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Document 52000DC0443

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank - Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben

/* KOM/2000/0443 endg. */

52000DC0443

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank - Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben /* KOM/2000/0443 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK - Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben

Einführung

Nach Ablauf der ersten Hälfte der Übergangszeit gibt die vorliegende Mitteilung einen Überblick über die bisherigen und die noch erforderlichen Vorbereitungen für die endgültige Umstellung auf den Euro zu Beginn des Jahres 2002. Mit dem Ende der Übergangszeit gehen vor allem zwei Veränderungen einher: Ab 1. Januar 2002 wird der Euro nicht mehr in nationale Währungseinheiten unterteilt sein, und in den anschließenden Wochen werden die nationalen Banknoten und Münzen durch Euro-Noten und -Münzen ersetzt. Auch wenn es sich hierbei um zwei rein technische bzw. praktische Veränderungen handelt, sind ihre Auswirkungen in der Geschichte des Geldwesens bislang doch ohne Beispiel.

Das Referenzszenario für den Übergang zur einheitlichen Währung wurde nach entsprechenden Vorarbeiten der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts im Dezember 1995 vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Madrid festgelegt. Die Grundelemente wurden in den Verordnungen des Rates vom Juni 1997 und Mai 1998 niedergelegt, die den Rechtsrahmen für den Euro abstecken. Anschließend haben sämtliche Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets verschiedene Teile ihrer eigenen Rechtsvorschriften an den Euro angepaßt. Viele Maßnahmen der Mitgliedstaaten in dieser frühen Phase der praktischen Vorbereitung dienten dazu, die Umstellung der Finanzmärkte auf den Euro zu erleichtern und den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Euro-Einheit für ihre Rechnungslegung, ihr Eigenkapital oder ihre Steuererklärungen zu verwenden. In der Tat waren die Finanzmärkte gleich nach der Einführung des Euro bereit, in großem Maßstab auf die neue Währung umzustellen; dies war (abgesehen von der Durchführung der einheitlichen Geldpolitik) die erste Herausforderung auf praktischer Ebene, die im übrigen erfolgreich gemeistert wurde. Zu den Initiativen, die in dieser frühen Phase der praktischen Vorbereitung auf europäischer Ebene ergriffen wurden, gehören drei Empfehlungen der Kommission vom April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro, zur doppelten Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen und zu Dialog, laufender Beobachtung und Information zur Erleichterung des Übergangs zum Euro. Anschließend hat die Kommission verschiedene "Runde Tische" zu den praktischen Aspekten des Euro veranstaltet und eine Informationsstrategie zur Vorbereitung der endgültigen Umstellung formuliert; in einer Mitteilung vom Februar 2000 hat sie ihre Prioritäten aktualisiert. Was die Bargeldumstellung angeht, so hat die Europäische Zentralbank enge und regelmässige Kontakte zu Vertretern der wichtigsten Bargeldbenutzergruppen geknüpft. Außerdem bereitet die EZB eine breit angelegte Informationskampagne zu den neuen Banknoten und Münzen vor.

Diese Mitteilung ist nach den beiden Ende nächsten Jahres anstehenden Aufgaben unterteilt, d.h. der Umstellung sämtlicher Währungsbeträge von den nationalen Währungsuntereinheiten auf den Euro und dem Einzug der alten Banknoten und Münzen bei gleichzeitiger Einführung der neuen Geldzeichen.

I. Umstellung von den nationalen Währungseinheiten auf den Euro

A. Vorbereitungen des privaten Sektors

Hier geht es gleichzeitig um die Vorbereitungen der Unternehmen und die Gewöhnung der Verbraucher an die neue Währung. Die Kommission hat eine "Beratende Arbeitsgruppe zu den praktischen Aspekten der Umstellung auf den Euro" eingerichtet, der die Vertreter von rund zwanzig europäischen Wirtschaftsverbänden (darunter drei Verbraucherverbänden) angehören. Die Arbeiten dieser Gruppe sollen unter anderem zur Vorbereitung einer Empfehlung über die Mittel und Wege zur Erleichterung der Gewöhnung an den Euro dienen, die die Kommission im Herbst 2000 vorlegen wird.

1. Vorbereitungen der Unternehmen

Generell verwenden die Unternehmen den Euro erst wenig und bereiten sich tendenziell nur langsam darauf vor.

a. Geringe Verwendung des Euro durch Unternehmen

Unternehmen müssen den Umgang mit dem Euro ebenso wie die Bürger erlernen. Die Ausführung und Entgegennahme von Zahlungen sowie die Ausstellung von Rechnungen in Euro sind ebenso ein Test für die Eurotauglichkeit der IT-, Rechnungsführungs- und Finanzsysteme eines Unternehmens wie auch konkrete Erfahrungen, die zur Gewöhnung an die neue Währung beitragen. Folglich liegt es im Interesse aller, daß der Euro schon vor 2002 in stärkerem Maße verwendet wird. Die meisten Beobachter hatten eine Art "Schneeballeffekt" erwartet: Großunternehmen würden ihre Zulieferer auffordern, zum Euro überzugehen, während diese von ihren Lieferanten wiederum dasselbe verlangen würden. Aus diversen Gründen ist dieser Effekt nicht eingetreten. Die Verwendung des Euro durch Unternehmen und insbesondere KMU bewegt sich insgesamt noch immer auf einem bescheidenen Niveau.

Die Kommission veröffentlicht regelmäßig einen Überblick über die Entwicklung der Verwendung des Euro in Europa [1]. Der Anteil des Euro im Zahlungsverkehr der Unternehmen in der Euro-Zone hat in den letzten Monaten erheblich zugenommen und erreichte im April 2000 wertmäßig etwas mehr als 25 %, gegenüber weniger als 2 % im letzten Quartal 1999. Diese hohe Zahl ist allerdings etwas irreführend: Dem Volumen nach machen die Euro-Zahlungen nur 2,4 % des Zahlungsverkehrs aus. Dieser große Unterschied zwischen den volumenmäßigen und den wertmäßigen Zahlungen ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen:

[1] Vierteljährlicher Überblick über die Entwicklung der Verwendung des Euro. Nr. 2. 14. April 2000. http://europa.eu.int/comm/economy_finance/document/misc/eurouse2_de.pdf.

- Europa erlebt gegenwärtig eine beispiellose Phase von Fusionen und Übernahmen, die zu gegenseitigem Aktienerwerb zwischen fusionierenden Unternehmen führen; diese Aktien lauten auf Euro.

- Die Großunternehmen stellen allmählich auf den Euro um. Studien zeigen, daß der Abstand zwischen Großunternehmen und KMU bei der Verwendung des Euro in allen Teilnehmerstaaten erheblich wächst.

Diese Zahlen werden durch eine im Auftrag der Kommission durchgeführte Eurobarometer-Blitzumfrage [2] bestätigt, wonach nur 10% der befragten KMU schon heute in Euro fakturieren und eine deutliche Mehrheit damit bis zum Ende der Übergangszeit warten will.

