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Document 51998IP0172

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" (KOM(97)0197 C4- 0235/97)

    ABl. C 226 vom 20.7.1998, p. 36 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51998IP0172

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" (KOM(97)0197 C4- 0235/97)

    Amtsblatt Nr. C 226 vom 20/07/1998 S. 0036


    A4-0172/98

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" (KOM(97)0197 - C4-0235/97)

    Das Europäische Parlament,

    * in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(97)0197 - C4-0235/97),

    * unter Hinweis auf den Entschließungsantrag von Frau Spaak zu den grossen städtischen Ballungsräumen (B4-0591/95),

    * unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Juni 1995 zum Dokument der Kommission "EUROPA 2000+ - Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Raumordnung" (KOM(94)0354 - C4-0216/95) ((ABl. C 183 vom 17.07.1995, S. 39.)),

    * unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 28. Oktober 1993 zu der Zukunft der Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds ((ABl. C 315 vom 22.11.1993, S. 245.)), 17. Dezember 1993 zu den Problemen und Perspektiven von Ballungsgebieten ((ABl. C 20 vom 24.01.1994, S. 511.)), 3. Mai 1994 ((ABl. C 205 vom 25.07.1994, S. 111.)) und 28. März 1996 ((ABl. C 117 vom 22.04.1996, S. 70.)) zur Gemeinschaftsinitiative für städtische Gebiete (URBAN),

    * unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. Dezember 1988 ((ABl. C 12 vom 16.01.1989, S. 370.)) und 12. September 1991 ((ABl. C 267 vom 14.10.1991, S. 156.)) zur städtischen Umwelt sowie auf den Entschließungsantrag zur städtischen Umwelt (B4-0532/95),

    * unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission zur städtischen Umwelt (KOM(90)0218) und die diesbezuegliche Entschließung des Rates,

    * in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

    * in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialauschusses,

    * unter Hinweis auf das Hearing vom 5. Februar 1998 zum Thema "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union",

    * in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten (A4-0172/98),

    A. in der Erwägung, daß in der Europäischen Union 80% der Bürger in Städten leben, eine Zahl, die den ausgeprägt städtischen Charakter Europas widerspiegelt, sowie in der Erwägung, daß die Städte gleichzeitig die Funktion erfuellen, die Lebensqualität ihrer Bürger zu gewährleisten und Motor des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritts des Ganzen zu sein,

    B. in der Erwägung, daß zwei Drittel bis drei Viertel der gesamten Wertschöpfung der EU in städtischen Gebieten erfolgt, während die Innenstädte mit einigen der schwerwiegendsten sozialen und wirtschaftlichen Problemen in der Union zu kämpfen haben,

    C. in Erwägung der von seiten der lokalen, regionalen und sozialen Partner mit immer mehr Nachdruck gestellten Forderung nach Entwicklung einer europäischen Stadtentwicklungsstrategie, die die Auswirkungen der einzelnen Gemeinschaftspolitiken auf die städtische Umwelt harmonisiert und koordiniert,

    D. in Erwägung der neuen Herausforderungen, denen sich die Städte gegenüber sehen, denen neben der häufigen Verschlechterung und dem Niedergang ihrer traditionellen sozialen und urbanen Strukturen neue Probleme durch die Globalisierung von Wirtschaft, Know-how, Information und Kultur entstehen, sowie in der Erwägung, daß diese Herausforderungen andererseits auch viele Möglichkeiten für eine Erneuerung und Weiterentwicklung bieten können,

    E. in der Erwägung, daß die zunehmende Globalisierung die Städte einem immer grösseren Wettbewerbsdruck aussetzt und daß eine entsprechend ausgerichtete europäische Raumordnungsstrategie eine wesentliche Rolle für die Verstärkung eines ausgewogenen Stadtentwicklungssystems, das sich auf Zusammenarbeit und Komplementarität stützt, spielen kann,

