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Document 52002DC0302

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Katastrophenschutz - Fortschritte bei der Umsetzung des Bereitschaftsprogramms für eventuelle Notfälle

    /* KOM/2002/0302 endg. */

    52002DC0302

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Katastrophenschutz - Fortschritte bei der Umsetzung des Bereitschaftsprogramms für eventuelle Notfälle /* KOM/2002/0302 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Katastrophenschutz - Fortschritte bei der Umsetzung des Bereitschaftsprogramms für eventuelle Notfälle

    1. Einleitung

    Als Reaktion auf die Forderung der Staats- und Regierungschefs nach besserer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Bereitschaft, Erkennung und Intervention zur Verringerung der Auswirkungen von atomaren, radiologischen [1], biologischen oder chemischen Bedrohungen (ARBC) wurde ein in der Mitteilung vom 28. November 2001 [2] beschriebenes Programm geschaffen.

    [1] Radiologische Bedrohungen bedeutet hier zum Beispiel den Missbrauch von isotopischen Quellen für kriminelle Zwecke. Solche Quellen könnten, eingesetzt an Örtlichkeiten mit Publikumsverkehr, auf heimtückische Weise eine grosse Anzahl von Personen kontaminieren.

    [2] KOM(2001) 707 endgültig, Katastrophenschutz - Bereitschaftsplan für eventuelle Notfälle.

    Die Kommission hatte sich insbesondere verpflichtet, ihre Tätigkeit im Rahmen der laufenden Maßnahmen und Programme auszubauen, eng mit den nationalen Behörden und der Industrie zusammenzuarbeiten, um bereits getroffene Maßnahmen zu konsolidieren, und den Rat und das Parlament über die bei der Umsetzung des Programms erzielten Fortschritte zu unterrichten.

    Mit dieser Mitteilung wird dieser Verpflichtung entsprochen. Sie fasst die wichtigsten Fortschritte zusammen, die vor allem beim Aufbau von Schnittstellen zwischen dem Verfahren zur Koordinierung des Katastrophenschutzes, dem Netz für epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten und der Tätigkeit ergänzender Schlüsselbereiche wie Forschung und Pharmazie erzielt wurden.

    2. Der Katastrophenschutzrahmen

    Aus der Mitteilung vom November 2001 geht hervor, wie die Kommission die verschiedenen für den Katastrophenschutz, den Gesundheitsschutz und das Fachwissen in der Forschung zuständigen Dienste und Netze unter einem Dach zusammengeführt hat, um eine gemeinsame Plattform zu schaffen, die in der Lage ist, die optimale Reaktion der Europäischen Union auf alle Arten von Notsituationen zu koordinieren. Die Mitteilung hat deutlich gemacht, dass diese gemeinsame Plattform auf dem Verfahren zur Koordinierung des Katastrophenschutzes [3] beruht.

    [3] Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen.

    Daher hat die Kommission natürlich den in der Mitteilung vom November 2001 angekündigten und das Verfahren für den Katastrophenschutz betreffenden Initiativen absoluten Vorrang eingeräumt. Diese Initiativen konzentrieren sich darauf, die als am wahrscheinlichsten oder am schwersten erachteten Bedrohungen zu identifizieren, und sind in fünf Schwerpunkte aufgegliedert:

    2.1. Die Expertenteams zur Koordinierung der Einsätze

    Der Zusatznutzen des Verfahrens hängt in großem Umfang davon ab, inwieweit es gelingt, Experten einzusetzen, die fähig sind, die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einsatzteams zu organisieren und koordinieren.

    Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Experten zweckgerecht auswählen können und die Fähigkeiten der Experten von allen anerkannt werden, musste Einigkeit erzielt werden über die Auswahlkriterien, die von den Mitgliedstaaten für das Aufstellen der Expertenlisten entwickelt, gebilligt und verwendet wurden.

