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Document 52002DC0345

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung - Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und Arbeitsplatz schaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) - Stand 31. Dezember 2001 {SEC(2002)731}

/* KOM/2002/0345 endg. */

52002DC0345

Bericht der Kommission an das europäische Parlament und den Rat - Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung - Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und Arbeitsplatz schaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) - Stand 31. Dezember 2001 {SEC(2002)731} /* KOM/2002/0345 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und Arbeitsplatz schaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) - Stand 31. Dezember 2001 {SEC(2002)731}

1 Allgemeine Einleitung

2 ETF-Startkapitalfazilität

2.1 Beschreibung der Fazilität

2.2 Haushaltssituation

2.2.1 Überblick

2.2.2 Geografische Verteilung

2.2.3 Mittelbindungen

2.2.4 Auszahlungen

2.2.5 Rückzahlungen der Wagniskapitalfonds

2.2.6 Rechnungsabschluss

2.3 Finanzintermediäre

2.4 Begünstigte KMU

2.5 Beschäftigung

3 JEV-Programm

3.1 Beschreibung des Programms

3.2 Haushaltssituation

3.2.1 Überblick

3.2.2 Geografische Verteilung

3.2.3 Mittelbindungen

3.2.4 Auszahlungen

3.2.5 Rechnungsabschluss

3.3 Finanzintermediäre

3.4 Projektübersicht

3.5 Beschäftigung

3.6 Aufnahme des JEV-Programms

4 KMU-Bürgschaftsfazilität

4.1 Beschreibung der Fazilität

4.2 Haushaltssituation

4.2.1 Überblick

4.2.2 Geografische Verteilung

4.2.3 Mittelbindungen

4.2.4 Ausfallzahlungen

4.2.5 Rechnungsabschluss

4.3 Finanzintermediäre

4.4 Begünstigte KMU

4.5 Beschäftigung

5 Schlussfolgerungen

5.1 Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung

5.2 Mehrjahresprogramm

ANHÄNGE {SEC(2002)731}

Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung

1 Allgemeine Einleitung

Der Jahresbericht 2001 über die Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung wurde gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Beschlusses des Rates 98/347/EG vom 19. Mai 1998 erstellt. Der Beschluss sieht vor, dass die Kommission das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Umsetzung der drei Finanzinstrumente ETF-Startkapitalfazilität, JEV-Programm und KMU-Bürgschaftsfazilität unterrichtet. Auf diesen dritten Jahresbericht folgt ein Evaluierungsbericht gemäß Artikel 7 Abs. 2 des Beschlusses, wonach die Kommission eine Bewertung des Programms, insbesondere seiner Gesamtinanspruchnahme, seiner unmittelbaren Auswirkungen und der langfristigen Aussichten für die Schaffung von Beschäftigung vornehmen soll.

Der Jahresbericht ist in drei Teile gegliedert, die sich jeweils mit einem der drei Finanzinstrumente befassen. Ergänzt wird er durch Anhänge vor allem mit Statistiken über KMU, die Unterstützung von der ETF-Startkapitalfazilität oder von der KMU-Bürgschaftsfazilität erhalten. Die Statistiken basieren auf Daten für das Jahr 2000, die der Kommission im Rahmen der 2001 durchgeführten Erhebungen vorgelegt wurden. In der Schlussfolgerung wird auf die weitere Entwicklung der Instrumente der Initiative im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative (2001-2005) eingegangen, mit dem eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde.

Per 31. Dezember 2001 standen von insgesamt EUR 443,71 Mio. [1] noch EUR 116,58 Mio. zur Verfügung für Mittelbindungen des EIF für die ETF-Startkapitalfazilität (EUR 49,68 Mio.) und die KMU-Bürgschaftsfazilität (EUR 20,8 Mio.) sowie der Finanzintermediäre für das JEV-Programm (EUR 46,1 Mio.).

[1] Die ursprünglichen Haushaltsmittel der Initiative in Höhe von EUR 418,56 Mio. zuzüglich Zinsen und anderer Erträge in Höhe von EUR 25,15 Mio.

Die Tätigkeit des EIF im Rahmen der ETF-Startkapitalfazilität und der KMU-Bürgschaftsfazilität entwickelte sich trotz nachteiliger Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung wie vorgesehen, d. h. trotz des Risikokapitalrückgangs in Europa und der wachsenden Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe für KMU. Die Banken nahmen auch schon die absehbaren Konsequenzen des Kapitalabkommens Basel II in Form einer genaueren Risikodarstellung vorweg, das in einer vorläufigen Fassung im März 2001 veröffentlicht wurde. Im Vergleich zu anderen Joint-Venture-Instrumenten der Kommission (z. B. JOP) wurde das JEV-Programm in geringerem Umfang in Anspruch genommen als erwartet. 2001 hat sich die Kommission eingehend mit den Möglichkeiten einer Vereinfachung des JEV-Programms befasst, wie sie der Rat in seiner Entscheidung über das Mehrjahresprogramm vorsieht.

Im Dezember 2001 nahm das Parlament die Entschließung zum zweiten Jahresbericht der Kommission über die Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung auf der Grundlage des Berichts (A5-0422/2001) an, den der Berichterstatter des "Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten" des Europäischen Parlaments Bushill-Matthews im November 2001 vorgelegt hat.

Der Rechnungshof prüfte 2001 die vom EIF verwalteten Finanzinstrumente ETF-Startkapitalfazilität und KMU-Bürgschaftsfazilität. Sektorschreiben über die Prüfungsergebnisse wurden Kommissar Solbes am 10. Juli 2001 bzw. 25. Januar 2002 übermittelt. Die Kommission hat in Reaktion auf die Erkenntnisse des Rechnungshofes bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Dazu unterzeichnete sie mit dem EIF Treuhandverträge zur Durchführung des Entscheidung des Rates über ein Mehrjahresprogramm.

2 ETF-Startkapitalfazilität

2.1 Beschreibung der Fazilität

Ziel der ETF-Startkapitalfazilität ist es, mehr Risikokapital für innovative KMU in ihrer Gründungsphase und ihrem ersten Entwicklungsstadium verfügbar zu machen.

Der EIF investiert in spezielle Wagniskapitalfonds (Venture-Capital-Fonds, im Folgenden als VC-Fonds bezeichnet), die aufgelegt werden, um Beteiligungen oder andere Formen von Risikokapital für KMU bereitzustellen. Die Fazilität zielt auf kleinere oder neue Fonds, vor allem solche, die auf regionaler Ebene aktiv oder auf bestimmte Branchen oder Technologien ausgerichtet sind oder die Nutzung von FuE-Ergebnissen finanzieren.

Die Investitionen, die gleichrangig mit anderen Investoren getätigt werden, müssen zwischen 10 % und 25 % des Gesamtkapitals eines VC-Fonds ausmachen bis zu einem Hoechstbetrag von EUR 10 Mio.

Damit der EIF bei der Auswahl der Fonds eine gewisse Flexibilität behält und mögliche starke Kandidaten nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sieht die Investitionspolitik der Fazilität vor, dass VC-Fonds einen kleinen Prozentsatz ihres Kapitals für Investitionen außerhalb der EU bereitstellen können. Wenn der VC-Fonds in solche nicht förderfähigen Bereiche investieren will, reduziert sich die Beteiligung des EIF um den entsprechenden Anteil.

