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Document 52001DC0232

    Bericht der Kommission - über die Überwachung der Stahlbeihilfeentscheidungen nach Artikel 95 EGKSV, Fünfzehnter Bericht, Mai 2001

    /* KOM/2001/0232 endg. */

    52001DC0232

    Bericht der Kommission - über die Überwachung der Stahlbeihilfeentscheidungen nach Artikel 95 EGKSV, Fünfzehnter Bericht, Mai 2001 /* KOM/2001/0232 endg. */


    BERICHT DER KOMMISSION über die Überwachung der Stahlbeihilfeentscheidungen nach Artikel 95 EGKSV, Fünfzehnter Bericht, Mai 2001

    Inhalt

    1. Zusammenfassung

    2. Überblick

    3. Irish Steel, Irland

    4. Siderurgia Nacional, Portugal

    5. EKO Stahl GmbH, Deutschland

    6. Voest Alpine Erzberg GmbH, Österreich

    1. Zusammenfassung

    Die Kommission legt ihren Fünfzehnten Bericht über die Überwachung der Stahl- und Eisenerzbeihilfeentscheidungen nach Artikel 95 EGKSV gemäß ihren Entscheidungen vom 4. April 1994 [1], 21. Dezember 1994 [2] und 29. November 1995 [3] vor.

    [1] Entscheidungen Nr. 94/257/EGKS bis 94/261/EGKS (ABl. L 112 vom 3.5.1994, S. 52, 58, 64, 71, 77).

    [2] Entscheidung Nr. 94/1075/EGKS (ABl. L 386 vom 31.12.1994, S. 18).

    [3] Entscheidung Nr. 96/269/EGKS (ABl. L 94 vom 16.4.1996, S. 17).

    Im Einklang mit den vorerwähnten Entscheidungen wird in diesem Bericht auf die folgenden Unternehmen eingegangen: Irish Steel, Siderurgia Nacional, EKO-Stahl und Voest Alpine Erzberg. Da die meisten bei Genehmigung der Beihilfen erteilten Auflagen der Kommission bereits erfuellt wurden, werden nur noch die von der Kommission überwachten in diesem Bericht behandelt.

    1.1. Irish Steel, Irland

    Die bis zum 31. Dezember 2000 bei Irish Ispat vorgenommenen Investitionen haben keine Änderung der Produktionskapazitäten des Unternehmens bewirkt.

    1.2. Siderurgia Nacional, Portugal

    Beobachtet wird vor allem die Durchführung des Plans zum Bau eines elektrischen Lichtbogenofens, der laut dem geänderten Plan im zweiten Halbjahr 2001 betriebsbereit sein sollte. Die Schließung von SN Serviços ist für das erste Quartal 2001 geplant. Es wurden rechtliche Schritte für den erforderlichen Arbeitsplatzabbau bei SN Serviços ergriffen. Um die Vollendung der mit der Beihilfe finanzierten Umstrukturierung zu begleiten, beabsichtigt die Kommission, die Überwachung bis zum 15. März 2002 fortzusetzen.

    1.3. Eko-Stahl, Deutschland

    Die einzige von der Kommission noch überwachte Auflage ist die Einhaltung der jährlichen Kapazitätsbegrenzung des neuen Warmwalzwerkes (1,5 Mio. Jahrestonnen ab Februar 2000) und die ausschließliche Verwendung der Produktion für die Weiterverarbeitung innerhalb des Unternehmens. Die Kapazitätsbegrenzung wird durch ein elektrisches Gerät gewährleistet, dessen ordnungsgemäßes Funktionieren von der Kommission überwacht wird. Die Kapazitätsbeschränkungen wurden im Überwachungszeitraum eingehalten.

    1.4. Voest Alpine Erzberg, Österreich

    Der für Eisenerz verlangte Preis entsprach dem Marktpreis und lag im Überwachungszeitraum über dem für importiertes Eisenerz.

    Nach der Entscheidung durften im Jahr 2000 Beihilfen in Höhe von insgesamt 52 Mio. ATS gewährt werden. Ausgezahlt wurden 35 Mio. ATS.

    1.5. Offene Punkte aus älteren Überwachungsmaßnahmen

    * ILP

    Die im zweiten Halbjahr 2000 vorgenommenen Investitionen haben die Gesamtkapazität des Unternehmens zur Herstellung von Rohstahl und Warmwalzprodukten nicht verändert.

