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Document 52000IE0802
Opinion of the Economic and Social Committee on the '10th Annual Report of the Structural Funds - 1998'
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «10. Jahresbericht der Strukturfonds - 1998»
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «10. Jahresbericht der Strukturfonds - 1998»
ABl. C 268 vom 19.9.2000, p. 14–18
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «10. Jahresbericht der Strukturfonds - 1998»
Amtsblatt Nr. C 268 vom 19/09/2000 S. 0014 - 0018
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "10. Jahresbericht der Strukturfonds - 1998" (2000/C 268/06) Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 1. März 2000 gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu folgender Vorlage zu erarbeiten: 10. Jahresbericht der Strukturfonds 1998. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 6. Juni 2000 an. Berichterstatter war Herr Mengozzi. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 374. Plenartagung am 12. und 13. Juli 2000 (Sitzung vom 12. Juli) mit 111 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Auch dieses Jahr reagiert der Wirtschafts- und Sozialausschuss wieder mit einer Initiativstellungnahme auf den Jahresbericht zur Anwendung der Strukturfonds, den die Kommission gemäß Artikel 16 der Rahmenverordnung für die Strukturfonds (EWG) Nr. 2052/88 erarbeitet hat und den sie dem Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorlegen muss. Die Tatsache, dass der Ausschuss - wie schon im Falle des neunten Berichts - nicht formell befasst wurde, ergibt sich, so darf vermutet werden, aus einer engen Deutung des Begriffs "vorlegen", nach der die Vorlage nicht zwangsläufig auch Konsultation bedeutet. 1.2. Der Bericht der Kommission enthält Wertungen und Urteile sowie auch einige Lücken, und so darf sinnvollerweise angenommen werden, dass der Ausschuss angesichts der Bedeutung, die ihm der Vertrag in Sachen wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt und - in den Artikeln 159 und 162 - in Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zuweist, kritische oder für die Zukunft nützliche Bemerkungen und Empfehlungen dazu machen kann. Dies gilt um so mehr, als der Ausschuss, wie Kapitel 7 des Berichts zum interinstitutionellen Dialog, darunter auch zum Dialog der Kommission mit dem WSA, belegt, ein umfangreiches Arbeitspensum auf diesem Felde vorweisen kann. 2. Inhalt und Aufbau des Jahresberichts 2.1. 1998 war das vorletzte Jahr des gegenwärtigen Programmplanungszeitraums (1994-1999), und in seinem Verlauf wurden die letzten Programme genehmigt. Zum Jahresende betrug die Zahl der laufenden Programme 1104, davon 605 im Rahmen der verschiedenen Ziele und 499 im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen. 2.2. Die höchste Ausführungsrate gab es bei Ziel 1, wo Ende 1998 82 % der Mittel gebunden und 64 % ausgeführt waren, während sich die Mittelbindungen und -auszahlungen bei Ziel 2 gegenüber 1997 erheblich verzögerten. Besondere Erwähnung verdient wegen seiner Bedeutung für die Beschäftigungspolitik die Entwicklung von Ziel 4, bei dem auch die hervorragende Ausführungsrate von 1998 die im gesamten Programmplanungszeitraum aufgelaufenen Rückstände nicht wettmachen konnte. Infolgedessen waren dort Ende 1998 nur 68 % der Mittel gebunden und 47 % ausgezahlt. 2.2.1. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis interessant, dass unter den Gemeinschaftsinitiativen die sektorenbezogenen Programme für die industrielle Umstellung die größten Fortschritte aufweisen. 2.3. Ein Kapitel ist den Halbzeitbewertungen gewidmet, die dem Zweck dienen, den Umsetzungsgrad der Programme in bezug auf die jeweiligen Ziele abzuschätzen, und gegebenenfalls Vorschläge für notwendige Anpassungen enthalten. Dabei werden die makroökonomischen Auswirkungen der Programme auf das BIP und die Beschäftigung beurteilt. 