    F. in Erwägung der 1996 in Istanbul auf der UN-Konferenz Habitat II angenommenen Entschließungen, die die Mitgliedstaaten zu einer Wohnungsbaupolitik verpflichten, die auf sozialer Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit basiert,

    G. in der Erwägung, daß die Gemeinschaftspolitiken schon jetzt direkt auf die Städte einwirken, dies jedoch in unkoordinierter und manchmal kontraproduktiver Weise tun, sowie in der Erwägung, daß der EG-Vertrag bereits eine solche Koordination verlangt, da Artikel 130 b betont, daß alle Politiken und Aktionen der Gemeinschaft von Anfang an das Ziel berücksichtigen müssen, eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes durch die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu fördern und insbesondere die territorialen Ungleichgewichte abzubauen,

    H. unter Hinweis auf seine obengenannten Entschließungen vom 17. Dezember 1993 und vom 29. Juni 1995, in denen es sich zugunsten des Aufbaus sowohl einer europäischen Stadtentwicklungsstrategie als auch einer gemeinschaftlichen Raumordnungspolitik ausgesprochen hat, die beide die Auswirkungen der einzelnen Gemeinschaftspolitiken auf das Umland und die Städte koordinieren sollen,

    I. in der Erwägung, daß das erste offizielle Vorhaben des "Europäischen Raumordnungskonzepts" den Aufbau eines mehrpoligen, dezentralisierten und ausgewogeneren Systems von Städten und eine neue Land-Stadt-Beziehung als eines seiner grundlegenden politischen Ziele enthält,

    J. in der Erwägung, daß die Strukturfonds das wichtigste Finanzinstrument darstellen, über das die Union verfügt, um die gemeinsamen Prioritäten für die Stadtentwicklung zu verwirklichen, und im Bedauern der unvollständigen Angaben, die die Kommission in ihrer Mitteilung zu den Strukturmaßnahmen in den Städten macht,

    K. in Erwägung der hervorragenden Ergebnisse der Initiative URBAN sowohl im Hinblick auf ihre Leistungen vor Ort als auch auf die Wahrnehmbarkeit der Gemeinschaftsaktion für die Bürger, und in der Erwägung, daß diese Initiative, die überdies das grosse Verdienst hat, die Rolle der lokalen Behörden, des gemeinnützigen Sektors und der lokalen Gemeinden selbst bei der lokalen Entwicklung zu verstärken, ein Beispiel für die Vorteile europäischer Maßnahmen im Bereich der städtischen Umwelt darstellt,

    L. in der Erwägung, daß die Konzentration der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung eine besonders gravierende Erscheinung in den Städten darstellt, sowie in Erwägung der neuen Rolle, die die Europäische Union bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit übernommen hat und die besonders im neuen Beschäftigungskapitel des Vertrags von Amsterdam zum Ausdruck kommt,

    M. in der Erwägung, daß es heute in ganz Europa nichts Besonderes mehr ist, daß Gebiete, in denen wirtschaftlich hochwertige Tätigkeiten durchgeführt werden und in denen Einwohner mit hohem Einkommen wohnen, neben Gebieten mit niedrigen Einkommen, einer hohen Arbeitslosenrate, einer grossen Abhängigkeit von den Sozialleistungen und in engen und schlechten Wohnverhältnissen lebenden Menschen, existieren,

    N. in dem Bewusstsein, daß von 49 städtischen Bezirken, in denen ein URBAN-Programm der EU durchgeführt wird, 15 dieser Gebiete eine Arbeitslosenrate von über 30% aufweisen,

    O. in der Erwägung, daß die Städte eine Schlüsselrolle spielen können bei der Verminderung der Umweltbeeinträchtigung, indem sie auf nachhaltige und effiziente Weise die Umwelt- und Energieressourcen, die Sekundärrohstoffe und die vorhandene Bausubstanz nutzen und lokale Partnerschaft, technologische Innovation und Organisationsfähigkeit miteinander verbinden, auch mit dem Ziel, mehr Anziehungskraft für unternehmerische Tätigkeiten zu entwickeln,

