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Document 52000AR0166

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "

    ABl. C 22 vom 24.1.2001, p. 25–27 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52000AR0166

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "

    Amtsblatt Nr. C 022 vom 24/01/2001 S. 0025 - 0027


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU - Fortschrittsbericht und Einstufung der Maßnahmen'"

    (2001/C 22/07)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU - Fortschrittsbericht und Einstufung der Maßnahmen" (KOM(2000) 125 endg.),

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der EU: Programm für 1997-2001" (KOM(97) 131 endg.),

    aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 20. März 2000, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

    gestützt auf den Beschluss des Präsidiums des Ausschusses der Regionen vom 2. Juni 1999, die Fachkommission 3 "Transeuropäische Netze, Verkehr, Informationsgesellschaft" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

    gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Förderung einer dauerhaft tragbaren und sicheren Mobilität" (CdR 64/97 fin)(1),

    gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über "Die gemeinsame Verkehrspolitik - nachhaltige Mobilität: Perspektiven für die Zukunft" (CdR 189/99 fin)(2),

    gestützt auf den von der Fachkommission 3 am 26. Juni 2000 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 166/2000 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Cummins - IRL/PPE),

    in der Erwägung, dass die Straßenverkehrssicherheit ein Problem ist, das das Leben jedes einzelnen Bürgers in der Europäischen Union angeht,

    in der Erwägung, dass der Vertrag über die Europäische Union ausdrücklich fordert, dass die Gemeinsame Verkehrspolitik auch Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit beinhalten soll,

    in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Zielsetzungen der Gemeinsamen Verkehrspolitik und des Programms zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit unter den Bereich der geteilten Zuständigkeiten fällt, wobei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine maßgebliche Rolle zukommt;

    verabschiedete auf seiner 35. Plenartagung am 20. und 21. September 2000 (Sitzung vom 21. September) folgende Stellungnahme.

    1. Standpunkt und Empfehlung des Ausschuss der Regionen

    1.1. Der Ausschuss der Regionen begrüßt den Fortschrittsbericht und das laufende Aktionsprogramm zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der EU.

    1.2. Der Ausschuss der Regionen befürwortet die vorgenommene Einstufung der Maßnahmen und die Empfehlung an die Entscheidungsträger vorbehaltlich der Einbeziehung zusätzlicher Maßnahmen und Berücksichtigung der nachstehend beschriebenen Aspekte.

    1.3. Aus der Kommissionsmitteilung geht nicht hervor, ob inzwischen auf sämtlichen politischen Entscheidungsebenen stärker auf den Kosten/Nutzen-Aspekt in bezug auf die Straßenverkehrssicherheit zurückgegriffen wird oder nicht. Dies war eine der spezifischen Empfehlungen der Kommissionsmitteilung "Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der EU - Programm für 1997-2001". Der Ausschuss der Regionen fragt sich, ob dieses Programm bezüglich der praktischen Umsetzung dieses Konzepts ein Erfolg gewesen ist.

    1.4. Der Ausschuss der Regionen ist der Auffassung, dass persönliche Freiheitsrechte nicht so weit gehen dürfen, dass sie vor der Sicherheit anderer Straßenverkehrsteilnehmer Vorrang haben. Gefährliche und unsoziale Verhaltensweisen beschneiden die persönliche Freiheit der anderen, ganz zu schweigen von der Gefährdung der persönlichen Sicherheit. Sicherheit sollte immer Vorrang haben.

    1.5. Der Ausschuss der Regionen stellt fest, dass die ersten drei Maßnahmen in der Rangfolge der Aktionen (EuroNCAP, Sicherheitsgurte und Promillegrenze) allesamt mit dem Straßenverkehrssicherheitsbewusstsein der breiten Öffentlichkeit zusammenhängen. Deswegen sollten alle Entscheidungsträger dafür Sorge tragen, dass der Steigerung des öffentlichen Bewusstseins Priorität eingeräumt wird.

    Europaweite und nationale Kampagnen bezüglich ganz bestimmter Verstöße wie z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Trunkenheit am Steuer sollten gefördert werden. Um zu einer besseren Befolgung der Straßenverkehrsvorschriften zu gelangen bedarf es einer Änderung der Fahrermentalität und des Fahrerverhaltens. Gesetze allein werden die Art der Fahrzeugbenutzung nicht verändern. Öffentliche Kampagnen sind eine Methode, um Mentalitätsänderungen auf den Weg zu bringen, ggf. etwa auch unter Einsatz von Rollenmodellen.

    1.6. Der Ausschuss befürwortet ein Partnerschaftskonzept zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins unter den politischen Entscheidungsträgern, Durchsetzungsinstanzen und Straßenverkehrsteilnehmern. Der private Sektor könnte bei den öffentlichen Bewusstseinsbildungskampagnen behilflich sein. Beispielsweise könnten Getränkehersteller noch stärker ermutigt werden, sich an Kampagnen gegen Trunkenheit am Steuer finanziell zu beteiligen oder aber das Versicherungswesen könnte in stärkerem Maße auf junge Fahrzeugführer und die am meisten gefährdeten Personengruppen ausgerichtete Kampagnen finanzieren.