2.4. Die thematischen und horizontalen Bewertungen betreffen die mittelständischen Unternehmen, den Bereich Forschung, technische Entwicklung und Innovation, die Chancengleichheit und die Partnerschaft. 2.5. Das Kapitel zum Haushalt enthält neben den Angaben zum Ausführungsgrad eine Liste der Probleme und Mängel, welche die stichprobenartigen Überprüfungen der unter den jeweiligen Fonds angeführten Programme zutage förderten. Die von der UCLAF durchgeführten Kontrollen ergaben, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, die der Kommission von den Mitgliedstaaten gemeldet wurden, zwar ansteigt, ihr Gesamtbetrag aber unter dem von 1997 liegt. Denn 1998 gab es 407 solcher Fälle mit einem Gesamtschaden von 42,838 Mio. EUR gegenüber 55,9 Mio. EUR im Jahre 1997. Hinzuzufügen ist, dass nicht alle Fälle, die mit Hilfe nationaler Verfahren aufgeklärt werden konnten, der Kommission mitgeteilt wurden, wie es Artikel 5 der Verordnung eigentlich vorschreibt. 2.6. Was das Prinzip der Zusätzlichkeit angeht, so wird eine gewisse Zögerlichkeit der Mitgliedstaaten vermeldet, die diesbezüglichen Angaben fristgerecht einzureichen. 2.7. Der Abstimmung mit den anderen Finanzinstrumenten sowie der Vereinbarkeit und der Synergie mit den anderen Gemeinschaftspolitiken widmet die Kommission zwei kurze Kapitel, auf die weiter unten in den Bemerkungen eingegangen wird. 2.8. Im Kapitel über den interinstitutionellen Dialog hält die Kommission in bezug auf den Wirtschafts- und Sozialausschuss vor allem die Tatsache für erwähnenswert, dass die Fachgruppe Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau in die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt eingegliedert wurde. Ferner werden einige der im Laufe des Jahres 1998 erarbeiteten Stellungnahmen zur Städtepolitik(1), zum 8. Bericht über die Strukturfonds(2), zu den neuen Regionalprogrammen 1997-1999(3), zu territorialen Beschäftigungspakten(4), zum Europäischen Raumentwicklungskonzept(5), zur Reform der Strukturfonds(6) und zu den Vorschlägen in der Agenda 2000(7) genannt. 2.9. 1998 war das Vorbereitungsjahr für den Programmplanungszeitraum 2000-2006, in dem - am 28. März - die Vorschläge für die neuen Fondsverordnungen, die aus einer allgemeinen Verordnung und vereinfachten Verordnungen für die Fonds bestehen, von der Kommission angenommen wurden. Der Bericht enthält eine Liste der wesentlichen Neuerungen, die mit der Reform eingeführt wurden, und der Schwerpunkte, wie sie in den Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2000-2006 festgelegt wurden. 2.10. Das horizontale Schwerpunktthema dieses Berichts ist die lokale Entwicklung, die für den Ausschuss von besonderer Bedeutung ist, hat er diesem Gegenstand doch über viele Jahre hin etliche Stellungnahmen und Informationsberichte gewidmet. Die Kommission definiert das Konzept der lokalen Entwicklung und die einschlägigen Schlüsselbegriffe und erläutert, welche Stellung sie in der Programmplanung der Fonds einnimmt. 3. Bemerkungen 3.1. Die Zwischenbewertungen, die oft mittels konkreter Empfehlungen eine Neuausrichtung der Programme auf halbem Wege ermöglichen, sind alles in allem positiv zu beurteilen. Sie zeigen u. a., mit welchen Schwierigkeiten die Finanzierungs- und Verwaltungsverfahren behaftet sind, zumal im Falle innovativer Maßnahmen, und enthalten Vorschläge für die Verbesserung der Begleitverfahren und für die Stärkung der den staatlichen Behörden zur Verfügung stehenden Instrumente. Zur Beurteilung anderer Gesichtspunkte - wie der Beschäftigung und der Partnerschaft - reichen sie jedoch nicht aus. 3.1.1. Trotz der Fortschritte, die nach den Angaben des 6. Periodischen Berichts zur sozioökonomischen Lage der Regionen(8) bei der wirtschaftlichen Erholung der Regionen mit dem größten Rückstand zu verzeichnen sind, verschärft sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter. Denn in den 25 am stärksten betroffenen Regionen (von denen 23 zu Ziel 1 und eine zu Ziel 2 gehörten) ist, wie es unter Ziffer 1.1.2 des hier zu untersuchenden Berichts heißt, die Arbeitslosenquote von 20 auf 24 % angestiegen. 