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Document 52000AC0472

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse»

ABl. C 168 vom 16.6.2000, p. 16–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52000AC0472

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse»

Amtsblatt Nr. C 168 vom 16/06/2000 S. 0016 - 0016


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse"

(2000/C 168/05)

Der Rat beschloß am 24. Januar 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 19. April 2000 an. Berichterstatter war Herr Kienle.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 372. Plenartagung am 27. April 2000 mit 78 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Seit nunmehr 16 Jahren wird eine Gemeinschaftshilfe gewährt, um den Milchverbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. An Schüler, die diese Beihilferegelung in Anspruch nehmen, wird täglich ein Viertel Liter subventionierte Milch abgegeben. Für die Verbilligung hat die Gemeinschaft bisher jährlich 96 Mio. Euro aufgebracht.

1.2. Mit dem vorliegenden Vorschlag revidiert die Europäische Kommission ihre ursprüngliche Absicht, die EU-Unterstützung für das Schulmilchprogramm einzustellen. Sie will jedoch die gemeinschaftliche Beihilfe senken und die Regelung bei einer Beteiligung von 50 Prozent durch die Gemeinschaft und von 50 Prozent durch die Mitgliedstaaten fortsetzen. Der Finanzbeitrag der EU würde sich auf 48 Mio. Euro verringern.

2. Bemerkungen

2.1. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß bei dem Schulmilchprogramm mehr noch als das Ziel der Absatzförderung vor allem die gesundheits-, ernährungs- und sozialpolitischen Ziele einen herausragenden Stellenwert haben, zumal die Gesamtmenge des Programms nur 0,3 Prozent der Gesamtmilchlieferungen an die Molkereien ausmacht.

2.2. Zweifellos würde die Abschaffung des Programms dazu führen, daß in den Schulen weniger Milch angeboten und getrunken wird. Die Benachteiligten wären Kinder und Jugendliche. Der WSA verweist darauf, daß erschreckend viele Kinder ohne jegliches Frühstück in die Schule gehen. Die Schulmilch stellt bei vielen Schülern die einzige Form des Milchkonsums dar.

2.3. Der Ausschuß begrüßt, daß sich der Agrarrat im Grundsatz nachdrücklich für eine Beibehaltung des Schulmilchprogramms ausgesprochen hat, weshalb die Europäische Kommission ihre ursprüngliche Absicht, die EU-Unterstützung einzustellen, revidiert hat.

2.4. Der Ausschuß betont die herausragende Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung im Kindes- und Schulalter. Milch ist eines der wertvollsten Lebensmittel, das auch mit allen modernen Distributions- und Marketingmaßnahmen für Kinder oder Schüler attraktiv gemacht werden sollte. Darüber hinaus hält es der Ausschuß für erforderlich, daß den Kindern und Jugendlichen weiterhin und überall in der Gemeinschaft eine verbilligte Schulmilch angeboten wird.

2.5. Der Ausschuß befürchtet jedoch, daß die Realisierung des Vorschlags der Kommission in vielen Mitgliedstaaten zur Einstellung der Schulmilch führen würde, und fordert deshalb eine Lösung, die den Fortbestand des Schulmilchprogrammes sichert. Auf keinen Fall darf ein politischer Grundsatzstreit über Kofinanzierung dazu führen, daß ein Schwarzer-Peter-Spiel auf dem Rücken der Kinder und Schüler ausgetragen wird.

Brüssel, den 27. April 2000.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice Rangoni Machiavelli

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