Der EIF prüft die Vorschläge des Fonds anhand von Kriterien wie Größe, Beteiligung des Privatsektors, Investitionsstrategie, Zielmarkt, Dealflow, vorgeschlagene Konditionen, erwartete Rendite, Managementteam für das Projekt sowie anhand der erwarteten Katalysatorwirkung der EIF-Investitionen in den VC-Fonds für die Bereitstellung anderer Gelder. Außerdem wird auf eine geografisch ausgewogene Verbreitung des Programms in der Europäischen Union geachtet.

Nach der Zustimmung der Kommission zur Förderungsfähigkeit der Vorschläge des VC-Fonds unterzeichnet der EIF Vertragsvereinbarungen mit den Fondsmanagern und anderen Investoren, die sich an dem Fonds beteiligen. Danach zahlt der EIF nach und nach die für den VC-Fonds für Investitionen in KMU gebundenen Gelder aus.

2.2 Haushaltssituation

2.2.1 Überblick

Am 31. Dezember 2001 beliefen sich die Haushaltsmittel der ETF-Startkapitalfazilität auf EUR 168 Mio. Laut Beschluss des Rates 98/347/EC, Anhang I, Artikel 7 können außerdem Erlöse aus realisierten Investitionen während der Wiederanlagefrist [2] reinvestiert werden, und die auf dem Treuhandkonto anfallenden Zinsen werden zu den Mitteln der Fazilität addiert. Damit werden diese beiden Einnahmequellen zu den Haushaltsmitteln hinzugerechnet.

[2] Gemäß dieser Bestimmung läuft die Wiederanlagefrist während der ersten vier Jahre der Programmdurchführung. Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn die Fazilität 48 Monate nach ihrer Einführung zufriedenstellend beurteilt wird.

Dieses Gesamtbudget soll sämtliche Kosten der Fazilität abdecken einschließlich der Investitionen in Risikokapitalfonds und anderer förderfähiger Ausgaben der Fazilität. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Haushaltsmittel, Zinsen und andere Erträge und schlüsselt ihre Verwendung auf:

Tabelle 2.1 Haushaltsdaten

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2.2.2 Geografische Verteilung

Beim EIF gehen regelmäßig Anfragen von potenziellen Fondsmanagern und Sponsoren aus der gesamten Europäischen Union ein. Bis Ende 2001 wurden nach sorgfältiger Prüfung durch den EIF Investitionsvorschläge für 23 VC-Fonds vom EIF und von den Dienststellen der Kommission genehmigt, die einem Gesamtbetrag von EUR 165 Mio. entsprechen. 16 Verträge wurden mit dem EIF unterzeichnet, einer ist noch in Bearbeitung. Die Verhandlungen über die übrigen 6 wurden erfolglos abgebrochen. Für die 17 VC-Fonds wurden insgesamt EUR 123,5 Mio. Mittel gebunden. Von diesen VC-Fonds können maximal EUR 602 Mio. aufgebracht werden.

Im folgenden Diagramm sind die gebundenen Mittel für die 17 VC-Fonds nach Ländern aufgeschlüsselt:

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Abbildung 2.1 Aufschlüsselung der VC-Fonds nach Ländern

Der EIF hat Verträge mit 16 VC-Fonds über insgesamt EUR 105,44 Mio. unterzeichnet. Diese 16 VC-Fonds haben Mittel in Höhe von insgesamt EUR 457,5 Mio. aufgebracht. Eine kurze Beschreibung der VC-Fonds, die Vertragsvereinbarungen mit dem EIF unterzeichnet haben, ist im Anhang beigefügt (Anhang 1). Die Differenz zwischen dem gebundenen und dem unterzeichneten Betrag erklärt sich dadurch, dass ein Fonds vor dem 31. Dezember 2001 genehmigt, aber der Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde und dass Abschlüsse für drei weitere Fonds in Aussicht standen. Der EIF rechnet damit, dass der noch nicht unterzeichnete Vertrag mit einem österreichischen Fonds in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann.

Mit den übrigen 6 VC-Fonds konnte der EIF keinen Vertrag unterzeichnen, weil die von den Fondsmanagern vorgeschlagenen Finanzierungskonditionen nicht den Förderkriterien der ETF-Startkapitalfazilität entsprachen (so gab es beispielsweise Vorzugskonditionen für andere Investoren, die Verwaltungsgebühren wurden nicht nach marktüblichen Regeln berechnet, oder der Fonds war überzeichnet). In einem Fall wurden dem VC-Fonds ausreichende Gelder auf dem Finanzmarkt angeboten, nachdem der EIF seine Investitionsbereitschaft erklärt hatte. Daran wird deutlich, dass der EIF auch als Katalysator wirken kann und die Gemeinschaftsmittel am Ende gar nicht immer investiert werden müssen. Diese Gelder stehen dann für risikoreichere Investitionen zur Verfügung, die mit einem höheren Gemeinschaftsbeitrag realisiert werden können.

2.2.3 Mittelbindungen

Die nachstehende Grafik zeigt die pro Quartal bewilligten Investitionen in VC-Fonds. Nach der Umstrukturierung des EIF im Jahr 2000 hat die Aktivität 2001 erheblich zugenommen. Absolut gesehen mag sie begrenzt sein, doch dabei ist zu bedenken, dass sich der VC-Markt rapide verschlechtert und dass kaum neue VC-Fonds entstehen wegen der Zurückhaltung von Investoren in Bezug auf die Finanzierung von Risikokapital. Um so mehr können der EIF und die ETF-Startkapitalfazilität zur Unterstützung des Risikokapitalmarktes in Europa beitragen.

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Abbildung 2.2 Pro Quartal bewilligte Investitionen in VC-Fonds

Die folgende Grafik zeigt die kumulative Entwicklung der gebundenen Mittel insgesamt (unterzeichnete Verträge plus Verträge, die noch in Bearbeitung sind: EUR 123 Mio. Ende 2001) und im Vergleich dazu die zur Verfügung stehenden Mittel (EUR 188 Mio. Ende 2001).

Außerdem ist die Entwicklung des Volumens der vom EIF mit VC-Fonds unterzeichneten Verträge dargestellt (EUR 105 Mio. Ende 2001).

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Abbildung 2.3 Kumulative Entwicklung der Operationen

2.2.4 Auszahlungen

Per 31. Dezember 2001 beliefen sich die gesamten Auszahlungen an VC-Fonds auf EUR 50 Mio. gegenüber EUR 32 Mio. am Jahresende 2000. Infolge der schnelleren Mittelzusagen beträgt die Gesamtauszahlungsquote jetzt 48 % der gebundenen Mittel.

