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Document 52000DC0247

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft

/* KOM/2000/0247 endg. */

52000DC0247

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft /* KOM/2000/0247 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft

Zusammenfassung

Es ist dringend erforderlich, die Verpflichtung zu einer aktiveren Förderung der rationellen Energieverwendung sowohl auf der Ebene der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten zu erneuern. Dies trifft insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinbarung von Kyoto zur Verringerung der CO2-Emissionen zu, wobei die Verbesserung der Energieeffizienz eine Schlüsselrolle spielen wird, um das Kyoto-Ziel der EU wirtschaftlich zu erreichen. Zusätzlich zu der bedeutenden positiven Auswirkung auf die Umwelt wird eine Steigerung der Energieeffizienz zu einer nachhaltigeren Energiepolitik führen, sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zu einer Reihe anderer positiver Wirkungen.

Als Folge von Markthemmnissen, die eine zufriedenstellende Verbreitung von energiesparenden Technologien und die rationelle Energieverwendung behindern, gibt es heute in der EU immer noch ein geschätztes wirtschaftliches Potential zur Verbesserung der Energieeffizienz im Umfang von mehr als 18 % des derzeitigen Energieverbrauchs. Dieses Potential entspricht mehr als 160 Mtoe, oder 1.900 TWh, also in etwa dem gesamten Endenergiebedarf Österreichs, Belgiens, Dänemarks, Finnlands, Griechenlands und der Niederlande zusammen.

In dem folgenden Aktionsplan werden Politiken und Maßnahmen dargelegt, mit deren Hilfe diese Hemmnisse ausgeräumt werden sollen, so dass dieses Potential realisiert werden kann. Wenn das vorgeschlagene vorläufige Ziel, die Energieintensität zusätzlich zur geschätzten jährlichen Veränderung um einen Prozentpunkt pro Jahr zu verbessern, erreicht wird, kann das vorhandene Einsparpotential bis zum Jahre 2010 zu zwei Dritteln ausgeschöpft werden. Dies würde zu einer Energieeinsparung von mehr als 100 Mtoe führen, was einer Vermeidung von CO2-Emissionen im Umfang von knapp 200 Mio. t/Jahr entspricht oder etwa 40% der Kyoto-Verpflichtung der EU. [1] Von der Erreichung des gemeinschaftsweiten Ziels einer Verdoppelung des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplung auf 18% der Stromerzeugung der EU bis zum Jahr 2010, wird für diesen Zeitpunkt eine zusätzliche Reduktion der CO2-Emissionen um 65 Mio. t CO2 pro Jahr erwartet. [2]

[1] Siehe Fußnote 12, Seite 5.

[2] European Cogeneration Review, Juli 1999.

Es sollen drei Gruppen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorge schlagen werden:

- Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Energieeffizienz in andere, nicht speziell den Energiebereich betreffende Politik- und Programmbereiche; dies betrifft beispielsweise die Regional- und Kommunalpolitik, die Steuer- und Tarifpolitik, usw.

- Maßnahmen zur Neuorientierung und Intensivierung vorhandener erfolgreicher Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

- Neue, gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen.

1. hintergrund

1.1 Einleitung

In seiner Entschließung vom 7. Dezember 1998 [3] über Energieeffizienz ersucht der Rat die Kommission, sobald wie möglich einen nach Prioritäten gestaffelten Aktionsplan zur Förderung der Energieeffizienz vorzulegen. Er schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, fragt nach dem Beitrag, den andere Gemeinschaftspolitiken zur Förderung der Energieeffizienz leisten können, und fordert, dass der Plan die jeweiligen Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten aufzeigen und insbesondere Angaben zur Finanzierung und zur Zeitplanung enthalten soll.

[3] ABl. C 394/01 vom 17.12.1998.

Die Entschließung war wiederum eine Antwort auf die Mitteilung der Kommission zur Energieeffizienz [4], in der eine Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Energieeffizienz dargelegt wird. Der Rat unterstützte diese Strategie und das vorgeschlagene vorläufige Ziel, dass die Gemeinschaft bis zum Jahre 2010 die Energieintensität [5], zusätzlich zu dem, was sonst erreicht worden wäre, um einen Prozentpunkt pro Jahr verbessern soll. Das Europäische Parlament hat eine befürwortende Stellungnahme zu dieser Mitteilung abgegeben, in der es die Notwendigkeit eines erneuten, verstärkten Vorgehens im Bereich der Energie effizienz hervorhebt und dabei ein noch ehrgeizigeres jährliches Ziel für die Verbesserung der Energieintensität vorschlägt [6].

[4] Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft. Ansätze für eine Strategie des rationellen Energieeinsatzes, KOM(1998) 246 vom 29.4.1998.

[5] Änderungen der Energieintensität bezogen auf den Endenergieeinsatz stellen einen ersten groben Indikator für die Veränderung der Energieeffizienz dar. Temperatur- und Struktureffekte in der Nachfrage können diesen Indikator beeinflussen. Aussagekräftigere Indikatoren erhält man durch Bereinigung dieser Effekte auf möglichst disaggregiertem Niveau. Ein solches Set von Indikatoren soll von Eurostat innerhalb des Jahres 2000 gebildet werden.

[6] Stockmann-Bericht, PE 228.977/endg. vom 25.2.1999, und Entschließung A4-0086/99.

Neben der Entschließung des Rates und der Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die bereits erwähnt wurden, haben auch Stellungnahmen aus einzelnen Mitgliedstaaten, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, der Industrie sowie weiterer Beteiligter Berücksichtigung gefunden. Am 14. Januar 1999 fand eine erste Tagung mit den Mitgliedstaaten mit dem ausdrücklichen Zweck statt, genauere Informationen über nationale Programme einzuholen und die Ansichten der Mitgliedstaaten über die künftige Form des Aktionsplans anzuhören. Am 8.-9. November 1999 wurde auf einer EU-Konferenz zur Energie-effizienz [7] mit Teilnehmern aus der gesamten EU über technische Einzelheiten möglicher Politiken und Maßnahmen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Konferenz wurden ebenfalls berücksichtigt.

[7] The SAVE Conference for an Energy-efficient Millennium, Graz, Österreich.

Der Aktionsplan, wie er im Folgenden dargelegt ist, muss vor dem Hintergrund der Mitteilung der Kommission und der Entschließung des Rates zur Energieeffizienz gelesen und gesehen werden, die logische Schritte eines Prozesses sind. Weiterhin muss der Aktionsplan im breiteren Zusammenhang der Energie- und Umweltpolitik der Gemeinschaft sowie weiterer einschlägiger Gemeinschaftspolitiken betrachtet werden. Er wurde auch so aufgebaut, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Integration energie- und umweltpolitischer Ziele in andere Politikbereiche zu leisten vermag [8].

[8] Förderung der Einbeziehung von Umweltaspekten in die europäische Energiepolitik, KOM(1998)571 vom 14.10.1998.

Die Entschließung des Rates bestätigt die Bedeutung einer Energieeffizienzstrategie auf Gemeinschaftsebene und betont die entscheidende Rolle der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung dieser Strategie. Der Aktionsplan unterscheidet daher ausdrücklich zwischen den Gemeinschaftsverpflichtungen und den einzelstaatlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Eigene einschlägige Programme und Politiken der Mitgliedstaaten haben innerhalb des Aktionsplans einen hohen Stellenwert, von denen eine Reihe bereits zu einer bedeutenden Verbesserung geführt haben.