    Der Kommission verfügt nun über eine Liste von Experten, die in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und die erforderlichen Qualifikationen im ARBC-Bereich haben.

    2.2. Einsatzteams und Mittel, die von den Mitgliedstaaten voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden

    Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens stellen die Mitgliedstaaten Einsatzkräfte und Hilfsmittel bereit. Im Sinne ihrer optimalen Nutzung musste vorab vor allem ermittelt werden, welcher eventuelle Bedarf innerhalb der Europäischen Union nicht ausreichend gedeckt werden kann.

    Dank dieser Bestandsaufnahme, die auf die Beitrittsländer und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeweitet wurde, liegt nun eine Gesamtübersicht über alle Mittel vor, die für unterschiedliche Arten von Einsätzen bereitstehen (einschließlich der Reaktion auf ARBC-Risiken). In Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme spezieller Mittel wie beispielsweise Sera oder Impfstoffe, wird auf die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Pharmabereich hingewiesen, dessen Tätigkeit im Abschnitt über den Gesundheitsschutz behandelt wird.

    2.3. Ausbildung und Übungen der Einsatzteams

    Für eine optimale Nutzung des Koordinierungsverfahrens sind hochqualifiziertes, mit dieser Art von Einsätzen vertrautes Personal und Teams erforderlich, die an Zusammenarbeit in einem europäischen Umfeld gewöhnt sind.

    Daher muss die gesamte Führungsebene, vom Leiter eines nationalen Einsatzteams bis zum Leitenden Beamten, der für die Koordinierung der nationalen Einsatzteams zuständig ist, perfekt auf die Teilnahme an einem Notfalleinsatz der Gemeinschaft vorbereitet sein.

    Es liegt auf der Hand, dass diese Ausbildung über längere Zeiträume fortgesetzt werden muss; ein entsprechendes Programm wurde bereits entworfen. Die ersten Ausbildungsmaßnahmen beginnen in den kommenden Wochen. Durch sie sollen vor allem Kompatibilität und Komplementarität der Einsatzteams sichergestellt werden, die voraussichtlich im Rahmen des Verfahrens entsandt werden.

    Die Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bei den betreffenden Diensten der Mitgliedstaaten gestartet im Hinblick auf eine oder mehrere Übungen, bei denen in realistischem Umfang atomare, radiologische, biologische und chemische Terroranschläge simuliert werden.

    Eine oder mehrere Übungen sind schon für das letzte Quartal 2002 vorgesehen. Anhand dieser Übungen können das Funktionieren des neuen Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz sowie die Notfallpläne der Mitgliedstaaten überprüft werden. Die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten wird geprüft und die Art der Intervention bewertet sowie gegebenenfalls angepasst.

    Im Hinblick auf die bessere Verbreitung vorbildlicher nationaler Praktiken und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beginnt zudem im September 2002 ein Austauschprogramm für ARBC-Experten.

    2.4. Das gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle

    Für das Kommunikationsnetz, das insbesondere dem beschleunigten Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über atomare, radiologische, biologische und chemische Bedrohungen dienen soll, wurden technische Modalitäten und Sicherheitsanforderungen festgelegt.

    Die Einrichtung eines auch in Notfällen leistungsfähigen und zuverlässigen Kommunikationssystems im Rahmen des Verfahrens ist eine außerordentlich anspruchsvolle Herausforderung. Durch die gewählte Lösung werden vor allem Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der zwischen den Mitgliedstaaten in Notfällen und routinemäßig ausgetauschten Informationen gewährleistet.

    Natürlich sind Querverbindungen zwischen dem Kommunikationssystem und den anderen vorhandenen Netzen in den Bereichen radiologische Notfälle oder Gesundheit vorgesehen. Diese Querverbindungen werden durch Übungen getestet und bewertet.

    Um speziell die Kommunikation zwischen den Einsatzzentren vom Eingang des ersten Alarms bis zur Mobilisierung der Einsatzteams prüfen und bewerten zu können, hat die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die betreffenden Dienste der Mitgliedstaaten gerichtet, im Hinblick auf eine Kommunikationsübung insbesondere für den ARBC-Bereich.

