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Document 52002DC0700

Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt {SEK (2002) 1400 - 1412}

/* KOM/2002/0700 endg. */

52002DC0700

Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt {SEK (2002) 1400 - 1412} /* KOM/2002/0700 endg. */


Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt {SEK (2002) 1400 - 1412}

INHALT

1. Der Gesamtkontext

1.1. Europa an der Schwelle zur Erweiterung

1.2. Öffentliche Meinung und Erweiterungsprozess

1.3. Die Vorbereitung der Verwaltung auf die Erweiterung

1.4. Die Kriterien von Kopenhagen

1.5. Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich

1.6. Die Beitrittsverhandlungen

1.6.1. Der Sachstand

1.6.2. Verpflichtungen

1.6.3. Übergangsregelungen

2. Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

2.1. Politische Kriterien

2.1.1. Gesamtentwicklung

2.1.2. Schlussfolgerungen

2.2. Wirtschaftliche Kriterien

2.2.1. Gesamtentwicklung

2.2.2. Schlussfolgerungen

2.3. Andere Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft (einschließlich Verwaltungskapazität)

2.3.1. Gesamtentwicklung

2.3.2. Schlussfolgerungen

2.4. Allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen

3. Vollendung des Prozesses

3.1. Abschluss der Verhandlungen

3.1.1. Finanzrahmen

3.1.2. Neuer gemeinschaftlicher Besitzstand und Wiederaufnahme von Kapiteln

3.1.3. Das Kapitel "Sonstiges"

3.2. Erstellung des Beitrittsvertrags

3.3. Teilnahme an Arbeiten der EU vor dem Beitritt

3.4. Monitoring und Schutzklauseln

3.5. Nach dem Beitritt

3.5.1. Aufbau der Institutionen

3.5.2. WWU und Euro

3.5.3. Schengen

3.5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Eine überarbeitete Beitrittsstrategie für Bulgarien und Rumänien

4.1. Bisherige Fortschritte

4.2. Vorläufiges Datum

4.3. Erweiterungsfahrpläne

4.4. Heranführungshilfe

5. Ein neuer Impuls im Erweiterungsprozess für die Türkei

5.1. Verstärkung der Heranführungsstrategie

5.2. Zusätzliche finanzielle Unterstützung

6. Ergebnisse und Empfehlungen

Anhang 1: Schlussfolgerungen der Regelmässigen Berichte

Bulgarien

Zypern

Tschechische Republik

Estland

Ungarn

Lettland

Litauen

Malta

Polen

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Türkei

Anhang 2 : Das Kapitel "Sonstiges"

Anhang 3: Menschenrechtsübereinkommen

Anhang 4: Twinning-Projekte

Anhang 5: Peer-Reviews

Anhang 6: Stand der Verhandlungen

Anhang 7: Wichtigste statistische Indikatoren

1. Der Gesamtkontext

1.1. Europa an der Schwelle zur Erweiterung

Die nächste Erweiterung der Union wird die Einheit des europäischen Kontinents weiter stärken und einen Raum dauerhaften Friedens und Wohlstands schaffen helfen.

Im Jahr 1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen die Erweiterungsperspektiven für die mittel- und osteuropäischen Länder eröffnet. Die EU hat daraufhin eine ehrgeizige Heranführungsstrategie konzipiert, die den Bewerberländern bei ihren Vorbereitungen bis heute Orientierung und Unterstützung gibt.

Mit ihren Vorbereitungen auf den Beitritt und durch die Anstrengungen zur Erfuellung der EU-Beitrittskriterien und die Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens konnten die Bewerberländer auch die Reformen in ihren Ländern rascher voranbringen. Europa wächst zusammen - das zeigt auch die Solidarität, die während der schweren Überschwemmungen dieses Sommers in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen den jetzigen und den künftigen EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck kam.

Für die Erweiterung sprechen neben den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen überzeugende historische und politische Argumente.

Politische Stabilität kommt den jetzigen ebenso wie den künftigen Mitgliedstaaten zugute. In Mittel- und Osteuropa haben sich stabile Demokratien gebildet. Dies ist vor allem das Verdienst der Menschen in diesen Ländern. Die politische Stabilität in den mittel- und osteuropäischen Bewerberländern ist tief verwurzelt in den gemeinsamen europäischen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Minderheiten. Konfliktursachen wie Minderheitenfragen und Probleme an den Grenzen werden behoben. Ein stabiler politischer Rahmen ist gleichermaßen Vorbedingung für dauerhaften Frieden und nachbarschaftliche Koexistenz wie für eine erfolgreiche Wirtschaft.

Hierdurch erhalten die Bewerberländer die Chance, ihren Lebensstandard und ihre Aussichten im weltweiten Wettbewerb zu verbessern. Mit der EU werden bereits die Hälfte bis zwei Drittel des Handels der Bewerberländer abgewickelt. Durch den raschen Anstieg des Handels konnten sich neue Märkte und Investitionen entwickeln. Die vollständige Integration durch den Beitritt zusammen mit der Übernahme der gemeinsamen Rechtsvorschriften und Normen des weltweit größten Binnenmarkts verbessern die Chancen für ein sozial und ökologisch nachhaltiges Wachstum weiter.

Auf der Grundlage politischer und wirtschaftlicher Stabilität wird die Union besser in der Lage sein, den weltweiten Herausforderungen zu begegnen. Durch die Erweiterung erhalten die Außenbeziehungen der Union mehr Gewicht, insbesondere bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem lassen sich durch die engere Zusammenarbeit zwischen den jetzigen und künftigen Mitgliedstaaten internationales Verbrechen und Terrorismus besser bekämpfen.

Die erweiterte EU muss über ihre eigenen Grenzen blicken und eine neue Politik der Nachbarschaft entwickeln, die allen Seiten zugute kommt. Es wird über ein "größeres Europa" nachgedacht, und darüber, das Verhältnis der erweiterten Union zu den Nachbarländern kohärenter zu gestalten. Die Kommission prüft derzeit, inwieweit die Politik der EU gegenüber ihren neuen Nachbarländern verbessert werden kann, um nicht nur etwaigen Ängsten bezüglich der Zeit nach der Erweiterung entgegenzuwirken, sondern auch, um dafür zu sorgen, dass die Erweiterung neue Chancen eröffnet, etwa durch den zu erwartenden Anstieg des Handels und wirtschaftliches Wachstum auf beiden Seiten. Eine solche Politik der Nachbarschaft macht deutlich, dass die erweiterte EU nach außen aufgeschlossen ist und gemeinsame Interessen und Aktivitäten mit ihren Nachbarn im westlichen Balkan, in Osteuropa und im Mittelmeerraum pflegt.

Die künftigen Mitgliedstaaten leisten durch ihre Mitarbeit im Europäischen Konvent, der die Grundlagen für die nächste institutionelle Reform schaffen soll, bereits wertvolle Beiträge zur Diskussion über das künftige Europa. Die Arbeit des Konvents ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft Europas. Die volle Beteiligung der Bewerberländer hat klar den Mehrwert einer erweiterten Union gezeigt.

Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte der Kommission zur Bewertung der Bewerberländer enthalten drei wichtige Aussagen:

* Die Heranführungsstrategie der Union hat sich bewährt. Der Umstellungsprozess in den Bewerberländern wurde mit Aussicht auf die Erweiterung erheblich beschleunigt.

* Die Beitrittsverhandlungen, die sich auf die Grundsätze der getrennten Bewertung der jeweiligen Fortschritte, der Differenzierung und des Aufholens von Rückständen stützen, können mit den meisten Bewerberländern bis Ende 2002 abgeschlossen werden. Die Vorbereitungen auf die Erweiterung werden fortgesetzt.

* Die Erweiterung ist ein umfassender Prozess, der mit der ersten Beitrittsrunde noch nicht abgeschlossen ist. Die Europäische Union garantiert den gegenwärtigen Bewerberländern, die an der nächsten Erweiterungsrunde noch nicht teilnehmen können, weiterhin volle Unterstützung.

Die Bewerberländer haben für den Erweiterungsprozess erhebliche Anstrengungen unternommen und weit reichende politische und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen. Damit die Integration den künftigen wie auch den jetzigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang zugute kommt, muss der vorgesehene Zeitrahmen für die Erweiterung - ohne Abstriche bei der Qualität des Beitrittsprozesses - eingehalten werden.

Die Kommission hofft, dass ein wiedervereinigtes Zypern der Union auf der Grundlage einer umfassenden Regelung über eine Wiedervereinigung beitritt, weil dies für alle Beteiligten das beste Ergebnis wäre. Wie bereits in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Sevilla erklärt, würde die Union die Bedingungen für eine umfassende Einigung im Beitrittsvertrag berücksichtigen, wenn diese mit den Grundsätzen in Einklang stehen, auf denen die Europäische Union beruht. Die Kommission begrüßt, dass die bedeutende Beteiligung der UN fortgesetzt wird. Alle Beteiligten sollten sich gemeinsam bemühen, diese Einigung vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Erklärungen des UN-Sicherheitsrats fordert die Kommission insbesondere die Türkei eindringlich auf, die Bemühungen um Erreichung einer umfassenden Einigung noch in diesem Jahr uneingeschränkt zu unterstützen. In diesem Fall können die Bedingungen für den Beitritt Zyperns angepasst werden, um der umfassenden Einigung und ihren Folgen für die Anwendung des Besitzstands auf der gesamten Insel Rechnung zu tragen.

Die Kommission unterhält weiterhin intensive Kontakte zu allen Beteiligten, um eine Einigung zu erzielen. So hat sie vorgeschlagen, dass die Union erhebliche Mittel bereitstellt, um den nördlichen Teil der Insel zu unterstützen, seine Entwicklungsrückstände aufzuholen, und eine Einigung zu unterstützen. Wird keine Einigung erzielt, so werden sich die Beschlüsse auf der Tagung des Europäischen Rats in Kopenhagen auf die Schlußfolgerungen von Helsinkistützen.

In Göteborg, Laeken und Sevilla hat der Europäische Rat bekräftigt, dass die Europäische Union bei gleichbleibendem Tempo der Verhandlungen und Reformen entschlossen ist, die Verhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern bis Ende 2002 abzuschließen, sofern diese Länder bereit sind. Es wird weiterhin an dem Ziel festgehalten, dass diese Länder im Jahr 2004 als Vollmitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Der Europäische Rat von Sevilla hat außerdem erklärt, dass die Kommission im Lichte der Regelmäßigen Berichte die entsprechenden Empfehlungen formulieren muss, um ihm die Entscheidung darüber zu ermöglichen, mit welchen Bewerberländern die Verhandlungen Ende 2002 abgeschlossen werden können

Der Europäische Rat von Sevilla hat Bulgarien und Rumänien ermutigt, ihre Anstrengungen fortzusetzen, und die Zusage der Europäischen Union bekräftigt, die beiden Länder bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt uneingeschränkt zu unterstützen.

Ferner wurde erklärt, dass in Kopenhagen für die Bewerberländer, mit denen noch Verhandlungen geführt werden, eine aktualisierte Wegskizze und eine überarbeitete und verstärkte Heranführungsstrategie angenommen werden sollen. Außerdem wurde eine Erhöhung der finanziellen Heranführungshilfe in Aussicht gestellt. Überdies wurde für den Fall, dass das derzeitige Tempo beibehalten wird, bis Ende des Jahres ein genauerer Zeitplan für den Prozess des Beitritts dieser Länder angekündigt.

In der vorliegenden Mitteilung sollen die vom Europäischen Rat genannten Bedingungen erörtert wurden.

1.2. Öffentliche Meinung und Erweiterungsprozess

Bei der Aufgabe, die Erweiterung den Bürgern der Bewerberländer und auch der Mitgliedstaaten zu erläutern, sind hauptsächlich die nationalen Regierungen gefordert. Die Kommission unterstützt deren Bemühungen und hat für diesen Zweck eine spezielle Kommunikationsstrategie entwickelt. Die eindeutige Botschaft aller, die für den Erfolg dieses Prozesses verantwortlich sind, sollte lauten, dass es bei der Erweiterung nur Gewinner gibt und durch die Wiedervereinigung Europas der Raum des Friedens, des Wohlstands und der Sicherheit auf den ganzen Kontinent ausgedehnt wird.

In den Bewerberländern findet die Erweiterung generell große Unterstützung. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bürger für diese Länder sensibilisieren, entsprechend informieren und ihnen die Konsequenzen des Erweiterungsprozesses erläutern. Es muss noch mehr getan werden, um die Vorteile einer erweiterten Union sowohl in Hinsicht auf die größere politische Stabilität als auch die Aussicht auf dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum darzulegen und die außerordentlichen Fortschritte nachvollziehbar zu machen, die bei den wirtschaftlichen und politischen Reformen in der Region seit 1989 erzielt wurden. Dies dürfte dazu beitragen, etwaige Bedenken bezüglich der Reife der Bewerberländer für den Beitritt zu zerstreuen.

1.3. Die Vorbereitung der Verwaltung auf die Erweiterung

Damit der Übergang zu einer erweiterten Union erfolgreich und reibungslos verläuft, muss sich auch die Verwaltung der derzeitigen EU-Organe auf die Erweiterung einstellen. Diese Vorbereitungen sind bereits seit einiger Zeit in Gang, um sicherzustellen, dass bis zum Beitritt alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden. Die Arbeiten umfassen u. a. die Prüfung des Pesonalbedarfs und die Vorbereitung entsprechender Einstellungen, Maßnahmen für das Übersetzen und Dolmetschen in zusätzliche Sprachen, die Ausstattung von Gebäuden, Schulen usw. Die Organe haben zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen für jedes Organ rechtzeitig abgeschlossen sind. In dem Dokument Vorbereitung der Verwaltung auf die Erweiterung: Ein Fahrplan [1], in dem von der Annahme ausgegangen wird, dass am 1. Januar 2004 zehn Länder mit neun weiteren Amtssprachen der Europäischen Union beitreten werden, gibt die Kommission einen Überblick über den Stand dieser Arbeiten. Dieser Fahrplan wird überarbeitet, wenn die Entscheidungen über die beitretenden Länder und den Zeitpunkt ihres Beitritts gefallen sind.

[1] vgl. SEC(2002) 1015 vom 25.9.2002.

In ihrer Mitteilung über die Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union [2] nennt die Kommission insbesondere den zusätzlichen Bedarf an Personal (Vollzeitäquivalent), das von 2004 bis etwa 2008 stufenweise bereitgestellt werden muss. Außerdem liegt es auf der Hand, dass in bestimmten Bereichen wie z. B. Landwirtschaft, Strukturpolitik oder Sprachendienst nicht nur nach, sondern auch unmittelbar vor dem Beitritt wesentlich mehr Personal benötigt wird. Aus diesem Grund hat die Kommission nach gründlicher Prüfung des zusätzlichen Personalbedarfs die Einstellung von 500 weiteren nicht ständigen Mitarbeitern schon im Jahr 2003 beantragt, um die dringendsten Arbeiten bewältigen zu können; die Stellen sollen zumeist mit Staatsbürgern aus den Bewerberländern besetzt werden.

[2] KOM(2002) 311 vom 5.6.2002.

1.4. Die Kriterien von Kopenhagen

Im Juni 1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen durch die Erklärung, dass "die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können" und durch Festlegung der Beitrittsbedingungen (die sogenannten Kriterien von Kopenhagen) die Grundlagen für den jetzigen Erweiterungsprozess geschaffen. Nach diesen Kriterien muss ein Bewerberland für den Beitritt folgende Voraussetzungen erfuellen:

* die politischen Kriterien "Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten".

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Mai 1999 wurden diese Bedingungen als verfassungsmäßige Grundsätze im Vertrag über die Europäische Union verankert und in der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2000 in Nizza proklamiert wurde, hervorgehoben.

* die wirtschaftlichen Kriterien "funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten". Diese Kriterien stimmen überein mit den Prinzipien der Wirtschaftspolitik, so wie sie im Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft getreten ist, verankert sind.

* Das Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, d. h. der Anwendung des Gemeinschaftsrechts als"die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen" (nachfolgend als Besitzstandskriterium bezeichnet). Die nachfolgenden Tagungen des Europäischen Rates, insbesondere der Europäische Rat von Madrid im Jahr 1995, haben die Bedeutung der Übernahme des Besitzstands in einzelstaatliches Recht und seiner effektiven Anwendung durch den Aufbau geeigneter Strukturen in Verwaltung und Justiz unterstrichen.

Seit den Stellungnahmen von 1997 zu den Anträgen der mittel- und osteuropäischen Länder auf Mitgliedschaft hat die Kommission in den alljährlich erstellten Regelmäßigen Berichten die Fortschritte der Bewerberländer, einschließlich Maltas, der Türkei und Zyperns, im Hinblick auf die Erfuellung der Kopenhagener Kriterien bewertet. Die Kommission hat hierfür im Rahmen der Agenda 2000 [3] eine spezielle Methodologie erarbeitet.

[3] Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union, KOM (97) 2000 endg. Vgl. insbesondere Zweiter Teil: Die Erweiterung als Herausforderung: I. Bewertung nach den Beitrittskriterien.

Diese Methodologie ziehlt auf die Bewertung der Fortschritte bei der Rechtsetzung sowie den tatsächlich angenommenen und durchgeführten Maßnahmen im Rahmen von Regelmäßigen Berichten ab. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerberländer und eine objektive Bewertung der Lage in den einzelnen Ländern. Bei jedem Kriterium werden die Fortschritte anhand einer detaillierten, einheitlichen Checkliste geprüft, so dass bei jedem Land dieselben Aspekte berücksichtigt werden und ein transparentes Vorgehen gewährleistet ist. Bei der Erstellung und Überprüfung der Berichte werden viele Quellen herangezogen; so werden Informationen verwendet, die die Bewerberländer selbst bereitstellen, aber auch Berichte des Europäischen Parlaments, Bewertungen der Mitgliedstaaten oder Arbeiten von internationalen oder Nichtregierungsorganisationen. Die diesjährigen Berichte enthalten zudem einige Prognosen.

Um zu beurteilen, in welchem Umfang ein Bewerberland die politischen Kriterien erfuellt, beschreibt die Kommission nicht nur die einzelnen Institutionen (Legislative, Exekutive, und Judikative), sondern prüft auch die in der Praxis gewährten Rechte und Freiheiten. Im Bereich der Menschenrechte untersucht die Kommission, inwieweit die Bewerberländer die Bestimmungen der wichtigsten Menschenrechtskonventionen und insbesondere der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten achten und anwenden. In Bezug auf die Achtung der Minderheitenrechte und den Schutz der Minderheiten untersucht die Kommission insbesondere die Einhaltung der Grundsätze des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Ebenfalls geprüft werden die Maßnahmen der Länder zur Korruptionsbekämpfung.

Als wirtschaftliche Kriterien dienen zwei Merkmale: das Vorhandensein einer funktionierenden Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten. Diese beiden Merkmale werden durch eine Reihe von Teilkriterien geprüft, die in der Agenda 2000 aufgestellt wurden. Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft sind die Liberalisierung der Preise und des Handels sowie ein Rechtssystem mit einklagbaren Rechten wie z. B. Eigentumsrechten. Die Leistungsfähigkeit der Marktwirtschaft wird durch makroökonomische Stabilität und einen Konsens in der Wirtschaftspolitik verbessert. Ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Marktzutritts- und -austrittsschranken verbessern die wirtschaftliche Effizienz. Voraussetzungen für die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sind das Vorhandensein einer Marktwirtschaft und ein stabiler makroökonomischer Rahmen. Ebenso notwendig sind aber auch ausreichendes Humankapital und materielle Mittel einschließlich Infrastrukturen. Von Bedeutung sind auch Faktoren wie die Beeinflussung der Wettbewerbsfähigkeit durch Politik und Rechtsetzung, die Integration des Handels in die Union oder der Anteil der kleinen Unternehmen.

Die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen, setzt voraus, dass der gemeinschaftliche Besitzstand übernommen, angewandt und durchgesetzt wird. Die Kommission untersucht in ihren Berichten für jedes der 29 Kapitel des Besitzstands, inwieweit die notwendigen rechtlichen Maßnahmen getroffen wurden, um dessen Anwendung zu ermöglichen, und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Außerdem prüft sie, in welchem Umfang die einzelnen Mitgliedstaaten die für die Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut haben.

In diesem Jahr sind die Regelmäßigen Berichte breiter angelegt als in den Vorjahren. Neben den Fortschritten in den einzelnen Bewerberländern wird auch geprüft, in welchem Umfang diese im Rahmen des vom Europäischen Rat festgelegten Zeitplans die Kopenhagener Kriterien bis zum Beitritt erfuellen werden.

Hierbei ist eingehend zu untersuchen, welche Fortschritte die einzelnen Länder in den letzten Jahren erzielt haben [4], wie die Erfuellung der bei den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen vonstatten geht und ob die Länder die Kopenhagener Kriterien in ausreichendem Maße erfuellen. Die letztgenannten Aspekte sind besonders wichtig für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zur Erfuellung der sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen gegeben sind. Damit ein Land als fähig gilt, ab dem Zeitpunkt des Beitritts den Besitzstand anzuwenden, muss es in verschiedenen Kapiteln bereits einen ausreichenden Teil des Besitzstands übernommen und die erfolgreiche Durchführung in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt haben. Ebenfalls berücksichtigt werden die der Kommission vorliegenden Informationen über die noch laufenden Vorbereitungen, insbesondere im Rahmen des Überwachungsprozesses.

[4] seit 1997: Stellungahmen zu den mitteleuropäischen Bewerberländern, seit 1998: Regelmäßiger Bericht Zypern und Türkei, seit 1999: überarbeitete Stellungnahme zu Malta.

Mit Hilfe der Regelmäßigen Berichte wird festgestellt, welche Bewerberländer innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens die Kopenhagener Kriterien erfuellen werden. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission dann, die Verhandlungen mit den betreffenden Bewerberländern Ende 2002 abzuschließen. Außerdem wird in diesen Berichten für alle Länder festgestellt, wo es noch weiterer Anstrengungen bedarf oder Reformen fortgesetzt werden müssen.

1.5. Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich

Die Kommission legt größten Wert darauf, dass die Bewerberländer ihre Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich weiter ausbauen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten, das für die Mitgliedschaft unverzichtbar ist. In ihren Stellungnahmen von 1997 und nachfolgenden Regelmäßigen Berichten hat die Kommission die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer in diesem Bereich aufmerksam beobachtet. Ein großer Teil der Heranführungshilfen der Gemeinschaft war seit Beginn der 90er Jahre dafür bestimmt, die Bewerberländer beim Aufbau und Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich zu unterstützen.

Wie in ihrem Strategiepapier von 2001 ("Die Erweiterung erfolgreich gestalten") angekündigt, hat die Kommission im ersten Quartal 2002 gemeinsam mit jedem einzelnen Bewerberland einen Aktionsplan zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz erarbeitet. Auf der Grundlage der 2002 für die Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten nennen diese Aktionspläne die konkreten Maßnahmen, die die einzelnen Länder noch ergreifen müssen, damit sie bis zum Beitritt über ausreichende Verwaltungskapazitäten verfügen.

Die Aktionspläne sehen gezielte Maßnahmen vor, um die Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Hierfür hat die Kommission 2002 weitere Finanzhilfen von bis zu 250 Mio. EUR bereitgestellt und so die Unterstützung der Gemeinschaft zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz im Jahr 2002 auf insgesamt rund 1 Mrd. EUR angehoben.

Außerdem nennen die Aktionspläne die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und etwaige zusätzliche Monitoring-Maßnahmen wie z. B. Peer Reviews, die in bestimmten Bereichen zur Bewertung der Vorbereitungen in den einzelnen Ländern erforderlich sein könnten. Solche Peer Reviews sind - in unterschiedlichem Umfang - über alle zwölf Bewerberländer, mit denen verhandelt wird, erstellt worden. Insgesamt wurden unter der Leitung des Amts für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) für 17 Sektoren insgesamt 205 Peer Reviews erstellt, an denen mehr als 800 Sachverständige mitgearbeitet haben (s. zu den Einzelheiten Anhang 5). Einige Peer Reviews zum Sektor Finanzen wurden im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (SIGMA) erarbeitet, während die Kommissionsdienststellen in anderen Bereichen selbst eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen durchgeführt haben. Eine besondere Peer Review zur nuklearen Sicherheit wurde während des ersten Halbjahres 2002 unter der Schirmherrschaft des Rates durchgeführt und hat zu einem Statusbericht im Juni 2002 geführt.

Ein entscheidender Bestandteil des Peer Review ist der Informationsaustausch zwischen den Sachverständigen der entsprechenden Stellen der Bewerberländer und der Mitgliedstaaten. Die Berichte der Peer Reviews, die den Bewerberländern und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, sind in die Analyse der Kommission im Rahmen der Regelmäßigen Berichte eingeflossen. Die Bewerberländer ziehen die Ergebnisse der Peer Reviews heran, um festzustellen, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Außerdem sollen sie dazu beitragen, dass sich zwischen den entsprechenden Stellen in den Bewerberländern ein System der gegenseitigen Hilfe herausbildet, damit diese sich bis zum Beitritt und darüber hinaus über bewährte Verfahren austauschen können.

Durch die Aktionspläne haben die Bemühungen der Bewerberländer beim Aufbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich neue Impulse erhalten. Insgesamt wird bei der Durchführung dieser Maßnahmen der Zeitplan eingehalten. Die Bewerberländer müssen aber noch weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Aktionspläne unternehmen.

1.6. Die Beitrittsverhandlungen

1.6.1. Der Sachstand

Die Beitrittsverhandlungen sind weit fortgeschritten. Seit 1998 werden mit sechs Ländern (Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) Verhandlungen geführt; Anfang 2000 wurden Verhandlungen mit sechs weiteren Ländern (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Slowakische Republik) aufgenommen. Auf der Tagung des Europäisches Rats vom Dezember 2000 in Nizza wurde ein "Fahrplan" vereinbart, der der Union einen Zeitrahmen vorgibt, innerhalb dessen sie zu den noch offenen Verhandlungskapiteln Position beziehen kann. Dieser Fahrplan hat die Verhandlungen wesentlich vorangebracht, weil er allen Beteiligten dabei half, realistische Vorgaben einzuhalten. Die Union hat "fahrplangemäß" gemeinsame Standpunkte erarbeitet, wodurch zahlreiche Kapitel vorerst abgeschlossen werden konnten. Der Stand der Verhandlungen ist in Anhang 6 dargestellt.

1.6.2. Verpflichtungen

Der vorläufige Abschluss eines Kapitels hängt unter anderem davon ab, ob die Union die von den Bewerberländern eingegangenen Verpflichtungen für glaubwürdig hält. Diese Einschätzung gründet sich im Allgemeinen auf die Frage, ob entscheidende Teile des Besitzstands bereits übernommen worden sind. Die Bewerberländer müssen sicherstellen, dass sie allen Verpflichtungen wie vorgesehen nachgekommen sind. Die Kommission überwacht aufmerksam die Einhaltung dieser Verpflichtungen und stützt sich dabei insbesondere auf die Monitoring-Berichte und die Aktionspläne zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz. Bislang wurde der Zeitplan für die bei den Verhandlungen eingegangen Verpflichtungen weitgehend eingehalten; in einigen Fällen, in denen Probleme oder Verzögerungen auftraten, konnten Lösungen gefunden werden, so dass für die Kommission keine Notwendigkeit bestand, die Wiederaufnahme eines Verhandlungskapitels zu empfehlen.

In den diesjährigen Regelmäßigen Berichten wird in den meisten Fällen bestätigt, dass die Bewerberländer die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellen. Betreffen die Verpflichtungen Maßnahmen, die bis zum Beitritt abzuschließen sind, so stützt die Kommission ihre Bewertung auf den entsprechenden Stand der Vorbereitungen. In einigen Fällen stellen die Regelmässigen Berichte fest, dass die Bewerberländer Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Verpflichtungen hatten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Fischerei. In diesen Fällen sollten die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

1.6.3. Übergangsregelungen

Zwar gilt für die Beitrittsverhandlungen der Grundsatz, dass die Bewerberländer ab dem Beitritt den Besitzstand rechtswirksam anwenden müssen, aber es wurde auch eine Reihe von begründeten Übergangsmaßnahmen vereinbart, die mit den hierfür festgelegten Prinzipien in Einklang stehen. Danach muss jede Übergangsregelung nach Dauer und Umfang begrenzt sein und durch einen Plan ergänzt werden, in dem die Stufen für die Anwendung des Besitzstands eindeutig festgelegt sind. Außerdem dürfen die Übergangsregelungen nicht dazu führen, dass die Vorschriften und Politiken der Union geändert werden, ihr reibungsloses Funktionieren gestört wird oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen auftreten. Es wurden auf Wunsch sowohl der Bewerberländer (bislang 190 angenommene Anträge) als auch der Union (bislang 28 angenommene Anträge) Übergangsregelungen vereinbart. Der Umfang dieser Maßnahmen ist je nach Sektor und Land unterschiedlich.

Auf Wunsch der Bewerberländer wurden z. B. Übergangsmaßnahmen in den Bereichen vereinbart, in denen vor der rechtswirksamen Anwendung des Besitzstands erhebliche finanzielle Investitionen erforderlich sind, etwa beim Bau von städtischen Kläranlagen oder beim Anlegen von Ölsicherheitsvorräten. In diesen Fällen wurden Investitionspläne und detaillierte Strategien für eine schrittweise Angleichung an den Besitzstand genehmigt. Ebenso wurde der freie Kapitalverkehr aus den jetzigen in die neuen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Kauf von Grundstücken oder Zweitwohnsitzen vorübergehend eingeschränkt.

Auf Wunsch der Union wurden einige genau festgelegte und begrenzte Übergangsvereinbarungen mit dem Ziel getroffen, den regionalen oder sektorspezifischen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, die bei einer uneingeschränkten Anwendung des Besitzstands in der erweiterten Union auftreten könnten. So wurde die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen in die jetzigen Mitgliedstaaten vorübergehend eingeschränkt, der Schutz des gewerblichen Eigentums an Arzneimitteln und den Gemeinschaftsmarken aus der EU verstärkt und der Zugang zu den einheimischen Straßengüterverkehrsmärkten (Kabotage) zwischen den jetzigen und bestimmten neuen Mitgliedstaaten zeitweise begrenzt.

2. Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

2.1. Politische Kriterien

2.1.1. Gesamtentwicklung

In ihren Stellungnahmen von 1997 und den anschließenden Regelmäßigen Berichten hat die Kommission die Fortschritte beurteilt, die die Bewerberländer bei der Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt haben. Seit 1999 kommt die Kommission regelmäßig zu dem Ergebnis, dass alle Bewerberländer, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, diese Kriterien erfuellen. In den letzten fünf Jahren hat die Stärkung und Vertiefung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Minderheitenschutz beträchtliche Fortschritte erfahren.

Im letzten Jahr wurden die demokratischen Regierungssysteme in den Bewerberländern noch weiter gefestigt. In mehreren Ländern fanden auf nationaler oder kommunaler Ebene freie und korrekt verlaufene Wahlen statt.

Die Bemühungen um Konsolidierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wurden fortgesetzt. In sämtlichen Bewerberländern existiert inzwischen ein gesicherter Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst, und Beamte erhalten regelmässige Aus- und Fortbildung. Mehrere Länder sind bei der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex, der klaren Trennung zwischen politischer und administrativer Zuständigkeit und der Einführung von Rechtsvorschriften über den Zugang zu öffentlichen Informationen vorangekommen.

Die meisten Länder haben Fortschritte bei der Reform und der Festigung ihres Justizsystems erzielt, das eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und der wirksamen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes spielt. Ein entscheidendes Stück weitergekommen sind die meisten Länder bei der Verabschiedung grundlegender Rechtsvorschriften, der Stärkung der Humanressourcen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Fortschritte gab es in mehreren Ländern auch bei der Stärkung der Mechanismen für eine angemessene Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen und den verbesserten Zugang der Bürger zum Recht. Vorangekommen sind die meisten Länder überdies bei der Lösung des Problems der Rückstände in der Rechtsprechung. Die Bemühungen um weitere Konsolidierung der Reformen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden.

Bei der Bekämpfung von Korruption, Betrug und Wirtschaftskriminalität wurden Fortschritte gemacht, aber dennoch gibt dieser Bereich weiter Anlass zur Sorge. Die meisten Länder haben inzwischen Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und die hierfür zuständigen Behörden verstärkt. Die Gesetzgebung wurde weiter ausgebaut, auch in Bereichen wie der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Finanzierung von politischen Parteien, und es wurden deutliche Anstrengungen zur Sensibilisierung für dieses Thema unternommen. In einer Reihe von Ländern gibt es Anzeichen, dass das öffentliche Bewusstsein für die Gefahren, die der Wirtschaft und der Gesellschaft generell durch Korruption drohen, wächst. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die viel versprechenden Entwicklungen, die in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz öffentlicher Verwaltungen festgestellt wurden. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden.

In einer Reihe von Ländern wurden weitere Schritte zur Stärkung des gesetzlichen und institutionellen Rahmens für die Gleichstellung von Mann und Frau unternommen. In einigen Ländern gab es deutliche Fortschritte im Bereich der Hilfen für die Opfer häuslicher Gewalt. Weitere Anstrengungen müssen jetzt zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Gleichstellung von Frauen und Männern unternommen werden.

In allen Ländern mit größeren Roma-Gemeinden wurden bei der Durchführung von nationalen Aktionsplänen zur Verbesserung der schwierigen Lebensbedingungen der Roma Fortschritte erzielt. Die Länder dürfen nicht in ihren Bemühungen nachlassen, die nachhaltige Umsetzung der einzelnen Aktionspläne in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Roma sicherzustellen. Dort, wo entsprechende Gesetze noch fehlen, wären die Annahme und die ordnungsgemäße Durchführung umfassender Antidiskriminierungsgesetze im Einklang mit den einschlägigen EG-Vorschriften ein entscheidender Schritt nach vorn.

Neue positive Entwicklungen sind beim Schutz von Minderheiten zu verzeichnen. Estland und Lettland haben Fortschritte bei der Integration ausländischer Staatsbürger erzielt. In mehreren Ländern wurde der rechtliche und institutionelle Rahmen des Minderheitenschutzes weiter gefestigt. In Bulgarien, der Slowakei und Rumänien spielen Minderheiten nach wie vor eine wichtige Rolle im nationalen politischen Leben.

In den vorangegangenen Jahren hat die Kommission immer wieder auf das Problem der Waisenhäuser in Rumänien hingewiesen. Hier beginnen die rechtlichen, administrativen und finanziellen Maßnahmen der rumänischen Behörden erste Früchte zu tragen. Die Zahl der Heimkinder ist zurückgegangen und ihre Lebensbedingungen haben sich verbessert. Die bisherigen Anstrengungen müssen aber fortgesetzt werden.

2.1.2. Schlussfolgerungen

Die politischen Kriterien von Kopenhagen werden nach wie vor von allen Bewerberländern erfuellt, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden. Dies hat sich im letzten Jahr bestätigt.

Auf die Fortschritte und die jetzige Lage in der Türkei im Hinblick auf die Erfuellung der politischen Kriterien wird in Abschnitt 5 eingegangen.

Anhang 1 enthält die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte, Anhang 3 eine Aufstellung der von den Bewerberländern ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen.

2.2. Wirtschaftliche Kriterien

2.2.1. Gesamtentwicklung

Die Bewertung der von den Bewerberländern erzielten Fortschritte bei der Erfuellung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen wird dieses Jahr in einen etwas größeren Zusammenhang gestellt als in den Vorjahren. Beurteilt werden die Fortschritte seit den letzten Regelmäßigen Berichten und die Weiterentwicklung bei der Erfuellung dieser Kriterien seit den Stellungnahmen, welche die Kommission 1997 für die meisten Bewerberländer vorgelegt hat. Die wichtigsten Entwicklungen werden nachstehend zusammengefasst; ausgewählte Wirtschaftsindikatoren für jedes Land sind in Anhang 7 zusammengestellt.