Interessant ist, dass die ersten VC-Fonds für ETF-Startkapital, die 1999 einen Vertrag mit dem EIF unterzeichnet haben, jetzt eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 79 % verzeichnen. Wenn man davon ausgeht, dass die durchschnittliche Investitionsdauer dieser VC-Fonds 4-5 Jahre beträgt, kann man mit dieser Auszahlungsquote ganz zufrieden sein.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen des EIF an die VC-Fonds per 31. Dezember 2001 und im Vergleich dazu das Volumen der unterzeichneten Verträge. Der EIF nimmt die Auszahlungen parallel mit allen anderen VC-Fonds-Beteiligten entsprechend ihren Investitionszusagen vor. Die ausgezahlten Gelder werden von den VC-Fonds in KMU investiert.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Abbildung 2.4 Auszahlungen an die VC-Fonds

Die folgende Grafik zeigt die Investitionen der VC-Fonds in begünstigte KMU und im Vergleich dazu die Auszahlungen des EIF an die VC-Fonds. Ende 2001 betrug das Verhältnis zwischen dem Beitrag der Fazilität und den Investitionen der VC-Fonds 1 zu 4. Der Grafik ist zu entnehmen, dass die VC-Fonds noch etwa die Hälfte der von ihnen aufgebrachten Mittel in Höhe von insgesamt EUR 457,5 Mio. in neue KMU investieren oder für Folgeinvestitionen in bereits in ihrem Portfolio stehende KMU verwenden müssen.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Abbildung 2.5 Investitionen der VC-Fonds in begünstigte KMU

2.2.5 Rückzahlungen der Wagniskapitalfonds

Einige VC-Fonds für ETF-Startkapital haben nach der Veräußerung ihrer Kapitalbeteiligung in einigen erfolgreichen KMU mit der Rückzahlung an den EIF begonnen. Unter Ziffer 2.4 ist genauer ausgeführt, welche Unternehmen die Rückzahlungen ermöglicht haben.

Im Jahr 2001 haben die VC-Fonds insgesamt EUR 5,3 Mio. auf das Treuhandkonto der Fazilität zurückgezahlt gegenüber EUR 9,6 Mio. im Jahr 2000 und EUR 0,7 Mio. 1999. Dadurch konnte der EIF neue Investitionen planen, wie es der Beschluss des Rates vorsieht (siehe Ziffer 2.2.1). Der Gesamtbetrag der Rückzahlungen am 31. Dezember 2001 (EUR 15,6 Mio.) deckt bereits den Hoechstbetrag der Gebühren, die der EIF für die Verwaltung der Fazilität zahlen muss.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Abbildung 2.6 Rückzahlungen der VC-Fonds

Die Verschlechterung der Marktbedingungen seit Ende 2000, die durch die Ereignisse des 11. September 2001 noch verstärkt wurde, hat sich auf die Bewertungen niedergeschlagen. So haben sich Exits verzögert, weil es an potenziellen Käufern fehlte und die Aussichten für Neuemissionen schlecht waren, während eine selektivere Investitionspolitik gegenüber Jungunternehmen manche Neugründung, die sich bereits in einem Portfolio befand, in einen Finanzierungsengpass geführt hat.

2.2.6 Rechnungsabschluss

Die Bilanz der Fazilität ist in Anhang 6 beigefügt.

2.3 Finanzintermediäre

Die meisten VC-Fonds, die Verträge mit dem EIF geschlossen haben, sind überwiegend national oder regional ausgerichtet. Einige dürfen aber auch auf gesamteuropäischer Ebene investieren. Sie zielen vorwiegend auf Frühphaseninvestitionen in High-Tech-Branchen wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Internet, Gesundheit und Life Sciences. Damit entsprechen sie der Investitionspolitik der ETF-Startkapitalfazilität.

Eine kurze Beschreibung der VC-Fonds, die Verträge mit dem EIF geschlossen haben, ist im Anhang beigefügt (Anhang 1).

In vier EU-Mitgliedstaaten ist die ETF-Startkapitalfazilität bisher noch nicht eingesetzt worden: in Griechenland, Irland, den Niederlanden und Spanien. Abgesehen von den Niederlanden sind dies Länder, in denen der Wagniskapitalmarkt vor allem für die Gründungs- und die Entwicklungsphase besonders schwach ist. In den Niederlanden sind nur wenige neue Teams im Frühphasenbereich tätig; die meisten VC-Fonds gehen mit einer Diversifizierung der Investitionsphasen sehr pragmatisch vor, um die Risiken zu streuen. Seit einigen Monaten werden aber auch aus diesen Staaten immer mehr Vorschläge zur Bewertung vorgelegt. Es wurden besondere operationale Anstrengungen zur Förderung von Transaktionen in den Ländern unternommen, in denen die ETF-Startkapitalfazilität bisher noch nicht genutzt worden ist. [3]

[3] In Spanien hat der Aufsichtsrat des EIF in 2002 zwei Operationen genehmigt. In Griechenland, Irland und den Niederlanden wurden Kontakte geknüpft für Operationen, die bis zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2002 zurückgestellt worden sind. Mit diesen potenziellen Investitionen dürfte die geografische Verteilung komplett sein.

2.4 Begünstigte KMU

Per 31. Dezember 2001 hatten die VC-Fonds in 179 KMU investiert, insgesamt EUR 184,6 Mio. Das sind durchschnittlich EUR 1,03 Mio. pro Unternehmen. Diese Angaben stimmen mit der Statistik im Jahrbuch 2001 der EVCA überein, wonach 2000 in Unternehmen während der Seed-Phase im Durchschnitt EUR 0,98 Mio. und während der Startup-Phase EUR 1,52 Mio. investiert wurden.

Die Verteilung auf die einzelnen Länder sieht wie folgt aus:

Tabelle 2.2 Aufschlüsselung der begünstigten KMU nach Ländern

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) USA, Kanada, Israel und Schweiz (s. Ziffer 2.1)

Von den 179 Unternehmen sind 159 immer noch im Portfolio der VC-Fonds. 20 Investitionen wurden realisiert; davon wurden 15 veräußert, und 5 Unternehmen wurden abgeschrieben. Die folgende Tabelle enthält weitere Angaben zu diesen 20 Investitionen:

Tabelle 2.3 Realisierte Investitionen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Endwert der realisierten Investitionen beträgt im Durchschnitt das Vierfache des investierten Kapitals. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Ergebnisse auch auf die unrealisierten Investitionen übertragen lassen.

Die VC-Fonds zahlen den Anteil der ETF-Startkapitalfazilität nach Abzug der Verwaltungsgebühren auf das Treuhandkonto der Fazilität zurück (s. Ziffer 2.2.5).

Die Aufschlüsselung der 15 Unternehmen nach der Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Realisierung der Investition (Exit) stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 2.4 Beschäftigte in begünstigten KMU bei Realisierung der Investition

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die 20 KMU verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Wirtschaftszweige:

Tabelle 2.5 Wirtschaftszweige der begünstigten KMU bei Realisierung der Investition

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die 159 KMU, die zur Zeit in den Portfolios der VC-Fonds sind, lassen sich nach der Zahl der Beschäftigten Ende 2001 wie folgt aufschlüsseln:

Tabelle 2.6 Beschäftigte der begünstigten KMU im Fonds-Portfolio

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die 159 KMU verteilen sich wie folgt auf die Wirtschaftszweige:

Tabelle 2.7 Wirtschaftszweige der begünstigten KMU im Fonds-Portfolio

Wirtschaftszweig // Zahl der begünstigten KMU

Computer // 74

Biotechnologie // 25

Medizin/Gesundheit // 18

Verbraucherschutz // 13

Andere Elektronik // 12

Kommunikation // 11

Andere Dienstleistungen // 4

Finanzdienstleistungen // 1

Industrieprodukte, Dienstleistungen // 1

Insgesamt // 159

88 % aller KMU, die zur Zeit im Portfolio der VC-Fonds sind, arbeiten in einer High-Tech-Branche. Dabei hat die Informationstechnologie (Computer und andere Elektronik) einen Anteil von über 50 %.