    Dieser Simulationsübung schließt sich ein spezialisierter Workshop an, bei dem die Bilanz der Maßnahmen gezogen wird, die die Mitgliedstaaten und die Kommission ein Jahr nach den Anschlägen vom 11. September getroffen haben. In dieser Bilanz werden insbesondere die Entwicklungen hinsichtlich Bereitschaft und Reaktion der betreffenden Dienste behandelt und eventuell erforderliche zusätzliche Maßnahmen festgelegt.

    2.5. Das Beobachtungs- und Informationszentrum

    Das Beobachtungs- und Informationszentrum ist der neuralgische Punkt des Verfahrens, da hier auf der Grundlage der Informationen aus den verschiedenenen Netzen und der Mitgliedstaaten die Entscheidungen getroffen werden. Auf diese Weise können die Auswahl der geeignetsten Einsatzmittel beschleunigt und erleichtert und ihre ständige Koordinierung gemeinsam mit den nationalen Behörden sichergestellt werden.

    Das Beobachtungs- und Informationszentrum stützt sich auf ein Netz rund um die Uhr besetzter Kontaktstellen, die von der Kommission rasch eingerichtet werden, damit eine ständige Verbindung zu den Katastrophenschutzzentren der Mitgliedstaaten besteht. Dieses Netz ermöglicht insbesondere den unmittelbaren Zugang zu den grundlegenden Informationen über das verfügbare Fachwissen zur Bekämpfung der Auswirkungen von ARBC-Anschlägen.

    Bislang haben die 15 Mitgliedstaaten, Norwegen und 6 Beitrittsländer diese im Fall eines ARBC-Angriffs wichtigen Informationen bereitgestellt. Sie werden ständig aktualisiert.

    Für ein optimales Funktionieren des Beobachtungs- und Informationszentrums im Krisenfall ist es natürlich erforderlich, dass die dort arbeitenden Teams an einen routinemäßigen Informationsaustausch mit ihren Kollegen in den Mitgliedstaaten gewöhnt sind und dass gegenseitiges Vertrauen besteht.

    Außerdem wurde das Personal des Zentrums aufgestockt, vor allem durch die Unterstützung abgeordneter Experten aus den Mitgliedstaaten. So konnte das Bereitschaftspersonal seit dem 1. April 2002 verdoppelt werden. Gleichzeitig mit dieser Verdopplung des Bereitschaftspersonals unternimmt die Kommission bedeutende Anstrengungen, um das Personal deutlich aufzustocken, das im Rahmen des Verfahrens, insbesondere in Notfällen, voraussichtlich mobilisiert wird.

    Das Beobachtungs- und Informationszentrum fungiert außerdem als Schnittstelle zu den anderen Netzen, die voruassichtlich bei Notfällen zum Einsatz kommen. Dabei werden die geeigneten Maßnahmen getroffen, um weiterhin die optimale Koordinierung zwischen dem Katastrophenschutznetz und anderen Netzen wie ECURIE (System der Europäischen Gemeinschaft für den beschleunigten Informationsaustausch bei einer radiologischen Notstandssituation) zu gewährleisten. Selbstverständlich ist die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien gewährleistet.

    Außerdem hält das Beobachtungs- und Informationszentrum engen Kontakt zum Netz für die epidemiologische Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

    3. Gesundheitsschutz

    3.1. Im Gesundheitsbereich getroffene Maßnahmen

    Das Netz für die epidemiologische Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in der Union [4] wird weiter ausgebaut, um alle Krankheitserreger abzudecken, die bei Bioterrorangriffen verwendet werden könnten - ein Schlüsselelement des Gemeinschaftssystems zur Abwehr der Bedrohung durch Bioterrorismus. Derzeit werden Fälle für Krankheitserreger definiert, die vorrangig behandelt werden müssen.

