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Document 52000DC0330

    eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle - Entwurf eines Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Vorlage auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Juni 2000 in Feira

    /* KOM/2000/0330 endg. */

    52000DC0330

    eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle - Entwurf eines Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Vorlage auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Juni 2000 in Feira /* KOM/2000/0330 endg. */


    eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle - Entwurf eines Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Vorlage auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Juni 2000 in Feira

    Außerordentliches Gipfeltreffen in Lissabon

    Auf seiner Tagung vom 23./24. März 2000 in Lissabon hat sich der Europäische Rat ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Europa soll die wettbewerbsstärkste und dynamischste Wirtschaft der Welt werden. Dazu sei es dringend erforderlich, daß Europa die Möglichkeiten der Informationswirtschaft, insbesondere des Internet, schnellstens nutze.

    Infolgedessen haben die Staats- und Regierungschefs den Rat und die Kommission aufgefordert, ,...einen umfassenden eEurope-Aktionsplan zu erstellen...; hierbei sollte eine offene Koordinierungsmethode herangezogen werden, die von einem Vergleich nationaler Initiativen (,Benchmarking") in Verbindung mit der jüngsten eEurope-Initiative der Kommission sowie der Kommissionsmitteilung ,,Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft' ausgeht."

    Mit dem vorliegenden Entwurf eines Aktionsplans kommt die Kommission dieser Aufforderung nach.

    Hintergrund

    Die Europäische Kommission hat die Initiative eEurope [1] im Dezember 1999 gestartet, um Europa ans Netz zu bringen. Als Ergänzung zu dieser Initiative hat die Kommission im Januar 2000 eine Mitteilung über ,Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" herausgegeben. [2] Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik [3] zeigen den wirtschaftspolitischen Zusammenhang und machen deutlich, wie wichtig es für die Innovation ist, daß der Kapitalmarkt funktioniert und mehr Wettbewerb auf den Warenmärkten herrscht.

    [1] wichtige Unterlagen dazu siehe: http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/documentation/index_en.htm

    [2] http://europa.eu.int/comm/commissioners/diamantopoulou/infosoc_en.htm

    [3] http://europa.eu.int/comm/economy_finance/document/econeur/beg/begidxen.htm

    Nachdem eEurope bei den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Hauptbeteiligten auf ein positives Echo gestoßen war, hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen im März 2000 in Lissabon einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Bei diesem Treffen haben sich die Staats- und Regierungschefs zu einer Reihe von Maßnahmen sowie zur Einhaltung bestimmter Termine verpflichtet, um eEurope voranzubringen. [4]

    [4] http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm

    Geänderte Ziele

    In diesem Aktionsplan sind die Maßnahmen beschrieben, die notwendig sind, damit die auf dem Lissabonner Gipfeltreffen gesteckten Ziele auch erreicht werden. Die Initiative eEurope umfaßte ursprünglich 10 Gebiete, auf denen ein Tätigwerden der EU einen zusätzlichen Nutzen bringt. Für den vorliegenden Aktionsplan wurden die Hauptgebiete nicht nur aufgrund der Schlußfolgerungen des Lissabonner Gipfels geändert, sondern auch angesichts der zahlreichen Stellungnahmen, welche die Kommission vor allem vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sowie auf der informellen Ministerkonferenz über die Informations- und Wissens gesellschaft am 10./11. April in Lissabon erhalten hat.

    Die Frage des Risikokapitals für Hochtechnologie-KMU wurde in eEurope aufgenommen, um eine Lösung für das Problem mangelnder Finanzierung bei innovativen Neugründungen zu finden. In den letzten Monaten sind in Europa erhebliche Fortschritte auf den neuen Kapitalmärkten erzielt worden, und der Lissabonner Gipfel hat zwei einschlägige Aktionspläne - einen für Finanzdienstleistungen (Laufzeit bis 2005) und einen für Risikokapital (Laufzeit bis 2003) - befürwortet, die inzwischen angelaufen sind. Bei diesen Plänen werden auch die entsprechenden Ziele von eEurope berücksichtigt.

    Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben verschiedene Erweiterungen von eEurope verlangt.

    i. Für die Informationsgesellschaft werden neue Qualifikationen benötigt. Diese Qualifikationsdefizite stellen ein Problem dar.

    ii. Es müsse eine Informationsgesellschaft ohne soziale Ausgrenzung gewährleistet sein. Diesem Thema widmet sich in eEurope zum Teil die Aktion ,elektronische Teilnahme Behinderter", die so erweitert wurde, daß alle benachteiligten Gruppen Zugang erhalten.

    iii. Für das Internet müsse in ausreichendem Umfang qualitativ hochstehender digitale Inhalte zur Verfügung stehen.

    Außerdem forderten sie von der Kommission, in diesem Zusammenhang einen Leistungsvergleich (Benchmarking) vorzunehmen. Alle diese Fragen wurden auch bei den Diskussionen während der informellen Ministerkonferenz über die Informations- und Wissensgesellschaft am 10./11. April 2000 in Lissabon unterstrichen. Und schließlich müßten sich die Aktionslinien zwecks genauerer Ausrichtung um drei Hauptziele gruppieren.

    1. Billigeres, schnelleres und sicheres Internet

    // a) Billigerer und schnellerer Internet-Zugang

    // b) Schnelleres Internet für Forscher und Studenten

    // c) Sichere Netze und intelligente Chipkarten

    2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten

    // a) Europas Jugend ins Digitalzeitalter

    // b) Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft

    // c) Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft

    3. Förderung der Nutzung des Internet

    // a) Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

    // b) Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten

    // c) Gesundheitsfürsorge über das Netz

    // d) Digitaler Inhalt für globale Netze

    // e) Intelligente Verkehrssysteme

    Operativer Aktionsplan

    Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen genau festgelegte Maßnahmen. Der Analyse zur Entwicklung der Informationswirtschaft und ihrer Folgen wird so zugestimmt, wie sie in den früheren Schriftstücken angegeben und von dem Lissabonner Gipfel bekräftigt wurde. Der Aktionsplan zielt auf Lösungen ab und hält fest, was getan werden sollte, wer tätig werden sollte und bis wann.

    Die Ziele von eEurope lassen sich im wesentlichen auf dreierlei Wegen erreichen:

    Beschleunigte Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen - Auf europäischer Ebene wird zur Zeit eine Reihe von Vorschlägen für Rechtsvorschriften ausgearbeitet und diskutiert. eEurope soll ihre Verabschiedung dadurch beschleunigen, daß allen Beteiligten kurze Fristen gesetzt werden.

    Unterstützung neuer Infrastruktureinrichtungen und Dienste in ganz Europa - Fortschritte hängen hier wesentlich von privaten Investitionen ab. Solche Aktivitäten können zwar mit europäischen Finanzmitteln unterstützt werden, aber vieles hängt weitgehend von Maßnahmen der Mitgliedstaaten ab. Diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht die Budgetdisziplin gefährden.

    Anwendung des offenen Koordinierungsverfahrens und des Leistungsvergleichs (benchmarking) - Dies soll sicherstellen, daß die Maßnahmen effizient durchgeführt werden, die gewünschte Wirkung haben und in allen Mitgliedstaaten einen hohen Rang genießen. Außerdem soll dieses Verfahren mit dem allgemeinen Leistungsvergleich koordiniert werden, der in jedem Frühjahr in Zusammenhang mit dem europäischen Sondergipfeltreffen vorgenommen wird.