2.5 Beschäftigung

Die VC-Fonds verzeichneten zum Jahresende 2001 insgesamt 6 079 Beschäftigte in 159 begünstigten Unternehmen, für die Beschäftigungsdaten vorlagen. Davon waren 5 225 in Unternehmen beschäftigt, in die vor Ende 2000 investiert wurde. Gegenüber insgesamt 4 367 Beschäftigten in diesen Unternehmen Ende 2000 war das ein Anstieg innerhalb eines Jahres um 20 %.

Nach den Ergebnissen der Mitte 2001 durchgeführten jährlichen Erhebung lässt sich die erwartete Beschäftigungsentwicklung der 100 erfassten KMU wie folgt zusammenfassen:

Tabelle 2.8 Auswirkung auf die Beschäftigung in begünstigten KMU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Weitere Angaben hierzu enthält Anhang 2.

3 JEV-Programm

3.1 Beschreibung des Programms

Das JEV-Programm soll Joint Ventures zwischen europäischen KMU im Europäischen Wirtschaftsraum [4] fördern und ihnen damit helfen, die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen.

[4] Beschluss Nr. 72/1999 vom 15.Juni 1999 des Gemeinsamen EWR Ausschusses.

Der Beitrag soll einige der Ausgaben decken, die bei der Gründung eines Joint Venture (Fazilität für Vorbereitungsarbeiten und Investitionen) entstehen (max. EUR 100 000 pro Projekt). Er verteilt sich folgendermaßen:

* Der erste Teil des Beitrags macht bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben aus und kann maximal EUR 50 000 betragen. Förderfähige Ausgaben sind die Ausgaben, die bei der Konzeption und Gründung eines grenzüberschreitenden Joint Venture europäischer KMU anfallen. Dazu gehören Ausgaben für Marktforschung, für die Vorbereitung des rechtlichen Rahmens und die Geschäftspläne, die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere Ausgaben, die bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens anfallen.

* Der zweite Teil des Beitrags macht bis zu 10 % des Gesamtbetrages der getätigten Investition aus.

Außerdem unterstützt das JEV-Programm Aktionen zur Förderung des Programms an (Förderfazilität). Der Beitrag der Förderfazilität kann maximal EUR 10 000 für Werbematerial und EUR 20 000 für Veranstaltungen zur Kooperationsförderung betragen. Er macht 50 % aller förderfähigen Ausgaben aus und wird als Zuschuss gewährt. Für eine Unterstützung durch die JEV-Förderfazilität in Frage kommen Finanzintermediäre, europäische, nationale oder regionale KMU-Verbände, Handelskammern, Euro-Info-Zentren, Geschäfts- und Innovationszentren und andere nicht gewinnorientierte Einrichtungen in der Europäischen Union wie Handels- und Industrieverbände, öffentliche und andere Einrichtungen, die Investitionen fördern, die vom JEV-Programm unterstützt werden können.

Im Herbst 2001 setzte die Kommission die Unterstützung für die Förderfazilität aus, da das JEV-Programm einer Überprüfung und internen Evaluierung unterzogen wurde.

3.2 Haushaltssituation

3.2.1 Überblick

Für das JEV-Programm waren insgesamt EUR 57 Mio. vorgesehen, davon EUR 5 Mio., die 1997 für die JEV-Pilotmaßnahme bewilligt worden waren.

3.2.2 Geografische Verteilung

Da die JEV-Projekte per definitionem grenzüberschreitend sind, ist die Aufschlüsselung der Gelder nach Mitgliedstaaten nicht relevant. Deshalb wird die geografische Verteilung nur in der Projektübersicht unter Ziffer 3.4. analysiert.

3.2.3 Mittelbindungen

Ende 2001 hatten die Dienststellen der Kommission EUR 10,9 Mio. der verfügbaren Haushaltsmittel an die begünstigten KMU gebunden.

3.2.4 Auszahlungen

Per 31. Dezember 2001 beliefen sich die Auszahlungen an begünstigte KMU auf insgesamt EUR 1,3 Mio.

3.2.5 Rechnungsabschluss

Die Bilanz des Programms ist in Anhang 6 beigefügt.

3.3 Finanzintermediäre

Das JEV-Programm wird durch ein Netz von Finanzinstitutionen umgesetzt. Dieses Netz, das nach einer Aufforderung zur Interessensbekundung (Amtsblatt S 42 vom 28. Februar 1998) aufgebaut wurde, umfasste am 31. Dezember 2001 71 Finanzintermediäre gegenüber 85 im Jahr zuvor. Eine vollständige Liste der Intermediäre ist beigefügt (Anhang 3).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Finanzintermediäre nach Ländern:

Tabelle 3.1 Aufschlüsselung der Finanzintermediäre nach Ländern

Land // Zahl der Finanzintermediäre

Belgien // 6

Dänemark // 2

Deutschland // 10

Finnland // 1

Frankreich // 7

Griechenland // 2

Irland // 1

Italien // 19

Luxemburg // 3

Norwegen // 1

Österreich // 7

Portugal // 2

Schweden // 1

Spanien // 8

Vereinigtes Königreich // 1

Insgesamt // 71

Ein KMU, das im Rahmen dieses Programms einen Antrag stellen möchte, muss sich an einen der Finanzintermediäre in dem Netzwerk wenden. Dieser evaluiert den Antrag und leitet ihn an die Dienststellen der Kommission weiter, die die Förderfähigkeit und die möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigung prüfen.

Etwa ein Drittel der 71 Finanzintermediäre im Netzwerk hat noch nie einen Antrag für ein Joint-Venture-Projekt vorgelegt. Ein Viertel der aktiven Intermediäre betreut mehr als drei Viertel der Joint-Venture-Projekte.

3.4 Projektübersicht

Seit dem Start 1998 bis zum 31. Dezember 2001 haben die Finanzintermediäre nach einer eingehenden Bewertung potenzieller Projekte 243 Projektanträge an die Dienststellen der Kommission übermittelt. 175 Anträge wurden genehmigt; davon waren 54 Förderprojekte und 121 Vorbereitungsarbeiten und Investitionsprojekte. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Projekte:

Tabelle 3.2 Status der Projekte

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Im ersten Jahr des JEV-Programms (1998) bauten die Dienststellen der Kommission das Netzwerk der Finanzintermediäre auf und setzten das Programm um. Im zweiten Jahr gingen 104 Projektanträge ein. 2000 und 2001 blieb die Zahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert und damit hinter den Erwartungen zurück.

Bisher wurde fast ein Fünftel der Projekte von der Kommission abgelehnt oder vom Finanzintermediär zurückgezogen. Die meisten Ablehnungen wurden mit Nichterfuellung der Förderkriterien oder ungenügender Investitions- und Beschäftigungswirksamkeit der neuen Wirtschaftstätigkeit begründet. Grund für die meisten Rücknahmen waren die administrativen Anforderungen an die Dateiverarbeitung und die daraus erwachsenden Verzögerungen.

