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Document 51998IP0507
Resolution on Turkey
Entschließung zur Türkei
Entschließung zur Türkei
ABl. C 167 vom 1.6.1998, p. 220
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Entschließung zur Türkei
Amtsblatt Nr. C 167 vom 01/06/1998 S. 0220
B4-0507, 0517, 0532 und 0543/98 Entschließung zur Türkei Das Europäische Parlament, A. in der Erwägung, daß am Morgen des 12. Mai 1998 zwei Männer das Büro von Akin Birdal betraten und das Feuer auf ihn eröffneten, wobei sie ihn mit sechs Schüssen verletzten, B. in der Erwägung, daß Akin Birdal, der Vorsitzende der Menschenrechtsvereinigung der Türkei, ein hochangesehener Menschenrechtskämpfer ist, der europäische Delegationen, Botschafter und zahlreiche Mitglieder des Parlaments regelmässig mit Informationen versorgt hat, C. in der Erwägung, daß Akin Birdal erheblichem Druck seitens der türkischen Behörden ausgesetzt war und zur Zeit wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten mit zahlreichen Prozessen rechnen muß, D. in der Erwägung, daß wenig unternommen worden ist, um die Angreifer gegen weitere Mitglieder der Menschenrechtsvereinigung vor Gericht zu bringen, E. in der Erwägung, daß das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir am 21. April 1998 den Bürgermeister von Istanbul, Recep Tayyip Erdogan, zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt hat, weil er in einer angeblich anti-laizistischen politischen Rede "zum Haß aufgestachelt" habe, F. in der Erwägung, daß Recep Tayyip Erdogan der "Refah"-Partei angehörte, die vom Verfassungsgerichtshof im Januar 1998 aufgelöst wurde, und zur Zeit Mitglied der "Fazilet"-Partei ist, G. in der Erwägung, daß weitere Mitglieder der Partei, darunter Bürgermeister und Geschäftsleute, vor Gericht gestellt wurden, Das Europäische Parlament, 1. äussert sein Entsetzen und seinem Abscheu über den Angriff auf Akin Birdal, verurteilt ihn rückhaltlos und bekundet seine Solidarität mit ihm und mit seinen Mitarbeitern in der Menschenrechtsvereinigung der Türkei; 2. fordert die türkischen Behörden auf, dafür zu sorgen, daß die Täter und Anstifter dieses Übergriffs und vergleichbarer Verbrechen vor Gericht gestellt werden; 3. äussert sein Bedauern darüber, daß das Klima, das durch die Straflosigkeit der Verantwortlichen für Angriffe gegen andere Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten geschaffen wurde, dazu beigetragen hat, daß ein solcher Angriff erfolgen konnte; 4. fordert die türkischen Behörden auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Freiheit von Akin Birdal zu garantieren, und die Verfolgung gegen ihn und seine Organisation einzustellen; 5. fordert die türkischen Behörden auf, dafür zu sorgen, daß Garantien für IHD und sonstige Menschenrechts-NRO geschaffen werden, damit sie sich ungehindert ihrer Arbeit zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte widmen können; 6. fordert eine Erklärung des EU-Vorsitzes zu diesem Angriff; 7. äussert sein Bedauern über die Folgen des Urteils gegen Recep Tayyip Erdogan für die politische Meinungsfreiheit; 8. vertraut darauf, daß der Oberste Kassationsgerichtshof das Urteil des Staatssicherheitsgerichts gegen Recep Tayyip Erdogan in Einklang mit dem Plädoyer des zuständigen Staatsanwalts aufheben wird; 9. fordert die türkische Regierung und die politischen Parteien der Türkei auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften für die Demokratisierung auf der Grundlage der Rede- und Meinungsfreiheit durchzusetzen; 10. erinnert die Türkei an ihre Verpflichtungen im Rahmen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der von ihr ratifizierten internationalen und regionalen Menschenrechtskonventionen; 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der türkischen Regierung und der Grossen Türkischen Nationalversammlung zu übermitteln.