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Document 52001XC1221(05)

Neue Höchstmengen 2001 für bestimmte, mengenmäßigen Beschränkungen unterliegende Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Pakistan

ABl. C 367 vom 21.12.2001, p. 27–27 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001XC1221(05)

Neue Höchstmengen 2001 für bestimmte, mengenmäßigen Beschränkungen unterliegende Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Pakistan

Amtsblatt Nr. C 367 vom 21/12/2001 S. 0027 - 0027


Neue Hoechstmengen 2001 für bestimmte, mengenmäßigen Beschränkungen unterliegende Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Pakistan

(2001/C 367/07)

Im Einklang mit der am 15. Oktober 2001 in Brüssel paraphierten Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die vorläufige Regelung des Marktzugangs für Textilwaren und Bekleidung und nach Pakistans Notifikation der Zollsätze für die Kapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur an die WTO wurden die Hoechstmengen für das Jahr 2001 um 15 % erhöht.

Die neuen Hoechstmengen für das Jahr 2001 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

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