    * ACERALIA

    Im zweiten Halbjahr 2000 wurde die Gesamtproduktionskapazität nicht verändert.

    * AHV-Ensidesa Capital

    Die im zweiten Halbjahr 2000 ausgezahlten Sozialbeihilfen entsprachen der genehmigten Beihilferegelung.

    * Acenor

    Die im zweiten Halbjahr 2000 ausgezahlten Sozialbeihilfen entsprachen der genehmigten Beihilferegelung.

    * Freital

    Die verbleibende Kapazität wurde im zweiten Halbjahr 2000 nicht erhöht.

    2. Überblick

    Siderurgia Nacional, EKO Stahl, SEW Freital, Voest Alpine Erzberg

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3. Irish Steel, Irland

    Am 7. Februar 1996 (Kommissionsentscheidung 96/315/EGKS [4]) genehmigte die Kommission im Zusammenhang mit dem Verkauf von Irish Steel Ltd. (ISL) an Ispat International nach Artikel 95 EGKSV Beihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 38,298 Mio. IEP [5] für die Umstrukturierung von Irish Steel (Einzelheiten siehe frühere Berichte).

    [4] ABl. L 121 vom 21.5.1996, S. 6.

    [5] 1 EUR = 0,7876 IEP.

    Die Genehmigung wurde an zahlreiche Auflagen geknüpft (Einzelheiten siehe frühere Berichte). Irland legte am 16. März 2001 gemäß der Kommissionsentscheidung den elften Überwachungsbericht vor, in dem auf die Finanzdaten und finanzwirtschaftlichen Kennzahlen im Sinne des Anhangs zu der Entscheidung eingegangen wird.

    Die einzige Auflage, die noch überwacht werden muss, ist das bis Ende Mai 2001 geltende fünfjährige Verbot zur Erhöhung der Produktionskapazitäten. Die Investitionen, die Irish Ispat Ltd. 2000 tätigte, haben die Produktionskapazitäten des Unternehmens nicht verändert; sie betrafen Ersatzausrüstungen, Instandhaltungsmaßnahmen, die Verbesserung der Produktivität des Werks und die Verbesserung der Datenqualität.

    4. Siderurgia Nacional, Portugal

    4.1. Einführung

    Am 12. April 1994 genehmigte die Kommission [6] gemäß Artikel 95 EGKSV Beihilfen in Höhe von 60,12 Mrd. PTE [7] zugunsten des staatlichen portugiesischen Stahlunternehmens Siderurgia Nacional (Einzelheiten siehe frühere Berichte).

    [6] ABl. L 112 vom 3.5.1994, S. 52.

    [7] 1 EUR = 200,482 PTE. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 299 Mio. EUR.

    Diese Beihilfen wurden 1994 und 1995 ausgezahlt.

    Im September 1994 genehmigte die Kommission nach dem Fünften Stahlbeihilfenkodex [8]

    [8] ABl. C 390 vom 31.12.1994, S. 18.

    - 4,925 Mrd. PTE an Sozialbeihilfen und

    - 1 Mrd. PTE an Umweltschutzbeihilfen.

    Ende 2000 waren 2,66916 Mrd. PTE an Sozialbeihilfen ausgezahlt. Die restlichen Sozial- und die Umweltschutzbeihilfen können noch ausgezahlt werden.

    Die Genehmigung der Beihilfen war an mehrere Auflagen geknüpft. Folgende Auflagen werden noch von der Kommission überwacht:

    - Ersetzung des Hochofens in Seixal durch einen elektrischen Lichtbogenofen (noch nicht erfuellt)

    - Reduktion des Personalbestands bis Ende 1996 um insgesamt 1798 Beschäftigte (verzögert).

    Dieser Bericht umfasst den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000. Er stützt sich auf die Angaben im fünfzehnten Überwachungsbericht, den Portugal der Kommission am 16. März 2001 vorgelegt hat. Im vorliegenden Bericht wird über die Auflagen berichtet, die von der Kommission noch überwacht werden.