Im Zeitraum 1997-2001 verzeichneten die meisten Bewerberländer ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum, das deutlich über dem EU-Durchschnitt von 2,6 % lag. Von der weltweiten Verlangsamung der Konjunktur, die Ende 2000 einsetzte, blieben auch die EU und mit ihr die Bewerberländer nicht verschont. Dies hatte 2001 in einer Reihe von Bewerberländern ein verlangsamtes Wachstum zur Folge, aber in der ersten Jahreshälfte 2002 verhielt sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wieder weitgehend stabil. Das in Kaufkraftparitäten ausgedrückte Pro-Kopf-BIP stieg in den zehn in Umstellung begriffenen Volkswirtschaften im Schnitt von 38,5 % im Jahr 2000 auf 39,3 % des EU-Durchschnitts. Die meisten Bewerberländer haben im Fünfjahreszeitraum etwas aufgeholt.

Die Bewerberländer haben die Anpassung ihrer Produktionsstrukturen fortgesetzt. Der Anteil ihrer Landwirtschaft am BIP ging in besagtem Zeitraum zurück, während der Anteil des Dienstleistungssektors stieg, aber noch nicht den EU-Durchschnitt erreichte.

Die zuletzt rückläufige Entwicklung der Inflation in den meisten Bewerberländern hielt auch 2001 an: Die meisten Länder verzeichneten eine einstellige Inflationsrate. In den letzten fünf Jahren haben die meisten Bewerberländer unabhängige Zentralbanken gegründet, die häufig Inflationsbekämpfungsstrategien zur Preisstabilisierung ergriffen haben.

Hauptsächlich aufgrund der Umstrukturierung ihrer einheimischen Industrien und zum Teil aufgrund von Strukturmängeln auf dem Arbeitsmarkt ging die Beschäftigung während des Beurteilungszeitraums im Schnitt in allen Bewerberländern zurück. In vielen Ländern herrscht immer noch eine hohe Arbeitslosigkeit. In einigen Ländern scheint sich 2002 jedoch mit einem ersten Anstieg der Beschäftigtenzahlen ein Ende des Abbaus von Arbeitsplätzen abzuzeichnen.

Alle Bewerberländer vermeldeten im fraglichen Zeitraum gesamtstaatliche Haushaltsdefizite. 2001 stieg das durchschnittliche Defizit in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern aufgrund des verlangsamten Wirtschaftswachstums, der Lockerung der Steuerpolitik, umstellungsbedingter einmaliger Ausgaben und genauerer Messungen von 3,2 % auf 3,8 %.

Das Handels- und Leistungsbilanzdefizit fiel in den meisten Ländern im Beurteilungszeitraum relativ hoch aus, blieb aber innerhalb vertretbarer Grenzen. Die meisten Länder konnten genügend ausländische Direktinvestitionen anziehen, um diese Defizite zu finanzieren. Generell ließ sich bei den Handels- und Leistungsbilanzen eine leichte Verbesserung gegenüber 2001 beobachten.

Die Privatisierung der Industrieunternehmen hat seit 1997 beeindruckende Fortschritte gemacht. Es wurde ein der EUvergleichbares Niveau erreicht, aber weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Umstrukturierung einer Reihe von Sektoren abzuschließen.

Die Finanzintermediation ist weiter gewachsen. Fast alle Länder verfügen inzwischen über einen effizienteren und stabileren Banksektor. Das durchschnittliche Volumen inländischer Bankkredite für den Privatsektor fiel allerdings mit nahezu 27 % des BIP im Jahr 2001 immer noch relativ gering aus.

Die Bedingungen für den Marktzu- und -austritt gewährleisten inzwischen einen ausreichenden Grad an Effizienz und Rechtssicherheit. Die Eigentumsrechte sind fest verankert und deutliche Fortschritte wurden beim Konkursrecht und Konkursverfahren erzielt. Trotzdem ist in den meisten Ländern der rechtliche Rahmen noch ergänzungsbedürftig.

Die Europäische Union ist für alle Bewerberländer Haupthandelspartner und wichtigster ausländischer Investor. Es wurde ein hoher Grad an Integration der Bewerberländer in die Wirtschaft der EU erreicht.

2.2.2. Schlussfolgerungen

Die Fortschritte jedes einzelnen Landes wurden anhand der zwei Teilkriterien des wirtschaftlichen Kriteriums von Kopenhagen bewertet: dem Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft und der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Betrachtet man beide Teilkriterien zusammen, so kann für Malta und Zypern erneut bestätigt werden, dass beide über funktionierende Marktwirtschaften verfügen und in der Lage sein sollten, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

Auch Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sind, wie bereits früher festgestellt wurde, funktionierende Marktwirtschaften. Die diesjährige Beurteilung zeigt, dass diese Länder bei der makroökonomischen Stabilisierung und der wirtschaftlichen Reform zufriedenstellend vorangekommen sind und die Fortsetzung ihrer derzeitigen Reformbestrebungen sie in die Lage versetzen sollte, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

Folglich, unter Berücksichtigung der Verpflichtungen, die bis zum Beitritt von diesen zehn Ländern zu erfuellen sindist die Kommission der Ansicht, daß sie die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen innerhalb des für den Beitritt vorgesehenen zeitlichen Rahmens erfuellt haben werden. In den Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte werden die wichtigsten Bereiche aufgezeigt, in denen das Funktionieren der Marktwirtschaft oder die Wettbewerbsfähigkeit in der Union noch verbessert werden sollten. In diesen Bereichen besteht, auch wenn die Aufzählung nicht vollständig ist, vorrangiger Handlungsbedarf.

Nachdem Bulgarien im letzten Jahr noch knapp davon entfernt war, wird im diesjährigen Regelmäßigen Bericht erstmals festgestellt, dass es eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Wenn es sein Reformprogramm weiter umsetzt, um letzte Schwierigkeiten zu beheben, sollte es dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standhalten können.

Rumänien hat weiterhin Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht, und die Aussichten haben sich verbessert. Bei anhaltender, uneingeschränkter Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Vollendung der Reformagenda dürfte Rumänien mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

Die Türkei hat ihre Marktwirtschaft weiter ausgebaut und damit voraussichtlich ihre Voraussetzungen verbessert, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, kämpft aber immer noch mit den Folgen von zwei äußerst destabilisierenden Finanzkrisen.

Anhang 1 enthält die Schlussfolgerungen aller Regelmäßigen Berichte.

2.3. Andere Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft (einschließlich Verwaltungskapazität)

2.3.1. Gesamtentwicklung

Auch die Beurteilung der Entwicklungen im Hinblick auf die Kopenhagener Kriterien zum gemeinschaftlichen Besitzstand wird in den diesjährigen Regelmäßigen Berichten in einen weiteren Rahmen gestellt als in den Vorjahren. Neben den Fortschritten der einzelnen Bewerberländer seit dem vergangenen Jahr untersuchen die diesjährigen Berichte auch die Fortschritte der einzelnen Länder seit den Stellungnahmen von 1997 (dem Regelmäßigen Bericht von 1998 im Falle Zyperns und der Türkei und der aktualisierten Stellungnahme von 1999 im Falle Maltas), den Stand der Erfuellung der Verpflichtungen, die in den Beitrittsverhandlungen eingegangen wurden, und den Grad der Angleichung und Umsetzung des Besitzstandes. Da sich der Besitzstand in den letzten drei bis fünf Jahren beträchtlich weiterentwickelt hat, wurden die Fortschritte über diesen Zeitraum auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand beurteilt, der von der EU angenommen wurde. Außerdem wurden die Angaben berücksichtigt, die der Kommission über die laufenden Vorbereitungen und die detaillierten Umsetzungspläne vorliegen.

Die Berichte zeigen, dass die Bewerberländer in vielen Bereichen einen hohen Grad an Angleichung erreicht haben, denn in den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt. Kontinuierliche Fortschritte gab es auch beim Aufbau der Verwaltungs- und Rechtsstrukturen, die für die Umsetzung und tatsächliche Anwendung des Besitzstandes erforderlich sind, und die meisten Länder sind in einer beachtlichen Anzahl von Bereichen mit der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten weit vorangekommen. Die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wurden im Allgemeinen erfuellt.

In einer Reihe von Sektoren findet der Besitzstand bereits Anwendung. In anderen Sektoren müssen die Angleichung an den Besitzstand und der Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten bis zum Beitritt noch abgeschlossen werden. Wenn die Länder ihre Bemühungen so fortsetzen, wie in den Verhandlungen vereinbart wurde, dürften sie in der Lage sein, ihre Pflichten der Mitgliedschaft für diese Sektoren innerhalb des vorgesehenen Zeitplans zu erfuellen.

Im Sektor Binnenmarkt wurden entscheidende Fortschritte erzielt, und die meisten Länder haben inzwischen einen angemessenen Grad an Angleichung und Umsetzung des Besitzstands erreicht. Gut voran ging es in den meisten Ländern mit der Schaffung der Rahmenvorschriften und der grundlegenden Infrastrukturen besonders in den Bereichen Normung und Zertifizierung. Auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu Finanzdienstleistungen, insbesondere des Bankrechts, ist im Allgemeinen weit fortgeschritten. Nahezu abgeschlossen ist in den meisten Ländern die Liberalisierung des Kapitalverkehrs im Einklang mit dem Besitzstand.

Die Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität in Bereichen wie der Marktaufsicht und der Lebensmittelsicherheit müssen fortgesetzt werden. Beim öffentlichen Auftragswesen muss die Übernahme der Rechtsvorschriften vollständig abgeschlossen und der Kontrollapparat verstärkt werden. Der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen muss weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere dort, wo die Rechtsangleichung bei den Pflegeberufen noch abgeschlossen und die Ausbildungsprogramme zum Teil noch an die Gemeinschaftsstandards angepasst werden müssen. Gleiches gilt für die korrekte Umsetzung der Richtlinien gegen Geldwäsche und Finanzdienstleistungsrichtlinien, insbesondere was die Unabhängigkeit der Überwachungsorgane betrifft. Während die Übernahme der Rechte über geistiges und gewerbliches Eigentum zufriedenstellend vorankommt, sollte die tatsächliche Anwendung der Rechtsvorschriften noch verbessert werden.

Im Bereich des Wettbewerbs ist das Kartellrecht in den meisten Ländern bereits weitgehend an den Besitzstand angepasst, aber die tatsächliche Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften muss noch wirksamer sichergestellt werden. Bei den staatlichen Beihilfen müssen in einer Reihe von Ländern inkompatible Beihilferegelungen, häufig in Form von steuerlichen Anreizen, noch an den Besitzstand angepasst und die Kontrollinstrumentarien der Länder ausgebaut werden. Außerdem müssen einige Länder die Kontrollen staatlicher Beihilfen in bestimmten sensiblen Sektoren wie Schiffbau und Stahl noch verbessern, besonders, da sie Umstrukturierungspläne erfordern.

Im Bereich der Verbraucherschutzpolitik, wo die legislative Angleichung im Allgemeinen gut vorangekommen ist, müssen die Bewerberländer ihre Bemühungen um vollständige Übernahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften fortsetzen. Eine wirksame Durchführung des Besitzstandes soll garantieren, dass die Erzeugnisse auf dem erweiterten Binnenmarkt sicher und die Verbraucherrechte geschützt sind.

Im Bereich des Umweltschutzes müssen die Bewerberländer ihre Anstrengungen neben der endgültigen Übernahme des Besitzstandes auf den Ausbau ihrer allgemeinen Verwaltungskapazitäten konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft und Umweltverschmutzung durch die Industrie, um den Besitzstand auch anwenden zu können. In einigen Fällen muss die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sichergestellt werden.

Im Bereich Verkehr wurden bei der legislativen Angleichung in den meisten Bewerberländern Fortschritte erzielt; es fehlen nur noch verschiedene Durchführungsverordnungen. Einige Bewerberländer müssen allerdings noch die Angleichung beim Schienenverkehr abschließen und Reformen durchführen. Andere müssen beim Seeverkehr noch entscheidende Fortschritte machen. Die Verwaltungskapazitäten müssen in allen Bereichen ausgebaut werden, damit der Besitzstand streng angewandt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr (einschliesslich dem Besitzstand im sozialen Bereich) und im Seeverkehr. Ähnlich muß eine Reihe von Ländern verstärkte Anstrengungen machen, um dem gemeinschaftlichen Besitzstand betreffend Seeverkehrssicherheit gerecht zu werden. Das erweiterte transeuropäische Verkehrsnetz wird in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Investitionen erfordern.

Im Bereich Energie müssen einige Länder noch die sich aus den erforderlichen Rechtsvorschriften ergebenden zusätzlichen Anforderungen für den Energiebinnenmarkt erfuellen. Dies ist auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand wichtig. Die meisten Länder müssen ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen. Die Empfehlungen, die der Rat in seinem Bericht über die "Nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung" ausgesprochen hat, finden Berücksichtigung. So müssen einige Länder ihre Bemühungen um Ausbau ihrer Behörden für nukleare Sicherheit fortsetzen. Zwei Bewerberländer haben sich ausdrücklich verpflichtet, bestimmte Kernkraftwerke stillzulegen. Diese Verpflichtungen müssen im Beitrittsvertrag verankert werden.

Im Bereich Telekommunikation bedarf es in den meisten Ländern weiterer Anstrengungen zur Umsetzung des Telekommunikationsbesitzstandes zur Stärkung der Verwaltungs kapazität und zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des Universalbesitzstandes müssen noch bewertet werden.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist die Rechtsangleichung insgesamt gut vorangekommen, aber die meisten Länder müssen ihre Verwaltungskapazitäten noch weiter ausbauen, insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Außerdem sollte die soziale Eingliederung unter Berücksichtigung der gemeinsamen Ziele, die sich die EU gesetzt hat, noch weiter gefördert werden. Auch müssen sich die Bewerberländer ausdrücklicher dafür einsetzen, die Ziele der EU im Rahmen ihrer staatlichen Beschäftigungspolitik umzusetzen. Bewerberländer sollten Anstrengungen unternehmen im Bereich der sozialen Eingliederung und Beschäftigung, um sich auf ihre zukünftige Teilnahme in der offenen Zusammenarbeitsmethode auf EU-Ebene und für die zukünftigen Zuwendungen des Europäischen Sozialfonds vorzubereiten. Die Bedeutung des Aufbaus nachhaltiger Krankenversicherungssysteme muß unterstrichen werden.

Im Fischereisektor ist die Hauptpriorität die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der nationalen Behörden, welche den EU-Besitzstand umsetzen, besonders im Bereich der Marktordnung und Unterhalt des Fischereifahrzeugregisters. Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Fischerei, z.B. Fangquoten und technische Verordnungen, wird in einigen Bewerberländern eine beträchtliche Erhöhung der Mittel erfordern.

Im Bereich Justiz und Inneres sind die meisten Länder auf allen Gebieten des gemeinschaftlichen Besitzstandes gut vorangekommen. Die Annahme ihrer Schengen-Aktionspläne hat es den einzelnen Ländern ermöglicht, die vorrangigen Aktionen herauszustellen und beschleunigt durchzuführen. Die Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich müssen aber noch deutlich ausgebaut werden, insbesondere für die Verwaltung der Grenzen sowie die Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisiertem Verbrechen.

Im Bereich der Steuern müssen die meisten Länder die insgesamt zufriedenstellende Angleichung der Rechtsvorschriften noch abschließen, insbesondere bei der Mehrwert- und der Verbrauchssteuer. Die Verwaltungskapazitäten müssen weiter ausgebaut und Anstrengungen unternommen werden, um die computergestützten Steuerinformationssysteme in Betrieb zu nehmen.

Im Bereich der Außenbeziehungen haben die Bewerberländer einen guten Angleichungsgrad erreicht. Entschiedene Schritte sind jedoch dringend erforderlich, um die bilateralen Investitionsabkommen in Einklang mit dem Vertrag zu bringen. Anderenfalls muß der Konflikt zwischen den bilateralen Investitionsabkommen und den vertraglichen Verpflichtungen im Beitrittsvertrag gelöst werden.

Für eine begrenzte Anzahl von Sektoren weisen die diesjährigen Berichte für einzelne Länder Bereiche des Besitzstandes aus, in denen besondere Anstrengungen erforderlich sind, sowie in einigen Fällen die Maßnahmen, die dringend ergriffen werden müssen. Besondere Anstrengungen einzelner Bewerberländer sind namentlich in den nachstehend aufgeführten Sektoren erforderlich.

Im Bereich Zoll muss die Rechtsangleichung, auch wenn sie schon weit fortgeschritten ist, in einigen Ländern noch abgeschlossen werden. Die Anstrengungen sollten sich jetzt verstärkt auf den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten zur Anwendung des Besitzstandes in diesem Sektor und auf die Weiterentwicklung der Informationstechnologie konzentrieren. Je nach Land weitergeführt bzw. beschleunigt werden sollten insbesondere die Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Kompatibilität der nationalen Systeme mit den EU-Systemen der Zollinformationstechnologie. In einer Reihe von Ländern müssen die Zolldienste überdies besser in die Lage versetzt werden, Zollbetrug zu bekämpfen. Außerdem müssen alle Länder die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung von Maßnahmen und Vorschriften treffen, die erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden, unter anderem in einigen Fällen in Bezug auf Freizonen.

Im Bereich der Landwirtschaft müssen die meisten Länder ihre Bemühungen auf die vollständige Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Agrarbesitzstand und auf den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und tatsächlichen Anwendung dieses Besitzstandes konzentrieren. So sind nur wenige Bewerberländer bei der Einrichtung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS), einschließlich eines Flächenidentifizierungssystems, das für die Verwaltung und Kontrolle von Direktzahlungen unerlässlich ist, weiter fortgeschritten. Mehrere Länder müssen ihre Bemühungen um Einrichtung eines funktionsfähigen IACS bis zum Beitritt beschleunigen, und einige Bewerberländer müssen umgehend wichtige Entscheidungen treffen und für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sorgen, wenn das IACS bis zum Beitritt funktionieren soll. Wenn die notwendigen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen beim Beitritt nicht voll funktionstüchtig sind oder nicht korrekt funktionieren, kann das betreffende Bewerberland nicht vollständig in den Genuß der Unterstützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik kommen oder muß schon erhaltene Zuschüsse zurückerstatten. Eine Reihe von Ländern muss noch letzte Vorbereitungen für die Zahlstelle treffen, und andere müssen die landwirtschaftliche Bodenreform abschließen.

Auch in den Bereichen Veterinärvorschriften und Lebensmittelsicherheit müssen die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden, wobei nachhaltig dafür Sorge zu tragen ist, dass die Betriebe ausreichend modernisiert werden, um den Gemeinschaftsnormen zu genügen. Anderenfalls könnten betroffene Bewerberländer daran gehindert werden, alle Möglichkeiten, die der Binnenmarkt in diesem Bereich bietet, auszuschöpfen.

Im Bereich der Regionalpolitik müssen die Bewerberländer, auch wenn der Rechtsrahmen für die Anwendung des Besitzstandes generell bereits eingeführt wurde, ihre endgültigen Durchführungsstellen noch klar benennen und ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen. Die Länder müssen ihre Bemühungen vor allem darauf konzentrieren, ihre Programmplanungsdokumente fertigzustellen. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien muss verbessert und die Systeme und Verfahren für wirksame Überwachung, Finanzmanagement und Kontrolle der Struktur- und Kohäsionsmittel müssen auf allen Ebenen gestärkt werden. Die Kommission weisst ebenfalls daraufhin dass, die Gemeinschaftsfinanzierung erst dann genehmigt werden kann, wenn alle Bedingungen zu deren wirtschaftlicher Haushaltführung erfuellt sind.

Im Bereich Finanzkontrolle, in dem die Rechtsangleichung ebenfalls in den meisten Ländern deutlich fortgeschritten ist, müssen die Bewerberländer sich verstärkt um die Einführung angemessener Systeme für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und externe Rechnungsprüfung bemühen. Damit Gemeinschaftsmittel verfügbar sind, müssen alle Bedingungen zur wirtschaftlichen Haushaltsführung dieser Mittel erfuellt sein. Sie müssen die ordentliche Verwaltung der Heranführungshilfen und künftiger Strukturfondsmittel sicherstellen und ihre Verwaltungsstrukturen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bis zur zweiten Hälfte 2003 festigen.

Aufgrund der Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden, wenden die meisten Bewerberländer beträchtliche Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits an. In den meisten Ländern wurden die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Durchführungsstrukturen zu einem großen Teil bereits geschaffen. Um die letzten Lücken zu schließen, wurden detaillierte Maßnahmen festgelegt, insbesondere in den Verhandlungen und in den Aktionsplänen. Diese Maßnahmen werden bereits durchgeführt.

2.3.2. Schlussfolgerungen

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern haben einen hohen Grad an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht und beträchtliche Fortschritte bei der Schaffung angemessener Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich erzielt. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfuellung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden und vorgesehenen Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, dass diese Länder im Stande sein werden, ihren Pflichten aus der Mitgliedschaft innerhalb des geplanten Zeitrahmens nachzukommen.

Diese Länder sollten ihre Bemühungen um Angleichung der Rechtsvorschriften und Ausbau der Verwaltungskapazitäten wie geplant fortsetzen. Die Regelmäßigen Berichte zeigen jedoch, dass bei einer beschränkten Anzahl spezifischer Bereiche innerhalb bestimmter Kapitel noch dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bewerberländer wurden hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Kommission geht davon aus, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen werden, um die festgestellten Problemezu überwinden. Der weitere Verlauf wird genau überwacht werden.

Bulgarien, Rumänien und die Türkei erfuellen die Kriterien der Übernahme des Besitzstandes noch nicht vollständig. Diese Länder sollten ihre weiteren Bemühungen auf die in den Regelmäßigen Berichten ausgewiesenen Bereiche konzentrieren.

Anhang 1 enthält die Schlussfolgerungen aller regelmäßigen Berichte.

2.4. Allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, dass alle Bewerberländer bei der Umsetzung der Kriterien von Kopenhagen erneut beachtliche Fortschritte erzielt haben.

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern erfuellen bereits die politischen Kriterien. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfuellung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, und unter Berücksichtigung ihrer laufenden Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, dass diese Länder die wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes Anfang 2004 erfuellen und beitrittsreif sein werden.

Die Kommission empfiehlt daher, die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern bis Ende dieses Jahres abzuschließen. Sie werden in der Folge als die zehn beitretenden Länder bezeichnet.

In den Regelmäßigen Berichten wird auf eine Reihe von Bereichen hingewiesen, in denen im Zusammenhang mit den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie der Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes noch weitere Verbesserungen erforderlich sind. Diese sollten entschieden angegangen werden.

Bulgarien und Rumänien erfuellen die politischen Kriterien, nicht jedoch zur Gänze die wirtschaftlichen Kriterien oder die des gemeinschaftlichen Besitzstandes, wenn auch zu unterschiedlichen Graden. Die Türkei erfuellt weder die politischen noch die wirtschaftlichen oder Besitzstandskriterien vollständig. Die politischen Kriterien werden für die Türkei weiter unten beurteilt.

3. Vollendung des Prozesses

3.1. Abschluss der Verhandlungen

Mit den zehn beitretenden Ländern sind die Verhandlungen über die beiden Kapitel "Landwirtschaft" und "Finanz- und Haushaltsangelegenheiten" noch nicht vorläufig abgeschlossen, obgleich die meisten Fragen in diesen Kapiteln, die nicht an Finanzierungsangebote der EU geknüpft sind, geklärt wurden. Und auch wenn die Kapitel "Regionalpolitik" und "Institutionen" vorläufig abgeschlossen sind, wurde die Erörterung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit Mittelzuweisungen und institutionellen Regelungen (Übergangsvorschriften im Jahr 2004, Anzahl der Abgeordneten und Schwelle für die qualifizierte Mehrheit) für die letzte Verhandlungsrunde aufgehoben. Zum Kapitel "Sonstiges" muss eine Reihe von Fragen noch geklärt werden. Verhandelt werden muss auch noch über acht weitere Kapitel: die Kapitel "Wettbewerb" mit fünf Ländern, "Verkehr" mit der Tschechischen Republik sowie "Steuern" und "Zollunion" mit Malta.

Nachstehend erläutert die Kommission, wie ihrer Ansicht nach mit einigen wesentlichen Punkten für den Abschluss der Verhandlungen verfahren werden könnte.

3.1.1. Finanzrahmen

In ihrem Informationsvermerk vom 30. Januar 2002 hat die Kommission für die Beitrittsverhandlungen einen gemeinsamen Finanzrahmen vorgeschlagen. Dieser Rahmen gründet sich auf den allgemeinen Finanzrahmen von Berlin und auf die Annahme, dass zehn neue Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen werden. Die Vorschläge der Kommission sind nach wie vor gültig. Die Kommission vertritt insbesondere folgende Auffassungen:

* Im Bereich der Landwirtschaft sollte das Ziel der schrittweisen Einführung von Direktzahlungen an die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten ab 2004 beibehalten werden.

* Die Strukturmaßnahmen sollten von einem Kohäsionsfondsanteil von einem Drittel ausgehen und sich auf das im Januar 2002 vorgeschlagene Gesamtvolumen gründen. Sobald die allgemeine Mittelausstattung bewilligt ist, werden die Einzelbeträge je Land und Politikbereich als Prozentsätze an der Gesamtzuteilung anhand der Methode für jetzige Mitgliedstaten betreffend den Zeitraum 2000-2006 ermittelt.

* Bei der internen Politik sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um während des Übergangs den Aufbau des institutionellen Rahmens sowie die weiteren Bemühungen um Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen zu unterstützen und unter vollständiger Verwendung der im Rahmen der Heranführung gewährten Mittel auch des Kernkraftwerks Bohunice in der Slowakei.

* Ein vorübergehender Haushaltsausgleich in Form eines Pauschalbetrags sollte für jeden neuen Mitgliedstaat vorgesehen werden, dessen Nettohaushaltslage schlechter ausfällt als im Jahr vor dem Beitritt, als noch Heranführungshilfen gezahlt wurden.

* Die Kommission erinnert an die Notwendigkeit, zusätzliche Mittel für den nördlichen Teil Zyperns zu reservieren, um eine politische Einigung zu unterstützen.

3.1.2. Neuer gemeinschaftlicher Besitzstand und Wiederaufnahme von Kapiteln

Von den beitretenden Ländern wird verlangt, dass sie außer in denjenigen Bereichen, in denen Übergangsregelungen eingeräumt werden, den zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union uneingeschränkt anwenden.

Die Kommission hat den Ländern, mit denen Verhandlungen geführt werden, den kompletten Besitzstand übermittelt, der am Ende des ersten Halbjahres 2002 angenommen und veröffentlicht war. Die Länder sollten zu diesem Besitzstand einschließlich möglicherweise notwendiger Übergangsregelungen Stellung nehmen und die gegebenenfalls erforderlichen technischen Anpassungen mitteilen. Die Stellungnahmen der Bewerberländer zu den bisher übermittelten neuen Aspekten des Besitzstandes sind in die Verhandlungen eingeflossen. In einigen Fällen, wie unlängst beim Kapitel "Umwelt", könnten die Stellungnahmen der Bewerberländer zum neuen Besitzstand die Wiederaufnahme eines Kapitels erforderlich machen.

Nach dem Verfahren, das auch bei früheren Beitritten gewählt wurde, ist es unmöglich, den neuen Besitzstand in den Verhandlungen über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus zu berücksichtigen. Die Kommission hat vorgeschlagen, sich in den Verhandlungen auf den gemeinschaftlichen Besitzstand zu beschränken, der bis 1. November 2002 angenommen und veröffentlicht ist. Zu diesen neuen, zwischen dem 1. Juli und dem 1. November 2002 angenommenen Vorschriften, wie z.B. im Bereich Telekommunikation, wurden die Verhandlungsländer gebeten, ihre Stellungnahmen sowie gegebenenfalls notwendigen technischen Anpassungen bis Mitte November zu übermitteln. Somit könnten etwaige zusätzliche Anträge auf Übergangsregelungen, die eine Wiederaufnahme von Kapiteln in den Verhandlungen zur Folge haben könnten, in der zweiten Novemberhälfte behandelt werden.

Der Beitrittsvertrag wird, wie schon bei früheren Erweiterungen, Klauseln enthalten, die es gestatten, über die notwendigen Anpassungen und vorübergehenden Regelungen zum Besitzstand, der zwischen dem 1. November 2002 und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags angenommen wird, auf gebührend begründeten Antrag der künftigen Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. [5] Solche Klauseln könnten in Bereichen wie Transport, Energie und Justiz und Inneres, in denen derzeit wichtige Änderungen vorbereitet werden, notwendig sein.

[5] Siehe z.B. Artikel 30, 151 und 169 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens.

3.1.3. Das Kapitel "Sonstiges"

Für das Kapitel "Sonstiges" gelten andere Vorzeichen als für die übrigen Verhandlungskapitel. Es bildet im Wesentlichen den Rahmen für eine Reihe von Fragen, die wenig kontrovers sind, aber nicht unbedingt in den übrigen Verhandlungskapiteln behandelt werden können. Im Kapitel "Sonstiges", das Anfang November eröffnet werden dürfte, werden vermutlich folgende Fragen erörtert:

- Regeln für die Verwaltung und das Auslaufen der Heranführungshilfen;

- Festsetzung der geplanten Übergangshilfe für bestimmte Maßnahmen zum Aufbau der Institutionen;

- die Rechtsgrundlage für die Verwaltung der Mittel zur Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina in Litauen und Bohunice in der Slowakei;

- eine Reihe von Erklärungen, Protokollen und sonstigen Zusätzen zum Vertrag, etwa die Verpflichtung zur Abschaltung der oben genannten Kernkraftwerke;

- eine Rechtsgrundlage für die obengenannte Unterstützung für den nördlichen Teil Zyperns.

Anhang 2 enthält nähere Ausführungen zu diesem Punkt.

3.2. Erstellung des Beitrittsvertrags

Der Europäische Rat von Sevilla stellte fest, dass "die Erstellung des Beitrittsvertrags fortgesetzt werden sollte, damit so rasch wie möglich nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen ein fertiger Vertrag vorliegt. Man kann davon ausgehen, dass der Beitrittsvertrag im Frühjahr 2003 unterzeichnungsbereit ist."

Die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen, nämlich die vereinbarten Übergangsregelungen und die technischen Anpassungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Zuge der Erweiterung, werden in einem Rechtsinstrument und angeschlossenen Akten festgehalten: dem Beitrittsvertrag. Die Arbeiten zum Entwurf dieses Vertrags wurden offiziell im März 2002 aufgenommen und sind schon gut vorangekommen. Die meisten ausgehandelten Maßnahmen und notwendigen Anpassungen wurden bereits in den Vertragsentwurf eingearbeitet. Ausgehend von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken gründet sich dieser Entwurf auf die Annahme, dass die Gemeinschaft um zehn neue Mitgliedstaaten erweitert wird und folgt weitgehend dem Vertrag für die letzten Beitritte. Aufgrund der erforderlichen technischen Anpassungen dürfte der Vertrag im Amtsblatt rund 1000 Seiten umfassen.

Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, müssen in den Vertragsentwurf die letzten Verhandlungsergebnisse aufgenommen werden. Da die Ausarbeitung des Entwurfs bereits sehr weit gediehen ist, kann mit Recht davon ausgegangen werden, dass der Beitrittsvertrag sechs Wochen nach Abschluss der Verhandlungen vorliegt.

Sobald der Wortlaut des Vertrags von allen Verhandlungsparteien gebilligt worden ist, sollte die Kommission ihre Stellungnahme zu den Beitrittsanträgen der betreffenden Länder vorlegen. Dann sollte gemäß Artikel 49 des EU-Vertrags die Zustimmung des Europäischen Parlaments eingeholt werden und schließlich ein Beschluss des Rates über die Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten ergehen. Wenn die Kommission es schafft, ihre Stellungnahme im Februar 2003 abzugeben, könnte der Beitrittsvertrag, wenn für die Entscheidungsfindung im Parlament und im Rat ausreichend Zeit angesetzt wird, wie auf dem Europäischen Rat von Sevilla geplant im Frühjahr 2003 unterzeichnungsbereit sein. Anschließend wird der in allen jetzigen und künftigen Amtssprachen abgefasste Vertrag von den Parteien unterzeichnet.

Nach der Unterzeichnung wird der Vertrag den bisherigen und den künftigen Mitgliedstaaten zur Ratifikation nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften vorgelegt. Der Beitrittsvertrag sollte, wie auch in der Vergangenheit, ein Datum für den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten nennen. Dies setzt voraus, , dass die erforderlichen Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, sowie die Möglichkeit vorsehen, einschlägige Bestimmungen anzupassen, falls ein Beitrittsland die Ratifikation nicht vornimmt.

3.3. Teilnahme an Arbeiten der EU vor dem Beitritt

Die Bewerberländer wirken bereits in zahlreichen Ausschüssen und Agenturen der Gemeinschaft mit [6]. Um die schrittweise Einbindung der beitretenden Staaten in die Gemeinschaftsstrukturen zu stärken, sollte diesen Staaten nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags Gelegenheit gegeben werden, soweit dies rechtlich zulässig ist, weiterhin als Beobachter in allen nach den Komitologieverfahren eingesetzten Ausschüssen sowie allen anderen Ausschüssen mitzuwirken. Die Kommission hält es außerdem für angezeigt, dass beitretenden Staaten die Möglichkeit eingeräumt wird, zumindest als Beobachter in allen einschlägigen Gemeinschaftsagenturen mitzuarbeiten. Die allgemeinen Grundsätze und Einzelheiten einer solchen Teilnahme werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet. Zur leichteren Finanzierung einer solchen Teilnahme könnte jeder beitretende Staat, sofern er dies wünscht, hierfür entsprechende Beträge aus den im Rahmen des Heranführungsprogramms zugeteilten Mitteln reservieren.

[6] Vgl. Mitteilung der Kommission vom 20.12.99 "Teilnahme der Beitrittsländer an den Programmen, Agenturen und Ausschüssen der Gemeinschaft", KOM (1999) 710 endgültig.

Auch das Europäische Parlament beabsichtigt, Beobachter aus den Bewerberländern an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen.

Ferner muss im Einzelnen festgelegt werden, inwieweit die beitretenden Länder in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Datum des Beitritts an der Verabschiedung neuer Teile des Besitzstandes mitwirken. Bisher erging hierzu ein Briefwechsel über das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der beitretenden Länder vor Entscheidungen des Rates. Der Rat beabsichtigt, wie bei früheren Erweiterungen angemessene Entscheidungen zu treffen, um den beitretenden Ländern die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

3.4. Monitoring und Schutzklauseln

Die Kommission hat genau verfolgt, wie die Bewerberländer den Verpflichtungen nachkommen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen sind. Es ist überaus wichtig, daß die Verpflichtungen, welche von den zukünftigen Mitgliedstaaten im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangen worden sind, wie vorgesehen erfuellt werden. Um den Stand genauestens zu erfassen, wird die Kommission die Einhaltung sorgfältig überwachen. Sie wird damit bis zur Unterzeichnung des Vertrags fortfahren und dem Rat hierüber auf Grundlage der üblichen Verfahren Bericht erstatten.

In den Regelmäßigen Berichten werden die Bereiche ausgewiesen, in denen zusätzlicher Handlungsbedarf existiert. Die Kommission wird ihre Kontrolle auch in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und dem tatsächlichen Beitritt fortsetzen. Kontrollmöglichkeiten, auch für die Überwachung der Durchführung der Aktionspläne, sollten über existierende Strukturen etwa im Rahmen der Assoziierungsabkommen genutzt werden.

Die Kommission wird wie bisher auf etwaige Verzögerungen oder Probleme bei den Wirtschaftsreformen oder der Erfuellung der Verpflichtungen aufmerksam machen, insbesondere durch rechtzeitige Warnschreiben auf politischer Ebene.

Gezielte Maßnahmen wie die Einsetzung hochrangiger Gremien im Bereich der Lebensmittelsicherheit oder der erweiterten Dezentralisierung ebenso wie Peer reviews, technische Sitzungen, Workshops, Seminare und Fragebögen wird es bis zum Beitritt in spezifischen Bereichen auch weiterhin geben.

Im Wirtschaftsbereich werden sich die Bewerberländer weiter auf die multilaterale Überwachung und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der WWU vorbereiten. Sie nehmen an dem beitrittsvorbereitenden Steuerüberwachungsverfahren (PFSP) teil, das drei Komponenten umfasst - den Bericht über die Haushaltslage, das wirtschaftliche Heranführungsprogramm und den multilateralen Dialog. Das PFSP lief im Frühjahr 2001 an und wird bis zum Beitritt beibehalten.

