unterstützung der ehrgeizigen Bestrebungen von OLAF, die institutionellen Kapazitäten der Beitrittsländer für die Betrugsbekämpfung aufzubauen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung von EU-Mitteln.

    -Drittens will die Kommission den Beitrittsländern auf dem Wege über die allmähliche Einführung eines erweiterten dezentralisierten Vollzugssystems (Extended Decentralised Implementation System - EDIS) für Heran führungs mittel helfen, system- statt vorgang bezogene Finanzverwaltungs- und -kontroll systeme aufzubauen. Dieser Prozess ist bereits angelaufen; z. Zt. erfolgt eine erste Analyse der System bereiche Personal, interne Kontrollen, finanzielle Verantwort lichkeit, Rechnungsprüfung und Beschaffungswesen.

    Der im Strategiedokument von 2001 erwähnte Aktionsplan für den Aufbau der institutionellen Kapazitäten ist auch in diese Bemühungen einbezogen. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Verantwortung für diese Fragen letztlich bei den beitrittswilligen Ländern selbst liegt. Die Kommission kann in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten die Methodik und die Mittel liefern, aber nur die Beitrittsländer können die Ergebnisse garantieren.

    Der RAt betont, dass für die öffentliche Akzeptanz des Erweiterungsprozesses in den Mitglied staaten effiziente Finanzkontrollen und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den Bewerber ländern erforderlich sind, wie sie bereits in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

    Er teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Kommission die Analyse und Festlegung der Art und Weise der Umsetzung der neuen Ausgabenprogramme beschleunigen und den Bewerberländern rechtzeitig ein Maximum an Anleitung und sachkundiger Beratung zur Verfügung stellen sollte, so dass es den Bewerberländern erleichtert wird, das erforderliche Engagement zu erbringen.

    6.2. ISPA

    Der Rat begrüßt es, dass trotz der Verzögerungen bei der Erarbeitung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für dieses Instrument die Kommission für das Jahr 2000 eine erhebliche Anzahl von Projekten billigen und auf den Weg bringen konnte.

    Die Kommission weist darauf hin, dass die Vorbereitung der Beitrittsländer auf das neue Heranführungsinstrument schon vor der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 (ISP A-Verordnung) im Juni 1999 begonnen hat und dass diese Arbeit danach, vor Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage, intensiviert wurde. Die Dienststellen der Kommission und die Beitrittsländer brauchen einige Zeit, um die nötigen Verwaltungs strukturen aufzubauen, aber es ist ihnen - wie vom Rat angemerkt - gelungen, eine genügende Anzahl ISP A-Projekte (Maßnahmen) zu beschließen, so dass die verfügbaren Mittel gebunden werden konnten.

    Er fordert jedoch die Kommission auf, sich weiterhin darum zu bemühen, dass den vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten abgeholfen wird, insbesondere hinsichtlich der nicht angemessenen Schätzung des Bedarfs an technischer Hilfe, der Schwachstellen der internen Koordinierung, des nur wenig vereinheitlichten Ansatzes für das Bewertungsverfahren und für die Weiterverfolgung der von den einzelnen Generaldirektionen vorgebrachten Kommentare sowie der Herausforderung, die der Einsatz dieses Instruments für die Bewerberländer darstellt.

    Die Kommission widmet den vom Rechnungshof identifizierten Unzulänglichkeiten höchste Aufmerksamkeit. Sie hat die Beitrittsländer aufgefordert, die aus ISPA verfügbaren Mittel für technische Hilfe zur Vorbereitung von Projektanwendungen und für Arbeiten zu nutzen, die durchzuführen sind, um den Anforderungen des erweiterten dezentralisierten Vollzugs systems EDIS zu genügen (im Jahr 2001 hat die Kommission etwa 30 Maßnahmen der technischen Hilfe für die Projektvorbereitung beschlossen; Mittel für technische Hilfe werden für EDIS in allen 10 unter ISPA geförderten Ländern bereitgestellt).

    Die interne Koordinierung erfolgt nach den in der Kommissionen geltenden allgemeinen Regeln des 'Empowerment'-Verfahrens. Der am 12. Juli 2000 verabschiedete 'Empowerment'-Beschluss (SEC(2000) 1197 PV 1487) regelt die interne Konsultation der Dienststellen, die zu ISPA-Maßnahmen gehört werden müssen, bevor diese dem ISPA-Lenkungsausschuss vorgelegt und von der Kommission beschlossen werden können. Darüber hinaus ist die interne Koordination gewährleistet durch die regelmäßigen Sitzungen des Koordinierungs ausschusses auf der Ebene der Direktoren der beteiligten Kommissions dienststellen und einer Arbeitsgruppe interne Prüfung.

    Ferner erinnert er die Kommission daran, dass eine ihrer wesentlichen Prioritäten darin besteht, so bald wie möglich den Dezentralisierungsprozess in effizienter Weise und unter Beibehaltung der verstärkten Kontrollen abzuschließen, damit mit den Überlegungen zum Übergang der ISPA-Mittel zum Kohäsionsfonds begonnen werden kann.

    Die Umsetzung von ISPA erfolgt derzeit nach dem dezentralisierten Vollzugssystem (DIS): die vorherige Genehmigung des Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahrens erfolgt durch die Kommission, während die Ausführung des Projekts und insbesondere die finanzielle Verwaltung und Kontrolle in die Zuständigkeit der Empfängerländer fällt. Nach Artikel 12 der Koordinierungs verordnung soll diese Vorabkontrolle entfallen, sobald bestimmte Bedin gungen erfuellt sind, was dann zur erweiterten dezentralisierten Durchführung (EDIS) führt. Für technische Hilfe bei den nötigen Schritten in Richtung auf EDIS, so wie sie in der Schrift "Wege zu EDIS für ISPA und PHARE" aufgezeigt sind, stellt die Kommission über ISPA Mittel bereit. Man hofft, dass sich die Bedingungen in einigen Ländern und Sektoren so entwickeln, dass die Kommission Anfang 2003 auf die Vorabgenehmigung verzichten kann. Die Beitrittsländer werden also sehr dazu angehalten, auf EDIS hin zu arbeiten , wobei aber auch zu beachten ist, dass sie nach Artikel 9 der (ISP-A-)Verordnung Nr. 1267/1999 in jedem Fall verpflichtet sind, angemessene Finanzverwaltungs- und -kontrollsysteme zu schaffen. Die GD REGIO hat in der Zeit von Oktober 2001 bis Januar 2002 in allen ISP-A-Empfänger ländern Systemprüfungen durchgeführt, um zu beurteilen, inwieweit die begünstigten Länder solche Systeme geschaffen haben, die Angemessenheit dieser Systeme zu bewerten und Empfehlungen zu geben. Im 2. Halbjahr 2002 hat die GD REGIO diese Aktion fortgeführt.

    6.3. SAPARD

    Der Rat begrüßt es, dass sowohl die Kommission als auch die Bewerberländer sich bemüht haben, alle Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums innerhalb der festgelegten Fristen zu billigen und das Verfahren zur Ausarbeitung und Unterzeichnung der internationalen Übereinkünfte trotz der Komplexität des Rechtsrahmens für ein Instrument dieser Art in zufrieden stellender Weise abzuschließen.

    Der für SAPARD erstellte Rechtsrahmen ist weitgehend analog und somit nicht komplexer als die Anforderungen für die Anwendung von aus Gemeinschaftsmitteln ko-finanzierten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Die Kommission erkennt an, dass die Beitrittsländer z.T. erhebliche Anstrengungen unternommen haben, diese wichtige Arbeit zu bewältigen und die verschiedenen Komponenten in einem Zeitrahmen abzuschließen, der im allgemeinen mit dem der Mitgliedstaaten durchaus vergleichbar ist.

    Er nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, die Bewerberländer auf den Zeitpunkt des Beitritts, zu dem die Anwendung des SAPARD-Instruments beendet wird, vorzubereiten, indem sie ihre Fähigkeit verbessert, die Mittel der Strukturfonds und des EAGFL, Abteilung Garantie, für solche Projekte wie Ausschreibungen in Anspruch zu nehmen, und während des ihrem Beitritt vorangehenden Zeitraums die technische Hilfe fortsetzt.

    Bis Mai 2002 hatten sieben der zehn Empfängerländer von der Kommission die Übertragung von Lenkungs befugnissen erlangt. Ein solcher Beschluss erfolgt nur, wenn das betreffende Land nachgewiesen hat, dass es die nötige Kapazität besitzt, um, das SAPARD-Instrument auf voll dezentralisierter Basis anzuwenden. Dank der oben erwähnten weitgehenden Analogie zwischen den für SAPARD geltenden Bestimmungen und den Anforderungen für die Anwendung von aus Gemeinschaftsmitteln ko-finanzierten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ist diese Kapazität auch relevant für die nach dem Beitritt erfolgende Anwendung von Strukturfonds oder EAGFL-Garantiefonds. Zu den verbleibenden drei Ländern ist anzumerken, dass sie Fortschritte auf dem Wege zur Erlangung solcher Übertragungs beschlüsse machen. Sie erhalten, soweit erforderlich, weiterhin technische Unterstützung aus dem Instrument PHARE. Innerhalb der von der Verordnung 1268/1999 des Rates gesetzten Grenzen erfolgt solche technische Hilfe über SAPARD.

    7. KAPITEL 7 - VERWALTUNGSAUSGABEN

    7.1. Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung

    Der Rat begrüßt es, dass der Rechnungshof alle unter die Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau fallenden Vorgänge und Jahresabschlüsse insgesamt, wie bereits in Bezug auf das Haushaltsjahr 1999, als zufrieden stellend erachtet.

    Ferner begrüßt er es, dass die Verwaltung der Sachanlagen, die keine Immobilien sind, dank des Einsatzes eines neuen Inventar-Verwaltungssystems (ELS) deutlich verbessert worden ist.

    Außerdem stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass nach Auffassung des Rechnungshofs die von den Organen angewandten Ausschreibungsverfahren allgemein recht- und ordnungsgemäß sind und dass das Kontrollsystem mit der Haushaltsordnung in Einklang steht. Ebenso wie der Rechnungshof fordert er alle Organe auf, weiter an der Verbesserung dieser Verfahren zu arbeiten, insbesondere mit Hilfe eines Systems präventiver Maßnahmen sowie von Schulungsmaßnahmen für die Anweisungsbefugten und die für die Haushaltsführung Verantwortlichen.