1.2 Markthindernisse und erneute Anstrengungen zur Förderung der Energieeffizienz

Der Aktionsplan zur Förderung der Energieeffizienz beruht auf der Annahme, dass die Kräfte des Marktes in der Vergangenheit zwar eine allmähliche Verbesserung der Energieeffizienz bewirkt haben, dass aber offensichtlich weitere Schritte unternommen werden können und sollten. Es verbleibt ein erhebliches wirtschaftliches Potential für weitere Verbesserungen, das nunmehr auf über 18 % des derzeitigen Energieverbrauchs geschätzt wird [9]. Es verbleibt als Ergebnis einer Reihe von Marktunvollkommenheiten und von spezifischen Hemmnissen der Energie- und der Energietechnologiemärkte. Es gibt Politiken und Maßnahmen, deren Umsetzung dazu geeignet ist, diese Hindernisse zu vermindern oder sogar auszuräumen und zu bewirken, dass ein großer Teil dieses Potential ausgeschöpft wird, wodurch die Energieintensität und die Treibhausgasemissionen wesentlich gesenkt werden können.

[9] Abschätzung mit Hilfe des MURE Modells. Europäische Kommission, März 1998.

Weder die Bemühungen der Gemeinschaft noch die der Mitgliedstaaten haben bisher dazu geführt, alle vorhandenen Hemmnisse auszuräumen, die Investitionen in Energieeffizienz im Wege stehen. So entsprechen die Energiepreise nach wie vor nicht den Energiekosten unter Einschluss der externen Kosten; fehlende oder unzureichende Informationen verhindern oft den Einsatz kosteneffizienter und energiesparender Technologien. Ferner bestehen zahlreiche institutionelle und rechtliche Hindernisse, die einer Verbesserung der Energieeffizienz im Wege stehen. Ein Beispiel hierfür ist die anhaltende Praxis, Energie in Form von kWh zu verkaufen - an Stelle effizienter Heizung und Kühlung, Beleuchtung und Kraft, wie sie der Energieverbraucher eigentlich benötigt. Ferner gibt es viele verschiedene Arten technischer Hindernisse, die einer Verbesserung der Energieeffizienz im Wege stehen; hierzu zählt der Mangel an harmonisierten, genormten Bauteilen. Ein weiteres wichtiges technisches Hemmnis ist der Mangel an angemessenen Infrastrukturen zur Durchleitung. Auch finanzielle Hindernisse bestehen, so zum Beispiel, dass für Investitionen auf der Nachfrageseite, verglichen mit jenen auf der Angebotsseite unangemessen kurze Amortisationsdauern gefordert werden.

1.3 Ziele des Aktionsplans

Die Mechanismen zur Ausräumung bestehender Markthindernisse, damit sich die Kräfte des Marktes im Interesse der Verbesserung der Energieeffizienz besser entfalten können, werden im Aktionsplan nur kurz und indirekt dargestellt. Sie wurden in früheren Dokumenten angesprochen, darunter die Mitteilung der Kommission zur Energieeffizienz aus dem Jahre 1998 [10]. Die wesentlichsten Ziele, die die Kommission mit der Vorlage des Aktionsplans zur Energieeffizienz anstrebt, lassen sich wie folgt zusammenfassen. Der Aktionsplan soll

[10] COM(1998)246 endg., 29.4.1998. zitiert.

- erneut auf die Bedeutung der Förderung der Energieeffizienz hinweisen und die Beteiligten mobilisieren;

- gemeinsame, koordinierte Politiken und Maßnahmen zur Zustimmung vorlegen, die angesichts der Vereinbarungen von Kyoto dazu beitragen sollen, die Treibhausgasemissionen bis zur Zielperiode 2008-2012 um 8 % zu reduzieren, und die außerdem der Verwirklichung weiterer energie- und umweltpolitischer Ziele der Gemeinschaft dienen sollen, einschließlich derer, die im Europäischen Programm für Klimaänderungen [11] dargelegt worden sind;

[11] KOM (2000)88; wird z. Zt. in der Kommission diskutiert.

- die Rollen und zu erwartenden Kosten für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten festlegen und Zeitpläne vorschlagen;

- das wirtschaftliche Potential zur Verbesserung der Energieeffizienz ausschöpfen, in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Ziel zur Reduktion der Energieintensität um einen weiteren Prozentpunkt pro Jahr verglichen mit dem ,Business-as-Usual"-Trend, der derzeit auf nahe Null geschätzt wird, zu senken. Die Erreichung dieses Ziels würde zwei Drittel des geschätzten Einsparpotentials von 18% bis zum Jahre 2010 realisieren. Dies würde die Reduktion des Energieverbrauchs um über 100 Mtoe bedeuten, was einer Vermeidung von CO2-Emissionen im Umfang von knapp 200 Mio. t/Jahr oder rund 40% der Kyoto-Verpflichtung der EU entspricht [12]. Eine zusätzliche Reduktion der CO2-Emissionen von jährlich 65 Mio. t CO2 im Jahr 2010 wird von der Erreichung des gemeinschaftsweiten Ziels einer Verdoppelung des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplung auf 18% der Stromerzeugung der EU bis zum Jahr 2010 erwartet [13].

[12] Diese Annahme beruft auf einer Kohlenstoffintensität von 2,2 t CO2/toe für 1996 bzw. 2,1 t CO2/toe für 2010; 3086 Mio. t CO2-Emissionen für 1990 und einer Zunahme um 7% im Vergleich zum Bezugsjahr (1990) bis 2010. Für 2010 wird von 50% Primärenergie auf Basis fossiler Energieträger ausgegangen. Das Kyoto-Ziel von -8% für sechs Treibhausgase erfordert eine jährliche Vermeidung von insgesamt 450 Mio. t CO2.

[13] European Cogeneration Review, Juli 1999, Op cit.

- das Bewusstsein dafür stärken, dass das Ziel der Reduktion der Energieintensität um einen weiteren Prozentpunkt pro Jahr, obwohl es ehrgeizig ist, noch übertroffen werden kann, wenn zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden;

- die Grundlagen für eine fortlaufende und langfristige Verbesserung der Energieeffizienz durch Nutzung der Marktkräfte und die Veränderung des Marktes schaffen, was eine schnellere Entwicklung und Verbreitung neuer, energieeffizienter Technologien beinhaltet.

1.4 Wege zur Umsetzung

Der nachfolgende Aktionsplan ist eine integrierte und kohärente Verbindung politischer Instrumente, die sich gegenseitig verstärken. Sie sollen die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ergänzen und bekräftigen, nicht wiederholen. Die vorgeschlagenen Aktivitäten bestehen aus:

- Maßnahmen zur Integration der Dimension der Energieeffizienz in Politiken und Programme der Gemeinschaft außerhalb der Energiepolitik;

- Maßnahmen zur Verstärkung und Ausweitung bestehender Politiken und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz; und

- Neue Politiken und Maßnahmen.

Viele der vorgeschlagenen Aktionen sind freiwillige Maßnahmen, die auf Gemeinschafts ebene koordiniert werden. In anderen Fällen werden - wo dies für notwendig erachtet wird - Rechtsvorschriften vorgeschlagen.

Das unter das Energie-Rahmenprogramm fallende SAVE-Programm soll das wichtigste Instrument zur Koordinierung des Aktionsplans werden, und zwar sowohl als Grundlage zur Vorbereitung gemeinsamer Aktionen als auch als Basis für die Umsetzung und Bewertung auf Gemeinschaftsebene. Andere Gemeinschaftsprogramme einschließlich des 5. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung spielen bei diesem Prozess ebenfalls eine wichtige Rolle.

Die Auswahl der Maßnahmen gründet sich auf dem Vergleich des wirtschaftlichen Potentials der Zielbereiche, der Machbarkeit und Kosteneffizienz bei der Umsetzung der Maßnahmen und auf den von ihnen erwarteten Auswirkungen. Da die Maßnahmen einander ergänzen, ist ihre optimale Zusammensetzung ein wichtiges Ziel.