    [4] Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft.

    Das von der Kommission auf Ersuchen der Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten ausgearbeitete Programm über Vorkehrungen und Reaktionsfähigkeit für den Fall von Anschlägen mit biologischen oder chemischen Stoffen (Schutz der Gesundheit) wurde umgesetzt. Bedeutende Fortschritte wurden bei den vier Schwerpunkten des Programms erzielt, für dessen Durchführung eine Task force zuständig ist, die sich aus Experten aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt.

    - Ein rund um die Uhr einsatzbereites Netz wurde geschaffen, das einen kontinuierlichen und raschen Austausch von Informationen sowie die Konsultation und Koordinierung in Gesundheitsfragen ermöglicht, bei denen chemische oder biologische Stoffe eine Rolle spielen könnten. Die Kommission verfügt nun über ein Konzertierungsverfahren für Krisenfälle mit der Gefahr von Bioterrorismus.

    - Auf europäischer Ebene wird derzeit daran gearbeitet, die Kapazitäten zur Aufspürung der wichtigsten chemischen oder biologischen Stoffe, die bei einem Angriff eingesetzt werden könnten, zur Früherkennung und -diagnose zu schaffen. Die vorrangig zu behandelnden Stoffe wurden festgelegt und das Verzeichnis der vorhandenen Ressourcen wird derzeit zusammengestellt.

    - Die grundlegenden Aspekte der Kapazität für die Produktion von Impfstoffen und Arzneimitteln und der Bildung von Lagerbeständen sowie der Bereitstellung dieser Arzneimittel wurden in Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie behandelt (siehe unten). Auch Fragen hinsichtlich Tierkrankheiten wurden behandelt, damit die Lagerbestände der Impfstoffe gegen Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Blauzungenkrankheit aufgestockt werden.

    - Den vierten Programmschwerpunkt bilden die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Regeln und Empfehlungen zur Reaktion auf diese Anschläge unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten, die Koordinierung der Reaktion der Gemeinschaft sowie die Beziehungen mit Drittländern und internationalen Organisationen, wobei sich die Bemühungen zunächst auf die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen konzentriert haben.

    3.2. Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen

    Im Anschluss an die Tagung der G7-Gesundheitsminister vom 7. November in Ottawa, an der auch die Kommission und Mexiko teilnahmen, wurde ein Netz hochrangiger Vertreter für internationales Krisenmanagement geschaffen.

    Eine neu geschaffene Globale Aktionsgruppe für den Schutz vor Gesundheitsbedrohungen (Global Health Security Action Group) soll den in Ottawa festgelegten Plan umzusetzen. Diese Gruppe hat eine Website angelegt für den Austausch von Informationen und Regeln zu den Einsatzplänen im Gesundheitsbereich, zur Überwachung von Krankheiten, zur Kontaminierung der Nahrungskette und des Wassers sowie zu den Leitlinien für Behandlung und Pflege. Der Zugang zu dieser Website ist beschränkt. Sie hat sich ferner mit den Aspekten von Kauf und Lagerung von Arzneimitteln, insbesondere zur Pockenschutzimpfung, befasst. Außerdem hat die Gruppe Fragen der Kommunikation und des Risikomanagements erörtert und ein Programm für die Verbindung der P4-Laboratorien (Laboratorien, in denen die gefährlichsten Viren untersucht werden können) untereinander ausgearbeitet.

    Nunmehr sind durch das im Rahmen des Programms ,European Enter-net" aufgebaute Netz alle Mitgliedstaaten sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Panamerikanische Gesundheitsorganisation und die Europäische Kommission miteinander verbunden und können die in den nationalen Überwachungssystemen verfügbaren Daten sowie die Informationen bestimmten Arten von Verdachtsfällen, auch der Kontaminierung der Nahrungskette und des Wassers, rasch austauschen.