    P. in Erwägung der positiven Rolle der Europäischen Kampagnen für umweltfreundliche und autofreie Städte zugunsten der Kooperation zwischen den Städten gemäß den Resolutionen der 1992 in Rio de Janeiro stattgefundenen Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung, die den Städten empfiehlt, Strategien für eine umweltfreundliche örtliche Entwicklung (Lokale Agenden 21) zu verabschieden,

    Q. unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, daß die Entscheidungen in der Union möglichst bürgernah getroffen werden, und in der Erwägung, daß der Grundsatz der lokalen Autonomie direkter Ausdruck dieses Prinzips ist,

    R. unter Hinweis auf die soziokulturelle, ökologische und bürgernahe Tätigkeit von nationalen und europäischen Nichtregierungsorganisationen,

    S. unter Hinweis auf die Charta der lokalen Autonomie des Europarates und in der Erwägung, daß die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese Charta unterzeichnet und ratifiziert haben,

    T. in der Erwägung, daß die Teilhabe der Bürger an den lokalen demokratischen Institutionen einen wesentlichen Faktor der sozialen Integration darstellt, und unter Hinweis darauf, daß eines der Elemente der Unionsbürgerschaft in der Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts für ausländische Unionsbürger bei Kommunalwahlen besteht,

    U. in Erwägung der bevorstehenden Erweiterung, die hinsichtlich der Stadtentwicklung neue Herausforderungen und Schwierigkeiten aufwerfen wird, und unter Hinweis auf die Notwendigkeit, der Behandlung dieser Problematik vorzugreifen, indem diese schon jetzt in die Stadtplanungsanalysen und -strategien der Union einbezogen wird,

    V. in der Erwägung, daß eine effiziente europäische Städtepolitik nur unter Beteiligung von kleinen und mittelgrossen Städten erfolgen kann,

    1. hält die Definition einer europäischen Stadtentwicklungsstrategie für dringend geboten, die auf dem Subsidiaritätsprinzip und der Anerkennung der zentralen Rolle, die dabei den Städten selbst zukommt, beruht und die in der Verwirklichung der Koordination der Gemeinschaftspolitiken, die bereits auf die städtische Umwelt einwirken, ebenso wie in der Einbeziehung der städtischen Dimension in jede Gemeinschaftsinitiative von Anfang an besteht, mit dem doppelten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu stärken und ihren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu verbessern; hält es für notwendig, daß zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten die Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Städtepolitik berücksichtigt wird;

    2. ist der Auffassung, daß die europäische Stadtentwicklungsstrategie ein untrennbarer Bestandteil einer umfassenderen Raumordnungspolitik ist; wiederholt seine Aussagen zugunsten der Entwicklung einer gemeinschaftlichen Raumordnungspolitik, die als Koordination der Auswirkungen der einzelnen Gemeinschaftspolitiken auf den europäischen Raum zu verstehen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den informellen Räten für Raumordnung einen entschlossenen politischen Willen an den Tag zu legen, so daß die Ausarbeitung und Annahme des "Europäischen Raumordnungskonzepts" beschleunigt wird;

    3. nimmt die Priorität zur Kenntnis, die das "Europäische Raumordnungskonzept" der Förderung eines mehrpoligen und dezentralisierten Systems von Städten sowie eines neuen Gleichgewichts zwischen Stadt und Land einräumt; fordert, daß die Politiken der Kommission und der Mitgliedstaaten mit territorialen Auswirkungen die Netzwerke von kleinen und mittleren Städten verstärken, um ein Gegengewicht zu dem Trend zur Konzentration der Bevölkerung und des wirtschaftlichen Potentials in den Großstädten zu schaffen;