Der zeitliche Rahmen für den Aktionsplan erstreckt sich im wesentlichen über den Zeitraum bis 2010; viele seiner Auswirkungen werden bis dahin und darüber hinaus messbar sein. Die meisten Aktionen sollen allerdings während der Laufzeit von SAVE und anderen bereits angelaufenen Gemeinschaftsprogrammen eingeleitet werden, d.h. bis einschließlich 2002.

Was die Haushaltsmittel betrifft, so beruht der Aktionsplan auf der Annahme, dass die derzeitige Höhe der Mittel für Gemeinschaftsprogramme - einschließlich SAVE - zumindest aufrechterhalten werden wird. Entsprechendes wird auch für die durchschnittliche Höhe des Budgets der Mitgliedstaaten für deren Energieeffizienzprogramme angenommen. Im Rahmen der Evaluation sollen Angaben dazu vorgelegt werden, ob diese Mittel ausreichen, bzw. welche anderen Finanzierungsquellen gegebenenfalls genutzt werden könnten, unter Einschluss von Empfehlungen zur Folgefinanzierung nach Ablauf der jetzt laufenden Programme.

Die Koordinierung der Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft mit denen der Mitgliedstaaten ist ein hoher Grad an Abstimmung erforderlich. Treffen von Fachleuten sowie hochrangige Sitzungen zu Politiken und Maßnahmen der Energieeffizienz werden regelmäßig stattfinden. Die Ziele der Mitgliedstaaten im Bereich Energieeffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung sollen im Hinblick auf ihre Beitragsleistung zu den übergeordneten Zielen der Gemeinschaft überprüft und analysiert werden.

Die Überwachung und Evaluation der Einzelmaßnahmen und Programme, sowie des Aktionsplans selbst, wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Nach Ende der Umsetzungsphase des Aktionsplans wird eine umfassende Überprüfung zur Feststellung des erreichten Fortschritts stattfinden, und um zu ermitteln, welche weiteren Schritte gegebenenfalls erforderlich sein werden. Diese Aktivitäten werden mit vergleichbaren Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energieträger koordiniert.

Ausführlichere Angaben zu den in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Politiken und Maßnahmen, unter anderem zu den vorgeschlagenen Zeitplänen, Kosten, Wirkungsanalysen und Zuständigkeiten, befinden sich im Anhang 1.

2. Vorgeschlagene Politiken und Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Integration der Energieeffizienz in Politiken und Programme außerhalb der Energiepolitik

Dieser Aktionsplan legt besonderen Wert auf die Integration der Energieeffizienz in Politiken und Programme außerhalb der Energiepolitik, in denen nachweislich kostenwirksame, vorteilhafte Lösungen bestehen und diese Integration vollzogen werden kann, ohne dass hier die ursprüngliche Zielsetzung der betreffenden Politik bzw. des betreffenden Programms dadurch maßgeblich geändert werden muss. In der Mitteilung der Kommission zur Förderung der Einbeziehung von Umweltaspekten in die Energiepolitik der Gemeinschaft [14] wurde hierauf bereits hingewiesen. In vielen Fällen ist die Energieeffizienz in diesen Politikbereichen nicht ausreichend angesprochen, mangels der Kenntnis wie solche Ziele erreichbar sind unter gleichzeitiger Verfolgung anderer politischer Ziele.

[14] KOM(1998)571 vom 14.10.1998, op. cit.

Der Verkehrssektor ist ein prioritärer Bereich für die Energieeffizienz, da über 30 % des gesamten Endenergieverbrauchs auf ihn entfallen. Von besonderer Bedeutung ist der Straßenverkehr, weil etwa 85 % der CO2-Emissionen des Verkehrs dort anfallen. Zu den politischen Schwerpunktsetzungen nichttechnischer Art zählen Anreize zur optimalen Auslastung öffentlicher und privater Kraftfahrzeuge, die Förderung neuer und alternativer Infrastruktureinrichtungen mit der sich daraus ergebenden Verkehrsverlagerung und der Integration der Verkehrsträger, ferner die Förderung von Alternativen zum Luftverkehr, die Vollendung des Binnenmarktes im Eisenbahnverkehr sowie Verhaltenänderungen in bezug auf die Mobilität. Es wird ein klares Mandat angestrebt, um diese Entwicklungen mit Hilfe von Anreizprogrammen, Pilotaktionen und einem verstärkten Engagement der Mitgliedstaaten zu beschleunigen und auszuweiten.

Nachhaltige Entwicklung ist ein Eckpfeiler einer modernen Unternehmenspolitik. Da Energieeffizienz einen Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Industriesektoren darstellt, ist sie auch ein wichtiger Teil des übergeordneten Aktionsplans für eine nachhaltige Entwicklung, der für das Gebiet der Unternehmenspolitik in Vorbereitung ist. Die Entwicklung der Selbstregulierung und ähnlicher Regelungen, oft der wirksamste Mechanismus zur Erzielung weiterer Fortschritte, wird eine Schlüsselstellung in diesem Prozess einnehmen. Wo es erforderlich sein wird, Maßnahmen auf dem Verordnungsweg vorzuschlagen, wird eine detaillierte Kosten-/Nutzenabschätzung erfolgen, und die Regelmaßnahmen werden so gestaltet sein, dass sie den Binnenmarkt nicht ungünstig beeinflussen.

Politiken und Programme zur Regional- und Kommunalpolitik wie zum Beispiel der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds verfügen sowohl in Ziel-1-Gebieten als auch in Ziel-2-Gebieten über möglicherweise erhebliche Energieeffizienz-Dimensionen. Die Strukturfonds-Verordnung, ebenso wie die Verordnung für den Regionalfonds und die Richtlinien für die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds fördern die Verbesserung der Energieeffizienz. In dieser Hinsicht geben die Richtlinien der Förderung energiesparender Geräte bei KMU, in Haushalten und öffentlichen Gebäuden Vorrang, sowie Investitionen der Industrie in energiesparende und innovative Technologien, z. B. Kraft-Wärmekopplung. Sie können deshalb enger als bisher zum Beispiel mit freiwilligen Vereinbarungen, Energie-Audits, Etikettierungssystemen und Best-Practice-Initiativen in den Mitgliedstaaten verbunden werden. Das geplante Grünbuch zu städtischer Verkehrspolitik wird ebenfalls Informationen für zusätzliche Initiativen liefern.

Die Steuer- und die Tarifpolitik sind wichtige Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz. Ein Beispiel hierfür ist der Vorschlag der Kommission zur Besteuerung von Energieerzeugnissen [15], in dem eine Anhebung des Mindeststeuersatzes für Energieerzeugnisse gefordert wird. Neben dem Mindeststeuersatz sind in dem Vorschlag mögliche Steuerbefreiungen für Energieeffizienzinvestitionen vorgesehen. Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich sind ebenfalls wichtig, und der Einsatz solcher Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz wird unterstützt werden. Sorgsam ausgearbeitete Tarifstrukturen für die Versorgung mit und die Verteilung von Energie können ebenfalls einen effizienten Endverbrauch verbessern und werden deshalb gefördert.

[15] KOM(1997)30 endgültig.