[2] EOS-Gallup-Umfrage von Mai/Juni 2000 bei 2819 KMU in der Euro-Zone und Griechenland.

b. Die Unternehmen bereiten sich langsam vor

Nach einer Studie von Anfang 2000 [3] haben 20 % der Großunternehmen in der Euro-Zone ihre gesamte Tätigkeit auf den Euro umgestellt, während 40 % dies im Laufe dieses Jahres planen. Die Vorbereitungen der KMU laufen im Vergleich langsamer. Nur 15 % der im Rahmen des "Eurobarometer-Flash" befragten KMU sind nach eigenen Angaben schon heute in der Lage, ihre gesamte Tätigkeit in Euro durchzuführen, 25 % wollen diesen Stand bis Ende 2001 erreichen. Die übrigen und damit über 50 % der KMU halten dies erst im Jahr 2002 für möglich. Wie viele Unternehmen ihr Rechnungswesen auf den Euro umgestellt haben, läßt sich schwer schätzen. Ein Unternehmen kann durchaus Preise und Rechnungen in Euro ausdrücken, seine Bücher aber dennoch weiterhin in nationaler Währung führen. Die öffentlichen Verwaltungen gehen davon aus, daß Unternehmen, die ihre Umsatzsteuererklärung in Euro abgeben, ihr Rechnungswesen auf die europäische Währungseinheit umgestellt haben. Danach haben je nach Land 0,5 % bis nahezu 9 % der Unternehmen ihr Rechnungswesen auf den Euro umgestellt. Was die Bankkonten der Unternehmen in der Euro-Zone angeht, so zeigen die Statistiken der Kommission ein merkliche Zunahme des Bestands an Euro-Konten (dem Volumen nach von 0,6 % im letzten Quartal 1999 auf 3,4 % im ersten Quartal 2000), wobei sich der Trend deutlich beschleunigt: Fast jedes zehnte Konto wird heute in Euro eröffnet. Die Gesamtentwicklung geht zweifellos in die richtige Richtung. Sie verläuft jedoch noch langsam.

[3] "Europe's response to EMU", KPMG. www.kpmg.co.uk

Da noch keine Euro-Münzen und -Banknoten verfügbar sind, ist es wohl normal, daß die Statistiken eine geringe Verwendung des Euro anzeigen. Beunruhigend ist jedoch, daß nur eine geringe Zahl von Unternehmen ihre Tätigkeit auf die europäische Währung umgestellt hat. Dies könnte auf folgendes schließen lassen:

- Im positiven Fall auf eine allmähliche Umstellungsstrategie, bei der die gesamte Übergangszeit genutzt wird,

- einen Vorbereitungsrückstand,

- eine Umstellungsstrategie, die sich auf den 1. Januar 2002 konzentriert,

- eine Strategie, die auf der fälschlichen Annahme beruht, daß die Übergangszeit erst am 30. Juni 2002 endet.

Die Ergebnisse der oben erwähnten Eurobarometer-Blitzumfrage lassen darauf schließen, daß die beiden letzten Hypothesen am häufigsten auf KMU zutreffen. So glauben 30%, daß es noch zu früh ist, sich vorzubereiten. Von den 48%, die nach eigenen Angaben einen Aktionsplan aufgestellt haben, hat nur die Hälfte begonnen, die geplanten Maßnahmen konkret umzusetzen. Die Umstellung für den 1. Januar 2002 zu planen, ist jedoch eine Entscheidung, die sorgfältige Überlegungen erfordert und nur für bestimmte Kategorien von Unternehmen geeignet ist [4]. So besteht ein erhebliches Risiko, daß Ende 2001 Engpässe im Bereich der IT- und Rechnungsführungsressourcen auftreten könnten. Unternehmen, die sich hierfür entscheiden, laufen Gefahr, nicht rechtzeitig gerüstet zu sein oder aber für dieselbe Ware bzw. Dienstleistung einen höheren Preis zahlen zu müssen. Ein Umstellungstermin nach dem 1. Januar 2002 kann aus rechtlichen Gründen nicht gewählt werden: Ab 31. Dezember 2001 um Mitternacht existieren die nationalen Währungseinheiten nicht mehr. Bei den Kommunikationskampagnen im Zeitraum 1995 bis 1998 wurde der 30. Juni 2002 in Zusammenhang mit dem Zeitplan für den Übergang zum Euro als äußerste Frist für den Parallelumlauf genannt. Der Termin ist im Gedächtnis geblieben, wurde jedoch falsch ausgelegt und von vielen - vor allem Kleinunternehmen - als Ende der Übergangszeit aufgefaßt.

[4] Gewiß kann eine Umstellung am 31. Dezember 2001 in einigen Fällen das kleinere Übel darstellen, beispielsweise für Einzelhändler oder KMU, deren Software nur mit einer Währung arbeiten kann. Doch selbst in diesem Fall bleibt ein Restrisiko bestehen und muß die Umstellung sorgfältig vorbereitet werden.

Kommunikationsmaßnahmen sind daher erforderlich, um die Wirtschaftsakteure über den genauen Stand der Zeitplanung für die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen zu informieren sowie ihnen bewußt zu machen, daß die Frist für die Umstellung auf den Euro am 31. Dezember 2001 abläuft und sie ihre Vorbereitungen beschleunigen müssen.

2. Gewöhnung der Bürger an den Euro

Die Verbraucher werden sich gleich ab den ersten Tagen des Jahrs 2002 rasch in einem Euro-Umfeld wiederfinden. Sie müssen Wege finden, die neuen Preise und Werte in Euro zu verstehen, die neuen Zahlungsmittel erkennen, ihren Wert erfassen und von der Preisneutralität der Umstellung auf den Euro überzeugt werden. Ein vorheriger Gebrauch des Euro und die doppelte Angabe von Preisen und anderen Beträgen sind als Beitrag zur Vorbereitung der Bürger unerläßlich.

a. Verwendung des Euro

Privatpersonen können Konten in Euro unterhalten und Überweisungen in Euro tätigen. Die Verwendung des Euro durch Privatpersonen ist insgesamt noch gering, hat sich allerdings vom letzten Quartal 1999 bis zum ersten Quartal 2000 von 0,8 auf 2,4 % der Zahlungen in der Euro-Zone volumenmäßig verdreifacht. Wertmäßig haben die Euro-Zahlungen privater Marktteilnehmer - zu denen auch der Erwerb von Wertpapieren und die Entrichtung der Autobahngebühren in Frankreich zählen - mittlerweile fast die 10 %-Marke erreicht (8,9 %). Ferner wird der Euro volumenmäßig bei 13 % bzw. wertmäßig bei über 24 % der grenzüberschreitenden Zahlungen verwendet. Die Zahl der Euro-Konten privater Marktteilnehmer ist nach wie vor sehr gering (sie macht in den meisten teilnehmenden Mitgliedstaaten weniger als 1 % aller Konten aus).

Im Durchschnitt sind 45 % der Zahlungsterminals der Euro-Zone [5] in der Lage, Zahlungen in Euro anzunehmen. Dieser Indikator ist wichtig, denn solange es keine Euro-Münzen und -Banknoten gibt, ist die Umstellung der Terminals eine unverzichtbare Voraussetzung für die Entwicklung des Euro-Zahlungsverkehrs (abgesehen von Frankreich werden Schecks in der Euro-Zone wenig verwendet). Ein Terminal kann allerdings in manchen Ländern "Euro-tauglich" sein, ohne tatsächlich Zahlungen in Euro anzunehmen: Der Einzelhändler kann diese Funktion ausschalten, falls Eingabefehler aufgetreten sind (beispielsweise wenn Beträge in Euro anstatt in der Landeswährung oder umgekehrt fakturiert wurden). In drei Mitgliedstaaten (Österreich, Irland und den Niederlanden) wurden die Zahlungsterminals noch immer nicht an den Euro angepaßt, so daß der Verbraucher dort noch keine praktischen Erfahrungen mit dem Euro sammeln kann.

[5] Siehe oben erwähnter Vierteljährlicher Überblick über die Entwicklung der Verwendung des Euro.

Außerdem weist die Kommission erneut darauf hin, daß die derzeitigen Bankgebühren für grenzübergreifende Zahlungen erheblich sinken müssen, damit die Vorteile der WWU in vollem Umfang zum Tragen kommen. Entsprechend ihrer Mitteilung vom 31. Januar 2000 über den "Massenzahlungsverkehr im Binnenmarkt" spricht sich die Kommission dafür aus, daß grenzübergreifende Zahlungen rascher abgewickelt und billiger werden und letztlich ebenso behandelt werden wie Inlandszahlungen.

Die französischen und die belgischen Banken wollen ihre Privatkonten ab Juli 2001 auf den Euro umstellen (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird).