Alle einschlägigen Informationen aus diesen verschiedenen Quellen werden in dem Rat regelmäßig vorgelegten Monitoringberichten zusammengefasst. Sechs Monate vor dem angesetzten Beitrittsdatum wird die Kommission dann einen umfassenden Monitoringbericht erstellen und in diesem die Fortschritte beurteilen, die die einzelnen beitretenden Länder bei den notwendigen Reformen und der Umsetzung der Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstandes erzielt haben. Dieser umfassende Monitoringbericht wird für die zehn beitretenden Länder ein Vorläufer des Jahresberichts über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts sein, den die Kommission regelmäßig für alle Mitgliedstaaten erstellt [7]. Spätestens im Juli 2003 wird die Kommission die Einhaltung von Verpflichtungen, die notwendig sind in Bezug auf die Programmierung von Strukturfondsmitteln, beurteilen.

[7] Vgl. "Neunzehnter Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2001) vom 28.6.2002, KOM (2002) 324 endgültig.

Nach dem Beitritt wird die Kommission als Hüterin der Verträge mit den gleichen Mitteln wie bei den derzeitigen Mitgliedstaaten prüfen, wie die neuen Mitgliedstaaten den Besitzstand umsetzen. Zu diesen Mitteln gehören Benchmarking, Gruppendruck, jährliche Berichte über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie gegebenenfalls die Aufnahme von Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Und zur Frage der nuklearen Sicherheit hat der Europäische Rat von Laeken nachdrücklich betont, dass Schutz und Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht werden müssen.

Der Beitrittsvertrag wird, wie bei der letzten Erweiterung, eine allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel enthalten. Diese Klausel wird bereits in der Ratsgruppe, die den Text des Beitrittsvertrages entwirft, auf Grund von Artikel 152 des Beitrittsaktes für Österreich, Finnland und Schweden diskutiert. Da die beitretenden Länder nicht Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, ist die Kommission der Ansicht, daß die Gültigkeit der Schutzklausel zwei Jahre dauern soll und nicht nur ein Jahr, wie bei der letzten Erweiterung.Diese allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel betrifft Fälle, wo "ernsthafte Schwierigkeiten entstehen, welche in einem Bereich der Wirtschaft andauern oder welche eine ernsthafte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Bereiches verursachen könnten". Die Schutzklausel würde es der Kommission ermöglichen, die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Beide, sowohl neue als auch gegenwärtige Mitgliedstaaten könnten von dieser Schutzklausel Gebrauch machen. Der Textentwurf legt wie bei der letzten Erweiterung fest, daß die Schutzmaßnahmen "keine Grenzkontrollen nach sich ziehen sollen".

Die Schutzklausel trägt nicht den Umständen Rechnung, die einerseits aus der Nichteinhaltung von Beitrittsverpflichtungen entstehen und die andererseits schwerwiegende Einwirkungen haben auf den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, geistigem Eigentum oder die aus Gründen der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 30 des EG-Vertrags entstehen. In derartigen Fällen findet Artikel 30 des EG-Vertrages Anwendung.Besondere Schutzklauseln können auch in sektorspezifischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 95 10 des EG-Vertrages enthalten sein.

In etlichen Fällen enthält das EG-Recht jedoch entweder keine Schutzklausel oder diese deckt die besonderen, durch die Erweiterung entstehenden Umstände nicht ab. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, daß der Beitrittsvertrag als Vorsichtsmaßnahme ein besonderes binnenmarktbezogenes Schutzklauselverfahren vorsehen soll.

Ein solches Verfahren könnte aus folgenden Elementen bestehen:

* Das Verfahren sollte auf Antrag eines Mitgliedstaates oder auf eigene Initiative von der Kommission eingeleitet werden.

* Die Kommission sollte die Befugnis haben, über die notwendigen Maßnahmen zu entscheiden. Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein.

* Das Ausmaß sollte sich auf einen ernsthaften Verstoß gegen das Funktionierens des Binnenmarktes oder eine unmittelbare Verstoßgefahr beschränken und sollte auch der Nahrungsmittelsicherheit besonders Rechnung tragen.

* Das Verfahren sollte bei einer von der Kommission festgestellten Nichteinhaltung von Beitrittsverpflichtungen durch einen neuen Mitgliedstaat ausgelöst werden.

* Während der Anwendung der Maßnahme muß der jeweilige neue Mitgliedstaat der Kommission regelmäßig über die eingeleiteten Schritte zur Behebung des Verstoßes Bericht erstatten. Die Maßnahme soll aufgehoben werden, sobald die Kommission feststellen kann, daß der Verstoß behoben ist.

* Die Schutzklausel sollte nur für eine begrenzte Zeit angewandt werden. Die Möglichkeit, das Binnenmarktschutzklauselverfahren anzurufen, sollte auf zwei Jahre begrenzt werden.

Der umfassende Monitoringbericht wird die Bereiche identifizieren, in denen im Falle fehlender Abhilfe solche Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden können. Darüberhinaus werden bis zum Beitritt die Schutzklauseln der Assoziierungsabkommen gültig bleiben.

In diesem Zusammenhang verdienen die besonderen Gegebenheiten im Bereich Justiz und Inneres eine gesonderte Erwähnung. Im Gegensatz zur letzten Erweiterung besteht jetzt ein beträchtlicher gemeinschaftlicher Besitzstand auf diesem Gebiet, welcher sich auch weiter entwickelt durch den fortsetzenden Umsetzungsprozeß des Amsterdamer Vertrages und der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere. Schwierige und politisch heikle Themen werden dadurch behandelt, insbesondere was die Freizügigkeit und die Konsequenzen der Aufhebung der Binnengrenzen betrifft. Wie im nachfolgenden Punkt 3.5.3 erklärt, untersteht die Durchführung dieser auf Schengen basierenden Ziele einem Zweistufenverfahren; dadurch wird der Bedarf für ein getrenntes Schutzklauselverfahren vermieden. Es gibt jedoch andere, nicht auf Schengen basierende Teile im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz (z.B. betreffend Justizzusammenarbeit, insbesondere gegenseitige Anerkennung), wo der Monitoringprozeß einen Bedarf für eine sui generis Schutzklausel aufzeigen könnte, um einen schwerwiegenden Verstoß oder die Gefahr eines schwerwiegenden Verstoßes gegen das Funktionieren in diesem Bereich zu verhindern, z.B. durch eine zeitweilige Außerkraftsetzung der Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung.

3.5. Nach dem Beitritt

3.5.1. Aufbau der Institutionen

Der Auf- und Ausbau der erforderlichen Verwaltungs- und Justizkapazitäten muss auch nach dem Beitritt fortgesetzt werden. Eine Reihe von Übergangsregelungen, die in den Verhandlungen vereinbart wurden, macht deutlich, dass die Bewerberländer in bestimmten Bereichen auch weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen, bevor sie in der Lage sind, den Besitzstand uneingeschränkt anzuwenden. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, für die ersten drei Jahre nach dem Beitritt eine besondere Übergangshilfe für den Aufbau der Institutionen bereitzustellen (s. Anhang 2).

Die Kommission schlägt vor, in ausgewiesenen Bereichen bestimmte EG-finanzierte Instrumente, die sich als zweckmäßig erwiesen haben, wie "Twinning" und "Twinning light", auch weiterhin anzuwenden. Außerdem werden zur gegenseitigen Hilfe auch weiterhin über so bewährte Mechanismen wie TAIEX Fachleute aus anderen Mitgliedstaaten hinzugezogen werden können. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die kurzfristige Entsendung von Beamten der neuen Mitgliedstaaten in die Verwaltungen der EU-15 zu finanzieren. Zudem könnte die Übergangshilfe für den Aufbau der Institutionen auch zur Kofinanzierung von Investitionen in den Besitzstand genutzt werden, insbesondere in Bereichen wie Grenzkontrollen, Zollverwaltungen, Statistiken, Lebensmittelsicherheit, integrierte Agrarverwaltung und Kontrollsysteme.

3.5.2. WWU und Euro

Nach dem EU-Vertrag können neue Mitgliedstaaten den Euro beim Beitritt nicht sofort einführen. Doch wie bei allen Mitgliedstaaten werden die wirtschaftspolitischen Entwicklungen ein gemeinsames Anliegen und somit den Verfahren der multilateralen Überwachung und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik unterstellt. Hauptkoordinierungsinstrumente sind die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der Stabilitäts- und Wachstumspakt und einer Reihe von Verfahren, die für spezifische Politikbereiche gelten. Auch die Wechselkurspolitik wird ein allgemeines Anliegen. Es wird erwartet, dass die neuen Mitgliedstaaten sich dem europäischen Wechselkursmechanismus ERM II einige Zeit nach dem Beitritt anschließen.

Die neuen Mitgliedstaaten haben sich die Teilnahme an der Euro-Zone zum Ziel gesetzt. Wenn es so weit ist, werden sie neben der uneingeschränkten Anwendung der Verfahren zur Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik auch in die einheitliche stabilitätsorientierte Währungspolitik und die einheitliche Wechselkurspolitik eingebunden. Bis dahin verpflichtet der Vertrag die Mitgliedstaaten, den für die Übernahme des Euro erforderlichen Grad an dauerhafter Konvergenz zu erreichen, setzt hierfür jedoch keine Fristen. Entscheidende Faktoren sind die Wirtschaftsdaten des jeweiligen Landes und seine Erfolge bei der Umsetzung der auf nachhaltige Konvergenz ausgerichteten Maßnahmen.

3.5.3. Schengen

Die EU hat deutlich gemacht, dass die vollständige Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes in zwei Phasen erfolgen muss. In der ersten Phase ab dem Zeitpunkt des Beitritts müssen die beitretenden Länder hohe Grenzkontrollstandards aufweisen, auch wenn bestimmte Sonderregelungen wie die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen und Ausrüstung oder gemeinsame Grenzpatrouillen mit anderen Mitgliedstaaten ins Auge gefasst werden können. Die Kontrollen an den Binnengrenzen werden erst einige Zeit nach dem Beitritt wegfallen, und ein entsprechender Beschluss muss für jeden neuen Mitgliedstaat getrennt ergehen.

3.5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

Gemäß Artikel 128 des EWR-Abkommens müssen die beitretenden Länder beantragen, Vertragspartei besagten Abkommens zu werden. Im Interesse eines reibungslosen Funktionierens des erweiterten EWR sollte der Beitritt der Bewerberländer zum EWR zum selben Zeitpunkt erfolgen wie der Beitritt zur EU. Das EWR-Abkommen muss nach dem Verfahren des Artikels 128 beitrittsgerecht geändert werden. Über die Annahme der Bedingungen für die Mitgliedschaft im EWR sollte unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen über den Beitritt zur EU diskutiert werden, um möglichst rasch sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft in der EU und im EWR vom selben Zeitpunkt an gelten.

4. Eine überarbeitete Beitrittsstrategie für Bulgarien und Rumänien

Der Europäische Rat von Sevilla ermutigte Bulgarien und Rumänien, ihre Anstrengungen fortzusetzen und bekräftigte "seine Zusage, sie bei der Vorbereitung auf ihren Beitritt uneingeschränkt zu unterstützen. In Kopenhagen sollten für die beitretenden Länder, mit denen noch Verhandlungen geführt werden, eine aktualisierte Wegskizze und eine überarbeitete und verstärkte Heranführungsstrategie angenommen werden. Auch eine Erhöhung der finanziellen Heranführungshilfe könnte vorgesehen werden. Ferner könnte bis Ende des Jahres ein genauerer Zeitplan für den Prozess des Beitritts dieser Länder festgelegt werden, wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird".

Die von den Europäischen Räten von Kopenhagen und Madrid festgesetzten Kriterien und die Prinzipien, die den Beitrittsprozess von Anfang an geleitet haben, sind nach wie vor gültig. Alle Bewerberländer nehmen an dem Prozess gleichberechtigt teil, und alle sollen der Europäischen Union auf der Grundlage derselben Kriterien und nach Maßgabe ihrer jeweiligen Fortschritte beitreten. Wie der Europäische Rat von Laeken 2001 bekräftigte, ist der Beitrittsprozess nunmehr unumkehrbar.

Da die Beitrittsverhandlungen mit den zwölf in Verhandlung stehenden Bewerberländern ein alle einbeziehender Prozess sind, sollte im Beitrittsvertrag zum Ausdruck kommen, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Bewerberländern, die nicht an der ersten Beitrittsrunde teilnehmen, nicht in Frage gestellt werden.

4.1. Bisherige Fortschritte

Wie die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, haben Bulgarien und Rumänien bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien weitere Fortschritte gemacht. Um ihre Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, müssen sie nun ihre Anstrengungen zur Erfuellung der wirtschaftlichen Kriterien sowie zur Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes verstärken. Außerdem müssen sie die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen.

Bulgarien und Rumänien haben in den Verhandlungen erhebliche Fortschritte erzielt. Mit Bulgarien sind mittlerweile alle und mit Rumänien nahezu alle Verhandlungskapitel eröffnet. Mit Bulgarien wurden die noch ausstehenden Kapitel im ersten Halbjahr 2002 eröffnet; im Falle Rumäniens dürften es gelingen, die letzten vier Kapitel noch vor Jahresende zu eröffnen. Damit wäre das Ziel des Europäischen Rates von Laeken, im Jahr 2002 mit diesen beiden Ländern alle Kapitel zu eröffnen, erreicht.

4.2. Vorläufiges Datum

Bulgarien und Rumänien haben das Jahr 2007 als vorläufiges Datum für ihren Beitritt ins Auge gefasst. Auf der Grundlage dieses vorläufigen Beitrittsdatums wurden mehrere Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Mit Bulgarien wurden 22 und mit Rumänien 13 Kapitel vorläufig abgeschlossen.

Die Fristen für die Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen tragen dieser Perspektive Rechnung. Wie in der Vergangenheit werden die Fortschritte bis zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen davon abhängen, wie weit die einzelnen Länder bei der Verabschiedung, Durchführung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen vorankommen.

Die Kommission wird beide Länder nach Kräften understützen um dieses Ziel zu erreichen, welches auch weiterhin von den Prinzipien der Differenzierung und der eigenen Verdienste geleitet werden wird.

4.3. Erweiterungsfahrpläne

Wie im Erweiterungsstrategiepapier von 2001 angekündigt, wird die Kommission auf der Grundlage der in den Regelmäßigen Berichten von 2002 vorgenommenen Analyse bis zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen detaillierte Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien vorlegen. Diese Fahrpläne, die den Zeitraum bis zum Beitritt abdecken, werden im Rahmen eines engen Dialogs mit den einzelnen Ländern erarbeitet.

Die Fahrpläne werden auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie auf den Erfordernissen im Hinblick auf die Erfuellung der Kopenhagener Kriterien basieren. Sie werden die Schritte aufzeigen, die die einzelnen Länder unternehmen müssen, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, wobei besonderes Gewicht auf die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz und auf Wirtschaftsreformen gelegt wird. Die Fahrpläne werden klare Orientierungen enthalten, anhand derer die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und die Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen überwacht werden können. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Fahrpläne werden insbesondere in den Gremien der Europa-Abkommen und in den Regelmäßigen Berichten überwacht.

4.4. Heranführungshilfe

Die Kommission wird vorschlagen, die Beitrittspartnerschaften für Bulgarien und Rumänien im nächsten Jahr anhand der Ergebnisse der Regelmäßigen Berichte und der Fahrpläne zu überprüfen. Die Beitrittspartnerschaften werden auch künftig die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden, doch werden die Schwerpunkte der Unterstützung auch anhand der Fahrpläne, der Regelmäßigen Berichte sowie der überarbeiteten nationalen Entwicklungspläne festgelegt. Die Unterstützung im Rahmen von PHARE wird sich weiterhin auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, den Aufbau von Institutionen, Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die grenzübergreifende Zusammenarbeit konzentrieren. Die Arbeiten an den erweiterten dezentralisierten Durchführungssystemen müssen beschleunigt werden. Betreffend SAPARD, obwohl es bereits vollständig dezentralisiert ist, wird das Instrument weiterhin die Bewerberländer im Bereich von landwirtschaftlichen Strukturen und Entwicklung im ländlichen Raum vorbereiten und die diesbezügliche Verwaltungskapazität stärken. ISPA wird weiterhin Infrastrukturinvestitionen im Bereich Umwelt und Transport finanziell unterstützen.

Nach Ansicht der Kommission sollte die finanzielle Unterstützung für Bulgarien und Rumänien ab dem Zeitpunkt der ersten Beitrittsrunde nach Maßgabe der bei der Umsetzung der Fahrpläne erzielten Fortschritte und ihre Absorptionsfähigkeitdeutlich aufgestockt werden.

5. Ein neuer Impuls im Erweiterungsprozess für die Türkei

Der Europäische Rat von Sevilla kam im Juni 2002 zu dem Schluss, dass je nachdem, wie sich die Lage bis zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen entwickelt, aufgrund des Regelmäßigen Berichts der Kommission und im Einklang mit den Schlussfolgerungen von Helsinki und Laeken "neue Beschlüsse in Bezug auf die nächste Phase der Bewerbung der Türkei" gefasst werden könnten.

Der Regelmäßige Bericht von 2002 enthält eine detaillierte Analyse der Fortschritte, die von der Türkei in den vergangenen zwölf Monaten im Rahmen der Heranführungsstrategie gemacht wurden. Die Fortschritte der Türkei werden nach denselben Kriterien und Verfahren bewertet, wie sie für alle Bewerberländer gelten. Wie bei allen Bewerberländern befasst sich der Bericht entsprechend den Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Kopenhagen und Madrid sowohl mit Änderungen bei den Rechtsvorschriften als auch mit der Verwaltungskapazität der Türkei, die für eine angemessene Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes erforderlich ist.

Wie der Bericht zeigt, hat die Türkei in den drei großen von der Beitrittspartnerschaft erfassten Bereichen (bei den vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie den Besitzstandskriterien) Fortschritte gemacht.

Die Türkei ist der Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen erkennbar näher gekommen. Durch eine Verfassungsreform und eine Reihe von Gesetzespaketen hat die Türkei mehrere der in der Beitrittspartnerschaft festgelegten wesentlichen Prioritäten in Angriff genommen. Die vom Parlament im August 2002 verabschiedeten Rechtsänderungen sind besonders begrüßenswert, da sie die Bereitschaft zur Einführung weit reichender Reformen erkennen lassen. Die Todesstrafe wurde außer im Kriegsfall abgeschafft, und es wurden wichtige Schritte unternommen, um die Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie den Unterricht in anderen Sprachen als Türkisch zuzulassen. Die Aufhebung des Ausnahmezustands in zwei der insgesamt vier betroffenen Provinzen sowie die zugesagte Aufhebung in den beiden übrigen Provinzen noch in diesem Jahr dürften den Weg zu einem besseren Schutz der Menschenrechte ebnen.

Die Kommission begrüßt diese Entwicklungen und erkennt an, dass sie angesichts der politischen Rahmenbedingungen in der Türkei einen Durchbruch bedeuten. Zudem wurden die Reformen unter besonders schwierigen Umständen verabschiedet. Diese Reformen sind vielversprechend, da sie den Willen und die Fähigkeit des politischen Systems in der Türkei belegen, auch in bisher als äußerst sensibel geltenden Bereichen Fortschritte zu erzielen.

Gleichwohl werden die politischen Kriterien von der Türkei nicht in vollem Umfang erfuellt. Zum Ersten enthalten die Reformen eine Reihe wichtiger Einschränkungen, die im Regelmäßigen Bericht dargestellt werden und die dem vollen Genuss der Grundrechte und -freiheiten entgegenstehen. Zum Zweiten erfordern viele der Reformen den Erlass weiterer Vorschriften sowie Verwaltungsmaßnahmen und werden, um wirklich zu greifen, in der Praxis von Organen der Exekutive und Judikative auf verschiedenen Ebenen im Land umgesetzt werden müssen. Zum Dritten müssen eine Reihe wichtiger Punkte im Zusammenhang mit den politischen Kriterien noch angemessen und im Einklang mit der Entscheidung des Europäischen Rates für Menschenrechte behandelt werden wie z.B. der Kampf gegen Folter und Misshandlungen, bestimmte Fragen, die die zivile Kontrolle über das Militär betreffen, sowie die Situation von Personen, die wegen friedlicher Meinungsäußerung inhaftiert sind.

Angesichts der erheblichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, sowie der verbleibenden Bereiche, die weitere Aufmerksamkeit erfordern, wird die Türkei ermutigt, den Reformprozess zur Stärkung der Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte in Recht und Praxis fortzusetzen. Damit sollte es der Türkei gelingen, die verbleibenden Hindernisse für die vollständige Erfuellung der politischen Kriterien auszuräumen.

Die Kommission erinnert daran, dass die Anstrengungen zur Lösung der Zypernfrage Teil des verstärkten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind. In Kenntnisnahme der Erklärungen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Anschluss an die Berichte des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Zypern, Alvaro de Soto, abgegeben hat, fordert die Kommission alle betroffenen Parteien und - angesichts der derzeitigen Umstände - insbesondere die Türkei auf, die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage in diesem Jahr uneingeschränkt zu unterstützen.

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Kriterien hat die Türkei, was das Funktionieren ihrer Marktwirtschaft anbelangt, Fortschritte erzielt, die ihre Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten, verbessern dürften. Allerdings leidet die Wirtschaft nach wie vor unter den Folgen der Rezession und der Finanzkrisen.

Was die Übernahme des Besitzstandes anbelangt, so hat die Türkei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften in den von der Zollunion erfassten Bereichen sowie in einer Reihe weiterer Sektoren wie z.B. Bankwesen, Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft Fortschritte erzielt. Der Finanzsektor wurde umstrukturiert, und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich wurde rationalisiert. In den meisten anderen Bereichen gibt es zwischen dem Besitzstand und den türkischen Rechtsvorschriften aber weiterhin erhebliche Unterschiede.

Dern Lösung der ausstehenden Fragen zu den Modalitäten für die Teilnahme der Türkei am Entscheidungsprozeß für von der EU geführte Aktionen unter Nutzung von NATO-Mitteln muß Priorität beigemessen werden.

5.1. Verstärkung der Heranführungsstrategie

Der Europäische Rat von Helsinki legte 1999 die Heranführungsstrategie für die Türkei fest. Auf dem Europäischen Rat von Laeken wurde im vergangenen Jahr eine neue Phase dieser Strategie gebilligt. Seitdem wurden bei der Umsetzung der Strategie erhebliche Fortschritte erzielt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, dass die Europäische Union ihre Unterstützung für die Beitrittsvorbereitungen der Türkei im Hinblick auf die nächste Phase ihrer Bewerbung verstärkt. Es folgen detaillierte Empfehlungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

- Die Beitrittspartnerschaft hat sich als wertvolles Instrument der Heranführungsstrategie erwiesen. Sie sollte aktualisiert und überarbeitet und klar auf diejenigen Bereiche ausgerichtet werden, in denen noch prioritärer Handlungsbedarf besteht.

- Der verstärkte politische Dialog zwischen der EU und der Türkei, der politische Reformen, Menschenrechte, die Zypernfrage sowie die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten zum Gegenstand hat, wird intensiv fortgeführt. Die verschiedenen Initiativen, die von der Türkei unternommen wurden, um die politischen Kriterien von Kopenhagen zu erfuellen, müssen ausführlich erörtert werden. Außerdem wird nach neuen Wegen gesucht, um ein besseres Verständnis für die Reformen und andere Fragen, die Aufmerksamkeit erfordern, zu erreichen.

- Der verstärkte wirtschaftliche Dialog zwischen der EU und der Türkei deckt die Themen der makroökonomischen Leistungen und Stabilität und der Wirtschafts reformen ab und wird intensiv fortgesetzt. Die verschiedenen von der Türkei ergriffenen Maßnahmen um die Wirtschaftsstabilität wieder herzustellen und die wirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien zu erfuellen, müssen im einzelnen diskutiert werden.

- Die Durchsicht der Rechtsvorschriften, die sich auf präzise sektorspezifische Fragen konzentriert und von TAIEX ergänzend unterstützt wird, schreitet gut voran und soll weiter intensiviert werden. Dieser Prozess gibt der Türkei eine Orientierung für die Übernahme des Besitzstandes, auch was die Verwaltungskapazität und die Durchsetzung anbelangt.

- Derzeit werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um die Zollunion zu verstärken und ihren Geltungsbereich auszuweiten, indem Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen mit einbezogen und Hindernisse für den freien Warenverkehr beseitigt werden. Dies wird sich auf die umfassenderen Bemühungen auswirken, die von der Türkei entsprechend ihrem Status als Bewerberland unternommen werden müssen.

- Die Vertiefung der Handelsbeziehungen mit der Türkei, sowohl auf bilateraler Basis als auch in den Beziehungen zu Drittländern, muss fortgesetzt werden. So könnte z.B. der präferenzielle Marktzugang im Agrarhandel zwischen der Gemeinschaft und der Türkei auf Gegenseitigkeitsbasis ausgeweitet werden; dies sollte mit einer verstärkten Zusammenarbeit im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich einhergehen. Bei den Verhandlungen über Handelsvereinbarungen mit Drittländern wird sich die EU verstärkt darum bemühen sicherzustellen, dass diese Länder mit der Türkei ebensolche Vereinbarungen treffen. Der Dialog zwischen der EU und der Türkei über Handelsfragen ist zu verstärken, und der Einsatz von handelspolitischen Schutzinstrumenten muss überwacht werden.

- Zur Ankurbelung der Investitionsströme soll eine weitere Liberalisierung der ausländischen Direktinvestitionen zwischen der EU und der Türkei verfolgt werden.

- Die Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres muss verstärkt werden, was auch die Fragen illegale Einwanderung, Übernahme und Umsetzung des Schengen-Besitzstandes, Freizügigkeit und Sicherheit im Seeverkehr einschließt.

- Die Türkei wird sich an einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen beteiligen.

- Das neue System für die finanzielle Abwicklung hat begonnen, Früchte zu tragen. Der erhebliche Rückstand bei den Mittelbindungen der EU zugunsten der Türkei wird derzeit abgebaut. Der beitrittsorientierte Ansatz in den Finanzhilfeprogrammen wird voll umgesetzt. Ab dem Jahr 2003 wird den türkischen Behörden größere Verantwortung für die Durchführung dieser Programme übertragen.

Die Kommission wird die erforderlichen Schritte unternehmen, um diese verstärkte Heranführungsstrategie auf den Weg zu bringen. Sie wird eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorlegen, die sowohl die bisherigen Fortschritte als auch die Bereiche berücksichtigt, in denen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Die Fortschritte werden in den geeigneten Gremien wie z.B. im Assoziationsausschuss EG-Türkei und im Gemischten Ausschuss der Zollunion erörtert werden.

Der Türkei muss daher eine verstärkte finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, wobei die besonderen Bedürfnisse der Türkei sowie ihre Fähigkeit, diese Mittel zu verbrauchen, zu berücksichtigen sind.

5.2. Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Um die Umsetzung der Heranführungsstrategie für die Türkei zu beschleunigen, wird ab 2004 eine verstärkte finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Ziel ist es, der Türkei die Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, die Übernahme des Besitzstandes zu unterstützen und die Integration der Türkei in die europäische Wirtschaft zu erleichtern.

Die Heranführungshilfe ist vor allem dazu gedacht, die Türkei bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien zu unterstützen. Sie wird insbesondere die Stärkung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen, den Aufbau von Institutionen sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes betreffen. Zur Verbesserung des Funktionierens der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, wird ebenfalls Unterstützung bereitgestellt. Außerdem wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten und anderen Bewerberländern gefördert. Die Schwerpunkte der Unterstützung werden auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft und der Regelmäßigen Berichte festgelegt.

Um die vollständige Dezentralisierung der Durchführung zu erleichtern, wird die Türkei weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten Finanzkontrolle treffen müssen.

Der Ausbau der Kapazitäten in der öffentlichen Verwaltung der Türkei wird ergänzt durch Mittel für Investitionen in die ordnungspolitische Infrastruktur, Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes sowie Investitionen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Die Türkei wird aufgefordert werden, einen nationalen Entwicklungsplan aufzustellen, in dem die Bereitstellung von Mitteln für Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts schwerpunktmäßig verankert ist.

Die Kommission wird Anfang nächsten Jahres eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für die Türkei vorlegen, der die im diesjährigen Regelmäßigen Bericht ermittelten Prioritäten zu Grunde liegen werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission der Haushaltsbehörde vorschlagen, daß die Finanzhilfe für die Türkei unter der Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 gewährt und im Zeitraum 2004-2006 fortlaufend erhöht werden sollte. Der Umfang der jährlichen Mittelzuweisungen wird von den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien sowie der effizienten Verwaltung der Heranführungshilfe abhängen. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Türkei und ihrer Absorptionskapazität kann davon ausgegangen werden, dass sich die Unterstützung bis zum Jahr 2006 mindestens verdoppeln könnte.

6. Ergebnisse und Empfehlungen

Die Europäische Kommission zieht aus dem obengesagten folgende Schlußfolgerungen und Empfehlungen: :

(1) Wie die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, haben alle Bewerberländer im vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte bei der Erfuellung der Beitritts kriterien erzielt.

(2) Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern erfuellen die politischen Kriterien. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfuellung der eingegangenen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden und vorgesehenen Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, daß diese Länder die wirtschaftlichen und den Besitzstand betreffenden Kriterien ab Anfang 2004 erfuellen werden und dann beitrittsreif sein werden. Die Kommission empfiehlt deshalb, die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern bis zum Ende des laufenden Jahres abzuschließen, so dass der Beitrittsvertrag im Frühjahr 2003 unterzeichnet werden kann.

(3) Die Kommission hofft, dass ein wiedervereinigtes Zypern auf der Grundlage einer umfassenden Einigung der Europäischen Union beitreten wird, denn dies ist das beste Ergebnis für alle Beteiligten. Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla ausgeführt wird, ist die EU bereit, die Ergebnisse einer politischen Einigung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, auf die sich die Europäische Union gründet, bei den Beitrittsvereinbarungen zu berück sichtigen. Die Kommission ist erfreut, dass die Vereinten Nationen ihr starkes Engagement fortsetzen werden; sie fordert alle Beteiligten, insbesondere die Türkei, dringend auf, mit allen Kräften an der Erreichung einer umfassenden Einigung noch in diesem Jahr mitzuwirken. Die Bedingungen für den Beitritt Zyperns können so angepasst werden, dass sie sowohl einer solchen umfassenden Einigung als auch deren Auswirkungen auf die Anwendung des Besitzstandes in allen Teilen der Insel gerecht werden. Die Kommission hat die Bereitstellung beträchtlicher Mittel vorgeschlagen, die das Aufholen des Nordteils der Insel und eine Einigung unterstützen sollen. Kommt es zu keiner Einigung, so werden sich die Beschlüsse, die der Europäische Rat im Dezember in Kopenhagen zu treffen hat, auf die Schlußfolgerungen vom Europäischen Rat in Helsinki stützen.

(4) Ab dem Beitrittstermin müssen die beitretenden Länder den Besitzstand anwenden, ausgenommen in den Fällen, in denen Übergangsregelungen vereinbart wurden. Im Zuge der Verhandlungen eingegangene Zusagen müssen bis zum Beitritt vollständig verwirklicht werden. In den Regelmäßigen Berichten wird auf verschiedene Bereiche hingewiesen, in denen im Zusammenhang mit den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie mit der Übernahme, Umsetzung und tatsächlichen Anwendung des Besitzstandes weitere Verbesserungen erforderlich sind. An diesen Verbesserungen sollte energisch weitergearbeitet werden. Zur Prüfung der Fortschritte und im Interesse einer erfolgreichen Vorbereitung der Mitgliedschaft wird die Kommission diese Anstrengungen regelmäßig überwachen und dem Rat Bericht erstatten. Sechs Monate vor dem ins Auge gefassten Beitrittstermin wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen umfassenden Monitoringbericht vorlegen. Die Kommission hält es zudem für erforderlich, in den Beitrittsvertrag eine spezifische Schutzklausel aufzunehmen, die es der Kommission für eine begrenzte Zeit gestatten würde, im Bereich des Binnenmarkts geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

(5) Die Verhandlungen können erst dann abgeschlossen werden, wenn für die verbleibenden offenen Fragen die erforderlichen Lösungen gefunden worden sind. Was das finanzielle Angebot der Union anbelangt, so sollten sich diese Lösungen auf den von der Kommission am 30. Januar 2002 vorgelegten Finanzrahmen für die Verhandlungen und die darin niedergelegten Grundsätze stützen.

(6) Bulgarien und Rumänien haben das Jahr 2007 als vorläufiges Datum für ihren Beitritt ins Auge gefasst. Die Kommission wird beide Länder nach Kräften understützen um dieses Ziel zu erreichen, welches auch weiterhin von den Prinzipien der Differenzierung und der eigenen Verdienste geleitet werden wird. Auf der Grundlage der in den Regelmäßigen Berichten von 2002 vorgenommenen Analyse wird die Kommission noch vor dem Zusammentreffen des Europäischen Rates in Kopenhagen detaillierte Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien vorschlagen. Zur Vorbereitung dieser Länder auf die Mitgliedschaft in der Euro päischen Union soll die Justiz- und Verwaltungsreform stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Auch sollte die Heranführungshilfe für Bulgarien und Rumänien ab der ersten Beitrittsrunde in erheblichem Maße heraufgesetzt werden, entsprechend den Fortschritten bei der Umsetzung der Fahrpläne. Da die Beitrittsverhandlungen mit den zwölf Bewerberländern, mit denen die Verhandlungen laufen, ein alle einbeziehender Prozess sind, sollte im Beitrittsvertrag zum Ausdruck kommen, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Bewerberländern, die nicht an der ersten Beitrittsrunde teilnehmen, nicht in Frage gestellt werden.

(7) Durch eine Verfassungsreform und eine Reihe von Gesetzespaketen hat die Türkei erkennbare Fortschritte in Richtung auf eine Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt und sich auch bei den wirtschaftlichen Kriterien und der Anpassung an den Besitzstand voranbewegt. Dessen ungeachtet sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission mit Blick auf die nächste Phase der Bewerbung der Türkei, dass die EU ihre Unterstützung für die Vorbereitung der Türkei auf den Beitritt verstärkt und erhebliche zusätzliche Mittel zu diesem Zweck bereitstellt. Die Kommission wird eine neu gestaltete Beitrittspartnerschaft vorschlagen und die Durchsicht der Rechtsvorschriften intensivieren. Sie empfiehlt, sich erneut um eine Ausweitung der Zollunion und eine Verbesserung ihrer Funktionsweise zu bemühen, so dass sich die Handelsbeziehungen zwischen der EG und der Türkei vertiefen und die Investitionsströme zunehmen können. Die Türkei wird aufgefordert, in ihrem Reformprozess fortzufahren und damit ihre Bewerbung um eine EU-Mitgliedschaft zu fördern.

Anhang 1: Schlussfolgerungen der Regelmässigen Berichte

Bulgarien

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Dies hat sich im letzten Jahr bestätigt. Bulgarien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Umsetzung der Strategie zur Justizreform hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte erzielt. So wurden ein Aktionsplan und umfangreiche Änderungen am Justizgesetz beschlossen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden, damit sie die Funktionsweise des Systems konkret verbessern. Weiterer Handlungsbedarf besteht noch bei der Struktur des Justizsystems und bei der Immunität.

Auch bei der Bekämpfung der nach wie vor Besorgnis erregenden Korruption waren positive neue Entwicklungen zu beobachten, so z. B. die Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie. Obwohl die Korruptionsbekämpfung in Bulgarien jetzt hoch auf der Tagesordnung steht, sind weitere gemeinsame Anstrengungen nötig, um die Maßnahmen durchzusetzen.

Einige weitere Fortschritte waren bei der Reform der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. Die Rechtsgrundlagen wurden überarbeitet, und es wurde eine Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung verabschiedet. Jetzt wird es erhebliche Anstrengungen erfordern, die Reformen weiterzuentwickeln und durchzuführen und eine effiziente, transparente und kontrollierbare öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt. Das Land hat die Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des illegalen Handels, der Korruption sowie des organisierten Verbrechens und im Bereich Asylrecht erheblich verbessert. Dennoch bieten einige Bereiche weiter Anlass zur Sorge. Ein neu erkanntes Problem sind die sehr schlechten Lebensbedingungen von Personen in Heimen, insbesondere von geistig Behinderten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bulgarien muss sich auch verstärkt um eine Reform des Kinderbetreuungssystems bemühen, damit es den Bedürfnissen der Kinder besser entspricht, und die Anzahl von Kindern in Anstalten reduzieren. Die schlechte Lage von Häftlingen, vor allem in Polizeigewahrsam und während der Untersuchungshaft, muss ebenfalls verbessert werden.