Internationale Zusammenarbeit und Tätigkeiten zur Vorbereitung auf den Beitritt sind ausschlaggebend für die Förderung der Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der Union. Harmonisierte Effizienznormen für international gehandelte Waren stellen ein gutes Beispiel dar. Den Beitrittsländern ermöglicht eine frühzeitige Zusammenarbeit im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen wie dem Fünften Rahmenprogramm, SAVE und Synergy die Angleichung der Rechtsvorschriften, die Verbreitung von Informationen und Technologien. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Die Umsetzung des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit zusammenhängende Umweltaspekte sollte den Beitrittsprozess ebenfalls vorantreiben und den GUS-Staaten helfen. Die Energieeffizienz wird eine steigende Bedeutung in den Beziehungen der EU mit Entwicklungsländern erhalten, unter anderem durch gemeinsam durchgeführte Aktionen (AJI) und die erwarteten steigenden Chancen für Kredite aus Maßnahmen zur Treibhausgasverminderung (Carbon Credits) in diesen Ländern, durch verstärkte gemeinsame F&TE und den Transfer energieeffizienter Technologien und Dienstleistungen. Internationale Liberalisierungsbestrebungen, insbesondere im Rahmen einer neuen multilateralen Handelsrunde, sind entscheidend für die weltweite Verbreitung energieeffizienter Technologien.

Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten bilden die Grundlage für Energieeffizienz in der Europäischen Union. Eine verstärkte Integration und Koordinierung mit Programmen der Gemeinschaft wird notwendig sein, um die vorgeschlagenen Ziele zu verwirklichen. Deshalb sollen auf regelmäßiger Basis die Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten überprüft und die Programme der Mitgliedstaaten überwacht werden. In regelmäßigen Abständen sollen themenorientierte Konferenzen und Workshops abgehalten werden, bei welchen Aktivitäten der Mitgliedstaaten wie auch Initiativen der Gemeinschaft vorgestellt werden, mit dem Ziel der kontinuierlichen Bestimmung der jeweiligen Rolle bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Eine tabellarische Zusammenfassung der Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten befindet sich im Anhang 2. Sie soll einen Hinweis auf die Häufigkeit der gebräuchlichsten Maßnahmenkategorien geben.

Darüber hinaus sollen die Ziele der Mitgliedstaaten im Bereich Energieeffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung im Hinblick auf ihre Beitragsleistung zu den übergeordneten Zielen der Gemeinschaft überprüft und analysiert werden. Diese Ziele werden in einen gemeinsamen Rahmen zur Messung und Überwachung eingebettet.

2.2 Initiativen zur Intensivierung und Ausweitung bestehender erfolgreicher Politiken und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz

Im folgenden Abschnitt werden spezifische laufende Programme für alle Bereiche des Endverbrauchs kurz beschrieben; Angaben zu den Umsetzungsplänen sowie ergänzenden Maßnahmen sind den Beschreibungen beigefügt. Diese Initiativen sollen einander ergänzen und verstärken; sie erfordern in der Regel ein erhebliches Engagement der Mitgliedstaaten. Ausführliche Angaben zu diesen Maßnahmen einschließlich Beschreibungen und Zeitplänen befinden sich im Anhang 1.

2.2.1. Energieeffizienz im Verkehr

Wenn nicht angemessene Schritte unternommen werden, werden die CO2-Emissionen im Verkehr zwischen 1990 und 2010 voraussichtlich um etwa 40% ansteigen [16]. Trotz der bestehenden Schwierigkeit, den Energieverbrauch im Verkehrssektor durch Besteuerung, verstärkte Information und ähnliche Maßnahmen einzuschränken, werden bereits eine Reihe ehrgeiziger Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowohl auf Gemeinschafts- als auch auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführt. Gemeinsames Ziel dieser Initiativen ist es, ein nachhaltiges Verkehrssystem zu schaffen. Die Europäische Union verfolgt eine neue Strategie zur Reduktion der CO2-Emissionen bei Kraftfahrzeugen mit dem Ziel, mittels freiwilliger Vereinbarungen die durchschnittlichen Kohlendioxidemissionen neuer Kraftfahrzeuge bis zum Jahr 2005/2010 um ein Drittel gegenüber dem Stand von 1995 zu verringern. Diese Vereinbarungen müssen vollständig umgesetzt und überwacht werden, und es müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu beschleunigen. Zu den für den Verkehrssektor vorgeschlagenen Maßnahmen zählen weitere Aktionen zur Treibstoffein sparung bei Kraftfahrzeugen sowie eine verbesserte Preisgestaltung.

[16] KOM(1997)481 endgültig vom 1.10.1997.

Das langfristige Ziel der EU, wie es im Fünften Rahmenprogramm ausgedrückt wird, ist eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Personenkilometer und pro Tonnenkilometer um 50 %. Kurzfristig werden Energieeinsparungen im Umfang von 5 bis 10 % angestrebt, um die CO2-Emissionen insgesamt zu reduzieren. Weitere technische Zielsetzungen sind unter anderem die Verbesserung des Wirkungsgrades beim Einsatz von Kohlenwasserstoffen und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit alternativer Kraftstoffe. Zur Überwachung und Identifizierung erfolgreicher Praktiken der Integration von Umweltaspekten in die Verkehrspolitik wurde das Berichtswesen TERM (Transport and Environment Reporting Mechanism) aufgebaut. Mehrere der zugrundeliegenden Indikatoren haben einen direkten oder indirekten Bezug zu Energieeffizienz. Da TERM als kontinuierlicher Prozess vorgestellt wurde, wird eine Ausweitung und regelmäßige Überarbeitung erforderlich sein.

2.2.2. Haushalts-, gewerbliche und andere Endverbrauchsgeräte

- Das System zur Energieetikettierung

Für Haushaltsgeräte besteht bereits seit einigen Jahren das EU-System zur Energieetikettierung [17] mit dem Ziel den Fluss genauer und objektiver Informationen für Verbraucher zu verbessern. Es soll nunmehr, in voller Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Gemeinschaft in bezug auf die WHO, intensiviert und auf alle wichtigen Geräte und Anlagen ausgeweitet werden.

[17] 92/L 297/16, ABl. 13.10.1992.

Eine von SAVE finanzierte, im September 1998 veröffentlichte Studie unterzog das Energieetikettierungsprogramm einer Evaluation. Sie stellte eine verhältnismäßig geringe Verbreitung fest [18]. Dennoch hatte das Etikett, wo es angebracht wurde, eine beträchtliche Wirkung; ein Drittel der Käufer sagte aus, das Etikett habe sie bei der Wahl ihres Kühlschranks oder ihres Gefrierschranks beeinflusst. Diese Studie bildet die Grundlage eines in Kürze anstehenden Berichts an das Europäische Parlament und den Rat.

[18] ,Cool Labels", ECU, Universität Oxford, 1998.

Dieser jüngste Erfolg des Etikettierungsprogramms wird nun durch erhöhte und proaktivere Überwachungsmaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten im Falle von nicht oder falsch etikettierten Geräten weiterentwickelt. Verstärkte Bekanntmachung des Etiketts wird ebenfalls ein wichtiges Element zur Erhöhung der Wirksamkeit des Energieettikettierungs-Programms sein. Die Überwachungsstellen der Mitgliedstaaten sollen durch verstärkte Zusammenarbeit wirksamer werden. Weitere Unterstützungsmaßnahmen (wie eine allgemein zugängliche Datenbank zur Verbreitung von Informationen über Modelle, die Höhe des Energieverbrauchs und Preise) werden entweder durch Vereinbarungen mit Herstellern oder - im Falle eines Scheiterns - durch eine Änderung der Richtlinie 92/75/EWG [19], zur Verordnung einer derartigen Datenbank, umgesetzt. Für Bürogeräte wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament innerhalb des Jahres 2000 nach Abschluss eines Abkommens mit den USA eine Verordnung zur Umsetzung des Energy Star-Etikettierungssystems vorlegen.

[19] 92/L 297/16 ABl. L 297 vom 13.10.1992, Op. cit.

Das Energie-Etikett wird auch eng mit dem Auszeichnungsverfahren des Umweltzeichens der Gemeinschaft abgestimmt werden. Dieses auf freiwilliger und nach einem Auswahlverfahren vergebene Zeichen wird bereits für eine Reihe von Haushaltsgeräten vergeben, so z. B. für Waschmaschinen und Kühlschränke. Ausgezeichnet werden ausschließlich Produkte, die strengen Umweltanforderungen genügen, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs.