    Was den Leistungsvergleich betrifft, so wird die Datenerfassung von entscheidender Bedeutung sein. Zur Zeit laufen auf nationaler und internationaler Ebene mehrere Datenerhebungen im Zusammenhang mit der neuen wissensgestützten Wirtschaft. Soweit vorhanden, werden die Angaben von Eurostat und den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten verwendet. Auch die Wirtschaftsverbände und private Berater produzieren Statistiken über die Informationswirtschaft, die allerdings nicht alle wichtigen Indikatoren enthalten. Daher ist es zuweilen schwierig, ihre Zuverlässigkeit zu beurteilen und sie zu vergleichen. In diesem Fall werden die Angaben durch spezielle Erhebungen oder Studien ergänzt [5]. Die Ergebnisse dieser Datenerhebung und der Überwachung der besonderen Ziele von eEurope sollen auf der eEurope-Webseite dargestellt werden [6].

    [5] Im Rahmen der Programme Promise und IST

    [6] http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/index_en.htm

    Zeitplan

    Eine der stärksten Antriebskräfte für die Initiative eEurope ist die Notwendigkeit, angesichts knapper Fristen Maßnahmen auf jenen Gebieten zu treffen, die für die Informationswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Dieser Aktionsplan ist so konzipiert, daß solche Maßnahmen im Mittelpunkt stehen und die restlichen Hindernisse sich rasch beseitigen lassen. Aus diesem Grund nennt der Aktionsplan einen Termin - 2002 -, bis zu dem die Ziele verwirklicht sein sollten. Gelingt Europa die Umstellung nicht rasch genug, wird es zu spät sein, die ehrgeizigen Ziele des Lissabonner Gipfels zu verwirklichen. Sicherlich wird es auch nach 2002 noch ungelöste Probleme geben, doch Europa wird, wenn die folgenden Ziele erreicht werden, beträchtliche Fortschritte gemacht haben, die sich dann sehr bald auszahlen werden.

    Notwendiges politisches Engagement

    Die Ziele von eEurope lassen sich nur erreichen, wenn die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission bereit sind, sich auf diesen Aktionsplan und die damit verbundenen neuen Prioritäten festzulegen. Niemand kann es sich leisten, die Hände in den Schoß zu legen, ganz gleich, welche Fortschritte er vielleicht schon im Vergleich zu anderen erzielt hat. Jeder Mitgliedstaat muß bereit sein, seine Prioritäten zu ändern und Hindernisse auf dem Weg zu den Zielen beiseite zu räumen. Jeder muß die Bürger und Bürgerinnen darauf aufmerksam machen, welche neuen Möglichkeiten die digitalen Technologien bieten.

    Ziel Nr. 1: Ein billigeres, schnelleres, sicheres Internet

    a) Billigerer und schnellerer Internet-Zugang

    Der Lissabonner Gipfel hat folgendes gefordert:

    * Fertigstellung der Vorschläge für Rechtsakte möglichst bald im Jahr 2001 nach Überprüfung des rechtlichen Rahmens für den Telekommunikationsbereich

    * Einführung von mehr Wettbewerb bei den Ortsanschlußnetzen vor Ende 2000 und Entflechtung bei den Teilnehmeranschlüssen

    * rechtzeitige und effiziente Deckung des Frequenzbedarfs für künftige Mobilkommunikationssysteme

    * Bereitstellung kostengünstiger Hochgeschwindigkeitsnetze für den Internet-Zugang

    * volle Integrierung und Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte bis Ende 2001.

    Die Herausforderung

    Seit der Liberalisierung der Telekommunikationsdienste am 1. Januar 1998 sind die Kosten der Fern- und Auslandsgespräche erheblich gesunken. Allerdings benutzen die meisten Verbraucher das Internet über Ortsleitungen, wo die Preise wegen unzureichenden Wettbewerbs sehr viel weniger nachgegeben haben. Bislang hat der Markt nur relativ zögernd die dringend benötigten neuen Gebührenmodelle wie Pauschalen oder freier Zugang hervorgebracht. Niedrigere Preise sind besonders wichtig, damit der multimediale Internet-Schnellzugang rasch Anklang findet, der durch neue Technologien wie xDSL- und Kabeltechnik, optische Fasern sowie Radiotechnologien ermöglicht wird. Der Lissabonner Gipfeltreffen hat einen starken politischen Willen zur Kostensenkung bekundet. Mit der Umsetzung der Kommissionsempfehlung zur Entflechtung der Teilnehmeranschlüsse ließe sich das Hochgeschwindigkeits-Internet am schnellsten voranbringen.

    Europas führende Rolle bei den mobilen Netzen ist einer seiner Haupttrümpfe. Schon bald wird die Zahl der Mobilfunkteilnehmer in Europa höher sein als die der Festnetzanschlüsse. Immer mehr Verbraucher werden über einen mobilen Zugriff zum Internet verfügen. Allerdings wird ein mobiler Internet-Schnellzugang nur mit einer verbesserten zweiten Netzgeneration (vor allem unter Verwendung von GPRS und EDGE) [7] und mit einer 3. Netzgeneration möglich werden. Da ein solcher Schnellzugang unweigerlich sehr stark vom Preis abhängt, muß für möglichst viel Wettbewerb gesorgt werden.

    [7] ,General Packet Radio Service" und ,Enhanced Data GSM Environment"

    Auf dem Markt wird bereits unter Wettbewerbsbedingungen kräftig in neue Netze investiert. Mehrere Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich jedoch besorgt geäußert, was die entfernter gelegenen und die strukturschwächeren Gebiete betrifft. Wichtig ist, daß die Bürger und Bürgerinnen in diesen Gebieten den gleichen Zugang zu den modernen Kommunikationsnetzen erhalten wie diejenigen in anderen Regionen.

    Bei der nächsten Internet-Generation, einschließlich des mobilen Internet, werden sehr viel mehr Internet-IP-Adressen benötigt, was wiederum den Übergang zu der Fassung 6 des Internet-Protokolls (IPv6) dringend erforderlich macht, die weitaus mehr Adressen ermöglicht als die derzeitige Fassung 4. Außerdem werden bei der erwarteten hundertprozentigen Zunahme des Internet-Verkehrs sehr viel leistungsstärkere Netze und eine effizientere Paketvermittlungstechnik nötig sein.

    Anwort im Rahmen von eEurope

    Als Reaktion auf die Konvergenz und die sich ändernden Bedingungen am Markt und in der Technologie stellt die Kommission eine neue, den Wettbewerb fördernde Rechtsgrundlage zur Diskussion, die den immer rascheren Entwicklungen in dieser Branche Rechnung trägt. Es sollte alles daran gesetzt werden, damit sie vor Ende 2001 verabschiedet wird. Bis dahin muß zunächst der Wettbewerb bei den Teilnehmeranschlüssen verstärkt werden. Aus diesem Grund hat die Kommission eine Entflechtung bis Ende 2000 vorgeschlagen. Des weiteren sollten für die drahtlosen Multimediasysteme die notwendigen Frequenzen bereitgestellt werden. Die Kommission wird aus der Untersuchung über überhöhte Preise bei Mietleitungen, die aufgrund des EG-Wettbewerbsrechts durchgeführt wird, die notwendigen Schlüsse ziehen.