    Seit Ende 2000 führt die Kommission ein umfangreiches Fortbildungsprogramm im Bereich Haushalts- und Finanzverwaltung durch, das sich in erster Linie an anweisungsbefugte Personen, leitende Beamte und sonstige Fachkräfte der Finanzverwaltung richtet und sowohl verfahrenstechnische als auch operative Aspekte abdeckt. Es war im Jahr 2001 mit 162 Fortbildungskursen und über 4 600 Teilnehmern eines der erfolgreichsten Fortbildungs programme der Kommission. Diese Fortbildungsmaßnahme wird 2002 und 2003 fortgesetzt, wobei der Themenschwerpunkt jetzt auf der neuen Haushaltsordnung liegt.

    7.2. Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    (a) Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 8/98 über die speziell mit der Betrugs bekämpfung befassten Dienststellen der Kommission

    Der Rat begrüßt es, dass für die Betrugsbekämpfung dank dem Beschluss der Kommission vom 28. April 1999 zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ein angemessenerer Verwaltungsrahmen zur Verfügung steht, der dem Amt eine größere Unabhängigkeit verleiht, als sie seine Vorgängerin, die UCLAF, hatte. Er stellt mit Genugtuung fest, dass die anfänglichen Probleme in Bezug auf die Einstellung von Personal fast vollständig gelöst worden sind. Er fordert das OLAF auf, seine Prioritäten und Strategien gut zu definieren und mit der Verbesserung, Modernisierung und effizienten Nutzung seines Informationssystems fortzufahren.

    Die Struktur und der Organisationsplan des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung sind seinen neuen Aufgaben und Prioritäten angepasst worden.

    Das Amt ist sich der Notwendigkeit bewusst, in allen seinen Zuständigkeitsbereichen klare Prioritäten und Strategien zu entwickeln. Nachdem inzwischen alle leitenden Positionen besetzt wurden, können nun bei der Entwicklung der Prioritäten und Strategien weitere Fortschritte gemacht werden. Die Schaffung einer Direktion Intelligence, operative Strategie und Informationstechnologie verdeutlicht den Vorrang, den das Amt in der Betrugs bekämpfung dem verstärkten Einsatz von Intelligence und Informations technologie einräumt. Die Direktion Intelligence verfolgt das Ziel, dem Amt eine stärker pro-aktive Rolle bei der Definition operativer und strategischer Prioritäten zu verleihen. Geschehen soll dies durch das Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Informationen aller Art aus den verschiedensten Quellen mit dem Zweck, nicht nur das eigene operative und Untersuchungspersonal des Amts, sondern auch seine Partner in den Mitgliedstaaten in ihrer Arbeit zu unterstützen.

    Gemeinsam mit seinen institutionellen Partnern in den Mitgliedstaaten (über den Beratenden Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung COCOLAF), im Europäischen Parlament (über dessen Haushalt kontrollausschuss) und den betroffenen Dienststellen innerhalb der Kommission wird das Amt fortfahren, seine Prioritäten und Strategien zu verfeinern.

    Zudem hat das Amt bereits klargestellt, dass sie internen Untersuchungen allerhöchsten Vorrang gibt, und dass hier, d. h. auf dem Gebiet der internen Korruption, eine Politik der absoluten Null-Toleranz gilt. Auch alle im Zusammenhang mit der Erweiterung stehenden Fälle werden mit hoher Priorität verfolgt.

    Nach dem Prinzip einer Dienstleistungsplattform der Gemeinschaft bietet das Amt den Mitglied staaten weiterhin Unterstützung bei der Koordinierung grenzüberschreitender Fälle.

    Der Rat ist wie der Rechnungshof der Ansicht, dass die Verwaltungsbestimmungen und -verfahren vereinfacht werden müssen, um die Durchführung der Unter suchungen innerhalb der Organe zu erleichtern und zu beschleunigen.

    Am 19. Februar 2002 verabschiedete die Kommission einen Beschluss (C(2002)540), der bewirken soll, die Durchführung von verwaltungsinternen Untersuchungen und Disziplinar verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Durch diesen Beschluss wurde mit dem Untersuchungs- und Disziplinarbüro der Kommission (IDOC) eine spezialisierte Dienststelle geschaffen, die mit einem multidisziplinären Team aus erfahrenen Unter suchungs beamten und qualifizierten Juristen besetzt ist und deren Hauptaufgabe darin besteht, professionell angelegte Untersuchungen durchzuführen und Disziplinarverfahren vorzubereiten.

    Um ein effizientes und zügiges Arbeiten zu gewährleisten, ist das IDOC direkt dem Generaldirektor Personal und Verwaltung unterstellt worden.

    Die neuen Verfahrensregeln für die Eröffnung und Durchführung verwaltungsinterner Untersuchungen sollten zu einer wirkungsvolleren Voruntersuchung vermuteten Fehl verhaltens führen. Hier ist insbesondere Artikel 3 des vorerwähnten Beschlusses zu nennen, der das IDOC verpflichtet, seine Befugnisse so schnell wie möglich auszuüben. Nach Artikel 5 Absatz 4 des Beschusses sind die Untersuchungen zügig und innerhalb eines den Umständen und der Komplexität des Falles angemessenen Zeitraums durchzuführen.

    All diese Maßnahmen ermöglichen es der Anstellungsbehörde, die möglicherweise vorlie gende Verfehlung genauer zu definieren, was ggf. dazu beitragen sollte, Verzögerungen in einem nachfolgenden Disziplinarverfahren zu vermeiden.

    Sodann sind Bemühungen um Änderungen im Beamtenstatut zu melden. Die Kommission hat vereinfachte Verfahrensregeln vorgeschlagen, insbesondere für die Eröffnung von Disziplinarverfahren sowie die Einführung eines Schnellverfahrens für Fälle, in denen der oder die Mitarbeiter(in) sein oder ihr Fehlverhalten eingesteht. Außerdem wird der Disziplinarrat eine stabilere Zusammensetzung erhalten und damit in der Lage sein, professioneller zu arbeiten. Schließlich soll der betreffende Beamte die Möglichkeit erhalten, seine Stellungnahme schriftlich statt in Anhörung abzugeben, was ebenfalls zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen sollte.

    (b) Weiterverfolgung verschiedener früherer Bemerkungen des Rechnungshofes über die Immobilienausgaben der Organe

    Der Rat erinnert daran, dass der Vertrag einem EU-Organ nicht die Darlehensaufnahme erlaubt.

    Gleichwohl erachtet es der Rat im Lichte seiner Schlussfolgerungen über den Sonderbericht Nr. 5/2000 des Rechnungshofs als notwendig, dass die Organe, bevor sie sich in umfangreichen Immobilienprojekten engagieren, die Haushaltsbehörde insbesondere von den mehrjährigen finanziellen Auswirkungen unterrichten.

    Die Kommission hat mehrfach versichert, dass sie die Haushaltsbehörde verständigen wird, bevor sie ein größeres oder sensibles Immobilienprojekt in Angriff nimmt.

    Dies traf zu im Fall der Palmerston-Kinderkrippe, in dem die Kommission den Vorsitzenden des Haushaltausschusses des Rates mit Schreiben vom 18. März 2002 von ihrer Absicht in Kenntnis setzte, das fragliche Gebäude mit Kaufoption anzumieten.

    Auch bei allen zukünftigen größeren Immobilienprojekten mit Auswirkungen auf mehrere Jahre wird die Kommission dieses Verfahren einhalten.

    7.3. Gehaltszahlungssystem für die EU-Beamten

    Der Rat nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs über die Notwendigkeit, das Gehaltszahlungssystem in ein angemessenes Verhältnis zum Verdienst zu setzen.

    In einem Karrieresystem erfolgt die Verbindung zwischen Leistung und Bezahlung im wesentlichen über Beförderungen. Die in der Kommission bestehenden Beförderungssysteme waren und sind in erster Linie leistungsbezogen. Durch das neue Bewertungs- und Beförderungssystem, das ab 2003 eingeführt wird, wird dieses Element noch weiter verstärkt. Schließlich enthalten die vorgeschlagenen Änderungen im Beamtenstatut u.a. ein neues Karrieresystem, in dem das Gewicht des Dienstalters zugunsten einer Gehaltssteigerung durch aufeinanderfolgende Beförderungen drastisch eingeschränkt wird.

    Was die Berechnung des Mindestgrundbetrags des Ruhegehalts anbelangt, so ist sich der Rat mit dem Rechnungshof darin einig, dass es hier einer Harmonisierung bedarf.

    Die Kommission kann bestätigen, dass im Hinblick auf die Harmonisierung der dies bezüglichen Praktiken eine Einigung zwischen den Verwaltungen der Institutionen gefunden wurde. Am 28. Mai 2002 einigte sich der Vorbereitende Ausschuss für Fragen des Beamtenstatus (CPQS) auf eine gemeinsame Grundlage für die Berücksichtigung der Dienstjahre bei der Berechnung des Mindestruhegehalts. Der Einigung zufolge soll die Berechnung aufgrund der tatsächlich gearbeiteten Jahre erfolgen, ohne Einbeziehung zusätz licher, dem Beamten durch Übertragung von Pensionsrechten zuerkannter Bonusjahre..

    8. KAPITEL 8 - FINANZINSTRUMENTE UND BANKAKTIVITÄTEN [2]

    [2] Nach den Bestimmungen des Vertrags bezieht sich die Entlastung nur auf die Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft. Sie betrifft also nicht die Anleihe- und Darlehenstransaktionen, soweit diese nicht mit der Ausführung des Haushaltsplans zusammenhängen.

    8.1. Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

    Der Rat erwartet, dass die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) sich so bald wie möglich auf die Regelung für die jährliche Vergütung einigen, die die Bank für die Verwaltung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außen beziehungen erhalten muss.

    Zwischen der EIB und der Kommission wurde eine neue Vergütungsstruktur vereinbart, die seit dem 1. Januar 2001 anwendbar ist. Die diesbezügliche Übereinkunft ist am 26. April bzw. 8. Mai 2002 von den Präsidenten der beiden Institutionen unterzeichnet worden.

