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Document 51998IP0322

    Entschließung zur Lage in Sierra Leone

    ABl. C 104 vom 6.4.1998, p. 239 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51998IP0322

    Entschließung zur Lage in Sierra Leone

    Amtsblatt Nr. C 104 vom 06/04/1998 S. 0239


    B4-0322, 0334, 0344, 0358, 0360, 0371 und 0381/98

    Entschließung zur Lage in Sierra Leone

    Das Europäische Parlament,

    * in Kenntnis des gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 20. Februar 1998,

    * in Kenntnis der Resolution 1132 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

    * unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Sierra Leone,

    A. unter Hinweis darauf, daß am 25. Mai 1997 von einem Teil der sierraleonischen Armee ein Mili

    tärputsch verübt wurde, durch den der demokratisch gewählte Präsident Ahmed Tejan Kabbah zur Flucht aus dem Land gezwungen wurde,

    B. unter Hinweis darauf, daß am 23. Oktober 1997 in Conakry ein Friedensabkommen zwischen der Militärjunta und der Wirtschaftsgemeinschaft der Westafrikanischen Staaten (ECOWAS) geschlossen worden war, dem Präsident Kabbah zugestimmt hatte und das für April 1998 die Rückkehr des gewählten Präsidenten an die Macht vorsah,

    C. in der Erwägung, daß die Mitgliedstaaten dieser Organisation auf dem jüngsten ECOWAS-Gipfel in Lomé mehrheitlich ihren Willen bekräftigt haben, eine Verhandlungslösung für die Krise in Sierra Leone herbeizuführen, und es abgelehnt hatten, Nigeria, dessen Truppen den wesentlichen Teil der ECOMOG-Einheit bilden, ein militärisches Mandat zu übertragen,

    D. im Bedauern darüber, daß Nigeria die Hauptstadt von Sierra Leone eingenommen und eine allgemeine Offensive in diesem Land eingeleitet hat, womit es das Mandat, das der ECOMOG übertragen wurde, überschritten hat,

    E. jedoch erfreut über die regionalen Bestrebungen, die zum Scheitern des Militärregimes von Major Johnny Paul Koroma und zur Wiedereinsetzung des demokratisch gewählten Präsidenten Kabbah führten,

    F. besorgt über die Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen sowie angesichts der Nahrungsmittel

    knappheit,

    G. besorgt darüber, daß sich die Lage anscheinend keineswegs stabilisiert hat, da die Zusammen

    stösse im Osten des Landes anhalten,

    H. im tiefen Bedauern darüber, daß die Rebellen auf ihrem Rückzug während zwei Wochen mehrere Entwicklungshelfer, grösstenteils Europäer, verschleppt haben,

    1. begrüsst die Wiedereinsetzung der von den Bürgern gewählten Regierung Kabbah und fordert Präsident Kabbah auf, die Verhandlungen wiederaufzunehmen, um die Sicherheitskrise auf friedlichem Wege beizulegen, die verfassungsmässige Ordnung wiederherzustellen und die nationale Aussöhnung auf der Grundlage der Abkommen von Abidjan aus dem Jahre 1996 und von Conakry wieder in Gang zu bringen;

    2. bedauert jedoch, daß bei der Beilegung der Krise die militärische Option gewählt wurde, was zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert hat, die während der Kämpfe zwischen Putschisten und unter der ECOMOG-Fahne verpflichteten nigerianischen Truppen gefallen sind, und daß somit der Geist des Abkommens von Conakry nicht eingehalten wurde;

    3. fordert die zu der gestürzten Militärjunta von Major Johnny Paul Koroma stehenden Truppen auf, alle Kampfhandlungen einzustellen und mit der wiedereingesetzten demokratischen Regierung bei der Wiederherstellung von Recht und Gesetz zusammenzuarbeiten, und fordert darüber hinaus alle Bürger von Sierra Leones nachdrücklich auf, auf Gewalt- oder Racheakte zu verzichten und zur Wiederherstellung des normalen Lebens in ihrem Land beizutragen;

    4. ruft die Völkergemeinschaft und insbesondere die EU auf, die Soforthilfe zu beschleunigen und die humanitäre Hilfe für die sierraleonischen Opfer der derzeitigen Krise in der westafrikanischen Region sowie die Rehabilitation der vom Trauma des Kriegs verfolgten Kinder zu verstärken;

    5. fordert die Konfliktparteien auf, mit den Vereinten Nationen, ECHO und den NRO zusammen

    zuarbeiten, um die Lieferung der humanitären Hilfe zu ermöglichen;

    6. fordert, daß die Sicherheit des Personals der in Sierra Leone anwesenden NRO und inter

    nationalen Hilfsorganisationen gewährleistet wird;

    7. ruft die Europäische Union auf, den Nachbarländern, die seit Beginn der Kämpfe eine grosse Zahl von Flüchtlingen aufgenommen haben, beizustehen;

    8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Ko-Präsi

    denten der Paritätischen Versammlung AKP-EU, den Regierungen der Unterzeichnerstaaten des Abkommens von Lomé, den Vereinten Nationen, der ECOWAS, der OAU und der Regierung von Sierra Leone zu übermitteln.

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