    Die an dieser Initiative beteiligten Mitgliedstaaten und die Kommission haben ebenfalls beschlossen, die Verfahren und Notfallpläne zu testen. Außerdem sollen eine ,gemeinsame Gewichtungsskala" für Zwischenfälle wie eine absichtliche Freisetzung biologischer oder chemischer Stoffe entwickelt und Strategien für Isolierungsverfahren festgelegt werden.

    Die Kommission arbeitet mit der WHO auch bei der Bekämpfung des Bioterrorismus zusammen, und zwar nicht nur im Rahmen der Initiativen von Ottawa, sondern auch im Hinblick auf die Verbesserung operationeller Aspekte des Globalen Warn- und Reaktionsnetzes für Infektionsausbrüche (Global Outbreak Alert and Response Network) und seines integrierten Ansatzes zum Ausbau der Laborkapazitäten und der Durchführung von Studien zu Epidemien.

    Die Kommission hat die Annahme der Resolution der Weltgesundheitsorganisation zur absichtlichen Freisetzung von biologischen und chemischen Stoffen sowie radionuklearen Angriffen unterstützt und beteiligt sich aktiv an ihrer Umsetzung. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Fachkenntnisse, Mittel und Ressourcen gemeinsam zu nutzen, um des Zwischenfalls rasch Herr werden und seine Auswirkungen mildern zu können.

    Auch die Beitrittsländer wurden über die Maßnahmen der Union im Bereich des Bioterrorismus unterrichtet.

    3.3. Maßnahmen im Pharmabereich

    Die Maßnahmen im Pharmabereich haben das Verfahren für den Katastrophenschutz zweifellos mit Ressourcen von strategischer Bedeutung für die Bekämpfung des Bioterrorismus ausgestattet.

    Zunächst hat die Kommission eine gemeinsame Task force ,Kommission - Pharmaindustrie" eingesetzt, die vorrangig eine Reihe heikler Fragen in Bezug auf die Bestandsaufnahme der Verfügbarkeit sowie der Kapazitäten für Produktion, Lagerung und Verteilung von Sera, Impfstoffen und Antibiotika prüfte, die bei einem eventuellen biologischen Angriff wahrscheinlich zum Einsatz kommen würden.

    Die eingegangenen Informationen wurden über ein im Rahmen des Pharmazeutischen Ausschusses geschaffenes Netz ausgetauscht. Zudem hat die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln auf Ersuchen der Kommission zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die mit der Ausarbeitung eines Leitfadens für den Einsatz von Arzneimitteln gegen potenzielle Krankheitserreger bzw. der Entwicklung von spezielleren Empfehlungen zu Impfstoffen im Allgemeinen und gegen Pocken im Besonderen beauftragt sind. Die Leitlinien zum Pockenimpfstoff werden Ende Juni veröffentlicht.

    Entscheidende Fragen wie der Aufbau und die gemeinsame Nutzung der strategischen Lagerbestände, die Kapazität zur Produktion von Impfstoffen, Sera und Antibiotika sowie die Entwicklung neuer Arzneimittel und Impfstoffe wurden ebenfalls mit der Pharmaindustrie erörtert. Was die Bildung strategischer Lagerbestände auf Gemeinschaftsebene betrifft, so prüft die Kommission derzeit mögliche Optionen.

    4. Die Forschung

    Auf Initiative der Kommission hat der Rat ,Forschung" vom 30. Oktober 2001 sich bereit erklärt, eine Expertengruppe für Forschung und Entwicklung einzusetzen, die sich aus von den Forschungsministern benannten Vertretern zusammensetzt.

    Zu den Aufgaben dieser Expertengruppe zählte eine Bestandsaufnahme der chemischen und biologischen Forschung auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme hat die Expertengruppe mehrere Empfehlungen ausgearbeitet, die dem Rat ,Forschung" am 18. Juni vorgelegt werden.