Die folgende Tabelle zeigt, wo die geplanten Joint Ventures angesiedelt sind:

Tabelle 3.3 Aufschlüsselung der geplanten Joint Ventures nach Ländern

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nationalität der (führenden und anderen) Projektpartner:

Tabelle 3.4 Aufschlüsselung der Joint-Venture-Partner nach Ländern

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Zahl der geplanten Joint Ventures nach Wirtschaftszweigen:

Tabelle 3.5 Geplante Joint Ventures nach Wirtschaftszweigen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von den 258 Partner-KMU hatten 53 % weniger als 10 Beschäftigte und 33 % zwischen 10 und 49 Beschäftigte.

Die Größenverteilung der an den genehmigten Joint-Venture-Projekten (bis 31. Dezember 2001) beteiligten KMU sieht folgendermaßen aus:

Tabelle 3.6 Zahl der Beschäftigten in Partner-KMU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.5 Beschäftigung

Nachdem bisher nur 28 Joint Ventures entstanden sind und gemeldet wurden (angegeben in den 79 Fragebögen, die von KMU zurückgeschickt wurden), war die Wirkung auf die Beschäftigung nicht allzu groß.

Trotz zunächst positiver Anzeichen waren bis Ende 2001 lediglich vier Anträge auf Investitionszuschüsse eingegangen. In jedem dieser Fälle wurden nur 20 % der im ersten Antrag vorgesehenen Arbeitsplätze geschaffen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die im Antrag angegebenen Zahlen zu neuen Arbeitsplätzen nur von der aktuellen Situation ausgehen. Die Gründung eines Joint Venture und die Investition in ein solches Gemeinschaftsunternehmen ist oft ein langwieriger Prozess. Deshalb kann es durchaus sein, dass mit fortschreitender Geschäftstätigkeit weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Es liegen auch keine Informationen vor über Arbeitsplätze, die möglicherweise in Partnerunternehmen als Folge eines Joint Venture entstanden sind.

Die meisten bisher entstandenen und gemeldeten Joint Ventures haben keinen Investitionszuschuss beantragt. Die Verfahren gelten allgemein als zu langwierig und zu kompliziert. Da die Joint Ventures zudem nur in begrenztem Umfang in Sachanlagen investiert haben, war eine Unterstützung von 10 % kein ausreichender Anreiz, um den hohen administrativen Aufwand zu bewältigen. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass auch in den Joint Ventures, die keinen Investitionszuschuss beantragt haben, Arbeitsplätze entstanden sind, doch nach den vorliegenden Angaben zu neuen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit den vier Anträgen dürfte ihre Zahl eher gering sein. Die tatsächliche Zahl neuer Arbeitsplätze wird erst vorliegen, wenn die Joint Ventures im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Berichterstattung nach 5 Jahren die ersten Berichte vorlegen.

3.6 Aufnahme des JEV-Programms

Die Marktnachfrage nach Unterstützung aus dem JEV-Programm war sehr viel geringer als erwartet. Das Programm geht eigentlich u. a. auf die Anregung von KMU-Verbänden zurück. Es sollte die (damals) bestehenden Joint-Venture-Programme ECIP (European Community Investment Partners) und JOP (Joint Venture Programme - Phare/Tacis) ergänzen, die für die ALAMEDSA- bzw. die MOEL/GUS-Staaten galten. ECIP lief Ende 1999 und JOP im Jahr 2000 aus. Danach haben einige Finanzintermediäre, die ihren KMU-Kunden ECIP, JOP und JEV angeboten hatten, ihre Aktivitäten verringert oder eingestellt, da sie mit dem JEV-Programm allein kein ausreichendes Projektvolumen mehr hatten, um einen Stab von Mitarbeitern zu beschäftigen. Viele halten die Vergütung, die Finanzintermediäre für die Vorlage von Dateien erhalten, für unzureichend angesichts der administrativen Verpflichtungen, die sie mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Kommission eingegangen sind.

Obwohl das JEV-Programm als solide galt, war die Nachfrage von Seiten der KMU nach Unterstützung bei der Gründung grenzüberschreitender Joint Ventures in der EU de facto relativ gering. Viele KMU, die in anderen Mitgliedstaaten investieren, gründen lieber Tochterfirmen statt Joint Ventures, oder sie gehen lockere Kooperationsvereinbarungen ein, ohne eine neue rechtliche Einheit schaffen zu müssen.

Die Aufnahme des Programms wurde sicherlich auch dadurch beeinträchtigt, dass bei der Verarbeitung der Anträge gründliche Kontrollen vorgenommen werden mussten, um eine solide Finanzverwaltung zu gewährleisten und das Risiko von Unregelmäßigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch dauerte die Dateiverarbeitung länger als erwartet, und das Programm wurde in ein bürokratisches Korsett gezwängt. Andererseits ist aber kein Fall von Betrug festgestellt worden.

Die Kommission wird demnächst zusammen mit den Ergebnissen der allgemeinen Evaluierung der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative einen Vorschlag zur Zukunft des JEV-Programms vorlegen.

4 KMU-Bürgschaftsfazilität

4.1 Beschreibung der Fazilität

Ziel der KMU-Bürgschaftsfazilität ist es, die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Unterstützung der Investitionstätigkeit von KMU in der Europäischen Union mittels besser verfügbarer Darlehen zu fördern. Das wird erreicht durch eine Erhöhung der Kapazität von Bürgschaftsprogrammen in den Mitgliedstaaten und betrifft sowohl neue als auch bestehende Portfolios. Die Fazilität vergrößert das Volumen der bestehenden Bürgschaften der Finanzintermediäre (FI); sie ermöglicht mehr kleinen Unternehmen eine Finanzierung durch eine größere Bandbreite von Investitionen sowie Bürgschaften für risikoreichere Kredite. Außerdem deckt sie einen Teil der Verluste im Rahmen der Bürgschaften bis zu einem vorher festgelegten Hoechstbetrag ab. Die Fazilität wird vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) treuhänderisch verwaltet. Er stellt die Kontakte mit Finanzinstituten her, die sich an der Fazilität beteiligen möchten, er evaluiert die ausgewählten Vorschläge und leitet sie zur Prüfung der Förderfähigkeit an die Dienststellen der Kommission weiter. Die entsprechende Kooperation mit den Mitgliedstaaten wird durch Kontakte zwischen dem EIF und den nationalen Behörden gewährleistet.

Die KMU-Bürgschaftsfazilität bevorzugt Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Finanzierung der immateriellen Werte von KMU. Die Finanzintermediäre können ihren speziellen Bürgschaften oder Krediten entsprechend strengere Förderkriterien anwenden. Auf jeden Fall sind die ausgewählten Finanzintermediäre voll und ganz für den Genehmigungsprozess für die endbegünstigten KMU zuständig.