    8.2. Europäischer Investitionsfonds (EIF)

    Der Rat nimmt Kenntnis von der neuen Aufteilung der Rechte in der Kapitalstruktur des EIF und fragt sich, welche praktischen Auswirkungen sich daraus für die Verwaltung der Wagniskapitalaktivitäten zulasten des Fonds ergeben.

    Die Gemeinschaft ist im Verwaltungsrat des EIF mit zwei Mitgliedern vertreten, von denen eines derzeit den Vorsitz dieses Gremiums führt. Dies sorgt für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Verfolgung der Gemeinschaftsziele und den kommerziellen Grundsätzen und Praktiken des EIF.

    Was das Pilotprojekt "Wachstum und Umwelt" anbelangt, so nimmt der Rat ferner Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs sowie den Antworten der Kommission, und er ersucht die Kommission, die Bewertung des Projekts so bald wie möglich abzuschließen und mit der Überwachung und Kontrolle fortzufahren.

    Über die Initiative 'Wachstum und Umwelt' ist eine interne Bewertung durchgeführt worden; der Bewertungsbericht soll der Kommission im Spätsommer 2002 zugeleitet werden. Die Kommissionsdienststellen haben ihre Anfang 2000 begonnene Beobachtungs- und Über wachungsarbeit im Jahr 2002 fortgesetzt. Am Juli 2002 hatte die Kommission bei fünf der zwischengeschalteten Finanzinstitute Stichprobenkontrollen, Beobachtungsbesuche und interne Prüfungen durchgeführt. Diese fünf Institute hatten bis zum 31. Dezember 2001 2 442 Darlehen (51,7 % der Gesamtzahl der von allen unter 'Wachstum und Umwelt' zugelassenen Vermittlern vergebenen Darlehen) im Gesamtwert von 918 Mio. EUR (mehr als 49 % des Volumens aller bis zu diesem Datum im Rahmen von 'Wachstum und Umwelt' gewährten Darlehen) vergeben. Wie in der Vergangenheit, hat die Kommission ihre Feststellungen und Empfehlungen dem EIF übermittelt, der aufgefordert wurde, soweit nötig geeignete Maßnahmen zu treffen.

    Der Rat begrüßt es, dass die Kommission, der Rechnungshof und der EIF eine Einigung erzielt haben, die es dem Rechnungshof ermöglicht, die Beteiligung der Gemeinschaft am Kapital des Fonds in angemessener Weise zu kontrollieren.

    9. KAPITEL 9 - DIE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG UND MIT IHR VERBUNDENE INFORMATIONEN

    Der Rat bedauert es, dass die Kommission noch immer keine alle Bereiche umfassende Zuverlässigkeitserklärung betreffend die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge erhalten konnte, ausgenommen die positive Beurteilung in Bezug auf die Einnahmen, die Mittelbindungen und die Verwaltungsausgaben; er bedauert es, dass andere Bereiche nicht in dieser positiven Weise beurteilt werden konnten, wie er sich dies im Rahmen des vorigen Haushaltsjahres gewünscht hatte, und er ist der Auffassung, dass diese Situation nicht zufriedenstellend ist.

    Die positive Beurteilung des Rechnungshofs gilt für eine Vielzahl von Vorgängen und ist bezeichnend für die Erfolge der Kommission - nicht nur in Bereichen, in denen sie für ihre eigenen Aktivitäten voll verantwortlich ist, sondern auch in einem eher stabilen Umfeld gemeinsamer Verantwortung, wie z.B. bei den Eigenmitteln. Andererseits hat sich die Kommission verpflichtet, die Situation bei den Zahlungen zu verbessern, und sie ist zuversichtlich, dass sich der Reformprozess endlich positiv auf ihre Finanzverwaltung auswirken und diese verbessern wird.

    Der Rat räumt ein, dass die Durchführung der Reformen, die die Kommission bereits eingeleitet hat, zwangsläufig einen gewissen Entwicklungszeitraum erfordert, und er stellt ebenso wie der Rechnungshof fest, dass in bestimmten Bereichen Fortschritte erzielt worden sind. Er hofft, dass diese Fortschritte sich allmählich positiv auf die Zuverlässigkeitserklärung auswirken werden. Er möchte in dem Zusammenhang betonen, dass nach seiner Ansicht der Abschluss der Neufassung der Haushaltsordnung vorrangig ist und dass er generell alle Maßnahmen unterstützt, die der Vereinfachung des Vorschriftenrahmens dienen.

    Die Neufassung der Haushaltsordnung, die vom Rat nach einem sehr intensiven Verfahren einstimmig beschlossen wurde, ist einschließlich der notwendigen Überprüfungen und Diskussionen mit den interessierten Parteien in sehr kurzer Zeit erreicht worden. Zur Verbesserung des Vorschriftenrahmens hat die Kommission in den letzten Jahren - geleitet von der allgemeinen Verpflichtung zur Einhaltung des Proportionalitätsprinzips (vgl. Protokoll zum Vertrag von Amsterdam) und der zunehmenden Erkenntnis der Notwendigkeit einer Verbesserung und Vereinfachung des Regelwerks - eine Anzahl horizontaler wie auch sektorspezifischer Initiativen gestartet. Vor allem die internen Verfahren der Kommission für die Planung und Programmierung ihrer Arbeit sind erheblich verbessert worden (und ermöglichen nun insbesondere einen besseren Feedback der Evaluierungsergebnisse von Maßnahmen und Programmen auf die Gestaltung neuer Maßnahmen). Außerdem hat die Kommission im Juni 2002 einen Aktionsplan zur Verbesserung des Vorschriftenwesens vorgelegt, der u.a. die Einführung eines gemeinsamen Rahmens für die Vorab-Bewertung ihrer Initiativen vorsieht.

    Der Rat begrüßt den neuen Ansatz des Rechnungshofs in seinem Bericht über die Zuverlässigkeitserklärung, der genauere und besser belegte Informationen über die Zuordnung und die Ursachen der Funktionsmängel, nach Tätigkeitsbereichen aufgeschlüsselt, sowie Analysen über die Kontrollsysteme enthält, so dass die Haushaltsbehörde ihre Beurteilungen besser begründen kann; nach Ansicht des Rates ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

    Die Kommission begrüßt auch die Bemühungen des Rechnungshofs, bessere Informationen zu liefern, die die Kommission dann nutzen kann, um ihre finanziellen Verwaltungsabläufe zu verbessern.

    Der Rat stellt gleichwohl fest, dass der Bericht des Rechnungshofs keine hinreichenden Angaben zumindest über die Entwicklung der Auswirkungen der in den betreffenden Bereichen beobachteten Fehler enthält. Unter diesen Umständen kann der Rat den Rechnungs hof nur erneut auffordern, zumindest Angaben vorzulegen, die einen objektiven Vergleich der erzielten Fortschritte mit den angestrebten Zielen ermöglichen, und ein Verfahren anzuwenden, das es ermöglicht, die Ergebnisse von Jahr zu Jahr zu beurteilen.

    Der Rat wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, im Rahmen der Verbesserung des Aktionsplans solche Ziele auszuarbeiten.

    Die Kommission wird mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten, um auf dessen Anforderung hin nützliche Maßvorgaben auszuarbeiten.

    Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die konsolidierte Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht sowohl die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres als auch die finanzielle Lage zum 31. Dezember 2000 zuverlässig widerspiegelt, er ist aber weiterhin darüber besorgt, dass noch immer dieselben Fehler und Unzulänglichkeiten auftreten, die den Rechnungshof veranlasst haben, hier Vorbehalte anzumelden, insbesondere hinsichtlich der Informationen über Vorschuss- und Abschlagszahlungen, der Überbewertung der fortbestehenden Mittelbindungen, der "außerbilanzmäßigen" Verpflichtungen, die den rechtlichen Verpflichtungen entsprechen, für die es nicht die erforderliche Mittelbindung gegeben hat, und des Fehlens von Mittelbindungen. Die Kommission muss ganz dringend den Aktionsplan durchführen, den sie aufgestellt hat, um ihren Kontenrahmen zu modernisieren, der die Entwicklung eines Kassensystems zu einer Vermögensbuchführung vorsieht, und dem in ihrem geänderten Vorschlag für eine Neufassung der Haushaltsordnung Rechnung zu tragen.

    In den letzten Jahren hat die Kommission begonnen, ihr Rechnungswesen zu reformieren und es insbesondere von der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung auf ein periodengerechtes System umzustellen. Der Europäische Rechnungshof bestätigt Verbesserungen in der Korrektheit der Ausgaben rechnung, was in der Zukunft zu einer besseren Wiedergabe der finanziellen Situation der Gemeinschaften führen wird. Die Kommission hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses bereits Elemente der periodengerechten Rechnungslegung eingeführt, wobei die Daten aber noch nicht aus einem integrierten System kommen. In dem Bestreben, ihr Rechnungswesen weiter zu modernisieren, hat die Kommission in die im Juni 2002 verabschiedete neue Haushaltsordnung neue Vorschriften aufgenommen, die sich auf international anerkannte Grundsätze der periodengerechten Rechnungslegung beziehen. Die Einführung dieses neuen Ansatzes erfordert jedoch einige Zeit und wird daher schrittweise erfolgen und sich über mehrere Haushaltjahre erstrecken müssen.

    Der Rat nimmt Kenntnis von der Zusage der Kommission, die internen Kontrollsysteme zu verstärken und auszubauen. Er ersucht sie, auf die strikte Anwendung der bestehenden Bestimmungen über die Überprüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds zu achten. Die Kommission muss außerdem für Abhilfe bei den in der Arbeitsweise des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems entdeckten Schwachstellen sorgen und die Kontrollregelungen noch weiter auf den Teil der Agrarausgaben ausdehnen, der nicht unter dieses System fällt. Er fordert schließlich die Kommission auf, weiter auf einen effizienten Einsatz der Kontrollsysteme bei den übrigen Ausgaben hinzuarbeiten.