Diese Kontenumstellung impliziert auch eine allgemeine Umstellung der bargeldlosen Zahlungsmittel auf den Euro. Die Verbraucher, die in aller Transparenz über die Modalitäten dieser Umstellung informiert werden müssen, werden so die Möglichkeit haben, den Umgang mit der neuen Währung ab der zweiten Jahreshälfte 2001 aktiv zu erlernen. Es steht zu wünschen, daß diese Beispiele Schule machen, denn es liegt im Interesse der Banken, eine Umstellung in Form eines "Big Bang" zu vermeiden, der zu einer Überlastung ihrer Systeme führen und die Gewöhnung des Verbrauchers an den Euro verzögern könnte.

Die Verwendung des Euro durch die Bürger bereits vor dem 31. Dezember 2001 ist ein wichtiger Beitrag zur erfolgreichen Einführung der Banknoten und Münzen. Die Betreiber von Zahlungsterminals könnten ermutigt werden, die "Eurotauglichkeit" [6] von Terminals, die für eine Bearbeitung mehrerer Währungen ausgelegt sind, rascher herzustellen und so die Verwendung des Euro durch Einzelhändler und Verbraucher zu fördern. Es müßte darüber nachgedacht werden, wie für die Bürger ein Anreiz geschaffen werden könnte, aktiver von den verfügbaren Euro-Zahlungsmitteln Gebrauch zu machen, vor allem im letzten Halbjahr 2001.

[6] Die Euro-Zahlung per Karte hat drei Aspekte: Die doppelte Währungsangabe auf dem Terminal, die doppelte Angabe auf dem Ticket und die Zahlung selbst. Bei manchen Terminals kann der Kunde nicht erkennen, ob die Zahlung in Euro vollzogen wird; die beteiligten Banken konvertieren gegebenenfalls automatisch den Betrag.

b. Doppelte Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen

Die Kommission hat sich 1998 für eine Empfehlung anstelle einer Verordnung entschieden, da es im Interesse des Marktes liegt, eine gute Information der Verbraucher zu gewährleisten. Dieser Ansatz wurde durch die Fakten bestätigt: Die doppelte Preis- und Betragsangabe ist in sämtlichen teilnehmenden Mitgliedstaaten weit verbreitet. Nach einer im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie [7] zeichnen 60 % der belgischen, 40 % der spanischen, 47 % der deutschen, 41 % der französischen, 81 % der luxemburgischen, 70 % der finnischen (Nahrungsmittelbranche), 42 % der österreichischen und 31 % der portugiesischen Einzelhändler sämtliche oder einen Teil ihrer Waren doppelt aus. In Irland gelangte man im Rahmen der "Emu Business Awareness Campaign" [8] zu der Schätzung, daß 30 % der irischen Unternehmen Preise in beiden Währungen angeben.

[7] Deloitte&Touche. Mai 2000. Studie für die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz.

[8] Vgl. www.emuaware.forfas.ie.

Das einzige Land, das entsprechende allgemeine Rechtsvorschriften erlassen hat, ist Österreich, wo die doppelte Preisauszeichnung ab 1. Oktober 2001 unter Androhung einer Geldstrafe [9] zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmeregelungen vor, insbesondere für Einzelhandelsbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und für Tankstellen. In den Niederlanden ist die allgemeine Einführung der doppelten Preis- und Betragsangabe nach einer nationalen Vereinbarung ab Juli 2001 vorgesehen. In allen teilnehmenden Mitgliedstaaten geben die großen Fakturisten die Preise doppelt an.

[9] Maximum 200 000 ATS bzw. 14 535,57 EUR.

Allerdings stellen sich allmählich Fragen hinsichtlich der wirklichen Effizienz der doppelten Preis- und Betragsangabe: Offenbar schenken die Verbraucher den Euro-Preisen kaum Aufmerksamkeit [10]. Aus diesem Grund wird darüber nachgedacht, wie die Etikettierung wirksamer dazu beitragen kann, den Umgang mit dem Euro zu erlernen. Manche Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich, erwägen, die doppelte Auszeichnung im letzten Halbjahr 2001 umzukehren (Hauptpreis in Euro, Gegenwert in nationaler Währung). Die Kommission wird sich in der Empfehlung, die sie im Herbst dieses Jahres vorlegen wird, ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen.

[10] Nach dem Eurobarometer Nr. 52 beachtet die Mehrheit der Verbraucher die Euro-Preise gar nicht.

c. Möglicherweise vom Informationsfluß ausgeschlossene Personen

Im Rahmen des Programms "Euro leichtgemacht" arbeitet die Kommission eng mit den Vertreterorganisationen von Bevölkerungsgruppen zusammen, die vom Informationsfluß ausgeschlossen sein könnten (ältere Menschen, Personen in wirtschaftlicher Notlage, Blinde und Sehschwache, Taube und Schwerhörige, geistig oder körperlich Behinderte und Einwanderer).

Insbesondere die Europäische Blindenunion wurde von Beginn an in die Arbeiten der Kommission und der Europäischen Zentralbank zur Festlegung der technischen Merkmale der Euro-Banknoten und -Münzen eingebunden. Dank einer Ad-hoc-Finanzierung der Gemeinschaft konnte sie zahlreiche Aktionen durchführen, wie die Erstellung von Informationsbroschüren in Blindenschrift und großem Schriftbild, zahlreichen anderen Informationsmitteln für Tonträger und PC sowie informativen Spielen, die der unterschiedlichen Sinneswahrnehmung Rechnung tragen. Außerdem werden mit Unterstützung der Kommission zur Zeit in allen Mitgliedstaaten "Euro-Lehrer" ausgebildet. Die Münzstätten stehen ebenfalls in Kontakt zu den verschiedenen nationalen Verbänden der Blinden und Sehbehinderten. Manche haben Maßnahmen durchgeführt oder Informationsmaterial zum Euro herausgegeben, wie zum Beispiel die Königliche Belgische Münzstätte oder die Monnaie de Paris.

Im Rahmen des Programms "Euro leichtgemacht" wurden für alle betroffenen Bevölkerungsgruppen spezielle Schulungs- und Informationsmittel sowie Methoden für deren Verwendung entwickelt. Nach Tests in Pilotregionen (insbesondere in den Randregionen) stehen diese nun den Mitgliedstaaten zur Verfügung. Einige Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien) haben in Zusammenarbeit mit der Kommission bereits großangelegte Informationskampagnen für die betroffenen Bevölkerungsgruppen gestartet. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, daß sie diese Netze für die Verbreitung von Informationen über die Banknoten und Münzen nutzen wird. Im Hinblick darauf wird sie im Oktober 2000 Info-Pakete (mit einseitigen Geldscheinen, die den Vermerk "ungültig" tragen) für Personen zusammenstellen, die Schulungen für Seh- und Hörbehinderte sowie geistig Behinderte durchführen. Ähnliche Maßnahmen wären auch für Euro-Münzen wünschenswert, damit die notwendigen Hilfsmittel für praktische Schulungsmaßnahmen ab Anfang 2001 verfügbar sind.

Die Maßnahmen für Personen, die vom Informationsfluß ausgeschlossen sein könnten, sollten 2001 verstärkt werden, um den besonderen Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden.

B. Vorbereitung der öffentlichen Verwaltungen

1. Nationale Ebene

Die öffentlichen Verwaltungen haben im allgemeinen ihre Entscheidungen in bezug auf die Umstellung vor Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen getroffen. In der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten kann der Euro seit Januar 1999 fakultativ bei praktisch allen Finanztransaktionen mit der öffentlichen Hand und allen Meldungen an Behörden verwendet werden.

In allen Erstteilnehmerstaaten des Euro-Gebiets können Unternehmen den Euro seit 1999 für ihr Gesellschaftskapital, ihre Rechnungsführung, ihre Steuererklärungen, die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Erfuellung ihrer gesetzlichen Offenlegungspflichten verwenden.

Sozialversicherungsabrechnungen von Unternehmen werden in den meisten Mitgliedstaaten seit 1999 in Euro angenommen, außer in Spanien und den Niederlanden.