    4.2. Investitionen

    SN Longos - Elektrischer Lichtbogenofen

    Gemäß dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan (PERG) sollte der Hochofen Anfang 1996 durch einen elektrischen Lichtbogenofen ersetzt werden. Der in diesem Plan nicht vorgesehene Beschluss der portugiesischen Regierung, die Betriebsgesellschaften sofort zu privatisieren, und die Position der Behörden, die endgültige Investitionsentscheidung den neuen privaten Aktionären von SN Longos zu überlassen, haben den Bau des elektrischen Lichtbogenofens um fünf Jahre verzögert (siehe frühere Berichte).

    Der geänderte Zeitplan für den Abschluss der Investitionen:

    Bauarbeiten // 2. Halbjahr 2001; teilweise begonnen

    Einbauten // 2. und 3. Quartal 2001

    Aufnahme des Betriebs // 4. Quartal 2001

    Betrieb in vollem Umfang // 1. Quartal 2002

    Die Kommission verfolgt die Umsetzung des Plans in allen Schritten. Bei Erlass der Ausnahmeentscheidung gemäß Artikel 95 EGKSV war der Ersatz des Hochofens durch einen elektrischen Lichtbogenofen als Schlüsselmaßnahme der notwendigen industriellen Umstrukturierung der Siderurgia Nacional bezeichnet worden.

    Dem zufolge kann die Umstrukturierung erst nach Durchführung dieser Investition als abgeschlossen angesehen werden. Obwohl zur Zeit nichts darauf hindeutet, dass die Verzögerung weitere Beihilfen an SN Serviços erforderlich macht, muss die Kommission die geförderte Umstrukturierung bis zu ihrem Abschluss beobachten.

    Am 15. Oktober 1998 hatte die Kommission daher bereits beschlossen, den Überwachungszeitraum mindestens bis zum 15. September 2000 zu verlängern. Die Investitionen in den neuen Ofen sollen bis Ende des ersten Halbjahres 2001 abgeschlossen sein. Die Kommission beabsichtigt, die Überwachung bis zum 15. März 2002 fortzusetzen, um etwaige Verzögerungen, die bei Investitionsvorhaben dieser Art nicht ausgeschlossen sind, berücksichtigen zu können [9].

    [9] SG (2001) D/285564 vom 31. Januar 2001.

    4.3. Entwicklung der Beschäftigtenzahl

    Der Arbeitsplatzabbau bleibt hinter dem ursprünglichen Plan zurück. Diese Verzögerung betrifft lediglich SN Serviços und hat somit keinen Einfluss auf die Rentabilität der privatisierten Unternehmen. Portugal und SN Serviços haben der Kommission mitgeteilt, dass SN Serviços seine Geschäftstätigkeit aus technischen Gründen [10] im ersten Quartal 2001, das heißt vor Inbetriebnahme des elektrischen Lichtbogenofens von SN Longos in Seixal, einstellen wird. Das Unternehmen wird den Personalabbau fortsetzen. Im Jahr 2000 unternahm das Unternehmen die zum Arbeitsplatzabbau nötigen rechtlichen Schritte. Von der Verzögerung bei der Durchführung des ursprünglichen Plans waren Ende 2000 insgesamt 33 Arbeiter betroffen.

    [10] Vgl. Vierzehnter Bericht.

    Die bisherige und die prognostizierte Entwicklung der Beschäftigtenzahl sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    * Vorgesehener Stellenabbau 2001.

    ** Für den Abbau der Anlagen benötigte Arbeitnehmer.

    SN Longos wird nach Inbetriebnahme des neuen elektrischen Lichtbogenofens vermutlich die Zahl der Arbeitsplätze erhöhen, so dass die Gesamtbeschäftigtenzahl der privatisierten Unternehmen nach Stillegung des Hochofens leicht ansteigen wird. Die ursprünglich im Umstrukturierungsplan vorgesehene Zahl von 1 410 Beschäftigten wird voraussichtlich spätestens 2001 nach Stillegung des Hochofens erreicht werden.

    Finanzierung des Stellenabbaus

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    * Einzelheiten zum Zeitraum 1993-1999 siehe frühere Berichte.

    1 50%ige staatliche Beteiligung nach Artikel 4 Absatz 1 des Fünften (bis einschl. 1996) und Sechsten (ab 1997) Stahlbeihilfenkodex.