    Die uneingeschränkte Teilnahme der strukturschwächeren Regionen an der Informationsgesellschaft ist für die Union ein vorrangiges Anliegen. Projekte zur Förderung der Übernahme neuer Technologien müssen daher zu einem grundlegenden Bestandteil der regionalen Entwicklungspläne werden. Wenn der Markt versagt, weil private Investitionen allein nicht rentabel sind, können öffentliche Investitionen in strukturschwächeren Regionen in die für die Informationsgesellschaft relevante Infrastruktur gerechtfertigt sein. Sie dürfen allerdings den Wettbewerb nicht verzerren und müssen technologisch neutral sein. Über die Investitionen muß jede Region aufgrund ihrer besonderen wirtschaftlichen und sozialen Struktur selbst entscheiden. Die Kommission hat sich verpflichtet, Projekten, die für die Informationsgesellschaft wichtig sind, einen größeren Vorrang bei den Strukturfonds einzuräumen. Eine ähnliche Überprüfung der Prioritäten hat die Europäische Investitionsbank (EIB) angekündigt.

    In Verbindung mit der nächsten Internet-Generation will die Kommission eine Initiative starten mit dem Ziel, Betreiber und Gerätehersteller des Telekommunikationssektors dazu zu bringen, mit Diensteanbietern und Benutzern zusammenzuarbeiten, damit IPv6 in ganz Europa rasch Verbreitung findet und benutzt wird.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    b) Schnelleres Internet für Forscher und Studenten

    Der Lissabonner Gipfel forderte,

    * Schaffung eines transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes für elektronische, wissenschaftliche Mitteilungen bis Ende 2001, das Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Zentren und nach und nach auch Schulen miteinander verbindet.

    Die Herausforderung

    Hochgeschwindigkeitsnetze eröffnen dem Lernen und Forschen im Verbund neue Möglichkeiten. Die heute an den Hochschulen entwickelten Anwendungen sind häufig die Grundlage der kommerziellen Anwendung von morgen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen sicherstellen, daß dieses Innovationspotential voll genutzt wird.

    Ein schnelleres Internet ermöglicht eine neue Form der Rechnernutzung: das verteilte Rechnen im Netz. Dies spiegelt sich letztlich als Konzept in dem ,weltweiten Gitter" (WWG) wider. Es soll die Zusammenarbeit voneinander entfernter Teams in allen wissenschaftlichen Disziplinen und Branchen dadurch erleichtern, daß sie in die Lage versetzt werden, Daten und Recheninfrastruktur gemeinsam zu nutzen, wobei sie in Echtzeit zusammenarbeiten. Notwendig für das WWG ist die Weiterentwicklung, Integration und Validierung der Technologie, die eine nahtlose Integration von Netzen, Computern und Speichern in ein einheitliches System ermöglicht.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Die Kommission hat vor kurzem die Forschungsvernetzung im Zuge des Fünften Rahmenprogramms eingeleitet. Für die Umrüstung der Anlagen in Europa auf 2,5 Gigabit/s werden 80 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Europa muß jedoch noch mehr investieren, damit die Infrastruktur auf den neuesten Stand der Technik gebracht und die zu ihrer vollen Nutzung erforderlichen Technologien entwickelt werden.

    Im Januar 2000 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel ,Auf dem Wege zu einem europäischen Forschungsraum" herausgegeben, in dem die bessere Nutzung der elektronischen Netze durch die europäischen Wissenschaftskreise und die Gründung virtueller Hochleistungszentren zu strategischen Prioritäten erklärt wurden.

    Im Rahmen des IST-Programms werden bereits Projekte über verteiltes Rechnen unterstützt, doch sind noch größere Anstrengungen erforderlich, um allen Forschern diese Technologie näherzubringen. Daher sollen für den Ausbau des WWG entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

    Schnellere Internet-Grundnetze werden die Leistung von Forschern und Studenten nicht wesentlich verbessern, wenn diese keinen Zugriff auf Schnellverbindungen und Qualitätsanwendungen mit benutzerfreundlichen und netzunabhängigen Schnittstellen haben. Dementsprechend müssen umfangreiche Verbesserungen in den hochschulinternen Netzen vorgenommen werden, damit eine Zusammenarbeit und innovative Ausbildungs- und Kooperationsform auf lokaler Ebene möglich wird.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    c) Sichere Netze und intelligente Chipkarten

    Der Lissabonner Gipfel war der Auffassung,

    * daß das Vertrauen der Verbraucher ein Schlüsselfaktor bei der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs ist.

    Die Herausforderung

    Sichere Netze und ein sicherer Zugang mit intelligenten Chipkarten sind entscheidend für das Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr. Häufig wurde unter anderem im Europäischen Parlament [8] die Sorge laut, die Privatsphäre der Netzbenutzer könne verletzt werden. Zudem tauchen neue Formen der Kriminalität auf, die sich der elektronischen Mittel der Informationsgesellschaft bedienen. Da das Internet für alle geschäftlichen und privaten Mitteilungen genutzt wird, wird der Inhalt der übermittelten Informationen immer vertraulicher und wirtschaftlich wertvoller. Der wirtschaftliche Schaden, der durch Funktionsstörungen des Internet entsteht, (z.B. Viren, Abwehr von Angriffen auf Dienste) nimmt zu.

    [8] In dem Read-Bericht über eEurope wurde darauf hingewiesen, daß die Entwicklung von sicheren Identifizierungssystemen, Systemen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Nachrichten und Verfahren zur Verhinderung von Manipulationen für die Entwicklung eines digitalisierten, wettbewerbsfähigen und mobilen eEurope von allergrößter Bedeutung ist.

    Der Schutz der Informationen kann teuer werden und die Geschwindigkeit des Netzes mindern. Daher können nicht irgendwelche Lösungen vorgeschrieben werden, sondern es muß so weit wie möglich dem Markt überlassen werden, darüber zu entscheiden, welcher Sicherheitsgrad den Bedürfnissen der Benutzer entspricht. Viele Benutzer wissen jedoch nicht, daß die Geheimhaltung ihrer Geschäfte absolut nicht sichergestellt ist und wie sie sich schützen können. Vor allem gibt es nicht genügend zuverlässige Informationen über die Vertrauenswürdigkeit von Produkten.

    Was die Angebotsseite betrifft, so gibt es auf dem Markt viele ausgezeichnete europäische Sicherheitsprodukte. Es werden neue Technologien entwickelt, und die Branche befindet sich in einem fortlaufenden Wandel. Allerdings gibt es Probleme mit der allgemeinen Interoperabilität bei der Einbeziehung dieser Produkte in die dominierenden Betriebssysteme und die Anwendungsprogramme.

    Eine Stärke der Union ist die heute schon große Verbreitung intelligenter Chipkarten, allerdings ist der europäische Markt aufgeteilt in Länder und Wirtschaftszweige. Um die Benutzung in der ganzen Union ebenso wie in den beitrittswilligen Ländern voranzutreiben und zu vereinheitlichen, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Im Rahmen von eEurope werden in folgenden drei Bereichen gezielte Maßnahmen vorgeschlagen:

    * Mehr Sicherheit beim Zugang zu elektronischen Diensten durch Förderung der Verwendung intelligenter Chipkarten jeder Art.