3.1.2. Es ist äußerst schwierig, sich auf der Grundlage des Berichts ein Bild davon zu verschaffen, wie sich die aus den Fonds finanzierten Maßnahmen auf die Beschäftigung, die doch eines der vorrangigen Ziele der Regionalpolitik darstellt, auswirken. Die Bedeutung dieser Frage wird in mehreren Kapiteln hervorgehoben und die Leitlinien der einschlägigen Gemeinschaftspolitiken, vor allem die aus dem Jahre 1998, werden zusammengefasst, aber nach vier Jahren der Programmplanungen ist kein Gerüst für Ergebnisse, nicht einmal für ganz allgemeine oder vorläufige, ersichtlich. 3.1.3. Zweifellos sind diese Bewertungen ein schwieriges Unterfangen, aber die im Bericht allein für Ziel 1 angeführten Daten sowie die Daten zu den makroökonomischen Auswirkungen und zu zusätzlichen Arbeitsplätzen wie auch die über mehrere Kapitel verstreuten Zahlen und Bemerkungen sollten nach Land oder Region und nach Unternehmenstypen oder großen Produktionssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen und öffentliche Verwaltung, gemeinnützige Tätigkeiten) aufgeschlüsselt in einem Überblick zusammengefaßt werden und hätten eine ausführlichere Darstellung verdient. 3.1.4. Beispielsweise wäre es sehr interessant zu erfahren, wie die über 750000 mittelständischen Unternehmen gewährten Beihilfen verschiedener Art, die hinsichtlich ihrer Wirkung auf die allgemeinen Beschäftigungsdaten auf sehr unterschiedlichen Konzeptionen beruhen, die Schaffung oder Erhaltung von zwei Millionen Arbeitsplätzen ermöglicht haben. 3.1.4.1. In dem Bericht wird ein positives Urteil über die Wirkung der Fonds auf die Entwicklung mittelständischer Unternehmen gefällt, denn ohne die Förderung mit Hilfe dieser Finanzinstrumente, deren Bedeutung hervorgehoben wird, hätten sich, so heißt es dort, 70 % der Projekte nicht erfolgreich beenden lassen. Gleichwohl kann man sich von dem Engagement und den Ergebnissen im Dienstleistungssektor (beispielsweise in Handel und Fremdenverkehr), der doch eine so wesentliche Rolle für die Beschäftigung spielt, kein Bild verschaffen. 3.1.5. Nachvollziehbar sind hingegen die Gründe, die dafür ins Feld geführt werden, dass sich die Auswirkungen der 89 noch laufenden territorialen Beschäftigungspakte, von denen rund 55000 neue Arbeitsplätze erwartet werden, nicht abschätzen lassen. Interessant ist jedoch, dass diese Bündnisse zur Umprogrammierung von 1609 Mio. EUR an Fondsmitteln beigetragen haben, wobei der Löwenanteil der Gelder aus nationalen, kommunalen und privaten Kassen stammte. 3.2. Was das Prinzip der Partnerschaft angeht, so enthält der Bericht keine Angaben zur Verbreitung - einem Faktor, den der Ausschuss für wichtig erachtet -, wohl aber interessante Hinweise auf die sich aus der Partnerschaft ergebenden Vorteile sowie Betrachtungen zu ihrer Form und Struktur. 3.2.1. Der Bericht enthält auch Hinweise auf die Formenvielfalt bei den Partnerschaften und die damit verbundenen Gefahren sowie kritische Bemerkungen zu der von den Gutachtern empfohlenen breitangelegten Partnerschaft. 