Die Bürger können ihre Steuern seit 1999 in allen Mitgliedstaaten in Euro entrichten. In Belgien, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden und unter bestimmten Voraussetzungen auch in Italien, Finnland und Portugal können sie überdies ihre Steuererklärung seit 1999 in Euro abgeben.

Was die eigenen Konten der Mitgliedstaaten angeht, so hat sich die überwältigende Mehrheit für eine Umstellung erst bei Ablauf der Übergangszeit entschieden. Luxemburg und Griechenland wollen allerdings ihre Haushaltspläne für 2001 in Euro aufstellen. Griechenland wird die Euro-Banknoten und -Münzen zum gleichen Zeitpunkt einführen wie die anderen Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets und muß die Vorbereitungen daher innerhalb kürzerer Zeit durchführen.

Die öffentlichen Verwaltungen müssen zahlreiche Entscheidungen treffen, unter anderem zur Änderung des Formulare, die die Bürger bei ihrem täglichen Umgang mit der Verwaltung verwenden, und zur Anpassung der umgerechneten Beträge, die in der nationalen Währungseinheit üblicherweise gerundet sind. Diese Beträge müssen durch entsprechende Rundung so angepaßt werden, daß die Bürger auch in Zukunft leicht damit umgehen können. In den meisten Fällen erfordern diese Entscheidungen weitere Rechtsmaßnahmen, die sobald wie möglich ergriffen werden müssen, damit sie rechtzeitig umgesetzt werden können.

Darüber hinaus verwenden die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten den Euro zunehmend bei ihrer Tätigkeit und in ihren Beziehungen zu Unternehmen und Bürgern. In Frankreich beispielsweise werden alle öffentlichen Aufträge, deren Laufzeit über das Jahr 2001 hinausreicht, ab 1. Juli 2000 in Euro ausgeschrieben; den lokalen Gebietskörperschaften wurde ein gleiches Vorgehen ab Januar 2001 nahegelegt.

Dem öffentlichen Sektor kommt bei der Information eine wichtige Rolle zu, insbesondere bei der Information der KMU, deren Vorbereitungen für die Bargeldumstellung zweifellos beschleunigt werden müssen. Offenbar müssen die KMU stärker sensibilisiert werden, unter anderem durch Sachinformationen zur Bargeldumstellung - wann endet die Übergangszeit und welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen ergeben sich daraus. Außerdem sollte mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Vorbereitungen länger dauern und komplizierter sein könnten, als allgemein angenommen wird, damit die KMU die notwendigen Vorbereitungen möglichst frühzeitig treffen, um kostspielige Engpässe Ende 2001 zu vermeiden. Eine frühzeitige Vorbereitung dürfte die Wettbewerbsposition der KMU stärken, während sie gleichzeitig eine Gelegenheit zu weiterreichenden Verbesserungen, beispielsweise E-Geschäften, bieten kann. Als Faustregel sollten KMU vor Ende 2000 einen Strategieplan aufgestellt haben.

Besonders nachdrücklich sollten die öffentlichen Verwaltungen bei ihren Kommunikationskampagnen das Thema Rechnungslegung der Unternehmen verfolgen. Die Kommission hat die Wirtschaftsprüfungsbranche darüber informiert, wie sich die Umstellung auf den Euro aus währungsrechtlicher Sicht auswirkt. Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits die Kommunikation mit dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verstärken.

Auch wenn die Umstellung in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten liegt, helfen gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch doch bei der Bewältigung von Problemen, die alle Mitgliedstaaten im wesentlichen gemeinsam haben. Dies ist das Ziel des Netzwerks "Öffentliche Verwaltungen", das die Kommission seit einigen Jahren organisiert und das ein Forum für die Beamten bietet, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Umstellung der öffentlichen Verwaltungen zuständig sind. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch ein Extranet-Tool eingerichtet. Dieses Tool (Communication and Information Resource Centre Administrator, CIRCA) dient als geschütztes Bibliotheks- und Abfragesystem und erleichtert die informelle Weiterleitung von Arbeitspapieren und offiziellen Dokumenten sowie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Netzwerks "Öffentliche Verwaltungen".

Die öffentlichen Verwaltungen sollten stetig überprüfen, ob die Entscheidungen hinsichtlich ihrer Umstellung und Vorbereitung noch angemessen sind. Sie sollten die Kommunikationsmaßnahmen verstärken, um die Euro-Vorbereitungen der KMU zu beschleunigen, und ihnen Gewißheit hinsichtlich ihrer rechtlichen Verpflichtungen bei Ablauf der Übergangszeit verschaffen.

Sie sollten sich den Informations- und Erfahrungsaustausch weiterhin zunutze machen.

2. Vorbereitungen der lokalen Gebietskörperschaften

Aufgrund ihrer Nähe und ihres täglichen Kontakts zum Bürger spielen die lokalen Gebietskörperschaften für den erfolgreichen Übergang zur europäischen Währung eine zentrale Rolle. Um Licht in den Stand ihrer Vorbereitungen zu bringen, hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuß der Regionen eine Umfrage über die Euro-Vorbereitungen der lokalen Gebietskörperschaften durchgeführt. [11]. Die lokalen Gebietskörperschaften stehen vor einer doppelten Aufgabe: Sie müssen sich selbst auf den Euro vorbereiten, und sie müssen zur guten Vorbereitung ihrer Bürger beitragen, indem sie entsprechende Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen durchführen.

[11] Zu diesem Zweck erhielten die lokalen Gebietskörperschaften, denen die 222 Mitglieder des Ausschusses der Regionen entstammen, vom 15. März bis zum 15. April 2000 Fragebögen. Die in der Stichprobe erfaßten Gebietskörperschaften sind für über 80 Millionen Einwohner (d.h. mehr als ein Viertel aller Bürger) der Euro-Zone zuständig und verwalten Gesamtmittel von etwa 173 Mrd. Euro.

a. Eigene Vorbereitung auf den Euro

Die lokalen Gebietskörperschaften müssen insbesondere ihr Personal schulen, ihre EDV-Systeme und ihre Rechnungsführung auf den Euro umstellen und in der Lage sein, Zahlungen und Steuererklärungen in Euro entgegenzunehmen.

Schulung des Personals. 64 % der in der Stichprobe erfaßten lokalen Gebietskörperschaften haben bereits Schulungsmaßnahmen für ihr Personal durchgeführt. Lokale Gebietskörperschaften, die noch keine internen Schulungsmaßnahmen durchgeführt haben, planen dies mehrheitlich (54 %) für das zweite Halbjahr 2001, wobei vor allem Fachvorträge für bestimmte Bereiche angeboten werden sollen (54 %).

Anpassung der EDV-Systeme an den Euro. Über die Hälfte der in der Stichprobe erfaßten Gebietskörperschaften verfügt nach eigenen Angaben über eine "Euro-taugliche" Software. Dieses hohe Ergebnis wirft eine Frage auf: Spiegelt es eine wirkliche Anpassung der EDV-Programme an den Euro oder vielmehr mangelndes Problembewußtsein wider- Fast jede fünfte Gebietskörperschaft will ihre Systeme bis Ende des ersten Halbjahrs 2001 umrüsten. Mehr als jede vierte will damit bis zum letzten Moment (zweite Jahreshälfte 2001) warten. Der Grad der "EDV-Vorbereitung" nimmt mit der Größe der Gebietskörperschaft merklich zu. Lokale Gebietskörperschaften, die mit der Anpassung ihrer Software noch nicht begonnen haben, setzen sich einem ernsthaften Risiko aus: Allein die Aktualisierung der Dateien nimmt nach Angaben von IT-Unternehmen einen Monat bis ein Jahr in Anspruch, und zwar ohne die Zeit, die für Software-Updates und die Schulung des Personals in den neuen Programmen erforderlich ist. Gebietskörperschaften, die ihre Systeme erst im zweiten Halbjahr 2001 umrüsten wollen (also gut jede vierte), könnten auf praktische Probleme stoßen.