    Intelligente Chipkarten stellen eine Mehrzwecktechnologie dar, die den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit gewährleistet, deren Möglichkeiten allerdings noch nicht voll ausgeschöpft werden. Der Startschuß für diese Aktion wurde bereits auf dem ,Chipkarten-Gipfel" am 11. April 2000 in Lissabon gegeben, und die Wirtschaft hat ihre feste Absicht bekundet, die gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen. Es wurde eine Chipkarten-Charta mit einem ausführlichen Arbeitsplan verabschiedet, und die Teilnehmer vereinbarten die Einsetzung eines hochrangig besetzten Arbeitsstabs, der gemeinsame Entwicklungen zur Förderung der intelligenten Chipkarten in der Europäischen Union in die Wege leiten und unterstützen soll.

    * Zugang zu Lösungen für die Sicherheit im Internet

    Intelligente Chipkarten stellen eine Möglichkeit dar, elektronische Dienste, insbesondere im Internet, zu schützen. Angesichts der Komplexität und der wachsenden Bedeutung der Internet-Sicherheit ist eine umfassendere Reaktion erforderlich. Für eine breitere Aufklärung und die Einführung von Sicherheitsprodukten ist natürlich in erster Linie die Branche verantwortlich. Allerdings gibt es Gebiete, wo öffentliche Stellen die Entwicklung dieses im Entstehen begriffenen Wirtschaftszweigs fördern könnten. Außerdem muß der öffentliche Sektor die Rolle des Katalysators spielen, um Brüche im Internet zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen daher vor allem private Initiativen ankurbeln und stärken.

    * Bessere Koordination bei der Bekämpfung der Cyber-Kriminalität

    Am 15.-17. Mai 2000 fand in Paris eine G-8-Konferenz über Sicherheit und Vertrauen im Cyberspace statt. Über ein Übereinkommen des Europarates über Cyber-Kriminalität wird diskutiert, und die Europäische Kommission bereitet zur Zeit eine Mitteilung zu dieser Frage vor. eEurope sollte sicherstellen, daß im Hinblick auf eine intensivere Diskussion und Zusammenarbeit bei diesem Problem Vorsorge für eine bessere Koordinierung getroffen wird.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Ziel Nr. 2: Investitionen in Menschen und Fertigkeiten

    a) Europas Jugend ins Digitalzeitalter

    Der Lissabonner Gipfel hat folgende Forderungen erhoben:

    * Jedem Bürger müssen die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind.

    * Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, daß alle Schulen in der Union bis Ende 2001 Zugang zum Internet und zu multimedialen Hilfsmitteln erhalten.

    * Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, daß alle hierfür erforderlichen Lehrer bis Ende 2002 im Umgang mit dem Internet und mit multimedialen Hilfsmitteln geschult worden sind.

    * Die Schulen sollen schrittweise an das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsnetz für elektronische, wissenschaftliche Mitteilungen angeschlossen werden, das bis Ende 2001 eingerichtet werden soll.

    * Die europäischen Berufs- und Allgemeinbildungssysteme müssen auf die Wissensgesellschaft zugeschnitten werden.

    Die Herausforderung

    Die Mitgliedstaaten machen zur Zeit beim Anschluß der Schulen an das Internet sichtbare Fortschritte. Aber es muß noch mehr getan werden:

    i. Es müssen genügend Computer und genügend schnelle Internet-Anschlüsse bereitgestellt werden.

    ii. Geräte, Software, Inhalte und Dienste müssen den Ausbildungsbedürfnissen entsprechen.

    iii. Gut ausgebildete Lehrer müssen dafür sorgen, daß diese neuen Werkzeuge tatsächlich genutzt werden, dementsprechend muß die Lehrer- und Schülerausbildung angepasst werden.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Für die Verwirklichung der Ziele sind in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. Aufgabe der Kommission ist es, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie einen allgemeinen Anstoß gibt, hilft, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, die sinnvolle Nutzung neuer Technologien und Anwendungen fördert sowie die Verbreitung der besten Verfahren und die Zusammenarbeit der Schulen in einem grenzübergreifenden Netz finanziert. Wenn technologische Lösungen, Software und Inhalte nicht isoliert in einzelnen Staaten, sondern auf europäischer Ebene entwickelt werden, bringt dies Europa einen bedeutenden zusätzlichen Nutzen. Denn die Mitgliedstaaten sollten aus den Erfahrungen der anderen lernen und darauf aufbauen können.

    Die Umstellung der Schulen auf das digitale Zeitalter sollte nicht zu Lasten anderer vorrangiger Ziele gehen. Denn das Internet kann die täglichen Probleme wie Lehrermangel, knappe Haushaltsmittel und Infrastrukturprobleme nicht lösen. Alle Schulabgänger sollten mit der Digitaltechnik vertraut sein - ein ehrgeiziges Ziel, das zusätzliche Finanzmittel erfordert. Auch die Industrie muß dazu gebracht werden, eine aktivere Rolle zu übernehmen und sich an innovativen und effizienten Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu beteiligen.

    In Ergänzung dazu will die Kommission in einer gerade anlaufenden Initiative für das elektronische Lernen bestimmte Ausbildungsmaßnahmen zusammenfassen. Die Initiative eLearning schließt die Ziele von eEurope in einem ausbildungsorientierten Rahmen ein und entspricht der Forderung des Lissabonner Gipfels, die europäischen Berufs- und Allgemeinbildungs systeme der Wissensgesellschaft anzupassen.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    b) Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft

    Der Lissabonner Gipfel ist zu folgenden Schlußfolgerungen gekommen:

    * Die Qualifikationsdefizite nehmen zu, vor allem in der Informationstechnologie, wo immer mehr Stellen unbesetzt bleiben.

    * Europas Ausbildungssysteme müssen sich auf den Bedarf der Wissensgesellschaft einstellen und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten, die auf bestimmte Zielgruppen und Beschäftigte zugeschnitten sind, bei denen die Gefahr besteht, daß ihre Qualifikation mit dem raschen Wandel nicht Schritt halten kann.

    * Dem lebenslangen Lernen als einem Grundbestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells sollte ein größerer Vorrang eingeräumt werden.

    * Die Pro-Kopf-Investitionen in Humankapital müssen gesteigert werden.

    * Durch einen europäischen Rahmen sollte festgelegt werden, welche neuen Grundfertigkeiten durch lebenslanges Lernen vermittelt werden sollen, und es sollte ein europäisches Diplom für grundlegende IT-Fertigkeiten eingeführt werden.

    * Benötigt wird Anpassungsfähigkeit, die sich durch flexible Arbeitsgestaltung und durch leichtere Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben erreichen läßt.

    Die Herausforderung

    In Lissabon wurde klargestellt, daß zur Erreichung der Vollbeschäftigung eine radikale Umgestaltung der Wirtschaft nötig wäre und die Qualifikationen den Möglichkeiten der Informationswirtschaft angepaßt werden müßten.

    Die erste Herausforderung liegt in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Ausbildung wird erheblich zur Entwicklung neuer Fähigkeiten beitragen, allerdings erst auf längere Sicht. Darüber hinaus muß noch mehr geschehen, wie Studien über die Qualifikationsdefizite gezeigt haben, nach denen es in Europa zur Zeit etwa 800 000 freie Stellen für IT-Fachleute gibt. Wenn nichts geschieht, dürfte diese Zahl bis zum Jahr 2003 auf 1,7 Millionen steigen. [9] Die Herausforderung besteht nicht nur darin, die Nachfrage nach IT-Fachleuten zu befriedigen. Vertrautheit mit der Digitaltechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und die Beschäftigungsfähigkeit aller Bürger und Bürgerinnen.

    [9] Europe's Growing IT Skills Crisis (IDC-Sonderbericht).