    1.7. Der Ausschuss der Regionen ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt stärker auf eine geeignete Schulung gelegt werden sollte, die eine sehr kosteneffiziente Maßnahme zur Verhütung von Unfällen wäre. Wahrscheinlich ließen sich 99 % aller Unfälle vermeiden, wenn zum richtigen Zeitpunkt richtig agiert würde. Eine Schulung, die die Straßenverkehrsfähigkeit verbessert und das Bewusstsein für Gefahren erhöht, um Unfälle vermeiden zu helfen, ist absolut zu befürworten. Die Ausbildung junger Fahrzeugführer könnte bereits in der Schule mit Kursen zur Stärkung des Straßenverkehrssicherheitsbewusstseins einsetzen.

    1.8. Der Ausschuss der Regionen hält die Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften für äußerst wichtig und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es bei der diesbezüglichen Praxis zwischen den Mitgliedstaaten eine beträchtliche Schwankungsbreite gibt. Deswegen sollte eine europaweite Analyse durchgeführt werden über die Um- und Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften in sämtlichen Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die Verfahren der Geschwindigkeitskontrolle. Die Datenbank CARE könnte weiterentwickelt und für die Erfassung und Verbreitung der entsprechenden Informationen zum Einsatz gebracht werden. Anhand dieser Informationen lässt sich möglicherweise bewerten, ob ein Zusammenhang zwischen schlechtem Um- und Durchsetzungsgrad und hohen Unfall- und Verkehrstotenzahlen besteht.

    1.9. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, Empfehlungen für die Bewertung straßenbaulicher Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer auszuarbeiten. Zumindest für den von der EU finanzierten Bau neuer Straßen könnte in diesem Zusammenhang ein "Straßenverkehrssicherheitsaudit" zur Auflage gemacht werden.

    1.10. Der Ausschuss der Regionen unterstützt die Erschließung von Möglichkeiten für die Entwicklung alternativer Anreize, wie beispielsweise Steuernachlässe, die möglicherweise die Investitionsbereitschaft in Straßenverkehrssicherheit steigern werden. Beispielsweise könnten Versicherungskonzepte entwickelt werden, die einer größeren Straßenverkehrssicherheit und einem stärkeren diesbezüglichen Bewusstsein - insbesondere bei jungen Fahrzeugführern - förderlich sind. Solche Anreize könnten dazu dienlich sein, die Nutzeffekte einer Investition in Verkehrssicherheit gegenüber den mit einer Nichtinvestition verbundenen Kosten herauszustellen.

    1.11. Die Kommissionsmitteilung zeigt zwar auf, wie durch eine anhand zahlreicher Kriterien durchgeführte Analyse und Kosteneffizienzbewertung die Nutzeffekte von Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen verdeutlicht werden können, aber es ist noch mehr Forschungsarbeit erforderlich, um herauszufinden, wie diese und andere Mechanismen weiterentwickelt werden können. Deswegen regt der Ausschuss der Regionen an, Demonstrationsvorhaben aufzulegen, um festzustellen, wie Kosteneffizienzbewertung und andere Mechanismen auf Straßenverkehrssicherheitsaspekte angewandt werden können. Diese Demonstrationsvorhaben könnten auf die Herausforderungen in einzelnen Mitgliedstaaten zugeschnitten sein und entsprächen der Funktion der EU, lokale und nationale Maßnahmen insbesondere im Bereich der Koordinierung zu ergänzen.

    1.12. Der Ausschuss der Regionen hegt gewisse Bedenken hinsichtlich der offenkundigen Dominanz des Pkw-Verkehrs im Aktionsprogramm über Straßenverkehrssicherheit. Die Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer ist gleichermaßen wichtig, seien es nun Fußgänger, Radfahrer, Personenbeförderungsfahrzeuge usw. Die breite Öffentlichkeit sollte dazu ermutigt werden, zum sichersten Verkehrsträger überzuwechseln. Die Straße sollte jedoch sicher für alle Verkehrsarten sein. Das Auto oder jeder andere Verkehrsträger sollten keine Vormachtstellung zu Lasten der Sicherheit anderer Verkehrsarten einnehmen dürfen. Deswegen sollten Autos so konstruiert werden, dass sie bei Unfällen möglichst geringe Körperschäden bei Insassen und Fußgängern verursachen.

    1.13. Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, dass ärztlichen Untersuchungen von Fahrern (älteren und anderen) mehr Gewicht beigemessen werden sollte, um zu gewährleisten, dass sie zur sicheren Führung ihres Fahrzeugs fähig sind.

    1.14. Der Ausschuss der Regionen ersucht die Kommission, alles erdenkliche zu tun, um innerhalb vertretbarer Fristen zu einer Harmonisierung der technischen Einrichtungen zu gelangen, die von den Fahrzeugherstellern in den Fahrzeugen eingebaut werden können.

    Brüssel, den 21. September 2000.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Jos Chabert

    (1) ABl. C 244 vom 11.8.1997, S. 33.

    (2) ABl. C 374 vom 23.12.1999, S. 76.

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