4.2 Haushaltssituation

4.2.1 Überblick

Am 31. Dezember 2001 beliefen sich die Haushaltsmittel für die KMU-Bürgschaftsfazilität auf EUR 198,56 Mio. Außerdem werden laut Beschluss des Rates 98/347/EC Anhang III Artikel 7 die auf dem Treuhandkonto aufgelaufenen Zinsen den Mitteln der Fazilität hinzugefügt. Dieses Gesamtbudget soll sämtliche Kosten der Fazilität decken einschließlich der Bürgschaftsausfälle des EIF und anderer förderfähiger Kosten oder Ausgaben im Rahmen der Fazilität. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Haushaltsmittel und relevante Erträge und schlüsselt ihre Verwendung auf:

Tabelle 4.1 Haushaltsdaten

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4.2.2 Geografische Verteilung

Ende 2001 hatte der EIF EUR 165,4 Mio. der verfügbaren Haushaltsmittel gebunden. Die Mittelbindungen verteilen sich wie folgt auf die Mitgliedstaaten:

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Abbildung 4.1 Aufschlüsselung der Finanzintermediäre nach Ländern

4.2.3 Mittelbindungen

Die vierteljährlichen Mittelbindungen des EIF an Finanzintermediäre sind in der folgenden Grafik dargestellt:

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Abbildung 4.2 Vierteljährliche Mittelbindungen des EIF an Finanzintermediäre

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Mittelbindungen des EIF (EUR 165,4 Mio. am 31. Dezember 2001) im Vergleich zu den gesamten verfügbaren Mitteln (EUR 203,78 Mio. am 31. Dezember 2001). Die angefallenen Zinsen wurden zu den Haushaltsmitteln 2001 hinzugerechnet. Dargestellt ist außerdem die tatsächliche Inanspruchnahme der Haushaltsmittel durch die Finanzintermediäre.

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Abbildung 4.3 Kumulative Entwicklung der Operationen

Bürgschaftsprogramme haben im allgemeinen einen hohen Leverage-Effekt. Per 31. Dezember 2001 beliefen sich die Kredite für KMU im Rahmen der Fazilität insgesamt auf EUR 6,8 Mrd. Gleichzeitig wurden von den Finanzintermediären EUR 117 Mio. der Haushaltsmittel in Anspruch genommen. Das ergibt einen Leverage-Effekt von 58. Nach den Prognosen der Finanzintermediäre werden auf der Basis der Mittelbindungen in Höhe von EUR 165,4 Mio. Kredite von schätzungsweise mehr als EUR 7,9 Mrd. gewährt.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Kredite für KMU und die entsprechenden Beträge, die nach Angaben der begünstigten KMU bisher von ihnen investiert worden sind:

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Abbildung 4.4 Kredite für KMU und entsprechende Investitionen

Die ersten Finanzintermediäre, die einen Vertrag mit dem EIF geschlossen haben (im letzten Quartal 1998 oder im ersten Quartal 1999), haben bereits ihr gesamtes Bürgschaftsportfolio eingesetzt. Nachdem die Fazilität so schnell umgesetzt wurde, hat der EIF 2001 weitere Verträge mit 12 Intermediären unterzeichnet.

4.2.4 Ausfallzahlungen

Der Anteil des EIF an den Kreditausfällen beträgt insgesamt EUR 7,2 Mio. für das Jahr 2001 (EUR 0,4 Mio. im Jahr 2000). Das sind 4,4 % der Mittelbindungen des EIF in Höhe von EUR 165,4 Mio. Die folgende Tabelle zeigt, welche Intermediäre 2001 eine Bürgschaftsanforderung gestellt haben. Angegeben ist außerdem der jeweilige Anteil der Ausfallzahlungen an den Mittelbindungen des EIF:

Tabelle 4.2 Bürgschaftsanforderungen 2001 in % der Mittelbindungen des EIF

Intermediär // Bürgschaftsanforderungen (%)

Deutsche Ausgleichsbank (D) // 12,2

Bürges (A) // 1,7

Almi (S) // 17,6

Cersa (E) // 0,1

BBMKB (NL) // 8,9

Artigiancredit Lombardia (I) // 0,6

Eurofidi (I) // 0,6

Artigiancredit Emilia Romagna (I) // 2,0

Federfidi Lombarda (I) // 1,4

Insgesamt // 4,4

Die Bürgschaftsanforderungen entsprechen den spezifischen Risikomerkmalen des entsprechenden Portfolios. So ist bei Startups die Ausfallquote höher als bei "normalen" KMU, und der Ausfall tritt meist in einem früheren Stadium ein. Die EIF-Bürgschaft spiegelt die Art der vom Intermediär gegebenen Garantie wider (z. B. Erstrisiko, Ausfallgarantie). Die Zeitspanne zwischen Kreditgewährung und Bürgschaftsanforderung sagt auch etwas über die Struktur der Transaktion und die Zahl der beteiligten Einrichtungen aus.

4.2.5 Rechnungsabschluss

Die Bilanz der Fazilität ist in Anhang 6 beigefügt.

4.3 Finanzintermediäre

Der EIF hat mit 23 Finanzintermediären in 12 Ländern Verträge geschlossen. 2001 wurden Verträge mit 2 neuen Intermediären unterzeichnet und 12 bestehende Verträge geändert. In einigen Ländern, in denen es keine Bürgschaftsprogramme gibt und/oder das öffentliche Interesse an der Fazilität gering war, hat der EIF versucht, private Organisationen zu finden, um KMU in allen Mitgliedstaaten Bürgschaften anbieten zu können.

Drei Mitgliedstaaten haben die KMU-Bürgschaftsfazilität nicht genutzt: Griechenland, Irland und Luxemburg. [5]

[5] In Griechenland hat der EIF im Januar 2002 einen Aufruf zur Interessensbekundung an einer Koordination mit der nationalen Behörde gestartet, um Banken als potenzielle Intermediäre für das erste Quartal 2002 zu gewinnen. Bislang ist das Interesse der Banken jedoch gering. Nachdem lokale Behörden und Vertreter von Bürgschaftsgesellschaften auf Gegenseitigkeit in Irland kontaktiert worden waren, hat vor kurzem der EIF auch die Bereitschaft der kommerziellen Banken zur Kooperation bei der KMU-Bürgschaftsfazilität untersucht. Diese zeigten jedoch wenig Interesse. In Luxemburg fanden erste Diskussionen mit den nationalen Behörden und potentiellen Intermediären statt: Aufgrund der insgesamt niedrigen Bürgschaftsaktivität im Lande, ist es schwierig ein ausreichend großes Portfolio mit einer Mindestdiversifizierung auszuwählen. Des weiteren läuft die Bindung der Gemeinschaftsmittel unter der Fazilität zum 29. Mai 2002 aus. Daher und aufgrund der oben beschriebenen Umstände hat der EIF mit Intermediären in diesen drei Ländern keine Verträge für das Budget der Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung unterzeichnet.

Gegen Ende 2001 haben die meisten Intermediäre ihre Investitionstätigkeit wegen der hohen Kreditrisiken bei KMU und der schleppenden Wirtschaftstätigkeit gedrosselt. Dadurch ging die Zahl der zusätzlichen Bürgschaften, die in die Portfolios der KMU-Bürgschaftsfazilität aufgenommen wurden, im letzten Quartal 2001 zurück.

Auf der Grundlage des Managementvertrages kann der EIF Finanzintermediäre mit Gebühren belasten, wenn sie das jährliche Zielvolumen nicht erreichen. Durch diese Regelung sollte die Umsetzungsphase der Fazilität angekurbelt werden. 2001 wurden bei der Confidi Sardegna in Italien keine Gebühren erhoben.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage und der Tatsache, dass sich die Umsetzungsphase der Fazilität im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative ihrem Ende nähert, hat der EIF eine allgemeine Gebührenbefreiung für 2001 vorgeschlagen. Zur Zeit wird dies von den Dienststellen der Kommission geprüft.

Die folgende Grafik zeigt die Inanspruchnahme der Mittelbindungen des EIF nach Ländern per 31. Dezember 2001. Zur Berechnung wurde der Gesamtbetrag der Bürgschaften im Portfolio jedes Intermediärs für die KMU-Bürgschaftsfazilität dividiert durch das für den Intermediär vertraglich vereinbarte maximale Volumen des Bürgschaftsportfolios.

