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Document 51999IP0356

    Entschließung zu den Ergebnissen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März 1999 in Berlin

    ABl. C 219 vom 30.7.1999, p. 190 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51999IP0356

    Entschließung zu den Ergebnissen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März 1999 in Berlin

    Amtsblatt Nr. C 219 vom 30/07/1999 S. 0190


    B4-0356, 0357, 0364 und 0367/99

    Entschließung zu den Ergebnissen der ausserordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März 1999 in Berlin

    Das Europäische Parlament,

    * in Kenntnis des Berichts des Europäischen Rates und der Erklärung der Kommission zum Ergebnis der Tagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März 1999 in Berlin und der Schlußfolgerungen des Ratsvorsitzes,

    * unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Januar 1999 zur Verbesserung der Haushaltsführung der Europäischen Kommission ((Teil II Punkt 1 des Protokolls dieses Datums.)) bzw. vom 23. März 1999 zum Rücktritt der Kommission und zur Ernennung einer neuen Kommission ((Teil II Punkt 2 des Protokolls dieses Datums.)),

    * in Kenntnis des ersten Berichts des Ausschusses der Unabhängigen Sachverständigen über Anschuldigungen betreffend Betrug, Mißmanagement und Günstlingswirtschaft in der Kommission,

    A. in der Erwägung, daß eine ausgewogene Entwicklung sowie der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt der europäischen Regionen grundlegende Ziele der Europäischen Union sind, die nur durch eine wirkliche Solidarität unter den Mitgliedstaaten erreicht werden können,

    I. Agenda 2000

    1. nimmt zur Kenntnis, daß es dem Europäischen Rat trotz der schwierigen institutionellen und internationalen Umstände, unter denen die Tagung in Berlin stattfand, gelungen ist, die unterschiedlichen nationalen Interessen der 15 Mitgliedstaaten zu vereinbaren und eine globale Einigung über die Agenda 2000 zu erzielen;

    2. weist jedoch darauf hin, daß das Parlament zur Zeit Berichte ausarbeitet und seine ausführlichen Stellungnahmen zum Agenda 2000-Paket während der Plenartagung im Mai 1999 annehmen wird;

    Finanzielle Vorausschau

    3. erinnert daran, daß für eine neue Finanzielle Vorausschau eine Interinstitutionelle Vereinbarung erforderlich ist, und daß die diesbezueglichen Schlußfolgerungen des Gipfeltreffens daher als ein Beitrag zu den ständigen Verhandlungen zwischen ihm und dem Rat zu betrachten sind; verweist darauf, daß der Rat die vom Parlament für eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung zugrunde gelegten Bedingungen nicht erfuellt hat, und ist der Ansicht, daß sich der Rat flexibel zeigen muß, wenn diese Verhandlungen zu einer Interinstitutionellen Vereinbarung führen sollen, der das Parlament auf der Mai-Tagung dann zustimmen kann;

    4. verweist darauf, daß die für Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit und zur Unterstützung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgeschlagenen Beträge erheblich gekürzt wurden, sowohl unter Rubrik 2 als auch Rubrik 3; erinnert den Rat daher an seine politische Zusage, die Beschäftigung und die Chancengleichheit zu fördern, und verweist darauf, daß in der neuen Finanziellen Vorausschau eine vernünftige finanzielle Grundlage für diese politischen Prioritäten geschaffen werden müsste;

    5. bedauert insbesondere, daß:

    * die vom Rat festgelegte Finanzielle Vorausschau keine realistischen Finanzierungsniveaus in den Rubriken 3, 4 und 5, die jeweils den internen Politikbereichen, den externen Politikbereichen und den Verwaltungsausgaben gewidmet sind, vorsieht, es sei denn, daß die Tätigkeiten in erheblichem Maß verringert werden;

    * der Spielraum des Europäischen Parlaments bei der Finanzierung derzeit noch nicht vorgesehener Aktionen bei weitem nicht garantiert ist; befürchtet insbesondere, daß dieses Fehlen eines Spielraums die Union daran hindern könte, Sofortmaßnahmen zu treffen, wie sie z.B. zur Verbesserung der dramatischen Lage der Flüchtlinge im Gefolge der Kosovo-Krise erforderlich sind;

    6. fordert die Einführung einer Klausel zur Überprüfung der Finanziellen Vorausschau bei jeder Erweiterung, und zwar bereits ab der ersten Erweiterung, oder in dem Fall, daß sich die der Vorausschau zugrundeliegenden Prognosen nicht bestätigen;

    7. fordert die Kommission demzufolge auf, nach Maßgabe von Artikel 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung von 1993 einen Haushaltsvorentwurf für das Jahr 2000 gemäß Artikel 203 (künftiger Artikel 272) des EG-Vertrags vorzulegen;