    4. betont, daß die Kommission bereits über Mittel und Befugnisse wie die Sachverständigengruppe zur städtischen Umwelt verfügt, um eine Koordinationsaufgabe zur Stadtentwicklung durchzuführen; fordert die Kommission auf, bei der Wahrnehmung ihres legislativen Initiativrechts und bei ihren Durchführungsbefugnissen die stadtpolitische Dimension der gemeinschaftlichen Politiken und Maßnahmen durch Mechanismen zur internen Koordination ihrer eigenen Dienststellen zu berücksichtigen; ist der Ansicht, daß die Gemeinschaft wirksam zugunsten der Städte tätig werden kann, indem sie "vorgeschaltet" die ihnen eigenen Probleme behandelt und insbesondere auf eine ausgewogene Regionalpolitik hinarbeitet, die die Landflucht bekämpft und die Vitalität des ländlichen Raumes gewährleistet;

    5. hält es für unverzichtbar, die Kenntnis der Realität der europäischen Städte zu verbessern, und hält es vor allem für erforderlich, auf zuverlässige und innerhalb der Mitgliedstaaten vergleichbare Daten zu zählen; billigt das Vorhaben der Kommission, ein "Urban Audit" durchzuführen, und wiederholt seine Forderung nach Schaffung einer "Beobachtungsstelle für Raumordnung", die auch die Untersuchung der Stadtentwicklungsproblematik, insbesondere des Problems der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung, behandeln soll; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Reform der Strukturfonds vollständige Informationen zu den Strukturmaßnahmen in den Städten während des derzeitigen Planungszeitraums vorzulegen;

    Umweltaspekte

    6. ist der Auffassung, daß die Städte Akteure und unverzichtbare Partner sowohl bei der nationalen als auch bei der gemeinschaftlichen und gemeinschaftsexternen Umweltpolitik sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Anstrengungen der Städte zur Förderung von Strategien der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen;

    7. forder die Kommission auf,

    * die dauerhafte Umweltverträglichkeit als einen Bestandteil in ihre Städtepolitik und die Liste der Netzwerkunterstützung aufzunehmen,

    * Indikatoren für dauerhafte Umweltverträglichkeit zu Vergleichszwecken anzugeben oder zu entwickeln und ein Diagnosesystem für dauerhafte Umweltverträglichkeit einzurichten,

    * kommunale Aktivitäten im Rahmen der Agenda 21 stärker zu fördern und eine gesonderte Haushaltslinie für diese Aufgabe zu erwägen,

    * weiterhin den Erfahrungsaustausch zu fördern,

    * weiterhin finanzielle Hilfe bereitzustellen, um die Tätigkeiten angemessener Netze zu fördern, die im Bereich städtischer Umweltschutz tätig sind,

    * weiterhin die Sachverständigengruppe zu städtischem Umweltschutz zu fördern,

    * umgehend ein Weißbuch zu Umweltbedingungen in der Stadt vorzulegen,

    * dafür zu sorgen, daß lokale Forschung im Bereich städtischer Umweltschutz unter der Rubrik "Stadt von morgen" des Fünften Rahmenprogramms aufgenommen wird,

    * Systeme für die fortlaufende Einschätzung und Überprüfung bestehender Politiken und künftiger Programme, einschließlich der Beitrittsländer, einzurichten,

    * bei der Überarbeitung der Bestimmungen über die Strukturfonds darauf zu achten, daß Kriterien für die Bemühungen zur Bekämpfung eines Grades an Umweltverschmutzung eingefügt werden, der eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt,

    * eine Studie über die Auswirkungen von Gemeinschaftsinitiativen auf die Städte zu erstellen;