    In den Jahren 2001 und 2002 hat die Kommission einen wesentlichen Teil ihrer für Prüfungen verfügbaren Mittel auf die Kontrolle der von den Mitgliedstaaten für die Strukturfonds für die Periode 2000-2006 eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme verwendet. Bis Ende 2002 will sie dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Ergebnisse dieser Kontrolle zuleiten. Bei diesen Kontrollen achtet die Kommission speziell auf mögliche durch die Verwaltungssysteme bedingte Schwachstellen und empfiehlt gegebenenfalls Abhilfe maßnahmen oder wendet finanzielle Korrekturen an. Die Kommission entwickelt ihre Prüfmethodik laufend weiter - durch den Einsatz von Computersystemen für die Planung und die Verfolgung (SYSAUDIT) - aber auch, indem sie darauf achtet, dass die Kontrollberichte termingerecht fertiggestellt werden, dass ihre Maßnahmen mit der Arbeit der Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten besser koordiniert wird und dass die ihr aufgrund von bilateralen Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten zugehenden Berichte besser genutzt werden. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der internen Reform der Kommission und den Erklärungen der Generaldirektoren zu den Jährlichen Abschlussberichten und dürften Ende 2003 abgeschlossen sein.

    Im Agrarbereich bemüht sich die Kommission aktiv um die Förderung guter Verwaltungs- und Kontrollpraktiken durch Herausgabe von Leitlinien und durch Klarstellungen vor speziell organisierten Sachverständigengruppen oder, auf Anforderung, auf bilateraler Ebene.

    Hinsichtlich der Ausweitung der Überwachungsverfahren auf den nicht direkt unter dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem IACS erfassten Teil der Agrarausgaben sei an die Bestimmung der Ratsverordnung (EWG) Nr. 3508/92 erinnert, wonach die für bestimmte Hilfsprogramme der Gemeinschaft verwendeten Verwaltungs- und Kontrollsysteme so zu gestalten sind, dass sie ein gemeinsames Funktionieren und einen Datenaustausch mit IACS ermöglichen. Die Frist für die Schaffung dieser "Kompatibilität" läuft am 1. Januar 2003 aus. Die zuständigen Kommissionsdienststellen haben bereits Schritte unternommen, um die diesbezügliche Entwicklung zu beobachten.

    Was den Einsatz des Rechnungsführungssystems SINCOM 2 betrifft, so ist der Rat besorgt über die vom Rechnungshof genannten operativen Mängel, und er ersucht die Kommission, der Verstärkung der Sicherheit des Systems besondere Priorität einzuräumen.

    Es wurden und werden weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen, um SINCOM 2 in verschiedenen Aspekten zu verbessern, insbesondere auch hinsichtlich der Sicherheit des Systems (siehe Antwort zu Punkt 2 der Einführung - Kasten 2(5)).

    ANHANG - SONDERBERICHTE 2000

    Dieser Anhang enthält Auszüge aus Schlussfolgerungen des Rates aus Sonderberichten des Rechnungshofs, in denen Maßnahmen der Kommission gefordert werden, sowie die Antworten der Kommission auf diese Schlussfolgerungen.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 6/00 des Rechnungshofes über die Gewährung von Zinszuschüssen der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen ihrer befristeten Darlehensfazilität

    Keine Punkte, die eine Stellungnahme der Kommission erfordern.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 16/00 des Rechnungshofs über die Ausschreibungsverfahren für Dienstleistungsaufträge im Rahmen der PHARE- und TACIS-Programme

    Der Rat bringt seine Besorgnis hinsichtlich Verfahrensweisen zum Ausdruck, die in einigen Fällen zu eingeschränktem Wettbewerb, unzureichender Bereitstellung von Informationen, möglichen Interessensvermischungen, uneinheitlichen Bewertungs verfahren und Mängeln bei der Aktenführung geführt haben.

    Der Rat vertritt die Auffassung, dass die Kommission insbesondere die Lage in Bezug auf Personalbedarf und Finanzkontrolle überwachen muss. Dies ist insbesondere in Anbetracht der verstärkten Dezentralisierung der Verwaltung des PHARE-Programms und in geringerem Maße des TACIS-Programms von Bedeutung. Hierzu wird die neue Haushaltsordnung, die zurzeit überarbeitet wird, als Grundlage dienen.

    Der Rat ersucht die Kommission, ausgehend von dem Bericht des Rechnungshofs Effektivität und Effizienz der Ausschreibungsverfahren für Dienstleistungsaufträge im Rahmen der PHARE- und TACIS-Programme weiter zu verbessern und den Rat bis Ende des Jahres über die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Rat räumt jedoch ein, dass Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen, eng mit den Bestimmungen einer geänderten Haushaltsordnung verbunden sind.

    Es erfolgen ständig Verbesserungen an den Verfahren, insbesondere solche, die dazu dienen, erkannte Schwachstellen zu berücksichtigen. Die Kommission berichtet regelmäßig über ihre Initiativen und kann dem Rat auf Anforderung über diese Aktivitäten berichten.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 18/00 des Rechnungshofs über das Programm zur Versorgung der Russischen Föderation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

    Der Rat empfiehlt,

    -dass künftig bei jedem Nahrungsmittelprogramm die Erfahrungen, die mit dem Nahrungsmittelhilfeprogramm für Russland gesammelt wurden, in gebührender Weise berücksichtigt werden und dass jedes derartige Programm Garantien für die Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionieren enthält;

    -für den Fall, dass eine langfristige Unterstützung der russischen Agrar- und Ernährungswirtschaft notwendig werden sollte, neben der Nahrungsmittelhilfe andere Mittel zur Förderung der russischen Landwirtschaft in Betracht zu ziehen, um Probleme bei den Marktmechanismen zu vermeiden;

    -dass die Union ihre Zusammenarbeit mit den in Russland tätigen humanitären Organisationen verstärkt, damit die Anstrengungen im humanitären Bereich besser koordiniert werden.

    Das Programm zur Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Russische Föderation ist vom Rat am 17. Dezember 1998 beschlossen worden. Dieses Programm war die Reaktion der EU auf eine Bitte der russischen Regierung, ihr bei der Überwindung einer Nahrungs mittelknappheit zu helfen, die als Folge des Zusammentreffens der Auswirkungen der Wirtschaftskrise von 1998 und einer Reihe von Missernten im Getreidesektor eingetreten war, sich also nur sehr unwahrscheinlich in gleicher Weise wiederholen dürfte. Die aus dieser Aktion gezogenen Lehren werden bei evtl. zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden - insbesondere die Notwendigkeit, von vorn herein spezifische Ressourcen bereitzuhalten, um zu beurteilen, welche Art von Erzeugnissen geliefert werden soll und um vorab ein System für die Bestimmung der Produktpreise zu entwickeln.

    Sollte sich eine langfristige Unterstützung der russischen Agrar- und Ernährungswirtschaft als notwendig erweisen, wären neben der Nahrungsmittelhilfe andere Mittel zur Förderung der russischen Landwirtschaft in Betracht zu ziehen, um Probleme bei den Markt mechanismen zu vermeiden.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 21/00 des Rechnungshofs über die Verwaltung der Außenhilfe-Programme der Kommission, insbesondere im Bereich der länderbezogenen Programmierung, der Projektvorbereitung und der Rolle der Delegationen

    Der Rat ersucht die Kommission, sie möge

    -die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Zentrale und den Delegationen noch genauer festlegen;

    -dafür sorgen, dass auf jedem Posten in der Zentrale und in den Delegationen das entsprechende Fachwissen zur Verfügung steht;

    -Maßnahmen vorschlagen, mit denen für eine engere Zusammenarbeit zwischen ECHO und den Delegationen gesorgt wird, um Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung stärker miteinander zu verknüpfen;

    -zusammen mit der Haushaltsbehörde darauf hinarbeiten, dass die Zahl und die Differenzierung der Haushaltslinien verringert werden;

    -die im Bericht des Rechnungshofs analysierten Mängel in Bezug auf Zuständigkeiten, Beiträge der Vertragspartner, Ziele und Zeitplanung bei den Finanzierungsvorschlägen und -abkommen abstellen;

    -die Planung und systematische Überwachung während des gesamten Programmierungszyklus verstärken, indem insbesondere Ziele, Instrumente und Leistungsindikatoren präzisiert werden;

    -die Abläufe im Hinblick auf die Nutzung der gesammelten Erfahrungen und auf die Durchführbarkeit und Durchführung von Strategien näher präzisieren;

    -ihre Arbeiten im Rahmen der Mehrjahresprogrammierung so gestalten, dass die Arbeitsbelastung der Ausschüsse ausgewogen über das Jahr verteilt wird.

    Der Rat fordert die Kommission auf, sich insbesondere auf die Umsetzung und Durchführung der gemeinsamen Erklärung über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft zu konzentrieren, die Empfehlungen des Rechnungshofs in konkrete Maßnahmen umzusetzen und diesen Empfehlungen bei dem Aktions programm zur Durchführung der Entwicklungspolitik der EG Rechnung zu tragen.

    Der Rat wird die von der Kommission bei der Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit der EG erzielten Fortschritte weiterverfolgen und ersucht die Kommission, in ihrem Jahresbericht über die Entwicklungszusammenarbeit den Rat und das Europäische Parlament über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten.

    Bei den zentralen Elementen der im Mai 2000 gestarteten Reform der auswärtigen Dienste wurden bis Juli 2002 bereits die folgenden Ergebnisse erzielt:

    -zu der Absicht, durch die Entwicklung länder- und regionalspezifischer Strategie papiere zu einer besseren Abstimmung zwischen Hilfsprogrammen und politischen Prioritäten zu gelangen: bisher sind mehr als 110 Länderstrategiepapiere erstellt worden;

    -zu dem Ziel eines kohärenteren Ansatzes bei der Durchführung der Projekte, indem der gesamte Projektzyklus von einer einzigen neuen Stelle gesteuert wird: seit Einrichtung der Kooperationsstelle EuropeAid ist der Bestand an alten, nicht genutzten Mittel bindungen auf die Hälfte zurückgegangen;

    -zu dem Ziel einer auf eher lokaler Ebene erfolgenden Verwaltung dieser Projekte durch Auslagerung von Zuständigkeiten an die Vertretungsbüros der Europäischen Kommission: bis Ende 2002 werden alle Vertretungen in Europa, Zentralasien, dem Mittelmeerraum, Asien und Lateinamerika sowie 13 Vertretungen im AKP-Raum nach diesem neuen Muster arbeiten.