    Diese Empfehlungen stehen in Einklang mit der Strategie der Kommission für die Schaffung eines europäischen Forschungsraums, die mit dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm (2003-2006) eine geeignete Struktur bietet und es ermöglicht, das Forschungspotenial Europas, insbesondere durch eine echte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, voll auszuschöpfen.

    In diesem Zusammenhang hat die Expertengruppe betont, dass der Kommission bei der Koordinierung der bestehenden Initiativen in den Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle zukommt, insbesondere bei der Überwachungs- und Ermittlungstätigkeit sowie im Hinblick auf Risikobewertung, physischen Schutz und Ausbildung.

    Die Gruppe hat ferner Forschungsbereiche vorgeschlagen, die zu den vorrangigen Themen des neuen Programms zählen oder im Teil ,Unterstützungsmaßnahmen und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf" behandelt werden könnten. Besonders hervorzuheben sind von diesen als vorrangig eingestuften Bereichen die Entwicklung von Schnellverfahren für den Nachweis chemischer und biologischer Stoffe sowie neuer Impfstoffe und neuer Behandlungsmethoden, die bei einem eventuellen biologischen Angriff eingesetzt werden könnten.

    Diese Vorschläge untermauern die Arbeiten des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz und stehen vollkommen in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Workshops von Florival im Dezember 2001, bei dem Gesundheits-, Forschungs- und Katastrophenschutzexperten der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammentrafen. Bei diesem Seminar wurde die Schlüsselrolle der Forschung, vor allem bei der Stärkung der zur Überwachung im ARBC-Bereich notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, hervorgehoben.

    Die Expertengruppe gelangte zu der Ansicht, dass sie ihre Arbeit fortsetzen sollte, um der Kommission ein geeignetes Netz und ein Instrument zur Ausrichtung der im Rahmen des Europäischen Forschungsraums notwendigen Forschung liefern zu können. Die Gruppe betonte außerdem, dass die Arbeiten, die sich auf die Schlussfolgerungen des Gipfels von Gent beziehen, weiterhin auf Kommissionsebene koordiniert werden sollten.

    Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) hat zwei prospektive Studien zu Schwächen gegenüber dem Bioterrorismus und den Implikationen für die Wissenschaft gestartet. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe zur Reaktion auf Bioterrorismus gebildet, die sich aus Experten aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sie soll prüfen, welche Möglichkeiten Terroristen zur Freisetzung absichtlich veränderter Organismen in die Nahrungskette haben, und die Durchführbarkeit sowie die potenziellen Auswirkungen von konkreten Szenarien für solche Angriffe bewerten. Durch die Aktualisierung der Datenbank über Technologien und Ausrüstungen zur Bekämpfung des chemischen und biologischen Terrors verfügen die Mitgliedstaaten über eine äußerst wichtige zentrale Informationsquelle.

    Parallel zur Arbeit der Gruppe für Forschung und Entwicklung wurde von der Kommission ferner eine Pilotstudie gestartet. Im Rahmen dieser Studie soll beobachtet und analysiert werden, mit Hilfe welcher Verfahren die in Bezug auf Anthrax/Bioterror abgegebenen Empfehlungen die Interaktion zwischen gesellschaftlichen Akteuren (Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger, Medien, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit) fördern und die politischen Maßnahmen beeinflussen.

    5. Schlussfolgerung

    Dank der in den vergangenen Monaten erzielten bedeutenden Fortschritte konnten die von der Kommission angekündigten Maßnahmen durchgeführt und so die Erwartungen die Staats- und Regierungschefs erfuellt werden.

    Die gute Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten und die ausgezeichnete Koordinierung der Arbeiten und der in den einzelnen Bereichen verfügbaren Ressourcen ermöglichte deutliche Fortschritte in Bereichen wie Katastrophenschutz, Gesundheit oder Forschung, die im Hinblick auf atomare, radiologische, biologische oder chemische Bedrohungen (ARBC) besonders sensibel sind.