    Soziale Aspekte

    8. betont nachdrücklich die Rolle der Städte bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung und ist der Ansicht, daß die künftige gemeinschaftliche Beschäftigungspolitik die Städte im Sinne einer Partnerschaft als direkte Ansprechpartner ansehen sollte; ist der Auffassung, daß der nächste Planungszeitraum der Strukturfonds die lokalen Beschäftigungsinitiativen besonders berücksichtigen und die Methodik der territorialen Beschäftigungspakte verbessern sollte;

    9. ist der Auffassung, daß die Globalisierung und eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung eine Reihe von interdependenten sozialen, umweltpolitischen und kulturellen Dimensionen aufweisen und Schlüsselfaktoren für die Stadtentwicklung in der Europäischen Union darstellen;

    10. weist darauf hin, daß die Habitat II-Konferenz von 1996 ihrer Agenda die Grundsätze der Gerechtigkeit, der Beseitigung von Armut, der Förderung der Familie, des Engagements der Bürger, der Partnerschaft, der Solidarität, der Zusammenarbeit und der internationalen Koordinierung zugrunde legte;

    11. ist der Auffassung, daß die Indikatoren einer nachhaltigen, umweltgerechten Stadtentwicklung an neue Formen des Fortschritts geknüpft sind, die auf Innovation, der Aufklärung aller Bürger und sozialen Kräfte über die begrenzte Verfügbarkeit der Ressourcen (Wasser, Luft) und über Probleme in den Bereichen Abfallentsorgung, Gesundheitsfürsorge, Kulturerbe, Wohnraum, Transport beruhen und den spezifischen Erfordernissen der einzelnen Städte, so z.B. der Industriestädte und der Fremdenverkehrsstädte Rechnung tragen, die sich aus verschiedenen Gründen einer verstärkten Belastung gegenübersehen, die sich auf ihre Infrastruktur im Sozial- und Umweltbereich auswirkt;

    12. stellt fest, daß soziale Ausgrenzung nicht nur von Armut, sondern auch von Isolation und fehlender Kommunikation herrührt, und ist der Ansicht, daß die europäischen Städte neue Wege der sozialen Innovation von grossem experimentellen Nutzen finden können und neuartige Strategien des Zusammenlebens durch lokale Zusammenschlüsse zur Förderung des Dialogs und durch die aktive Mitwirkung aller sozialen Gruppen, insbesondere der am stärksten benachteiligten, entwickeln müssen;

    13. stellt eine Zunahme der Grösse wie auch der Zahl der städtischen Gebiete mit wirtschaftlichen und sozialen Problemen sowie der Armutsviertel in bestimmten wohlhabenden Regionen fest und ist der Auffassung, daß die Erneuerung dieser Viertel eine aktive Beteiligung der lokalen Selbstverwaltungskörperschaften, der sozialen Organisationen und der Nichtregierungsorganisationen voraussetzt;

    14. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Raumordnungspolitik dafür zu sorgen, daß die Bodenspekulation, die eine der gravierendesten Ursachen für die Entvölkerung der Innenstädte ist, unterbunden wird, und die Möglichkeiten für Jugendliche, erstmals eine Wohnung zu finden, sowie die Integration der älteren und behinderten Menschen und Einwanderer zu verbessern;

    15. erinnert daran, daß der Ausgangspunkt für die Stadtplanung darin bestehen muß, daß alle Bewohner, auch die Kinder, älteren Menschen und Behinderten u.a. die Dienste der Massenverkehrsmittel nutzen können und daß die Bedürfnisse dieser Gruppen auch bei der Planung von Gebäuden, Strassen usw. Berücksichtigung finden;

    16. ist der Auffassung, daß die Eingliederung der Jugendlichen in die Arbeitswelt ein ganz entscheidender Faktor für die Vermeidung von sozialen Spannungen ist; hebt die Bedeutung hervor, die der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und dem Zugang zum Arbeitsmarkt zukommt; fordert alle Beteiligten auf, im Rahmen der örtlichen Beschäftigungsinitiativen die Eingliederung der Jugendlichen zu fördern;