    Die Kommission stimmt völlig überein mit der vom Rat ausgesprochenen Empfehlung zu einer Rationalisierung der Haushaltlinien. Sie hat in den Haushalsentwürfen für 2002 und 2003 bereits einige Rationalisierungen vorgenommen und rechnet bei weiteren Schritten in dieser Richtung mit der Unterstützung der Haushaltsbehörde.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 22/00 des Rechnungshofs über die Bewertung des geänderten Rechnungsabschlussverfahrens

    Der Rat ist der Auffassung, dass in Anbetracht der zu großen Anzahl von Zahlstellen in einigen Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung ihres Funktionierens in diesen Mitgliedstaaten ergriffen worden sind, um eine angemessene Abhilfe herbeizuführen.

    Der Rat nimmt einerseits die Bemerkungen des Rechnungshofes zu den technischen Verbesserungen, die hinsichtlich der Arbeit der einzelstaatlichen bescheinigenden Stellen erforderlich sind, zur Kenntnis und bedauert andererseits, dass es keine gemeinschaftlichen Datenbanken gibt, die einen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen würden; er gibt dem Wunsch Ausdruck, dass das verfügbare Vergleichsmaterial eine bessere Unterrichtung der betreffenden Stellen ermöglichen sollte.

    Der Rat ist der Auffassung, dass die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle generell befriedigend verlaufen ist; es bleibt jedoch noch Raum für Verbesserungen: so muss etwa das Tätigwerden dieser Stelle in seiner gesamten Ausrichtung vom Prinzip ihrer Unabhängigkeit und von dem Bemühen um Kompromissfindung bestimmt sein, damit eine Zunahme der Streitfälle auf Gemeinschaftsebene vermieden wird.

    Die Kommission ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten weitere Schritte unternehmen könnten, um die Zahl der Zahlstellen zu begrenzen. Manche Zahlstellen bestehen weiter ohne rechten Grund und könnten ohne Weiteres geschlossen werden. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von Zahlstellen, die die Zulassungsbedingungen bei Weitem verfehlen, bei denen die Mitgliedstaaten aber oft nicht die einschlägigen in der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 [3] des Rates festgelegten Maßnahmen treffen.

    [3] Nach Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates sind den Zahlstellen, die eine oder mehrere Zulassungsbedingungen nicht oder nicht mehr erfuellen, die Zulassungen zu entziehen, sofern sie nicht innerhalb einer entsprechend der Schwere des Problems festzusetzenden Frist die erforderlichen Anpassungen vornehmen.

    Die Kommission hat zugesichert, den Vorschlag des Rechnungshofs hinsichtlich der Einrichtung einer Fehlerquoten-Datenbank zu berücksichtigen. Sie kann aber derzeit nicht den Nutzen erkennen, der den Aufwand rechtfertigen würde. Fast alle Aufsichtsstellen melden Fehlerquoten unter der Signifikanzschwelle von 1 %. Für die wenigen Fälle mit höheren Fehlerquoten werden finanzielle Korrekturen vorgeschlagen. Dies kommt in den zusammenfassenden Berichten klar zum Ausdruck. Vergleiche der Gesamtfehler (oder der oberen Fehlergrenzen) sind nur sinnvoll, wenn mit Hilfe statistischer Stichprobenverfahren die Gesamtpopulation untersucht werden kann. Viele Aufsichtsstellen sind aber aus guten Gründen nicht in der Lage, die Gesamtpopulation erfassende statistische Stichproben methoden anzuwenden. Vergleiche würden demnach keine gültigen Ergebnisse liefern.

    Die Kommission teilt die positive Einschätzung des Schlichtungsverfahrens durch den Rat, und sie glaubt, dass es zu der allgemeinen Verbesserung des Rechnungs abschlussverfahrens beigetragen hat. Die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle ist eine klare Forderung, die bereits in der Entscheidung der Kommission Nr. 94/442/EG nieder gelegt ist, in deren durch die Entscheidung 2000/649/EG vom 12. Oktober 2000 geänderter Fassung es heißt, dass die fünf Mitglieder dieses Gremiums unter Personen ausgewählt werden, die "jegliche Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten und hervorragende Kenntnisse über die An gelegenheiten des EAGFL - Abteilung Garantie oder die Praxis der Finanzkontrolle besitzen."

    Zu den Bemühungen um einen Kompromiss möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie - wie schon in ihrer Antwort auf den Sonderbericht des Rechnungshofs Nr. 22/00 darge legt - gesetzlich verpflichtet ist, Ausgaben von der Finanzierung durch die Gemeinschaft auszuschließen, die nicht gemäß den Gemeinschaftsregeln erfolgt sind, und dass sie somit keinen Kompromiss annehmen kann, der mit dieser Verpflichtung unvereinbar wäre. Unbe schadet dessen folgt die Kommission den Schlussfolgerungen der Schlichtungsstelle, soweit sie der Art und Schwere der Verstöße und dem der Gemeinschaft entstandenen finanziellen Schaden besser angepasst sind als der ursprüngliche Vorschlag ihrer eigenen Dienststellen.

    Zur Frage von Klagen vor dem Gerichtshof ist schließlich anzumerken, dass der Vertrag den Mitgliedstaaten dieses Recht zuerkennt, das weder durch die Kommission noch durch die Schlichtungsstelle eingeschränkt werden kann. Die Mitgliedstaaten können also gegen eine Abschlussentscheidung Beschwerde einlegen, auch wenn sie über das Schlichtungsverfahren eine Herabsetzung der vorgeschlagenen finanziellen Korrektur erreicht haben.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 23/00 des Rechnungshofs über die Ermittlung des Zollwerts eingeführter Waren

    Keine Punkte, die eine Stellungnahme der Kommission erfordern.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 1/01 des Rechnungshofs über die Gemeinschaftsinitiative URBAN

    Keine Punkte, die eine Stellungnahme der Kommission erfordern.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 2/01 des Rechnungshofs über die Verwaltung der humanitären Soforthilfe für die Opfer der Kosovo-Krise (ECHO)

    Der Rat ersuchte die Kommission, spätestens vor dem Herbst 2002 darüber Bericht zu erstatten, wie der Bericht des Rechnungshofs berücksichtigt wurde. Er erinnerte außerdem an seine Schlussfolgerungen vom 29. Mai 2000 anlässlich der Prüfung des Sonderberichts 2/2000 des Rechnungshofs, in denen er anerkannte, dass die weitere Vorlage von Sonderberichten über die EU-Aktivitäten auf dem Balkan durch den Rechnungshof wünschenswert und nützlich ist. In diesem Zusammenhang empfahl der Rat, dass die Sonderberichte auch auf die Bewertung der Wirkung der geleisteten Hilfe abstellen sollten.

    Der Rechnungshof verweist auf die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Vorschriften- und Verfahrensrahmens für humanitäre Maßnahmen. Bei der Verwaltungsreform und der Neufassung der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen sind die im Zusammenhang mit humanitären Aktionen auftretenden Erfordernisse gebührend berück sichtigt worden. Das Amt für humanitäre Hilfe der Gemeinschaft (ECHO) arbeitet an der Fortentwicklung des Partnerschafts-Rahmenabkommens im Sinne von mehr Klarheit und besserer Übereinstimmung mit den angepassten Regeln und Mandaten von ECHO und denen seiner internationalen Partner, insbesondere der Vereinten Nationen.

    Wie dem Rat bereits bekannt ist, hat die Kommission ein neues Rahmenverfahren für Entscheidungen in Notfällen verabschiedet, um für mehr Flexibilität bei der Reaktion auf solche Situationen zu sorgen. Seit der Einführung dieses neuen Verfahrens im Jahr 2001 ist ECHO bei allen auftretenden Notfällen zu einem Geber der ersten Stunde geworden. Das neue Verfahren ermöglicht es ECHO, bei neuen Notfällen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Entscheidungen innerhalb von höchstens 72 Stunden zu treffen. Seit Einführung der neuen Verfahren ist das neue 'Soforthilfeverfahren' viermal angewendet worden. In allen diesen Fällen hat die Kommission die Finanzierungsentscheidung innerhalb von höchstens 3 Tagen nach Eintreten der Notlage genehmigt. Auf derartige Entscheidungen folgt dann ein Schnellverfahren für die Auszahlung der Mittel (innerhalb von 5 Tagen).

    Die umfassenderen Verhandlungen zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen zur Entwicklung neuer, verbesserter Arbeitspraktiken und des strategischen Dialogs mit den UN und anderen internationalen Partnern laufen aktiv und kommen gut voran. Die Revision des EU-UN-Abkommens wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da sich beide Seiten u. a. auf quantifizierbare und messbare Leistungsindikatoren einigen müssen. Bis Ende 2002 sollten die Verhandlungen aber wesentlich fortgeschritten sein, was aber auch davon abhängt, inwieweit das UN-System in der Lage ist, die nächsten Dialogphasen einzuhalten.

    *Eine mit der Frage der Berichtwesens befasste UN-EC-Untergruppe hat eine Anzahl Bereiche identifiziert, in denen Verbesserungen möglich sind und einen Zentralpunkt des überarbeiteten Abkommens bilden werden. Die Kommission hat sich schon bereit erklärt, ihre UN-Partner bei Verträgen bis zu 12 Monaten von der Verpflichtung zu finanziellen Zwischen berichten auszunehmen, wenn die UN-Partner dem ECHO beschreibende Zwischen berichte liefern, die genügend operative Informationen enthalten, um die Wirkung der erreichten Ergebnisse beurteilen zu können.

    *Im Mai 2002 führte die Kommission einen Briefwechsel mit dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen, um die Finanzierung der indirekten Kosten des Welt-Nahrungsmittel programms bis zum Abschluss des neuen UN-EG-Abkommens fortzuführen.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 3/01 des Rechnungshofs über die Verwaltung der internationalen Fischereiabkommen durch die Kommission zusammen mit den Antworten der Kommission

    Der Rat hat den Sonderbericht Nr. 3/2001 des Rechnungshofs geprüft, der die Verwaltung der Fischereiabkommen mit Marokko, Mauretanien, Grönland, Senegal und Argentinien durch die Kommission in der Zeit von 1993 bis 1999 betrifft; auf die genannten Länder entfielen 92 % der dem Haushaltsjahr 1999 zugerechneten Zahlungen. [4]

    [4] Der Rat hat davon Kenntnis genommen, dass zwei der fraglichen Abkommen (die Abkommen mit Argentinien und Marokko) nicht mehr in Kraft sind und dass mit Grönland und Mauretanien neue Fischerei protokolle ausgehandelt worden sind.