- Ausgehandelte Vereinbarungen und Mindeststandards für Energieeffizienz

Einige Mitgliedstaaten und viele Hersteller haben sich dahingehend geäußert, dass sie ausgehandelte Vereinbarungen in Form freiwilliger Verpflichtungen von und zwischen Geräteherstellern gesetzlichen Regelungen vorziehen. Diese Vereinbarungen werden von der Kommission (u. a. durch eine Empfehlung) anerkannt und haben das gleiche Energieeffizienz-Ziel wie obligatorische Mindeststandards. Seit der Verabschiedung der ,Kühlgeräte-Richtlinie" für verpflichtende Mindesteffizienzanforderungen (96/57/EG) sind ausgehandelte Vereinbarungen immer mehr zu einer anerkannten und handhabbaren Alternative zu dieser Art von Rechtsvorschriften geworden. Bislang sind von der Kommission zwei Vereinbarungen mit Geräteherstellern ausgehandelt worden: die Verringerung der ,Standby-Verluste" bei Fernsehgeräten und Videorecordern und eine Vereinbarung über Waschmaschinen. Da es im Gewerbe- und Industriesektor kein Etikettierungsprogramm gibt, bedarf es hier obligatorischer Mindeststandards für Energieeffizienz, es sei denn, es können akzeptable ausgehandelte Vereinbarungen geschlossen werden. Demnächst wird eine größere Zahl von Gerätetypen Gegenstand ausgehandelter Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen sein. Hierzu zählen unter anderem Warmwasserbereiter, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Trockner, Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und kommerzielle Kühlanlagen, in Abhängigkeit von einer zufriedenstellenden Lösung betreffend die Einbindung des Europäischen Parlaments in künftige Verhandlungen. Es soll auch eine Rahmenrichtlinie vorgelegt werden, die die Zielsetzungen der ausgehandelten Vereinbarungen heben und erforderlichenfalls die Annahme obligatorischer, auf im Voraus festgelegten wirtschaftlichen Kriterien beruhenden Mindeststandards erleichtern.

2.2.3. Industrie und Gewerbe (einschließlich Elektrizitäts- und Gasversorgung)

- Langfristige Vereinbarungen in der Industrie

Ein großes Einsparungspotential kann durch den Abbau technischer Hindernisse in der Industrie mit Hilfe von Mindesteffizienzprotokollen oder gleichwertigen Vereinbarungen realisiert werden, im Rahmen derer die Industrie Leitlinien zum Einsatz kosten- und energieeffizienter Verfahren und Methoden in der Produktion verfolgt. Durch Benchmarking haben langfristige Vereinbarungen zum verstärkten Einsatz von effizienten Motoren, Kompressoren, Pumpen, Ventilatoren und anderen Geräten sowie zu energieeffizienteren Verfahren geführt. Dies geschah auf nationaler Ebene: einige Mitgliedstaaten verfügen über laufende Programme, in deren Rahmen erfolgreiche Vereinbarungen mit der Industrie getroffen wurden. Die Industrie der Mitgliedstaaten hat den Wunsch nach einer verstärkten Unterstützung und Koordinierung auf Gemeinschaftsebene zum Ausdruck gebracht; diesem Wunsch soll nunmehr nachgekommen werden. Vereinbarungen in der Industrie sollen verstärkt und ihr Einsatz - auf Basis vorbereitender Aktivitäten - auf die Chemie-, Stahl-, Zellstoff- und Papier-, Zement- und Textilindustrie sowie auf die Energieversorgungs unternehmen ausgeweitet werden. Zusätzlich ist eine Mitteilung der Kommission zur Harmonisierung und Koordinierung der auf Gemeinschaftsebene sowie auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffenen langfristigen Vereinbarungen in Vorbereitung. Hiermit soll ein harmonisierter Rahmen geschaffen werden, um EU-weite Verhandlungen zu erleichtern und faire Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie zu schaffen. Sollten sich nach diesen Initiativen die langfristigen Vereinbarungen als unwirksam erweisen, wesentliche Verbesserungen im Bereich der Energieeinsparung und der Emissionsverminderung zu erreichen, wäre die Kommission bereit, verpflichtende auf den jeweiligen Industriezweig zugeschnittene Energieeinsparungsziele zu verabschieden.

- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) birgt ein erhebliches Potential in sich, das geeignet ist, die Energieeffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen zu reduzieren. Für viele Mitgliedstaaten ist dies ein Prioritätsbereich. Die Mitteilung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KOM(97)514 endg.) umreißt die Hindernisse, die der Entwicklung der KWK im Wege stehen, sowie eine Strategie für die Europäische Union; die Mitteilung wurde von den Mitgliedstaaten im Dezember 1997 in Form einer Entschließung des Rates bestätigt [20]. Die Auswirkungen der Liberalisierung der Energiemärkte auf die Marktanteile der Kraft-Wärme-Kopplung und die Entwicklung verbesserter Finanzierungsinstrumente sollen ebenso einer intensiven Überwachung unterzogen werden wie die FTE in diesem Bereich. An dieser Stelle soll auch darauf hingewiesen werden, dass der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 88/609/EWG des Rates zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft es erforderlich machen wird, dass neue Anlagen, wo immer möglich, KWK-Technologien einsetzen, Vorkehrungen zum Einsatz von Biomasse treffen und die effiziente Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen fördern. Das Gemeinschaftsziel, den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahre 2010 auf 18 % der Elektrizitäts erzeugung in der EU zu steigern, soll mit Hilfe zahlreicher verstärkter Politiken und Maßnahmen zur KWK-Förderung verwirklicht werden; dies geschieht in vielen Fällen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Es wird erwartet, dass durch die Erreichung dieses Zielwertes bis zum Jahre 2010 CO2-Emissionen in der Größenordnung von über 65 Mio. t CO2/Jahr eingespart werden können [21]. Maßnahmen werden sich u. a. mit der Überwindung der technischen Hemmnisse und den Kosten in Verbindung mit der Netzanbindung befassen.

[20] Entschließung des Rates vom 8.12.1997.

[21] European Cogeneration Review, Juli 1999.

- Energiedienstleistungen von Energieversorgungsunternehmen sowie von kleineren und mittleren Unternehmen

Die Kommission bleibt bei der Auffassung, dass die Rolle der Elektrizitäts- und Gasindustrie als Förderer der Entwicklung wie auch der Nutzung von Energiedienstleistungen bzw. damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen mehr Aufmerksamkeit verdient, als dies bisher der Fall war. Versorgungsunternehmen und Dienstleistungsanbieter sollen daher aufgefordert werden, sich freiwillig dazu zu verpflichten, Energieeffizienzmaßnahmen neben dem Angebot von Performance Contracting und ähnlichen bewährten Konzepten zur Vermarktung der Energieeffizienz in ihr Unternehmensziel zu integrieren, vorausgesetzt, dass die gängigen Kriterien hinsichtlich der Kosteneffizienz eingehalten werden. Der Einsatz rationaler Planungsverfahren soll ebenfalls gefördert werden. Angestrebt wird eine Überwindung des institutionellen Hemmnisses, das auf der gängigen Praxis beruht, Energie in Form von kWh zu verkaufen, statt als effiziente Dienstleistungen für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Kraft, so wie es der Verbraucher sich tatsächlich benötigt. Die Kommission wird auch weiterhin mit Hilfe von Pilotprojekten und Verbreitungstätigkeiten im Rahmen des SAVE-Programms, des 5. Rahmenprogramms sowie weiterer Gemeinschaftsprogramme die Nachfragesteuerung (DSM) in den Mitgliedstaaten fördern, um einen Vergleich zwischen nachfrage- und angebotsbezogenen Optionen bei gleichen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzustellen. Die Auswirkungen solcher Aktivitäten auf KMU und den neuen Markt für innovative Bündelung von Dienstleistungen durch multifunktionale Dienstleistungsunternehmen sollen in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben werden. Der Einsatz der Informationstechnologie bei der Versorgung mit Energie sowie mit Energiedienstleistungen ist einer der Schwerpunktbereiche.