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Abbildung 4.5 Inanspruchnahme durch Finanzintermediäre

In dieser Grafik sind auch die nachfolgenden Änderungen der Verträge (Erhöhung der Mittelbindungen und Bürgschaftsvolumen) in Folge der schnellen Annahme der KMU-Bürgschaftsfazilität von Seiten der Marktteilnehmer in den Jahren 2000 und 2001 berücksichtigt. Einige Intermediäre könnten möglicherweise eine weitere Aufstockung der entsprechenden Volumen im Jahr 2002 beantragen. In den nachfolgenden Länderbeschreibungen wird die Situation genauer ausgeführt. Eine Liste der Finanzintermediäre und eine kurze Beschreibung der Finanzprodukte, die im Rahmen der KMU-Bürgschaftsfazilität garantiert werden, ist beigefügt (Anhang 5).

Österreich

Die Fazilität unterstützt zwei Bürges-Programme:

1. die "Jungunternehmerförderungsaktion" zur Unterstützung der Gründung oder Übernahme von Unternehmen;

2. die "Unternehmensdynamik" zur Unterstützung innovativer KMU, d. h. zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder signifikanter Verbesserungen bestehender Produkte oder Dienstleistungen.

Bürges konnte ihre Operationen im Rahmen der Fazilität sehr gut entwickeln. Der EIF hat 2001 eine zweite Verlängerung des Vertrages über eine Erhöhung des entsprechenden Portfoliovolumens 2001 unterzeichnet. Ende 2001 hatte Bürges 84 % der Bürgschaften an KMU vergeben.

Belgien

Der "Fonds de Participation" hat mit Hilfe der Fazilität zwei Programme umgesetzt, eins zur Gewährung von Darlehen für Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen wollen, das zweite für Kreditbürgschaften für neu gegründete KMU.

Dänemark

Die Nachfrage nach zwei Kreditbürgschaftsprogrammen des Wachstumsfonds (Vækstfonden) war sehr hoch. Das erste Fondsprogramm unterstützt innovative KMU mit Wachstums- und demzufolge Beschäftigungspotenzial. Das zweite unterstützt die Einstellung von potenziell weniger produktiven (sozial oder physisch behinderten) Mitarbeitern. Wegen der schnellen Aufnahme der Programme wurden die Beträge der entsprechenden Portfoliovolumen im Oktober 2001 erhöht.

Finnland

Trotz starker Marketinganstrengungen von Finnvera blieb die Nachfrage nach ihren Bürgschaften hinter den Erwartungen zurück. Da sich der Zugang zu Finanzmitteln bei den Banken in den letzten Jahren erheblich verbessert hat, kommt Finnvera als einer öffentlichen Institution zur Ergänzung des Bankensektors nur noch eine untergeordnete Rolle zu.

Deshalb wurden die entsprechenden Portfoliovolumen Ende 2001 an das seit Einführung der Fazilität in Finnland erreichte Volumen angeglichen.

Frankreich

Im April 2001 unterzeichnete der EIF einen Vertrag mit dem neuen Intermediär Siagi. Dieser vergibt Bürgschaften für Kleinstunternehmen, üblicherweise Handwerksbetriebe und Einzelhändler. Sofaris hat bisher mehr als 29 000 Kredite an KMU vergeben.

Deutschland

Wegen der starken Nachfrage nach dem Startgeld-Programm der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) wurden die entsprechenden Portfoliovolumen im Juli 2001 weiter aufgestockt. Mehr als 17.000 Darlehen wurden bisher an neue KMU vergeben.

Der EIF hat im Dezember 2000 einen Vertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterzeichnet. Mit Unterstützung der Fazilität führte die KfW in den alten Bundesländern das Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm durch, das es bereits in den neuen Bundesländern gab. Die Nachfrage nach diesem Programm blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück, vor allem wegen der langsameren Abwicklung über die weiterverleihenden Banken. Die Nutzung der Fazilität durch die KfW liegt mit einer Quote von 28 % etwas unter den Prognosen.

Italien

Der EIF hat 9 Bürgschaftsverträge mit Partnern auf regionaler Ebene und einen Vertrag mit einem Intermediär auf nationaler Ebene unterzeichnet. In den ersten Jahren war die allgemeine Inanspruchnahme sehr vielversprechend. Deshalb wurden die entsprechenden Volumen für mehrere Intermediäre 2000 und 2001 erhöht.

Niederlande

Obwohl die entsprechenden Portfolios des BBMKB (Besluit Borgstelling MKB kredieten) bereits im Juli 2001 erhöht worden waren, wurde am 31. Dezember 2001 erneut eine Nutzungsrate von 91 % erreicht.

Portugal

Im Rahmen der Fazilität sollte die SPGM (Sociedade Portuguesa de Garantia Mútua) einen nationalen Bürgschaftsfonds einrichten. Die ursprünglich geplante Struktur sah 5 regionale Bürgschaftsfonds vor. Erhebliche rechtliche Hindernisse haben dies verhindert. Im Januar 2001 stellte die Zentralbank fest, dass die Verordnung von 1998 über Bürgschaftsgesellschaften auf Gegenseitigkeit geändert werden muss, um die vorgesehenen Regionalfonds als Krediteinrichtungen gemäß dem European Banking Act einzustufen. Da diese Änderung noch nicht erfolgt ist, wurde die Einführung des Bürgschaftssystems auf Gegenseitigkeit um mehr als ein Jahr verschoben. 27 Kredite für KMU wurden im Rahmen des Bürgschaftsprogramms bewilligt.

Spanien

Das von der CERSA (Compañía Española de Reafianzamiento) verwaltete System umfasst nationale Bürgschaftssysteme auf Gegenseitigkeit und vom Ministerium für Wissenschaft und Technologie vergebene Kredite. Die Nutzungsrate von 77 % durch die CERSA hat die Erwartungen übertroffen.

Schweden

Almi Företagspartner ist eine Entwicklungsagentur, die die Finanzierung der Handelsbanken ergänzt, indem sie Finanzmittel für KMU bereitstellt, die wegen des höheren Risikos kaum Gelder von den Banken bekommen.

Die schwedischen Behörden begrüßten die Maßnahme des EIF 1999, da eine Direktbürgschaft des EIF die Kredittätigkeit von Almi für die Finanzierung 1) von Wachstums- und Arbeitskapital oder Investitionen in Maschinen, Markt- oder Produktentwicklung usw., 2) Gründungsdarlehen und 3) Kredite für Unternehmerinnen fördern würde, also in Bereichen, in denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Die erwartete Zunahme der Kreditvergabe, vor allem im E-Commerce, war dann doch nicht so hoch wie erwartet. Am 31. Dezember 2001 betrug die Nutzungsrate wegen der niedrigen Marktnachfrage 66 % und blieb damit hinter den Erwartungen zurück.

Vereinigtes Königreich

Der Prince's Trust unterstützt vor allem junge Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen. Er hilft nicht nur mit vergünstigten Krediten, sondern auch mit Beratung bei der Gründung und Führung eines Unternehmens. Innerhalb eines Jahres hatte er mehr als 3 400 Darlehen an junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren vergeben. Am 31. Dezember 2001 lag die Nutzungsrate mit 36 % leicht hinter den Erwartungen.