    Die zweite Herausforderung besteht darin, die Beschäftigungsquoten bis zum Jahr 2010 möglichst nah an 70 % heranzubringen. Dazu müssen die Beschäftigungsaussichten aller Gruppen mit niedrigen Beschäftigungsquoten, vor allem die der Frauen und der älteren Arbeitnehmer, verbessert werden. Durch flexible Arbeitsgestaltung, z.B. Telearbeit, kann Arbeit attraktiver und leichter zugänglich werden.

    Die dritte Herausforderung ist die anstehende Modernisierung der Arbeitsorganisation. Größere Flexibilität bringt den Beschäftigten Vorteile in Form von Gleitzeit und eines variablen Arbeitsplatzes. Es sollte darauf hingewirkt werden, daß die Sozialpartner durch Vereinbarungen über flexible Arbeitsbedingungen ihren Beitrag dazu zu leisten, denn profitieren würden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Die Hauptverantwortung dafür, daß die Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit in der Informationswirtschaft vor allem durch entsprechende Qualifikationen und eine geänderte Arbeitsorganisation sichergestellt werden, liegt in den Händen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner. Die Kommission spielt eine wichtige Rolle als Koordinator bei der europäischen Beschäftigungsinitiative, bei der es vor allem um die Aufstellung von Beschäftigungsleitlinien auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in einzelstaatliche Beschäftigungspläne geht. Im Nachgang zum Lissabonner Gipfeltreffen sollen die Ziele der Informationsgesellschaft in sämtlichen Beschäftigungsleitlinien verbessert werden.

    Die Gruppe hochrangiger Fachleute, die für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) zuständig ist und sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wird die nachstehend aufgeführten Maßnahmen überwachen und jedes Jahr feststellen, welche Fortschritte erreicht wurden. Auch wird sie an der Gesamtbeurteilung der Auswirkungen des Aktionsplans eEurope auf die Beschäftigung mitwirken.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    c) Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft

    Der Lissabonner Gipfel hat folgendes erklärt:

    * Behinderte müßten besonders berücksichtigt werden, und niemand dürfe von Informationen ausgeschlossen werden.

    * Die Informationswirtschaft könne durch mehr Wachstum und Beschäftigung und durch Eröffnung neuer Möglichkeiten zur Teilnahme an der Gesellschaft die soziale Ausgrenzung verringern.

    * Jedem Bürger müßten die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind.

    Die Herausforderung

    Die Schlußfolgerungen des Lissabonner Gipfel bedeuten, daß die Zielgruppe der Aktion eParticipation im Rahmen von eEurope erweitert werden sollte. Die Vorteile der Informationsgesellschaft müssen nicht nur für Behinderte, sondern auch für Menschen zugänglich sein, die nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht in das Ausbildungs system integriert sind. Die hier vorgesehenen Maßnahmen werden die neue Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der sozialen Integration unterstützen, die der Lissabonner Gipfel ebenfalls gefordert hat. Die Hauptfragen wurden ausgiebig auf der letzten Ministerkonferenz in Lissabon erörtert.

    Da immer mehr staatliche Dienste und wichtige öffentliche Informationen auf dem Netz angeboten werden, ist es wichtig, daß alle Bürger zu den staatlichen Web-Seiten genauso Zugang erhalten wie zu öffentlichen Gebäuden. Was die behinderten Bürger und Bürgerinnen betrifft, so besteht die Aufgabe darin, nicht nur dafür zu sorgen, daß sie möglichst breiten Zugang zu den Informationstechnologien im allgemeinen erhalten, sondern daß diese auch zu den technischen Hilfsmitteln der Behinderten passen. Außerdem sind neue Technologien häufig benutzerfreundlicher, wenn die Anforderungen aller potentiellen Verbraucher an die Verwendbarkeit vom Beginn der Entwicklung an berücksichtigt werden.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Die Gruppe hochrangiger Fachleute, die für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) zuständig ist, wird in Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Blick auf den Zugang Behinderter die für die Informationsgesellschaft relevanten Rechtsvorschriften und Normen daraufhin überprüfen, ob sie mit den Grundsätzen der Zugänglichkeit zu vereinbaren sind.

    Die Web-Seiten des öffentlichen Sektors und ihr Inhalt müssen in den Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen so angelegt sein, daß behinderte Bürger und Bürgerinnen die Informationen erreichen und voll von den Möglichkeiten der ,Regierung am Netz" profitieren können.

    Was die Berücksichtigung der Zugänglichkeit aller Technologien der Informations gesellschaft bereits im Entwicklungsstadium betrifft, so ist eine entsprechende Ausbildung der Entwickler noch relativ neu und wird nur vereinzelt in Europa angeboten. Hier können die Hochleistungszentren noch sehr viel voneinander lernen, wenn sie zu einem koordinierten, hochwertigen Konzept gelangen wollen.

    Zusätzlich zu diesen Maßnahmen werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, um das Problem derjenigen zu lösen, die aus anderen Gründen, wie Armut oder mangelnde Information und Ausbildung, nicht voll von der Informationsgesellschaft profitieren. Die Aufstellung von Geräten mit Internet-Zugang in öffentlichen Räumen - Büchereien, Arbeitsämtern, Schulen - könnte zusammen mit Schulungsmöglichkeiten vor Ort allen den Zugang erleichtern.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Ziel Nr. 3: Förderung der Nutzung des Internet

    a) Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

    Der Lissabonner Gipfel kam zu folgenden Schlußfolgerungen:

    * Der Rat und das Europäische Parlament sollten bis Ende 2000 alle ausstehenden Rechtsvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen; die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung in innerstaatliches Recht beschleunigen und bis 2001 abschließen.

    * Die Kommission und der Rat sollten prüfen, wie sich das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr vor allem durch alternative Streitbeilegungsregelungen steigern läßt.

    * Die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, daß öffentliche Aufträge der Gemeinschaft und der Regierungen bis 2003 elektronisch vergeben werden können.

    * Wegen des raschen technologischen Wandels sind in Zukunft möglicherweise neue und flexiblere Regulierungskonzepte erforderlich..

    Die Herausforderung

    Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (der sogenannte Business-to-Business- oder B2B-eCommerce) entwickelt sich sehr dynamisch, in vielen Bereichen wie dem Bank- und Versicherungswesen, der Automobilherstellung usw. stellen die Unternehmen bereits ihre Tätigkeit in großem Maßstab darauf um. Dies bedeutet, daß Unternehmen in allen Bereichen der alten und der neuen Wirtschaft ihre Geschäfte in einer völlig neuen Art und Weise tätigen. Für die KMU ist es wichtig, in diesem Prozeß nicht zurückzustehen, sondern über die Landesgrenzen hinaus aktiv zu werden.

    Dagegen gewinnt die Informationstechnologie bei Geschäften zwischen Unternehmen und Verbraucher (B2C-eCommerce) langsamer an Boden, doch dürfte die bevorstehende Einführung des mobilen elektronischen Geschäftsverkehrs dazu beitragen, die Möglichkeiten besser zu nutzen. Allerdings gibt es hier noch einige rechtliche Schwierigkeiten:

    i. Die Rechtslage ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was den Unternehmen, vor allem den KMU, die in der ganzen Union Geschäfte treiben wollen, Schwierigkeiten bereitet.

    ii. Das Verbrauchervertrauen muß gestärkt werden, wenn die Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs voll zum Tragen kommen sollen.