2.2.4. Gebäude

- Änderung einer Richtlinie des Rates (93/76/EWG)

Die Richtlinie 93/76/EWG des Rates zur Begrenzung der Kohlendioxid-Emissionen durch eine effizientere Energienutzung (SAVE) beinhaltet sechs Arten von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden und anderen Bereichen des Endverbrauchs einleiten sollten. Diese Richtlinie hat in vielen Mitgliedstaaten die Einführung erfolgreicher Programme bewirkt; in einigen waren die Ergebnisse eher begrenzt.

Die Richtlinie 93/76/EWG des Rates ist im Prinzip in der Lage, die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten wesentlich zu verbessern und die Kohlendioxidemissionen zu verringern, indem sie dazu beiträgt, eine Reihe von Hindernissen bei Gebäuden und anderen Sektoren zu überwinden. Die Wirkung der Richtlinie kann durch die Verschärfung spezifischer Artikel zur zusätzlichen Präsizierung und strengeren Überwachungserfordernissen erhöht werden.

Die Kommission strebt den Vorschlag einer Änderung der Richtlinie an, mittels der die vorgeschlagenen Maßnahmen genauer umrissen und die Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung und der Einhaltung der Richtlinie verschärft werden. Dies erlaubt eine verstärkte Koordinierung und Harmonisierung von Programmen, für die jedoch nach wie vor in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sein werden. Die Richtlinie soll dahingehend ausgeweitet werden, dass auch Bereiche wie zum Beispiel die Wärmedämmung bestehender Gebäude, installierter Anlagen, eine umfangreichere Nutzung des Energieausweises sowie ein verstärkter Einsatz von Genehmigungsverfahren, Berücksichtigung finden. Ferner wird vorgeschlagen, die Richtlinie auf folgende Bereiche auszuweiten: Einsatz von Kleinanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in Einzelgebäuden, Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr, Kraft-Wärme-Kopplung, Energie-Audits, Energiemanagement und Modelle garantierter Energieeinsparungen.

- Zusätzliche Maßnahmen für den Gebäudebereich

Die angenehme Temperierung von Gebäuden trägt mit 40% zum Endenergiebedarf der EU bei. Der Gebäudesektor weist eines der größten Einzelpotentiale zur Energieeinsparung auf und sollte deshalb einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt darstellen. Zu den hauptsächlichen Gemeinschaftsaktionen im Bausektor gehören die ,Warmwasserheizkessel-Richtlinie" (92/42/EWG), die "Bauprodukte-Richtlinie" (89/106/EWG) und die vier "Gebäude"-Artikel der Richtlinie 93/76/EWG in der geltenden Fassung. Sobald Normen und Richtlinien für einen breiten Geltungsbereich bestehen, werden zahlreiche technische Hemmnisse überwunden sein.

Pilotprojekte, die Änderung der Richtlinie 93/76/EWG sowie die Energie etikettierung werden darauf ausgerichtet sein, den Mitgliedstaaten zu helfen, dafür zu sorgen, dass effiziente ,installierte Systeme" (Heizung, Klimatisierung und Warmwasser) und Bauteile (z. B. Fenster) von Fachinstallateuren geliefert werden, die geeignete, einfache Design Tools verwenden. Außerdem werden sich die Energieeffizienznormen für Gebäudesanierungen jenen für neue Gebäude annähern.

Maßnahmen zur Erreichung effizienter ,installierter Systeme" umfassen Best Practice-Informationen, die Etikettierung und deren Ausweitung auf lokale Informationsprogramme, die Einbindung der rationellen Energieverwendung in öffentliche Beschaffungsverfahren; hinzu kommen Maßnahmen zur Förderung der Modernisierung veralteter Systeme. Diese Information bietet Endkunden klare und verlässliche Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der Leistung der Energiesysteme, die sie eventuell in Erwägung ziehen. Hierzu gehört auch der Energieausweis für solche Systeme sowie die Ausbildung und Zertifizierung der Installateure. Ferner sollen Pilotprojekte zur Entwicklung von Design Tools und Studien zur Erkennung effizienter Anlagen und Systeme vorgeschlagen werden, die anschließend von Architekten, Energieberatern u.a. genutzt werden können. Außerdem soll ein Green-Light-Programm der EU eine effiziente Beleuchtung und Best Practice in kommerziell genutzten und öffentlichen Gebäuden fördern.

Weitere Maßnahmen sind Anreize für Baufirmen, integrierte Umwelt-Managementsysteme anzuwenden, wie z. B. EMAS, mit dem Ziel einer systematischeren Einbindung von Umweltaspekten wie die Beschaffenheit von Baustoffen, sowie um die Überwachung und Evaluation dieser Maßnahmen abzusichern und zu verbessern. Die Überarbeitung der Ratsrichtlinie N°1836/93 (EWR) innerhalb des Jahres 2000 wird die freiwillige Teilnahme von Firmen des industriellen Sektors an EMAS erlauben und dies damit erleichtern.

Sektorübergreifende Maßnahmen

2.2.5. Forschungs- und Technologiepolitik

Neuen Technologien kommt innerhalb des Fünften FTE-Rahmenprogramms eine bedeutende Rolle für die Energieeffizienz zu. Zwischen 1999 und 2002 werden der Energie 1042 Mio. EURO zugeteilt, davon etwa 440 Mio. EURO erwartungsgemäß der Energieeffizienz, und zwar in der Hauptsache für Erforschung und Demonstration energieeffizienter Technologien auf der Nachfrageseite (Haushalts- und Dienstleistungssektor, Industrie, Verkehr), auch für Energieversorgungsunternehmen. Das Energieprogramm legt erneut großen Wert auf der Technologieentwicklung nachgelagerte Projekte zur Förderung der Marktakzeptanz neuer Technologien für den Endverbrauch; hierbei handelt es sich künftig um ein wichtiges Element der Technologieverbreitungsstrategie. Diese wird einer intensiven Koordinierung mit den anderen, weiter unten vorgeschlagenen Aktivitäten unterliegen. Europäische Energieforschung und -entwicklung im Bereich der rationellen Energieverwendung wird deshalb nicht nur kurzfristig, sondern vor allem längerfristig entscheidende Auswirkungen auf die Erreichung eines nachhaltigen Energiesystems haben.

2.2.6. Energieeffizienz auf lokaler und regionaler Ebene

In diesem Bereich besteht ein erhebliches Einsparungspotential, das durch eine größere Dezentralisierung des Energiemanagements und eine verstärkte Einbeziehung der Öffent lichkeit auf lokaler und regionaler Ebene realisiert werden kann. Kosten, die Verbrauchern durch die Suche nach bedarfsgerechter Information über verfügbare Technologien entstehen, können erheblich reduziert werden. Die Kommission unterstützt die Einbeziehung von Volksvertretern und anderen Partnern auf lokaler Ebene, indem sie seit den frühen 90iger Jahren - unter anderem über das SAVE-Programm - die Einrichtung regionaler, insularer und lokaler Energieagenturen fördert. Diese Agenturen werden nunmehr ihre Tätigkeiten dahingehend ausweiten, dass sie an der Verbreitung von Informationen und Ergebnissen von Studien, Pilotmaßnahmen und Programmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten stärker als bisher beteiligt werden sollen. Es wurden bzw. werden Netzwerke aufgebaut, deren Aufgabe die Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches auf transnationaler Ebene ist; zu diesen Netzwerken zählen OPETs, EnR, FEDARENE, ENERGIE-CITIES und ISLENET.