3.2.2. Die Kommission geht in ihrem Bericht nicht weiter auf diese Frage ein, aber der Ausschuss wiederholt seine bereits in der Vergangenheit geäußerte Ansicht, dass die Partnerschaft in kein zu enges Regelkorsett gepresst werden darf, da die Unterschiede zwischen den Regionen und in bezug auf die Ansiedlung der organisierten gesellschaftlichen Gruppen vor Ort zu groß sind (zuweilen hat auch ein- und dieselbe Organisation in den verschiedenen Gebieten ein ganz unterschiedliches Gewicht). Vorteilhaft bei einer breiteren Anlage ist sicherlich, dass mehr Gruppen einbezogen werden; allerdings müssen die Rolle und die Aufgaben aller Beteiligten genau bestimmt sein. 3.3. Außer im Falle der transeuropäischen Netze, für die der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds die wichtigsten Subventionsgeber sind, sowie teilweise bei der Europäischen Investitionsbank ist aus Kapitel 6 nicht ganz ersichtlich, worin die bei der Strategieplanung und bei den Zielsetzungen herzustellende Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten nun eigentlich bestehen soll. Eine solche Abstimmung ist jedoch auf nationaler wie auf gemeinschaftlicher Ebene durchaus wünschenswert. 3.4. Die Abstimmung mit den anderen gemeinschaftspolitischen Strategien ist laut Bericht seit 1998 zufriedenstellend, besonders die Abstimmung mit dem Umweltschutz, der bei den Maßnahmen in zunehmendem Umfange berücksichtigt werde, mit der Politik der Förderung unternehmerischer Initiative, wo sich der Austausch nachahmenswerter Beispiele zwischen mittelständischen Unternehmen verstärkt habe, und mit der Forschungs- und technischen Entwicklungspolitik, wo die Verwandlung einiger praktischer Programme in Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft zu vermelden sei. 3.5. Wenig erhellend sind andererseits die Angaben zur Abstimmung mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Wettbewerbspolitik und der Transparenz im öffentlichen Auftragswesen, da aus ihnen nicht klar wird, ob die Gemeinschaftsrichtlinien befolgt und eingehalten werden. 3.5.1. Da mit Fondsmitteln ziemlich häufig kulturelle Maßnahmen gefördert werden, erführe man außerdem gerne, welcher europäischen Strategie die entsprechenden Fördermittel zugeordnet werden. Ebenso zweckmäßig wäre eine Bewertung des Verhältnisses zwischen den Maßnahmen in den Randregionen und den Beziehungen zu den Nachbarregionen der Union. 3.5.2. Dieses Kapitel wäre noch interessanter, wenn es auch auf konkreten Erfahrungen mit den Fonds beruhende Betrachtungen zur Vereinbarkeit der anderen Gemeinschaftspolitiken mit dem Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts enthielte. So weisen Stimmen im Falle der Forschungs- und technischen Entwicklungspolitik seit geraumer Zeit auf das Erfordernis hin, die vorrangigen Ziele so zu ändern, dass nicht nur die Spitzenforschung gefördert - und damit die Forschungszentren in den am weitesten entwickelten Regionen prämiert -, sondern vor allem die Investitionen in das Forschungs- und Entwicklungspotential der benachteiligten Gebiete aufgestockt werden. 3.5.3. Entscheidend wäre demnach auch eine Änderung der Wettbewerbspolitik hin zu einer schärferen und restriktiveren Kontrolle der gemeinschaftlichen und nationalen Beihilfen und der Anwendung der Vorschriften in den wirtschaftlich stärkeren Regionen und auf der anderen Seite eine größere Flexibilität bei Ziel-1- und Ziel-2-Regionen. Denn die Wettbewerbspolitik kann einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen den Regionen leisten, sofern sie sich nicht auf eine abstrakt formale und allein die Regeln des Marktes wahrende Rolle beschränkt, sondern auch die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts übernimmt, beispielsweise in der Frage der Steuererleichterungen insbesondere für mittelständische Unternehmen und Direktmaßnahmen zur Zurückdrängung der Schattenwirtschaft. 3.5.4. In diesem Zusammenhang verdient Ziffer 37 (3. Spiegelstrich) der Schlussfolgerungen des Rates von Lissabon zitiert zu werden: "... Umsetzung dieser europäischen Leitlinien in die nationale und regionale Politik durch Entwicklung konkreter Ziele und Erlass entsprechender Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Unterschiede". 