Die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs sind ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung.

Was die Gemeinschaft der Roma angeht, so wurde wenig unternommen, um das Problem der sozialen Diskriminierung zu lösen oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der sehr schlechten Lebensbedingungen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang würde die Verabschiedung umfassender Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung wichtige Fortschritte bringen.

Bulgarien ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen.

Bulgarien hat einen hohen Grad gesamtwirtschaftlicher Stabilität erreicht, und die Marktmechanismen funktionieren gut genug, um eine bessere Ressourcenallokation zu ermöglichen. Die Strukturreformen haben gute Fortschritte gemacht, vor allem in Bezug auf die Markteintrittsverfahren, die Umstrukturierung des Finanzsektors und die Privatisierung, und die mikroökonomischen Grundlagen für ein dauerhaftes Wachstum sind gelegt.

Weitere Anstrengungen sind jedoch nötig, um die Flexibilität der Märkte zu erhöhen. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit die Wirtschaftsbeteiligten in einem Klima von Stabilität und Berechenbarkeit ihre Entscheidungen treffen können. Die den Unternehmenssektor betreffenden Verwaltungsverfahren, einschließlich Insolvenzverfahren, müssen gestrafft werden. Das Niveau der Finanzintermediation ist nach wie vor gering. Spezifische Schwächen des Grundstücksmarkts beeinträchtigen dessen Leistungsfähigkeit ebenso wie die Leistungsfähigkeit verbundener Sektoren. Eine Durchführung solcher Reformen dürfte zu einer verstärkten privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit beitragen, die eine wichtige Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und ausreichende Wettbewerbsfähigkeit ist.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Bulgarien in den meisten Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands gute Fortschritte erzielt. Es hat die Rechtsangleichung generell mit gutem Tempo vorangetrieben und die Verwaltungskapazität ausgebaut, dies allerdings etwas langsamer.

Im vergangenen Jahr hat Bulgarien die Rechtsangleichung und den Ausbau der Verwaltungskapazität weiter vorangebracht und seine Bemühungen um eine Justizreform beschleunigt.

Insgesamt hat Bulgarien mit Blick auf das angestrebte Beitrittsdatum in vielen Bereichen einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Auch die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut, obwohl diesbezüglich noch erheblicher weiterer Handlungsbedarf besteht. Verstärkte Aufmerksamkeit ist der Um- und Durchsetzung der Gesetze zu widmen. Diesbezüglich ist es wichtig, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz weitere Fortschritte macht.

In Bezug auf den Binnenmarkt konnte Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte verzeichnen. Im Bereich freier Warenverkehr wurden durch Änderungen des Normungsgesetzes, die Unvereinbarkeiten zwischen Normungs- und Regelungsfunktion und/oder Zertifizierung ausräumen, weitere Fortschritte erzielt. Erhebliche Anstrengungen sind noch notwendig, um die Verwaltungsinfrastruktur für Normung und Zertifizierung zu stärken und Systeme der nationalen Konformitätsbewertung und der Marktbeobachtung einzuführen. Das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist eine weitere Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, steht aber noch nicht völlig mit diesem im Einklang. Dieser Mangel ist zu beheben, und die Umsetzung entsprechend den Grundsätzen des Besitzstands zu gewährleisten. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden zahlreiche Bestimmungen umgesetzt, aber die Bemühungen um eine ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung des Besitzstands müssen fortgesetzt werden. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden, vor allen Dingen müssen die Labore modernisiert und akkreditiert werden. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Bei der Umsetzung des Besitzstands im Bankwesen hat das Land gute Fortschritte erzielt, kam aber im Bereich Versicherungen und Wertpapiere weniger gut voran. Die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für die Überwachung des Finanzsektors ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Bei der Übernahme des Besitzstands zum Datenschutz hat Bulgarien Fortschritte erzielt, muss aber eine vollständige Angleichung erst noch erreichen und Schritte unternehmen, um die Verwaltungskapazität für die Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften zu schaffen.

Das Gesellschaftsrecht wurde dem gemeinschaftlichen Besitzstand weiter angeglichen, muss aber bestimmte Elemente noch übernehmen, vor allem in Bezug auf Unternehmensübernahmen, -fusionen und -spaltungen. Die Rechtsgrundlagen für den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum wurden weiter verbessert, aber es müssen noch Maßnahmen ergriffen werden, um die Durchsetzung an den Grenzen sicherzustellen und das Personal der Vollzugsbehörden und der Justiz angemessen zu schulen. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über staatliche Beihilfen ein wichtiger Fortschritt gemacht. Jetzt muss daran gearbeitet werden, glaubwürdige Erfolge bei der Durchsetzung zu erzielen. Die kartellrechtlichen Vorschriften Bulgariens entsprechen weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Auch in diesem Bereich muss sich Bulgarien weiter um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften bemühen. Die Umstrukturierung des Stahlsektors muss genau beobachtet werden.

Bulgarien ist bei der Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand im Bereich Telekommunikationen vorangekommen. Seine weiteren Anstrengungen sollen sich auf den Abschluss der Rechtsangleichung, die Beschleunigung der Umsetzung und die Stärkung der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren.

Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen. In Bezug auf die Verwaltungskapazität ist zu sagen, dass die Reformen im Zollbereich voranschreiten, während die Reform der Steuerverwaltung nur begrenzte Fortschritte machte.

In der Landwirtschaft wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor gute Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Besitzstands erfordert noch weitere Anstrengungen. Der Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazität und die Entwicklung von Inspektions- und Kontrollmechanismen werden ebenfalls noch erhebliche Anstrengungen erfordern, und auf dem Gebiet der Durchsetzung der Normen in den Bereichen Tiergesundheit und Hygiene ist noch viel zu tun. Im Fischereibereich wurden weitere Fortschritte erzielt, aber Bulgarien muss noch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der EG voll und ganz zu gewährleisten.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung sind gewisse Fortschritte festzustellen. Erheblicher Handlungsbedarf besteht nach wie vor hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Soziale Dialog im Einklang mit der Praxis der Gemeinschaft muss ausgebaut werden.

Im Bereich Regionalpolitik machte Bulgarien Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Durchführung der Strukturpolitik und nahm eine Strukturfonds-Strategie an, die klärt, wie die institutionelle Struktur im Zusammenhang mit der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds aussehen soll. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, in den federführenden Ministerien die Kapazität zur künftigen Durchführung der Strukturfondsförderung, einschließlich angemessener Kontroll-, Begleitungs- und Bewertungsverfahren, zu stärken. Bulgarien muss noch einen den Vorschriften der Strukturfonds-Verordnungen genügenden stimmigen Entwicklungsplan ausarbeiten und ihn in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen einbinden.

Mit der Annahme des Umweltschutzgesetzes hat Bulgarien die Umsetzung des Umweltschutzbesitzstands fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um genaue Umsetzungspläne für die einzelnen Richtlinien und Finanzierungsstrategien für Umweltschutzinvestitionen vorzubereiten und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Umsetzung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands.

Bulgarien hat Fortschritte bei der Angleichung seines Verkehrsrechts an den Besitzstand erzielt, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr. Die neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen müssen gestärkt werden. Im Seeverkehr gibt der geringe Sicherheitsstandard der bulgarischen Flotte nach wie vor Anlass zur Sorge.

Bulgarien hat seine Reformfortschritte im Energiesektor, in dem die Umstrukturierung in den vergangenen Jahren langsam vor sich ging, beschleunigt. Es wurde eine nationale Energiestrategie verabschiedet. Die Rechtsgrundlagen für die Marktöffnung wurden geschaffen, und die Privatisierung der Verteilungsunternehmen wird vorbereitet. Bulgarien braucht jetzt klare Zeitpläne für die Umstrukturierung des Energiesektors. Das Land muss seinen Verpflichtungen zur Stilllegung des KKW Koslodui nachkommen und für ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit sorgen.

Im Bereich Justiz und Inneres hat Bulgarien bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den meisten Bereichen gute Fortschritte erzielt. Es wurde ein Aktionsplan für die Übernahme des Schengenbesitzstands beschlossen. Dennoch sind noch erhebliche Bemühungen zur Stärkung der Umsetzungskapazität notwendig.

Die Finanzkontrolle wurde erheblich gestärkt durch das Inkrafttreten der neuen Gesetze über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und das nationale Rechnungsprüfungsamt. Bulgarien sollte seine Anstrengungen nunmehr gezielt auf die Stärkung der nötigen institutionellen Strukturen konzentrieren, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 22 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Die Verpflichtungen, die in den Beitrittsverhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt ab 2007 eingegangen wurden, werden von Bulgarien insgesamt erfuellt.

Zypern

Die Kommission kam wiederholt zu dem Schluss, dass Zypern die politischen Kriterien erfuellt. Dieses Ergebnis des letzten Regelmäßigen Berichts hat sich auch im Laufe des vergangenen Jahres bestätigt. Zypern erfuellt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Die öffentliche Verwaltung wurde durch die Schaffung neuer Stellen und die Förderung regelmäßiger Schulungen erheblich gestärkt.

In Zypern werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet. Zypern hat sein Verfahren für den Schutz von Flüchtlingen verbessert. Das Recht zu heiraten ist für die im Südteil der Insel lebenden türkischen Zyprer nicht mehr eingeschränkt. Die im Süden lebenden türkischen

Zypern verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bereits im Regelmäßigen Bericht von 1998 erkannte die Kommission die Wirtschaftsreformanstrengungen der zyprischen Behörden zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt an. Seither haben die zyprischen Behörden ihr Engagement zur Erfuellung der wirtschaftlichen Anforderungen des EU-Beitritts aufrecht erhalten.

Das Funktionieren der Märkte kann weiter verbessert werden, indem die Pläne zur Liberalisierung der Sektoren Telekommunikation, Energie, Luftverkehr und Postdienst eingehalten werden. Die Einhaltung des Programms zur Konsolidierung der Finanzen wird zum Abbau des Leistungsbilanzdefizits beitragen. Ferner muss mehr Sorgfalt auf eine verbesserte Koordinierung der Beaufsichtigung der genossenschaftlichen Finanzeinrichtungen und Banken verwendet werden.

Seit dem Regelmäßigen Bericht von 1998 hat Zypern in den verschiedenen Bereichen des Besitzstandes wesentliche Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung wurde in den letzten Jahren beschleunigt. Zypern hat den Umsetzungs- und Durchsetzungsstrukturen weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt.

Im vergangenen Jahr ist Zypern mit der Rechtsangleichung weiter vorangekommen und hat seine Position in Bezug auf die Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung, veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen, pharmazeutische Dienste, Bekämpfung der Geldwäsche, Schiffsinspektionen, Steuerbehörde, Planung, Umweltdienste, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Zoll verbessert.

Insgesamt hat Zypern in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

In verschiedenen Bereichen des Binnenmarkts konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden. Was den freien Warenverkehr angeht, so wurde die Rechtsangleichung in einer Reihe von sektorspezifischen Bereichen abgeschlossen. Nach einer anfänglichen Verzögerung hat die Annahme der Rahmengesetze zu dem Grundsatz des Neuen und des Gesamtkonzepts bedeutende Fortschritte bei der Rechtsetzung ermöglicht und die Rechtsangleichung einen großen Schritt weitergebracht. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen wurden die Rechtsvorschriften noch nicht vollständig angeglichen. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen bei der Umsetzung des Besitzstands im Zusammenhang mit dem Notifizierungsverfahren, dem Marktüberwachungssystem und der Produktsicherheit erforderlich. Mit dem neu eingerichteten Unternehmen für Zertifizierung wurden die Normungs- und Zertifizierungsstrukturen gestärkt, im Zusammenhang mit der Verbesserung der Marktaufsichtssysteme muss Zypern jedoch seine Anstrengungen verstärken. Im Bereich der Freizügigkeit hat Zypern mit der Annahme der Rahmengesetzgebung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen einen großen Schritt vorwärts gemacht. Es hat Diskrepanzen bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme abgeschafft und in Bezug auf die Verwaltungskapazitäten ein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so konnten bei der Harmonisierung gute Fortschritte verzeichnet werden, insbesondere bei den Rechtsvorschriften zu Versicherungsunternehmen und Banken, einschließlich Offshore-Banken. Im Bereich der Finanzdienstleistungen sollte die Stärkung der Verwaltungskapazität, insbesondere der Aufsichtsbehörden fortgesetzt werden. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs ist auf dem besten Wege, mit dem Beitritt vollständig an den Besitzstand angeglichen zu sein. Obwohl die Verwaltungskapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche durch die Einstellung zusätzlichen Personals weiter gestärkt wurden, muss Zypern seine nachhaltigen Anstrengungen in diesem Bereich fortsetzen.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist Zypern mit der Angleichung an den Besitzstand recht gut vorangekommen. Beim Schutz der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Durchsetzungskapazitäten bei den Grenzkontrollen und der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zu stärken. Was den Wettbewerb angeht, so wurden mit der Annahme von Rechtsvorschriften zum Kartellrecht und den staatlichen Beihilfen kontinuierlich Fortschritte gemacht. Nach einem jahrelangen Stillstand zeichnet sich nun eine grundlegende Verbesserung der Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen staatliche Beihilfen und Kartellrecht ab. Die Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen und die völlig unabhängige Behörde für den Schutz des Wettbewerbs funktionieren reibungslos, sollten jedoch noch weiter ausgebaut werden.

Im Bereich Landwirtschaft hat Zypern bei der Angleichung der Rechtsvorschriften einen zufriedenstellenden Stand erreicht und bedeutende Schritte für den Aufbau der gemeinsamen Marktorganisationen unternommen. Die für die Um- und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen müssen in diesen Bereichen jedoch noch gestärkt werden. Die Vorbereitung des integrierten Verwaltungs- und Überwachungssystems sollte als vorrangige Aufgabe betrachtet werden. Im Bereich Fischerei wurden die Rechtsvorschriften in angemessenem Umfang angeglichen. Die Verwaltungskapazitäten sind vorhanden, müssen jedoch noch weiter gestärkt werden. Zypern hat zwar seine Bemühungen fortgesetzt, die Zahl der unter zyprischer Flagge fahrenden Fischereifahrzeuge weiter zu senken, das entsprechende Register für Fischereifahrzeuge ist jedoch noch nicht in vollem Umfang einsatzbereit. Die erforderliche Infrastruktur für den Aufbau des Registers wurde jedoch eingeführt und die Umsetzungsmechanismen auf den Weg gebracht.

Die umfassende Steuerreform, sowohl bei den direkten als auch den indirekten Steuern, hat Zypern im Bereich der Steuern erheblich vorangebracht. Auch beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten ist Zypern erheblich vorangekommen und hat ein angemessenes Niveau erreicht. Außerdem verfügt Zypern über eine gut organisierte und gut funktionierende Zollverwaltung. Eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften ist im Bereich der aktiven und passiven Veredelung, der vorübergehenden Verwendung, der Kulturgüter und der prozeduralen Aspekte erforderlich. Die Annahme der in diesem Bereich geplanten und ausstehenden Rechtsvorschriften muss dringend vorangebracht werden um die Rechtsangleichung zu vervollständigen.

Zypern muss den Telekommunikationsmarkt vollständig liberalisieren, die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes beschleunigen und eine Regulierungsbehörde einrichten.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion können gute Fortschritte verzeichnet werden, da die Zentralbank nun ihre Unabhängigkeit erlangt hat.

Die Rechtsvorschriften im Verkehrssektor entsprechen weitgehend dem Besitzstand; es müssen aber noch eine begrenzte Zahl von Vorschriften besonders im Bereich Luftfahrt umgesetzt werden. Durch die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten wurden besonders die Sicherheitsfragen verbessert. Die Anstrengungen im Bereich Seeverkehr sind fortzusetzen.

Im Bereich Soziales und Beschäftigung hat Zypern beträchtlichen Fortschritt gemacht. Die Rechtsangleichung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand muss noch auf einigen Gebieten abgeschlossen werden. Bei der Verwaltungskapazität besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf.

Im Energiebereich wurden bescheidene Fortschritte erzielt. Was die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Energiebinnenmarktes und der Versorgungssicherheit und Erdölvorräte angeht, so ist Zypern nur begrenzt vorangekommen. Zypern wird mit Nachdruck aufgefordert, im Einklang mit dem vereinbarten Zeitplan schrittweise Erdölvorräte anzulegen und die entsprechende Behörde einzurichten. Die gesetzgeberische Arbeit zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Energiebinnenmarkt und zur Einrichtung der für die Erdölvorräte zuständigen Behörde sollte unverzüglich fortgesetzt werden, dasselbe gilt für die Anstrengungen, die entsprechenden Lagerkapazitäten für die Erdölvorräte sicher zu stellen.

Zypern hat die Integration der Umweltaspekte in die anderen Politiken fortgesetzt und hat im Bereich Natur- und Umweltschutz eine beachtliche Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. In den folgenden wichtigen Bereichen müssen jedoch noch Maßnahmen ergriffen werden: Luft- und Wasserqualität, Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe, Chemikalien und gentechnisch veränderte Organismen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Abfallwirtschaft und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten gerichtet werden. Zur Gewährleistung, dass der Besitzstand im Bereich Umwelt umgesetzt wird, müssen mittelfristig Investitionen sichergestellt werden.

Im Bereich Justiz und Inneres sind gute Fortschritte bei der Visapolitik, Asylfragen, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption zu verzeichnen. Im Bereich Asyl wurde die Rechtsangleichung beschleunigt und eine unabhängige Überprüfungsbehörde eingerichtet. Was den Schengen-Besitzstand angeht, so setzt Zypern seine Vorbereitungen mit der vollständigen Umsetzung des vorhandenen Schengen Aktionsplans und der Entwicklung des nationalen Informationssystems fort. Zypern hat verschiedene Übereinkommen über Datenschutz, Bekämpfung des Terrorismus und Erträge aus Straftaten ratifiziert. Generell müssen die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich noch weiter gestärkt werden.

Was die Regionalpolitik angeht, so hat Zypern weitere bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand zur Vorbereitung der Beteilung an den strukturpolitischen Instrumenten gemacht. Zypern ist im Hinblick auf die Verwaltungsstrukturen ebenfalls gut vorangekommen.

Zypern hat auf dem Gebiet der Finanzkontrolle weitere Fortschritte erzielt. Sein System der öffentlichen internen Finanzkontrolle ist gut entwickelt und die Rechnungsprüfung entspricht im Großen und Ganzen den internationalen Normen. Es sollten jedoch Anstrengungen unternommen werden, um die Verwaltungskapazitäten des Schatzamtes zu stärken.

Zypern hat die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung weiter gestärkt. In den Schlüsselbereichen wurde zusätzliches Personal eingestellt und in den noch nicht angenommenen Nachtragshaushalt für 2002 aufgenommen. In wichtigen Bereichen wie Kapitalverkehr, Wettbewerb, Landwirtschaft, Steuern, Zoll, Umwelt, Justiz und Inneres wurden die Durchsetzungsstrukturen gestärkt. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Strukturen zu legen, die für die Umsetzung des erst mit dem Beitritt wirksam werdenden Teils des Besitzstands erforderlich sind, und zwar insbesondere was die zuverlässige und effiziente Verwaltung der EG-Mittel anbelangt.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 28 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Zypern erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bei der Einrichtung des Registers für Fischereifahrzeuge und der Rechtsangleichung hinsichtlich der Erdölvorräte und der Elektrizitäts-Richtlinie kam es jedoch zu Verzögerungen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Zypern bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Zypern die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Tschechische Republik

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Ergebnis, dass die Tschechische Republik die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung der Stabilität der Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Diese Fortschritte wurden in den vergangenen zwölf Monaten erneut bestätigt. Die Tschechische Republik erfuellt damit weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Die Regierung hat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der zentralen Verwaltung ergriffen. Dazu wurde insbesondere ein Gesetz über den öffentlichen Dienst verabschiedet, mit dem eine rechtliche Grundlage für die zentrale öffentliche Verwaltung geschaffen und eine Reform der bestehenden Regelungen in einigen Schlüsselbereichen vorgenommen wurde. Das Gesetz soll über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren (d.h. bis Ende 2006) schrittweise umgesetzt werden, um ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und eine gründliche Anwendung der einzelnen Bestimmungen zu lassen. Trotzdem wäre die baldmöglichste Umsetzung des Gesetzes wünschenswert, damit sichergestellt werden kann, dass die öffentliche Verwaltung für die zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU gut gerüstet ist. Die im Zuge der Dezentralisierung vorgesehene Übertragung von Zuständigkeiten auf die Regional- und Kommunalverwaltungen wurde fortgesetzt.

Durch die Einführung eines neuen Verwaltungsrechtssystems und die Umsetzung der gestrafften Strafprozessordnung kam die Justizreform weiter voran. Zur Verkürzung der Gerichtsverfahren insbesondere in Zivilsachen sind allerdings weitere Maßnahmen erforderlich. Insgesamt müssen die jüngsten Reformen durch Aufstockung des Personals und der materiellen Ressourcen sowie durch verstärkte Weiterbildung der Richter auf eine solidere Grundlage gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität, die nach wie vor Anlass zu ernster Sorge geben, wurde eine Reihe zusätzlicher rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen ergriffen. Hier sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. Es muss vor allem dafür gesorgt werden, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit zusätzlichem Personal und weiteren technischen Ressourcen ausgestattet werden. Wie die Regierung in einem vor kurzem veröffentlichten Bericht feststellt, ist in diesem Bereich die uneinsgeschränkte Unterstützung aller politischen Kräfte von entscheidender Bedeutung.

Die Tschechische Republik achtet weiterhin die Menschenrechte und die Grundfreiheiten.

Durch eine Änderung des Asylgesetzes, die im Februar 2002 in Kraft trat, wurde die Bestimmungen über die Gewährung von Asyl weiter verschärft. Damit wurde zudem eine zweite unabhängige Berufungsinstanz für Asylbewerber geschaffen, deren Anträge abgelehnt werden. Die Gleichstellungskommission nahm im Januar 2002 ihre Arbeit auf.

Auch zur Verbesserung der schwierigen Situation der Roma-Gemeinschaft wurde einiges unternommen. Doch um deutliche Forschritte bei der Beseitigung der Diskriminierung der Roma im Hinblick auf den Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Wohnraum zu erreichen, sind Maßnahme struktureller Art erforderlich. Hier wäre die Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes ein wichtiger Schritt nach vorne.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die tschechischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden beschleunigt, wobei die tschechischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass die Tschechische Republik über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es der Tschechischen Republik ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Im Hinblick auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind Verbesserungen möglich. Hier sollte vor allem das hohe und weiter steigende Niveau der obligatorischen und quasi-obligatorischen Staatsausgaben angegangen werden. Auch die Reform der Sozialausgaben, z.B. Renten- und Krankenversicherung, muss fortgesetzt werden. Entschlosseneres Handeln beim Verkauf notleidendender Forderungen der Tschechischen Konsolidacni Banka an Privatinvestoren ist erforderlich, um der Fehlleitung von Ressourcen in der Wirtschaft entgegenzuwirken.

Seit der Stellungnahme 1997 hat die Tschechische Republik sehr gute Fortschritte gemacht. Zunächst verlief die Rechtsangleichung eher schleppend, doch danach war eine deutliche Erhöhung des Tempos festzustellen. Auch beim Aufbau der zur Umsetzung des Besitzstand erforderlichen Verwaltungskapazitäten und bei der Reform der Justiz ist das Land in den letzten Jahren stetig vorangekommen.

In den vergangenen zwölf Monaten hat die Tschechische Republik insbesondere im Hinblick auf Finanzdienstleistungen, Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenschutz, Straßenverkehr, Sozialpolitik, Umwelt und Justiz und Inneres die Rechtsangleichung weiter vorangebracht. Die Fortschritte im Steuerbereich waren dagegen begrenzt. Die Bemühungen um Ausbau der Verwaltungskapazitäten - einschließlich der Schaffung eines Rechtsrahmens für die öffentliche Verwaltung - wurden fortgesetzt.

Insgesamt hat die Tschechische Republik in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Im Bereich des Binnenmarkts ist in Bezug auf die vier Freiheiten die Übernahme des Besitzstands bereits weit fortgeschritten; es gilt nun, die noch verbleibenden Lücken zu schließen. Hier verfügt das Land insgesamt über ausreichende Verwaltungskapazitäten. Im Bereich des freien Warenverkehrs wendet die Tschechische Republik inzwischen fast alle harmonisierten EU-Normen - auch im Lebensmittelbereich - an. Hier muss allerdings die Leistungsfähigkeit der Behörden bei der Marktüberwachung weiter gesteigert werden. In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen muss - aufbauend auf den willkommenen jüngsten Fortschritten - die Rechtsangleichung an den Besitzstand abgeschlossen werden. Was die Freizügigkeit betrifft, so wurde in Bezug auf die Bürgerrechte und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern bereits ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht, doch bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise besteht dringender Handlungsbedarf. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die Tschechische Republik bei der Umsetzung der EU-Richtlinien über das Bankenwesen gut vorangekommen, muss allerdings bei den anderen Finanzdienstleistungen die Rechtsangleichung noch zum Abschluss bringen. Die Überwachung des Finanzsektors bedarf der Verbesserung. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs waren in jüngster Zeit sowohl bei der Beseitigung von Beschränkungen beim Erwerb von Grundbesitz als auch bei den Regelungen für grenzüberschreitende Überweisungen gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Leistungsfähigkeit der Behörden bei der Bekämpfung der Geldwäsche muss weiter gesteigert werden.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Beisitzstand festzustellen, auch wenn bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum und der Bekämpfung von Produktnachahmung und -piraterie eine weitere Verbesserung notwendig ist. In Bezug auf den Wettbewerb stehen die tschechischen Rechtsvorschriften weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, und das Amt für den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs kann eine befriedigende Bilanz bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich Kartelle und staatliche Beihilfen vorweisen. Die Umsetzung der staatlichen Beihilfen und Umstrukturierung des Stahlsektors bedarf der sorgfältigen Überwachung. Im Bereich Banken ist eine größere Transparenz erforderlich.

Im Hinblick auf die Wirtschaft- und Währungsunion hat die Tschechische Republik vor allem durch die jüngsten erheblichen Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Zentralbank ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Auch im Steuerbereich ist die Rechtsangleichung weit fortgeschritten, auch wenn in Bezug auf die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuern weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Entwicklung von IT-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und den EU-Mitgliedstaaten muss weiter vorangetrieben werden. In diesem Bereich sind auch verstärkte Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten vonnöten. Was das Zollwesen betrifft, ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand festzustellen. Hier muss die Umstellung auf EDV abgeschlossen und der vollständige Verbund der nationalen IT-Systeme mit denen der EG-Zollverwaltungen hergestellt werden.

In Bezug auf die Sektorpolitiken wurde insgesamt ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand und eine zufriedenstellende Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden erreicht. Im Verkehrsbereich stehen beim Straßen- und Luftverkehr die tschechischen Rechtsvorschriften weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, währen beim Schienenverkehr weitere Anstrengungen erforderlich sind. Für ausreichende Verwaltungskapazitäten zur Durchsetzung des Besitzstands muss noch gesorgt werden. Im Energiesektor ist vor allem im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkts die Rechtangleichung bereits weit fortgeschritten. Nun gilt es, die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die Tschechische Republik hat alle Empfehlungen des Ratsberichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der EU-Erweiterung angenommen und arbeitet an deren Umsetzung.

Im Bereich Landwirtschaft sind die Beitrittsvorbereitungen insgesamt weit fortgeschritten, insbesondere in Bezug auf den Aufbau der Strukturen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Übernahme der EG-Pflanzenschutzbestimmungen. Zum Abschluss der Rechtsangleichung und zur Stärkung der Inspektionssysteme im Veterinärbereich sind weiter Anstrengungen erforderlich.

Im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ist insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik und Beschäftigung die Rechtsangleichung weit fortgeschritten. Dies gilt vor allem für das Arbeitsrecht und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Im letzteren Bereich ist allerdings eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten und insbesondere der Arbeitsaufsichtsbehörden erforderlich. Auf dem Gebiet der Regionalpolitik ist nach erheblichen Fortschritten in den letzten zwölf Monaten der erforderliche Rechtsrahmen inzwischen weitgehend vorhanden. Mit Blick auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Durchsetzungs- und Kontrollstrukturen und die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine Förderung durch die Gemeinschaft in Frage kommen, sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Umweltbereich hat die Tschechische Republik ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und durch beträchtliche Investitionen vor allem in die Verbesserung der Luft- und Wasserqualität beachtliche Ergebnisse erzielt. Zum Abschluss der Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Wasserqualität, Abfallbeseitigung, Naturschutz und Vermeidung von industrieller Umweltverschmutzung sind weitere Anstrengungen erforderlich. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass auf regionaler und lokaler Ebene ausreichende Verwaltungskapazitäten vorhanden sind und dass eine langfristige Investitionsplanung vorgenommen wird.

Im Bereich Telekommunikation ist die Tschechische Republik in jüngster Zeit weiter vorangekommen. In Bezug auf den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur und die Diversifizierung des Telekommunikationsmarkts weist das Land eine hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand auf. Allerdings ist neben der vollständigen Marktliberalisierung auch eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde erforderlich.

Bei den audiovisuellen Medien ist die Rechtsangleichung weit fortgeschritten. Zur wirksamen Rechtsdurchsetzung ist allerdings eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten erforderlich. Besonders wichtig bleibt die Schaffung und wirksame Überwachung eines transparenten und verlässlichen Regulierungsrahmens in diesem Bereich.

Was das Kapitel Justiz und Inneres betrifft, so wurden in fast allen Bereichen erhebliche Fortschritte gemacht. Damit ist die Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen. In Bezug auf die Verbesserung der Grenzüberwachung, die Umsetzung des Schengener Aktionsplans und die wirksamere Bekämpfung von Betrug, Korruption und organisierter Kriminalität sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich der Finanzkontrolle ist die Rechtsangleichung abgeschlossen, doch sind zur vollständigen Umsetzung der Vorschriften über die interne Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Insgesamt wurden die Verwaltungskapazitäten der Tschechischen Republik erheblich gestärkt. Vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik, Justiz und Inneres und Finanzkontrolle müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden. Hier sollte den Verwaltungsstrukturen, die zur ordnungsgemäßen und effizienten Verwaltung der EG-Mittel erforderlich sind, ein besonderes Augenmerk gelten. Die laufenden Maßnahmen u.a. zur Stärkung der internen Rechnungsprüfungseinheiten durch Aufstockung des Personals und verstärkte Ausbildung müssen energisch vorangetrieben werden, damit bis zum Beitritt ihre uneingeschränkte Funktionsfähigkeit erreicht wird.

Die Verhandlungen zu 25 Kapiteln des Besitzstands sind vorläufig abgeschlossen. Die Tschechische Republik erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Allerdings sind beim Abschluss der Rechtsangleichung in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, Veterinärmedizin sowie Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern Verzögerungen eingetreten. Hier muss gehandelt werden.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von der Tschechischen Republik bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss die Tschechische Republik die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Estland

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land beachtliche Fortschritte bei der weiteren Festigung und Erhöhung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten erzielt. Diese Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Estland erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Das Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde weiter umgesetzt; der öffentliche Dienst und die Verwaltungssysteme Estlands funktionieren weiterhin zufriedenstellend. Weiter verbessert werden müssen die Transparenz in Personalangelegenheiten und die Koordinierung zwischen den Behörden.

Die Modernisierung der Justiz ist gut vorangekommen, ihre Unabhängigkeit und ihre Verwaltung haben sich verbessert. Auch die Richterausbildung wurde weiter verbessert, die Gerichtsinformationssysteme wurden modernisiert. Estland muss Anstrengungen unternehmen, um die freien Staatsanwaltsstellen zu besetzen. Wie bereits im letzten Jahr festgestellt, muss Estland die Gerichtsverfahren noch effizienter gestalten und die Qualität und die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen weiter verbessern.

Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in Estland nach wie vor geachtet.

Estland hat die Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, weiter gefördert, indem es die Vorschrift, dass Kandidaten bei Parlaments- und Kommunalwahlen bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen müssen, aufgehoben und den Sprachunterricht und den kulturellen Austausch im Rahmen des staatlichen Integrationsprogramms unterstützt hat. Estland muss weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Einbürgerungsquote und zur Erleichterung der Einbürgerung unternehmen. Außerdem muss Estland gewährleisten, dass bei der Anwendung der Sprachenregelung auch weiterhin die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit, die internationalen Verpflichtungen des Landes und das Europa-Abkommen beachtet werden.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die erheblichen Reformanstrengungen der estnischen Regierung zur Umgestaltung der Wirtschaft anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und insbesondere der Russlandkrise verbessert. Es wurde makroökonomische Stabilität erreicht, und die Reformen wurden vertieft, wobei das Engagement der estnischen Regierung für die Erfuellung der wirtschaftlichen Bedingungen für den Beitritt zur EU nicht nachgelassen hat.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Estland ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft ist. Sofern Estland seinen derzeitigen Reformkurs beibehält, dürfte es in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die Regierung und die Privatwirtschaft können das Funktionieren des Arbeitsmarktes verbessern, indem sie eine aktivere Rolle dabei übernehmen, das Problem der Arbeitslosigkeit anzugehen. Ferner muss die Konsolidierung der Gemeindefinanzen in Angriff genommen werden, um die vorsichtige Haltung in der Steuerpolitik zu festigen. Außerdem ist die Umstrukturierung des Ölschiefersektors aktiv voranzutreiben.

Seit der Stellungnahme ist Estland mit der Übernahme des Besitzstands gut vorangekommen und hat in letzter Zeit auch Fortschritte beim schrittweisen Aufbau der Verwaltungskapazitäten erzielt, die erforderlich sind, um den Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können.

Für das vergangene Jahr hat Estland in vielen Bereichen, unter anderem Binnenmarkt, Landwirtschaft und Justiz und Inneres, weitere Fortschritte zu vermelden. Sie vollzogen sich jedoch im Allgemeinen langsamer, als Estland in seinem Nationalen Programm zur Übernahme des Besitzstands selbst vorgesehen hatte.

Insgesamt hat Estland in den meisten Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Auch bei der Schaffung adäquater Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands ist Estland auf zahlreichen Gebieten recht weit fortgeschritten. Die erforderlichen Verwaltungseinrichtungen sind in Estland zum größten Teil vorhanden. In einigen Bereichen bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der fachlichen Kompetenz dieser Einrichtungen. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Was den Binnenmarkt anbelangt, so sind im freien Warenverkehr einige Fortschritte bei der Angleichung der horizontalen und der sektorspezifischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand festzustellen. Die Marktaufsicht, einschließlich der Lebensmittelsicherheit, muss jedoch verbessert werden. Für die Freizügigkeit sind die Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen, die Bürgerrechte und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer weiter angeglichen worden; es ist allerdings dafür zu sorgen, dass die Ausbildung in den freien Berufen vollständig mit den EG-Normen in Einklang gebracht wird. In den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik und Verbraucher- und Gesundheitsschutz, in denen die Vorbereitungen recht weit gediehen sind, wurde eine weitere Angleichung an den Besitzstand vorgenommen. Als Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten sind das einheitliche Finanzaufsichtsamt, das vor kurzem seine Arbeit aufgenommen hat, und die Einführung eines Systems für grenzüberschreitende Zahlungen zu nennen. Fortgesetzter Aufmerksamkeit bedarf der weitere Ausbau des Amtes für Datenschutz, des Amtes für öffentliche Beschaffung und der Finanzfahndungsstelle (für die Bekämpfung der Geldwäsche). Ferner muss die effektive Anwendung des Besitzstands im Wettbewerbsbereich gewährleistet und der Gesetzesvollzug zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen verbessert werden.