    2 Durch Aufhebungsverträge.

    2000 wurden nach Artikel 4 des Sechsten Stahlbeihilfenkodex genehmigte Sozialbeihilfen in Höhe von 259,6 Mio. PTE ausgezahlt.

    4.4. Absatz

    Auf dem portugiesischen Markt setzt SN Serviços Knüppel ausschließlich an SN Longos ab. Die Preise werden für drei Monate anhand der normalen Marktbedingungen festgelegt. Die Restproduktion wird zu Marktpreisen veräußert (im Metal Bulletin angegebene Preise). Die Durchschnittspreise der einzelnen Produktgruppen waren im Überwachungsbericht angegeben. Die Kommission hat diese Preise mit den durchschnittlichen Marktpreisen verglichen und festgestellt, dass sie sich im üblichen Rahmen bewegen.

    4.5. Finanzielle Ergebnisse

    SN Serviços

    Die laufenden Arbeiten zur Stillegung des Betriebs haben nach Aussage der portugiesischen Behörden die Erteilung der verlangten Informationen über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung verhindert [11].

    [11] Die Verzögerung ist laut den portugiesischen Behörden auf die laufende Stillegung und auf bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Rechnungsprüfung in dieser letzten Phase der Existenz des Unternehmens zurückzuführen. Außerdem hätten sich Schwierigkeiten aufgrund des Vorruhestands von Mitarbeitern in der Finanzabteilung ergeben, deren Arbeit von dem noch verbleibenden Personal mit übernommen werden musste.

    Den am 19. April vorgelegten provisorischen Angaben zufolge dürften sich die Verluste im Jahr 2000 auf 7 271 Mio. PTE belaufen.

    Die Kommission bedauert, dass Portugal seiner Berichterstattungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Sie wird die endgültigen Angaben für 2000 zusammen mit den Angaben für das erste Halbjahr 2001 im nächsten Überwachungsbericht ausweisen.

    4.6. Beihilfen

    Die nach Artikel 95 EGKSV genehmigten Beihilfen wurden, wie im vierten Überwachungsbericht erläutert, zwischen März 1994 und Juni 1995 in sechs Raten ausgezahlt. Die nach Artikel 3 des Fünften Stahlbeihilfenkodex genehmigte Umweltschutzbeihilfe wurde bisher nicht ausgezahlt. Die Verwendung der nach Artikel 4 Absatz 1 des Fünften bzw. des Sechsten Stahlbeihilfenkodex genehmigten Sozialbeihilfen wurde bereits unter Ziffer 4.3 (Finanzierung des Stellenabbaus) erläutert.

    5. EKO Stahl GmbH, Deutschland

    5.1. Einführung

    Am 21. Dezember 1994 genehmigte die Kommission [12] staatliche Beihilfen in Höhe von 900,62 Mio. DEM [13] zugunsten der EKO Stahl GmbH nach Artikel 95 EGKSV (Einzelheiten siehe frühere Berichte).

    [12] ABl. L 386 vom 31.12.1994, S. 18.

    [13] 1 EUR = 1,95 DEM. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 462 Mio. EUR.

    Weiterhin genehmigte die Kommission am 21. Dezember 1994 [14] regionale Investitionsbeihilfen in Höhe von 385 Mio. DM [15] nach Artikel 5 des Fünften Stahlbeihilfenkodex.

    [14] ABl. C 18 vom 17.1.1997, S. 7.

    [15] 197 Mio. EUR.

    Die Genehmigung der Beihilfen war an mehrere Auflagen geknüpft. Folgende Auflagen werden noch von der Kommission überwacht:

    - Die Kapazität des neuen Warmwalzwerks von 900 000 Jahrestonnen soll Ende 1997 erreicht und bis Ende Januar 2000 nicht weiter erhöht werden. Von Februar 2000 bis Ende Januar 2005 darf das Unternehmen die Kapazitäten auf 1,5 Mio. Jahrestonnen erhöhen (überwacht).

    - Die Produktion des neuen Warmwalzwerks darf nur zur Weiterverarbeitung in den Kaltwalzanlagen der Gesellschaft verwendet werden (bis jetzt erfuellt).

    Dieser Bericht erfasst den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000. Er stützt sich auf die Angaben in dem Bericht, den Deutschland der Kommission am 15. März 2001 vorgelegt hat.