3.6. Das für diesen Bericht gewählte horizontale Thema der "lokalen Entwicklung" wird in den verschiedenen Kapiteln ausführlich behandelt, auch wenn die Formulierung, die lokale Entwicklung gehöre "an sich nicht zu den politischen Prioritäten auf Gemeinschaftsebene" etwas verblüfft. Denn zum einen wird der Sinn einer solchen Bemerkung nicht klar (wozu erwähnen, was es nicht gibt?), zum anderen werden gleich darauf zwei europäische Ratstagungen (die von Florenz und die von Dublin) angeführt, bei denen die lokale Entwicklung und die regionalen und kommunalen Beschäftigungsbündnisse zweifellos große Beachtung fanden. 3.6.1. Vor allem bemüht sich die Kommission hier um die systematische Beschreibung des Konzepts der lokalen Entwicklung anhand elastischer Kriterien. Bei dieser handelt es sich nämlich weniger um ein Konzept, das "noch nicht genau abgegrenzt" ist, als um ein flexibles und ziemlich breitangelegtes Konzept, das sich eher von den Eingriffsmodalitäten sowie der Größe und den Merkmalen des betreffenden Gebietes als von seinen Inhalten her definieren lässt. 3.6.2. Der Ausschuss stimmt der Aussage zu, dass die lokale Entwicklung als neuartiger Ansatz gilt, der immer stärkeren Anklang findet. Wegen seiner Modalitäten ist das Konzept für Stadtentwicklungsprobleme (URBAN), für den industriellen Umbau (tatsächlich sind 15 % der Initiativen unter Ziel 2 lokale Entwicklungsmaßnahmen), für den ländlichen Raum (Ferien auf dem Lande, Handwerk, Kultur und Kommunikation, LEADER II) und im Rahmen der Pilotprojekte für neue Beschäftigungsmöglichkeiten besonders gut geeignet. 3.6.3. In dem Bericht heißt es, der Anteil der lokalen Entwicklungsmaßnahmen an den Programmen sei nur schwer hinreichend genau zu quantifizieren und werde auf etwa 10 % der Fondsmittel geschätzt. Eine genaue Bewertung ist zwar zweifellos schwierig, doch sollte hier mehr von den Modalitäten der Maßnahme als von den Zielen ausgegangen werden. Nach Ansicht des Ausschusses müssen die Maßnahmen für die lokale Entwicklung ausgebaut werden. 4. Die Strukturfondsreform 2000-2006 4.1. Wie schon erwähnt war 1998 auch das Jahr, in dem die Kommission ihre Vorschläge für die neuen Strukturfondsverordnungen vorlegte. Diese passierten den Rat im Juni 1999 und treten in diesem Jahr in Kraft. Wieder einmal durchläuft die Europäische Union heute eine entscheidende Phase ihrer Entwicklung. Obwohl der 1997 beschlossene Vertrag von Amsterdam erst knapp ein Jahr in Kraft ist, stehen wir kurz vor einer weiteren Revision, welche die damals unentschiedenen institutionellen Fragen in Angriff nehmen und lösen soll. Im Laufe des ersten Jahrzehnts dieses Jahrtausends werden der Union nach und nach weitere elf oder vielleicht sogar noch mehr Länder beitreten. Die Globalisierung und die Entwicklung der Informationsgesellschaft werden die Institutionen und das Unternehmens- und Marktgefüge in einer heute noch nicht genau voraussehbaren Weise verändern. 4.1.1. Ende 1999 waren rund 10 % der Erwerbsbevölkerung, also fast 16,5 Millionen Personen, von denen die meisten in Regionen mit Entwicklungsrückstand lebten, arbeitslos. Der Vertrag von Amsterdam und die Schlussfolgerungen einer Reihe von Tagungen des Europäischen Rates bilden einen europäischen Rahmen, in dem die vorrangigen Themen für Investitionen in die Beschäftigung und in Maßnahmen für die Entwicklung der Humanressourcen niedergelegt sind. Aus den Strukturfonds sollen Maßnahmen zugunsten von vier Schwerpunkten der europäischen Beschäftigungsstrategie (unternehmerische Initiative, Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit), als Voraussetzung für die Entwicklung der Humanressourcen finanziert werden. 4.1.2. An diesen Herausforderungen müssen sich die neuerliche Reform der Strukturfonds und alle anderen Gemeinschaftspolitiken messen lassen. Das alles machte eine gründliche Reform notwendig, eine Reform, die auf Lehren aus den Problemen mit den vorausgegangenen Programmplanungen aufbaut und eine wirksamere Nutzung der Ressourcen ermöglicht, damit die Regionen mit Entwicklungsrückstand und die Gebiete im Niedergang bei der Entwicklung und der Modernisierung der Infrastrukturen rechtzeitig Anschluss finden. 