Umstellung der Rechnungsführung auf den Euro. Generell fällt der gewählte Zeitpunkt mit dem Umstellungstermin der nationalen Verwaltung zusammen. Neun von zehn lokalen Gebietskörperschaften wollen ihre Rechnungsführung zum letztmöglichen Zeitpunkt (am 1. Januar 2002) auf den Euro umstellen, ohne daß deutliche Unterschiede nach Größe oder Art der Gebietskörperschaft zu erkennen wären. Einige Verwaltungen wollen ihre Haushalte gleichzeitig in nationaler Währung und in Euro ausdrücken, ihr Rechnungswesen jedoch vorerst weiterhin in nationaler Währungseinheit führen.

Annahme von Zahlungen und Steuererklärungen in Euro. Die Mehrheit der in der Stichprobe erfaßten lokalen Gebietskörperschaften ist bereit, Zahlungen und Steuererklärungen in Euro zu bearbeiten. Der Prozentanteil nimmt mit der Größe der Gebietskörperschaft deutlich zu. 58 % der lokalen Gebietskörperschaften nehmen seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Zahlungen in Euro an [12] (im gewogenen Mittel über 76 %). Gebietskörperschaften, die noch keine Transaktionen in der europäischen Währungseinheit akzeptieren, wollen damit generell bis zum 1. Januar 2002 warten. Dies gilt für fast jede dritte Gebietskörperschaft. [13]

[12] Nach der Verordnung über den Rechtsstatus des Euro können lokale Gebietskörperschaften während der Übergangszeit die Annahme auf Euro lautender Schecks verweigern. Allerdings kann ein Bürger jederzeit von seinem Konto einen auf Euro lautenden Überweisungsauftrag zugunsten einer lokalen Gebietskörperschaft erteilen.

[13] Die Weigerung, Zahlungen in Euro anzunehmen, wird offenbar nicht durch technische Erwägungen diktiert: Der Anteil der lokalen Gebietskörperschaften, die ihre Software an den Euro angepaßt haben, ist bei jenen, die den Euro als Zahlungsmittel akzeptieren, in etwa ebenso hoch wie bei jenen, die keine Euro-Zahlungen annehmen. Alles in allem hinken die lokalen Gebietskörperschaften den nationalen Behörden in dieser Frage hinterher, denn sämtliche teilnehmende Mitgliedstaaten akzeptieren seit dem 1. Januar 1999 Zahlungen in Euro.

b. Vorbereitung der Bürger auf den Euro

Mehr als die Hälfte der lokalen Gebietskörperschaften hat allgemeine Kommunikations- und Informationskampagnen für die Bürger entwickelt, und mehr als jede dritte Gebietskörperschaft hat außerdem gezielte Aktionen für bestimmte Bevölkerungsgruppen gestartet.

Allgemeine Informationskampagnen für die Bürger. Der Größenfaktor spielt hier eine entscheidende Rolle: Während 55 % der Gebietskörperschaften Euro-Informationskampagnen für ihre Bürger durchgeführt haben, beläuft sich der Anteil nach dem mit der Bevölkerung gewogenen Mittel auf fast 90 %. Dabei wurde vor allem auf drei Schienen vorgegangen: Verteilung von Informationsbroschüren (37 % der lokalen Gebietskörperschaften), Informationsplakate (14 %) und öffentliche Vorträge (29 %).

Spezielle Informationskampagnen für bestimmte Zielgruppen. Die Vorteile der von den lokalen Gebietskörperschaften durchgeführten Kommunikationskampagnen werden hier besonders deutlich: Sie stehen oftmals als einzige in regelmäßigem direktem Kontakt zu schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Obdachlosen, älteren Bürgern etc.) und kennen den Informationsbedarf bestimmter Zielgruppen (Einzelhändler etc.) ganz genau. Über ein Drittel der lokalen Gebietskörperschaften hat solche Maßnahmen eingeleitet (84 % im gewogenen Mittel). Die Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen wenden sich in erster Linie an Schulen (26 %), gefolgt von älteren Bürgern (21 %) und Einzelhändlern (18 %). Gebietskörperschaften, die noch keine Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen durchgeführt haben, planen dies generell für das zweite Halbjahr 2001 (17 %, gegenüber 12 % für das erste Halbjahr 2001 und 7 % für das zweite Halbjahr 2000).

Es wäre zweckmäßig, daß die Mitgliedstaaten die Informationsanstrengungen der lokalen Gebietskörperschaften, die eine sehr wichtige Verbindungsstelle für die Vorbereitung der Bürger darstellen, unterstützen.

II. Vorbereitungen für die Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen

A. Euro-Münzen und Bekämpfung von Fälschungen der Banknoten und Münzen

1. Vorbereitungen für die Euro-Münzen

a. Herstellung der Euro-Banknoten und -Münzen

Was die Produktion von Euro-Münzen angeht, so sollen in den zwölf Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets bis Ende 2001 50,3 Milliarden Münzen hergestellt werden. Jeder Mitgliedstaat prägt seine eigenen Münzen, außer Luxemburg, dessen Euro-Münzen von der niederländischen Münzstätte geprägt werden. Die Massenproduktion von Münzen ist 1999 angelaufen. Ende Mai 2000 war das bis Ende 2001 gesteckte Produktionsziel zu rund 39 % erreicht. Die Mitgliedstaaten folgen bei der Münzherstellung unterschiedlichen Zeitplänen; infolgedessen sind einige Länder gegenwärtig weiter fortgeschritten als andere. Alle Erstteilnehmerstaaten geben an, daß die Produktion planmäßig läuft. Nachdem der Rat am 19. Juni 2000 die Entscheidung über die Einführung der einheitlichen Währung in Griechenland zum 1. Januar 2001 angenommen hat, beginnt nun auch Griechenland mit der Herstellung von Banknoten und Münzen.

Nach Angaben der Europäischen Zentralbank ist die Herstellung der Euro-Banknoten im Juli 1999 angelaufen. Bis Ende 2001 sollen in zwölf Druckereien des Euro-Gebiets (darunter auch in Griechenland) rund 14 1/2 Milliarden Banknoten gedruckt werden.

b. Qualität der Euro-Münzen

Große Anstrengungen wurden unternommen, um die Euro-Münzen mit den fälschungssichersten Merkmalen sowohl für den manuellen Gebrauch als auch die Verwendung in Münzautomaten auszustatten. Ein intensiver Dialog mit der Automatenindustrie sowie den Blinden- und Verbraucherverbänden wurde aufgenommen. So ermöglichten es insbesondere die Konsultationen mit den Endbenutzern, die technischen Merkmale anzupassen, die Münzerkennung zu erleichtern und auf die Verwendung von Nickel zur Vermeidung allergischer Erkrankungen zu verzichten. Was die Verwendung der Münzen in Automaten angeht, so kann mit Fug und Recht behauptet werden, daß die Euro-Münzen sicherer sind als alle zur Zeit umlaufenden nationalen Münzen. Grund ist die Kombination aus sichererer Materialzusammensetzung und Spezifikationen, die genauer und insgesamt mit engeren Toleranzen festgelegt sind als bei den umlaufenden nationalen Münzen.

Zusätzlich zu den Merkmalen der Euro-Münzen, die mit der Ratsverordnung Nr. 975/98 (geändert durch Verordnung Nr. 423/99) [14] festgelegt wurden, haben sich die teilnehmenden Mitgliedstaaten auf eine Reihe von detaillierten Spezifikationen geeinigt, die dafür sorgen sollen, daß die Münzen unabhängig vom Prägungsort problemlos in sämtlichen Münzautomaten des Euro-Gebiets verwendet werden können. Zu diesen detaillierten Spezifikationen gehören Werte und enge Toleranzen für sämtliche Parameter, anhand deren Verkaufsautomaten Münzen erkennen.

[14] ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 6-8, und ABl. L 52 vom 27.2.1999, S. 2 und 3.