    Mit Hilfe des elektronischen Geschäftsverkehrs läßt sich die Effizienz des staatlichen Beschaffungswesens verbessern. Auch die Aussichten der KMU, in der ganzen Union Geschäfte treiben zu können, verbessern sich damit. Das elektronische Beschaffungswesen ist in den öffentlichen Verwaltungen noch nicht sehr verbreitet. Daher sind Anstrengungen notwendig, um die Rechtslage zu klären und das Verwaltungssystem umzugestalten.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Für die Schaffung eines Binnenmarktes für elektronischen Geschäftsverkehr hat die Kommission bereits eine Reihe von Rechtsvorschriften vorgeschlagen. Der bevorstehende Erlaß der ,Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck" durch den Rat, die unter anderem einen Binnenmarkt für Sicherheitsprodukte schaffen wird, und die rasche Verabschiedung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sind äußerst positive Zeichen. Die übrigen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften müssen so schnell wie möglich erlassen werden, und die Mitgliedstaaten sollten sie unverzüglich in innerstaatliches Recht umsetzen. Auch die Einführung des Bereichsnamens .eu wird der Errichtung eines Binnenmarktes für elektronischen Geschäftsverkehr förderlich sein.

    Zur Stärkung des Verbrauchervertrauens hat die Privatwirtschaft verschiedene Initiativen ergriffen - Einführung von Gütezeichen, Erklärungen über Datenschutzmaßnahmen usw. -, die von den einzelnen Unternehmen und Verbrauchern jedoch nur schwer zu beurteilen sind. Benötigt werden gemeinsame Kriterien und mehr Transparenz. Außerdem werden von den Unternehmen erhebliche Anstrengungen zur Einführung einer freiwilligen Selbstkontrolle und die Entwicklung alternativer Lösungen für die Streitbeilegung erwartet. Diese Anstrengungen werden jedoch nur bei ausreichenden Anreizen unternommen.

    Der öffentliche Sektor muß das elektronische Beschaffungswesen ausbauen. Dazu werden auf europäischer Ebene die erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften vorgenommen. Die Europäische Kommission wird die Entwicklung in den Mitgliedstaaten beobachten und sich nach Kräften bemühen, einen wesentlichen Teil ihrer Beschaffungen elektronisch abzuwickeln.

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    b) Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten

    In den Schlußfolgerungen des Lissabonner Gipfels wird folgendes gefordert:

    * Anstrengungen der öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen, um die neuen Technologien für den größtmöglichen Zugang zu Informationen zu nutzen.

    * Die Mitgliedstaaten sollten einen allgemeinen elektronischen Zugang zu den wichtigsten grundlegenden öffentlichen Diensten bis 2003 sicherstellen.

    Die Herausforderung

    Digitale Technologien bieten die Möglichkeit, leichter auf die Fülle von Informationen des öffentlichen Sektors zuzugreifen und diese zu nutzen. Die ,Regierung am Netz" könnte zu einer Umstrukturierung des öffentlichen Sektors und zu schnelleren Reaktionen bei den Diensten führen. Sie könnte eine höhere Effizienz, Kostensenkungen und eine Beschleunigung der üblichen Verwaltungsverfahren für die Bürger und die Unternehmen bewirken. Der elektronische Zugang könnte durch Förderung von für die Europäer wichtiger Internetdiensten auch entscheidend zu einem schnelleren Übergang zur Informationsgesellschaft beitragen. Die Verwaltungen stehen vor der Herausforderung, sich rasch an die neuen Arbeitsmethoden anzupassen und neuartige Arbeitsverfahren zu ermöglichen, zu denen auch Partnerschaften mit der Privatwirtschaft gehören.

    Dieses Potential wird jedoch nicht ausgeschöpft. Der Übergang zu elektronischer Interaktion bedeutet grundlegende Änderungen innerhalb der internen Verwaltungsabläufe, die sich u.U. nur schwer steuern lassen. Außerdem schränken die in der Union unterschiedlichen Zugangsregeln die Entwicklung europaweiter Dienste ein.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über ,Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft" zeigten, daß der Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors in Europa sowie deren Verbreitung und Nutzung verbessert werden müssen. Daher will die Initiative eEurope einen einfachen Zugang der Bürger zu grundlegenden öffentlichen Daten sicherstellen und die Interaktion zwischen Bürgern und Regierung über das Netz fördern.

    Der Herausforderung, den öffentlichen Sektor effizienter zu machen, muß durch ein Überdenken der internen Organisation und des elektronischen Austauschs zwischen den einzelnen Institutionen begegnet werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten auf diesem Gebiet bereits im Rahmen des IDA-Programms (Datenaustausch zwischen Verwaltungen) zusammen, auf dessen Grundlage künftig europaweite Dienste entwickelt und Informationen über vorbildliche Verfahren ausgetauscht werden. Außerdem sind im Rahmen des EU-Rahmenprogramms neue Anwendungen entwickelt worden, die neuartige Lösungen unterstützen können. Schließlich wird auch die Kommission selbst ihre Verfahren überprüfen, um digitale Technologien im Rahmen ihrer Reform besser zu nutzen.

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    c) Gesundheitsfürsorge über das Netz

    Laut dem Lissabonner Gipfel müssen die öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen echte Anstrengungen unternehmen, um die neuen Technologien für den größtmöglichen Zugang zu Informationen zu nutzen.

    Die Herausforderung

    Der Bereich der Gesundheitsfürsorge ist in allen Mitgliedstaaten umfangreich, teuer, komplex und schwer zu verwalten. Hauptziel dieser Aktion ist die Entwicklung einer Infrastruktur aus benutzerfreundlichen, validierten und interoperablen Systemen für die Gesundheitserziehung, die Vorbeugung von Krankheiten und die medizinische Versorgung. Viele der Hilfsmittel für den Aufbau einer solchen Infrastruktur sind bereits vorhanden. Die Mitgliedstaaten müssen sich jedoch bemühen, die Infrastruktur konsequent auszubauen, damit sie die Technologie zur Erreichung ihrer Ziele im Gesundheitswesen nutzen können.

    Außer einer Infrastruktur, die Bürger, Ärzte und Behörden über das Netz miteinander verbindet, bleiben für eine leistungsfähige Gesundheitsfürsorge über das Netz vier Herausforderungen offen:

    i. Elektronisch gestützte Dienste der Gesundheitsfürsorge bilden sich in Europa und der übrigen Welt zunehmend heraus. Daher müssen vorbildliche Verfahren auf diesem Gebiet gesammelt und verbreitet werden. Gleichzeitig sollten Kriterien für einen europäischen Leistungsvergleich erarbeitet werden.

    ii. Auf wenige Informationen im Internet wird so häufig zugegriffen wie auf Informationen über Gesundheitsfragen. Doch können die Bürger Europas die Qualität und Authentizität dieser wichtigen Informationen nur sehr schwer beurteilen.

    iii. Die öffentlichen Ausgaben für Hilfsmittel und Geräte der Telematik im Gesundheitswesen nehmen einen bedeutenden Anteil der für das Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Anspruch. Doch können sich die Käufer bei ihren Entscheidungen derzeit nur auf sehr wenige unabhängige Bewertungen der entsprechenden Technologien stützen. Ebenso benötigen in Heilberufen Tätige den Zugriff auf aktuelle Leitlinien über Gesundheitsdaten im Netz, um bessere Entscheidungen beim Ausbruch von Krankheiten treffen zu können.

    iv. Europa nimmt derzeit eine starke Position in der aufkommenden Branche der Gesundheitsfürsorge über das Netz ein, die etwa 6 % des IT-Markts ausmacht. In der Branche der Telematik im Gesundheitswesen herrscht jedoch große Unsicherheit über Fragen der Verantwortung und des Datenschutzes sowie darüber, ob ärztliche Ratschläge, Information über Arzneimittel und das Anbieten von Arzneimitteln über das Netz rechtlich zulässig sind.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Die Verwaltung und der Betrieb der Gesundheitsdienste fallen unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch ergänzt die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet (Artikel 152 des Vertrags von Amsterdam).