    Ein von einer Katastrophe betroffener Mitgliedstaat kann nun nicht allein auf alle vorhandenen Gemeinschaftsressourcen, vor allem in den Bereichen Katastrophenschutz, Gesundheit und Forschung zählen, sondern auch auf zusätzliche multinationale Einsatzteams, die es gewohnt sind, zusammenzuarbeiten. Diese Teams, die mit der besten verfügbaren Technik ausgestattet sind, werden unter der Verantwortung der Kommission von den für die jeweilige Katastrophe am besten geeigneten europäischen Experten koordiniert.

    Die Arbeit am Verfahren muss noch in zwei Schwerpunktbereichen fortgesetzt werden. Zum einen erfordert die Schaffung eines echten, auch im Notfall zuverlässigen Kommunikationsnetzes umfangreiche Entwicklungs- und Integrationsarbeit. Zum anderen müssen regelmäßig Simulationsübungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Bestandteile des Verfahrens zur Koordinierung des Katastrophenschutzes gut funktionieren.

    Diese grundlegenden Verbesserungen werden weiter ausgebaut und werden eine praktische Testphase durchlaufen. Mit diesem parallelen Ansatz kann auf die Herausforderung im ARBC-Bereich reagiert werden, wozu sich die Kommission in ihrer Mitteilung vom November 2001 verpflichtet hatte.

    Im Gesundheitsbereich verfügt die Union bereits über ein effizientes Frühwarnsystem und ein Verfahren für das koordinierte Management der gesundheitlichen Aspekte von Krisen nach biologischen oder chemischen Angriffen. Die Arbeiten an der Überwachung und Forschung im Labor werden in naher Zukunft die rasche Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Kontaminationen ermöglichen, die nach kriminellen Handlungen durch biologische und chemische Stoffe verursacht wurden.

    Im Bereich Forschung wird die Kommission ihre ganze Kraft dafür einsetzen, dass die Empfehlungen der Expertengruppe ,Forschung und Entwicklung" in Zusammenhang mit dem Sechsten Rahmenprogramm umgesetzt werden, weiterhin die Forschung koordinieren und den erforderlichen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten.

    Im Pharmabereich wurden bei der Entwicklung neuer Impfstoffe und der Bildung von Lagerbeständen deutliche Fortschritte erzielt. Diese Arbeiten werden fortgesetzt. Ergänzend dazu wird ein System für die zentrale Koordinierung der Verteilernetze in der Europäischen Union entwickelt. Die Arbeit steht in Einklang mit möglichen Änderungen des Arzneimittelrechts, die eine Reaktion auf bioterroristische Bedrohungen erleichtern sollen. Die Ergebnisse der vorstehend beschriebenen Arbeiten sowie in Bezug auf Impfstoffe und andere Arzneimittel im Kampf gegen den Bioterrorismus werden bei der Ausarbeitung der Vorschläge für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, vor allem in Bezug auf die Bildung von Reserven, berücksichtigt.

    Aus dieser Mitteilung geht hervor, wie die Mittel und Instrumente für die Koordinierung und den Informationsaustasuch zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Lauf der vergangenen Monate weiterentwickelt wurden. Durch diese Fortschritte wurde die Wirksamkeit der auf nationaler Ebene zur Bekämpfung von atomaren, radiologischen, biologischen oder chemischen Bedrohungen (ARBC) getroffenen Maßnahmen erhöht.

    Die Bemühungen um eine noch engere Koordinierung werden fortgesetzt und eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen wurden festgelegt und in dieser Mitteilung erneut genannt. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente so rasch wie möglich ausgearbeitet.

    Außerdem ist hervorzuheben, dass alle Anstrengungen im Hinblick auf eine spezielle Reaktion auf neue Bedrohungen im ARBC-Bereich natürlich gleichzeitig die Handlungsfähigkeit und die Qualität des Einsatzes bei einer Naturkastastrophe oder einem schweren technologischen Unfall erhöhen.

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