Zur Umsetzung dieser Spezifikationen haben die Mitgliedstaaten mit der EZB ein Qualitätsmanagementsystem vereinbart, das eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Herstellung von Euro-Münzen gewährleisten soll. Die EZB hat bei der Einführung des Systems eine aktive Rolle übernommen.

Im Rahmen des Systems werden einheitliche Verfahren für die Prüfung sowohl von Münzen als auch von Rohlingen angewandt; jede Münzprägeanstalt hat für ihre Produktion einen Qualitätssicherungsplan aufgestellt. Die EZB überwacht die Qualität der hergestellten Münzen, führt Inspektionen des Qualitätsmanagementsystems in den Prägeanstalten durch, analysiert die betreffenden Daten, erstellt regelmäßige Berichte zur Qualität der produzierten Münzen und verständigt die nationalen Behörden und die Minister des Euro-Gebiets, falls ein ernsthaftes Qualitätsproblem über längere Zeit hinweg auftreten sollte.

Das Qualitätsmanagementsystem wurde in der ersten Jahreshälfte 1999 vorbereitet und anschliessend implementiert; die Berichte bestätigen, daß die bislang hergestellten Euro-Münzen den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen.

c. Umrüstung von Münzautomaten

Die Münzautomaten müssen so umgerüstet werden, daß sie ab Anfang 2002 mit Euro-Münzen funktionieren können. Die Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, die Automatenindustrie durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen. Erstens wurden sechs Testzentren in Finnland, Frankreich, Deutschland (Mainz und Hamburg), den Niederlanden und Spanien eingerichtet, um zentrale Messungen und Kontrollen für akkreditierte Mitglieder der Münzautomatenindustrie durchzuführen und es den Automatenherstellern und -betreibern zu ermöglichen, Münzen aus allen Münzprägeanstalten des Euro-Gebiets an einem Ort zu testen. Die Testzentren sind im Sommer 1999 in Betrieb gegangen.

Außerdem haben die Mitgliedstaaten vereinbart, daß Muster von Euro-Münzen und/oder Marken leihweise Unternehmen überlassen werden können, die Münzprüfgeräte oder sonstige Münzbearbeitungssysteme herstellen, damit sie ihre Anlagen in gemeinschaftseigenen Räumlichkeiten testen und anpassen können. Die getroffenen Vereinbarungen umfassen unter anderem Finanzbürgschaften und strenge Sicherheitsauflagen zum Schutz der Muster und vertraulicher Informationen.

d. Sammler- und Gedenkmünzen

Der Rat hat bestätigt, daß die Tradition der Sammlermünzen fortgeführt werden soll, nicht zuletzt, da sie kulturelle und ortstypische Werte und Traditionen zum Ausdruck bringen. Damit diese Tradition problemlos weitergeführt werden kann, haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe gemeinsamer Regeln verständigt. Sammlermünzen werden nur im jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sein; allerdings sollten die zuständigen Behörden Übergangsregelungen treffen, wonach die Eigentümer von Euro-Sammlermünzen, die in einem Mitgliedstaat des Euro-Gebiets ausgegeben wurden, sich den Nennwert dieser Münzen auch in den anderen Mitgliedstaaten auszahlen lassen können. Damit Euro-Sammlermünzen leicht von Euro-Umlaufmünzen zu unterscheiden sind, müssen die Sammlermünzen einen anderen Nennwert, andere Münzbilder und eine Reihe anderer technischer Merkmale aufweisen. Außerdem muß deutlich und leicht erkennbar sein, welcher Mitgliedstaat die Münze ausgegeben hat.

Da Verwirrung bei den Bürgern vermieden werden soll, hat der Rat im März 1999 die Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten begrüßt, vor Ende 2001 weder auf Euro noch gleichzeitig auf Euro und eine nationale Währungseinheit lautende Sammlermünzen auszugeben [15]. Auch soll durch nationale Maßnahmen die Verwechslungsgefahr im kommerziellen Bereich ausgeschaltet werden. So dürfen insbesondere die Worte "Euro" oder "Euro-Cent" bzw. ähnliche Münzbilder wie jene der Euro-Münzen nicht für kommerzielle Zwecke auf Sammlermünzen, Medaillen und Marken verwendet werden.

[15] ABl. L 20 vom 27.1.1999, S. 61 und 62.

Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, in den ersten Jahren des Umlaufs der neuen Euro-Banknoten und -Münzen keine Gedenkmünzen auszugeben, die für den Umlauf bestimmt sind.

e. Rolle der Kommission bei den Euro-Münzen

Die Europäische Kommission arbeitet eng mit den europäischen Münzprägeanstalten zusammen, um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen und die reibungslose Einführung der Euro-Münzen zu erleichtern. Wenngleich die Ausgabe von Euro-Münzen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, haben diese die Kommission im Juni 2000 doch darum gebeten, bei den gemeinsamen Maßnahmen der Prägeanstalten eine zentrale Koordinierungsfunktion zu übernehmen. Damit wurde bestätigt, daß die Kommission die Vorbereitungen für die Euro-Münzen technisch unterstützt.

Das Tempo der Euro-Münzherstellung muß ständig überwacht werden, damit die notwendigen Münzbestände rechtzeitig für die Münzeinführung zur Verfügung stehen.

Die Mitgliedstaaten werden weiterhin einen hohen Qualitätsstandard der Euro-Münzen, insbesondere im Hinblick auf ihre Verwendung in Münzautomaten, gewährleisten.

2. Bekämpfung der Banknoten- und Münzfälschung

Der beste Fälschungsschutz ist selbstverständlich die Qualität der Banknoten und Münzen. Die Euro-Banknoten und -Münzen sind mit den modernsten Erkennungsmerkmalen ausgestattet. Da der Euro zu den wichtigsten Währungen der Welt gehört, werden die Euro-Banknoten und -Münzen jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach ein beliebtes Fälschungsobjekt sein. Angesichts dieser Gefahr haben die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten verschiedene Initiativen ergriffen, um die Fälschungssicherheit des Euro zu verbessern.

- Bereits Anfang 1998 hat die Kommission (OLAF) eine Expertengruppe aus Vertretern der nationalen Polizeibehörden, der EZB, Europols und Interpols eingesetzt, um das Fälschungsrisiko und entsprechende Schutzmaßnahmen zu untersuchen. Durch die Arbeiten der Gruppe wurden die anschließenden Fortschritte bei der Gestaltung des Fälschungsschutzes erleichtert.

- Im April 1999 hat der Rat (Justiz und Inneres) das Mandat Europols auf die Bekämpfung der Geld- und Zahlungsmittelfälschung ausgedehnt [16].

[16] ABl. C 149 vom 28.5.1999, S. 16 und 17.

- Im Mai 2000 verabschiedete der Rat (Justiz und Inneres) einen Rahmenbeschluß über die Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro [17]. Mit diesem Rahmenbeschluß werden die Tatbestände aktualisiert, die in den Mitgliedstaaten mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Dazu sollen auch Straftaten in Zusammenhang mit Euro-Banknoten und -Münzen vor deren Einführung Anfang 2002 gehören. In dem Beschluß werden wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen gefordert; die Straftatbestände der betrügerischen Fälschung oder Verfälschung von Geld sollen danach mit Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren geahndet werden.

[17] ABl. L 140 vom 14.6.2000, S. 1.

- Im Mai 1998 hat die Kommission eine umfassende Mitteilung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten und -Münzen vorgelegt [18]. Nach entsprechenden anschließenden Arbeiten wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten und -Münzen vorlegen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, innerhalb der Gemeinschaft für einen ähnlichen Informationsfluß über Fälschungen und Fälscher zu sorgen wie innerhalb eines einzelnen Landes.

[18] KOM (1998) 474 endg.