2.2.7. Drittfinanzierung (TPF), Modelle garantierter Einsparungen und ähnliche Instrumente

Drittfinanzierung und andere Modellverträge werden zur Zeit in den Mitgliedstaaten im öffentlichen Sektor gemäß Richtlinie 93/76/EWG gefördert. Zahlreiche Pilotaktionen zur Drittfinanzierung wurden umgesetzt, was verstärkt auf gänzlich kommerzieller Basis erfolgt. Entsprechendes gilt auch für Modelle garantierter Einsparungen. Zusätzliche Maßnahmen sind jedoch erforderlich, um die Glaubwürdigkeit und Realisierbarkeit dieser Instrumente, anderer Finanzierungsmechanismen inkl. Performance Contracting, sowie von Vermittlerinstitutionen, die als Clearingstellen fungieren, zu untermauern und somit Hindernisse finanzieller und institutioneller Art auszuräumen, die einer verstärkten Investitionstätigkeit im Bereich der Energieeffizienz im Wege stehen. Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 93/76/EWG wird Maßnahmen enthalten, mit deren Hilfe ein verstärkter Einsatz dieser Instrumente gefördert werden soll; gleichzeitig soll geprüft werden, auf welche Weise die Europäische Investitionsbank stärker als bisher von diesen Instrumenten Gebrauch machen könnte.

2.2.8. Verstärkte Informationsverbreitung und Schulung

Eine neue Informationskampagne der Gemeinschaft ist in Planung, welche die Aufmerk samkeit der Verbraucher und anderer Beteiligter auf Energieeffizienz unter Hervorhebung seiner positiven Umweltauswirkungen und Vorteile. Diese Kampagne soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden und sich auf die Ergebnisse aktueller Programme und Projekte stützen.

Die Maßnahmen zur Schulung und Zertifizierung im Bereich der Nutzung und Wartung energieeffizienter Technologien sollen ausgeweitet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Qualitätsnormen für Schulung und Zertifizierung festgelegt werden.

Ergebnisse aus im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen geförderten Pilotaktionen und Studien, Leitlinien zu Best Practice und bei Etikettierung oder Benchmarking gewonnene Informationen sollen Entscheidungsträgern und anderen interessierten Kreisen leichter und schneller als bisher zur Verfügung gestellt werden. Dies soll insbesondere durch den verstärkten Einsatz der Informationstechnologien geschehen.

2.2.9. Verstärkte Überwachung und Evaluation

Zur Förderung der Politiken, Programme und Maßnahmen, mit deren Hilfe die gewünschte Wirkung auf die Energieintensität zu möglichst niedrigen Kosten erzielt werden kann, müssen gemeinsame, wirksame und zuverlässige Überwachungs- und Evaluationsmethoden eingesetzt werden. Hierzu bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und anderen Organisationen, um die Vergleichbarkeit von Daten und die Harmonisierung der Methoden zu gewährleisten. Methoden zur Überwachung und Evaluation von Programmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Förderung der Energieeffizienz müssen dementsprechend hinsichtlich Harmonisierung überprüft werden. Gemeinschaftsaktivitäten zu Energieintensität und Energieeffizienzindikatoren werden im Hinblick auf die Entwicklung eines Sets harmonisierter Indikatoren für die Gemeinschaft erhöht. Eurostat und die Mitgliedstaaten werden bei der Entwicklung der Energieeffizienzindikatoren eng zusammenarbeiten. Diese Arbeiten werden mit vergleichbaren Tätigkeiten der IEA abgestimmt, unter Nutzung der bereits im Rahmen des SAVE-Programms erarbeiteten Ergebnisse. Diese und ähnliche Instrumente werden die Verfolgung der Wirkungen spezifischer Politiken und Maßnahmen zur CO2-Verringerung unterstützen. Internationale Vergleiche bei der Änderung der Energieintensität werden ebenfalls besondere Beachtung finden.

Die Evaluation des eigentlichen Aktionsplans soll in regelmäßigen Abständen in Verbindung mit geplanten Evaluationen des SAVE-Programms und des Energie-Rahmenprogramms efolgen.

2.3 Neue Politiken und Maßnahmen

Im folgenden werden eine Reihe neuer Politiken und Maßnahmen dargelegt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die in kleinerem Rahmen in einer Reihe von Mitgliedstaaten erfolgreich umgesetzt worden sind. Studien und Pilotaktionen deuten darauf hin, dass es mit einem zusätzlichen Nutzen verbunden ist, größere, EU-weite Initiativen zu entwickeln, die auf diesen Erfolgen aufbauen.

2.3.1. Öffentliche Beschaffung von Energieeffizienztechnologien im Endverbrauch

In einer Reihe von Staaten, darunter einigen Mitgliedstaaten, hat sich gezeigt, dass der Einsatz koordinierter Leitlinien, Verordnungen und Vereinbarungen über das öffentliche Beschaffungswesen ein wirksames Mittel darstellt, um die Verbreitung und Demonstration energie effizienter Technologien zu fördern und mit gutem Beispiel voranzugehen. Solche Leitlinien können sowohl von den Organen der EU angewandt werden als auch - auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene - in den Mitgliedstaaten. Hierbei können fast alle energieverbrauchenden Geräte - einschließlich der Fahrzeuge - Berücksichtigung finden. Auf diese Weise sollen öffentliche Körperschaften in Sachen Energieeffizienz mit gutem Beispiel vorangehen und sich des bedeutenden Potentials zur Erhöhung der Nachfrage nach energieeffizienten Technologien bedienen, welches das öffentliche Beschaffungswesen in sich birgt. Diese Arbeiten sollen auf das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen der Gemeinschaft ebenso abgestimmt werden wie auf geltende Leitlinien und Praktiken der Mitgliedstaaten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und auf die sich nach und nach herausbildenden besten Praktiken in der Gemeinschaft. Auch die Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und die WHO-Verpflichtungen der Gemeinschaft werden Berücksichtigung finden. Schon bald sollen die laufenden staatlichen Programme im Rahmen einer Studie untersucht werden, deren Ziel darin besteht, Empfehlungen für ein geplantes großes, EU-weites Pilotprojekt auszusprechen, das darauf abzielt, harmonisierte Leitlinien für öffentliche Aufträge zum Bau und Ankauf, zum Leasing und zur Wartung energieeffizienter, umweltgerechter Gebäude und Anlagen - auch für den Verkehrssektor - zu entwickeln. Die Europäische Kommission wird bei diesen Bestrebungen eine führende Rolle übernehmen, indem sie eine Initiative für öffentliche Bauten mit dem Ziel energieeffizienter Kommissionsgebäude einleitet. Vorschläge zu ähnlichen Initiativen für die Gebäude des Europäischen Parlaments und des Rates sollen folgen.