    Er nimmt die Erläuterungen der Kommission zu den getroffenen Maßnahmen zur Kenntnis, ruft die Kommission aber auf, sich verstärkt darum zu bemühen, die vom Rechnungshof festgestellten Mängeln abzustellen.

    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 1999 der externe Evaluierungsbericht vorgelegt wurde [5], stellt jedoch fest, dass dieser Bericht nicht angemessen erörtert worden ist. Der Rat hält es daher für erforderlich, anhand einer aktualisierten Bewertung des Berichts von 1999 durch die Kommission und der inzwischen gesammelten Erfahrungen einen eingehenden Gedankenaustausch über den 1999 vorgelegten Evaluierungsbericht und die Schlussfolgerungen des Rates von 1997 zu führen. Eine solche Aussprache könnte einen wertvollen Beitrag zu der allgemeinen Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik leisten. Der Rat fordert die Kommission ferner auf, eine umfassende Analyse zu allen Abkommen mit Drittländern vorzulegen, bevor eine neue externe Evaluierung in Betracht gezogen wird. Diese Analyse sollte auf eine allgemeine Überprüfung der Politik abzielen und auch nicht zahlenmäßig erfassbare Aspekte wie die politischen Beziehungen der Union, die strategische Bedeutung der Präsenz der Gemeinschaftsflotte in den Gewässern des betreffenden Drittlands, die wirtschaftlichen und sozialen Kosten, die entstehen, wenn keine Fischereiabkommen geschlossen werden, den Beitrag der Fischereiabkommen zu einer weltweit nachhaltigen Fischerei und die entwicklungspolitischen Auswirkungen der Abkommen für Drittländer berücksichtigen.

    [5] Dok. 11763/99 PECHE 181.

    Der Rat ersucht die Kommission, Vorschläge vorzulegen, dank deren die in dem Bericht von 1999 und in dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs festgestellten Mängel beseitigt werden können. Die Überwachung und Bewertung der Abkommen muss noch weiter verbessert werden, wobei auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände größerer Nachdruck zu legen ist. Insbesondere ersucht er die Kommission, ein System der kontinuierlichen Überwachung zu schaffen und für jedes dieser Abkommen Kriterien und Leistungsindikatoren festzulegen, damit ihre Effizienz während ihrer gesamten Laufzeit gemessen werden kann.

    Entsprechend seinen Schlussfolgerungen von 1997 fordert der Rat die Kommission auf zu prüfen, inwieweit eine größere Flexibilität bei der Durchführung der Fischereiabkommen erreicht werden kann.

    Entsprechend seinen Schlussfolgerungen von 1997 nimmt der Rat zur Kenntnis, dass es zu vermeiden gilt, dass die Fangmöglichkeiten im Rahmen der Fischerei abkommen nicht ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang fordert der Rat die Kommission erneut auf zu prüfen, ob die nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten - unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität - anderen Mitgliedstaaten zugeteilt werden könnten.

    Entsprechend seinen Schlussfolgerungen von 1997 fordert der Rat die Kommission auf, Vorschläge zur gleichmäßigeren Verteilung der Kosten für die Abkommen (Erhöhung der von den Schiffseignern zu entrichtenden Gebühren für alle) und zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Faktors der Abkommen zu unterbreiten.

    Der Rat ersucht die Kommission zu prüfen, ob finanzielle Garantien und Voraus zahlungen der Reeder in allen Fischereiabkommen eingeführt werden könnten, um einer Unterausschöpfung der Fangmöglichkeiten vorzubauen.

    a) Umfassende Analyse der Abkommen

    Im Dezember 2002 wird die Kommission eine Mitteilung vorlegen, in der ein Rahmen für die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Hochseefischerei aufgezeigt wird, bei dem neben den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 1997, dem Bewertungsbericht von 1999 und dem Bericht des Rechnungshofs für 2001 auch die von den Dienststellen der Kommission gesammelten Erfahrungen in der Durchführung von Fischereiabkommen berücksichtigt werden.

    In ihrer Mitteilung wird die Kommission vorschlagen, ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Fischerei außerhalb der Gemeinschaftsgewässer neu auszurichten, und durch Fischerei-Partnerschaften mit Entwicklungsländern die Einführung des Prinzips der nachhaltigen Fischerei zu fördern.

    Die Kommission ist bestrebt, den Regeln und Grundsätzen guter Verwaltung Geltung zu verschaffen; sie empfiehlt die Nutzung der bestehenden Evaluierungsinstrumente und betont die Notwendigkeit, zukünftigen Partnerschaften sorgfältig zu beobachten.

    Die umfassende Evaluierung der Fischereiabkommen wird im Jahr 2003 anlaufen.

    b) Definition von Leistungsindikatoren

    Die Kommission hat mit Vorbereitungsarbeiten zum Start einer Studie begonnen, die zur Definition von Kriterien und Leistungsindikatoren für bilaterale Abkommen führen soll. Der Abschluss dieser Studie wird im Laufe des Jahres 2003 erwartet..

    c) Übertragung ungenutzter Fischereirechte zwischen Mitgliedstaaten

    Um eine maximale Nutzung der von den Fischereiabkommen gebotenen Fischerei möglich keiten zu erreichen, überträgt die Kommission Fischereirechte, die von einem Land nicht genutzt wurden, auf andere Länder, die solche Rechte beantragt haben, wobei sie jedoch stets auf die Wahrung der relativen Stabilität achtet.

    In ähnlichem Sinne bemüht sie sich systematisch um gute Einnahmen für den Haushalt der Gemeinschaft, wobei sie neben anderen Faktoren den Beitrag der Schiffeigner berücksichtigt.

    In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die in letzter Zeit von der EU ausgehandelten Protokolle (Senegal, Angola, Kiribati) u.a. eine Erhöhung des Eignerbeitrags vorsehen..

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 4/01 des Rechnungshofs über die Prüfung betreffend den EAGFL-Garantie - Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)

    Der Rat empfiehlt der Kommission,

    -die InVeKoS-Bestimmungen klarer zu fassen, um Auslegungsschwierigkeiten zu beheben und die Verhängung von Sanktionen zu erleichtern;

    -sich ständig um eine weitere Vereinfachung der InVeKoS-Bestimmungen zu bemühen;

    -zu erwägen, auf der Grundlage zuverlässiger finanzieller Informationen über die Sanktionen Kosten/Nutzen-Analysen des InVeKoS zu erstellen..

    Die neue InVeKoS-Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Begleitet von einer Reihe von Leitlinien und Klarstellungen hat sie die Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsverfahren erheblich vereinfacht. Obwohl die neue Verordnung vor allem als wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Kontrollen gilt, ist man auch der Meinung, dass sie die Ausgabenkontrolle insgesamt gestärkt hat. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es zur vollen Ausschöpfung des potenziellen Nutzens in vielen Fällen notwendig sein wird, dass die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungs- und Kontrollverfahren entsprechend anpassen.

    Verbesserte Berichtverfahren, insbesondere zu Informationen über Sanktionen, werden die Erstellung von Kosten/Nutzen-Analysen des InVeKoS erleichtern (vgl. auch die oben, in der Einleitung zu Kapitel 10 gegebene Antwort).

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 6/01 des Rechnungshofs über Milchquoten

    Der Rat empfiehlt, den vorliegenden Sonderbericht als Referenzgrundlage für die Halbzeitüberprüfung der Entwicklung des Milchsektors durch die Kommission heranzuziehen.

    In ihren Halbzeit-Reformvorschlägen zur Agenda 2000 ist die Kommission speziell auf die Empfehlungen des Sonderberichts des Rechnungshofs zum Milchquotensystem eingegangen.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 7/01 des Rechnungshofs über Ausfuhrerstattungen - Bestimmungsland und Vermarktung

    Der Rat empfiehlt, dass

    -die Kommission die Zuständigkeit für die Zulassung der Überwachungs- und Kontrollgesellschaften übernimmt, wie dies bei der Nahrungsmittelhilfe bereits der Fall ist;

    -der Entzug der Zulassung einer Überwachungs- und Kontrollgesellschaft auch die Aussetzung der Zulassung aller Firmen derselben Gruppe zur Folge hat;

    -die Kommission für die Führung und Aktualisierung von Musterverzeichnissen zulässiger Ankunftsnachweise zuständig ist und die Überprüfung in Drittländern koordiniert;

    -die Kommission prüft, wie verhindert werden kann, dass Erstattungen für Erzeugnisse gezahlt werden, für die aufgrund von Freihandelsabkommen in Drittländern und in der EU ermäßigte Einfuhrzollsätze gelten, wenn ein Karussellverkehr festgestellt wird;

    -die Kommission die Möglichkeit prüft, die Ankunftsnachweise nur im Zweifelsfall oder im Fall von Bestimmungsländern mit hohem Risiko zu verlangen, und sich stattdessen auf andere Nachweise (Beförderungspapiere, Rechnungen) und andere Arten der Kontrolle zu stützen.

    Die Einschaltung von Überwachungsgesellschaften im Rahmen des Verfahrens für die Zahlung von Ausfuhrerstattungen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) der Kommission Nr. 800/1999 und der Einsatz solcher Unternehmen für die Überwachung der Bereitstellung von als Nahrungsmittelhilfe gemäß der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1292/96 zu liefernden Erzeugnissen dient unterschiedlichen Zwecken.

    Die Kommission ist verantwortlich für die Durchführung der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft, und um die mit der Lieferung verbundenen Aktivitäten zu koordinieren, benutzt sie die Dienste von Überwachungsunternehmen, so genannten Kontrolleuren, deren Aufgabe es ist, Qualitäts- und Mengenkontrollen durchzuführen und die Verpackung und Kennzeichnung der Erzeugnisse zu überwachen. Solche Kontrollen erfolgen auf dem ganzen Lieferweg, im Lieferwerk, vor und während des Verladens und bis zur endgültigen Auslieferung. Zur Durchführung dieser Kontrollen beschäftigt die Kommission eine Anzahl auf dem Aus schreibungswege ausgewählter Über wachungs unternehmen und bezahlt sie für ihre Dienste.