- Was die technische Seite der Fälschungsbekämpfung angeht, so haben die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB ein technisches System für den Umgang mit gefälschten Euro-Münzen ausgearbeitet. Danach soll jeder Mitgliedstaat ein nationalen Münzanalysezentrum einrichten, in dem mutmaßliche Fälschungen einer ersten Analyse unterzogen werden. Im Mittelpunkt dieses Systems steht das Europäische Zentrum für technische und wissenschaftliche Analysen (ETSC), das neue Fälschungen von Euro-Münzen analysieren und klassifizieren wird. Das ETSC wird zunächst in Frankreich eingerichtet und auf die entsprechenden Fachkenntnisse der Pariser Münzstätte zurückgreifen. Aus dem Gemeinschaftshaushalt soll ein angemessener Beitrag zu den Kosten für die Arbeit des ETSC geleistet werden. Bei jeder nationalen Zentralbank wird ein nationales Münzanalysezentrum für die Verbindung mit der EZB sorgen, die zur Zeit eine Datenbank über Banknoten- und Münzfälschungen einrichtet.

- Die EZB hat zusammen mit den nationalen Zentralbanken ein technisches System zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten eingerichtet.

Im Zusammenhang mit dem technischen System für den Umgang mit gefälschten Euro-Münzen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit es rechtzeitig vor Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen funktionsfähig ist.

Der notwendige Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldfälschung, den die Kommission vorschlagen wird, sollte rechtzeitig vor 2002 eingeführt sein.

B. Nationale Pläne für die Bargeldumstellung

Nach dem Informationsvermerk der Kommission zur Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen an den informellen Rat "Wirtschaft und Finanzen" vom September 1999 in Turku haben die Mitgliedstaaten im vergangenen November eine gemeinsame Erklärung zu den Modalitäten der Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen abgegeben. So wollen sich die Mitgliedstaaten insbesondere nach Kräften darum bemühen, daß das Gros der Bargeldgeschäfte zwei Wochen nach dem 1. Januar 2002 in Euro abgewickelt werden kann, die Dauer des Parallelumlaufs auf ein bis zwei Monate zu begrenzen und eine Vorablieferung von Euro-Banknoten und -Münzen vorzusehen. Zur Umsetzung dieser Vereinbarungen haben die Mitgliedstaaten spezifische Beschlüsse und Maßnahmen veröffentlicht, die mitunter als nationale Pläne für die Bargeldumstellung bezeichnet werden. Alle zwölf Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets haben in unterschiedlichem Maße Informationen über ihre Vorbereitungen für die Bargeldumstellung veröffentlicht.

Die Maßnahmen lassen sich im wesentlichen in drei Gruppen einteilen: Maßnahmen im Zeitraum vor Ende 2001, Maßnahmen zur Dauer des Parallelumlaufs von alten und neuen Banknoten und Münzen und Maßnahmen für die Zeit nach Beendigung des Parallelumlaufs.

1. Vor 2002

In diesem ersten Zeitraum müssen vor allem Beschlüsse zur Vorabausstattung (ob, wann, für wen und wie) getroffen werden.

Normalerweise fallen die Vorbereitungen für die Ausgabe von Banknoten und - in geringerem Maße - Münzen in die Zuständigkeit der Zentralbanken. Bei der Umstellung auf den Euro liegt es auf der Hand, daß Zentralbanken und sonstige Behörden zusammenarbeiten müssen. Die Zentralbanken des Euro-Gebiets bereiten die Logistik der Umstellung und insbesondere die Vorabausstattung bestimmter Akteure in engem Kontakt mit den Betroffenen vor und dürften in Kürze Einzelheiten hierzu bekanntgeben.

Alle Mitgliedstaaten wollen die professionellen Zielgruppen (Banken, Einzelhändler, Geldtransporteure, auf Bargeld abgestelltes Gewerbe) im letzten Jahresdrittel 2001 vorab mit Euro-Banknoten und -Münzen ausstatten. Die Pläne für die Vorabausstattung von Einzelhändlern und Geldtransportunternehmen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, während Münzen im allgemeinen eher ausgegeben werden als Banknoten. Sechs Mitgliedstaaten haben Verpackung und Inhalt der Vorablieferungen an Einzelhändler schon genau festgelegt.

Außerdem haben sieben Mitgliedstaaten bereits besondere Regelungen für eine Vorabausgabe von Münzen an die breite Öffentlichkeit vorgesehen. Irland, Italien und Griechenland planen zur Zeit keine Vorabausstattung der Bürger. Die meisten Mitgliedstaaten denken über Maßnahmen nach, um die Bürger zu veranlassen, gehortete Bestände an kleinen nationalen Münznominalen frühzeitig aufzubrauchen.

Ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist notwendig, um die Vorabausstattung der betroffenen Unternehmen vorzubereiten.

2. Zeit des Parallelumlaufs

Was die Dauer des Parallelumlaufs angeht, so konzentriert man sich derzeit auf die ersten zwei Wochen von 2002, nach deren Ablauf der überwiegende Teil der Umstellung bewerkstelligt sein sollte.

In allen Mitgliedstaaten werden ab Anfang 2002 generell keine nationalen Banknoten und Münzen mehr ausgegeben; in Deutschland können die vorhandenen Münzbestände noch bis Ende Februar 2002 ausgegeben werden.

Entsprechend der Empfehlung der Kommission vom April 1998 sollten die Banken "haushaltsübliche Beträge" von nationalen Banknoten und Münzen in der Abschlußphase für ihre Kunden gebührenfrei umtauschen. Die Kommission hat die Banken 1998 aufgefordert, diese "haushaltsüblichen Beträge" in bezug auf Volumen und Häufigkeit zu quantifizieren. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat begonnen, entsprechende Vereinbarungen vorzubereiten. In den meisten Fällen sind die Regelungen im einzelnen allerdings noch zu klären. Auch muß weiter darüber nachgedacht werden, wie im Falle von Bürgern verfahren werden soll, die über kein Bankkonto oder ein sehr geringes Einkommen verfügen. Auch die besondere Situation der Einzelhändler muß sorgfältig geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Menge an Bargeld, die sie wechseln, und hinsichtlich des Wertstellungsdatums, das bei einer Vorabausgabe für sie gelten würde. Außerdem sollte besonders darauf geachtet werden, daß bei der Preisauszeichnung die Transparenz für die Verbraucher erhalten bleibt.

Ein wichtiger Aspekt der Regelungen für die ersten vierzehn Tage besteht darin, daß Einzelhändler Wechselgeld nur in Euro herausgeben sollen. Hierzu wurden in verschiedenen Ländern Vereinbarungen zwischen den einschlägigen Organisationen getroffen; in anderen Teilnehmerstaaten will die öffentliche Hand ein entsprechendes Vorgehen empfehlen.

Alle Länder planen, Geldautomaten in den ersten zwei Wochen auf den Euro umzustellen. Da in den ersten Tagen in jedem Fall kleinere Banknotenstückelungen für die Öffentlichkeit verfügbar sein müssen, werden die Geldautomaten in den meisten Mitgliedstaaten ausnahmsweise 10-Euro-Noten und in manchen sogar 5-Euro-Noten ausgeben. Allerdings muß der Bedarf an kleinen Stückelungen gegen die dadurch bedingte Bestückungsfrequenz abgewogen werden. In einigen Ländern werden die Filialen der Finanzinstitute Anfang 2002 vorwiegend kleine Stückelungen ausgeben.

Was den Zeitpunkt anbelangt, zu dem die nationalen Banknoten und Münzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, so stellt sich die Lage wie folgt dar: Neun Mitgliedstaaten haben sich für Ende Februar 2002 entschieden. In Irland endet der Status als gesetzliches Zahlungsmittel am 9. Februar 2002, in den Niederlanden am 28. Januar. In Deutschland werden DM-Banknoten und -Münzen ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel am 31. Dezember 2001 verlieren, in der Praxis jedoch bis Ende Februar als Zahlungsmittel angenommen werden.