    Über das IST-Programm wird eine Maßnahme eingeleitet, um vorbildliche Verfahren der Gesundheitsfürsorge über das Netz zu sammeln und zu verbreiten und Kriterien für den Leistungsvergleich zu entwickeln. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit wichtigen Sachverständigen Qualitätskriterien als Grundlage eines europäischen Gütezeichens für gesundheitsbezogene Web-Standorte festgelegt.

    Die Kommission wird eine Mitteilung zu ,Rechtsfragen der Gesundheitsfürsorge über das Netz im Jahre 2001" veröffentlichen. Darin soll das einschlägige geltende Recht überprüft und verdeutlicht und um das Vertrauen der Wirtschaft geworben werden, damit sie in diesen Markt einsteigt. eEurope will die Marktentwicklung beschleunigen.

    Es sind eingehende europaweite Technologiefolgenabschätzungen wichtiger Anwendungen der Telematik im Gesundheitswesen geplant, um deren Durchführbarkeit (Interoperabilität, Kostenwirksamkeit) zu beurteilen. Außerdem werden spezielle Netze zur Beurteilung von Daten eingerichtet. Darunter fallen ein Netz zum Austausch von Informationen über die relative Wirksamkeit von Arzneimitteln, das den Mitgliedstaaten helfen kann, informierte Kaufentscheidungen zu treffen, und vernetzte Datenbanken über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten in den Mitgliedstaaten. Die Kommission wird bei der Einrichtung europaweiter Netze durch die Mitgliedstaaten helfen und eine europäische Qualitätssicherung anbieten.

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    d) Europäischer digitaler Inhalt für globale Netze

    Aus den Schlußfolgerungen des Lissabonner Gipfels:

    * Die Informationsanbieter schaffen durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert.

    * Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten dafür sorgen, daß Inhalte für schnelle Netze zur Verfügung stehen.

    Die Herausforderung

    Die Branche der Anbieter von Inhalten wächst in Europa rasch. Europa besitzt eine tragfähige Grundlage, auf der eine dynamische Industrie digitaler Inhalte aufbauen kann - alteingesessene Herausgeber, ein reiches kulturelles Erbe, nutzbare Sprachenvielfalt sowie eine bedeutende und wachsende audiovisuelle Branche. Diese Industrie muß in Europa vor allem die Möglichkeiten nutzen, die sich durch das Aufkommen digitaler Technologien bieten. Daher ist die Unterstützung der Umstellung auf digitale Produktion und Verteilung europäischer digitaler Inhalte entscheidend. Außerdem besitzt Europa 100 000 kulturelle Einrichtungen (Museen, Bibliotheken und Archive), in denen mehr als eine Million Menschen beschäftigt sind. Sie enthalten eine reichen Schatz an Informationen, der zugänglicher gemacht und besser genutzt werden kann.

    Die wichtigsten Herausforderungen bilden die Einführung neuer Technologien für die Schaffung neuer Inhalte, die Digitalisierung des vorhandenen Materials, die Gewährleistung der Zugänglichkeit auf Dauer und die Entwicklung neuer Dienste. Daneben sind auch eine bessere Unterstützung und eine engere Zusammenarbeit zwischen den im Unterrichtswesen Tätigen und der Inhalteindustrie erforderlich, um die materiellen und immateriellen Ressourcen besser nutzbar zu machen.

    Doch bestehen eine Reihe von Gefahren, daß Europa sein einschlägiges Potential nicht nutzen wird:

    i. Die kulturellen Güter sind nicht überall gleich gut digitalisiert. Dies schränkt die Möglichkeiten der Industrie zur Entwicklung europäischer Inhalte ein. Ein zersplitterter europäischer Markt behindert ein schnelleres Wachstum.

    ii. Ein gutes Beispiel dafür ist die fehlende Klarheit und Einheitlichkeit der Regeln für den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und deren Nutzung.

    iii. Digitale Inhalte sind sprachlich und kulturell unzureichend angepaßt. Eine solche Anpassung könnte europäischen Unternehmen dabei helfen, weltweit präsent zu werden und neue Märkte zu erschließen.

    iv. Unzureichende Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen in den Bereichen Unterricht, Bildung und Kultur und den dort Tätigen einerseits sowie der Inhalteindustrie andererseits.

    v. Die Art der Inhalte ändert sich - Europa nimmt eine schwache Position ein bei der Verbreitung von Inhalten und Informationen über globale Netze. Ohne Inhalte läßt sich der Verkauf über das Netz nicht fördern. Gleichzeitig bedeuten die Entwicklungen beim mobilen Internet-Zugang und die zunehmende Bedeutung des mobilen elektronischen Geschäftsverkehrs, daß die Anbieter von Inhalten ihre Produkte an den Zugang über andere Geräte anpassen müssen.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    Wie vom Lissabonner Gipfel gefordert, greift die Kommission derzeit ihre Initiativen zur Unterstützung der Inhalteindustrien im Digitalzeitalter verstärkt wieder auf. Bei der Schaffung kultureller Inhalte handelt es sich um MEDIA plus für die audiovisuelle Branche und um das neue Rahmenprogramm CULTURE 2000. Im Anschluß an die Programme INFO2000 und MLIS (Mehrsprachigkeit in der Informationsgesellschaft) leitet die Kommission ein Programm zur Unterstützung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft ein.

    Dabei wird besonders auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die kommerzielle Nutzung von Informationen des öffentlichen Bereichs und für die Entwicklung mehrsprachiger Dienste geachtet werden, durch das die Entwicklung und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke und multimedialer Produkte und die Werbung dafür sowie die Live-Übertragung kultureller Ereignisse über das Internet gefördert werden. Die Digitalisierungsprogramme in ganz Europa werden besser koordiniert, um einen breiteren Zugang zu Europas kulturellem Erbe sicherzustellen.

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    e) Intelligente Verkehrssysteme

    Der Lissabonner Gipfel forderte,

    * eine Beschleunigung der Liberalisierung des Verkehrswesens, um einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt zu verwirklichen;

    * die Kommission auf, hinsichtlich der Nutzung und des Managements des Luftraums so rasch wie möglich ihre Vorschläge zu unterbreiten.

    Die Herausforderung

    Europa muß vor allem die wachsende Nachfrage nach Mobilität bei begrenzten Verkehrsnetzen in den Griff bekommen. Alle Verkehrsnetze sehen sich drei großen Problemen gegenüber: Überlastung, Sicherheit und fehlendes Angebot neuer Dienste.