2.3.2. Kooperative Technologiebeschaffung

Technologiebeschaffung ist ein Instrument, das eingesetzt wird, um neue, energieeffiziente Technologien zu spezifizieren und zu entwickeln; dies geschieht im Allgemeinen mit Hilfe eines wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahrens. Die Technologiebeschaffung zielt darauf ab, neue Produkte zu entwickeln und auf dem Markt einzuführen, die einen höheren Energieeffizienzgrad aufweisen als vergleichbare, bereits auf dem Markt befindliche Erzeugnisse. Technologiebeschaffung im gegenwärtigen Rahmen wird dazu eingesetzt, die Möglichkeiten der Hersteller mit den Bedürfnissen der Verbraucher abzustimmen und die Nachfrage zu bündeln, damit der Markt bezüglich der oft vernachlässigten Dimension der Energieeffizienz wirkungsvoller funktionieren kann. In mehreren Mitgliedstaaten hat sich gezeigt, dass eine solche wettbewerbsorientierte Beschaffung zur Umgestaltung der Märkte beiträgt, indem sie neue, energieeffiziente Technologien verfügbar macht, für die letztlich sowohl eine Nachfrage als auch ein Angebot besteht. Die Ergebnisse laufender Pilotprojekte und Diskussionen mit den Mitgliedstaaten werden zeigen, in welchen Technologiebereichen ein weiteres Vorgehen auf Gemeinschaftsebene geeignet ist. Es sollen sowohl gemeinsame EU-weite Beschaffungen als auch koordinierte Beschaffungen unter Beteiligung von Mitgliedstaaten mit unterschiedlichem Technologiebedarf durchgeführt werden. Die Verbreitung und Auswirkung der resultierenden technischen Verbesserungen sollen mit Hilfe des EU-Etikettierungssystems, ausgehandelter Vereinbarungen, öffentlicher Beschaffungsaufträge sowie mittels Best-Practice-Initiativen verstärkt und ausgeweitet werden.

2.3.3. Energie-Audits in der Industrie, im Gewerbe- und im Dienstleistungssektor

Einige Mitgliedstaaten haben Energie-Audit-Programme erfolgreich eingeführt, die zum Teil mit finanziellen Anreizen verbunden sind. Diese Programme haben messbare positive Auswirkungen auf die Kohlendioxidemissionen, auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Rentabilität der geprüften Unternehmen gezeigt. Während der Energie-Audits werden außerdem große Mengen empirischer Daten zum Energieverbrauch und zum Energieeinsparpotential in verschiedenen Branchen der Industrie, in verschiedenen Typen von Gebäuden und technischen Anlagen gewonnen. Oft ist es schwierig und unnötig teuer, an solche Informationen mit anderen Mitteln zu gelangen.

Energie-Audits in den Mitgliedstaaten umfassen hinsichtlich angewendeter Methodik und Umfang einen weiten Bereich. Energie-Audits können von Vorstudien zur Erkennung von Bereichen, die anschließend detaillierterer und gezielt ausgerichteter Analysen bedürfen, bis zum kompletten, anwendungsbereiten Programm koordinierter Maßnahmen reichen. Es ist geplant, in einer Studie die Energie-Audits und die Möglichkeiten zu deren optimaler Replika-tion in der EU untersuchen zu lassen; diese Studie soll unter anderem einen dem aktuellsten Stand entsprechenden, umfassenden Überblick über die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vermitteln. Anschließend soll eine Initiative auf Gemeinschaftsebene vorgeschlagen werden. Von besonderem Interesse sind hier die Industrie und der Dienstleistungssektor, wo sich solche Maßnahmen als durchführbar und kostenwirksam erwiesen haben. Die im Rahmen von EMAS festgelegten Ansätze und Verfahren werden hierbei beachtet.

2.3.4. Eine Best-Practice-Initiative

Erfolgreiche Best-Practice-Programme bestehen bereits in mehreren Mitgliedstaaten. Es ist eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, um den Mehrwert dieser Aktionen und die Anwendbarkeit einer solchen Initiative auf Gemeinschaftsebene zu ermitteln. Die Studie hat mögliche Strukturen für umfassendere Anwendungen von Best-Practice-Programmen ebenso untersucht wie die Möglichkeiten für ein Zusammenwirken mit den im Rahmen der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie) oder in einem anderen Rahmen entwickelten besten verfügbaren Techniken und Benchmarks. Eine europäische Best-Practice-Initiative im Bereich der Energieeffizienz, deren Durchführung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorgesehen ist, soll nunmehr als große Pilotaktion im Rahmen des SAVE-Programms eingeleitet werden. Entscheidungsträgern und Endnutzern bietet dieses System in großem Umfang unabhängige, leicht zugängliche Beratung zu Energieeffizienz sowie Orientierung und Schulung hinsichtlich der Anwendung neuer Technologien und Techniken. Auf diese Weise werden wichtige Zusatzinformationen für das effizientere Funktionieren der Energie- und Energietechnologiemärkte bereitgestellt.

3. Schlussfolgerungen und künftige Vorgehensweise

Die in diesem Aktionsplan dargelegten Maßnahmen sind zwar ehrgeizig, aber realistisch. Während die Durchführung dieses Plans in erheblichem Maße den Mitgliedstaaten obliegt, fällt es in den Zuständigkeitsbereich des Rates und des Europäischen Parlaments, durch Billigung dieses Aktionsplans ein Mandat zu dessen Umsetzung zu erteilen und die in dem Plan dargelegten Vorschläge zu Schwerpunktbereichen zu erklären.

Die Koordinierung der Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft, sowohl untereinander als auch mit denen der Mitgliedstaaten spielt für die Umsetzung dieses Plans ebenfalls eine wesentliche Rolle. Im Anschluss an eine erste Tagung von Experten für Politiken und Maßnahmen zur Energieeffizienz im Januar 1999 sind - sowohl auf Expertenebene als auch auf politischer Ebene - weitere Tagungen dieser Art geplant, um die Koordinierung und Annäherung zwischen Aktionen der Mitgliedstaaten einerseits und der Gemeinschaft andererseits zu verbessern. Diese Tagungen sollen kräftige Impulse und erneuerte Engagement für Energieeffizienz im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Energiepolitik bringen, dem Erfahrungsaustausch dienen und es ermöglichen, die auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte zu verfolgen und zu überprüfen.

ANHANG 1

Gemeinschaftsinitiativen für gemeinsame und koordinierte Politiken und Massnahmen nach Sektoren und Einzelaktionen

Verkehrspolitik und Energieeffizienz im Verkehr

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Transeuropäisches Netz (Verkehr)

** Pilotaktionen zur Förderung des kombinierten Verkehrs

Geräte

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Industrie und Gewerbe (einschließlich Elektrizitäts- und Erdgasversorgung)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gebäude

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

KWK

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anhang 2. Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Energieeffizienz [22]

[22] Ausführliche Tabellen sowie eine Analyse sind verfügbar in der Veröffentlichung: Politiken und Massnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Energieeffizienz 1999, Europäische Koimmission, 1999.

Art der Maßnahme // Anzahl derartiger Maßnahmen

Obligatorisch

Gesetze/Genehmigungen

Normen

Etikettierung

Einzelabrechnungen

Inspektionen //

24 umgesetzt

68 umgesetzt; 2 geplant

27 umgesetzt; 1 geplant

9 umgesetzt; 1 geplant

25 umgesetzt; 1 geplant

Freiwillig

Branchenspezifische Vereinbarungen

Zertifizierung

Programme //

26 umgesetzt; 1 geplant

11 umgesetzt; 1 geplant

42 umgesetzt; 2 geplant

Finanzielle Anreize

Subventionen

Kredite

Anreize/Audits

Steuerliche Maßnahmen

Beschaffung

Anreize/Drittfinanzierung

Sozial- und Sonderfonds //

72 umgesetzt; 3 abgeschlossen

5 umgesetzt

15 umgesetzt; 1 geplant

88 umgesetzt

3 umgesetzt

1 umgesetzt; 1 geplant

8 umgesetzt

Informationen

Technische Leitfäden

Beratungszentren

Beratung

Energiebuchhaltung

Auszeichnungen

Vereinigungen

Schulung //

29 umgesetzt

16 umgesetzt

10 umgesetzt

4 umgesetzt; 2 geplant

4 umgesetzt

6 umgesetzt

10 umgesetzt

Einschließlich Politiken und Maßnahmen in der Industrie, im Wohngebäudebereich, im Dienstleistungs- und im Verkehrssektor.

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