    17. weist angesichts der Tatsache, daß den Prognosen über das Bevölkerungswachstum in der Europäischen Union zufolge die Zahl der Menschen über 60 Jahre in den nächsten 25 Jahren um 37 Millionen zunehmen wird, die Zahl der Erwerbstätigen hingegen um 30 Millionen sinken wird und sich damit die Belastung für die Renten- und Sozialversicherungssysteme weiter verstärken wird, mit Nachdruck auf die Notwendigkeit von Reformen und einer Steigerung der Wirtschaftsleistung zur Beibehaltung eines hohen Niveaus des sozialen Schutzes hin; fordert, da es die Frauen sind, die in erster Linie die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten übernehmen, die Förderung von Maßnahmen wie Einrichtung von Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Leistungen für die häusliche Pflege älterer Menschen, um den Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen;

    18. bekräftigt erneut die Notwendigkeit, daß die Transeuropäischen Netze auch "städtische Verkehrsnetze" zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten und des Zubringerverkehrs zwischen den Städten und den jeweiligen Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen umfassen; fordert, daß im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung und des Projekts "City of the future" neuen Systemen des öffentlichen Verkehrs Rechnung getragen wird, die allen zugänglich und umweltfreundlich sind und den Verzicht auf die Benutzung privater Transportmittel fördern;

    19. erkennt die dringende Notwendigkeit an, den Forderungen der Hälfte der Bevölkerung Rechnung zu tragen, damit deren spezifische Bedürfnisse im Rahmen des Modells der europäischen städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden; fordert die Kommission daher auf, bei der Programmierung und Durchführung ihrer künftigen Städtepolitik konkrete Maßnahmen zugunsten der Frauen einzubeziehen;

    Die Grundfreiheiten betreffende Aspekte

    20. ist der Auffassung, daß die Wahrung der lokalen Autonomie, wie sie in der Charta der lokalen Autonomie des Europarates definiert wird, die finanzielle Autonomie und die erforderlichen Ressourcen zu ihrer Verwirklichung voraussetzt; ist der Ansicht, daß die Teilnahme der Bürger über die kommunalen demokratischen Institutionen nicht allein ein Element der sozialen Integration, sondern auch der politischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darstellt; befürwortet eine uneingeschränkte Anwendung der Vertragsbestimmungen bezueglich des Wahlrechts der Gemeinschaftsbürger;

    21. ist der Ansicht, daß die Stadt eine wichtige Integrationsfunktion hat, weshalb die Bekämpfung der sozialen Desintegration sowie des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit allerhöchsten Stellenwert erhalten soll; die Stadt sollte sich daher stets um vielfältige und breitgefächerte Angebote bemühen, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen, von Marginalisierung und Ausgrenzung bedrohten Personengruppe eingehen;

    22. fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf, Sozialarbeiter und andere soziale Träger in Fragen der Einwanderung auszubilden, damit sie den Einwanderern mehr Aufmerksamkeit widmen können;

    23. fordert die kommunalen Behörden auf, Kampagnen zur Sensibilisierung der einheimischen Bevölkerung im Hinblick auf eine problemlose Aufnahme der Einwanderer und zur Information für Toleranz und gegen ausländerfeindliche und rassistische Aktivitäten durchzuführen;

    24. weist darauf hin, daß in den letzten Jahrzehnten sowohl die objektive Sicherheit in den Städten als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger abgenommen haben, und betont, daß die Zunahme der Kriminalität eine ernste Bedrohung der Achtung der Bürgerrechte in der Europäischen Union darstellt;

    25. fordert die Städte auf, wirksame Maßnahmen zur Verbrechensvorbeugung zu ergreifen, weil für den Bürger die Verhütung von Straftaten sehr wichtig ist; ist der Auffassung, daß bei der Ahndung von Straftaten der Wiedereingliederung der Strafgefangenen, der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und der Sicherheit der Bürger vor möglichen Wiederholungstätern besonderes Augenmerk gewidmet werden muß;