In der Landwirtschaft wurden die Vorbereitungen für die Gemeinsame Agrarpolitik fortgesetzt und die Rechtsvorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit weiter an den Besitzstand angeglichen. Es wurde eine Stiftung für die Entwicklung des ländlichen Raumes gegründet. Die Arbeiten müssen fortgesetzt werden, um die künftige Zahlstelle und das Landwirtschaftsministerium beim Aufbau der GAP-Systeme einschließlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems zu unterstützen, die Kapazitäten im Veterinärwesen auszubauen, das Aufsichtsamt für die Pflanzenerzeugung und die Grenzkontrollen zu verschärfen und die Einhaltung der Qualitätsnormen für Lebensmittel zu gewährleisten. In der Fischerei vollzogen sich die Fortschritte nur langsam, wenn auch einige Schritte auf den Gebieten Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrolle unternommen wurden. Anstrengungen sind dringend notwendig, um insbesondere das Fischereiinformationssystem weiterzuentwickeln, eine Struktur- und Marktpolitik auszuarbeiten und umzusetzen und die Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium zu verbessern. Zurzeit werden Marktvorschriften und mehrere Projekte für die Prüfung der Erzeugerorganisationen, Fischereidatenbanken und Register ausgearbeitet. Estland hat Schritte eingeleitet, um die Koordinierung der Fischereiverwaltung zu verbessern, muss diese jedoch erheblich beschleunigen. Die vollständige Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen würde helfen zu gewährleisten, dass die derzeitigen Lücken bei den Vorbereitungen in diesem Bereich geschlossen werden.

In der Verkehrspolitik ist Estland sowohl mit der Angleichung als auch mit der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften weiter kontinuierlich vorangekommen und hat unter anderem eine unabhängige Flugunfalluntersuchungsstelle eingerichtet. Die Rechtsangleichung im Bahnsektor ist noch zum Abschluss zu bringen, der soziale Besitzstand im Bereich Straßenverkehr umzusetzen und die Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern. Im Energiebereich wurden Fortschritte bei der Beseitigung der Preisverzerrungen, bei der Verbesserung der Regulierung des Sektors und auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit erzielt. Estland muss seine Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand insbesondere im Bereich des Strom- und Gasbinnenmarktes angleichen, erneuerbare Energiequellen erschließen und die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt weiter ausbauen. Generell muss Estland, was die Industriepolitik angeht, die Umstrukturierung der gewerblichen Wirtschaft zum Abschluss bringen und sich dabei auf den Ölschiefersektor konzentrieren. In den Bereichen Telekommunikation und Kultur und audiovisuelle Medien ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Estland muss jedoch den Universaldienst gewährleisten.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung hat Estland einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verzeichnen. Das Arbeitsaufsichtsamt wurde modernisiert und als nationale Kontaktstelle für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz benannt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um das Arbeitsrecht und die Gleichstellungsvorschriften anzugleichen und die Kapazitäten für die Umsetzung und effektive Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Gesundheitswesen und über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Der soziale Dialog ist weiterzuentwickeln. In der Regionalpolitik sind kontinuierliche Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds festzustellen. Estland muss jedoch die Kapazitäten der Behörden, die für die Programmierung und Umsetzung der EG-Regionalpolitik nach dem Beitritt benannt sind, noch erheblich ausbauen und auch eine effiziente Finanzkontrolle entwickeln.

Im Umweltschutz sind weitere Fortschritte zu vermelden. Estland muss noch die Rechtsangleichung insbesondere auf den Gebieten Abfall, Naturschutz, Chemikalien, Schutz der Luftqualität und Strahlenschutz fortsetzen, in die Infrastruktur unter anderem für Abfall und Abwasserbehandlung investieren und die Verwaltungskapazitäten auf ministerieller und kommunaler Ebene ausbauen. Ferner muss Estland den Vollzug des Umweltrechts weiter verbessern.

Im Bereich Justiz und Inneres ist Estland auf den Gebieten Datenschutz, Grenzkontrollen, Visa, Migration und Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden weiter vorangekommen. Zwei neue Systeme wurden eingeführt, das Online-Visaregister und das Online-Strafverfahrensregister für die Polizei. Die Rechtsangleichung ist noch zum Abschluss zu bringen, vor allem auf den Gebieten Migration, Asyl und Geldwäsche. Aufmerksamkeit muss auch der Durchführung des Schengen-Aktionsplans, der Verschärfung der Grenzkontrollen und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewidmet werden.

Bei den Steuern wurden Fortschritte bei der Angleichung des Mehrwertsteuerrechts an den Besitzstand erzielt. Estland muss die Angleichung fortsetzen und die Kapazitäten des Finanzamtes ausbauen. Im Bereich der Zollunion ist Estland mit der Rechtsangleichung und der Entwicklung von EDV-Systemen vorangekommen und hat beim Zollamt eine Fahndungsabteilung eingerichtet. Es bedarf noch dringend erheblicher Anstrengungen, um die Verwaltungskapazitäten für die effektive Anwendung EG-kompatibler Zollmaßnahmen auszubauen und entsprechende Schulung der Zollbeamten zu gewährleisten. Estland muss seine EDV-Systeme im Zollbereich weiterentwickeln und gewährleisten, dass sie mit denen der Gemeinschaft zusammengeschaltet werden können; es wird hierbei in erheblichem Maße von der Gemeinschaft unterstützt. Ferner sind die Vorbereitungen Estlands für die effektive Anwendung der Zollverfahren, in denen Abgaben erhoben oder ausgesetzt werden, ab dem Beitritt und die Umorganisation der Zolldienststellen fortzusetzen und zu beschleunigen.

Von der Finanzkontrolle sind gute Fortschritte bei der effektiven Anwendung der internen Finanzkontrolle, bei der Einführung von Rechtsvorschriften für die externe Finanzkontrolle und beim Schutz der finanziellen Interessen der EG zu vermelden. Auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist die Einführung neuer Haushaltsverfahren gut vorangekommen. Die Kapazitäten für die Berechnung der Eigenmittel müssen ausgebaut werden.

In den meisten Bereichen ist Estland beim Aufbau der für die Umsetzung und effektive Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Jedoch gibt es, wie oben dargelegt, eine Reihe von Bereichen, in denen zwar bereits viel erreicht worden ist, in denen aber noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Arbeiten zum Abschluss zu bringen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freizügigkeit, Fischerei, Landwirtschaft, Steuern, Sozialpolitik und Beschäftigung, Energie, Regionalpolitik, Umweltschutz, Zollunion und Justiz und Inneres.

Die Beitrittsverhandlungen über 28 Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Verhandlungen eingegangen ist. Verzögert haben sich jedoch der Erlass der Rechtsvorschriften für die Fischerei, die effektive Anwendung des Fischereiinformationssystems, die Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit und Kompatibilität des Registers der Fischereifahrzeuge und die Angleichung der Rechtsvorschriften auf den Gebieten Luftqualität und Strahlenschutz an den Besitzstand. Diese Fragen müssen angegangen werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Estland angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte, des bei der Rechtsangleichung und den Verwaltungskapazitäten erreichten Standes und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in der Lage sein wird, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Estland seine Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Ungarn

In der Stellungnahme von 1997 stellte die Kommission fest, dass Ungarn die politischen Kriterien erfuellt. Seither wurden erhebliche Fortschritte bei der tieferen Verankerung und Stabilisierung der Institutionen erzielt, die die Garanten für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten sind. Diese Entwicklung hat sich auch im zurückliegenden Jahr fortgesetzt, so dass Ungarn nach wie vor die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien erfuellt.

Die Verwaltungsreform auf zentraler Ebene ist weitgehend abgeschlossen. Das seit 2002 teilweise in Kraft gesetzte Beamtengesetz ist eine in diesem Zusammenhang wichtige Etappe bei der Konsolidierung des für den öffentliche Dienst geltenden Rechtsrahmens. Im Zuge einer eingehenden Überprüfung der Besoldungsstruktur konnte das zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor bestehende Lohn- und Gehaltsgefälle weiter verringert werden. Die Finanzreform auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung steht noch bevor.

Im ungarischen Justizwesen sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Garantien der Unabhängigkeit der Justiz tief verankert, und die Selbstverwaltung der Gerichte bewährt sich. Die Einführung der Regionalen Berufungsgerichte (auch ,Tafelgerichte" genannt) und die größere budgetäre Unabhängigkeit der Justiz tragen wesentlich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Justizapparats bei.

Ganz im Sinne ihrer Antikorruptionsstrategie hat die ungarische Regierung erneut eine Reihe legislativer und praktischer Maßnahmen gegen die immer noch beunruhigende Ausmaße annehmende Korruption verabschiedet. Um hier Abhilfe zu schaffen, kommt es nun vor allem darauf an, dass die letzthin ergangenen Beschlüsse rasch umgesetzt werden.

Die Menschenrechte und persönlichen Grundfreiheiten werden in Ungarn nach wie vor gewahrt. In den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Medien ist das volle Spektrum der politischen Parteien erneut vertreten. Es wurden neue Initiativen zur Verbesserung des sozialen Dialogs in die Wege geleitet.

Das mittelfristige Aktionsprogramm von 1997 zur Verbesserung der immer noch schwierigen Lage der Roma-Minderheit wurde weiter umgesetzt. Der institutionelle Rahmen wurde ausgebaut, und ein neuer Mechanismus der begleitenden Beobachtung ist vorhanden. Die Roma-Politik ist jedoch nicht gut in die allgemeine Strategie der sozialpolitischen Entwicklung integriert - sie existiert nur als abgetrenntes und parallel geführtes Projekt. Die Roma-Minderheit ist immer noch Diskriminierungen ausgesetzt. Die Regierung überdenkt zur Zeit ihre Roma-Politik. Die ins Auge gefasste Verabschiedung einer umfassenden Langzeitstrategie und eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes wäre ein in dieser Hinsicht großer Schritt voran.

In der Stellungnahme von 1997 hat die Kommission die bereits erfolgten umfassenden wirtschaftlichen Reformbemühungen der ungarischen Behörden anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz widriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Bei ungebrochenem Engagement der ungarischen Behörden für die Erfuellung der wirtschaftlichen Beitrittsbedingungen konnten die makroökonomische Stabilität verwirklicht und die Reformen fortgeführt werden.

Diese Entwicklung lässt den Schluss zu, dass die Marktwirtschaft in Ungarn funktioniert. Hält Ungarn am eingeschlagenen Reformkurs fest, so dürfte es sich dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union gewachsen zeigen.

Im makroökonomischen Bereich sind Verbesserungen durch eine Reduzierung des gesamtstaatlichen Defizits möglich, wodurch man einer prozyklischen Finanzpolitik aus dem Wege gehen und gleichzeitig einer weiteren Verringerung der Inflationsrate Vorschub leisten kann. Eine weiterreichende Reform des Gesundheitswesens muss ohne erneuten Verzug in Angriff genommen werden. Die Lohnentwicklung muss wieder mit dem Produktivitätswachstum synchron laufen, damit die Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Volkswirtschaft nicht in Gefahr gerät.

Seit der Stellungnahme der Kommission ist Ungarn bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in allen Bereichen stetig vorangekommen. In fast allen Politikfeldern konnten die neuen Rechtsvorschriften erfolgreich umgesetzt werden. Seit 1997 hat sich das Land in erheblichen Anstrengungen um die Steigerung der für eine zufriedenstellende Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes benötigten Leistungsfähigkeit der Verwaltungen bemüht.

Im zurückliegenden Jahr hat Ungarn bei der Umsetzung und praktischen Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in einer Reihe von Bereichen wie Sozialpolitik, Justiz und Inneres, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien sowie Energiepolitik weitere Fortschritte erzielt. In den Sektoren, in denen für das Berichtsjahr in Bezug auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungen nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen sind, zählen die Landwirtschaft und die Regionalpolitik; in vielen anderen Sektoren hat es dagegen weitere Verbesserungen im Verwaltungsapparat gegeben, was sich in Fortschritten bei der praktischen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts niederschlug.

Insgesamt gesehen ist es Ungarn gelungen, den gemeinschaftlichen Besitzstand sehr weitgehend zu übernehmen und sich für die Umsetzung eine entsprechend leistungsfähige Verwaltung zu schaffen. Bis zum Beitritt muss Ungarn jedoch noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit die Verwaltung das Leistungsniveau erreicht, das für eine lückenlose Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlich ist. In den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans wurde Einigung über detaillierte Pläne zur Schließung der noch verbleibenden Lücken erzielt.

Im Bereich Binnenmarkt waren weiter gute Fortschritte zu vermerken. Wie im Vorjahresbericht festgestellt wurde, war bei inzwischen vorhandenem Verwaltungsapparat der überwiegende Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt. Diese Umsetzung ist namentlich im Bereich freier Warenverkehr sehr weit fortgeschritten, so dass nunmehr das Schwergewicht auf der Umsetzung liegen muss, wobei es beispielsweise um die Einrichtung eines funktionsfähigen Amts für Lebensmittelsicherheit und einer effizienten Marktaufsicht geht. Die erforderliche Infrastruktur für Normung und Zertifizierung ist vorhanden. Fortschritte brachte ferner die Verabschiedung der gesetzlichen Regelung der Auftragsvergabe im Bereich Autobahnbau, doch bis zur vollständigen Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen bedarf es noch weiterer Anstrengungen, besonders in Bezug auf eine korrekte Umsetzung. Im Dienstleistungssektor ist die Rechtsangleichung weit vorangeschritten. Nur im Datenschutz bedarf es noch abschließender legislativer Maßnahmen und eines weiteren Ausbaus des Verwaltungsapparats. Nach Verabschiedung der Rechtsgrundlage für den Kampf gegen Geldwäsche wurde Ungarn im Juni 2002 von der OECD Financial Action Task Force-Liste der "kooperationsunwilligen" Länder gestrichen. Ferner wurde im Bereich freier Kapitalverkehr ein neues Gesetz über den Erwerb von Grund und Boden verabschiedet. Hier bedarf es jedoch noch weiterer Anpassungen. Die für eine adäquate Kontrolle der Finanzdienstleistungen erforderliche leistungsfähige Verwaltung ist vorhanden. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist die ungarische Gesetzgebung dem gemeinschaftlichen Besitzstand weitgehend angeglichen. Bei der Ahndung von Straftaten ist Ungarn relativ erfolgreich, muss aber seine Grenzkontrollen im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum noch verschärfen und den Kampf gegen Warenpiraterie und Warennachahmung weiter intensivieren. In der Wettbewerbspolitik bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen bei der Angleichung der Regelung der staatlichen Beihilfen, und zwar insbesondere im Bereich der Steuerbeihilfen. Das Wettbewerbsaufsichtsamt und das Aufsichtsamt für die Überwachung der staatlichen Beihilfen haben weiterhin gute Arbeit geleistet.

Das ungarische Steuerrecht steht bereits weitgehend im Einklang mit den Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Umsetzung namentlich im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern muss jedoch noch abgeschlossen werden. Die volle Betriebsfähigkeit des EDV-gestützten Steuerauskunftssystems muss rechtzeitig vor dem Beitritt gewährleistet sein. Die Zollgesetzgebung ist weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Weitere Fortschritte wurden in den Bereichen Zolllager, vorübergehende Einfuhr, Zollwert und nichtkommerzielle Sendungen erzielt. Die administrative und operative Leistungsfähigkeit der ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde konnte weiter ausgebaut werden, und außerdem wurden entscheidende Maßnahmen eingeleitet, um den Aufbau verbundfähiger Netze mit neuem Schwung voranzutreiben. Anstrengungen zur Zusammenschaltung mit den EDV-Systemen der EG im Bereich Zoll müssen fortgesetzt werden.

In den Bereichen Industriepolitik und kleinere und mittlere Unternehmen wird bei der Umsetzung des Széchenyi-Plans das Schwergewicht nunmehr auf der Entwicklung mittelständischer Unternehmen und die Durchführung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt liegen; alle diese Maßnahmen sind Teil des Landesentwicklungsprogramms.

Im Bereich Umweltschutz waren namentlich aufgrund der Verabschiedung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Luft, Wasser, industriebezogene Umweltbeeinträchtigung und GVO erneut gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Verabschiedung des staatlichen Abfallwirtschaftsplans steht jedoch weiterhin aus. Die administrative Leistungsfähigkeit konnte in diesem Bereich unter anderem durch Zuständigkeitsverlagerungen auf Ministeriumsebene verbessert werden, doch dieser Aspekt bedarf auch künftig noch gehöriger Aufmerksamkeit. Die Investitionstätigkeit im Umweltbereich ist noch steigerungsbedürftig.

Im Bereich Landwirtschaft verfügt Ungarn bereits über eine solide Basis für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Vorbereitungen zur Einführung entscheidender Verwaltungsinstrumente wie die Zahlstelle und das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem sind jedoch in Verzug geraten, und eine Reihe von Entscheidungen über die Zuweisung von Zuständigkeiten und Aufgaben stehen noch aus. Was das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem anbelangt, so bedarf es ernsthafter Anstrengungen, damit die volle Funktionsfähigkeit dieses Systems in absehbarer Zeit gewährleistet ist. Verzögerungen gab es auch bei der Zulassung der Zahlstelle für das Instrument SAPARD. Im Bereich Tiergesundheit und Pflanzenschutz konnten die Fortschritte fortgesetzt werden, doch die Modernisierung der Grenzkontrollstellen und Betrieben muss noch mit der entsprechenden Aufmerksamkeit weiterverfolgt werden. Die derzeitigen Anstrengungen müssen noch erheblich gesteigert werden. Die Rechtsangleichung im Bereich Verkehr konnte namentlich in den Sektoren Straße und Schiene fortgesetzt werden. Trotz einiger bereits erfolgter Maßnahmen muss die Umstrukturierung des Sektors Schienenverkehr noch bis zur vollständigen Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Marktzutritt fortgesetzt werden. In diesem Sektor sind ferner verstärkte Anstrengungen auf den Ausbau der Verwaltung zu richten.

Mit der Verabschiedung des Stromgesetzes ist Ungarn im Energiesektor ein erhebliches Stück vorangekommen, und der Weg in die Liberalisierung des ungarischen Strommarkts ist damit frei. Im Gassektor konnten keine Fortschritte dieser Art erzielt werden. Der Verwaltungsapparat hat ein hohes Leistungsniveau erreicht. Im Bereich audiovisuelle Medien hat die Verabschiedung des Mediengesetzes einen beachtlichen Fortschritt gebracht, doch bis zur vollständigen Rechtsangleichung bleibt in diesem Bereich noch Einiges zu tun.

Erhebliche Fortschritte gab es im Bereich Beschäftigung und Soziales, wofür namentlich die Verabschiedung von zusätzlichen Durchführungsbestimmungen zum Arbeitsgesetz steht. Die neue Regierung hat zur Verbesserung des sozialen Dialogs vertrauensbildende Maßnahmen in die Wege geleitet und beschlossen, im Hinblick auf die Installierung eines echten Dialogs einen staatlichen Schlichtungsrat einzurichten. Die mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz befasste Verwaltung wurde verstärkt, wovon auch die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde betroffen war, doch weitere Anstrengungen sind noch erforderlich.

Für den Bereich Regionalpolitik wurde im Juni 2002 die Einrichtung eines effizienteren institutionellen Rahmens für die Programmierung und die Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel beschlossen. Die Leistungsfähigkeit der Behörde für die Verwaltung der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung sowie der Zahlstelle muss noch verstärkt werden. Die technische Vorbereitung der für eine Finanzierung aus Mitteln der Gemeinschaft in Frage kommenden Projekte muss ebenfalls verbessert werden. Bei der Einrichtung der finanziellen Verwaltung und der Finanzkontrolle hat es Fortschritte gegeben, doch der Programmierungsprozess ist im Berichtsjahr in Verzug geraten. Ungarns Vorbereitungen auf die Inanspruchnahme der Strukturfondsinstrumente müssen erheblich beschleunigt werden.

Mit dem Inkrafttreten des Kommunikationsgesetzes wurde der ungarische Markt für den Wettbewerb geöffnet, was für den Telekommunikationssektor einen beachtlichen Fortschritt bedeutet. Ein finanzierbarer Universaldienst muss sichergestellt werden.

Im Bereich Justiz und Inneres konnten mit der weiteren Angleichung der Visa-, Migrations- und Asylpolitik an den gemeinschaftlichen Besitzstand erhebliche Fortschritte erzielt werden. Durch die Verabschiedung zusätzlicher Rechtsvorschriften und die Stärkung des institutionellen Apparats kann nun der Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität mit größerer Aussicht auf Erfolg geführt werden. Der überarbeitete Aktionsplan Schengen beinhaltet jetzt Regelungen für die in diesem Zusammenhang wichtigsten Punkte des gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss Ungarn sich mit der Slowakei und Rumänien noch in der Frage der Umsetzung des Gesetzes über die in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn einigen. Im Zeitpunkt des Beitritts muss besagtes Gesetz zudem noch an die Vorgaben des gemeinschaftlichen Besitzstandes angeglichen werden.

Im Bereich Finanzkontrolle bedarf der Sektor Innenrevision sowohl in Bezug auf die Angleichung an das EG-Recht als auch im Bereich der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung noch verstärkter Anstrengungen. Nach den festgestellten Schwachstellen ist Ungarn nun dabei, anhand der internationalen Praxis die Funktionen der Innenrevision und die zugehörigen Strukturen neu zu konzipieren, um sodann entsprechende Gesetzesvorlagen zu formulieren. Diese bereits eingeleiteten Bemühungen müssen jedoch erheblich beschleunigt werden.

Ungarn hat es verstanden, in nahezu allen Bereichen dank weiterer Fortschritte die Leistung seiner Verwaltung auf dem Gebiet der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes noch weiter zu steigern. Die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr, Regionalpolitik, Umweltschutz und Finanzkontrolle bedürfen jedoch noch vermehrter Anstrengungen. Ungarn muss sein Handeln noch stärker darauf richten, sich die benötigte leistungsfähige Verwaltung zu schaffen, um künftig eine solide, erfolgreiche und kontrollierbare Verwaltung der EG-Mittel zu gewährleisten.

Die Beitrittsverhandlungen zu 26 Kapiteln wurden vorläufig abgeschlossen. Insgesamt gesehen kommt Ungarn den im Verlauf der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nach. Verzögerungen ergaben sich jedoch bei der Umsetzung von Teilen des veterinärmedizinischen Besitzstandes, der Vorschrift über die Größenkontrolle von Importfisch, bei der Verabschiedung des Gasgesetzes und verschiedener umweltschutzrechtlichen Bestimmungen (nationale Strategie zur Prävention des Klimawandels, staatlicher Abfallwirtschaftsplan, regionale und örtliche Abfallwirtschaftspläne, Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie Entsorgung von Altöl). Diese Aspekte müssen einer Lösung zugeführt werden.

In Anbetracht der seit der Stellungnahme von Ungarn erzielten Fortschritte, der bis heute verwirklichten Rechtsangleichung und der erreichten Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung und angesichts der Bilanz, die es in Bezug auf die Umsetzung der im Verlaufe der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen vorzuweisen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass das Land innerhalb des abgesteckten Zeitrahmens in der Lage sein wird, die ihm aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Ungarn entsprechend den im Verlaufe der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen mit seinen Vorbereitungen fortfahren.

Lettland

In ihrer Stellungnahme von 1997 war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Lettland die politischen Kriterien erfuellte. Seither hat das Land erhebliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung der Institutionen erzielt, die die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten garantieren. Dies bestätigte sich im vergangenen Jahr. Lettland erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung hat sich Lettland weiter mit den noch ausstehenden Reformfragen befasst. Sobald das Gesetz über den öffentlichen Dienst und das Gesetz über die öffentliche Verwaltung uneingeschränkt angewandt werden, ist der Rechts- und Verwaltungsrahmen relativ vollständig. Jetzt ist es wichtig, dass die Einführung eines einheitlichen Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst beschleunigt und eine ausreichende Finanzierung sichergestellt wird.

Die meisten Schwachstellen des Justizwesens wurden ermittelt, jedoch nur ein Teil davon beseitigt. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen vervielfältigt werden, um eine eingehende Systemreform auf der Grundlage politischer Unterstützung für die Modernisierung des Justizwesens und ausreichender Finanzierung zu gewährleisten. Der Rechtsrahmen muss noch vervollständigt und der zunehmende Verfahrensstau an den Gerichten muss verringert werden. Die Frage der Untersuchungshaft bedarf weiterer Aufmerksamkeit. Zur Stärkung der tatsächlichen Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität des Justizwesens sind weitere erhebliche Bemühungen erforderlich. Die Modernisierung der Gerichtsinfrastruktur muss abgeschlossen werden.

Lettland hat weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption erzielt, die nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis bietet. Der Rechtsrahmen wurde verbessert, der institutionelle Aufbau verstärkt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit nimmt zu und die Zivilgesellschaft wird in zunehmendem Maß einbezogen. Dennoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um den Institutionenaufbau zu vervollständigen und das neue Amt für Korruptionsbekämpfung mit den erforderlichen Mitteln für die Erzielung konkreter Ergebnisse auszustatten.

In Lettland werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet.

Lettland förderte die weitere Eingliederung von Nichtstaatsbürgern in die lettische Gesellschaft durch die Streichung der sprachlichen Anforderungen aus dem Wahlgesetz, die weitere Erleichterung des Einbürgerungsprozesses und durch die Tätigkeiten der Stiftung für gesellschaftliche Integration. Der Eingliederungsprozess muss jedoch beschleunigt werden und es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, insbesondere für die Förderung der Einbürgerung und des Sprachunterrichts. Lettland sollte sicherstellen, dass bei der Umsetzung des Sprachengesetzes auf allen Ebenen die Grundsätze des legitimen öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit sowie die internationalen Verpflichtungen Lettlands und das Europa-Abkommen eingehalten werden.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die lettischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen - vor allem ist hier die Krise in Russland zu nennen - verbessert. Makroökonomische Stabilität wurde erreicht und Reformen wurden beschleunigt, wobei die lettischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Folglich verfügt Lettland über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Lettland ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Das Funktionieren des Arbeitsmarkts kann noch verbessert werden, insbesondere durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen, durch die Verbesserung der für die Mobilität der Arbeitskräfte notwendigen öffentlichen und privaten Infrastrukturen und durch weitere Reformen des Bildungssystems. Bei der Steuerpolitik ist weiterhin ein umsichtiges Vorgehen erforderlich, auch angesichts des hohen Leistungsbilanzdefizits. Darüber hinaus würden eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und eine Stärkung der Kapazitäten in Verwaltung und Justiz die Entwicklung des Privatsektors auf einer breiteren Grundlage fördern.

Seit der Stellungnahme hat Lettland insbesondere in den letzten beiden Jahren stetige Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt. Dadurch wurde fast das gesamte Primärrecht eingeführt. Gleichzeitig unternahm das Land zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten ebenfalls erhebliche Bemühungen, wenn auch nicht in demselben Umfang wie bei der Rechtsangleichung.

Im vergangenen Jahr ist Lettland in den meisten Bereichen bei der Vervollständigung der Rechtsangleichung und der Errichtung oder Umstrukturierung der entsprechenden spezialisierten Stellen weiter vorangekommen. Das Land hat auch die Ausbildungsmaßnahmen in den meisten Bereichen intensiviert, um die Anforderungen des Besitzstands zu erfuellen.

Insgesamt hat Lettland in vielen Bereichen ein hohes Maß an Angleichung an den Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten. Weiterer Anstrengungen bedarf es vor allem noch bei den Verwaltungskapazitäten in den meisten Bereichen sowie bei der Vervollständigung der Gesetzgebung in einer Reihe von Sektoren. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Maßnahmen vereinbart.

Lettland ist bei den Vorbereitungen auf die Teilnahme am Binnenmarkt weit fortgeschritten und hat auf diesem Gebiet einen guten Niveau bei der Rechtsangleichung erreicht. Was den freien Warenverkehr betrifft, so ist der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden. Das Normungssystem wird stetig weiterentwickelt, muss jedoch noch verbessert werden. Die Reform des Marktaufsichtssystems und seiner Infrastruktur, unter anderem in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und öffentliches Auftragswesen, muss weiter intensiviert werden. Die Anpassung der lettischen Rechtsvorschriften über Freizügigkeit und der entsprechenden Strukturen an den Besitzstand hat sich zufriedenstellend entwickelt, wenn auch noch weitere Bemühungen vonnöten sind, vor allem hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten. Auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit schritt die Rechtsangleichung voran, insbesondere bei den Finanzdienstleistungen und im Bankwesen, doch es sind noch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit Versicherungen und Wertpapieren vonnöten. Auf dem Gebiet des Kapitalverkehrs hat es gute Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand gegeben, doch der Prozess muss in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen noch zu Ende gebracht werden. Die Verwaltungskapazitäten auf diesem Gebiet wurden geschaffen, müssen jedoch in einigen Bereichen noch ausgebaut werden. In Bezug auf das Gesellschaftsrecht war das Inkrafttreten des Handelsgesetzes, das nun angewandt werden muss, eine wichtige Entwicklung. Auch wenn die lettischen Rechtsvorschriften über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum weitgehend angeglichen sind, stellt die wirksame Bekämpfung der Produktpiraterie und -nachahmung weiterhin eine Herausforderung dar. Auf dem Gebiet des Wettbewerbs hat Lettland im Bezug auf die Rechtsangleichung, die Verwaltungskapazitäten und die Vollzugsbilanz ein angemessenes Niveau erreicht, sollte sich jedoch weiter um gute Leistungen bei der wirksamen Anwendung der Wettbewerbsvorschriften bemühen.

Was das Zollwesen anbelangt, so sind die Rechtsvorschriften weitgehend angeglichen, doch ihre Umsetzung und die organisatorische Umstrukturierung müssen fortgeführt werden; dasselbe gilt für den Steuerbereich¸ in dem die Gesetzgebung über direkte und indirekte Steuern noch vervollständigt werden muss. Lettland sollte die laufenden Gesetzgebungsarbeiten vorantreiben und die Vorbereitungen für die Kompatibilität von Computersystemen unbedingt beschleunigen. In beiden Bereichen hat sich Lettland verpflichtet, adäquate Informationstechnologiesysteme einzuführen, um den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Als Priorität sind beträchtliche weitere Anstrengungen notwendig, damit diese Systeme bis zum Beitritt reibungslos funktionieren.

Lettland hat weitere Fortschritte im Bereich Landwirtschaft erzielt, zuletzt durch die Modernisierung der Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf die Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Errichtung der Lebensmittel- und Veterinärbehörde als zuständige Stelle für die Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette und die Akkreditierung der SAPARD-Stelle sind bedeutende Errungenschaften. Lettland muss jedoch noch wesentliche Herausforderungen bewältigen, in Bezug sowohl auf die Rechtsangleichung als auch auf die Stärkung der institutionellen Kapazitäten für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Durchführungsvorkehrungen, einschließlich der Zahlstelle, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der gemeinsamen Marktorganisationen. Besonderer Bemühungen bedarf es noch auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelkontrollen sowie bei der Modernisierung der Unternehmen der Lebensmittelindustrie entsprechend den Anforderungen der Gemeinschaft. Auf dem Gebiet der Fischerei hat die Rechtsangleichung ein angemessenes Niveau erreicht, doch es gibt noch Lücken insbesondere bei den Strukturmaßnahmen und der Marktpolitik. Die Verwaltungsstrukturen sind teilweise eingerichtet. Die Bemühungen Lettlands müssen sich nun auf den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Gewährleistung einer ausreichenden Finanzierung konzentrieren.

Die lettischen Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr stehen weitgehend mit dem entsprechenden Besitzstand im Einklang: die einschlägigen Rahmengesetze (außer auf dem Gebiet des Seeverkehrs) sind vorhanden und die Verwaltungskapazitäten werden weiter ausgebaut. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um den Angleichungsprozess vor allem im Schienen- und Seeverkehr abzuschließen und die Verwaltungskapazitäten im Straßen- Schienen- und Seeverkehr zu stärken. Die jüngsten Kapazitätsverbesserungen auf den Gebieten Sicherheit im Seeverkehr und Leistungsfähigkeit des Flaggenstaats müssen noch gesteigert werden.

Die Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes war ein bedeutender Schritt vorwärts im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist weit fortgeschritten, muss jedoch noch vervollständigt werden. Die wirksame Um- und Durchsetzung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit sind nach wie vor wichtig. In Bezug auf das Energiewesen wurde bei der Rechtsangleichung und bei den institutionellen Kapazitäten ein angemessenes Niveau erreicht, doch der Prozess muss noch abgeschlossen werden, vor allem was den Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas), die Ölvorräte, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der zuständigen Stellen betrifft. Lettland hat bei der Angleichung seiner Vorschriften an den umweltrechtlichen Besitzstand beträchtliche Fortschritte gemacht. Dieser Prozess ist abzuschließen und die Verwaltungskapazitäten sind weiter auszubauen, vor allem was die Kontrolle, Zusammenarbeit und Koordinierung auf allen Ebenen angeht. Die Investitionen sollten erhöht werden.

Mit der Annahme des Telekommunikationsgesetzes und der Errichtung der Kommission für Versorgungsbetriebe als Regulierungsbehörde sind die Rechtsvorschriften weitgehend angeglichen und die erforderlichen Einrichtungen vorhanden. Dennoch sind besondere Anstrengungen im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts, die Stärkung der Unabhängigkeit und Effektivität der Regulierungsbehörde und die Rechtsangleichung auf dem Gebiet der Postdienste vonnöten. Besondere Fortschritte wurden bei der institutionellen Stärkung auf dem Gebiet Kultur und audiovisuelle Medien erzielt, wo die lettischen Vorschriften weitgehend mit dem Besitzstand übereinstimmen.

Im Bereich Justiz und Inneres kam Lettland bei der Rechtsangleichung und bei der kontinuierlichen Erweiterung seiner Verwaltungskapazitäten deutlich voran. Die Bemühungen Lettlands müssen sich nun auf die vollständige Rechtsangleichung insbesondere auf den Gebieten Migration, Geldwäsche, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie auf die Umsetzung des qualitativ sehr guten Schengen-Aktionsplans konzentrieren. Es bedarf einer weiteren Stärkung der Vollzugsbehörden, auch durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen, wobei der Bekämpfung von Drogen und illegalem Handel, von Schmuggel, Betrug, Korruption und organisierter Kriminalität besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Auch die Verbesserung der integrierten Grenzkontrollen und die Fertigstellung oder Modernisierung der Strukturen stellen immer noch wichtige Prioritäten dar.

In Bezug auf die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden in jüngster Zeit Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die Anwendung der strukturpolitischen Maßnahmen und bei der Benennung der wichtigsten beteiligten Stellen erzielt. Nun müssen sich die Anstrengungen auf den Aufbau angemessener und effizienter Verwaltungskapazitäten für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds auf allen Ebenen konzentrieren. Darüber hinaus sollten die Ausarbeitung eines Entwurfs des einheitlichen Programmplanungsdokuments beschleunigt und die Koordinierung und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ministerien sichergestellt werden. Generell sollten sämtliche Systeme und Verfahren für eine wirksame Überwachung, Finanzverwaltung und -Kontrolle weiter ausgebaut und der rechtliche Rahmen vervollständigt werden. Vor allem sind Fortschritte bei der technischen Vorbereitung von Projekten notwendig, die für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft in Betracht kommen. Lettland hat bereits erste Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten Schwachstellen ergriffen, u.a. durch die Bereitstellung personeller Mittel. Die laufenden Bemühungen sollten fortgesetzt und deutlich verstärkt werden. Die Errichtung des Systems der internen staatlichen Finanzkontrolle ist relativ weit fortgeschritten, muss jedoch noch zu Ende geführt werden; dasselbe gilt für die Rechtsangleichung.

Die Schaffung ausreichender Verwaltungskapazitäten als Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in der EU stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für Lettland dar. Im Hinblick auf die Aufgaben, die Lettland nach dem Beitritt im Zusammenhang mit der Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands ausführen muss, wurde eine große Anzahl der entsprechenden Einrichtungen geschaffen oder umstrukturiert. Auch wenn dieser Prozess weit fortgeschritten ist, bedarf es noch beträchtlicher Anstrengungen, um die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit dieser Einrichtungen sicherzustellen. Besonders wichtig ist dies in Bereichen wie Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Regionalpolitik, Umweltschutz, Justiz und Inneres sowie insbesondere betreffend die Anwendung von EDV Systemen im Bereich Steuern und Zoll. Schließlich sind kontinuierliche Bemühungen notwendig, um eine tragfähige, effiziente und kontrollierbare Verwaltung der EG-Fonds zu gewährleisten.