    Die Kommission hat die Verfahren für Ausfuhrerstattungen eingehend untersucht. Die Änderungen zu der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 wurden am 11. Juli 2002 von der Kommission verabschiedet und als Verordnung Nr. 1253/2002 veröffentlicht (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 12).

    Es laufen derzeit Vorbereitungsarbeiten für eine Ausschreibung zur Erstellung eines Katalogs von in 51 Drittländern verwendeten Zollformularen und -stempeln.

    Die Kommission prüft die Empfehlung des Rates, wonach keine Erstattungen auf Erzeugnisse gezahlt werden sollten, die bei der Einfuhr in die Europäische Union einen ermäßigten oder auf Null gesetzten Zollsatz genießen. Die Kommission hat diesen Punkt bereits in Erwägung gezogen, und zwar im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der EU und den mittel- und osteuropäischen Ländern und insbesondere den drei baltischen Staaten.

    Eine Erleichterung der Bedingungen für den Nachweis der Ankunft im Bestimmungsland, so wie sie vom Rat empfohlen wird, ist nicht realisierbar, da ein Verfahren, das darin bestuende, einen solchen Nachweis nur in Zweifelsfällen oder für Bestimmungen hohen Risikos zu verlangen, das potenzielle Risiko mit sich bringen würde, die Kontrolle über Exporte in Länder zu verlieren, für die es keine Erstattung gibt. Außerdem würde es die Europäische Union erheblicher Kritik an der Art und Weise aussetzen, in der sie die Überwachung und Kontrolle ihres subventionierten Handels mit Drittstaaten durchführt - insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sie eine internationale Verpflichtung eingegangen ist, keine Erstattungen für Ausfuhren in spezifische Märkte zu gewähren.

    Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass im Fall der differenzierten Erstattungen die Vorlage von Transportdokumenten und Handelsrechnungen allein keine ausreichende Gewähr für die tatsächliche Ankunft in dem Drittland bieten würde, für das die Erstattung gezahlt wird.

    Unbeschadet dessen hat die Kommission im Zuge der administrativen Vereinfachung des Verfahrens für die Erbringung des Ankunftsnachweises die in Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 genannten Beträge (für die kein Einfuhrnachweis zu führen ist und die Transportdokumente ausreichen) verdoppelt. Diese Änderung ist in der oben im zweiten Absatz erwähnten Verordnung enthalten.

    Außerdem planen die EAGFL-Prüfer, im Laufe dieses Jahres einige Seetransportunternehmen zu besuchen, um vor Ort die Möglichkeit zu prüfen, Daten über Schiffs- und Containerbewegungen für Kontrollzwecke zu nutzen.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 8/01 des Rechnungshofs über die Produktionserstattungen für Stärke aus Kartoffeln und Getreide und die Beihilfen für Kartoffelstärke

    Der Rat empfiehlt, dass die Kommission

    *in Bezug auf die Produktionserstattungsregelung für Getreide- und Kartoffelstärke:

    -die Bestimmungen über die Berechnung der Erstattungssätze vereinfacht;

    -eindeutig festgelegt, welche Kontrollen durchgeführt werden müssen, um die in diesem Bereich angegebenen Schwachstellen bei den Kontrollen zu beheben;

    -die Kontrollen stärker auf das finanzielle Risiko ausrichtet.

    *in Bezug auf die Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung von Stärkekartoffeln:

    -die Verordnungsbestimmungen eindeutig festlegt, damit eine einheitliche Kontrolle in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden kann.

    Die Methode der Berechnung der Erstattungen wird derzeit im Lichte der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie zur Evaluierung des Stärkesektors überprüft. Dabei sollen alle Faktoren berücksichtigt werden, die einen Einfluss auf die Berechnung und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Erzeugnisse haben, u. a. der relative Wert der Erstattung im Kostenpreis des Produkts, die gegenseitige Substituierbarkeit der Stärkesorten und der Einfluss der Transportkosten.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 9/2001 des Rechnungshofs über das Programm für die Ausbildung und Mobilität von Forschern

    Der Rat weist darauf hin, dass die Kommission unbedingt systematisch prüfen sollte, ob alle Kriterien (z.B. Altersgrenzen, Teilnahme von Frauen), die sie für Eurokonferenzen, praktische Lehrgänge und Sommerschulen festgelegt hat, auch eingehalten werden. Insbesondere sollten Informationen über Fördermittel angefordert werden, die von anderen Stellen für diese Veranstaltungen bereit gestellt wurden; außerdem sollten die Verfahren dahingehend geändert werden, dass gewährleistet ist, dass alle erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden, damit der insgesamt bezuschusste finanzierte Betrag die Gesamtkosten der Veranstaltung nicht übersteigt.

    Die sich auf die Förderfähigkeit der Kosten beziehenden Kriterien (Alter, Staats angehörigkeit) werden von der Kommission systematisch vor Einleitung der Zahlung geprüft. Die Prüfung der sonstigen Förderkriterien (geografisches Gleichgewicht, ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter, Beteiligung weniger begünstigter Regionen, der Wirtschaft usw.) erfolgt aufgrund der Antworten auf die an die Teilnehmer verteilten Fragebogen. Darüber hinaus hat die Kommission bei entsprechenden Aktivitäten unter dem 5. Rahmen programm dafür gesorgt, dass die Kostenabrechnungen die Angabe der Gesamt kosten erfordern und dass die Verträge einen Gewinn für den Vertragsnehmer ausschließen.

    Der Rat hofft, dass die Kommission die Mobilitätsaktionen mit äußerster Konsequenz und mit verstärkten internen Auditmaßnahmen handhabt, die beim derzeitigen Fünften Rahmenprogramm und beim künftigen Sechsten Rahmenprogramm anzuwenden sind. Mit dem letztgenannten Programm dürften die Aktivität und die Ausgaben der Gemeinschaft in diesem wichtigen Bereich erheblich ausgeweitet werden.

    Die in den Jahren 2001/2002 im Bereich der IHP-Programme durchgeführten internen Prüfungen betrafen die Finanzierungswege, die Datenverarbeitung und das Pilotprojekt einer Übertragung bestimmter vertragsbezogener Aktivitäten von dem Referat 'Verwaltung und Finanzen' auf die operativen Einheiten, in der Ansicht, die Qualität des Projektmanagements durch stärkere Einbeziehung wissenschaftlicher und vertraglicher Aspekte zu verbessern. Maßnahmen zur Berücksichtigung dieser Anmerkungen und Empfehlungen sind angelaufen..

    Im Rahmen eines detaillierten Aktionsplans sind interne Prüfungsstandards eingeführt worden, u. a. auch für die Programme zur Förderung der Weiterbildung und Mobilität der Forscher. Ihr Ziel ist eine bessere Kontrolle der Aktivitäten gegenüber den Zielsetzungen.

    Die eingeführten neuen Standards werden in die Planung der Steuerungsstrukturen für das zukünftige Rahmenprogramm einbezogen werden.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 10/01 des Rechnungshofs über die Finanzkontrolle der Strukturfonds - Verordnung (EG) Nr. 2064/97 und Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission

    In diesem Sinne ist der Rat der Ansicht, dass die Kommission weiterhin klare und kohärente Hinweise geben sollte, wobei insbesondere die jeweiligen Verantwortlichkeiten im Rahmen der Anwendung der Verordnungen bezüglich des Planungszeitraums 1994-1999 sowie bezüglich des Zeitraums 2000-2006 zu ermitteln sind.

    Die Koordinierung der Anwendung der Verordnung Nr. 2064/97 zwischen den für die Strukturfonds zuständigen Dienststellen erfolgt durch die Generaldirektion Regionalpolitik, die seit August 2000 auch die Führung bei den Aktivitäten übernommen, die einerseits dazu dienen sollen, zu prüfen, ob die Mitgliedstaaten einerseits die Vorschriften der Verordnung erfuellen, und andererseits dazu, die nötige Beratung und Anleitung zu bieten. Angesichts der im Rahmen der Prüfungsaktivitäten gemachten detaillierten Empfehlungen sowie der in Sitzungen aufgrund der bilateralen Verwaltungsabkommen gelieferten Informationen und der Antworten auf Einzelfragen ist nicht zu erkennen, aus welchem Grunde die Mitgliedstaaten sich ihrer Verpflichtungen nicht voll bewusst sein sollten.

    Für den Zeitraum 2000-06 hat die Verordnung 438/2001 die Bestimmungen der Verordnung 2044/97 für die Strukturfonds übernommen, während die Verordnung 1386/2002 diese Bestimmungen erstmalig auch auf den Kohäsionsfonds anwendet. Die Kommission prüft die Systeme, die die Mitgliedstaaten eingerichtet haben, um ihren aus diesen Rechtsvorschriften erwachsenden Verpflichtungen zu genügen - insbesondere hinsichtlich der unabhängigen Prüfung von Systemen und Projekten und der Erteilung von Prüfzertifikaten vor dem Abschluss. Vor Ende 2002 wird sie einen Bericht über die neuen Systeme vorlegen.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 11/01 des Rechnungshofs über das Tacis-Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

    Der Rat nimmt zwar zur Kenntnis, dass seit Ablauf des Prüfungszeitraums Fortschritte erzielt wurden, er bringt jedoch auch seine Besorgnis angesichts der schleppenden Durchführung des Tacis-CBC-Programms zum Ausdruck, insbesondere was die Hauptbestandteile dieses Programms, nämlich die Grenzübergangseinrichtungen und die Grenzverwaltung, betrifft. Die Kommission wird daher ersucht, ihre Bemühungen um eine Beschleunigung der Programmdurchführung insbesondere in diesem Bereich fortzusetzen und zu intensivieren und dringend Überlegungen darüber anzustellen, wie die EU-Hilfe gezielter eingesetzt werden kann, um die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen und des Transits an den Phare-Tacis-Grenzübergangsstellen zu verbessern.

    Der Rat begrüßt den erfolgreichen Mitteleinsatz im Rahmen der Kleinprojektfazilität und ersucht die Kommission, den Anteil dieser Fazilität am Gesamtbetrag des Finanzierungsrahmens weiter zu erhöhen. Der Rat begrüßt auch die Intensivierung der Arbeiten im Rahmen des CBC-Programms an den Tacis-Phare-Grenzen.

    Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines strategischen Ansatzes in Bezug auf die derzeitigen und künftigen Außengrenzen der Union wird die Kommission ersucht, ihre Bemühungen um eine verbesserte Koordinierung und Interoperabilität zwischen dem Tacis-, dem Phare- und dem Interreg-Programm fortzusetzen und zu intensivieren. Die externe Koordinierung könnte auch dadurch verbessert werden, dass ein Dialog zwischen den Begünstigten in den NUS und ihren Partnern in den EU- und den Phare-Staaten eingeleitet wird. Diesbezüglich wird die Kommission ersucht zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass Mittel aus dem Phare-Programm leichter für Projekte an den Tacis-Phare-Grenzen bereitgestellt werden können.

    Ausgehend von diesen Schlussfolgerungen und dem Bericht des Rechnungshofs wird die Kommission ersucht, dem Rat bis spätestens Ende Juni 2002 über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die zur Steigerung der Wirkung des Tacis-CBC-Programms ergriffen wurden.

    Das Programm hat einige messbare Ergebnisse erbracht. Ein Grenzposten in Leushen (Moldawien) wurde 2001 fertiggestellt, vier weitere Grenzübergänge wurden 2002 vollendet: Salla und Svetogorsk an der finnisch-russischen Grenze, der Grenzposten in Chop an der ungarisch-ukrainischen Grenze, der Grenzposten Kameny Log an der litauisch-weißrussischen Grenze. Auch die Arbeiten an der Bugbrücke bei Jagodin zwischen der Ukraine und Polen und ihrer Zufahrtsstraße sind 2002 abgeschlossen worden. Diese Einrichtungen haben zu einer effizienteren und wirksameren Kontrolle und zu einer Verkürzung der Wartezeiten beigetragen. Im Juni 2002 wurde bei Bagrationovsk an der Grenze zwischen dem Kaliningrader Gebiet und Polen mit dem Bau eines neuen Grenzpostens begonnen, der Anfang 2003 fertiggestellt sein soll. Ferner wurde im März 2002 mit Arbeiten zur Markierung der weißrussisch-litauischen Grenze begonnen.

    Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Rat den Anteil der Kleinprojekt-Fazilität am Gesamtfinanzierungsvolumen weiter steigern möchte. Die Kleinprojekt-Fazilität gilt als ein gut geeignetes Instrument zur Förderung der grenzübergreifenden Integration auf örtlicher wie auf regionaler Ebene durch Verknüpfung von INTERREG- und PHARE-Projekten.

    Die Stärkung der Koordinierung zwischen Tacis CBC, INTERREG und PHARE war und ist weiterhin ein vordringliches Anliegen der Kommission. Da die meisten der heutigen Tacis/PHARE-Grenzen voraussichtlich im Jahr 2004 Tacis/INTERREG-Grenzen werden, liegt das Schwergewicht der Arbeit klar auf den letzteren. Im April 2001 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden "um INTERREG und Tacis zusammen zu bringen" mit einer Anzahl praktischer Maßnahmen zur Erleichterung der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer grenzübergreifender Vorhaben. Die Umsetzung dieses Leitfadens schreitet gut voran, und zugleich werden weitere Verfahren zur Verknüpfung der beiden Instrumente entwickelt. Im November 2001 wurde in St. Petersburg ein Seminar veranstaltet, an dem Teilnehmer aus allen in Betracht kommenden Nicht-Beitritts-Staaten, den Beitrittsländern und den Mitgliedstaaten Gelegenheit hatten, Fragen der Koordinierung zwischen verschiedenen Gemeinschaftsinstrumenten und des allgemeineren Prinzips der grenzübergreifenden Zusammenarbeit als eines der wesentlichen Elemente des strategischen Vorgehens der EU an ihren heutigen und zukünftigen Außengrenzen zu diskutieren.

    In den an NB-Staaten angrenzenden Regionen der Beitrittsländer können Mittel aus dem nationalen PHARE-Programm verwendet werden, um grenzübergreifende Maßnahmen sozial- und wirtschaftspolitischen Charakters zu unterstützen. Dies kann so geschehen, dass die nationalen PHARE-Programme die erforderlichen Beitragsmittel bereitstellen, um eine verstärkte Koordinierung mit dem Tacis-Programm der grenzübergreifenden Zusammen arbeit zu ermöglichen.

    Die Behörden der sich auf den Beitritt vorbereitenden Länder werden dazu ermuntert, Mittel aus dem nationalen PHARE-Programm verstärkt in ihren an NB-Staaten angrenzenden Regionen zur Förderung grenzübergreifender sozial- und wirtschaftspolitischer Aktivitäten einzusetzen und damit dem Entstehen potenzieller neuer Trennungslinien an den neuen Außengrenzen der Union entgegenzuwirken. Eine gut ausgestaltete, auf dem bestehenden Rahmen einschlägiger Maßnahmen aufbauende Nachbarschaftspolitik wird dafür sorgen, dass die erweiterte EU und ihre Nachbarn ihre gemeinsamen Interessen und Aktivitäten fortentwickeln. Die Mittel aus dem nationalen PHARE-Programm geben den Beitrittsländern die Flexibilität, die sie benötigen, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in ihren Grenzregionen zu fördern und gutnachbarschaftliche Beziehungen zu den angrenzenden Nicht-Beitritts-Ländern aufzubauen. Dabei kann das nationale PHARE-Programm die Beitragsmittel liefern, die erforderlich sind, um die Koordinierung mit dem Tacis-CBS-Programm weiter zu entwickeln.

    Die Kommission begrüßt die Aufforderung des Rates, über die vorerwähnten Maßnahmen zur Stärkung der Wirksamkeit von Tacis-CBS zu berichten.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 12/01 des Rechnungshofs über einige strukturpolitische Beschäftigungsmaßnahmen: - Beschäftigungswirkung der EFRE-Zuschüsse und Maßnahmen des ESF zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - mit den Antworten der Kommission

    Der Rat ist der Ansicht, dass die Bewertung des Beschäftigungseffektes der strukturpolitischen Interventionen verbessert werden sollte, damit diese ihre maximale Wirkung entfalten können.

    Der Rat ist der Ansicht, dass bei einer Verbesserung der Bewertung in jedem Falle berücksichtigt werden sollte, dass die Interventionen und die Methoden zur Ermittlung ihrer Auswirkungen sowie die nationalen oder regionalen Verfahren unterschiedlicher Art sind und dass demzufolge die Bewertungen nicht so verstanden werden dürfen, dass sie zu einer Harmonisierung der Prozeduren, Methoden oder Techniken führen müssen.

    Was schließlich den Beitrag des Europäischen Sozialfonds zur europäischen Beschäftigungsstrategie betrifft, so vertritt der Rat die Ansicht, dass noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass der ESF in vollem Umfang in die Strategie einbezogen wird; er weist zugleich darauf hin, dass mit der Reform des ESF die Beziehung zwischen den ESF-finanzierten Aktivitäten und den vier Pfeilern der europäischen Beschäftigungsstrategie inzwischen viel enger geworden ist.

    Die Kommission ist der Meinung, dass die Verordnung für die Strukturfonds 2000-2006 den Rahmen für die Bewertung klarer herausstellt als dies in der Vergangenheit geschehen ist. Zudem hat die Kommission Leitlinien für die verschiedenen Bewertungsphasen heraus gegeben, die ebenfalls zu einer Verbesserung der Qualität der Bewertungen und zur Stärkung der Wirksamkeit der strukturpolitischen Maßnahmen beitragen sollten.

    Die Kommission strebt keine Harmonisierung der Verfahren, Methoden oder Techniken an, ihre Leitlinien sollen vielmehr dem Zweck dienen, Bestpraktiken zu verbreiten und die Mitgliedstaaten zu ermuntern, Methoden zu entwickeln, die zu einer Steigerung der Qualität der vorgenommenen Bewertungen führen.

    Die Kommission stimmt zu, dass die Methoden zur Bewertung der Beschäftigungswirkung strukturpolitischer Maßnahmen weiter verbessert werden könnten. Da diese Interventionen jedoch sehr unterschiedlicher Art sind und ihr Ziel darin besteht, die Effizienz und die Wirkungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu verbessern, ist die Kommission der Ansicht, dass es nicht angebracht wäre, für die Bewertung der Wirkungen strukturpolitischer Maßnahmen irgendeine spezielle Methode oder Technik vorzuschreiben. Die Kommission hält es für richtiger, wo immer möglich durch Verwendung gemeinsamer Terminologien, Definitionen und Ansätze die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu verbessern.

    Seit der Verabschiedung der neuen ESF-Verordnung bemüht sich die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten um eine verstärkte Integration der ESF in die Europäische Beschäftigungs strategie. Die Halbzeit-Überprüfung der Strukturfonds wird Gelegenheit bieten für eine Stärkung der Verbindungen zwischen den vier Säulen der Beschäftigungs strategie und den von den EFS geförderten Aktivitäten.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 13/01 des Rechnungshofs über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

    Keine Punkte, die eine Stellungnahme der Kommission erfordern.

    *Schlussfolgerungen zu dem Sonderbericht Nr. 14/01 des Rechnungshofs über die Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 19/98 des Rechnungshofs über BSE

    Der Rat empfiehlt, dass die Kommission die erforderlichen Verbesserungen zwecks Einführung eines effizienteren Systems der Identifizierung und Registrierung der Rinder einführt, das gewährleisten soll, dass die Herkunft eines Tieres und die Betriebe, die es durchlaufen hat, im Falle einer BSE-Diagnose zurückverfolgt werden können.

    Nach den verschärften Regeln für die Identifizierung und Registrierung von Rindern, die durch die Verordnung (EG) des Rates Nr. 820/97 eingeführt und in die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1760/2000 übernommen wurde, muss die Herkunft aller Tiere und ihr Weg durch die von ihnen durchlaufenen Halterbetriebe lückenlos zurückverfolgt werden können. Die Mitgliedstaaten müssen rechnergestützte Datenbanken erstellen, die Informationen über alle Rinder und über sämtliche Bewegungen dieser Tiere enthalten sollen. Die Kommission verfolgt die Realisierung dieses Rinder-Identifizierungs- und -Registrierungssystems in den Mitgliedstaaten durch Kontrollbesuche des Lebensmittel- und Veterinäramts, das nötigenfalls einschlägige Empfehlungen geben kann.

    Top