    5.2. Kapazitätsbeschränkung

    Die Beschränkung der Kapazität des neuen Warmwalzwerks auf 900 000 Jahrestonnen bis Ende Januar 2000 und auf 1,5 Mio. Jahrestonnen bis Ende Januar 2005 wird durch ein elektronisches Gerät gewährleistet, das eine Überschreitung der Obergrenzen technisch unmöglich macht. Dieser technischen Lösung hatte die Kommission Anfang 1996 grundsätzlich zugestimmt. Einzelheiten dazu sind dem fünften Überwachungsbericht zu entnehmen. Das System arbeitet zuverlässig, und die Mengenangaben wurden regelmäßig an die Kommission weitergeleitet.

    Die genehmigte Kapazitätsausweitung ab Februar 2000 warf technische Probleme auf, da der elektronische Regler auf das Kapazitätsjahr eingestellt ist, das von Juli bis Juni gerechnet wird. Die Kommission stimmte daher am 15. März 1999 dem Vorschlag der deutschen Behörden zu, die Produktion von Juli 1999 bis Juni 2000 nach dem gewichteten Mittelwert beider Obergrenzen zu berechnen, woraus sich für das Kapazitätsjahr Juli 1999 bis Juni 2000 eine Produktion von 1,15 Mio. t ergibt [16]. Die Anlage wurde am 1. Juli 1999 entsprechend angepasst und am 1. Juli 2000 auf 1,5 Mio. Jahrestonnen eingestellt.

    [16] Einzelheiten siehe Dreizehnter Bericht.

    5.3. Produktion des Warmwalzwerks

    Das im Warmwalzwerk hergestellte Warmband wird ausschließlich im Kaltwalzwerk weiterverarbeitet.

    Die Warmbandproduktion lag im zweiten Halbjahr 2000 bei 749 600 t und auf Jahresbasis bei 1 340 900 t.

    6. Voest Alpine Erzberg GmbH, Österreich

    6.1. Einführung

    Am 29. November 1995 genehmigte die Kommission [17] Beihilfen zugunsten von Voest Alpine Erzberg GmbH (VAEG), um dem Unternehmen die schrittweise Einstellung des Bergbaugeschäfts bis zum Jahr 2002 zu erleichtern. Die genehmigten Beihilfen belaufen sich auf insgesamt 272 Mio. ATS zur Finanzierung von Betriebsverlusten im Zeitraum 1995-2002 und 136 Mio. ATS [18] zur Deckung der Kosten einer sicheren und umweltgerechten Stillegung des Erzbergbaus.

    [17] ABl. L 94 vom 16.4.1996, S. 17.

    [18] 1 EUR = 13,7603 ATS; 272 Mio. ATS = 19,76 Mio. EUR, 136 Mio. ATS = 9,88 Mio. EUR.

    Die Beihilfen wurden unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

    - Der jährliche Beihilfehöchstbetrag und die Produktionsobergrenze gemäß der obenstehenden Tabelle dürfen nicht überschritten werden (bis jetzt erfuellt; siehe Ziff. 6.2.2.1).

    - Die Betriebsbeihilfen dürfen die Differenz zwischen den Produktionskosten und den Einnahmen nicht übersteigen (bis jetzt erfuellt).

    - Der für das Eisenerz in Rechnung gestellte Preis muss dem marktüblichen Niveau entsprechen und darf den Preis für importiertes Eisenerz nicht unterschreiten (bis jetzt erfuellt).

    Dieser Bericht erfasst den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000. Er stützt sich auf die Angaben im elften Überwachungsbericht, den Österreich der Kommission auftragsgemäß am 14. März 2001 vorgelegt hat.

    6.2. Neuer Berichtszeitraum

    6.2.1. Das Unternehmen

    Die Voest Alpine Erzberg Gesellschaft mbH (VAEG) wird von der ÖIA Bergbauholding Aktiengesellschaft kontrolliert, die ihrerseits zu der 100 % staatlichen Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft gehört. Die VAEG baut Erz mit geringem Eisengehalt (ca. 32 % Eisen) ab. Einziger Abnehmer ist die Voest Alpine Stahl AG (VASA), die im Herbst 1995 privatisiert wurde.