Während der Beitrittsverhandlungen wurden 27 Kapitel vorläufig geschlossen. Lettland erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Angesichts der seit der Stellungnahme und vor allem in der jüngsten Vergangenheit erzielten Fortschritte sowie des von Lettland bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Lettland die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Litauen

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme des Jahres 1997 zu dem Ergebnis, dass Litauen die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land bei der weiteren Festigung und Vertiefung der Stabilität seiner Institutionen erhebliche Fortschritte gemacht und garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Dies hat sich in Laufe des verstrichenen Jahres bestätigt. Litauen erfuellt weiterhin die politischen Kriterien.

Litauen ist mit der Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung beträchtlich vorangekommen, wozu vor allem die Verabschiedung des neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beitrug. Litauen muss nun sicherstellen, dass die Reform in allen Dienststellen ordnungsgemäß durchgeführt wird und dass vor allem dafür gesorgt wird, dass angemessene Finanzmittel bereitstehen.

Die Reform des Justizwesens ist ganz erheblich vorangekommen, namentlich durch die Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Das entsprechende Augenmerk muss nun der ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften gelten. Weitere Anstrengungen sind auch zur Verbesserung der fachlichen Befähigung von Richtern und Staatsanwälten vonnöten. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn die Qualität der Gerichtsverfahren und die Einhaltung der Verfahrensrechte sowie der Berufsethik gewährleistet werden sollen. Weiter vorankommen muss auch die Beschleunigung der Gerichtsverfahren und die tatsächliche Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

Nennenswerte Fortschritte wurden bei der Korruptionsbekämpfung erzielt, wozu hauptsächlich die Verabschiedung des nationalen Korruptionsbekämpfungsprogramms und des Gesetzes zur Korruptionsprävention beigetragen hat. Die Vollzugsbehörden und Fachministerien müssen energisch darauf hinarbeiten, dass die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Verwaltung gewährleistet ist, da die Korruption hier nach wie vor Anlass zu Besorgnis gibt.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Litauen weiterhin gewahrt.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden bereits die Reformbemühungen Litauens im Hinblick auf die Umgestaltung der Wirtschaft des Landes anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung des Landes trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen - insbesondere der Krise in Russland - verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde hergestellt, und die Reformen wurden beschleunigt, wobei sich die litauischen Behörden entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Litauen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Wenn Litauen den bisherigen Reformkurs beibehält, dürfte es dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union gewachsen sein.

Der Arbeitsmarkt lässt sich verbessern, indem etwas gegen die hohe Arbeitslosigkeit getan wird. Die Bewirtschaftung der öffentlichen Finanzen ist zu verbessern; zu diesem Zweck müssen vor allem auf kommunaler Ebene die angehäuften Ausgabenrückstände abgebaut werden. Zudem dürfte langfristig der Abschluss der Rentenreform durch die geplante Einführung eines kapitalgedeckten Rentensystems zu einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand beitragen und die Entwicklung der Finanzmärkte begünstigen. Darüber hinaus würden durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungs- und Justizapparates sowie die Vereinfachung der Verfahren in unternehmensrelevanten Bereichen (auch bei Konkurs und Unternehmensumstrukturierung) der Marktzutritt und Marktaustritt für Unternehmen verbessert.

Seit der Stellungnahme hat Litauen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes wie auch bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden bedeutende Fortschritte erzielt. Während anfänglich noch ohne System vorgegangen wurde, haben in den letzten Jahren Tempo und auch Umfang der Rechtsangleichung beträchtlich zugenommen, und Litauen hat sich verstärkt darum bemüht, die schwierige Aufgabe des Aufbaus der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu meistern.

Im verstrichenen Jahr ist Litauen mit seinen Vorbereitungen auf den Beitritt weiter vorangekommen; dies gilt namentlich für die Bereiche freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Wettbewerbspolitik, Energie, Regionalpolitik sowie Justiz und Inneres. In den Bereichen Finanzkontrolle und Fischerei war der Fortschritt indessen nur begrenzt. Auf den Gebieten Landwirtschaft und Umweltschutz waren zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch kontinuierliche Anstrengungen sind hier immer noch geboten.

Insgesamt gesehen hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den meisten Bereichen vollzogen, und in einigen Bereichen ist diese Angleichung sogar schon sehr weit gediehen. Litauen hat die meisten der für die Umsetzung des Besitzstandes erforderlichen Verwaltungsbehörden geschaffen; anhaltende Anstrengungen sind jedoch auch weiterhin zur Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser Stellen vonnöten, und zwar vor allem in Form einer Fortbildung des Personals und der Schaffung von Anreizen, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten, aber auch zur Gewährleistung einer effektiven dienststellenübergreifenden Koordinierung. Zur Schließung der noch verbleibenden Lücken wurden detaillierte Pläne, vor allem in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans, vereinbart.

Litauen ist auf dem Gebiet des Binnenmarktes weiter vorangekommen. Für den freien Warenverkehr ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen. Die wichtigsten Verwaltungsbehörden sind vorhanden, sie sind allerdings noch nicht voll funktionsfähig. Hinsichtlich der Marktüberwachung muss sich Litauen um den weiteren Ausbau der Infrastruktur, insbesondere im Prüf- und Zertifizierungswesen, bemühen. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit sind Fortschritte bei der Rechtsangleichung und der Steigerung der Verwaltungskapazität zu verzeichnen, doch weitere Anstrengungen sind noch zur Abschaffung der Zulassung von Lebensmitteln vor dem Inverkehrbringen zu unternehmen. Die Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen wurden weiter angeglichen, bedürfen jedoch noch einer gewissen Ausfeilung, und das Amt für öffentliches Auftragswesen muss noch mehr gestärkt werden. Was die Freizügigkeit anbelangt, so hat Litauen hier ein gutes Maß an Angleichung erreicht; die Verwaltungsbehörden wurden zwar geschaffen, ihre Funktionsweise ist jedoch noch nicht zufriedenstellend. Hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind nach wie vor größere Anstrengungen im Bereich der Heilberufe zu unternehmen. Das Ausmaß der Rechtsangleichung im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr ist angemessen, aber die Arbeitsweise der Verwaltungsbehörden ist noch nicht voll befriedigend. Als gut sind indessen die Fortschritte im Bereich Banken und Wertpapiere zu bezeichnen. Die Rechtsvorschriften im Versicherungssektor und für den Datenschutz sind besser anzugleichen, vor allem damit die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden muss intensiviert werden. Weitere Fortschritte wurden im Bereich des freien Kapitalverkehrs erzielt, wo Litauen bereits eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hat. Nachhaltige Anstrengungen sind jedoch auch weiterhin im Hinblick auf den Zahlungsverkehr und bei der Bekämpfung der Geldwäsche vonnöten.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Litauen ein akzeptables Maß an Rechtsangleichung vollzogen, und die Verwaltungsbehörden liegen vor, sind jedoch noch nicht voll funktionsfähig. Eine weitere Rechtsangleichung wurde auf dem Gebiet des Patentrechts und der Rechte an geistigem Eigentum erzielt. Die Bekämpfung von Piraterie und Nachahmungen muss noch beträchtlich intensiviert werden; gleiches gilt für die Zusammenarbeit zwischen den an der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum beteiligten Stellen. Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik ist die Rechtsangleichung weitgehend erfolgt, und es liegen funktionsfähige Verwaltungsstrukturen vor. Litauen muss sich weiterhin um die Erzielung von mehr Erfolgen bei der ordnungsgemäßen Anwendung und Durchsetzung seiner Rechtsvorschriften bemühen. Der Wettbewerbsrat muss prioritär auf eine abschreckendere Sanktionspolitik im kartellrechtlichen Bereich hinarbeiten und sich genauesten mit den Beihilfen zur Rettung oder Umstrukturierung von Unternehmen befassen.

Litauen hat im Steuerbereich ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht und weitgehend für leistungsfähige Verwaltungsbehörden gesorgt, doch diese bedürfen noch einer weiteren Stärkung. Litauen ist mit der Angleichung seiner steuerrechtlichen Vorschriften beträchtlich vorangekommen, auch wenn noch weitere Schritte in diesem Sinne auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern erforderlich sind. Die Reform der Steuerverwaltung ist ebenfalls etwas vorangekommen. Auf dem Gebiet der Zollunion hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung herbeigeführt, und die Verwaltungsstrukturen liegen teilweise vor. Weitere Anstrengungen sind indessen noch zur Intensivierung der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit und der Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Rechte an geistigem Eigentum und Korruptionsbekämpfung zu unternehmen. In beiden Bereichen sind noch besondere Anstrengungen zur Schaffung angemessener informationstechnologischer Systeme angesagt, damit der Datenaustausch mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten möglich ist.

Im Bereich Landwirtschaft kommt die Übernahme der Rechtsvorschriften gut voran. Die Verwaltungsbehörden sind zum Teil geschaffen, doch weitere Verbesserungen sind noch vonnöten. Litauen muss sich nun auf Folgendes konzentrieren: Grenzkontrollposten, Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden für die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik, Zahlstelle, Modernisierung der Einrichtungen und Behandlung tierischer Abfälle.

Was die Fischerei angeht, so ist zwar ein angemessenes Maß an Übereinstimmung erreicht, doch es gilt noch Lücken vor allem im markt- und strukturpolitischen Bereich zu schließen. Die Verwaltungsstrukturen wurden zum Teil geschaffen. Zur Fortentwicklung der Markt- und Strukturpolitik sowie zur Verstärkung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen sind noch weitere Anstrengungen geboten. Die Anlage des Fischereifahrzeugregisters muss noch zum Abschluss gebracht werden.

Die Rechtsvorschriften im Verkehrssektor entsprechen nun im Großen und Ganzen dem gemeinschaftlichen Besitzstand, obgleich im Bereich des Eisenbahnverkehrs noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Die einschlägigen Rahmengesetze liegen vor, und nur die Umsetzung einiger weniger sekundärrechtlicher Vorschriften steht noch aus. Die Verwaltungsbehörden sind zum Teil geschaffen, doch ihre Leistungsfähigkeit ist noch mehr zu steigern. Im Energiesektor hat Litauen ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, und auch die Verwaltungsstrukturen wurden geschaffen, aber ihre Leistungsfähigkeit ist noch verbesserungsbedürftig. Die im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt erzielten Fortschritte sind als gut zu bezeichnen. Auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit tat Litauen einen äußerst wichtigen Schritt und bekräftigte förmlich, dass Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina vor 2005 abgeschaltet werde, und sagte offiziell zu, Block 2 des KKW Ignalina bis 2009 abzuschalten. Die EU erklärte sich bereit, im Rahmen der Solidarität der Gemeinschaft auch nach dem Beitritt Litauens die angemessene zusätzliche Unterstützung für diese Stilllegung zu leisten. Litauen muss sich nun vor allem darum bemühen, die einschlägigen Rechtsvorschriften vollständig und fristgerecht umzusetzen, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, wozu auch die fristgerechte Installation eines unabhängigen zusätzlichen Abschaltsystems in Block 2 des KKW Ignalina gehört, und die Abschaltung wie auch Stilllegung dieses Kernkraftwerks vorzubereiten sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden - insbesondere der Energieregulierungsbehörde und der Behörde für nukleare Sicherheit - zu steigern.

Im Bereich der Sozialpolitik ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen, und die meisten Verwaltungsbehörden sind geschaffen, aber ihre Leistungsfähigkeit ist noch verbesserungsbedürftig. Fortschritte stellen die Verabschiedung des Arbeitsgesetzes und der neuen Bestimmungen im Hinblick auf Tarifvereinbarungen dar. Litauen muss die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu vollenden und diesen auch in Bereichen wie öffentliche Gesundheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wirksam umsetzen und zu diesem Zweck ferner die einschlägigen Einrichtungen ausbauen; Gleiches gilt für den sozialen Dialog und den Sozialschutz. Und schließlich sind die Verwaltungsbehörden weiter auszubauen, damit sie die aus dem Europäischen Sozialfonds bereitgestellte Hilfe verwalten können. Im Umweltschutzbereich ist die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes recht gut fortgeschritten, doch die Umsetzung ist noch nicht vollauf befriedigend. Litauen muss sich in seinen Bemühungen nun auf die Vollendung der Rechtsangleichung und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden insgesamt konzentrieren. Das besondere Augenmerk muss der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Überwachung der Umweltbelastung industriellen Ursprungs, Chemikalien und gentechnisch veränderte Organismen sowie Naturschutz gelten.

Im Telekommunikationsbereich hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung vollzogen, doch die Übernahme der sekundärrechtlichen Vorschriften steht noch aus. Die Verwaltungsstrukturen liegen vor, sind indessen noch nicht voll funktionsfähig. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen ist ganz wesentlich erhöht worden. Weiterer Handlungsbedarf besteht noch im Hinblick auf die völlige Rechtsangleichung und die Vorbereitung auf die vollständige Liberalisierung dieses Marktes, sowie auf die Stärkung der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde.

Im Bereich Justiz und Inneres hat Litauen eine beachtliche Angleichung an das Gemeinschaftsrecht herbeigeführt. Die meisten Verwaltungsbehörden wurden geschaffen, doch es sind noch weitere Anstrengungen geboten. Litauen hat den Schengener Aktionsplan aktualisiert und weiter umgesetzt. Litauen muss sich jetzt vordringlich um die vollständige Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand (vor allem in den Bereichen Visa, Schengen, Asyl, Geldwäsche und Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften) und den weiteren Ausbau der Rechtsvollzugsbehörden bemühen, wobei den für Datenschutz, die Sicherung der Außengrenzen und Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen das besondere Augenmerk gelten muss.

Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der Strukturinstrumente anbelangt, so ist der institutionelle Rahmen größtenteils vorhanden, die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden und die technische Vorbereitung der Projekte haben indessen noch nicht das erforderliche Niveau erreicht. Die Verwaltungskapazität wurde gesteigert, die interministerielle Koordinierung wurde verbessert und bei der Programmierung und der Anwendung des Partnerschaftsprinzips sind gute Fortschritte festzustellen. Litauen muss sich nun vorrangig darum bemühen, die Programmplanungsdokumente fertig zu stellen, die endgültigen Durchführungsstrukturen festzulegen und die Verwaltungskapazität, vor allem für die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine EG-Finanzierung in Frage kommen, sowie für Überwachung, Finanzverwaltung und Kontrolle weiter auszubauen.

Im Bereich Finanzkontrolle wurde der gemeinschaftliche Besitzstand zwar übernommen, doch Handlungsbedarf besteht nach wie vor, um die einzelnen Rechtsvorschriften für die Finanzkontrolle in der öffentlichen Verwaltung in einem einzigen umfassenden Gesetz zu konsolidieren. Die Verwaltungsstrukturen liegen teilweise vor, sind indessen noch nicht voll funktionsfähig. Sie müssen noch beträchtlich ausgebaut werden, damit sie die konsolidierten Rechtsvorschriften auch wirklich umsetzen können. Die derzeit laufenden Arbeiten an den Revisionshandbüchern müssen zum Abschluss gebracht werden. Nur durch die vollständige Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, was die Anwendung der Methodik für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle, die Innenrevision in allen Regierungsstellen und die Aus- und Fortbildung des Personals anbelangt, können die noch bestehenden Mängel auf Ebene der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes behoben werden. Was die Finanz- und Haushaltsbestimmungen anbelangt, so liegt der rechtliche Rahmen weitgehend vor, doch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist noch verbesserungsbedürftig, namentlich im Hinblick auf die Berechnung, Kontrolle und Bereitstellung der Eigenmittel ab dem Zeitpunkt des Beitritts.

Die Leistungsfähigkeit der litauischen Verwaltungsbehörden ist inzwischen zwar ausreichend, steht aber immer noch auf recht schwachen Füßen, wenn es darum geht, den gemeinschaftlichen Besitzstand vor allem auf dem Gebiet des Binnenmarktes und in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft wirksam um- und durchzusetzen. Litauen muss sicherstellen, dass die Verwaltungsbehörden voll funktionsfähig sind, damit insbesondere die einheitliche und vorhersehbare Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet ist. Das ganz besondere Augenmerk muss den Strukturen gelten, die für die Umsetzung des Teilbereichs des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlich sind, der erst ab dem Beitritt zur Anwendung kommt; dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der EG-Mittel.

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit Litauen sind 28 Kapitel vorläufig abgeschlossen worden. Insgesamt gesehen erfuellt das Land die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Zu Verzögerungen ist es indessen in folgenden Bereichen gekommen: Fischerei (Fertigstellung des Fischereifahrzeugregisters), Statistik (Durchführung der Landwirtschaftszählung) und Umwelt (Rechtsvorschriften über Verpackungen und Biozide). Litauen muss hier Abhilfe schaffen.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie der von Litauen bisher vollzogenen Rechtsangleichung und der nun erreichten Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Litauen die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortführen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Malta

Die Kommission hat wiederholt festgestellt, dass Malta die politischen Kriterien erfuellt. Diese Schlussfolgerung aus den früheren Regelmäßigen Berichten wurde im Verlauf des letzten Jahres bestätigt. Malta erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Malta hat weitere Maßnahmen zur Verbesserung seines öffentlichen Dienstes und seines Rechtswesens getroffen.

Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist in Malta weiterhin gewährleistet. Das Land ist bei der Verbesserung seiner Rechtsvorschriften in Bezug auf das Asylrecht sowie die Bekämpfung des Rassismus und des Menschenhandels weiter vorangekommen.

Malta verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und müsste in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bereits in der 1999 aktualisierten Stellungnahme wurden die Reformbemühungen anerkannt, die Malta im Hinblick auf den EU-Beitritt zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatte. Seitdem hat sich Malta entschlossen weiter darum bemüht, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Verbesserungen auf makroökonomischer Ebene können durch eine Reduzierung des allgemeinen Haushaltsdefizits und die Reform der Staatsausgaben zwecks mittelfristiger steuerlicher Stabilisierung erzielt werden. Auch bei der Umstrukturierung von mit hohen Verlusten arbeitenden öffentlichen Unternehmen und Versorgungsbetrieben sind weitere Fortschritte möglich. Zudem sollte die Lage hinsichtlich notleidender Kredite im Banksektor aufmerksam verfolgt werden.

Seit der 1999 aktualisierten Stellungnahme hat Malta bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand erhebliche Fortschritte gemacht und seine Verwaltungskapazität insbesondere in den Bereichen freier Warenverkehr, Statistik, Telekommunikation, Regionalpolitik, Justiz und Inneres sowie Finanzkontrolle deutlich gestärkt. Fortschritte gab es, wenn auch in unterschiedlichem Maße, auch in allen anderen Bereichen des Besitzstands.

Im Laufe des vergangenen Jahres hat Malta erhebliche Fortschritte bei den Rechtsvorschriften in den Bereichen Dienstleistungsfreiheit, Umwelt und Zoll sowie weitere Fortschritte in anderen Bereichen, insbesondere freier Warenverkehr, Freizügigkeit und Statistik erzielt. Das Land hat seine Verwaltungskapazität insbesondere in den Bereichen Normung und Marktaufsicht, Statistik, Regionalpolitik, Justiz und Inneres, Zoll und Finanzkontrolle weiter gestärkt. Nur begrenzte Fortschritte sind hingegen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und Sozialpolitik zu verzeichnen.

Insgesamt hat Malta in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Durchführung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Im Bereich des Binnenmarktes hat Malta dank erheblicher Fortschritte bei den Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr nun ein hohes Niveau der Angleichung an den einschlägigen Besitzstand erreicht. Die Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen muss Malta aber in Bezug auf die Rechtsmittel und die dem öffentlichen Recht unterliegenden Einrichtungen noch vollständig dem Besitzstand angleichen. Die einschlägige Verwaltungskapazität des Landes ist weitgehend angemessen. Was die Freizügigkeit anbelangt, so hat Malta durch die Verabschiedung eines Rechtsrahmens für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen zwar Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften erzielt, in Bezug auf die Bürgerrechte und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist die Angleichung jedoch noch unvollständig. In den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr ist Malta weiter vorangekommen, insbesondere in Bezug auf Finanzdienstleistungen und Datenschutz, aber insbesondere in Bezug auf das Niederlassungsrecht und die freie Erbringung von Dienstleistungen sind noch weitere Angleichungen notwendig. Im Bereich des Gesellschaftsrechts gab es im vergangenen Jahr nur geringe Fortschritte, und zur vollen Angleichung an den Besitzstand muss Malta noch einige Richtlinien über geistiges und gewerbliches Eigentum umsetzen. Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist Malta mit der Durchsetzung der Regeln über staatliche Beihilfen weiter vorangekommen, muss aber noch angemessene Rechtsvorschriften über öffentliche Unternehmen erlassen. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Beihilfen für Werften mit dem einschlägigen Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen. Die Verwaltungskapazität der Kartellbehörde und der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen dürfte ein angemessenes Niveau erreichen, wenn die Anstrengungen zu ihrer Stärkung fortgeführt werden.

Im Bereich der Steuern hat Malta bei der Angleichung in Bezug auf die Verbrauchsteuern ein hohes Niveau erreicht, muss in Bezug auf die MwSt (Anwendungsbereich der Vorschriften über befreite Umsätze) und den Verhaltenskodex im Bereich der direkten Steuern noch weitere Angleichungen vornehmen. Die Verwaltungskapazität bewegt sich in Bezug auf die MwSt und die direkten Steuern auf ein angemessenes Niveau hin, in Bezug auf die Verbrauchsteuern sind jedoch noch dringend einschlägige Anstrengungen erforderlich. Im Bereich des Zolls entsprechen die maltesischen Rechtsvorschriften nach der Verabschiedung des neuen Zollgesetzbuchs nun weitgehend dem Besitzstand, und auch die Verwaltungskapazität ist auf dem Wege, die einschlägigen Anforderungen zu erfuellen.

Was den Verkehr anbelangt, so gab es im vergangenen Jahr nur geringe Fortschritte und die hauptsächlich im Bereich des Seeverkehrs. Malta muss noch immer umfangreiche Teile des Besitzstands umsetzen. Die Durchführung des Aktionsplans für den Seeverkehr bewirkte zwar Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit des Seeverkehrs, aber die Verwaltungskapazität bedarf noch weiterer Stärkung, und die Anstrengungen in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr müssen weitergehen, um das angestrebte Ziel - die Streichung von der schwarzen Liste der Pariser Grundsatzvereinbarung - zu erreichen. Diesbezüglich bewirkte der Aktionsplan für den Seeverkehr zwar einige Verbesserungen, aber die laufenden Bemühungen müssen fortgeführt werden. Im Bereich der Energiepolitik ist Malta bei der Umsetzung des Besitzstands vorangekommen, insbesondere in Bezug auf Energieeinsparung. Die jüngst erzielten Fortschritte insbesondere in Bezug auf den inländischen Energiemarkt müssen verstetigt werden, um die einschlägigen maltesischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzugleichen. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden.

Im Bereich der Landwirtschaft gab es in Bezug auf die Rechtsvorschriften einige Fortschritte, in Bezug auf die Verwaltungskapazität kam das Land hingegen nur wenig voran. Malta muss noch immer in erheblichem Umfang Teile des Landwirtschafts-Besitzstands übernehmen. Die Kapazität zur Durchsetzung des einschlägigen Besitzstands bereitet nach wie vor erhebliche Sorge und sollte vorrangig gestärkt werden. Insbesondere muss Malta seine Verwaltungskapazität zur Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der EG-Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie die Aufsichtsregelungen im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit und die Grenzkontrollvorschriften verbessern. Es wurden zwar Vorbereitungen für die Einrichtung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und einer Zahlstelle getroffen sowie Mittel zur weiteren Stärkung der Verwaltungskapazität in Bezug auf die Entwicklung des ländlichen Raums gebunden, aber es fehlt noch immer an einem umfassenden Plan zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich. Die laufenden Bemühungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität und zum weiteren Abbau der Abschöpfungen sollten energisch fortgeführt werden. Auch in Bezug auf die Fischerei muss Malta die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand abschließen und seine Pläne zur grundlegenden Stärkung der Verwaltungskapazität uneingeschränkt durchführen. Die laufenden Pläne zur Stärkung der für die Fischerei zuständigen Abteilung gehen in die richtige Richtung, aber es bedarf noch erheblicher weiterer Anstrengungen in dieser Hinsicht.

Im Bereich der Sozialpolitik hat Malta einige Fortschritte erzielt, hauptsächlich in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf Arbeitsrecht und Chancengleichheit ist unzureichend. Vorausgesetzt, die derzeitigen Bemühungen werden fortgesetzt, ist Malta auf dem Wege, in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz angemessene Durchführungskapazitäten zu schaffen, aber es bedarf noch einer Stärkung der Kapazität in Bezug auf die öffentliche Gesundheit. Im Bereich der Regionalpolitik wurden weitere Fortschritte erzielt, so dass der Gesamtrahmen für die Durchführung der Struktur- und des Kohäsionsfonds nun vorhanden ist; allerdings müssen die Arbeiten an dem einheitlichen Programmplanungsdokument noch abgeschlossen werden. Einige an der Durchführung der einschlägigen Regelungen beteiligte Einrichtungen bedürfen noch einer Stärkung ihrer Verwaltungskapazität. Im Bereich der Umweltpolitik wurden bei den Rechtsvorschriften erhebliche Fortschritte erzielt, aber Malta muss seinen engen Zeitplan für die Angleichung an den Besitzstand einhalten. Außerdem muss das Land seine noch sehr schwach ausgeprägte Verwaltungskapazität im Bereich des Umweltschutzes erheblich stärken. Im Hinblick darauf ist es von entscheidender Bedeutung, dass Malta das Personal der zuständigen Einrichtungen (hauptsächlich der Umwelt- und Planungsbehörde) wie geplant erheblich aufstockt und seine Zulassungs- und Aufsichtspraxis stärkt. Die diesbezüglichen Pläne müssen strikt erfuellt werden.

Im Bereich der Telekommunikation hat Malta bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand ein gutes Niveau erreicht, auch wenn es noch weiterer Anpassungen bedarf. Dies gilt auch für den Bereich Kultur und audiovisuelle Medien. Die Verwaltungskapazität Malta in diesen Bereichen ist weitgehend angemessen.

Im Bereich Justiz und Inneres sind Fortschritte zu verzeichen, insbesondere in Bezug auf den Besitzstand in den Bereichen Asylrecht, Datenschutz, Visumspolitik und Geldwäsche. Zu diesen Fortschritten hat auch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans und die Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Grenzkontrolle und Asylrecht beigetragen. Malta hat bei der Angleichung an den Besitzstand ein gutes Niveau erreicht, aber es bedarf noch weiterer Fortschritte in Bezug auf Einwanderung und justizielle Zusammenarbeit. Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich ist insgesamt angemessen, aber die laufenden Planungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Datenschutz, Geldwäsche, Asylrecht und Grenzkontrolle müssen uneingeschränkt durchgeführt werden.

Im Bereich der Finanzkontrolle ist sowohl die Angleichung der Rechtsvorschriften als auch die Verwaltungskapazität weitgehend zufrieden stellend, und diesbezügliche Anstrengungen sind nur noch auf den Abschluss der Arbeiten an den Regelungen zur Betrugsbekämpfung und zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu konzentrieren. Im Bereich der Statistik ist die Verwaltungskapazität weitgehend angemessen, und sofern die laufenden Bemühungen nicht nachlassen, erreicht Malta voraussichtlich das Ziel, seine einschlägigen Verfahren voll den EG-Standards anzugleichen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Kommission der Ansicht ist, dass Malta in der Lage sein wird, den Besitzstand zuverlässig durchzusetzen und sich angemessen an den politischen Entscheidungsprozessen der Union zu beteiligen, sofern es seine Pläne zur Stärkung der Verwaltungskapazität wie oben erläutert durchführt. Malta ist im Allgemeinen fähig, EG-Mittel ordnungsgemäß, wirksam und kontrollierbar zu verwalten, und diese Kapazität dürfte voll angemessen sein, sobald das Land seine Pläne bezüglich der für die Betrugsbekämpfung und den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständigen Einrichtung realisiert hat.

In den Beitrittsverhandlungen sind nun 25 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Malta erfuellt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Verhandlungen eingegangen ist. Verzögerungen gibt es jedoch in den Bereichen Freizügigkeit (Rechte der Bürger und Freizügigkeit der Arbeitnehmer), Fischerei (Überwachung von Fischereifahrzeugen, Marktpolitik), Landwirtschaft (Aufbau der Zahlungsstelle), Verkehr (Straßen- und Seeverkehr) und Sozialpolitik (Arbeitsrecht und Chancengleichheit von Frauen und Männern). Diese Punkte müssen in Angriff genommen werden.

Angesichts der seit der 1999 aktualisierten Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen is die Kommission der Ansicht, dass Malta in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedstaat erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des angesetzten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Malta die Vorbereitungen gemäß den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Polen

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Dies hat sich im vergangenen Jahr bestätigt. Polen erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Von besonderer Bedeutung ist nun der Ausbau der Verwaltungskapazität in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, denn die jüngsten Entwicklungen waren in ihren Ergebnissen unterschiedlich, und es bedarf noch weiterer Anstrengungen. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung waren die Fortschritte bei der Durchführung des 1999 erlassenen Gesetzes über den öffentlichen Dienst wegen eines vorübergehenden Einstellungsstopps im Rahmen offener Auswahlverfahren begrenzt. Die Durchführung muss, insbesondere in Bezug auf Einstellungen, erheblich beschleunigt werden, damit der öffentliche Dienst zum Zeitpunkt des Beitritts über unabhängige, gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter verfügt.

Polen hat bei der Justizreform und bei der Schaffung der Voraussetzungen für eine Behebung der dringendsten Engpässe weitere Fortschritte gemacht. Alle weiteren Anstrengungen sollten sich nun darauf konzentrieren zu gewährleisten, dass die bisherigen Fortschritte zu dem gewünschten Ergebnis, d. h. einer verbesserten Arbeitsweise der Justiz, führen. Fragen der richterlichen Immunität wurden in Angriff genommen und sollten weiter verfolgt werden. Der Ausbildung von Richtern insbesondere auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts ist ebenfalls Priorität beizumessen. Entsprechende Maßnahmen laufen zwar bereits, aber es bedarf eines nachhaltigen und strukturierten Ausbildungsprogramms.

Die Korruption bietet weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis, zur Bekämpfung dieses Problems wurde eine umfassende Strategie angenommen. Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um konkrete Ergebnisse zu gewährleisten, denn bisher ist die Bilanz relativ mager. Insbesondere muss eine politische, administrative und unternehmerische Kultur entwickelt werden, die gegen Korruption gefeit ist.

Polen achtet weiterhin die Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die polnischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden fortgesetzt, wobei die polnischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Polen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Polen ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die Steuerpolitik lässt sich noch weiter verbessern, indem die neue Vorgabe der Regierung für die Ausgaben im Rahmen einer breit angelegten Strukturreform der öffentlichen Finanzen zur Förderung der Haushaltskonsolidierung auf allen Regierungsebenen durchgeführt wird. Ferner müssen die Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen vor allem in der Schwerindustrie, dem Finanzsektor, der Energieversorgung und der Landwirtschaft noch zum Abschluss gebracht werden. Außerdem sind die Konkursverfahren und Katasterführung noch weiter zu verbessern. Und schließlich müssen im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und des Vertrauens der Investoren Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Zentralbank getroffen werden.

Nach der Stellungnahme erzielte Polen zunächst nur langsam die gewünschten Fortschritte, das Tempo zog aber dann in Bezug auf die Annahme von Rechtsvorschriften an, so dass die Angleichung an den primären Besitzstand nun weitgehend abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Durchführungsvorschriften jedoch bestehen in einigen Sektoren (z. B. Veterinär- und Umweltbereich sowie Lebensmittelsicherheit) noch beträchtliche Lücken. Dies spiegelt sich auch in der Verwaltungskapazität wider, deren Ausbau seit der Stellungnahme nicht in demselben Maße vorangekommen ist wie die Rechtsangleichung.

Im vergangenen Jahr brachte Polen die Angleichung seiner primären Rechtsvorschriften vor allem in den Bereichen Verkehr und Freizügigkeit voran. Was den Erlass von Durchführungsvorschriften angeht, so fielen die Ergebnisse je nach Sektor sehr unterschiedlich aus. Die Entwicklung der Verwaltungskapazität entsprach den Fortschritten bei den Durchführungsvorschriften.

Insgesamt hat Polen in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

In Bezug auf den Binnenmarkt wurden im Bereich freier Warenverkehr vor allem in den letzten zwei bis drei Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, insbesondere durch den Erlass der erforderlichen Rahmengesetze sowie durch die Weiterentwicklung der zu deren Durchführung notwendigen institutionellen Infrastruktur. Inzwischen ist bei den primären Rechtsvorschriften ein hohes und bei der Verwaltungskapazität ein zufriedenstellendes Angleichungsniveau erreicht. Die gesetzgeberischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Marktüberwachung müssen durch den Ausbau der erforderlichen Verwaltungskapazität ergänzt werden. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden beim Erlass der Durchführungsvorschriften die Fortschritte, die im Vorjahresbericht für notwendig befunden wurden, nicht erzielt, und die Verwaltungskapazität ist weiterhin schwach. Es muss noch einiges getan werden um sicherzustellen, dass die Strukturen zur Durchführung des Besitzstands über das öffentliche Auftragswesen operationell sind. Im Bereich Freizügigkeit wurde insgesamt ein hohes Maß der Angleichung an den Besitzstand erzielt und eine starke Verwaltungskapazität entwickelt. Im Bereich freier Dienstleistungsverkehr ist die Angleichung insgesamt gut und die Verwaltungskapazität solide. Zur Angleichung der geltenden Rechtsvorschriften über das Bank- und Versicherungswesen sowie über Wertpapiere sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich. Entsprechende Maßnahmen wurden jedoch bereits vereinbart. Gemäß dem Bericht der Peer Group Review, hat Polen einen Maßnahmenplan verfasst. Einige Probleme stehen jedoch noch an, z.B. diskriminierende Sprachenauflagen, Probleme mit Verwaltungsstrukturen und die Sicherung vonunabhängigen Aufsichtsbehörden. Im Bereich freier Kapitalverkehr kann Polen sowohl in Bezug auf die Angleichung seiner Rechtsvorschriften als auch die Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen anhaltende Fortschritte vorweisen. Polen hat die Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts weitgehend vollzogen, und bei der Stärkung der Verwaltungskapazität wurden - abgesehen von der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum - nach und nach Fortschritte gemacht und ein vertretbares Niveau erreicht. Eine gut ausgebaute Verwaltungskapazität ist für die wirksame Durchführung von großer Bedeutung. Was den Wettbewerb betrifft, so ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Dennoch gilt es noch einige Lücken in Bezug auf staatliche Beihilfen zu schließen. Außerdem hat sich Polen auf eine glaubwürdige Bilanz bei der Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen konzentriert. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt und intensiviert werden, wobei dringend gezielte Maßnahmen zur Umstrukturierung des Stahlsektors zu ergreifen sind und zu bedenken ist, dass Beihilfen nur dann zulässig sind, wenn ein annehmbares und umfassendes Umstrukturierungsprogramm mit den erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit und zum Abbau der Produktionskapazität vorgelegt werden kann.

Im Telekommunikationsbereich hat Polen seit der Stellungnahme bei der Angleichung an den Besitzstand und der Liberalisierung seines Marktes kontinuierliche Fortschritte gemacht. Die Durchführung der bereits geltenden Rechtsvorschriften hat sich im vergangenen Jahr verbessert, eine weitere Rechtsangleichung wird erwartet, sowie die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigne Umsetzung des Universalbesitzstandes.

Im Bezug auf die WWU ist die Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen, die Gesetzesänderung, die zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Nationalbank in dem im Besitzstand vorgesehenen Maße erforderlich ist, steht aber noch aus.