4.4 Begünstigte KMU

Per 31. Dezember 2001 profitierten insgesamt 92 408 KMU von der KMU-Bürgschaftsfazilität gegenüber 50 956 ein Jahr zuvor. Die folgende Tabelle zeigt die Aufschlüsselung nach Ländern und das entsprechende Gesamtkreditvolumen:

Tabelle 4.3 Aufschlüsselung der begünstigten KMU nach Ländern

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*) Die SPGM errichtet in Portugal ein Bürgschaftssystem auf Gegenseitigkeit. Da die Bürgschaftsfonds noch nicht tätig sind, stellt die SPGM im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Bürgschaften für KMU.

Die Endbegünstigten mit bis zu 10 Beschäftigten machten 90 % aller KMU aus. Interessant ist der Vergleich der Größenverteilung der KMU im Rahmen der Fazilität mit der EU insgesamt. Dem sechsten Bericht (Jahr 2000) der Europäischen Beobachtungsstelle für KMU ist zu entnehmen, dass 93 % der KMU Kleinstunternehmen sind, 6 % kleine Unternehmen und 1 % mittlere Unternehmen. Das macht deutlich, dass die KMU-Bürgschaftsfazilität speziell auf die Zielpopulation der Europäischen Charta für Kleinunternehmen ausgerichtet ist.

Nach der Zahl der Beschäftigten lassen sich die begünstigten KMU wie folgt gliedern:

Tabelle 4.4 Beschäftigte in begünstigten KMU

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Nach dem Gründungsjahr lassen sich die KMU wie folgt gliedern:

Tabelle 4.5 Aufschlüsselung der begünstigten KMU nach dem Gründungsjahr

Gründungsjahr

// Zahl der begünstigten KMU

<1998 // 31 966

1998 // 3 838

1999 // 10 707

2000 // 16 621

2001 // 14 395

2002*) // 178

Nicht verfügbar**) // 14 703

Insgesamt // 92 408

*) Die Kredite wurden vor der Gründung des Unternehmens als Anschubfinanzierung gewährt.

**) Hierbei handelt es sich vor allem um Daten von Sofaris. Etwa 52 % des Bürgschaftsportfolios von Sofaris sind für ihr Startkapitalprogramm vorgesehen. Demnach dürften von den 14 703 KMU, zu deren Gründungsjahr keine Daten verfügbar sind, etwa 7 600 Neugründungen sein.

Die Tabelle zeigt, dass 2/3 der Unterstützung im Rahmen der KMU-Bürgschaftsfazilität bei der Finanzierung der Gründung neuer Unternehmen und bei der Entwicklung junger Unternehmen hilft.

4.5 Beschäftigung

Die 92 408 von der KMU-Bürgschaftsfazilität begünstigten KMU haben nach bisherigen Angaben 384 178 Beschäftigte. Sie rechnen innerhalb eines Jahres mit einer Zunahme um 54 512 und innerhalb des folgenden Jahres um weitere 56 866 Beschäftigte. Danach dürften die KMU, die von der Fazilität profitieren, innerhalb von zwei Jahren insgesamt etwa 111 378 neue Arbeitsplätze schaffen. Das sind durchschnittlich 1,2 neue Arbeitsplätze pro KMU, was erheblich ist, wenn man bedenkt, dass mehr als 80 % der begünstigten KMU sehr kleine Unternehmen mit höchstens 5 Beschäftigten sind.

Die Kommission wird weitere Angaben zur Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen machen, wenn sie ihre Gesamtbewertung auf der Grundlage der Fragebögen vorstellt, die von einer Stichprobe von KMU beantwortet worden sind.

5 Schlussfolgerungen

5.1 Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung

Die ETF-Startkapitalfazilität und die KMU-Bürgschaftsfazilität werden insgesamt zufriedenstellend genutzt, auch in Anbetracht der derzeitigen Konjunkturschwäche, die zu einem erheblichen Rückgang der Investitionstätigkeit im Risikokapitalbereich geführt hat, und der Ende 2001 zunehmenden Zurückhaltung von Banken bei der Kreditvergabe für KMU. Das schlechter werdende wirtschaftliche Klima kann sich auch in erheblichem Maße auf die erwartete Rückzahlung von Risikokapital auswirken und potenzielle Verluste für Bürgschaftssysteme bedeuten.

Die Aufnahme des JEV-Programms durch die Marktteilnehmer blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Der Beschäftigungseffekt war minimal und die Kosteneffizienz sehr gering. Die Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit in der Europäischen Union und die Zurückhaltung der Banken bei der Finanzierung von KMU kann sich auch auf die Finanzierung grenzüberschreitender Joint Ventures von KMU in der Europäischen Union auswirken.

Eine Bewertung, die zur Zeit vorgenommen wird, soll genauere Daten zur Wirkung der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative hinsichtlich der allgemeinen Inanspruchnahme sowie der unmittelbaren und der zu erwartenden Auswirkungen auf die Beschäftigung liefern. Wenn die Kommission die Bewertung vorlegt, wird sie gegebenenfalls auch Empfehlungen für die Zukunft der drei Programme, insbesondere des JEV-Programms aussprechen.

5.2 Mehrjahresprogramm

Am 20. Dezember 2000 schuf der Rat mit seiner Entscheidung 2000/819/EG über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005), eine neue erweiterte Rechtsgrundlage für die Finanzinstrumente der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative. In dem Mehrjahresprogramm werden Änderungen und Erweiterungen der ETF-Startkapitalfazilität und der KMU-Bürgschaftsfazilität vorgeschlagen und als neue Maßnahme die Startkapital-Aktion eingeführt. Alle drei werden vom EIF verwaltet und zielen auf festgestellte Marktlücken ab, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Der Vorschlag der Kommission zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde am 4. Oktober 2001 vom Verwaltungsausschuss des Programms für Unternehmen, der in Artikel 3 der Entscheidung des Rates vorgesehen ist, positiv beurteilt.

Am 10. Dezember 2001 nahm die Kommission ihren Beschluss K(2001)3973 über die Durchführung der Finanzierungsinstrumente des Mehrjahresprogramms zugunsten der Unternehmen an. Am 18. Dezember 2001 unterzeichnete sie mit dem EIF die Treuhand- und Managementverträge zur Verwaltung der ETF-Startkapitalfazilität, der KMU-Bürgschaftsfazilität und der Startkapital-Aktion.

Im Rahmen des neuen Mehrjahresprogramms wurde die ETF-Startkapitalfazilität angepasst, um den Aufbau und die Finanzierung von KMU in ihrer Gründungsphase durch Investitionen in spezielle VC-Fonds und Inkubatoren zu unterstützen.

Die Instrumente der KMU-Bürgschaftsfazilität wurden durch drei neue Abteilungen ergänzt:

- Kleinstkredite;

- Beteiligungen;

- Kredite für IT-Ausstattung, Software und Schulungen für Internet und E-Commerce.

Die Startkapital-Aktion zielt auf Startkapitalfonds, Inkubatoren und ähnliche Einrichtungen ab, an denen sich der EIF beteiligt. Unterstützt werden soll die langfristige Beschäftigung zusätzlicher Investmentmanager, um die Kapazitäten der Risikokapitalindustrie für Startkapitalinvestitionen zu erweitern.

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