4.1.3. Die Vorschläge der Kommission sehen folgendes vor: - eine Rahmenverordnung, die sich auf sämtliche allgemeinen Grundsätze der Strukturfonds erstreckt (prioritäre Ziele und Aufgaben der Fonds, Programmplanungsverfahren und allgemeine Grundsätze der Organisation und Koordinierung zwischen den Fonds und den verschiedenen Finanzinstrumenten, finanzielle Abwicklung, Bewertung und Kontrolle), sowie - jeweils eine spezifische Verordnung für jeden der vier Fonds (EFRE, EAGFL, ESF sowie FIAF); diese wesentlich vereinfachten Verordnungen werden sich auf die spezifischen Bestimmungen für diese Fonds beschränken und sich folglich hauptsächlich auf ihre jeweiligen Interventionsbereiche beziehen. 4.1.4. Die jüngste Reform führt einige wichtige Neuerungen ein. Der politische Ansatz der Strukturfondsreform gründet sich auf fünf Prioritäten: - Schaffung der Voraussetzungen für eine dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; - Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie eine stärkere Förderung der Entwicklung der KMU; - Entwicklung der Humanressourcen zwecks Förderung der Beschäftigung; - nachhaltige Entwicklung sowie Schutz und Verbesserung der Umwelt; - Gleichstellung von Männern und Frauen. 4.1.5. Für die Reform werden drei Schwerpunkte gesetzt: - eine stärkere Konzentration der Strukturfondsinterventionen; - eine vereinfachte und dezentralisierte Funktionsweise der Fonds; - mehr Effizienz sowie eine bessere Kontrolle der Fonds. Für den Zeitraum 2000-2006 sieht der Vorschlag eine Dezentralisierung der Strukturfondsverwaltung und eine bessere Festlegung der Aufgaben der Beteiligten vor. Der Kommission fällt dabei die Verantwortung für die strategische Programmplanung, die Berücksichtigung der vorrangigen Ziele der Gemeinschaft, die Überprüfung der Ergebnisse durch Begleitung, Bewertung und Kontrolle sowie die Zuweisung der Mittel zu. Die Mitgliedstaaten sind ihrerseits für die Durchführung der Programme und die Steuerung der Maßnahmen zuständig, und zwar auf der Grundlage einer breiter angelegten und vertieften Partnerschaft, welche die Verbände der Gesprächspartner, zumal die wirtschaftlichen und sozialen Vereinigungen, während der gesamten Abwicklung der jeweiligen Strukturfondsmaßnahme einbezieht. 5. Schlussfolgerungen 5.1. Der Ausschuss äußert seine Zufriedenheit über die Fortschritte, die bei den Bemühungen, den Jahresbericht über die Strukturfonds bündiger und lesbarer zu gestalten, zu verzeichnen sind, und wiederholt im folgenden nochmals seine wichtigsten Empfehlungen für eine noch sachgerechtere und bessere Darstellung des Inhalts: - eine frühere Veröffentlichung des Berichts; - eine einheitliche und gründlichere Behandlung der Beschäftigungsproblematik; - mehr Angaben zur Partnerschaft; - Hinweise, und seien sie auch nur sehr selektiv, auf die Vereinbarkeit der anderen gemeinschaftspolitischen Strategien mit dem Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; - in Anbetracht der Bedeutung, die der auf Know-how beruhenden Wirtschaft zukommt, eine gründlichere Behandlung der Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Außerdem vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass die Maßnahmen der lokalen Entwicklung ein größeres Gewicht erhalten sollten. 