    6.2.2. Betriebsbeihilfen

    6.2.2.1. Erzeugung und Absatz

    2000 produzierte die VAEG 860 000 t Eisenerz mit einem durchschnittlichen Eisengehalt von 33,6 % und 1,026 Mio. t Erzeugnisse minderer Qualität, die die VASA als Möllerzusatzmaterial verwendet. Die gesamte Erzeugung wurde an die VASA verkauft und ausgeliefert. Die Eisenerzproduktion (860 000 t) lag um 9 000 t über der im Jahr 2000 zulässigen Obergrenze. [19] Dieser geringfügige Überschuss war nach Aussage der österreichischen Behörden ein Puffer für den Fall, dass VASA die Annahme von Teilen der Lieferung wegen mangelnder Qualität des Erzes verweigert. Österreich hat zugesagt, die überschüssige Menge bei der zulässigen Produktionsobergrenze für 2001 in Abzug zu bringen.

    [19] Siehe Vierzehnter Bericht, S. 16.

    6.2.2.2. Produktionskosten

    2000 lagen die Produktionskosten für Eisenerz und für Erzeugnisse minderer Qualität bei 130,77 ATS; darin enthalten sind Aufwendungen für Stillegungs- und Umschulungsmaßnahmen. Eine ausführliche Übersicht über die Produktionskosten ist dem Anhang zu entnehmen.

    6.2.2.3. Preise

    Eisenerz durchschnittlicher Qualität wurde zu einem Preis von 139,50 ATS (10,14 EUR) je Tonne verkauft. Dieser Standardpreis wurde im November 1999 für das gesamte Jahr 2000 festgelegt.

    Material minderer Qualität (Möllerzusatzmaterial) wurde zum Preis von 82,15 ATS (5,97 EUR) je Tonne verkauft, der auf der Grundlage des Marktpreises für Kalkschotter festgesetzt wurde.

    Der Durchschnittspreis für Lieferungen von Eisenerz und Material minderer Qualität (Möllerzusatzmaterial) liegt damit bei 105,20 ATS (7,95 EUR) je Tonne. Zusammen mit den Kosten für den Transport bis zum Abnehmer VASA in Linz ergibt sich ein Preis von 684,14 ATS (49,72 EUR) je Tonne Eisen.

    Die Angaben im elften Bericht Österreichs bestätigen die Auskünfte der Voest Alpine Rohstoffbeschaffungs GmbH, einer für die Rohstoffbeschaffung zuständigen Tochtergesellschaft der Voest-Alpine Stahl AG, wonach der genannte Eisenerzpreis je Tonne Eisen über dem Preis für importiertes Eisenerz liegt.

    Daher kann festgestellt werden, dass die im ersten Halbjahr 2000 in Rechnung gestellten Preise nicht unter dem nach Artikel 2 der Kommissionsentscheidung vom 29. November 1995 vorgeschriebenen Niveau lagen.

    6.2.2.4. Betriebsbeihilfen

    Die Verluste der VAEG beliefen sich 2000 auf insgesamt 46,88 Mio. ATS (3,41 Mio. EUR).

    Davon entfielen 11,5 Mio. ATS auf Stillegungsmaßnahmen. Weitere Einzelheiten zu den Verlusten finden sich im Anhang.

    2000 wurden insgesamt 24 Mio. ATS an Betriebsbeihilfen ausgezahlt; die Kommission hatte für das Jahr insgesamt 30 Mio. ATS genehmigt.

    6.2.3. Stillegungsbeihilfen

    2000 wurden 11 Mio. ATS an Stillegungsbeihilfen ausgezahlt; die Kommission hatte für das Jahr insgesamt 22 Mio. ATS genehmigt.

    6.2.4. Ausgezahlte und genehmigte Beihilfen im Vergleich

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    * Einzelheiten zum Zeitraum 1995-1999 siehe frühere Berichte.

    6.2.5. Entwicklung der Beschäftigtenzahl

    Der Plan für den Stellenabbau wird aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Abweichend vom ursprünglichen Plan wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten 2000 auf 202 verringert. Damit ist der Arbeitsplatzabbau dem Plan voraus.

    ANHANG

    Vergleich von Produktionskosten und Einnahmen im Jahr 2000

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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