    26. weist darauf hin, daß in zahlreichen europäischen Städten bereits erfolgreich Maßnahmen im Bereich der Verbrechensvorbeugung angewendet werden; empfiehlt daher den Stadtverwaltungen, sich durch die Schaffung von Netzen für den Erfahrungsaustausch in diesem Bereich wechselseitig über Praktiken zu informieren, die sich als wirksam erwiesen haben;

    27. regt für die Verbrechensvorbeugung in der Stadt als Arena für die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, eine kohärente, fachübergreifende Vorgehensweise an; zu den Maßnahmen, die das Entstehen von Kriminalität erschweren sollen, zählen vor allem:

    * strukturelle Maßnahmen,

    * gesellschaftsbezogene Maßnahmen,

    * situationsbezogene Maßnahmen,

    * täterbezogene Maßnahmen;

    28. macht die Kommission auf die Notwendigkeit aufmerksam, diese Schlußfolgerungen bei dem Verfahren zur Reform der Fonds zu berücksichtigen, vor allem was die künftigen Förderungskriterien für das Ziel Nr. 2 betrifft;

    29. stellt erneut das Recht der Kinder fest, in einer sicheren Umgebung aufzuwachsen;

    Die regionale Entwicklung und die Strukturmaßnahmen betreffende Aspekte

    30. unterstreicht, daß das Subsidiaritätsprinzip und die Wahrung der lokalen Autonomie die angemessene Einbeziehung der lokalen Behörden in die Anwendung des Partnerschaftsprinzips beinhalten und daß dieses Prinzip in der bevorstehenden Reform der Strukturfondsverordnungen verstärkt werden muß und eine Praxis darstellt, die andere Gemeinschaftspolitiken, besonders solche mit direkten Auswirkungen auf die städtische Umwelt, beherzigen sollten;

    31. weist darauf hin, daß die erste Aufgabe der europäischen Stadtentwicklung die Reform der Strukturfondsverordnungen sein wird; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, einen neuen Aufgabenbereich des Ziels Nr. 2 einzuführen, bei dem die städtischen Gebiete, die durch starke Konzentration von Armut und sozialer Ausgrenzung belastet sind, einer von vier Bereichen sein sollte; vertritt die Auffassung, daß dies kein angemessener Katalysator zur Regenerierung in den städtischen Gebieten der EU ist;

    32. unterstreicht die Notwendigkeit für die Kommission und die Mitgliedstaaten, sich in besonderem Masse der Probleme der Nichtgemeinschaftsbürger, die die Leidtragenden der sozialen Ausgrenzung sind, anzunehmen;

    33. ist der Auffassung, daß der neue Bereich von Ziel Nr. 2 die Behandlung der städtischen Problematik im Rahmen der Strukturfonds nicht erschöpft, und fordert, daß die Strukturpolitik im Rahmen von Ziel Nr. 1 den Belangen der kleinen und mittleren Städte ebenso wie den der städtischen Ballungsgebiete entspricht;

    34. ist der Meinung, daß aus der neuen Reform ein Konzept für regionale Entwicklung gestärkt hervorgehen muß, das von der Rolle, die die Städte in ihrem Umland spielen, nicht zu trennen ist; hält es für notwendig, daß die integrierten stadtpolitischen Maßnahmen eine der Prioritäten der Planung (Mainstreaming) der Strukturfonds darstellen, und fordert die Kommission auf, die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN geschaffenen Strukturen "beispielhafte Praxis und innovative Strukturen" in die Strukturfondsprogramme einzubeziehen, z.B. Baumaßnahmen im Rahmen der lokalen Kapazität und kommunale Unternehmensentwicklung; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, daß der Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur nicht nur auf die Städte selbst beschränkt bleibt, sondern vor allem der Zubringerverkehr aus dem städtischen Umland in die Zentren gefördert wird, damit sowohl der wirtschaftliche Zusammenhalt, der u.a. im Pendeln von Arbeitskräften, die sich an der Peripherie der Städte ansiedeln, besteht, als auch der soziale Zusammenhalt zwischen Stadt und Umland gewährleistet ist;