5.2. Der Europäische Rat von Lissabon am 23. und 24. März kündigt in seinen Schlussfolgerungen eine Wende in der Stoßrichtung der Entwicklungspolitik an. "In Teilen der Union bestehen eine strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit und ausgeprägte regionale Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit fort. Der Dienstleistungssektor ist unterentwickelt, besonders im Telekommunikations- und im Internet-Bereich. Qualifikationsdefizite nehmen zu, vor allem im Bereich der Informationstechnologie, wo immer mehr Stellen unbesetzt bleiben. Angesichts der gegenwärtigen besseren Wirtschaftslage ist nun der geeignete Zeitpunkt gekommen, als Bestandteil einer erfolgversprechenden Strategie, die Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt miteinander verbindet, sowohl wirtschaftliche als auch soziale Reformen einzuleiten." 5.2.1. Zur Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei, erklärt der Rat in seinen Schlussfolgerungen, nötig sei "der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft durch bessere Politiken für die Informationsgesellschaft und für die Bereiche Forschung und Entwicklung (...). Von dem Übergang zu einer digitalen, wissensbasierten Wirtschaft, der von neuen Gütern und Dienstleistungen ausgelöst wird, werden starke Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgehen. Darüber hinaus wird dieser Übergang es ermöglichen, die Lebensqualität der Bürger wie auch den Zustand der Umwelt zu verbessern. (...) Die Informationstechnologien können dazu genutzt werden, die städtische und regionale Entwicklung zu erneuern und umweltverträgliche Technologien zu fördern." 5.3. Der Ausschuss schließt sich diesen Ausführungen an und äußert seine Überzeugung, dass diese neuen strategischen Angaben dazu beitragen werden, in den Köpfen zu verankern, wie wichtig die neuen Informationstechnologien und ganz allgemein diejenigen mittelständischen Unternehmen, die mit dem Schlagwort "neue Wirtschaft" bezeichnet werden, für die Entwicklung der am stärksten benachteiligten Regionen Europas sind. Diese Technologien stellen eine auch langfristig kaum wiederholbare Gelegenheit dar, den technologischen Abstand zu den am meisten entwickelten Regionen mit verhältnismäßig geringem Kapitaleinsatz und mit Hilfe eines unternehmerischen Geistes, der sich vor allem in der jungen und von der Arbeitslosigkeit am härtesten betroffenen Generation äußert, aufzuholen. Sollte diese Gelegenheit ungenutzt bleiben, dürfte der Abstand immer schwerer aufzuholen sein. 5.4. Aus dem Bericht wird nicht so recht klar, welcher Rang diesem strategischen Schwerpunkt zugewiesen wird, der, auch wenn ihm der Rat heute wieder politisches Gewicht verleiht, nicht gerade Neuheitswert besitzt. Ebensowenig wird deutlich, welche Fortschritte auf diesem Felde dank den Strukturfonds erzielt werden. Die Hinweise auf die Informationsgesellschaft sind zwar häufig, aber nur ganz allgemein. Es wäre sinnvoll, diesem Thema angesichts der zentralen Bedeutung, die ihm zuwachsen wird, im nächsten Bericht ein ausführlicheres und gründlicheres Kapitel zu widmen. Vielleicht könnte es zum horizontalen Thema des nächsten Berichts werden. 5.5. Sicherlich erfordert die Verwirklichung dieses neuen strategischen Ziels außerordentliche Anstrengungen auf den Feldern Bildungs- und Berufsbildungswesen, Kommunikationsinfrastrukturen und Liberalisierung der Dienstleistungen. Der wirtschaftliche Wandel erfordert eine Umschichtung der Ressourcen, die dieses Engagement in allen Sektoren sichtbar macht. Die neuen Leitlinien für die Programme im Zeitraum 2000-2006 werden wahrscheinlich entsprechend angepasst werden müssen, oder die Kommission sollte zumindest dafür sorgen, dass das genannte Ziel in breitem Umfang Eingang in die neuen Programme findet. Brüssel, den 12. Juli 2000. Die Präsidentin des Wirtschafts- und Sozialausschusses Beatrice Rangoni Machiavelli (1) ABl. C 95 vom 30.3.1998, S. 89. (2) ABl. C 235 vom 27.7.1998, S. 34. (3) ABl. C 235 vom 27.7.1998, S. 34. (4) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 66. (5) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 85. (6) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 272. (7) ABl. C 19 vom 21.1.1998, S. 111. (8) SEK(1999) 66 endg.