Bei der Angleichung der Sätze im Bereich der indirekten Steuern wurden weitere Fortschritte erzielt. Insgesamt hat Polen bei der Angleichung an den Besitzstand ein angemessenes Niveau erreicht und bei der Schaffung der notwendigen Durchführungskapazität war die Entwicklung mittelmäßig. Es bedarf allerdings noch erheblicher Anstrengungen um sicherzustellen, dass die Systeme zum Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und Polen bis zum Beitritt eingeführt sind. Ähnlich ist die Lage im Zollbereich mit einer beachtenswerten Bilanz bei der Angleichung aber einem schwächeren Ergebnis hinsichtlich der Verwaltungskapazität. Zum Aufbau der erforderlichen Informationstechnologieinfrastruktur müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn die geplanten Fristen eingehalten werden sollen. Um dies zu erreichen, muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Arbeiten zur Informatisierung und zur Zusammenschaltbarkeit beschleunigt werden und der Rückstand infolge der Reorganisation des zentralen Zolldienstes aufgeholt wird. Schritte sind eingeleitet worden, um die nötige Finanzierung zu sichern, aber die Entwicklung muss streng überwacht werden, und die Kommission beabsichtigt nach dem ersten Halbjahr 2003 über die Fortschritte zu berichten. Ferner sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, dass die Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften Polens an diejenigen der Gemeinschaft zum Abschluss gebracht wird, insbesondere durch die Verabschiedung der zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Änderung des Zollkodex.

Was Politik, Rechtsvorschriften und Strukturen im Bereich Landwirtschaft angeht, in dem die Gesamtlage hinsichtlich der Rechtsangleichung und insbesondere der Verwaltungskapazität insgesamt unzureichend war, so ist eine weitere Umgestaltung erforderlich. In Bezug auf die primären Rechtsvorschriften wurden gewisse Fortschritte erzielt. Im Veterinärsektor wurde die gute Arbeit im Vorjahr nicht fortgesetzt, und hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es wurden zwar einige Maßnahmen zur Beseitigung der erheblichen Schwächen in der Verwaltungskapazität ergriffen, aber die Bemühungen müssen insbesondere auf der regionalen Ebene intensiviert werden, wenn sie nennenswerte Ergebnisse zeitigen sollen. Es bedarf bedeutender weiterer Anstrengungen sowohl zur Modernisierung von Betrieben und zur Gewährleistung, dass an den Grenzen angemessene Kontrollvorkehrungen getroffen werden, als auch insbesondere für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem. Nur dann wird Polen in der Lage sein, ab dem Beitritt die Beihilferegelungen der GAP wirksam zu verwalten und zu kontrollieren. Die polnischen Behörden sind sich der Lage durchaus bewusst. Die von ihnen unternommenen Anstrengungen müssen aber noch erheblich intensiviert werden.

Im Fischereisektor wurden gewisse Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht. Es wurden einige neue Rechtsvorschriften erlassen und Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungskapazität auf Regierungsebene auszubauen, auf regionaler Ebene ist die Leistungsfähigkeit der Verwaltung aber weiterhin schwach. Polen muss sich intensiver darum bemühen, die im Aktionsplan gesteckten Ziele zu erreichen.

Im Bereich Soziales variiert der Stand der Angleichung erheblich zwischen den verschiedenen Sektoren. Obwohl der Kapazität zur Durchführung des Besitzstands zwar gewisse Aufmerksamkeit gewidmet wurde, bedarf es hier noch umfassenderer Bemühungen, insbesondere um die weitere Angleichung an das gemeinschaftliche Arbeitsrechts und den Besitzstand über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen zu gewährleisten. Die Verabschiedung der aufliegenden Gesetzesentwürfe würde die Angleichung in diesem Bereich ebenfalls weiter voranbringen. Auf dem Gebiet der Regionalpolitik sind bei der Rechtsangleichung weitere Entwicklungen zu verzeichnen. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die Durchführungspläne rechtzeitig umgesetzt und die Verwaltungskapazität einschließlich der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Ministerien weiter gestärkt werden. Um dies zu erreichen, sollten die im Aktionsplan festgelegten Ziele so bald wie möglich verwirklicht werden. Der technischen Vorbereitung von Projekten, die für eine Gemeinschaftsförderung in Frage kommen, muss besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die bereits aufgestellten Pläne in Bezug auf die Durchführung und die Verwaltungskapazität, einschließlich der Aufstockung des Personals in den Verwaltungs- und Zahlstellen, sollten mit Nachdruck in Angriff genommen werden.

Um Umweltbereich wurden beim Erlass von Rahmengesetzen weitere Fortschritte erzielt, und das Angleichungsniveau ist hoch. Nun müssen die notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen und durchgeführt sowie die entsprechende Verwaltungskapazität insbesondere auf regionaler Ebene geschaffen werden. Angesichts der beschränkten Verwaltungskapazität sollte die Verwirklichung der im Aktionsplan gesteckten Ziele einen besonderen Schwerpunkt bilden. Von grundlegender Bedeutung ist ferner, adäquate Investitionen nach Maßgabe der Umweltinvestitionspläne zu gewährleisten.

Im Energiesektor ist die Angleichung gut vorangekommen und die Verwaltungskapazität angemessen. Insbesondere im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt (vor allem Erdgas) muss noch weiter an der Angleichung der geltenden Rechtsvorschriften an den Besitzstand gearbeitet werden. Im Verkehrssektor ist die Angleichung ebenfalls relativ weit fortgeschritten. Die Aufmerksamkeit sollte sich nun auf den Erlass der notwendigen Durchführungsvorschriften und die Konsolidierung der Verwaltungskapazität zur Durchführung dieser Rechtsvorschriften konzentrieren. In dem Aktionsplan sind diesbezüglich zahlreiche Ziele aufgeführt.

Auf dem Gebiet Justiz und Inneres wurden vor allem in den Bereichen Grenzschutz und Grenzverwaltung weitere Fortschritte erzielt. Es wurden weitere Anstrengungen unternommen, um die Situation der mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei, zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen verstärkt und darüber hinaus für die Durchführung des Schengener Aktionsplans hinreichende Human- und Finanzressourcen bereitgestellt werden, damit die erforderliche Verwaltungskapazität sichergestellt ist. Die Angleichung an den Besitzstand ist insgesamt betrachtet gut, der Ausbau der Verwaltungskapazität hingegen ist noch nicht so weit fortgeschritten.

Bei der internen Finanzkontrolle wurden weitere Fortschritte erzielt, so dass das Niveau der Angleichung inzwischen angemessen ist. Die große Herausforderung besteht weiterhin darin, die erforderlichen Kontrollmechanismen zu schaffen, indem die Rechtsangleichung (interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und Schutz der Finanzinteressen der EG) vollendet wird, die erforderliche institutionelle Struktur ausgebaut und gestärkt wird und bei der Verwaltung der Heranführungshilfe und der Schaffung der erforderlichen Strukturen und einer adäquaten Verwaltungskapazität zur Durchführung der künftigen Strukturfonds - insbesondere hinsichtlich der internen Finanzkontrolle - grundlegende Fortschritte erzielt werden. Dies erfordert die uneingeschränkte und nachdrückliche Umsetzung des Aktionsplans.

In Bezug auf die Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften und der Konsolidierung der Verwaltungskapazität bestehen weiterhin gewisse Unterschiede. In allen Bereichen sind weitere Anstrengungen zur Schaffung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten erforderlich, und zwar insbesondere in den Bereichen Marktüberwachung, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Umwelt, Zoll sowie Justiz und Inneres. Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei die zur Durchführung derjenigen Teile des Besitzstands erforderlichen Strukturen, die erst mit dem Beitritt Anwendung finden, vor allem die Teile, die für die wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der EG-Mittel entscheidend sind.

Für 27 Kapitel wurden die Verhandlungen vorläufig abgeschlossen. Insgesamt erfuellt Polen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Es kam jedoch zu Verzögerungen in den Bereichen Landwirtschaft (Anwendung des Tierkennzeichnungs- und -registriersystems), Fischerei (Erlass von Rechtsvorschriften über die Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle sowie Marktpolitik), Umwelt (Erlass von Durchführungsvorschriften über Wasserqualität, Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie über chemische Stoffe). Diese Bereiche müssen in Angriff genommen werden.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Polen bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommision der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Polen die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Rumänien

In der Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land Fortschritte bei der Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Dieser Trend bestätigte sich im vergangenen Jahr. Rumänien erfuellt die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor.

Die Einleitung eines umfassenden Reformprogramms für die öffentliche Verwaltung ist eine bedeutende Entwicklung. Rumänien sollte nun vor allem für eine erfolgreiche Durchführung dieser Reformen sorgen. Ein beträchtlicher Fortschritt war auch der Beschluss zur Entmilitarisierung der Polizei. Dadurch wird die Verantwortlichkeit der Polizeibeamten gegenüber der Öffentlichkeit gestärkt - auch wenn noch weitere Maßnahmen nötig sind, um die Verhältnismäßigkeit ihres Handelns zu gewährleisten. Neue institutionelle Strukturen für die Bekämpfung der Korruption, die nach wie vor ein großes Problem darstellt, wurden geschaffen, doch sind sie bisher noch wirkungslos.

Rumänien muss die Beschlussfassungs- und Gesetzgebungsverfahren noch verbessern. Insbesondere sollte der Rückgriff auf Dringlichkeitsanordnungen durch die Regierung reduziert und die Fähigkeit des Parlaments zur wirksamen Kontrolle der Gesetzgebung gestärkt werden. Die Reform der Judikative war begrenzt. Der Ressourcenmangel stellt eine schwere Belastung für die Justiz dar, und das Engagement der Exekutive in Fragen der Rechtsprechung hat sich in der Praxis nicht verringert. Um diese Probleme bewältigen zu können, sollte die Reform der Justiz zu einer politischen Priorität erhoben und eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz entwickelt werden.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Rumänien weiterhin geachtet. Im Bereich des Kinderschutzes erzielte Rumänien beträchtliche Fortschritte: Die Zahl der Kinder in Heimen hat sich verringert und ihre Lebensbedingungen haben sich verbessert. Fortschritte wurden auch bei der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen erzielt. So wurden Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels und ein institutioneller Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen geschaffen. Das Bewährungssystem wurde weiterentwickelt, aber die Haftbedingungen sind immer noch äußerst schlecht. Weitere Schritte zum besseren Schutz der freien Meinungsäußerung müssen unternommen werden.

Bei der Behandlung von Minderheiten waren positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften, mit denen der Gebrauch von Minderheitensprachen ausgeweitet wird, wurden relativ reibungslos durchgeführt. Bedeutende Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma wurden ergriffen, um wirksam gegen Diskriminierungen vorzugehen und die Lebensbedingungen der Roma zu verbessern. Jedoch müssen noch mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, wenn weitere Fortschritte erzielt werden sollen.

Rumänien hat weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht, für deren Aufbau sich die Perspektiven verbessert haben. Die konsequente und uneingeschränkte Durchführung der geplanten Maßnahmen sowie die Vollendung des Reformprozesses dürften es Rumänien ermöglichen, mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bei der makroökonomischen Stabilisierung konnten in den letzten Jahren einige bedeutende Fortschritte erzielt werden. Dank eines angemesseneren policy mix ist die Inflation rückläufig. Das Wachstum hat wieder eingesetzt und die außenwirtschaftliche Position Rumäniens blieb tragfähig. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Schaffung der erforderlichen Marktinstitutionen zu verzeichnen. Durch die gegenwärtige Umstrukturierung des Bankensektors, die diversen Verbesserungen der Regelungs- und Aufsichtsbestimmungen für die Finanzmärkte und die Fortschritte bei der Privatisierung wurde die Finanzdisziplin der Unternehmen zunehmend gestärkt. Mit der Freigabe der Preise und der Liberalisierung des Handels sowie mit der grundlegenden Anpassung der Energiepreise und den bedeutenden Steuerreformen im letzten Jahr wurden die Voraussetzungen für einen effizienteren Mitteleinsatz geschaffen. Die Umstrukturierung kommt in verschiedenen Sektoren voran.

An diese Fortschritte anknüpfend sollte sich Rumänien nun vor allem um eine zufriedenstellende Entwicklung der makroökonomischen Stabilisierung auf der Grundlage einer weiteren Rückführung der Inflation bemühen. Hierfür bedarf es der Fortführung eines angemessenen olicy mix, der durch eine bessere Finanzdisziplin der Unternehmen zu untermauern ist. Die Verpflichtungen zur Begrenzung der Gesamtlohnsumme im öffentlichen Sektor sollten eingehalten werden. Das jüngste starke Geldmengen- und Kreditwachstum erfordert eine gründliche Kontrolle und die Bereitschaft zum sofortigen Handeln. Zur Stärkung der Finanzdisziplin der Unternehmen müssen Steuerverwaltung und -einziehung verbessert werden, die neuen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahlungsrückstände der Energiekunden konsequent und transparent umgesetzt werden, die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Privatisierung mit Nachdruck und in transparenter Weise angewandt werden und Verlustunternehmen gegebenenfalls liquidiert werden. Die Vollendung der Privatisierung des Bankensektors, die Fortsetzung der Reform der öffentlichen Finanzen und Haushaltsverfahren und die Gewährleistung besserer rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen würden ebenfalls den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft begünstigen und zur Entwicklung der Fähigkeit Rumäniens, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, beitragen.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Rumänien bei der Übernahme des Besitzstands kontinuierliche Fortschritte erzielt. Jedoch verschärfte sich in vielen Bereichen die Diskrepanz zwischen den Fortschritten bei der Rechtsangleichung und der begrenzten Fähigkeit der rumänischen Verwaltung zur Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften.

Im letzten Jahr beschleunigte Rumänien die Rechtsangleichung und fuhr - wenn auch in langsamerem Tempo - mit dem Aufbau der für die Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen fort.

Insgesamt hat Rumänien mit Blick auf das angestrebte Beitrittsdatum angemessene Fortschritte erzielt und seine Rechtsvorschriften in vielen Bereichen an den Besitzstand angepasst. Zur Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit werden umfassende Strukturreformen der öffentlichen Verwaltung wie auch der Justiz erforderlich sein.

Im Bereich des Binnenmarktes haben die Rahmenvorschriften über das neue Konzept und das Gesamtkonzept eine raschere Übernahme des sektorspezifischen Besitzstands hinsichtlich des freien Warenverkehrs ermöglicht. Bedeutende Fortschritte wurden auch bei der Schaffung der für die Anwendung des Besitzstands erforderlichen Einrichtungen gemacht. Rumänien sollte sich auf die Verbesserung der Normung und Zertifizierung, die Stärkung der Marktüberwachung, die Umstrukturierung des Lebensmittel über wachungssystems und die effektive Umsetzung der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen konzentrieren. Im Bereich der Freizügigkeit wurden die Grundlagen für künftige Fortschritte geschaffen, auch wenn Rumänien die Rechtsangleichung noch vorantreiben muss, um bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise aufzuholen. Die Verwaltungskapazitäten sollten noch in allen Bereichen ausgebaut werden. Zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, doch wird für den neuen institutionellen Rahmen zur Überwachung der Finanzdienstleistungen noch Unterstützung benötigt. Die Liberalisierung im Bereich des freien Kapitalverkehrs wurde weiter vorangetrieben. Für die Abschaffung der Devisenkontrollen und anderer Beschränkungen des Kapitalverkehrs hat Rumänien einen verbindlichen Zeitplan festgelegt. Insbesondere muss Rumänien weitere Anstrengungen unternehmen, um den Rechtsrahmen für den Bereich der Geldwäsche zu verbessern. Beim Gesellschaftsrecht hat Rumänien den Besitzstand weitgehend übernommen. Allerdings ist das Ausmaß der Produkt- und Markenpiraterie nach wie vor ein großes Problem, und die Rechtsvorschriften müssen in der Praxis noch besser durchgesetzt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurden bei der Umsetzung des Besitzstands gewisse Fortschritte erzielt, vor allem beim Kartellrecht. Jedoch muss Rumänien die Durchführung des Besitzstandes in Bezug auf die staatlichen Beihilfen und das Kartellrecht noch verbessern. Der Verlauf der Umstrukturierung des Stahlsektors wird genau zu verfolgen sein.

Bei der Angleichung des rumänischen Steuerrechts an den Besitzstand kam Rumänien kontinuierlich voran. Allerdings sind weitere Anpassungen erforderlich, und die Kapazitäten für die Durchführung und Durchsetzung der Steuervorschriften sind nach wie vor begrenzt. Obwohl Rumänien sein Zollrecht weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang gebracht hat, muss es noch weitere Schritte zur Rechtsangleichung wie auch zur Eindämmung der Korruption in der Zollverwaltung unternehmen. Die Entwicklung von EDV-Systemen sollte fortgesetzt werden, um den elektronischen Datenaustausch zwischen Rumänien und der EG zu ermöglichen. Wenn Rumänien eine erfolgreiche Industriepolitik entwickeln und kleine und mittlere Unternehmen fördern will, muss es sich noch stärker um die Vereinfachung und Konsolidierung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bemühen.

Im Bereich der Agrarpolitik wurde die Angleichung des rumänischen Rechts an den Besitzstand beschleunigt. Jedoch geht mit der Weiterentwicklung der Gesetzgebung bisher noch kein entsprechender Ausbau der administrativen Strukturen einher, die aber zur tatsächlichen Anwendung des Besitzstands in der Lage sein müssen. Strukturreformen wurden nur zögerlich in Angriff genommen. Die Überwachung im Pflanzenschutzbereich und vor allem im Veterinärbereich sollte verbessert werden. Was die Fischerei betrifft, so hat Rumänien die notwendigen Rahmenvorschriften erlassen, auch wenn es Verzögerungen bei der Errichtung der notwendigen Verwaltungsstrukturen gab.

Im Bereich der Sozialpolitik und Beschäftigung hat Rumänien einige Fortschritte erzielt. Es besteht jedoch ein beträchtlicher Bedarf an weiterer Rechtsangleichung in Bezug auf Arbeitrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Bei der Regionalpolitik kam Rumänien langsamer voran und verfügt noch über keine klare, konsolidierte Kohäsionspolitik. Es hat mit dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten begonnen, muss aber noch weitere Anstrengungen zur Konzipierung von Verwaltungs- und Durchführungssystemen unternehmen.

Die Fortschritte Rumäniens im Verkehrssektor waren unterschiedlich: gut beim Straßen- und Schienenverkehr, vertretbar beim Luftverkehr, aber nur begrenzt bei der Seeverkehrssicherheit. Vor allem steht Rumänien vor der Herausforderung, Institutionen aufzubauen, die zur Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften in der Lage sind, und die Finanzmittel bereitzustellen, die für die umfangreichen Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstands benötigt werden. Im Energiesektor müssen trotz der Fortschritte bei der Rechtsangleichung noch viele Strukturprobleme gelöst werden, und die neuen Verwaltungsstrukturen müssen noch gefestigt werden. Zwar hat Rumänien bereits einen großen Teil des Umweltrechts übernommen, doch verfügt es weder über die administrativen noch über die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften. Statt auf die Rechtsangleichung sollte Rumänien den Schwerpunkt nun auf die Entwicklung von Durchführungskapazitäten und auf die Bereitstellung von Mitteln für Umweltinvestitionen legen. Im Bereich Verbraucherschutz hat Rumänien seine Vorschriften weiter an den Besitzstand angeglichen und entsprechende Umsetzungsstrukturen geschaffen. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit sollte allerdings noch verbessert werden.

Bei der Rechtsangleichung im Bereich der Telekommunikation hat Rumänien kontinuierliche Fortschritte erzielt. Die Vorbereitung der Liberalisierung der Kommunikations- und Postmärkte ist vorangekommen. Nun sollte Rumänien vor allem dafür sorgen, dass die neue Regulierungsbehörde tatsächlich effizient und unabhängig arbeiten kann. Ferner steht die Bewertung des wirtschaftlichen Auswirkungen der vollen Umsetzung des Universalbesitzstandes an.

Auf dem Gebiet Justiz und Inneres hat Rumänien Strukturreformen eingeleitet, aber bei den Rechtsvorschriften besteht noch erheblicher Anpassungsbedarf. Insbesondere ist die Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden zu stärken. Trotz der jüngsten Reformen, zu denen auch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans gehört, ist die Polizei insgesamt nur wenig leistungsfähig, und die Grenzinfrastruktur und -verwaltung sind zu verbessern. Auch die Kapazitäten der Justiz müssen noch erheblich ausgebaut werden.

Im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten wurden Handelshemmnisse schrittweise abgebaut, und Rumänien hat seine Bestimmungen bereits in hohem Maße an den Besitzstand angeglichen.

Bei der Finanzkontrolle wurden Fortschritte erzielt, und es werden moderne Finanzmanagement- und -kontrollmethoden eingeführt. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu schützen. Die Verwaltungskapazität für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen ist zu stärken und die Unabhängigkeit des Rechnungshofs zu gewährleisten.

Die allgemeine Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands ist begrenzt und behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Zwar ist die Verwaltung zum Teil durchaus funktionsfähig, doch in vielen wichtigen Bereichen sind ihre Schwächen ein Grund zu ernsthafter Sorge. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der finanziellen Hilfe der EG. Diese Frage wird nun allmählich von der Regierung angegangen, die ein umfassendes Reformprogramm angekündigt hat. Jedoch befinden sich diese Reformen erst in der Planung und müssen noch umgesetzt werden.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 13 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, die Rumänien insgesamt erfuellt, wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen.

Slowakei

Während in der Stellungnahme von 1997 und im Regelmäßigen Bericht 1998 die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Slowakei die politischen Kriterien nicht erfuellt, enthielt der Regelmäßige Bericht 1999 diesbezüglich erstmals eine positive Bewertung. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität seiner Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Dies hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Die Slowakei erfuellt auch weiterhin die Kriterien von Kopenhagen.

Hinsichtlich Struktur und Arbeitsweise der Verwaltung wurden Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Schaffung eines Amtes für den öffentlichen Dienst, und durch den Aufbau dezentraler Regionalverwaltungen. Bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst sind Verzögerungen aufgetreten. Nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Selbstverwaltung könnte sich auswirken, dass die Übertragung von Zuständigkeiten von der zentralstaatlichen auf die regionale Ebene nicht mit einer Dezentralisierung im Steuerbereich einhergeht.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden weitere wichtige Schritte unternommen. Vor allem wurden weitere grundlegende Rechtsvorschriften angenommen und ein Richterrat geschaffen. Die neuen Rechtsvorschriften und Institutionen sollten in vollem Umfang genutzt werden, um die Unparteilichkeit der Amtsausübung und die politische Neutralität der Justiz zu gewährleisten.

Obwohl bei der Korruptionsbekämpfung insbesondere durch die weitere Umsetzung der diesbezüglichen Aktionspläne und die Ausarbeitung von Verhaltenskodexen für den öffentlichen Dienst einige Fortschritte erzielt wurden, gibt die Korruption weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden.

Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in der Slowakei weiterhin geachtet

Insbesondere wurden die Rechtsvorschriften und die Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgebaut. Es wurde ein neues Asylgesetz verabschiedet, das u.a. die Einrichtung eines als zweite Instanz im Asylverfahren fungierenden unabhängigen Organs vorsieht.

Beträchtliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Konzepte für den Schutz der Minderheitenrechte weiterzuentwickeln und in die Praxis umzusetzen. Dabei wurden insbesondere die Tätigkeit des Regierungsbevollmächtigten für Roma-Fragen gestärkt, die diesbezügliche Strategie intensiviert und die Finanzmittel aufgestockt. Diese Anstrengungen müssen mit Vorrang fortgesetzt und verstärkt werden, um die Diskriminierung der Roma-Minderheit wirksam zu bekämpfen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Die Verabschiedung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung wäre in diesem Zusammenhang ein wichtiger zu begrüßender Schritt.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die slowakischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden beschleunigt, wobei die slowakischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass die Slowakei über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es der Slowakei ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

In makroökonomischer Hinsicht können noch Verbesserungen erzielt werden; so müssen dringend Maßnahmen zur Senkung sowohl des Haushalts- als auch des Leistungsbilanzdefizits ergriffen werden. Wesentliche Bedeutung kommt hier Ausgabenreformen zu, insbesondere im Gesundheits- und Rentensystem und bei den Beihilfen und Garantien. Das Problem der Arbeitslosigkeit muss durch ein breites Spektrum an Strukturreformen angegangen werden, zu denen auch die Beseitigung beschäftigungshemmender Auswirkungen des Systems der sozialen Sicherheit und eine flexiblere Arbeitsgesetzgebung gehören. Die Überwachung des Finanzsektors kann noch weiter verbessert werden. Es müssen noch intensivere Anstrengungen für die effektive Umsetzung des marktwirtschaftlichen Rechtsrahmen unternommen werden.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und in zunehmenden Maße auch bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten sehr gute Fortschritte erzielt. Strukturelle Schwächen, die in einer Reihe von Bereichen wie etwa Gesellschaftsrecht, Verkehrspolitik, Umwelt und Finanzkontrolle bestanden, wurden weitgehend konsequent angegangen.

Im vergangenen Jahr ist die Slowakei bei der Angleichung an den Besitzstand und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten weiter vorangekommen. Hervorzuheben sind vor allem die Fortschritte in den Bereichen freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Umwelt sowie Justiz und Inneres. Zu den Sektoren, in denen im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, gehören Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente.

Insgesamt hat die Slowakei in vielen Bereichen einen hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstandes in einer beträchtlichen Zahl von Bereichen relativ weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Beim Binnenmarkt hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und ist mit der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Die Rechtsangleichung im Bereich Freier Warenverkehr ist weitgehend abgeschlossen und die entsprechenden Verwaltungskapazitäten sind im Großen und Ganzen vorhanden. Die Normungs- und Akkreditierungsstellen der Slowakei funktionieren gut. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die noch ausstehende Umsetzung des Besitzstandes im Lebensmittelbereich und auf die Stärkung der diesbezüglichen Verwaltungsstrukturen gelegt werden. Vor allem gilt es den Aufbau einer geeigneten Marktüberwachungsinfrastruktur abzuschließen und die Strukturen für das öffentliche Auftragswesen zu stärken. Im Bereich der Freizügigkeit, in dem die Vorbereitungen insgesamt weit fortgeschritten sind, müssen vor allem die Rechtsvorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen vervollständigt und die Verwaltungskapazitäten für die künftige Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ausgebaut werden. Im Bereich Freier Dienstleistungsverkehrs wurden im vergangenen Jahr bei den Finanzdienstleistungen gute Fortschritte erzielt. Ungeachtet des relativ hohen Niveaus in diesem Bereich muss die Slowakei nun Anstrengungen unternehmen, um die Rechtsangleichung abzuschließen, insbesondere im Versicherungssektor, und die Verwaltungsstrukturen zu stärken, vor allem im Hinblick auf die Finanzaufsicht. Die Rechtsangleichung im Bereich Freier Kapitalverkehr ist weit fortgeschritten; die Slowakei muss sich nun vor allem auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche konzentrieren.

Im Bereich Gesellschaftsrecht hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und ist mit der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Im letzten Jahr wurden im legislativen Bereich vor allem bei den Marken, gewerblichen Mustern und Patenten Fortschritte erzielt. Die Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung von Piraterie und Nachahmungen müssen verstärkt werden. Im Bereich Wettbewerbspolitik wurde ein gutes Angleichungsniveau erreicht, und funktionsfähige Verwaltungsstrukturen sind vorhanden. Im vergangenen Jahr wurden bedeutende Leistungen bei der Durchsetzung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen erzielt. Die Beihilfen and den Stahlsektor der Slowakei sind jedoch mit dem Protokoll 2 des Europeaabkommens unvereinbar. Die Verwaltungskapazitäten müssen jedoch auf diesem Gebiet wie auch im Bereich des Kartellrechts weiter gestärkt werden.

Im Bereich Landwirtschaft ist die Übernahme und Umsetzung des Besitzstandes in der Slowakei weit gediehen. Im vergangenen Jahr hat insbesondere die Angleichung der Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz- und Veterinärbereich gute Fortschritte gemacht. Der Stärkung der Verwaltungsstrukturen muss weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden. So müssen Anstrengungen unternommen werden, um den Aufbau und das einwandfreie Funktionieren der Grenzkontrollposten sicherzustellen; die Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe müssen modernisiert werden. Ernsthafte Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Einrichtung eines voll funktionsfähigen Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS) zu gewährleisten. Ein Zeitplan für die Beseitigung der ermittelten IACS-Schwachstellen wurde aufgestellt.

Die Rechtsangleichung und die administrativen Vorbereitungen im Bereich Energie sind weit gediehen. Die Verwaltungskapazitäten müssen insgesamt weiter gestärkt werden. Im Bereich Kernenergie hat sich die Slowakei dazu verpflichtet, die beiden Reaktoren von Bohunice V1 2006 bzw. 2008 abzuschalten. Die Slowakei sollte die in Vorbereitung befindlichen Projekte verbessern, um zu gewährleisten, dass die Stillegung der beiden Reaktoren im Rahmen schlüssiger Projekte angegangen wird. Im Bereich Verkehrspolitik hat die Slowakei ihre Rechtsvorschriften in beträchtlichem Maße an den Besitzstand angeglichen und wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten ergriffen. Die Rechtsangleichung muss insbesondere im Bereich Schienenverkehr und Binnenschifffahrt noch abgeschlossen werden. Es muss für eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen für diesen Sektor zuständigen Ministerien und Stellen gesorgt werden.

Im Bereich Steuern hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und die Reform der Steuerverwaltung wurde in Angriff genommen. Sowohl bei den direkten als auch bei den indirekten Steuern muss die Rechtsangleichung noch abgeschlossen werden. Die Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung muss fortgesetzt werden, da die allgemeine Steuereintreibung schwach verbleibt . Die Slowakei hat eine umfassende und kohärente Reformagenda zur Beseitigung der festgestellten Defizite vorgelegt. Im Bereich Zollunion hat die Slowakei die Rechtsangleichung abgeschlossen und im Prinzip die erforderlichen Verwaltungskapazitäten auf- und ausgebaut. Der Durchsetzung der übernommenen Rechtsvorschriften sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Steuer- und im Zollbereich wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um EDV-Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einzurichten, doch bedarf es weiterer Arbeiten in diesem Bereich.

Die Rechtsangleichung im Bereich Telekommunikation und Informationstechnologien ist weit gediehen und der Aufbau der Verwaltungsstrukturen ist im Gange; allerdings ist die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen und es bedarf einer weiteren Stärkung der Verwaltungsstrukturen, sowie einer effektiven Trennung der Regulierungs- und Betriebsfunktionen. Die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vollen Umsetzung des Unversalbesitzstandes steht noch aus.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften weit gediehen. Die Verwaltungsstrukturen sind weitgehend vorhanden, müssen jedoch weiter gestärkt werden. Hoher Koordinierungsbedarf besteht vor allem im Hinblick auf die Überwachung und Durchsetzung des Besitzstandes im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die administrativen Vorbereitungen auf die künftige Verwaltung des Europäischen Sozialfonds müssen intensiviert werden.

Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden die slowakischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand angeglichen, doch sind nur in begrenztem Maße effiziente Verwaltungsstrukturen vorhanden. Im vergangenen Jahr wurden die Verwaltungsstrukturen und die Zahlstelle für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds geschaffen. Bislang wurde jedoch die endgültige Umsetzungsstruktur noch nicht klar definiert. Die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich müssen deutlich verstärkt werden. Die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine Förderung aus Gemeinschaftsmitteln in Betracht kommen, muss erheblich verbessert werden. Die noch bestehenden administrativen Defizite werden in den Verpflichtungen berücksichtigt, die im Rahmen der Verhandlungen wie auch mit dem Aktionsplan eingegangen wurden, und die Slowakei unternimmt die erforderlichen Schritte zur Beseitigung dieser Schwachstellen. Die derzeitigen Anstrengungen müssen entschieden beschleunigt werden.

Im Bereich Umwelt ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften und die Schaffung der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungsstrukturen weit gediehen. Die Slowakei hat in jüngster Zeit die Investitionen in den Umweltbereich erheblich erhöht. Die Anstrengungen müssen sich jetzt konzentrieren auf den Abschluss der Rechtsumsetzung, insbesondere im Bereich der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und auf die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Überwachung und Entsorgung gefährlicher Stoffe sowie auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten. Im Bereich Verbraucherschutz sind die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten weit gediehen, jedoch noch nicht abgeschlossen.

Was die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres anbelangt, sind die slowakischen Rechtsvorschriften weitgehend an den Besitzstand angeglichen und im Großen und Ganzen sind die Verwaltungsstrukturen vorhanden. Die Umsetzung des Schengen-Aktionsplans macht gute Fortschritte. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die verstärkte Umsetzung des übernommenen Besitzstandes und auf die weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten gelegt werden, insbesondere in den Bereichen Grenzkontrolle und Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie Verbrechensbekämpfung.

Im Bereich Finanzkontrolle ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften weit gediehen und die erforderlichen institutionellen Strukturen werden zur Zeit geschaffen. Aufmerksamkeit muss der Stärkung bzw. dem Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten gewidmet werden, insbesondere im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen wurden konkrete Aktionen geplant, die derzeit umgesetzt werden. Diese Anstrengungen sollten intensiviert werden.

Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so verfügt die Slowakei über weitestgehend ausreichende, jedoch noch nicht vollständig gefestigte Kapazitäten für die Gewährleistung der effizienten Um- und Durchsetzung des Besitzstandes, vor allem für den Binnenmarktbereich und die verschiedenen Gemeinschaftspolitiken. Die Slowakei muss die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die einheitliche und zuverlässige Umsetzung des Besitzstands. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist den Strukturen für jene Teile des Besitzstandes zu widmen, die erst mit dem Beitritt anwendbar sind, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln.

Im Zuge der Beitrittverhandlungen wurden die Verhandlungen über 27 Kapitel abgeschlossen. Die Slowakei erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von der Slowakei bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen. In der Zeit bis zum Beitritt muss die Slowakei die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Slowenien

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Slowenien die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Diese Entwicklung hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Slowenien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Slowenien hat durch die Annahme von Gesetzen über Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, öffentliche Einrichtungen und die Staatsverwaltung deutliche Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt. Damit verfügt Slowenien nun über alle erforderlichen Rahmenvorschriften für die Durchführung der Reform. Wichtig ist, dass diese Gesetze nun auch in vollem Umfang umgesetzt werden.

Durch Änderungen der Rechtsvorschriften und die Annahme von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren wurde die Justizreform weiter vorangetrieben. Slowenien hat den Bedarf anerkannt, diese Situation weiter zu verbessern.

In Slowenien werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die slowenischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen weiter verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen ausgeweitet, wobei die slowenischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Slowenien über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Slowenien ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Als weiterer Fortschritt könnte die Verringerung der Inflationsrate durch die Abschaffung der Lohn- und Preisindexierung und eine gezieltere Ausrichtung der makroökonomischen Politik erzielt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, sollten die Strukturreformen beschleunigt werden, z.B. durch die endgültige Auflösung der slowenischen Entwicklungsgesellschaft und die weitere Privatisierung des Finanzsektors.

Seit der Stellungnahme hat Slowenien sehr gute Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstands und dem Aufbau der für die Umsetzung und Durchsetzung erforderlichen Institutionen erzielt.

Im vergangenen Jahr ist Slowenien weiter vorangekommen, insbesondere in den Bereichen Freizügigkeit, Fischerei, Wirtschafts- und Währungsunion, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Regionalpolitik, Umwelt und Finanzkontrolle. Weitere begrenzte Fortschritte konnten im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz verzeichnet werden.

Insgesamt hat Slowenien in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Slowenien ist auch bei der Rechtsangleichung in den Schlüsselbereichen des Binnenmarkts gut vorangekommen, wobei die meisten der erforderlichen Institutionen bereits geschaffen wurden und reibungslos arbeiten. Was den freien Warenverkehr anbetrifft, so hat Slowenien bei der Rechtsangleichung und Gewährleistung funktionierender Institutionen gute Fortschritte erzielt. Einige Teile des Besitzstands wurden jedoch noch nicht übernommen, dies betrifft vor allem sektorspezifischen Vorschriften über Lebensmittel und andere Bereiche sowie das öffentliche Auftragswesen. Die neuen Institute für Normung und Zertifizierung funktionieren gut. Ihre Verwaltungskapazität sollte weiter ausgebaut und die Marktüberwachungssysteme gestärkt werden. Nach der Annahme wichtiger Rechtsvorschriften im vergangenen Jahr, hat Slowenien die Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens für die Freizügigkeit fast abgeschlossen. Allerdings sind noch gewisse Einzelheiten in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen zu regeln, und auch die Rechtsangleichung im Bereich der Bürgerrechte muss bis zum Beitritt vollendet werden. Die slowenischen Rechtsvorschriften im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs entsprechen bereits weitgehend dem Besitzstand und sollten nun endgültig angeglichen werden. Die entsprechende Verwaltungskapazität, einschließlich der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen, muss weiter gestärkt werden. Die Beitrittsvorbereitungen auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs sind bereits weit gediehen und wurden durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften im letzten Jahr und die Abschaffung einiger Beschränkungen bei Geldtransaktionen weiter vorangebracht. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verzögerung bei der Beseitigung von Beschränkungen ausländischer Direktinvestitionen in Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften zu widmen, und auch die Beitrittsvorbereitungen im Bereich der Zahlungssysteme müssen noch abgeschlossen werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Slowenien einen guten Stand erreicht, allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Rechtsangleichung abzuschließen. Slowenien sollte sich außerdem weiterhin um die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum bemühen. Was die Wettbewerbspolitik anbetrifft, so konnte Slowenien im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen angemessene Fortschritte verzeichnen und sollte sich nun auf den Abschluss der Rechtsangleichung und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Vorschriften konzentrieren, um einen echten Wettbewerb auf dem slowenischen Markt zu gewährleisten.