    Überlastung ist ein großes Problem im Straßen- und im Luftverkehr. Verspätungen im Luftverkehr sind teilweise auf strukturelle Ineffizienz des Systems (Luftraummanagement) zurückzuführen, aber auch auf die nicht aufeinander abgestimmten Luftverkehrsmanagementsysteme, die nicht immer mit den technologischen Entwicklungen Schritt gehalten haben. Zur Unterstützung der Fluglotsen müssen Automatisierungsmittel und die Flugdatenübertragung über einen dezidierten Kanal eingeführt werden.

    Die Überlastung der Straßen ist besonders kritisch in städtischen Gebieten und in transeuropäischen Korridoren, mit allen negativen Folgen für die Umwelt.

    Intelligente Straßenverkehrssysteme und -dienste können Engpässe teilweise beseitigen, werden aber oft zu bruchstückhaft entwickelt, und der Endnutzer muß oft starke Verzögerungen in Kauf nehmen, bevor die Dienste voll einsatzfähig sind. Die Mitgliedstaaten müssen untereinander und mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten, um den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme in Städten und Regionen zu beschleunigen und die Entwicklung von Verkehrs- und Reiseinformationsdiensten zu ermöglichen.

    Sicherheitsprobleme sind durch schwere Eisenbahn- und Schiffsunglücke ins Rampenlicht getreten. Die Sicherheit des Straßenverkehrs gibt weiter Anlaß zur Sorge. Im Luftverkehr gab es zwar in letzter Zeit in Europa keine größeren Katastrophen, aber die Zahl der Berichte über Beinahezusammenstöße nimmt zu. Die Sicherheit im Seeverkehr leidet unter dem Fehlen von Informationen. Erforderlich sind eine genauere Identifizierung und Überwachung des Verkehrs entlang der Küsten der Mitgliedstaaten, insbesondere von Schiffen, die umweltschädliche Güter befördern.

    Fahrzeugführer und andere Benutzer der Straße sind vor allem an Systemen zur Verbesserung der Sicherheit interessiert. Danach folgen in geringem Abstand Systeme zur Erhöhung des Komforts (Hilfs- und Warnsysteme). Die Herausforderung liegt in der Einführung aktiver Sicherheitssysteme in allen Neufahrzeugen. Die Bestimmung des Standorts von mobilen Anrufern der Nummer 112 und, daran anschließend, der Zugang zum gesamten Spektrum an Notrufdiensten würden wesentlich zur öffentlichen Sicherheit und zum Fahrkomfort beitragen.

    Das Fehlen von neuen Diensteangeboten und von technischen Lösungen für die Probleme der Überlastung und der Sicherheit ist vor allem auf das zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten aufgesplitterte Verkehrsnetzmanagement zurückzuführen. Dies behindert die Diensteanbieter, weil sie so die Größenvorteile des Binnenmarkts nicht nutzen können. Beim Schienenverkehr hindern strenge technische und betriebliche Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten die Entwicklung des europaweiten Schienenverkehrsgeschäfts.

    Antwort im Rahmen von eEurope

    In den Mitgliedstaaten und über europäische Forschungsprogramme wurden technische Lösungen entwickelt, die zur Lösung der genannten Probleme beitragen können. Es gibt vielversprechende Hinweise darauf, daß diese Technologien allmählich eingesetzt werden. Aufgabe von eEurope wird es sein, einen Anstoß für neue Lösungen zu geben und ihren Einsatz zu beschleunigen.

    Ein intelligenter Verkehr erfordert immer noch wichtige politische Entscheidungen. Dies gilt vor allem für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums, den Einsatz von Galileo, den Einsatz intelligenter Systeme im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr und die Zukunft des Stadtverkehrs. Europa muß mehr investieren, damit intelligente Verkehrssysteme wirklich leistungsfähig genug werden, um die Nachfrage aufgrund des erwarteten Verkehrsanstiegs zu befriedigen.

    Der Privatwirtschaft kommt bei der Entwicklung intelligenter Verkehrsdienste eine Schlüsselrolle zu. Bei der Verwirklichung der Maßnahmen von eEurope sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, daß Hindernisse beseitigt werden, die der Entwicklung privater Dienste im Wege stehen.

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    Anhang - Vorläufige Liste der Indikatoren für eEurope

    1. Billigeres, schnelleres und sicheres Internet

    a) Billigerer und schnellerer Internet-Zugang

    - Verbreitung des Internet (Zahl der angeschlossenen Haushalte, Internet-Nutzer, schnellen Zugänge)

    - Kosten des Internet-Zugangs

    b) Schnelleres Internet für Forscher und Studenten

    - Schnelligkeit der Verbindungen und der Dienste, die innerhalb der einzelstaatlichen Forschungsnetze und zwischen ihnen (innerhalb der EU und weltweit) zur Verfügung stehen

    - Zahl der schnellen Universitätsnetze

    c) Sichere Netze und Zugang durch intelligente Chipkarten

    - Prozentsatz der Bevölkerung, der intelligente Chipkarten für den Zugang und/oder für Transaktionen verwendet

    - Marktdurchdringung von IPSec

    2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten

    a) Europas Jugend ins Digitalzeitalter

    - Zahl der Computer pro 100 Schüler

    - Prozentsatz der Grund- und weiterführenden Schulen am Internet

    - Prozentsatz der Schulen mit Breitband-Internetanschluß (unter Einschluß von Satellitenverbindungen)

    - Zahl der Besuche auf von Schulen und dem öffentlichen Unterrichtswesen betriebenen Web-Servern

    b) Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft

    - Prozentsatz der Beschäftigten mit grundlegenden Fähigkeiten zum Umgang mit Rechnern

    - Anteil der Telearbeiter an allen Arbeitskräften

    c) Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft

    - Zahl öffentlicher Internet-Anschlüsse pro 1000 Einwohner

    - Zahl der an das ,Entwicklung-für-alle"-Netz angeschlossenen Spitzenforschungszentren

    3. Förderung der Nutzung des Internet

    a) Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

    - Prozentsatz von Web-Standorten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Gütezeichen, Sicherheitskennzeichen oder anderen Bescheinigungen

    - Kenntnis alternativer Streitbeilegungsverfahren bei den Verbrauchern

    - Prozentsatz der Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Geschäftstätigkeiten elektronisch abwickeln

    - Zahl öffentlicher Internet-Anschlüsse pro 1000 Einwohner

    - Zahl der an das ,Entwicklung-für-alle"-Netz angeschlossenen Spitzenforschungszentren

    b) Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten

    - Prozentsatz über das Netz durchgeführter grundlegender Interaktionen mit den öffentlichen Diensten

    - Prozentsatz über das Netz durchgeführter öffentlicher Beschaffungen

    c) Gesundheitsfürsorge über das Netz

    - Prozentsatz der Anbieter von Diensten der Gesundheitsfürsorge erster und zweiter Stufe, die regional vernetzt sind

    - Zahl der europäischen, von anderen Fachleuten überprüften gesundheitsbezogenen Web-Standorte

    d) Digitaler Inhalt für globale Netze

    - Prozentsatz von Web-Standorten der EU unter den 20 meistbesuchten in den einzelnen Mitgliedstaaten

    - Zahl europäischer mehrsprachiger Portale

    e) Intelligente Verkehrssysteme

    - Zahl der Anrufe bei der Nummer 112 mit Standortinformationen in Europa

    - Prozentsatz großer europäischer Städte mit Verkehrs- und Reiseplanungsinformationsdiensten

    - prozentualer Streckenanteil der europäischen Autobahnnetze, der mit Stauinformations- und Verkehrsleitsystemen ausgerüstet ist

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