    35. wiederholt seinen Standpunkt zugunsten der Beibehaltung der Gemeinschaftsinitiative URBAN mit einer finanziellen Ausstattung, die die Konsolidierung ihrer Maßnahmen und ein innovatives Konzept ermöglicht, das von europaweiter Bedeutung ist und auf der Kooperation und der Partnerschaft zwischen städtischen Ballungsgebieten und verschiedenen mittleren und kleinen Städten beruht; betont die positive Beurteilung der Initiative ungeachtet ihres ursprünglich experimentellen Charakters, und vertritt die Auffassung, daß aufgrund der gemachten Erfahrungen ihre Verlängerung als Vorbereitung einer integrierten Stadtentwicklungspolitik unerläßlich ist;

    36. bedauert den Vorschlag der Kommission, die Gemeinschaftsinitiative URBAN im Rahmen der Reform der Strukturfonds aufzugeben;

    37. erinnert die Kommission und den Rat an die Bedeutung der laufenden Gemeinschaftsinitiative URBAN, mit der von 1994-1999 in etwa 115 Städten 850 Millionen ECU investiert wurden;

    38. hält es für erforderlich, im Rahmen der gemeinschaftlichen Regionalpolitik Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen Städten als Erfahrungsaustausch und bei der Lösung gemeinsamer Probleme zu verstärken, die auch nützlich sind, um komplementäre Beziehungen zwischen Städten zu fördern; ist der Meinung, daß das neue INTERREG-Programm auch die Zusammenarbeit zwischen Städten abdecken sollte;

    39. ist der Auffassung, daß die Zusammenarbeit zwischen den Städten im Rahmen der Gemeinschaftspolitik auch folgendes ermöglichen sollte:

    * Entwicklung kultureller Netzwerke, um höhere und einheitlichere Standards beim Kulturangebot nach multikulturellen Gesichtspunkten zu fördern;

    * Entwicklung von Netzwerken für die sportliche Betätigung mit dem Ziel, eine bessere Angebot an Basis-Sportanlagen zu schaffen,

    * Förderung von Stätten für die Religionsausübung der verschiedenen Glaubensrichtungen mit dem Ziel, das Entstehen einer Kultur der Akzeptanz und der Achtung vor der Diversität konkret zu unterstützen;

    40. begrüsst die Initiative des britischen Vorsitzes, Fragen der Stadtentwicklung auf die Tagesordnung des inoffiziellen Rates von Glasgow am 8./9. Juni 1998 zu setzen, wobei insbesondere der Austausch über bewährte Praxis im Mittelpunkt stehen soll, und hofft, daß der österreichische Vorsitz diese Arbeiten fortführen wird;

    41. hält es für notwendig, im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme auch die Kooperationsbeziehungen zwischen Städten der Union und Städten der nicht der Union angehörenden Länder Europas und des Mittelmeerraums ebenso wie auch mit Städten anderer Drittländer auszubauen, mit dem Ziel, den Dialog und die Lösung gemeinsamer Probleme im Geist der Resolutionen der UN-Konferenz Habitat II zu fördern;

    42. ist der Ansicht, daß die neue Reform die Pilotprojekte und innovativen Aktionen, die jetzt gemäß Artikel 10 des EFRE finanziert werden, in ihren grundlegenden Merkmalen beibehalten und verstärken muß, wobei allerdings das Verwaltungssystem durch einen direkten und fruchtbaren Dialog zwischen lokalen Behörden und der Kommission zu ändern und zu verbessern und dieser eine strategische Rolle bei der Innovation zuzuerkennen ist;

    43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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