Die Rechtsangleichung im Bereich der Steuern wurde fortgesetzt, so dass Slowenien nun den einschlägigen Besitzstand fast vollständig übernommen hat. Auch hier sollte Slowenien die Rechtsangleichung zum Abschluss bringen. Im Bereich des Zolls hat Slowenien bereits ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt und sollte seine Anstrengungen nun auf die Beseitigung der letzten Unstimmigkeiten mit dem Besitzstand und den weiteren Ausbau der Verwaltung im Rahmen der eingeleiteten Reform konzentrieren. Die IT-Systeme müssen in beiden Bereichen weiterentwickelt werden, um den elektronischen Datenaustausch zwischen der EU und Slowenien zu gewährleisten.

Slowenien hat im Bereich der Landwirtschaft durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften, den Aufbau einiger neuer Institutionen und die Zulassung der SAPARD-Stelle insbesondere bei der Pflanzen- und Tiergesundheit stetige Fortschritte erzielt. Bei der Modernisierung der lebensmittelverarbeitenden Betriebe kann Slowenien eine gute Erfolgsbilanz vorweisen. Slowenien sollte sich nun auf die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Vervollständigung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einführung angemessener und die Gewährleistung reibungslos funktionierender Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, insbesondere an den Grenzen,konzentrieren.

Slowenien hat im Bereich der Fischerei gute Fortschritte gemacht und der allgemeine Stand ist zufriedenstellend. Der Schwerpunkt in diesem Bereich ist auf die ausstehende Rechtsangleichung und die Stärkung der Um- und Durchsetzung zu setzen.

Auch im Bereich Verkehr wurden durch den Aufbau neuer Institutionen weitere Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Lage in diesem Bereich gut, obwohl einige Verzögerungen beim Schienenverkehr aufgetreten sind. Slowenien muss seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung abzuschließen und die Verwaltungskapazität zu stärken. Die Beitrittsvorbereitungen im Energiesektor wurden fortgesetzt und haben nun einen guten Stand erreicht. Die Kapazität der Verwaltungen, insbesondere der Aufsichtsbehörde und der Behörde für nukleare Sicherheit, muss weiter gestärkt werden. Bei letzterer muss de jure ihre Unabhängigkeit von der Förderung der Nutzung nuklearer Energie gewährleistet sein.

Slowenien hat seit dem Vorjahresbereicht sehr gute Fortschritte bei der Schaffung der für die Regionalpolitik zuständigen Strukturen erzielt und die Vorbereitungen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sind weit gediehen. Diese Fortschritte sollten fortgesetzt werden, auch auf der Ebene der technischen Vorbereitung von Projekten, die im Rahmen dieser Fonds förderwürdig sind. Die Rechtsangleichung im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist im letzten Jahr vor allem durch die Annahme des Gesetzes über die Beschäftigungsverhältnisse beträchtlich vorangekommen. Insgesamt wurden in diesem Bereich gute Fortschritte erzielt, und Slowenien sollte seine Anstrengungen nun auf die Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich der Gewerbeaufsicht, konzentrieren.

Im Bereich Umwelt hat Slowenien mit der Annahme wichtiger neuer Rechtsvorschriften im vergangenen Jahr ein hohes Maß an Übereinstimmung erreicht. Es sollte sich nun auf die vollständige Übernahme horizontaler Rechtsvorschriften, die bereits überfällige Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Sicherung ausreichender Investitionen für die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften im Umweltbereichkonzentrieren. Obwohl die Rechtsangleichung im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz bereits ein hohes Niveau erreicht hat, ist sie noch nicht vollständig abgeschlossen, und die Verwaltungskapazität muss noch verbessert werden.

Gute Fortschritte wurden im letzten Jahr auch beim Postwesen durch die Verabschiedung des Postgesetzes erzielt, so dass die Beitrittsvorbereitungen weit vorangeschritten sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte nun der Stärkung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor gewidmet werden. Auch in Bezug auf Kultur und audiovisuelle Medien sind die Beitrittsvorbereitungen gut vorangekommen, allerdings müssen auch in diesem Bereich die Rechtsangleichung noch abgeschlossen und die Institutionen gestärkt werden.

Slowenien hat auch im Bereich Justiz und Inneres bei seinen Beitrittsvorbereitungen einen guten Stand erreicht, insbesondere durch die Einrichtung neuer Institutionen. Die Rechtsangleichung ist weit gediehen, einige Lücken, insbesondere bei den Vorschriften über Asyl und Migration, müssen jedoch noch geschlossen werden. Die Institutionen müssen ausgebaut werden, und Slowenien sollte sich im Einklang mit dem Schengen-Aktionsplan weiterhin für den Ausbau der Kapazität und der Infrastrukturen von Grenzkontrollen - insbesondere an den künftigen Außengrenzen der EU - einsetzen.

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden sehr gute Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle erreicht, und die Beitrittsvorbereitungen sind in diesem Bereich weit fortgeschritten. Slowenien sollte sich nun auf die wirksame Umsetzung konzentrieren und die vorgesehene Stärkung der Verwaltungskapazität für die öffentliche interne Finanzkontrolle gewährleisten.

Slowenien hat seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands im Berichtszeitraum weiter ausgebaut. Das Land verfügt inzwischen über die meisten Institutionen, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich sind, und sollte sich jetzt in erster Linie um deren angemessene Ausstattung bemühen, damit diese ihre Aufgaben erfuellen können. Slowenien sollte sich weiterhin um die Verbesserung seiner Verwaltungskapazität bemühen, insbesondere in folgenden Bereichen: freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Schienenverkehr, Energie, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien, Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Justiz und Inneres. Besondere Aufmerksamkeit ist den Strukturen für die Umsetzung der erst ab dem Beitritt geltenden Teile des Besitzstands zu widmen, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln.

Die Beitrittsverhandlungen über 28 Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien erfuellt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Allerdings sind Verzögerungen bei der Abschaffung von Beschränkungen ausländischer Direktinvestitionen in Investmentfunds und Verwaltungsgesellschaften, bei der Einführung eines Registers für Fischereifahrzeuge, bei der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Umstrukturierung des Schienenverkehrs und bei der Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eingetreten. Diese noch ausstehenden Maßnahmen müssen in Angriff genommen werden.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Slowenien bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfuellung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein dürfte, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfuellen.

In der Zeit bis zum Beitritt muss Slowenien die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Türkei

Der Beschluss über den Kandidatenstatus der Türkei in Helsinki 1999 hat die Türkei zur Einführung einer Reihe grundlegender Reformen ermutigt. Im Oktober 2001 wurde eine große Verfassungsreform durchgeführt, mit dem Ziel die Garantien im Bereich Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken und den Anwendungsbereich der Todesstrafe einzuschränken. Im November 2001 wurde ein neues bürgerliches Gesetzbuch angenommen. In den Monaten Februar, März und August 2002 wurden drei Reformpakete verabschiedet. Die Todesstrafe wurde in Friedenszeiten abgeschafft. Der Ausnahmezustand wurde inzwischen in zwei Provinzen im Südosten aufgehoben und es wurde beschlossen, ihn in den beiden Provinzen, in denen er immer noch gilt, bis zum Jahresende aufzuheben.

Die Verabschiedung dieser Reformen ist ein wichtiges Zeichen der Entschlossenheit der Mehrheit der politischen Führer der Türkei, mit der Angleichung an die Werte und Normen der Europäischen Union voranzukommen. Die Reformen vom August wurden unter schwierigen politischen und wirtschaftlichen Umständen verabschiedet und sind von besonderer Bedeutung, weil sie sich auf traditionell heikle Fragen beziehen.

Die Reform des Gefängnissystems wurde fortgesetzt und bei der Verbesserung der materiellen Haftbedingungen wurden Fortschritte gemacht. Überwachungsausschüsse und ein neues System der Vollzugsrichter sind nun einsatzfähig. Zahlreiche Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT) sind im Begriff, umgesetzt zu werden. Trotz der Fortschritte bleiben jedoch bestimmte Probleme mit den Haftbedingungen in Gefängnissen des Typs F bestehen.

Die Verringerung der Dauer der Untersuchungshaft (Polizeigewahrsam) ist eine positive Entwicklung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folter. Da jedoch kein unmittelbarer Zugang zu einem Anwalt möglich ist, können die von Staatssicherheits gerichten verurteilen Häftlinge weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Längere Gewahrsamszeiten gelten nach wie vor in den Gebieten, die sich im Ausnahmezustand befinden. Weiterhin wird von Folter und Misshandlungen sowie von geringen Fortschritten bei der Verfolgung derer berichtet, die eines derartigen Missbrauchs angeklagt werden.

Das Reformpaket vom August sieht die Wiederaufnahme des Verfahrens für Personen vor, deren Verurteilungen nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen.

Die Änderungen von Artikel 159 des türkischen Strafgesetzbuchs bedeuten, dass eine Meinungsäußerung ohne die "Absicht" der "Verunglimpfung" der öffentlichen Institutionen nicht länger strafrechtlich verfolgt wird. Durch Änderungen von Artikel 312 des Strafgesetzbuchs und des Antiterrorgesetzes, des Pressegesetzes, des Gesetzes über die politischen Parteien und des Gesetzes über Vereinigungen wurden bestimmte Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit gelockert.

Mit dem Paket vom August wurden einige Einschränkungen des Rundfunkgesetzes beseitigt, das infolge des Vetos des Präsidenten vom Parlament im Mai erneut verabschiedet worden war. Schriftsteller, Journalisten und Publizisten sind jedoch weiterhin verfolgt worden.

Im Bereich der Vereinigungsfreiheit, wo das Gesetz über Vereinigungen geändert und einige Beschränkungen aufgehoben wurden, sind einige Fortschritte erzielt worden. Vereinigungen können jedoch weiterhin aus verschiedenen Gründen verboten werden.

Das Gesetz über Vereinigungen behält weiterhin seinen allgemein restriktiven Charakter, und auch das frühere Genehmigungssystem besteht fort. Ausländische Vereinigungen in der Türkei sind bestimmten Einschränkungen und strengen Kontrollen unterworfen.

Im Rahmen des Pakets vom August sind nun Rundfunksendungen und Unterricht in anderen Sprachen als Türkisch erlaubt. Trotz einer Änderung des Stiftungsgesetzes gelten für religiöse Minderheiten nach wie vor Beschränkungen im Hinblick auf Rechtspersönlichkeit, Eigentumsrechte, Priesterausbildung und Bildung.

Das neue bürgerliche Gesetzbuch enthält Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Garantien zum Schutz der Rechte des Kindes. Die Türkei hat das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1969 ratifiziert. Auflagen für Gewerkschaften bestehen jedoch fort und nach wie vor gibt es Kinderarbeit. Die Rechtsvorschriften, die ein geringeres Strafmaß für Straftaten im Hinblick auf "Ehrenmorde" erlauben, sind weiterhin rechtskräftig.

Die Reform des Justizsystems wurde fortgesetzt. Die Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte wurde beschnitten und die Dauer der Untersuchungshaft verringert. Diese Gerichte arbeiten jedoch immer noch nicht in Einklang mit internationalen Standards. Laufend wird berichtet, dass die Justiz nicht immer unabhängig und kohärent urteilt. Für Richter und Rechtsvollzugsbeamte wurden Ausbildungskurse zu Menschenrechtsfragen abgehalten.

Im letzten Jahr wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Transparenz im öffentlichen Leben der Türkei ergriffen. Die Korruption bleibt dennoch ein ernsthaftes Problem. Die einschlägigen Übereinkommen des Europarates wurden noch nicht ratifiziert.

Die Aufhebung des Ausnahmezustands in zwei Provinzen im Südosten hat die alltäglichen Lebensbedingungen dort verbessert. Der Schutz der Menschenrechte in der Region muss gestärkt werden.

Die Verfassungsänderung, mit der Änderungen in der Zusammensetzung und Rolle des Nationalen Sicherheitsrates eingeführt wurden, wurde in die Praxis umgesetzt. Nichtsdestotrotz scheinen diese Änderungen nichts an der praktische Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrats geändert zu haben.

Die Türkei hat weiterhin ihre Unterstützung für direkte Gespräche zwischen den Führern der beiden Volksgruppen in Zypern zur Verwirklichung einer umfassenden Lösung des Zypernproblems zum Ausdruck gebracht. Die EU hat in Einklang mit den Stellungnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hervorgehoben, dass die Türkei weitere Schritte gehen muss, um die türkisch-zyprische Führung zu bewegen, auf eine Lösung vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen hinzuarbeiten.

Die Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland haben sich weiter verbessert. Die Bemühungen um die Umsetzung neuer vertrauensbildender Maßnahmen halten an. Im März 2002 haben die beiden Außenminister Sondierungskontake über die Ägäis aufgenommen.

Insgesamt hat die Türkei seit der Veröffentlichung des Kommissionsberichts 1998 [8] erkennbare Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht; das gilt ganz besonders für das letzte Jahr. Die im August 2002 verabschiedeten Reformen reichen besonders weit. Zusammengenommen leisten diese Reformen ein Großteil der Arbeit an den Fundamenten für die Stärkung der Demokratie und der Schutz der Menschenrecht in der Türkei. Sie ebnen den Weg für weitere Veränderungen, die die türkischen Bürger allmählich in den Genuss vergleichbarer Rechte und Freiheiten bringen sollen, wie sie in der Europäischen Union gelten.

[8] In ihrem Bericht 1998 kam die Kommission zu folgendem Ergebnis: "In politischer Hinsicht werden in dieser Bewertung gewisse Anomalien in der Funktionsweise der öffentlichen Hand, das Anhalten der Menschenrechtsverletzungen und wichtige Mängel in der Behandlung der Minderheiten aufgezeigt. Das Fehlen einer zivilen Kontrolle über die Armee ist beunruhigend. Diese Situation zeigt sich in der bedeutenden Rolle, die die Armee im politischen Leben über den Nationalen Sicherheitsrat spielt. Zur Regelung der Situation im Südosten der Türkei muss unbedingt eine zivile und nichtmilitärische Lösung gefunden werden. Eine solche Lösung ist um so wichtiger, als ein großer Teil der in der Türkei festgestellten Verletzungen der Bürgerrechte und der politischen Rechte direkt oder indirekt mit dieser Situation zusammenhängen [...] Die Kommission erkennt zwar an, dass sich die türkische Regierung zur Bekämpfung der Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land bekannt hat, muss aber feststellen, dass diesem Engagement in der Praxis kaum Taten folgten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die von der Türkei 1995 eingeleiteten demokratischen Reformen fortgesetzt werden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Türkei abgesehen von der Lösung dieser Probleme einen konstruktiven Beitrag zur friedlichen Regelung sämtlicher Streitigkeiten mit verschiedenen Ländern im Einklang mit dem Völkerrecht erzielen muss." In den folgenden Berichten wurden Probleme wie die zivile Kontrolle über das Militär, anhaltende Menschenrechtsverletzungen, Folter sowie mangelnder Schutz der kulturellen Rechte erwähnt.

Nichtsdestotrotz hält die Türkei die politischen Kriterien nicht vollständig ein. Erstens enthalten die Reformen zahlreiche bedeutende Einschränkungen des vollständigen Genusses der Grundrechte und Grundfreiheiten, die im vorliegenden Bericht dargelegt werden. So gelten weiterhin wichtige Beschränkungen der Meinungsfreiheit, insbesondere bei der Presse und beim Rundfunk, der Versammlungsfreiheit zu friedlichen Zwecken, der Vereinigungsfreiheit, der Religionsfreiheit, und des Berufungsrechts vor Gericht.

Zweitens erfordern viele der Reformen den Erlass von Verordnungen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, die in Einklang mit den europäischen Standards stehen sollten. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits eingeführt und andere werden gerade ausgearbeitet. Um wirksam zu werden, müssen die Reformen durch die Vollzugsorgane und Gerichte auf verschiedenen Ebenen landesweit in die Praxis umgesetzt werden.

Nach Auffassung der Kommission spiegelt der Beschluss des Hohen Wahlausschusses über den Ausschluss des Führers einer wichtigen politischen Partei von den Parlamentswahlen am 3. November nicht den Geist der Reformen wider.

Drittens wurden noch keine angemessene Lösung für zahlreiche Fragen gefunden, die mit den politischen Kriterien zusammenhängen. Dazu zählen die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen, die zivile Kontrolle über das Militär, die Lage von wegen gewaltlosen Meinungsäußerungen inhaftierten Personen und die Achtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Angesichts der erkennbaren Fortschritte der letzten Jahre und der verbleibenden Bereiche, in denen weitere Aufmerksamkeit notwendig ist, wird die Türkei ermutigt, den Reformprozess zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte in Recht und Praxis fortzusetzen. Das wird die Türkei in die Lage versetzen, die verbleibenden Hindernisse für eine vollständige Einhaltung der politischen Kriterien zu überwinden.

Die Türkei hat Fortschritte im Hinblick auf die Arbeitsweise ihrer Marktwirtschaft gemacht, was ihre Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten verbessern dürfte, leidet jedoch immer noch an den Folgen der beiden massiv destabilisierenden Finanzkrisen.

Nach mehreren Versuchen, die Wirtschaft zu stabilisieren, zeitigt das derzeitige Reformprogramm positive Ergebnisse und die Wirtschaft wächst wieder. Die Haushaltsdisziplin hat sich verbessert und die Transparenz der öffentlichen Haushalte hat merklich zugenommen, wohingegen der Inflationsdruck im Abnehmen begriffen ist. Politische Eingriffe, die eine Hauptquelle der wirtschaftlichen Instabilität der Türkei darstellen, wurden zurückgeschraubt und strukturelle Schwächen wie etwa der anfällige und verzerrte Bankensektor werden angepackt. Die Regulierung der und die Aufsicht über die Finanzmärkte wurden gestärkt. Wichtige Maßnahmen wurden zur Liberalisierung entscheidender Märkte ergriffen, wie auf dem Agrar- und Energiemarkt.

Um die Arbeitsweise ihrer Märkte und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, muss die Türkei den gegenwärtigen Reformprozess fortsetzen, damit sie makroökonomische Stabilität und einen nachhaltigen Haushalt erreichen kann. Ein weiterer Abbau der chronisch hohen Inflation und die Aufrechterhaltung der Haushaltsdisziplin sind hierfür wichtige Voraussetzungen. Aufsichts- und Rechnungslegungsstandards im Bankensektor müssen mit internationalen Normen in Einklang gebracht werden. Die Privatisierung der staatlichen Banken und Unternehmen muss beschleunigt und die Deregulierung des Marktes abgeschlossen werden. Eine Aufstockung der Investitionen mit produktivem Nutzen und eine stärkere Beachtung des Bildungswesens sind wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Ferner muss durch die Vereinfachung bürokratischer Verfahren und den Abbau verbleibender Hürden der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen gefördert werden.

Seit dem Bericht 1998 hat die Türkei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den von der Zollunion erfassten Bereichen Fortschritte erzielt. Ferner wurden in Sektoren wie Banken, Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft Fortschritte gemacht. Der Finanzsektor wurde umstrukturiert und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich modernisiert. In den übrigen Bereichen wurden wenig Fortschritte erzielt.

Im letzten Jahr ist die Türkei im Bereich des Binnenmarkts, namentlich auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens, sowie in den Bereichen Energie und Justiz und Inneres vorangekommen. Der Fortschritt bei der Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands hielt sich in Grenzen.

Insgesamt hat die Türkei in den von der Zollunion erfassten Bereichen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht, wohingegen die Angleichung in anderen Bereichen weniger fortgeschritten ist. Nach wie vor bestehen große Diskrepanzen zwischen dem Besitzstand und den türkischen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungskapazität muss gestärkt werden. Dazu sind erhebliche Anstrengungen notwendig.

Was den Binnenmarkts betrifft, so trat im Bereich des freien Warenverkehrs das 2001 verabschiedete Rahmengesetz über den freien Warenverkehr in Kraft. In zahlreichen Sektoren wurden verschiedene Durchführungsrechtsakte erlassen. Erhebliche technische Handelshindernisse bleiben bestehen. Die Harmonisierungsarbeiten in Sektoren wie Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika sollten fortgesetzt werden. Ferner muss erhebliche Arbeit geleistet werden, um verschiedene Stellen (für Normung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung) einzurichten und deren Arbeitsweise zu verbessern. Außerdem sollte ein geeignetes Marktaufsichtssystem eingerichtet werden. Trotz der Verabschiedung des Rahmengesetzes findet weiterhin eine Überwachung vor der Vermarktung statt. Die laufenden Bemühungen konzentrieren sich auf die Ausbildung des Personals und die Verbesserung der Ausrüstung der entsprechenden Stellen. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen wurde im Mai ein neues Gesetz verabschiedet und dann im Juni 2002 geändert. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt hin zur Angleichung der türkischen Vorschriften über öffentliches Beschaffungswesen an die der Gemeinschaft. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die erheblichen Abweichungen zwischen dem neuen Gesetz und dem Besitzstand zu beheben. Im Bereich Freizügigkeit können keine Fortschritte vermeldet werden.

Im Bereich des freien Kapitalverkehrs bleiben nach wie vor in vielen Sektoren wichtige Beschränkungen für ausländische Investitionen bestehen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Rechtsangleichung der Türkei im Hinblick auf die Finanzdienstleistungen ist weit fortgeschritten und im Jahr 2001 ist es im Rahmen der Umstrukturierung des Finanzsektors zu weiteren Fortschritten gekommen. Im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen sind keine Fortschritte zu verzeichnen und es bleibt noch viel zu tun, um die türkischen Rechtsvorschriften an die entsprechenden EG-Vorschriften anzugleichen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurden Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung von unrechtmäßigen Nachahmungen und Fälschungen unternommen. Für die Umsetzung der Rechtsvorschriften und für die völlige Unabhängigkeit des türkischen Patentinstituts sollte gesorgt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik werden die kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend angewandt. Keine Fortschritte gab es bei der Angleichung der staatlichen Beihilfepolitik der Türkei an den Besitzstand; der Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Beihilfebehörde sollte Vorrang eingeräumt werden.

Im Bereich Landwirtschaft hat die Türkei mit der Registrierung von landwirtschaftlichen Flächen und lebenden Rindern begonnen. Die Vorarbeiten für ein Pflanzenpasssystem haben noch nicht begonnen. Andere Elemente im Rahmen der entsprechenden Priorität der Beitrittspartnerschaft wurden noch nicht angegangen. Was die Tier- und Pflanzengesundheit betrifft, so ist die Ausarbeitung einer Harmonisierungsstrategie im Gange. Ein Ausbau der Durchsetzungskapazitäten hat nicht stattgefunden. Die Türkei sollte sich auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EG-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren. Insgesamt halten sich im Bereich Landwirtschaft die Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Fischereibereich ist die Angleichung an die Gemeinsame Fischereipolitik nicht vorangekommen. Es bedarf der Einrichtung eines modernisierten Flottenregistrierungs systems. Es gibt nach wie vor große Unterschiede zu den Hauptelementen der EG-Fischereipolitik, insbesondere bei der Bestandsbewirtschaftung, Inspektionen und Kontrollen und der Markt- und Strukturpolitik.

Im Bereich der Verkehrspolitik sollte die Türkei die zur Umsetzung der entsprechenden EG-Vorschriften notwendige legislative Arbeit intensivieren. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden. In vielen Sektoren (insbesondere im Straßen- und Seeverkehr) ist die Harmonisierung nur sehr bruchstückhaft und ergibt sich hauptsächlich aus der Umsetzung internationaler Übereinkommen.

Im Steuerbereich hat die Angleichung der Verbrauch- und Mehrwertsteuer begonnen und im Hinblick auf Sätze und andere Ausnahmen wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich der indirekten Steuern sind erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Bei den direkten Steuern muss die Türkei die Beitreibung verbessern und diskriminierende Maßnahmen beseitigen. Insgesamt ist nur teilweise eine Angleichung an den Besitzstand im Bereich direkte und indirekten Steuern erfolgt. Was die Zollunion betrifft, ist der Harmonisierungsgrad hoch auf dem Papier, in der Praxis aber gering.

Die statistische Infrastruktur der Türkei unterscheidet sich in den meisten Feldern noch stark von der der EU. Eine Zusammenarbeit zwischen den türkischen Behörden und Eurostat wurde kürzlich aufgenommen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen und es sind erhebliche Anstrengungen notwendig.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Maßnahmen ergriffen, doch stehen sie nicht immer in Einklang mit dem Besitzstand. Es besteht ein dringender Bedarf, die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog auf allen Ebenen zu entwickeln und stärken.. Trotz gewissen Fortschritten, weichen die meisten türkischen Rechtsvorschriften weiterhin stark von denen der EG ab.

Was den Energiebereich betrifft, so wurden erhebliche Fortschritte im Strom- und im Gassektor erzielt. Zwei große im letzten Jahr verabschiedete Gesetze wurden weiter umgesetzt und die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde für den Strom- und den Gassektor ist vorangekommen. Die Angleichung an den Besitzstand schreitet gut voran, wenngleich weitere Anstrengungen notwendig sind.

Im Telekommunikationssektor ist kein Fortschritt zu verzeichnen weder in Bezug auf die Liberalisierung der Sprachtelefonie über Festnetz und der Mobilfunkdienste, noch auf die Umsetzung des Rechtsstandes betreffend des dominanten Marktbetreibers. Fortschritte wurden bei der Annahme neuer Rechtsvorschriften im Bereich Lizenzvergabe, Zusammenschaltung und, zu einem gewissen Grade, Universaldienste erzielt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um insbesondere im Zusammenhang mit Humanressourcen und Ausbildung die Verwaltungskapazität der Telekommunikationsbehörde zu verbessern. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Was die Bereiche Kultur und audiovisuelle Medien betrifft, so steht das neue Rundfunkgesetz nicht in Einklang mit dem Besitzstand. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Was die Regionalpolitik betrifft, so hat die Türkei die Festlegung einer vorläufigen Landkarte für Zwecke der Regionalentwicklung entsprechend den Kriterien der NUTS-Klassifizierung abgeschlossen und Eurostat hat sie genehmigt. Diese Klassifizierung wird jedoch noch nicht für Planungszwecke und die Regionalpolitik eingesetzt. Bislang wurde noch keine wirksame und EU-konforme regionalpolitische Strategie entwickelt. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Umweltbereich wurden Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen. Ferner wurden Maßnahmen zur Entwicklung eines Plans für die Finanzierung von Investitionen ergriffen. Der Erlass neuer Rechtsvorschriften über Umweltinspektionen stellt einen positiven Schritt hin zur Stärkung der türkische Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands dar. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz hält sich die Harmonisierung in Grenzen und es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Rechtsvorschriften anzugleichen und die Verwaltungskapazität sowie das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein für die Rechtsvorschriften und Verfahren der EU zu stärken, insbesondere in Bereichen wie Asyl und illegale Einwanderung. Ferner wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption zu stärken. Für die Bekämpfung des Menschenhandels wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen, insbesondere bei der Visumspolitik, doch erhebliche weitere Anstrengungen sind nötig. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung muss massiv gestärkt werden.

Im Bereich der Außenbeziehungen sollte die Übernahme des Allgemeinen Präferenzsystems weiterverfolgt werden.

Im Bereich Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen innerhalb der türkische Verwaltung verbessert werden. Insgesamt hat die Angleichung an dem Besitzstand begonnen und erhebliche weitere Anstrengungen sind notwendig.

Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um sicherzustellen, dass der Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. Es bedarf erheblicher Reformen auf allen Ebenen der Verwaltung. In einigen Fällen wird das zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden eingerichtet. Deren Autonomie sollte sichergestellt und gleichzeitig ausreichend Personal und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Anhang 2 : Das Kapitel "Sonstiges"

Das Kapitel "Sonstiges" wird anders als die anderen Verhandlungskapitel behandelt. Es stellt im Wesentlichen einen Rahmen für die Verhandlung jener Aspekte dar, die wenig kontrovers sind, jedoch nicht unter die anderen Verhandlungskapitel fielen.

Dies betrifft erstens den Umstand, dass im Beitrittsvertrag die Verwaltung und das Auslaufen der Heranführungshilfe geregelt muss. Im Rahmen der Programme ISPA, SAPARD und PHARE werden für die neuen Mitgliedstaaten bis Ende 2003 insgesamt etwa 5 Milliarden EUR an Haushaltsmitteln gebunden worden sein, doch werden sich die entsprechenden Vertragsabschlüsse oder jedenfalls die Auszahlung dieser Mittel bis Ende 2006 hinziehen. Während ISPA und SAPARD im Rahmen des Kohäsionsfonds und des Unterstützungsfonds für den ländlichen Raum unter ähnlichen Bedingungen weiterlaufen, muss die Vergabe von PHARE-Mitteln bis 2006 abgeschlossen sein. Auch wird der Beitrittsvertrag bestimmte Übergangsregelungen vorzusehen haben, so z. B. Bestimmungen darüber, wie die Verwaltung der Heranführungshilfe im Rahmen eines Erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) auf die Mitgliedstaaten übergehen soll (auch in Bezug auf Personalmittel und Bedingungen für die Mittelfreigabe). Die Freigabe von PHARE-Mitteln sollte davon abhängig gemacht werden, dass die Beitretenden Länder das Erweiterte dezentrale Durchführungssystem eingeführt haben.

Zweitens geht es darum, dass die ins Auge gefasste Übergangsfazilität für bestimmte Maßnahmen im Bereich des Institutionenaufbaus näher definiert werden muss. Da es sich bei den betreffenden Maßnahmen um eine Fortsetzung von PHARE-Aktivitäten handelt, schlägt die Kommission vor, zur Durchführung dieser Maßnahmen in den Jahren 2004 bis 2006 auf die bestehenden Strukturen zurückzugreifen, d.h. den PHARE-Ausschuss und die in den neuen Mitgliedstaaten bestehenden EDIS einzusetzen. Um Überschneidungen mit Maßnahmen zu vermeiden, die in Zukunft über die Strukturfonds finanziert werden können, schlägt die Kommission vor, die Maßnahmen zum Institutionenaufbau zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf folgende Aspekte zu beschränken:

* Justiz und Inneres (Stärkung des Gerichtssystems, Grenzkontrollen, Anti-Korruption-Strategie);

* Binnenmarkt, mit Zollunion;

* Umwelt;

* Veterinärdienste und Aufbau von Verwaltungskapazitäten im Bereich Lebensmittel sicherheit;

* Verwaltung und Kontrolle im Agrarbereich, einschließlich IVKS

* nukleare Sicherheit;

* allgemeine Reform der öffentlichen Verwaltung und sektorübergreifende fachliche Unterstützung (TAIEX/Statistik).

Jedoch könnten in einer späteren Phase auch andere Maßnahmen vorgesehen werden, insbesondere zur Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse.

Ein dritter Punkt betrifft die Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina in Litauen und Bohunice V1 in der Slowakei. Auf Grund der Verhandlungsergebnisse soll eine spezielle Stilllegungs-Fazilität geschaffen werden, über die die entsprechenden Tätigkeiten mindestens bis zum Jahre 2006 von der Gemeinschaft finanziert werden. In ihrer Mitteilung vom 30. Januar 2002 hat die Kommission vorgeschlagen, von 2004 bis 2006 jährlich Mittel in Höhe von 70 Mio. EUR für die Stilllegung von Ignalina vorzusehen. Des weiteren wies die Kommission darauf hin, dass Mittel, die sonst im Rahmen des PHARE-Programms vergeben würden, nach der Erweiterung in Rubrik 3 des Haushaltsplans einzustellen wären. Die veranschlagten Beträge können gegebenenfalls verändert werden, je nach dem Ausgabenprofil, das sich bei den Arbeiten zur Stilllegung von Bohunice und Ignalina abzeichnet.

Da es sich hier um eine Fortsetzung von PHARE finanzierter Aktivitäten handelt, sollten die jährlichen Haushaltsbeschlüsse über die Unterstützung der Stilllegung durch die Gemeinschaft wie schon in der Vergangenheit in Abstimmung mit dem PHARE-Verwaltungsausschuss getroffen werden. Damit stuende auch ausreichend Zeit zur Verfügung, um die erforderliche Rechtsgrundlage für Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Ignalina-Stilllegung im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau vorzubereiten. Die Kommission schlägt vor, eine entsprechende Zusage in einem Protokoll im Anhang zur Akte über die Beitrittsbedingungen zu verankern.

Viertens müssen verschiedene Erklärungen, Protokolle und Zusatzelemente in den Vertrag aufgenommen werden.

Im Bereich nukleare Sicherheit beispielsweise werden die Erklärungen Litauens und der Slowakei, in denen sie sich zu einer frühzeitigen Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina und Bohunice V1 verpflichten, in die Akte über die Beitrittsbedingungen aufzunehmen sein.

Fünftens geht es um eine Rechtsbasis für die Fazilität für den Nordteil Zyperns um eine politische Lösung zu untermauern.

Anhang 3: Menschenrechtsübereinkommen

Von den Bewerberländern ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen Stand: 15. September 2002

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X = ratifiziert

O = NICHT ratifiziert

BG=Bulgarien; CY=Zypern; CZ=Tschech. Republik; EE=Estland; HU=Ungarn; LV=Lettland; LT=Litauen; MT=Malta; PL=Polen; RO=Rumänien; SK= Slowakei; SI=Slowenien; TR=Türkei

Anhang 4: Twinning-Projekte

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*) Die Anzahl der Projekte für 2002 kann sich noch ändern.

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Anhang 5: Peer-Reviews

Peer-Reviews: Anzahl der von den einzelnen Mitgliedstaaten entsandten Experten

Mitgliedstaat // Entsendungen insgesamt

Österreich // 71

Belgien // 33

Dänemark // 41

Finnland // 61

Frankreich // 57

Deutschland // 78

Griechenland // 19

Irland // 27

Italien // 47

Luxemburg // 10

Niederlande // 61

Portugal // 49

Spanien // 35

Schweden // 74

Vereinigtes Königreich // 137

Insgesamt // 800

Vom TAIEX-Büro (GD Erweiterung) durchgeführte Peer-Reviews

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Von anderen Dienststellen der Kommission sowie anderen Institutionen durchgeführte Peer-Reviews

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Anhang 6: Stand der Verhandlungen

Anhang 7: Wichtigste statistische Indikatoren

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WICHTIGSTE STATISTISCHE INDIKATOREN (2001)

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Quellen : Eurostat nach nationalen Quellen.

(1) Die Methode zur Berechnung des BIP in Kaufkraftparitäten wurde seit Erscheinen der Vorjahresberichte angepasst.

Die Daten sind daher nicht vergleichbar.

(2) Für die Bestimmung des Pro-Kopf-BIP wurden die Angaben zur Gesamtbevölkerung den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen entnommen. Sie können von der Bevölkerungsstatistik abweichen.

(3) 1999

(4) 2000

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WICHTIGSTE STATISTISCHE INDIKATOREN (2001)

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Quellen : Eurostat nach nationalen Quellen.

(1) Berechnet auf Grund der Bevölkerungszahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie können von denen der Bevölkerungsstatistik abweichen.

(2) Zahlungsbilanz-Daten.

(3) 2000.

(4) Schätzung.

(5) Definition der Internationalen Arbeitsorganisation.

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WICHTIGSTE STATISTISCHE INDIKATOREN (Durchschnitt 1997/2001)

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