Ausgehend von den gegenwärtigen Plänen dürfte das Ziel, das Gros der Banknoten und Münzen in den ersten zwei Wochen umzutauschen, überall erreichbar sein. Schätzungen zufolge wird danach in einigen Ländern nur noch ein sehr geringer Anteil der Bargeldgeschäfte in nationaler Währungseinheit abgewickelt werden.

3. Nach dem Parallelumlauf

Nach Beendigung des Parallelumlaufs können die Bürger zumindest in einigen Ländern alte Banknoten und Münzen noch für eine gewisse Zeit bei ihrer Bank gegen neue eintauschen. Die finanziellen Konditionen für einen solchen späten Umtausch sind von einigem Interesse.

Schließlich können nationale Banknoten und Münzen in den meisten Ländern noch lange Zeit bei der Zentralbank oder anderen speziellen Einrichtungen eingetauscht werden, wobei die Fristen allerdings für Banknoten und Münzen bzw. in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind.

Interesse galt in letzter Zeit auch der Frage, wie die Bürger ausländische Münzen aus anderen Ländern der Euro-Zone, die sie von Reisen mitgenommen haben, umtauschen können.

Während alle Mitgliedstaaten ihre Pläne bezüglich der wichtigsten Fragen der Bargeldumstellung bekanntgegeben haben, müssen einige Bereiche doch noch näher geklärt werden. Dies ist notwendig, damit sich die Wirtschaftsteilnehmer auf die Bargeldumstellung einrichten können und so die Voraussetzungen für eine reibungslose Einführung der Banknoten und Münzen geschaffen werden.

Erstens haben fünf Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Irland) umfassende Umstellungspläne veröffentlicht, während andere Mitgliedstaaten die entsprechenden Informationen nach und nach bekanntgegeben haben. Zweitens müssen in den meisten Ländern noch zahlreiche Beschlüsse gefaßt und Regelungen getroffen werden. Zu den Fragen, die noch näher zu klären sind, gehören:

- Betrag und Häufigkeit kostenloser Umtauschaktionen von Kunden bei ihren Banken;

- Regelungen für Bürger, die über kein Bankkonto verfügen;

- Versorgung mit kleinen Stückelungen in Ländern, deren Geldautomaten solche Stückelungen nicht oder nicht in ausreichender Menge ausgeben;

- rechtzeitiger Verbrauch gehorteter Bestände an Kleinmünzen;

- Vereinbarungen mit dem Einzelhandel über die Modalitäten der Vorabausstattung;

- Modalitäten der Rücknahme und des Transports nationaler Münzen.

Der Anhang enthält ein Verzeichnis der Internet-Seiten mit Informationen über die Bargeldumstellung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Angefügt ist außerdem eine tabellarische Übersicht über die Grundzüge der nationalen Pläne für die Bargeldumstellung. Die Übersicht ist insofern vorläufig, als sie nur den derzeitigen Stand der Planungen in den Mitgliedstaaten wiedergibt, an denen jedoch in den meisten Fällen noch weiter gearbeitet wird.

Die reibungslose Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen setzt voraus, daß die Wirtschaftsakteure ihre Umstellung mit hochgradiger Sicherheit planen können. Aus diesem Grund ist es notwendig, daß alle teilnehmenden Mitgliedstaaten ihre Pläne für die Bargeldumstellung veröffentlichen und die noch offenen Fragen rechtzeitig geklärt werden.

III. Schlussfolgerungen

Kommunikationsmaßnahmen sind erforderlich, um die Wirtschaftsakteure über die genaue Zeitplanung für die Umstellung zu informieren sowie ihnen bewußt zu machen, daß die Frist für die Umstellung auf den Euro am 31. Dezember 2001 abläuft und sie ihre Vorbereitungen beschleunigen müssen.

Die Verwendung des Euro durch die Bürger bereits vor dem 31. Dezember 2001 ist ein wichtiger Beitrag zur erfolgreichen Einführung der Banknoten und Münzen. Die Betreiber von Zahlungsterminals sollten ermutigt werden, die "Eurotauglichkeit" von Terminals, die für eine Bearbeitung mehrerer Währungen ausgelegt sind, rascher herzustellen und die Verwendung des Euro durch Einzelhändler und Verbraucher zu fördern. Es müßte darüber nachgedacht werden, wie für die Bürger ein Anreiz geschaffen werden könnte, aktiver von den verfügbaren Euro-Zahlungsmitteln Gebrauch zu machen, vor allem im letzten Halbjahr 2001.

Die doppelte Preisauszeichnung ist in sämtlichen Teilnehmerstaaten weit verbreitet. Allerdings stellen sich allmählich Fragen hinsichtlich ihrer wirklichen Effizienz: Offenbar schenken die Verbraucher den Euro-Preisen kaum Aufmerksamkeit [19]. Aus diesem Grund wird darüber nachgedacht, wie die Etikettierung wirksamer dazu beitragen kann, den Umgang mit dem Euro zu erlernen. Manche Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich, erwägen, die doppelte Auszeichnung im letzten Halbjahr 2001 umzukehren (Hauptpreis in Euro, Gegenwert in nationaler Währung). Die Kommission wird sich in der Empfehlung, die sie im Herbst dieses Jahres vorlegen wird, ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen.

[19] Nach dem Eurobarometer Nr. 52 beachtet die Mehrheit der Verbraucher die Euro-Preise gar nicht.

Die Maßnahmen für Personen, die vom Informationsfluß ausgeschlossen sein könnten, sollten 2001 verstärkt werden, um den besonderen Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden.

Die öffentlichen Verwaltungen sollten stetig überprüfen, ob die Entscheidungen hinsichtlich ihrer Umstellung und Vorbereitung noch angemessen sind. Sie sollten die Kommunikationsmaßnahmen verstärken, um die Euro-Vorbereitungen der KMU zu beschleunigen, und ihnen Gewißheit hinsichtlich ihrer rechtlichen Verpflichtungen bei Ablauf der Übergangszeit verschaffen. Sie sollten sich den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch weiterhin zunutze machen.

Es wäre zweckmäßig, daß die Mitgliedstaaten die Informationsanstrengungen der lokalen Gebietskörperschaften, die eine für die Vorbereitung der Bürger sehr wichtige Verbindungsstelle darstellen, unterstützen.

Das Tempo der Euro-Münzherstellung muß ständig überwacht werden, damit die notwendigen Münzbestände rechtzeitig für die Münzeinführung zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin einen hohen Qualitätsstandard der Euro-Münzen, insbesondere im Hinblick auf ihre Verwendung in Münzautomaten, gewährleisten.

Im Zusammenhang mit dem technischen System für den Umgang mit gefälschten Euro-Münzen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit es rechtzeitig vor Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen funktionsfähig ist. Der notwendige Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldfälschung (Banknoten und Münzen), den die Kommission bald vorschlagen wird, sollte rechtzeitig vor 2002 eingeführt sein.

Die reibungslose Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen setzt voraus, daß die Wirtschaftsakteure ihre Umstellung mit Sicherheit planen können. Aus diesem Grund ist es notwendig, daß alle teilnehmenden Mitgliedstaaten ihre Pläne für die Bargeldumstellung veröffentlichen und die noch offenen Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Nützliche Internet-Seiten

Belgien // www.euro.fgov.be

Deutschland // www.bundesbank.de

Griechenland // www.euro-hellas.gr

Spanien // www.euro.meh.es

Frankreich // www.finances.gouv.fr

Irland // www.irlgov.ie/ecbi-euro

Italien // www.tesoro.it/Euro

Luxemburg // www.etat.lu/FI

Niederlande // www.euro.nl

Österreich // www.euro.gv.at

Portugal // www.min-economia.pt

Finnland // www.euro.fi

Umstellungspläne der Mitgliedstaaten - Stand: 4. Juli 2000

GRUNDZÜGE DER NATIONALEN BARGELD-UMSTELLUNGSPLÄNE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Angaben in Klammern stehen für frühzeitige Planungen der Mitgliedstaaten.

*Für eigene Kunden ** Bei der Zentralbank

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