    Reform der GAP

    8. nimmt die Ergebnisse des Sondergipfels in der Frage der Reform der GAP zur Kenntnis und stellt fest, daß, auch wenn die Reform noch bei weitem nicht vollendet ist, das Ziel einer Stabilisierung der Ausgaben beachtet und seiner Stellungnahme Rechnung getragen wurde; fordert nunmehr, nachdem eine Einigung über die Agrarreform erzielt worden ist und sich die Europäische Union in einer günstigeren Ausgangsposition für die kommenden Diskussionen sieht, daß sich die nächste Verhandlungsrunde zur WTO nicht allein auf die Zolltarife konzentriert; hält es ferner für unerläßlich, daß auch ökologische und soziale Themen eine gleichrangige Rolle bei den Beschlüssen über den Handel mit Agrarprodukten spielen;

    Strukturpolitik

    9. begrüsst die Tatsache, daß sich der Rat auf eine gemeinsame Haltung zu den Strukturfonds und zum Kohäsionsfonds verständigt hat, die es ermöglicht, die Bemühungen um den wirtschaftlichen Zusammenhalt und die Enwicklung der Gebiete, die noch einen Rückstand aufweisen, zu finanzieren, und zwar auch im Rahmen einer Stabilisierung dieser Ausgaben; bedauert jedoch, daß er sich nicht stärker an die Prioritäten der Europäischen Union gehalten hat;

    Erweiterung

    10. nimmt das positive Signal des Europäischen Rates an die in Beitrittsverhandlungen stehenden Länder zur Kenntnis, stellt jedoch fest, daß das vom Rat beschlossene Finanzpaket, das weitgehend lediglich auf die Fünfzehn zugeschnitten ist, nur relativ bescheidene Mittel im Rahmen der Vorbereitung der Erweiterung vorsieht;

    11. hebt die Notwendigkeit hervor, den Verhandlungs- und Beitrittsprozeß mit allen beitrittswilligen Staaten, die die Kriterien von Kopenhagen erfuellen, so zuegig wie möglich voranzutreiben;

    12. fordert, daß solche Verhandlungen mit Malta so rasch wie möglich, auf jeden Fall aber bis Ende 1999 eingeleitet werden;

    13. fordert, daß die Heranführungsinstrumente vor allem eine nachhaltige Entwicklung fördern und auch eine demokratische Beschlußfassung auf allen Ebenen beinhalten; betont erneut die Notwendigkeit, die Empfängerländer an der Gestaltung, Verwaltung und Überwachung dieser Instrumente zu beteiligen;

    II. Ernennung der neuen Kommission

    14. begrüsst die Tatsache, daß sich die Mitgliedstaaten auf die Benennung von Romano Prodi als Präsident der Kommission geeinigt haben; fordert den benannten Präsidenten auf, die erforderlichen Reformen einzuleiten und vor den nächsten Europawahlen ein neues Klima des Vertrauens mit dem Parlament herzustellen;

    15. bedauert, daß aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rates, nicht sofort die Ernennung einer neuen Kommission vorzunehmen, die neue Kommission nicht so rasch ernannt werden kann, wie dies vom Parlament vorgeschlagen wurde; verweist jedoch auf die Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags (Artikel 214), wonach ab Januar 2000 die Ernennung der Kommission der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf;

    16. bekundet seine Absicht, über die Zustimmung zur Benennung des Kommissionspräsidenten auf seiner Mai-Tagung abzustimmen; teilt die Auffassung, daß das neugewählte Parlament die neue Kommission so rasch wie möglich bestätigen sollte;

    17. hält vor dem endgültigen Votum eingehende Gespräche mit dem benannten Präsidenten der Kommission über sein Programm wie auch über die Reformen der Kommission und deren Zusammensetzung für erforderlich;

    18. erklärt, daß es absolut dagegen ist, daß Frau Cresson als Kommissionsmitglied im Amt bleibt, und daß es nicht mit ihr zusammenarbeiten wird, solange sie dieses Amt weiter innehat;

    19. hält es in Anbetracht der Schwere der Vorwürfe im Bericht des Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger für inakzeptabel, daß Kommissionsmitglied Cresson, wenn auch nur innerhalb einer geschäftsführenden Kommission, weiterhin im Amt ist;

    III. Auswärtige Angelegenheiten

    20. begrüsst die Erklärung zum Nahost-Friedensprozeß, insbesondere die Bekräftigung des dauerhaften und uneingeschränkten Rechts der Palästinenser auf Selbstbestimmung und die Forderung nach sofortiger Wiederaufnahme von Verhandlungen über einen endgültigen Status mit dem Ziel, diese binnen eines Jahres abzuschließen; ist nach wie vor davon überzeugt, daß das Endresultat des derzeitigen Prozesses die Errichtung eines unabhängigen Palästinenserstaates und die Anerkennung der Existenz des Staates Israel und dessen Recht auf Sicherheit durch die Arabische Welt sind;

    21. beglückwünscht den Europäischen Rat dafür, daß es ihm gelungen ist, das Handels- und Kooperationsabkommen mit Südafrika zu billigen, verweist jedoch darauf, daß es vier Jahre intensiver Verhandlungen gebraucht hat, um das Abkommen zu schließen;

    22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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